V/0548/2022
Selbstbestimmt und diskriminierungsfrei in unserer Stadt leben können – ein „Aktionsplan LSBTIQ*“ für Münster
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Berichtsvorlage
16517 Zeichen
V/0548/2022
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Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Selbstbestimmt und diskriminierungsfrei in unserer Stadt leben können – ein „Aktionsplan
LSBTIQ*„ für Münster
Beratungsfolge
29.09.2022 Ausschuss für Gleichstellung Bericht
26.10.2022 Hauptausschuss Bericht
26.10.2022 Rat Bericht
Bericht:
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten. Der Artikel 1 der UN- Menschenrechts-
konvention gilt für alle Menschen unabhängig von ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität.
In den vergangenen 25 Jahren hat sich die Lebenssituation von LSBTIQ* Personen in der Bundesre-
publik Deutschland deutlich verbessert. Zur rechtlichen Anerkennung und Gleichstellung zählen z. B.
das Lebenspartnerschaftsgesetz (2001), das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (2006), die sog,
„Ehe für Alle“ (2017), die Rehabilitierung von Opfern der strafrechtlichen Verfolgung durch den §175
StGB (2017) und die Reform des Personenstandsgesetzes mit der Möglichkeit des Geschlechtsein-
trags „divers“ (2019) als dritter positiver Geschlechtseintrag, nach der Möglichkeit des Eintrags „ohne
Angabe“ (2013).
Dennoch erleben Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*, inter* und queere Menschen in ihrem Alltag
signifikant mehr Diskriminierungen, die zu hohen psychischen Belastungen führen.1 LSBTIQ* Perso-
nen können also nicht immer ihre Persönlichkeit selbstbestimmt und diskriminierungsarm entfalten.
In einer Befragung aus dem Jahr 2016 gaben 7,4 % der Befragten in Deutschland an, zur Gruppe der
LSBTIQ* Personen zu gehören.2 In Münster lebten im Juni 2022 316.504 Menschen, so dass in unse-
rer Stadt dementsprechend 23.421 LSBTIQ* Personen leben. In derselben Befragung gaben 11% der
1 Vgl. Journal of Health Monitoring, 2020 5(S1), DOI 10.25646/6448, Robert Koch -Institut, Berlin und Agentur
der Europäischen Union für Grundrechte, LGBT -Erhebung in der EU – Erhebung unter Lesben, Schwulen, Bi-
sexuellen und Transgender-Personen in der Eu ropäischen Union, Ergebnisse auf einen Blick, DOI:
10.2811/37510, Wien 2014
2 Dalia Research (2017): Counting the LGBT Population: 6% of Europeans Identify as LGBT (online verfügbar),
zit. n. https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.563767.de/17 -35-3.pdf
Amt für Gleichstellung
19.09.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Chmielorz
Telefon: 492-1706
Chmielorz@stadt-
muenster.de
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14-29jährigen an, lesbisch, schwul, bisexuell oder trans* zu sein.3 Für Münster wären das 8.689 Ju-
gendliche und junge Menschen. Dem Regenbogenportal des BMFSFJ zufolge werden bis zu 1,7%
der Kinder intergeschlechtlich geboren.4 In Münster wären das im Jahr 2021 51 Kinder gewesen. Der
Beratungs- und Hilfsbedarf der Eltern ist hier besonders hoch.
Der Ratsantrag „Selbstbestimmt und diskriminierungsfrei in unserer Stadt leben können – ein „Akti-
onsplan LSBTIQ*“ für Münster“ umfasst zwei Beschlüsse:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, in einem partizipativen Prozess einen Aktionsplan zur
Sichtbarkeit und Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Münster
zu erarbeiten. Dieses kommunale Handlungskonzept soll zum Abbau von Diskrimi-
nierung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen
Menschen (LSBTIQ*) beitragen sowie die Berücksichtigung der besonderen Bedar-
fe von LSBTIQ*-Menschen in Politik und Verwaltung stärken.
Dabei soll der Aktionsplan anhand ausgewählter Handlungsfelder konkrete Ziele
formulieren und Maßnahmen nennen, wie Teilhabe und Zugänge, Sichtbarkeit und
Repräsentation von LSBTIQ*-Menschen gesteigert werden können sowie für LSB-
TIQ*-Menschen und deren besonderen Lebenssituationen sensibilisiert werden
kann. Und er soll allen die Handlungsfelder betreffenden politischen Gremien zum
Beschluss vorgelegt werden und dort einer regelmäßigen Überprüfung und Fort-
schreibung der Ziele und Maßnahmen unterliegen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, sich um einen Beitritt Münsters in das Rainbow Cities
Network zu bemühen.
Zu 1.
In NRW haben die Städte Bielefeld, Essen und Köln bereits einen Aktionsplan erarbeitet und setzen
ihn um. Dortmund beginnt in diesem Jahr mit der Erstellung eines „Aktionsplans zur Akzeptanz sexu-
eller und geschlechtlicher Vielfalt“ nach einem Ratsbeschluss vom 23.09.2021.
Der Aktionsplan „Gleichstellung von LSBTI* in Bielefeld“ wurde im Jahr 2017 von der Gleichstel-
lungsstelle der Stadt Bielefeld und dem Netzwerk lesbischer und schwuler Gruppen in Bielefeld e. V.
(heute Bie Queer e.V.) herausgegeben. Ausgestattet wurde der Aktionsplan mit einem Finanzvolu-
men von jährlich 98.000 € für strukturelle Trägerförderung, Projektförderung und die Einrichtung ei-
ner halben Koordinierungsstelle in der Gleichstellungsstelle, die mittlerweile auf eine volle Stelle auf-
gestockt wurde. Der Aktionsplan wurde gemeinsam mit den queeren Szenen und nahestehenden
Trägern erarbeitet. Der partizipatorische Prozess ist von einer Arbeitsgruppe organisiert worden. Die
Inhalte sind anschließend durch eine Vertretung der Szenen und der Amtsleitungen unter der Beteili-
gung der Gleichstellungsstelle abgestimmt worden. Mit einem inklusiven Ansatz werden die erarbeite-
ten Maßnahmen in den jeweiligen Fachämtern aus deren Budgets umgesetzt. Die Koordination er-
folgt durch die im Rahmen des Aktionsplans neu eingerichtete Stelle im Gleichstellungsamt.
Der Rat der Stadt Essen hat bereits 1999 das bundesweit erste Handlungsprogramm gleichge-
schlechtliche Lebensweisen verabschiedet. Das aktuelle Handlungskonzept aus dem Jahr 2011 wird
in diesem Jahr mit einem Beteiligungsverfahren mit freien Trägern, Verwaltung und Politik fortgesetzt.
Hierfür stehen 15.000 € zur Verfügung.
In Köln hat eine extern begleitete Steuerungsgruppe den Aktionsplan in enger Abstimmung der freien
Träger mit der Stadtverwaltung entwickelt. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen erfolgt in den
Fachämtern und in der Fachstelle LSBTI. Für die Umsetzung des Aktionsplans stehen für 2022
3 zit. n. https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/bulletin/d_bull_d/bull120_d/DJI_2_18_Web.pdf
4 https://www.regenbogenportal.de/informationen/inter -was
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200.000 € zur Verfügung. Daraus können Projekte zur Gewaltprävention und zum Abbau von Diskri-
minierung durch freie Träger beantragt werden.
In Dortmund werden für die Erstellung des Aktionsplans sowie zur Umsetzung erster Maßnahmen für
den Haushalt 2022 200.000 € zur Verfügung gestellt
Mit einem LSBTIQ*-Aktionsplan kann für Münster eine verbindliche Grundlage entstehen, um die Ak-
zeptanz für die Vielfalt von Lebensentwürfen, von sexuellen und geschlechtlichen Identitäten zu för-
dern und die Gleichstellung und Gleichberechtigung von LSBTIQ* voranzubringen. Ein Münsteraner
Aktionsplan kann anknüpfen an die Trägerförderung durch das Amt für Gleichstellung im Bereich
LSBTIQ* und an die Ziele und Maßnahmen des verwaltungsinternen Arbeitsplans „Gleichstellung und
Gleichberechtigung von Menschen aller geschlechtlichen Identitäten“, der im Amt für Gleichstellung
im Jahr 2020 entwickelt wurde, vom Verwaltungsvorstand befürwortend zur Kenntnis genommen
wurde und noch bis Ende 2023 umgesetzt wird.
Ein Aktionsplan kann die Bedarfe unterschiedlicher Zielgruppen in unterschiedlichen Lebenssituatio-
nen berücksichtigen. Er dient dem Abbau von Diskriminierungen aufgrund der sexuellen und ge-
schlechtlichen Identität und der Akzeptanz von LSBTIQ* Personen. Dabei sind die unterschiedlichen
Lebenswirklichkeiten von Lesben, Schwulen, und Bisexuellen auf der einen und trans*, inter* und
queeren Personen auf der anderen Seite bedarfsgerecht zu berücksichtigen. Auf Basis der Erfahrun-
gen der anderen Kommunen empfiehlt das Amt für Gleichstellung folgende Rahmensetzungen:
Der Aktionsplan soll Maßnahmen beinhalten, die sich auf sieben ausgewählte Handlungsfelder
(Familie, Vorschulerziehung, Schule, Ausbildung, Erwerbsleben/Beruf, Freizeit/Kultur/Sport, Al-
ter/Pflege – in der nachfolgenden Grafik in rosa) beziehen. Der Aktionsplan soll dabei einen intersek-
tionalen Ansatz verfolgen und Mehrfachdiskriminierungen in den Blick nehmen, z. B. LSBTIQ* Per-
sonen mit internationaler Biographie, die als Migrant*innen sowohl aufgrund ihrer Herkunft, als auch
aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität benachteiligt werden oder LSBTIQ* Perso-
nen, die mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung leben (in der nachfolgenden
Grafik in orange). In den jeweiligen Handlungsfeldern sollen die Aspekte von Information, Sensibi-
lisierung/Weiterbildung, Beratung, Antidiskriminierung/Gewalt und Vernetzung berücksichtigt
werden (in der nachfolgenden Grafik in grün). Damit werden unterschiedliche Angebotsstrukturen
ebenso in den Blick genommen, wie die Vernetzung mit freien Trägern, die außerhalb der LSBTIQ*-
Community angesiedelt sind.
Die Maßnahmen des Aktionsplans sollen dabei sowohl mit Wirkung auf die Stadtgesellschaft, als
auch verwaltungsintern umgesetzt werden.
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Sowohl für die kommunalen als auch für die LSBTIQ* Aktionspläne auf Landesebene5 haben sich
partizipative Prozesse und Beteiligungsverfahren erfolgreich gezeigt.
Mit einem eigenen LSBTIQ* Aktionsplan kann die Stadt Münster einen partizipativen Ansatz verfol-
gen, der auf Beteiligung und Teilhabe ausgerichtet ist. Beteiligt werden sollten
freie Träger und zivilgesellschaftliche Organisationen (z. B. die Vereine CSD
Münster e. V., KCM Schwulenzentrum e. V., Livas e. V., die vom Amt für Gleichstel-
lung geförderten trans* und inter* Beratungsstellen in Trägerschaft der Fachstelle für
Sexualität und Gesundheit/AidsHilfe Münster e. V., pro familia und T-I-MS e. V., Track
LSBTI*Jugendzentrum und Beratungsstelle sowie weitere teilnehmende Initiativen und
Vereine aus dem Netzwerk sexuelle und geschlechtliche Vielfalt),
Expert*innen aus der Stadtgesellschaft (z. B. Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen,
Jurist*innen) und
Mitarbeitende der Stadtverwaltung (aus den Ämtern 10, 13, 17, 23, 33, 36, 40, 41,
50, 51, 52, 53, 59, 64, MM, SIZ, die Stabsstelle Arbeitssicherheit, der Personalrat und
die Schwerbehindertenvertretung).
Ziel des Aktionsplans kann in einer 1. Phase die Entwicklung eines kommunalen Handlungskonzep-
tes sein, das anschließend in einer 2. Phase umgesetzt werden sollte.
Für die Begleitung einer zweijährigen Entwicklungsphase des Aktionsplans ist es nach fachlicher Ein-
5 vgl. https://www.mkffi.nrw/aktionsplan-impulse-2020-fuer-queeres-leben-nrw
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schätzung des Amts für Gleichstellung sinnvoll, eine Personalstelle mit 30 Stunden/Woche einzurich-
ten. Die Aufgabe ist die kontinuierliche Begleitung des Prozesses sowohl organisatorisch als auch
fachlich-inhaltlich und im Austausch mit der Stadtverwaltung, den freien Trägern und Expert*innen
aus der Stadtgesellschaft.
Nach der Konstituierung der Arbeitsgruppe, die den Aktionsplan entwickelt, soll sich diese vier Mal im
Jahr treffen. Dazu kommen jeweils zwei Treffen von Arbeitsgruppen, die Maßnahmen für die sieben
Handlungsfelder erarbeiten. Dafür sollte im Hinblick auf die Erfahrungen anderer Kommunen in NRW
eine externe Moderation beauftragt werden.
Darüber hinaus sollten weitere Sachkosten für die Öffentlichkeitsarbeit zum Aktionsplan veran-
schlagt werden.
Als Minimal Variante ist vorstellbar:
Für die Entwicklung des Aktionsplans (1. Phase) wird eine Kooperation mit einer Hochschule in
Münster angestrebt, die bei der Konzeptionierung und Erstellung des Aktionsplans mitwirkt, dennoch
ist im Amt für Gleichstellung eine Personalstelle mit 19,50 Stunden/Woche notwendig um den um-
fangreichen Abstimmungs- und Koordinationsbedarf aufzufangen.
Am Ende der Entwicklung des Aktionsplans (1. Phase) sollte dieser als Grundlage für die Umset-
zungsphase als Beschlussvorlage in den Rat eingebracht werden und dabei auch die für die Umset-
zungsphase (2. Phase) anvisierten Folgekosten (in den Ämtern und bei Zuschüssen an freie Träger)
aufzeigen. Neben einer kontinuierlichen fachlichen Begleitung und Koordination aus dem Amt für
Gleichstellung ist hier insbesondere an die psychosoziale Versorgung von trans* und inter* Personen
zu denken. Für die kommenden Jahre sind erhebliche rechtliche Änderungen durch das von der Bun-
desregierung ankündigte Selbstbestimmungsgesetz zu erwarten. Es wird das bisher geltende Trans-
sexuellengesetz (TSG) aus dem Jahr 1981 ablösen. Im Bereich der medizinischen Versorgung wer-
den die Änderungen des ICD-11 und die für 2023 angekündigte Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz
und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter: Diagnostik und Behandlung“ einen weiteren
Informations- und Beratungsbedarf zur Folge haben. Darüber hinaus wird die angekündigte Reform
des Familienrechts die Lebenssituation von Regenbogenfamilien und queer families verbessern.
Auch hier ist ein erhöhter Beratungsbedarf zu erwarten.
Zu 2.
Das Rainbow Cities Network wurde gegründet, um Kommunen einem jährlich stattfindenden interna-
tionalen Austausch über best practise Projekte zu den Themen sexuelle und geschlechtliche Vielfalt
zu ermöglichen. Mitglieder sind Kommunen, die eine lokale LSBTIQ* Politik umsetzen. Repräsentiert
werden die teilnehmenden Städte durch ein Mitglied der Verwaltung. 2021 hatte das Netzwerk 40
Mitglieder aus 18 Ländern: Århus, Amsterdam, Barcelona, Bergen, Berlin, Bern, Bordeaux, Brüssel,
Köln, Kopenhagen, Cork, Esch-sur-Alzette, Frankfurt am Main, Genf, Ghent, Hamburg, Hannover,
Heidelberg, Helsinki, Kortrijk, Kotor, Leuven, Linz, Ljubljana, Mannheim, Mexico City, München, Taip-
ei, Nürnberg, Ostende, Oslo, Paris, Reykjavik, Rotterdam, Sao Paulo, Wien, Wiesbaden und Zürich.
Um Mitglied zu werden, unterzeichnet der Oberbürgermeister das Memorandum des Netzwerkes. In
einem jährlichen Bericht dokumentieren die Mitgliedsstädte ihre Tätigkeiten zur Verbesserung der
Lebenssituation von LSBTIQ* Personen.
Mit dem Beitritt zum Rainbow Cities Network kann die Stadt Münster ihr Selbstverständnis als offene
und bunte Stadt unterstreichen. Sie erhält Unterstützung für die eigene aktive LSBTIQ* Minderheiten-
Politik lokaler Ebene einerseits und stärkt den internationalen Einsatz für die Rechte von LSBTIQ*
Personen.
Sollte das Konzept so umgesetzt werden, ergäben sich folgende Kosten:
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Phase 1 – Entwicklung des Aktionsplans
Personalstelle Amt für Gleichstellung LSBTIQ* (TVöD E 11)
30 Wochenstunden
2023 58.365,00 €
Honorare und Sachkosten Moderation 2023 15.000,00 €
Honorare und Sachkosten Öffentlichkeitsarbeit 2023 2.000,00 €
Zwischensumme 2023 75.365,00 €
Personalstelle Amt für Gleichstellung LSBTIQ* (TVöD E11)
30 Wochenstunden
2024 58.365,00€
Honorare und Sachkosten Moderation 2024 15.000,00 €
Honorare und Sachkosten Öffentlichkeitsarbeit 2024 2.000,00 €
Zwischensumme 2024 75.365,00 €
Gesamtkosten Entwicklungsphase 150.730,00 €
Phase 2 – Umsetzungsphase (wird über eine weitere Be-
schlussvorlage konkretisiert)
Personalstelle Amt für Gleichstellung LSBTIQ* (TVöD E 11)
30 Wochenstunden
ab 2025
jährlich
58.365,00€
Zusätzliche Projektmittel / Zuschüsse freie Träger ab 2025
jährlich
20.000,00 €
Gesamtkosten Umsetzungsphase ab 2025
jährlich
78.365,00 €
Mitgliedsbeitrag Rainbow Cities Network ab 2023
jährlich
2.000,00 €
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Minimal-Variante:
Phase 1 – Entwicklung des Aktionsplans
Personalstelle Amt für Gleichstellung LSBTIQ* (TVöD E 11)
19.50 Wochenstunden
2023 38.910,00 €
Honorare und Sachkosten Moderation 2023 15.000,00 €
Honorare und Sachkosten Öffentlichkeitsarbeit 2023 2.000,00 €
Zwischensumme 2023 55.910,00 €
Personalstelle Amt für Gleichstellung LSBTIQ* (TVöD E11)
19,50 Wochenstunden
2024 38.910,00 €
Honorare und Sachkosten Moderation 2024 15.000,00 €
Honorare und Sachkosten Öffentlichkeitsarbeit 2024 2.000,00 €
Zwischensumme 2024 55.910,00 €
Gesamtkosten Entwicklungsphase 111.820,00 €
Für die Entwicklung und Umsetzung eines LSBTIQ*-Aktionsplans für Münster sowie für den Mit-
gliedsbeitrag Rainbow Cities Network sind im Haushaltsplanentwurf 2023 keine finanziellen Ressour-
cen veranschlagt.
gez.
Markus Lewe
Anlagen:
A-R/0005/2022 - Ratsantrag „Selbstbestimmt und diskriminierungsfrei in unserer Stadt leben können
– ein „Aktionsplan LSBTIQ*“ für Münster“
Anlage A
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Anlage A zur V/0548/2022 Kurzüberblick Die Berichtsvorlage skizziert einen Umsetzungsvorschlag des Ratsantrages A-R/0005/2022 - Ratsantrag „Selbstbestimmt und diskriminierungsfrei in unserer Stadt leben können – ein „Ak- tionsplan LSBTIQ*“ für Münster“. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Ziele beziehen sich auf den Haushaltsplan der Stadt Münster PG 01 04 – Gleichstellung aller Geschlechter Förderung der Gleichstellung in Münster mit den Teilzielen Zielgruppenspezifische Gleichstellungsarbeit für Menschen aller Geschlechter themenspezifische Gleichstellung für LSBTIQ* Personen in den Feldern geschlechtliche und sexuelle Identitäten Finanzielle Förderung von Trägern und Projekten und Netzwerkarbeit Finanzierung Produktgruppe: 01 04 Gleichstellung aller Geschlechter Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2023 enthalten? Ja X Nein teilw. Bei einem Aufgreifen der in der Berichtsvorlage vorgestellten Maßnahmen entstünden finanzielle Mehrbelastungen im Ergebnisplan des städt. Haushalts. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Der Abbau von Diskriminierungen aufgrund der sexuellen oder geschlechtlichen Identität und die Gleichstellung von LSBTIQ* Personen ist unmittelbar relevant für die Gleichstellung.
A_R_0005_2022_a_r_0005_2022_CDU_SPD_Gruene_Volt_Selbstbestimmt_und_diskriminierungsfrei_in_uns_1
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0005/2022
Münster, 1. Februar 2022
Ratsantrag
Selbstbestimmt und diskriminierungsfrei in unserer Stadt
leben können – ein „Aktionsplan LSBTIQ*“ für Münster
Der Rat möge beschließen:
I. Die Verwaltung wird beauftragt, in einem partizipativen Prozess einen Aktionsplan zur
Sichtbarkeit und Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Münster zu
erarbeiten. Dieses kommunale Handlungskonzept soll zum Abbau von
Diskriminierung von lesbisch, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen
Menschen (LSBTIQ*) beitragen sowie die Berücksichtigung der besonderen Bedarfe
von LSBTIQ*-Menschen in Politik und Verwaltung stärken.
1. Der Aktionsplan soll anhand ausgewählter Handlungsfelder konkrete Ziele
formulieren und Maßnahmen nennen, wie Teilhabe und Zugänge, Sichtbarkeit und
Repräsentation von LSBTIQ* -Menschen gesteigert werden können sowie für
LSBTIQ*-Menschen und deren besondere n Lebenssituationen sensibilisiert
werden kann.
2. Der Aktionsplan soll allen den Handlungsfeldern betreffenden politischen Gremien
zum Beschluss vorgelegt werden und dort einer regelmäßigen Überprüfung und
Fortschreibung der Ziele und Maßnahmen unterliegen.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, sich um einen Beitritt Münsters in das Rainbow Cities
Network zu bemühen.
Begründung:
Zu I.:
In Münster finden verschiedenste Menschen ihr Zuhause. All diese Menschen sollen sich
selbstbestimmt und diskriminierungsfrei hier willkommen fühlen und ihre Persönlichkeit frei
entfalten können. Viele Migrant*innen haben in ihren Herkunftsländern Diskriminierung bis
hin zu Verfolgung erfahren müssen. Gerade auch für diese Menschen soll Münster eine
sichere Heimat sein, wobei zudem Vorurteile in ihren „communities“ abgebaut werden
müssen.
Politisch und gesellschaftlich hat sich in Deutschland in den zurückliegenden Jahren einiges
verbessert für die Akzeptanz und Rechte von LSBTIQ*-Menschen. Trotzdem werden sie
2
noch immer Opfer von Vorurteilen, Hass und Diskriminierung – ob in der Schule, am
Arbeitsplatz, auf offener Straße oder in der eigenen Familie. Mit dem Aktionsplan setzt sich
Münster aktiv für den Abbau dieser Vorurteile ein und tritt Hass und Diskriminierung
entgegen!
Gemeinsam mit bereits in diesem Feld arbeitenden Akteur*innen und Betroffenen sollen für
den Aktionsplan Handlungsfelder definiert, Ziele für die Handlungsfelder formuliert und
konkrete Maßnahmen erarbeitet werden. Die Handlungsfelder sollten dabei den vielfältigen
Lebensalltag/die vielfältigen Lebenssituationen von LSBTIQ*-Menschen (Familie, Schule,
Arbeit, Sport, usw.) widerspiegeln. Um die Ziele und die Wirksamkeit der Maßnahmen
überprüfen zu können, sollte der Aktionsplan nach seiner Verabschiedung in den politischen
Gremien regelmäßig zur Diskussion gestellt werden und ggf. überarbeitet werden.
Zu II.:
Das Rainbow Cities Network ist ein internationaler Zusammenschluss von Städten, die
sich verpflichten, eine aktive LSBTIQ*-Politik auf kommunaler Ebene zu fördern. Die
Mitglieder des Netzwerks profitieren von einem gegenseitigen Erfahrungsaustausch und
bilden eine starke Stimme für die Rechte von LSBTIQ*-Menschen in der (lokalen) Politik.1
Ein Beitritt in das Rainbow Cities Network unterstreicht folglich nicht nur das
Selbstverständnis Münsters als offene und bunte Stadt, sondern unterstützt Münster bei
einer aktiven Politik für LSBTIQ*-Menschen auf lokaler Ebene einerseits und stärkt den
internationalen Einsatz für die Rechte von LSBTIQ*-Menschen andererseits.
gez. gez. gez.
Andrea Blome Thomas Kollmann Tim Pasch
Leon Herbstmann und Fraktion Helene Goldbeck
und Fraktion
gez.
Stefan Weber
Meik Bruns
und Fraktion
1 vgl. https://www.rainbowcities.com/ [Stand 18.12.2021].
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0548/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.09.2022
- Erstellt
- 31.08.2022 18:04