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V/0324/2017

Die Zukunft der Wasserversorgung in Münster - Neustrukturierung der Wasserversorgung (DIPOL)

Vorlagen 11.04.2017

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Anlage 1_V_0324_2017_Vorlage_02_2017_Zukunft_der_Wasserversorgung_in_MS

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Anlage 2_V_0324_2017_Zukunft_der_Wasserversorgung_in_MS_Anlage_Erlaeuterungsbericht_Stand23.03.2017

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Anlage 3_V_0324_2017_FAQ-Fragenkatalog

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Anlage 4_V_0324_2017_Tischvorlage des hydrogeologischen Gutachtens_aus Januar2017

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Anlage 4_Deckblatt_zur Beschlussvorlage V_0324_2017

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Beschlussvorlage

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Anlage 1_V_0324_2017_Vorlage_02_2017_Zukunft_der_Wasserversorgung_in_MS

4026 Zeichen

Seite 1 
 
 
Münster, 21.03.2017 
 
 
Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 02/2017 
 
 
Betreff 
Die Zukunft der Wasserversorgung in Münster 
 
 
Berichterstatter 
Herr Dr. Wernicke 
 
 
Anlagen 
- Erläuterungsbericht zur Neustrukturierung der Wasserversorgung 
- FAQ-Fragenkatalog 
- Tischvorlage des hydrogeologischen Gutachtens zum Grundwasserwiederanstieg 
 
 
Antrag 
Der Aufsichtsrat wolle beschließen: 
Der Gesellschafterversammlung wird folgender Beschluss zur Annahme empfohlen: 
 
Dem Konzept zur Neustrukturierung der Wasserversorgung („DIPOL“) wird zugestimmt: 
 
- Zwei Wasserwerke mit Erweiterungspotenzial (Hornheide, Hohe Ward) werden 
umfassend technisch erneuert und ausgebaut. Die Investitionskosten hierfür be-
tragen rund 24 Mio €. 
 
- Zwei Wasserwerke ohne Erweiterungspotenzial (Geist, Kinderhaus) werden ge-
schlossen. 
 
- Der gemäß hydrogeologischem Gutachten vom 01.02.2017 von einem Wiederan-
stieg des Grundwasserspiegels aufgrund der Schließung des Wasserwerks Geist 
betroffene heutige Gebäudebestand, wird so lange wie notwendig vor den Folgen 
des Grundwasseranstiegs geschützt. Dazu wird gemäß den Empfehlungen des 
hydrogeologischen Gutachtens ein Wasserhaltungsbetrieb eingerichtet. Die Kos-
ten von ca. 100.000 € p.a. werden als Teil der Kosten des Betriebes und der In-
standhaltung der Wasserwerke bei der Ermittlung der Wasserpreise berücksich-
tigt. Bei Bau- und/oder Änderungsanträgen für Neubauten bzw. Erweiterungen 
werden gezielte Hinweise auf den zu beachtenden Grundwasserstand an die po-
tenziellen verantwortlichen Bauherren zum Schutz der betroffenen Bauwerke ge-
geben.

Seite 2 
 
 
 
 
Begründung 
Ziel der Neustrukturierung der Wasserversorgung für Münster ist es, unter Berücksichti-
gung des prognostizierten starken Bevölkerungswachstums bis 2029 auch für die Zu-
kunft eine versorgungssichere und nachhaltige Trinkwasserversorgung sicherzustellen. 
 
Im Zusammenhang mit einem umfangreichen Sanierungsbedarf aller Wasserwerke sind 
diverse Möglichkeiten einer zukünftigen, qualitativ hochwertigen und versorgungssiche-
ren Wasserversorgung untersucht worden und entsprechende Bewertungen erfolgt. Da-
bei hat sich das Dipol-Konzept als die sinnvollste Variante herausgestellt. Diese Vari-
ante beinhaltet die Konzentration der Wasserversorgung auf die Standorte Hohe Ward 
und Hornheide mit allen notwendigen Erneuerungen und Ausbauten.  
 
Aus qualitativen Gründen wird das Oberflächenwasser in Hornheide zukünftig aus dem 
Dortmund-Ems-Kanal bezogen und die Ems abgehängt sowie eine moderne Direktauf-
bereitung errichtet. 
 
Die Wasserwerke Geist und Kinderhaus werden in diesem Konzept nicht mehr berück-
sichtigt und geschlossen. Im Zuge der Schließung des Wasserwerkes Geist wird es laut 
hydrogeologischem Gutachten zu einen Grundwasseranstieg im Bereich Geist kommen. 
Die Stadtwerke betreiben daher so lange wie notwendig eine sogenannte Wasserhal-
tung, um so den Grundwasserstand auf einem unkritischen Niveau zu halten und sons-
tige potenziell betroffene Gebäudebestände zu schützen.  
 
Die Umsetzung des DIPOL-Konzeptes erfordert Investitionen von 24 Mio € für die Sa-
nierung und den Ausbau der Wasserwerke Hohe Ward und Hornheide. Durch die Um-
setzung des Konzepts ergibt sich eine Betriebskostenersparnis von 350.000 € p.a. Dem 
stehen Kosten für den Wasserhaltungsbetrieb von 100.000 € p.a. gegenüber. Über den 
Abschreibungszeitraum ergibt sich damit ein wirtschaftlicher Vorteil des DIPOL-Kon-
zepts von 3 Mio. € gegenüber einer Sanierungsvariante aller bestehenden Wasser-
werke. 
 
Unter Berücksichtigung der Parameter „Wasserqualität“, „Versorgungssicherheit“, „Zu-
kunftsfähigkeit“ sowie „Wirtschaftlichkeit“ stellt sich die Konzentration auf die Standorte 
Hornheide und Hohe Ward als die deutlich vorteilhafteste Lösung zur Neustrukturierung 
der Wasserversorgung für Münster dar. 
 
Detaillierte weitere Informationen stehen im Erläuterungsbericht zur Verfügung.  
 
 
 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
gez. Dr. Müller-Tengelmann gez. Dr. Wernicke

Anlage 2_V_0324_2017_Zukunft_der_Wasserversorgung_in_MS_Anlage_Erlaeuterungsbericht_Stand23.03.2017

24731 Zeichen

1 
 
Münster, 16.03.2017 
 
Erläuterungsbericht zur Neustrukturierung der Wasserversorgung 
 
1. Münsters Wasserversorgung von heute 
Heute betreiben die Stadtwerke Münster vier Wasserwerke im Stadtgebiet Münster: Horn-
heide und Kinderhaus im Norden sowie Hohe Ward und Geist im Süden der Stadt. 
 
 
Abbildung 1: Übersicht der heutigen Wasserwerke in Münster 
 
An den vier Standorten produzieren sie rund 75 Prozent des Wasserbedarfs der Stadt 
Münster – den weit größten Teil in Hornheide und Hohe Ward. Die restlichen 25 Prozent 
des Trinkwasserbedarfs werden über das Wasserwerk Haltern der Gelsenwasser AG 
zugeliefert.

2 
 
Abbildung 2: Trinkwasserproduktionsmengen aus dem Jahr 2015 
 
Das reine Grundwasser an den Wasserwerken deckt die Fördermenge nicht, sondern es 
wird bereits heute in Abhängigkeit zur natürlichen Grundwasserneubildung zwischen  50 
und 60 Prozent mit Wasser aus dem Dortmund-Ems-Kanal und Ems angereichert. 
 
 
Abbildung 3: Heutige Anteile an der Trinkwassereigenproduktion (Jahr 2015)

3 
2. Bevölkerungsprognose und zukünftiger Trinkwasserbedarf für Münster 
In den kommenden Jahren wird Münster um die Größe einer mittelgroßen deutschen 
Stadt wachsen (bis 2029 auf rund 337.000 Einwohner, Quelle: IT NRW).  Hinzu kommt, 
dass einige Anlagen sanierungsbedürftig sind. 
 
 
Abbildung 4: Bevölkerungsprognose und Trinkwasserbedarf 
 
Das bedeutet für die Stadtwerke als Trinkwasserversorger, dass zusätzliche Mengen zur 
Verfügung gestellt werden müssen. Aus versorgungssicherheitstechnischer Sicht so-
wie dem Grundsatz der ortsnahen Wasserversorgung bietet sich hier nur eine Stär-
kung der Eigenproduktion  an. Ausgehend vom prognostizierten Bevölkerungswachs-
tum wird der zukünftige Bedarf an Trinkwasser bei rund 19,9 Mio. m³/a  liegen (vgl. 
Abbildung 4).

4 
 
Abbildung 5: Technisch realisierbare Trinkwasserp roduktionsmengen bei einer Grundsanierung des Ist -
Zustands 
 
Abbildung 5 verdeutlicht, dass die aktuelle Wasserinfrastruktur bei einer einfachen Be-
standssanierung die dafür zusätzlich erforderlichen Erzeugungskapazitäten nicht hergibt, 
denn die technisch realisierbare Trinkwasserproduktion umfasst in Summe rund 13,4 Mio. 
m³/a und führt demzufolge zu einer Versorgungslücke von ca. 6,5 Mio. m³/a. 
 
3. DIPOL 
Da ein grundsätzlicher Handlungsbedarf besteht, um auch in Zukunft eine sichere, 
qualitativ hochwertige, nachhaltige und wirtschaftlich optimierte, also für die gesamte 
Stadt auch eine kostengünstige, Wasserversorgung sicherzustellen, wurden diverse Va-
rianten einer potentiellen Wasserwerksstruktur bewertend gegenübergestellt. 
Die Bewertung basierte auf den heutigen und zukünftigen Rahmenparametern hinsichtlich 
benötigter Investitions-/Sanierungskosten, Eigenerzeugungsmengen (fehlende Ausbau-
potentiale an den Standorten Kinderhaus und Geist)  sowie des Fremdbezugs durch die 
Gelsenwasser AG. Neben der reinen Grundsanierung der bestehenden vier sowie der 
Reduzierung auf nur zwei Wasserwerke umfasste die Betrachtung im Wesentlichen Mo-
difikationen bzw. Verschneidungen dieser beiden Optionen.

5 
Anhand eines Vergleichs auf Basis einer Bewertungsmatrix  stellte sich die Konzent-
ration auf die Standorte Hornheide und Hohe Ward als die sinnvollste der betrachteten 
Varianten dar und wird aufgrund ihrer Nord-Süd-Ausrichtung als DIPOL bezeichnet. 
 
4. Erläuterung zur Bewertungsmatrix 
Unter Beachtung der Prämissen „Wasserqualität“, „Versorgungssicherheit“, „Zu-
kunftsfähigkeit“ sowie „Wirtschaftlichkeit“ wurde anhand definierter Kriterien eine Be-
wertungsmatrix erstellt. Mit dieser wurden die beiden zweckmäßigsten Varianten 
 
 Sanierung (inkl. Produktionsaufstockung) 
Umfasst die Erneuerung sanierungsbedürftiger Anlagen bzw. deren Komponenten sowie eine 
Produktionsaufstockung am Standort Hornheide in Höhe von 1,8 Mio. m³/a  
 DIPOL 
Außerbetriebnahme der Wa sserwerke Kinderhaus und Geist  (fehlendes Ausbaupotential) so-
wie Sanierung und Ertüchtigung der verbleibenden Standorte Hornheide und Hohe Ward  
 
beurteilt und verglichen. 
 
 
Tabelle 1: Bewertungsmatrix 
 
Im Folgenden werden die Kriterien der Bewertungsmatrix sowie die daraus resultieren-
den abschließenden Bewertungen näher erläutert. 
 
Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis
1 Sicherstellung ausreichender Trinkwassermengen 10 90 900 100 1000
2 Zukunftsorientierung 10 90 900 100 1000
3 Investitionsbedarf 6 100 600 90 540
4 Wirtschaftlicher Betrieb 8 80 640 100 800
5 Trinkwasserqualität 10 80 800 100 1000
6 Ausbleibende Altlastengefährdung 7 50 350 100 700
7 Beibehaltung des Grundwasserstands ohne Haltungsbetrieb 5 100 500 0 0
8 Sicherstellung der Wasserrechte 8 65 520 100 800
9 Städtebauliches Entwicklungspotential 8 0 0 100 800
10 Potentielle Grundstückserlöse 8 0 0 100 800
11 Aufhebung der Wasserschutzgebietsauflagen 5 25 125 75 375
5335 7815Summe
Nr.
Sanierung
(inkl. Produktionsaufstockung) DIPOLKriterien Bedeutung
0 - 10

6 
4.1 Sicherstellung ausreichender Trinkwassermengen 
Die langfristige Sicherstellung ausreichender Trinkwassermengen gehört zu den wesent-
lichen Zielen der Wasserwerksumstrukturierung. Allerdings unterstreicht der mit 14 Pro-
zent (vgl. Abbildung 6 ) relativ gering ausfallende Anteil an der technisch reali sierbaren, 
ortsnahen Trinkwasserproduktion, dass die Wasserwerke Geist  und Kinderhaus in der 
Variante „Sanierung (mit Produktionsaufstockung)“ lediglich einen marginalen Beitrag zur 
Mengenbereitstellung liefern. 
 
 
Abbildung 6: Technisch realisierbare Trinkwassereigenproduktionsmengen bei einer Grundsanierung des 
Ist-Zustands zzgl. Produktionsaufstockung am WW Hornheide 
 
Demgegenüber greift die DIPOL-Variante auf die nur an den Standorten Hornheide und 
Hohe Ward verfügbaren Ausbaupotentiale zurück. Den wesentlichen Anteil trägt hierbei 
das Wasserwerk Hornheide (vgl. Abbildung 7).

7 
 
Abbildung 7: Prognostizierte Trinkwassereigenproduktionsmengen im DIPOL 
 
Für das Jahr 2029 ist von einem Trinkwasserbedarf von rund 19,9 Mio. m³/a auszugehen. 
Die Abbildung 8 veranschaulicht die Zusammensetzung dieser Menge im DIPOL. 
 
 
Abbildung 8: Zusammensetzung der Trinkwassereinspeisung im DIPOL (inkl. des Fremdbezugs) 
 
Der Fremdbezug stellt bei einer erhöhten Trinkwasserproduktion von 19,9 Mio. m³/a vor-
rangig die Mengen bereit, die durch die favorisierte ortsnahe Trinkwassergewinnung

8 
nicht abgedeckt werden können. Mit Blick auf die Versorgungssicherheit bietet die Ein-
speisung des Fremdbezugs die Möglichkeit, im Not - und Bedarfsfall auf die maximal 
mögliche Bezugsmenge zurückzugreifen. 
 
Bewertung 
 
Das DIPOL-Konzept bietet das größte Potential für die Eigenförderung. Dies steht im 
Einklang mit der bis 2029 voraussichtlich auf knapp 340.000 Einwohner anwachsenden 
Stadt Münster bei gleichzeitig gebotener möglichst ortsnaher Wasserversorgung. Der 
nicht über Eigenförderung abdeckbare Wasserbedarf wird dann über den externen Bezug 
bei Gelsenwasser abgesichert. Bis 2029 ist es das Ziel, ca. 80% des Wasserbedarfs über 
Eigengewinnung und 20% über den Gelsenwasserbezug darzustellen. 
 
4.2 Zukunftsorientierung 
In beiden Varianten erfolgt eine Produktionsaufstockung nach dem neusten Stand der 
Technik. 
 
Abbildung 9: Anteile an der Trinkwassereigenproduktion in der Variante  Sanierung (inkl. Produktionsauf-
stockung) 
Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis
10 90 900 100 1000
Sanierung
(inkl. Produktionsaufstockung) DIPOLBedeutung
0 - 10

9 
 
 
Abbildung 10: Anteile an der Trinkwassereigenproduktion im DIPOL 
 
Aufgrund ihrer technischen Ausrichtung ermöglicht die Aufstockung  grundsätzlich eine 
verbesserte Reaktion auf absehbare Herausforderungen im Be reich der Spuren-
stoffreduktion. Diese resultieren schlussendlich aus einer kontinuierlich fortschreitenden 
Analytik und den damit einhergehenden Anforderungen der Trinkwasserverordnung. 
 
Bewertung 
 
Gegenüber der Produktionsaufstockung innerhalb der Bestandssanierung stellt sich die 
entsprechende Produktionskapazität im DIPOL umfangreicher dar. Der Anteil zur Ge-
samtproduktion steigt um weitere 6 auf 18 Prozent (vgl. Abbildung 10). 
 
4.3 Investitionsbedarf 
Die nachfolgenden Tabellen liefern jeweils eine detaillierte Auflistung der für den DIPOL 
bzw. die Bestandssanierung notwendigen Maßnahmen inklusive der dafür anberaumten 
Kosten. 
Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis
10 90 900 100 1000
Sanierung
(inkl. Produktionsaufstockung) DIPOLBedeutung
0 - 10

10 
 
 
Tabelle 2: Investitionsbedarf Sanierung (Detail) 
 
 
Tabelle 3: Investitionsbedarf DIPOL (Detail) 
 
Werden die Investitionen des DIPOLs in Bezug zu den technisch realisierbaren Förder-
mengen gestellt, veranschaulichen die „relativen Investitionsquotienten“ der Wasser-
werke Hohe Ward und Hornheide  eine vorliegende Ineffizienz der Wasserwerke Kinder-
haus und Geist. Ihr analog ermittelter „relativer Sanierungsquotient“ fällt in beiden Fällen 
deutlich höher aus (vgl. Tabelle 4). 
 
Maßnahme Umsetzung (€)
Wasserwerk Geist 3.293.340
Sanierung Entnahmepumpwerk PW 11 63.000
Sanierung Oberflächenwasseraufbereitungsanlage 1.190.340
Sanierung Anpassung WW Geist ( Gebäudesubstanz, Verfahrens- und 
Aufbereitungstechnik, E-Technik…) 1.395.000
Anpassung /Sanierung Wassergewinnung Rolandweg (E-Technik 
Brunnen, Rohrleitungen…) 375.000
Anpassung /Sanierung Wassergewinnung Preußen (E-Technik 
Brunnen, Rohrleitungen…) 270.000
Wasserwerk Kinderhaus 2.452.000
Sanierung  Anpassung WW (Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik 
inkl.Aktivkohle-Festbettfilter, E-Technik, Gebäudesubstanz..)
1.379.500
Sanierung Wassergewinnung (E-Technik Brunnen, Rohrleitungen…) 1.072.500
Wasserwerk Hohe Ward 4.250.000
Entnahme- u. Druckerhöhungspumpwerk PW 9 716.000
Sanierung Oberflächenwasseraufbereitungsanlage 2.934.000
Sanierung Anpassung WW (E-Technik, Gebäudesustanz,  Rohrleitungen, E-
Technik Brunnen…) 600.000
Wasserwerk Hornheide 12.438.500
Sanierung Oberflächenwasseraufbereitungsanlagen Ho u. Gelmer 2.983.500
Sanierung / Anpassung WW (Gebäudesubstanz, Verfahrens- u. 
Aufbereitungstechnik, E-Technik, Rohrleitungen, E-Technik Brunnen…) 1.955.000
Leitungen Haskenau <--> Hornheide (Infiltrationswasser/Rohwasser ) 2.400.000
Entnahme- u. Druckerhöhungspumpwerk PW KÜ 900.000
Direktaufbereitung 4.200.000
SUMME: 22.433.840
Sanierung
Maßnahme Umsetzung (€)
Wasserwerk Hohe Ward 5.365.000
Entnahme- u. Druckerhöhungspumpwerk 9 716.000
Oberflächenwasseraufbereitungsanlage 4.049.000
Sanierung/Anpassung WW (E-Technik, Werkstatt, Gebäude,  Rohrleitungen, E-
Technik Brunnen...) 600.000
Wasserwerk Hornheide 18.722.000
Oberflächenwasseraufbereitungsanlage 4.200.000
Zentralisierung WW (Schaffung von Gebäudeinfrastruktur, E-Technik, 
Rückspülbecken,  Rohrleitungen, E-Technik Brunnen...) 4.822.000
Leitungen Haskenau <--> Hornheide (Infiltrationswasser/Rohwasser ) 2.400.000
Entnahme- u. Druckerhöhungspumpwerk am KÜ   900.000
Direktaufbereitung 6.400.000
SUMME: 24.087.000
Dipol

11 
 
Tabelle 4: Gegenüberstellung der Sanierungs- und Investitionskosten 
 
Tabelle 4 beinhaltet bereits die Produktionsaufstockung, die im Detail der nachfolgenden 
Tabelle 5 zu entnehmen ist. 
 
 
Tabelle 5: Investitionskosten Abkehr Ems sowie Produktionsaufstockung 
 
Bewertung 
 
Ein Vergleich der Kosten für eine Grundsanierung der bestehenden Anlagen (inkl. Pro-
duktionsaufstockung) mit den Investitionskosten für die Umsetzung des DIPOLs verdeut-
licht, dass eine Grundsanierung unter Berücksichtigung ihrer Kosten und den d azu in 
Relation zu erzielenden Fördermengen als vergleichsweise ineffizient zu bewerten ist. 
 
Investitions-
bedarf (IB)
[Mio. €]
Techn.
realisierbare
Förder-
menge (FM)
[Mio. m³/a]
Investitions-
bedarf (IB)
[Mio. €]
Techn.
realisierbare
Förder-
menge (FM)
[Mio. m³/a]
Hohe Ward 4,25 5,2 5,36 5,6
Hornheide 12,44 7,9 18,72 9,6
Geist 3,29 1,5 ----------- ----------
Kinderhaus 2,45 0,6 ---------- ----------
1,57 1,95 
2,19 ----------
4,08 ----------
0,82 0,96 
Wasserwerk
Sanierung (inkl. Produktionsaufstockung) DIPOL
Relativer
Sanierungs-
quotient
(IB/FM)
Relativer
Investitions-
quotient
(IB/FM)
Eigenproduktion 15,2 Mio. m³/a Eigenproduktion 15,2 Mio. m³/a
Produktions-
aufstockung
Abkehr Ems
Aufbereitung
Sanierung DIPOL
Investitions-
bedarf (IB)
[Mio. €]
Investitions-
bedarf (IB)
[Mio. €]
3,3 3,3
Aufstockung
(AS)
[Mio. m³/a]
1,8
Aufstockung
(AS)
[Mio. m³/a]
2,8
4,2 6,4
Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis
6 100 600 90 540
Sanierung
(inkl. Produktionsaufstockung) DIPOLBedeutung
0 - 10

12 
4.4 Wirtschaftlicher Betrieb 
Zwar liegen die Netto-Investitionen für eine Bestandssanierung rund 1,6 Mio. € unter de-
nen der DIPOL-Variante, jedoch reduziert sich unter Berücksichtigung der im DIPOL zu 
erzielenden Betriebskostenersparnis1 die Annuität um 0,25 Mio. € auf insgesamt 1,3 7 
Mio. €. Demzufolge beläuft sich der wirtschaftliche Vorteil des DIPOLs gegenüber der 
Bestandssanierung in Summe auf 0,14 Mio. €/a. 
 
 
Tabelle 6: Variantenvergleichsrechnung 
 
Spezifische Kapitalkosten 
 
Tabelle 7: Darstellung der spezifischen Kosten 
 
Ausgehend von einer jährlichen Produktionsmenge in Höhe von 15,2 Mio. m³ liegen die 
spezifischen Kapitalkosten für die Produktion von einem Kubikmeter Trinkwasser in der 
Bestandsanierung bei 9,93 Cent. Dagegen ermöglichen die reduzierten Betriebskosten 
des DIPOLs eine Senkung der Kapitalkosten auf 9,00 Cent/m³ (Abbildung 11). 
 
                                                           
1 unter Berücksichtigung der anfänglichen Kosten für einen Grundwasserhaltungsbetrieb in Höhe von 0,1 Mio. €/a 
Szenario 1
Sanierung WW
Szenario 2
Dipol
15,2 Mio. m³
Kapitalkosten 9,93 10,64
Betriebskosteneinsparung 0,00 -2,30
Betrieb Grundwasserhaltung Vennheide 0,00 0,66
spezifische Kosten in ct/m³

13 
     
* unter Berücksichtigung der anfänglichen Kosten für einen Grundwasserhaltungsbetrieb in Höhe von 0,1 Mio. €/a 
Abbildung 11: Gegenüberstellung der spezifischen Kosten (Sanierung/DIPOL) 
 
Bezogen auf den Erzeugungspreis entspricht dies b ei einer Trinkwasserproduktion von 
15,2 Mio. m³/a einer jährliche Ersparnis von rund 140 T€. 
 
Bewertung 
 
Die Erweiterungs- sowie Umbaumaßnahmen der vier bestehenden Wasserwerke zeigen 
sich zwar etwas günstiger als eine Mengenkompensation der Wasserwerke Kinderhaus 
und Geist im DIPOL, jedoch stellen sich die anberaumten Investitionskosten des DI-
POLs durch die erzielten Betriebskosteneinsparungen positiver dar. 
 
Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis
8 80 640 100 800
Sanierung
(inkl. Produktionsaufstockung) DIPOLBedeutung
0 - 10

14 
4.5 Trinkwasserqualität 
In den gegenübergestellten Varianten ist Münsters Trinkwasserversorgung aufgrund der 
Konzentration auf den qualitativ sehr guten Dortmund-Ems-Kanal unabhängig von der 
Ems2. Dadurch wird das Risiko eines Spurenstoffeintrags in das Grundwasser reduziert. 
Zudem besteht durch die erhöhte künstliche Grundwasseranreicherung mit Kanalwasser 
aufgrund der hierdurch erzielten Verdünnungseffekte ein geringerer Einfluss von landsei-
tigen Grundwasserbelastungen (z. B. durch Nitrat). 
 
Bewertung 
 
Da die Grundwasseranreicherung im DIPOL-Konzept verstärkt Anwendung findet, ist hier 
ein vergleichsweise intensiveres Entgegenwirken potentieller Grundwasser belastungen 
möglich. Ein wesentlicher Vorteil im DIPOL ist die größere Anlagendimensionierung der 
neuen Aufbereitungstechnologie. Durch diese können steigende Qualitätsansprüche 
langfristig gesichert werden (vgl. Punkt 4.2). 
 
4.6 Ausbleibende Altlastengefährdung 
Die bereits heute latent vorhandenen Altlastenvorkommen sowie landwirtschaftlich be-
dingte Nitrat-Eintragungen in das Grundwasser tragen dazu bei, die Trinkwassergewin-
nung am Standort Geist als risikobehaftet zu bewerten (s. Hydrogeologisches  Gutach-
ten). Auch am Standort Kinderhaus-Süd wird heute, wie am Standort Geist -Preußensta-
dion, aufgrund einer qualitativer Einflussnahme vorhandener  Altlasten eine Aktivkohle-
filtration betrieben. 
 
 
 
 
                                                           
2 Im Rahmen einer Notversorgung stünde für das Wasserwerk Hornheide die Ems weiterhin für eine Entnahme zur Grundwasseran-
reicherung bereit. 
Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis
10 80 800 100 1000
Sanierung
(inkl. Produktionsaufstockung) DIPOLBedeutung
0 - 10

15 
Bewertung 
 
Einhergehend mit einem urbanen sowie landwirtschaftlich geprägten Wassereinzugsge-
biet verfügen die Wasserschutzgebiete Geist und Kinderhaus aus Sicht der Trinkwas-
sergewinnung über zahlreiche Gefährdungspotentiale unterschiedlicher Typisierung. 
 
4.7 Beibehaltung des Grundwasserstands ohne Haltungsbetrieb 
Um etwaigen negativen Auswirkungen 3 vorzubeugen, werden die Stadtwerke in Abstim-
mung mit der Stadt Münster  so lange wie notwendig  präventive Maßnahmen in Form 
einer Grundwasserhaltung umsetzen. Die Zielsetzung eines begleitenden Grundwas-
serstandsmonitorings ist die langfristige Reduzierung der erforderlichen Entnahmemen-
gen auf das unbedingt notwendige Maß. 
Für das betroffene Gebiet gilt, dass sich alle bei der Stadt Münster für Neubauten/Sa-
nierungen zukünftig gestellten Bau-/Änderungsanträge an dem natürlichen Grundwas-
serstand orientieren sollen. 
 
Bewertung 
 
Durch einen Grundwasserhaltungsbetrieb wird die Außerbetriebnahme des Wasserwerks 
Geist im Ergebnis zu keinem relevanten Anstieg des Grundwasserstands führen und 
demnach keinen Einfluss auf die vorhandene Gebäudesubstanz haben. 
 
                                                           
3 Hydrogeologisches Gutachten: Grundwasseranstieg in Kinderhaus unkritisch, im Bereich Geist wären potentiell 700 Gebäude be-
troffen. 
Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis
7 50 350 100 700
Sanierung
(inkl. Produktionsaufstockung) DIPOLBedeutung
0 - 10
Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis
5 100 500 0 0
Sanierung
(inkl. Produktionsaufstockung) DIPOLBedeutung
0 - 10

16 
4.8 Sicherstellung der Wasserrechte 
Die vergebenen Wasserrechte (behördlich genehmigte Grundwasserfördermengen) wer-
den durch den Wasserversorger in der Regel nicht vollständig ausgeschöpft 4. Die 
Wasserrechte müssen jedoch in einem nachprüfbaren und plausiblen Verhältnis zum 
Bedarf im Versorgungsgebiet stehen. 
 
Risiko im laufenden Wasserrechtsverfahren 
Bei einem neu anstehenden Wasserrechtsverfahren besteht  daher grundsätzlich das 
Risiko, dass bei einer zu geringen Ausschöpfung vorhandener Wasserrechte dem Was-
serversorger eine Kürzung der behördlich genehmigten Grundwasserentnah-
memengen droht. 
 
Risiko nach Wasserrechtsvergabe 
Entsprechende Anpassungen des Wasserrechts können unter Umständen auch nach Er-
teilung, also vor Ablauf des Wasserrechts, durchgeführt werden. 
 
Bewertung 
 
Das Risiko eines beschnittenen Wasserrechts kommt insbesondere in der Variante „Sa-
nierung“ zum Tragen, da die aus räumlichen und hydrogeologischen Gründen nicht aus-
baufähigen Wasserwerke Kinderhaus und Geist ein verstärktes Risikopotential hin-
sichtlich einer gütebedingten Einschränkung der Wasserversorgung bergen. 
Bereits in der Vergangenheit kam es an den St andorten Kinderhaus und Geist zu aufla-
genbedingten Beschränkungen der Grundwasserförderung, welche insbesondere im 
Bereich Geist-Preußenstadion vermehrte Kellervernässungen zur Folge hatten. Bei einer 
wasserrechtlichen Verlängerung besteht hier dauerhaft die Gefahr einer kurzfristig an-
gewiesenen Reglementierung. 
                                                           
4 Puffer zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit bei unvorhergesehenen Entwicklungen des Wasserbedarfes bzw. zur 
Schaffung von Redundanzen 
Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis
8 65 520 100 800
Sanierung
(inkl. Produktionsaufstockung) DIPOLBedeutung
0 - 10

17 
4.9 Städtebauliches Entwicklungspotential 
Aus gemeinsamer Sicht der Stadt und Stadtwerke  Münster ergeben sich im Zuge der 
Außerbetriebnahme der Wasserwerke Kinderhaus und Geist als Nebeneffekt städte- 
und wohnbauliche Entwicklungspotentiale. Insbesondere im Bereich Geist kommt für 
Teilbereiche der dann nicht länger benötigten Betriebsflächen eine wohnbauliche Nutzung 
als neue Zielperspektive in Betracht (Neuentwicklung, Umstrukturierung), da sich die Flä-
chen weitgehend in integrierter Lage befinden und zumindest teilweise von bestehenden 
Siedlungsstrukturen umgeben sind. 
Vor dem Hintergrund des anhaltenden Einwohnerwachstums und des entsprechenden 
Wachstumsdrucks in der Gesamtstadt trüg en zusätzliche Wohnungsbaupotentiale dazu 
bei, die Angebotssituation für Wohnungsbau in der Stadt Münster insgesamt wie vor 
allem auch im Bereich Geist/Hiltrup zu verbessern. 
 
Bewertung 
 
Grundsätzlich sind die o.g. Entwicklungspotentiale nur durch eine Außerbetriebnahme 
des Wasserwerks Geist und folglich im DIPOL zu erzielen. 
 
4.10 Potentielle Grundstückserlöse 
Die Stadtwerke Münster haben im Rahmen ihrer Mittelfristplanung einen Wert von ca. 15 
Mio. Euro als Erlös aus DIPOL-Grundstücksverkäufen eingeplant. Da die Veräußerung 
der Immobilien von Einflussfaktoren abhängen, die nicht durch die Stadtwerke Münster 
gestaltet werden können, ist dieser Wert in seiner Höhe unsicher und wurde daher bei der 
wirtschaftlichen Bewertung des DIPOLs nur ergänzend berücksichtigt. 
 
Anmerkungen der Stadt Münster, Amt 61: 
„Flächen Vennheideweg 
Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis
8 0 0 100 800
Sanierung
(inkl. Produktionsaufstockung) DIPOLBedeutung
0 - 10

18 
Grundsätzliche Klärung von Eignung und Flächenumfang im Rahmen der laufenden Pla-
nungswerkstatt 2030 voraussichtlich im 4. Quartal 2017. 
Unterstellt, im Rahmen der Planungswerkstatt 2030  würde eine solche grundsätzliche 
Klärung und Zustimmung erfolgen, sind Planungsdetails (Brutto- zu Nettofläche) im Rah-
men von z. B. Wettbewerbsverfahren und der konkreten Bebauungsplanung zu erarbei-
ten. 
Der Planungsfortschritt ist grundsätzlich abhängig von der erforderlichen Zustimmung der 
parlamentarischen Gremien. 
 
Fläche Wasserturm 
Bei der Vorstellung einer möglichen Teilbebauung des Grundstücks Wasserturm in nicht-
öffentlicher Sitzung des ASSVW Ende 2016 zeigte sich, dass im Ausschuss noch Diskus-
sions- und Klärungsbedarf besteht und eine Zustimmung durch die Politik noch nicht er-
folgt ist. 
 
Auch die Zeitangaben zu möglichen Verkäufen in der folgenden Tabellenzeile sind nur in 
Abhängigkeit von den Ergebnissen zu den o.g. Anmerkungen zu treffen.“  
 
Bewertung 
 
Grundsätzlich sind die o.g. Verkaufserlöse nur durch eine Außerbetriebnahme des Was-
serwerks Geist und folglich ausschließlich im DIPOL zu erzielen. 
 
4.11 Aufhebung der Wasserschutzgebietsauflagen 
Eine Aufhebung der Wasserschutzgebiete würde die Anwohner sowie die Stadt Müns-
ter von den diversen Auflagen der Wasserschutzgebietsverordnung befreien: 
 
 Für Anwohner entfallen unter anderem Zustands- und Funktionsprüfungen  
(„Dichtigkeitsprüfung“) für Abwasseranlagen. 
Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis
8 0 0 100 800
Sanierung
(inkl. Produktionsaufstockung) DIPOLBedeutung
0 - 10

19 
 
 Die Stadt Münster ist bei Straßenbaumaßnahmen nicht weiter verpflichtet, nach 
speziellen Richtlinien („Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in 
Wasserschutzgebieten“) zu arbeiten. Dies würde unmittelbar zu einer nicht uner-
heblich Kostenreduktion am Standort Kinderhaus führen. 
 
 Sowohl in Kinderhaus als auch in Geist entsprechen die bestehenden Wasser-
schutzgebietskulissen nicht mehr den aktuellen gesetzlichen Anforderungen . 
Durch mit den anstehenden Wasserschutzgebietsverfahren einhergehenden Ver-
schärfungen beider Wasserschutzgebietsverordnungen  werden bauliche 
Maßnahmen innerhalb der Zone II zukünftig unterbunden. Demgemäß kann nur 
durch die Aufhebung der Wasserschutzgebietskulisse städte- und wohnb auli-
ches Entwicklungspotent ial entstehen, ins besondere am Standort Geist  (vgl. 
Punkt 4.9). 
 
Bewertung 
 
Die o.g. Auflagenbefreiungen gehen ausschließlich mit der DIPOL-Variante einher. 
 
5. Fazit 
Aus Sicht der Stadtwerke Münster ist die DIPOL-Variante ökonomisch als die sinnvollste 
Variante anzusehen. Die notwendigen Investitionskosten liegen zwar geringfügig über der 
Sanierungsvariante, dafür ist hierdurch jedoch eine jährliche Betriebskostenersparnis in 
Höhe von rund 140 T€/a  zu erzielen. Über die gesamte Abschreibungszeit betrachtet 
ergibt sich somit ein wirtschaftlicher Vorteil von rund 3 Mio. €. Zudem weisen die Ergeb-
nisse der Bewertungsmatrix unter Berücksichtigung aller relevanten Kriterien einem ein-
deutigen Vorteil für die DIPOL-Variante aus. 
Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis Erfüllungsgrad
[%]
Ergebnis
5 25 125 75 375
Sanierung
(inkl. Produktionsaufstockung) DIPOLBedeutung
0 - 10

Anlage 3_V_0324_2017_FAQ-Fragenkatalog

15375 Zeichen

Seite 1 von 5 
 
 
 
Informationstext sowie Fragen und Antworten zum Thema Modernisierung 
der Wasserinfrastruktur für die Internetseite der Stadtwerke Münster 
(www.stadtwerke-muenster.de/zukunft-wasserversorgung) 
-----------------------------  
Wir modernisieren die Wasserinfrastruktur Münsters  
Detailinformationen zu den geplanten Maßnahmen  
Münster ist eine wachsende Stadt – bis 2029 rechnet das statistische Landesamt mit rund 37.000 
zusätzlichen Einwohnern. Damit wir die Münsteraner auch  weiterhin zuverlässig mit Trinkwasser 
versorgen zu können, haben wir ein Konzept für eine zukünftige Wasserinfrastruktur entwickelt. Die 
aktuelle  Infrastruktur reicht für die Versorgung der Menschen, die in naher Zukunft in unserer Stadt 
wohnen werden, nicht aus. Hinzu kommt, dass einige Anlagen sanierungsbedürftig sind und wir sie auf 
den neusten Stand der Te chnik bringen müssen. 
Daher planen wir, die beiden kleinen innerstädtischen Wasserwerke Kinderhaus und Geist zu schließen 
und die heute schon bedeutsameren Werke Hornheide und Hohe Ward weiter auszubauen. Vor den 
Toren Münsters könnten wir in Zukunft in modernsten Anlagen deutlich mehr Trinkwasser gewinnen 
als heute.  
Um zu untersuchen, welche Auswirkungen es hätte, zwei Wasserwerke zu schließen, haben wir ein 
umfangreiches hydrogeologisches Gutachten in Auftrag gegeben. Inzwischen liegt das Ergebnis vor: In 
beiden Gebieten steigt der Grundwasserstand. Während der Anstieg in Kinderhaus keine relevanten 
Auswirkungen hat, wäre im Bereich Geist durch den stärkeren Anstieg eine Reihe von Gebäuden 
betroffen. Damit das nicht passiert, werden wir bei Außerbetriebnahme des Wasserwerks im Bereich 
Geist Grundwasser abpumpen und den Grundwasserstand auf einem unkritischen Niveau halten.  Das 
abgepumpte Wasser soll im lokalen Wasserkreislauf verbleiben und möglichst nachhaltig verwendet 
werden.  
Die Stad twerke Münster werden ihr Konzept für eine zukunftssichere Wasserversorgung in die 
politischen Gremien einbringen und es wird dort beraten.   
Detaillierte Informationen zur Modernisierung der Wasserversorgungsinfrastruktur finden Sie in den 
folgenden Fragen und Antworten. Wenn Sie darüber hinausgehende Fragen haben, wenden Sie sich 
gerne an die Stadtwerke unter: dialog@stadtwerke-muenster.de oder der Telefonnummer 694-1234.  
Allgemeines 
Vor welchem juristischen Hintergrund würde die Schließung erfolgen?  
Die Aufgabe einer Wasserförderung für die Trinkwasserversorgung bedarf grundsätzlich keiner 
Genehmigung. Da es sich dabei jedoch um eine wichtige Entscheidung für die Zukunft der Stadt 
Münster handelt, werden wir das Konzept in die politischen Gremien einbringen.  Stadtwerke Münster, 
Stadt Münster, Bezirksregierung Münster und das Land NRW sind rechtlich auch nicht verpflichtet, den 
bisherigen niedrigen Grundwasserstand aufrecht zu erhalten. Es bestehen somit keine Verpflichtungen 
zur Leistung von Schadensersatz- oder Entschädigungsleistungen an betroffene Gebäudeeigentümer.

Seite 2 von 5 
 
 
 
Dennoch werden die Stadtwerke in Abstimmung mit der Stadt Münster freiwillig und aus Gründen der 
Fürsorge den Grundwasserstand im Gebiet Geist auf einem unkritischen Niveau halten.  
Grundwasserspiegel  
Wie würde der Grundwasserspiegel am Wasserwerk Geist gehalten?  
Der Grundwasserspiegel würde bei Umsetzung des Konzepts durch Abpumpen des Grundwassers auf 
einem unkritischen Niveau gehalten. Unser Ziel ist es, das abgepumpte Grundwasser möglichst 
ökologisch und nachhaltig  zu verwerten. Derzeit werden zwei mögliche Optionen diskutiert und 
geprüft: Erstens eine Einleitung in den Kleibach  als offenes Fließgewässer . Dazu wäre eine 
Leitungsanbindung von wenigen hundert Metern erforderlich.  Zweitens eine Einleitung in den 
Dortmund-Ems-Kanal. Die dafür erforderlich e Druckwasserleitung ist bereits vorha nden. Das am 
Standort Geist geförderte und in den Dortmund -Ems-Kanal eingeleitete Grundwasser würde durch 
eine spätere, fließtechnisch nachgelagerte Entnahme für die Grundwasseranreicherung in Wasserwerk 
Hornheide verwendet.  Zu beiden Optionen führen wir aktuell Gespräche.  
Wie lange würde der Grundwasserspiegel am Wasserwerk Geist gehalten? 
Der Grundwasserhaltungsbetrieb würde durch ein Monitoring begleitet und hinsichtlich seines 
Umfangs fortlaufend neu bewertet. Es ist vorgesehen, den Grundwasserstand so lange wie notwendig 
auf dem abgesenkten Niveau zu halten. Für Neubauten und wesentliche Umbauten im Kellerbereich 
müssen Immobilienbesitzer den natürlich en Grundwasserstand berücksichtigen.  
Die Schließung der beiden Wasserwerke würde gleichzeitig eine erhöhte Fördermenge in den 
Wasserwerken Hohe Ward und Hornheide  bedeuten. Wie würde sich diese auf den 
Grundwasserpegel vor Ort und damit auf die vorhandene Natur auswirken?   
Die erhöhte Fördermenge in den Wasserwerken Hohe Ward und Hornheide hätte keine Auswirkungen 
auf den Grundwasserpegel vor Ort: Die dem natürlichen Grundwasserkörper entnommene 
Wassermenge bliebe konstant. Die Erhöhung der Fördermenge  im DIPOL-Konzept wird über eine 
Erhöhung der Grundwasseranreicherung mit Wasser aus dem Dortmund-Ems-Kanal ausgeglichen. Das 
heißt, dass an beiden Standorten qualitativ sehr gutes Wasser aus dem Dortmund -Ems-Kanal 
entnommen, in Aktivkohlefiltern gereinigt und anschließend in speziellen Versickerungsbecken dem 
natürlichen Grundwasser hinzugefügt wird. So is t gewährleistet, dass wir den Grundwasserleiter in 
Einklang mit dem Naturhaushalt bewirtschaften.  
Wasserschutzgebiete  
Durch die Schließung der beiden Wasserwerke Kinderhaus und Geist würden auch die 
entsprechenden Wasserschutzgebiete aufgehoben. Was bedeutet das für die Anwohner und auch 
gesamtstädtisch? 
Mit Aufhebung der Wasserschutzgebiete wären die Anwohner und auch die Stadt Münster von den 
diversen Auflagen der Wasserschutzgebietsverordnung befreit. Damit entfielen für Anwohner unter 
anderem Zustands- und Funktionsprüfungen („Dichtigkeitsprüfung “) für Abwasseranlagen .

Seite 3 von 5 
 
 
 
Würden die Wasserwerke weiterbetrieben, stünde in Kürze eine Verschärfung der 
Wasserschutzgebietsverordnung an. Dadurch  würden bauliche Maßnahmen innerhalb der 
Wassrschutzgebietszone II zukünftig nicht mehr erlaubt sein. Auch hier kommt die Aufhebung des 
Wasserschutzgebietes den Anwohnern zugute . Außerdem könnte städte- und wohnbauliches 
Entwicklungspotenzial  entstehen , insbesondere am Standort Geist.   
Wäre es möglich, eine Aufhebung der Wasserschutzgebiete Kinderhaus und Geist später rückgängig 
zu machen?  
Die Aufhebung kann nicht rückgängig gemacht werden, sondern es müssten neue Wasserrechte sowie 
Wasserschutzgebiete an diesen Stellen bei der Bezirksregierung Münster nach einem aufwändigen 
Verfahren beantragt werden. Ein Antrag hätte allerdings kaum Aussicht auf Erfolg, denn in einem so 
innenstadtnahen Gebiet würden insbesondere aufgrund von Nutzungskonflikten heute keine 
Wasserschutzzonen mehr zugelassen.  Bei Beginn der Grundwasserförderung für die öffentliche 
Trinkwasserversorgung in Kinderhaus und Geist war die Situation eine andere : Beide Gebiete lagen 
früher vor den Toren der Stadt.  
Trinkwasserqualität und Versorgungssicherheit   
Was würde das DIPOL-Konzept für die Trinkwasserqualität bedeuten?  
Das DIPOL-Konzept geht mit diversen qualitativen Verbesserungen einher. Aus Sicht unserer Kunden 
ist in diesem Zusammenhang insbesondere die Harmonisierung der Wasserqualität (u. a. Wasserhärte) 
zu nennen. Betrieblich betrachtet liegen die qualitativen Vorteile im Aufbereitungsumfang: Da sich die 
Grundwasseranreicherung im DIPOL -Konzept auf den qualitativ sehr guten Dortmund -Ems-Kanal 
konzentriert, ist die Trinkwasserversorgung in Zukunft unabhängig von der Ems. Dadurch wird das 
Risiko reduziert, dass Spurenstoffe in das Grundwasser gelangen. Zudem besteht durch die erhöhte 
künstliche Grundwasseranreicherung mit Kanalwasser ein geringerer Einflu ss von landseitigen 
Grundwasserbelastungen (z. B. durch Nitrat).  
Ein wesentlicher Vorteil ist vor allem die grundlegende Modernisierung der Aufbereitungstechnologie. 
Diese ermöglicht eine verbesserte Reaktion auf absehbare Herausforderungen im Bereich der  
Spurenstoffelimination, welche aus einer kontinuierlich fortschreitenden Analytik und den damit 
einhergehenden Anforderungen der Trinkwasserverordnung resultieren.  
Welche Rolle spielt im DIPOL-Konzept der Fremdbezug von Wasser, also nicht örtlich gewonnenem 
Wasser? 
Erklärtes Ziel des DIPOL -Konzepts ist die ortsnahe Wasserversorgung in Münster für Münster. Ein 
zusätzlicher Fremdbezug aus dem nahen Wasserwerk Haltern wird allerdings wie auch heute schon 
nötig sein, da die lokalen Quellen den Trinkwasserbedar f Münsters nicht komplett decken können. 
Trotz der durch DIPOL erhöhten Förderkapazitäten wird der Bezug aus fremden Quellen auf einer mit 
heute vergleichbaren Quote gehalten. Das liegt daran, dass der Trinkwasserbedarf insgesamt deutlich 
zunimmt. Die maxi mal mögliche Fremdbezugsmenge werden wir nicht dauerhaft ausschöpfen. Im 
Bedarfs- und Notfall bestünde aber die Möglichkeit, größere Mengen über diese Leitung zu beziehen.  
Wie ist die Versorgungssicherheit im DIPOL-Konzept gegeben?

Seite 4 von 5 
 
 
 
Es gibt heute ein techn isches Risikomanagement (TRiM) für den Trinkwasserbereich, das als 
wesentliches Kriterium die Systemleistungsfähigkeit umfasst. Das TRiM ist vollständig in das DIPOL -
Konzept integriert worden. Das Konzept haben wir u. a. unter Versorgungsgesichtspunkten mit der 
Bezirksregierung Münster intensiv diskutiert und eine positive Rückmeldung erhalten. Darüber hinaus 
gibt es einen aus der Trinkwasserverordnung resultierenden Trinkwassermaßnahmenplan. Dieser 
dient der geregelten Vorgehensweise in einem möglichen Sch adensfall und ist mit dem 
Gesundheitsamt abgestimmt.  
Im DIPOL -Konzept ist eine verstärkte Anreicherung des Grundwassers mit Wasser aus dem 
Dortmund-Ems-Kanal vorgesehen. Wo liegen die Vorteile? Welche Notfallmaßnahmen greifen, 
wenn dort zum Beispiel ein Schiff havariert? 
Grundsätzlich weist der Dortmund-Ems-Kanal einen ausreichenden Abstand zu landwirtschaftlichen 
Flächen auf und darf zudem nicht als Vorflut genutzt werden. Somit ist er vor einem Eintrag von 
landwirtschaftlichen Immissionen geschützt. Auch ein indirekter Eintrag durch kontaminiertes 
Grundwasser kann aufgrund der Abdichtung durch die Kanalsohle prinzipiell ausgeschlossen werden. 
Ausschließlich an der Wasseroberfläche treibende Schadstoffe, wie beispielsweise durch eine Havarie 
freigesetztes Ö l, müssen nicht zwangsläufig eine Unterbrechung der Oberflächenwasserentnahme 
bewirken.  
Zudem liefert der natürliche Speichervorrat des Grundwasserleiters kurzfristig die Möglichkeit, auch 
ohne eine Grundwasseranreicherung ausreichend Trinkwasser zu produzieren. Darüber hinaus besteht 
bei einem langanhaltenden Totalausfall der Grundwasseranreicherung weiterhin die Möglichkeit, den 
Bezug von Trinkwasser aus dem Wasserwerk in Haltern zu erhöhen.  
Investitionen 
Was würde die Umsetzung des DIPOL-Konzeptes kosten? 
Für die Grundsanierung der beiden Wasserwerke  Hornheide und Hohe Ward sowie die notwendige 
Produktionssteigerung sind ca. 24 Mio. Euro veranschlagt, das entspricht auch unter der 
Berücksichtigung von Betriebskostenersparnissen Jahreskosten von 1,27 Mio. €. Da die Wasserwerke 
Geist und Kinderhaus zukünftig für die Versorgung von Münster nicht mehr erforderlich sind, können 
die entsprechenden Grundstücksflächen freigeräumt und veräußert werden. D ie hierdurch zu 
erwartenden Grundstückserlöse können den Netto-Mitteleinsatz  für das Dipol-Konzept reduzieren .  
Welche Auswirkungen hätte das DIPOL-Konzept auf die Wasserpreise?  
Um die wachsende Stadt Münster auch zukünftig sicher mit Trinkwasser versorgen zu können, besteht 
dringender Handlungsbedarf. Invest itionen in die Wasserinfrastruktur sind erforderlich. Diese 
Investitionen müssen wir teilweise in die Wasserpreise einkalkulieren. In welcher Höhe die 
Wasserpreise steigen, lässt sich heute noch nicht seriös vorhersagen. Die Preisentwicklung ist auch von 
anderen Faktoren abhängig wie zum Beispiel Lohnkosten, Preise des Fremdlieferanten etc.

Seite 5 von 5 
 
 
 
Stadtplanerische Chancen 
Durch eine Aufhebung der Wasserschutzzonen Kinderhaus und Geist  würden größtenteils 
unbebaute Flächen frei, die sich bislang im Eigentum der Stadtwerke befinden. Wie können sie aus 
stadtplanerischer Sicht genutzt werden? 
Geist: Da sich die Wassergewinnungsbereiche im Bereich Geist weitgehend in integrierter Lage 
befinden und zumindest teilweise von bestehenden Siedlungsstrukturen umgeben sind, kommen für 
Teilbereiche eine wohnbauliche Nutzung als neue Zielperspektive grundsätzlich in Betracht 
(Neuentwicklung, Umstrukturierung). Vor dem Hintergrund des anhaltenden Einwohnerwachstums 
und des entsprechenden Wachst umsdrucks in der Gesamtstadt trügen zusätzliche 
Wohnungsbaupotenziale dazu bei, die Angebotssituation für Wohnungsbau in der Stadt Münster 
insgesamt wie vor allem auch im Bereich Geist/Hiltrup zu verbessern.  
 
Kinderhaus: Da sich die Flächen des Wassergewi nnungsbereiches in Kinderhaus im sog enannten 
Außenbereich befinden und es sich darüber hinaus nicht um eine integrierte Lage handelt, kommen 
diese Flächen perspektivisch nicht für eine bauliche Nutzung oder Entwicklung in Betracht.  
Die Flächen in der Nähe des Max-Clemens-Kanals liegen vielmehr im Landschaftsplan Nr. 2 „Nördliches 
Aatal und Vorbergs Hügel“: Die darin formulierten städtischen Zielsetzungen für die Grünraum- und 
Freiraumentwicklung, wie bspw. die „Ausgestaltung und Pflege eines kulturh istorischen 
Landschaftselements (Max-Clemens-Kanal)“ sowie die „Anreicherung einer im Ganzen 
erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden 
Elementen“, könnten daher mittel - bis langfristig (zielgerichteter als bisher ) umgesetzt werden.  
Ergänzende Fragen von Bürgerinnen und Bürgern 
Wird eine steigende Fördermenge im Gewinnungsgebiet Hohe Ward Auswirkungen auf den 
Wasserstand des Hiltruper Sees haben? 
Nein, es gibt keine Auswirkungen einer steigenden Fördermenge in der Hohen Ward auf den Hiltruper 
See. Das liegt daran, dass wir uns darum kümmern, den Grundwasserkörper ausgeglichen zu halten: 
Die steigende Menge an Grundwasser, die wir fördern, führen wir über Anreicherung auch wieder zu. 
Bei der Entwicklung des Konzeptes für eine zukünftige Wasserinfrastruktur haben die Stadtwerke 
eine Reihe von Varianten betrachtet. Wie stellt sich dafür die Wirtschaftlichkeit dar? 
Wir haben verschiedene Varianten für eine zukünftige Wasserinfrastruktur betrachtet. Dabei haben 
sich zwei Möglichkeiten als grundsätzlich sinnvoll herausgestellt: Die Sanierung aller Wasserwerke 
(Variante 1) oder der Ausbau der Wasserwerke Hohe Ward und Hornheide und die Schließung von 
Geist und Kinderhaus (Variante 2). Es gibt ein Bündel von Kriterien, das dafür spricht, die Wasserwerke 
Hohe Ward und Hornheide auszubauen und Geist und Kinderhaus zu schließen. Unter anderem ist 
diese Variante wirtschaftlich günstiger, da wir laufend Betriebskosten einsparen. Hinzu kommen 
weitere wichtige Gründe, wie  zum Beispiel, dass wir bei einer höheren Wirtschaftlichkeit auch noch 
Erweiterungspotenzial für einen zukünftig weiter steigenden Bedarf bekommen (weitere Gründe s. 
vorherige Antworten).

Anlage 4_V_0324_2017_Tischvorlage des hydrogeologischen Gutachtens_aus Januar2017

26328 Zeichen

Anschrift  
Schmidt und Partner GmbH  
Beratende Hydrogeologen BDG 
Beratende Ingenieure VBI 
Osningstraße 75 • 33605 Bielefeld 
Telefon: 0 52 1/ 950 399 0 • Telefax: 0 52 1/ 950 399 19 
E-mail: kontakt 
@schydro.de  • Internet: www.schydro.de  
Bankverbindung  
Sparkasse Bielefeld 
Konto-Nr. 44 190 189 
BLZ 480 501 61 
BIC-/SWIFT-Code: SPBIDE3BXXX  
IBAN: DE 43 480501610044190189 
Sitz der Gesellschaft  
Bielefeld 
Amtsgericht Bielefeld 
HRB 41729 
Steuernr.:305/5872/2375 
Geschäftsführer  
Dipl.-Geol. Frank Schmidt 
Beratender 
Geowissenschaftler BDG 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
PROJEKT : 
 
P
RÜFUNG DER GRUNDWASSERSTANDSÄNDERUNG BEI 
AUßERBETRIEBNAHME DER WASSERWERKE  
WW  VENNHEIDEWEG UND WW  KINDERHAUS  
 
TISCHVORLAGE MIT ZUSAMMENFASSUNG DER 
WESENTLICHEN ERGEBNISSE  
 
BEARBEITER : 
 
D
IPL .-GEOL . FRANK SCHMIDT  
DIPL .- ING . VIOLA REDECKER  
 
P
ROJ .-NR.:  2339 
FÜR : 
 
S
TADTWERKE MÜNSTER GMB H 
Hafenplatz 1 
 
48155 Münster  
 
BIELEFELD , IM JANUAR 2017

Seite 2 
Tischvorlage mit Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse   
 
Inhalt 
1 VORGANG, VERANLASSUNG UND AUFGABENSTELLUNG ...................3 
2 METHODISCHE HERANGEHENSWEISE ....................................................5 
3 GRUNDLEGENDE ERWÄGUNGEN FÜR DIE PLANUNG EINER 
AUßERBETRIEBNAHME .....................................................................................7 
3.1  WERTUNG EINES WEITEREN EINGESCHRÄNKTEN BETRIEBES  FÜR DIE 
TRINKWASSERGEWINNUNG  ............................................................................................................. 7 
3.2  RECHTLICHE WERTUNG DER AUßERBETRIEBNAHME  ........................................................... 7 
3.3  VERGLEICH DER ERGEBNISSE BESTEHENDER GRUNDWASSERMODELLE (A NLAGE 2) ........... 8 
4 ABGELEITETE ZIELSETZUNG FÜR DAS DIPOL-KONZEPT UND 
ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE .......................................................9 
4.1  ABGELEITETE ZIELSETZUNGEN  .......................................................................................... 9 
4.2  ERGEBNISSE WASSERWERK KINDERHAUS  ....................................................................... 10  
4.3  ERGEBNISSE WASSERWERK VENNHEIDEWEG  ................................................................... 12  
5 LITERATURVERZEICHNIS ......................................................................... 15

Seite 3 
1 Vorgang, Veranlassung und Aufgabenstellung 
Die Planungen der Stadtwerke Münster GmbH zur Schaffung des Dipol-Konzeptes 
sehen eine Konzentration der Grundwasserentnahme auf die Wasserwerksstand- 
orte Hohe Ward und Hornheide/Haskenau vor.  
Für die erforderliche Umsetzung werden bereits seit  geraumer Zeit umfangreiche 
Vorplanungen durchgeführt. 
Annahme für diese Betrachtung ist, dass die Wasserwerke Kinderhaus und Venn- 
heideweg nicht mehr zum Zwecke der Trinkwasserverso rgung betrieben werden 
sollen (vgl. Kap.2). Da die Außerbetriebnahme mit d er sukzessiven Neuordnung 
der Versorgungsstruktur einhergeht, wird diese jedoch schrittweise erfolgen.  
Das zentrale Wasserwerk Geist der Fassung Vennheide Weg soll als letzte Was- 
serfassung voraussichtlich frühestens ab 2020 für die Trinkwasserversorgung au- 
ßer Betrieb genommen werden. 
Die Grundwasserstandsverhältnisse im Bereich des Wa sserwerkes Vennheide- 
weg mit den Wasserfassungen „Hammer Straße“, „Vennh eideweg“ und „Roland- 
weg“ sind seit mehr als 150 Jahren anthropogen verändert /7, 15/, so dass dieser 
veränderte Zustand den langjährigen Bestandszustand  darstellt. Auch die jahr- 
zehntelange Entnahme des Wasserwerkes Kinderhaus hat Verhältnisse geschaf- 
fen, auf die sich grundwasserrelevante Schutzgüter angepasst haben. 
 
Abb. 1: Mögliche Auswirkungen einer Außerbetriebnahme

Seite 4 
Eine vollständige Außerbetriebnahme der Wasserwerke Kinderhaus und Vennhei- 
deweg und die hieraus resultierenden Grundwassersta ndsanstiege können dem- 
zufolge zu Auswirkungen auf die bestehenden oberflä chennahen Nutzungen füh- 
ren, die beim Vorliegen einer besonderen Grundwasse rrelevanz auch erheblich 
sein können.  
Mögliche Auswirkungen einer Außerbetriebnahme könnten sein (vgl. Abb.1): 
1. Erhöhung der Abflussmengen in Fließgewässern 
2. Anstieg des Wasserspiegels in Stillgewässern 
3. Fuß-Vernässung von Altlasten 
4. Änderung der Abstromrichtung von Schadstofffahne n 
5. Beeinträchtigung landschaftsökologischer Schutzg üter 
6. Hausbrunnen 
a. Veränderung der Grundwasserfließrichtung und des  Einzugsgebietes 
b. Eindringen von Grundwasser ins Schachtbauwerk 
c. Qualitative Beeinträchtigung durch verlagerte Sc hadstofffahnen 
7. Vernässung von Gebäuden, Gebäudeschäden 
8. Verminderung der Leistungsfähigkeit von Versicke rungsanlagen 
Die Stadtwerke Münster GmbH beauftragten das unterzeichnende Büro daher mit 
der grundwassermodellgestützten Ermittlung der Grundwasserstandsveränderun- 
gen, die sich im Zusammenhang mit einer Außerbetriebnahme der Wassergewin- 
nungsanlagen Vennheideweg und Kinderhaus ergeben würden. Unter Zugrunde- 
legung der Ergebnisse ist hierbei aus hydrogeologis cher Sicht zu beurteilen, wel- 
che möglichen Auswirkungen mit dem resultierenden G rundwasserstandsanstieg 
einhergehen und ob bzw. welche Maßnahmen als erforderlich angesehen werden, 
um erhebliche Auswirkungen auf Dritte zu vermeiden.  
 
Die vorliegende Tischvorlage stellt einen Auszug au s der abschließenden Fach- 
stellungnahme dar.

Seite 5 
2 Methodische Herangehensweise 
Die Grundwasserstandsveränderungen, die bei einer A ußerbetriebnahme eintre- 
ten würden, wurden mit dem bestehenden großräumigen  Grundwassermodell 
„Münsterländer Kiessandzug“ /1/ berechnet, welches mit einer Ausdehnung von 
mehr als 200 km² sämtliche Wassergewinnungsanlagen der Stadtwerke Münster 
in einem geschlossenen Bilanzraum umfasst (vgl. Abb. 2).  
 
WSG Kinderhaus 
WSG Geist 
GWNB-Verteilung im Modellgebiet 
gem. Mittel GLADIS/GROWA

Seite 6 
Die Bereiche, in denen sich eine Grundwasserstandsveränderung oberflächennah 
auswirken kann, sind mit der Verbreitung der grundw asserführenden Schichten 
des Münsterländer Kiessandzuges verknüpft. Die Bereiche, die durch geringdurch- 
lässige Schichtenfolgen gekennzeichnet sind, wurden aufgrund geologischer und 
bodenkundlicher Kriterien als Ausschlussflächen ausgegliedert (Abb. 3). 
 
Abb. 3: Abgrenzung der potentiell beinflussbaren Bereiche im WSG Geist

Seite 7 
3 Grundlegende Erwägungen für die Planung einer Au-
ßerbetriebnahme  
3.1 Wertung eines weiteren eingeschränkten Betriebe s  
für die Trinkwassergewinnung 
Im Falle einer weiteren Nutzung zur Trinkwassergewinnung ist davon auszugehen, 
dass es in der Folge des im Jahre 2020 zu erarbeite nden Bewilligungsantrages 
notwendig sein wird, die Verbots- und Genehmigungst atbestände des Wasser- 
schutzgebietes „Geist“ dem aktuellen Sachstand anzu passen. Eine Bebauung in 
der WSZ II würde hiermit in jedem Falle verboten se in. Eine schriftliche Bestäti- 
gung der Bezirksregierung Münster liegt hierzu vor.  
Für das Wasserwerk Kinderhaus wurde das bereits im Verfahren begriffene Was- 
serschutzgebietsgutachten aufgrund der Planungen zu m DIPOL bislang ausge- 
setzt. Im Falle des weiteren Betriebes für die Trin kwassergewinnung wäre das 
ausgesetzte Verfahren kurzfristig zum Abschluss zu bringen, so dass hier eine 
sofortige Verschärfung der Auflagen eintreten würde. 
Eine infrastrukturelle Entwicklung scheidet somit im Falle des Weiterbetriebes zur 
Trinkwassergewinnung zumindest für die WSZ II aus.  
3.2 Rechtliche Wertung der Außerbetriebnahme 
In /6/ haben die Baumeister Rechtsanwälte eine rechtliche Stellungnahme zur Au- 
ßerbetriebnahme von Wassergewinnungsanlagen der Stadtwerke Münster GmbH, 
abgegeben. 
Im Ergebnis ist festzustellen, dass eine Verpflichtung der Stadtwerke Münster, der 
Stadt Münster, der Bezirksregierung Münster oder des Landes NRW zur Aufrecht- 
erhaltung eines niedrigen Grundwasserstandes nach E instellung der Grundwas- 
serförderung nicht besteht und auch Schadensersatz-  oder Entschädigungsan- 
sprüche im Hinblick auf etwaige Gebäudeschäden aufg rund eines Grundwasser- 
anstiegs auf das ursprüngliche Niveau nicht gegeben  sind. Eine Pflicht bzw. Ob- 
liegenheit zur Vermeidung von Gebäudeschäden durch den Wiederanstieg des 
Grundwassers liegt demnach ausschließlich bei den jeweiligen Grundstückseigen- 
tümern. 
Aufgrund einer allgemeinen behördlichen Fürsorgepfl icht dürfte es allerdings ge- 
boten sein, die Eigentümer von Grundstücken im (bis herigen) Einzugsgebiet der 
Grundwasserförderung vor Einstellung derselben über  das damit verbundene Ri- 
siko zu informieren, damit ggf. rechtzeitig Schutzv orkehrungen getroffen werden

Seite 8 
können. Sinnvoll, wenngleich rechtlich nicht gebote n könnte es in dem Zusam- 
menhang auch sein, konkrete Hinweise und Hilfestell ungen für den Selbstschutz 
zu geben. Die rechtliche Verantwortung der Grundstü ckseigentümer, ihre Ge- 
bäude von vorneherein so abzusichern, dass das natürlich anstehende Grundwas- 
ser keine Schäden hervorrufen kann, wird dadurch in des nicht in Frage gestellt 
oder relativiert. 
In den bisherigen Abstimmungsgesprächen besteht bei  allen Beteiligten - unge- 
achtet der Rechtslage - Konsens darin, dass eine Aufgabe der Wasserwerke ohne 
Gegenmaßnahmen aufgrund der vorliegenden Fürsorgepflicht sowie dem vorbeu- 
genden Gewässerschutz nicht umgesetzt werden kann, wenn eine vollständige 
Außerbetriebnahme mit erheblichen Beeinträchtigungen Dritter verbunden ist.  
Eine Aufgabe des Gutachtens besteht daher darin, zu  ermitteln, welche Gegen- 
maßnahmen erforderlich und zielführend sind.  
3.3 Vergleich der Ergebnisse bestehender Grundwasse rmodelle 
(Anlage 2) 
Im Rahmen der Besprechung am 12.01.2016 mit der Sta dt Münster und der Be- 
zirksregierung Münster zur Information über das gep lante Dipol-Konzept und die 
in diesem Zusammenhang geplante Außerbetriebnahme der Wasserwerke Venn- 
heideweg und Kinderhaus wurde von der Stadt Münster  angeregt, die seinerzeit 
vom Stadtplanungsamt in Auftrag gegebenen umfangrei chen hydrogeologischen 
Untersuchungen zur ECE-Planung „Preussen-Park“ in die Bewertung einzubezie- 
hen.  
Der durchgeführte Vergleich kommt zusammenfassend zum Ergebnis, dass beide 
Modelle ähnliche Berechnungsansätze zugrunde legen,  jedoch das hier verwen- 
dete großräumige Grundwassermodell „Münsterländer K iessandzug“ einen deut- 
lich höheren Detaillierungsgrad aufweist, als das seinerzeit genutzte und lediglich 
auf das WSG Geist bezogene Grundwassermodell. Da in  der seinerzeitigen Be- 
trachtung lediglich eine Außerbetriebnahme der Fass ung Hammer Str. bewertet 
wurde, sind die damals abgeleiteten Ergebnisse nicht unmittelbar vergleichbar mit 
der aktuellen Aufgabenstellung. Gleichwohl kommt di e damalige Untersuchung 
zum Ergebnis, dass ein weiterer Wasserhaltungsbetrieb der Wasserfassung Ham- 
mer Str. notwendig sein würde, um erhebliche Auswirkungen zu vermeiden.

Seite 9 
4 Abgeleitete Zielsetzung für das Dipol-Konzept und  
Zusammenfassung der Ergebnisse 
 
4.1 Abgeleitete Zielsetzungen 
• Aufgrund der Abwägung der Aspekte zur wirtschaftli chen, nachhaltigen, zu- 
kunftssicheren und ausbaufähigen Trinkwassergewinnung für die Stadt Müns- 
ter, wird für die Umsetzung des Dipol-Konzeptes ein  Weiterbetrieb der Was- 
serwerke Vennheideweg und Kinderhaus für die Trinkw assergewinnung von 
den Stadtwerken Münster GmbH nicht in Betracht gezogen, da auch aufgrund 
der dann weiterhin zu beachtenden Auflagen der bestehenden und neu auszu- 
weisenden Wasserschutzgebiete eine zukünftige infra strukturelle Entwicklung 
erschwert bzw. für die Bereiche einer WSZ II unmöglich wird.  
• Ungeachtet der geprüften Rechtslage besteht bei de n Beteiligten Konsens da- 
rin, dass eine Aufgabe der Wasserwerke ohne Gegenma ßnahmen aufgrund 
der vorliegenden Fürsorgepflicht sowie dem vorbeuge nden Gewässerschutz 
nicht umgesetzt werden kann, wenn eine vollständige Außerbetriebnahme mit 
erheblichen Beeinträchtigungen Dritter verbunden ist.

Seite 10 
4.2 Ergebnisse Wasserwerk Kinderhaus 
Die im nachfolgenden erläuterten Ergebnisse zeigen,  dass eine Außerbetrieb- 
nahme des Wasserwerkes Kinderhaus  mit unerheblichen Auswirkungen auf 
grundwassergebundene Objektstrukturen einhergeht un d somit aus gutachterli- 
cher Sicht ohne Wasserhaltungsbetrieb empfohlen werden kann . Bewertungs- 
relevante Auswirkungen beschränken sich auf einen G ehölzstandort im unmittel- 
baren Bereich der Wassergewinnungsanlage Kinderhaus  Nord, für den eine Auf- 
höhung des Grundwasserstandes von > 0,50 m ermittel t wurde sowie einem Ge- 
bäudestandort nördlich der Wassergewinnungsanlage Kinderhaus Nord, der durch 
Aufhöhungen von rd. 0,25 m gekennzeichnet ist und b ereits gegenwärtig durch 
geringe Flurabstände charakterisiert wird. Die gena nnten Auswirkungen werden 
aufgrund ihrer Geringfügigkeit als unerheblich eingestuft (vgl. Abb. 4).  
 
Abb. 6: Grundwasserstandsaufhöhungen nach Außerbetriebnahme    
             WWk. Kinderhaus

Seite 11 
Im Zusammenhang mit der durch den Förderbetrieb der  Wassergewinnungsan- 
lage Kinderhaus-Süd abgefangenen anstromigen Bromac ilbelastung – die zum 
Zwecke der Trinkwasserversorgung bislang eine Aufbe reitung des Rohwassers 
über Aktivkohle notwendig macht  –zeigen die aktuellen Analysen keine nennens- 
werten Belastungen im Anstrom mehr an. Bromacilgehalte sind lediglich in einem 
schmalen Saum im nicht mehr von der Entnahme zu bee influssenden Abstrom 
sowie in den Entnahmebrunnen festzustellen. Die in diesem Bereich liegenden 
Hausbrunnen wiesen bei der letzten Kontrolle im Jah re 2009 keine positiven Be- 
funde mehr auf, so dass ein weiterer Betrieb der Wa ssergewinnungsanlage Kin- 
derhaus-Süd zum Zwecke der Sanierung nicht als zweckmäßig erscheint und sich 
zukünftige Maßnahmen auf die Kontrolle der Bromacil belastung im residuellen 
Abstrompfad beschränken könnten. Eine aktuelle Kont rolle bestehender Haus- 
brunnen zur Beweissicherung sowie eine Abstimmung des zukünftigen Monitoring 
(Messstellen und Intervalle) wird empfohlen.

Seite 12 
4.3 Ergebnisse Wasserwerk Vennheideweg 
Für den Bereich des Wasserwerkes Vennheideweg sind bei der Außerbetrieb- 
nahme der drei Wassergewinnungsanlagen Rolandweg, Vennheideweg und Ham- 
mer Str. weitflächige Grundwasserstandsaufhöhungen von 2-3 m die Folge 
(Abb.4).  
 
Abb. 4: Grundwasserstandsaufhöhung im WSG Geist nac h Außerbetriebnahme 
der Wasserfassungen Hammer Str./Vennheideweg/Rolandweg

Seite 13 
Die Dichte an grundwassergebundenen Objektstrukturen (Grünflächen, Versicke- 
rungsanlagen, Altlasten, Gebäude, Sportanlagen) hat verbunden mit dem resultie- 
renden Grundwasserstandsanstieg zur Folge, dass insgesamt rd. 900 Objektstruk- 
turen, hiervon 700 Gebäude und 91 Altablagerungen/ Altstandorte potentiell be- 
troffen wären. Die möglichen Auswirkungen bestehen hierbei u.a. in vernässungs- 
bedingten Gebäudeschäden sowie einer Eluierung von Schadstoffen in bislang 
grundwasserfreien Bereichen von Altablagerungen. Di e Gebäudebetroffenheit ist 
nicht im zentralen Bereich in unmittelbarer Nähe zu  den Wasserwerken, sondern 
am Rande des Münsterländer Kiessandzuges besonders hoch, da hier bereits 
heute geringere Flurabstände vorliegen als im Zentrum (vgl. Abb.5). 
  
Abb. 5: Zunahme der Flurabstandsbereiche < 2,30 m im WSG Geist nach Außer- 
betriebnahme der Wasserfassungen Hammer Str./Vennheideweg/Rolandweg

Seite 14 
Empfehlungen 
• Zur Vermeidung bzw. zur Verminderung von Beeinträc htigungen Dritter ist ein 
Wasserhaltungsbetrieb zu empfehlen, der einen Anstieg des Grundwasser- 
standsniveaus auf das nötige Maß beschränkt.  
• Die Außerbetriebnahme ist durch ein Grundwassersta ndsmonitoring zu beglei- 
ten, welches der Beweissicherung und der Feinjustierung der notwendigen För- 
dermengen dient.  
• Für die erste Stufe ist eine Entnahme in Höhe eine s „sicheren ersten Ansatzes“ 
von insgesamt 575.000 m³/a vorzusehen, die sich auf die Wassergewinnungs- 
anlagen Rolandweg und Vennheideweg mit jeweils 200.000 m³/a und die Was- 
sergewinnungsanlage Hammer Straße mit 175.000 m³/a aufteilt. Eine Vertei- 
lung auf alle bestehenden Wassergewinnungsanlagen i st notwendig, um eine 
ausreichende räumliche Reichweite zu erzielen und die Fördermengen auf das 
notwendige Maß beschränken zu können. Die Zielsetzung im Rahmen des da- 
rauffolgenden Monitoring ist, die erforderliche Entnahmemenge auf das unbe- 
dingt notwendige Maß zu reduzieren. Perspektivisch wird eine Reduzierung der 
Gesamtentnahmemenge auf < 500.000 m³/a angestrebt.  
Zur Einleitung des für die Wasserhaltung entnommene n Grundwassers stehen 3 
Alternativen zur Prüfung: 
• Einleitung in die bestehende Regenwasserkanalisati on ist grundsätzlich mög- 
lich, jedoch mit Gebühren verbunden und kann im Fal le starker Nieder- 
schlagsereignisse mit einer erzwungenen Außerbetriebnahme verbunden sein. 
• Die Einleitung in ein Oberflächengewässer (Kleibac h) ist ein genehmigungs- 
pflichtiger Tatbestand, gebührenfrei und mit Kosten für den Bau einer ableiten- 
den Rohrleitung sowie der Schaffung einer ordnungsg emäßen Einleitungs- 
stelle verbunden.  
• Die Einleitung in den DEK könnte auf die bestehend e Infrastruktur der Ka- 
nalentnahme am Standort der Wassergewinnungsanlage Vennheideweg zu- 
rückgreifen. Durch die Einleitung wird ein Bilanzgl eichgewicht zur geplanten 
Erhöhung der DEK Entnahme am Standort Hornheide ges chaffen, so dass 
diese Variante auch im Sinne einer Nachhaltigkeit zweckmäßig ist. Die Prüfung 
der Genehmigungsfähigkeit durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt 
steht noch aus.  
Bielefeld, 16.01.2017 
Die Bearbeiter:  
Dipl.-Geol. Frank Schmidt

Seite 15 
5 Literaturverzeichnis 
/1/ S CHMIDT UND PARTNER  (2013): Antrag auf Erteilung einer wasserrechtli- 
chen Bewilligung gem. § 10 WHG zur Grundwasserentna hme aus den 
Brunnen der Wassergewinnungsanlage Hohe Ward sowie Antrag auf 
Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gem. § 10 WHG zur Ent- 
nahme von Oberflächenwasser aus dem Dortmund-Ems-Ka nal sowie 
zur Infiltration von Oberflächenwasser aus dem Dort mund-Ems-Kanal 
zur Grundwasseranreicherung im Wassergewinnungsgebi et Hohe 
Ward. - unveröff. Gutachten, Bielefeld  
/2a/ S CHMIDT UND PARTNER (2013): Modellgestützte Erarbeitung der hydro- 
geologischen Grundlagen zur Bemessung der förderbedingten Auswir- 
kungen auf landwirtschaftliche Flächen sowie hydrog eologischer Be- 
weissicherungsbericht zur Grundwasserentnahme aus den Wasserfas- 
sungen der Stadtwerke Münster GmbH – Kalenderjahr 2012 - unveröff. 
Gutachten, Bielefeld 
/2b/ S CHMIDT UND PARTNER  (2012 - 2016): Hydrogeologischer Beweissiche- 
rungsbericht zur Grundwasserentnahme aus den Wasser fassungen: 
Hohe Ward, Kinderhaus, Vennheideweg (Geist), Hornheide-Haskenau, 
Gittrup – Kalenderjahre 2011 bis 2015 - unveröff. Gutachten, Bielefeld.  
/3/ S CHMIDT UND PARTNER  (19.08.2014): Prüfung der Grundwasserstands- 
veränderungen bei Außerbetriebnahme der Wasserwerke  WW Venn- 
heideweg und WW Kinderhaus - hydrogeologische (Prim är-)Stellung- 
nahme vom 19.08.2014 - unveröff. Gutachten, Bielefeld  
/4a/ S CHMIDT UND PARTNER  (18.09.2014): Vorab-Stellungnahme zum 
Bromacilschaden im Bereich der Wassergewinnungsanla ge Kinder- 
haus, per Email vom 18.09.2014, Punkt 1 und Anlage 1 - unveröff. Gut- 
achten, Bielefeld 
/4b/ S CHMIDT UND PARTNER  (18.09.2014): Stellungnahme und Mengenbe- 
trachtung der notwendigen Grundwassserfördermengen zum Gebäu- 
deschutz im Zusammenhang mit einer geplanten Außerb etriebnahme 
der Wassergewinnungsanlagen Kinderhaus und Vennheid eweg, per 
Email vom 18.09.2014, Punkt 2 und Anlage 2 - unverö ff. Gutachten, 
Bielefeld 
/5/ S CHMIDT UND PARTNER  (18.12.2014): Stellungnahme und ergänzende 
Betrachtung der Kurzzeitentnahmemengen im Zusammenh ang mit ei- 
ner geplanten Außerbetriebnahme der Wassergewinnungsanlagen Kin- 
derhaus und Vennheideweg, per Email vom 18.12.2014;  Punkt 5 und 
Anlage 1 - unveröff. Gutachten, Bielefeld 
/6/ B AUMEISTER RECHTSANWÄLTE (07/ 2016):  Rechtliche Stellungnahme 
vom 08.07.2016 zur Außerbetriebnahme von Wassergewi nnungsanla- 
gen der Stadtwerke Münster GmbH, Münster

Seite 16 
/7/ AHU (1993): Fachbeitrag Boden und Grundwasser z ur UVS Projekt 
Preussen-Park in Münster, Aachen, 1993  
/8a/ G EO -INFOMETRIC  (1995): Sondergutachten Grundwassermodell zur 
UVS Projekt Preußen-Park in Münster, Phase II, Text band und Anla- 
genband I, Hildesheim, 1995 
/8b/ G EO -INFOMETRIC  (1995): Sondergutachten Grundwassermodell zur 
UVS Projekt Preußen-Park in Münster, Phase II, Text band und Anla- 
genband II, Hildesheim, 1995 
/8c/ G EO -INFOMETRIC  (1995): Sondergutachten Grundwassermodell zur 
UVS Projekt Preußen-Park in Münster, Phase II, Durchführung zusätz- 
licher Variantenrechnungen, Hildesheim, 1995 
/9a/ S CHMIDT UND PARTNER  (23.06.2016):Prüfung der Grundwasserstands- 
änderungen bei Außerbetriebnahme der Wasserwerke Ve nnheideweg 
und Kinderhaus - Hydrogeologische Stellungnahme zum Vergleich der 
Ergebnisse mit den Ergebnissen der hydrogeologische n Untersuchun- 
gen im Rahmen der ECE-Planung „Preussen-Park“, 1994/1995 - unver- 
öff. Gutachten, Bielefeld (enthalten in Anlage 2) 
/9b/ S CHMIDT UND PARTNER  (09/2016):Prüfung der Entwicklung und der 
räumlichen Verteilung der Bromacilgehalte im Bereic h der Wasserfas- 
sungen Kinderhaus und Vennheideweg der Stadtwerke Münster GmbH 
zum Datenbestand 09/2016, unveröffentl. Gutachten, Bielefeld, (ent- 
halten in Anlage 3)  
/10/ P ROF . DR. MED . H. REPLOH , (1968): Gutachterliche Stellungnahme zur 
Errichtung eines Grundwassersees im geplanten Wohngebiet “Berg Fi- 
del”, Münster 
/11/ D R. P.  BÄCKER / DR. H.  JAGAN  (12.08.1968): Generelle Gründungsbeur- 
teilung für das Bebauungsgebiet “Berg Fidel” in Münster/ Westf., Müns- 
ter 
/12/ I NGENIEURBÜRO CARL H.  JANSEN  (07.10.1968): Stellungnahme zu den 
hydrogeologischen Ausführungen in der „generellen Gründungsbeurtei- 
lung“ für das Baugebiet Berg Fidel vom 12.08.1968, Bochum 
/13/ R ECHTSANWÄLTE TÖLLE UND PARTNER  (24.05.1994): Grundwasserstand 
in Berg Fidel, Schadenersatzansprüche von Frau Erika Seewald, Giga- 
straße 17, 48153 Münster, I.Z.: Seewald/ Stadt Müns ter – 3597/94T10 
or T/SG, Münster 
/14/ S TADTBAURAT RUPPRECHT (23.09.1994): Wassereinbrüche in Berg Fidel, 
Hier: Recherche von Frau Petra Bronstrup, Münster

Seite 17 
/15/ D R. P. BÄCKER , (1970): Gutachten-Auszüge: Anlage 3 „Grundwassersi-
tuation Brachfläche/ Altablagerung (H5) südlich Pum pwerk IV, Schnitt 
A-B“ und Anlage 20 „Durch Grundwasseranstieg gefähr deter Bereich 
im Baugebiet Berg Fidel“, sowie Diagramme der Grund wasserstands- 
entwicklung an diversen Messstellen, Münster 
/16/ T UTTHAS & MEYER  Ingenieurgesellschaft mbH & A QUANTA 
HYDROGEOLOGIE  GmbH & Co. KG (2010): Erläuterungsbericht zur 
Grundwassersituation Juni und August 2010 für die W assergewin- 
nungsgebiete der Stadtwerke Münster GmbH (4 Einzelgutachten)  
/17/ S CHMIDT UND PARTNER (2015): Wasserrechtliche Bewilligung zur Grund- 
wasserentnahme am Wasserwerk Hohe ward der Stadtwer ke Münster 
GmbH, Hier: Festlegung der Grenzwasserstände im Ber eich der Bio- 
tope GB-4112-008, GB-4112-0357 und GB-4112-0359 im Rahmen des 
landschaftsökologischen Monitoring - unveröff. Gutachten, Bielefeld 
Rechercheergebnisse der Stadt Münster: 
/R1/ Tiefbauamt, Stadt Münster (Schreiben Hr. Nowak  vom 12.10.2016): 
Anzahl der betroffenen Gebäude Wasserschutzgebiete Kinderhaus und 
Geist, Auswertung aus dem Zensus 2011 der Gebäude mit Wohnraum 
nach Altersklassen 
/R2/ UWB Stadt Münster (Schreiben Hr. Muddemann vom  19.10.2016): 
Erste Informationen zum Thema Einstellung der Wasse rförderung im 
WSG Geist/ Vennheideweg 
 Beinhaltet: Übersendung der potentiell betroffenen  Objektstrukturen (Auszüge aus 
dem Altlastenkataster, grüne Themen) als Shape-Date ien für den Bereich Vennhei- 
deweg sowie tlw. Kinderhaus  
 Lageplan der Schutzgüter (grüne Themen) für den Be reich Vennheideweg 
/R3/ UWB Stadt Münster (Schreiben Hr. Muddemann vom  10.11.2016): 
Aufgabe der Wasserförderung in den Bereichen Vennhe ideweg und 
Kinderhaus 
 Beinhaltet: Übersendung der Auszüge aus dem Altlast enkataster, Fließ- und Stillge- 
wässer, Versickerungsanlagen sowie den aktuellen Ge bäudebestand als Shape-Da- 
teien für die Bereiche Vennheideweg und Kinderhaus  
/R4/ UWB Stadt Münster (Email Hr. Brinkheetker vom 25.11.2016): Ergän- 
zende Übersendung potentiell betroffener Wälder und Gehölze, Bereich 
Kinderhaus als Shape-Datei 
/R5/ Email-Schreiben der Stadtwerke Münster vom 25. 10.2016: Übersen- 
dung der Hausbrunnenstandorte als Shape-Datei

Seite 18 
Besprechungen und Aktenvermerke: 
/B1/ Besprechung mit Vertretern der Bezirksregierun g Münster sowie der 
Stadt Münster am 12.01.2016 zum Thema Dipolkonzept, Bromacil-kon- 
zentration und Außerbetriebnahme Kinderhaus und Vennheideweg; Ak- 
tenvermerk des unterzeichnenden Büros vom 14.01.2016 
/B2/ Besprechung mit Vertretern der Bezirksregierun g Münster sowie der 
Stadt Münster am 09.09.2016 zum Thema Dipol – Hydro geologische 
Auswirkungen; Aktenvermerk des unterzeichnenden Bür os vom 
09.09.2016 
/B3/ Besprechung mit dem Gesundheitsamt der Stadt M ünster am 
04.10.2016 zum Thema Bromacilschaden Kinderhaus Süd  und Preu- 
ßenstadion; Aktenvermerk des unterzeichnenden Büros  vom 
06.10.2016 
Weitere Quellen zur Geologie und Hydrogeologie des Münsterländer 
Kiessandzuges: 
/Q1/ G EOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN -WESTFALEN  (1990): Erläuterun- 
gen zum Blatt C 4310 Münster der geologischen Karte 1:100.000 
/Q2/ S CHNEIDER (1938): Zur Frage des Münsterländischen Kiessandrückens 
/Q3/ L OTZE  (1951): Neue Ergebnisse der Quartärgeologie Westfa lens X zur 
Entstehung der Münsterländer Hauptkiessandzone- Neu es Jahrbuch 
für Geologie und Paläontologie. Monatshefte 1951, 11, Seiten 321-323, 
Stuttgart 
/Q4/ L OTZE (1954): Der Münsterländer Hauptkiessandzug und seine Entsteh- 
tung- Sonderdruck aus „Natur und Heimat“, 14. Jahrg ang, 1. Heft, 
Münster (westf.)  
/Q5/ B AECKER -BAUMEISTER (1983): Beitrag zur Genese der Münsterländer 
Kiessandzone und (sich daraus ergebende) angewandt- geologische 
Aspekte- unveröffentl. Gutachten, Münster 
/Q6/ B AUER  (1977): Wasserwirtschaftliche Gesamtdarstellung de s Münster- 
länder Kiessandzugs- unveröffentl. Gutachten, Münster

Anlage 4_Deckblatt_zur Beschlussvorlage V_0324_2017

613 Zeichen

Anlage 4 zur Beschlussvorlage V/0324/2017 
Gutachten 
Das hydrogeologische Gutachten, das die möglichen Auswirkungen einer Wasserwerks-
schließung in Kinderhaus und Geist beleuchtet, stellen wir Ihnen an dieser Stelle zur  
Verfügung. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zu den Nutzungsrechten:  
 Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte, ist nicht zulässig.
Gleiches gilt für eine Textänderung oder eine auszugsweise Verwendung.
 Wird in Ausführung Bezug auf Inhalte der Gutachten genommen, so sind diese
entsprechend der allgemeinen Zitationsrichtlinien (z. B. „Harvard Zitation“) zu
kennzeichnen.

Beschlussvorlage

4492 Zeichen

V/0324/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Die Zukunft der Wasserversorgung in Münster - Neustrukturierung der Wasserversorgung 
(DIPOL) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.04.2017 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
04.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
09.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
17.05.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH 
wird ermächtigt, folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
Dem Konzept zur Neustrukturierung der Wasserversorgung („DIPOL“) wird zugestimmt: 
 
̵ Zwei Wasserwerke mit Erweiterungspotenzial (Hornheide, Hohe Ward) werden umfassend 
technisch erneuert und ausgebaut. Die Investitionskosten hierfür betrage n rund  
24 Mio. €. 
 
̵ Zwei Wasserwerke ohne Erweiterungspotenzial (Geist, Kinderhaus) werden geschlossen. 
 
̵ Der gemäß hydrogeologischem Gutachten vom 01.02.2017 (Anlage 4) von einem Wiedera n-
stieg des Grundwasserspiegels aufgrund der Schließung des Wasserwerks  Geist betroffene 
heutige Gebäudebestand wird so lange wie notwendig vor den Folgen des Grundwassera n-
stiegs geschützt. Dazu wird gemäß den Empfehlungen des hydrogeologischen Gutachtens 
ein Wasserhaltungsbetrieb eingerichtet. Die Kosten von ca. 100.000 € p. a. werden als Teil 
der Kosten des Betriebes und der Instandhaltung der Wasserwerke bei der Ermittlung der 
Wasserpreise berücksichtigt. Bei Bau- und/oder Änderungsanträgen für Neubauten bzw. E r-
weiterungen werden gezielte Hinweise auf den zu beachtenden Grun dwasserstand an die 
potenziellen verantwortlichen Bauherren zum Schutz der betroffenen Bauwerke gegeben. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0324/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Rothermundt 
Ruf: 
492-2006 
E-Mail: 
Rothermundt@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.04.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0324/2017 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
keine 
 
 
Begründung: 
 
IT.NRW erwartet für die Stadt Münster bis Ende 2028 einen Anstieg der Bevölkerung von 310 Ta u-
send (Ende 2015) auf 337,5 Tausend Einwohner und damit einhergehend eine Erhöhung des Trin k-
wasserbedarfs von knapp 17 Mio. m³/a im Jahr 2015 auf 19,9 Mio. m³/a bis 2029. Um das notwendige 
Trinkwasser mit einer weiterhin ortsnahen Wasserversorgung in qualitati v hoher sowie quantitativ 
ausreichender Menge bereitstellen zu können, wurde die derzeitige Wasserversorgung der Stadt 
Münster auf den Prüfstand gestellt. Es wurden verschiedene Varianten unter den Aspekten Wasse r-
qualität, Versorgungssicherheit, Zukunftssicherheit und Wirtschaftlichkeit entwickelt und bewertet.  
Dabei hat sich das DIPOL -Projekt, das neben der technischen Erneuerung auch den Ausbau der 
Wasserwerke Hohe Ward und Hornheide vorsieht, die über das notwendige Erweiterungspotential 
verfügen, deutlich gegen andere Varianten durchgesetzt. Das Konzept sieht die Schließung der kle i-
neren Wasserwerke Geist und Kinderhaus vor. 
Im Zuge der Schließung des Wasserwerkes Geist wird es laut hydrogeologischem Gutachten zu e i-
nem Grundwasseranstieg im Bereich Geist kommen. Die Stadtwerke werden daher so lange wie not-
wendig eine sogenannte Wasserhaltung  betreiben, um so den Grundwasserstand auf einem unkrit i-
schen Niveau zu halten und sonstige potenziell betroffene Gebäudebestände zu schützen. 
Die Umsetzung des DIPOL-Konzeptes erfordert Investitionen von 24 Mio. € für die Sanierung und den 
Ausbau der Wasserwerke Hohe Ward und Hornheide. Durch die Umsetzung des Konzepts ergibt sich 
eine Betriebskostenersparnis von 350.000 € p.a. Dem stehen Kosten für den Wasse rhaltungsbetrieb 
in Höhe von 100.000 € p.a. gegenüber. Über den Abschreibungszeitraum ergibt sich ein wirtschaftl i-
cher Vorteil des DIPOL -Konzepts von 3 Mio. € gegenüber einer Sanierungsvariante aller bestehe n-
den Wasserwerke. 
 
 
Weiterführende Informationen sind der beigefügten Aufsichtsratsvorlage Nr. 02/2017 (Anlage 1) und 
den Anlagen 2 bis 4 zu entnehmen. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH hat in seiner 
Sitzung am 30.03.2017 die Vorlage beschlossen. 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
 
Anlage: 
Anlage 1: Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 02/2017 
Anlage 2: Erläuterungsbericht zur Neustrukturierung der Wasserversorgung 
Anlage 3: FAQ-Fragenkatalog 
Anlage 4: Tischvorlage des hydrogeologischen Gutachtens zum Grundwasserwiederanstieg

Beratungsverlauf (5)

27.04.2017 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
04.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.07.2017 Rat
TOP 22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Hammer Straße
  • Hafenplatz 1
  • Vennheideweg
  • Vorbergs Hügel
  • Preußenstadion
  • Kinderhaus 2
  • Hohe Ward 4
  • Rolandweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0324/2017
Typ
Vorlagen
Datum
11.04.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37