V/0296/2024
Reduzierung des Sonderfonds "Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens"
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Anlage A
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Anlage A zur V/0296/2024 Kurzüberblick Mit der Entscheidung zu der Vorlage V/0182/2024 wurde zur Deckung des Finanzbedarfs eine zunächst einmalige Reduzierung des Sonderfonds finanzielle Hilfen für Schwangere in Höhe von 75.000 € beschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das nachfolgende Ziel verfolgt: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtge- sellschaft Um die notwendige Einsparung zu erreichen, können die Hilfen für das 2. und 3. Lebensjahr im Zeitraum ab Beschlussfassung bis 31.12.2024 nicht gewährt werden. Finanzierung Produktgruppe: 0604 Familienförderung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Eine unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen besteht nicht.
Beschlussvorlage
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V/0296/2024 V/0296/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Reduzierung des Sonderfonds "Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens" Beratungsfolge 22.05.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar- beitsförderung Vorberatung 06.06.2024 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 13.06.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 19.06.2024 Hauptausschuss Vorberatung 19.06.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Richtlinien „Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens“ werden bezüglich der Gewährung der Hilfen für das 2. und 3. Lebensjahr für die Zeit ab Beschluss- fassung befristet bis 31.12.2024 ausgesetzt. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0604 Förderung von Kindern in Ta- gesbetreuung 2024 Zeile 15 Transferaufwendungen 2024 -75.000 Umsetzung Vorlage V/0182/2024 Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 25.04.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Berghoff Telefon: 492-5681 BerghoffB@stadt- muenster.de - 2 - V/0296/2024 Begründung: Mit der Entscheidung zu der Vorlage V/0182/2024 („Freiwilliger städtischer Zuschuss zu den gesetzli- chen Trägeranteilen von öffentlich-geförderten Kindertageseinrichtungen in Münster) wurde zur De- ckung des Finanzbedarfs eine zunächst einmalige Reduzierung des Sonderfonds finanzielle Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder in Höhe von 75.000 € durch die Veränderung der Richtlinien be- schlossen. Mit Aufnahme der Schwangerschaftsberatung/ Schwangerschaftskonfliktberatung im Jahr 1976 wur- de der Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens“ eingerichtet, um Frauen, Familien und Paaren in Konfliktsituationen über die gesetzlichen Möglichkei- ten hinaus Hilfen und damit eine konkrete Unterstützung anbieten zu können. Der Sonderfonds ist eine freiwillige Leistung der Stadt Münster. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Der Haushaltsansatz für den Sonderfonds der Stadt Münster beträgt seit der letzten Erhöhung im Jahr 2018 aktuell 355.650,00 € pro Jahr. Alle Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet Münster beteiligen sich an der Vergabe der Mittel aus dem Sonderfonds der Stadt Münster (Diakonie Münster, Donum vitae, ProFamilia, Sozial- dienst Katholischer Frauen und Stadt Münster). Die Vergabe der Mittel aus dem Sonderfonds orientiert sich, um eine Gleichbehandlung von Frau- en/Familien bei der Vergabe von Sonderfonds und Stiftungsmitteln weitestgehend zu gewährleisten, an den Regularien der Bundesstiftung „Mutter und Kind“, die eine vergleichbare Zielsetzung verfolgt, aber erst in den 1980er-Jahren gebildet wurde. Der Sonderfonds sieht als vorgeburtliche Hilfen einen Zuschuss für Schwangerschaftsbekleidung und Babyerstausstattung vor. Darüber hinaus können Frauen, die die Voraussetzungen erfüllen, um Hilfen aus dem Sonderfonds zu erhalten, bis zum 3. Lebensjahr einmal jährlich einen festgesetzten Betrag und ggf. eine einmalige Unterstützung für Wohnen und Einrichten bei schwangerschaftsbedingtem Umzug beantragen. Die Mittel wurden seit der letzten Erhöhung nicht mehr vollständig ausgeschöpft. Daher wurden im Jahr 2020 die Richt linien verändert und insbesondere die Mittel für die Babyerstausstattung erhöht (V/0022/2020). Im Hinblick auf den gleichgelagerten Förderzweck der Bundesstiftung und den Um- stand der Nichtausschöpfung der Mittel des Sonderfonds in den letzten Jahren, war die Kürzung des Fonds um 75.000 € für das laufende Haushaltsjahr von der Verwaltung vorgeschlagen und von Rat beschlossen worden. Um die beschlossene Einsparung zu erreichen, gleichzeitig der Intention des Fonds weitest möglich zu entsprechen, wird vorgeschlagen, die Richtlinien für die Gewährung der Hilfen für das 2. und 3. Lebensjahr für die Zeit ab Beschlussfassung befr istet bis zum 31.12.2024 auszusetzen. Sollte im Rahmen der Beratungen zum Haushalt der Stadt Münster für das Jahr 2025 entschieden werden, den Sonderfonds dauerhaft zu reduzieren, wird die Verwaltung einen Vorschlag zur Anpassung der Richtlinien vorlegen. In Vertretung Thomas Paal Stadtdirektor
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0296/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.04.2024
- Erstellt
- 25.04.2024 12:07