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V/0758/2020

Auftragsvergabe Geschäftsstelle des Netzwerkes Innenstadt NRW

Vorlagen 05.08.2020

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Beschlussvorlage

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Ansehen

0758-2020 Anlage 2 - Leistungsbeschreibung Netzwerk -final

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Ansehen

0758_2020-Anlage 4 - Mitgliederliste

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Ansehen

0758_2020-Anlage 3 - Organigramm

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Ansehen

0758-2020 Anlage 1 - Aufgaben und Inhalte

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

12520 Zeichen

V/0758/2020 
V/0758/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Auftragsvergabe Geschäftsstelle des Netzwerkes Innenstadt NRW 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   26.08.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur  Kenntnis, dass die Stadt Münster seit dem 01.01.2020 
federführende Kommune der freien, kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Netzwerk Innenstadt 
NRW“ ist. Zu den Aufgaben der federführenden Kommune gehört u.a. die finanzielle und 
fördertechnische Abwicklung für den laufenden Geschäftsbetrieb.  
 
2. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung ein europaweites Au s-
schreibungsverfahren gestartet hat, um fristgerecht einen Nachfolger als Betreiber der G e-
schäftsstelle der freien, kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Netzwerk Innenstadt NRW“ zu 
finden. Die Geschäftsstelle ist für die fachlich -inhaltliche und organisatorische Abwicklung 
des laufenden Geschäftsbetriebes verantwortlich. 
 
3. Der Rat der Stadt Münster beschließt, den Auftrag zur Weiterführung der Geschäftsstelle der 
freien, kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Netzwerk Innenstadt NRW“, an den Bieter zur 
vergeben, welcher im laufenden, europaweiten Ausschreibungsverfahren als bestes Angebot 
bewertet worden ist.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die freie, kommunale Arbeitsgemeinschaft „Netzwerk Innenstadt NRW“ wird finanziell von derzeit 
100 Mitgliedskommunen und dem Land Nordrhein -Westfalen getragen. Die Finanzierung erfolgt 
über eine siebzigprozentige Landeszuwendung aus der Städtebauförderung un d einen festen jährli-
chen Mitgliedsbeitrag der Kommunen, der in Abhängigkeit von der Größe der Kommunen gestaffelt 
ist. Auf die Stadt Münster entfällt ein Beitrag von 3.000 € jährlich, welcher über die Produktgruppe 
0901 des Stadtplanungsamtes finanziert ist.  
Stadtplanungsamt 
 
06.08.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Thiel 
Telefon: 492-6180 
Thiel@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0758/2020 
 
Das Finanzvolumen der freien, kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Netzwerk Innenstadt NRW“ ist 
durch den Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Münster (incl. der Eigenmittel der Komm u-
nen) auf rund 700.000 € jährlich begrenzt und wird von der federführenden Kommune verwaltet. Die 
federführende Kommune vergibt Aufträge an einen privaten Betreiber zur Führung der Geschäft s-
stelle und rechnet diese Leistungen mit dem Fördergeber des Landes NRW und den derzeit 100 
Mitgliedskommunen ab.  
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0901 Stadt- und Regionalentwick-
lung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2021 438.000 Landeszuwen-
dung 
   2022 441.000  
   2023 369.000  
   2024 222.000  
Zeile 06 Kostenerstattungen und Kos-
tenumlagen 
2021 207.000 Mitgliedsbei-
träger anderer 
Kommunen 
   2022 207.000  
   2023 207.000  
Zeile 16 Sonstige ordentlichen Aufwen-
dungen 
2021 700.000  
   2022 700.000  
   2023 700.000  
Saldo       9.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sowie die kompensierenden Erträge werden 
zum Haushaltsplanentwurf 2021 angemeldet.  
 
 
Begründung: 
 
Münster gehört zu den Gründungsstädten des interkommunalen Städtenetzwerkes „Netzwerk Inne n-
stadt NRW“ (vgl. Vorlage V/0447/2008 zum Beitritt der Stadt Münster zum Städtenetzwerk Innenstadt 
NRW). Im Jahr 2008 hat sich vor dem Hintergrund der stetig steigenden Herausforderungen bei der 
Entwicklung der Innenstädte die Bildung eines kommunal getragenen Zusammenschlu sses zur Be-
wältigung der komplexen Herausforderungen im Innenstadtbereich ergeben. Das Netzwerk arbeitet 
seither nach dem Prinzip „aus der (kommunalen) Praxis für die (kommunale) Praxis“. 
 
Das Netzwerk Innenstadt NRW ist eine freie A rbeitsgemeinschaft von Städten und Ge meinden im 
Land NRW im Sinne der §§ 2 und 3 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit ( GkG) 
NRW. Grundlage der freien Arbeitsgemeinschaft ist eine Kooperationsvereinbarung vom 14. Juli 2009 
zwischen dem für Stadtentwicklung zuständigen Ministerium (MHKBG, bzw. seinem Vorgänger Minis-
terium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr) des Landes Nordrhein -Westfalen und 
der Stadt Bocholt als (damalige) Vertreterin der Gemeinschaft der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft.

- 3 - 
V/0758/2020 
20 Kommunen haben im Gründungsjahr 2008 das Netzwerk initiiert. Die Mitgliederzahl (34 im Grü n-
dungsjahr) steigt seitdem kontinuierlich an, im Jahre 2020 konnte das 100ste Mitglied begrüßt we r-
den. Das Netzwerk Innenstadt wird von immer mehr Kommunen als hilfreiche Gemeinschaft angese-
hen, die kompetente Unterstützung und fachlichen Austausch anbietet. 
In der Anlagen 1, 3 und 4 sind grundlegende Aufgaben und Positionen zum Netzwerk Innenstadt 
NRW veröffentlicht. Weitergehende Information sind zu finden unter: www.innenstadt-nrw.de 
 
Seit dem 01.01.2020 ist die Stadt Münster aufgrund einer Entscheidung der Mitgliederversammlung 
des Netzwerkes Innenstadt NRW die federführende Gemeinde des Netzwerkes. Sie hat diese Aufg a-
be von der Stadt Gelsenkirchen übernommen, welche diese Aufgabe  vom 01.12.2016 bis zum 
31.12.2019 ausgeführt hat. Vom Gründungstag 14.07.2009 bis zum 30.11.2016 war die Stadt Bocholt 
federführende Gemeinde. 
 
Das Netzwerk Innenstadt NRW ist als Informationsb örse bzw. Austauschplattform zu verstehen und 
hat sich auch entsprechend so s trukturiert. So profitieren die Mitgliedskommunen  insbesondere von 
einem umfassenden, aufbereiteten Erfahrungsaustausch  und dem regelmäßigen Austausch (z.B. im 
Rahmen von Workshop s, Arbeitskreisen oder Hearings) von Spezialwissen und „best -practice-
Lösungen“. Die Stadt Münster wirkt im Lenkungskreis (der grundsätzliche Fragestellungen und Zie l-
richtungen erörtert) des Städtenetzwerkes mit und ist themenbezogen in verschiedenen Arbei tsgrup-
pen mit der Fachverwaltung vertreten.  
Für die skizzierten Herausforderungen der Innenstadtentwicklung gibt es in einzelnen Kommunen 
bereits erfolgreiche Vorreiter, deren umfassendes Fachwissen über den Erfahrungsaustausch (z.B. 
zu Entwicklungen im E inzelhandel oder den Vorteilen von Immobilien - und Standortgemeinschaften 
oder Ideen für die Stadtentwicklung im Quartier) für die tägliche Arbeit genutzt werden kann.  
Darüber hinaus fungiert das Netzwerk als Sprachrohr gegenüber den Ministerien in Land u nd Bund 
und verschafft sich so Aufmerksamkeit bei aktuellen Themen und Problemen bzw. wird gebeten, en t-
sprechende Sachverhalte und Themen im Rahmen von Arbeitsgruppen zu erarbeiten oder im Ra h-
men von Fachgutachten Lösungsvorschläge zu entwickeln, so z.B. b ei Beteiligungsformaten im Rah-
men der Stadtentwicklung der Zukunft, im Rahmen der Corona-Pandemie, zur Zukunft der Innenstäd-
te oder zur Umstrukturierung der Städtebauförderung.  
 
Die inhaltliche Arbeit des Netzwerkes wird von einer Geschäftsstelle koordiniert und betreut. Die Leis-
tungen der Geschäftsstelle (Geschäftsbetrieb, Steuerung, Beratung, Gutachten, Kommunikation, I n-
ternet, Social Media und Veranstaltungen) wurden jeweils nach einer europaweiten öffentlichen Au s-
schreibung in den Jahren 2009, 2012 und  2016 an einen privaten Dienstleister vergeben, dessen 
aktueller Vertrag nach zweimaliger Verlängerung am 31.12.2020 ausläuft.  
Zur Fortführung der Geschäftsstelle ist somit eine erneute europaweite Ausschreibung erforderlich, 
welche die Stadt Münster, als federführende Kommune, entsprechend vorbereitet hat und durchführt. 
Nach der erfolgreichen Ausschreibung wird im November 2020 ein Ergebnis feststehen, auf dessen 
Basis der Auftrag für die Geschäftsstelle erneut an einem privaten Dienstleister vergeben werden soll.  
 
Dies fällt in den Vakanzzeitraum nach der Kommunalwahl NRW und vor Beginn der turnusmäßigen 
Sitzungen des Rates der Stadt Münster und seiner Fachausschüsse. Aufgrund der Auftragshöhe 
muss der Rat den Entscheidungsvorschlag der Verwaltung bestä tigten. Aufgrund der zeitlichen Vo r-
gaben muss der Auftrag so erteilt werden, dass das ausgewählte Büro seine Arbeit zum 01.01.2021 
aufnehmen kann, um eine zeitliche Lücke in der Tätigkeit der Geschäftsstelle des  Netzwerkes zu 
vermeiden.  
Das Leistungsbild und die Bewertungskriterien sind in der Anlage 2 zu dieser Vorlage dargestellt und 
innerhalb des Netzwerkes abgestimmt. Die Ausschreibung wird über das Zentrale Vergabemanag e-
ment der Stadt Münster veröffentlicht. Damit werden die Vergabevorschriften einge halten und – so-
fern sich geeignete Bewerber finden – eine Entscheidung auf der Basis der o.g. Bewertungskriterien 
durch die Verwaltung getroffen. Diese Entscheidung wird der Mitgliederversammlung des Netzwerkes 
Innenstadt im Dezember 2020 vorgestellt und formal um Zustimmung gebeten. Danach kann die Auf-
tragserteilung an das ausgewählte Büro erfolgen.  
 
Die Geschäftsführung des Städtenetzwerkes wird an ein privates Büro vergeben, um die beteiligten

- 4 - 
V/0758/2020 
Städte von „Backoffice-Aufgaben“ zu entlasten. Die Organisation von Workshops, die Recherche und 
Informationsaufbereitung zu Schwerpunktthemen, die Beratung der Mitglieder zu den Themenfeldern 
sowie die Einbindung und Nutzung von Wissenschaft und Forschung gehört neben der Kommunikat i-
on ebenfalls zu den Aufgabenstellungen der Geschäftsstelle. 
Neben den Mitgliedsbeiträgen der Kommunen (gestaffelt nach der Einwohnerzahl) unterstützt das 
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW das Netzwerk mit 
einer Förderung, so dass die geleisteten B eiträge im Verhältnis 30 zu 70 (kommunale Mittel zu La n-
desmitteln) durch Mittel des Landes aufgestockt werden.  
 
Die planerischen Herausforderungen und aktuellen Probleme in den verschiedenen Innenstädten in 
NRW – unabhängig von der Größe der Kommune - sind strukturell weitgehend ähnlich. Auch die Her-
angehensweise bzw. der Umgang mit diesen Problemen zeigt landesweit Gemeinsamkeiten, wobei 
einzelne Themen lokal durchaus eine unterschiedliche Bedeutung oder Aufmerksamkeit erfahren. Ziel 
ist es dabei, gemeins am mit Akteuren vor Ort, Planern, Politik und Verwaltung zu optimalen Erge b-
nissen für die Kommunen zu gelangen.  
Die Entstehung von Leerständen, die schleichende Umwandlung von inhabergeführten Fachgeschä f-
ten zu Filialisten, damit verbundene Trading-Down-Effekte, die Entwicklung des Einzelhandels, insbe-
sondere auch vor dem Hintergrund eines attraktiven Branchenmixes, die Themen der Baukultur, der 
Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität, der Bespielung der Innenstadt, der Nachhaltigkeit von Neu- und 
Umbauten, die Erreichbarkeit der Innenstädte sowohl für den motorisierten Individualverkehr als auch 
für den öffentlichen Personennahverkehr, die Nutzung von Förderprogrammen, die Entwicklung von 
Immobilien- und Standortgemeinschaften oder Zusammenschlüssen der Kaufm annschaft sind dabei 
besonders hervorzuheben.  
 
Trotz vergleichsweise guter Ausgangslage in einzelnen Kommunen in NRW leiden aber auch viele 
Innenstadtakteure nachvollziehbar unter den Folgen des Corona -Lockdowns. Hinzu kommen zudem 
noch die Auswirkungen des Online -Handels (Wandel im Handel). Dies hat das Netzwerk dahing e-
hend aufgegriffen, sich Gedanken zur zukünftigen Ausrichtung der Innenstädte zu machen und führt 
letztendlich dazu, dass  ein Konsens hergestellt werden muss, wie die Innenstädte für die Z ukunft 
attraktiv und lebendig bleiben können und welche Nutzungen hierfür in Frage kommen.  Wie kann 
eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung aussehen und wie können insbesondere die Eigentümer 
von Immobilien noch stärker in den Entwicklungsprozess eingebunden werden.  
Die o.g. und im Leistungsbild (vgl. Anlage 2) verzeichneten Aufgaben sollen von der neuen G e-
schäftsstelle des Netzwerkes Innenstadt, gemeinsam mit den Mitgliedskommunen, dem Ministerium 
und weiteren Innenstadtakteuren aufgegriffen und währe nd der Laufzeit des Auftrages bearbeitet 
werden. Die europaweite Ausschreibung der Stadt Münster im Auftrag des Netzwerkes Innenstadt 
NRW schafft dafür die Voraussetzungen. 
 
 
 
I.V. 
 
Gez. 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 - Aufgaben, Inhalte und Ziele des Netzwerkes Innenstadt NRW 
Anlage 2 – Leistungsbeschreibung Geschäftsstelle Netzwerk Innenstadt NRW 
Anlage 3 – Organigramm Netzwerk Innenstadt NRW 
Anlage 4 – Mitgliederverzeichnis Netzwerk Innenstadt NRW

0758-2020 Anlage 2 - Leistungsbeschreibung Netzwerk -final

43158 Zeichen

Ausschreibung  
Geschäftsstelle des „Netzwerk Innenstadt NRW“ 
 
als Verhandlungsverfahren mit öffentlichen Teilnahmewettbewerb 
nach § 14 Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. § 17 VgV 
 
Leistungsbeschreibung 
 
 
 
ÜBERSICHT 
 
1. Ausgangslage 
 
2. Aufgaben des Netzwerks Innenstadt NRW 
 
3. Gremien und Partner des Netzwerks Innenstadt NRW  
 
4. Aufgaben der Geschäftsstelle des Netzwerks 
4.1 Geschäftsbetrieb 
4.2 Steuerung des Netzwerks 
4.3 Ausbau und Werbung neuer Mitglieder 
4.4 Fachberatung 
4.5 Fachlich inhaltliche Kommunikation und Informat ion 
4.6 Veranstaltungsprogramm 
4.7 Einbindung von Wissenschaft und Forschung 
  4.8 Einbindung des Ministeriums für Heimat, Kommu nales, Bau und 
Gleichstellung des Landes NRW 
 
5. Beschreibung und Bewertung der Teilnahmeanträge (Stufe 1) 
 
6. Beschreibung und Bewertung der Angebote (Stufe 2 ) 
6.1 Beschreibung der  Angebote 
6.2 Zuschlagkriterien für die Angebote 
6.3 Wertung der Angebote 
6.4  Mindestpunktzahl/Aufhebung des Verfahrens 
 
7. Teilnahmefristen 
  7.1 Stufe 1 
  7.2 Stufe 2 
 
8. Sonstiges

2
1. Ausgangslage 
 
Das Netzwerk Innenstadt NRW ist als freiwillige Arb eitsgemeinschaft von nordrhein-
westfälischen Städten und Gemeinden 2008 ins Leben gerufen worden. 
Ziel des Netzwerks ist die dauerhafte Verankerung e iner nachhaltig funktionierenden 
Plattform für den Erfahrungsaustausch der nordrhein -westfälischen Kommunen un- 
tereinander. Darüber hinaus geht es um die Qualifiz ierung von Innenstadtakteuren 
sowie die Unterstützung bei der Entwicklung und Ums etzung lokaler und regionaler 
Vorhaben in den Städten und Gemeinden von NRW. 
  
„Aus der Praxis für die Praxis“ geben die Städte un d Gemeinden des Netzwerks In- 
nenstadt NRW ihre Erfahrungen und ihr Fachwissen üb er angewendete Lösungsan- 
sätze zu unterschiedlichsten Problemstellungen und Themengebieten weiter. Die 
spezifischen Kenntnisse in Klein-, Mittel- und Groß städten werden im Rahmen des 
Netzwerks Innenstadt NRW im Sinne einer „kollegiale n Beratung“ gebündelt und 
ausgetauscht. Gleichzeitig fließen „überregionale“ Sichtweisen in kommunale Pro- 
zesse ein. Eine wissenschaftliche Begleitung ermögl icht es darüber hinaus, auch 
modellhafte Lösungen für aktuelle Herausforderungen zu entwickeln.  
 
Leistungen, die den Mitgliedern des Netzwerks vorbe halten sind, sind vor allem die 
Prozessbegleitung und persönliche Beratung vor Ort sowie ein umfangreiches Ver- 
anstaltungs- und Kommunikationsangebot mit entsprec henden Informations- und 
Austauschmöglichkeiten. Das Netzwerk steht darüber hinaus für allgemeine Informa- 
tion jeder NRW-Kommune, auch ohne Mitgliedschaft, z ur Verfügung. Das Netzwerk 
Innenstadt NRW versteht sich hierbei als eine „wach sende“ Arbeitsgemeinschaft, die 
für alle Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen offen ist.  
Das Netzwerk Innenstadt NRW wird durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, 
Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen in seinen Aktivitäten inhalt- 
lich und finanziell unterstützt. 
Mitglied im Netzwerk Innenstadt NRW können alle Stä dte und Gemeinden des Lan- 
des NRW durch Anerkennen und Unterzeichnen der in d er Beitrittserklärung be- 
schriebenen Konditionen werden. Die Beitrittserklär ung kann unter dem Link 
https://www.innenstadt-nrw.de/mitglieder/mitglied-werden  im Internet eingesehen 
werden. Auch weitere Institutionen aus dem Bereich der Innenstadtentwicklung ha- 
ben die Möglichkeit sich diesem Netzwerk anzuschließen. 
 
Das Netzwerk Innenstadt NRW wurde seit dem Jahr 200 8 kontinuierlich ausgebaut. 
In der Zwischenzeit ist die Mitgliederzahl von anfa ngs 34 auf aktuell 100 angewach- 
sen. Die aktuelle Mitgliederliste kann im Internet unter dem Link 
https://www.innenstadt-nrw.de/mitglieder/uebersicht eingesehen werden. 
Das Netzwerk finanziert sich durch die Mitgliedsbei träge der beteiligten Städte und 
Gemeinden und sonstiger Mitglieder (kommunaler Eige nanteil) und einer 70-
prozentigen Finanzierung des Landes NRW (Städtebauförderung). 
 
Das Netzwerk wird durch eine Geschäftsstelle (Koord inierungs- und Beratungsstelle) 
organisatorisch und inhaltlich begleitet. Die Leist ungen der Geschäftsstelle werden 
aktuell durch ein privates Büro erbracht. Der Auftr ag für den privaten Dienstleister 
endet am 31.12.2020. 
Auf Grund der erfolgreichen Arbeit des Netzwerks In nenstadt sollen Netzwerk und 
Geschäftsstelle weitergeführt werden. Die Weiterfüh rung der Geschäftsstelle ist zu-

3
nächst auf einen Zeitraum von 24 Monaten beschränkt . Darüber hinaus ist Gegen- 
stand dieses Wettbewerbsverfahrens eine Option für die Verlängerung des Auftrags- 
verhältnisses um ein weiteres Jahr. Aufgrund der ak tuell zur Verfügung stehenden 
Fördermittel umfasst die Ausschreibung den Zeitraum  vom 01.01.2021 bis zum 
31.12.2023. 
 
Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen privaten Di enstleister zu finden, der die be- 
stehenden Aufgaben der Geschäftsstelle übernimmt un d sie entsprechend aktueller 
Anforderungen an neue Themenstellungen für den Bere ich Innenstadt bzw. Stadt- 
zentrum in Zusammenarbeit mit den Gremien des Netzwerks weiter entwickelt. 
 
Die Stadt Münster hat als Vertreter der Mitglieder den Vorsitz im Netzwerk Innenstadt 
NRW. Vorsitzender des Netzwerk Innenstadt NRW ist R obin Denstorff, Stadtbaurat 
der Stadt Münster. Den stellvertretenden Vorsitz hat die Stadt Solingen in Person von 
Hartmut Hoferichter, Stadtdirektor der Stadt Solingen. 
Weitere Informationen zum Netzwerk Innenstadt NRW k önnen im Internet unter dem 
Link 
https://www.innenstadt-nrw.de/aktuell  eingesehen werden. 
 
 
2. Aufgaben des Netzwerks Innenstadt NRW 
 
Die beteiligten Kommunen und Institutionen haben üb ereinstimmend die grundsätzli- 
chen Ziele und Funktionen des Netzwerks Innenstadt NRW diskutiert und definiert. 
Hier gilt: Die Kommunen und Institutionen sehen den  Handlungsschwerpunkt zur 
Entwicklung lebendiger, zukunftsfähiger und attrakt iver Innenstädte – egal ob Groß- 
Mittel- oder Kleinstadt - in NRW nicht ausschließli ch im Ausbau und in der Sicherung 
der sicherlich prägenden Funktion als Handelsstandorte, sondern betonen besonders 
die Bedeutung und Funktion der Innenstädte als Frei zeit-, Wohn-, Kultur- und Erleb- 
nisraum, als Zentrum von Städtebau und Baukultur un d vor allen Dingen als Identi- 
täts- und Identifikationsmittelpunkt für die Menschen. 
 
Ergänzend hinzu kommen zu den o.g. Handlungsschwerp unkten die sich schon seit 
längerem abzeichnenden strukturellen Veränderungen in den Innenstädten und Zen- 
tren („Wandel im Handel“), die durch die negativen Auswirkungen des COVID-19-
Lockdowns - insbesondere auf den Einzelhandel und d ie Gastronomie in den Innen- 
städten - erheblich beschleunigt wurden. Die damit einhergehend angekündigten 
Schließungen von Filialen einer großen Warenhausgruppe in zahlreichen Kommunen 
Nordrhein-Westfalens, werden weitere massive negati ve Konsequenzen für die In- 
nenstädte mit sich bringen.  
 
Ziel der Arbeit im Netzwerk Innenstadt ist die Stär kung der Innenstädte als multifunk- 
tionale Orte für Handel, Dienstleistungen, Wohnen, Städtebau, Kultur, Bildung und 
Freizeit sowie die Unterlassung innenstadtschädigen der Aktivitäten. Die Aufgaben 
konzentrieren sich dabei räumlich auf die Bereiche von Innenstädten und Zentren, 
die nach Auffassung der Kommunen auch künftig Leben digkeit, Attraktivität und 
„Einkaufsgenuss“ ausstrahlen und zum Verweilen einladen sollen. 
Dazu hat das  Ministerium für Heimat, Kommunales, B au und Gleichstellung des 
Landes Nordrhein-Westfalen (neben den Regelförderpr ogrammen der Städtebauför- 
derung) beispielsweise am 09.07.2020 das neue Sofor tprogramm zur Stärkung der 
Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen verö ffentlicht („Sofortprogramm In- 
nenstadt 2020“), welches es den Kommunen ermögliche n soll, rasch zu handeln,

4
neue Wege zu gehen und gemeinsam mit den Innenstadt akteuren Perspektiven für 
die Zukunft zu entwickeln. Dieser Ansatz wird auch die Arbeit im Netzwerk Innenstadt 
in den nächsten Jahren prägen und wurde deshalb hier kurz angerissen. 
 
Dabei sind die Herausforderungen für die Innenstädt e vielfältig und es gibt Problem- 
stellungen, die die Innenstadtentwicklung akut oder  auch dauerhaft gefährden kön- 
nen. Zu nennen sind hier u.a.: 
 der demographische Wandel, häufig verbunden mit sta gnierenden oder zurück- 
gehenden Bevölkerungszahlen und der Alterung der Ge sellschaft sowie den Her- 
ausforderungen durch die Migration und den Anforder ungen aufgrund der Barrie- 
refreiheit 
 der zu beobachtende Wettbewerb der Städte untereinander 
 die Erhaltung und Weiterentwicklung der städtebauli chen Gestaltungsqualität und 
die Werterhaltung von historischer oder stadtbildprägender Bausubstanz 
 die Funktionsschwächung der Innenstädte durch z.B. 
- Trading-Down-Effekte im Handel 
- Ausweitung des Online-Handels 
- Rückzug des Handels / Umnutzung von Flächen 
- leerstehende Ladenlokale / Brachflächen / Problemimmobilien 
- fehlende Konzepte / Nachnutzungen / Zwischennutzungen 
- nicht angepasste Mieten 
- Investitionszurückhaltung im Immobilienbereich 
- wenig attraktive städtebauliche Situationen 
 der grundlegende Strukturwandel im Handel und eine Veränderung des Verbrau- 
cherverhaltens 
 Zukunft der großen Handelsimmobilien / Warenhäuser 
 die Möglichkeiten der schnellen Raumüberwindung als Chance oder Problem 
 dem Raumbedarf von Mobilität, z.B. beim ruhenden Verkehr 
 das sich verändernde Mobilitätsverhalten mit daraus  resultierenden Ansprüchen 
an Erreichbarkeit, Nutzbarkeit und Verfügbarkeit al ternativer Angebote und Kon- 
zepte 
 Digitalisierung als Chance oder Problem 
 die Beobachtung, dass der „Ort“ für die Menschen te ndenziell an Bedeutung ver- 
liert 
 die Sicherstellung der Multifunktionalität der Inne nstädte als Lebensraum (Prob- 
lemlagen aufgrund unterschiedlichster Ansprüche und Forderungen) 
 das hohe Bedürfnis nach persönlicher Sicherheit und  nach sozialer sowie repres- 
siver Kontrolle, das einhergeht mit einem gesteiger ten subjektiven Unsicherheits- 
empfinden, insbesondere im Hinblick auf mögliche Terrorgefahren 
 die sich aus dem Klimawandel ergebenden Veränderung en und somit Anforde- 
rungen an Natur- und Umweltschutz, u.a. mit Auswirk ungen auf den öffentlichen 
und privaten Raum 
 Herausforderungen an Stadtraum und Stadtentwicklung , die durch Pandemien 
oder vergleichbare Ereignisse ausgelöst werden und die mit massiven temporä- 
ren und dauerhaften gesellschaftlichen Veränderunge n einhergehen, wie z.B. die 
Corona-Pandemie 
 Schwierige und komplexe Kommunikationsprozesse mit Akteuren und Bürger- 
schaft und dadurch Bindung kommunaler Ressourcen

5
Bereits heute bestehende aber auch geplante gesetzl iche Regelungen und Förder- 
programme bieten einen breiten, aber auch komplexen  Ansatz zur Bearbeitung die- 
ser Herausforderungen und Probleme. Daher liegen in  vielen Städten und Gemein- 
den heute spezifische und langjährige Erfahrungen i m Umgang mit den beschriebe- 
nen Themen vor (auch in Kombination miteinander), wie: 
 Immobilien- und Standortgemeinschaften 
 Immobilien- und Flächenentwicklung und -management zur Entwicklung von 
Leerständen und Brachflächen 
 städtebauliche Wettbewerbe und Investorenverfahren 
 Beauftragung von Gutachten, Bewertung der Ergebniss e, Ziehen von Schlussfol- 
gerungen, Umsetzung der „richtigen“ Projekte 
 Arbeitsgemeinschaften und Beteiligungs- und Austaus chformate auf lokaler und 
kommunaler Ebene 
 Aktivierung, Qualifikation und Beteiligung von Politik und Bürgerschaft im Rahmen 
von städtebaulichen Fragestellungen und Stadtentwicklungsthemen 
 Eigeninitiative lokaler Gruppen oder Gruppierungen bei der Planung und Umset- 
zung von Konzepten und Projekten (z.B. genossenscha ftliche Modelle, bürger- 
schaftlich-zivilgesellschaftliche Initiativen, Start Ups, Bürgerstiftungen, gGmbHs, 
soziokulturelle Quartiersentwickler)  
 Integrierte Stadtentwicklungskonzepte - Fortschreibung oder Neufassung  
 
Den Verantwortlichen in den einzelnen Kommunen fehl en aber häufig die Informatio- 
nen über andernorts erfolgreich eingesetzte Instrumente, Methoden und Prozesse im 
Bereich der Innenstadtentwicklung und deren Übertra gungsmöglichkeiten auf ande- 
re, ähnlich gelagerte Herausforderungen sowie die U nterstützung und Beratung bei 
der Auswahl des angemessenen und passgenauen „Werkzeugs“ zur Bearbeitung der 
anstehenden Fragestellungen/Entscheidungen. 
 
Diese Aufgabe der Informationsvermittlung und des E rfahrungsaustausches, fokus- 
siert auf den Bereich der Innenstadt und Stadtteilz entren, hat das Netzwerk Innen- 
stadt NRW übernommen. Orientiert an erfolgreichen u nd auch weniger erfolgreichen 
Beispielen der Innenstadtentwicklung und -gestaltung werden die Problemstellungen, 
Lösungsansätze und Erfolgsmodelle kommuniziert und übertragbar gemacht. 
 
Im Einzelnen verfolgt das Netzwerk Innenstadt NRW folgende Ziele: 
 
Erfahrungsaustausch und Öffentlichkeitsarbeit, z.B.: 
 Präsentation, Diskussion und Gewichtung aktueller Themenstellungen 
 Vorstellung und gemeinsame Arbeit an der Übertragba rkeit von Instrumenten, 
Methoden und Konzepten 
 gemeinsame Material- und Literatursammlung und –auf bereitung (z.B. Hand- 
lungsleitfäden, Erfahrungsberichte) 
 gemeinsame Entwicklung von Handlungskonzepten, Strategien und Lösungsmög- 
lichkeiten („das Rad muss nicht immer wieder neu erfunden werden“) 
 Anbahnen von unbürokratischen, persönlichen Kontakt en zwischen den Städten 
und Gemeinden

6
Austausch von „Spezialwissen“ zu Schwerpunktthemen / Erkundung von best-
practice-Lösungen, z.B.: 
 themen- und zielgruppenorientierte Workshops und „Vor-Ort-Erkundung“ 
 Teilen von Kapazitäten, Begrenztheit städtischer Ressourcen (Sharing Economy, 
Coworking Spaces) 
 Einbeziehung und Umgang mit weiteren wichtigen Innenstadtakteuren 
 Einbeziehung lokaler Gruppen oder Gruppierungen bei  der Planung und Umset- 
zung von Konzepten und Projekten 
 Beratung zur Aufstellung und Anpassung Integrierter  Handlungskonzepte, auch 
an aktuelle Ereignisse 
 Begleitung von laufenden sowie Sofort- oder Sonderp rogramme der Landesregie- 
rung zur Stärkung der Innenstädte 
 Thematischer Austausch mit den weiteren Netzwerken der Städtebauförderung 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
 
Einstiegsunterstützung in lokale Vorhaben und regionale Kooperationen, z.B.: 
 Einstiegsanleitung/-beratung zur Selbsthilfe 
 Starthilfe für eine „mehrwertorientierte“ Zusammena rbeit unterschiedlichster Ak- 
teure 
 gemeinsame Orientierung bei Förderprogrammen und We ttbewerben des Landes 
NRW, des Bundes und der EU 
 
Stärkere Einbindung und effektive Nutzung von Wissenschaft und Forschung, z.B.: 
 Vermittlung von projektbegleitender, wissenschaftlicher Unterstützung 
 Vermittlung von Diplomarbeiten und Dissertationen 
 Erstellung oder Beauftragung von Gutachten 
 
Kostenteilung und Kostenreduktion durch die gemeins ame Nutzung vorhandenen 
Know-hows 
 
 
3. Gremien und Partner des Netzwerks Innenstadt NRW  
 
Aufgaben und Zusammenarbeit der Gremien des Netzwerks Innenstadt NRW sind in 
der Geschäftsordnung des Netzwerks geregelt. Diese kann eingesehen werden un- 
ter:  https://www.innenstadt-
nrw.de/fileadmin/user_upload/Mitglieder/Mitglied_werden/170828_Gesch%C3%A4fts 
ordrnung_Netzwerk_Innenstadt_NRW.pdf  
 
Federführende Gemeinde 
Als Vertreterin der Gemeinschaft der Mitglieder hat  derzeit die Stadt Münster den 
Vorsitz im Netzwerk Innenstadt NRW und übernimmt di e Schnittstellenfunktion zwi- 
schen der Geschäftsstelle, dem Ministerium für Heim at, Kommunales, Bau und 
Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und den Mitgliedern. 
Als federführende Gemeinde ist derzeit die Stadt Mü nster für die finanzielle Organi- 
sation (Wirtschaftsplan, Mitgliederbeiträge, Förder mittel und Ausschreibung und Auf- 
tragsvergabe) des Netzwerks Innenstadt zuständig.

7
Mitgliederversammlung 
Die Mitgliederversammlung ist das übergeordnete Gre mium im Netzwerk Innenstadt 
NRW als Zusammenschluss aller Mitglieder. Die Mitgl iederversammlung findet ein 
Mal pro Jahr statt. 
 
Lenkungsgruppe 
Die Lenkungsgruppe ist das zentrale steuernde und b eschließende Gremium des 
Netzwerk Innenstadt NRW. Im Rahmen der Lenkungsgrup pensitzungen erfolgt die 
inhaltliche Weichenstellung und Schwerpunktsetzung der Arbeit der Geschäftsstelle 
sowie die Festlegung der Bausteine der Kommunikatio n, Beratung sowie des Veran- 
staltungsprogramms. Die Lenkungsgruppe tagt bedarfs orientiert in einem viertel- bis 
halbjährlichen Rhythmus.  
  
Fachbeirat 
Der Fachbeirat unterstützt als unabhängiges beratendes Expertengremium die inhalt- 
liche Arbeit des Netzwerk Innenstadt NRW und berät bei der Umsetzung der Aufga- 
ben. Der Fachbeirat setzt sich aus Persönlichkeiten unterschiedlicher Fachdisziplinen 
zusammen, die die Breite der Handlungsfelder einer integrierten Innenstadtentwick- 
lung abbilden und die Arbeit des Netzwerks hierdurc h auf ein interdisziplinäres Fun- 
dament stellen.  
 
Geschäftsstelle 
Die Geschäftsstelle des Netzwerks Innenstadt NRW wu rde zur organisatorischen 
Steuerung und inhaltlich fachlichen Begleitung der anstehenden Anforderungen und 
Fragestellungen sowie als Vermittler an den Schnitt stellen der unterschiedlichen Ak- 
teure eingerichtet.  
Inhaltliche sowie organisatorische Belange aller Mi tglieder des Netzwerks, die Ver- 
knüpfung zum Ministerium für Heimat, Kommunales, Ba u und Gleichstellung des 
Landes Nordrhein-Westfalen sowie zu Kommunen und we iteren institutionellen In- 
nenstadtakteuren in Nordrhein-Westfalen werden in d er Geschäftsstelle zentral be- 
treut.  
 
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-
Westfalen  
Die nachhaltige Entwicklung und Stärkung der Innenstädte in Nordrhein-Westfalen ist 
eine gemeinsame Initiative des Netzwerks Innenstadt  NRW und des Ministeriums für 
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Land es Nordrhein-Westfalen. Als 
federführend zuständiges Ressort der Landesregierun g für die Städtebauförderung 
unterstützt das Ministerium das Netzwerk Innenstadt  NRW in seinen Aktivitäten in- 
haltlich und finanziell.  
Grundlage der Zusammenarbeit ist eine Kooperationsvereinbarung Netzwerk Innen- 
stadt NRW, die seinerzeit zwischen der Stadt Bocholt (als erste federführende Kom- 
mune des Netzwerkes) und dem Ministerium unterzeichnet wurde. Diese kann ein- 
gesehen werden unter: 
https://www.innenstadt-
nrw.de/fileadmin/user_upload/Mitglieder/Mitglied_werden/Kooperationsvereinbarung 
_Netzwerk_Innenstadt_NRW.pdf   
 
Kommunale Spitzenverbände 
Das Netzwerk Innenstadt NRW als freiwillige Arbeits gemeinschaft von Städten und 
Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen, wird in sein en Aktivitäten von den kom- 
munalen Spitzenverbänden unterstützt.

8
Der Städtetag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW sind Partner der Initiative 
und in der Lenkungsgruppe und der Mitgliederversammlung vertreten. 
 
 
4.  Aufgaben der Geschäftsstelle des Netzwerks 
 
Grundsätzliche Aufgabe der Geschäftsstelle ist die qualifizierte fachplanerische Be- 
gleitung des Netzwerks Innenstadt NRW. Die Leistung en der Geschäftsstelle richten 
sich hierbei zunächst an die Mitglieder im Netzwerk , für die die Geschäftsstelle alle 
unter 4.1 bis 4.8 dargestellten Aufgaben übernimmt.  Um innenstadtrelevante Frage- 
stellungen darüber hinaus auf eine möglichst breite  Basis zu stellen, bietet das Netz- 
werk über die Geschäftsstelle allen Kommunen und In nenstadtakteuren des Landes 
NRW eine erste Anlauf- und Informationsstelle. 
Das Aufgabenportfolio des Dienstleisters umfasst im  Einzelnen folgende Bereiche 
und Aspekte: 
 
4.1 Geschäftsbetrieb 
Die Geschäftsstelle übernimmt den allgemeinen Geschäftsbetrieb des Netzwerks.  
 
4.2 Steuerung des Netzwerks 
Zur Steuerung des Netzwerks übernimmt die Geschäfts stelle die Begleitung, Mode- 
ration und fachliche Beratung der Mitgliederversamm lung, der Lenkungsgruppe, des 
Fachbeirats und der federführenden Gemeinde sowie g gf. weiterer Gremien zu allen 
Inhalten, Leistungen und Angeboten des Netzwerks. 
Ein jährlicher Rechenschaftsbericht wird durch den Dienstleister in der Mitgliederver- 
sammlung abgelegt. Darin sind die vorgesehenen und die tatsächlich geleisteten Tä- 
tigkeiten gegenüber zu stellen. Der vom Dienstleist er zu erstellende Entwurf eines 
Jahresplans für das Folgejahr wird in der Mitgliede rversammlung diskutiert und be- 
schlossen. 
 
4.3 Ausbau und Werbung neuer Mitglieder 
Die Geschäftsstelle hat die Aufgabe durch geeignete  Strategien, Akquisitionsinstru- 
mente und Angebote/Mehrwerte einen kontinuierlichen  Ausbau der Mitgliederzahl 
des Netzwerks zu sichern. 
 
4.4 Fachberatung 
Die Fachberatung umfasst alle Handlungsfelder der i ntegrierten und nachhaltigen 
Innenstadtentwicklung, die Fragen zur Umsetzung und Förderung sowie die Kommu- 
nikations- und Organisationsbereiche des Netzwerks Innenstadt NRW. Die Unter- 
schiedlichkeit möglicher Themen und Aufgaben ergibt  sich hierbei aus der inhaltli- 
chen Themenvielfalt, der heterogenen Mitgliederstru ktur sowie der möglichen unter- 
schiedlichen Zielgruppen in Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit.  
 Beratung der Mitglieder des Netzwerks zu gemeinsam in der Mitgliederversamm- 
lung abzustimmenden Themen- und Förderschwerpunkten. 
 Beratung und fachliche Unterstützung diverser Arbei tsgruppen und Aufgabenbe- 
reiche, incl. unterschiedlicher Kommunikationsformate. 
 Einstiegsunterstützung der Mitglieder des Netzwerks  beim Aufbau regionaler Ko- 
operationen 
 Die Geschäftsstelle stellt eine erste Anlaufstelle und eine Grundinformation für 
alle Kommunen und Innenstadtakteure des Landes NRW sicher.

9
4.5 Fachlich inhaltliche Kommunikation und Informat ion 
Die Geschäftsstelle organisiert und koordiniert die fachlich inhaltliche Kommunikation 
und den Informationsaustausch der Mitglieder. Sie i st Ansprechpartner und Kontakt 
für innenstadtrelevante Fragen, Anregungen und Them en. Ergänzend zum Internet- 
auftritt, der ein für die Mitglieder geschlossenes und für die allgemeine Öffentlichkeit 
offenes zusätzliches Informations- und Kommunikatio nssystem bereitstellt, werden 
über die Geschäftsstelle Arbeitshilfen und Handlung sleitfäden sowie innenstadtrele- 
vante Informationen zur Unterstützung der fachinhal tlichen Arbeit vor Ort – unter 
Nutzung ggf. unterschiedlicher Kommunikationsformat e - aufbereitet und bereitge- 
stellt.    
 Aufbau und Betrieb der Kommunikationsinfrastruktur des Netzwerks inkl. des In- 
ternet-Auftritts und der verfügbaren digitalen Möglichkeiten 
 Aufbereitung der Fachbeiträge für die Internetpräsentation 
 Fachliche Auswertung, Aufbereitung, Dokumentation u nd Publikation aller Ar- 
beitsergebnisse des Netzwerks (Arbeitsgruppen, öffe ntliche und nicht öffentliche 
Veranstaltungen und Tagungen etc.) 
 Gewinnung, Ansprache und Vermittlung von Fachleuten , Beispiel- und Ideenge- 
bern, lokalen Akteuren oder lokalen Gruppierungen f ür themen- und zielgruppen- 
orientierte Inputs (Best Practice) bzw. zur Vorbere itung von Konzepten und Pro- 
jekten 
 Beauftragung von thematischen Gutachten 
 Unterhaltung und Weiterentwicklung eines funktionie renden Systems zur Förde- 
rung des Informations- und Erfahrungsaustausches de r Mitglieder des Netzwerks 
untereinander 
 Anlaufstelle für die Vermittlung von Ansprechpartne rn für alle Themenfelder und 
Arbeitsbereiche des Netzwerks 
 kreative und wirksame Öffentlichkeitsarbeit für das Netzwerk 
 Einbindung geeigneter Sozialer Netzwerke in die Kom munikation und Information 
des Netzwerks 
 überörtliche Pressearbeit 
 
4.6 Veranstaltungsprogramm 
Für den Erfahrungsaustausch der Mitglieder wird ein  inhaltlich breites und praxisori- 
entiertes Veranstaltungsprogramm angeboten. Hierbei  werden für die Mitglieder un- 
terschiedliche Veranstaltungsformate, wie z. B. Sem inare und themenbezogene Ar- 
beitsgruppentreffen sowie Fachexkursionen und Besic htigungen angeboten. Ausge- 
wählte Veranstaltungen sind auch für die allgemeine  Fachöffentlichkeit zugänglich. 
Eine jährliche Fachtagung zu aktuellen Themen der I nnenstadtentwicklung dient als 
öffentliche Plattform des Netzwerks Innenstadt NRW und präsentiert die Arbeit der 
Mitglieder. Die Veranstaltungsthemen werden durch d ie Mitglieder des Netzwerks 
bestimmt. Aufgrund aktueller Herausforderungen durc h die Corona-Pandemie ge- 
winnt der Einsatz digitaler Medien an Bedeutung und  ist ergänzend zu Präsenzfor- 
maten zu berücksichtigen. 
 Organisation, fachliche Vorbereitung, Betreuung und  Dokumentation der Gremi- 
ensitzungen des Netzwerks (3 – 4 Sitzungen pro Jahr; ca. 30 – 50 Teilnehmende) 
 Organisation, fachliche Vorbereitung, Betreuung und  Dokumentation der Sitzun- 
gen des Fachbeirats des Netzwerks (2 Sitzungen pro Jahr; ca. 20 Teilnehmende)

10 
 Organisation, fachliche Vorbereitung, Betreuung und  Dokumentation von Arbeits- 
gruppen (3 Arbeitsgruppen pro Jahr; jeweils ca. 10 bis 30 Teilnehmende; jeweils 
ca. 4 – 6 Arbeitsgruppensitzungen) 
 Inhaltliche Vorbereitung, Auswahl der Referenten, O rganisation, fachliche Betreu- 
ung, Durchführung und Dokumentation von Veranstaltu ngen zum Erfahrungsaus- 
tausch und Workshops (3 Veranstaltungen pro Jahr; j eweils ca. 30 – 50 Teilneh- 
mende) 
 Organisation, fachliche Vorbereitung, Betreuung und  Dokumentation von inhaltli- 
chen Ad-hoc Arbeitsgruppen, die aktuelle Herausford erungen aufgreifen, z.B. ak- 
tuell Begleitung des Erfahrungsaustausches zum Umga ng mit großen Handel- 
simmobilien (6 Sitzungen pro Jahr, jeweils ca. 25 – 40 Teilnehmende) 
 Inhaltliche Vorbereitung, Auswahl der Referenten, O rganisation, fachliche Betreu- 
ung, Durchführung und Dokumentation der Veranstaltu ng Innenstadtgespräch (2 
Veranstaltungen pro Jahr; jeweils ca. 30 – 50 Teiln ehmende; Mitglieder inkl. Poli- 
tik) 
 Inhaltliche Vorbereitung, Auswahl der Referenten, O rganisation, fachliche Betreu- 
ung, Durchführung und Dokumentation der öffentliche n Tagung Innenstadt (ca. 
400 Teilnehmende) 
 
Alternativ zu den obenstehenden Formaten können auc h andere geeignete Formate 
angeboten werden. 
 
4. 7 Einbindung von Wissenschaft und Forschung 
 Aufbau und Pflege von Kontakten zu Einrichtungen un d Personen aus Wissen- 
schaft und Forschung zur systematischen Einbindung und Nutzung des Know-
hows in das Netzwerk (insbesondere auch die Vermitt lung von projektbegleiten- 
den, wissenschaftlichen Untersuchungen sowie die Ve rmittlung von Diplomarbei- 
ten und Dissertationen) 
 Fachliche und organisatorische Betreuung des Fachbe irats, Dokumentation der 
Fachbeiratssitzungen, Druck und Publikation von Arb eitsergebnissen des Fach- 
beirats (1 Publikation pro Jahr) 
 
4. 8 Einbindung des Ministeriums für Heimat, Kommun ales, Bau und Gleichstel- 
lung  des Landes Nordrhein-Westfalen  
Eine kontinuierliche fachliche Einbindung des Minis teriums für Heimat, Kommunales, 
Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfal en in die inhaltliche und orga- 
nisatorische Arbeit des Netzwerks soll durch die Geschäftsstelle gewährleistet sein. 
 
Der vorstehende Aufgabenkatalog ist eine Richtlinie  für den Umfang und den inhaltli- 
chen Anspruch an die Arbeit der Geschäftsstelle des  Netzwerks Innenstadt. Schwer- 
punkte der Arbeit und somit auch Aufwendungen für d ie unterschiedlichen Aufgaben 
können sich durch aktuelle Entwicklungen von Themenbereichen in der tatsächlichen 
Umsetzung verändern. Veränderungen im Aufgabenplan der Geschäftsstelle sind in 
Abstimmung mit der federführenden Gemeinde und der Mitgliederversammlung des 
Netzwerks Innenstadt oder in dringenden Fällen in A bsprache mit den beiden Vorsit- 
zenden des Netzwerkes Innenstadt grundsätzlich mögl ich. Mehraufwendungen in ei- 
nem Aufgabenbereich sollen dabei mit Minderleistung en in anderen Bereichen kom- 
pensiert werden.

11 
Das Netzwerk Innenstadt ist als wachsendes Netzwerk  angelegt. Mit einer steigen- 
den Anzahl von Mitgliedern steigt auch der Aufwand für die Geschäftsstellenarbeit. 
Insofern kann sich auch die Auftragssumme erhöhen. Umgekehrt ist bei Austritt von 
Mitgliedern von geringerem Aufwand auszugehen. Beid e Fälle sind im Kostenange- 
bot abzubilden. 
 
Die Internetpräsentation und alle Daten und Arbeits ergebnisse des Netzwerks liegen 
beim bisherigen Betreiber der Geschäftsstelle. Sie sind in Abstimmung mit dem bis- 
herigen Betreiber in vollem Umfang vom neuen Betrei ber der Geschäftsstelle als 
Grundlage für eine sinnvolle, kontinuierliche Weite rführung der Netzwerkarbeit zu 
übernehmen. Der bisherige Betreiber der Geschäftsst elle stellt diese kostenfrei und 
ohne weitergehende Auflagen und Verpflichtungen dem  neuen Betreiber zur Verfü- 
gung. 
 
Der Standort der Geschäftsstelle sollte in NRW mit guter Verkehrsanbindung für den 
ÖPNV und für Kfz gewählt werden.  
 
 
5. Beschreibung und Bewertung der Teilnahmeanträge (Stufe 1) 
 
Mit dem Antrag auf Teilnahme am Vergabeverfahren si nd die nachfolgenden Erklä- 
rungen, Angaben und Nachweise vorzulegen. Falls kei n Verweis auf die beigefügte 
Eigenerklärung erfolgt, sind die Angaben und Erklär ungen formlos in einem geson- 
derten Dokument zu ergänzen. 
 
Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie A uflagen hinsichtlich der Eintra- 
gung in einem Berufs- oder Handelsregister: 
 Beschreibung des Firmenprofils (institutionellen St ruktur) in geeigneter Weise mit 
Angabe einer verantwortlichen Kontaktperson 
 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgrü nden nach § 48 VgV (s. 
beigefügte Eigenerklärung) 
 Erklärung über die Einhaltung von Normen der Qualit ätssicherung nach § 49 (1) 
VgV (s. beigefügte Eigenerklärung) 
 Angabe von rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Ve rknüpfungen zu anderen Un- 
ternehmen: Bei Vorliegen einer personellen oder ges ellschaftsrechtlichen Verbin- 
dung sind folgende Erklärungen/Nachweise beizubring en: Name, Sitz und 
Rechtsform des anderen Unternehmens und Art der Verbindung 
 
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 
 Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leis tungsfähigkeit gemäß § 45 (4) 
VgV durch eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz  des Unternehmens so- 
wie den Umsatz, der mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar ist, jeweils der 
letzten drei Jahre. (s. beigefügte Eigenerklärung) 
Mindestanforderung: Es wird ein Mindestumsatz von 5 00.000 Euro p.a. bezüglich 
vergleichbarer Dienstleistungen in einem der letzte n beiden abgeschlossenen 
Geschäftsjahre gefordert!   
 Eigenerklärung über die Erfüllung der Verpflichtung en zur Zahlung von Steuern 
und Abgaben

12 
 Nachweis über die Entrichtung von Beiträgen zur ges etzlichen Sozialversiche- 
rung. Die Unterlagen dürfen nicht älter als ein Jahr sein und die durch die ausstel- 
lende Stelle festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten. 
 
Technische Leistungsfähigkeit: 
 Nachweis der operativen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 (3) VgV im Hinblick auf 
Qualität und Größe des Projektteams, technische Aus stattung, freie Kapazitäten 
und verfügbare Büro- und Projektorganisation 
 Nachweis über die Qualifikation und Erfahrungen des  Personals sowie fundierte 
Angaben über entsprechende Kenntnisse und Veröffentlichungen 
Mindestanforderungen: 
1. Der Teilnehmer hat mit Teilnahmeantrag den nachv ollziehbaren Nachweis der 
technischen Leistungsfähigkeit zu erbringen, dass m indestens ein in Art und fi- 
nanziellem Umfang vergleichbares Projekt oder drei Projekte gleicher Art mit ge- 
ringerem finanziellem Umfang in den letzten fünf Ja hren erbracht worden sind. 
Dabei müssen die unten genannten Aufgabeninhalte Ge genstand der jeweiligen 
Referenz sein. 
2. Der Teilnehmer hat mit Teilnahmeantrag eine Proj ektleiterin bzw. einen Projektlei- 
ter (Leitung der Geschäftsstelle) zu benennen. 
Mindestvoraussetzung für die Projektleitung ist, da ss mindestens ein in Art und 
finanziellem Umfang vergleichbares Projekt oder dre i Projekte gleicher Art mit 
geringerem finanziellem Umfang in den letzten fünf Jahren geleitet wurden. Da- 
bei müssen die nachstehenden genannten Aufgabeninha lte Gegenstand der je- 
weiligen Referenz sein. 
Aufgabeninhalte: 
 Stadtplanung, Stadtentwicklung, Stadterneuerung, Umwelt- und Klimaschutz 
 Stadtmarketing, Citymanagement und/oder Immobilien-  und Standortgemein- 
schaften 
 Projekt der Innenstadtentwicklung mit kommunaler Au fgabenstellung und/oder 
mit kommunalen Auftraggebern in NRW 
 Projektmanagement, Moderation, Kommunikation, Beteiligungsformate 
 Digitalisierung, Smart City 
 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für unterschiedliche Zielgruppen, Internet 
 Auswahl von Referenten und Durchführung von Veranst altungen unterschied- 
lichen Zuschnitts 
3. Voraussetzung für die Berücksichtigung im Angebo tsverfahren ist die Abgabe 
folgender verbindlichen Erklärung: 
Um Interessenkonflikte, insbesondere im Zusammenhan g mit möglichen Auf- 
tragsvergaben in den Kommunen des Landes NRW, auszu schließen, darf der 
Anbieter mit seinem Unternehmen während der Projekt laufzeit (zunächst 24 Mo- 
nate) über die Arbeit in der Geschäftsstelle hinaus nicht in den o.g. Arbeitsfeldern 
in den Kommunen des Landes NRW aktiv werden.

13 
6. Beschreibung und Bewertung der Angebote (Stufe 2 ) 
 
6.1 Beschreibung der  Angebote 
In den einzureichenden Angeboten ist detailliert und verbindlich darzulegen: 
 wie alle unter Pkt. 4.1 bis 4.8 aufgeführten Aufgaben des Dienstleisters ausgestal- 
tet werden sollen, 
 welche Referenzprojekte und -netzwerke des Anbieter s zu den unter 4.1 bis 4.8 
aufgeführten Aufgaben vorhanden sind, 
 welche Personen für die Aufgabenerledigung eingeset zt werden, über welche 
fachliche Qualifikation diese verfügen und welche R eferenzprojekte diese in den 
letzten fünf Jahren bearbeitet haben, 
 wie erste Entwürfe eines Zeit- und Kostenmeilenstei nplans für die Laufzeit von 2 
Jahren und ein Jahresprogramm 2021 aussehen können und 
 welche Kooperationen eventuell mit Geschäftspartner n zur Erledigung der Aufga- 
ben der Geschäftsstelle vorgesehen sind. 
Zusätzlich sollte im Angebot ein Vorschlag dargestellt werden, 
 wie Veränderungen im Aufgabenportfolio zur weiteren  Belebung der Netzwerkar- 
beit beitragen können. 
 
Außerdem werden 
 ein Kostenangebot für die Laufzeit von 2 Jahren (in  dieses Kostenangebot ist die 
Übernahme der bestehenden Infrastruktur des Netzwer ks wie Internetauftritt, Ge- 
schäftsstellenunterlagen, digitale und analoge Doku mente und Dokumentationen 
einzurechnen), vgl. Leitungsbeschreibung Ziffer 1.1,  
 ein Kostenangebot für eine einmalige Verlängerung des Auftrags um ein Jahr, vgl. 
Leitungsbeschreibung Ziffer 1.2 und 
 ein Kostenangebot zu Veränderungen im Kostenplan, w enn sich die Anzahl der 
Mitglieder erhöht oder verringert (es ist von einer  aktuellen Mitgliederzahl von 100 
auszugehen), vgl. Leistungsbeschreibung Ziffer 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 
erwartet. In den jeweiligen Kostenangeboten sind al le Nebenkosten, Reisekosten, 
Sach- und Gemeinkosten und Fremdleistungen, die zur  Erfüllung der Aufgabe not- 
wendig sind, einzurechnen. 
 
6.2 Zuschlagkriterien für die Angebote 
1. Preis des Angebotes (Gewichtung 3,5-fach) 
 Höhe des Preises 
 detailliertes Leistungsbild 
 Plausibilität der Kostenplanung 
Die angebotene Kostensumme ergibt sich aus dem Kost enangebot (inkl. aller Ne- 
benkosten, Sach- und Gemeinkosten, Fremdleistungen und Mehrwertsteuer) für die 
ersten beiden Jahre und plus der Summen für die ein malige Verlängerungsoption. 
Diese angebotene Kostensumme wird gleichmäßig auf d rei Jahre verteilt. Dies ist 
dann die durchschnittliche jährliche Kostensumme. 
Dem Netzwerk Innenstadt stehen, bei der derzeitigen  Mitgliederzahl, über die Mit- 
gliederbeiträge und eine 70%ige Förderung aus dem S tadterneuerungsprogramm 
des Landes NRW, insgesamt 2,1 Mio. € zur Verfügung.  Daraus ergibt sich eine Aus- 
gabenhöchstgrenze von jährlich 700.000 € brutto bis Ende 2023 .

14 
Sollte die durchschnittliche jährliche Kostensumme des Angebots inkl. aller Neben- 
kosten, Sach- und Gemeinkosten, Fremdleistungen und  Mehrwertsteuer die Ausga- 
benhöchstgrenze überschreiten,  wird es vom Vergabeverfahren ausgeschlos- 
sen . 
In der Bewertung der Kostenangebote wird von einem Mittelwert von jährlichen Ge- 
samtbruttokosten (inkl. aller Nebenkosten, Sach- un d Gemeinkosten, Fremdleistun- 
gen und Mehrwertsteuer) von 640.000 € brutto ausgegangen. Dafür werden 3 Punkte 
vergeben. Abweichungen nach oben oder unten werden bis zur niedrigsten bzw. 
höchsten Punktzahl mit einem Abschlag bzw. Zuschlag  von einem Punkt je 30.000 € 
brutto bewertet. Die Bewertung erfolgt proportional  zum Angebot und wird auf eine 
Nachkommastelle gerundet. 
 
2. Fachliche Eignung in den Bereichen Stadtplanung und Stadtentwicklung sowie 
Immobilienwirtschaft (Gewichtung 3,5-fach) 
 Fachliche Ausrichtung des zur Projektbearbeitung einzusetzenden Personals 
 Fachliche Breite der bisher bearbeiteten Projekte m it kommunalen Aufgaben- 
stellungen 
 Vernetzung mit Institutionen und Personen des Aufgabengebiets 
 Erfahrungen in der inhaltlichen Zusammenfassung und  in der Publikation von 
Arbeitsergebnissen 
 Erfahrung mit der Beratung von Kommunen 
 
3. Eignung für das Projekt- und Veranstaltungsmanag ement (Gewichtung 2-fach) 
 Erfahrung bei der Organisation und Durchführung von  großen Veranstaltun- 
gen (mehr als 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) 
 Erfahrung bei der Moderation und beim Coaching von Arbeitsgruppen und 
Workshops 
 Erfahrung in aufwendigen und umfangreichen Beteiligungsverfahren 
 
4. Innovationskraft des Konzeptes und des Teams (Ge wichtung 1-fach) 
 Alternative Konzeptansätze 
 Fachübergreifende Personalbesetzung 
 
6.3 Wertung der Angebote 
Die inhaltliche Wertung der Angebote erfolgt anhand  einer Punktetabelle. Bewertet 
werden dabei die unter Punkt 6 zu den gewichteten H auptkriterien aufgelisteten Un- 
terkriterien. Die Unterkriterien zu einem Hauptkrit erium sind untereinander gleichge- 
wichtig. 
 
Die Auftraggeberin wird auf einer Skala von 1 - 5 P unkten die Unterkriterien und da- 
mit einhergehend die Hauptkriterien bewerten. 
Die Zuschlagskriterien nach Pkt. 6 stehen in Bezieh ung zu den grundsätzlichen Leis- 
tungsanforderungen, die unter den Punkten 4.1 bis 4 .8 beschrieben sind. Jedes Be- 
wertungskriterium wird in jedem Leistungsfeld unter  Berücksichtigung der grundsätz- 
lichen Leistungsanforderungen geprüft.  
 
Die Punkteskala ist: 
 1 Punkt = das Angebot erfüllt nicht die grundsätzli chen Leistungsanforderun- 
gen

15 
 2 Punkte = das Angebot erfüllt die grundsätzlichen Leistungsanforderungen in 
ausreichendem Maße  
 3 Punkte = das Angebot erfüllt die grundsätzlichen Leistungsanforderungen in 
zufrieden stellendem Maße 
 4 Punkte = das Angebot erfüllt die grundsätzlichen Leistungsanforderungen in 
überdurchschnittlichem Maße 
 5 Punkte = das Angebot erfüllt die grundsätzlichen Leistungsanforderungen in 
besonders gutem Maße 
 
Die grundsätzlichen Leistungsanforderungen sind nic ht erfüllt, wenn die vorgeschla- 
genen Leistungen zu den beschriebenen Anforderungen  an die Aufgaben der Ge- 
schäftsstelle (vgl. Pkt. 4) in ihrer fachlich stadt planerischen Ausgestaltung oder ihrer 
Wirksamkeit nicht geeignet erscheinen, die Ziele un d Aufgabenstellungen des Netz- 
werks Innenstadt NRW (vgl. Pkt. 2) zu erreichen. 
 
Die grundsätzlichen Leistungsanforderungen sind in zufriedenstellendem Maße er- 
füllt, wenn die vorgeschlagenen Leistungen zu den b eschriebenen Anforderungen an 
die Aufgaben der Geschäftsstelle (vgl. Pkt. 4) in i hrer fachlich stadtplanerischen Aus- 
gestaltung und ihrer Wirksamkeit geeignet erscheine n, die Ziele und Aufgabenstel- 
lungen (vgl. Pkt. 2) des Städtenetzwerks Innenstadt NRW zu erreichen. 
 
Die grundsätzlichen Leistungsanforderungen sind in besonders gutem Maße erfüllt, 
wenn die vorgeschlagenen Leistungen zu den beschrie benen Anforderungen an die 
Aufgaben der Geschäftsstelle (vgl. Pkt. 4) eine nac hhaltige Entwicklung erwarten 
lassen oder im Sinne der Ziele und Aufgaben des Stä dtenetzwerks sinnvolle Leis- 
tungen in erheblich erhöhtem Maß über die grundsätz lichen Anforderungen hinaus 
angeboten werden. 
 
Die Bewertungsstufen 2 und 4 Punkte ergeben sich je weils bei Abstrichen oder Zu- 
gaben im Rahmen der vorbeschriebenen Bewertungs-Trias. 
 
Die Summe der Punkte der Unterkriterien eines Haupt kriteriums wird durch die An- 
zahl der Unterkriterien dieses Hauptkriteriums gete ilt und das Ergebnis geht mit dem 
Gewichtungsfaktor des Hauptkriteriums in die Endwer tung ein. Rechnerisch sich er- 
gebende Dezimalwerte werden auf zwei Stellen nach d em Komma nach kaufmänni- 
schen Regeln gerundet, d.h. ab „5“ auf- und unter „5“ abgerundet. 
 
Beispiel:  
 Hauptkriterium: Fachliche Eignung in den Bereichen Stadtplanung und Stadt- 
entwicklung (Gewichtung 3,5-fach) 
 Unterkriterium A:    1 Punkt 
 Unterkriterium B:    4 Punkte  
 Unterkriterium C:    3 Punkte  
 Unterkriterium D:    5 Punkte  
 Summe:   13 geteilt durch 4 = 3,250; 3,25 mal 3,5 =  11,375; gerundet 11,38 
 Ergebnis:  Dieses Hauptkriterium geht mit einem Pun ktwert von 11,38 in die     
           Endwertung ein. 
 
6.4  Mindestpunktzahl/Aufhebung des Verfahrens 
Für den Fall, dass kein Bieter im Gesamtergebnis ei ne Mindestpunktzahl von 30,00 
erreicht, wird davon ausgegangen, dass keine wirtsc haftliche, geschweige denn

16 
bestmögliche Leistung zu erwarten ist. In diesem Fa ll wird das Vergabeverfahren 
aufgehoben. 
7. Teilnahmefristen 
 
7.1 Stufe 1 
Bewerberinnen oder Bewerber haben ihren Teilnahmeantrag unter der Beifügung der 
vorgenannten angegebenen Erklärungen, Angaben und Nachweise der 
 
Stadt Münster 
Rechts- und Ausländeramt 
Zentrales Vergabemanagement 
 
bis Montag, den 22.09.2020 um 06.00 Uhr, über das B ietertool des Vergabemarkt- 
platzes NRW einzureichen. 
 
Es wird gebeten, auf die Vorlage von Unternehmensbroschüren zu verzichten. 
 
7.2 Stufe 2 
Voraussichtlich werden die ausgewählten Bewerberinn en oder Bewerber am 
08.10.2020 aufgefordert, ihre Angebote über das Bietertool des Vergabemarktplatzes 
NRW einzureichen.  
 
Das Ende der Angebotsfrist ist für den 27.10.2020 vorgesehen. 
 
Mit den Bietern, die danach für die Erteilung des A uftrags in Frage kommen, werden 
Vorstellungen und Verhandlungen durchgeführt, die i m Bedarfsfall in zwei aufeinan- 
der folgenden Runden über den Inhalt und den Preis des Angebotes erfolgen. Hier- 
bei wird vorausgesetzt, dass die Personen die Verha ndlungen führen, dieselben  
sein werden, die anschließend auch das Projekt begleiten werden. 
 
 
8. Sonstiges 
 
Diese Leistungsbeschreibung ergänzt die Veröffentlichung im EU Amtsblatt. 
 
Auskünfte werden nur auf Anfragen in Textform über den Kommunikationsbereich 
des Vergabemarktplatzes NRW durch die nachfolgende Stelle beantwortet:  
Stadt Münster, Rechts- und Ausländeramt - Zentrales Vergabemanagement.    
Die Antworten auf Fragen von wettbewerbsrelevanter Bedeutung werden allen Bie- 
tern schriftlich zugeleitet und sind bei der Ausarb eitung des Angebotes in gleicher 
Weise zugrunde zu legen wie die Vergabe- und Vertragsunterlagen.

0758_2020-Anlage 4 - Mitgliederliste

52 Zeichen

Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0758/2020
Mitgliederkarte

0758_2020-Anlage 3 - Organigramm

48 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0758/2020
Organigramm

0758-2020 Anlage 1 - Aufgaben und Inhalte

5878 Zeichen

Anlage 1  
zur Vorlage V/0758/2020 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Aufgaben, Inhalte und Ziele des Netzwerkes Innenstadt NRW 
 
 
 
Was ist das Netzwerk Innenstadt NRW? 
 
Das Netzwerk Innenstadt NRW ist als freiwillige Arb eitsgemeinschaft von nordrhein-westfälischen 
Städten und Gemeinden 2008 ins Leben gerufen worden . Es ist für alle Kommunen des Landes 
Nordrhein-Westfalen offen. Die Geschäftsstelle mit Sitz in Münster steht als Dienstleister für die 
Steuerung des Netzwerks an der Schnittstelle zwisch en den Mitgliedern, dem Ministerium für 
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Land es Nordrhein-Westfalen sowie allen 
Kommunen und institutionellen Innenstadtakteuren in Nordrhein-Westfalen.  
 
Weshalb wurde das Netzwerk gegründet?  
 
Nahezu alle Städte und Gemeinden in NRW stehen vor den gleichen Herausforderungen und 
Problemen bezüglich der Entwicklung der Innenstädte. So vielfältig, komplex und individuell hierbei 
die Aufgaben sind, so breit und unterschiedlich sin d auch die Ansatzmöglichkeiten, Methoden, 
Instrumente und Programme, diesen zu begegnen. 
Auf Initiative der Stadt Bocholt, welche bis Novemb er 2016 als federführende Gemeinde den 
Vorsitz im Netzwerk Innenstadt NRW innehatte, wurde  daher mit Unterstützung des Ministeriums 
für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfale n das Netzwerk Innenstadt NRW 2008 
gegründet, in dem intensiv und dauerhaft die Erfolg smodelle der Innenstadtentwicklung diskutiert 
und übertragen sowie Problemstellungen kommuniziert  werden sollen. Im Januar 2020 hat die 
Stadt Münster den Vorsitz übernommen und damit die Stadt Gelsenkirchen abgelöst, die dem 
Netzwerk von 2016 bis 2019 vorstand. 
 
Was sind die Ziele?  
 
Ziel ist die Sicherung und Entwicklung zukunftsfähiger und attraktiver Innenstädte und Ortskerne in 
Nordrhein-Westfalen. Die Innenstädte und Nebenzentr en sollen stabilisiert und mit Leben erfüllt 
werden. Daher ist es ebenfalls Ziel des Netzwerkes,  den Erfahrungsaustausch der nordrhein-
westfälischen Kommunen untereinander zu fördern, In nenstadtakteure zu qualifizieren sowie sie 
bei der Entwicklung und Umsetzung lokaler und regio naler Projekte in den Städten und 
Gemeinden zu unterstützen.

Was sind die Aufgaben?  
 
Die Städte und Gemeinden des Netzwerks verfügen übe r Erfahrungen und Fachwissen bezogen 
auf erfolgreiche und weniger erfolgreiche Lösungsan sätze, mit denen den Herausforderungen der 
Innenstadtentwicklung begegnet werden soll. Das Net zwerk Innenstadt NRW bündelt dies im 
Sinne einer kollegialen Beratung und sorgt für eine n Erfahrungsaustausch zwischen den Städten 
und Gemeinden. Dieser Austausch wird u. a. über ver schiedene Veranstaltungsformate, wie 
Arbeitsgruppen, den Innenstadt-Gesprächen mit der P olitik und Verwaltung oder der jährlich 
stattfindenden Tagung Innenstadt gefördert. Dabei w erden aktuelle Trends der 
Innenstadtentwicklung thematisiert wie z. B. Inklus ion und Stadtentwicklung, Baukultur und 
Digitalisierung. So entsteht eine nachhaltig funkti onierende Plattform für die Städte und 
Gemeinden, die im Ergebnis auch zu einer Kostenredu ktion durch die gemeinsame Nutzung 
vorhandenen Know-hows führt. 
 
Wer sind die Partner?  
 
Das Netzwerk Innenstadt NRW wird durch das Minister ium für Heimat, Kommunales, Bau und 
Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen in se inen Aktivitäten inhaltlich und finanziell 
unterstützt. Die Kommunalen Spitzenverbände - Städt etag NRW und Städte- und Gemeindebund 
NRW - sind darüber hinaus Partner der Initiative. M itglieder des Netzwerks Innenstadt NRW sind 
zudem der Handelsverband NRW, NRW Urban und die nor drhein-westfälischen Industrie- und 
Handelskammern. 
 
Wie ist das Netzwerk Innenstadt NRW organisiert?  
 
Das Netzwerk Innenstadt NRW besteht aus mehreren Gr emien: der jährlich stattfindenden 
Mitgliederversammlung als Zusammenschluss aller Mit glieder und dem Fachbeirat. Die 
Mitgliederversammlung beschließt die inhaltliche We ichenstellung und Schwerpunktsetzung der 
Arbeit der Geschäftsstelle sowie die Festlegung der  Bausteine der Kommunikation, Beratung 
sowie des Veranstaltungsprogramms. In kurzfristiger  Abstimmung zwischen Ministerium und 
Vorsitz werden von der Geschäftsstelle Veranstaltun gspläne aufgestellt. Der Fachbeirat ist ein 
unabhängiges, beratendes Expertengremium mit Persön lichkeiten aus unterschiedlichen 
Fachdisziplinen, der die inhaltliche Arbeit des Net zwerks Innenstadt NRW unterstützt und eine 
interdisziplinäre Herangehensweise ermöglicht. 
 
Welche Rolle hat die Geschäftsstelle in Münster?  
 
Aufgabe der Geschäftsstelle ist der weitere Ausbau des qualifizierten, stadtplanerisch 
begleitenden, interkommunalen Städtenetzwerks. Die Leistungen der Geschäftsstelle richten sich 
hierbei zunächst an die Mitglieder im Netzwerk Inne nstadt NRW, für die die Geschäftsstelle die 
Aufgaben der Steuerung, Beratung, Kommunikation, In formation sowie der Organisation und 
Durchführung von Veranstaltungen übernimmt. Darüber  hinaus spricht das Netzwerk Innenstadt 
NRW alle Kommunen sowie Innenstadtakteure in Nordrhein-Westfalen an, um innenstadtrelevante 
Fragestellungen auf eine möglichst breite Basis zu stellen. 
 
Welche Aufgaben hat die federführende Kommune? 
 
Als Vertreterin der Gemeinschaft der Mitglieder hat  die Stadt Münster den Vorsitz im Netzwerk 
Innenstadt NRW und übernimmt die Schnittstellenfunk tion zwischen der Geschäftsstelle, dem 
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichs tellung des Landes NRW und den 
Mitgliedern. 
Die federführende Kommune verwaltet die Einnahmen ( Eigenmittel der Mitgliedskommunen und 
Einwerbung der erforderlichen Städtebaufördermittel ) und die Ausgaben (Aufträge) und vergibt 
Aufträge an einen privaten Betreiber zur Führung de r Geschäftsstelle und rechnet diese 
Leistungen mit dem Fördergeber des Landes NRW und den derzeit 100 Mitgliedskommunen ab.

Anlage A

1842 Zeichen

Anlage A zur V/0758/2020 
Kurzüberblick 
Münster ist seit 01.01.2020 federführende Gemeinde im Netzwerk Innenstadt NRW, einem freiwil-
ligen kommunalen Zusammenschluss von rund 100 Kommunen und Kommunalverbänden. Die 
Geschäftsführung des Netzwerkes läuft über einen privaten Dienstleister, der entsprechend den 
Vergabevorschriften auf der Grundlage des abgestimmten Leistungsbildes im Rahmen einer eu-
ropaweiten Ausschreibung ermittelt wird.  
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
 Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs-
standorte in Europa 
 Wir werden als Wirtschaftsstandort die Stadt des dynamischen Mittelstandes in Nordrhein-
Westfalen 
 Wir werden als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler Ausstrah-
lung entwickeln 
 Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken 
 
Mit der Vorlage werden u.a. die o.g. Ziele verfolgt und Münster führt im Auftrag der kommunalen 
Arbeitsgemeinschaft die EU-Ausschreibung durch, damit zum 01.01.2021 ein privater Dienstleis-
ter beauftragt werden kann. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0901 Stadt- und Regionalentwicklung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Mitgliederversammlung der unabhängigen kommunalen Arbeitsgemeinschaft Netzwerk In-
nenstadt NRW hat Münster als federführenden Kommune ab 01.01.2020 bestimmt.

Beratungsverlauf (3)

25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 5.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 30 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Rat
TOP 24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0758/2020
Typ
Vorlagen
Datum
05.08.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37