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V/0296/2024

Reduzierung des Sonderfonds "Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens"

Vorlagen 25.04.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.06.2024, TOP 44

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1447 Zeichen

Anlage A zur V/0296/2024 
Kurzüberblick 
Mit der Entscheidung zu der Vorlage V/0182/2024 wurde zur Deckung des Finanzbedarfs eine 
zunächst einmalige Reduzierung des Sonderfonds finanzielle Hilfen für Schwangere in Höhe von 
75.000 € beschlossen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das nachfolgende Ziel verfolgt: 
 
Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtge-
sellschaft 
 
Um die notwendige Einsparung zu erreichen, können die Hilfen für das 2. und 3. Lebensjahr im 
Zeitraum ab Beschlussfassung bis 31.12.2024 nicht gewährt werden. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0604 Familienförderung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig frei-
willig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Eine unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen besteht nicht.

Beschlussvorlage

4357 Zeichen

V/0296/2024 
V/0296/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Reduzierung des  Sonderfonds "Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz des 
ungeborenen Lebens" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.05.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung 
Vorberatung 
   06.06.2024 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
   13.06.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   19.06.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   19.06.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Richtlinien „Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens“ 
werden bezüglich der Gewährung der Hilfen für das 2. und 3. Lebensjahr für die Zeit ab Beschluss-
fassung befristet bis 31.12.2024 ausgesetzt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0604 Förderung von Kindern in Ta-
gesbetreuung 
2024   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2024 
 
 
-75.000 
 
Umsetzung 
Vorlage 
V/0182/2024 
 
 
 
 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
25.04.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Berghoff 
Telefon: 492-5681 
BerghoffB@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0296/2024 
 
Begründung: 
 
Mit der Entscheidung zu der Vorlage V/0182/2024 („Freiwilliger städtischer Zuschuss zu den gesetzli-
chen Trägeranteilen von öffentlich-geförderten Kindertageseinrichtungen in Münster) wurde zur De-
ckung des Finanzbedarfs eine zunächst einmalige Reduzierung des Sonderfonds finanzielle Hilfen für 
Schwangere, Mütter und Kinder in Höhe von 75.000 € durch die Veränderung der Richtlinien be-
schlossen.  
 
Mit Aufnahme der Schwangerschaftsberatung/ Schwangerschaftskonfliktberatung im Jahr 1976 wur-
de der Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens“ 
eingerichtet, um Frauen, Familien und Paaren in Konfliktsituationen über die gesetzlichen Möglichkei-
ten hinaus Hilfen und damit eine konkrete Unterstützung anbieten zu können. Der Sonderfonds ist 
eine freiwillige Leistung der Stadt Münster. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. 
Der Haushaltsansatz für den Sonderfonds der Stadt Münster beträgt seit der letzten Erhöhung im 
Jahr 2018 aktuell 355.650,00 € pro Jahr. 
Alle Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet Münster beteiligen sich an der Vergabe der 
Mittel aus dem Sonderfonds der Stadt Münster (Diakonie Münster, Donum vitae, ProFamilia, Sozial-
dienst Katholischer Frauen und Stadt Münster). 
Die Vergabe der Mittel aus dem Sonderfonds orientiert sich,  um eine Gleichbehandlung von Frau-
en/Familien bei der Vergabe von Sonderfonds und Stiftungsmitteln weitestgehend zu gewährleisten, 
an den Regularien der Bundesstiftung „Mutter und Kind“, die eine vergleichbare Zielsetzung verfolgt, 
aber erst in den 1980er-Jahren gebildet wurde. 
Der Sonderfonds sieht als vorgeburtliche Hilfen einen Zuschuss für Schwangerschaftsbekleidung und 
Babyerstausstattung vor. Darüber hinaus können Frauen, die die Voraussetzungen erfüllen, um Hilfen 
aus dem Sonderfonds zu erhalten, bis zum 3. Lebensjahr einmal jährlich einen festgesetzten Betrag 
und ggf. eine einmalige Unterstützung für Wohnen und Einrichten bei schwangerschaftsbedingtem 
Umzug beantragen.  
 
Die Mittel wurden seit der letzten Erhöhung nicht mehr vollständig ausgeschöpft. Daher wurden im 
Jahr 2020 die Richt linien verändert und insbesondere die Mittel für die Babyerstausstattung erhöht 
(V/0022/2020). Im Hinblick auf den gleichgelagerten Förderzweck der Bundesstiftung und den Um-
stand der Nichtausschöpfung der Mittel des Sonderfonds in den letzten Jahren, war die Kürzung des 
Fonds um 75.000 € für das laufende Haushaltsjahr von der Verwaltung vorgeschlagen und von Rat 
beschlossen worden. Um die beschlossene Einsparung zu erreichen, gleichzeitig der Intention des 
Fonds weitest möglich zu entsprechen,  wird vorgeschlagen, die Richtlinien für die Gewährung der 
Hilfen für das 2. und 3. Lebensjahr für die Zeit ab Beschlussfassung befr istet bis zum 31.12.2024 
auszusetzen. Sollte im Rahmen der Beratungen zum Haushalt der Stadt Münster für das Jahr 2025 
entschieden werden, den Sonderfonds dauerhaft zu reduzieren, wird die Verwaltung einen Vorschlag 
zur Anpassung der Richtlinien vorlegen. 
 
 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (5)

22.05.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
06.06.2024 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
13.06.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
19.06.2024 Hauptausschuss
TOP 34 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
19.06.2024 Rat
TOP 44 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0296/2024
Typ
Vorlagen
Datum
25.04.2024
Erstellt
25.04.2024 12:07