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V/0548/2022

Selbstbestimmt und diskriminierungsfrei in unserer Stadt leben können – ein „Aktionsplan LSBTIQ*“ für Münster

Vorlagen 05.09.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.10.2022, TOP 14

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

16517 Zeichen

V/0548/2022 
V/0548/2022 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Selbstbestimmt und diskriminierungsfrei in unserer Stadt leben können – ein „Aktionsplan 
LSBTIQ*„ für Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   29.09.2022 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 
   26.10.2022 Hauptausschuss Bericht 
   26.10.2022 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten. Der Artikel 1 der UN- Menschenrechts-
konvention gilt für alle Menschen unabhängig von ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität.  
In den vergangenen 25 Jahren hat sich die Lebenssituation von LSBTIQ* Personen in der Bundesre-
publik Deutschland deutlich verbessert. Zur rechtlichen Anerkennung und Gleichstellung zählen z. B. 
das Lebenspartnerschaftsgesetz (2001), das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (2006), die sog, 
„Ehe für Alle“ (2017), die Rehabilitierung von Opfern der strafrechtlichen Verfolgung durch den §175 
StGB (2017) und die Reform des Personenstandsgesetzes mit der Möglichkeit des Geschlechtsein-
trags „divers“ (2019) als dritter positiver Geschlechtseintrag, nach der Möglichkeit des Eintrags „ohne 
Angabe“ (2013). 
Dennoch erleben Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*, inter* und queere Menschen in ihrem Alltag 
signifikant mehr Diskriminierungen, die zu hohen psychischen Belastungen führen.1 LSBTIQ* Perso-
nen können also nicht immer ihre Persönlichkeit selbstbestimmt und diskriminierungsarm entfalten.  
In einer Befragung aus dem Jahr 2016 gaben 7,4 % der Befragten in Deutschland an, zur Gruppe der 
LSBTIQ* Personen zu gehören.2 In Münster lebten im Juni 2022 316.504 Menschen, so dass in unse-
rer Stadt dementsprechend 23.421 LSBTIQ* Personen leben. In derselben Befragung gaben 11% der 
                                                 
1 Vgl. Journal of Health Monitoring, 2020 5(S1), DOI 10.25646/6448, Robert Koch -Institut, Berlin und Agentur 
der Europäischen Union für Grundrechte, LGBT -Erhebung in der EU – Erhebung unter Lesben, Schwulen, Bi-
sexuellen und Transgender-Personen in der Eu ropäischen Union, Ergebnisse auf einen Blick, DOI: 
10.2811/37510, Wien 2014  
2 Dalia Research (2017): Counting the LGBT Population: 6% of Europeans Identify as LGBT (online verfügbar), 
zit. n. https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.563767.de/17 -35-3.pdf  
Amt für Gleichstellung 
 
19.09.2022  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Chmielorz 
Telefon: 492-1706 
Chmielorz@stadt-
muenster.de

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14-29jährigen an, lesbisch, schwul, bisexuell oder trans* zu sein.3 Für Münster wären das 8.689 Ju-
gendliche und junge Menschen. Dem Regenbogenportal des BMFSFJ zufolge werden bis zu 1,7% 
der Kinder intergeschlechtlich geboren.4 In Münster wären das im Jahr 2021 51 Kinder gewesen. Der 
Beratungs- und Hilfsbedarf der Eltern ist hier besonders hoch. 
Der Ratsantrag „Selbstbestimmt und diskriminierungsfrei in unserer Stadt leben können – ein „Akti-
onsplan LSBTIQ*“ für Münster“ umfasst zwei Beschlüsse: 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, in einem partizipativen Prozess einen Aktionsplan zur 
Sichtbarkeit und Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Münster 
zu erarbeiten. Dieses kommunale Handlungskonzept soll zum Abbau von Diskrimi-
nierung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen 
Menschen (LSBTIQ*) beitragen sowie die Berücksichtigung der besonderen Bedar-
fe von LSBTIQ*-Menschen in Politik und Verwaltung stärken. 
 
Dabei soll der Aktionsplan anhand ausgewählter Handlungsfelder konkrete Ziele 
formulieren und Maßnahmen nennen, wie Teilhabe und Zugänge, Sichtbarkeit und 
Repräsentation von LSBTIQ*-Menschen gesteigert werden können sowie für LSB-
TIQ*-Menschen und deren besonderen Lebenssituationen sensibilisiert werden 
kann. Und er soll allen die Handlungsfelder betreffenden politischen Gremien zum 
Beschluss vorgelegt werden und dort einer regelmäßigen Überprüfung und Fort-
schreibung der Ziele und Maßnahmen unterliegen. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, sich um einen Beitritt Münsters in das Rainbow Cities 
Network zu bemühen. 
Zu 1.  
In NRW haben die Städte Bielefeld, Essen und Köln bereits einen Aktionsplan erarbeitet und setzen 
ihn um. Dortmund beginnt in diesem Jahr mit der Erstellung eines „Aktionsplans zur Akzeptanz sexu-
eller und geschlechtlicher Vielfalt“ nach einem Ratsbeschluss vom 23.09.2021. 
Der Aktionsplan „Gleichstellung von LSBTI* in Bielefeld“ wurde im Jahr 2017 von der Gleichstel-
lungsstelle der Stadt Bielefeld und dem Netzwerk lesbischer und schwuler Gruppen in Bielefeld e. V. 
(heute Bie Queer e.V.) herausgegeben. Ausgestattet wurde der Aktionsplan mit einem Finanzvolu-
men von jährlich 98.000 € für strukturelle Trägerförderung, Projektförderung und die Einrichtung ei-
ner halben Koordinierungsstelle in der Gleichstellungsstelle, die mittlerweile auf eine volle Stelle auf-
gestockt wurde. Der Aktionsplan wurde gemeinsam mit den queeren Szenen und nahestehenden 
Trägern erarbeitet. Der partizipatorische Prozess ist von einer Arbeitsgruppe organisiert worden. Die 
Inhalte sind anschließend durch eine Vertretung der Szenen und der Amtsleitungen unter der Beteili-
gung der Gleichstellungsstelle abgestimmt worden. Mit einem inklusiven Ansatz werden die erarbeite-
ten Maßnahmen in den jeweiligen Fachämtern aus deren Budgets umgesetzt. Die Koordination er-
folgt durch die im Rahmen des Aktionsplans neu eingerichtete Stelle im Gleichstellungsamt. 
Der Rat der Stadt Essen hat bereits 1999 das bundesweit erste Handlungsprogramm gleichge-
schlechtliche Lebensweisen verabschiedet. Das aktuelle Handlungskonzept aus dem Jahr 2011 wird 
in diesem Jahr mit einem Beteiligungsverfahren mit freien Trägern, Verwaltung und Politik fortgesetzt. 
Hierfür stehen 15.000 € zur Verfügung. 
In Köln hat eine extern begleitete Steuerungsgruppe den Aktionsplan in enger Abstimmung der freien 
Träger mit der Stadtverwaltung entwickelt. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen erfolgt in den 
Fachämtern und in der Fachstelle LSBTI. Für die Umsetzung des Aktionsplans stehen für 2022 
                                                 
3 zit. n. https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/bulletin/d_bull_d/bull120_d/DJI_2_18_Web.pdf  
4 https://www.regenbogenportal.de/informationen/inter -was

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200.000 € zur Verfügung. Daraus können Projekte zur Gewaltprävention und zum Abbau von Diskri-
minierung durch freie Träger beantragt werden. 
In Dortmund werden für die Erstellung des Aktionsplans sowie zur Umsetzung erster Maßnahmen für 
den Haushalt 2022 200.000 € zur Verfügung gestellt 
Mit einem LSBTIQ*-Aktionsplan kann für Münster eine verbindliche Grundlage entstehen, um die Ak-
zeptanz für die Vielfalt von Lebensentwürfen, von sexuellen und geschlechtlichen Identitäten zu för-
dern und die Gleichstellung und Gleichberechtigung von LSBTIQ* voranzubringen. Ein Münsteraner 
Aktionsplan kann anknüpfen an die Trägerförderung durch das Amt für Gleichstellung im Bereich 
LSBTIQ* und an die Ziele und Maßnahmen des verwaltungsinternen Arbeitsplans „Gleichstellung und 
Gleichberechtigung von Menschen aller geschlechtlichen Identitäten“, der im Amt für Gleichstellung 
im Jahr 2020 entwickelt wurde, vom Verwaltungsvorstand befürwortend zur Kenntnis genommen 
wurde und noch bis Ende 2023 umgesetzt wird. 
Ein Aktionsplan kann die Bedarfe unterschiedlicher Zielgruppen in unterschiedlichen Lebenssituatio-
nen berücksichtigen. Er dient dem Abbau von Diskriminierungen aufgrund der sexuellen und ge-
schlechtlichen Identität und der Akzeptanz von LSBTIQ* Personen. Dabei sind die unterschiedlichen 
Lebenswirklichkeiten von Lesben, Schwulen, und Bisexuellen auf der einen und trans*, inter* und 
queeren Personen auf der anderen Seite bedarfsgerecht zu berücksichtigen. Auf Basis der Erfahrun-
gen der anderen Kommunen empfiehlt das Amt für Gleichstellung folgende Rahmensetzungen: 
Der Aktionsplan soll Maßnahmen beinhalten, die sich auf sieben ausgewählte Handlungsfelder 
(Familie, Vorschulerziehung, Schule, Ausbildung, Erwerbsleben/Beruf, Freizeit/Kultur/Sport, Al-
ter/Pflege – in der nachfolgenden Grafik in rosa) beziehen. Der Aktionsplan soll dabei einen intersek-
tionalen Ansatz verfolgen und Mehrfachdiskriminierungen in den Blick nehmen, z. B. LSBTIQ* Per-
sonen mit internationaler Biographie, die als Migrant*innen sowohl aufgrund ihrer Herkunft, als auch 
aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität benachteiligt werden oder LSBTIQ* Perso-
nen, die mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung leben (in der nachfolgenden 
Grafik in orange). In den jeweiligen Handlungsfeldern sollen die Aspekte von Information, Sensibi-
lisierung/Weiterbildung, Beratung, Antidiskriminierung/Gewalt und Vernetzung berücksichtigt 
werden (in der nachfolgenden Grafik in grün). Damit werden unterschiedliche Angebotsstrukturen 
ebenso in den Blick genommen, wie die Vernetzung mit freien Trägern, die außerhalb der LSBTIQ*-
Community angesiedelt sind. 
Die Maßnahmen des Aktionsplans sollen dabei sowohl mit Wirkung auf die Stadtgesellschaft, als 
auch verwaltungsintern umgesetzt werden.

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Sowohl für die kommunalen als auch für die LSBTIQ* Aktionspläne auf Landesebene5 haben sich 
partizipative Prozesse und Beteiligungsverfahren erfolgreich gezeigt. 
Mit einem eigenen LSBTIQ* Aktionsplan kann die Stadt Münster einen partizipativen Ansatz verfol-
gen, der auf Beteiligung und Teilhabe ausgerichtet ist. Beteiligt werden sollten 
 
 freie Träger und zivilgesellschaftliche Organisationen (z. B. die Vereine CSD 
Münster e. V., KCM Schwulenzentrum e. V., Livas e. V., die vom Amt für Gleichstel-
lung geförderten trans* und inter* Beratungsstellen in Trägerschaft der Fachstelle für 
Sexualität und Gesundheit/AidsHilfe Münster e. V., pro familia und T-I-MS e. V., Track 
LSBTI*Jugendzentrum und Beratungsstelle sowie weitere teilnehmende Initiativen und 
Vereine aus dem Netzwerk sexuelle und geschlechtliche Vielfalt), 
 
 Expert*innen aus der Stadtgesellschaft (z. B. Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen, 
Jurist*innen) und  
 Mitarbeitende der Stadtverwaltung (aus den Ämtern 10, 13, 17, 23, 33, 36, 40, 41, 
50, 51, 52, 53, 59, 64, MM, SIZ, die Stabsstelle Arbeitssicherheit, der Personalrat und 
die Schwerbehindertenvertretung). 
Ziel des Aktionsplans kann in einer 1. Phase die Entwicklung eines kommunalen Handlungskonzep-
tes sein, das anschließend in einer 2. Phase umgesetzt werden sollte. 
Für die Begleitung einer zweijährigen Entwicklungsphase des Aktionsplans ist es nach fachlicher Ein-
                                                 
5 vgl. https://www.mkffi.nrw/aktionsplan-impulse-2020-fuer-queeres-leben-nrw

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schätzung des Amts für Gleichstellung sinnvoll, eine Personalstelle mit 30 Stunden/Woche einzurich-
ten. Die Aufgabe ist die kontinuierliche Begleitung des Prozesses sowohl organisatorisch als auch 
fachlich-inhaltlich und im Austausch mit der Stadtverwaltung, den freien Trägern und Expert*innen 
aus der Stadtgesellschaft. 
Nach der Konstituierung der Arbeitsgruppe, die den Aktionsplan entwickelt, soll sich diese vier Mal im 
Jahr treffen. Dazu kommen jeweils zwei Treffen von Arbeitsgruppen, die Maßnahmen für die sieben 
Handlungsfelder erarbeiten. Dafür sollte im Hinblick auf die Erfahrungen anderer Kommunen in NRW 
eine externe Moderation beauftragt werden. 
Darüber hinaus sollten weitere Sachkosten für die Öffentlichkeitsarbeit zum Aktionsplan veran-
schlagt werden. 
Als Minimal Variante ist vorstellbar: 
Für die Entwicklung des Aktionsplans (1. Phase) wird eine Kooperation mit einer Hochschule in 
Münster angestrebt, die bei der Konzeptionierung und Erstellung des Aktionsplans mitwirkt, dennoch 
ist im Amt für Gleichstellung eine Personalstelle mit 19,50 Stunden/Woche notwendig um den um-
fangreichen Abstimmungs- und Koordinationsbedarf aufzufangen. 
Am Ende der Entwicklung des Aktionsplans (1. Phase) sollte dieser als Grundlage für die Umset-
zungsphase als Beschlussvorlage in den Rat eingebracht werden und dabei auch die für die Umset-
zungsphase (2. Phase) anvisierten Folgekosten (in den Ämtern und bei Zuschüssen an freie Träger) 
aufzeigen. Neben einer kontinuierlichen fachlichen Begleitung und Koordination aus dem Amt für 
Gleichstellung ist hier insbesondere an die psychosoziale Versorgung von trans* und inter* Personen 
zu denken. Für die kommenden Jahre sind erhebliche rechtliche Änderungen durch das von der Bun-
desregierung ankündigte Selbstbestimmungsgesetz zu erwarten. Es wird das bisher geltende Trans-
sexuellengesetz (TSG) aus dem Jahr 1981 ablösen. Im Bereich der medizinischen Versorgung wer-
den die Änderungen des ICD-11 und die für 2023 angekündigte Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz 
und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter: Diagnostik und Behandlung“ einen weiteren 
Informations- und Beratungsbedarf zur Folge haben. Darüber hinaus wird die angekündigte Reform 
des Familienrechts die Lebenssituation von Regenbogenfamilien und queer families verbessern. 
Auch hier ist ein erhöhter Beratungsbedarf zu erwarten. 
Zu 2.  
Das Rainbow Cities Network wurde gegründet, um Kommunen einem jährlich stattfindenden interna-
tionalen Austausch über best practise Projekte zu den Themen sexuelle und geschlechtliche Vielfalt 
zu ermöglichen. Mitglieder sind Kommunen, die eine lokale LSBTIQ* Politik umsetzen. Repräsentiert 
werden die teilnehmenden Städte durch ein Mitglied der Verwaltung. 2021 hatte das Netzwerk 40 
Mitglieder aus 18 Ländern: Århus, Amsterdam, Barcelona, Bergen, Berlin, Bern, Bordeaux, Brüssel, 
Köln, Kopenhagen, Cork, Esch-sur-Alzette, Frankfurt am Main, Genf, Ghent, Hamburg, Hannover, 
Heidelberg, Helsinki, Kortrijk, Kotor, Leuven, Linz, Ljubljana, Mannheim, Mexico City, München, Taip-
ei, Nürnberg, Ostende, Oslo, Paris, Reykjavik, Rotterdam, Sao Paulo, Wien, Wiesbaden und Zürich. 
Um Mitglied zu werden, unterzeichnet der Oberbürgermeister das Memorandum des Netzwerkes. In 
einem jährlichen Bericht dokumentieren die Mitgliedsstädte ihre Tätigkeiten zur Verbesserung der 
Lebenssituation von LSBTIQ* Personen. 
Mit dem Beitritt zum Rainbow Cities Network kann die Stadt Münster ihr Selbstverständnis als offene 
und bunte Stadt unterstreichen. Sie erhält Unterstützung für die eigene aktive LSBTIQ* Minderheiten-
Politik lokaler Ebene einerseits und stärkt den internationalen Einsatz für die Rechte von LSBTIQ* 
Personen. 
Sollte das Konzept so umgesetzt werden, ergäben sich folgende Kosten:

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V/0548/2022 
Phase 1 – Entwicklung des Aktionsplans   
Personalstelle Amt für Gleichstellung LSBTIQ* (TVöD E 11) 
30 Wochenstunden 
2023 58.365,00 € 
Honorare und Sachkosten Moderation 2023 15.000,00 € 
Honorare und Sachkosten Öffentlichkeitsarbeit 2023 2.000,00 € 
Zwischensumme 2023 75.365,00 € 
   
Personalstelle Amt für Gleichstellung LSBTIQ* (TVöD E11) 
30 Wochenstunden 
2024 58.365,00€ 
Honorare und Sachkosten Moderation 2024 15.000,00 € 
Honorare und Sachkosten Öffentlichkeitsarbeit 2024 2.000,00 € 
Zwischensumme 2024 75.365,00 € 
Gesamtkosten Entwicklungsphase  150.730,00 € 
   
Phase 2 – Umsetzungsphase (wird über eine weitere Be-
schlussvorlage konkretisiert) 
  
Personalstelle Amt für Gleichstellung LSBTIQ* (TVöD E 11) 
30 Wochenstunden 
ab 2025 
jährlich 
58.365,00€ 
Zusätzliche Projektmittel / Zuschüsse freie Träger   ab 2025 
jährlich 
20.000,00 € 
Gesamtkosten Umsetzungsphase ab 2025 
jährlich 
78.365,00 € 
   
Mitgliedsbeitrag Rainbow Cities Network ab 2023 
jährlich 
2.000,00 €

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V/0548/2022 
Minimal-Variante: 
Phase 1 – Entwicklung des Aktionsplans   
Personalstelle Amt für Gleichstellung LSBTIQ* (TVöD E 11) 
19.50 Wochenstunden 
2023 38.910,00 € 
Honorare und Sachkosten Moderation 2023 15.000,00 € 
Honorare und Sachkosten Öffentlichkeitsarbeit 2023 2.000,00 € 
Zwischensumme 2023 55.910,00 € 
   
Personalstelle Amt für Gleichstellung LSBTIQ* (TVöD E11) 
19,50 Wochenstunden 
2024 38.910,00 € 
Honorare und Sachkosten Moderation 2024 15.000,00 € 
Honorare und Sachkosten Öffentlichkeitsarbeit 2024 2.000,00 € 
Zwischensumme 2024 55.910,00 € 
Gesamtkosten Entwicklungsphase  111.820,00 € 
 
Für die Entwicklung und Umsetzung eines LSBTIQ*-Aktionsplans für Münster sowie für den Mit-
gliedsbeitrag Rainbow Cities Network sind im Haushaltsplanentwurf 2023 keine finanziellen Ressour-
cen veranschlagt. 
 
 
 
gez. 
Markus Lewe 
 
Anlagen: 
 
A-R/0005/2022 - Ratsantrag „Selbstbestimmt und diskriminierungsfrei in unserer Stadt leben können 
– ein „Aktionsplan LSBTIQ*“ für Münster“

Anlage A

1586 Zeichen

Anlage A zur V/0548/2022 
Kurzüberblick 
Die Berichtsvorlage skizziert einen Umsetzungsvorschlag des Ratsantrages A-R/0005/2022 - 
Ratsantrag „Selbstbestimmt und diskriminierungsfrei in unserer Stadt leben können – ein „Ak-
tionsplan LSBTIQ*“ für Münster“. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Ziele beziehen sich auf den Haushaltsplan der Stadt Münster PG 01 04 – Gleichstellung aller 
Geschlechter 
 Förderung der Gleichstellung in Münster 
mit den Teilzielen 
 
 Zielgruppenspezifische Gleichstellungsarbeit für Menschen aller Geschlechter 
 themenspezifische Gleichstellung für LSBTIQ* Personen in den Feldern geschlechtliche 
und sexuelle Identitäten 
 Finanzielle Förderung von Trägern und Projekten 
und 
 Netzwerkarbeit 
 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 01 04 Gleichstellung aller Geschlechter 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2023 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Bei einem Aufgreifen der in der Berichtsvorlage vorgestellten Maßnahmen entstünden finanzielle 
Mehrbelastungen im Ergebnisplan des städt. Haushalts.

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Der Abbau von Diskriminierungen aufgrund der sexuellen oder geschlechtlichen Identität und die 
Gleichstellung von LSBTIQ* Personen ist unmittelbar relevant für die Gleichstellung.

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Antrag an den Rat Nr. A-R/0005/2022 
 
 
 
  
                
 
 
 
Münster, 1. Februar 2022 
 
Ratsantrag  
  
Selbstbestimmt und diskriminierungsfrei in unserer Stadt 
leben können – ein „Aktionsplan LSBTIQ*“ für Münster  
  
Der Rat möge beschließen:  
I. Die Verwaltung wird beauftragt, in einem partizipativen Prozess einen Aktionsplan zur 
Sichtbarkeit und Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Münster zu 
erarbeiten. Dieses kommunale Handlungskonzept soll zum Abbau von 
Diskriminierung von lesbisch, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen 
Menschen (LSBTIQ*) beitragen sowie die Berücksichtigung der besonderen Bedarfe 
von LSBTIQ*-Menschen in Politik und Verwaltung stärken.  
1. Der Aktionsplan soll anhand ausgewählter Handlungsfelder konkrete Ziele 
formulieren und Maßnahmen nennen, wie Teilhabe und Zugänge, Sichtbarkeit und 
Repräsentation von LSBTIQ* -Menschen gesteigert werden können sowie für 
LSBTIQ*-Menschen und deren besondere n Lebenssituationen sensibilisiert 
werden kann.  
2. Der Aktionsplan soll allen den Handlungsfeldern betreffenden politischen Gremien 
zum Beschluss vorgelegt werden und dort einer regelmäßigen Überprüfung und 
Fortschreibung der Ziele und Maßnahmen unterliegen.  
II. Die Verwaltung wird beauftragt, sich um einen Beitritt Münsters in das Rainbow Cities 
Network zu bemühen.  
 
  
Begründung:  
  
Zu I.:  
In Münster finden verschiedenste Menschen ihr Zuhause. All diese Menschen sollen sich 
selbstbestimmt und diskriminierungsfrei hier willkommen fühlen und ihre Persönlichkeit frei 
entfalten können. Viele Migrant*innen haben in ihren Herkunftsländern Diskriminierung bis 
hin zu Verfolgung erfahren müssen. Gerade auch für diese Menschen soll Münster eine 
sichere Heimat sein, wobei zudem Vorurteile in ihren „communities“ abgebaut werden 
müssen.  
Politisch und gesellschaftlich hat sich in Deutschland in den zurückliegenden Jahren einiges 
verbessert für die Akzeptanz und Rechte von LSBTIQ*-Menschen. Trotzdem werden sie

2 
 
noch immer Opfer von Vorurteilen, Hass und Diskriminierung – ob in der Schule, am 
Arbeitsplatz, auf offener Straße oder in der eigenen Familie. Mit dem Aktionsplan setzt sich 
Münster aktiv für den Abbau dieser Vorurteile ein und tritt Hass und Diskriminierung 
entgegen!  
Gemeinsam mit bereits in diesem Feld arbeitenden Akteur*innen und Betroffenen sollen für 
den Aktionsplan Handlungsfelder definiert, Ziele für die Handlungsfelder formuliert und 
konkrete Maßnahmen erarbeitet werden. Die Handlungsfelder sollten dabei den vielfältigen 
Lebensalltag/die vielfältigen Lebenssituationen von LSBTIQ*-Menschen (Familie, Schule, 
Arbeit, Sport, usw.) widerspiegeln. Um die Ziele und die Wirksamkeit der Maßnahmen 
überprüfen zu können, sollte der Aktionsplan nach seiner Verabschiedung in den politischen 
Gremien regelmäßig zur Diskussion gestellt werden und ggf. überarbeitet werden.  
  
Zu II.:  
 
Das Rainbow Cities Network ist ein internationaler Zusammenschluss von Städten, die 
sich verpflichten, eine aktive LSBTIQ*-Politik auf kommunaler Ebene zu fördern. Die 
Mitglieder des Netzwerks profitieren von einem gegenseitigen Erfahrungsaustausch und 
bilden eine starke Stimme für die Rechte von LSBTIQ*-Menschen in der (lokalen) Politik.1  
Ein Beitritt in das Rainbow Cities Network unterstreicht folglich nicht nur das 
Selbstverständnis Münsters als offene und bunte Stadt, sondern unterstützt Münster bei 
einer aktiven Politik für LSBTIQ*-Menschen auf lokaler Ebene einerseits und stärkt den 
internationalen Einsatz für die Rechte von LSBTIQ*-Menschen andererseits.  
 
  
gez.             gez.          gez.  
Andrea Blome      Thomas Kollmann                     Tim Pasch  
Leon Herbstmann                      und Fraktion                  Helene Goldbeck  
und Fraktion 
 
gez.  
Stefan Weber 
Meik Bruns 
und Fraktion 
 
 
                                                
1 vgl. https://www.rainbowcities.com/ [Stand 18.12.2021].

Beratungsverlauf (3)

29.09.2022 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 12 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.10.2022 Hauptausschuss
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.10.2022 Rat
TOP 14 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0548/2022
Typ
Vorlagen
Datum
05.09.2022
Erstellt
31.08.2022 18:04