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V/0805/2013

Antrag der Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion an den Rat Nr. A-R/0028/2012 ¿Kindertagespflege ausbauen und angemessen ausstatten¿

Vorlagen 23.10.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2013, TOP 35

Antrag an den Rat A-R 0028 2012

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Antrag an den Rat A-R 0028 2012

6527 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0028/2012  
 
 
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen 
 
 
Die Verwaltung wird beauftragt: 
 
 
1. Die Elternbeitragstabelle für die Kindertagespfl ege wird der für 
Kindertageseinrichtungen angepasst. Die Kosten für die Stadt Münster sind 
rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen zu ermitteln. 
 
2. Die Verpflegungskostenpauschale wird auf Angemes senheit überprüft. Die 
Kosten für eine ggf. notwendige Erhöhung werden rechtzeitig zu den 
Haushaltsberatungen beziffert. 
 
3. Die Möglichkeit eines „Bewährungsaufstiegs“ und damit einer besseren 
Vergütung von Tagespflegepersonen nach einer bestimmten Anzahl von Jahren 
(z.B. 5 Jahre) und Fortbildungen wird geprüft und ein entsprechendes 
(Finanzierungs-) Konzept entwickelt.  
 
4. Es wird ein Finanzierungskonzept entwickelt, um Tagespflegepersonen, die 
Kinder mit Behinderung betreuen, entsprechend den Anforderungen zu 
qualifizieren und angemessen zu bezahlen.  
 
5. Es wird geprüft, ob durch die Einrichtung eines Mietkostenübernahmebudgets für 
die Einrichtung von weiteren Großpflegestellen der Ausbau der 
Kindertagesbetreuung zügiger vorangetrieben werden kann. Ferner macht die 
Verwaltung einen Vorschlag, in welcher Höhe ein Mietkostenübernahmebudget 
zur Verfügung gestellt werden soll. 
 
6. Es wird geprüft, inwieweit eine Finanzierung übe r die Mittel aus dem sog. 
Ausgleichsgesetz NRW erfolgen kann, sobald dieses verabschiedet ist und die 
Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel für die Stadt Münster feststeht. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. 
Die Anpassung der Elternbeitragstabelle in der Kindertagespflege ist überfällig. Sie 
wurde bei der Neugestaltung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen - hier 
zahlen Eltern bis zu einem Bruttojahreseinkommen von 37.000 Euro keinen 
Elternbeitrag - nicht berücksichtigt.  
 
 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Windthorststr. 7 
48143 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
ratsfraktion@ gruene-muenster.de 
www.gruene-muenster.de 
Antrag 
„Kindertagespflege ausbauen und 
angemessen ausstatten“ 
 
12.06.2012

2 
 
Aktuelle Beiträge in der Kindertagespflege 
Eltern-
beitrags-
tabelle für 
Kinder-tages-
pflege Jahres-  
Bruttoein-
kommen 
  
bis  
45 
Std.  
mtl.  
bis  
65 Std. 
 
mtl.  
bis  
90 Std. 
 
mtl.  
bis  
110 
Std.  
mtl.  
bis  
130 
Std.  
mtl.  
bis  
155 
Std.  
mtl.  
bis  
175 
Std.  
mtl.  
bis  
195 
Std.  
mtl.  
über  
195 
Std.  
mtl.  
bis 20.000 
€  
0,00 
€  
10,00 € 
 15,00 € 15,00 € 20,00 € 20,00 € 26,00 €  26,00 €  26,00 € 
bis 25.000 
€  
16,00 
€  
33,00 €  47,00 € 54,00 € 66,00 € 73,00 € 88,00 €  95,00 €  103,00 
€ 
bis 37.000 
€  
33,00 
€  
58,00 € 
 81,00 € 96,00 € 115,00 
€ 
130,00 
€ 
154,00 
€  
169,00 
€  
187,00 
€ 
bis 50.000 
€  
49,00 
€  
80,00 € 
 112,00 
€ 
133,00 
€ 
160,00 
€ 
181,00 
€ 
214,00 
€  
235,00 
€  
262,00 
€ 
bis 62.000 
€  
64,00 
€  
103,00 
€  
143,00 
€ 
172,00 
€ 
205,00 
€ 
233,00 
€ 
275,00 
€  
303,00 
€  
339,00 
€ 
über 
62.000 €  
73,00 
€  
115,00 
€  
160,00 
€ 
193,00 
€ 
230,00 
€ 
262,00 
€ 
308,00 
€  
339,00 
€  
381,00 
€  
 
Zu 2.  
Die Verpflegungskostenpauschale muss regelmäßig überprüft werden, damit 
Preissteigerungen bei der Beschaffung von Lebensmitteln berücksichtigt werden, um  
eine ausreichende und gesunde Ernährung der betreuten Kinder sicherzustellen. 
 
Zu 3. 
Die u3 Betreuung soll bis 2013 massiv ausgebaut werden; d.h. die Stadt Münster ist 
auf die Tagespflegepersonen angewiesen und muss für diese Aufgabe werben. Das 
ist nur möglich, wenn durch die Vergütung auch die Wertschätzung für diese wichtige 
Aufgabe, Kinder zu erziehen, zu bilden und zu betreuen deutlich wird. Insbesondere 
langjährige erfahrene und gut ausgebildete Tagespflegepersonen sollten die 
Möglichkeit eines „Bewährungsaufstiegs“ erhalten. Zu prüfen ist somit, wie eine 
Vergütung aussehen kann, die der Qualifikation, den Anforderungen und der 
„Bewährung“ entspricht. 
 
Zu 4. 
Auch Tagespflegepersonen, die Kinder mit Behinderungen oder besonderen sozialen 
Schwierigkeiten betreuen, sollten den Anforderungen entsprechend qualifiziert und 
bezahlt werden. 
 
Zu 5. 
Ein zügiger Ausbau der Kindertagesbetreuung im u3 Bereich ist bildungspolitisch und 
im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sehr wichtig. Dafür ist es 
dringend erforderlich, alle Ausbaumöglichkeiten zu nutzen. Aus diesem Grund sollen 
qualifizierte Großpflegestellen in günstig zur Verfügung gestellten bzw. da, wo dies 
nicht möglich ist in angemieteten Räumlichkeiten  geplant und umgesetzt  werden; 
denn die Einrichtung weiterer Großpflegestellen stellt eine schnell umsetzbare, 
flexible Lösung zwischen Tagespflege und Kindertageseinrichtungen dar. Bei der 
Suche entsprechender Räumlichkeiten könnten auch infolge der Profanisierung von 
Kirchen ggf. leer stehende Pfarrhäuser in die Überlegungen einbezogen werden. 
 
Die Finanzierung kann über die Mittel aus dem sog. Ausgleichsgesetz NRW erfolgen. 
 
Am 11.10.2011 hat das Landesverfassungsgericht in Münster entschieden, dass bei 
dem milliardenschweren Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren 
(U 3) die Voraussetzungen für die Anwendung des Konnexitätsprinzips erfüllt sind mit

3 
 
der Folge, dass das Land den Kommunen die Kosten für diese ihnen übertragene 
Aufgabe ersetzen muss. 
 
Das Familienministerium Nordrhein-Westfalen und die Hauptgeschäftsführer der 
Kommunalen Spitzenverbände haben sich im März diesen Jahres auf Eckpunkte für 
den Referentenentwurf eines Ausgleichsgesetzes verständigt, mit denen das Land 
eine dauerhafte finanzielle Entlastung für die Kosten regeln will, die die Kommunen 
für den weiteren Ausbau und Betrieb zusätzlicher Betreuungsplätze für unter 
Dreijährige aufbringen müssen. Die Eckpunkte sahen für den Ausbau von Kita-
Plätzen für unter Dreijährige in den Jahren 2012 bis 2018 eine Ausgleichszahlung 
des Landes in der Größenordnung von insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro vor. Es ist 
davon auszugehen, dass demnächst ein entsprechender Gesetzesentwurf dem 
neuen Landtag zur Beratung vorgelegt, positiv entschieden und schnellstmöglich 
umgesetzt wird. 
 
gez. Jutta Möllers  gez. Hery Klas  
gez. Helga Bennink  gez. Jörn Möltgen  
gez. Dr. Petra Diekmann  gez. Anne Naegels  
gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen  gez. Carsten Peters  
gez. Gerhard Joksch  gez. Otto Reiners  
gez. Christoph Kattentidt  gez. Tim Rohleder  
gez. Manfred Kehr  gez. Dr. Ludwig Schipmann  
gez. Annette Kemper  gez. Dr. Rita Stein-Redent

Beschlussvorlage

11610 Zeichen

V/0805/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
"Kindertagespflege ausbauen und angemessen ausstatten" 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0028/2012 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.11.2013 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
11.12.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
11.12.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass die Anliegen des Antrags der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL zu den Punkt en 1 (Anpassung der Elternbeitragstabelle), 2 (Ver -
pflegungskosten) und 5 (Mietkostenbudget für Großtagespflegestellen) erfüllt sind. 
 
2. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass für die Finanzierung der Antrag spunkte 3 
(Anhebung der Geldleistung) u nd 4 (Verbesserung der Rahmenbedingungen bei Aufnahme  
eines Kindes mit erhöhtem Förderbedarf) aktuell keine Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen. 
 
3. Mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage ist der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die  
Grünen/GAL Nr. A-R/0028/2012 erledigt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
keine 
 
 
Begründung: 
 
Mit der Vorlage „Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A -R/0028/2012 
„Kindertagespflege ausbauen und angemessen ausstatten“ (V/0731/2012)“ wurde der Antrag de r 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL zur Vorberatung an den Ausschuss für Kinder, Jugendl iche 
und Familien verwiesen. Mit dieser Vorlage wird der Verfahrensvorlage entsprochen und der  
aktuelle Stand zu den Antragspunkten dargestellt.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0805/2013 
Auskunft erteilt: 
Frau Kratz-Trutti, Herr Heintze 
Ruf: 
492-5130, 492-5845 
E-Mail: 
KratzTrutti@stadt-muenster.de 
HeintzeO@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.10.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0805/2013 
Antragsinhalt 
 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL beantragt mit Schreiben vom 12.06.2012 (s. Anl age), 
dass der Rat der Stadt Münster beschließen möge: 
 
„Die Verwaltung wird beauftragt: 
 
1. Die Elternbeitragstabelle für die Kindertagespflege wird der für Kindertageseinrichtu ngen ange-
passt. Die Kosten für die Stadt Münster sind rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen zu ermi t-
teln. 
 
2. Die Verpflegungskostenpauschale wird auf Angemessenheit überprüft. Die Kosten für eine ggf. 
notwendige Erhöhung werden rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen beziffert. 
 
3. Die Möglichkeit eines „Bewährungsaufstiegs“ und damit einer besseren Vergütung von Tage s-
pflegepersonen nach einer bestimmten Anzahl von Jahren (z. B. 5 Jahre) und Fortbildungen 
wird geprüft und ein entsprechendes (Finanzierungs-) Konzept entwickelt. 
 
4. Es wird ein Finanzierungskonzept entwickelt, um Tagespflegepersonen, die Kinder mit Behind e-
rung betreuen, entsprechend den Anforderungen zu qualifizieren und angemessen zu bezahlen. 
 
5. Es wird geprüft, ob durch die Einrichtung eines Mietkostenübernahmebudgets für die Einrichtung 
von weiteren Großtagespflegestellen der Ausbau der Kindertagesbetreuung zügiger voran -
getrieben werden kann. Ferner macht die Verwaltung einen Vorschlag, in welcher Höhe ein 
Mietkostenübernahmebudget zur Verfügung gestellt werden soll. 
 
6. Es wird geprüft, inwieweit eine Finanzierung über die Mittel aus dem sog. Ausgleichsgesetz 
NRW erfolgen kann, sobald dieses verabschiedet ist und die Höhe der zur Verfügung gestellten 
Mittel für die Stadt Münster feststeht.“ 
 
 
1. Betreuungssituation in Kindertagespflege 
 
Kindertagespflege stellt in der Stadt Münster eine wichtige Säule in der Betreuung insbesondere von 
Kindern bis drei Jahren dar und kommt darüber hinaus im kleineren Umfang auch bei der Randzei t-
betreuung zum Einsatz. Wurden 2005 noch 500 Kinder in Kindertagespflege betreut, so verdoppelte 
sich die Zahl bis heute auf 1.250 Kinder. Auf Grund der Strategie des qualitativen Umbaus und  
Weiterentwicklung des Leistungsfeldes stieg der Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in  Quali-
fizierungsstufe 3 von 2009 mit 57 % auf 81 % in 2013. 
 
Die derzeitige Versorgungsquote von Kindern bis zu drei Jahren liegt bei 42,9 %. Der Pr ozentsatz 
setzt sich aus 28,6 % Plätzen in Kindertageseinrichtungen und 14,3 % Plätzen in Kindertagespfl ege 
zusammen. Das bedeutet, dass von den 1250 Plätzen in Kindertagespflege, 1100 Plä tze für Kinder 
bis zu drei Jahren bereitstehen. Von den 1100 Plätzen für Kinder bis zu drei Jahren sind 73 % bei 
Tagesmüttern in eigenen Räumen, 24 % in Großtagespflegestellen (ein Zusammenschluss von zwei 
bis drei Tagesmüttern zur Betreuung von maximal neun Kindern) und 3 % bei Kinderfrauen (Betre u-
ungsort ist im Haushalt der Eltern). Insgesamt sind derzeit in der Stadt Münster 420 Tagespfleg e-
personen tätig. Hiervon sind 140 Ta gespflegepersonen anerkannte Fachkräfte (u. a. Heilpädag o-
gen, Erzieher, Sozialpädagogen) nach KiBiz. 
 
In 2013 stehen in 30 Großtagespflegestellen 268 Plätze bereit. Davon sind 12 betriebliche Groß -
tagespflegestellen, d. h. Kooperationsprojekte zwischen ein em Unternehmen, selbständig tätigen  
Tagesmüttern und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien mit 105 Plätzen. Dieses erfolg -
reiche Kooperationsmodell wird in 2014 zu einem Aufbau weiterer vier betrieblicher Großtages -
pflegestellen führen.

- 3 - 
V/0805/2013 
2. Aktueller Stand zu den Antragspunkten 
 
Im Folgenden wird der aktuelle Stand zu den einzelnen Antragspunkten dargestellt: 
 
Zu 1. 
 
Mit Ratsbeschluss vom 13.03.2013 hat der Rat beschlossen, die Elternbeitragstabelle für die  
Kindertagespflege der für Kindertageseinr ichtung anzupassen (siehe Vorlage „Satzung zur  
Änderung der "Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von  
Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder - und Betreu-
ungsangeboten an Grund - und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen" - Umsetzung der  
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 - 2017,“ V/0047/2013). Dieses Anliegen des 
Antrags ist somit erfüllt. 
 
Zu 2. 
 
Mit der Vorlage zu den Elternbeitragsregelungen (V/0047/2013) wurde e benfalls beschlossen, dass 
in der Kindertagespflege – wie auch in Kindertageseinrichtungen – die Kosten für die Verpflegung 
zwischen Kindertagespflegepersonen und Eltern direkt abgerechnet werden können. Die Höhe der 
Verpflegungskosten soll sich an den tat sächlichen Ausgaben der Tagespflegepersonen orientieren. 
Ein Referenzwert kann eine Studie des Forschungsinstituts für Kinderernährung geben. Die Lebens-
mittelkosten für ein Kind im Alter zwischen 2 – 3 Jahren für eine gesunde Ernä hrung liegen bei 
3,80 € pro Tag (Ganztagsbetreuung, alle Mahlzeiten). Eltern mit geringem Einkommen, die keinen 
Elternbeitrag, aber Kosten für Verpflegung zahlen müssen, können im Rahmen der Leistungen für 
Bildung und Teilhabe oder im Rahmen der wirtschaftlichen Hilfe nach § 90 Ab s. 3 Achtes Buch  
Sozialgesetzbuch einen Zuschuss erhalten. Mit dieser Regelung wird es den Tagespflegepersonen 
möglich, angeme ssene Verpflegungskosten von den Eltern zu erheben. Grundsätzliches Ziel der 
Stadt Münster ist es, dass die Kosten für die Eltern in beiden Bereichen (Kindertageseinrichtung und 
Kindertagespflege) nicht wesentlich voneinander abweichen. Mit der Vorlage zu den Elternbeitrag s-
regelungen ist auch dieses Antragsanliegen erfüllt. 
 
Zu 3. 
 
Die Einführung eines „Bewährungsaufstiegs“ und dami t einer besseren Vergütung von Tages -
pflegepersonen nach einer bestimmten Anzahl von Jahren ist nicht angedacht, da sich die Höhe der 
Geldleistung in Münster am Qualifizierungsgrad orientiert. Letztmalig wurde die Geldleistung 2009 
von 4,00 € in der dritten Qualifizierungsstufe um 20 Cent auf 4,20 € erhöht (V/0109/2009). 
 
Im Jahr 2013 wurden durch die Tagespflegepersonen monatlich durchschnittlich 132.000 Betre u-
ungsstunden abgerechnet. 81 Prozent hiervon lagen in der dritten Qualifizierungsstufe. Eine  
Anhebung der Geldleistung in der dritten Qualifizierungsstufe von 4,20 € um 30 Cent auf 4,50  €  
würden jährliche Mehrkosten von ca. 380.000 € verursachen. Hierbei ist der fortschreitende 
qualitative Umbau des Leistungsfeldes noch nicht mit eingerechnet . Würden  sich alle Tages -
mütter in der dri tten Qualifizierungsstufe befinden, so lägen die jährlichen Mehrkosten aktuell bei 
475.000 €. 
 
Zu 4. 
 
Die Aufnahme eines Kindes mit erhöhtem Förderbedarf oder Pflegeaufwand ist derzeit in Münster 
nicht mit einer erhöhten G eldleistung verbunden. Hier ist eine Veränderung sin nvoll. In der Studie 
zur Leistungsorientierten Vergütung in der Kindertagespflege des Instituts für Bildungs - und Sozial-
politik der Hochschule Koblenz wird vorgeschlagen, die Förderleistung in Abhängigkei t zum Förder-
bedarf bis zu 50 Prozent der Förderleistung zu erhöhen. Derzeit haben von den 1100 Kindern unter 
drei Ja hren, die durch Tageseltern betreut werden, 30 Kinder einen erhöhten Förderbedarf oder 
Pflegeaufwand.

- 4 - 
V/0805/2013 
Eine Anhebung der Geldleistung von 4 ,20 € um 2,20 € auf 6,40 € würde durchschnittlich jährliche 
Mehrkosten von 2.772 € pro betreutem Kind verursachen. Bei derzeit 30 Kindern sind dies  83.160 € 
jährlich. 
 
Zu 5. 
 
Der Rat der Stadt Münster hat ab dem Jahr 2013   150.000 € für die Gewährung von  Mietkosten-
zuschüssen für den Aufbau neuer Großtagespflegestellen zur Schaffung neuer Plätze für Kinder 
unter drei Jahren zur Verfügung gestellt. Des Weiteren wurde auch den schon bestehenden Gro ß-
tagespflegestellen die Möglichkeit eingeräumt, die Mietkost enförderung in Anspruch zu nehmen. 
Somit erhalten aktuell 13 Großtagespflegen einen Mietkostenzuschuss. Es konnten so in 2013 acht 
neue Großtagespflegestellen mit 72 Plätzen geschaffen werden; zwei Großtagespflegestellen erhiel-
ten schon eine Förderung, zwe i mussten aufgrund der mangelhaften Räume zum Erhalt der Plätze 
in geeignete Mieträume umziehen; eine Großtage spflege hatte schon seit 2009 privat eine höhere 
Miete gezahlt. Insgesamt konnten so 117 Plätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen oder deren 
Erhalt abgesichert werden. Aus den noch zur Verfügung stehenden Mitteln können noch Miet -
kostenzuschüsse für ca. zwei Großtagespflegestellen finanziert werden. Ein Mietkoste nzuschuss ist 
für eine bestehende Großtagespflege reserviert, deren kostenlosen Räume gekündigt wurden.  
Dieses Anliegen des Antrags ist somit erfüllt. 
 
Zu 6. 
 
Im Rahmen des Gesetzes zur Regelu ng des Kostenausgleichs wurden für die Kinderga rtenjahre 
2011/2012 und 2012/13 der Stadt Münster  4.230.811,80 € zum Ausgleich der Kosten für Kinder -
tageseinrichtungen und Kindertagespflege zugewiesen. Diesen Einnahmen stehen weitaus höhere 
Ausgaben für den bisherigen und weiteren u3-Ausbau in Münster gegenüber. D. h. die Mittel sind in 
das Haushaltsbudget fest eingerechnet und stehen einer weiteren Verwendung nicht zur Verfügung. 
 
 
3. Zusammenfassung / Ausblick: 
 
Kindertagespflege stellt in der Stadt Münster eine wichtige Säule in der Betreuung insbesondere von 
Kindern bis drei Jahren dar. Ein wichtiger Grund, warum dies gelingt, ist, dass die Stadt Mün ster 
eine den aktuellen Erfordernissen entsprechende Rahmenstruktur für das Leistungsfeld g eschaffen 
und weiterentwickelt hat. Dies wird u. a. auch dadurch sichtbar, dass eine Reihe der Anliegen des 
Antrages aus 2012 zwischenzeitlich vom Rat der Stadt Münster aufgegriffen und umgesetzt wurden. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
Anlage: 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A -R/0028/2012 „Kindertagespflege 
ausbauen und angemessen ausstatten“

Beratungsverlauf (3)

20.11.2013 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2013 Hauptausschuss
TOP 28 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2013 Rat
TOP 35 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Windthorststraße 7

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0805/2013
Typ
Vorlagen
Datum
23.10.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37