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V/0308/2013

Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für den Löschzug Kinderhaus der Freiwilligen Feuerwehr, Kristiansandstraße

Vorlagen 03.05.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.07.2013, TOP 15.1

308-13 - Anlage 3

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Ansehen

308-13 - Anlage 7

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308-13 - Anlage 5

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Beschlussvorlage

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Ansehen

308-13 - Anlage 3

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Anlage 3

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308-13 - Anlage 7

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Anlage 7 zur Vorlage V/0308/2013

Kostenberechnung

PROJEKT Neubau Feuerwehrgerätehaus
Kristiansandstraße, Münster-Kinderhaus

Stand der Planung: Entwurf von Mai’2013, Maßstab: 1:100.

Stand der Kosten: - voraussichtlicher Kostenstand 2014

VARIANTE 1 VARIANTE 2
mit Gerätewart- |ohne Gerätewart-
wohnung wohnung

Grundstück 0,00€

Herrichten und Erschließen 147.020,00 €

Bauwerk - Baukonstruktion 1.004.800,00 €

Bauwerk - Technische Anlagen 170.400,00 €

Außenanlagen 340.150,00 €
Ausstattung und Kunstwerke j 46.350,00 €

Baunebenkosten 45.850,00-€

GESAMTKOSTEN \ 1.754.570,00 € 1.527.370,00 €

aufgestellt: 14.05.2013
Stadt Münster, Amt für Immobilienmanagement

Voßkuhl Müken

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308-13 - Anlage 4

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Anlage 4

308-13 - Anlage 2

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Anlage 2

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308-13 - Anlage 1

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Anlage 1

308-13 - Anlage 8

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Anlage 8 
 
 
37 0 
  (11  1110 130606_Anlage_Gerätewartwohnungen)            06.06.2013 
 
Bedarf von Wohnungen für Gerätewarte in Feuerwehr-Gerätehäusern 
 
Der Bedarf einer Gerätewartwohnung in einem Feuerwe hr-Gerätehaus ergibt sich aus Sicht 
der Feuerwehr auf Grund folgender Aspekte: 
 
1. Zur Gewährleistung der steten Einsatzbereitschaf t der Einsatzfahrzeuge sowie der 
Einsatzgerätschaften wird in jedem Löschzug der Fre iwilligen Feuerwehr ein 
ehrenamtliches Mitglied mit der Funktion des Gerätewartes betraut. In Verbindung mit 
einer Wohnung im Feuerwehr-Gerätehaus ist dem Gerät ewart bzw. der Gerätewartin 
eine nahezu tägliche Kontrolle des Fahrzeugparks mö glich, ohne dass hierfür 
besondere Aufwendungen durch Wegezeiten und Wegekos ten entstehen. 
Insbesondere aber liegt der Nutzen auf Seiten der S tadt Münster als 
Gefahrenabwehrbehörde, da sich aus der intensiven K ontrolle eine hohe 
Verfügbarkeit der Einsatzfahrzeuge ergibt. 
 
2. Sofern dem Gerätewart im Feuerwehr-Gerätehaus ei ne Wohnung zur Verfügung 
steht, erfolgt indirekt auch eine Aufsicht der gesa mten Liegenschaft mit ihren hohen 
Werten. Das Feuerwehr-Gerätehaus sowie der Fahrzeug park eines Löschzuges 
stellen insgesamt einen Wert von ca. 2 Mio. Euro dar. 
 Vor dem Hintergrund, dass bundesweit zunehmend Ein brüche und Vandalismus in 
Feuerwehr-Gerätehäusern bzw. an dem dort eingestellten Fahrzeugpark festzustellen 
sind, gewinnt eine „Bewachung“ zunehmend an Bedeutu ng. Dabei dient das 
Beaufsichtigen der Liegenschaft nicht nur dem Schut z der Werte, sondern vor allem 
der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr.  
 
3. Durch den im Feuerwehr-Gerätehaus wohnenden Gerä tewart ist im Alarmierungsfall 
eine zeitliche Optimierung der Abläufe gewährleiste t: Bei einem Einsatz wird das 
Feuerwehr-Gerätehaus durch den Gerätewart aufgeschl ossen, geöffnet und 
beleuchtet. Der Gerätewart hat auf Grund seines zei tlichen Vorlaufes Gelegenheit, 
Einsatzadresse und Einsatzauftrag für die nachfolge nden Einsatzkräfte zu 
dokumentieren (Faxkopie für Folgefahrzeuge). Er kan n ferner das erste 
Einsatzfahrzeug starten (Druckaufbau für den Bremsk reislauf, Warmlaufen des 
Motors) und ist auch i.d.R. Maschinist (Fahrer) des  ersten ausrückenden 
Einsatzfahrzeuges. 
 
 Insgesamt kann das Ausrücken eines Löschzuges durc h diese vorbereitenden 
Maßnahmen um ein bis zwei Minuten beschleunigt werd en. Bezogen auf die Hilfsfrist 
von insgesamt maximal acht Minuten zwischen dem Aus lösen des Alarms und dem 
Eintreffen an der Einsatzstelle bedeutet dieser Zei tgewinn eine Verbesserung dieses 
wesentlichen Leistungsmerkmals der Stadt Münster von bis zu 25 %! 
 
Da die Stadt Münster die Schaffung von Wohnraum auc h als kommunale Aufgabe begreift 
und über ein Tochterunternehmen aktiv Wohnraum erst ellen lässt, stellt die Bereitstellung 
von Wohnungen für die Gerätewarte an Feuerwehr-Gerä tehäusern eine wirkungsvolle 
Möglichkeit dar, die Schaffung von Wohnraum mit ein em Mehrwert für eine städtische 
Pflichtaufgabe zu verbinden, die für die Bürgerinne n und Bürger zu einer Verbesserung des 
Schutzniveaus führt. 
 
Vor dem Hintergrund der mehrfachen Synergien, die s ich aus der Bereitstellung von 
Wohnungen für Feuerwehr-Gerätewarte ergeben, sollte  an diesem Konzept, das die Stadt 
Münster bislang für alle nach dem Krieg erstellten Neubauten realisiert hat, festgehalten 
werden. Selbstverständlich entrichten die Inhaber d er Wohnungen eine ortsübliche Miete, 
über die die Kosten der Gerätewartwohnung weitgehend refinanziert werden. 
 
Vor dem Hintergrund eines im interkommunalen Vergle ich sehr hohen Mietpreisniveaus 
muss die Stadt Münster perspektivisch Instrumente e ntwickeln, die es den in der Freiwilligen 
Feuerwehr ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, auch weiterhin 
(Miet-)Wohnungen zu finanzieren, die aufgrund ihrer Lage eine Mitwirkung in der Freiwilligen 
Feuerwehr dauerhaft ermöglichen.

308-13 - Anlage 6

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Anlage 6

308-13 - Anlage 5

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Anlage 5

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Beschlussvorlage

15190 Zeichen

V/0308/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für den Löschzug Kinderhaus der Freiwilligen Feuerwehr, 
Kristiansandstraße 
Zustimmung zur Planung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.06.2013 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
02.07.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
04.07.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
10.07.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
10.07.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag 
I. Sachentscheidung 
 
1. Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses Münster - Kinderhaus wird nach den Plänen des 
Amts für Immobilienmanagement vom April 2013 in Bezug auf die Gerätewartwohnung in 
zwei Varianten vorgestellt: 
 
1.1 Neubau des Feuerwehrgerätehauses Münster -Kinderhaus als zweigeschossiges Ge-
bäude mit Gerätewartwohnung (Anlage 1 – 3) 
1.2 Neubau des Feuerwehrgerätehauses Münster-Kinderhaus als eingeschossiges Gebäu-
de ohne Gerätewartwohnung (Anlage 4 - 6)  
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf der Grundlage der vorgelegten Variante… 
der Vorplanung fortzuführen und den Baubeschluss herbeizuführen. 
 
3. Die Kostenschätzungen nach DIN 276 von März 2013 (Anlage 7) werden für die Variante 
1.1 mit Gerätewartwohnung mit Investitionskosten in Höhe von 1.754.570,00 € und die V a-
riante 1.2 ohne Gerätewartwohnung mit Investitionskosten in Höhe von 1.527.370,00 € zur 
Kenntnis genommen.  
 
II. Kosten/Folgekosten . 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Entscheidung für die Variante 1.1 (mit Gerätewar t-
wohnung) Investitionskosten von insgesamt 1.754.570,00 € bzw. mit der Entscheidung für die V a-
riante 1.2 (ohne Gerätewartwohnung)  Investitionskosten von insgesamt 1.527.370,00 € für den 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0308/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Koppenborg 
Ruf: 
492-2419 
E-Mail: 
Koppenb@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.06.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0308/2013 
Bau und die Einrichtung des Feuerwehrgerätehauses gemäß der Kostenschätzungen nach DIN 
276 vom März 2013 entstehen (Anlage 7).  
Die Folgekosten werden zum Baubeschluss dargestellt. 
 
III. Mittelbereitstellung/Finanzierung 
 
Zur Finanzierung der Investitionsmaßnahme stehen im Haushaltsplan 2013 in der Produktgruppe 
„0209 Brandschutz und feuerwehrtechnische Hilfeleistung“ bei der Investitionsmaßnahme „4330 
Neubau FGH Kinderhaus“ 1.200.000 Euro bereit. Der  darüber hinaus benötigte Finanzierungsa n-
teil wird aus dem gesamten Investitionsbudget des Jahres 2013 der zuvor genannten Produk t-
gruppe getragen. Diese Mittelumschichtung innerhalb des Budgets  ist gemäß § 9 der Haushalt s-
satzung zulässig. 
 
Die Verwaltung w ird bei der Erstellung des Haushaltsplanentwurfes 2014 und der mittelfristigen 
Investitionsplanung bis 2017 diese Finanzierungsvariante in angemessener Form berücksichtigen.  
 
 
 
Begründung 
 
Bisherige Beschlüsse 
 
Mit der Vorlage V/0540/2011 hat der Rat der Stadt Münster dem Errichtungsbeschluss zum Ne u-
bau eines Feuerwehrgerätehauses zugestimmt. 
 
Zu 1.1  Planung – Entwurf mit Gerätewartwohnung 
 
Der Entwurf für den Neubau sieht wegen der komplizierten Grundstücksverhältnisse und –größe in 
Verbindung mit den vo rhandenen Schulwegeverbindungen eine kompakte zweigeschossige B e-
bauung auf möglichst geringer bebauter Grundstücksfläche vor. Das Gebäude mit eingeschossiger 
Fahrzeughalle, einem angeschlossenen Funktionstrakt im Erdgeschoss, einer Gerätewartwohnung 
(siehe hierzu auch die Stellungnahme der Feuerwehr Münster, Anlage 8) und den Schulungsrä u-
men für die Freiwillige Feuerwehr im ersten Obergeschoss, steht als lineares Gebäude parallel zur 
Kristiansandstraße.  
 
Die Fahrzeughalle bietet Platz für drei Fahrzeuge un d öffnet sich zur Hauptstrasse. Sie ist nach 
den einschlägigen Vorschriften und der vorgegeben Größe, funktional konzipiert. Vor der Halle ent-
steht eine Aufstellmöglichkeit für drei Löschfahrzeuge. Zur Strasse orientiert befinden sich der 
Haupteingang zur Erschließung des Gebäudes und das Büro des Löschzugführers. Über Innenfl u-
re werden alle im Erdgeschoss liegenden Funktionsräume, die Fahrzeughalle und der nör dliche 
Nebeneingang mit Treppenhaus erreicht. 
 
Der Umkleide-, Dusch- und Toilettenbereich für die  Männer orientiert sich zur Nordseite. Der B e-
reich ist vom Mittelflur sofort zugänglich, intern miteinander verbunden und hat einen direkten Z u-
gang zur Fahrzeughalle. Für die Damen liegt der Umkleidebereich mit Dusch - und Toilettenraum 
auf der gegenüberlie genden Flurseite und ist funktional aufgeteilt und untereinander ve rbunden. 
Weitere Nebenräume, wie Haustechnikraum, Lager- und Putzmittelraum, sowie ein Abstellraum für 
Material der Jugendfeuerwehr sind entsprechend ihrer Funktion im Gebäude definiert. 
 
Über einen Nebeneingang auf der Nordseite gibt es einen weiteren Zugang für die Nutzer direkt 
vom Parkplatz. Dieser Zugang ermöglicht kurze Wege im Einsatz zu den Umkleidebereichen für 
Männer und Frauen. Das Treppenhaus zur Erschließung des Obergeschosses i st dem Nebenein-
gang zugeordnet. Im ersten Obergeschoss befindet sich der Schulungsraum für Erwachsene und 
für die Jugend mit einer vorgelagerten Flurzone, der Teeküche und einem Lehrmittelraum.

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V/0308/2013 
Die Gerätewartwohnung im ersten Obergeschoss wird von der Nordseite über eine separate Trep-
pe erschlossen. Das garantiert eine komplette Funktionstrennung zwischen privater Wohnung und 
den Funktionsräumen der Feuerwehr. Über einen Win dfang mit angrenzendem, kleinem Flur  wird 
die Wohnung erschlossen. Sie ist funktional aufgeteilt, hat ca. 105 qm Wohnfläche und ist für eine 
Familie mit zwei Kindern konzipiert. Wohnraum und Essküche sind ausreichend groß beme ssen, 
offen gestaltet und erlauben viele Einrichtungsmöglichkeiten. Eine kleine Loggia zur Südseite ru n-
det das Angebot ab. Die Schlafräume orientieren sich Richtung Norden. Die Raumgrößen orientie-
ren sich an der unteren Grenze der im Raumprogramm vorgegebenen Größenangaben. 
 
Die äußere Gestaltung des Gebäudes ist aus den inneren Funktionen heraus entwickelt. Die H ö-
henstaffelung resultiert aus den inneren Funktionen. Die Mindesthöhe der Fahrzeughalle ist vorge-
geben. Die Höhe des Funktionstraktes folgt den erforderlichen Höhen der Innenräume. L ediglich 
der Schulungsraum im ersten Obergeschoss hat eine der Grundfläche a ngepasste, höhere lichte 
Raumhöhe. Alle übrigen Raumhöhen im Obergeschoss orientieren sich nach Raumhöhen im 
Wohnungsbau. Die Fenstergrößen und die Anordnung sind funktional gewählt, spannungsvoll g e-
setzt und garantieren optimale Lichtverhältnisse im Inneren. 
 
Das Gebäude wird mit einem roten Stein verkleidet und steht als solides Bauwerk da, welches 
durch die Farbgebung die besondere Nutzung des Gebäudes signalisiert. Durch die strenge, kub i-
sche  Gestaltung, verbunden mit der Material - und Farbwahl steht der Neubau als eigenständiges 
und gut gestaltetes Gebäude an dieser Stelle im öffentlichen Raum. 
 
Um Kosten zu sparen, werden Sektionaltore anstelle kostenintensiverer Falttore aus Stahl für die 
Fahrzeughalle vorgesehen. Sollte sich im Rahmen der weiteren B earbeitung herausstellen, dass 
Falttore aus Aluminium im Vergleich zu Sektionaltoren günstiger sind, werden Falttore aus Alum i-
nium eingebaut. In der Halle soll ein Industrieestrich anstelle von Spaltklinker auf dem Boden ve r-
legt werden.  
 
Die Planung ist mit der Berufsfeuerwehr, insbesondere mit dem Löschzug Kinderhaus der Freiwi l-
ligen Feuerwehr als Nutzer abgestimmt und wird von beiden Seiten trotz Reduzierung des Sta n-
dards unterstützt. Die Schulverwaltung favorisiert die Lösung mit der Gerätewartwohnung, da sie in 
der Existenz der Gerätewartwohnung einen Mehrwert auch für die Aufsicht des Schulbereichs 
sieht. 
 
Zu 1.2 Planung – Entwurf ohne Gerätewartwohnung 
 
Beim zweiten Entwurf wird um anfänglich Investitionskosten zu sparen auf die Gerätewartwohnung 
verzichtet. Die Fahrzeughalle bietet auch hier Platz für drei Fahrzeuge und öffnet sich zur Haup t-
strasse. Sie ist nach den einschlägigen Vorschriften der vorgegebenen Größe funktional konzipiert. 
Vor der Halle entsteht eine Aufstellmöglichkeit für drei Löschfa hrzeuge. Der angrenzende, eing e-
schossige Funktionsbereich or ientiert sich von der Gebäudeausrichtung in Nord -Südrichtung und 
steht im rechten Winkel zur Halle. Über einen Mittelflur werden alle Räume gut erschlossen. Der 
Haupt- und Nebeneingang ermöglicht kurze Wege im Einsatzfall. Die Umkleide - und Sanitärberei-
che für Männer und Frauen sind funktional angeordnet und unterstützen einen schnellen und re i-
bungslosen Ablauf im Einsatzfall. Alle übrigen Räume für das Gerätehaus sind den internen Abläu-
fen entsprechend im Gebä ude verteilt und zugeordnet. Der Schulungsraum für Erwachsene und 
für die Jugend hat eine höhere lichte Raumhöhe.  Die übrigen Raumhöhen sind entsprechend ihrer 
Funktion festgelegt. 
 
Die äußere Gestaltung des Gebäudes ist aus den inneren Funkt ionen heraus entwickelt. Die H ö-
henstaffelung resultiert aus den inneren Funktionen. Die Mindesthöhe der Fahrzeughalle ist vorge-
geben. Die Höhe des Funktionstraktes folgt den erforderlichen Höhen der Innenräume. Die Fen s-
tergrößen und die Anordnung sind funk tional gewählt, spannungsvoll gesetzt und garantieren o p-
timale Lichtverhältnisse im Inneren.

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V/0308/2013 
Der Funktionstrakt wird mit einem roten Stein verkleidet , bei der Fahrzeughalle steht das Material 
der Außenhaut noch nicht fest. Um Kosten zu sparen, werden Sektionaltore anstelle kostenintensi-
verer Falttore aus Stahl für die Fahrzeughalle vorgesehen. Sollte sich im Rahmen der weiteren 
Bearbeitung herausstellen, dass Falttore aus Aluminium im Vergleich zu Sektionaltoren günstiger 
sind, werden Falttore aus Alum inium eingebaut. In der Halle soll ein Industrieestrich anstelle von 
Spaltklinker auf dem Boden verlegt werden.  
 
Die Planung ist mit der Berufsfeuerwehr, insbesondere auch mit dem Löschzug Kinderhaus der 
Freiwilligen Feuerwehr als Nutzer abgestimmt, wird von dort aber aufgrund der fehlenden Gerät e-
wartwohnung nicht unterstützt. Auch die Schulverwaltung favorisiert diese Variante nicht, da sie 
in der Existenz der Ger ätewartwohnung einen Mehrwert auch für die Aufsicht des Schulbereichs 
sieht. 
 
Zu II:   Kosten/Folgekosten 
 
Die Kosten für den Neubau, die Einrichtung und die Außenanlagen des Feuerwehrgerätehauses 
gemäß der Kostenschätzung nach DIN 276 vom März 2013 betragen 1.754.570,00 € für Varia nte 
1.1 (mit Gerätewartwohnung). Die Bruttogeschossfläche (BGF) des Neubaus betr ägt 839,00 m² 
und erzeugt Bauwerkskosten (Kostengruppe (KG) 300 + Kostengruppe 400) in Höhe von 
1.175.200,00 €. Das entspricht Bauwerkskosten von 1.400,72 €/m² BGF. Für das Projekt entst e-
hen zusätzlich Folgekosten. Diese werden zum Baubeschluss genannt. Für die Ausstattung, Möbel 
und die Außenanlagen entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 375.240,00 €. Die Gesamtba u-
kosten über alle Kostengruppen betragen 1.754.570,00 €. 
 
Für die Variante 1.2 (ohne Gerätewartwohnung) betragen die Kosten für den Neubau, die  Einrich-
tung und die Außenanlagen des Feuerwehrgerätehauses gemäß der Kostenschätzung nach DIN 
276 vom März 2013  1.527.370,00 €. Die Bruttogeschossfläche (BGF) für d en Neubauentwurf be-
trägt 641 m² und erzeugt Bauwerkskosten (KG 300 + KG 400) in Höhe von 9 50.600,00 €. Das ent-
spricht Bauwerkskosten in Höhe von 1.483,00 €/m² BGF. Für das Projekt entstehen zusätzlich  
Folgekosten. Diese werden zum Baubeschluss genannt. Für die Ausstattung, Möbel und die A u-
ßenanlagen entstehen zusätzliche Kosten von 375.240,00 €. Die Gesamtbaukosten über alle Kos-
tengruppen für das Feuerwehrgerätehaus ohne Gerätewartwohnung betragen 1.527.370,00 €. 
 
Die Errichtung der Gerätewartwohnung erfordert einen um rd. 230.000 € höheren Investitionsb e-
trag. Die Miete, die nach Mietspiegel für die Wohnung erhoben werden kann, liegt bei 6,50 €/m² im 
Monat. Aufgrund der zusätzlichen Investition beträgt die kostendeckende Kaltmiete 8,90€/m² im 
Monat. Bei einer Wohnungsgröße von 105 m² ergibt sich ein jährliches Defizit von rd. 3.200 €. U n-
ter Berü cksichtigung der üblichen Abschläge in Gerätewartwohnungen für die Lärmb elastung ( -
15%) wäre demnach eine Kaltmiete nach Mietspiegel von 5,53 €/m² erzielbar. Die „Kostenmiete“ 
(die nach Anrechnung der Abschläge aber nicht sämtliche Kosten deckt) läge bei 7,57 €/m². Das  
jährliche Defizit beträgt unter Berücksichtigung der Abschläge rd. 2.700 €.  
 
Weitere Kostenreduzierungen können ggf. durch Reduzierungen baulicher Art erreicht werden. Es 
ist vorgesehen, diese nach Ko nkretisierung der zugestimmten Planung mit der Vorlage zum Ba u-
beschluss darzulegen. 
 
Zu III:  Mittelbereitstellung/Finanzierung 
 
Die Standortsuche für das Feuerwehrgerätehaus gestaltete sich äußerst schwierig! Zahlreiche 
Standortalternativen wurden untersucht und schlussendlich wurde der Standort neben dem Schu l-
zentrum beschlossen. 
Bei der ersten Kostenvorschau im Rahmen des Errichtungsbeschlusses war der umfangreiche 
Mehraufwand für das Herrichten des Baugrundstücks an diesem Standort, sowie die Standarda n-
passungen für Feuerwehrgerätehäuser in Bezug auf Unfallschutz und Hygiene noch nicht abse h-
bar. Die weitere Bearbeitung des Projekts ergab, dass der finanzielle Aufwand für die Schaffung 
von adäquaten Freiflächen für die Feuerwehr erheblich größer wird als anfänglich angenommen.

- 5 - 
V/0308/2013 
Der finanzielle Mehrbedarf des Gesamtprojekts entsteht im Wesentlichen durch die standortb e-
dingten Grundstücksverhältnisse.  
 
Dem Mehraufwand steht allerdings gegenüber, dass keine Kosten für den Grundstückserwerb a n-
fallen, da es sic h um ein städtisches Grundstück handelt, da ss „verdichtet“ genutzt wird. Das 
Grundstück am Altstandort kann hingegen als Immobilie weiter verwertet werden.   
 
Zur Finanzierung stehen im Haushaltsplan bei der Investionsmaßnahme “4330 Neubau FGH Ki n-
derhaus“  insgesamt 1.200.000    Euro zur Verfügung. Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt im 
Haushaltsjahr 2013 durch eine Mittelumschichtung von der Investitionsmaßnahme „0100 Bescha f-
fung von Spezialfahrzeugen und Geräten“. Die Deckung des finanziellen Mehrbeda rfes aus dem 
Investitionsbudget der Feuerwehr erfolgt, um die Maßnahme nicht noch weiter zu verz ögern. Seit 
dem Errichtungsbeschluss im Oktober 2011 sind bereits 18 Monate verstrichen. Dem Errichtung s-
beschluss ging ein ebenfalls 18 Monate währender Prozess der Grundstückssuche voraus. Den 
ehrenamtlich tätigen Einsatzkräften soll eine noch längere Wartezeit nicht zugemutet werden.  
Die in der zur Deckung herangezogenen Haushaltsstelle ausgewiesenen Mittel zur Beschaffung 
von Fahrzeugen und Geräten wurden bedarfsg erecht und projektscharf veranschlagt. Eine Ko m-
pensation der durch die Deckung nun gebundenen Mittel ist im Zuge der Aufstellung des Hau s-
haltplanes 2014 (Investitionsprogramm  bis 2017) vorgesehen.    
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1-6 Lageplan, Entwurfsplan, Ansichten 
Anlage 7, Kostenschätzung 
Anlage 8, Stellungnahme der Feuerwehr zu Gerätewartwohnungen

Beratungsverlauf (5)

18.06.2013 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
10.07.2013 Hauptausschuss
TOP 13.1 Vorberatung
Zur Sitzung
10.07.2013 Rat
TOP 15.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (2)

  • Kristiansandstraße
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0308/2013
Typ
Vorlagen
Datum
03.05.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37