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3326/2024

Beabsichtigte Neufassung der Naturdenkmalverordnung (NDI-VO)

Mitteilung Ausschuss 31.10.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 28.11.2024, TOP 10.2.7

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3305 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/570 
 
Vorlagen-Nummer 31.10.2024 
 3326/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 31.10.2024 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.11.2024 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.11.2024 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.11.2024 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.11.2024 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.11.2024 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.11.2024 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.11.2024 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 12.11.2024 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2024 
 
Beabsichtigte Neufassung der Naturdenkmalverordnung (NDI-VO) 
Bäume, denen eine im Vergleich zu anderen Bäumen derselben Art herausgehobene 
Bedeutung zukommt, können als Teil der Kölner Geschichte und als wertvolles Erbe 
für kommende Generationen unter den besonderen Schutz der Naturdenkmalverord-
nung (NDI-VO) gestellt werden. Rechtsgrundlage für die Ausweisung von Naturdenk-
mälern ist § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), wonach Einzelschöp-
fungen der Natur festgesetzt werden können, wenn ihr besonderer Schutz aus wis-
senschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer 
Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist. 
 
Der Rat hat hierzu im Jahr 1994 die Ordnungsbehördliche Verordnung über Natur-
denkmale im Bereich der Stadt Köln erlassen. Zuletzt ist diese Verordnung mit der 1. 
Änderungsverordnung am 03.01.2002 fortgeschrieben worden. 188 Naturdenkmäler 
mit insgesamt 222 Bäumen und 6 Alleen mit insgesamt 589 Bäumen sind im Ver-
zeichnis aufgeführt. 
 
Zahlreiche standortbezogene Änderungen, Bestandsminderungen durch natürliche

2 
 
Abgänge einzelner Bäume und durch die Fällung verkehrsunsicherer Exemplare ma-
chen nunmehr eine umfassende Überarbeitung der Verordnung erforderlich. 
 
Die beabsichtigte Neufassung der Naturdenkmalverordnung dient einer inhaltlichen 
Anpassung und Aktualisierung des Verordnungstextes, der Rechtsbereinigung durch 
Aufhebung des Schutzstatus von einzelnen Naturdenkmälern, die nicht mehr vorhan-
den oder nicht identifizierbar sind sowie der erstmaligen Unterschutzstellung von 
neuen Bäumen. 
 
Um der Bedeutung besonderer Bäume bei der Bewertung ihrer Schutzwürdigkeit voll-
umfänglich gerecht zu werden, soll der Kriterienkatalog des Bundesnaturschutzgeset-
zes bei der Unterschutzstellung neuer Bäume um die Kriterien „Alter“, „Wohlfahrtswir-
kung“, „Stadtökologie“ und „Gestaltende Funktion“ erweitert werden. 
 
Am 25.11.2024 beginnt eine zweiwöchige mitwirkende Öffentlichkeitsbeteiligung über 
das Beteiligungsportal „Meinung für Köln“. Sie bietet allen Bürgerinnen und Bürgern, 
Verbänden und Vereinen die Gelegenheit, Vorschläge zur Neuausweisung von Natur-
denkmälern zu machen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ermöglicht die bestmögliche Er-
fassung aller schutzwürdigen Exemplare, gewährleistet ein transparentes Verfahren 
und wirkt identitätsfördernd. Bei positivem Ergebnis der Auswertung werden vorge-
schlagene Bäume in den Verordnungsentwurf aufgenommen. 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, nach Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Be-
schlussfassung zur aktualisierten Naturdenkmal-Verordnung in der Verwaltung zu er-
arbeiten und im ersten Quartal 2025 in die politische Beratung einzubringen. 
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (10)

31.10.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.11.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.11.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.11.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.11.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.15 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.11.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.11.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.11.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.11.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.11.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3326/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
31.10.2024
Erstellt
24.10.2024 12:33