3326/2024
Beabsichtigte Neufassung der Naturdenkmalverordnung (NDI-VO)
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Mitteilung Ausschuss
3305 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/57/570 Vorlagen-Nummer 31.10.2024 3326/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 31.10.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.11.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.11.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.11.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.11.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.11.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.11.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.11.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 12.11.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2024 Beabsichtigte Neufassung der Naturdenkmalverordnung (NDI-VO) Bäume, denen eine im Vergleich zu anderen Bäumen derselben Art herausgehobene Bedeutung zukommt, können als Teil der Kölner Geschichte und als wertvolles Erbe für kommende Generationen unter den besonderen Schutz der Naturdenkmalverord- nung (NDI-VO) gestellt werden. Rechtsgrundlage für die Ausweisung von Naturdenk- mälern ist § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), wonach Einzelschöp- fungen der Natur festgesetzt werden können, wenn ihr besonderer Schutz aus wis- senschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist. Der Rat hat hierzu im Jahr 1994 die Ordnungsbehördliche Verordnung über Natur- denkmale im Bereich der Stadt Köln erlassen. Zuletzt ist diese Verordnung mit der 1. Änderungsverordnung am 03.01.2002 fortgeschrieben worden. 188 Naturdenkmäler mit insgesamt 222 Bäumen und 6 Alleen mit insgesamt 589 Bäumen sind im Ver- zeichnis aufgeführt. Zahlreiche standortbezogene Änderungen, Bestandsminderungen durch natürliche 2 Abgänge einzelner Bäume und durch die Fällung verkehrsunsicherer Exemplare ma- chen nunmehr eine umfassende Überarbeitung der Verordnung erforderlich. Die beabsichtigte Neufassung der Naturdenkmalverordnung dient einer inhaltlichen Anpassung und Aktualisierung des Verordnungstextes, der Rechtsbereinigung durch Aufhebung des Schutzstatus von einzelnen Naturdenkmälern, die nicht mehr vorhan- den oder nicht identifizierbar sind sowie der erstmaligen Unterschutzstellung von neuen Bäumen. Um der Bedeutung besonderer Bäume bei der Bewertung ihrer Schutzwürdigkeit voll- umfänglich gerecht zu werden, soll der Kriterienkatalog des Bundesnaturschutzgeset- zes bei der Unterschutzstellung neuer Bäume um die Kriterien „Alter“, „Wohlfahrtswir- kung“, „Stadtökologie“ und „Gestaltende Funktion“ erweitert werden. Am 25.11.2024 beginnt eine zweiwöchige mitwirkende Öffentlichkeitsbeteiligung über das Beteiligungsportal „Meinung für Köln“. Sie bietet allen Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden und Vereinen die Gelegenheit, Vorschläge zur Neuausweisung von Natur- denkmälern zu machen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ermöglicht die bestmögliche Er- fassung aller schutzwürdigen Exemplare, gewährleistet ein transparentes Verfahren und wirkt identitätsfördernd. Bei positivem Ergebnis der Auswertung werden vorge- schlagene Bäume in den Verordnungsentwurf aufgenommen. Die Verwaltung beabsichtigt, nach Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Be- schlussfassung zur aktualisierten Naturdenkmal-Verordnung in der Verwaltung zu er- arbeiten und im ersten Quartal 2025 in die politische Beratung einzubringen. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3326/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 31.10.2024
- Erstellt
- 24.10.2024 12:33