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1762/2024

42. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln

Mitteilung Ausschuss 04.06.2024

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Mitteilung Ausschuss

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42. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln

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Mitteilung Ausschuss

1320 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 04.06.2024 
 1762/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 04.06.2024 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 06.06.2024 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 06.06.2024 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 10.06.2024 
Gesundheitsausschuss 11.06.2024 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 13.06.2024 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 14.06.2024 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.06.2024 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 17.06.2024 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 17.06.2024 
Jugendhilfeausschuss 18.06.2024 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 20.06.2024 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.06.2024 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 20.06.2024 
Finanzausschuss 24.06.2024 
 
42. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln 
Die Verwaltung stellt den Fachgremien und der Öffentlichkeit den I. Quartalsbericht 2024 (42. 
Bericht, Stand 31.03.2024) zur Situation Geflüchteter in Köln zur Verfügung.  
 
Der Bericht zur Situation Geflüchteter wird quartalsweise veröffentlicht und bezieht sich auf 
den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 2024. In diesem Bericht wird im 3. Kapitel umfas-
send über das Thema „Unterbringung vulnerabler Gruppen von Geflüchteten“ informiert.

2 
 
 
Anlage 
42. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln  
 
 
 
Gez. Dr. Rau

42. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln

32856 Zeichen

Situation Geflüchteter in Köln 
 
 
 
42. Bericht 
 
  (I. Quartal 2024) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Oberbürgermeisterin    
Dezernat für Soziales, Gesundheit und 
Wohnen 
Amt für Wohnungswesen 
 
 
Stand 31.03.2024

1 
 
42. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03.2024 
Inhalt 
Einleitung ............................................................................................................................................... 2 
1. Zahlen und Daten ............................................................................................................................. 2 
1.1. Gesamtzahlen ..................................................................................................................... 2 
1.2. Alters- / Familienstruktur und Herkunft ........................................................................... 3 
1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart........................................................ 4 
1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk .............................................................................. 5 
2. Ressourcenmanagement ................................................................................................................ 7 
2.1. Entwicklungen I. Quartal 2024 ......................................................................................... 7 
2.2. Sachstand ............................................................................................................................ 7 
3. Unterbringung vulnerabler Gruppen von Geflüchteten .............................................................. 8 
3.1. Alleinreisende und alleinerziehende Frauen .................................................................. 8 
3.2. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und anderen Behinderungen .................. 9 
3.3. Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und ältere Menschen ........... 11 
3.4. Geflüchtete aus der Gruppe der LGBTQI+ .................................................................. 11 
3.5. Psychisch belastete Geflüchtete .................................................................................... 12 
3.6. Unbegleitete minderjährige Geflüchtete ....................................................................... 13

2 
 
42. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03.2024 
Einleitung 
 
Die Stadt Köln erfüllt ihren gesetzlichen Auftrag gemäß dem 
Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sowie dem Ordnungsbehördengesetz  NRW 
(OBG NRW) durch die Unterbringung und soziale Betreuung von Geflüchteten. Sie 
gewährleistet die Unterbringung aller Personen, die ihr von der Bezirksregierung 
Arnsberg zugewiesen werden  sowie unerlaubt Eingereister, die Köln unmittelbar 
ansteuern. 
Hierfür verfügt die Stadt Köln über eine Vielzahl eigener Unterkünfte im gesamten 
Stadtgebiet und hat darüber hinaus  Gebäude zur Unterbringung Geflüchteter 
angemietet. Zusätzlich wurden Vereinbarungen mit Beherbergungsbetrieben über die 
Unterbringung von Geflüchteten abgeschlossen. Die soziale Betreuung der 
Geflüchteten wird von Fachkräften der sozialen Arbeit sowohl vom Amt für 
Wohnungswesen als auch von beauftragten sozialen Trägern gewährleistet, wobei 
eine bedeutende Anzahl von ehrenamtlichen Helfer*innen unterstützend tätig ist. 
Der Bericht zur Situation Geflüchteter wird quartalsweise veröffentlicht . Der aktuelle 
Bericht bezieht sich auf den Zeitraum 01. Januar 2024 bis 31. März 2024. Es besteht 
daher die Möglichkeit, dass zu bestimmten Punkten bereits aktualisierte Informationen 
vorliegen. 
1. Zahlen und Daten 
1.1. Gesamtzahlen 
In der Gesamtentwicklung zeigte sich seit Anfang 2019 eine abnehmende Anzahl von 
untergebrachten Geflüchteten. Dieser Trend kehrte sich jedoch seit dem Überfall der 
Russischen Föderation auf die Ukraine um. Insbesondere seit Mitte März 2022 ist die 
Zahl der untergebrachten Geflüchteten deutlich an gestiegen. Im Jahr 2023 waren 
sowohl steigende als auch rückläufige Tendenzen z u verzeichnen, bedingt durch  
Fluktuation in der Anzahl der Ukrainer*innen und der unerlaubt eingereisten Personen. 
Seit Anfang des Jahres 2024 ist jedoch ein rückläufiger Tren d bei den Zahlen zu 
beobachten. 
Zum Stichtag 29. März 2024 betrug die Erfüllung der Aufnahmequote des Landes an 
Geflüchteten für die Stadt Köln 89,50 Prozent. 
Die Zuweisungen durch die Bezirksregierung Arnsberg erfolgen überwiegend im 
Rahmen der Familienzusammenführung, der Aufnahme afghanischer Ortskräfte oder 
anderer besonderer Gruppen. Seit Anfang des Jahres 2024 wurden im Durchschnitt 
16 Personen pro Woche zugewiesen.  Angesichts der Unterschreitung der 
Aufnahmeverpflichtung im Umfang von 1.733 Geflüchteten ist zukünftig mit erhöhten 
Landeszuweisungen zu rechnen.

3 
 
42. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03.2024 
 
Jahreswerte 2010 – 2024*: 
*Stand 31.03.2024 
 
Monatliche Entwicklung  der Gesamtzahlen seit März 2023 in Kombination mit der 
monatlichen Veränderung: 
 
 
1.2. Alters- / Familienstruktur und Herkunft 
Um den verschiedenen Bedarfen an sozialer Infrastruktur gerecht zu werden, erfolgt 
jeweils halbjährlich, zum 30.  Juni und 31.  Dezember, eine Analyse der 
Personenstruktur. Die analysierten Aspekte umfassen dabei Alter, Familienstruktur 
1.638 1.949 2.196
3.072
5.141
10.153
13.258
10.189 10.216
7.460
6.176 5.764
10.839 10.427
8.882
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024*
Anzahl untergebrachter Geflüchteter (Stichtag 31.12.)*
23
-36 -308 -91 -268
324 307
-257 -348 -284 -521 -583 -441
11.388 11.352 11.044 10.953 10.685 11.009 11.316 11.059 10.711 10.427
9.906
9.323 8.882
-1.000
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
8.000
9.000
10.000
11.000
12.000
Mrz 23 Apr 23 Mai 23 Jun 23 Jul 23 Aug 23 Sep 23 Okt 23 Nov 23 Dez 23 Jan 24 Feb 24 Mrz 24
monatliche Entwicklung der Unterbringung
Veränderung zum Vormonat Bestand

4 
 
42. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03.2024 
und Herkunft der untergebrachten Menschen. Im 41. Bericht zur Situation Geflüchteter 
sind die statistischen Merkmale zum Stichtag 31.  Dezember 2023 ausführlich 
dargestellt. Die nächste Analyse wird im 43. Bericht mit dem Stichtag 30.  Juni 2024 
erfolgen. 
1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart 
Zur Unterbringung geflüchteter Menschen werden unterschiedliche Unterkunftsa rten 
genutzt, die sich hinsichtlich der Privatsphäre  für die Menschen erheblich 
unterscheiden (Unterbringungsqualität). 
Differenziert wird in: 
 Notaufnahme (zur 24/7-Aufnahme von Geflüchteten bestimmt)  
 Notunterkunft 
 Beherbergungsbetrieb (Hotels, Apartmenthäuser, Hostels, Pensionen) 
 Leichtbauhalle 
 Wohnheim (mit Gemeinschaftssanitär) 
 Mobile Wohneinheit (Wohncontainer) 
 Systembau 
 Systembau Holz 
 Wohnung (Ein- und Mehrfamilienhäuser, Einzelwohnungen) 
 
Tatsächliche Belegung je Unterkunftsart jeweils zum Ende des Monats 2024: 
Stichtag 31. Dezember 2023 31. Januar 2024 29. Februar 2024 31. März 2024 
Notaufnahme 390 320 284 257 
Notunterkünfte 711 618 492 319 
Leichtbauhallen 485 370 212 130 
Beherbergungsbetriebe 2.252 2.188 1.960 1.834 
Mobile Wohneinheiten 1.035 988 1.001 971 
Systembauten 1.730 1.701 1.667 1.621 
Systembauten, Holz 123 122 121 119 
Wohnungen 2.607 2.555 2.554 2.570 
Wohnheime 1.094 1.044 1.032 1.061 
Summe 10.427 9.906 9.323 8.882

5 
 
42. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03.2024 
 
Grafische Darstellung der Verteilung der Unterbringungsarten zum  
31. März 2024: 
 
 
1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk 
Die Verteildichte gibt  das Verhältnis von städtisch untergebracht en geflüchteten 
Menschen zu den Einwohner*innen eines Stadtbezirks an , basierend auf der 
tatsächlichen Belegung zum Stichtag. Diese Zahlen unterliegen ständiger 
dynamischer Entwicklung durch Aus- und Umzüge  sowie Verlegungen in andere 
Unterkünfte.  
Die Darstellung umfasst die reale Belegung zum ersten Quartalsende 2024 sowie den 
voraussichtlichen Anteil geflüchteter Menschen i m Stadtbezirk im Dezember 2024 
unter Berücksichtigung der bis Jahresende erwarteten Inbetriebnahme neuer  
Unterkünfte oder Aufgabe noch belegter Objekte. 
Die Veränderung der V erteildichte zum Jahresende wird zudem von der Entwicklung 
der Gesamtzahl Geflüchteter beeinflusst. Sinkt die Gesamtfallzahl, so reduziert sich 
auch die Verteildichte. 
Auf Grund der unter Punkt 1.1. aufgeführten Prämissen für die Fallzahlentwicklung  
sowie insbesondere der kaum vorhersehbaren politischen Entwicklung in den 
Hauptherkunftsländern der geflüchteten Menschen ist eine Prognose nur 
eingeschränkt möglich. 
Beherbergungsbetriebe; 
1.834; 21%
Leichtbauhallen; 
130; 1%
Mobile 
Wohneinheiten; 
971; 11%
Notaufnahme; 
257; 3%
Notunterkünfte; 
319; 4%
Systembauten; 
1.621; 18%
Systembau 
Holz; 119; 1%
Wohnheime; 
1.061; 12%
Wohnungen; 
2.570; 29%
Verteilung der Unterbringungsarten 31.03.2024

6 
 
42. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03.2024 
 
Insgesamt beträgt der Anteil der untergebrachten Geflüchteten im gesamten 
Stadtgebiet im I. Quartal etwa 0,81 Prozent der Gesamtbevölkerung. Der höchste 
Anteil an untergebrachten Geflüchteten in Bezug auf die Einwohnerzahl liegt im 
Stadtbezirk Porz bei 1,08 Prozent, bedingt durch die Mobilen Wohneinheiten auf der 
Aloys-Boecker-Straße und Josef-Broicher-Straße. Des Weiteren hat der Stadtbezirk 
Innenstadt aufgrund der Vielzahl an kleinen und größeren Beherbergungsbetrieben, 
in denen Geflüchtete untergebracht sind, ebenfalls einen höheren Anteil mit 1,02 
Prozent, der aufgrund der breiten Verteilung und fehlender Erkennbarkeit als 
Unterkünfte nicht auffällig ist. 
Der geringe Anteil im Stadtbezirk Lindenthal mit 0,48 Prozent ist auf die fehlende 
Verfügbarkeit geeigneter Flächen zurückzuführen, auf denen Wohncontainer oder 
Systembauten errichtet werden könnten. Im Zuge der Notwendigkeit, kurzfristige 
Unterbringungskapazitäten zu schaffen, wurden im Jahr 2022 bereits aufgegebene 
Wohncontainer-Standorte (Kronstädter Straße, Nikolausstraße und Hermann-
Heinrich-Gossen-Straße) in Lindenthal reaktiviert und erneut belegt. Im Stadtbezirk 
Mülheim beträgt der Anteil 0,91 Prozent, wobei Geflüchtete vorwiegend in mobilen 
Wohncontainern, Leichtbauhallen und auch in größeren Beherbergungsbetrieben 
untergebracht sind.  
1,55%
0,82%
0,57%
0,83%
1,09%
1,00%
1,12%
0,69%
1,31%
1,00%
1,02%
0,77%
0,48%
0,70%
0,82%
0,95%
1,08%
0,67%
0,91%
0,81%
0,00% 0,20% 0,40% 0,60% 0,80% 1,00% 1,20% 1,40% 1,60% 1,80%
Innenstadt
Rodenkirchen
Lindenthal
Ehrenfeld
Nippes
Chorweiler
Porz
Kalk
Mülheim
Gesamt
Verteildichte in den Stadtbezirken 
Anteil I. Quartal 2024
vorauss. Anteil Dezember 2024

7 
 
42. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03.2024 
2. Ressourcenmanagement 
Das Ressourcenmanagement wurde entwickelt, um sowohl den erheblichen – nicht 
durch die Kommune beeinflussbaren – Schwankungen in der Anzahl 
unterzubringender geflüchteter Menschen gerecht zu werden, als auch um die 
Qualität der Unterkünfte kontinuierlich zu verbessern, insbesondere im Blick auf die 
Privatsphäre für die geflüchteten Menschen. 
 
Neben der Unterbringungsqualität liegt der Fokus dabei auch auf den in den Kölner 
Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten angestrebten Zielen, 
die mittelfristig bei einer gewissen Entspannung der Situation wieder konsequenter 
zum Tragen kommen sollen.  
2.1. Entwicklungen I. Quartal 2024 
Der Rat der Stadt Köln hat am 04. Februar 2021 beschlossen, die Quote der in 
abgeschlossenen Wohneinheiten untergebrachten Geflüchteten jährlich um 5 
Prozent zu erhöhen.  
Obwohl zum Stichtag 31. März 2024 eine Steigerung von 4,18 Prozent im Vergleich 
zum letzten Quartal 2023 erreicht wurde, ist es aufgrund der aktuellen krisenhaften 
Entwicklungen voraussichtlich im Jahr 2024 nicht möglich, diese Vorgaben 
vollständig zu erfüllen. Zum genannten Datum waren 74,53 Prozent der in 
städtischen Ressourcen versorgten Geflüchteten (ohne die Notaufnahme 
Herkulesstraße und Beherbergungsbetriebe) in Unterkünften mit abgeschlossenen 
Wohneinheiten, eigenen Sanitäranlagen und Küchen untergebracht. 
2.2. Sachstand 
Eine Erhaltung oder Steigerung  der Unterbringungsqualität hängt von vielfältigen 
Einflussfaktoren ab.  
Die Verbesserung der Unterbringungsqualität für Geflüchtete wird dabei auch mit 
dem Neubau von Unterkünften und der Sanierung bestehender Einrichtungen 
verfolgt. Dadurch soll die überwiegende Mehrheit der untergebrachten Geflüchteten 
in abgeschlossenen Wohneinheiten versorgt werden können. Dennoch kann es 
notwendig sein, abgeschlossene Wohneinheiten aufzugeben, wenn das Objekt 
renovierungsbedürftig ist oder die Vertragslaufzeit für die Anmietung endet.  
Für folgende Unterkünfte mit abgeschlossenen Wohneinheiten wurden neue 
Mietverträge abgeschlossen. Die Unterkünfte wurden hergerichtet, um in Kürze für 
die Unterbringung Geflüchteter zur Verfügung zu stehen: 
Projekt belegbare  
Wohneinheiten 
Unterkunfts- 
art Bezirk  Stadtteil max.  
Belegung 
Plan- 
belegung 
voraussichtlich 
bezugsfertig Belegart 
Clevischer 
Ring152 9 Wohnungen Mülheim Mülheim 50 50 31.03.2024 Familien 
Linder Weg4 25 Wohnheime Porz Wahnheide 56 56 31.03.2024 Familien 
Raderberger 
Str. 116 6 Wohnungen Rodenkirchen Raderberg 10 10 31.03.2024 Familien 
 
Folgende Mietverträge für Unterkünfte mit abgeschlossenen Wohneinheiten wurden 
im ersten Quartal 2024 verlängert:  
Projekt belegbare  
Wohneinheiten 
Unterkunfts- 
art Bezirk  Stadtteil max.  
Belegung 
Plan- 
belegung Belegart 
Aachener Str. 1341 21 Wohnungen Lindenthal Weiden 66 64 Familien 
Aachener Str. 1343 16 Wohnungen Lindenthal Weiden 77 65 Familien 
Thieboldsgasse96 6 Wohnungen Innenstadt Altstadt-Süd 26 26 Familien

8 
 
42. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03.2024 
 
Des Weiteren wurde der Neubau in der Potsdamer Str. 1b im Stadtbezirk Lindenthal 
fertiggestellt. Das Gebäude, errichtet im Systembau, wird voraussichtlich im zweiten 
Quartal 2024 bezogen. Es umfasst zehn abgeschlossenen Wohneinheiten mit 
insgesamt 56 Belegungsmöglichkeiten für Geflüchtete.  
Zusätzlich wurde das Wohnheim auf dem Parkplatz P 5 in der Merianstr. 3 im 
Stadtbezirk Chorweiler fertiggestellt und seit Anfang März 2024 bezogen. Dort stehen 
insgesamt 400 Unterbringungsplätze für Geflüchtete zur Verfügung.  
Darüber hinaus konnten mit den Betreibern der folgenden Beherbergungsbetriebe 
Vertragsverlängerungen für die Nutzung als Unterkunft für Geflüchtete 
abgeschlossen werden: 
Projekt Unterbringungs- 
art Bezirk  Stadtteil  max. 
Belegung 
Plan- 
belegung Belegart 
Aachener Str. 419 Beherbergungsbetriebe Lindenthal Braunsfeld 51 51 überwieg. Familien 
Appellhofplatz 9 Beherbergungsbetriebe Innenstadt Altstadt-Nord 60 47 Familien 
Blaubach13 Beherbergungsbetriebe Innenstadt Altstadt-Süd 60 60 Frauen 
Christophstr. 16 Beherbergungsbetriebe Innenstadt Altstadt-Nord 54 47 überwieg. Familien 
Deutz-Mülheimer Str. 184 Beherbergungsbetriebe Mülheim Mülheim 400 350 Familien 
Gaußstr. 29-31 Beherbergungsbetriebe Mülheim Mülheim 52 52 Familien 
Geldernstr. 22 Beherbergungsbetriebe Nippes Bilderstöckchen 106 106 Familien 
Hansaring96 Beherbergungsbetriebe Innenstadt Neustadt-Nord 68 68 Familien 
Kalker Hauptstr. 76 Beherbergungsbetriebe Kalk Kalk 47 47 überwieg. Familien 
Niehler Damm1 Beherbergungsbetriebe Nippes Niehl 23 19 Familien 
Rathenauplatz 6 Beherbergungsbetriebe Innenstadt Neustadt-Süd 72 72 überwieg. Familien 
Tempelstr. 26 Beherbergungsbetriebe Innenstadt Deutz 24 24 Familien 
Theodor-Heuss-Str. 78 Beherbergungsbetriebe Porz Eil 137 137 Familien 
Venloer Str. 39 Beherbergungsbetriebe Innenstadt Neustadt-Nord 23 23 Familien 
Vogelsanger Str.  282 Beherbergungsbetriebe Ehrenfeld Ehrenfeld 167 167 Familien 
3. Unterbringung vulnerabler Gruppen von Geflüchteten 
Es stellt sich zunächst die Frage, wer als vulnerabel unter den Geflüchteten zu gelten 
hat. Eine gesetzliche Definition oder Richtlinie gibt es dafür nicht. Während einerseits 
sicherlich fast alle geflüchteten Menschen aufgrund ihrer Fluchtumstände, dem 
Verlust von Heimat und Zuhause und der ungewissen Zukunft in einem unbekannten 
Land Stress und Unsicherheit ausgesetzt sind, die sie verletzlich machen, sind doch 
bestimmte Gruppen nochmal besonders betroffen und daher als vulnerabel im 
engeren Sinne anzusehen. Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen führt 
halbjährlich zum 30. Juni und 31. Dezember eine Analyse der Daten der 
untergebrachten Personen durch. Diese Analyse umfasst die Aspekte Alter, 
Familienstruktur und Herkunft. Aus diesem Grund enthalten die folgenden 
Unterkapitel teilweise Daten vom Stand 31. Dezember 2023. 
 
3.1. Alleinreisende und alleinerziehende Frauen  
Das Amt für Wohnungswesen unterhält eine Reihe von Unterbringungsstandorten, 
die ausschließlich für alleinreisende und alleinerziehende Frauen reserviert sind und 
diesen einen sicheren Platz bieten, wobei einige Standorte  besondere Bedarfe 
besonders berücksichtigen . Zum Stand 31. Dezember 2023 wurden rund 1.057 
alleinreisende und alleinerziehende Frauen untergebracht.  
Es stehen mit Stichtag 31. März 2024 folgende Einrichtungen zur Verfügung:

9 
 
42. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03.2024 
Ein Frauenwohnprojekt wird in der Pallenbergstraße vom Internationalen Bund West 
betrieben. Dort bewohnen die Frauen Einzelzimmer und nutzen gemeinsam Küche 
und sanitäre Anlagen.  
In der Nikolausstraße befindet sich ein Standort für 40 vulnerable Frauen, 
insbesondere für solche, die von Menschenhandel und sexueller Gewalt betroffen 
waren. Die zum Stand 31. Dezember 2023 registrierte Zahl der untergebrachten 
Frauen, die von Menschenhandel betroffen waren, liegt bei etwa 40 Personen.  
In Junkersdorf, im Severinsviertel und Brück liegen jeweils ausschließliche 
Wohnheime für Frauen, die mit Gemeinschaftsküchen ausgestattet sind (insgesamt 
231 Plätze). 
In der Altstadt-Süd liegt ferner ein Beherbergungsbetrieb mit abgeschlossenen 
Wohneinheiten, also eigenem Sanitär und eigener Küche auf dem Zimmer, für 
insgesamt bis zu 60 Frauen mit oder ohne Kindern.  
Alle Objekte sind gut an die städtische Infrastruktur angeschlossen. Supermärkte, 
Apotheken, Ärzt*innen, Schulen, Kindergärten und vieles mehr sind fußläufig oder 
mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Die Vermittlung an medizinische 
Versorgung, Psychiater*innen, Beratungsstellen, Integrations- und Freizeitangebote 
erfolgt durch die Fachkräfte für soziale Arbeit vor Ort. 
In der Herkulessstraße besteht ein Frauenflur, der besonders für schwangere Frauen 
und solche, welche gerade entbunden haben, hergerichtet und ausgestattet ist. Die 
Zahl der untergebrachten schwangeren Frauen ist im Laufe des Jahres 2023 von 
rund 215 auf rund 70 gesunken.  
 
3.2. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und anderen 
Behinderungen 
Menschen mit Behinderungen sind keine homogene Gruppe. Eine Behinderung kann 
eine Behinderung der Sinne (etwa Hören, Sehen) sein, eine geistige oder psychische 
Behinderung, eine intellektuelle Behinderung oder eine Körperbehinderung sein. Sie 
kann von Geburt an vorliegen, sich langsam entwickelt haben oder plötzlich 
eingetreten sein, etwa aufgrund eines Unfalls.  
Bei Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, die also auf Krücken, einen Rollstuhl, 
einen elektrischen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind, kommt es in besonderer 
Weise darauf an, dass sie über eine barrierefreie oder zumindest barrierearme 
Unterkunft verfügen.  
Ältere Unterkünfte sind jedoch häufig nicht oder nur unter einem 
unverhältnismäßigen bautechnischen und finanziellen Aufwand nachträglich 
barrierefrei umrüstbar. Dennoch werden im Rahmen des Machbaren Umrüstungen 
vorgenommen.  
Bei Neubauten im konventionellen Geschosswohnungsbau legt § 49 Absatz 1 der 
Landesbauordnung NRW (BauO NRW) zwingend fest, dass die Wohnungen in den 
meisten Gebäudeklassen barrierefrei und eingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar 
sein müssen. Auf diese Weise nimmt die Zahl der barrierefreien Unterkünfte nach 
und nach zu.  
Jedoch auch bei Systembauten und Wohncontainern, wo weniger enge Vorgaben 
bestehen, wird im Rahmen der Möglichkeiten Barrierefreiheit zunehmend 
berücksichtigt.

10 
 
42. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03.2024 
Die DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen 
berücksichtigt insbesondere die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderung, 
Blindheit, Hörbehinderung (Gehörlose, Ertaubte und Schwerhörige) oder motorischen 
Einschränkungen sowie von Personen, die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen. 
Die Anforderungen an die Infrastruktur der Gebäude mit Wohnungen berücksichtigen 
grundsätzlich auch die uneingeschränkte Nutzung mit dem Rollstuhl. Innerhalb der 
Gebäude wird zwischen barrierefrei nutzbaren Wohnungen und barrierefrei und 
uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen (sogenannte R-
Wohnungen) unterschieden. Die Anforderungen an R-Wohnungen gehen über 
Anforderungen an barrierefrei nutzbare Wohnungen in einigen Aspekten hinaus 
(Zugänge, Türen und Bewegungsflächen sind größer dimensioniert, alle 
Bedienelemente und Griffhöhen angepasst). 
Da die Zahl der Neubauten für Geflüchtete begrenzt ist, besteht nach wie vor ein 
Mangel an barrierefreiem Wohnraum, so dass entsprechende Bedarfe nicht sofort bei 
der Aufnahme bedient werden können und mit Zwischenlösungen gearbeitet werden 
muss. Hier bieten sich Zimmer in Beherbergungsbetrieben an, da diese in der Regel 
auf einem ebenen Flur liegen und über einen Aufzug verfügen. Zum Stand 31. 
Dezember 2023 waren rund 70 untergebrachte Personen, die im Rollstuhl saßen, mit 
einer Unterkunft zu versorgen. 
Auch in einfachen Unterkünften, wie beispielsweise der Mathias-Brüggen-Straße und 
der Merianstraße, wurden Sanitäranlagen rollstuhlgerecht hergerichtet.  
In Köln gibt es eine besondere Infrastruktur für Gehörlose nebst 
Selbsthilfeorganisationen (Franz-von-Sales-Zentrum für Gehörlose des Caritas-
Verbandes, Schule für Gehörlose, Selbsthilfeorganisation Zentrale für Gehörlose 
e.V.). Daher werden hier auch relativ viele gehörlose Geflüchtete untergebracht. Der 
Baubereich und der Objektservice des Amtes für Wohnungswesen bemühen sich um 
eine bedarfsgerechte Herrichtung von Unterbringungsräumen, etwa durch den 
Einbau von Lichtklingeln. Darüber hinaus vermitteln die Fachkräfte des Sozialen 
Dienstes bedarfsspezifische Kontakte und Angebote für Gehörlose. Es erfolgt eine 
gemeinsame Unterbringung von gehörlosen Geflüchteten an bestimmten Standorten, 
damit diese Kommunikationspartner in Zeichensprache haben und mit gezielten 
Hilfeangeboten vor Ort viele Betroffene erreicht werden können. 
Die Akteure der Behindertenpolitik bei der Stadt Köln, welche das Konzept „Köln 
überwindet Barrieren – eine Stadt für alle“ erarbeitet haben, das am 20. Dezember 
2016 vom Kölner Rat beschlossen wurde, haben auch Geflüchtete mit Behinderung 
als Untergruppe mit im Blick.  
Der soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen ist in Köln breit vernetzt mit 
sozialen und öffentlichen Trägern, die sich um die Belange von Menschen mit 
Behinderung kümmern, darunter  
 Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Köln 
(KSL). Das KSL ist Anlaufstelle für die Belange von Menschen mit 
Behinderung in den zugehörigen Städten, Gemeinden, Kreisen und 
Kommunen und ist Teil des KSL Netzwerkes in NRW.  
 mittendrin e.V.- Beratungsstelle für Inklusion – Selbsthilfeorganisation, 2006 
von Eltern von Behinderung betroffener Kinder gegründet, Luxemburger 
Straße 189, 50939 Köln 
 Diakonie Michaelshoven, Netzwerk für Flüchtlinge mit Behinderungen

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42. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03.2024 
Diese Vernetzung ermöglicht zielgerichtete Hilfe im Einzelfall zu organisieren. 
Außerdem steht der Soziale Dienst selbstverständlich in Kontakt mit städtischen 
Stellen, die sich um die Belange von Menschen mit Behinderung kümmern; so etwa 
mit der Behindertenbeauftragten Mirjam Tomse (161-2) im Amt für Integration und 
Vielfalt. 
3.3. Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und ältere 
Menschen 
Die Zahl der untergebrachten Geflüchteten mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen 
hat in den letzten Jahren immer mehr zugenommen. Dies ist einmal darauf 
zurückzuführen, dass junge, gesundheitlich fitte Geflüchtete, welche eine positive 
Bleiberechtsperspektive haben, meist irgendwann eine Arbeit und eine eigene 
Wohnung finden und das Unterbringungssystem verlassen. Sowohl Arbeits- als auch 
Wohnungssuche sind ausgeschlossen oder gestalten sich erheblich schwerer, wenn 
eine gravierende gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt. Hier findet oft eine 
langjährige städtische Unterbringung statt, selbst wenn das aufenthaltsrechtliche 
Verfahren positiv abgeschlossen wurde. So gab es Mitte des Jahres 2023 etwa 325 
Menschen mit diagnostizierten schweren Erkrankungen (unter anderem Krebs, 
Dialyse) im Unterbringungssystem.  
Der Ukraine-Krieg hat die Unterbringung von kriegsverletzten Soldaten und 
Zivilpersonen mit sich gebracht, die im Rahmen des MediEvac-Programmes aus 
der Ukraine nach Köln ausgeflogen werden, um sich hier unter anderem an der Uni-
Klinik Köln eine besondere medizinische Behandlung zu erhalten. Nach dem 
Krankenhausaufenthalt organisiert ein/e Sozialarbeiter*in des Sozialen Dienstes die 
weitere Unterbringung. Hierbei ist häufig in Zusammenarbeit mit dem Amt für 
Soziales eine besondere Pflege oder Betreuung mit zu organisieren.  
Asylbewerber*innen aus dem Nahen und Mittleren Osten sowie Afrika sind meist 
jünger oder im mittleren Alter. Im Rahmen des Ukrainekrieges kamen erstmals im 
großen Umfang ältere Geflüchtete über 65 Jahre nach Köln, auf welche das 
Unterbringungssystem in diesem Umfang noch nicht eingerichtet war. Zum Stand 31. 
März 2024 wurden in dieser Altersstufe 378 Menschen untergebracht. Altersbedingte 
gehäuft auftretende gesundheitliche Einschränkungen (etwa Demenz, 
Altersdiabetes, Krebs) und damit eventuell einhergehende Pflegebedürftigkeit sowie 
Einschränkungen der Mobilität waren bei der Unterbringung neu zu berücksichtigen. 
Es existieren grundsätzlich keine Unterkünfte, die speziell auf die Unterbringung von 
älteren pflegebedürftigen Menschen ausgerichtet sind. Hier findet eine enge 
Zusammenarbeit des Sozialen Dienstes mit dem Fachdienst für Pflegebedürftige des 
Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren statt. Notfalls wird eine Unterbringung in 
einem Alten- und Pflegeheim vermittelt.  
Der soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen arbeitet eng mit dem Team 
Flüchtlingsmedizin des Gesundheitsamtes bei der Betreuung und Beratung von 
gesundheitlich eingeschränkten Geflüchteten und ihrer Anbindung an das ärztliche 
Regelversorgungssystem zusammen. Es wird auf den entsprechenden Beitrag des 
Gesundheitsamtes im Jahresbericht zur Situation Geflüchteter in Köln 2023 (41. 
Bericht) verwiesen, um Wiederholungen zu vermeiden.  
3.4. Geflüchtete aus der Gruppe der LGBTQI+ 
Geflüchtete aus der Gruppe der LGBTIQ+ sind nicht verpflichtet, sich im Rahmen der 
städtischen Unterbringung als solche zu outen, selbst wenn sie sich im Asylverfahren 
auf eine Verfolgung als LGBTIQ+ etwa in Russland, berufen. Es findet auch keine

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42. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03.2024 
Nachfrage, Ausforschung oder Erfassung der sexuellen Orientierung im Rahmen der 
Aufnahme statt. Dieses verbietet Art. 9 Absatz 1 EU-Datenschutzgrundverordnung 
ausdrücklich. Es kann daher auch keine Statistik präsentiert werden, wieviel sich 
selbst als LGBTIQ+ verstehende Menschen derzeit von der Stadt Köln als 
Geflüchtete untergebracht werden. Sie werden wie alle anderen Asylbewerber*innen 
auf die verschiedenen Unterkünfte verteilt. Zu einer Segregation aufgrund der 
sexuellen Orientierung besteht keinerlei Grund.  
Lediglich wenn von dem oder der Geflüchteten unmittelbar bei der Aufnahme oder im 
Laufe der Unterbringung der Wunsch geäußert wird, in einem Safe Space 
ausschließlich für LGBTIQ+ oder alleine untergebracht zu werden, wird diesem 
Wunsch entgegengekommen. Selbstverständlich werden auch Paare gemeinsam 
untergebracht.  
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich unter den Geflüchteten auch 
solche mit homo- oder transphoben Ansichten befinden und Angehörige der 
LGBTIQ+ Gruppe durch Gesten, verbal oder sogar körperlich attackieren. Bei 
Bekanntwerden solcher Vorfälle greifen die Fachkräfte der Sozialen Arbeit in 
Abstimmung mit der Gewaltschutzkoordinatorin sofort ein und weisen die 
Aggressoren in ihre Schranken und sorgen auf Wunsch für eine Verlegung.  
Das Amt für Wohnungswesen unterhält im Kolibriweg in enger Zusammenarbeit mit 
der Aidshilfe Köln als betreuenden Träger seit 2017 ein Wohnprojekt für LGBTIQ+ 
mit insgesamt 25 Wohneinheiten. Dieses ist derzeit mit 26 Personen vollständig 
belegt.  
3.5. Psychisch belastete Geflüchtete  
Sicherlich stellten der Verlust der Heimat und des eigenen Zuhauses im 
Herkunftsland sowie die individuellen Umstände der Flucht bei fast allen Geflüchteten 
eine mehr oder minder große psychische Belastung dar. Bei einigen ist die 
psychische Belastung jedoch so groß, dass ihre Fähigkeit, im Alltag zurecht zu 
kommen, beeinträchtigt ist und die daher einer besonderen Unterbringung bedürfen.  
Kein Geflüchteter ist verpflichtet, im Rahmen seiner Unterbringung und Aufnahme 
seine gesundheitlichen Belange und damit auch nicht psychische Traumata und 
Probleme den Mitarbeiter*innen des Sozialen Dienstes zu offenbaren. Der Soziale 
Dienst kann jedoch jederzeit aufgrund psychischer Beeinträchtigungen nachträglich 
um eine Beratung gebeten werden.  
Bei psychisch extrem belasteten Personen besteht einerseits ein erhöhtes Bedürfnis 
nach Ruhe und einer exklusiven Rückzugsmöglichkeit. Diesem Bedürfnis wird, 
soweit es die Ressourcen zulassen, mit der Unterbringung in Einzelzimmern 
Rechnung getragen. Anderseits kann aufgrund der psychischen Beeinträchtigung 
auch die Fähigkeit eingeschränkt sein, das eigene Leben zu organisieren, so dass 
das Angebot einer zentralen Verpflegung oder Reinigung der Wäsche sinnvoll sein 
kann. Zudem bieten Gesellschaft und betreute Aktivitäten mit anderen Geflüchteten 
eine Gelegenheit zur Ablenkung von persönlichen Problemen, so dass letztlich ein 
Wohnheim die bessere Alternative ist als ein völlig isolierter eigener Wohnraum. 
In der Bonner Straße wird in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz ein 
Wohnheim unterhalten, welches hauptsächlich männliche Geflüchtete mit 
besonderen psychischen Belastungen beherbergt und sich besonders um sie 
kümmert.

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42. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03.2024 
Außerdem besteht in der Altstadt-Nord in einem Mehrfamilienhaus seit längerer Zeit 
ein weiterer kleiner und unauffälliger Standort zur Unterbringung psychisch belasteter 
Männer. Ein weiterer Standort ist derzeit in Planung.  
Zu den Unterbringungsmöglichkeiten für psychisch belastete Frauen wird auf die 
obigen Ausführungen verwiesen.  
Es findet eine eingehende und unterstützende Beratung über psychiatrische 
Behandlungsmöglichkeiten im Regelsystem statt, jedoch müssen letztlich die 
Geflüchteten selber den Schritt in eine Behandlung gehen. 
3.6. Unbegleitete minderjährige Geflüchtete  
Minderjährige Geflüchtete, die sich ohne Begleitung einer volljährigen 
sorgeberechtigten Person, in der Regel ein oder beide Elternteile, in Deutschland 
aufhalten, fallen in die Zuständigkeit der Jugendämter.  
Diese unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten (kurz UMF, auch unbegleitete 
minderjährige Ausländer*innen, UMA) werden von Sozialarbeiter*innen des Amtes 
für Kinder, Jugend und Familie nach § 42 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII vorläufig in 
Obhut genommen. Es wird dann so rasch wie möglich vom Familiengericht ein 
Vormund oder ein Amtsvormund für die/den geflüchteten Minderjährigen (§ 1774 
BGB) bestellt, damit eine voll geschäftsfähige Person für ihn Regelungen treffen 
kann. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie sorgt in diesem Zusammenhang auch 
für eine adäquate Unterbringung mit pädagogischer Betreuung. Es wird dazu einen 
gesonderten Bericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie geben, dem hier nicht 
vorgegriffen werden soll.  
Wenn UMF volljährig werden, geht die Zuständigkeit für ihre Unterbringung auf das 
Amt für Wohnungswesen über, welches ihnen dann unter weitgehender 
Berücksichtigung sozialer Belange (Schulanbindung, soziale Bindungen) einen 
passenden Unterkunftsplatz zuweist. Der Übergang in die Unterbringung mit 
Erwachsenen erfolgt nicht abrupt, sondern wird in einer Übergangsphase von den 
Fachkräften der Sozialarbeit beider Ämter gestaltet.   
 
Der II. Quartalsbericht 2024 zur Situation Geflüchteter in Köln mit Stichtag 30. Juni 
2024 wird vom Amt für Wohnungswesen zum Ende des III. Quartals 2024 erstellt.

Beratungsverlauf (15)

06.06.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.06.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.06.2024 Gesundheitsausschuss
TOP 6.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.06.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.06.2024 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 8.4 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
17.06.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.06.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.06.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.06.2024 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.06.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
20.06.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.06.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.06.2024 Finanzausschuss
TOP 2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.09.2024 Integrationsrat
TOP 5.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.09.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1762/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
04.06.2024
Erstellt
31.05.2024 11:18