V/0696/2019
Grundsatzbeschluss und Errichtungsbeschluss für ein Schulgebäude auf der Konversionsfläche Oxford:
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Beschlussvorlage
18801 Zeichen
V/0696/2019
V/0696/2019
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Grundsatzbeschluss und Errichtungsbeschluss für ein Schulgebäude auf der Konversionsfläche
Oxford:
Errichtung eines 2-zügigen Grundschulgebäudes durch Umbau des Bestandsgebäudes
31/Uhrenturm und Neubau sowie Ertüchtigung der Einfachsporthalle
Beratungsfolge
25.09.2019 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä-
chenmanagement
Vorberatung
25.09.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
26.09.2019 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
26.09.2019 Sportausschuss Vorberatung
01.10.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
01.10.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
08.10.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government
Vorberatung
09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
09.10.2019 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass eine Kombination aus einem Grundsatzbeschluss und einem
Errichtungsbeschluss für ein Schulgebäude auf der Konversionsfläche Oxford erfolgt (vgl. Rat s-
beschluss vom 12.12.2018 zum Antrag A-R/0074/2018: Größere Planungssicherheit und Kosten-
transparenz bei großen Hochbaumaßnahmen der Stadt Münster).
2. Der Rat fasst auf der Grundlage der abgeschlossenen Machbarkeitsstudie unter Zugrundelegung
des mit der Vorlage V/0328/2017/1 beschlossenen Musterraumprogramms den Errichtungsb e-
schluss für ein 2 -zügiges Grundschulgebäude einschl. Flächen für den Offenen Ganztag durch
Umbau des Bestandsgebäudes 31/Uhrenturmgebäude und ergänzendem Neubau sowie für eine
Ertüchtigung der vorhandenen Einfachsporthalle mit einem Kostenrahmen in Höhe von ca .
10.130.000 € (Lageplan: Anlage 1, Raumprogramm: Anlage 2).
Amt für Schule und
Weiterbildung
16.09.2019
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Watermann
Telefon: 492 40 10
Watermann@stadt-
muenster.de
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3. Die Grundschule wird von der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH im Rahmen des
Entwicklungsträgervertrages errichtet und von der Stadt Münster begleitet, einschließlich der
Durchführung eines Vergabeverfahrens gemäß Vergabeverordnung (VgV -Verfahren) mit vorg e-
schaltetem Architektenwettbewerb sowie der anschließenden Her beiführung des Baubeschlus-
ses.
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass
4.1 im Bestandsgebäude 31/Uhrenturmgebäude gem. Machbarkeitsstudie ausschließlich die
Verwaltungsräume der Schule sowie die Räumlichkeiten für die Mittagsverpflegung (K ü-
che/Speiseraum) untergebracht werden können und für die pädagogischen Cluster einschl.
Forum ein Neubau erforderlich ist und
4.2 nach Abzug der für schulische Bedarfe erforderlichen Flächen im Bestandsgebäude
31/Uhrenturmgebäude noch freie Flächen im Umfang von ca. 1.050 qm verbleiben.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, für die unter Ziffer 4.2 genannten freien Flächen im Bestandsg e-
bäude 31/Uhrenturmgebäude ein Nutzungskonzept einschließlich Kostenschätzung zu entw i-
ckeln und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Ziel ist es, die Maßna hmen zeitgleich mit
den Baumaßnahmen für die Schule umzusetzen und spätestens im Sommer 2024 fertig zu ste l-
len.
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung unter Berücksichtigung der weiteren Bevölk e-
rungsentwicklung prüfen wird, ob dort bereits zum Schuljahr 2024/25 eine eigenständige Grun d-
schule errichtet werden kann oder aber zunächst ein vorläufiger Teilstandort einer Grundschule
einzurichten ist. Die Verwaltung wird dem Rat rechtzeitig vor Inbetriebnahme des neuen Schu l-
gebäudes bzw. dem Anmeldeverfahren voraussichtlich zum Schuljahr 2024/25 einen Beschlus s-
vorschlag auf der Grundlage des Prüfungsergebnisses unterbreiten.
7. Die für den geordneten Schulbetrieb erforderlichen Personalressourcen für das Sekretariat und
die Hausmeistertätigkeit werden im Rahmen des Stellenplans 2024 bereitgestellt. Die erforderl i-
chen Mittel zur Finanzierung des Offenen Ganztags sowie der Schulsozialarbeit werden ebenfalls
ab 2024 bereitgestellt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass auf Grundlage des in der Machbarkeitsstudie kalkulierten Kos-
tenrahmens für den Neubau einer 2 -zügigen Grundschule durch Umbau des Bestandsgebäudes
31/Uhrenturmgebäude und ergänzendem Neubau sowie die Ertüchtigung der vorhandenen Einfac h-
sporthalle voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 10.130.000 € entstehen.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass d er im Rahmen der Machbarkeitsstudie ermittelte Kostenrah men
nach DIN 276 deutlich von den tatsächlich entstehen den Kosten abweichen kann und der Architek-
tenwettbewerb alternative und damit von den Planungen der Machbarkeitsstudie abweichende Ko n-
zepte zur Umsetzung der Raum bedarfe hervorbringen kann. D er auf der Grundlage der Machba r-
keitsstudie ermittelte Kostenrahmen ist auch bei den alternativen Konzepten möglichst ei nzuhalten.
Eine entsprechende Vorgabe wird im weiteren Verfahren berücksichtigt.
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Die o.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkun-
gen
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Investitionsmaßnah-
me
4770 Neubau Grundsch. Konversi-
onsgebiet Oxford
Auszahlungen Auszahlungen für Baumaß-
nahmen
bisher
bereit-
gestellt
200.000
2020 600.000
VE 500.000
2021 740.000
2022 3.460.000
2023 3.420.000
sp. Jah-
re
1.300.000
9.720.000
Auszahlung für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen
2023 410.000
Summe aller Auszahlungen 10.130.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2020 bei der o.g.
Produktgruppe veranschlagt.
Die Beschlussfassung steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat die Ermächtigungen im Rahmen der
Haushaltssatzung 2020 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bereitstellt.
Zu Beschlussvorschlag 1:
Mit der Umgestaltung der ehemaligen Oxford-Kaserne in ein urbanes Wohnquartier ist auch die erfor-
derliche schulische und soziale Infrastruktur zu planen und zu errichten.
Ein bedarfsgerechter Schulbau ist Pflichtaufgabe des Schulträgers. Im Rahmen der Haushaltsplanbe-
ratungen und der Beschlüsse zum Haushalt der vergangenen Jahre ist diese Schulbaumaßnahme
frühzeitig vorgesehen worden. Zum Haushaltsplanentwurf 2020 sind die Mittel entsprechend des auf
der Grundlage der Machbarkeitsstudie entwickelten Grobkostenrahmens angepasst worden. Da da-
mit sowohl Planungs- als auch Investitionsmittel im Haushalt veranschlagt sind, wird bereits wie nach
den bisherigen Verfahren zum jetzigen Zeitpunkt ein kombinierter Grundsatz- und Errichtungsbe-
schluss gefasst.
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Zu Beschlussvorschlag 2 und 3:
Im Stadtteil Gievenbeck befinden sich die Michaelschule, die Mosaik-Schule und die Wartburgschule.
Die Aufnahmekapazität der Michaelschule hat der Rat der Stadt Münster auf 4 Eingangsklassen fest-
gelegt. Insbesondere aufgrund der Raumsituation wird die Michaelschule in der Bedarfsermittlung als
3-zügige Grundschule berücksichtigt. Für die Mosaik-Schule ist eine 3-Zügigkeit und die Wartburg-
schule eine 4-Zügigkeit festgelegt. Insgesamt können in Gievenbeck somit z.Zt. 10 Grundschulzüge
versorgt werden.
Die Michaelschule und die Mosaik-Schule haben im Schuljahr 2018/2019 jeweils 12 Klassen und die
Wartburgschule 16 Klassen gebildet. Die Zügigkeiten sind damit ausgeschöpft. Bezogen auf die Ge-
samtschülerzahl lag der durchschnittliche Klassenfrequenzwert der Michaelschule bei 22,3, der Mo-
saik-Schule bei 25,8 und der Wartburgschule bei 24,1 Schülerinnen und Schülern je Klasse.
Die Platzkapazitäten an den drei Grundschulen können faktisch nicht zu 100 % dem Stadtteil Gieven-
beck zugerechnet werden. So kommen z. B. rund 30 % der Kinder der Wartburgschule (gebundene
Ganztagsgrundschule) aus anderen Stadtteilen. Rund 95 % der Kinder, die in Gievenbeck wohnen,
besuchen eine der 3 im Stadtteil liegenden Grundschulen.
Das Stadtplanungsamt hat im September 2018 eine Bevölkerungsmodellrechnung für den Stadtteil
Gievenbeck einschließlich der Bautätigkeit in der ehemaligen Oxford-Kaserne für den Zeitraum 2018
bis 2030 erstellt, die die Grundlage der Bedarfsermittlung der sozialen Infrastruktur darstellt.
Allein auf der Konversionsfläche Oxford sollen in 4 Abschnitten insgesamt 1.200 Wohneinheiten er-
richtet werden. Der dadurch entstehende Bedarf an Grundschulplätzen wird sich aufgrund der Ab-
schnittsbildung mit dem Fortschreiten der Wohnraumfertigstellungen kontinuierlich erhöhen und soll
standortnah gedeckt werden.
Legt man einen Klassenfrequenzrichtwert von 24 Schülerinnen und Schülern je Klasse zugrunde,
werden die an den drei vorhandenen Grundschulen in Gievenbeck zur Verfügung stehenden Kapazi-
täten nicht ausreichen, um den ermittelten Bedarf zu decken.
Für folgende Baugebiete, die in der Stufe 2 (Flächensicherung) des Baulandprogramms 2019 bis
2025/2030 (BLP Stufe 2) bzw. dem Wohnsiedlungsflächenkonzept 2030 (WSFK 2030) aufgeführt
sind, gab es zum Zeitpunkt der Erstellung der Bevölkerungsmodellrechnung für Gievenbeck keine
Annahmen hinsichtlich der Aufteilung auf Einfamilien-/Mehrfamilienhäuser-Wohneinheiten und deren
zeitliche Fertigstellung:
- südlich Laxenweg (BLP Stufe 2),
- Borghostweg (BLP Stufe 2),
- nördlich Toppheide (BLP Stufe 2),
- westlich Steinfurter Straße (BLP Stufe 2 und WSFK 2030)
- weitere (kleinere) Baugebiete (WSFK 2030).
Diese Gebiete konnten daher nicht in der Modellrechnung berücksichtigt werden.
Ob und wann diese Baugebiete tatsächlich entwickelt werden und inwieweit sie für die Grundschul-
planung relevant sind, ist derzeit noch offen. Auf diesen Flächen könnten überschlägig zusätzlich ca.
2.500 Wohneinheiten mit überschlägig 7.000 Einwohnern im Erstbezug entstehen. Voraussichtlich
kann jedoch nur ein Teil dieser Flächen entwickelt werden (siehe „Dokumentation des Prozesses zur
Erarbeitung des Wohnsiedlungsflächenkonzeptes 2030 des Stadtplanungsamtes“, März 2019).
Der Entwurf des Baulandprogramms enthält darüber hinaus in der Stufe 2 weitere Flächen in Sentrup,
deren Entfernung zu einer Gievenbecker Grundschule geringer (Muckermannweg) ist als bzw. ähnlich
wie die (Albert-Schweitzer-Straße / Fliednerstraße) zur Theresienschule in Sentrup.
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Aufgrund dieser Potenziale hält die Verwaltung eine Erhöhung der Grundschulkapazitäten im Stadtteil
Gievenbeck für geboten und empfiehlt, ein Gebäude für eine 2-zügige Grundschule auf der Konversi-
onsfläche Oxford zu errichten. Ob es sich dabei um eine eigenständige Schule oder zunächst einen
Teilstandort einer bestehenden Grundschule handeln wird, ist noch offen.
Sofern darüber hinaus ein weiterer Bedarf entsteht, könnte die Mosaik-Schule (V/0224/2018/1: Errich-
tungsbeschluss, Ausbau zur bestehenden 3-Zügigkeit mit der Option zur baulichen Erweiterung zur 4-
Zügigkeit) durch Ausnutzung des Stufenverfahrens zur 4-Zügigkeit ausgebaut werden.
Gem. dem Entwicklungsvertrag für die Kasernenstandorte Oxford und York wird die Errichtung aller
Baumaßnahmen der sozialen Infrastruktur incl. Freiflächen (Planung und Bau) im Rahmen der treu-
händerischen Bauherrenvertretung durch die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH vollum-
fänglich im eigenen Namen und auf Rechnung der Stadt Münster durchgeführt.
Durch die Machbarkeitsstudie ist planerisch nachgewiesen, dass auf dem im Konversionsgebiet zur
Verfügung stehenden Gelände durch einen Umbau des denkmalgeschützten Bestandsgebäudes
31/Uhrenturmgebäude sowie ergänzendem Neubau eine 2-zügige Grundschule einschließlich Flä-
chen für den Offenen Ganztag errichtet werden kann. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde ge-
prüft, inwieweit die vorhandene Gebäudeinfrastruktur des denkmalgeschützten Bestandsgebäudes
31/Uhrenturmgebäudes für die schulische Infrastruktur genutzt werden kann. In der Gebäudesub-
stanz lassen sich ausschließlich Verwaltungsräume sowie die für die Mittagsversorgung notwendigen
Räume unterbringen. In der Machbarkeitsstudie werden die Unterrichtsräume und die dazugehörigen
Bereiche in einem östlich des Uhrenturmgebäudes vorgelagerten zweigeschossigen Neubau vorge-
sehen. In der räumlichen Verbindung zwischen Neu- und Bestandsbau wird der Schulzugang in Form
eines Forums untergebracht. Die Schulhoffläche grenzt direkt nördlich und östlich an den Schulneu-
bautrakt. Die im Uhrenturmgebäude verbleibenden und nicht schulisch zu nutzenden Flächen werden
über vom Schulbetrieb getrennte Zugänge auf der West- und Nordseite erschlossen.
Durch den Einbau eines Aufzugs wird eine Barrierefreiheit vollständig gewährleistet. Die verbleibende
Schulhoffläche von ca. 1.245 qm entspricht den Vorgaben. Auf dem Schulgrundstück ist zusätzlich
die Schaffung eines Kleinspielfeldes mit einer Größe von ca. 970 qm zur Nutzung sowohl als Pau-
senspiel- als auch Sportfläche vorgesehen.
Eine Laufbahn mit Sprunggrube kann in fußläufiger Entfernung am benachbarten Freiherr-von-Stein-
Gymnasium mitgenutzt werden.
Der Sporthallenbedarf für eine 2-zügige Grundschule ist durch die vorhandene Einfachsporthalle ge-
deckt. Die Ertüchtigung dieser Einfachsporthalle ist im Kostenrahmen enthalten. Die Belange des
Denkmalschutzes sind in der Machbarkeitsstudie berücksichtigt und werden im Rahmen der Auslo-
bung des Wettbewerbs vorgegeben.
Zu Beschlussvorschlag 4 und 5:
Das Bestandsgebäude 31/Uhrenturmgebäude ist mit seiner baulichen Struktur als Verwaltungsge-
bäude für die damaligen Bedarfe entworfen und baulich hergerichtet worden. Im Rahmen der Mach-
barkeitsstudie hat sich gezeigt, dass ausschließlich die Verwaltungsbereiche und die Räumlichkeiten
für die Mittagsverpflegung (Küche, Speiseraum) in diesem Bereich untergebracht werden können.
Moderne pädagogische Konzepte erfordern Cluster, die in der erforderlichen Größe und im erforderli-
chen Zuschnitt nicht im Bestandsgebäude 31/Uhrenturmgebäude untergebracht werden können. Hie-
raus ergibt sich, dass von der Gesamtfläche in Höhe von ca. 2.025 qm für schulische Zwecke nur ca.
975 qm genutzt werden können.
Für die noch verbleibende Fläche in Höhe von ca. 1.050 qm konnte noch kein abschließendes Nut-
zungskonzept entwickelt werden. Im Rahmen einer Flächenkonferenz sind die Bedarfe aus Sicht der
Fachverwaltung (Musik, Kultur, Soziales, etc.) thematisiert worden. Unter Federführung des Dezerna-
tes für Planung, Bau und Wirtschaft bzw. des Stadtplanungsamtes und Beteiligung von Konversions-
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management/KonvOY GmbH wird das Nutzungskonzept sukzessive entwickelt und präzisiert. Die
Verwaltung wird dem Rat eine entsprechende Vorlage vorlegen. Insbesondere aus wirtschaftlichen
Gründen soll die Herrichtung dieser Flächen zeitgleich mit den Baumaßnahmen für die Schule erfol-
gen; dies ermöglicht auch Synergien und reduziert Schnittstellen. Außerdem kann nur durch die zeit-
gleiche Realisierung eine Beeinträchtigung des Schulbetriebes durch spätere Baumaßnahmen in dem
Restgebäude vermieden werden.
Aufgrund der prognostizierten Schülerzahlentwicklung ist der Errichtungsbeschluss für ein 2-zügiges
Grundschulgebäude im Oktober 2019 zu fassen, um die erforderliche Infrastruktur bedarfsgerecht
fertigzustellen. Ein Zurückstellen des Errichtungsbeschlusses für die Schule bis zur Entscheidung
über die Nutzung der Restflächen in dem Gebäude 31/ Uhrenturmgebäude ist deshalb nicht möglich.
Im Rahmen des Architektenwettbewerbs sollen im Auslobungstext jedoch Grundaussagen und Pla-
nungshinweise zur Nutzung des Bestandsgebäudes 31/Uhrenturmgebäude formuliert werden.
Zu Beschlussvorschlag 6 und 7:
Eine Grundschule muss bei der Errichtung die für einen geordneten Schulbetrieb erforderliche Min-
destgröße von 50 Schülerinnen und Schülern haben. Diese Mindestgröße muss für mindestens fünf
Jahre gesichert sein (§ 82 Abs. 1 und 2 Schulgesetz NRW).
Nach derzeitigem Stand ist offen, ob bereits zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Fertigstellung des
Schulgebäudes zum Schuljahr 2024/25 die erforderliche Mindestgröße von 50 Schülerinnen und
Schülern erreicht wird. Dies ist allerdings Voraussetzung für die erforderliche Genehmigung der Be-
zirksregierung gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW und den Start als eigenständige Schule.
Bei Errichtung der neuen Grundschule Wolbeck-Nord wurde dies durch Reduzierung der Zügigkeit
der bestehenden Nikolaischule Wolbeck gewährleistet.
Die Verwaltung wird die weitere Bevölkerungsentwicklung im Einzugsbereich der Gievenbecker
Grundschulen beobachten und zu gegebener Zeit einen Beschluss über die Nutzungsart des Schul-
standortes (vorläufiger Teilstandort oder sofortiger Start als eigenständige Schule) vorbereiten.
Abhängig von dieser Entscheidung ist dann entweder ein Beschluss zur Errichtung einer eigenständi-
gen 2-zügigen Grundschule mit offenem Ganztag und gemeinsamen Lernen oder aber zunächst die
temporäre Erhöhung der Zügigkeit einer der bestehenden Grundschulen im Stadtteil Gievenbeck mit
Nutzung des Gebäudes als Teilstandort zu treffen.
Die für den geordneten Schulbetrieb erforderlichen Personalressourcen für das Sekretariat und die
Hausmeistertätigkeit sind vom Schulträger bereitzustellen. Die Finanzierung des Offenen Ganztags
und der Schulsozialarbeit sind ebenfalls von der Stadt Müns ter sicherzustellen. Die Höhe der Kosten
hängt auch von der Nutzungsart ab. Die Entscheidungen werden im Zusammenhang mit der En t-
scheidung über die Errichtung einer eigenständigen Schule oder aber die Nutzung als Teilstandort
getroffen. Die konkreten Stell enbedarfe für Sekretariat, Hausmeistertätigkeit sowie Schulsozialarbeit
werden dann zum Stellenplan 2024 angemeldet.
Zu II Finanzielle Auswirkungen
Für die Errichtung eines 2-zügigen Grundschulgebäudes durch den Umbau des Bestandsgebäudes
31/Uhrenturmgebäude und ergänzendem Neubau sowie für die Ertüchtigung der vorhandenen Ein-
fachsporthalle beträgt der auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie ermittelte Kostenrahmen ca.
10.130.000 €.
In diesem Kostenrahmen ist ausschließlich die für den Schulbetrieb erforderliche Fläche berücksich-
tigt.
Die Kosten für die Herrichtung der verbleibenden Fläche (vgl. Beschlusspunkt 4.2 und 5) müssen
separat finanziert werden.
Die Mittel für die 2-zügige Grundschule einschl. Herrichtung der Sporthalle sind im Haushaltsplan-
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V/0696/2019
Entwurf 2020 bei der Investitionsmaßnahme 4770 „Neubau Grundschule Konversionsgebiet Oxford“
veranschlagt.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Raumprogramm
Anlage A
2945 Zeichen
Anlage A zur V/0696/2019 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage schlägt die Verwaltung vor, den Grundsatz- und Errichtungsbeschluss für die Baumaßnahme für ein 2-zügiges Grundschulgebäude zu fassen. Grundlage dieses Beschlusses sind die vom Rat getroffenen Entscheidungen zur Folgenutzung der Konversionsfläche Oxford sowie das Ergebnis der Machbarkeitsstudie, dass auf der zur Ver- fügung stehenden Fläche in einer Kombination aus Umbau des Bestandsgebäudes Uhrenturm und durch einen Neubau ein 2-zügiges Grundschulgebäude zu realisieren ist. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For- schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 - Leistungen für Schulen - lautet: „Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum, einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Perso- nal zur Verfügung. Hierdurch sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, einen den Lehrplänen entsprechenden, qualitativ guten, die besonderen Rahmenbedingungen und Bedarfe berücksichtigenden Unterricht anzubieten und flankierende Angebote zu ermöglichen. Bildungsergänzende Einrichtungen und nichtstädtische Schulen werden unterstützt. Die Aufga- benerledigung erfolgt in Abgrenzung zu den Aufgaben und Zuständigkeiten des Landes in Koope- ration mit allen handelnden Personen.“ Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2020 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Die Bereitstellung einer 2-zügigen Grundschule durch Umbauten im Bestand des Uhrenturmgebäu- des und durch einen Neubau sowie die Ertüchtigung der Einfachsporthalle verursachen investive Auszahlungen in Höhe von ca. 10.130.000 €. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet die für den ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unter- halten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Baumaßnahme wird barrierefrei geplant und errichtet. Die Gebäudeleitlinien der Stadt Müns- ter finden Anwendung und die Ratsbeschlüsse zum Bau und zum Betrieb von Photovoltaikanla- gen sowie Dachbegrünungen werden umgesetzt.
Anlage2_V_0696_2019
1170 Zeichen
Anlage 2 zur Vorlage V/0696/2019
Raumprogramm für eine 2-zügige Grundschule (V/0328/2017/1)
Raumtyp Anzahl
Größe
je Raum
qm
gesamt
qm
Unterricht
Unterrichtsraum 8 65 520
Mehrzweckraum 2 75 150
Differenzierungsraum (pro Zug 1 Raum) 2 25 50
Summe qm 720
Mittagsverpflegung (80 % OGS-Quote, 3 Schichten)
Küche (Ausgabe/Küche/Spülen) 1 51 51
Speiseraum 1 109 109
Personalumkleideraum (m/w) 1 6 6
Personal WC (m/w) 1 1,25 1,25
Büro Küche 1 8 8
Lager (Trocken-, Geschirr-, Reinigungsmittel, Kühl-,
Tiefkühllagerung) 1 30 30
Summe qm 205,25
OGS
Betreuungsraum (pro Zug 2 Räume) 4 65 260
Büro OGS 1 15 15
Summe qm 275
Forum 1 150 150
Verwaltung
Lehrerzimmer inkl. Teeküche und Lehrerarbeitsbereich 1 41 41
Büro Schulleitung 1 20 20
Büro stellv. Schulleitung 1 15 15
Sekretariat 1 20 20
Sanitätsraum 1 15 15
Besprechungs- u. Beratungsraum 1 15 15
Büro für pädagogisches Personal (z.B.
Schulsozialarbeit, BuT, …) 1 15 15
Büro Hausmeister 1 15 15
Büro Inklusion 1 15 15
Kopierraum 1 8 8
Lehrmittelraum 1 35 35
Summe qm 214
qm ges. 1.564,25
Anlage1_V_0696_2019
963 Zeichen
N26
B31
B30a
N28
III
II
III
II
III
III
II
III
II+DG
II
II+DG
II+DG
II
I
II
RWN
RWN
GD
GD
III
'Quelle'
Wohnen
Paradeplatz
Wasserspiel
Vereine
& Schule
Schule
öffentliches Parken
Wasserpavillion Ortsnetzstation
TG
Spielfläche
B/C-Bereich
1.200 qm
40 Velos
40 Velos
10
10
Erschließung
Tartanfeld 22x44 970m2
Gebäude 3 Bestand
II + SD
NRW.URBAN
Partner für Land und Stadt
Annahme Dachneigung 45°
Gebäude 4 Bestand
I + SD
1-Fach - Sporthalle
Gebäude 31 Bestand
II + SD
Neubau
II
Realisierung Raumprogramm Grundschule im Bestand / Neubau - Lageplan - M 1:500
geschätzte Traufhöhe: 8,0 m
geschätzte Firsthöhe: 16,0 m
neue Grundstücksgrenze
neue Grundstücksgrenze
4.50
4.00
Schulhoffläche
1245 m²
Kleinspielfeld 22m * 44m
970 m²
Münster Oxford - Quartier / Öffentliche Infrastruktureinrichtungen - Machbarkeitsstudie 2-zügige Grundschule + Bürgerhaus im Bestandsgebäude 31
0 5 10 15 20 mAnlage 1 zur Vorlage V/0696/2019
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Steinfurter Straße
- Albert-Schweitzer-Straße
- Fliednerstraße
- Muckermannweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0696/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.08.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37