V/0560/2012
Ergebnisse und Empfehlungen des Arbeitskreises Wohnungslosigkeit
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Beschlussvorlage
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V/0560/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Ergebnisse und Empfehlungen des Arbeitskreises Wohnungslosigkeit Beratungsfolge 28.08.2012 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 05.09.2012 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 19.09.2012 Hauptausschuss Vorberatung 19.09.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stimmt den als Anlage beigefügten Handlungsempfehlungen zur Neuausrichtung der kommunalen Pflichtaufgabe zur Hilfe in Wohnungsnotfällen des Arbeitskreises Wohnungslo- sigkeit als geeignete Mittel zur Weiterentwicklung der Hilfeangebote und zur Verbesserung der besonderen Problemlagen von obdach- bzw. wohnungslosen Familien in Münster zu. Er beauf- tragt die Verwaltung, die Grundausrichtung der täglichen Arbeit in Kooperation mit den Akteu- ren des Handlungsfelds entsprechend zu modifizieren. 2. Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen zur Neuausrichtung der Hilfen in Wohnungsnot- fällen ist mit Kosten in Höhe von jährlich ca. 134.780 € einschließlich zwei 0,5 Stellen verbun- den, die bisher nicht im Haushaltsplan veranschlagt sind. Dem stehen nachvollziehbare Ein- sparungen durch präventive Maßnahmen gegenüber. Insbesondere mit der vom Arbeitskreis Wohnungslosigkeit vorgeschlagenen Flächenreduzierung für den Betrieb einer Übergangsein- richtung sind neben Betriebskosteneinsparungen liegenschaftliche Gewinne zu erwarten. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abhängigkeit von den planungs- und baurechtlichen Vo- raussetzungen die Planung von Ersatzbauten für die Obdachlosenwohnungen an der Straße Schwarzer Kamp voranzutreiben, die folgende Kriterien erfüllen: 3.1. ein Angebot von ca. 12 bis 14 Wohnungen für eine Anzahl von ca. 40 Personen, 3.2. aktuelle Bau-, Ausstattungs- und Hygienestandards werden erfüllt, jedoch im Innenbereich orientiert an Mindestausstattungsstandards, 3.3. den hohen Anforderungen für die intensive Nutzung als Obdachloseneinrichtung wird bei Funktionalität und Bausubstanz entsprochen und Vorlagen-Nr.: V/0560/2012 Auskunft erteilt: Herr Lembeck Ruf: 492-5040 E-Mail: Lembeck@stadt-muenster.de Datum: 10.08.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0560/2012 3.4. eine möglichst große Flexibilität der Raumkonzeption wird gewährleistet, um die Voraus- setzungen für eine optimale Belegung der Kapazitäten zu schaffen. Auf Basis der entwickelten Planung legt die Verwaltung den parlamentarischen Gremien einen Errichtungsbeschluss vor. 4. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. A-R/0049/2011 vom 05.05.2011 „Wohnraum für Alle!“ ist erledigt. 5. Mit der Vorlage der Handlungsempfehlungen ist die Tätigkeit des Arbeitskreises Wohnungslo- sigkeit beendet. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch diese Vorlage wird noch keine Entscheidung über die Bereitstellung von Haushaltsermäch- tigungen und letztlich Durchführung von einzelnen der hier genannten Maßnahmen getroffen. Hierüber ist vielmehr im Rahmen der kommenden Haushaltsplanberatungen unter Berücksichti- gung der dann gegebenen Finanzlage der Stadt Münster zu entscheiden. Begründung: Anlass Im Frühjahr des Jahres 2011 gerieten die städtischen Übergangseinrichtungen für Wohnungslose an der Straße Schwarzer Kamp 21, 59 und 116 auf Grund ihres sehr schlechten baulichen Zu- stands in den Blick des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung. Auf Grund der desolaten Bausubstanz sind bereits drei Wohnungen der Anlage unbewohnbar. Über Sofort- maßnahmen für die Übergangseinrichtung hinaus strebte der Ausschuss ein Gesamtkonzept für den Bereich der Hilfen bei Wohnungslosigkeit an. Der Hauptausschuss beschloss dazu am 21.09.2011 die Bildung eines interfraktionellen Arbeits- kreises, um die besondere Problemlage von Obdach- bzw. Wohnungslosen in Münster lösungsori- entiert zu beraten. Er beauftragte die Verwaltung, den Rat nach Vorberatung durch den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung über Ergebnisse und Empfehlungen des Arbeits- kreises möglichst im dritten Quartal 2012 zu unterrichten. Mit der Bildung des Arbeitskreises Wohnungslosigkeit wurden vor allem die Ziele verbunden, die gegenwärtige Angebotsstruktur sowie die Wirksamkeit und Effizienz der Kooperation unter den Akteuren der Wohnungsnothilfe kritisch zu überprüfen, Überlegungen für eine verbesserte Versorgung von Familien (auch mit Migrationsvorgeschich- te) mit regulärem Wohnraum anzustellen sowie Ansätze für Weiterentwicklungen einzelner Hilfeangebote zu sondieren. Die Stadt ist nach dem Ordnungsbehördengesetz (OBG) im Rahmen der Gefahrenabwehr ver- pflichtet, unfreiwillige Obdachlosigkeit als Störung der öffentlichen Sicherheit zu verhindern oder zu beseitigen. Diese Aufgabe zur Unterbringung von Wohnungslosen (wenn keine andere Möglichkeit besteht in Notunterkünften) nimmt sie als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung auf der Grundlage der §§ 14 ff. OBG wahr. - 3 - V/0560/2012 Ergebnisse aus den Beratungen des Arbeitskreises Wohnungslosigkeit vom 22.11.2011 bis 21.06.2012 Der interfraktionelle Arbeitskreis Wohnungslosigkeit traf sich zu fünf Sitzungen, um die wesentli- chen Aspekte des Themenfelds zu erarbeiten. Neben Grundsatzinformationen der Verwaltung ein- schließlich einer Aufarbeitung der Bestandssituation nutzte der Arbeitskreis Informationen sach- kundiger Akteure weiterer Institutionen, um die Zielrichtung für seine Arbeit festzulegen. Eine Sitzung fand daher gemeinsam mit Fachleuten des städtischen Wohnungsunternehmens Wohn + Stadtbau, des Sozialdienstes Wohnungsnotfälle des Caritasverbandes sowie des städti- schen Amtes für Wohnungswesen statt. Eine weitere Sitzung wurde genutzt, um eine der städti- schen Obdachlosenunterkünfte, die Gebäude an der Trauttmansdorffstraße, zu besuchen. Konsens bestand im Arbeitskreis darüber, die Beratungen auf die wohnungslosen Familien zu konzentrieren und die Problematik der alleinstehenden Wohnungslosen nicht zu behandeln. Die vorhandenen Angebote für Wohnungslose in Münster stellen sich wie folgt dar: Stand: Juni 2012 Wohnungen davon belegt Personen insgesamt Erwachsene Kinder Schwarzer Kamp 27 16 44 31 13 - davon unbewohnbar * 3 Trauttmansdorffstraße 36 31 147 71 76 Normalwohnungen im Stadtgebiet 152 408 Gesamt 215 599 * Auf Grund der desolaten Bausubstanz können drei Wohnungen bereits nicht mehr genutzt werden. Regelmäßig müssen in weiteren Wohneinheiten aus hygienischen Gründen Maßnahmen durchgeführt werden. Zum Vergleich: In besonderen Bedarfssituationen wurde die Anlage in früheren Jahren mit bis zu 90 Personen belegt. Nach der grundsätzlichen Information über das Handlungsfeld wurde der Prozess der Entstehung von Wohnungslosigkeit beleuchtet. Dazu wurden vor allem die Informationen der externen Sach- verständigen genutzt. So boten die Problembeschreibungen der Wohn + Stadtbau, des städti- schen Amtes für Wohnungswesen sowie des Sozialdienstes Wohnungsnotfälle gute Einblicke in deren Arbeit aber auch Informationen über Bedarfe aus dortiger Sicht. In der Diskussion zeichnete sich ab, dass eine frühzeitige Intervention möglichst im Vorfeld von Problemen von besonderer Bedeutung ist, um individuell auf schwierige Situationen reagieren, Lösungen finden und im Idealfall Wohnungslosigkeit vermeiden zu können. Sinnvoll sei es anzu- streben, dass bedrohte Haushalte gar nicht erst wechseln müssen und möglichst frühzeitig in eine fachliche Beratung einzusteigen. Soll dieses Ziel erreicht werden, kommt - so der Arbeitskreis - einer guten Kooperation zwischen den Akteuren des Arbeitsfeldes eine besondere Bedeutung zu. In dem Zusammenhang wurden die schon jetzt genutzten Maßnahmen erläutert und diskutiert, die im Sinne einer frühen Intervention z. B. eine Verschuldung von Haushalten verhindern. Substanzielle Probleme für die Umsetzung von Zielen und Lösungsansätzen sah der Arbeitskreis Wohnungslosigkeit in der aktuell besonders angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt, zumal in absehbarer Zeit keine Entspannung absehbar ist. - 4 - V/0560/2012 Ferner beschäftigte sich der Arbeitskreis mit der Frage, ob städtische Unterkünfte für Wohnungslo- se dauerhaft verzichtbar sein können. Voraussetzung hierfür wäre die Möglichkeit, in entsprechen- dem Umfang Wohnraum im Stadtgebiet uneingeschränkt nutzen zu können. Grundsätzlich sah der Arbeitskreis den Neubau von Sammelunterkünften zurückhaltend, eine Lösung über im Stadtgebiet verteilte Wohnungen wurde bevorzugt. Darüber hinaus würde nach Auffassung des Arbeitskreises aber auch bei einer intensiven Nutzung dezentraler Ressourcen noch eine Restgröße von Haus- halten nicht in normalen Wohnraum zu vermitteln sein. Der Arbeitskreis schätzt die Größe dieses Personenkreises auf ca. 40 Personen, für die eine kleinere städtische Unterkunft vorzuhalten wäre. Die Informations- und Beratungsphase wurde damit beendet, die Zielvorstellungen für die Arbeit zu klären und zu formulieren. Dabei wurden die essenziellen Anforderungen aus der Arbeit des Ar- beitskreises in den folgenden Aspekten zusammengefasst: Prävention Wohnungslosigkeit im Sinne gelingender Prävention gar nicht erst entstehen lassen. Frühe Intervention Möglichst frühe Intervention in Fällen drohender Wohnungslosigkeit. Dezentralität Nutzung im Stadtgebiet verteilter dezentraler Wohnungsangebote mit uneingeschränktem Belegungsrecht durch die Verwaltung. Auf dieser Basis wurden Bausteine für wirksame Verbesserungen konkretisiert und in der Beratung des Arbeitskreises zu Handlungsempfehlungen zur Neuausrichtung der Hilfen in Wohnungsnotfäl- len weiterentwickelt. Exkurs: Sich ändernde Rahmenbedingungen Die Situation des Wohnungsmarktes in der Stadt Münster ist sehr angespannt. Mehrere Faktoren beeinflussen diese Entwicklung (ausführlich dargestellt in der Vorlage V/0244/2009 „Kommunale Wohnungspolitik in Münster …, Entwicklungen der sozialen Wohnraumversorgung“). Eine Trendumkehr ist nicht absehbar. Vielmehr verschärfen weitere Einflüsse, wie beispielsweise die ersten doppelten Abiturjahrgänge in einer Hochschulstadt wie Münster die Lage auf dem Woh- nungsmarkt noch einmal erheblich. Dementsprechend gestaltet sich die Vermittlung von Bewohne- rinnen und Bewohnern aus den Obdachlosenunterkünften in normalen Wohnraum, damit „die Un- terbringung in derartigen Unterkünften nicht zu einem Dauerzustand wird“ (u. a. eines der Anliegen aus dem Antrags der Fraktion DIE LINKE. A-R/0049/2011 vom 05.07.2011), zunehmend proble- matisch. Hier zeigt sich inzwischen eine Wechselwirkung mit der Unterbringung von Flüchtlingen in der Stadt Münster. Diese sind für eine Übergangszeit verpflichtet, in städtischen Unterkünften zu leben (sogenannte Residenzpflicht). Nach Jahren eines kontinuierlichen Rückgangs der Flüchtlingszah- len mit einer Entspannung der Unterbringungssituation in den Einrichtungen konnten dort sukzes- sive Plätze abgebaut werden. Nun ist wieder ein deutlicher Anstieg des Personenkreises zu ver- zeichnen. Wegen der reduzierten Plätze in den Unterkünften besteht für die Flüchtlinge, die nicht mehr residenzpflichtig sind, derzeit eine dringende Notwendigkeit zur Vermittlung in dezentrale Wohnungen. Der Unterbringungsdruck führt zu einer aktuell prekären Situation in den Übergangs- einrichtungen. Die Problemlagen beider Zielgruppen - Wohnungslose und Flüchtlinge - verstärken sich gegensei- tig. Die geschilderte Lage erschwert verbunden mit den allgemeinen Entwicklungen am Woh- nungsmarkt die Umsetzung neuer Konzepte massiv und erfordert eine besondere Sensibilisierung aller Akteure in diesem Bereich. - 5 - V/0560/2012 Handlungsempfehlungen zur Neuausrichtung der Hilfen in Wohnungsnotfällen Auf der Basis der Zielformulierungen wurden Bausteine für wirksame Verbesserungen konkreti- siert. In Sinne von Interventionsketten sollen die Bausteine nacheinander oder bei Bedarf parallel eingesetzt werden. Intensität und Umfang der Maßnahmen sollen sich danach richten, wie massiv im Einzelfall die Probleme sind und wie bald Wohnungslosigkeit oder Entwicklungsschritte dorthin bevorstehen. Der Arbeitskreis definierte die Bausteine wie folgt: Baustein 1 - Präventive Angebote Information über bestehende soziale (Beratungs-) Angebote Öffentlichkeitsarbeit Hausbesuche oder Informationsveranstaltungen in neuralgischen Bereichen Kooperation mit den Trägern der Wohnungslosennothilfe Sensibilisierung von und Kooperationen (ggf. Vereinbarungen) mit Wohnungseigentümern Baustein 2 - Frühe Unterstützung Indikatoren für und Analyse von Entwicklungen, die in die Wohnungslosigkeit führen können Frühzeitiger aufsuchender Kontakt, um qualifizierte Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen Ermittlung der Hilfebedarfe im Einzelfall, auch von psychosozialen und Sucht-Problemen „Wohnfähigkeit“ bzw. angemessenes Wohnverhalten herstellen bzw. zurückgewinnen Mietrückstände ggf. schon übernehmen, bevor sie zwei Wohnungsmieten umfassen Baustein 3 - Dezentralität Vorrangiger Verbleib der Betroffenen in der jeweiligen Wohnung Entwicklung und Nutzung von Instrumenten zur Entlastung von Vermietern Absprachen und Vereinbarungen zu Verfahren, um Wohnungsverluste zu vermeiden Einsatz eines Sozialdienstes und nachgehender Betreuung Zentrale Steuerung der Sozialdienste / Träger („integriertes Gesamthilfesystem“) Baustein 4 - Wohnraumakquise Gewinnen von Wohnraum im Stadtgebiet mit uneingeschränktem Belegungsrecht Vermittlung von Wohnraum als gesamtstädtische, ressortübergreifende Aufgabe Absprachen und Vereinbarungen mit Akteuren des Wohnungsmarkts (z. B. Makler) Angebote eines „Probewohnens“ Angebote an Vermieter, wie Übernahme von Miete oder sozialarbeiterische Betreuung Baustein 5 - Angebote bei „Wohnunfähigkeit“ Auffanglösungen für den Personenkreis, der nicht „gemeinschaftsfähig“ ist Bereitstellung von Wohnraum möglichst ohne unmittelbare Nachbarschaft Sozialpädagogische Angebote für eine Rückkehrmöglichkeit in die Wohnungslosenhilfe Weitgehende Reduzierung auf Maßnahmen zur Erhaltung der Bewohnbarkeit der Wohnung Baustein 6 - Betrieb einer Übergangseinrichtung Versorgung einer Restgröße von Haushalten, die mit den Bausteinen nicht zu erreichen ist Ersatz für die bestehenden Gebäude an der Straße Schwarzer Kamp (2-Phasen-Modell) Pädagogisches Konzept zur Erlangung der Kompetenzen für andere Bausteine „Probewohnen“ / „Intensiv betreutes Wohnen“ unter pädagogischer Anleitung Anreize für eine angemessene Fluktuation in der Belegung - 6 - V/0560/2012 In der weiteren Beratung des Arbeitskreises wurden diese Aspekte zu den als Anlage beigefügten Handlungsempfehlungen zur Neuausrichtung der Hilfen in Wohnungsnotfällen weiterentwickelt, die aus der Sicht des Arbeitskreises Wohnungslosigkeit geeignet sind, um die besonderen Problemla- gen von obdach- bzw. wohnungslosen Familien in Münster zu verbessern. Die Verwaltung wird Aspekte und Grundannahmen der Handlungsempfehlungen in Kooperation mit den Akteuren des Handlungsfelds in der täglichen Arbeit berücksichtigen. Bei Umsetzung aller Bausteine der Handlungsempfehlungen rechnet die Verwaltung mit jährlichen Aufwendungen von ca. 134.780 €, die derzeit nicht etatisiert sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass zusätzlichen Auf- wendungen für die vorgeschlagenen präventiven Maßnahmen nachvollziehbare Einsparungen gegenüberstehen. Umgekehrt ist ohne wirksame Interventionen bei der sich abzeichnenden Ent- wicklung des Wohnungsmarktes in der Konsequenz mit weiter steigenden laufenden Aufwendun- gen zu rechnen, insbesondere für die Übernahme von Mietschulden, die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten aber auch z. B. für Hotelkosten, wenn in Einzelfällen Alterna- tiven nicht zur Verfügung stehen. Ersatzbauten für die Übergangseinrichtungen für Wohnungslose am Schwarzen Kamp Die Stadt Münster betreibt zwei Übergangseinrichtungen für Wohnungslose - in angemieteten Ge- bäuden an der Trauttmansdorffstraße 77 bis 87 und in städtischen Gebäuden an der Straße Schwarzer Kamp 21, 59 und 116. Am Standort Schwarzer Kamp befinden sich drei zweigeschos- sige Laubenganghäuser aus den frühen 60er Jahren mit insgesamt 27 Wohneinheiten in unter- schiedlicher Größe (ein bis fünf Zimmer). Sie wurden in Einfachstbauweise errichtet. Bedingt durch häufig Substanz schädigendes Nutzerverhalten und eine mit Blick auf zukünftige Planungen rest- riktive Bauunterhaltung stellen sich die Häuser in sehr schlechtem baulichen Zustand dar. Die Bausubstanz einzelner Teile der Gebäude ist so desolat, dass bereits drei Wohnungen unbe- wohnbar sind und nicht mehr für die Unterbringung von Wohnungslosen zur Verfügung stehen. Auf Grund der einfachen Baustandards (Kohleöfen, Einfachverglasung etc.) und des schlechten Zu- stands wurde in den vergangenen Jahren bereits mehrfach über einen Rückbau der Übergangs- einrichtung nachgedacht. Die Gebäude der Einrichtung liegen in dem Areal nördlich der Weseler Straße zwischen Meck- mannweg und Schwarzer Kamp, das auf Basis eines städtebaulichen Wettbewerbs zu einem at- traktiven Wohngebiet entwickelt und möglichst vielfältigen Wohnbedürfnissen gerecht werden soll. Mit den Planungen soll ein Standort für eine Übergangseinrichtung für Wohnungslose im Bereich der Gebäude Schwarzer Kamp 59 und 116 (am Ende der Straße, Wendehammer) abgesichert werden. Das Grundstück Schwarzer Kamp 21 soll für Wohnungslose aufgegeben und in das künf- tige Wohngebiet eingegliedert werden. Auch wenn einer der konzeptionellen Eckpunkte der Handlungsempfehlungen zur Neuausrichtung der Hilfen in Wohnungsnotfällen des Arbeitskreises Wohnungslosigkeit auf Dezentralität, also auf eine Nutzung im Stadtgebiet verteilter Wohnungsangebote gerichtet ist, hält der Arbeitskreis nach wie vor eine kleinere Unterkunft für erforderlich. Dabei geht er davon aus, dass selbst bei erfolgrei- cher Arbeit aller Akteure des Handlungsfelds noch eine Restgröße von Haushalten verbleiben wird, die mit den entwickelten Maßnahmen nicht erreicht und nicht in normalen Wohnraum vermit- telt werden kann. Der Arbeitskreis schätzt den Bedarf zur räumlichen Versorgung dieses Perso- nenkreises auf ca. 12 bis 14 Wohnungen und eine Anzahl von bis zu 40 Personen. Zum Vergleich: In besonderen Bedarfssituationen wurde die Anlage in der Vergangenheit mit bis zu 90 Personen belegt. - 7 - V/0560/2012 Der Blick auf den vorhandenen Baustandard und -zustand der Gebäude lässt keine andere wirt- schaftliche Alternative zu, als den Abriss der Bestandsgebäude und den Neubau der Übergangs- einrichtung. Die Verwaltung wird vor diesem Hintergrund die heute zu stellenden Anforderungen an die Bau-, Ausstattungs- und Hygienestandards und ein für den erwarteten Bedarf zu Grunde zu legendes Raumprogramm konkretisieren, um den parlamentarischen Gremien zügig eine Vorlage zum Errichtungsbeschluss für den Neubau einer Übergangseinrichtung für Wohnungslose vorzule- gen. Für die weiteren Planungen wird die Verwaltung darauf achten, dass die Bauweise den hohen An- forderungen an die intensive Nutzung einer solchen Einrichtung entspricht. Im Äußeren sind die aus dem städtebaulichen Wettbewerb resultierenden stadtgestalterischen Anforderungen zu be- rücksichtigen, innen sollen Funktionalität und eine Orientierung an Mindestausstattungsstandards dominieren. Besonderes Augenmerk soll auf eine flexible Konzeption gelegt werden, und zwar um die Bele- gung mit unterschiedlichen Personenkreisen und Haushaltsgrößen zu unterstützen und perspekti- visch die Voraussetzungen für eine Umnutzung der Gebäude (ganz oder teilweise) für andere Be- darfe zu schaffen. Kosten und Finanzierung Laufende Aufwendungen Bei einer Umsetzung aller Bausteine der Handlungsempfehlungen rechnet die Verwaltung mit jähr- lichen Aufwendungen von ca. 134.780 € (siehe Anlage). Mit den Handlungsempfehlungen werden vor allem die Ziele verfolgt, Wohnungslosigkeit im Sinne gelingender Prävention gar nicht erst ent- stehen zu lassen und bei drohender Wohnungslosigkeit möglichst frühzeitig zu intervenieren. Ge- lingt dies, werden bisher durch die Mechanismen für das Entstehen von Wohnungslosigkeit not- wendige Maßnahmen und damit verbundene Aufwendungen teilweise zu vermeiden sein. Die dadurch entstehenden Minderaufwendungen sind in den Ansätzen der Handlungsempfehlungen berücksichtigt. Nicht ermittelt werden konnten bisher jedoch Einsparungen, die z. B. durch positive Auswirkungen bei Sozialleistungen oder auch im Bereich der Hilfen zur Erziehung zu erwarten wären. Bei Hilfe- bedürftigkeit im Einzelfall entstehende Kosten haben ganz erheblichen Umfang. Nicht wenige Kommunen gehen in diesem Handlungsfeld davon aus, dass die Vermeidung von Wohnungslosig- keit letztlich wirtschaftlicher ist, als anschließende ordnungsrechtliche Interventionen. Ferner muss auch hier berücksichtigt werden, dass ohne die Umsetzung von Maßnahmen bei der sich abzeichnenden Entwicklung des Wohnungsmarktes mit weiter steigenden laufenden Aufwen- dungen zu rechnen wäre. Die Ermittlung solcher Effekte ist enorm aufwändig. Gleichwohl plant die Verwaltung, dass bei ei- ner Konkretisierung der weiteren Schritte in Abstimmung mit der Finanzverwaltung auch Anhalts- punkte für mögliche Einsparungen benannt und in die Etatberatungen der zuständigen Gremien gegeben werden können. Die für die Umsetzung der Handlungsempfehlungen erforderlichen Mittel sind bisher nicht im Haushaltsplan veranschlagt. Über ihre Bereitstellung muss im Rahmen der Beratungen über den Haushaltsplanentwurf 2013 ff. (im Verfahren über Veränderungsblätter) entschieden werden. - 8 - V/0560/2012 Investitionen Die Verwaltung schlägt noch keine finanzwirksamen Entscheidungen über investive Mittel für Er- satzbauten für die Übergangseinrichtungen für Wohnungslose an der Straße Schwarzer Kamp oder die Aufwendungen vor, die entstehen würden, wenn diese Ersatzbauten durch einen Investor erstellt werden. Deren Höhe ist in Abhängigkeit von Raumprogramm und Ausstattungsstandards zu ermitteln, die im Rahmen eines Errichtungsbeschlusses vorgegeben werden. Gerade bei den Planungen zu Ersatzbauten für die Übergangseinrichtungen für Wohnungslose an der Straße Schwarzer Kamp sind aber erhebliche positive Effekte für den städtischen Haushalt zu erwarten. Mit der Maßnahme würde eines der bislang genutzten Grundstücke, die Fläche Schwar- zer Kamp 21, frei für eine andere Nutzung werden. Dadurch zu erzielende Einnahmen sind den erwarteten Ausgaben gegenüberzustellen. Die konkrete Planung für den verbleibenden Standort muss darüber hinaus ergeben, ob die aktuell an der Straße Schwarzer Kamp genutzten Grundstücke 59 und 116 noch in vollem Umfang für die Ersatzlösung benötigt werden oder ob auch hier Fläche frei wird, um weitere Einnahmen zur Fi- nanzierung der Maßnahmen erzielen zu können. Mit einer baulichen Lösung, die - wie geplant - aktuellste Bau- und Ausstattungsstandards berück- sichtigt und ein deutlich geringeres Bauvolumen als der Bestand aufweist, werden zudem deutli- chen Effekte für den laufenden Betrieb der Einrichtung erwartet. Gerade die einfachsten Baustan- dards (Kohleöfen, Einfachverglasung etc.) verursachen derzeit erhebliche Betriebskosten. Den Umfang dieser Effekte wird die Verwaltung im weiteren Verfahren zur Vorbereitung von Errich- tungs- und späterem Baubeschluss ermitteln und den verbleibenden Finanzbedarf konkretisieren. Antrag der Fraktion DIE LINKE. A-R/0049/2011 vom 05.05.2011 „Wohnraum für Alle!“ Mit dem Antrag (siehe Anlage) wurden die Ziele verfolgt, die gravierenden Mängel an den Obdach- losenunterkünften am Schwarzen Kamp unverzüglich zu beseitigen oder den Bewohnerinnen und Bewohnern zeitnah Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Ferner sollten die Bewohne- rinnen und Bewohner von Obdachlosenunterkünften aktiv bei der Wohnungssuche gefördert und unterstützt werden. Es sollte darauf hingewirkt werden, sie in städtisches Wohneigentum zu ver- mitteln, damit die Unterbringung nicht zu einem Dauerzustand wird. Schließlich wurde vorgeschla- gen, dass die Stadt Münster darauf hinwirkt, die Anzahl der Wohnungen im unteren Mietpreisseg- ment auch im Innenstadtbereich massiv zu erhöhen. Mit dem Abschluss der Beratungen des Arbeitskreises Wohnungslosigkeit und der Vorlage der Handlungsempfehlungen zur Neuausrichtung der Hilfen in Wohnungsnotfällen liegen aus Sicht des Arbeitskreises geeignete Instrumente vor, um die geschilderten Anliegen des Antrags der Fraktion DIE LINKE. umzusetzen und in diesen Bereichen spürbare Verbesserungen zu erreichen. Die notwendigen Schritte zur Vorbereitung parlamentarischer Entscheidungen sind daher aus Sicht der Verwaltung erledigt. Von der weiteren Beratung, insbesondere von einer Diskussion der Themen im Rahmen der Etat- beratungen über den Haushaltsplanentwurf 2013 ff. wird es abhängen, ob und ggf. welche der Bausteine der Handlungsempfehlungen realisiert werden können. - 9 - V/0560/2012 Die Anzahl der Wohnungen im unteren Mietpreissegment auch im Innenstadtbereich war mehrfach Gegenstand der Beratungen des Arbeitskreises Wohnungslosigkeit. Substanzielle Erfolge bei der Schaffung zusätzlicher und preisgünstiger Kapazitäten auf dem münsterschen Wohnungsmarkt sind nach Auffassung des Arbeitskreises eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass auch die besonderen Problemlagen von obdach- bzw. wohnungslosen Familien in Münster verbessert wer- den können. Dieser besondere Bedarf für die Prävention bzw. Bewältigung von Wohnungslosigkeit wird als ein Anliegen der Gesamtverwaltung verfolgt, wobei z. B. die Gewinnung von Wohnungs- beständen durch Konversionsflächen und -immobilien Berücksichtigung finden soll. Insofern be- trachtet die Verwaltung auch diesen Aspekt des Antrags der Fraktion DIE LINKE. im Zusammen- hang mit den Ergebnissen und Empfehlungen des Arbeitskreises Wohnungslosigkeit als erledigt. I. V. gez. Thomas Paal Stadtrat Anlagen: Handlungsempfehlungen zur Neuausrichtung der Hilfen in Wohnungsnotfällen Antrag der Fraktion DIE LINKE. A-R/0049/2011 vom 05.05.2011 „Wohnraum für Alle!“
Anlage 1 - Handlungsempfehlungen zur Neuausrichtung der Hilfen in Wohnungsnotfällen
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Interfraktioneller Arbeitskreis Wohnungslosigkeit 10.08.2012 Handlungsempfehlungen zur Neuausrichtung der Hilfen in Wohnungsnotfällen Vorbemerkung Der Hauptausschuss der Stadt Münster beschloss am 21.09.2011 die Bildung eines interfraktionel- len Arbeitskreises, um die besondere Problemlage von Obdach- bzw. Wohnungslosen in Münster lösungsorientiert zu beraten. Mit der Bildung des Arbeitskreises Wohnungslosigkeit wurden vor allem die Ziele verbunden, − die gegenwärtige Angebotsstruktur sowie die Wirksamkeit und Effizienz der Kooperation unter den Akteuren der Wohnungsnothilfe kritisch zu überprüfen, − Überlegungen für eine verbesserte Versorgung von Familien (auch mit Migrationsvorgeschich- te) mit regulärem Wohnraum anzustellen sowie − Ansätze für Weiterentwicklungen einzelner Hilfeangebote zu sondieren. Konzeptionelle Eckpunkte Wesentliche Zielgruppe für die Aktivitäten des Arbeitskreises sind Familien (einschließlich der Alleinerziehenden). Der Arbeitskreis formulierte die folgenden Eckpunkte, die als Gerüst für die Entwicklung der Handlungsempfehlungen leitend waren. 1. Prävention Wohnungslosigkeit im Sinne gelingender Prävention gar nicht erst entstehen lassen. 2. Frühe Intervention Möglichst frühe Intervention in Fällen drohender Wohnungslosigkeit. 3. Dezentralität Nutzung im Stadtgebiet verteilter dezentraler Wohnungsangebote mit uneingeschränktem Belegungsrecht durch die Verwaltung. Der Arbeitskreis entwickelte auf dieser Basis Bausteine für Verbesserungen. In Sinne von Inter- ventionsketten sollen die Bausteine nacheinander oder bei Bedarf parallel eingesetzt werden. In- tensität und Umfang der Maßnahmen sollen sich daran orientieren, wie massiv im Einzelfall die Probleme sind und wie bald Wohnungslosigkeit oder Entwicklungsschritte dorthin bevorstehen. Die Bausteine wurden zu den folgenden Handlungsempfehlungen zur Neuausrichtung der Hilfen in Wohnungsnotfällen weiterentwickelt. ... - 2 - Baustein 1 - Präventive Angebote Ziel einer gelingenden Prävention muss es sein, einem möglichst großen Teil potenziell gefährde- ter Mieterinnen und Mietern die Mechanismen und Gefahren aufzuzeigen, die sich zu einem Woh- nungsnotfall entwickeln können. Das Wissen um die eigene (auch perspektivische) Situation und daraus resultierend der eigene Wunsch nach Absicherung müssen Grundlage dafür sein, in eige- ner Verantwortung vorzusorgen oder - und an dieser Stelle würde der Baustein ansetzen - An- knüpfungspunkte präventiver Angebote zu suchen. Eine Initiative in diesem Sinne erfordert eine intensive Information, wie sie nicht allein durch die Fachstelle Wohnraumsicherung bewerkstelligt werden kann. Zusammen mit den Trägern der Wohnungslosennothilfe und Akteuren der Wohnungswirtschaft müssen zielgerichtet und systema- tisch die Bereiche lokalisiert werden, in denen es zu einer signifikanten Anzahl von Wohnungsnot- fällen bzw. zu Räumungsklagen und -terminen kommt. In diesen Bereichen sind geeignete Metho- den einzusetzen, um Betroffene mit diesen Informationen zu versorgen. In Kooperation mit den Trägern der Wohnungslosennothilfe sollen Hausbesuche und Informations- veranstaltungen in den neuralgischen Bereichen organisiert und durchgeführt werden. Mit Woh- nungseigentümern soll Kontakt gesucht werden, um sie für die besonderen Belange von Men- schen zu sensibilisieren, die von sich anbahnender Wohnungslosigkeit betroffen sind. Zumindest mit den großen Wohnungseigentümern bzw. -gesellschaften sollen Kooperationen (ggf. Vereinba- rungen) angestrebt werden, um die Informationszugänge für den Personenkreis zu sichern. Für eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit sollen zur Unterstützung der aufgezeigten Maßnah- men Flyer erstellt werden, die über die Angebote der Fachstelle Wohnraumsicherung und der wei- teren in diesem Bereich tätigen Ämter der Stadt Münster informieren. Vorrangig sollen Informatio- nen über bestehende soziale (Beratungs-) Angebote gegeben werden, insbesondere über Stellen für soziale Transferleistungen, Möglichkeiten der Mietschuldenübernahme oder z. B. Schuldnerbe- ratung. Materialien dazu sind mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Kommunaler So- zialdienst), dem Gesundheitsamt, dem Jobcenter und dem Amt für Wohnungswesen zu entwi- ckeln. Auch die Hilfe von Gerichtsvollziehern soll in Anspruch genommen werden. Begleitet werden sollen die regelmäßig zu wiederholenden Kampagnen durch eine gelegentliche Berichterstattung in den örtlichen Medien aber auch in bestehenden Berichtswesen, in dem z. B. Ergebnisse in Jahresberichten mit beispielhafter Beschreibung von erfolgreicher und nicht erfolg- reicher Wohnungssicherung vorgestellt werden. Aufwand entsteht für das Erstellen der Medien und Materialien der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Flyer einschließlich Verteilung), für die Organisation von Veranstaltungen (z. B. Raummieten) und für die personelle Umsetzung der Maßnahmen (z. B. Referentenhonorare und Hausbesuche). Kosten Baustein 1 jährlich Personalaufwendungen keine Transferaufwendungen 4.000 € Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen oder sonstige ordentliche Aufwendungen 2.500 € Gesamt 6.500 € ... - 3 - Baustein 2 - Frühe Unterstützung Nur wenn Kenntnisse darüber vorliegen, an welchen Stellen sich Merkmale für negative Entwick- lungen in Richtung eines Wohnungsnotfalls entwickeln, können gezielt Maßnahmen eingeleitet werden, um Wohnungslosigkeit im Einzelfall gar nicht erst entstehen lassen. Daher ist es wichtig entsprechende Grundannahmen zu formulieren, die Indikatoren dafür sein können, dass in einem Mietverhältnis in Wohnungslosigkeit führende Entwicklungen vorliegen. In Kooperation mit den Trägern der Wohnungslosennothilfe und den Wohnungsgesellschaften sollen hierzu pragmatische Instrumente entwickelt und Informationsketten vereinbart werden. Auf der Basis der gewonnenen Informationen soll die zugehende Sozialarbeit intensiviert werden. Jeder Mehrpersonenhaushalt, der nach festgelegten Kriterien potenziell gefährdet ist, soll aufge- sucht werden. In einem frühzeitigen Kontakt sollen Hilfebedarfe - auch z. B. bei psychosozialen und Sucht-Problemen - im Einzelfall ermittelt, über qualifizierte Beratungsangebote informiert und je nach Bedarf dorthin vermittelt werden. Wesentliche Hilfestellungen sollen bei einer Entschul- dung und der Erarbeitung von Entschuldungsplänen angeboten werden. Dazu soll auch die Mög- lichkeit gehören, im Rahmen der rechtlichen Rahmenbedingungen Mietrückstände ggf. schon zu übernehmen, bevor sie zwei Monatsmieten umfassen. Ziel einer intensivierten Sozialarbeit ist es, zügig „Wohnfähigkeit“ bzw. angemessenes Wohnverhalten herzustellen bzw. zurückzugewinnen. Spätestens bei anhängigen Räumungsklagen sind Haushalte mit dem Ziel der Wohnungssiche- rung aufzusuchen. Die notwendigen Rückmeldungen und die Abstimmung von Arbeitsabsprachen werden von dem zuständigen Bereich der Fachstelle Wohnraumsicherung gesteuert. Neben den Einzelfallhilfen zur Behebung von individuellen Notlagen sind für Menschen in Woh- nungsnotsituationen auch auf den Sozialraum gerichtete Aktivitäten wichtig. Deshalb soll über die individuell ausgerichteten Hilfen hinaus unter Einbeziehung der Freien Träger und örtlichen Initiati- ven und Vereinen eine Gemeinwesen- und Quartiersarbeit befördert werden, mit der die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und die Integration im Quartier unterstützt wird. Für die frühe Unterstützung von Haushalten durch eine intensivierte zugehende Sozialarbeit soll in der Fachstelle Wohnraumsicherung die Stelle für eine/n Sozialarbeiter/-in (Diplom FH oder Bache- lor) in Teilzeit mit 19,5 Stunden (Entgeltgruppe S12 TVöD oder Besoldungsgruppe A10) angesie- delt werden. Arbeitsschwerpunkte sind entsprechend der geschilderten sozialarbeiterischen Hand- lungsbedarfe die Vermittlung sozialer Hilfen (z. B. Schuldnerberatung) sowie die Einbeziehung des Sozialdienstes Wohnungsnotfälle. In Abstimmung mit dem Kommunalen Sozialdienst des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien ist auch die Koordination des Hilfeplanverfahrens für den Sozialdienst Wohnungsnotfälle bzw. die Federführung dazu zu prüfen. Hier ist eine enge Abstim- mung mit dem Kommunalen Sozialdienst wichtig, insbesondere wenn es parallel um die Einrich- tung von weiteren Hilfen (zur Erziehung) geht. Neben den zusätzlichen Personalaufwendungen sind erhöhte Mittel für die Einbeziehung des So- zialdienstes Wohnungsnotfälle in diese intensivere Betreuung betroffener Haushalte erforderlich. Ferner sind durch die frühe Intervention weitere Aufwendungen für die Übernahme von Mietschul- den und - in geringem Umfang - Sachaufwendungen für Informations- und Dokumentationsmate- rialien und deren Einsatz erforderlich. Kosten Baustein 2 jährlich Personalaufwendungen 26.640 € Transferaufwendungen 10.000 € Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen oder sonstige ordentliche Aufwendungen 20.000 € Gesamt 56.640 € ... - 4 - Baustein 3 - Dezentralität Mit den Überlegungen zu einer möglichst dezentralen Wohnraumversorgung für Personen in Woh- nungsnotfällen verfolgt der Arbeitskreis Wohnungslosigkeit einen Ansatz, der auch bundesweit immer mehr festzustellen ist - weg von zentralen Obdachlosenunterkünften und hin zu einer über das ganze Stadtgebiet verteilten Unterbringung. Der Aspekt der Dezentralität wird selbst für Per- sonen ohne Erfahrungen außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften befürwortet, da auch in die- sen Fällen einem „Lernen innerhalb der Nachbarschaft“ eine hohe Bedeutung beigemessen wird. Zunehmend wird festgestellt, dass zentrale Übergangseinrichtungen eine wirksame Reintegration von wohnungslosen Personen in Wohnungsmarkt und Wohnumfeld erschweren. Ebenso deuten Erfahrungen in anderen Kommunen darauf hin, dass eine dezentrale Wohnraumversorgung finan- zielle Vorteile gegenüber zentralen Unterkünften aufweist. Vorrangiges Ziel soll der Verbleib der Betroffenen in der jeweiligen Wohnung sein. Hierdurch wird der Gedanke der Prävention konsequent fortgeführt („Wohnungslosigkeit gar nicht erst entstehen lassen“). Über die in den vorangegangenen Bausteinen auf die betroffenen Haushalte zugeschnit- tenen Ansätze hinaus geht es hier vor allem darum, Kontakte zu den Vermietern aufzubauen, um die dezentralen Wohnsituationen abzusichern. Dazu sind im Einzelfall Instrumente zur Unterstüt- zung von Vermietern zu entwickeln und zu nutzen. Umgekehrt sind Rückmeldungen von Vermie- tern wichtig und verbindlich zu regeln, um eine frühzeitige Information an die Fachstelle Wohn- raumsicherung bei Bekanntwerden von Hilfebedarfen zu gewährleisten. Darüber hinaus sind aber auch generelle Absprachen vor allem mit den großen Vermieterorganisa- tionen anzustreben, um Verfahren zu vereinbaren, die helfen, Wohnungsverluste zu vermeiden. Neben den Aspekt der grundsätzlichen Information z. B. über Beratungsangebote müssen konkre- te Verfahrensabsprachen treten. So sind etwa durch Jobcenter und Sozialamt verabredete Abtre- tungen von Mietzahlungen an Vermieter dauerhaft abzusichern. Es muss beispielsweise gewähr- leistet sein, dass auch bei vorübergehenden Einstellungen und anschließender Neuaktivierung eines Falls Zahlungen abgesichert werden. Neben allen formalen Absprachen ist auch hier der Einsatz eines Sozialdienstes und einer nach- gehenden Betreuung notwendig. Noch in der eigenen Wohnung sind vorrangig unterstützende Maßnahmen und die Begleitung in lebenspraktischen Bereichen angezeigt, um im Einzelfall eine selbständige, dezentrale Lebensform zu sichern. Eine sozialraumorientierte soziale Arbeit soll dar- über hinaus vor allem auf die konkrete Verbesserung der Lebensbedingungen der betroffenen Personen in ihrem Quartier abzielen. Die schnelle Reaktion auf das Bekanntwerden gefährdeter Wohnsituationen erfordert von der Fachstelle Wohnraumsicherung die zentrale Steuerung der Sozialdienste. Im Sinne eines integrier- ten Gesamthilfesystems müssen die Interventionen vor Ort zügig eingeleitet und mit den jeweiligen Vermietern sowie bei Bedarf weiteren Stellen abgestimmt werden. Bei der Verflechtung der ver- schiedenen Akteure ist die Koordination der Zusammenarbeit weiter zu optimieren. Für die Umsetzung der Anliegen ist ein erhöhter Aufwand für den Einsatz des Sozialdienstes Wohnungsnotfälle zu kalkulieren. Zunächst wird davon ausgegangen, dass die erhöhten Anforde- rungen an die Koordinationsleistung der Fachstelle Wohnraumsicherung mit dem vorhandenen Personalbestand - ergänzt und unterstützt um die zu Baustein 2 (Dezentralität) vorgesehene Stelle für eine/n Sozialarbeiter/-in - abgedeckt werden kann. Kosten Baustein 3 jährlich Personalaufwendungen s. o. Transferaufwendungen 10.000 € Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen oder sonstige ordentliche Aufwendungen keine Gesamt 10.000 € ... - 5 - Baustein 4 - Wohnraumakquise Ergänzend zum Ansatz der dezentralen Wohnraumversorgung für Personen in Wohnungsnotfällen und für die Fälle, in denen ein vorrangig angestrebter Verbleib in der jeweiligen Wohnung nicht gelingt, sind weitere Wohnungsangebote zu akquirieren. Auch hier geht es darum, den dezentralen Unterbringungsansatz konsequent zu verfolgen, also nicht um das Vorhalten zentraler Sammelun- terkünfte. Voraussetzung für einen wirksamen Einsatz von Ressourcen ist jedoch, dass Wohnraum im Stadtgebiet gewonnen wird, für den ein uneingeschränktes Belegungsrecht durch die Verwal- tung besteht bzw. vereinbart werden kann. Die Fachstelle Wohnraumsicherung benötigt regelmä- ßig ausreichende Wohnungsbestände, um kurzfristig obdachlos werdende aber wohnfähige Haus- halte versorgen zu können. Hierzu sind Verträge, wie auch Vermietungsmöglichkeiten über das Sozialamt denkbare Lösungen. Die Bereitstellung oder Vermittlung von Wohnraum wird als gesamtstädtische, ressortübergreifen- de Aufgabe angesehen. Alle Bereiche der Verwaltung, die Aufgaben in diesem Themenfeld über- nehmen, arbeiten an Lösungen mit. Mit der einleitend dargestellten besonders angespannten Situ- ation auf dem münsterschen Wohnungsmarkt bestehen für die Umsetzung dieses Bausteins je- doch erhebliche Hemmnisse. Zudem sollen Angebote möglichst in Quartieren ohne besonderen Entwicklungsbedarf gewonnen werden, was mit Blick auf das jeweilige Mietpreisgefüge in den ein- zelnen Stadtteilen erfahrungsgemäß sehr schwierig ist. In der Fachstelle Wohnraumversorgung des Amtes für Wohnungswesen wird zunächst befristet für die Dauer von 2 Jahren die Stelle eines/einer Sozialarbeiters/-in bzw. eines/einer Sozialpädago- gen/-in besetzt. Die Stelle soll sich an Haushalte richten, die sich am frei finanzierten Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, weil z. B. komplexe Wohnungsversorgungsprobleme vorliegen und eine nachhaltige Wohnungsversorgung aufgrund von „Vorbehalten“ der Vermieter immer wieder scheitert. Vorrangig geht es um die rund 7.500 öffentlich geförderten Mietwohnungen, von denen die Stadt Münster für 2.800 Wohnungen ein Belegungsrecht hat. Das Angebot soll den Wohnungssuchen- den individuelle Unterstützung bieten, die im Ergebnis zum Abschluss eines Mietvertrages führt. Ferner soll durch die Stelle aber auch eine dauerhafte angemessene Wohnraumversorgung gesi- chert und Wohnraumakquise betrieben werden. Mit dem Amt für Wohnungswesen sollen eine en- ge Zusammenarbeit und gute Absprache stattfinden, um die Anliegen dieses Bausteins nachhaltig zu unterstützen. Externe Unterstützung soll gezielt genutzt werden, um Angebote für dezentrale Wohnungslösun- gen zu gewinnen. So soll zu möglichst vielen Akteuren des Wohnungsmarkts (z. B. Maklern) Kon- takt aufgenommen werden, um zu positiven Absprachen und Vereinbarungen zu kommen. Grundlage für Erfolg versprechende Kontakte sind gute Angebote an Vermieter, wie die Übernah- me von Mietzahlungen (z. B. Einweisung), sozialarbeiterische Betreuung, Angebote eines „Probe- wohnens“ oder Hausmeisterdienste. Es soll auch darum gehen, neue und an Bedarfen im Einzel- fall orientierte vertragliche Instrumente zu entwickeln. Zusätzliche Aufwendungen sind zunächst nur für erhöhte Beträge zur Übernahme von Mietschul- den bzw. Mietzahlungen z. B. auf Grund von (gewollten) ordnungsbehördlichen Einweisungen zu erwarten. Unter Einbeziehung der verschiedenen Ämter der Verwaltung wird angestrebt, die Maß- nahmen ohne zusätzlichen Personalaufwand zu realisieren. Nach Absprache vereinbarte sozialar- beiterische Bedarfe oder Hausmeistertätigkeiten werden den Budgetplanungen der vorangegan- genen Bausteine zugeordnet. Je nach Erfolg oder Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt sind zu einem späteren Zeitpunkt ggf. weitere Schritte zu prüfen. ... - 6 - Exkurs - Konversionsflächen: Im Rahmen der so genannten Konversion, also der Umwandlung von militärisch genutzten Flä- chen in zivile Nutzungen, wird in Münster in den nächsten Jahren in erheblichem Umfang Wohn- raum frei bzw. geschaffen. Konkret geht es um die Umnutzung der britischen Kasernenstandorte „York“ und „Oxford“ sowie die Wohnstandorte der Briten im Stadtgebiet. Die besonderen Bedarfe für die Prävention bzw. Bewältigung von Wohnungslosigkeit werden zu diesem Prozess angemeldet. Letztlich wird allein die Gewinnung großer Wohnungsbestände, wie sie durch die Konversionsflächen und -immobilien erwartet wird, zu einer Entspannung der Ge- samtsituation führen und die Initiativen aus den Handlungsempfehlungen erlangen bessere Aus- sichten auf Erfolg. Kosten Baustein 4 jährlich Personalaufwendungen keine Transferaufwendungen keine Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen oder sonstige ordentliche Aufwendungen 10.000 € Gesamt 10.000 € Baustein 5 - Angebote bei „Wohnunfähigkeit“ In Ergänzung des Bausteins „Wohnraumakquise“ sind Lösungen für einen relativ kleinen Perso- nenkreis zu entwickeln, der zwar weitgehend selbständig leben kann, jedoch nicht „gemeinschafts- fähig“ ist. Bei allen Bemühungen um einen frühzeitigen Kontakt zu von Wohnungslosigkeit bedroh- ten Haushalten und der dazu vorgesehenen Beratung und Intervention gibt es betroffene Perso- nen, die trotz intensiver sozialarbeiterischer Ansprache nicht bereit oder in der Lange sind, sich an rudimentäre Regeln für ein gedeihliches Zusammenleben in Mietwohnungen zu halten. Sie sind für die Bewohner benachbarter Wohnungen nicht akzeptabel und können - ohne rechtzeitige Interven- tion von außen - dafür sorgen, dass Vermieter andere, zuverlässige Mieter verlieren. Häufig sind Vermieter in diesen Fällen auch von massiven Schäden an der Mietsache betroffen. Ziel ist es in diesen Fällen, dem Personenkreis Wohnraum in solitärer Wohnlage anzubieten. Wohnen „möglichst ohne unmittelbare Nachbarschaft“ bedeutet, dass für Personen mit erheblichen negativen Einflüssen auf ihr Wohnumfeld Lösungen in den Außenbereichen der Stadt in Betracht kommen und gesucht werden sollen. Auch hierzu sind alle Bereiche der Verwaltung, die Aufgaben in diesem Themenfeld übernehmen, beteiligt, um entsprechende Angebote zu finden bzw. zu ge- winnen. Die organisatorische Begleitung soll sich auf Maßnahmen zur Erhaltung der Bewohnbar- keit der Wohnung reduzieren. Wichtig ist jedoch, dass auch in diesen Fällen regelmäßig sozialpädagogische Angebote und An- reize für eine Rückkehrmöglichkeit in die übliche Wohnungslosenhilfe gemacht werden. Die Per- spektive für die Reintegration in ein Wohnumfeld, das ein „Lernen innerhalb der Nachbarschaft“ ermöglicht, muss handlungsleitend für die Arbeit mit dieser schwierigen Klientel bleiben, um die - wenn auch nur gering ausgeprägten - vorhandenen Ressourcen in ein auf Dauer selbstorganisier- tes Wohnverhältnis zu führen. Daher wird ein wesentliches Ziel der sozialarbeiterischen Interventi- onen auf eine Begrenzung der Wohnzeiten ausgerichtet sein. ... - 7 - Aufwendungen für die sozialarbeiterischen Tätigkeiten in der Arbeit mit diesem Personenkreis werden unter dem folgenden Baustein abgebildet. Zusätzliche Aufwendungen sind ferner für den operativen Einsatz zu erwarten, der für die regelmäßige Kontrolle und Maßnahmen zur Erhaltung der Bewohnbarkeit der Wohnungen entstehen. Kosten Baustein 5 jährlich Personalaufwendungen s. u. Transferaufwendungen keine Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen oder sonstige ordentliche Aufwendungen 10.000 € Gesamt 10.000 € Baustein 6 - Betrieb einer Übergangseinrichtung Der Arbeitskreis Wohnungslosigkeit geht davon aus, dass mit einer gelingenden Umsetzung der aufgezeigten Bausteine im Rahmen der Handlungsempfehlungen eine gute Basis für die Intensi- vierung der Arbeit mit von Wohnungslosigkeit bedrohten Haushalten geschaffen wird, die den Grundsätzen der Prävention, frühen Intervention und Dezentralität folgt. Unabhängig davon ist aber davon auszugehen, dass auch bei erfolgreicher Arbeit aller Akteure und Kooperationspartner eine Restgröße von Haushalten verbleiben wird, die mit den bislang dar- gestellten Maßnahmen (noch) nicht erreicht und auch nicht in normalen Wohnraum vermittelt wer- den kann. Der Arbeitskreis schätzt den Bedarf zur räumlichen Versorgung dieses Personenkreises auf ca. 12 bis 14 Wohnungen und eine Anzahl von bis zu 40 Personen. Trotz aller Ausrichtung auf eine dezentral und sozial integrierende Unterbringungsstrategie wird in diesen Fällen mittel- bis langfristig nach wie vor eine kleinere Unterkunft für erforderlich gehalten. Eine solche Einrichtung ermöglicht eine intensive Betreuung und Unterstützung ihrer Bewohner. Dabei ist ein sozialpädagogisches Konzept zu verfolgen, das darauf abzielt, dass der Personen- kreis die Kompetenzen für eine Vermittlung über die vorherigen Bausteine erlangt. Im Sinne eines „Probewohnens“ bzw. eines „Intensiv betreuten Wohnens“ müssen mit den Bewohnern unter pä- dagogischer Anleitung die grundlegenden Kompetenzen für das Wohnen in der Gemeinschaft ge- übt und gefestigt werden. Gleichzeitig sind Anreize für eine angemessene Fluktuation in der Bele- gung zu schaffen. Für diese Form des Wohnens mit intensiver sozialarbeiterischer Begleitung kommt der aktuelle Standort der städtischen Obdachlosenwohnungen am Schwarzen Kamp in Betracht. Hier befinden sich derzeit drei zweigeschossige Laubenganghäuser aus den frühen 60er Jahren, errichtet in Ein- fachstbauweise mit Wohneinheiten unterschiedlicher Größe. Bedingt durch die Bauweise, Sub- stanz schädigendes Nutzerverhalten und einen erheblichen Sanierungsstau stellen sich die Häu- ser in sehr schlechtem baulichen Zustand dar. Die Obdachlosenwohnungen liegen in dem Areal nördlich der Weseler Straße zwischen dem Meckmannweg und dem Schwarzen Kamp, das zu einem attraktiven Wohngebiet entwickelt und möglichst vielfältigen Wohnbedürfnissen gerecht werden soll. Dazu wurde ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt, aus dem eine Grundlage für die weitere Entwicklung des Areals hervor- gegangen ist. Die Planungen sehen eine Absicherung des Standorts für Obdachlosenwohnungen vor und zwar im Bereich der Gebäude Schwarzer Kamp 59 und 116. ... - 8 - In Abhängigkeit vom Fortschritt der städtebaulichen Planungen wird die Verwaltung den Errich- tungsbeschluss für einen Ersatzbau der Obdachlosenwohnungen am Schwarzen Kamp vorberei- ten, der den heutigen Anforderungen an die Bau-, Ausstattungs- und Hygienestandards entspricht. Die Bauweise soll den hohen Anforderungen an die intensive Nutzung und im Äußeren den stadt- gestalterischen Anforderungen der im Umfeld entstehenden Bebauung entsprechen. Innen sollen Funktionalität und eine Orientierung an Mindestausstattungsstandards dominieren. Besonderes Augemerk soll auf eine möglichst flexible Konzeption gelegt werden, die einerseits die Belegung mit unterschiedlichen Personenkreisen und Haushaltsgrößen unterstützt, andererseits aber auch eine perspektivische Umnutzung der Räumlichkeiten (ganz oder teilweise) für andere Bedarfe ermöglicht. Die Investitions- und Betriebskosten für diese Maßnahmen werden nicht im Rahmen dieser Handlungsempfehlungen abgebildet. Von der Verwaltung wird das Konzept aufbe- reitet und in einer Ratsvorlage den zuständigen Gremien zur Beratung und Entscheidung vorge- legt. Schon jetzt soll die skizzierte Betreuung der im den vorhandenen Gebäuden am Schwarzen Kamp wohnenden Menschen organisiert werden. Hier geht es um den Personenkreis, der dauerhaft nach dem Baustein 6 zu betreuen sein wird. In der ersten Phase wird zunächst noch eine wesentliche Aufgabe sein, die grundsätzlich vermittelbaren Menschen (in Umsetzung der Bausteine 1 bis 4) in andere Wohnverhältnisse zu bringen und die dargestellten Angebote bei „Wohnunfähigkeit“ (Bau- stein 5) zu realisieren. Hierfür wird die Einrichtung der Stelle für eine/n Sozialarbeiter/-in (Diplom FH oder Bachelor) in Teilzeit mit 19,5 Stunden (Entgeltgruppe S12 TVöD oder Besoldungsgruppe A10) in der Fachstelle Wohnraumsicherung für erforderlich gehalten. Begleitende und nachgehende Maßnahmen des Sozialdienstes Wohnungsnotfälle sind ebenso zu finanzieren, wie angemessene Sachaufwendun- gen für unterstützende Maßnahmen. Kosten Baustein 6 jährlich Personalaufwendungen 26.640 € Transferaufwendungen 10.000 € Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen oder sonstige ordentliche Aufwendungen 5.000 € Gesamt 41.640 € Zusammenfassung der Gesamtkosten der Bausteine 1 bis 6 Baustein 1 - Präventive Angebote 6.500 € Baustein 2 - Frühe Unterstützung 56.640 € Baustein 3 - Dezentralität 10.000 € Baustein 4 - Wohnraumakquise 10.000 € Baustein 5 - Angebote bei „Wohnunfähigkeit“ 10.000 € Baustein 6 - Unterkunft als vorübergehende Auffanglösung 41.640 € Insgesamt 134.780 €
Anlage 2 - Antrag der Fraktion DIE LINKE. A-R/0049/2011 vom 05.05.2011 "Wohnraum für Alle!"
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[Antrag an den Rat Nr. A-R/0049/2011] Münster, 05. Juli 2011 DIE LINKE. Ratsfraktion Achtermannstraße 19 Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung 48143 Münster . Tel: 0251/9816051 Wohnraum für Alle! Fax: 0251/9816073 Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: e Die Stadt Münster fördert und unterstützt die BewohnerInnen der Obdachlosenunterkünfte aktiv bei der Wohnungssuche. e Die gravierenden Mängel an den Obdachlosenunterkünften am Schwarzen Kamp sind unverzüglich zu beseitigen, oder den Bewohnerlnnen ist zeitnah eine Ausweichmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. e Die Stadt Münster wirkt darauf hin, dass die BewohnerInnen von Obdachlosenunterkünften künftig in städtisches Wohneigentum vermittelt werden können und die Unterbringung in derartigen Unterkünften nicht zu einem Dauerzustand wird. e Die Stadt Münster wirkt darauf hin, die Anzahl der Wohnungen im unteren Mietpreissegment auch im Innenstadtbereich massiv zu erhöhen. e Die Stadt Münster berichtet im Sozialausschuss regelmäßig über die unter den oben genannten Punkten aufgeführten Maßnahmen. Begründung: ’ Die Obdachlosenunterkünfte am Schwarzen Kamp sind, wie auch bereits der Presse zu entnehmen, in einem unbewohnbaren Zustand. Trotzdem werden die BewohnerInnen dort teilweise sogar über Jahre hinweg untergebracht. Dies betrifft auch Kinder. Eine Vermittlung auf dem Wohnungsmarkt gestaltet sich als nahezu unmöglich, da allein die Erwähnung der aktuellen Anschrift eine Stigmatisierung zur Folge hat. Diese Unterkünfte sollten jedoch keine Dauerlösung darstellen. Gerade im Innenstadtbereich fehlt es an bezahlbarem Wohnraum. Preiswerte Wohnungen, z.B. für Menschen mit niedrigem Einkommen, gibt es fast ausschließlich in Kinderhaus, Coerde oder Berg Fidel. Im Innenstadtbereich gibt es zudem bereits einige hochpreisige Wohnprojekte, wie z.B. die Klostergärten, die sich schon jetzt kaum noch vermarkten lassen. Weitere Investitionsprojekte in diesem Segment sind von daher kritisch zu hinterfragen und statt dessen ein massiver Ausbau von niedrigpreisigem Wohnraum zu betreiben. \ DIE LINKE. Ratsfraktion Münster Iris Toulas Raimund Köhn j Joachim Bruns Seite 1 von i
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Trauttmansdorffstraße 36
- Weseler Straße
- Schwarzer Kamp 27
- Meckmannweg
- Achtermannstraße 19
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0560/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.07.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37