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V/0696/2019

Grundsatzbeschluss und Errichtungsbeschluss für ein Schulgebäude auf der Konversionsfläche Oxford:

Vorlagen 28.08.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.10.2019, TOP 23.1

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage2_V_0696_2019

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Ansehen

Anlage1_V_0696_2019

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Ansehen

Beschlussvorlage

18801 Zeichen

V/0696/2019 
V/0696/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Grundsatzbeschluss und Errichtungsbeschluss für ein Schulgebäude auf der Konversionsfläche 
Oxford: 
Errichtung eines 2-zügigen Grundschulgebäudes  durch Umbau des Bestandsgebäudes 
31/Uhrenturm und Neubau sowie Ertüchtigung der Einfachsporthalle 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   25.09.2019 Ausschuss für Liegenschaften,  Wirtschaft und strategisches Fl ä-
chenmanagement 
Vorberatung 
   25.09.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   26.09.2019 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   26.09.2019 Sportausschuss Vorberatung 
   01.10.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   01.10.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   08.10.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government 
Vorberatung 
   09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   09.10.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass eine Kombination aus einem Grundsatzbeschluss und einem 
Errichtungsbeschluss für ein Schulgebäude auf der Konversionsfläche Oxford erfolgt (vgl. Rat s-
beschluss vom 12.12.2018 zum Antrag A-R/0074/2018: Größere Planungssicherheit und Kosten-
transparenz bei großen Hochbaumaßnahmen der Stadt Münster). 
 
2. Der Rat fasst auf der Grundlage der abgeschlossenen Machbarkeitsstudie unter Zugrundelegung 
des mit der Vorlage V/0328/2017/1 beschlossenen Musterraumprogramms  den Errichtungsb e-
schluss für ein 2 -zügiges Grundschulgebäude einschl. Flächen für den Offenen Ganztag durch 
Umbau des Bestandsgebäudes 31/Uhrenturmgebäude und ergänzendem Neubau sowie für eine 
Ertüchtigung der vorhandenen Einfachsporthalle mit einem Kostenrahmen in Höhe von ca . 
10.130.000 € (Lageplan: Anlage 1, Raumprogramm: Anlage 2). 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
16.09.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Watermann 
Telefon: 492 40 10 
Watermann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0696/2019 
 
3. Die Grundschule wird von der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH  im Rahmen des 
Entwicklungsträgervertrages errichtet und von der Stadt Münster begleitet, einschließlich der 
Durchführung eines Vergabeverfahrens gemäß Vergabeverordnung (VgV -Verfahren) mit vorg e-
schaltetem Architektenwettbewerb sowie der anschließenden Her beiführung des Baubeschlus-
ses. 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 
 
4.1 im Bestandsgebäude 31/Uhrenturmgebäude gem. Machbarkeitsstudie ausschließlich die 
Verwaltungsräume der Schule sowie die Räumlichkeiten für die Mittagsverpflegung (K ü-
che/Speiseraum) untergebracht werden können und für die pädagogischen Cluster einschl. 
Forum ein Neubau erforderlich ist und 
4.2 nach Abzug der für schulische Bedarfe erforderlichen Flächen im Bestandsgebäude 
31/Uhrenturmgebäude noch freie Flächen im Umfang von ca. 1.050 qm verbleiben. 
 
5. Die Verwaltung wird beauftragt, für die unter Ziffer 4.2 genannten freien Flächen im Bestandsg e-
bäude 31/Uhrenturmgebäude ein Nutzungskonzept einschließlich Kostenschätzung zu entw i-
ckeln und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Ziel ist es, die Maßna hmen zeitgleich mit 
den Baumaßnahmen für die Schule umzusetzen und spätestens im Sommer 2024 fertig zu ste l-
len.  
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung unter Berücksichtigung der weiteren Bevölk e-
rungsentwicklung prüfen wird, ob dort bereits zum Schuljahr 2024/25 eine eigenständige Grun d-
schule errichtet werden kann oder aber zunächst ein vorläufiger Teilstandort einer Grundschule 
einzurichten ist. Die Verwaltung wird dem Rat rechtzeitig vor Inbetriebnahme des neuen Schu l-
gebäudes bzw. dem Anmeldeverfahren voraussichtlich zum Schuljahr 2024/25 einen Beschlus s-
vorschlag auf der Grundlage des Prüfungsergebnisses unterbreiten. 
 
7. Die für den geordneten Schulbetrieb erforderlichen Personalressourcen für das Sekretariat und 
die Hausmeistertätigkeit werden im  Rahmen des Stellenplans 2024 bereitgestellt. Die erforderl i-
chen Mittel zur Finanzierung des Offenen Ganztags sowie der Schulsozialarbeit werden ebenfalls 
ab 2024 bereitgestellt. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass auf Grundlage des in der Machbarkeitsstudie kalkulierten Kos-
tenrahmens für den Neubau einer 2 -zügigen Grundschule durch Umbau des Bestandsgebäudes 
31/Uhrenturmgebäude und ergänzendem Neubau sowie die Ertüchtigung der vorhandenen Einfac h-
sporthalle voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 10.130.000 € entstehen.  
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass d er im Rahmen der Machbarkeitsstudie ermittelte Kostenrah men 
nach DIN 276 deutlich von den tatsächlich entstehen den Kosten abweichen kann und der Architek-
tenwettbewerb alternative und damit von den Planungen der Machbarkeitsstudie abweichende Ko n-
zepte zur Umsetzung der Raum bedarfe hervorbringen kann. D er auf der Grundlage der Machba r-
keitsstudie ermittelte Kostenrahmen ist auch bei den alternativen Konzepten möglichst ei nzuhalten. 
Eine entsprechende Vorgabe wird im weiteren Verfahren berücksichtigt.

- 3 - 
V/0696/2019 
 
Die o.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaßnah-
me 
4770 Neubau Grundsch. Konversi-
onsgebiet Oxford 
 
   
Auszahlungen  Auszahlungen für Baumaß-
nahmen 
bisher 
bereit-
gestellt 
200.000  
   2020 600.000  
   VE 500.000  
   2021 740.000  
   2022 3.460.000  
   2023 3.420.000  
   sp. Jah-
re 
1.300.000  
    9.720.000  
  Auszahlung für den Erwerb von 
beweglichem Anlagevermögen 
2023 410.000  
Summe aller Auszahlungen  10.130.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2020 bei der o.g. 
Produktgruppe veranschlagt.  
Die Beschlussfassung steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat die Ermächtigungen im Rahmen der 
Haushaltssatzung 2020 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bereitstellt.  
 
 
 
 
Zu Beschlussvorschlag 1: 
 
Mit der Umgestaltung der ehemaligen Oxford-Kaserne in ein urbanes Wohnquartier ist auch die erfor-
derliche schulische und soziale Infrastruktur zu planen und zu errichten. 
 
Ein bedarfsgerechter Schulbau ist Pflichtaufgabe des Schulträgers. Im Rahmen der Haushaltsplanbe-
ratungen und der Beschlüsse zum Haushalt der vergangenen Jahre ist diese Schulbaumaßnahme 
frühzeitig vorgesehen worden. Zum Haushaltsplanentwurf 2020 sind die Mittel entsprechend des auf 
der Grundlage der Machbarkeitsstudie entwickelten Grobkostenrahmens angepasst worden. Da da-
mit sowohl Planungs- als auch Investitionsmittel im Haushalt veranschlagt sind, wird bereits wie nach 
den bisherigen Verfahren zum jetzigen Zeitpunkt ein kombinierter Grundsatz- und Errichtungsbe-
schluss gefasst.

- 4 - 
V/0696/2019 
 
Zu Beschlussvorschlag 2 und 3: 
 
Im Stadtteil Gievenbeck befinden sich die Michaelschule, die Mosaik-Schule und die Wartburgschule. 
Die Aufnahmekapazität der Michaelschule hat der Rat der Stadt Münster auf 4 Eingangsklassen fest-
gelegt. Insbesondere aufgrund der Raumsituation wird die Michaelschule in der Bedarfsermittlung als 
3-zügige Grundschule berücksichtigt. Für die Mosaik-Schule ist eine 3-Zügigkeit und die Wartburg-
schule eine 4-Zügigkeit festgelegt. Insgesamt können in Gievenbeck somit z.Zt. 10 Grundschulzüge 
versorgt werden. 
 
Die Michaelschule und die Mosaik-Schule haben im Schuljahr 2018/2019 jeweils 12 Klassen und die 
Wartburgschule 16 Klassen gebildet. Die Zügigkeiten sind damit ausgeschöpft. Bezogen auf die Ge-
samtschülerzahl lag der durchschnittliche Klassenfrequenzwert der Michaelschule bei 22,3, der Mo-
saik-Schule bei 25,8 und der Wartburgschule bei 24,1 Schülerinnen und Schülern je Klasse. 
 
Die Platzkapazitäten an den drei Grundschulen können faktisch nicht zu 100 % dem Stadtteil Gieven-
beck zugerechnet werden. So kommen z. B. rund 30 % der Kinder der Wartburgschule (gebundene 
Ganztagsgrundschule) aus anderen Stadtteilen. Rund 95 % der Kinder, die in Gievenbeck wohnen, 
besuchen eine der 3 im Stadtteil liegenden Grundschulen. 
 
Das Stadtplanungsamt hat im September 2018 eine Bevölkerungsmodellrechnung für den Stadtteil  
Gievenbeck einschließlich der Bautätigkeit in der ehemaligen Oxford-Kaserne für den Zeitraum 2018 
bis 2030 erstellt, die die Grundlage der Bedarfsermittlung der sozialen Infrastruktur darstellt. 
 
Allein auf der Konversionsfläche Oxford sollen in 4 Abschnitten insgesamt 1.200 Wohneinheiten er-
richtet werden. Der dadurch entstehende Bedarf an Grundschulplätzen wird sich aufgrund der Ab-
schnittsbildung mit dem Fortschreiten der Wohnraumfertigstellungen kontinuierlich erhöhen und soll 
standortnah gedeckt werden. 
 
Legt man einen Klassenfrequenzrichtwert von 24 Schülerinnen und Schülern je Klasse zugrunde, 
werden die an den drei vorhandenen Grundschulen in Gievenbeck zur Verfügung stehenden Kapazi-
täten nicht ausreichen, um den ermittelten Bedarf zu decken. 
 
Für folgende Baugebiete, die in der Stufe 2 (Flächensicherung) des Baulandprogramms 2019 bis 
2025/2030 (BLP Stufe 2) bzw. dem Wohnsiedlungsflächenkonzept 2030 (WSFK 2030) aufgeführt 
sind, gab es zum Zeitpunkt der Erstellung der Bevölkerungsmodellrechnung für Gievenbeck keine 
Annahmen hinsichtlich der Aufteilung auf Einfamilien-/Mehrfamilienhäuser-Wohneinheiten und deren 
zeitliche Fertigstellung:  
 
- südlich Laxenweg (BLP Stufe 2), 
- Borghostweg (BLP Stufe 2), 
- nördlich Toppheide (BLP Stufe 2), 
- westlich Steinfurter Straße (BLP Stufe 2 und WSFK 2030) 
- weitere (kleinere) Baugebiete (WSFK 2030). 
 
Diese Gebiete konnten daher nicht in der Modellrechnung berücksichtigt werden. 
Ob und wann diese Baugebiete tatsächlich entwickelt werden und inwieweit sie für die Grundschul-
planung relevant sind, ist derzeit noch offen. Auf diesen Flächen könnten überschlägig zusätzlich ca. 
2.500 Wohneinheiten mit überschlägig 7.000 Einwohnern im Erstbezug entstehen. Voraussichtlich 
kann jedoch nur ein Teil dieser Flächen entwickelt werden (siehe „Dokumentation des Prozesses zur 
Erarbeitung des Wohnsiedlungsflächenkonzeptes 2030 des Stadtplanungsamtes“, März 2019). 
 
Der Entwurf des Baulandprogramms enthält darüber hinaus in der Stufe 2 weitere Flächen in Sentrup, 
deren Entfernung zu einer Gievenbecker Grundschule geringer (Muckermannweg) ist als bzw. ähnlich 
wie die (Albert-Schweitzer-Straße / Fliednerstraße) zur Theresienschule in Sentrup.

- 5 - 
V/0696/2019 
Aufgrund dieser Potenziale hält die Verwaltung eine Erhöhung der Grundschulkapazitäten im Stadtteil 
Gievenbeck für geboten und empfiehlt, ein Gebäude für eine 2-zügige Grundschule auf der Konversi-
onsfläche Oxford zu errichten. Ob es sich dabei um eine eigenständige Schule oder zunächst einen 
Teilstandort einer bestehenden Grundschule handeln wird, ist noch offen.  
 
Sofern darüber hinaus ein weiterer Bedarf entsteht, könnte die Mosaik-Schule (V/0224/2018/1: Errich-
tungsbeschluss, Ausbau zur bestehenden 3-Zügigkeit mit der Option zur baulichen Erweiterung zur 4-
Zügigkeit) durch Ausnutzung des Stufenverfahrens zur 4-Zügigkeit ausgebaut werden. 
 
Gem. dem Entwicklungsvertrag für die Kasernenstandorte Oxford und York wird die Errichtung aller 
Baumaßnahmen der sozialen Infrastruktur incl. Freiflächen (Planung und Bau) im Rahmen der treu-
händerischen Bauherrenvertretung durch die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH vollum-
fänglich im eigenen Namen und auf Rechnung der Stadt Münster durchgeführt.  
 
Durch die Machbarkeitsstudie ist planerisch nachgewiesen, dass auf dem im Konversionsgebiet zur 
Verfügung stehenden Gelände durch einen Umbau des denkmalgeschützten Bestandsgebäudes 
31/Uhrenturmgebäude sowie ergänzendem Neubau eine 2-zügige Grundschule einschließlich Flä-
chen für den Offenen Ganztag errichtet werden kann. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde ge-
prüft, inwieweit die vorhandene Gebäudeinfrastruktur des denkmalgeschützten Bestandsgebäudes 
31/Uhrenturmgebäudes für die schulische Infrastruktur genutzt werden kann. In der Gebäudesub-
stanz lassen sich ausschließlich Verwaltungsräume sowie die für die Mittagsversorgung notwendigen 
Räume unterbringen. In der Machbarkeitsstudie werden die Unterrichtsräume und die dazugehörigen 
Bereiche in einem östlich des Uhrenturmgebäudes vorgelagerten zweigeschossigen Neubau vorge-
sehen. In der räumlichen Verbindung zwischen Neu- und Bestandsbau wird der Schulzugang in Form 
eines Forums untergebracht. Die Schulhoffläche grenzt direkt nördlich und östlich an den Schulneu-
bautrakt. Die im Uhrenturmgebäude verbleibenden und nicht schulisch zu nutzenden Flächen werden 
über vom Schulbetrieb getrennte Zugänge auf der West- und Nordseite erschlossen. 
 
Durch den Einbau eines Aufzugs wird eine Barrierefreiheit vollständig gewährleistet. Die verbleibende 
Schulhoffläche von ca. 1.245 qm entspricht den Vorgaben. Auf dem Schulgrundstück ist zusätzlich 
die Schaffung eines Kleinspielfeldes mit einer Größe von ca. 970 qm zur Nutzung sowohl als Pau-
senspiel- als auch Sportfläche vorgesehen.  
Eine Laufbahn mit Sprunggrube kann in fußläufiger Entfernung am benachbarten Freiherr-von-Stein-
Gymnasium mitgenutzt werden.  
 
Der Sporthallenbedarf für eine 2-zügige Grundschule ist durch die vorhandene Einfachsporthalle ge-
deckt. Die Ertüchtigung dieser Einfachsporthalle ist im Kostenrahmen enthalten. Die Belange des 
Denkmalschutzes sind in der Machbarkeitsstudie berücksichtigt und werden im Rahmen der Auslo-
bung des Wettbewerbs vorgegeben. 
 
Zu Beschlussvorschlag 4 und 5: 
 
Das Bestandsgebäude 31/Uhrenturmgebäude ist mit seiner baulichen Struktur als Verwaltungsge-
bäude für die damaligen Bedarfe entworfen und baulich hergerichtet worden. Im Rahmen der Mach-
barkeitsstudie hat sich gezeigt, dass ausschließlich die Verwaltungsbereiche und die Räumlichkeiten 
für die Mittagsverpflegung (Küche, Speiseraum) in diesem Bereich untergebracht werden können.  
 
Moderne pädagogische Konzepte erfordern Cluster, die in der erforderlichen Größe und im erforderli-
chen Zuschnitt nicht im Bestandsgebäude 31/Uhrenturmgebäude untergebracht werden können. Hie-
raus ergibt sich, dass von der Gesamtfläche in Höhe von ca. 2.025 qm für schulische Zwecke nur ca. 
975 qm genutzt werden können.  
 
Für die noch verbleibende Fläche in Höhe von ca. 1.050 qm konnte noch kein abschließendes Nut-
zungskonzept entwickelt werden. Im Rahmen einer Flächenkonferenz sind die Bedarfe aus Sicht der 
Fachverwaltung (Musik, Kultur, Soziales, etc.) thematisiert worden. Unter Federführung des Dezerna-
tes für Planung, Bau und Wirtschaft bzw. des Stadtplanungsamtes und Beteiligung von Konversions-

- 6 - 
V/0696/2019 
management/KonvOY GmbH wird das Nutzungskonzept sukzessive entwickelt und präzisiert. Die 
Verwaltung wird dem Rat eine entsprechende Vorlage vorlegen. Insbesondere aus wirtschaftlichen 
Gründen soll die Herrichtung dieser Flächen zeitgleich mit den Baumaßnahmen für die Schule erfol-
gen; dies ermöglicht auch Synergien und reduziert Schnittstellen. Außerdem kann nur durch die zeit-
gleiche Realisierung eine Beeinträchtigung des Schulbetriebes durch spätere Baumaßnahmen in dem 
Restgebäude vermieden werden.  
 
Aufgrund der prognostizierten Schülerzahlentwicklung ist der Errichtungsbeschluss für ein 2-zügiges 
Grundschulgebäude im Oktober 2019 zu fassen, um die erforderliche Infrastruktur bedarfsgerecht 
fertigzustellen. Ein Zurückstellen des Errichtungsbeschlusses für die Schule bis zur Entscheidung 
über die Nutzung der Restflächen in dem Gebäude 31/ Uhrenturmgebäude ist deshalb nicht möglich. 
Im Rahmen des Architektenwettbewerbs sollen im Auslobungstext jedoch Grundaussagen und Pla-
nungshinweise zur Nutzung des Bestandsgebäudes 31/Uhrenturmgebäude formuliert werden.  
 
Zu Beschlussvorschlag 6 und 7: 
 
Eine Grundschule muss bei der Errichtung die für einen geordneten Schulbetrieb erforderliche Min-
destgröße von 50 Schülerinnen und Schülern haben. Diese Mindestgröße muss für mindestens fünf 
Jahre gesichert sein (§ 82 Abs. 1 und 2 Schulgesetz NRW). 
 
Nach derzeitigem Stand ist offen, ob bereits zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Fertigstellung des 
Schulgebäudes zum Schuljahr 2024/25 die erforderliche Mindestgröße von 50 Schülerinnen und 
Schülern erreicht wird. Dies ist allerdings Voraussetzung für die erforderliche Genehmigung der Be-
zirksregierung gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW und den Start als eigenständige Schule.  
Bei Errichtung der neuen Grundschule Wolbeck-Nord wurde dies durch Reduzierung der Zügigkeit 
der bestehenden Nikolaischule Wolbeck gewährleistet.  
Die Verwaltung wird die weitere Bevölkerungsentwicklung im Einzugsbereich der Gievenbecker 
Grundschulen beobachten und zu gegebener Zeit einen Beschluss über die Nutzungsart des Schul-
standortes (vorläufiger Teilstandort oder sofortiger Start als eigenständige Schule) vorbereiten.  
 
Abhängig von dieser Entscheidung ist dann entweder ein Beschluss zur Errichtung einer eigenständi-
gen 2-zügigen Grundschule mit offenem Ganztag und gemeinsamen Lernen oder aber zunächst die 
temporäre Erhöhung der Zügigkeit einer der bestehenden Grundschulen im Stadtteil Gievenbeck mit 
Nutzung des Gebäudes als Teilstandort zu treffen.  
 
Die für den geordneten Schulbetrieb erforderlichen Personalressourcen für das Sekretariat und die 
Hausmeistertätigkeit sind vom Schulträger bereitzustellen. Die Finanzierung des Offenen Ganztags 
und der Schulsozialarbeit sind ebenfalls von der Stadt Müns ter sicherzustellen. Die Höhe der Kosten 
hängt auch von der Nutzungsart ab. Die Entscheidungen werden im Zusammenhang mit der En t-
scheidung über die Errichtung einer eigenständigen Schule oder aber die Nutzung als Teilstandort 
getroffen. Die konkreten Stell enbedarfe für Sekretariat, Hausmeistertätigkeit sowie Schulsozialarbeit 
werden dann zum Stellenplan 2024 angemeldet. 
 
Zu II Finanzielle Auswirkungen  
 
Für die Errichtung eines 2-zügigen Grundschulgebäudes durch den Umbau des Bestandsgebäudes 
31/Uhrenturmgebäude und ergänzendem Neubau sowie für die Ertüchtigung der vorhandenen Ein-
fachsporthalle beträgt der auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie ermittelte Kostenrahmen ca. 
10.130.000 €.  
 
In diesem Kostenrahmen ist ausschließlich die für den Schulbetrieb erforderliche Fläche berücksich-
tigt.  
 
Die Kosten für die Herrichtung der verbleibenden Fläche (vgl. Beschlusspunkt 4.2 und 5) müssen 
separat finanziert werden. 
Die Mittel für die 2-zügige Grundschule einschl. Herrichtung der Sporthalle sind im Haushaltsplan-

- 7 - 
V/0696/2019 
Entwurf 2020 bei der Investitionsmaßnahme 4770 „Neubau Grundschule Konversionsgebiet Oxford“ 
veranschlagt.  
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan  
Anlage 2: Raumprogramm

Anlage A

2945 Zeichen

Anlage A zur V/0696/2019 
Kurzüberblick 
Mit dieser Vorlage schlägt die Verwaltung vor, den Grundsatz- und Errichtungsbeschluss für die 
Baumaßnahme für ein 2-zügiges Grundschulgebäude zu fassen. 
Grundlage dieses Beschlusses sind die vom Rat getroffenen Entscheidungen zur Folgenutzung 
der Konversionsfläche Oxford sowie das Ergebnis der Machbarkeitsstudie, dass auf der zur Ver-
fügung stehenden Fläche in einer Kombination aus Umbau des Bestandsgebäudes Uhrenturm 
und durch einen Neubau ein 2-zügiges Grundschulgebäude zu realisieren ist. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For-
schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt.  
 
Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 - Leistungen für Schulen - lautet:  
 
„Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen 
Schulraum, einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Perso-
nal zur Verfügung.  
 
Hierdurch sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, einen  
 
 den Lehrplänen entsprechenden, 
 qualitativ guten,  
 die besonderen Rahmenbedingungen und Bedarfe berücksichtigenden   
Unterricht anzubieten und flankierende Angebote zu ermöglichen.  
 
Bildungsergänzende Einrichtungen und nichtstädtische Schulen werden unterstützt. Die Aufga-
benerledigung erfolgt in Abgrenzung zu den Aufgaben und Zuständigkeiten des Landes in Koope-
ration mit allen handelnden Personen.“ 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2020 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
Die Bereitstellung einer 2-zügigen Grundschule durch Umbauten im Bestand des Uhrenturmgebäu-
des und durch einen Neubau sowie die Ertüchtigung der Einfachsporthalle verursachen investive 
Auszahlungen in Höhe von ca. 10.130.000 €.

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet die für den ordnungsgemäßen Unterricht 
erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unter-
halten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der 
Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Baumaßnahme wird barrierefrei geplant und errichtet. Die Gebäudeleitlinien der Stadt Müns-
ter finden Anwendung und die Ratsbeschlüsse zum Bau und zum Betrieb von Photovoltaikanla-
gen sowie Dachbegrünungen werden umgesetzt.

Anlage2_V_0696_2019

1170 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0696/2019 
 
Raumprogramm für eine 2-zügige Grundschule (V/0328/2017/1) 
    
Raumtyp Anzahl 
Größe  
je Raum 
qm 
gesamt  
qm 
Unterricht       
Unterrichtsraum 8 65 520 
Mehrzweckraum 2 75 150 
Differenzierungsraum (pro Zug 1 Raum) 2 25 50 
Summe qm     720 
        
Mittagsverpflegung (80 % OGS-Quote, 3 Schichten)       
Küche (Ausgabe/Küche/Spülen) 1 51 51 
Speiseraum 1 109 109 
Personalumkleideraum (m/w)  1 6 6 
Personal WC (m/w)  1 1,25 1,25 
Büro Küche 1 8 8 
Lager (Trocken-, Geschirr-, Reinigungsmittel, Kühl-, 
Tiefkühllagerung) 1 30 30 
Summe qm     205,25 
        
OGS       
Betreuungsraum (pro Zug 2 Räume) 4 65 260 
Büro OGS 1 15 15 
Summe qm     275 
        
Forum 1 150 150 
        
Verwaltung       
Lehrerzimmer inkl. Teeküche und Lehrerarbeitsbereich 1 41 41 
Büro Schulleitung 1 20 20 
Büro stellv. Schulleitung 1 15 15 
Sekretariat 1 20 20 
Sanitätsraum 1 15 15 
Besprechungs- u. Beratungsraum 1 15 15 
Büro für pädagogisches Personal (z.B. 
Schulsozialarbeit, BuT, …) 1 15 15 
Büro Hausmeister 1 15 15 
Büro Inklusion 1 15 15 
Kopierraum 1 8 8 
Lehrmittelraum 1 35 35 
Summe qm     214 
        
qm ges.      1.564,25

Anlage1_V_0696_2019

963 Zeichen

N26
B31
B30a
N28
III
II
III
II
III
III
II
III
II+DG
II
II+DG
II+DG
II
I
II
RWN
RWN
GD
GD
III
'Quelle'
Wohnen
Paradeplatz
Wasserspiel
Vereine
& Schule
Schule
öffentliches Parken
Wasserpavillion Ortsnetzstation
TG
Spielfläche
B/C-Bereich
1.200  qm
40  Velos
40  Velos
10
10
Erschließung
Tartanfeld  22x44  970m2
Gebäude 3 Bestand
            II + SD
NRW.URBAN
Partner für Land und Stadt
Annahme Dachneigung 45°
Gebäude 4  Bestand
            I + SD
1-Fach - Sporthalle
Gebäude 31 Bestand
            II + SD
Neubau
     II  
Realisierung Raumprogramm Grundschule im Bestand / Neubau - Lageplan - M 1:500 
geschätzte Traufhöhe: 8,0 m
geschätzte Firsthöhe: 16,0 m
neue Grundstücksgrenze
neue Grundstücksgrenze
4.50
4.00
Schulhoffläche
1245 m²
Kleinspielfeld 22m * 44m
970 m²
Münster Oxford - Quartier / Öffentliche Infrastruktureinrichtungen - Machbarkeitsstudie  2-zügige Grundschule + Bürgerhaus im Bestandsgebäude 31 
0 5 10 15 20 mAnlage 1 zur Vorlage V/0696/2019

Beratungsverlauf (9)

25.09.2019 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
25.09.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
26.09.2019 Sportausschuss
TOP 3.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
26.09.2019 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
01.10.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
01.10.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

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08.10.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

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09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 18.1 Vorberatung
Zur Sitzung
09.10.2019 Rat
TOP 23.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (4)

  • Steinfurter Straße
  • Albert-Schweitzer-Straße
  • Fliednerstraße
  • Muckermannweg

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Details

Aktenzeichen
V/0696/2019
Typ
Vorlagen
Datum
28.08.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37