V/0805/2013
Antrag der Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion an den Rat Nr. A-R/0028/2012 ¿Kindertagespflege ausbauen und angemessen ausstatten¿
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Antrag an den Rat A-R 0028 2012
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0028/2012 Der Rat der Stadt Münster möge beschließen Die Verwaltung wird beauftragt: 1. Die Elternbeitragstabelle für die Kindertagespfl ege wird der für Kindertageseinrichtungen angepasst. Die Kosten für die Stadt Münster sind rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen zu ermitteln. 2. Die Verpflegungskostenpauschale wird auf Angemes senheit überprüft. Die Kosten für eine ggf. notwendige Erhöhung werden rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen beziffert. 3. Die Möglichkeit eines „Bewährungsaufstiegs“ und damit einer besseren Vergütung von Tagespflegepersonen nach einer bestimmten Anzahl von Jahren (z.B. 5 Jahre) und Fortbildungen wird geprüft und ein entsprechendes (Finanzierungs-) Konzept entwickelt. 4. Es wird ein Finanzierungskonzept entwickelt, um Tagespflegepersonen, die Kinder mit Behinderung betreuen, entsprechend den Anforderungen zu qualifizieren und angemessen zu bezahlen. 5. Es wird geprüft, ob durch die Einrichtung eines Mietkostenübernahmebudgets für die Einrichtung von weiteren Großpflegestellen der Ausbau der Kindertagesbetreuung zügiger vorangetrieben werden kann. Ferner macht die Verwaltung einen Vorschlag, in welcher Höhe ein Mietkostenübernahmebudget zur Verfügung gestellt werden soll. 6. Es wird geprüft, inwieweit eine Finanzierung übe r die Mittel aus dem sog. Ausgleichsgesetz NRW erfolgen kann, sobald dieses verabschiedet ist und die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel für die Stadt Münster feststeht. Begründung: Zu 1. Die Anpassung der Elternbeitragstabelle in der Kindertagespflege ist überfällig. Sie wurde bei der Neugestaltung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen - hier zahlen Eltern bis zu einem Bruttojahreseinkommen von 37.000 Euro keinen Elternbeitrag - nicht berücksichtigt. Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster Windthorststr. 7 48143 Münster Fon: 0251 / 8 99 58 10 Fax: 0251 / 8 99 58 15 ratsfraktion@ gruene-muenster.de www.gruene-muenster.de Antrag „Kindertagespflege ausbauen und angemessen ausstatten“ 12.06.2012 2 Aktuelle Beiträge in der Kindertagespflege Eltern- beitrags- tabelle für Kinder-tages- pflege Jahres- Bruttoein- kommen bis 45 Std. mtl. bis 65 Std. mtl. bis 90 Std. mtl. bis 110 Std. mtl. bis 130 Std. mtl. bis 155 Std. mtl. bis 175 Std. mtl. bis 195 Std. mtl. über 195 Std. mtl. bis 20.000 € 0,00 € 10,00 € 15,00 € 15,00 € 20,00 € 20,00 € 26,00 € 26,00 € 26,00 € bis 25.000 € 16,00 € 33,00 € 47,00 € 54,00 € 66,00 € 73,00 € 88,00 € 95,00 € 103,00 € bis 37.000 € 33,00 € 58,00 € 81,00 € 96,00 € 115,00 € 130,00 € 154,00 € 169,00 € 187,00 € bis 50.000 € 49,00 € 80,00 € 112,00 € 133,00 € 160,00 € 181,00 € 214,00 € 235,00 € 262,00 € bis 62.000 € 64,00 € 103,00 € 143,00 € 172,00 € 205,00 € 233,00 € 275,00 € 303,00 € 339,00 € über 62.000 € 73,00 € 115,00 € 160,00 € 193,00 € 230,00 € 262,00 € 308,00 € 339,00 € 381,00 € Zu 2. Die Verpflegungskostenpauschale muss regelmäßig überprüft werden, damit Preissteigerungen bei der Beschaffung von Lebensmitteln berücksichtigt werden, um eine ausreichende und gesunde Ernährung der betreuten Kinder sicherzustellen. Zu 3. Die u3 Betreuung soll bis 2013 massiv ausgebaut werden; d.h. die Stadt Münster ist auf die Tagespflegepersonen angewiesen und muss für diese Aufgabe werben. Das ist nur möglich, wenn durch die Vergütung auch die Wertschätzung für diese wichtige Aufgabe, Kinder zu erziehen, zu bilden und zu betreuen deutlich wird. Insbesondere langjährige erfahrene und gut ausgebildete Tagespflegepersonen sollten die Möglichkeit eines „Bewährungsaufstiegs“ erhalten. Zu prüfen ist somit, wie eine Vergütung aussehen kann, die der Qualifikation, den Anforderungen und der „Bewährung“ entspricht. Zu 4. Auch Tagespflegepersonen, die Kinder mit Behinderungen oder besonderen sozialen Schwierigkeiten betreuen, sollten den Anforderungen entsprechend qualifiziert und bezahlt werden. Zu 5. Ein zügiger Ausbau der Kindertagesbetreuung im u3 Bereich ist bildungspolitisch und im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sehr wichtig. Dafür ist es dringend erforderlich, alle Ausbaumöglichkeiten zu nutzen. Aus diesem Grund sollen qualifizierte Großpflegestellen in günstig zur Verfügung gestellten bzw. da, wo dies nicht möglich ist in angemieteten Räumlichkeiten geplant und umgesetzt werden; denn die Einrichtung weiterer Großpflegestellen stellt eine schnell umsetzbare, flexible Lösung zwischen Tagespflege und Kindertageseinrichtungen dar. Bei der Suche entsprechender Räumlichkeiten könnten auch infolge der Profanisierung von Kirchen ggf. leer stehende Pfarrhäuser in die Überlegungen einbezogen werden. Die Finanzierung kann über die Mittel aus dem sog. Ausgleichsgesetz NRW erfolgen. Am 11.10.2011 hat das Landesverfassungsgericht in Münster entschieden, dass bei dem milliardenschweren Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren (U 3) die Voraussetzungen für die Anwendung des Konnexitätsprinzips erfüllt sind mit 3 der Folge, dass das Land den Kommunen die Kosten für diese ihnen übertragene Aufgabe ersetzen muss. Das Familienministerium Nordrhein-Westfalen und die Hauptgeschäftsführer der Kommunalen Spitzenverbände haben sich im März diesen Jahres auf Eckpunkte für den Referentenentwurf eines Ausgleichsgesetzes verständigt, mit denen das Land eine dauerhafte finanzielle Entlastung für die Kosten regeln will, die die Kommunen für den weiteren Ausbau und Betrieb zusätzlicher Betreuungsplätze für unter Dreijährige aufbringen müssen. Die Eckpunkte sahen für den Ausbau von Kita- Plätzen für unter Dreijährige in den Jahren 2012 bis 2018 eine Ausgleichszahlung des Landes in der Größenordnung von insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro vor. Es ist davon auszugehen, dass demnächst ein entsprechender Gesetzesentwurf dem neuen Landtag zur Beratung vorgelegt, positiv entschieden und schnellstmöglich umgesetzt wird. gez. Jutta Möllers gez. Hery Klas gez. Helga Bennink gez. Jörn Möltgen gez. Dr. Petra Diekmann gez. Anne Naegels gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen gez. Carsten Peters gez. Gerhard Joksch gez. Otto Reiners gez. Christoph Kattentidt gez. Tim Rohleder gez. Manfred Kehr gez. Dr. Ludwig Schipmann gez. Annette Kemper gez. Dr. Rita Stein-Redent
Beschlussvorlage
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V/0805/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft "Kindertagespflege ausbauen und angemessen ausstatten" Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0028/2012 Beratungsfolge 20.11.2013 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 11.12.2013 Hauptausschuss Vorberatung 11.12.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass die Anliegen des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL zu den Punkt en 1 (Anpassung der Elternbeitragstabelle), 2 (Ver - pflegungskosten) und 5 (Mietkostenbudget für Großtagespflegestellen) erfüllt sind. 2. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass für die Finanzierung der Antrag spunkte 3 (Anhebung der Geldleistung) u nd 4 (Verbesserung der Rahmenbedingungen bei Aufnahme eines Kindes mit erhöhtem Förderbedarf) aktuell keine Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen. 3. Mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage ist der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0028/2012 erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: keine Begründung: Mit der Vorlage „Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A -R/0028/2012 „Kindertagespflege ausbauen und angemessen ausstatten“ (V/0731/2012)“ wurde der Antrag de r Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL zur Vorberatung an den Ausschuss für Kinder, Jugendl iche und Familien verwiesen. Mit dieser Vorlage wird der Verfahrensvorlage entsprochen und der aktuelle Stand zu den Antragspunkten dargestellt. Vorlagen-Nr.: V/0805/2013 Auskunft erteilt: Frau Kratz-Trutti, Herr Heintze Ruf: 492-5130, 492-5845 E-Mail: KratzTrutti@stadt-muenster.de HeintzeO@stadt-muenster.de Datum: 29.10.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0805/2013 Antragsinhalt Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL beantragt mit Schreiben vom 12.06.2012 (s. Anl age), dass der Rat der Stadt Münster beschließen möge: „Die Verwaltung wird beauftragt: 1. Die Elternbeitragstabelle für die Kindertagespflege wird der für Kindertageseinrichtu ngen ange- passt. Die Kosten für die Stadt Münster sind rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen zu ermi t- teln. 2. Die Verpflegungskostenpauschale wird auf Angemessenheit überprüft. Die Kosten für eine ggf. notwendige Erhöhung werden rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen beziffert. 3. Die Möglichkeit eines „Bewährungsaufstiegs“ und damit einer besseren Vergütung von Tage s- pflegepersonen nach einer bestimmten Anzahl von Jahren (z. B. 5 Jahre) und Fortbildungen wird geprüft und ein entsprechendes (Finanzierungs-) Konzept entwickelt. 4. Es wird ein Finanzierungskonzept entwickelt, um Tagespflegepersonen, die Kinder mit Behind e- rung betreuen, entsprechend den Anforderungen zu qualifizieren und angemessen zu bezahlen. 5. Es wird geprüft, ob durch die Einrichtung eines Mietkostenübernahmebudgets für die Einrichtung von weiteren Großtagespflegestellen der Ausbau der Kindertagesbetreuung zügiger voran - getrieben werden kann. Ferner macht die Verwaltung einen Vorschlag, in welcher Höhe ein Mietkostenübernahmebudget zur Verfügung gestellt werden soll. 6. Es wird geprüft, inwieweit eine Finanzierung über die Mittel aus dem sog. Ausgleichsgesetz NRW erfolgen kann, sobald dieses verabschiedet ist und die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel für die Stadt Münster feststeht.“ 1. Betreuungssituation in Kindertagespflege Kindertagespflege stellt in der Stadt Münster eine wichtige Säule in der Betreuung insbesondere von Kindern bis drei Jahren dar und kommt darüber hinaus im kleineren Umfang auch bei der Randzei t- betreuung zum Einsatz. Wurden 2005 noch 500 Kinder in Kindertagespflege betreut, so verdoppelte sich die Zahl bis heute auf 1.250 Kinder. Auf Grund der Strategie des qualitativen Umbaus und Weiterentwicklung des Leistungsfeldes stieg der Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Quali- fizierungsstufe 3 von 2009 mit 57 % auf 81 % in 2013. Die derzeitige Versorgungsquote von Kindern bis zu drei Jahren liegt bei 42,9 %. Der Pr ozentsatz setzt sich aus 28,6 % Plätzen in Kindertageseinrichtungen und 14,3 % Plätzen in Kindertagespfl ege zusammen. Das bedeutet, dass von den 1250 Plätzen in Kindertagespflege, 1100 Plä tze für Kinder bis zu drei Jahren bereitstehen. Von den 1100 Plätzen für Kinder bis zu drei Jahren sind 73 % bei Tagesmüttern in eigenen Räumen, 24 % in Großtagespflegestellen (ein Zusammenschluss von zwei bis drei Tagesmüttern zur Betreuung von maximal neun Kindern) und 3 % bei Kinderfrauen (Betre u- ungsort ist im Haushalt der Eltern). Insgesamt sind derzeit in der Stadt Münster 420 Tagespfleg e- personen tätig. Hiervon sind 140 Ta gespflegepersonen anerkannte Fachkräfte (u. a. Heilpädag o- gen, Erzieher, Sozialpädagogen) nach KiBiz. In 2013 stehen in 30 Großtagespflegestellen 268 Plätze bereit. Davon sind 12 betriebliche Groß - tagespflegestellen, d. h. Kooperationsprojekte zwischen ein em Unternehmen, selbständig tätigen Tagesmüttern und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien mit 105 Plätzen. Dieses erfolg - reiche Kooperationsmodell wird in 2014 zu einem Aufbau weiterer vier betrieblicher Großtages - pflegestellen führen. - 3 - V/0805/2013 2. Aktueller Stand zu den Antragspunkten Im Folgenden wird der aktuelle Stand zu den einzelnen Antragspunkten dargestellt: Zu 1. Mit Ratsbeschluss vom 13.03.2013 hat der Rat beschlossen, die Elternbeitragstabelle für die Kindertagespflege der für Kindertageseinr ichtung anzupassen (siehe Vorlage „Satzung zur Änderung der "Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder - und Betreu- ungsangeboten an Grund - und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen" - Umsetzung der Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 - 2017,“ V/0047/2013). Dieses Anliegen des Antrags ist somit erfüllt. Zu 2. Mit der Vorlage zu den Elternbeitragsregelungen (V/0047/2013) wurde e benfalls beschlossen, dass in der Kindertagespflege – wie auch in Kindertageseinrichtungen – die Kosten für die Verpflegung zwischen Kindertagespflegepersonen und Eltern direkt abgerechnet werden können. Die Höhe der Verpflegungskosten soll sich an den tat sächlichen Ausgaben der Tagespflegepersonen orientieren. Ein Referenzwert kann eine Studie des Forschungsinstituts für Kinderernährung geben. Die Lebens- mittelkosten für ein Kind im Alter zwischen 2 – 3 Jahren für eine gesunde Ernä hrung liegen bei 3,80 € pro Tag (Ganztagsbetreuung, alle Mahlzeiten). Eltern mit geringem Einkommen, die keinen Elternbeitrag, aber Kosten für Verpflegung zahlen müssen, können im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe oder im Rahmen der wirtschaftlichen Hilfe nach § 90 Ab s. 3 Achtes Buch Sozialgesetzbuch einen Zuschuss erhalten. Mit dieser Regelung wird es den Tagespflegepersonen möglich, angeme ssene Verpflegungskosten von den Eltern zu erheben. Grundsätzliches Ziel der Stadt Münster ist es, dass die Kosten für die Eltern in beiden Bereichen (Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege) nicht wesentlich voneinander abweichen. Mit der Vorlage zu den Elternbeitrag s- regelungen ist auch dieses Antragsanliegen erfüllt. Zu 3. Die Einführung eines „Bewährungsaufstiegs“ und dami t einer besseren Vergütung von Tages - pflegepersonen nach einer bestimmten Anzahl von Jahren ist nicht angedacht, da sich die Höhe der Geldleistung in Münster am Qualifizierungsgrad orientiert. Letztmalig wurde die Geldleistung 2009 von 4,00 € in der dritten Qualifizierungsstufe um 20 Cent auf 4,20 € erhöht (V/0109/2009). Im Jahr 2013 wurden durch die Tagespflegepersonen monatlich durchschnittlich 132.000 Betre u- ungsstunden abgerechnet. 81 Prozent hiervon lagen in der dritten Qualifizierungsstufe. Eine Anhebung der Geldleistung in der dritten Qualifizierungsstufe von 4,20 € um 30 Cent auf 4,50 € würden jährliche Mehrkosten von ca. 380.000 € verursachen. Hierbei ist der fortschreitende qualitative Umbau des Leistungsfeldes noch nicht mit eingerechnet . Würden sich alle Tages - mütter in der dri tten Qualifizierungsstufe befinden, so lägen die jährlichen Mehrkosten aktuell bei 475.000 €. Zu 4. Die Aufnahme eines Kindes mit erhöhtem Förderbedarf oder Pflegeaufwand ist derzeit in Münster nicht mit einer erhöhten G eldleistung verbunden. Hier ist eine Veränderung sin nvoll. In der Studie zur Leistungsorientierten Vergütung in der Kindertagespflege des Instituts für Bildungs - und Sozial- politik der Hochschule Koblenz wird vorgeschlagen, die Förderleistung in Abhängigkei t zum Förder- bedarf bis zu 50 Prozent der Förderleistung zu erhöhen. Derzeit haben von den 1100 Kindern unter drei Ja hren, die durch Tageseltern betreut werden, 30 Kinder einen erhöhten Förderbedarf oder Pflegeaufwand. - 4 - V/0805/2013 Eine Anhebung der Geldleistung von 4 ,20 € um 2,20 € auf 6,40 € würde durchschnittlich jährliche Mehrkosten von 2.772 € pro betreutem Kind verursachen. Bei derzeit 30 Kindern sind dies 83.160 € jährlich. Zu 5. Der Rat der Stadt Münster hat ab dem Jahr 2013 150.000 € für die Gewährung von Mietkosten- zuschüssen für den Aufbau neuer Großtagespflegestellen zur Schaffung neuer Plätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung gestellt. Des Weiteren wurde auch den schon bestehenden Gro ß- tagespflegestellen die Möglichkeit eingeräumt, die Mietkost enförderung in Anspruch zu nehmen. Somit erhalten aktuell 13 Großtagespflegen einen Mietkostenzuschuss. Es konnten so in 2013 acht neue Großtagespflegestellen mit 72 Plätzen geschaffen werden; zwei Großtagespflegestellen erhiel- ten schon eine Förderung, zwe i mussten aufgrund der mangelhaften Räume zum Erhalt der Plätze in geeignete Mieträume umziehen; eine Großtage spflege hatte schon seit 2009 privat eine höhere Miete gezahlt. Insgesamt konnten so 117 Plätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen oder deren Erhalt abgesichert werden. Aus den noch zur Verfügung stehenden Mitteln können noch Miet - kostenzuschüsse für ca. zwei Großtagespflegestellen finanziert werden. Ein Mietkoste nzuschuss ist für eine bestehende Großtagespflege reserviert, deren kostenlosen Räume gekündigt wurden. Dieses Anliegen des Antrags ist somit erfüllt. Zu 6. Im Rahmen des Gesetzes zur Regelu ng des Kostenausgleichs wurden für die Kinderga rtenjahre 2011/2012 und 2012/13 der Stadt Münster 4.230.811,80 € zum Ausgleich der Kosten für Kinder - tageseinrichtungen und Kindertagespflege zugewiesen. Diesen Einnahmen stehen weitaus höhere Ausgaben für den bisherigen und weiteren u3-Ausbau in Münster gegenüber. D. h. die Mittel sind in das Haushaltsbudget fest eingerechnet und stehen einer weiteren Verwendung nicht zur Verfügung. 3. Zusammenfassung / Ausblick: Kindertagespflege stellt in der Stadt Münster eine wichtige Säule in der Betreuung insbesondere von Kindern bis drei Jahren dar. Ein wichtiger Grund, warum dies gelingt, ist, dass die Stadt Mün ster eine den aktuellen Erfordernissen entsprechende Rahmenstruktur für das Leistungsfeld g eschaffen und weiterentwickelt hat. Dies wird u. a. auch dadurch sichtbar, dass eine Reihe der Anliegen des Antrages aus 2012 zwischenzeitlich vom Rat der Stadt Münster aufgegriffen und umgesetzt wurden. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlage: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A -R/0028/2012 „Kindertagespflege ausbauen und angemessen ausstatten“
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Windthorststraße 7
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0805/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.10.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37