V/0597/2012
Anpassung der Abdeckung der Verluste aus dem Betrieb des Sportbades der DJK Coburg (Defizitabdeckung)
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Beschlussvorlage
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V/0597/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Anpassung der Abdeckung der Verluste aus dem Betrieb des Sportbades der DJK Coburg (Defizitabdeckung) Beratungsfolge 29.08.2012 Sportausschuss Vorberatung 11.09.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 19.09.2012 Hauptausschuss Vorberatung 19.09.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis: 1.1 Das DJK Sportbad Coburg deckt auf Grundlage der Beschlüsse des Rates vom 28.03.2007 (V/0131/2007) und 10.05.2007 (V/0232/2007) im Rahmen der Daseinsvorsorge den öffe ntli- chen Badebetrieb für die jeweilige Saison in der Stadt Münster mit ab. Träger des Bades ist die Sportschule Deutsche Jugendkraft "Kardinal-von-Galen e. V.“ (DJK). 1.2 Auf Grundlage dieser Beschlüsse, das DJK -Sportbad Coburg im Rahmen der Weiterentwick- lung der Bäderlandschaft in Münster zu sanieren und zu modernisieren und den Nutzerinnen und Nutzern langfristig als öffentliches Freibad zur Verfügung zu stellen, wird das jährliche De- fizit in der von der Verwaltung geprüften und durch Einnahmen nicht ge deckten Höhe durch städtische Haushaltsmittel erstattet. Die Höhe der städtischen Mittel richtet sich nach dem zwischen der Stadt Münster und der DJK -Sportschule vereinbarten Abrechnungsmodus (s. Ziffer 3.1 der Begründung). 2. Der Rat stimmt zu, dass zur Abdeckung des voraussichtlichen Defizits der jeweiligen Badesai- son ab 2012 im Haushalt ein städtischer Zuschuss (bislang 120.000 €) in Höhe von pauschal 160.000 € zur Verfügung gestellt wird. Für den Fall, dass die veranschlagten Mittel aufgrund einer wi tterungsbedingt schlechten Fre ibadsaison mit Einnahmeverlusten nicht ausreichen, wird darüber hinaus ein Betrag von bis zu 40.000 € bereit gestellt (sogenannter „Risikotopf“). Dieser Betrag wird zunächst mit einem Sperrvermerk versehen. Vorlagen-Nr.: V/0597/2012 Auskunft erteilt: Herr Reher Ruf: 492-5220 E-Mail: Reher@stadt-muenster.de Datum: 15.08.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0597/2012 3. Die Verwaltung wird beauftragt, s ollten die Regelungen zu Ziffer 2. zur Aufrechterhaltung des Betriebs des Sportbades der DJK Coburg nicht ausreichen, mit der DJK -Sportschule Abspra- chen zu treffen, dass das Bad in diesem Fall von der Stadt weiter betrieben werden kann, um die Ratsbeschlüsse vom 28.03.2007 und 10.05.2007 umsetzen zu können. 4. Der Ratsbeschluss vom 17.03.2010 (Vorlage V/0131/2010) wird durch diesen Beschluss e r- setzt. II. Finanzielle Auswirkungen: Der Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung in 2012 im Teilergebnisplan der Pr oduktgruppe 0802 "Bäder", Zeile 15 "Transferaufwendungen" in Höhe von 40.000 € wird gemäß § 83 Abs. 1 GO NW zugestimmt. Deckung: Minderaufwendungen im Teilergebnisplan der Produktgruppe 1601 "Allgemeine Finan z- wirtschaft", Zeile 20 "Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen" in Höhe von 40.000 €. Die erforderlichen Mittel ab 2013 werden im Haushaltsplan 2013 ff. wie folgt bereit gestellt: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0802 Bäder 2013 ff 200.000 Sperrvermerk über 40.000 € Zeile 15 Transferaufwendungen Die Verwaltung fertigt über den Differenzbetrag von 80.000 € ein entsprechendes Veränderung s- blatt zum Entwurf des Haushaltsplanes 2013. Begründung: 1. Ausgangslage: Im Rahmen der Weiterentwicklung der Bäderlandschaft in Münster (Bäderkonzept) hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 10.05.2007 der planerischen Konkretisi erung für das DJK Sportbad „Coburg“ (Träger Sportschule Deutsche Jugendkraft (DJK) „Kard inal von Galen e. V.“) zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, auf dieser Grundlage die weitere Planung vorzubere i- ten und die für die Sanierung des Freibades notwendigen we iteren Schritte auf Grund des mit Ratsbeschluss vom 28.03.2007 geänderten Verfahrensvo rschlages (Aufgabe des PPP - Verfahrens) mit dem Verein abzustimmen. Für die weitere Erarbeitung und anschließender A b- stimmung des Konkretisierungskonzeptes wurden externe Architektur - und Ingenieurbüros beauf- tragt. Das zwischen Sportschule und Stadt abgestimmte Sanierungskonzept wurde mit öffentlicher B e- richtsvorlage V/0221/2008 den politischen Gremien vorgestellt. In einem zwischen Verein und Stadt geschlossenen Rahmenvertrag wurde u. a. festg elegt, dass das in Trägerschaft der DJK befindlich e Freibad für einen Zeitraum von minde stens 25 Jahren durch die Sanierung und Modernisierung im Bestand und technische Optimierung aufzuwerten und der münsterschen Bevölkerung als öffentliches Freibad zugänglich zu ha lten ist. Zur Erreichung dieses Zieles hat die Stadt Münster die Planung, die Realisierung der Sanierungs- und Modernisie- - 3 - V/0597/2012 rungsinvestitionen und den Betrieb der Gebäude, der Außenanlagen und der tec hnischen Anlagen durch die DJK ausführen lassen. Somit verbleiben die Betriebsführung und der tech nische Betrieb in Trägerschaft und Verantwortung des Trägervereins DJK. Zur Regelung der weitergehe nden Details schloss die Stadt mit der DJK einen entsprechenden Errichtungs- und Zuschussvertrag. Zur Optimierung der Einnahmen verpflichtet sich der Träger des DJK Sportbades Coburg nach der Sanierung und Modernisierung alle finanziellen Möglichkeiten auszuschöpfen, um das Bad wir t- schaftlich optimal zu betreiben. Er stellt sicher, dass die Eintrittspreise für das Bad diejenigen ve r- gleichbarer städtischer Bäder nicht unterschreitet. Der Investitionskostenzuschuss belief sich auf insgesamt 3.650.850 €. 2. Bisheriges Verfahren: Bis einschließlich 2009 wurde das Defizit aufgrund des Ratsbeschlusses vom 12.12.1979 (öffentl i- che Beschlussvorlage V/314/79) durch eine 40 %-ige Verlustabdeckung abgedeckt. Seit 2010 wurde die Defizitabdeckung nach dem Ratsbeschluss vom 17.03.2010 (bereits genannte öffentliche Beschlussvorlage V/0131/2010) vorgenommen. Die Anwendung der dort beschloss e- nen Modalitäten für die Jahre 2009 bis 2011 hat gezeigt, dass eine Anpassung der Mod alitäten des Defizitausgleichs erforderlich ist. Dabei ist die ausnehmend schlechte Freibadsaison 2011 besonders zu berücksichtigen, die wegen der zu verzeichnenden Einnahmeeinbrüche den Ve rein der DJK Coburg vor große Finanzierungsprobleme stellte. Durch diese Situation bestand zeitweilig die Gefahr, dass die DJK den Betrieb des Sportbades einstellt. Insoweit wurde deu tlich, dass die getroffenen Regelungen aus dem Ratsbeschluss vom 17.03.2010 nich t ausreichend w aren. Zur Entschärfung der Lage hat das Sportamt über die Möglichkeiten des Ratsbeschlusses hinaus E n- de 2011 einen ei nmaligen überplanmäßigen Betrag von 40.000 € und im laufenden Jahr einen zusätzlichen überplanmäßigen Betrag von 41.300 € zum Ausgleich des Defizits der Jahre 2010 und 2011 an den Verein g ezahlt. Nur so ließ sich der laufende Betrieb des Sportbades aufrecht erhalten. 3. Künftiges Verfahren: Der Rat hat zur Umsetzung des Bäderkonzeptes beschlossen, dass künftig die drei Freibäder St a- pelskotten, Hiltrup (städtische Bäder) und das DJK Sportbad Coburg (nichtstä dtisches Bad) für die Daseinsvorsorge des öffentlichen Badebetriebes zur Verfügung stehen. Entsprechend dieser B e- schlussfassung hat die Verwaltung einen Rahmenvertrag mit der DJK geschlossen, mit dem sich der Träger verpflichtet, das Bad als „öffentliches Bad“ – analog den städtischen Bädern – zu be- treiben. Zu diesem Zweck wurden im Rahmen der Sanierung und Modernisierung die techn ischen Anlagen so erneuert, dass der Betrieb des Bades nach den Standards für die anderen stä dtischen Freibäder (ausschließlich Erwärmung des Bade- und Brauchwassers durch Abso rber- bzw. Solar- anlage) durchgeführt wird. Vor diesem Hintergrund sind die Regelungen der Defizitabdeckung zu modifizieren, um den For t- bestand des Sportbades der DJK Coburg zu s ichern. Dabei sind Erfahrungen der vergangenen Freibadsaisons sowie die Wirkungen und Folgen des bisherigen Verfahrens (s. o. Ziffer 2.) zu b e- rücksichtigen. 3.1 Grundlagen für den Defizitausgleich ab 2012: Die angepasste Defizitabdeckung gilt ab dem Jahr 2012 und soll zunächst für 5 Jahre ge lten (bis einschließlich 2016). Durch die befristete Geltung der modifizierten Regelungen werden Risiken - z. B. aus schwer planbaren Tarifanpassungen kommender Jahre - im Bereich der Personalkosten abgefedert. - 4 - V/0597/2012 3.1.1 Kosten: Personalkostenpauschale 190.000 € Energieverbrauch für den Betrieb des Freibades mit der Einschränkung der Erwärmung des Bade- und Brauchwas- sers über Absorber- bzw. Solaranlage nach tatsächlichem Verbrauch Grundstückskosten nachgewiesene Kosten Verwaltungskostenpauschale 14.000 € Erläuterungen zur Tabelle: Die Personalkosten werden (gerundet) in voller Höhe anerkannt. Darin enthalten sind auch die Kosten für eine ganzjährige Beschäftigung der Schwimmmeister/Fachkräfte und der Kassenkräfte. Die weiteren Positionen werden im bisherigen Umfang anerkannt. 3.1.2 Erträge: Die erwartbaren Erträge aus Eintrittsgeldern hängen unmittelbar von dem witterungsabhängigen Erfolg der jeweiligen Freibadsaison ab und sind betrieblich kaum beeinflussbar. Die Einnahmen bewegen sich zwischen weniger als 100.000 € in schlechten Jahren (wie z. B. 2011: Ertr äge 99.152 €) und knapp 170.000 € (gute Saison 2010: 169.144 €). 3.1.3 Ergebnis: Die folgende beispielhafte Gegenüberstellung der Kosten und Erträge zeigt, dass zu e rwarten ist, dass in „No rmaljahren“ die nunmehr vorgesehene Pauschalzahlung von 160.000 € ausreicht, um die Kosten des Betriebs der Coburg zu decken. Personalkosten: 190.000 € Sonstige Kosten: 100.000 € (Mittelwert der Jahre 2010 und 2011) Summe: 290.000 € Abzgl. Einnahmen: 130.000 € („Normaljahr“) Defizit: 160.000 € (entspricht der Höhe der neuen Pauschale) Die Höhe der neu festgesetzten Pauschale ist somit angemessen. Zusätzlich sichert die Einrichtung eines sogenannten Risikotopfes in Höhe von bis zu 40.000 € die Möglichkeit, zusätzliche Defizite in schlechten Jahren auszugleichen, ohne zusätzliche Finanzmi t- tel bereitstellen zu müssen. Die Vergangenheit zeigt, dass es erforderlich ist, Szenarien mit geri n- gen Erträgen in di e Defizitregelung mit aufzunehmen (2011 als schlechtes Jahr). Die Entstehung und Geltendmachung weiterer über die Ziffer 3.1.1 hinausgehender Kosten berechtigt nicht zur Verwendung dieser zusätzlichen Mittel, sondern diese zusätzlichen Mittel sollen allein einen erhöh- ten Einnahmeausfall kompensieren. Haushaltsmäßig wird die Gesamtsumme von 200.000 € in den Haushalt eingestellt unter der Ma ß- gabe, dass davon 160.000 € pauschal in drei Raten ausgezahlt und die restlichen Beträge bei B e- darf abgefordert werden. Wird dieser Restbetrag nicht benötigt, geht er in der Jahresrechnung des jeweiligen Haushaltsjahres unter. Das Gesamtpaket der erhöhten Pauschale und des „Risikotopfes“ ist mit der DJK Coburg einve r- nehmlich besprochen worden. Die Regelung berücksichtigt im Sinne des Vereins auch die Verlä u- fe schlechter Betriebsjahre und sichert somit die Bereitstellung des DJK Sportbades als öffentl i- ches Bad. - 5 - V/0597/2012 3.1.4 Zukünftige Abwicklung: An der bewährten ratenweisen Auszahlung der Pauschale wird festgehalten. Es gilt en tsprechend der bisherigen Regelung folgendes: - 30 % oder, wenn haushaltrechtlich möglich, 50% des im jeweiligen Haushaltsjahr vera n- schlagten Betrages für den Defizitausgleich zum 01.02. eines jeden Jahres, - Restsummen jeweils zum 01.05. und 01.07. eines jeden Jahres. Wie auch bislang, legt die DJK die Abrechnung für die abgelaufene Badesa ison bis zum 01.05. des Folgejahres vor, um festzustellen, ob es Über - oder Unterzahlungen gegeben hat. Sollte es Unterzahlungen gegeben haben, wird die Stadt zeitnah für eine entsprechende Anpassung durch Inanspruchnahme des „Risikotopfes“ sorgen. Sollten sich Überzahlungen ergeben haben, verble i- ben diese Beträge bei der DJK und werden mit den Zuschüssen für das Folgejahr verrechnet. Grundsätzlich gilt, dass kostenrelevante betriebliche Veränderungen vorab durch die Stadt g e- nehmigt werden müssen. 3.1.5 Option: Sowohl die DJK Coburg als auch die Stadt Münster gehen davon aus, dass mit der ang epassten Defizitabdeckung eine nachhaltige Regelung gefunden wurde, deren Modalitäten unterschiedliche Saisonverläufe bestmöglich berücksichtigen. Gleichzeitig stellt die Ne uregelung sicher, dass der Defizitausgleich in seiner Summe nach oben begrenzt ist, nämlich auf max. 200.000 € im Jahr. Sollte der Maximalbetrag unter Anwendung der obigen Berechnungsmodalitäten fü r den Defizi t- ausgleich nicht ausreichen, wird das Bad von der Stadt übernommen. Fragen zum diesbezügl i- chen Verfahren, zur Abwicklung und zu den rechtlichen Rahmenbedingungen wird die Stadt dann in Rückkopplung zum Verein der DJK Coburg und unter Hinzuzieh ung des Zentralen Justiz iariats klären. Dabei wird eine Eigentumsübertragung nicht verfolgt. 3.2 Instandsetzungskosten: Nach Saisonende im Herbst eines jeden Jahres findet eine gemeinsame Begehung des Freibades mit Vertretern der Stadt Münster und der DJK statt. Hierbei sind die erforderlichen Instandse t- zungsarbeiten bzw. Instandhaltungskosten zu ermitteln. Sollten die finanziellen Möglichkeiten der DJK nicht ausreichen, die Instandhaltungskosten in vo l- ler Höhe zu tragen, ist ein finanzieller Ausgleic h von der DJK g egenüber der Stadt zu beantragen. Dieses Verfahren ist auch bei künftigen baukostenrelevanten Maßnahmen anzuwenden. Im Ra h- men einer Beschlussvorlage an den Rat der Stadt Münster ist hierüber eine Einzelfallentscheidung zu treffen. In Vertretung gez. Dr. Hanke Stadträtin
Ergänzungsvorlage V/0597/2012/1
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DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Vorlagen-Nr.: V/0597/2012/1. Erg. Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Herr Reher Ruf: Betrifft Anpassung der Abdeckung der Verluste aus dem Betrieb des Sportbades der DJK Coburg (Defizitabdeckung) Beratungsfolge 11.09.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 19.09.2012 Hauptausschuss Vorberatung 19.09.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis: 1.1 Das DJK Sportbad Coburg deckt auf Grundlage der Beschlüsse des Rates vom 28.03.2007 (V/0131/2007) und 10.05.2007 (V/0232/2007) im Rahmen der Daseinsvorsorge den öffentli- chen Badebetrieb für die jeweilige Saison in der Stadt Münster mit ab. Träger des Bades ist die Sportschule Deutsche Jugendkraft "Kardinal-von-Galen e. V.“ (DJK). 1.2 Auf Grundlage dieser Beschlüsse, das DJK-Sportbad Coburg im Rahmen der Weiterentwick- lung der Bäderlandschaft in Münster zu sanieren und zu modernisieren und den Nutzerinnen und Nutzern langfristig als öffentliches Freibad zur Verfügung zu stellen, wird das jährliche De- fizit in der von der Verwaltung geprüften und durch Einnahmen nicht gedeckten Höhe durch städtische Haushaltsmittel erstattet. Die Höhe der städtischen Mittel richtet sich nach dem zwischen der Stadt Münster und der DJK-Sportschule vereinbarten Abrechnungsmodus (s. Ziffer 3.1 der Begründung). 2. Der DJK-Sportschule wird zur Verlustabdeckung des jährlichen Defizits im Jahr 2012 ein städtischer Zuschuss in Höhe von nunmehr 160.000 € (bislang 120.000 €) zur Verfü- gung gestellt. 3. Parallel zu den Haushaltsberatungen 2013 wird die Verwaltung in einer separaten Vorla- ge eine Regelung zur Verlustabdeckung für die Jahre 2013 ff. entsprechend dem Be- schluss des Sportausschusses vom 29.08.2012 in die politischen Beratungen einbrin- gen. 492-5220 E-Mail: Reher@stadt-muenster.de Datum: 11.09.2012 V/0597/2012/1 - 2 - V/0597/2012/1 II. Finanzielle Auswirkungen: Der Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung in 2012 im Teilergebnisplan der Produktgruppe 0802 "Bäder", Zeile 15 "Transferaufwendungen" in Höhe von 40.000 € wird gemäß § 83 Abs. 1 GO NW zugestimmt. Deckung: Minderaufwendungen im Teilergebnisplan der Produktgruppe 1601 "Allgemeine Finanz- wirtschaft", Zeile 20 "Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen" in Höhe von 40.000 €. Begründung: Der Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 29.08.2012 folgenden Beschluss gefasst: 1. Der DJK-Sportschule wird zur Verlustabdeckung des jährlichen Defizits im Jahr 2012 ein städtischer Zuschuss in Höhe von nunmehr 160.000 € (bislang 120.000 €) zur Verfügung gestellt. 2. Über alle weitergehenden Beschlusspunkte dieser Vorlage berät der Sportausschuss im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2013. Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss des Sportausschusses umzusetzen. Sie wird parallel zu den Haushaltsberatungen 2013 in einer separaten Vorlage eine Regelung zur Verlustabde- ckung für die Jahre 2013 ff. in die politischen Beratungen einbringen. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0597/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.08.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37