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V/0190/2021

Neubau und Erweiterung der Katholischen Kita St. Agnes an der Herz-Jesu-Kirche, Wolbecker Straße, Bezirk Mitte

Vorlagen 16.03.2021

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Anlage 2 Raumprogramm

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Anlage A

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Anlage 1 Lageplan

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 Raumprogramm

2594 Zeichen

Vorlage V/0190/2021 Anlage 2: Raumprogramm
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Stand: 22.01.2021
1. Gruppenstruktur
2x G I = 20 Kinder 2 - 6 Jahre
2x G II = 10 Kinder 0 - 3 Jahre
1x G III = 20-25 Kinder 3 - 6 Jahre
2. Mietvoraussetzungen für das Kitajahr 2021/2022
Für eine Kita der o.g. Gruppenstruktur können lt. KiBiz folgende Werte anerkannt werden (Miete x qm x 12 Monate)
Gruppenstärke 5
lt. KiBiz mietrelevant anerkannte Fläche in qm 900
monatl. Mietzins im Kitajahr 11,07 €
refinanzierbare Jahresmiete für diese Einrichtung: 119.556,00 €
2x G I = 20 Kinder 185 qm
2x G II = 10 Kinder 185 qm
1x G III = 20-25 Kinder 160 qm
A - INNENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm / Anzahl qm-ges.
A1 Gruppenraum 5 45 225
A2 Nebenraum 5 18 90
A3 Wasch-/WC 5 12 60 jeweils inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3 ist z.B. in einem Personal-WC (siehe A11) zu integrieren
A4 Garderobe 5 0 ist in Verkehrsfläche (siehe A16) zu integrieren
A5 Abstellraum 5 6 30
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 2 20 40
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 4 18 72
A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 1 20 20
A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 Lichte Höhe mind. 3,5 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
602
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 25 25
A11 2 6 12
A12 Küche 1 20 20 Mindestgröße der Versorgungsküche
A12a AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
74
Sonstige entwurfsabhängige Räume
A14 Hausanschlussraum 1
A15 Putzraum 1
900
B - AUßENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG
B1 Spielfläche
B2 Stellplätze (Auto / Fahrrad)
B3 Entsorgungsflächen
B4 Zuwegung
Außenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 1.500
C - GESAMTFLÄCHE EINER 5-GRUPPIGEN KINDERTAGESEINRICHTUNG 2.400
Erforderliches Raumprogramm für eine 5-Gruppen-Kindertageseinrichtung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis
 Allgemeines Raumprogramm / Refinanzierungsberechnung
Kindertageseinrichtung: Neubau und Erweiterung St. Agnes
Entwurf für eine 5-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich)
In der Regel wird folgende Gruppenstruktur in einer 5-Gruppen-Einrichtung vorgesehen:
Bemerkungen 
Personal- D-WC/H-WC
davon ein WC behindertengerecht
224 mögliche Fläche für diese Räume unter Beachtung der 
o.g. Mietobergrenze 
 (Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt 
werden, sodass die Grundfläche reduziert werden kann)
A16 Eingangsbereich / Verkehrsflächen inkl. 
Kinderwagenabstellfläche
Insgesamt ca. 
1.500
pro Kind mind. 10 - 12 qm reine Spielfläche =
800 qm - 1.020 qm
Innenfläche + Außenfläche
Die Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse 
verteilt werdenInnenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt

Anlage A

4935 Zeichen

Anlage A zur V/0190/2021 
Kurzüberblick 
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit dem Neubau der 
Kita St. Agnes und der Erweiterung der Kita um drei Gruppen langfristig Betreuungsplätze im 
Stadtteil Herz-Jesu errichtet und gesichert.  
Die 5-Gruppen Einrichtung soll zum 01.08.2023 in Betrieb gehen. Der bisherige Standort des 
Kindergartens St. Agnes wird mit dem Umzug der Einrichtung aufgelöst. 
  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in 
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen 
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens-
jahr.  
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe-
treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen 
auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 
Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder 
mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden.  
 
Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil-
dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und  
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn-
wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ for-
ciert.  
 
Bei gleichbleibender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberichtes 2020, 
ohne Berücksichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen, steigt durch Realisierung dieser Maßnahme 
die u3-Quote im Bezirk-Mitte von 44,7 % auf 45,4%. Die ü3-Quote steigt von 100,5% auf 101,3 
%. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Es entstehen Investitionskosten für die Ausstattung (Inventar und Möblierung) in Höhe von maxi-
mal 180.000 €. Für die Ausstattung werden Bundes -/Landesmittel beantragt, soweit entsprechen-
de Förderprogramme vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich städtisc he Zuschüs-
se entsprechend.    
 
Ab dem Jahr 2024 fallen für die zusätzlichen zwei G2- und eine G3 -Gruppe p.  a. Betriebs -
kostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 670.100 € an (anteilig für 2023: 278.100 €). Für die 
zusätzlichen Plätze gilt bezüglich der F inanzierung des Trägeranteils die aktuell gültige Regelung 
zur Überhangplatzfinanzierung der Stadt Münster (Ratsbeschluss vom 12.03.2008; V/0105/2008).  
Das bedeutet ab dem Jahr 2024 fallen freiwillige Zuschüsse von bis zu  76.900 € (anteilig für 2023: 
31.900 €) an.  
Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 301.100 € (anteilig für 2023: 
125.000 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 74.800 € (anteilig für 2023: 31.000 €) gegen-
über.

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24. 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü-
ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh-
ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs-
tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die 
wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der 
sich Münster stellen muss.  
 
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita -
ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an 
der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine 
familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte 
Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3 -Kinder und der Ausbau von u3 -
Plätzen bei.  
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort.

Anlage 1 Lageplan

158 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1: 2000
Datum: 16.03.2021
Notizen:
© Stadt Münster
H 5756 759
R 406 970
R 407 474
H 5757 087
0 50 100
Meter
V/0190/2021 Anlage 1 Lageplan

Beschlussvorlage

12276 Zeichen

V/0190/2021 
V/0190/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Neubau und Erweiterung der Katholischen Kita St. Agnes an der Herz-Jesu-Kirche,  
Wolbecker Straße, Bezirk Mitte 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.05.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   06.05.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   18.05.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   19.05.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   19.05.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Erweiterung der Katholischen Kita St. Agnes um drei 
Gruppen zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote im Stadtteil 
Herz-Jesu zu. 
 
2. Der Rat stimmt zu, die bisher zweigruppige Kita im Rahmen eines Neubaus am Standort Wol-
becker Straße 125  um drei Gruppen (2 Gruppen G II und 1 Gruppe G III) zu erweitern.  
Der bestehende Kindergarten St. Agnes an der  Ewaldistraße 12 wird mit dem Umzug in die 
neuen Räume abgelöst.  
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die künftige Einrichtung für folgend e Rahmenstruktur ge-
plant ist 
• 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren (G1) 
• 2 Gruppen für 10 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren (G2)  
• 1 Gruppe für je 20 - 25 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren (G3) 
und insgesamt 80 – 85 Plätze umfasst, davon 32 u3-Plätze und 48 – 53 ü3-Plätze. 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Die Inbetriebnahme der Einrichtung ist zum 01.08.2023 geplant. 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht neben dem Angebot ein er wöchent-
lichen Betreuung von 45 Stunden ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Be-
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
07.04.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Tigger 
Telefon: 492-5768 
Tigger@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0190/2021 
treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) fle-
xibel angeboten werden.  
 
5. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die  Verwaltung mit dem Träger - Kirchengemein-
de St. Mauritz - Kontakt aufnimmt, ob ein Bedarf besteht, die Kita in die Förderung des Landes 
NRW gem. § 48 KiBiz „Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten“ aufzunehmen, um 
so Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten in der Kita wahrzunehmen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Es entstehen Investitionskosten für die Ausstattung (Inventar und Möblierung) in Höhe von maximal 
180.000 €. Für die Ausstattung werden Bundes -/Landesmittel beantragt, soweit entsprechende För-
derprogramme vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend.  
Ab dem Jahr 2024 fal len für die zusätzlichen zwei G2 - und eine G3 -Gruppe p. a. Betriebskostenzu-
schüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 670.100 € an (anteilig für 2023: 278.100 €). Für die zusätzli-
chen Plätze gilt bezüglich der Finanzierung des Trägeranteils die aktuell gültige Regelung zur Über-
hangplatzfinanzierung der Stadt Münster (Ratsbeschluss vom 12.03.2008; V/0105/2008). Das bedeu-
tet ab dem Jahr 2024 fallen freiwillige Zuschüsse von bis zu 76.900 € (anteilig für 2023: 31.900 €) an.  
Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 301.100 € (anteilig für 2023: 
125.000 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 74.800 € (anteilig für 2023: 31.000 €) gegenüber. 
Die Höhe der öffentlich -rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituati-
on der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit 
Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tages-
betreuung 
   
Zeile  11 Auszahlungen von aktivierbaren 
Zuwendungen 
   
 0210 Zusch. z. Ausbau KiTa-Betr.  2023 180.000  
Summe aller Auszahlungen/Saldo   180.000  
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tages-
betreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen  
2023 
2024 ff. 
125.000 
301.100 
Landeszuschüsse 
zu den Betriebs-
kosten*  
 04 Öffentlich-rechtliche Leistungs-
entgelte  
2023 
2024 ff.  
31.000 
74.800 
Elternbeiträge 
(Kita)  
 15 Transferaufwendungen    
  1. Gesetzl. Betriebskostenzu-
schuss gemäß KiBiz 
2023 
2024 ff. 
278.100 
670.100 
 
  2. Freiwilliger städt. Zuschuss lt. 
Überhangplatzfinanzierung 
2023 
2024 ff. 
31.900 
76.900 
 
  *maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur

- 3 - 
V/0190/2021 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan -
entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem 
Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eig entlichen Etatbe-
ratungen für die Jahre 2023ff. erfolgt. 
 
 
Begründung: 
 
1.   Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages-
betreuungsplatz. 
 
Im Bezirk Mitte beträgt die u3 -Versorgungsquote zum Kitajahr 2020/2021 44,7 % (1.446 Plätze für 
3.232 Kinder). Für die ü3-Kinder liegt die Versorgungsquote bei 100,5 % (2.545 Plätze für 2.533 Kin-
der). Damit liegt die Versorgungsquote bei den u3 -Kindern unter dem gesamtstädtischen Durch-
schnitt.  
 
Insbesondere in den an Herz -Jesu angrenzenden Stadtteileilen Mauritz -West, Mauritz -Mitte sowie 
Mauritz-Ost liegen die Betreuungsquoten deutlich unter dem erforderlichen Platzangebot.  
In Mauritz-West stehen 39 Betreuungsplätze für u3 -Kinder in der Tagespflege zur Verfügung. In die-
sem Stadtteil ist keine Kita verortet, so dass hier lediglich eine u3 -Betreuungsquote von 21,2 % er-
reicht wird und keine Plätze in der Altersgruppe ab 3 Jahren bereitgestellt werden können. In Mauritz-
Mitte liegt die u3-Quote bei 44,4 % und die ü3-Quote bei 91,3 % und im angrenzenden Stadtteil Mau-
ritz-Ost liegen die Betreuungsquoten bei 39,6 % für die u3 -Kinder und 71,5 % für Kinder über 3 Jah-
ren.  
Im Sozialraum Mauritz kann mit den derzeitigen Versorgungsquoten die Nachfr age nach Betreuungs-
plätzen sowohl für u3-Kinder als auch ü3-Kinder nicht gedeckt werden.  
 
Mit dem Neubau und der Erweiterung der Kita St. Agnes um drei Gruppen werden zwei  G2-Gruppen 
mit je 10 Kindern unter 3 Jahren und eine G3-Gruppe mit 20 bis 25 Plätzen für Kinder im Alter von 3 – 
6 Jahren geschaffen. Mit dem Neubau soll der bisherige Kindergarten St. Agnes an der Ewaldistraße 
12 abgelöst werden. Die bisherigen 40 Plätze der beiden G1 -Gruppen werden in den Neubau  über-
gehen. 
Die neue katholische Kindertageseinrichtung St. Agnes umfasst damit insgesamt 80 – 85 Plätze, da-
von 32 u3-Plätze und 48 – 43 ü3-Plätze.  
 
Die zukünftige Kita St. Agnes wird an der Wolbecker Straße neben der Herz-Jesu Kirche errichtet und 
liegt damit zentral im Sozialraum Mauritz. Mit dem Ausbau von Betreuungsplätzen wird auf die hohe 
Nachfrage im Wohnbereich reagiert. Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich 
des Bedarfs von u3- und ü3-Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 
 
Mit den derzeitig vorliegenden Bevölkerungsprognosen entsteht auch für die kommenden Jahre ein 
weiterer Ausbaubedarf an u3 - wie auch ü3-Plätzen im Stadtbezirk Mitte. Um die Versorgungsquoten 
für u3-Kinder zu erhöhen und die Versorgungsquoten für ü3 -Kinder zu verbessern, müssen weitere 
Plätze geschaffen werden.  
Als Maßnahmen für den Wohnbereich Mauritz sind neben der Erweiterung der Kita St. Agnes zusätz-
liche Kindertageseinrichtungen geplant:  
Eine 2-Gruppen Kita an der Mathilde -Anneke-Gesamtschule (V0830/2015/1) im Stadtteil Herz -Jesu. 
Der platzneutrale Ersatzbau der alten Mauritzschule (V/0985/2020) in Mauritz -Mitte. Für den Stadtteil 
Mauritz-Ost werden im Rahmen der Bebauungsplanungen am Maikottenweg und auf dem WDR Ge-
lände Betreuungsplätze entwickelt. Im Zuge der Realisierung dieser M aßnahmen werden in diesem 
Stadtbereich die Betreuungsbedarfe kontinuierlich und bedarfsgerecht ausgebaut.

- 4 - 
V/0190/2021 
2.   Maßnahmenplanung: 
 
Die katholische Kirchengemeinde St. Mauritz wird am Standort des Pfarrer -Eltrop-Heim, an der Wol-
becker Straße 121a, einen E rsatzbau errichten. Im Kontext der Gesamtplanung wurde eine 5 -
Gruppen Kita in dem Gebäudekomplex untergebracht. 
Die Einrichtung wird in zweigeschossiger Bauweise als Solitär westlich der Herz -Jesu-Kirche erstellt 
und liegt - zurückgelegen von der Wolbecker Straße - nördlich des neuen Pfarrheims.  
 
Für die städtebauliche Konzeption der Umstrukturierung des Kirchenstandorts hatte die Gemeinde ein 
konkurrierendes Verfahren unter Architekten mit Begleitung durch das Stadtplanungsamt durchge-
führt. Der zur Realisierung vorgesehene Entwurf ist der erste Preisträger des Verfahrens. Der Aus-
schuss für Stadtentwicklung, Stadtpl anung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) hatte das Verfahrenser-
gebnis in seiner Sitzung am 25.08.2020 anerkennend zur Kenntnis genommen und eine Freigabe für 
die Umsetzung des ersten Bausteins (Errichtung Kita) erteilt. Die Kita erfordert Befreiungen vom 
rechtskräftigen Bebauungsplan, denen der ASSVW ebenfalls zugestimmt hatte, wenn die Überarbei-
tungsempfehlungen des Bewertungsgremiums gefolgt wird.  
 
Nach Einschätzung des Stadtplanungsamtes sind diese Überarbeitungen zielkonform gelungen, ins-
besondere konnte die Wegeverbindung zwischen von-der-Tinnen-Straße und Wolbecker Straße auf-
rechterhalten werden. Das Gebäude überzeugte durch eine angemessene Kubatur und Gestaltung 
sowie eine effiziente Grundrissgestaltung. Auch die untere Denkmalbehörde hatte ihre Zustimmung  
im Sinne des Umgebungsschutzes für die Kirche als Baudenkmal erteilt. 
 
Ein Lageplan und das Raumprogramm für die 5-Gruppen Kita sind in der Anlage beigefügt.  
 
Der Zugang zur Kita erfolgt über den Kirchplatz. Das Spielgelände zur alleinigen Nutzung durch die 
Kita grenzt im Westen und Norden bis an die Herz-Jesu Kirche. Die erforderliche Außenspielfläche für 
die fünf Gruppen ist mit gut 1.200 m² vorhanden. Die PKW -Stellplätze für den Bring - und Holverkehr 
sind durch eine separate Zufahrt erreichbar und östlich der Kirche geplant. Fahrradstellplätze sind auf 
dem Kirchplatz verteilt vorgesehen.  
 
In der zukünftigen Kita St. Agnes werden im Erdgeschoss zwei Gruppenbereiche sowie eine Einheit 
aus Mehrzweckraum, Essraum und Küche eingebracht. Weiterhin sind im Zu gangsbereich das Büro 
der Leitung, Versorgungsräume und ein Personalraum platziert. Im 1. Obergeschoss, welches durch 
eine Treppe als auch durch einen Aufzug barrierefrei erreichbar sind, befinden sich drei weitere 
Gruppeneinheiten. Diese Etage erhält einen Fluchtbalkon über den alle pädagogischen Räume direkt 
ins Freie verlassen werden können. Im Süden ist neben dem 3,5 m hohen Mehrzweckraum ein 
Dachgarten mit einer Fläche von rund 60 m² geplant.  
 
Mit dem Neubau soll der bisherige Kindergarten St. Agnes a n der Ewaldistraße abgelöst werden. Die 
bisherigen 40 Plätze der beiden G1 -Gruppen werden in den Neubau übergehen. Das Stadtplanungs-
amt ist hinsichtlich der Folgenutzung des Standortes im Gespräch mit der Kirchengemeinde.  
Zusätzlich werden 2 G2-Gruppen mit je 10 Kindern unter 3 Jahren und eine G3 -Gruppe mit 20 bis 25 
Plätzen für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren geschaffen. Die Rahmenstruktur der Kita wird jährlich 
den Bedarfen angepasst.  
 
Für die Kindertageseinrichtung liegt eine Inaussichtstellung der Betriebserlaubnis des Landesjugend-
amts vor. Die Inbetriebnahme der Einrichtung ist zum 01.08.2023 geplant

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V/0190/2021 
3.   Fazit: 
 
Mit dem beschriebenen Neubau und der Erweiterung der Kita St. Agnes werden durch die Katholi-
sche Kirchengemeinde St. Mauritz dringend benötigte Plätze für u3- und ü3- Kinder im Sozialraum 
Mauritz geschaffen sowie der langfristige Betrieb der Kita St. Agnes gesichert. 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
Gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Raumprogramm

Beratungsverlauf (4)

04.05.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.10 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.05.2021 Hauptausschuss
TOP 2.11.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung
Entscheidung

Orte (5)

  • Wolbecker Straße
  • Ewaldistraße 12
  • Maikottenweg
  • Kirchplatz
  • Von-der-Tinnen-Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0190/2021
Typ
Vorlagen
Datum
16.03.2021
Erstellt
03.03.2021 08:35