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V/0356/2012/1

Priorisierung von gebäudebezogenen Maßnahmen

Vorlagen 25.06.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.06.2012, TOP 20

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Hauptvorlage V/0356/2012 mit Anlagen

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

5663 Zeichen

V/0356/2012/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Priorisierung von gebäudebezogenen Maßnahmen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.06.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
27.06.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.) Die vorgenommene Differenzierung der Maßnahmenarten in  
 
 1.1 Instandsetzungen und  
 1.2 Sanierungen sowie 
  
 das vorgeschlagene Verfahren der  
  
 1. Maßnahmenermittlung und 
 2. der Kriterien zur Prioritätenbildung  
 
 werden zur Kenntnis genommen.  
 
2.) Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem Haushaltjahr 2013  
2.1 zunächst vorzuklären (S chritt 1), welche der identifizierten zukünftigen Sanierung s-
maßnahmen im Zusammenhang mit einem Standorterhalt in Rückkopplung mit den po-
litischen Gremien dem Grunde nach durchgeführt werden. sollen (Stichwort: Ziel der 
Flächenreduzierung),  
 
2.2. in einem zweiten Schritt die identifizierten zukünftigen Sanierungsmaßnahmen als z u-
sätzliche Anlage zum Instandhaltungsbericht des Amtes für Immobilienmanagement im 
Haushaltsplan (Anlagen 1-4) 
  
  2.3 in den Beschlussvorlagen der Bezirksvertretungen zur Unterhaltu ng der Grundst ücke 
und baulichen Anlagen im jeweiligen Stadtbezirk analog zu Punkt 2.1 die priorisierten 
Sanierungsmaßnahmen ebenfalls als zusätzliche Anlagen 3 -4 (Anlagen 1 -2 sind b e-
reits Bestandteil der Vorlagen). 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0356/2012/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Heitmann 
Ruf: 
492-2304 
E-Mail: 
HeitmannA@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.06.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0356/2012/1 
 darzustellen. 
 
Die Verwaltung stellt s icher, dass die für 2013 geplanten Instandsetzungsmaßnahmen 
ausnahmslos in städtischen Liegenschaften durchgeführt werden, die zumindest mittel-
fristig im Verbleib der Stadt Münster verbleiben. 
 
Die Verwaltung ergänzt die Tabellen (Anlagen 1-4) erst dann um eine gebäudebezogene 
Spalte, in der sie über den Verbleib des Gebäudes im städtischen Bestand informiert , 
wenn der mit der Vorlage V/0176/2011 mit 1. Erg. zum „strategischen Flächenmanag e-
ment“ angekündigte Flächenplan vorliegt.  
 
3.) Der Antrag der FDP Fraktion vom 18.11.2011 im Ausschuss für Umweltschutz und Bauw esen 
sowie der Antrag A -S/0034/21011 der FDP-Fraktion vom 15.11.2011 in der Bezirksve rtretung 
Südost und der Antrag A -W/0022/21011 der FDP-Fraktion vom 17.11.2011 in der Bezirksve r-
tretung Münster-West sind hiermit erledigt.  
 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
keine 
Befristung 
keine 
 
 
 
Begründung: 
 
In den Vorberatungen der Vorlage in der Bezirksvertretung Münster -West am 14.06.12, in den Si t-
zungen der Bezirksvertretungen Münster -Nord, -Mitte und –Südost am 19.06.12 wurde der B e-
schlusstext wie folgt erweitert und mehrheitlich beschlossen: 
 
2.) Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem Haushaltjahr 2013  
2.1. keine Änderung,  
 
2.2. keine Änderung 
  
     2.3.  keine Änderung 
 darzustellen. 
 
„Die Verwaltung ergänzt die Tabellen um eine gebäudebezogene Spalte, in der sie über 
den Verbleib des Gebäudes im städtischen Bestand informiert. Dieses am einfachsten 
anhand anzukreuzender Merkmale a) „dauerhaft“, b) “mittelfristig“ oder c) „in der Pr ü-
fung“,“ 
 
Im Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen wurde am 19.06.12 eine gleichlautende Erweit e-
rung des Beschlusstextes eingebracht, die Vorlage jedoch nicht beschlossen. 
 
Im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 21.06.12 wurde ebenfalls die 
gleichlautende Erweiterung des Beschlusstextes eingebracht und mit der Erweiterung beschlo s-
sen. 
 
Bereits nach der ersten Beschlusserweiterung durch die Bezirksvertretung Münster -West hat die 
Verwaltung eine Stellungnahme für die nachfolgenden Beratungstermine erstellt.

- 3 - 
V/0356/2012/1 
„Der in der Vorlage 356/2012 vorgestellte Instandhaltungsplan umfasst nicht sämtliche in städt i-
scher Nutzung befindliche Gebäude, sondern lediglich diejenigen, für die Instandha ltungsbedarf 
festgestellt worden ist. Vielmehr hat der Rat mit Beschlu ss der Vorlage 176/2011 nebst 1. Ergä n-
zung „Strategisches Flächenmanagement“ die Verwaltung beauftragt, mehr Transparenz über den 
städtischen Gebäudebestand herzustellen (siehe hierzu  auch Beschlusspunkt 3). Hie rzu wird die 
Verwaltung beauftragt, einen „Flächenplan“ zu erstellen, der Aussagen zu  
 Kosten 
 Flächen 
 Nutzungen 
 Auslastung etc. 
aller städtischen Gebäudestandorte beinhalten soll. Um den o. g. Ergänzungsbeschluss auf den 
gesamten städtischen Gebäudebestand zu beziehen, erfolgt die Beantwortung desse lben im 
Rahmen der von der Verwaltung noch zu erstellenden Vorlage „Flächenplan.““ 
 
Im Rahmen der Erarbeitung des Flächenplans ist u. a. vorgesehen, diesen unter immobilienwir t-
schaftlicher Betrachtung mit Hinweisen zu versehen, welche Immobilien für die S icherstellung der 
städtischen Aufgaben „dauerhaft“ oder „mittelfristig“ erforderlich sind bzw. für welche Imm obilien 
„noch Prüfungen erforderlich sind“.   
 
Eine derartige Betrachtung und Erarbeitung ist ausschließlich auf Portfolioebene sinnvoll, da en t-
sprechende Entscheidungen ggf. Auswirkungen auf andere Immobilien haben. Diese Analyse liegt 
flächendeckend noch nicht vor.  
 
Seitens der Verwaltung wird für die geplanten Instandsetzungsmaßnahmen sicher gestellt, dass 
diese nur in Liegenschaften durchgeführt w erden, die nach derzeitigem Kenntnisstand zumi ndest 
mittelfristig im Verbleib der Stadt Münster verbleiben. 
 
Im Nachgang zur Darstellung im Flächenplan werden diese Informationen in späteren Instandha l-
tungsberichten zukünftig aufgeführt werden. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer

Hauptvorlage V/0356/2012 mit Anlagen

19999 Zeichen

V/0356/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Priorisierung von gebäudebezogenen Maßnahmen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
14.06.2012 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
19.06.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
19.06.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
19.06.2012 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörun g 
19.06.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
21.06.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen un d Liegenschaften Vorberatung 
21.06.2012 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
27.06.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
27.06.2012 Rat Entscheidung  
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.) Die vorgenommene Differenzierung der Maßnahmena rten in  
 
 1.1 Instandsetzungen und  
 1.2 Sanierungen sowie 
  
 das vorgeschlagene Verfahren der  
  
 1. Maßnahmenermittlung und 
 2. der Kriterien zur Prioritätenbildung  
 
 werden zur Kenntnis genommen.  
 
2.) Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem Haushalt jahr 2013  
 
 2.1  zunächst vorzuklären (Schritt 1), welche der identifizierten zukünftigen Sanierungsmaß- 
nahmen im Zusammenhang mit einem Standorterhalt in Rückkopplung mit den politi- 
schen Gremien dem Grunde nach durchgeführt werden s ollen (Stichwort: Ziel der Flä- 
chenreduzierung), 
 
 
Vorlagen-Nr.:  
 
V/0356/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Heitmann 
Ruf: 
492-2304 
E-Mail: 
HeitmannA@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.04.2012 
Öffentliche Beschluss vorlage

- 2 - 
V/0356/2012 
 2.2 in einem zweiten Schritt die identifizierten z ukünftigen Sanierungsmaßnahmen als zu- 
sätzliche Anlagen zum Instandhaltungsbericht des Am tes für Immobilienmanagement im 
Haushaltsplan (Anlagen 1 - 4) 
 
 2.3  in den Beschlussvorlagen der Bezirksvertretun gen zur Unterhaltung der Grundstücke 
und baulichen Anlagen im jeweiligen Stadtbezirk ana log zu Punkt 2.2 die priorisierten 
Sanierungsmaßnahmen ebenfalls als zusätzliche Anlag en 3 - 4 (Anlagen 1 - 2 sind be- 
reits Bestandteil der Vorlagen). 
 
 darzustellen. 
 
3.) Der Antrag der FDP Fraktion vom 18.11.2011 im A usschuss für Umweltschutz und Bauwesen 
sowie der Antrag A-S/0034/21011 der FDP-Fraktion vo m 15.11.2011 in der Bezirksvertretung 
Südost und der Antrag A-W/0022/21011 der FDP-Frakti on vom 17.11.2011 in der Bezirksver- 
tretung Münster-West sind hiermit erledigt. 
 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
keine 
Befristung 
keine 
 
 
 
Begründung: 
 
Vorbemerkung: 
 
Zur Erläuterung der bisherigen Verfahrensweise werd en einleitend einige Begrifflichkeiten erklärt 
und Hintergrundinformationen dargestellt.  
 
Begriffsdefinitionen : 
 
- Instandsetzung 
; Wiederherstellung eines defekten / abgenutzten Ba uteils, z. B. Fenster, Hei- 
zung  
- Sanierung ; Bündelung mehrerer Instandsetzungsmaßnahmen einsc hl. sinnvoller Zusatzmaß- 
nahmen, auch unter Berücksichtigung anderer Aspekte  wie Verkehrssicherheit, Energieeinspa- 
rung 
-  Modernisierung ; eine von der Bedarfsseite geforderte Umbaumaßnahm e eines vorhandenen 
Gebäudes mit Eingriffen in Konstruktion oder Bestan d und baulichen Maßnahmen zur nachhal- 
tigen Erhöhung des Gebrauchswertes.  
-  Erweiterung/Neubau ; Gebäude, die neu errichtet werden. 
 
Instandsetzung 
 
In der Vergangenheit wurden geplante Instandsetzung smaßnahmen bis 2005 im kameralen Haus- 
haltssystem im Sammelnachweis 9329 im Verwaltungsha ushalt aufgeführt. Hierbei wurden nur die 
Instandsetzungsmaßnahmen benannt, die vor dem Hinte rgrund der zur Verfügung stehenden 
Haushaltsmittel aus baufachlicher Sicht die höchste Priorität hatten. 
 
Mit Einführung des NKF im damaligen Amt für Gebäude management zum HH-Jahr 2006 sind die 
Mittel für Instandhaltung im Ergebnisplan enthalten , eine detaillierte Zuordnung der Mittelanteile 
erfolgte nicht (Ergebnisplan beinhaltet u. a. Aufwe ndungen für Wärme, Strom, Energie, Reinigung, 
Grundbesitzabgaben und auch Aufwendungen für Instandhaltung).

- 3 - 
V/0356/2012 
Da im Haushaltsplan ab dem Jahr 2006 keinerlei deta illierte Angaben zu Instandsetzungsmaß- 
nahmen mehr enthalten waren, wurde im Haushaltsplan  ein Instandhaltungsbericht im Haushalts- 
plan als Anlage (im aktuellen HH-Plan Seiten 453 ff.) integriert.  
In diesem Instandhaltungsbericht sind alle geplante n Instandsetzungsmaßnahmen für das aktuelle 
Haushaltsjahr aufgeführt, die unter baufachlichen K riterien sowie Prioritäten mit den zur Verfügung 
stehenden Haushaltsmitteln durchgeführt werden soll en (Anlage 1 zum Instandhaltungsbericht). 
Hierzu erfolgte jeweils im Vorfeld der Aufstellung eine verwaltungsinterne Abstimmung mit den 
jeweiligen Fachbereichen.  
Ergänzend hierzu sind in dem Instandhaltungsbericht  alle bekannten bauteilbezogenen Instand- 
setzungsmaßnahmen unter Betrachtung eines 5-Jahres- Zeitraums  (Priorität 1 – 5) aufgeführt (An- 
lage 2 zum IN-Bericht).  
Analog wurde dieses Verfahren in den Bezirksvertret ungen mit den jährlichen Beschlussvorlagen 
der Bezirksvertretungen zur Unterhaltung der Grunds tücke und baulichen Anlagen im jeweiligen 
Stadtbezirk schon seit Ende der 1990er Jahre praktiziert. 
 
Für die Instandhaltungsplanung ist die Lebensdauer und die verbleibende „Reststandzeit“ der ein- 
zelnen Bauteile der Maßstab für die baufachliche Be urteilung des Bauteils. Hieraus wurde eine 
Systematik entwickelt, nach der in allen städtische n Gebäuden die Bauteile regelmäßig auf die 
Bauteilzustände hin untersucht und beurteilt werden . Nach entsprechenden Einschätzungen der 
voraussichtlichen Restnutzungsdauer der Bauteile we rden Bauteilerneuerungen nach folgenden 
Prioritäten eingestuft:    
 
Priorität 1 Bauteil am Ende der Lebensdauer, Maßnah me muss sofort ausgeführt werden, 
ansonsten sind Folgeschäden nicht auszuschließen 
Priorität 2 Bauteil kurz vor Ende der Lebensdauer, Maßnahme sollte innerhalb von ca. 2 
Jahren ausgeführt werden 
Priorität 3 Ende der Bauteillebensdauer absehbar, M aßnahme sollte innerhalb von ca. 3 
Jahren ausgeführt werden. 
Priorität 4 Ende der Bauteillebensdauer absehbar, M aßnahme sollte innerhalb von ca. 4 
Jahren ausgeführt werden. 
Priorität 5 Ende der Bauteillebensdauer absehbar, M aßnahme sollte innerhalb von ca. 5 
Jahren ausgeführt werden. 
99 Bauteilzustände in Priorität 1 – 5 einzustufen, Maßnahme werden jedoch auf 
Grund von Dispositionsabsichten entsprechend (Verka uf, Umnutzung etc.) 
zurückgestellt. 
 
Insofern sind bisher in den Instandhaltungsberichte n nur bauteilbezogene 
 Einzelmaßnahmen auf- 
geführt, die auf Grund des jeweiligen Bauteilzustandes erneuert werden sollten. 
 
Sanierung 
 
Die Ermittlung von über die Instandsetzung hinausge henden Sanierungsmaßnahmen wurden im 
Einzelfall auch in der Vergangenheit bereits vorgenommen.  
In Vorberatungen zum Haushalt wurden solche Maßnahm en jährlich wiederkehrend diskutiert, 
aber nur einzelfallbezogen (da i. d. R. investive V eranschlagung) durch die jeweiligen Bedarfsäm- 
ter zum Haushalt angemeldet.  
 
Modernisierungen /Erweiterungen oder Neubaumaßnahmen 
 
Für Modernisierungen / Erweiterungen oder Neubaumaßnahmen liegt der Anstoß i.d.R in geänder- 
ten Bedarfen oder modifizierten Nutzungsanforderung en, die ausschließlich durch die jeweiligen 
Bedarfsämter  formuliert werden, begründet. Damit einher gehen  Beratungen im politischen Raum 
unter Einbindung des Amtes für Immobilienmanagement  bei der weiteren „Projektentwicklung“. 
Diese Maßnahmen werden i.d.R. als neue (investive) Maßnahmen im Haushalt abgebildet. Erst 
nach entsprechender Einzelbeschlussfassung (sog. Er richtungsbeschluss) werden die Maßnah- 
men begonnen.

- 4 - 
V/0356/2012 
 
 
Zu 1.) 
Um künftig eine kriteriengeleitete Priorisierung vo n gebäudebezogenen Mittelverwendungen für 
Instandsetzungs- und Sanierungsbedarfe 
 zu ermöglichen, wird folgendes Procedere vorgeschl a- 
gen: 
 
Instandsetzung 
 
• Priorisierung der Bedarfe aus rein baufachlicher  Sicht durch das Amt für Immobilienmanage- 
ment (Kriterienkatalog nach Bauteilzustand mit Stufen 1 bis 5, entsprechend eines Betrach- 
tungszeitraum von ca. 5 Jahren) 
• Maßnahmenvorauswahl durch das Amt für Immobilienma nagement und Auswahl vor dem 
Hintergrund der zur Verfügung stehenden Instandhaltungsmittel. Hierbei werden Kriterien wie: 
 Folgekosten bei Unterlassung der Maßnahme 
 Verkehrssicherheit 
 Risikoeinschätzung des Schadenseintritts 
 Risikostreuung über den Gebäudebestand 
 Zukunftssicherheit der Gebäudestruktur 
 Vorliegende neue Erkenntnisse (z. B. Schadenshäufu ngen, angekündigte 
Nutzungsänderungen, übergeordnete Planungen der Fachbereiche) 
 berücksichtigt.  
• Information und Beteiligung der Fachbereiche zu ge planten Instandsetzungsmaßnahmen und 
ggf. Anpassung der Maßnahmenplanung 
• Jährlicher Bericht an den Rat über Instandhaltungs bedarfe (Instandhaltungsbericht als Anlage 
zum HH-Planentwurf mit Darstellung von 
• Maßnahmenbeschreibung, 
• Kosten für dessen Beseitigung und 
• Angabe der baufachlichen Priorisierung 
 
Sanierung 
 (= umfassende Instandsetzungen) 
• Sondierung von Standorten/Gebäuden mit einem umfas senden Sanierungsbedarf aus rein 
baufachlicher  Sicht durch das Amt für Immobilienmanagement auf Grund von Kriterien wie: 
 Zusammenfassung mehrerer, einzeln identifizierter Instandsetzungsmaß- 
nahmen zu einer Gesamtmaßnahme 
 Zusammenfassung wie vor, jedoch zusätzliche zeitli ch parallele Durchfüh- 
rung von aus  Synergieeffekten wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen  
 Restnutzungsdauer der Standorte bzw. Gebäude  
 Wirtschaftliche Aspekte (z. B. Sanierung als Investition, Refinanzierung über 
Verlängerung der Abschreibung; Förderprogramme)   
 Energetische Aspekte (Reduzierung der Betriebskost en) 
 Verkehrssicherheit, die durch Einzelmaßnahmen nich t dauerhaft wieder her- 
gestellt werden kann oder wirtschaftlich nicht zu sichern ist   
 
Anmerkung: 
Die Sanierungskonzeption der Standorte/Gebäude erfo lgt zunächst ohne Funktionsanpassungen 
wie z.B.  Abhängigkeit zu fachlich-inhaltlichen Anf orderungen der Fachbereiche. Wesentliche 
Schritte dabei sind:  
 
• Information und Beteiligung der Fachbereiche zu ge planten baufachlichen Sanierungsmaß- 
nahmen 
• Einzelfallbezogen Erweiterung der Sanierungsmaßnah men um Bedarfe aus fachlich-
inhaltlicher  Sicht durch den gebäudenutzenden Fachbereich (entsprechende Kriterienkataloge 
sind innerhalb der jeweiligen Fachbereiche individuell zu erstellen) zu Modernisierungsmaß- 
nahmen

- 5 - 
V/0356/2012 
• Jährlicher Bericht an den Rat über identifizierte umfassende Sanierungsbedarfe an Standor- 
ten/ Gebäuden (Im Instandhaltungsbericht als Anlage zum HH-Planentwurf mit Darstellung 
von 
• Maßnahmenbeschreibung, 
• im Einzelfall bereits mit Kosten für dessen Beseit igung und 
• ggf. mit Angabe der baufachlichen Priorisierung 
• Zusammenführung der baufachlichen und fachlich-inh altlichen Priorisierun- 
gen und abschließende Priorisierung der Gesamtheit der Bedarfe insbeson- 
dere unter Berücksichtigung politischer Zielsetzungen 
 Erstellung eines Entscheidungsvorschlages 
 Beschlussfassung des Rates bzw. eines kommunalpoli tischen Gremiums 
 
 
Zum Thema der „quantitativen und qualitativen Raumb edarfe der Fachbereiche“ ist vorgesehen, 
dies in einer separaten Vorlage darzustellen.  
 
Zu 2.) 
Im Hinblick auf das angestrebte Ziel einer Flächere duzierung sind Instandhaltungs-/ Sanierungs- 
maßnahmen nur sinnvoll, wenn Klarheit über die pers pektivische Verwendung einer Immobilie be- 
steht und hierzu notwendige Entscheidungen getroffe n sind. Abgängige bzw. perspektivisch ab- 
gängige Gebäude sollten bei knappen Finanzmitteln n icht oder nur mit einem Mindestmaß unter- 
halten werden.  
Daher wird dieser Klärungsprozess an den Anfang ges tellt, um auch die Diskussion über ggf. re- 
dundante Flächen stärker als bisher zu führen.     
 
In einem zweiten Schritt werden im Instandhaltungsb ericht zum Haushaltsplan wie bisher in der 
Anlage 1 die zum jeweiligen Haushaltsjahr konkret g eplanten Instandsetzungsmaßnahmen und in 
der Anlage 2 die ermittelten und priorisierten Inst andsetzungsmaßnahmen für Bauteilerneuerun- 
gen der Folgejahre aufgeführt. 
 
Ab dem kommenden Haushaltsjahr wird eine neue Anlag e 3 eingeführt, in der bereits über den 
Haushalt finanzierte Sanierungsmaßnahmen aufgeführt  sind. In einer neuen Anlage 4 werden ge- 
plante / in Konzeption befindliche zukünftige Sanierungsmaßnahmen aufgeführt. 
Hierdurch erhält der Rat der Stadt Münster jährlich  einen Überblick für von der Verwaltung als mit- 
telfristig für notwendig erachtete Sanierungsmaßnahmen.    
 
Die bisherigen Anlagen 3 und 4 (Abbildung der Rücks tellungen) werden als weitere Anlagen zum 
Instandhaltungsbericht aufgeführt. 
 
Zu 3.) 
Die Beschlussvorlagen der Bezirksvertretungen zur U nterhaltung der Grundstücke und baulichen 
Anlagen im jeweiligen Stadtbezirk werden jeweils wie bisher bezirksbezogen die konkret geplanten 
Instandsetzungsmaßnahmen mit Bezirksbezug (Baubesch luss), die konkret geplanten Instandset- 
zungsmaßnahmen ohne Bezirksbezug (informell) sowie der ermittelten und priorisierten Instand- 
setzungsmaßnahmen für Bauteilerneuerungen der Folgejahre enthalten. 
 
Ab dem kommenden Haushaltsjahr wird jeweils bezirks bezogen eine weitere Anlage eingeführt, in 
der bereits über den Haushalt finanzierte Sanierung smaßnahmen sowie geplante / in Konzeption 
befindliche zukünftigen Sanierungsmaßnahmen aufgeführt werden. 
Hierdurch erhalten die Bezirksvertretungen jährlich  einen Überblick für von der Verwaltung als mit- 
telfristig für notwendig erachtete Sanierungsmaßnahmen.    
 
 
Zu 4.) 
Die inhaltlich übereinstimmenden Anträge der: 
FDP-Fraktion im Rat vom 18.11.2011 im Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen,

- 6 - 
V/0356/2012 
A-S/0034/21011 der FDP-Fraktion vom 15.11.2011 in der Bezirksvertretung Südost und  
A-W/0022/21011 der FDP-Fraktion vom 17.11.2011 in d er Bezirksvertretung Münster-West sind 
mit den hiermit beschlossenen Verfahrensweisen abge arbeitet und aus Sicht der Verwaltung erle- 
digt.  
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlage 
1) Muster Anlagen 1 - 4 zum Instandhaltungsbericht

Amt für Immobilienmanagement geplante Instandsetzungsmaßnahmen 2013 Anlage 1 
Standort Anschrift Projektbezeichnung Kosten Stadtbezirk Art 
geplante Instandhaltungsmaßnahmen Schulen 
Hauptschule Ost Badestrasse Erneuerung von Oberböden einschl. Estrich 100.000 Hiltrup geplante Instandsetzung bezirklich 
Hauptschule West Tuzrmstrasse Fenstersanierung 3 BA in 2012 260.000 Hiltrup geplante Instandsetzung bezirklich 
Goethe-Gymnasium Wiener Str. Erneuerung Heizungs- und Lüftungstechnik  Turnhalle 150.000 Hiltrup geplante Instandsetzung bezirklich 
Grundschule Maibaum Lessingstr. Regelung und Schaltschrank Erneuerung 30.000 Mitte geplante Instandsetzung bezirklich 
sonstige Maßnahmen in Schulen 
Schulen diverse P Unfallverhütungsmaßnahmen 91.600 mehr.BV Sammelbudget überbezirklich 
Schulen diverse P Brandschutzmaßnahmen 91.500 mehr.BV Sammelbudget überbezirklich 
Schulen diverse P Verbesserungen Bauk. Hausmeisterwohnungen, Sanierungen/Funktionsverbesserungen) 90.200 mehr.BV Sammelbudget überbezirklich 
Schulen diverse P Kleine Baumaßnahmen in Schulen 105.000 mehr.BV Sammelbudget überbezirklich 
Schulen diverse P Erneuerung naturwissenschaftliche Fachräum e 143.600 mehr.BV Sammelbudget überbezirklich 
geplante Instandhaltungsmaßnahmen sonstige Gebäude 
A-Immobilie Wasserwerk Erneuerung der Dachdeckung. (Eternit Asbe stzementplatten) 40.000 Hiltrup geplante Instandsetzung überbezirklich 
A-Immobilie Ostbahnhof Fenster-Instandsetzung 11.000 Hiltrup geplante Instandsetzung bezirklich 
A-Immobilie Parkstr. Sanierung der Fassaden-Setzrisse 32.000 Hiltrup geplante Instandsetzung bezirklich 
A-Immobilie Südstr. Komplettsanierung Sanitäreinrichtungen 3. BA  (Hochbau + TGA) 59.000 Mitte geplante Instandsetzung überbezirklich 
A-Immobilie Oststr. Erneuerung Heizungsverteilung und Regelanlage 15.000 Mitte geplante Instandsetzung überbezirklich 
sonstige Maßnahmen in sonstigen Gebäuden 
Jugend P kl. Um- und Ausbauten in städt. Jugendeinrichtungen 18.400 mehr.BV Sammelbudget überbezirklich 
Kita P kl. Um- und Ausbauten in städt. Kitas 73.600 mehr.BV Sammelbudget überbezirklich 
Grafitti Grafittibeseitigung 100.000 mehr.BV Sammelbudget überbezirklich 
Sportanlagen kleine Umbaumaßnahmen Sportstätten 35.900 mehr.BV Sammelbudget überbezirklich 
Sportanlagen P Instandsetzungen für das Sportamt (Bäder) 186.700 mehr.BV Sammelbudget überbezirklich 
Feuerwehr Grundsanierungen Feuerwehrgerätehäuser 276.400 mehr.BV Sammelbudget überbezirklich 
Übergangseinrichtungen Herrichtung versch. Objekte-Üb ergangseinrichtungen (Sozialamt) 52.000 mehr.BV Sammelbudget überbezirklich

Amt für Immobilienmanagement Priosisierte Instandsetzungsmaßnahmen 2014 ff. Anlage 2 
Standort Anschrift Projektbezeichnung Kosten Prio Stadtbezirk 
Investive Maßnahmen 
Vorschule Musterstr. 1 investiv Erneuerung der ELA Anlage 30.000 2 Mitte 
Hauptschule Musterstr. 2 investiv Erneuerung der ELA Anlage 30.000 1 Hiltrup 
Realschule Musterstr. 3 investiv Erneuerung der ELA Anlage 30.000 3 Süd-Ost 
Schulen 
Berufskolleg 3 Schulstr. 1  Beleuchtung auf Präsenzmelder umrüsten und neue Sicherheitsbeleuchtung 75.000 2 Mitte 
Berufskolleg 4 Schulstr. 2 Schulhofsanierung vor dem  Haupteingang 5 8.000 2 Mitte 
Berufskolleg 5 Schulstr. 3 Abgehängte Decken in den Klassenräumen e rneuern 50.000 3 Mitte 
 sonstigen Gebäuden 
Musterhaus 1 Am Graben Fugenüberarbeitung und -erneuerung 25.000 3 Mitte 
Musterhaus 2 Hoher Weg Naturstein- und Metallkonservierung 20.000 4 Mitte 
sonstige Gebäude, Priorität offen 
Feuerwehrgerätehaus Middelfeld Hausweg Ersatz der Tor anlagen 60.000 99 Ost 
Theater 
Stadttheater Opernplatz Änderung Luftführung Kantine 15.000 2 Mitte 
Bäder 
Spaßbad Kanal Kanalstr. Erneuerung RLT-Gerät Nebenräume 60.000 2 Hiltrup 
Hallenbad Mitterstr. Erneuerung der RTL-Anlage Nebenräume 60.000 2 Süd-Ost 
Legende: 
Priorität 
1 = Bauteil am Ende der Lebensdauer, Maßnahme muss sofort ausgeführt werden, ansonsten sind Folgeschäden nicht auszuschließen 
2 = Bauteil kurz vor Ende der Lebensdauer, Maßnahme sollte innerhalb von ca. 2 Jahren ausgeführt werden 
3 = Ende der Bauteillebensdauer absehbar, Maßnahme sollte innerhalb von ca. 3 Jahren ausgeführt werden. 
4 = Ende der Bauteillebensdauer absehbar, Maßnahme sollte innerhalb von ca. 4 Jahren ausgeführt werden. 
5 = Ende der Bauteillebensdauer absehbar, Maßnahme sollte innerhalb von ca. 5 Jahren ausgeführt werden. 
99 = Bauteilzustände in Priorität 1 – 5 einzustufen, Maßnahme werden jedoch auf Grund von Dispositionsabsichten (Verkauf, Umnutzung etc.) zurückgestellt.

Amt für Immobilienmanagement umfassende Sanierungs-/Modernisierungsmaßnahmen 2013 
(mit parlamentarischem Beschluss) 
Anlage 3 
Standort Anschrift Projektbezeichnung Kosten Prio Stadtbezirk 
Schulen 
Hausgymnasium Gertrudenstrasse Fassadensanierung Bauteil Finkenstra sse 2.300.000 Realisierung Mitte 
Bürgergymnasium Bohlweg Fassadensanierung Bauteil Klassentrakt 1.850.000 Realisierung Mitte 
Schulzentrum Mitte von-Holte-Str. 52 Fassadensanierung Bauteil Stern 1 und 6, naturw. Trakt Stern 6 3.800.000 Realisierung Mitte 
sonstige Gebäude 
Volkshochschule Aegidiistrasse Generalsanierung Aussenfassade 1.580.000 Realisierung Mitte 
9.530.000 
Legende: 
n. E. = nicht ermittelt

Amt für Immobilienmanagement umfassende Sanierungs-/Modernisierungsmaßnahmen 2014 ff. Anlage 4 
Standort Anschrift Projektbezeichnung Kosten Prio Stadtbezirk 
Schulen 
Musterschule Gymnasium Parkstrasse Energetische Fassadensanierung einschl. Abdichtung Untergeschoss 12.850.000 hoch Mitte 
Musterschule Weiterbildung Schlossallee Innensanierung Bauteil Strasse,  einsch l.Funktionsanpassungen Fachräume n. E. mittel West 
Musterschule Abitur G8 Lessingstrasse Modernisierung Turnhalle einschl. Aus sensportgelände n. E. hoch Ost 
sonstige Gebäude 
Stadthaus 1 Klemensstrasse Innensanierung 35.000.000 hoch Mitte 
47.850.000 
Legende: 
n. E. = nicht ermittelt

Beratungsverlauf (2)

27.06.2012 Hauptausschuss
TOP 21 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2012 Rat
TOP 20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Schulstraße 1
  • Lessingstraße
  • Klemensstraße
  • Gertrudenstraße
  • Von-Holte-Straße 52
  • Wiener Straße
  • Aegidiistraße
  • Badestraße
  • Kanalstraße
  • Südstraße
  • Oststraße
  • Middelfeld
  • Bohlweg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0356/2012/1
Typ
Vorlagen
Datum
25.06.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37