241549-01
Koalitionsantrag Bezirksvertretung Beuel: Müllbeseitigung im Naturschutzgebiet Ennert
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Sammeldokument öffentlich
3327 Zeichen
Mitteilungsvorlage öffentlich 241549-01 Die Oberbürgermeisterin — — Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Koalitionsantrag Bezirksvertretung Beuel: Müllbeseitigung im Naturschutzgebiet Ennert Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 25.06.2025 Kenntnisnahme Mitteilung Die Bezirksvertretung Beuel hat am 30.10.2024 folgende Anregung beschlossen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie an den Ein- und Ausgängen im Ennert sowie den Wanderparkplätzen, ausreichend Mülleimer aufgestellt werden können und die Entleerung gesichert werden kann. Hierzu entwickelt die Verwaltung gemeinsam mit BonnOrange ein Entleerungskonzept und beauftragt die Entleerung in angemessenem Zyklus. 2. Die Verwaltung stellt die Finanzierung über vorhandene Budgets sicher. 3. Die Standorte der Mülleimer legt die Verwaltung der Bezirksvertretung Beuel vor. 4. Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung Beuel einen potenziellen Terminplan zur Umsetzung vor. Allgemeine Einleitung: Die Waldflächen des Ennert befinden sich im Geltungsbereich des Landschaftsplans Ennert und hier im Naturschutzgebiet „Ennert – Teilbereich Siebengebirge“, einem der ältesten Naturschutzgebiete Deutschlands. Außerdem ist der Ennert Teil der europäischen Schutzgebietskulisse des FFH- Gebiets „Siebengebirge“ (DE-5309-301). Um die Erhaltung und die Entwicklung der Naturschutzgebiete zu sichern, ist es unter anderem verboten, Müll zu hinterlassen. Dies ergibt sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz sowie aus den Festsetzungen des Landschaftsplans Ennert. Mit entsprechenden Hinweistafeln an den Waldeingängen werden Besucher*innen auf Verhaltensregeln in Naturschutzgebieten hingewiesen. Nach Prüfung teilt die bonnorange AöR zu den beschlossenen Anregungen mit: Zu 1: "An den Waldzugängen „An den Hecken“, „Parkplatz Ennert“ und „Im Meisengrund“ hat die bonnorange infolge des Beschlusses der Bezirksvertretung Beuel in den vergangenen Monaten bereits drei weitere Abfalleimer befestigt (siehe Anlage 1). Seite 1 von 5 Seite 2 — — Die Entwicklung eines Entleerungskonzeptes ist nicht notwendig, da die drei neuen Mülleimer bereits in das vorhandene Entleerungskonzept integriert wurden. Die Mülleimer an den Parkplätzen werden zweimal wöchentlich geleert." Zu 2: „Die Kosten der sonstigen Papierkorbleerung im Stadtgebiet werden über die Abfallgebühren abgerechnet.“ Zu 3 und 4: „Die Abfallbehälter stehen. Neben den drei neuen Abfalleimern wurden bereits im Jahr 2020 als Reaktion auf einen festgestellten Bedarf an weiteren Müllentsorgungsmöglichkeiten zusätzliche Behälter aufgestellt (siehe Anlage 2: "Antwort zu 3_Standorte Mülleimer"). Alle Abfallbehälter sind nutzbar und werden regelmäßig angefahren.“ Anlage/n 1 Zu 1_Standorte neuer Mülleimer (öffentlich) 2 Antwort zu 3_Standorte Muelleimer (öffentlich) Seite 2 von 5 Seite 3 von 5 Auf diesem Kartenausschnitt wird der Abfalleimer von dem Parkplatzschild verdeckt, weshalb die roten Kreise zusätzlich zur Orientierung dienen. Bei den übrigen orangefarbenen Kästchen (kleiner als Abfalleimer) auf der Straße handelt es sich nicht um Abfalleimer. Reinigungsintervall an allen Parkplätzen zweimal wöchentlich. Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Im Meisengrund
- An den Hecken
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 241549-01
- Typ
- Mitteilungsvorlage
- Datum
- 13.08.2025
- Erstellt
- 08.02.2026 04:40