1762/2024
42. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 04.06.2024 1762/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 04.06.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 06.06.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 06.06.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung 10.06.2024 Gesundheitsausschuss 11.06.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 13.06.2024 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 14.06.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.06.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 17.06.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 17.06.2024 Jugendhilfeausschuss 18.06.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 20.06.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.06.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz) 20.06.2024 Finanzausschuss 24.06.2024 42. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln Die Verwaltung stellt den Fachgremien und der Öffentlichkeit den I. Quartalsbericht 2024 (42. Bericht, Stand 31.03.2024) zur Situation Geflüchteter in Köln zur Verfügung. Der Bericht zur Situation Geflüchteter wird quartalsweise veröffentlicht und bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 2024. In diesem Bericht wird im 3. Kapitel umfas- send über das Thema „Unterbringung vulnerabler Gruppen von Geflüchteten“ informiert. 2 Anlage 42. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln Gez. Dr. Rau
42. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln
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Situation Geflüchteter in Köln 42. Bericht (I. Quartal 2024) Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen Amt für Wohnungswesen Stand 31.03.2024 1 42. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.03.2024 Inhalt Einleitung ............................................................................................................................................... 2 1. Zahlen und Daten ............................................................................................................................. 2 1.1. Gesamtzahlen ..................................................................................................................... 2 1.2. Alters- / Familienstruktur und Herkunft ........................................................................... 3 1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart........................................................ 4 1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk .............................................................................. 5 2. Ressourcenmanagement ................................................................................................................ 7 2.1. Entwicklungen I. Quartal 2024 ......................................................................................... 7 2.2. Sachstand ............................................................................................................................ 7 3. Unterbringung vulnerabler Gruppen von Geflüchteten .............................................................. 8 3.1. Alleinreisende und alleinerziehende Frauen .................................................................. 8 3.2. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und anderen Behinderungen .................. 9 3.3. Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und ältere Menschen ........... 11 3.4. Geflüchtete aus der Gruppe der LGBTQI+ .................................................................. 11 3.5. Psychisch belastete Geflüchtete .................................................................................... 12 3.6. Unbegleitete minderjährige Geflüchtete ....................................................................... 13 2 42. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.03.2024 Einleitung Die Stadt Köln erfüllt ihren gesetzlichen Auftrag gemäß dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sowie dem Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG NRW) durch die Unterbringung und soziale Betreuung von Geflüchteten. Sie gewährleistet die Unterbringung aller Personen, die ihr von der Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen werden sowie unerlaubt Eingereister, die Köln unmittelbar ansteuern. Hierfür verfügt die Stadt Köln über eine Vielzahl eigener Unterkünfte im gesamten Stadtgebiet und hat darüber hinaus Gebäude zur Unterbringung Geflüchteter angemietet. Zusätzlich wurden Vereinbarungen mit Beherbergungsbetrieben über die Unterbringung von Geflüchteten abgeschlossen. Die soziale Betreuung der Geflüchteten wird von Fachkräften der sozialen Arbeit sowohl vom Amt für Wohnungswesen als auch von beauftragten sozialen Trägern gewährleistet, wobei eine bedeutende Anzahl von ehrenamtlichen Helfer*innen unterstützend tätig ist. Der Bericht zur Situation Geflüchteter wird quartalsweise veröffentlicht . Der aktuelle Bericht bezieht sich auf den Zeitraum 01. Januar 2024 bis 31. März 2024. Es besteht daher die Möglichkeit, dass zu bestimmten Punkten bereits aktualisierte Informationen vorliegen. 1. Zahlen und Daten 1.1. Gesamtzahlen In der Gesamtentwicklung zeigte sich seit Anfang 2019 eine abnehmende Anzahl von untergebrachten Geflüchteten. Dieser Trend kehrte sich jedoch seit dem Überfall der Russischen Föderation auf die Ukraine um. Insbesondere seit Mitte März 2022 ist die Zahl der untergebrachten Geflüchteten deutlich an gestiegen. Im Jahr 2023 waren sowohl steigende als auch rückläufige Tendenzen z u verzeichnen, bedingt durch Fluktuation in der Anzahl der Ukrainer*innen und der unerlaubt eingereisten Personen. Seit Anfang des Jahres 2024 ist jedoch ein rückläufiger Tren d bei den Zahlen zu beobachten. Zum Stichtag 29. März 2024 betrug die Erfüllung der Aufnahmequote des Landes an Geflüchteten für die Stadt Köln 89,50 Prozent. Die Zuweisungen durch die Bezirksregierung Arnsberg erfolgen überwiegend im Rahmen der Familienzusammenführung, der Aufnahme afghanischer Ortskräfte oder anderer besonderer Gruppen. Seit Anfang des Jahres 2024 wurden im Durchschnitt 16 Personen pro Woche zugewiesen. Angesichts der Unterschreitung der Aufnahmeverpflichtung im Umfang von 1.733 Geflüchteten ist zukünftig mit erhöhten Landeszuweisungen zu rechnen. 3 42. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.03.2024 Jahreswerte 2010 – 2024*: *Stand 31.03.2024 Monatliche Entwicklung der Gesamtzahlen seit März 2023 in Kombination mit der monatlichen Veränderung: 1.2. Alters- / Familienstruktur und Herkunft Um den verschiedenen Bedarfen an sozialer Infrastruktur gerecht zu werden, erfolgt jeweils halbjährlich, zum 30. Juni und 31. Dezember, eine Analyse der Personenstruktur. Die analysierten Aspekte umfassen dabei Alter, Familienstruktur 1.638 1.949 2.196 3.072 5.141 10.153 13.258 10.189 10.216 7.460 6.176 5.764 10.839 10.427 8.882 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024* Anzahl untergebrachter Geflüchteter (Stichtag 31.12.)* 23 -36 -308 -91 -268 324 307 -257 -348 -284 -521 -583 -441 11.388 11.352 11.044 10.953 10.685 11.009 11.316 11.059 10.711 10.427 9.906 9.323 8.882 -1.000 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 10.000 11.000 12.000 Mrz 23 Apr 23 Mai 23 Jun 23 Jul 23 Aug 23 Sep 23 Okt 23 Nov 23 Dez 23 Jan 24 Feb 24 Mrz 24 monatliche Entwicklung der Unterbringung Veränderung zum Vormonat Bestand 4 42. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.03.2024 und Herkunft der untergebrachten Menschen. Im 41. Bericht zur Situation Geflüchteter sind die statistischen Merkmale zum Stichtag 31. Dezember 2023 ausführlich dargestellt. Die nächste Analyse wird im 43. Bericht mit dem Stichtag 30. Juni 2024 erfolgen. 1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart Zur Unterbringung geflüchteter Menschen werden unterschiedliche Unterkunftsa rten genutzt, die sich hinsichtlich der Privatsphäre für die Menschen erheblich unterscheiden (Unterbringungsqualität). Differenziert wird in: Notaufnahme (zur 24/7-Aufnahme von Geflüchteten bestimmt) Notunterkunft Beherbergungsbetrieb (Hotels, Apartmenthäuser, Hostels, Pensionen) Leichtbauhalle Wohnheim (mit Gemeinschaftssanitär) Mobile Wohneinheit (Wohncontainer) Systembau Systembau Holz Wohnung (Ein- und Mehrfamilienhäuser, Einzelwohnungen) Tatsächliche Belegung je Unterkunftsart jeweils zum Ende des Monats 2024: Stichtag 31. Dezember 2023 31. Januar 2024 29. Februar 2024 31. März 2024 Notaufnahme 390 320 284 257 Notunterkünfte 711 618 492 319 Leichtbauhallen 485 370 212 130 Beherbergungsbetriebe 2.252 2.188 1.960 1.834 Mobile Wohneinheiten 1.035 988 1.001 971 Systembauten 1.730 1.701 1.667 1.621 Systembauten, Holz 123 122 121 119 Wohnungen 2.607 2.555 2.554 2.570 Wohnheime 1.094 1.044 1.032 1.061 Summe 10.427 9.906 9.323 8.882 5 42. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.03.2024 Grafische Darstellung der Verteilung der Unterbringungsarten zum 31. März 2024: 1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk Die Verteildichte gibt das Verhältnis von städtisch untergebracht en geflüchteten Menschen zu den Einwohner*innen eines Stadtbezirks an , basierend auf der tatsächlichen Belegung zum Stichtag. Diese Zahlen unterliegen ständiger dynamischer Entwicklung durch Aus- und Umzüge sowie Verlegungen in andere Unterkünfte. Die Darstellung umfasst die reale Belegung zum ersten Quartalsende 2024 sowie den voraussichtlichen Anteil geflüchteter Menschen i m Stadtbezirk im Dezember 2024 unter Berücksichtigung der bis Jahresende erwarteten Inbetriebnahme neuer Unterkünfte oder Aufgabe noch belegter Objekte. Die Veränderung der V erteildichte zum Jahresende wird zudem von der Entwicklung der Gesamtzahl Geflüchteter beeinflusst. Sinkt die Gesamtfallzahl, so reduziert sich auch die Verteildichte. Auf Grund der unter Punkt 1.1. aufgeführten Prämissen für die Fallzahlentwicklung sowie insbesondere der kaum vorhersehbaren politischen Entwicklung in den Hauptherkunftsländern der geflüchteten Menschen ist eine Prognose nur eingeschränkt möglich. Beherbergungsbetriebe; 1.834; 21% Leichtbauhallen; 130; 1% Mobile Wohneinheiten; 971; 11% Notaufnahme; 257; 3% Notunterkünfte; 319; 4% Systembauten; 1.621; 18% Systembau Holz; 119; 1% Wohnheime; 1.061; 12% Wohnungen; 2.570; 29% Verteilung der Unterbringungsarten 31.03.2024 6 42. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.03.2024 Insgesamt beträgt der Anteil der untergebrachten Geflüchteten im gesamten Stadtgebiet im I. Quartal etwa 0,81 Prozent der Gesamtbevölkerung. Der höchste Anteil an untergebrachten Geflüchteten in Bezug auf die Einwohnerzahl liegt im Stadtbezirk Porz bei 1,08 Prozent, bedingt durch die Mobilen Wohneinheiten auf der Aloys-Boecker-Straße und Josef-Broicher-Straße. Des Weiteren hat der Stadtbezirk Innenstadt aufgrund der Vielzahl an kleinen und größeren Beherbergungsbetrieben, in denen Geflüchtete untergebracht sind, ebenfalls einen höheren Anteil mit 1,02 Prozent, der aufgrund der breiten Verteilung und fehlender Erkennbarkeit als Unterkünfte nicht auffällig ist. Der geringe Anteil im Stadtbezirk Lindenthal mit 0,48 Prozent ist auf die fehlende Verfügbarkeit geeigneter Flächen zurückzuführen, auf denen Wohncontainer oder Systembauten errichtet werden könnten. Im Zuge der Notwendigkeit, kurzfristige Unterbringungskapazitäten zu schaffen, wurden im Jahr 2022 bereits aufgegebene Wohncontainer-Standorte (Kronstädter Straße, Nikolausstraße und Hermann- Heinrich-Gossen-Straße) in Lindenthal reaktiviert und erneut belegt. Im Stadtbezirk Mülheim beträgt der Anteil 0,91 Prozent, wobei Geflüchtete vorwiegend in mobilen Wohncontainern, Leichtbauhallen und auch in größeren Beherbergungsbetrieben untergebracht sind. 1,55% 0,82% 0,57% 0,83% 1,09% 1,00% 1,12% 0,69% 1,31% 1,00% 1,02% 0,77% 0,48% 0,70% 0,82% 0,95% 1,08% 0,67% 0,91% 0,81% 0,00% 0,20% 0,40% 0,60% 0,80% 1,00% 1,20% 1,40% 1,60% 1,80% Innenstadt Rodenkirchen Lindenthal Ehrenfeld Nippes Chorweiler Porz Kalk Mülheim Gesamt Verteildichte in den Stadtbezirken Anteil I. Quartal 2024 vorauss. Anteil Dezember 2024 7 42. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.03.2024 2. Ressourcenmanagement Das Ressourcenmanagement wurde entwickelt, um sowohl den erheblichen – nicht durch die Kommune beeinflussbaren – Schwankungen in der Anzahl unterzubringender geflüchteter Menschen gerecht zu werden, als auch um die Qualität der Unterkünfte kontinuierlich zu verbessern, insbesondere im Blick auf die Privatsphäre für die geflüchteten Menschen. Neben der Unterbringungsqualität liegt der Fokus dabei auch auf den in den Kölner Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten angestrebten Zielen, die mittelfristig bei einer gewissen Entspannung der Situation wieder konsequenter zum Tragen kommen sollen. 2.1. Entwicklungen I. Quartal 2024 Der Rat der Stadt Köln hat am 04. Februar 2021 beschlossen, die Quote der in abgeschlossenen Wohneinheiten untergebrachten Geflüchteten jährlich um 5 Prozent zu erhöhen. Obwohl zum Stichtag 31. März 2024 eine Steigerung von 4,18 Prozent im Vergleich zum letzten Quartal 2023 erreicht wurde, ist es aufgrund der aktuellen krisenhaften Entwicklungen voraussichtlich im Jahr 2024 nicht möglich, diese Vorgaben vollständig zu erfüllen. Zum genannten Datum waren 74,53 Prozent der in städtischen Ressourcen versorgten Geflüchteten (ohne die Notaufnahme Herkulesstraße und Beherbergungsbetriebe) in Unterkünften mit abgeschlossenen Wohneinheiten, eigenen Sanitäranlagen und Küchen untergebracht. 2.2. Sachstand Eine Erhaltung oder Steigerung der Unterbringungsqualität hängt von vielfältigen Einflussfaktoren ab. Die Verbesserung der Unterbringungsqualität für Geflüchtete wird dabei auch mit dem Neubau von Unterkünften und der Sanierung bestehender Einrichtungen verfolgt. Dadurch soll die überwiegende Mehrheit der untergebrachten Geflüchteten in abgeschlossenen Wohneinheiten versorgt werden können. Dennoch kann es notwendig sein, abgeschlossene Wohneinheiten aufzugeben, wenn das Objekt renovierungsbedürftig ist oder die Vertragslaufzeit für die Anmietung endet. Für folgende Unterkünfte mit abgeschlossenen Wohneinheiten wurden neue Mietverträge abgeschlossen. Die Unterkünfte wurden hergerichtet, um in Kürze für die Unterbringung Geflüchteter zur Verfügung zu stehen: Projekt belegbare Wohneinheiten Unterkunfts- art Bezirk Stadtteil max. Belegung Plan- belegung voraussichtlich bezugsfertig Belegart Clevischer Ring152 9 Wohnungen Mülheim Mülheim 50 50 31.03.2024 Familien Linder Weg4 25 Wohnheime Porz Wahnheide 56 56 31.03.2024 Familien Raderberger Str. 116 6 Wohnungen Rodenkirchen Raderberg 10 10 31.03.2024 Familien Folgende Mietverträge für Unterkünfte mit abgeschlossenen Wohneinheiten wurden im ersten Quartal 2024 verlängert: Projekt belegbare Wohneinheiten Unterkunfts- art Bezirk Stadtteil max. Belegung Plan- belegung Belegart Aachener Str. 1341 21 Wohnungen Lindenthal Weiden 66 64 Familien Aachener Str. 1343 16 Wohnungen Lindenthal Weiden 77 65 Familien Thieboldsgasse96 6 Wohnungen Innenstadt Altstadt-Süd 26 26 Familien 8 42. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.03.2024 Des Weiteren wurde der Neubau in der Potsdamer Str. 1b im Stadtbezirk Lindenthal fertiggestellt. Das Gebäude, errichtet im Systembau, wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 bezogen. Es umfasst zehn abgeschlossenen Wohneinheiten mit insgesamt 56 Belegungsmöglichkeiten für Geflüchtete. Zusätzlich wurde das Wohnheim auf dem Parkplatz P 5 in der Merianstr. 3 im Stadtbezirk Chorweiler fertiggestellt und seit Anfang März 2024 bezogen. Dort stehen insgesamt 400 Unterbringungsplätze für Geflüchtete zur Verfügung. Darüber hinaus konnten mit den Betreibern der folgenden Beherbergungsbetriebe Vertragsverlängerungen für die Nutzung als Unterkunft für Geflüchtete abgeschlossen werden: Projekt Unterbringungs- art Bezirk Stadtteil max. Belegung Plan- belegung Belegart Aachener Str. 419 Beherbergungsbetriebe Lindenthal Braunsfeld 51 51 überwieg. Familien Appellhofplatz 9 Beherbergungsbetriebe Innenstadt Altstadt-Nord 60 47 Familien Blaubach13 Beherbergungsbetriebe Innenstadt Altstadt-Süd 60 60 Frauen Christophstr. 16 Beherbergungsbetriebe Innenstadt Altstadt-Nord 54 47 überwieg. Familien Deutz-Mülheimer Str. 184 Beherbergungsbetriebe Mülheim Mülheim 400 350 Familien Gaußstr. 29-31 Beherbergungsbetriebe Mülheim Mülheim 52 52 Familien Geldernstr. 22 Beherbergungsbetriebe Nippes Bilderstöckchen 106 106 Familien Hansaring96 Beherbergungsbetriebe Innenstadt Neustadt-Nord 68 68 Familien Kalker Hauptstr. 76 Beherbergungsbetriebe Kalk Kalk 47 47 überwieg. Familien Niehler Damm1 Beherbergungsbetriebe Nippes Niehl 23 19 Familien Rathenauplatz 6 Beherbergungsbetriebe Innenstadt Neustadt-Süd 72 72 überwieg. Familien Tempelstr. 26 Beherbergungsbetriebe Innenstadt Deutz 24 24 Familien Theodor-Heuss-Str. 78 Beherbergungsbetriebe Porz Eil 137 137 Familien Venloer Str. 39 Beherbergungsbetriebe Innenstadt Neustadt-Nord 23 23 Familien Vogelsanger Str. 282 Beherbergungsbetriebe Ehrenfeld Ehrenfeld 167 167 Familien 3. Unterbringung vulnerabler Gruppen von Geflüchteten Es stellt sich zunächst die Frage, wer als vulnerabel unter den Geflüchteten zu gelten hat. Eine gesetzliche Definition oder Richtlinie gibt es dafür nicht. Während einerseits sicherlich fast alle geflüchteten Menschen aufgrund ihrer Fluchtumstände, dem Verlust von Heimat und Zuhause und der ungewissen Zukunft in einem unbekannten Land Stress und Unsicherheit ausgesetzt sind, die sie verletzlich machen, sind doch bestimmte Gruppen nochmal besonders betroffen und daher als vulnerabel im engeren Sinne anzusehen. Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen führt halbjährlich zum 30. Juni und 31. Dezember eine Analyse der Daten der untergebrachten Personen durch. Diese Analyse umfasst die Aspekte Alter, Familienstruktur und Herkunft. Aus diesem Grund enthalten die folgenden Unterkapitel teilweise Daten vom Stand 31. Dezember 2023. 3.1. Alleinreisende und alleinerziehende Frauen Das Amt für Wohnungswesen unterhält eine Reihe von Unterbringungsstandorten, die ausschließlich für alleinreisende und alleinerziehende Frauen reserviert sind und diesen einen sicheren Platz bieten, wobei einige Standorte besondere Bedarfe besonders berücksichtigen . Zum Stand 31. Dezember 2023 wurden rund 1.057 alleinreisende und alleinerziehende Frauen untergebracht. Es stehen mit Stichtag 31. März 2024 folgende Einrichtungen zur Verfügung: 9 42. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.03.2024 Ein Frauenwohnprojekt wird in der Pallenbergstraße vom Internationalen Bund West betrieben. Dort bewohnen die Frauen Einzelzimmer und nutzen gemeinsam Küche und sanitäre Anlagen. In der Nikolausstraße befindet sich ein Standort für 40 vulnerable Frauen, insbesondere für solche, die von Menschenhandel und sexueller Gewalt betroffen waren. Die zum Stand 31. Dezember 2023 registrierte Zahl der untergebrachten Frauen, die von Menschenhandel betroffen waren, liegt bei etwa 40 Personen. In Junkersdorf, im Severinsviertel und Brück liegen jeweils ausschließliche Wohnheime für Frauen, die mit Gemeinschaftsküchen ausgestattet sind (insgesamt 231 Plätze). In der Altstadt-Süd liegt ferner ein Beherbergungsbetrieb mit abgeschlossenen Wohneinheiten, also eigenem Sanitär und eigener Küche auf dem Zimmer, für insgesamt bis zu 60 Frauen mit oder ohne Kindern. Alle Objekte sind gut an die städtische Infrastruktur angeschlossen. Supermärkte, Apotheken, Ärzt*innen, Schulen, Kindergärten und vieles mehr sind fußläufig oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Die Vermittlung an medizinische Versorgung, Psychiater*innen, Beratungsstellen, Integrations- und Freizeitangebote erfolgt durch die Fachkräfte für soziale Arbeit vor Ort. In der Herkulessstraße besteht ein Frauenflur, der besonders für schwangere Frauen und solche, welche gerade entbunden haben, hergerichtet und ausgestattet ist. Die Zahl der untergebrachten schwangeren Frauen ist im Laufe des Jahres 2023 von rund 215 auf rund 70 gesunken. 3.2. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und anderen Behinderungen Menschen mit Behinderungen sind keine homogene Gruppe. Eine Behinderung kann eine Behinderung der Sinne (etwa Hören, Sehen) sein, eine geistige oder psychische Behinderung, eine intellektuelle Behinderung oder eine Körperbehinderung sein. Sie kann von Geburt an vorliegen, sich langsam entwickelt haben oder plötzlich eingetreten sein, etwa aufgrund eines Unfalls. Bei Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, die also auf Krücken, einen Rollstuhl, einen elektrischen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind, kommt es in besonderer Weise darauf an, dass sie über eine barrierefreie oder zumindest barrierearme Unterkunft verfügen. Ältere Unterkünfte sind jedoch häufig nicht oder nur unter einem unverhältnismäßigen bautechnischen und finanziellen Aufwand nachträglich barrierefrei umrüstbar. Dennoch werden im Rahmen des Machbaren Umrüstungen vorgenommen. Bei Neubauten im konventionellen Geschosswohnungsbau legt § 49 Absatz 1 der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) zwingend fest, dass die Wohnungen in den meisten Gebäudeklassen barrierefrei und eingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein müssen. Auf diese Weise nimmt die Zahl der barrierefreien Unterkünfte nach und nach zu. Jedoch auch bei Systembauten und Wohncontainern, wo weniger enge Vorgaben bestehen, wird im Rahmen der Möglichkeiten Barrierefreiheit zunehmend berücksichtigt. 10 42. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.03.2024 Die DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen berücksichtigt insbesondere die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderung, Blindheit, Hörbehinderung (Gehörlose, Ertaubte und Schwerhörige) oder motorischen Einschränkungen sowie von Personen, die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen. Die Anforderungen an die Infrastruktur der Gebäude mit Wohnungen berücksichtigen grundsätzlich auch die uneingeschränkte Nutzung mit dem Rollstuhl. Innerhalb der Gebäude wird zwischen barrierefrei nutzbaren Wohnungen und barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen (sogenannte R- Wohnungen) unterschieden. Die Anforderungen an R-Wohnungen gehen über Anforderungen an barrierefrei nutzbare Wohnungen in einigen Aspekten hinaus (Zugänge, Türen und Bewegungsflächen sind größer dimensioniert, alle Bedienelemente und Griffhöhen angepasst). Da die Zahl der Neubauten für Geflüchtete begrenzt ist, besteht nach wie vor ein Mangel an barrierefreiem Wohnraum, so dass entsprechende Bedarfe nicht sofort bei der Aufnahme bedient werden können und mit Zwischenlösungen gearbeitet werden muss. Hier bieten sich Zimmer in Beherbergungsbetrieben an, da diese in der Regel auf einem ebenen Flur liegen und über einen Aufzug verfügen. Zum Stand 31. Dezember 2023 waren rund 70 untergebrachte Personen, die im Rollstuhl saßen, mit einer Unterkunft zu versorgen. Auch in einfachen Unterkünften, wie beispielsweise der Mathias-Brüggen-Straße und der Merianstraße, wurden Sanitäranlagen rollstuhlgerecht hergerichtet. In Köln gibt es eine besondere Infrastruktur für Gehörlose nebst Selbsthilfeorganisationen (Franz-von-Sales-Zentrum für Gehörlose des Caritas- Verbandes, Schule für Gehörlose, Selbsthilfeorganisation Zentrale für Gehörlose e.V.). Daher werden hier auch relativ viele gehörlose Geflüchtete untergebracht. Der Baubereich und der Objektservice des Amtes für Wohnungswesen bemühen sich um eine bedarfsgerechte Herrichtung von Unterbringungsräumen, etwa durch den Einbau von Lichtklingeln. Darüber hinaus vermitteln die Fachkräfte des Sozialen Dienstes bedarfsspezifische Kontakte und Angebote für Gehörlose. Es erfolgt eine gemeinsame Unterbringung von gehörlosen Geflüchteten an bestimmten Standorten, damit diese Kommunikationspartner in Zeichensprache haben und mit gezielten Hilfeangeboten vor Ort viele Betroffene erreicht werden können. Die Akteure der Behindertenpolitik bei der Stadt Köln, welche das Konzept „Köln überwindet Barrieren – eine Stadt für alle“ erarbeitet haben, das am 20. Dezember 2016 vom Kölner Rat beschlossen wurde, haben auch Geflüchtete mit Behinderung als Untergruppe mit im Blick. Der soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen ist in Köln breit vernetzt mit sozialen und öffentlichen Trägern, die sich um die Belange von Menschen mit Behinderung kümmern, darunter Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Köln (KSL). Das KSL ist Anlaufstelle für die Belange von Menschen mit Behinderung in den zugehörigen Städten, Gemeinden, Kreisen und Kommunen und ist Teil des KSL Netzwerkes in NRW. mittendrin e.V.- Beratungsstelle für Inklusion – Selbsthilfeorganisation, 2006 von Eltern von Behinderung betroffener Kinder gegründet, Luxemburger Straße 189, 50939 Köln Diakonie Michaelshoven, Netzwerk für Flüchtlinge mit Behinderungen 11 42. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.03.2024 Diese Vernetzung ermöglicht zielgerichtete Hilfe im Einzelfall zu organisieren. Außerdem steht der Soziale Dienst selbstverständlich in Kontakt mit städtischen Stellen, die sich um die Belange von Menschen mit Behinderung kümmern; so etwa mit der Behindertenbeauftragten Mirjam Tomse (161-2) im Amt für Integration und Vielfalt. 3.3. Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und ältere Menschen Die Zahl der untergebrachten Geflüchteten mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen hat in den letzten Jahren immer mehr zugenommen. Dies ist einmal darauf zurückzuführen, dass junge, gesundheitlich fitte Geflüchtete, welche eine positive Bleiberechtsperspektive haben, meist irgendwann eine Arbeit und eine eigene Wohnung finden und das Unterbringungssystem verlassen. Sowohl Arbeits- als auch Wohnungssuche sind ausgeschlossen oder gestalten sich erheblich schwerer, wenn eine gravierende gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt. Hier findet oft eine langjährige städtische Unterbringung statt, selbst wenn das aufenthaltsrechtliche Verfahren positiv abgeschlossen wurde. So gab es Mitte des Jahres 2023 etwa 325 Menschen mit diagnostizierten schweren Erkrankungen (unter anderem Krebs, Dialyse) im Unterbringungssystem. Der Ukraine-Krieg hat die Unterbringung von kriegsverletzten Soldaten und Zivilpersonen mit sich gebracht, die im Rahmen des MediEvac-Programmes aus der Ukraine nach Köln ausgeflogen werden, um sich hier unter anderem an der Uni- Klinik Köln eine besondere medizinische Behandlung zu erhalten. Nach dem Krankenhausaufenthalt organisiert ein/e Sozialarbeiter*in des Sozialen Dienstes die weitere Unterbringung. Hierbei ist häufig in Zusammenarbeit mit dem Amt für Soziales eine besondere Pflege oder Betreuung mit zu organisieren. Asylbewerber*innen aus dem Nahen und Mittleren Osten sowie Afrika sind meist jünger oder im mittleren Alter. Im Rahmen des Ukrainekrieges kamen erstmals im großen Umfang ältere Geflüchtete über 65 Jahre nach Köln, auf welche das Unterbringungssystem in diesem Umfang noch nicht eingerichtet war. Zum Stand 31. März 2024 wurden in dieser Altersstufe 378 Menschen untergebracht. Altersbedingte gehäuft auftretende gesundheitliche Einschränkungen (etwa Demenz, Altersdiabetes, Krebs) und damit eventuell einhergehende Pflegebedürftigkeit sowie Einschränkungen der Mobilität waren bei der Unterbringung neu zu berücksichtigen. Es existieren grundsätzlich keine Unterkünfte, die speziell auf die Unterbringung von älteren pflegebedürftigen Menschen ausgerichtet sind. Hier findet eine enge Zusammenarbeit des Sozialen Dienstes mit dem Fachdienst für Pflegebedürftige des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren statt. Notfalls wird eine Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim vermittelt. Der soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen arbeitet eng mit dem Team Flüchtlingsmedizin des Gesundheitsamtes bei der Betreuung und Beratung von gesundheitlich eingeschränkten Geflüchteten und ihrer Anbindung an das ärztliche Regelversorgungssystem zusammen. Es wird auf den entsprechenden Beitrag des Gesundheitsamtes im Jahresbericht zur Situation Geflüchteter in Köln 2023 (41. Bericht) verwiesen, um Wiederholungen zu vermeiden. 3.4. Geflüchtete aus der Gruppe der LGBTQI+ Geflüchtete aus der Gruppe der LGBTIQ+ sind nicht verpflichtet, sich im Rahmen der städtischen Unterbringung als solche zu outen, selbst wenn sie sich im Asylverfahren auf eine Verfolgung als LGBTIQ+ etwa in Russland, berufen. Es findet auch keine 12 42. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.03.2024 Nachfrage, Ausforschung oder Erfassung der sexuellen Orientierung im Rahmen der Aufnahme statt. Dieses verbietet Art. 9 Absatz 1 EU-Datenschutzgrundverordnung ausdrücklich. Es kann daher auch keine Statistik präsentiert werden, wieviel sich selbst als LGBTIQ+ verstehende Menschen derzeit von der Stadt Köln als Geflüchtete untergebracht werden. Sie werden wie alle anderen Asylbewerber*innen auf die verschiedenen Unterkünfte verteilt. Zu einer Segregation aufgrund der sexuellen Orientierung besteht keinerlei Grund. Lediglich wenn von dem oder der Geflüchteten unmittelbar bei der Aufnahme oder im Laufe der Unterbringung der Wunsch geäußert wird, in einem Safe Space ausschließlich für LGBTIQ+ oder alleine untergebracht zu werden, wird diesem Wunsch entgegengekommen. Selbstverständlich werden auch Paare gemeinsam untergebracht. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich unter den Geflüchteten auch solche mit homo- oder transphoben Ansichten befinden und Angehörige der LGBTIQ+ Gruppe durch Gesten, verbal oder sogar körperlich attackieren. Bei Bekanntwerden solcher Vorfälle greifen die Fachkräfte der Sozialen Arbeit in Abstimmung mit der Gewaltschutzkoordinatorin sofort ein und weisen die Aggressoren in ihre Schranken und sorgen auf Wunsch für eine Verlegung. Das Amt für Wohnungswesen unterhält im Kolibriweg in enger Zusammenarbeit mit der Aidshilfe Köln als betreuenden Träger seit 2017 ein Wohnprojekt für LGBTIQ+ mit insgesamt 25 Wohneinheiten. Dieses ist derzeit mit 26 Personen vollständig belegt. 3.5. Psychisch belastete Geflüchtete Sicherlich stellten der Verlust der Heimat und des eigenen Zuhauses im Herkunftsland sowie die individuellen Umstände der Flucht bei fast allen Geflüchteten eine mehr oder minder große psychische Belastung dar. Bei einigen ist die psychische Belastung jedoch so groß, dass ihre Fähigkeit, im Alltag zurecht zu kommen, beeinträchtigt ist und die daher einer besonderen Unterbringung bedürfen. Kein Geflüchteter ist verpflichtet, im Rahmen seiner Unterbringung und Aufnahme seine gesundheitlichen Belange und damit auch nicht psychische Traumata und Probleme den Mitarbeiter*innen des Sozialen Dienstes zu offenbaren. Der Soziale Dienst kann jedoch jederzeit aufgrund psychischer Beeinträchtigungen nachträglich um eine Beratung gebeten werden. Bei psychisch extrem belasteten Personen besteht einerseits ein erhöhtes Bedürfnis nach Ruhe und einer exklusiven Rückzugsmöglichkeit. Diesem Bedürfnis wird, soweit es die Ressourcen zulassen, mit der Unterbringung in Einzelzimmern Rechnung getragen. Anderseits kann aufgrund der psychischen Beeinträchtigung auch die Fähigkeit eingeschränkt sein, das eigene Leben zu organisieren, so dass das Angebot einer zentralen Verpflegung oder Reinigung der Wäsche sinnvoll sein kann. Zudem bieten Gesellschaft und betreute Aktivitäten mit anderen Geflüchteten eine Gelegenheit zur Ablenkung von persönlichen Problemen, so dass letztlich ein Wohnheim die bessere Alternative ist als ein völlig isolierter eigener Wohnraum. In der Bonner Straße wird in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz ein Wohnheim unterhalten, welches hauptsächlich männliche Geflüchtete mit besonderen psychischen Belastungen beherbergt und sich besonders um sie kümmert. 13 42. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.03.2024 Außerdem besteht in der Altstadt-Nord in einem Mehrfamilienhaus seit längerer Zeit ein weiterer kleiner und unauffälliger Standort zur Unterbringung psychisch belasteter Männer. Ein weiterer Standort ist derzeit in Planung. Zu den Unterbringungsmöglichkeiten für psychisch belastete Frauen wird auf die obigen Ausführungen verwiesen. Es findet eine eingehende und unterstützende Beratung über psychiatrische Behandlungsmöglichkeiten im Regelsystem statt, jedoch müssen letztlich die Geflüchteten selber den Schritt in eine Behandlung gehen. 3.6. Unbegleitete minderjährige Geflüchtete Minderjährige Geflüchtete, die sich ohne Begleitung einer volljährigen sorgeberechtigten Person, in der Regel ein oder beide Elternteile, in Deutschland aufhalten, fallen in die Zuständigkeit der Jugendämter. Diese unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten (kurz UMF, auch unbegleitete minderjährige Ausländer*innen, UMA) werden von Sozialarbeiter*innen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie nach § 42 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII vorläufig in Obhut genommen. Es wird dann so rasch wie möglich vom Familiengericht ein Vormund oder ein Amtsvormund für die/den geflüchteten Minderjährigen (§ 1774 BGB) bestellt, damit eine voll geschäftsfähige Person für ihn Regelungen treffen kann. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie sorgt in diesem Zusammenhang auch für eine adäquate Unterbringung mit pädagogischer Betreuung. Es wird dazu einen gesonderten Bericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie geben, dem hier nicht vorgegriffen werden soll. Wenn UMF volljährig werden, geht die Zuständigkeit für ihre Unterbringung auf das Amt für Wohnungswesen über, welches ihnen dann unter weitgehender Berücksichtigung sozialer Belange (Schulanbindung, soziale Bindungen) einen passenden Unterkunftsplatz zuweist. Der Übergang in die Unterbringung mit Erwachsenen erfolgt nicht abrupt, sondern wird in einer Übergangsphase von den Fachkräften der Sozialarbeit beider Ämter gestaltet. Der II. Quartalsbericht 2024 zur Situation Geflüchteter in Köln mit Stichtag 30. Juni 2024 wird vom Amt für Wohnungswesen zum Ende des III. Quartals 2024 erstellt.
Beratungsverlauf (15)
Beschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1762/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 04.06.2024
- Erstellt
- 31.05.2024 11:18