V/0324/2017
Die Zukunft der Wasserversorgung in Münster - Neustrukturierung der Wasserversorgung (DIPOL)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1_V_0324_2017_Vorlage_02_2017_Zukunft_der_Wasserversorgung_in_MS
4026 Zeichen
Seite 1 Münster, 21.03.2017 Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 02/2017 Betreff Die Zukunft der Wasserversorgung in Münster Berichterstatter Herr Dr. Wernicke Anlagen - Erläuterungsbericht zur Neustrukturierung der Wasserversorgung - FAQ-Fragenkatalog - Tischvorlage des hydrogeologischen Gutachtens zum Grundwasserwiederanstieg Antrag Der Aufsichtsrat wolle beschließen: Der Gesellschafterversammlung wird folgender Beschluss zur Annahme empfohlen: Dem Konzept zur Neustrukturierung der Wasserversorgung („DIPOL“) wird zugestimmt: - Zwei Wasserwerke mit Erweiterungspotenzial (Hornheide, Hohe Ward) werden umfassend technisch erneuert und ausgebaut. Die Investitionskosten hierfür be- tragen rund 24 Mio €. - Zwei Wasserwerke ohne Erweiterungspotenzial (Geist, Kinderhaus) werden ge- schlossen. - Der gemäß hydrogeologischem Gutachten vom 01.02.2017 von einem Wiederan- stieg des Grundwasserspiegels aufgrund der Schließung des Wasserwerks Geist betroffene heutige Gebäudebestand, wird so lange wie notwendig vor den Folgen des Grundwasseranstiegs geschützt. Dazu wird gemäß den Empfehlungen des hydrogeologischen Gutachtens ein Wasserhaltungsbetrieb eingerichtet. Die Kos- ten von ca. 100.000 € p.a. werden als Teil der Kosten des Betriebes und der In- standhaltung der Wasserwerke bei der Ermittlung der Wasserpreise berücksich- tigt. Bei Bau- und/oder Änderungsanträgen für Neubauten bzw. Erweiterungen werden gezielte Hinweise auf den zu beachtenden Grundwasserstand an die po- tenziellen verantwortlichen Bauherren zum Schutz der betroffenen Bauwerke ge- geben. Seite 2 Begründung Ziel der Neustrukturierung der Wasserversorgung für Münster ist es, unter Berücksichti- gung des prognostizierten starken Bevölkerungswachstums bis 2029 auch für die Zu- kunft eine versorgungssichere und nachhaltige Trinkwasserversorgung sicherzustellen. Im Zusammenhang mit einem umfangreichen Sanierungsbedarf aller Wasserwerke sind diverse Möglichkeiten einer zukünftigen, qualitativ hochwertigen und versorgungssiche- ren Wasserversorgung untersucht worden und entsprechende Bewertungen erfolgt. Da- bei hat sich das Dipol-Konzept als die sinnvollste Variante herausgestellt. Diese Vari- ante beinhaltet die Konzentration der Wasserversorgung auf die Standorte Hohe Ward und Hornheide mit allen notwendigen Erneuerungen und Ausbauten. Aus qualitativen Gründen wird das Oberflächenwasser in Hornheide zukünftig aus dem Dortmund-Ems-Kanal bezogen und die Ems abgehängt sowie eine moderne Direktauf- bereitung errichtet. Die Wasserwerke Geist und Kinderhaus werden in diesem Konzept nicht mehr berück- sichtigt und geschlossen. Im Zuge der Schließung des Wasserwerkes Geist wird es laut hydrogeologischem Gutachten zu einen Grundwasseranstieg im Bereich Geist kommen. Die Stadtwerke betreiben daher so lange wie notwendig eine sogenannte Wasserhal- tung, um so den Grundwasserstand auf einem unkritischen Niveau zu halten und sons- tige potenziell betroffene Gebäudebestände zu schützen. Die Umsetzung des DIPOL-Konzeptes erfordert Investitionen von 24 Mio € für die Sa- nierung und den Ausbau der Wasserwerke Hohe Ward und Hornheide. Durch die Um- setzung des Konzepts ergibt sich eine Betriebskostenersparnis von 350.000 € p.a. Dem stehen Kosten für den Wasserhaltungsbetrieb von 100.000 € p.a. gegenüber. Über den Abschreibungszeitraum ergibt sich damit ein wirtschaftlicher Vorteil des DIPOL-Kon- zepts von 3 Mio. € gegenüber einer Sanierungsvariante aller bestehenden Wasser- werke. Unter Berücksichtigung der Parameter „Wasserqualität“, „Versorgungssicherheit“, „Zu- kunftsfähigkeit“ sowie „Wirtschaftlichkeit“ stellt sich die Konzentration auf die Standorte Hornheide und Hohe Ward als die deutlich vorteilhafteste Lösung zur Neustrukturierung der Wasserversorgung für Münster dar. Detaillierte weitere Informationen stehen im Erläuterungsbericht zur Verfügung. Stadtwerke Münster GmbH gez. Dr. Müller-Tengelmann gez. Dr. Wernicke
Anlage 2_V_0324_2017_Zukunft_der_Wasserversorgung_in_MS_Anlage_Erlaeuterungsbericht_Stand23.03.2017
24731 Zeichen
1
Münster, 16.03.2017
Erläuterungsbericht zur Neustrukturierung der Wasserversorgung
1. Münsters Wasserversorgung von heute
Heute betreiben die Stadtwerke Münster vier Wasserwerke im Stadtgebiet Münster: Horn-
heide und Kinderhaus im Norden sowie Hohe Ward und Geist im Süden der Stadt.
Abbildung 1: Übersicht der heutigen Wasserwerke in Münster
An den vier Standorten produzieren sie rund 75 Prozent des Wasserbedarfs der Stadt
Münster – den weit größten Teil in Hornheide und Hohe Ward. Die restlichen 25 Prozent
des Trinkwasserbedarfs werden über das Wasserwerk Haltern der Gelsenwasser AG
zugeliefert.
2
Abbildung 2: Trinkwasserproduktionsmengen aus dem Jahr 2015
Das reine Grundwasser an den Wasserwerken deckt die Fördermenge nicht, sondern es
wird bereits heute in Abhängigkeit zur natürlichen Grundwasserneubildung zwischen 50
und 60 Prozent mit Wasser aus dem Dortmund-Ems-Kanal und Ems angereichert.
Abbildung 3: Heutige Anteile an der Trinkwassereigenproduktion (Jahr 2015)
3
2. Bevölkerungsprognose und zukünftiger Trinkwasserbedarf für Münster
In den kommenden Jahren wird Münster um die Größe einer mittelgroßen deutschen
Stadt wachsen (bis 2029 auf rund 337.000 Einwohner, Quelle: IT NRW). Hinzu kommt,
dass einige Anlagen sanierungsbedürftig sind.
Abbildung 4: Bevölkerungsprognose und Trinkwasserbedarf
Das bedeutet für die Stadtwerke als Trinkwasserversorger, dass zusätzliche Mengen zur
Verfügung gestellt werden müssen. Aus versorgungssicherheitstechnischer Sicht so-
wie dem Grundsatz der ortsnahen Wasserversorgung bietet sich hier nur eine Stär-
kung der Eigenproduktion an. Ausgehend vom prognostizierten Bevölkerungswachs-
tum wird der zukünftige Bedarf an Trinkwasser bei rund 19,9 Mio. m³/a liegen (vgl.
Abbildung 4).
4
Abbildung 5: Technisch realisierbare Trinkwasserp roduktionsmengen bei einer Grundsanierung des Ist -
Zustands
Abbildung 5 verdeutlicht, dass die aktuelle Wasserinfrastruktur bei einer einfachen Be-
standssanierung die dafür zusätzlich erforderlichen Erzeugungskapazitäten nicht hergibt,
denn die technisch realisierbare Trinkwasserproduktion umfasst in Summe rund 13,4 Mio.
m³/a und führt demzufolge zu einer Versorgungslücke von ca. 6,5 Mio. m³/a.
3. DIPOL
Da ein grundsätzlicher Handlungsbedarf besteht, um auch in Zukunft eine sichere,
qualitativ hochwertige, nachhaltige und wirtschaftlich optimierte, also für die gesamte
Stadt auch eine kostengünstige, Wasserversorgung sicherzustellen, wurden diverse Va-
rianten einer potentiellen Wasserwerksstruktur bewertend gegenübergestellt.
Die Bewertung basierte auf den heutigen und zukünftigen Rahmenparametern hinsichtlich
benötigter Investitions-/Sanierungskosten, Eigenerzeugungsmengen (fehlende Ausbau-
potentiale an den Standorten Kinderhaus und Geist) sowie des Fremdbezugs durch die
Gelsenwasser AG. Neben der reinen Grundsanierung der bestehenden vier sowie der
Reduzierung auf nur zwei Wasserwerke umfasste die Betrachtung im Wesentlichen Mo-
difikationen bzw. Verschneidungen dieser beiden Optionen.
5
Anhand eines Vergleichs auf Basis einer Bewertungsmatrix stellte sich die Konzent-
ration auf die Standorte Hornheide und Hohe Ward als die sinnvollste der betrachteten
Varianten dar und wird aufgrund ihrer Nord-Süd-Ausrichtung als DIPOL bezeichnet.
4. Erläuterung zur Bewertungsmatrix
Unter Beachtung der Prämissen „Wasserqualität“, „Versorgungssicherheit“, „Zu-
kunftsfähigkeit“ sowie „Wirtschaftlichkeit“ wurde anhand definierter Kriterien eine Be-
wertungsmatrix erstellt. Mit dieser wurden die beiden zweckmäßigsten Varianten
Sanierung (inkl. Produktionsaufstockung)
Umfasst die Erneuerung sanierungsbedürftiger Anlagen bzw. deren Komponenten sowie eine
Produktionsaufstockung am Standort Hornheide in Höhe von 1,8 Mio. m³/a
DIPOL
Außerbetriebnahme der Wa sserwerke Kinderhaus und Geist (fehlendes Ausbaupotential) so-
wie Sanierung und Ertüchtigung der verbleibenden Standorte Hornheide und Hohe Ward
beurteilt und verglichen.
Tabelle 1: Bewertungsmatrix
Im Folgenden werden die Kriterien der Bewertungsmatrix sowie die daraus resultieren-
den abschließenden Bewertungen näher erläutert.
Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis
1 Sicherstellung ausreichender Trinkwassermengen 10 90 900 100 1000
2 Zukunftsorientierung 10 90 900 100 1000
3 Investitionsbedarf 6 100 600 90 540
4 Wirtschaftlicher Betrieb 8 80 640 100 800
5 Trinkwasserqualität 10 80 800 100 1000
6 Ausbleibende Altlastengefährdung 7 50 350 100 700
7 Beibehaltung des Grundwasserstands ohne Haltungsbetrieb 5 100 500 0 0
8 Sicherstellung der Wasserrechte 8 65 520 100 800
9 Städtebauliches Entwicklungspotential 8 0 0 100 800
10 Potentielle Grundstückserlöse 8 0 0 100 800
11 Aufhebung der Wasserschutzgebietsauflagen 5 25 125 75 375
5335 7815Summe
Nr.
Sanierung
(inkl. Produktionsaufstockung) DIPOLKriterien Bedeutung
0 - 10
6
4.1 Sicherstellung ausreichender Trinkwassermengen
Die langfristige Sicherstellung ausreichender Trinkwassermengen gehört zu den wesent-
lichen Zielen der Wasserwerksumstrukturierung. Allerdings unterstreicht der mit 14 Pro-
zent (vgl. Abbildung 6 ) relativ gering ausfallende Anteil an der technisch reali sierbaren,
ortsnahen Trinkwasserproduktion, dass die Wasserwerke Geist und Kinderhaus in der
Variante „Sanierung (mit Produktionsaufstockung)“ lediglich einen marginalen Beitrag zur
Mengenbereitstellung liefern.
Abbildung 6: Technisch realisierbare Trinkwassereigenproduktionsmengen bei einer Grundsanierung des
Ist-Zustands zzgl. Produktionsaufstockung am WW Hornheide
Demgegenüber greift die DIPOL-Variante auf die nur an den Standorten Hornheide und
Hohe Ward verfügbaren Ausbaupotentiale zurück. Den wesentlichen Anteil trägt hierbei
das Wasserwerk Hornheide (vgl. Abbildung 7).
7
Abbildung 7: Prognostizierte Trinkwassereigenproduktionsmengen im DIPOL
Für das Jahr 2029 ist von einem Trinkwasserbedarf von rund 19,9 Mio. m³/a auszugehen.
Die Abbildung 8 veranschaulicht die Zusammensetzung dieser Menge im DIPOL.
Abbildung 8: Zusammensetzung der Trinkwassereinspeisung im DIPOL (inkl. des Fremdbezugs)
Der Fremdbezug stellt bei einer erhöhten Trinkwasserproduktion von 19,9 Mio. m³/a vor-
rangig die Mengen bereit, die durch die favorisierte ortsnahe Trinkwassergewinnung
8
nicht abgedeckt werden können. Mit Blick auf die Versorgungssicherheit bietet die Ein-
speisung des Fremdbezugs die Möglichkeit, im Not - und Bedarfsfall auf die maximal
mögliche Bezugsmenge zurückzugreifen.
Bewertung
Das DIPOL-Konzept bietet das größte Potential für die Eigenförderung. Dies steht im
Einklang mit der bis 2029 voraussichtlich auf knapp 340.000 Einwohner anwachsenden
Stadt Münster bei gleichzeitig gebotener möglichst ortsnaher Wasserversorgung. Der
nicht über Eigenförderung abdeckbare Wasserbedarf wird dann über den externen Bezug
bei Gelsenwasser abgesichert. Bis 2029 ist es das Ziel, ca. 80% des Wasserbedarfs über
Eigengewinnung und 20% über den Gelsenwasserbezug darzustellen.
4.2 Zukunftsorientierung
In beiden Varianten erfolgt eine Produktionsaufstockung nach dem neusten Stand der
Technik.
Abbildung 9: Anteile an der Trinkwassereigenproduktion in der Variante Sanierung (inkl. Produktionsauf-
stockung)
Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis
10 90 900 100 1000
Sanierung
(inkl. Produktionsaufstockung) DIPOLBedeutung
0 - 10
9
Abbildung 10: Anteile an der Trinkwassereigenproduktion im DIPOL
Aufgrund ihrer technischen Ausrichtung ermöglicht die Aufstockung grundsätzlich eine
verbesserte Reaktion auf absehbare Herausforderungen im Be reich der Spuren-
stoffreduktion. Diese resultieren schlussendlich aus einer kontinuierlich fortschreitenden
Analytik und den damit einhergehenden Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Bewertung
Gegenüber der Produktionsaufstockung innerhalb der Bestandssanierung stellt sich die
entsprechende Produktionskapazität im DIPOL umfangreicher dar. Der Anteil zur Ge-
samtproduktion steigt um weitere 6 auf 18 Prozent (vgl. Abbildung 10).
4.3 Investitionsbedarf
Die nachfolgenden Tabellen liefern jeweils eine detaillierte Auflistung der für den DIPOL
bzw. die Bestandssanierung notwendigen Maßnahmen inklusive der dafür anberaumten
Kosten.
Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis
10 90 900 100 1000
Sanierung
(inkl. Produktionsaufstockung) DIPOLBedeutung
0 - 10
10
Tabelle 2: Investitionsbedarf Sanierung (Detail)
Tabelle 3: Investitionsbedarf DIPOL (Detail)
Werden die Investitionen des DIPOLs in Bezug zu den technisch realisierbaren Förder-
mengen gestellt, veranschaulichen die „relativen Investitionsquotienten“ der Wasser-
werke Hohe Ward und Hornheide eine vorliegende Ineffizienz der Wasserwerke Kinder-
haus und Geist. Ihr analog ermittelter „relativer Sanierungsquotient“ fällt in beiden Fällen
deutlich höher aus (vgl. Tabelle 4).
Maßnahme Umsetzung (€)
Wasserwerk Geist 3.293.340
Sanierung Entnahmepumpwerk PW 11 63.000
Sanierung Oberflächenwasseraufbereitungsanlage 1.190.340
Sanierung Anpassung WW Geist ( Gebäudesubstanz, Verfahrens- und
Aufbereitungstechnik, E-Technik…) 1.395.000
Anpassung /Sanierung Wassergewinnung Rolandweg (E-Technik
Brunnen, Rohrleitungen…) 375.000
Anpassung /Sanierung Wassergewinnung Preußen (E-Technik
Brunnen, Rohrleitungen…) 270.000
Wasserwerk Kinderhaus 2.452.000
Sanierung Anpassung WW (Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik
inkl.Aktivkohle-Festbettfilter, E-Technik, Gebäudesubstanz..)
1.379.500
Sanierung Wassergewinnung (E-Technik Brunnen, Rohrleitungen…) 1.072.500
Wasserwerk Hohe Ward 4.250.000
Entnahme- u. Druckerhöhungspumpwerk PW 9 716.000
Sanierung Oberflächenwasseraufbereitungsanlage 2.934.000
Sanierung Anpassung WW (E-Technik, Gebäudesustanz, Rohrleitungen, E-
Technik Brunnen…) 600.000
Wasserwerk Hornheide 12.438.500
Sanierung Oberflächenwasseraufbereitungsanlagen Ho u. Gelmer 2.983.500
Sanierung / Anpassung WW (Gebäudesubstanz, Verfahrens- u.
Aufbereitungstechnik, E-Technik, Rohrleitungen, E-Technik Brunnen…) 1.955.000
Leitungen Haskenau <--> Hornheide (Infiltrationswasser/Rohwasser ) 2.400.000
Entnahme- u. Druckerhöhungspumpwerk PW KÜ 900.000
Direktaufbereitung 4.200.000
SUMME: 22.433.840
Sanierung
Maßnahme Umsetzung (€)
Wasserwerk Hohe Ward 5.365.000
Entnahme- u. Druckerhöhungspumpwerk 9 716.000
Oberflächenwasseraufbereitungsanlage 4.049.000
Sanierung/Anpassung WW (E-Technik, Werkstatt, Gebäude, Rohrleitungen, E-
Technik Brunnen...) 600.000
Wasserwerk Hornheide 18.722.000
Oberflächenwasseraufbereitungsanlage 4.200.000
Zentralisierung WW (Schaffung von Gebäudeinfrastruktur, E-Technik,
Rückspülbecken, Rohrleitungen, E-Technik Brunnen...) 4.822.000
Leitungen Haskenau <--> Hornheide (Infiltrationswasser/Rohwasser ) 2.400.000
Entnahme- u. Druckerhöhungspumpwerk am KÜ 900.000
Direktaufbereitung 6.400.000
SUMME: 24.087.000
Dipol
11
Tabelle 4: Gegenüberstellung der Sanierungs- und Investitionskosten
Tabelle 4 beinhaltet bereits die Produktionsaufstockung, die im Detail der nachfolgenden
Tabelle 5 zu entnehmen ist.
Tabelle 5: Investitionskosten Abkehr Ems sowie Produktionsaufstockung
Bewertung
Ein Vergleich der Kosten für eine Grundsanierung der bestehenden Anlagen (inkl. Pro-
duktionsaufstockung) mit den Investitionskosten für die Umsetzung des DIPOLs verdeut-
licht, dass eine Grundsanierung unter Berücksichtigung ihrer Kosten und den d azu in
Relation zu erzielenden Fördermengen als vergleichsweise ineffizient zu bewerten ist.
Investitions-
bedarf (IB)
[Mio. €]
Techn.
realisierbare
Förder-
menge (FM)
[Mio. m³/a]
Investitions-
bedarf (IB)
[Mio. €]
Techn.
realisierbare
Förder-
menge (FM)
[Mio. m³/a]
Hohe Ward 4,25 5,2 5,36 5,6
Hornheide 12,44 7,9 18,72 9,6
Geist 3,29 1,5 ----------- ----------
Kinderhaus 2,45 0,6 ---------- ----------
1,57 1,95
2,19 ----------
4,08 ----------
0,82 0,96
Wasserwerk
Sanierung (inkl. Produktionsaufstockung) DIPOL
Relativer
Sanierungs-
quotient
(IB/FM)
Relativer
Investitions-
quotient
(IB/FM)
Eigenproduktion 15,2 Mio. m³/a Eigenproduktion 15,2 Mio. m³/a
Produktions-
aufstockung
Abkehr Ems
Aufbereitung
Sanierung DIPOL
Investitions-
bedarf (IB)
[Mio. €]
Investitions-
bedarf (IB)
[Mio. €]
3,3 3,3
Aufstockung
(AS)
[Mio. m³/a]
1,8
Aufstockung
(AS)
[Mio. m³/a]
2,8
4,2 6,4
Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis
6 100 600 90 540
Sanierung
(inkl. Produktionsaufstockung) DIPOLBedeutung
0 - 10
12
4.4 Wirtschaftlicher Betrieb
Zwar liegen die Netto-Investitionen für eine Bestandssanierung rund 1,6 Mio. € unter de-
nen der DIPOL-Variante, jedoch reduziert sich unter Berücksichtigung der im DIPOL zu
erzielenden Betriebskostenersparnis1 die Annuität um 0,25 Mio. € auf insgesamt 1,3 7
Mio. €. Demzufolge beläuft sich der wirtschaftliche Vorteil des DIPOLs gegenüber der
Bestandssanierung in Summe auf 0,14 Mio. €/a.
Tabelle 6: Variantenvergleichsrechnung
Spezifische Kapitalkosten
Tabelle 7: Darstellung der spezifischen Kosten
Ausgehend von einer jährlichen Produktionsmenge in Höhe von 15,2 Mio. m³ liegen die
spezifischen Kapitalkosten für die Produktion von einem Kubikmeter Trinkwasser in der
Bestandsanierung bei 9,93 Cent. Dagegen ermöglichen die reduzierten Betriebskosten
des DIPOLs eine Senkung der Kapitalkosten auf 9,00 Cent/m³ (Abbildung 11).
1 unter Berücksichtigung der anfänglichen Kosten für einen Grundwasserhaltungsbetrieb in Höhe von 0,1 Mio. €/a
Szenario 1
Sanierung WW
Szenario 2
Dipol
15,2 Mio. m³
Kapitalkosten 9,93 10,64
Betriebskosteneinsparung 0,00 -2,30
Betrieb Grundwasserhaltung Vennheide 0,00 0,66
spezifische Kosten in ct/m³
13
* unter Berücksichtigung der anfänglichen Kosten für einen Grundwasserhaltungsbetrieb in Höhe von 0,1 Mio. €/a
Abbildung 11: Gegenüberstellung der spezifischen Kosten (Sanierung/DIPOL)
Bezogen auf den Erzeugungspreis entspricht dies b ei einer Trinkwasserproduktion von
15,2 Mio. m³/a einer jährliche Ersparnis von rund 140 T€.
Bewertung
Die Erweiterungs- sowie Umbaumaßnahmen der vier bestehenden Wasserwerke zeigen
sich zwar etwas günstiger als eine Mengenkompensation der Wasserwerke Kinderhaus
und Geist im DIPOL, jedoch stellen sich die anberaumten Investitionskosten des DI-
POLs durch die erzielten Betriebskosteneinsparungen positiver dar.
Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis
8 80 640 100 800
Sanierung
(inkl. Produktionsaufstockung) DIPOLBedeutung
0 - 10
14
4.5 Trinkwasserqualität
In den gegenübergestellten Varianten ist Münsters Trinkwasserversorgung aufgrund der
Konzentration auf den qualitativ sehr guten Dortmund-Ems-Kanal unabhängig von der
Ems2. Dadurch wird das Risiko eines Spurenstoffeintrags in das Grundwasser reduziert.
Zudem besteht durch die erhöhte künstliche Grundwasseranreicherung mit Kanalwasser
aufgrund der hierdurch erzielten Verdünnungseffekte ein geringerer Einfluss von landsei-
tigen Grundwasserbelastungen (z. B. durch Nitrat).
Bewertung
Da die Grundwasseranreicherung im DIPOL-Konzept verstärkt Anwendung findet, ist hier
ein vergleichsweise intensiveres Entgegenwirken potentieller Grundwasser belastungen
möglich. Ein wesentlicher Vorteil im DIPOL ist die größere Anlagendimensionierung der
neuen Aufbereitungstechnologie. Durch diese können steigende Qualitätsansprüche
langfristig gesichert werden (vgl. Punkt 4.2).
4.6 Ausbleibende Altlastengefährdung
Die bereits heute latent vorhandenen Altlastenvorkommen sowie landwirtschaftlich be-
dingte Nitrat-Eintragungen in das Grundwasser tragen dazu bei, die Trinkwassergewin-
nung am Standort Geist als risikobehaftet zu bewerten (s. Hydrogeologisches Gutach-
ten). Auch am Standort Kinderhaus-Süd wird heute, wie am Standort Geist -Preußensta-
dion, aufgrund einer qualitativer Einflussnahme vorhandener Altlasten eine Aktivkohle-
filtration betrieben.
2 Im Rahmen einer Notversorgung stünde für das Wasserwerk Hornheide die Ems weiterhin für eine Entnahme zur Grundwasseran-
reicherung bereit.
Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis
10 80 800 100 1000
Sanierung
(inkl. Produktionsaufstockung) DIPOLBedeutung
0 - 10
15
Bewertung
Einhergehend mit einem urbanen sowie landwirtschaftlich geprägten Wassereinzugsge-
biet verfügen die Wasserschutzgebiete Geist und Kinderhaus aus Sicht der Trinkwas-
sergewinnung über zahlreiche Gefährdungspotentiale unterschiedlicher Typisierung.
4.7 Beibehaltung des Grundwasserstands ohne Haltungsbetrieb
Um etwaigen negativen Auswirkungen 3 vorzubeugen, werden die Stadtwerke in Abstim-
mung mit der Stadt Münster so lange wie notwendig präventive Maßnahmen in Form
einer Grundwasserhaltung umsetzen. Die Zielsetzung eines begleitenden Grundwas-
serstandsmonitorings ist die langfristige Reduzierung der erforderlichen Entnahmemen-
gen auf das unbedingt notwendige Maß.
Für das betroffene Gebiet gilt, dass sich alle bei der Stadt Münster für Neubauten/Sa-
nierungen zukünftig gestellten Bau-/Änderungsanträge an dem natürlichen Grundwas-
serstand orientieren sollen.
Bewertung
Durch einen Grundwasserhaltungsbetrieb wird die Außerbetriebnahme des Wasserwerks
Geist im Ergebnis zu keinem relevanten Anstieg des Grundwasserstands führen und
demnach keinen Einfluss auf die vorhandene Gebäudesubstanz haben.
3 Hydrogeologisches Gutachten: Grundwasseranstieg in Kinderhaus unkritisch, im Bereich Geist wären potentiell 700 Gebäude be-
troffen.
Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis
7 50 350 100 700
Sanierung
(inkl. Produktionsaufstockung) DIPOLBedeutung
0 - 10
Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis
5 100 500 0 0
Sanierung
(inkl. Produktionsaufstockung) DIPOLBedeutung
0 - 10
16
4.8 Sicherstellung der Wasserrechte
Die vergebenen Wasserrechte (behördlich genehmigte Grundwasserfördermengen) wer-
den durch den Wasserversorger in der Regel nicht vollständig ausgeschöpft 4. Die
Wasserrechte müssen jedoch in einem nachprüfbaren und plausiblen Verhältnis zum
Bedarf im Versorgungsgebiet stehen.
Risiko im laufenden Wasserrechtsverfahren
Bei einem neu anstehenden Wasserrechtsverfahren besteht daher grundsätzlich das
Risiko, dass bei einer zu geringen Ausschöpfung vorhandener Wasserrechte dem Was-
serversorger eine Kürzung der behördlich genehmigten Grundwasserentnah-
memengen droht.
Risiko nach Wasserrechtsvergabe
Entsprechende Anpassungen des Wasserrechts können unter Umständen auch nach Er-
teilung, also vor Ablauf des Wasserrechts, durchgeführt werden.
Bewertung
Das Risiko eines beschnittenen Wasserrechts kommt insbesondere in der Variante „Sa-
nierung“ zum Tragen, da die aus räumlichen und hydrogeologischen Gründen nicht aus-
baufähigen Wasserwerke Kinderhaus und Geist ein verstärktes Risikopotential hin-
sichtlich einer gütebedingten Einschränkung der Wasserversorgung bergen.
Bereits in der Vergangenheit kam es an den St andorten Kinderhaus und Geist zu aufla-
genbedingten Beschränkungen der Grundwasserförderung, welche insbesondere im
Bereich Geist-Preußenstadion vermehrte Kellervernässungen zur Folge hatten. Bei einer
wasserrechtlichen Verlängerung besteht hier dauerhaft die Gefahr einer kurzfristig an-
gewiesenen Reglementierung.
4 Puffer zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit bei unvorhergesehenen Entwicklungen des Wasserbedarfes bzw. zur
Schaffung von Redundanzen
Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis
8 65 520 100 800
Sanierung
(inkl. Produktionsaufstockung) DIPOLBedeutung
0 - 10
17
4.9 Städtebauliches Entwicklungspotential
Aus gemeinsamer Sicht der Stadt und Stadtwerke Münster ergeben sich im Zuge der
Außerbetriebnahme der Wasserwerke Kinderhaus und Geist als Nebeneffekt städte-
und wohnbauliche Entwicklungspotentiale. Insbesondere im Bereich Geist kommt für
Teilbereiche der dann nicht länger benötigten Betriebsflächen eine wohnbauliche Nutzung
als neue Zielperspektive in Betracht (Neuentwicklung, Umstrukturierung), da sich die Flä-
chen weitgehend in integrierter Lage befinden und zumindest teilweise von bestehenden
Siedlungsstrukturen umgeben sind.
Vor dem Hintergrund des anhaltenden Einwohnerwachstums und des entsprechenden
Wachstumsdrucks in der Gesamtstadt trüg en zusätzliche Wohnungsbaupotentiale dazu
bei, die Angebotssituation für Wohnungsbau in der Stadt Münster insgesamt wie vor
allem auch im Bereich Geist/Hiltrup zu verbessern.
Bewertung
Grundsätzlich sind die o.g. Entwicklungspotentiale nur durch eine Außerbetriebnahme
des Wasserwerks Geist und folglich im DIPOL zu erzielen.
4.10 Potentielle Grundstückserlöse
Die Stadtwerke Münster haben im Rahmen ihrer Mittelfristplanung einen Wert von ca. 15
Mio. Euro als Erlös aus DIPOL-Grundstücksverkäufen eingeplant. Da die Veräußerung
der Immobilien von Einflussfaktoren abhängen, die nicht durch die Stadtwerke Münster
gestaltet werden können, ist dieser Wert in seiner Höhe unsicher und wurde daher bei der
wirtschaftlichen Bewertung des DIPOLs nur ergänzend berücksichtigt.
Anmerkungen der Stadt Münster, Amt 61:
„Flächen Vennheideweg
Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis
8 0 0 100 800
Sanierung
(inkl. Produktionsaufstockung) DIPOLBedeutung
0 - 10
18
Grundsätzliche Klärung von Eignung und Flächenumfang im Rahmen der laufenden Pla-
nungswerkstatt 2030 voraussichtlich im 4. Quartal 2017.
Unterstellt, im Rahmen der Planungswerkstatt 2030 würde eine solche grundsätzliche
Klärung und Zustimmung erfolgen, sind Planungsdetails (Brutto- zu Nettofläche) im Rah-
men von z. B. Wettbewerbsverfahren und der konkreten Bebauungsplanung zu erarbei-
ten.
Der Planungsfortschritt ist grundsätzlich abhängig von der erforderlichen Zustimmung der
parlamentarischen Gremien.
Fläche Wasserturm
Bei der Vorstellung einer möglichen Teilbebauung des Grundstücks Wasserturm in nicht-
öffentlicher Sitzung des ASSVW Ende 2016 zeigte sich, dass im Ausschuss noch Diskus-
sions- und Klärungsbedarf besteht und eine Zustimmung durch die Politik noch nicht er-
folgt ist.
Auch die Zeitangaben zu möglichen Verkäufen in der folgenden Tabellenzeile sind nur in
Abhängigkeit von den Ergebnissen zu den o.g. Anmerkungen zu treffen.“
Bewertung
Grundsätzlich sind die o.g. Verkaufserlöse nur durch eine Außerbetriebnahme des Was-
serwerks Geist und folglich ausschließlich im DIPOL zu erzielen.
4.11 Aufhebung der Wasserschutzgebietsauflagen
Eine Aufhebung der Wasserschutzgebiete würde die Anwohner sowie die Stadt Müns-
ter von den diversen Auflagen der Wasserschutzgebietsverordnung befreien:
Für Anwohner entfallen unter anderem Zustands- und Funktionsprüfungen
(„Dichtigkeitsprüfung“) für Abwasseranlagen.
Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis
8 0 0 100 800
Sanierung
(inkl. Produktionsaufstockung) DIPOLBedeutung
0 - 10
19
Die Stadt Münster ist bei Straßenbaumaßnahmen nicht weiter verpflichtet, nach
speziellen Richtlinien („Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in
Wasserschutzgebieten“) zu arbeiten. Dies würde unmittelbar zu einer nicht uner-
heblich Kostenreduktion am Standort Kinderhaus führen.
Sowohl in Kinderhaus als auch in Geist entsprechen die bestehenden Wasser-
schutzgebietskulissen nicht mehr den aktuellen gesetzlichen Anforderungen .
Durch mit den anstehenden Wasserschutzgebietsverfahren einhergehenden Ver-
schärfungen beider Wasserschutzgebietsverordnungen werden bauliche
Maßnahmen innerhalb der Zone II zukünftig unterbunden. Demgemäß kann nur
durch die Aufhebung der Wasserschutzgebietskulisse städte- und wohnb auli-
ches Entwicklungspotent ial entstehen, ins besondere am Standort Geist (vgl.
Punkt 4.9).
Bewertung
Die o.g. Auflagenbefreiungen gehen ausschließlich mit der DIPOL-Variante einher.
5. Fazit
Aus Sicht der Stadtwerke Münster ist die DIPOL-Variante ökonomisch als die sinnvollste
Variante anzusehen. Die notwendigen Investitionskosten liegen zwar geringfügig über der
Sanierungsvariante, dafür ist hierdurch jedoch eine jährliche Betriebskostenersparnis in
Höhe von rund 140 T€/a zu erzielen. Über die gesamte Abschreibungszeit betrachtet
ergibt sich somit ein wirtschaftlicher Vorteil von rund 3 Mio. €. Zudem weisen die Ergeb-
nisse der Bewertungsmatrix unter Berücksichtigung aller relevanten Kriterien einem ein-
deutigen Vorteil für die DIPOL-Variante aus.
Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis
5 25 125 75 375
Sanierung
(inkl. Produktionsaufstockung) DIPOLBedeutung
0 - 10
Anlage 3_V_0324_2017_FAQ-Fragenkatalog
15375 Zeichen
Seite 1 von 5 Informationstext sowie Fragen und Antworten zum Thema Modernisierung der Wasserinfrastruktur für die Internetseite der Stadtwerke Münster (www.stadtwerke-muenster.de/zukunft-wasserversorgung) ----------------------------- Wir modernisieren die Wasserinfrastruktur Münsters Detailinformationen zu den geplanten Maßnahmen Münster ist eine wachsende Stadt – bis 2029 rechnet das statistische Landesamt mit rund 37.000 zusätzlichen Einwohnern. Damit wir die Münsteraner auch weiterhin zuverlässig mit Trinkwasser versorgen zu können, haben wir ein Konzept für eine zukünftige Wasserinfrastruktur entwickelt. Die aktuelle Infrastruktur reicht für die Versorgung der Menschen, die in naher Zukunft in unserer Stadt wohnen werden, nicht aus. Hinzu kommt, dass einige Anlagen sanierungsbedürftig sind und wir sie auf den neusten Stand der Te chnik bringen müssen. Daher planen wir, die beiden kleinen innerstädtischen Wasserwerke Kinderhaus und Geist zu schließen und die heute schon bedeutsameren Werke Hornheide und Hohe Ward weiter auszubauen. Vor den Toren Münsters könnten wir in Zukunft in modernsten Anlagen deutlich mehr Trinkwasser gewinnen als heute. Um zu untersuchen, welche Auswirkungen es hätte, zwei Wasserwerke zu schließen, haben wir ein umfangreiches hydrogeologisches Gutachten in Auftrag gegeben. Inzwischen liegt das Ergebnis vor: In beiden Gebieten steigt der Grundwasserstand. Während der Anstieg in Kinderhaus keine relevanten Auswirkungen hat, wäre im Bereich Geist durch den stärkeren Anstieg eine Reihe von Gebäuden betroffen. Damit das nicht passiert, werden wir bei Außerbetriebnahme des Wasserwerks im Bereich Geist Grundwasser abpumpen und den Grundwasserstand auf einem unkritischen Niveau halten. Das abgepumpte Wasser soll im lokalen Wasserkreislauf verbleiben und möglichst nachhaltig verwendet werden. Die Stad twerke Münster werden ihr Konzept für eine zukunftssichere Wasserversorgung in die politischen Gremien einbringen und es wird dort beraten. Detaillierte Informationen zur Modernisierung der Wasserversorgungsinfrastruktur finden Sie in den folgenden Fragen und Antworten. Wenn Sie darüber hinausgehende Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die Stadtwerke unter: dialog@stadtwerke-muenster.de oder der Telefonnummer 694-1234. Allgemeines Vor welchem juristischen Hintergrund würde die Schließung erfolgen? Die Aufgabe einer Wasserförderung für die Trinkwasserversorgung bedarf grundsätzlich keiner Genehmigung. Da es sich dabei jedoch um eine wichtige Entscheidung für die Zukunft der Stadt Münster handelt, werden wir das Konzept in die politischen Gremien einbringen. Stadtwerke Münster, Stadt Münster, Bezirksregierung Münster und das Land NRW sind rechtlich auch nicht verpflichtet, den bisherigen niedrigen Grundwasserstand aufrecht zu erhalten. Es bestehen somit keine Verpflichtungen zur Leistung von Schadensersatz- oder Entschädigungsleistungen an betroffene Gebäudeeigentümer. Seite 2 von 5 Dennoch werden die Stadtwerke in Abstimmung mit der Stadt Münster freiwillig und aus Gründen der Fürsorge den Grundwasserstand im Gebiet Geist auf einem unkritischen Niveau halten. Grundwasserspiegel Wie würde der Grundwasserspiegel am Wasserwerk Geist gehalten? Der Grundwasserspiegel würde bei Umsetzung des Konzepts durch Abpumpen des Grundwassers auf einem unkritischen Niveau gehalten. Unser Ziel ist es, das abgepumpte Grundwasser möglichst ökologisch und nachhaltig zu verwerten. Derzeit werden zwei mögliche Optionen diskutiert und geprüft: Erstens eine Einleitung in den Kleibach als offenes Fließgewässer . Dazu wäre eine Leitungsanbindung von wenigen hundert Metern erforderlich. Zweitens eine Einleitung in den Dortmund-Ems-Kanal. Die dafür erforderlich e Druckwasserleitung ist bereits vorha nden. Das am Standort Geist geförderte und in den Dortmund -Ems-Kanal eingeleitete Grundwasser würde durch eine spätere, fließtechnisch nachgelagerte Entnahme für die Grundwasseranreicherung in Wasserwerk Hornheide verwendet. Zu beiden Optionen führen wir aktuell Gespräche. Wie lange würde der Grundwasserspiegel am Wasserwerk Geist gehalten? Der Grundwasserhaltungsbetrieb würde durch ein Monitoring begleitet und hinsichtlich seines Umfangs fortlaufend neu bewertet. Es ist vorgesehen, den Grundwasserstand so lange wie notwendig auf dem abgesenkten Niveau zu halten. Für Neubauten und wesentliche Umbauten im Kellerbereich müssen Immobilienbesitzer den natürlich en Grundwasserstand berücksichtigen. Die Schließung der beiden Wasserwerke würde gleichzeitig eine erhöhte Fördermenge in den Wasserwerken Hohe Ward und Hornheide bedeuten. Wie würde sich diese auf den Grundwasserpegel vor Ort und damit auf die vorhandene Natur auswirken? Die erhöhte Fördermenge in den Wasserwerken Hohe Ward und Hornheide hätte keine Auswirkungen auf den Grundwasserpegel vor Ort: Die dem natürlichen Grundwasserkörper entnommene Wassermenge bliebe konstant. Die Erhöhung der Fördermenge im DIPOL-Konzept wird über eine Erhöhung der Grundwasseranreicherung mit Wasser aus dem Dortmund-Ems-Kanal ausgeglichen. Das heißt, dass an beiden Standorten qualitativ sehr gutes Wasser aus dem Dortmund -Ems-Kanal entnommen, in Aktivkohlefiltern gereinigt und anschließend in speziellen Versickerungsbecken dem natürlichen Grundwasser hinzugefügt wird. So is t gewährleistet, dass wir den Grundwasserleiter in Einklang mit dem Naturhaushalt bewirtschaften. Wasserschutzgebiete Durch die Schließung der beiden Wasserwerke Kinderhaus und Geist würden auch die entsprechenden Wasserschutzgebiete aufgehoben. Was bedeutet das für die Anwohner und auch gesamtstädtisch? Mit Aufhebung der Wasserschutzgebiete wären die Anwohner und auch die Stadt Münster von den diversen Auflagen der Wasserschutzgebietsverordnung befreit. Damit entfielen für Anwohner unter anderem Zustands- und Funktionsprüfungen („Dichtigkeitsprüfung “) für Abwasseranlagen . Seite 3 von 5 Würden die Wasserwerke weiterbetrieben, stünde in Kürze eine Verschärfung der Wasserschutzgebietsverordnung an. Dadurch würden bauliche Maßnahmen innerhalb der Wassrschutzgebietszone II zukünftig nicht mehr erlaubt sein. Auch hier kommt die Aufhebung des Wasserschutzgebietes den Anwohnern zugute . Außerdem könnte städte- und wohnbauliches Entwicklungspotenzial entstehen , insbesondere am Standort Geist. Wäre es möglich, eine Aufhebung der Wasserschutzgebiete Kinderhaus und Geist später rückgängig zu machen? Die Aufhebung kann nicht rückgängig gemacht werden, sondern es müssten neue Wasserrechte sowie Wasserschutzgebiete an diesen Stellen bei der Bezirksregierung Münster nach einem aufwändigen Verfahren beantragt werden. Ein Antrag hätte allerdings kaum Aussicht auf Erfolg, denn in einem so innenstadtnahen Gebiet würden insbesondere aufgrund von Nutzungskonflikten heute keine Wasserschutzzonen mehr zugelassen. Bei Beginn der Grundwasserförderung für die öffentliche Trinkwasserversorgung in Kinderhaus und Geist war die Situation eine andere : Beide Gebiete lagen früher vor den Toren der Stadt. Trinkwasserqualität und Versorgungssicherheit Was würde das DIPOL-Konzept für die Trinkwasserqualität bedeuten? Das DIPOL-Konzept geht mit diversen qualitativen Verbesserungen einher. Aus Sicht unserer Kunden ist in diesem Zusammenhang insbesondere die Harmonisierung der Wasserqualität (u. a. Wasserhärte) zu nennen. Betrieblich betrachtet liegen die qualitativen Vorteile im Aufbereitungsumfang: Da sich die Grundwasseranreicherung im DIPOL -Konzept auf den qualitativ sehr guten Dortmund -Ems-Kanal konzentriert, ist die Trinkwasserversorgung in Zukunft unabhängig von der Ems. Dadurch wird das Risiko reduziert, dass Spurenstoffe in das Grundwasser gelangen. Zudem besteht durch die erhöhte künstliche Grundwasseranreicherung mit Kanalwasser ein geringerer Einflu ss von landseitigen Grundwasserbelastungen (z. B. durch Nitrat). Ein wesentlicher Vorteil ist vor allem die grundlegende Modernisierung der Aufbereitungstechnologie. Diese ermöglicht eine verbesserte Reaktion auf absehbare Herausforderungen im Bereich der Spurenstoffelimination, welche aus einer kontinuierlich fortschreitenden Analytik und den damit einhergehenden Anforderungen der Trinkwasserverordnung resultieren. Welche Rolle spielt im DIPOL-Konzept der Fremdbezug von Wasser, also nicht örtlich gewonnenem Wasser? Erklärtes Ziel des DIPOL -Konzepts ist die ortsnahe Wasserversorgung in Münster für Münster. Ein zusätzlicher Fremdbezug aus dem nahen Wasserwerk Haltern wird allerdings wie auch heute schon nötig sein, da die lokalen Quellen den Trinkwasserbedar f Münsters nicht komplett decken können. Trotz der durch DIPOL erhöhten Förderkapazitäten wird der Bezug aus fremden Quellen auf einer mit heute vergleichbaren Quote gehalten. Das liegt daran, dass der Trinkwasserbedarf insgesamt deutlich zunimmt. Die maxi mal mögliche Fremdbezugsmenge werden wir nicht dauerhaft ausschöpfen. Im Bedarfs- und Notfall bestünde aber die Möglichkeit, größere Mengen über diese Leitung zu beziehen. Wie ist die Versorgungssicherheit im DIPOL-Konzept gegeben? Seite 4 von 5 Es gibt heute ein techn isches Risikomanagement (TRiM) für den Trinkwasserbereich, das als wesentliches Kriterium die Systemleistungsfähigkeit umfasst. Das TRiM ist vollständig in das DIPOL - Konzept integriert worden. Das Konzept haben wir u. a. unter Versorgungsgesichtspunkten mit der Bezirksregierung Münster intensiv diskutiert und eine positive Rückmeldung erhalten. Darüber hinaus gibt es einen aus der Trinkwasserverordnung resultierenden Trinkwassermaßnahmenplan. Dieser dient der geregelten Vorgehensweise in einem möglichen Sch adensfall und ist mit dem Gesundheitsamt abgestimmt. Im DIPOL -Konzept ist eine verstärkte Anreicherung des Grundwassers mit Wasser aus dem Dortmund-Ems-Kanal vorgesehen. Wo liegen die Vorteile? Welche Notfallmaßnahmen greifen, wenn dort zum Beispiel ein Schiff havariert? Grundsätzlich weist der Dortmund-Ems-Kanal einen ausreichenden Abstand zu landwirtschaftlichen Flächen auf und darf zudem nicht als Vorflut genutzt werden. Somit ist er vor einem Eintrag von landwirtschaftlichen Immissionen geschützt. Auch ein indirekter Eintrag durch kontaminiertes Grundwasser kann aufgrund der Abdichtung durch die Kanalsohle prinzipiell ausgeschlossen werden. Ausschließlich an der Wasseroberfläche treibende Schadstoffe, wie beispielsweise durch eine Havarie freigesetztes Ö l, müssen nicht zwangsläufig eine Unterbrechung der Oberflächenwasserentnahme bewirken. Zudem liefert der natürliche Speichervorrat des Grundwasserleiters kurzfristig die Möglichkeit, auch ohne eine Grundwasseranreicherung ausreichend Trinkwasser zu produzieren. Darüber hinaus besteht bei einem langanhaltenden Totalausfall der Grundwasseranreicherung weiterhin die Möglichkeit, den Bezug von Trinkwasser aus dem Wasserwerk in Haltern zu erhöhen. Investitionen Was würde die Umsetzung des DIPOL-Konzeptes kosten? Für die Grundsanierung der beiden Wasserwerke Hornheide und Hohe Ward sowie die notwendige Produktionssteigerung sind ca. 24 Mio. Euro veranschlagt, das entspricht auch unter der Berücksichtigung von Betriebskostenersparnissen Jahreskosten von 1,27 Mio. €. Da die Wasserwerke Geist und Kinderhaus zukünftig für die Versorgung von Münster nicht mehr erforderlich sind, können die entsprechenden Grundstücksflächen freigeräumt und veräußert werden. D ie hierdurch zu erwartenden Grundstückserlöse können den Netto-Mitteleinsatz für das Dipol-Konzept reduzieren . Welche Auswirkungen hätte das DIPOL-Konzept auf die Wasserpreise? Um die wachsende Stadt Münster auch zukünftig sicher mit Trinkwasser versorgen zu können, besteht dringender Handlungsbedarf. Invest itionen in die Wasserinfrastruktur sind erforderlich. Diese Investitionen müssen wir teilweise in die Wasserpreise einkalkulieren. In welcher Höhe die Wasserpreise steigen, lässt sich heute noch nicht seriös vorhersagen. Die Preisentwicklung ist auch von anderen Faktoren abhängig wie zum Beispiel Lohnkosten, Preise des Fremdlieferanten etc. Seite 5 von 5 Stadtplanerische Chancen Durch eine Aufhebung der Wasserschutzzonen Kinderhaus und Geist würden größtenteils unbebaute Flächen frei, die sich bislang im Eigentum der Stadtwerke befinden. Wie können sie aus stadtplanerischer Sicht genutzt werden? Geist: Da sich die Wassergewinnungsbereiche im Bereich Geist weitgehend in integrierter Lage befinden und zumindest teilweise von bestehenden Siedlungsstrukturen umgeben sind, kommen für Teilbereiche eine wohnbauliche Nutzung als neue Zielperspektive grundsätzlich in Betracht (Neuentwicklung, Umstrukturierung). Vor dem Hintergrund des anhaltenden Einwohnerwachstums und des entsprechenden Wachst umsdrucks in der Gesamtstadt trügen zusätzliche Wohnungsbaupotenziale dazu bei, die Angebotssituation für Wohnungsbau in der Stadt Münster insgesamt wie vor allem auch im Bereich Geist/Hiltrup zu verbessern. Kinderhaus: Da sich die Flächen des Wassergewi nnungsbereiches in Kinderhaus im sog enannten Außenbereich befinden und es sich darüber hinaus nicht um eine integrierte Lage handelt, kommen diese Flächen perspektivisch nicht für eine bauliche Nutzung oder Entwicklung in Betracht. Die Flächen in der Nähe des Max-Clemens-Kanals liegen vielmehr im Landschaftsplan Nr. 2 „Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel“: Die darin formulierten städtischen Zielsetzungen für die Grünraum- und Freiraumentwicklung, wie bspw. die „Ausgestaltung und Pflege eines kulturh istorischen Landschaftselements (Max-Clemens-Kanal)“ sowie die „Anreicherung einer im Ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“, könnten daher mittel - bis langfristig (zielgerichteter als bisher ) umgesetzt werden. Ergänzende Fragen von Bürgerinnen und Bürgern Wird eine steigende Fördermenge im Gewinnungsgebiet Hohe Ward Auswirkungen auf den Wasserstand des Hiltruper Sees haben? Nein, es gibt keine Auswirkungen einer steigenden Fördermenge in der Hohen Ward auf den Hiltruper See. Das liegt daran, dass wir uns darum kümmern, den Grundwasserkörper ausgeglichen zu halten: Die steigende Menge an Grundwasser, die wir fördern, führen wir über Anreicherung auch wieder zu. Bei der Entwicklung des Konzeptes für eine zukünftige Wasserinfrastruktur haben die Stadtwerke eine Reihe von Varianten betrachtet. Wie stellt sich dafür die Wirtschaftlichkeit dar? Wir haben verschiedene Varianten für eine zukünftige Wasserinfrastruktur betrachtet. Dabei haben sich zwei Möglichkeiten als grundsätzlich sinnvoll herausgestellt: Die Sanierung aller Wasserwerke (Variante 1) oder der Ausbau der Wasserwerke Hohe Ward und Hornheide und die Schließung von Geist und Kinderhaus (Variante 2). Es gibt ein Bündel von Kriterien, das dafür spricht, die Wasserwerke Hohe Ward und Hornheide auszubauen und Geist und Kinderhaus zu schließen. Unter anderem ist diese Variante wirtschaftlich günstiger, da wir laufend Betriebskosten einsparen. Hinzu kommen weitere wichtige Gründe, wie zum Beispiel, dass wir bei einer höheren Wirtschaftlichkeit auch noch Erweiterungspotenzial für einen zukünftig weiter steigenden Bedarf bekommen (weitere Gründe s. vorherige Antworten).
Anlage 4_V_0324_2017_Tischvorlage des hydrogeologischen Gutachtens_aus Januar2017
26328 Zeichen
Anschrift
Schmidt und Partner GmbH
Beratende Hydrogeologen BDG
Beratende Ingenieure VBI
Osningstraße 75 • 33605 Bielefeld
Telefon: 0 52 1/ 950 399 0 • Telefax: 0 52 1/ 950 399 19
E-mail: kontakt
@schydro.de • Internet: www.schydro.de
Bankverbindung
Sparkasse Bielefeld
Konto-Nr. 44 190 189
BLZ 480 501 61
BIC-/SWIFT-Code: SPBIDE3BXXX
IBAN: DE 43 480501610044190189
Sitz der Gesellschaft
Bielefeld
Amtsgericht Bielefeld
HRB 41729
Steuernr.:305/5872/2375
Geschäftsführer
Dipl.-Geol. Frank Schmidt
Beratender
Geowissenschaftler BDG
PROJEKT :
P
RÜFUNG DER GRUNDWASSERSTANDSÄNDERUNG BEI
AUßERBETRIEBNAHME DER WASSERWERKE
WW VENNHEIDEWEG UND WW KINDERHAUS
TISCHVORLAGE MIT ZUSAMMENFASSUNG DER
WESENTLICHEN ERGEBNISSE
BEARBEITER :
D
IPL .-GEOL . FRANK SCHMIDT
DIPL .- ING . VIOLA REDECKER
P
ROJ .-NR.: 2339
FÜR :
S
TADTWERKE MÜNSTER GMB H
Hafenplatz 1
48155 Münster
BIELEFELD , IM JANUAR 2017
Seite 2
Tischvorlage mit Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
Inhalt
1 VORGANG, VERANLASSUNG UND AUFGABENSTELLUNG ...................3
2 METHODISCHE HERANGEHENSWEISE ....................................................5
3 GRUNDLEGENDE ERWÄGUNGEN FÜR DIE PLANUNG EINER
AUßERBETRIEBNAHME .....................................................................................7
3.1 WERTUNG EINES WEITEREN EINGESCHRÄNKTEN BETRIEBES FÜR DIE
TRINKWASSERGEWINNUNG ............................................................................................................. 7
3.2 RECHTLICHE WERTUNG DER AUßERBETRIEBNAHME ........................................................... 7
3.3 VERGLEICH DER ERGEBNISSE BESTEHENDER GRUNDWASSERMODELLE (A NLAGE 2) ........... 8
4 ABGELEITETE ZIELSETZUNG FÜR DAS DIPOL-KONZEPT UND
ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE .......................................................9
4.1 ABGELEITETE ZIELSETZUNGEN .......................................................................................... 9
4.2 ERGEBNISSE WASSERWERK KINDERHAUS ....................................................................... 10
4.3 ERGEBNISSE WASSERWERK VENNHEIDEWEG ................................................................... 12
5 LITERATURVERZEICHNIS ......................................................................... 15
Seite 3
1 Vorgang, Veranlassung und Aufgabenstellung
Die Planungen der Stadtwerke Münster GmbH zur Schaffung des Dipol-Konzeptes
sehen eine Konzentration der Grundwasserentnahme auf die Wasserwerksstand-
orte Hohe Ward und Hornheide/Haskenau vor.
Für die erforderliche Umsetzung werden bereits seit geraumer Zeit umfangreiche
Vorplanungen durchgeführt.
Annahme für diese Betrachtung ist, dass die Wasserwerke Kinderhaus und Venn-
heideweg nicht mehr zum Zwecke der Trinkwasserverso rgung betrieben werden
sollen (vgl. Kap.2). Da die Außerbetriebnahme mit d er sukzessiven Neuordnung
der Versorgungsstruktur einhergeht, wird diese jedoch schrittweise erfolgen.
Das zentrale Wasserwerk Geist der Fassung Vennheide Weg soll als letzte Was-
serfassung voraussichtlich frühestens ab 2020 für die Trinkwasserversorgung au-
ßer Betrieb genommen werden.
Die Grundwasserstandsverhältnisse im Bereich des Wa sserwerkes Vennheide-
weg mit den Wasserfassungen „Hammer Straße“, „Vennh eideweg“ und „Roland-
weg“ sind seit mehr als 150 Jahren anthropogen verändert /7, 15/, so dass dieser
veränderte Zustand den langjährigen Bestandszustand darstellt. Auch die jahr-
zehntelange Entnahme des Wasserwerkes Kinderhaus hat Verhältnisse geschaf-
fen, auf die sich grundwasserrelevante Schutzgüter angepasst haben.
Abb. 1: Mögliche Auswirkungen einer Außerbetriebnahme
Seite 4
Eine vollständige Außerbetriebnahme der Wasserwerke Kinderhaus und Vennhei-
deweg und die hieraus resultierenden Grundwassersta ndsanstiege können dem-
zufolge zu Auswirkungen auf die bestehenden oberflä chennahen Nutzungen füh-
ren, die beim Vorliegen einer besonderen Grundwasse rrelevanz auch erheblich
sein können.
Mögliche Auswirkungen einer Außerbetriebnahme könnten sein (vgl. Abb.1):
1. Erhöhung der Abflussmengen in Fließgewässern
2. Anstieg des Wasserspiegels in Stillgewässern
3. Fuß-Vernässung von Altlasten
4. Änderung der Abstromrichtung von Schadstofffahne n
5. Beeinträchtigung landschaftsökologischer Schutzg üter
6. Hausbrunnen
a. Veränderung der Grundwasserfließrichtung und des Einzugsgebietes
b. Eindringen von Grundwasser ins Schachtbauwerk
c. Qualitative Beeinträchtigung durch verlagerte Sc hadstofffahnen
7. Vernässung von Gebäuden, Gebäudeschäden
8. Verminderung der Leistungsfähigkeit von Versicke rungsanlagen
Die Stadtwerke Münster GmbH beauftragten das unterzeichnende Büro daher mit
der grundwassermodellgestützten Ermittlung der Grundwasserstandsveränderun-
gen, die sich im Zusammenhang mit einer Außerbetriebnahme der Wassergewin-
nungsanlagen Vennheideweg und Kinderhaus ergeben würden. Unter Zugrunde-
legung der Ergebnisse ist hierbei aus hydrogeologis cher Sicht zu beurteilen, wel-
che möglichen Auswirkungen mit dem resultierenden G rundwasserstandsanstieg
einhergehen und ob bzw. welche Maßnahmen als erforderlich angesehen werden,
um erhebliche Auswirkungen auf Dritte zu vermeiden.
Die vorliegende Tischvorlage stellt einen Auszug au s der abschließenden Fach-
stellungnahme dar.
Seite 5
2 Methodische Herangehensweise
Die Grundwasserstandsveränderungen, die bei einer A ußerbetriebnahme eintre-
ten würden, wurden mit dem bestehenden großräumigen Grundwassermodell
„Münsterländer Kiessandzug“ /1/ berechnet, welches mit einer Ausdehnung von
mehr als 200 km² sämtliche Wassergewinnungsanlagen der Stadtwerke Münster
in einem geschlossenen Bilanzraum umfasst (vgl. Abb. 2).
WSG Kinderhaus
WSG Geist
GWNB-Verteilung im Modellgebiet
gem. Mittel GLADIS/GROWA
Seite 6
Die Bereiche, in denen sich eine Grundwasserstandsveränderung oberflächennah
auswirken kann, sind mit der Verbreitung der grundw asserführenden Schichten
des Münsterländer Kiessandzuges verknüpft. Die Bereiche, die durch geringdurch-
lässige Schichtenfolgen gekennzeichnet sind, wurden aufgrund geologischer und
bodenkundlicher Kriterien als Ausschlussflächen ausgegliedert (Abb. 3).
Abb. 3: Abgrenzung der potentiell beinflussbaren Bereiche im WSG Geist
Seite 7
3 Grundlegende Erwägungen für die Planung einer Au-
ßerbetriebnahme
3.1 Wertung eines weiteren eingeschränkten Betriebe s
für die Trinkwassergewinnung
Im Falle einer weiteren Nutzung zur Trinkwassergewinnung ist davon auszugehen,
dass es in der Folge des im Jahre 2020 zu erarbeite nden Bewilligungsantrages
notwendig sein wird, die Verbots- und Genehmigungst atbestände des Wasser-
schutzgebietes „Geist“ dem aktuellen Sachstand anzu passen. Eine Bebauung in
der WSZ II würde hiermit in jedem Falle verboten se in. Eine schriftliche Bestäti-
gung der Bezirksregierung Münster liegt hierzu vor.
Für das Wasserwerk Kinderhaus wurde das bereits im Verfahren begriffene Was-
serschutzgebietsgutachten aufgrund der Planungen zu m DIPOL bislang ausge-
setzt. Im Falle des weiteren Betriebes für die Trin kwassergewinnung wäre das
ausgesetzte Verfahren kurzfristig zum Abschluss zu bringen, so dass hier eine
sofortige Verschärfung der Auflagen eintreten würde.
Eine infrastrukturelle Entwicklung scheidet somit im Falle des Weiterbetriebes zur
Trinkwassergewinnung zumindest für die WSZ II aus.
3.2 Rechtliche Wertung der Außerbetriebnahme
In /6/ haben die Baumeister Rechtsanwälte eine rechtliche Stellungnahme zur Au-
ßerbetriebnahme von Wassergewinnungsanlagen der Stadtwerke Münster GmbH,
abgegeben.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass eine Verpflichtung der Stadtwerke Münster, der
Stadt Münster, der Bezirksregierung Münster oder des Landes NRW zur Aufrecht-
erhaltung eines niedrigen Grundwasserstandes nach E instellung der Grundwas-
serförderung nicht besteht und auch Schadensersatz- oder Entschädigungsan-
sprüche im Hinblick auf etwaige Gebäudeschäden aufg rund eines Grundwasser-
anstiegs auf das ursprüngliche Niveau nicht gegeben sind. Eine Pflicht bzw. Ob-
liegenheit zur Vermeidung von Gebäudeschäden durch den Wiederanstieg des
Grundwassers liegt demnach ausschließlich bei den jeweiligen Grundstückseigen-
tümern.
Aufgrund einer allgemeinen behördlichen Fürsorgepfl icht dürfte es allerdings ge-
boten sein, die Eigentümer von Grundstücken im (bis herigen) Einzugsgebiet der
Grundwasserförderung vor Einstellung derselben über das damit verbundene Ri-
siko zu informieren, damit ggf. rechtzeitig Schutzv orkehrungen getroffen werden
Seite 8
können. Sinnvoll, wenngleich rechtlich nicht gebote n könnte es in dem Zusam-
menhang auch sein, konkrete Hinweise und Hilfestell ungen für den Selbstschutz
zu geben. Die rechtliche Verantwortung der Grundstü ckseigentümer, ihre Ge-
bäude von vorneherein so abzusichern, dass das natürlich anstehende Grundwas-
ser keine Schäden hervorrufen kann, wird dadurch in des nicht in Frage gestellt
oder relativiert.
In den bisherigen Abstimmungsgesprächen besteht bei allen Beteiligten - unge-
achtet der Rechtslage - Konsens darin, dass eine Aufgabe der Wasserwerke ohne
Gegenmaßnahmen aufgrund der vorliegenden Fürsorgepflicht sowie dem vorbeu-
genden Gewässerschutz nicht umgesetzt werden kann, wenn eine vollständige
Außerbetriebnahme mit erheblichen Beeinträchtigungen Dritter verbunden ist.
Eine Aufgabe des Gutachtens besteht daher darin, zu ermitteln, welche Gegen-
maßnahmen erforderlich und zielführend sind.
3.3 Vergleich der Ergebnisse bestehender Grundwasse rmodelle
(Anlage 2)
Im Rahmen der Besprechung am 12.01.2016 mit der Sta dt Münster und der Be-
zirksregierung Münster zur Information über das gep lante Dipol-Konzept und die
in diesem Zusammenhang geplante Außerbetriebnahme der Wasserwerke Venn-
heideweg und Kinderhaus wurde von der Stadt Münster angeregt, die seinerzeit
vom Stadtplanungsamt in Auftrag gegebenen umfangrei chen hydrogeologischen
Untersuchungen zur ECE-Planung „Preussen-Park“ in die Bewertung einzubezie-
hen.
Der durchgeführte Vergleich kommt zusammenfassend zum Ergebnis, dass beide
Modelle ähnliche Berechnungsansätze zugrunde legen, jedoch das hier verwen-
dete großräumige Grundwassermodell „Münsterländer K iessandzug“ einen deut-
lich höheren Detaillierungsgrad aufweist, als das seinerzeit genutzte und lediglich
auf das WSG Geist bezogene Grundwassermodell. Da in der seinerzeitigen Be-
trachtung lediglich eine Außerbetriebnahme der Fass ung Hammer Str. bewertet
wurde, sind die damals abgeleiteten Ergebnisse nicht unmittelbar vergleichbar mit
der aktuellen Aufgabenstellung. Gleichwohl kommt di e damalige Untersuchung
zum Ergebnis, dass ein weiterer Wasserhaltungsbetrieb der Wasserfassung Ham-
mer Str. notwendig sein würde, um erhebliche Auswirkungen zu vermeiden.
Seite 9
4 Abgeleitete Zielsetzung für das Dipol-Konzept und
Zusammenfassung der Ergebnisse
4.1 Abgeleitete Zielsetzungen
• Aufgrund der Abwägung der Aspekte zur wirtschaftli chen, nachhaltigen, zu-
kunftssicheren und ausbaufähigen Trinkwassergewinnung für die Stadt Müns-
ter, wird für die Umsetzung des Dipol-Konzeptes ein Weiterbetrieb der Was-
serwerke Vennheideweg und Kinderhaus für die Trinkw assergewinnung von
den Stadtwerken Münster GmbH nicht in Betracht gezogen, da auch aufgrund
der dann weiterhin zu beachtenden Auflagen der bestehenden und neu auszu-
weisenden Wasserschutzgebiete eine zukünftige infra strukturelle Entwicklung
erschwert bzw. für die Bereiche einer WSZ II unmöglich wird.
• Ungeachtet der geprüften Rechtslage besteht bei de n Beteiligten Konsens da-
rin, dass eine Aufgabe der Wasserwerke ohne Gegenma ßnahmen aufgrund
der vorliegenden Fürsorgepflicht sowie dem vorbeuge nden Gewässerschutz
nicht umgesetzt werden kann, wenn eine vollständige Außerbetriebnahme mit
erheblichen Beeinträchtigungen Dritter verbunden ist.
Seite 10
4.2 Ergebnisse Wasserwerk Kinderhaus
Die im nachfolgenden erläuterten Ergebnisse zeigen, dass eine Außerbetrieb-
nahme des Wasserwerkes Kinderhaus mit unerheblichen Auswirkungen auf
grundwassergebundene Objektstrukturen einhergeht un d somit aus gutachterli-
cher Sicht ohne Wasserhaltungsbetrieb empfohlen werden kann . Bewertungs-
relevante Auswirkungen beschränken sich auf einen G ehölzstandort im unmittel-
baren Bereich der Wassergewinnungsanlage Kinderhaus Nord, für den eine Auf-
höhung des Grundwasserstandes von > 0,50 m ermittel t wurde sowie einem Ge-
bäudestandort nördlich der Wassergewinnungsanlage Kinderhaus Nord, der durch
Aufhöhungen von rd. 0,25 m gekennzeichnet ist und b ereits gegenwärtig durch
geringe Flurabstände charakterisiert wird. Die gena nnten Auswirkungen werden
aufgrund ihrer Geringfügigkeit als unerheblich eingestuft (vgl. Abb. 4).
Abb. 6: Grundwasserstandsaufhöhungen nach Außerbetriebnahme
WWk. Kinderhaus
Seite 11
Im Zusammenhang mit der durch den Förderbetrieb der Wassergewinnungsan-
lage Kinderhaus-Süd abgefangenen anstromigen Bromac ilbelastung – die zum
Zwecke der Trinkwasserversorgung bislang eine Aufbe reitung des Rohwassers
über Aktivkohle notwendig macht –zeigen die aktuellen Analysen keine nennens-
werten Belastungen im Anstrom mehr an. Bromacilgehalte sind lediglich in einem
schmalen Saum im nicht mehr von der Entnahme zu bee influssenden Abstrom
sowie in den Entnahmebrunnen festzustellen. Die in diesem Bereich liegenden
Hausbrunnen wiesen bei der letzten Kontrolle im Jah re 2009 keine positiven Be-
funde mehr auf, so dass ein weiterer Betrieb der Wa ssergewinnungsanlage Kin-
derhaus-Süd zum Zwecke der Sanierung nicht als zweckmäßig erscheint und sich
zukünftige Maßnahmen auf die Kontrolle der Bromacil belastung im residuellen
Abstrompfad beschränken könnten. Eine aktuelle Kont rolle bestehender Haus-
brunnen zur Beweissicherung sowie eine Abstimmung des zukünftigen Monitoring
(Messstellen und Intervalle) wird empfohlen.
Seite 12
4.3 Ergebnisse Wasserwerk Vennheideweg
Für den Bereich des Wasserwerkes Vennheideweg sind bei der Außerbetrieb-
nahme der drei Wassergewinnungsanlagen Rolandweg, Vennheideweg und Ham-
mer Str. weitflächige Grundwasserstandsaufhöhungen von 2-3 m die Folge
(Abb.4).
Abb. 4: Grundwasserstandsaufhöhung im WSG Geist nac h Außerbetriebnahme
der Wasserfassungen Hammer Str./Vennheideweg/Rolandweg
Seite 13
Die Dichte an grundwassergebundenen Objektstrukturen (Grünflächen, Versicke-
rungsanlagen, Altlasten, Gebäude, Sportanlagen) hat verbunden mit dem resultie-
renden Grundwasserstandsanstieg zur Folge, dass insgesamt rd. 900 Objektstruk-
turen, hiervon 700 Gebäude und 91 Altablagerungen/ Altstandorte potentiell be-
troffen wären. Die möglichen Auswirkungen bestehen hierbei u.a. in vernässungs-
bedingten Gebäudeschäden sowie einer Eluierung von Schadstoffen in bislang
grundwasserfreien Bereichen von Altablagerungen. Di e Gebäudebetroffenheit ist
nicht im zentralen Bereich in unmittelbarer Nähe zu den Wasserwerken, sondern
am Rande des Münsterländer Kiessandzuges besonders hoch, da hier bereits
heute geringere Flurabstände vorliegen als im Zentrum (vgl. Abb.5).
Abb. 5: Zunahme der Flurabstandsbereiche < 2,30 m im WSG Geist nach Außer-
betriebnahme der Wasserfassungen Hammer Str./Vennheideweg/Rolandweg
Seite 14
Empfehlungen
• Zur Vermeidung bzw. zur Verminderung von Beeinträc htigungen Dritter ist ein
Wasserhaltungsbetrieb zu empfehlen, der einen Anstieg des Grundwasser-
standsniveaus auf das nötige Maß beschränkt.
• Die Außerbetriebnahme ist durch ein Grundwassersta ndsmonitoring zu beglei-
ten, welches der Beweissicherung und der Feinjustierung der notwendigen För-
dermengen dient.
• Für die erste Stufe ist eine Entnahme in Höhe eine s „sicheren ersten Ansatzes“
von insgesamt 575.000 m³/a vorzusehen, die sich auf die Wassergewinnungs-
anlagen Rolandweg und Vennheideweg mit jeweils 200.000 m³/a und die Was-
sergewinnungsanlage Hammer Straße mit 175.000 m³/a aufteilt. Eine Vertei-
lung auf alle bestehenden Wassergewinnungsanlagen i st notwendig, um eine
ausreichende räumliche Reichweite zu erzielen und die Fördermengen auf das
notwendige Maß beschränken zu können. Die Zielsetzung im Rahmen des da-
rauffolgenden Monitoring ist, die erforderliche Entnahmemenge auf das unbe-
dingt notwendige Maß zu reduzieren. Perspektivisch wird eine Reduzierung der
Gesamtentnahmemenge auf < 500.000 m³/a angestrebt.
Zur Einleitung des für die Wasserhaltung entnommene n Grundwassers stehen 3
Alternativen zur Prüfung:
• Einleitung in die bestehende Regenwasserkanalisati on ist grundsätzlich mög-
lich, jedoch mit Gebühren verbunden und kann im Fal le starker Nieder-
schlagsereignisse mit einer erzwungenen Außerbetriebnahme verbunden sein.
• Die Einleitung in ein Oberflächengewässer (Kleibac h) ist ein genehmigungs-
pflichtiger Tatbestand, gebührenfrei und mit Kosten für den Bau einer ableiten-
den Rohrleitung sowie der Schaffung einer ordnungsg emäßen Einleitungs-
stelle verbunden.
• Die Einleitung in den DEK könnte auf die bestehend e Infrastruktur der Ka-
nalentnahme am Standort der Wassergewinnungsanlage Vennheideweg zu-
rückgreifen. Durch die Einleitung wird ein Bilanzgl eichgewicht zur geplanten
Erhöhung der DEK Entnahme am Standort Hornheide ges chaffen, so dass
diese Variante auch im Sinne einer Nachhaltigkeit zweckmäßig ist. Die Prüfung
der Genehmigungsfähigkeit durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt
steht noch aus.
Bielefeld, 16.01.2017
Die Bearbeiter:
Dipl.-Geol. Frank Schmidt
Seite 15
5 Literaturverzeichnis
/1/ S CHMIDT UND PARTNER (2013): Antrag auf Erteilung einer wasserrechtli-
chen Bewilligung gem. § 10 WHG zur Grundwasserentna hme aus den
Brunnen der Wassergewinnungsanlage Hohe Ward sowie Antrag auf
Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gem. § 10 WHG zur Ent-
nahme von Oberflächenwasser aus dem Dortmund-Ems-Ka nal sowie
zur Infiltration von Oberflächenwasser aus dem Dort mund-Ems-Kanal
zur Grundwasseranreicherung im Wassergewinnungsgebi et Hohe
Ward. - unveröff. Gutachten, Bielefeld
/2a/ S CHMIDT UND PARTNER (2013): Modellgestützte Erarbeitung der hydro-
geologischen Grundlagen zur Bemessung der förderbedingten Auswir-
kungen auf landwirtschaftliche Flächen sowie hydrog eologischer Be-
weissicherungsbericht zur Grundwasserentnahme aus den Wasserfas-
sungen der Stadtwerke Münster GmbH – Kalenderjahr 2012 - unveröff.
Gutachten, Bielefeld
/2b/ S CHMIDT UND PARTNER (2012 - 2016): Hydrogeologischer Beweissiche-
rungsbericht zur Grundwasserentnahme aus den Wasser fassungen:
Hohe Ward, Kinderhaus, Vennheideweg (Geist), Hornheide-Haskenau,
Gittrup – Kalenderjahre 2011 bis 2015 - unveröff. Gutachten, Bielefeld.
/3/ S CHMIDT UND PARTNER (19.08.2014): Prüfung der Grundwasserstands-
veränderungen bei Außerbetriebnahme der Wasserwerke WW Venn-
heideweg und WW Kinderhaus - hydrogeologische (Prim är-)Stellung-
nahme vom 19.08.2014 - unveröff. Gutachten, Bielefeld
/4a/ S CHMIDT UND PARTNER (18.09.2014): Vorab-Stellungnahme zum
Bromacilschaden im Bereich der Wassergewinnungsanla ge Kinder-
haus, per Email vom 18.09.2014, Punkt 1 und Anlage 1 - unveröff. Gut-
achten, Bielefeld
/4b/ S CHMIDT UND PARTNER (18.09.2014): Stellungnahme und Mengenbe-
trachtung der notwendigen Grundwassserfördermengen zum Gebäu-
deschutz im Zusammenhang mit einer geplanten Außerb etriebnahme
der Wassergewinnungsanlagen Kinderhaus und Vennheid eweg, per
Email vom 18.09.2014, Punkt 2 und Anlage 2 - unverö ff. Gutachten,
Bielefeld
/5/ S CHMIDT UND PARTNER (18.12.2014): Stellungnahme und ergänzende
Betrachtung der Kurzzeitentnahmemengen im Zusammenh ang mit ei-
ner geplanten Außerbetriebnahme der Wassergewinnungsanlagen Kin-
derhaus und Vennheideweg, per Email vom 18.12.2014; Punkt 5 und
Anlage 1 - unveröff. Gutachten, Bielefeld
/6/ B AUMEISTER RECHTSANWÄLTE (07/ 2016): Rechtliche Stellungnahme
vom 08.07.2016 zur Außerbetriebnahme von Wassergewi nnungsanla-
gen der Stadtwerke Münster GmbH, Münster
Seite 16
/7/ AHU (1993): Fachbeitrag Boden und Grundwasser z ur UVS Projekt
Preussen-Park in Münster, Aachen, 1993
/8a/ G EO -INFOMETRIC (1995): Sondergutachten Grundwassermodell zur
UVS Projekt Preußen-Park in Münster, Phase II, Text band und Anla-
genband I, Hildesheim, 1995
/8b/ G EO -INFOMETRIC (1995): Sondergutachten Grundwassermodell zur
UVS Projekt Preußen-Park in Münster, Phase II, Text band und Anla-
genband II, Hildesheim, 1995
/8c/ G EO -INFOMETRIC (1995): Sondergutachten Grundwassermodell zur
UVS Projekt Preußen-Park in Münster, Phase II, Durchführung zusätz-
licher Variantenrechnungen, Hildesheim, 1995
/9a/ S CHMIDT UND PARTNER (23.06.2016):Prüfung der Grundwasserstands-
änderungen bei Außerbetriebnahme der Wasserwerke Ve nnheideweg
und Kinderhaus - Hydrogeologische Stellungnahme zum Vergleich der
Ergebnisse mit den Ergebnissen der hydrogeologische n Untersuchun-
gen im Rahmen der ECE-Planung „Preussen-Park“, 1994/1995 - unver-
öff. Gutachten, Bielefeld (enthalten in Anlage 2)
/9b/ S CHMIDT UND PARTNER (09/2016):Prüfung der Entwicklung und der
räumlichen Verteilung der Bromacilgehalte im Bereic h der Wasserfas-
sungen Kinderhaus und Vennheideweg der Stadtwerke Münster GmbH
zum Datenbestand 09/2016, unveröffentl. Gutachten, Bielefeld, (ent-
halten in Anlage 3)
/10/ P ROF . DR. MED . H. REPLOH , (1968): Gutachterliche Stellungnahme zur
Errichtung eines Grundwassersees im geplanten Wohngebiet “Berg Fi-
del”, Münster
/11/ D R. P. BÄCKER / DR. H. JAGAN (12.08.1968): Generelle Gründungsbeur-
teilung für das Bebauungsgebiet “Berg Fidel” in Münster/ Westf., Müns-
ter
/12/ I NGENIEURBÜRO CARL H. JANSEN (07.10.1968): Stellungnahme zu den
hydrogeologischen Ausführungen in der „generellen Gründungsbeurtei-
lung“ für das Baugebiet Berg Fidel vom 12.08.1968, Bochum
/13/ R ECHTSANWÄLTE TÖLLE UND PARTNER (24.05.1994): Grundwasserstand
in Berg Fidel, Schadenersatzansprüche von Frau Erika Seewald, Giga-
straße 17, 48153 Münster, I.Z.: Seewald/ Stadt Müns ter – 3597/94T10
or T/SG, Münster
/14/ S TADTBAURAT RUPPRECHT (23.09.1994): Wassereinbrüche in Berg Fidel,
Hier: Recherche von Frau Petra Bronstrup, Münster
Seite 17
/15/ D R. P. BÄCKER , (1970): Gutachten-Auszüge: Anlage 3 „Grundwassersi-
tuation Brachfläche/ Altablagerung (H5) südlich Pum pwerk IV, Schnitt
A-B“ und Anlage 20 „Durch Grundwasseranstieg gefähr deter Bereich
im Baugebiet Berg Fidel“, sowie Diagramme der Grund wasserstands-
entwicklung an diversen Messstellen, Münster
/16/ T UTTHAS & MEYER Ingenieurgesellschaft mbH & A QUANTA
HYDROGEOLOGIE GmbH & Co. KG (2010): Erläuterungsbericht zur
Grundwassersituation Juni und August 2010 für die W assergewin-
nungsgebiete der Stadtwerke Münster GmbH (4 Einzelgutachten)
/17/ S CHMIDT UND PARTNER (2015): Wasserrechtliche Bewilligung zur Grund-
wasserentnahme am Wasserwerk Hohe ward der Stadtwer ke Münster
GmbH, Hier: Festlegung der Grenzwasserstände im Ber eich der Bio-
tope GB-4112-008, GB-4112-0357 und GB-4112-0359 im Rahmen des
landschaftsökologischen Monitoring - unveröff. Gutachten, Bielefeld
Rechercheergebnisse der Stadt Münster:
/R1/ Tiefbauamt, Stadt Münster (Schreiben Hr. Nowak vom 12.10.2016):
Anzahl der betroffenen Gebäude Wasserschutzgebiete Kinderhaus und
Geist, Auswertung aus dem Zensus 2011 der Gebäude mit Wohnraum
nach Altersklassen
/R2/ UWB Stadt Münster (Schreiben Hr. Muddemann vom 19.10.2016):
Erste Informationen zum Thema Einstellung der Wasse rförderung im
WSG Geist/ Vennheideweg
Beinhaltet: Übersendung der potentiell betroffenen Objektstrukturen (Auszüge aus
dem Altlastenkataster, grüne Themen) als Shape-Date ien für den Bereich Vennhei-
deweg sowie tlw. Kinderhaus
Lageplan der Schutzgüter (grüne Themen) für den Be reich Vennheideweg
/R3/ UWB Stadt Münster (Schreiben Hr. Muddemann vom 10.11.2016):
Aufgabe der Wasserförderung in den Bereichen Vennhe ideweg und
Kinderhaus
Beinhaltet: Übersendung der Auszüge aus dem Altlast enkataster, Fließ- und Stillge-
wässer, Versickerungsanlagen sowie den aktuellen Ge bäudebestand als Shape-Da-
teien für die Bereiche Vennheideweg und Kinderhaus
/R4/ UWB Stadt Münster (Email Hr. Brinkheetker vom 25.11.2016): Ergän-
zende Übersendung potentiell betroffener Wälder und Gehölze, Bereich
Kinderhaus als Shape-Datei
/R5/ Email-Schreiben der Stadtwerke Münster vom 25. 10.2016: Übersen-
dung der Hausbrunnenstandorte als Shape-Datei
Seite 18
Besprechungen und Aktenvermerke:
/B1/ Besprechung mit Vertretern der Bezirksregierun g Münster sowie der
Stadt Münster am 12.01.2016 zum Thema Dipolkonzept, Bromacil-kon-
zentration und Außerbetriebnahme Kinderhaus und Vennheideweg; Ak-
tenvermerk des unterzeichnenden Büros vom 14.01.2016
/B2/ Besprechung mit Vertretern der Bezirksregierun g Münster sowie der
Stadt Münster am 09.09.2016 zum Thema Dipol – Hydro geologische
Auswirkungen; Aktenvermerk des unterzeichnenden Bür os vom
09.09.2016
/B3/ Besprechung mit dem Gesundheitsamt der Stadt M ünster am
04.10.2016 zum Thema Bromacilschaden Kinderhaus Süd und Preu-
ßenstadion; Aktenvermerk des unterzeichnenden Büros vom
06.10.2016
Weitere Quellen zur Geologie und Hydrogeologie des Münsterländer
Kiessandzuges:
/Q1/ G EOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN -WESTFALEN (1990): Erläuterun-
gen zum Blatt C 4310 Münster der geologischen Karte 1:100.000
/Q2/ S CHNEIDER (1938): Zur Frage des Münsterländischen Kiessandrückens
/Q3/ L OTZE (1951): Neue Ergebnisse der Quartärgeologie Westfa lens X zur
Entstehung der Münsterländer Hauptkiessandzone- Neu es Jahrbuch
für Geologie und Paläontologie. Monatshefte 1951, 11, Seiten 321-323,
Stuttgart
/Q4/ L OTZE (1954): Der Münsterländer Hauptkiessandzug und seine Entsteh-
tung- Sonderdruck aus „Natur und Heimat“, 14. Jahrg ang, 1. Heft,
Münster (westf.)
/Q5/ B AECKER -BAUMEISTER (1983): Beitrag zur Genese der Münsterländer
Kiessandzone und (sich daraus ergebende) angewandt- geologische
Aspekte- unveröffentl. Gutachten, Münster
/Q6/ B AUER (1977): Wasserwirtschaftliche Gesamtdarstellung de s Münster-
länder Kiessandzugs- unveröffentl. Gutachten, Münster
Anlage 4_Deckblatt_zur Beschlussvorlage V_0324_2017
613 Zeichen
Anlage 4 zur Beschlussvorlage V/0324/2017 Gutachten Das hydrogeologische Gutachten, das die möglichen Auswirkungen einer Wasserwerks- schließung in Kinderhaus und Geist beleuchtet, stellen wir Ihnen an dieser Stelle zur Verfügung. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zu den Nutzungsrechten: Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte, ist nicht zulässig. Gleiches gilt für eine Textänderung oder eine auszugsweise Verwendung. Wird in Ausführung Bezug auf Inhalte der Gutachten genommen, so sind diese entsprechend der allgemeinen Zitationsrichtlinien (z. B. „Harvard Zitation“) zu kennzeichnen.
Beschlussvorlage
4492 Zeichen
V/0324/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Die Zukunft der Wasserversorgung in Münster - Neustrukturierung der Wasserversorgung (DIPOL) Beratungsfolge 27.04.2017 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 04.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 09.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 17.05.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird ermächtigt, folgende Beschlüsse zu fassen: Dem Konzept zur Neustrukturierung der Wasserversorgung („DIPOL“) wird zugestimmt: ̵ Zwei Wasserwerke mit Erweiterungspotenzial (Hornheide, Hohe Ward) werden umfassend technisch erneuert und ausgebaut. Die Investitionskosten hierfür betrage n rund 24 Mio. €. ̵ Zwei Wasserwerke ohne Erweiterungspotenzial (Geist, Kinderhaus) werden geschlossen. ̵ Der gemäß hydrogeologischem Gutachten vom 01.02.2017 (Anlage 4) von einem Wiedera n- stieg des Grundwasserspiegels aufgrund der Schließung des Wasserwerks Geist betroffene heutige Gebäudebestand wird so lange wie notwendig vor den Folgen des Grundwassera n- stiegs geschützt. Dazu wird gemäß den Empfehlungen des hydrogeologischen Gutachtens ein Wasserhaltungsbetrieb eingerichtet. Die Kosten von ca. 100.000 € p. a. werden als Teil der Kosten des Betriebes und der Instandhaltung der Wasserwerke bei der Ermittlung der Wasserpreise berücksichtigt. Bei Bau- und/oder Änderungsanträgen für Neubauten bzw. E r- weiterungen werden gezielte Hinweise auf den zu beachtenden Grun dwasserstand an die potenziellen verantwortlichen Bauherren zum Schutz der betroffenen Bauwerke gegeben. Vorlagen-Nr.: V/0324/2017 Auskunft erteilt: Frau Rothermundt Ruf: 492-2006 E-Mail: Rothermundt@stadt-muenster.de Datum: 10.04.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0324/2017 II. Finanzielle Auswirkungen: keine Begründung: IT.NRW erwartet für die Stadt Münster bis Ende 2028 einen Anstieg der Bevölkerung von 310 Ta u- send (Ende 2015) auf 337,5 Tausend Einwohner und damit einhergehend eine Erhöhung des Trin k- wasserbedarfs von knapp 17 Mio. m³/a im Jahr 2015 auf 19,9 Mio. m³/a bis 2029. Um das notwendige Trinkwasser mit einer weiterhin ortsnahen Wasserversorgung in qualitati v hoher sowie quantitativ ausreichender Menge bereitstellen zu können, wurde die derzeitige Wasserversorgung der Stadt Münster auf den Prüfstand gestellt. Es wurden verschiedene Varianten unter den Aspekten Wasse r- qualität, Versorgungssicherheit, Zukunftssicherheit und Wirtschaftlichkeit entwickelt und bewertet. Dabei hat sich das DIPOL -Projekt, das neben der technischen Erneuerung auch den Ausbau der Wasserwerke Hohe Ward und Hornheide vorsieht, die über das notwendige Erweiterungspotential verfügen, deutlich gegen andere Varianten durchgesetzt. Das Konzept sieht die Schließung der kle i- neren Wasserwerke Geist und Kinderhaus vor. Im Zuge der Schließung des Wasserwerkes Geist wird es laut hydrogeologischem Gutachten zu e i- nem Grundwasseranstieg im Bereich Geist kommen. Die Stadtwerke werden daher so lange wie not- wendig eine sogenannte Wasserhaltung betreiben, um so den Grundwasserstand auf einem unkrit i- schen Niveau zu halten und sonstige potenziell betroffene Gebäudebestände zu schützen. Die Umsetzung des DIPOL-Konzeptes erfordert Investitionen von 24 Mio. € für die Sanierung und den Ausbau der Wasserwerke Hohe Ward und Hornheide. Durch die Umsetzung des Konzepts ergibt sich eine Betriebskostenersparnis von 350.000 € p.a. Dem stehen Kosten für den Wasse rhaltungsbetrieb in Höhe von 100.000 € p.a. gegenüber. Über den Abschreibungszeitraum ergibt sich ein wirtschaftl i- cher Vorteil des DIPOL -Konzepts von 3 Mio. € gegenüber einer Sanierungsvariante aller bestehe n- den Wasserwerke. Weiterführende Informationen sind der beigefügten Aufsichtsratsvorlage Nr. 02/2017 (Anlage 1) und den Anlagen 2 bis 4 zu entnehmen. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH hat in seiner Sitzung am 30.03.2017 die Vorlage beschlossen. i.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage: Anlage 1: Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 02/2017 Anlage 2: Erläuterungsbericht zur Neustrukturierung der Wasserversorgung Anlage 3: FAQ-Fragenkatalog Anlage 4: Tischvorlage des hydrogeologischen Gutachtens zum Grundwasserwiederanstieg
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Hammer Straße
- Hafenplatz 1
- Vennheideweg
- Vorbergs Hügel
- Preußenstadion
- Kinderhaus 2
- Hohe Ward 4
- Rolandweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0324/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.04.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37