V/0705/2018/2
Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf der Basis der Vorlagen V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1
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Anlage 27_E2
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Anlage 27 Basis: Vorlage V/0705/2018/1 BV-M BV-SO BV-H BV-O BV-N BV-W ASW ALWF SPA ASSVW AKJF KA AUKB APOSOE BV Münster- Mitte BV Münster- Südost BV Münster- Hiltrup BV Münster- Ost BV Münster- Nord BV Münster- West Ausschuss für Schule und Weiterbildung Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächen- management Sportausschuss Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Kultur- ausschuss Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E- Government mehrheitlich beschlossen einstimmig beschlossen einstimmig geändert beschlossen einstimmig geändert beschlossen einstimmig beschlossen einstimmig geändert beschlossen einstimmig geändert beschlossen einstimmig geändert beschlossen einstimmig geändert beschlossen einstimmig geändert beschlossen ohne Beschluss- fassung geschoben ohne Beschluss- fassung ge- schoben einstimmig geändert beschlossen einstimmig geändert beschlossen X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X geänderte Beschlusspunkte Beschluss (20 aus BV-Ost) Aufhebung Ratsbeschluss V/0845/2017 Punkt 4 (Margaretenschule) Übersicht der Beschlüsse durch Bezirksvertretungen und Ausschüsse im Beratungsverlauf 2.8.3 Davertschule Amelsbüren: Planungsalternative Sporthalle 5.5 SZ Hiltrup: zentrale gemeinsame Mensa, Ausbau Stadthalle 14.1 Einrichtung zusätzlicher Stellen bei 23 abhängig vom Einsatz externer Projektsteuerung 19 multifunktionale Nutzung der Schulbauten inkl. Sporthallen (19 aus AUKB) extensive Begrünung aller Schuldächer i. R. d. Baumaßnahmen 20 externe Projektsteuerung 5.4 SZ Hiltrup: Sanierung Bestandsräume, Raumbedarfe ermitteln und realisieren, zentrale gemeinsame Mensa und Ausbau Stadthalle, Selbstlernzentrum 2.9 Margaretenschule: Erweiterung zur 3-Zügigkeit 2.3 Annette-v.-D.-Hülshoff-Schule Nienberge: sofortige Umsetzung 3- Zügigkeit, Bedarf Musikschule 2.4 Peter-Wust-Schule: Einbeziehung von Bestandsgebäuden und/oder Hinzunahme benachbarter Flächen 3 Marienschule Roxel: Erweiterung 5-Zügigkeit mit Augustin-Wibbelt, Brückenverbindung, Prüfung Verkehrsberuhigung 3.1 und 3.2: streichen X XX
Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0705/2018/2 V/0705/2018/2 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf der Basis der Vorlagen V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1 hier: weitere Ergebnisse der Machbarkeitsstudien (3. Tranche) und Errichtungsbeschlüsse zur Erweiterung von Schulgebäuden Beratungsfolge 05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 12.12.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Änderungen gegenüber der Vorlage V/0705/2018/1, die bereits fett bzw. durch Streichung vorg e- nommen wurden, sind fett, kursiv und unterstrichen bzw. fett, kursiv, unterstrichen und durchgestrichen. I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für folgende Standorte die Machbarkeitsstudien abgeschlos- sen sind (Anlage 1): Grundschulen: Bezirk Mitte Bodelschwinghschule Pötterhoekschule Thomas-Morus-Schule Bezirk West Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge Marienschule Roxel Peter-Wust-Schule Bezirk Nord Melanchthonschule Norbertschule Amt für Schule und Weiterbildung 05.12.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Ehling Telefon: 492 40 00 Ehling@stadt-muenster.de - 2 - V/0705/2018/2 Bezirk Südost Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde Nikolaischule Wolbeck Weiterführende Schulen: Bezirk Mitte Erna-de-Vries-Realschule Bezirk Hiltrup Schulzentrum Hiltrup Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass damit alle auf der Basis der Beschlüsse der Vorlagen V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1 beauftragten Machbarkeitsstudien abgeschlossen sind . Die Beschlüsse der Vorlagen der 1. und 2. Tranche sowie der Status aller weiteren Schulen sind in einer Gesamtübersicht dargestellt (Anlage 2). 2. Der Rat beschließt auf der Grundlage der abgeschlossenen Machbarkeitsstudien die Umse t- zung folgender Maßnahmen (Errichtungsbeschlüsse) und beauftragt die Verwaltung, für folgen- de Schulen zur Vergabe der Architektenleistung für die bauliche Erweiterung auf der Grundlage des mit der Vorlage V/0328/2017/1 beschlossenen Musterraumprogramms ein Vergabeverfa h- ren gemäß Ve rgabeverordnung (VgV -Verfahren) mit vorgeschaltetem Architektenwettbewerb durchzuführen sowie anschließend die Baubeschlüsse herbeizuführen: Bezirk Mitte 2.1 Bodelschwinghschule 2.1.1 Bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit unter Einbeziehung der Räume der Städtischen Berufs- fachschule für pharmazeutisch-technische Assistenten der Stadt Münster (PTA) im 2. Oberg e- schoss des Grundschulgebäudes, Kostenrahmen ca. 6.785.000 € Anlage 3: Lageplan 2.1.2 Die Verwaltung wird beauftragt, als zwingende Voraussetzung für d ie 3-Zügigkeit einen neuen Standort in städtischen oder anzumietenden Immobilien für die 1 -zügige Städtische Berufsfach- schule bis Mitte 2019 für pharmazeutisch-technische Assistenten der Stadt Münster (PTA) zu suchen und dem Rat einen Standortvorschlag einschließlich Kostenrahmen, Finanzierungsvor- schlag und Zeitplan zur Entscheidung vorzulegen. 2.2 Thomas-Morus-Schule Bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 13.750.000 € (Schulerweiterung ca. 8.800.000 €, Einfachsporthalle ca. 3.500.000 €, für die Übergangszeit 4 Fertigbauklassen ca. 1.450.000 €) Anlage 4: Lageplan Bezirk West 2.3 Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge Ausbau zur aktuell bestehenden 2-Zügigkeit unter Berücksichtigung von 2 Räumen für die M u- sikschule Nienberge e.V., Kostenrahmen ca. 7.070.000 € mit der Option zur baulichen Erweit e- rung zur festgelegten 3-Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt Die sofortige Umsetzung zur Dreizügigkeit ist nach den vorliegenden aktuellen Anmeld e- zahlen zu prüfen. Zudem ist durch die aktue llen Bedarfe der Musikschule der erhöhte Raumbedarf ebenfalls erneut zu prüfen. Der veranschlagte Kostenrahmen wäre bei pos i- tiver Bewertung entsprechend anzupassen. Anlage 5: Lageplan - 3 - V/0705/2018/2 2.4 Peter-Wust-Schule Ausbau zur festgelegten 3-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 8.370.000 € mit der Option einer baul i- chen Erweiterung zur 4-Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt Im weiteren Verfahren und im Architektenwettbewerb ist zu prüfen, ob die Einbeziehung von Bestandsgebäuden und/oder die Hinzunahme benachbarter Flächen, soweit das möglich ist, zu - für die schulischen Belange - langfristig besseren Lösungen führen und im Hinblick auf die im Regelfall sehr langfristige Nutzung der Schulgebäude kostenmäßig vertretbar und wirtschaftlich sind. Anlage 6: Lageplan Bezirk Nord 2.5 Melanchthonschule Ausbau zur festgelegten 2-Zügigkeit zuzüglich eines Unterrichtsraumes, eines Differenzierungs- raumes und eines Büroraumes , Kostenrahmen ca. 7.650.000 € (Schulerweiterung ca. 5.200.000 €, Kosten für eine umfängliche energetische, statische und brandschutztechnische Sanierung ca. 2.450.000 €) Anlage 7: Lageplan 2.6 Norbertschule Bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 7.650.000 € Anlage 8: Lageplan Bezirk Südost 2.7 Nikolaischule Wolbeck Ausbau zur beschlossenen 3-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 5.700.000 € mit der Option einer baulichen Erweiterung zur 4-Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt incl. optionaler zusätzlicher Ein- fachsporthalle im 2. Bauabschnitt Anlage 9: Lageplan Bezirk Hiltrup 2.8 Davertschule Amelsbüren Bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit unter Beibehaltung der Einfachsporthalle , Kostenrahmen ca. 10.950.000 € (vgl. Ziffer 3 der Vorlage V/0224/2018/1) Anlage 10: Lageplan 2.8.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltu ng gem. Beschluss zur Vorlage V/0224/2018/1, Ziffer 3 eine Unterbringung der zusätzlichen Schulklassen auf der Fläche der heutigen Turnhalle geprüft sowie eine alternative Fläche auf dem Grundstück Zum Häpper 24 für eine Zweifac h- sporthalle identifiziert hat. Anlage 11: Lageplan 2.8.2 Der Rat beauftragt die Verwaltung, die erforderliche Änderung des Bebauungsplans im Bereich der identifizierten Flächen voranzutreiben und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, eine Zweifachsporthalle zu errichten. 2.8.3 Ein Beschlussvorschlag für einen Neubau einer Zweifachsporthalle außerhalb des Schulgrund- stückes wird im Rahmen des standortübergreifenden Gesamtk onzeptes zur Deckung der Sporthallenbedarfe incl. Finanzierungsvorschlag vorgelegt. Die Stadtverwaltung wird weiter beauftragt, in einer Planungsalternative die Sporthalle – ergänzend zu einer ausschließlichen Nutzung für sportliche Belange – nach multifunkti- onalen Anforderungen zu planen und für diese Alternativplanung ebenfalls eine Koste n- schätzung vorzulegen. Dazu sollen insbesondere - 4 - V/0705/2018/2 als Grundlage ein Anforderungsprofil der lokalen Vereine abgefragt werden, Fördermöglichkeiten für diese ergänzende Nutzung aus Landesprogrammen darg e- stellt werden, Vor- und Nachteile eines multifunktionalen Hallenkonzeptes gegenüb er einer au s- schließlichen Nutzung durch den Sport gegenüberzustellen. 3. Der Rat beschließt auf der Grundlage der abgeschlossenen Machbarkeitsstudie die Umsetzung folgender Maßnahme (Errichtungsbeschluss) und beauftragt die Verwaltung, mit den erforderli- chen Planungen zum Umbau und zur Herrichtung zu beginnen sowie anschließend den Baub e- schluss herbeizuführen. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einem Schwellenwert zur Verga- be der Architektenleistung von über 221.000 € für den Umbau ein Vergabeverfahren gemä ß Vergabeverordnung (VgV-Verfahren) durchzuführen ist. Bezirk West Marienschule Roxel Bauliche Erweiterung zur 5-Zügigkeit durch Umbau/Herrichtung des Grundschulgebäudes s o- wie des Gebäudes der ehemaligen Augustin -Wibbelt-Schule und der Brückenverbindung beider Gebäude, der Kostenrahmen ca. 5.150.000 € wird entsprechend angepasst. Inwie- weit additiv verkehrsberuhigende Maßnahmen erfolgen müssen, ist von der Verwaltung zu prüfen. Anlage 12: Lageplan 3.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis, das s für eine Verbindung der beiden Gebäude durch eine Brücke, die nicht barrierefrei ausgeführt werden kann, zusätzliche Kosten von ca. 575.000 € entstehen würden. 3.2 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung eine Sperrung der Straße „Auf dem Dorn“ in Teilbereichen für den Durchgangsverkehr prüft. 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass nach den Beschlüssen vom 10.10.2018 zur Entwicklung der beiden Quartiere auf den Konversionsflächen in Gremmendorf und Gievenbeck z u- sätzliche Grundschulkapazitäten im Umfang von 5 Zügen (Gremmendorf) bzw. 2 Zügen (Gievenbeck) zu schaffen sind. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Errichtungsb e- schlüsse für die erforderlichen Grundschulneubauten (4 Züge in Gremmendorf und 2 Z ü- ge in Gievenbeck) Anfang 2019 vorbereitet werden. Für di e ebenfalls in diesem Zusa m- menhang erforderliche Erweiterung der Annette -von-Droste-Hülshoff-Schule in Ange l- modde fasst der Rat folgenden Errichtungsbeschluss: für den folgenden Schulstandort ein Entscheidungsvorschlag erst im Zusammenhang mit den Maßnahme n zur Schaffung der Infr a- struktur auf der Konversionsfläche im Stadtteil Gremmendorf getroffen werden kann: Bezirk Südost Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde Bauliche Erweiterung zur 3 -Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 7.200.000 €; alternativ als t emporäre Lösung Bereitstellung von 4 Fertigbauklassen, Kostenrahmen ca. 1.500.000 € Anlage 13: Lageplan Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vergabe der Architektenleistung für die bauliche E r- weiterung der Annette -von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde auf der Grundlage des mit der Vorlage V/0328/2017/1 beschlossenen Musterraumprogramms ein Vergabeverfah- ren gem. Vergabeverordnung (VgV -Verfahren) mit vorgeschaltetem Architektenwettb e- werb durchzuführen sowie anschließend den Baubeschluss herbeizuführen. - 5 - V/0705/2018/2 5. Bezirk Hiltrup Schulzentrum Hiltrup 5.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass Varianten zur Erweiterung des Schulzentrums Hiltrup und der Sanierung bzw. den Neubau der Stadthalle Hiltrup erarbeitet wurden. Anlagen 14.1 bis 14.4: Lagepläne 5.2 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur Vermeidung der Aufstellung von Containern (Klasse n- räume und Mensa) die schulischen Nutzungen in der heutigen Stadthalle bis zur Beendigung der Schulbaumaßnahmen aufrecht zu erhalten sind (Kostenersparnis bis zu 4 Mio. €). Es wird zur Ken ntnis genommen, dass diese Räume entsprechend dem Beschluss zur Vorlage V/0338/2017/1 aus technischer Sicht auf absehbare Zeit mit vertretbarem Aufwand weiter g e- nutzt werden können. 5.3 Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Machbarkeitsstudie für eine neue Variante unter B e- rücksichtigung der Unterbringung schulformübergreifender Bedarfe in zentraler Lage des heut i- gen Schulzentrums zu erstellen. Nach Vorliegen dieser Machbarkeitsstudie wird für die schul i- schen Bedarfe unter Berücksichtigung der Gesamtsit uation eine Entscheidungsvorlage mit Er- richtungsbeschluss zur Vergabe der Architektenleistung erstellt. 5.4 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur weiteren Nutzung der Stadthalle Hiltrup für Veranstal- tungszwecke mit einer gesonderten Vorlage Vorschläge unterbreitet werden, die die Aufrech t- erhaltung des Hallenbetriebs sicherstellen. Sie setzen sich im Wesentlichen zusammen aus e i- ner Sanierung des Nötigsten und Vorschlägen zur Unterteilung und Abtrennung von Hallente i- len. Zu einem späteren Zeitpunkt werden Vorschläge für weitere Sanierungsschritte sowie für Verbesserungen des äußeren Erscheinungsbildes gemacht. 5.5 Sofern eine Verpflegung aller Schulen in einer gemeinsamen Mensa vorgesehen ist, muss diese an einer zentralen, für alle gut erreichbaren Stelle verortet werden. Soweit die Stadthalle Hiltrup auch in den kommenden Jahren für diesen Zweck genutzt wird, soll e i- ne Erweiterung der bisherigen Mensa im Bestand des Gebäudes hergestellt werden (z. B. durch Einbeziehung der ehemaligen Restauranträume). 6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass an folgenden Standorten keine Erweiterungsmaßnahmen zur Erhöhung der Zügigkeit auf der Grundlage der durchgeführten Machbarkeitsstudien erfolgen. Die Standorte werden damit denjenigen Schulstandorten gleichgesetzt, für die e ntsprechend Ziffer 3 b der Vorlage V/0420/2016/1 die quantitativen und qualitativen Raumbedarfe erfasst werden: Bezirk Mitte 6.1 Pötterhoekschule Bauliche Erweiterung zur 3 -Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 7.000.000 € zzgl. Einfachsporthalle, Kostenrahmen ca. 3.500.000 € Anlage 15: Lageplan 6.2 Erna-de-Vries-Realschule Bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 7.850.000 €, Kostenrahmen für den Rückbau der Sporthalle aus dem Baujahr 1979 und den Neubau einer Zweifachsport halle ca. 5.650.000 € Anlage 16: Lageplan - 6 - V/0705/2018/2 7. Bezirk Ost Matthias-Claudius-Schule Handorf 7.1 Der Rat hebt angesichts der geplanten Wohnbaulandentwicklung für Handorf den Beschluss vom 13.12.2017 (vgl. Vorlage V/0845/2017/1, Ziffer 2.1) zur baulichen Erweiterung zur 3 - Zügigkeit auf. Anlage 17: Lageplan 7.2 Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine neue Machbarkeitsstudie für eine bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit zu erstellen. 8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung die Erfassung der quantitativen und qualitat i- ven Raumbedarfe an Schulstandorten (gem. Vorlage V/0420/2016/1, Ziffer 3b) abgeschlossen hat und differenziert nach Schulformen unterschiedliche Entscheidungsvorschläge unterbreitet. 8.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die in der Anlage 2 mit dem Status „keine Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe“ gekennzeichneten Schulen keine quantitativen und qualitativen Raumbedarfe erhoben wurden. 8.2 Der Rat beschließt, dass Maßnahmen zur Deckung von Raumdefiziten primär im Grundschu l- bereich und in den Gymnasien ergriffen werden. Grund dafür sind die gestiegene Nachfrage nach OGS-Betreuung, der zukünftige Rechtsanspruch auf Betreuung im OGS-Bereich sowie die Leitentscheidung zur Rückkehr zu G9. In den Haupt - und Realschulen werden zunächst keine Maßnahmen ergriffen. 8.3 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Grundschulen auf der Grundlage eines analytischen Verfahrens zur Erhebung und B ewertung des Ist-Bestandes der vorhandenen Räume ein Ra n- king erstellt wurde. Anlage 18: Rankingtabelle 8.4 Der Rat beauftragt die Verwaltung, für folgende Schulen in vier Blöcken Machbarkeitsstudien zu erstellen bzw. anzupassen und anschließend blockweise En tscheidungsvorschläge zu unte r- breiten. Grundlage für die Machbarkeitsstudien ist das beschlossene Musterraumprogramm (V/0328/2018/1) für die festgelegten, unveränderten Zügigkeiten. 1. Block: Kardinal-von-Galen-Schule Handorf Martinischule Theresienschule Paul-Schneider-Schule Gottfried-von-Cappenberg-Schule Margaretenschule 2. Block: Johannisschule Eichendorffschule Angelmodde Astrid Lindgren-Schule Gelmer Ludgerusschule Albachten Overbergschule - 7 - V/0705/2018/2 3. Block: Pötterhoekschule Aegidii-Ludgeri-Schule Margaretenschule Michaelschule 4. Block: Marienschule Hiltrup Idaschule Martin-Luther-Schule Dietrich-Bonhoeffer-Schule 8.5 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass es zu Verschiebungen im Ranking der Schulen in den Bl ö- cken kommen kann, wenn beispielsweise bauliche Erweiterungen für die Matthias -Claudius- Schule Handorf, die Matthias -Claudius-Schule Gut Insel sowie die Hermannschule nicht b e- schlossen und nicht umgesetzt werden. 8.6 Bezirk Hiltrup Ludgerusschule Hiltrup, Ausbau zur festgelegten 4-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 9.250.000 € Anlage 19: Lageplan Der Rat beschließt auf der Grundlage der abgeschlossenen Erhebung der qualitativen und quantitativen Raumbedarfe einen Ausbau der an der ersten Stelle des Ranking s stehenden Ludgerusschule Hiltrup zur festgelegten 4-Zügigkeit und beauftragt die Verwaltung, zur Vergabe der Architektenleistung für die bauliche Erweiterung auf der Grundlage des beschlossenen Mus- terraumprogramms (vgl. Vorlage V/0328/2017/1) ein Vergabeverfahren gemäß Vergab everord- nung (VgV -Verfahren) mit vorgeschaltetem Architek tenwettbewerb durchzuführen sowie a n- schließend den Baubeschluss herbeizuführen: 8.7 Der Rat beauftragt die Verwaltung, 8.7.1 für folgende Gymnasien je eine Machbarkeitsstudie zu erstellen mit dem Ziel, die aktuell festge- legte Zügigkeit fortzuschreiben: Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium (5-zügig) Freiherr-vom-Stein-Gymnasium (5-zügig) Gymnasium Paulinum (4-zügig) Pascal-Gymnasium (5-zügig) Ratsgymnasium (4-zügig) Schillergymnasium (4-zügig) Wilhelm-Hittorf-Gymnasium (4-zügig) Dabei wird der Fokus begründet durch die Leitentscheidung des Landes NRW zur Wiederei n- führung von G9 aufgrund des Konnexitätsprinzips primär auf die Unterrichtsversorgung (vorra n- gig Klassen-, Kurs- und Differenzierungsräume) und damit nicht auf die Deckung aller ermitte l- ter Raumbedarfe gerichtet. 8.7.2 für das Wilhelm-Hittorf-Gymnasium zusätzlich zu Ziffer 8.7.1 bei der Erstellung der Machba r- keitsstudie ein Forum einzuplanen. 9. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die wichtige Stadtteilarbeit der Musikschulen der Status Quo der Räume der Musikschule Nienberge e.V. (Ziffer 2.3) fortgeschrieben wird. Der Rat b e- auftragt die Verwaltung, mit einer separaten Vorlage ein Konzept für die stadtweiten Raumbe- - 8 - V/0705/2018/2 darfe der Westfälischen Schule für Musik der Stadt Münster und e.V.-Musikschulen einschließ- lich Finanzierung vorzulegen. 10. Der Rat bestätigt die Entscheidung vom 13.12.2017 (Vorlage V/0845/2017/1, Ziffern 3.3. und 12), dass über eine bauliche Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck einschließlich Interimslö- sungen erst entschieden werden kann, wenn die Auswirkungen auf die Aufnahmekapazitäten der städtischen Gymnasien insgesamt geprüft sind (vgl. Ziffer 8 und 17.4 dieser Vorlage). 11. Der Ratsbeschluss vom 12.07.2017 auf der Grundlage der Vorlage V/0328/2017/1 (Ziffer 5.2), die Vermarktung des Teilstandorts Schürbusch 45 zunächst zurückzustellen, hat weiterhin Be- stand. 12. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die steigenden Schülerza hlen und notwendigen Fl ä- chenausweitungen in den nächsten Jahren Anpassungen der Personalstunden für Schulsekr e- tariate und Hausmeisterdienste im Rahmen der Stellenplanberatungen abzusichern sind. 13. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Erweiterung der Zügigkeiten der unter Beschlus s- punkt 2 genannten Schulen ein zusätzlicher Bedarf an Sporthallen entsteht. Dieser Bedarf und der Bedarf an den bereits vom Rat beschlossenen baulichen Erweiterungen kann nicht immer an den Schulstandorten gedeckt werden. Die Verwaltung erstellt aktuell ein standortübergre i- fendes Gesamtkonzept zur Deckung der Sporthallenmehrbedarfe und wird es den politischen Gremien im 1. Quartal 2019 zur Beschlussfassung vorlegen. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung zur Ermittlung des Finanzierungsbedarfes entsprechende Kostenschätzungen erstellen und den politischen Gremien zur Entscheidung vorlegen. 14. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 14.1 zur Umsetzung der Beschlüsse in dieser Vorlage mit 10 11 Errichtungsbeschlüssen (Ziffern 2.1 bis 2.8, 3, 4, 8.6) und 26 Machbarkeitsstudien (Ziffern 7, 8.4, 8.7) im Amt für Immobilienm a- nagement 14,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) für den Stellenplan 2019 und 5,0 VZÄ in Vormerkung für den Stellenplan 2020 und 2,0 VZÄ im Amt für Schule und Weiterbildung für den Stellenplan 2019 ein zusätzlicher Personalbedarf von insgesamt 16,5 VZÄ im Jahr 2019 entsteht. Die Ein- richtung der 1 4.5 Stellen für das Amt für Immobilienmanagement erfolgt abhängig von der veränderten Aufgabenstellung inhaltlicher und quantitativer Art durch die Einsetzung einer externen Projektsteuerung. (siehe Beschlusspunkt 20). 14.2 die baulichen Maßnahmen aus de n Errichtungsbeschlüssen und die Erarbeitung der Machba r- keitsstudien erst umgesetzt werden können, wenn das zum Stellenplan 2019 angemeldete Pe r- sonal spätestens zum 3. Quartal 2019 die Arbeit aufnehmen wird, 14.3 auch mit dem zum Stellenplan 2019 angemeld eten zusätzlichen Personal nur eine sukzessive Abwicklung der Maßnahmen möglich ist und deshalb die ersten Ergebnisse des 1. Blocks der Machbarkeitsstudien gem. Ziffer 8.4 erst im 2. Quartal 2020 vorliegen werden. Die Ergebnisse der Blöcke 2. bis 4. erfolgen sukzessive in jeweils etwa halbjährigen Abstand. Erste Ergebnisse der Machbarkeitsstudien der Gymnasien gem. Ziffer 8.7.1 werden voraussichtlich im 3./4. Quar- tal 2020 vorliegen. 15. Der Rat beschließt die Reduzierung der Aufnahmekapazität der Hauptschu le Hiltrup auf 3 Ei n- gangsklassen. 16. Die Verwaltung wird beauftragt, erforderliche Änderungen des „Allgemeinen Rahmens zur Au f- nahme von Schülerinnen und Schülern in die städtischen Schulen“ (vgl. § 46 Schulgesetz) vo r- zunehmen und dem Rat zum Beschluss vorzulegen. - 9 - V/0705/2018/2 17. Mit dieser Vorlage sind folgende Anträge bzw. Anregungen inhaltlich behandelt und damit erle- digt: Anlagen 20 - 23, 25 und 26: Anträge/Anregungen 17.1 Antrag A-R/0029/2018 der FDP-Fraktion: „Grundschulen fit machen für 2025: Anspruch auf of- fenen Ganztag braucht Vorlauf“ 17.2 Antrag A-R/0084/2017 der SPD-Fraktion: „Schulerweiterung finanziell absichern“ 17.3 Anregung Nr. 2016 -00061 nach § 24 der Gemeindeordnung NRW des Wilhelm-Hittorf- Gymnasiums zum „Bau eines multifunktionalen Gebäudes mit einem großen Versammlungs- raum incl. integrierten Fach- und Beratungsräumen“ 17.4 Antrag A-S/0015/2018 aller Fraktionen der Bezirksvertretung Münster -Südost „Raumprobleme im Schulzentrum Wolbeck“ - kurzfristig eine Interimslösung schaffen. 17.5 Anregung ABV/0009/2018 der Bezirksvertretung Münster-Ost vom 14.06.2018 an den Rat „Margaretenschule, Ausbau zur 3-Zügigkeit“ 17.6 Antrag A-R/0060/2018 der AfD-Ratsgruppe „G9 konsequent umsetzen“ 18. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich angesichts des ambitionierten Wohnbauprogramms zeit- liche Verschiebungen bei der Realisierung von Wohnbauflächen ergeben können, die unmitte l- bar Einfluss auf prognostizierte Schülerzahlen haben können. Die Verwaltung gleicht regelm ä- ßig die Prognoseläufe ab und wird den Rat bei graviere nden Änderungen, die Auswirkungen auf Planungs- bzw. Baubeschlüsse hätte, unmittelbar informieren. 19. Bei allen Schulbauplanungen (Sanierung, Erweiterung, Neubau incl. Sporthallen) wird im jeweiligen Stadtteil geprüft, ob eine multifunktionale Nutzung de n betreffenden Stadtteil notwendig und möglich ist. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei allen vorgenannten Baumaßnahmen zur Erweit e- rung von Schulen und zum Neubau von Schulgebäuden/ -Sporthallen alle Möglichkeiten zur extensiven Begrünung von Schuldächern genutzt werden sollen. 20. Zur Unterstützung der Verwaltung bei der Planung und Realisierung aller Bauvorhaben des Programms wird eine externe Projektsteuerung eingesetzt. Die Projektsteuerung soll insbesondere folgende programmbezogenen Leistungen u m- fassen: - Koordination - Zeit- und Kostenkontrolle für das gesamte Programm - Programmplanung (Abläufe, Meilensteine etc.) - Vorbereitung politischer Beschlüsse zur Programmdurchführung - Unterstützung einer Baukommission des Rates. Daneben soll die Projektsteuerung auch Leistungen für einzelne Projekte des Pr o- gramms umfassen: - Mitwirkung bei der Hochbauplanung - Mitwirkung bei VGV-Verfahren und vorgeschalteten - Architektenwettbewerben. Die Verwaltung bereitet eine Ausschreibung der Leistungen zeitnah vor. 21. Die Vorlage V/0705/2018/2 greift die gesamte Beschlussfassung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Bauwesen sowie den Beschluss der Bezirksvertretung Mün s- ter-Hiltrup, des Sportausschusses sowie des Ausschusses für Personal, Organisation, Sicherheit, Ord nung und E -Government zu Ziffer 2.8.3 des Beschlussvorschlages auf. Damit sind auch die Beschlüsse der Bezirksvertretung Münster -West in den Beschlus s- - 10 - V/0705/2018/2 punkten 2.3, 2.4, 3 und 19, der Beschluss der Bezirksvertretung Münster -Ost in dem B e- schlusspunkt 19 sowie die Beschlüsse der Bezirksvertretung Münster -Hiltrup in den B e- schlusspunkten 2.8.3, 5.5 und 19 in dieser Vorlage V/0705/2018/2 aufgegriffen. Nicht au f- gegriffen sind die Beschlüsse der Bezirksvertretung Münster -Ost zur Margaretenschule (bauliche Erweiterung zur 3 -Zügigkeit) sowie der Bezirksvertretung Münster -Hiltrup (Sa- nierung Bestandsräume, Ermittlung eines zusätzlichen Raumbedarfes, gemeinsames Selbstlernzentrum nur mit ergänzender Personalplanung). Anlage 27: Übersicht der Beschlüsse durch Bezirksvertretungen und Ausschüsse II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die baulichen Erweiterungen, Ausbauten zu bestehenden Zügigkeiten und für die Umbauten im Bestand der unter den Ziffern 2, 3, 4 und 8.6 genannten 10 11 Schulstandorten Kosten in Höhe von insgesamt ca. 81.040.000 € 88.240.000 € auf Grundlage der in den Machbarkeitsstudien kalkulierten Kostenrahmen entstehen. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die im Rahmen der Machbarkeitsstudien ermittelten Kostenrahmen nach DIN 276 deutlich von den tatsächlich entstehenden Kosten abweichen können und die Architek- tenwettbewerbe alternative und damit von den Planungen der Machbarkeitsstudien abweichende Konzepte zur Umsetzung der Raumbedarfe hervorbringen können. Die auf der Grundlage der Mach- barkeitsstudien ermittelten Kostenrahmen sind auch bei den alternativen Konzepten möglichst einz u- halten. Eine entsprechende Vorgabe wird im weiteren Verfahren berücksichtigt. Eine im Einzelfall unausweichliche Überschreitung des jeweiligen Kostenrahmens wird möglichst im Gesamtbudget für die Erweiterungen der Schulgebäude aufgefangen. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Finanzierungsbedarf für die Sporthallenmehrbedarfe noch nicht bekannt und von der Verwaltung nach Vorlage des stand ortübergreifenden Gesamtkonzeptes zu e r- mitteln ist. Die erforderlichen Finanzmittel müssen dann haushaltsmäßig durch politische Beschlüsse zur Verfügung gestellt werden. - 11 - V/0705/2018/2 III. Mittelbereitstellung/Finanzierung: Die Finanzierung der baulichen Erweiterungen, Ausbauten zu bestehenden Zügigkeiten sowie den Umbauten im Bestand der unter Ziffer 2, 3, 4 und 8.6 genannten 10 11 Schulstandorte mit einem Ge- samtkostenrahmen in Höhe von 81.040.000 € 88.240.000 € erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 4720 „Erweiterung Schulgebäude“, bei der Mittel wie folgt bereitgestellt werden: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitions- maßnahme 4720 Erweiterung Schulgebäude Auszahlung für Baumaßnahmen Haush.- jahr HH Entwurf 2019 € Reduzierung zur Fi- nanzierung der 10 11 Einzelmaßnahmen (s. Anlage 24) Maßn.Ziffer 4720 neu € 2018 1.006.940 0 1.006.940 VE 2019 2.000.000 1.700.000 1.850.000 300.000 150.000 2019 VE 2.000.000 1.000.000 1.100.000 1.000.000 900.000 2020 7.000.000 5.600.000 6.100.000 1.400.000 900.000 2021 33.620.060 24.320.060 25.520.060 9.300.000 8.100.000 2022 62.379.940 32.035.000 35.635.000 30.344.940 26.744.940 Sp. Jahre 95.000.000 17.384.940 19.134.940 77.615.060 75.865.060 ges. 201.006.940 81.040.000 88.240.000 119.966.940 112.766.940 Die Anpassung der Investitionsmaßnahme 4720 „Erweiterung Schulgebäude“ gegenüber dem Haus- haltsplanentwurf 2019 sowie die Neuveranschlagung der 10 11 Schulbaumaßnahmen werden ent- sprechend der Anlage 24 vorgenommen. Von der Verwaltung werden entsprechende Veränderungs- blätter in die Haushaltsplanberatungen eingebracht. Die Beschlussfassung steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat die Ermächtigungen im Rahmen der Haushaltssatzung 2019 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bereitstellt. - 12 - V/0705/2018/2 Begründung: Zu 3: Zur Aufstockung der zusätzlichen Finanzmittel für die nicht barrierefreie Brücke an der Marienschule Roxel ist von der Verwaltung ein Veränderungsblatt erstellt worden. Zu 4: Die Verwaltung schlägt vor, zur Vergabe der Architektenleistung für die bauliche Erweiterung der An- nette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde auf der Grundlage des mit der Vorlage V/0328/2017/1 beschlossenen Musterraumprogramms ein Vergabeverfahren gem. Vergabeverordnung (VgV- Verfahren) durchzuführen sowie anschließend den Baubeschluss herbeizuführen. Aufgrund des Pla- nungsstandes sowie der örtlichen Gegebenheiten ist ein vorgeschalteter Architektenwettbewerb nicht erforderlich. Der Passus „mit vorgeschaltetem Architektenwettbewerb“ kann deshalb gestrichen wer- den. Zu 20: Der Beschlussvorschlag greift die gesamte Beschlussfassung des Ausschusses für Umwelt, Klima- schutz und Bauwesen sowie den Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, des Sportaus- schusses sowie des Ausschusses für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E- Government zu Ziffer 2.8.3 des Beschlussvorschlages auf. Sofern in Beschlusspunkt 20 die Einsetzung einer externen Projektsteuerung in Übereinstimmung mit dem Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Bauwesen vorgeschlagen wird, ist darauf hinzuweisen, dass nur bei sehr günstigen zeitlichen Abläufen und einer zügigen Besetzung der unter Beschlusspunkt 14.1 vorgesehenen zusätzlichen Stellen Verzögerungen in der Umsetzung der mit dieser Vorlage beschlossenen Maßnahmen verhindert werden können. Damit sind auch die Beschlüsse der Bezirksvertretung Münster -West in de n Beschlusspunkten 2.3, 2.4, 3 und 19, der Beschluss der Bezirksvertretung Münster -Ost in dem Beschlusspunkt 19 sowie die Beschlüsse der Bezirksvertretung Münster -Hiltrup in den Beschlusspunkten 2.8.3 , 5.5 und 19 in di e- ser Vorlage V/0705/2018/2 aufgegriffen. Nicht aufgegriffen sind die Beschlüsse der Bezirksvertretung Münster-Ost zur Margaretenschule (bau- liche Erweiterung zur 3-Zügigkeit) sowie der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup (Schulzentrum Hiltrup: Sanierung Bestandsräume, Ermittlung eines zusätzlic hen Raumbedarfes, gemeinsames Selbstler n- zentrum nur mit ergänzender Personalplanung). Die Anlage 27 gibt eine Übersicht der Beschlüsse durch Bezirksvertretungen und Ausschüsse. Anregung des Jugendrates der Stadt Münster Die Anregung des Jugendrates (JR24/0003/2018), bei der Erstellung von Machbarkeitsstudien und Schulerweiterungen der Schulen der Sekundarstufen I und II einen Raum von mindestens 30 qm Größe zu berücksichtigen, wird von der Verwaltung bei der Erstellung von Raumprogrammen für die jeweiligen Schulen berücksichtigt. Die konkrete Ausgestaltung wird mit den Schulen und dem Jugend- rat abgestimmt. I. V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlage 27: Übersicht der Beschlüsse durch Bezirksvertretungen und Ausschüsse im Beratungsverlauf
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Zum Häpper 24f
- Auf dem Dorn
- Gut Insel
- Schürbusch 45
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0705/2018/2
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.11.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37