V/0289/2026
Errichtungsbeschluss: Neubau einer fünfgruppigen Kindertageseinrichtung an der Marga-Spiegel-Straße im Wohnbereich Albachten-Ost und Vergabe der Trägerschaft an die Stadt Münster
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Beschlussvorlage
12900 Zeichen
V/0289/2026
V/0289/2026
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Errichtungsbeschluss: Neubau einer fünfgruppigen Kindertageseinrichtung an der Marga-Spiegel-
Straße im Wohnbereich Albachten-Ost und Vergabe der Trägerschaft an die Stadt Münster
Beratungsfolge
28.05.2026 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
23.06.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitali-
sierung
Vorberatung
25.06.2026 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
30.06.2026 Ausschuss für Personal, Sicherheit und Ordnung Vorberatung
01.07.2026 Hauptausschuss Vorberatung
01.07.2026 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen, fünfzügigen Kindertageseinrichtung
an der Marga-Spiegel-Straße zu. Die Einrichtung dient als Ersatzstandort für die bestehende städti-
sche Kindertageseinrichtung an der Albachtener Straße 91 in Münster-Albachten, deren Kapazitäten
im Zuge der Verlagerung von drei auf fünf Gruppen erweitert werden, um eine bedarfsgerechte und
flexible Betreuungsstruktur sicherzustellen.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende Gruppen
beinhaltet
• 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (GI)
• 2 Gruppen für je 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (GII)
• 1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (GIII)
Und insgesamt 80-85 Plätze umfasst, davon 32 u3-Plätze und 51-57 ü3-Plätze.
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentlichen
Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Betreuung von 25
Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexibel angeboten werden.
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
27.05.2026
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Sroka
Telefon: 492-5777
SrokaS@stadt -muenster.de
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V/0289/2026
Die Einrichtung wird voraussichtlich zum Kitajahr 2031/2032 (1. August 2031) den Betrieb aufneh-
men. Die zeitliche Umsetzung erfolgt dabei bedarfsorientiert und in direkter Abhängigkeit zur bauli-
chen Entwicklung des umliegenden Wohngebiets, um eine punktgenaue Inbetriebnahme zu gewähr-
leisten.
3. Die Kindertageseinrichtung wird von der Wohn + Stadtbau GmbH als Investor errichtet und an den
Träger im Rahmen der Mietkonditionen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) vermietet.
4. Es ist vorgesehen, dass die Wohn + Stadtbau GmbH die Einrichtung mit einer Laufzeit von 20 Jah-
ren und einer zweimaligen Option der Verlängerung von je 5 Jahren an die Stadt Münster vermietet.
Die Miethöhe liegt im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschale des KiBiz. Bei Inanspruchnahme einer
investiven Förderung des Landes gilt ein entsprechend geminderter Mietzins.
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer investiven Förderung einer Baumaßnahme durch das
Land, der Zuwendungsgeber gegebenenfalls für die Dauer der Zweckbindung der Zuwendung eine
Minderung der Miete verlangt.
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zusätzliche Personalbedarfe in maximal folgender Höhe entste-
hen:
Zusätzliche Gruppen:
- Umwandlung einer G III in eine G I mit 20 Kindern
- Zusätzlich zwei G II mit je 10 Kindern
Erforderliches Personal für die zusätzlichen Gruppen
Funktion VZÄ Eingruppierung Personalkosten
Differenz aktuell zukünftig
Leitung (freigestellt) 1,0 1,0 Aktuell S13, dann S15 + 400 €
Stellv. Leitung 1,0 1,0 Aktuell S09, dann S13 + 5.430 €
Fachkräfte 4,0 9,0 S08a + 363.900 €
Ergänzungskräfte 2,3 1,2 S03 - 63.690 €
Facherzieher*in Inklusion 1,0 1,5 S08b +38.360 €
Hauswirtschaftskraft 0,32 0,55 E02 + 11.783 €
+ 356.183 €
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für die Erstausstattung des neuen Kitastandortes wird in 2031 ein Budget in Höhe von 120.000 € für
die zusätzlichen zwei Gruppen im Teilfinanzplan veranschlagt. Für die drei vorhandenen Gruppen der
bestehenden Einrichtung wird kein zusätzlicher Betrag bereitgestellt. Das entspricht den Regelungen
für die freiwilligen, städtischen Zuschüsse (Trägerbudget) der Stadt Münster, wonach eine Förderung
nur neue Gruppen berücksichtigt.
Für die Ausstattung werden Bundes-/Landesmittel beantragt, soweit entsprechende Förderprogram-
me vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend.
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V/0289/2026
Die zur Finanzierung erforderliche Ermächtigung wird im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplan-
entwurfs 2028 für das Jahr 2031 bei der o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt.
Für die fünf Gruppen (inkl. der zusätzlichen neuen Gruppe) fallen ab dem Jahr 2032 p. a. Personal-
aufwendungen in Höhe von rd. 1.036.200 € (anteilig für 2031: 431.700 €) sowie Sachkosten in Höhe
von 146.900 € (anteilig für 2031: 61.200 €) an. Den Aufwendungen stehen ab 2032 p. a. Erträge aus
Landesmitteln in Höhe von rd. 590.500 € (anteilig für 2031: 251.400 €) und Elternbeiträge von vo-
raussichtlich 102.900 € (anteilig für 2031: 43.800 €) gegenüber. Die Kosten für die Personalstellen
ergeben sich aus den einschlägigen gesetzlichen Regelungen im KiBiz zur Personalbesetzung (siehe
Sachentscheidung Ziffer 6).
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in T a-
gesbetreuung
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
2031
2032ff.
251.400
590.500
Landeszuschüs-
se (KiBiz)
Zeile 04 Öffentlich -rechtliche Leistungs-
entgelte
2031
2032ff.
43.800
102.900
Elternbeiträge
Zeile 11 Personalaufwendungen 2031
2032ff.
431.700
1.036.200
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen
2031
2032ff.
61.200
146.900
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden im Rahmen der Aufstellung des Haus-
haltsplanentwurfs 2028 für die Jahre 2031ff. bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt.
Begründung:
1. Allgemeines
Im Rahmen der Wohnbaulandentwicklung wird in Albachten-Ost stadtnahes Bauland, vor allem für
junge Familien, zur Verfügung stehen. Im neuen Quartier werden ca. 470 Wohneinheiten entstehen.
Unter Berücksichtigung der aktuellen kleinräumigen Bevölkerungsprognose sollen die anfallenden
Bedarfe mit zwei neuen Einrichtungen gedeckt werden:
Barbara-Renz-Weg: 6 Gruppen (Wohn- und Stadtbau GmbH)
als Ersatzstandort für die Kleine Riesen Kita Albachten
Errichtungsbeschluss V/0773/2024
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in T a-
gesbetreuung
Investitionsmaßnah-
me
0100 Besch. f. städt. Kindertagesein-
richtungen
Auszahlungen Für den Erwerb von bewegli-
chem Anlagevermögen
2031 120.000
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V/0289/2026
Marga-Spiegel-Straße: 5 Gruppen (Wohn- und Stadtbau GmbH)
Errichtungsbeschluss wird mit dieser Beschlussvorlage vorgelegt
Nach Auswertung der aktuellen kleinräumigen Bevölkerungsprognose wird auf die dritte maßnah-
menbedingte Kindertageseinrichtung, welche 6 bis 9 Gruppen umfassen sollte, verzichtet.
Mit dieser Vorlage soll die Errichtung der fünfgruppigen Kindertageseinrichtung in der Marga-Spiegel-
Straße durch die Wohn- und Stadtbau GmbH beschlossen werden.
2. Bedarfs- und Versorgungssituation:
Aufgrund der aktuellen Entwicklung des Wohnungsbaus in Albachten-Ost und die dadurch entste-
henden 470 Wohneinheiten, ergibt sich für das Baugebiet ein zusätzlicher Kitabedarf.
Im Stadtteil Albachten beträgt die u3-Versorgungsquote zum Kitajahr 2026/2027 55,1 % (81 Plätze für
147 Kinder). Für die ü3-Kinder liegt die Versorgungsquote bei 114,3 % (224 Plätze für 196 Kinder).
Zum 01.08.2026 stehen im Einzugsgebiet insgesamt noch 32 freie Plätze zur Verfügung, wovon 23
Plätze auf den ü3-Bereich entfallen.
Durch das neue Baugebiet wird sich die Kinderzahl in Albachten insgesamt verändern. Es wird davon
ausgegangen, dass die Kinderzahl sich um bis zu ca. 150 Kinder erhöhen wird. Nach derzeitigem
Stand übersteigen die entstehenden Bedarfe die Kapazitäten der Bestandskitas. Die Versorgung der
neu zuziehenden Kinder soll zusätzlich durch die Errichtung der Kita am Barbara-Renz-Weg (s.o.)
sowie den hier dargestellten Ersatzbau für die städt. Kita Albachten erfolgen.
Im Zuge des Umzugs in die neuen Räumlichkeiten erfährt die Rahmenstruktur der städtischen Kita
Albachten eine grundlegende Neuausrichtung: Die Kapazitäten werden von bisher 6 u3- und 59 ü3-
Plätzen auf künftig 32 u3- und 51 ü3-Plätze angepasst. Dies bedeutet insb. eine Erweiterung der
Platzkapazitäten im u3-Bereich.
Ab dem Jahr 2031 würden sich nach derzeitigem Stand inkl. Errichtung der beiden Kitas im Baugebiet
im Abgleich mit der kleinräumigen Bevölkerungsprognose Versorgungsquoten von ca. 55% im u3-
und ca.100,0% im ü3-Bereich ergeben.
Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3- und ü3-Plätzen
ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich.
3. Maßnahmenplanung
Im Baugebiet Albachten-Ost wird die Wohn + Stadtbau GmbH als Investorin im nördlichen Teil des
Baugebiets eine fünfgruppige Kindertageseinrichtung mit 32 u3-Plätze und 51-57 ü3-Plätze errichten.
Die Raumempfehlungen des LWL-Landesjugendamtes werden bei der Errichtung der Kindertagesein-
richtung beachtet. Auch die erforderliche Außenfläche mit Spielfläche und Spielgeräten wird errichtet.
Ein Lageplan ist als Anlage beigefügt.
Der geplante Gebäudekomplex ist als Mischnutzung konzipiert und umfasst neben der Kindertages-
einrichtung auch Wohn- und Gewerbeeinheiten. Die Kita wird im Erdgeschoss des Objekts errichtet
und verfügt über eine Gesamtnutzfläche von ca. 900 qm. Das Raumprogramm sieht fünf Gruppen-
einheiten mit den dazugehörigen Neben-, Schlaf- und Differenzierungsräumen sowie einen Mehr-
zweck- und Bewegungsraum vor. Im Außenbereich steht den fünf Gruppen eine entsprechende Flä-
che inklusive Spielgeräten zur Verfügung. Die Planungsunterlagen liegen derzeit dem Landesjugend-
amt zur Beantragung der Inaussichtstellung der Betriebserlaubnis vor.
- 5 -
V/0289/2026
Die Realisierung der Kindertageseinrichtung soll den wachsenden Bedarf der u3- und ü3-Versorgung
in Albachten decken
Die Wohn + Stadtbau GmbH errichtet im Baugebiet zwei Kindertageseinrichtungen in Kombination mit
Wohnen und hat bereits einen Bauantrag gestellt. Daher ist eine Beschlussfassung zur Errichtung der
Kindertageseinrichtung bereits jetzt erforderlich.
4. Vergabe der Trägerschaft
Betreiber der Kindertageseinrichtung wird die Stadt Münster.
Bisher führte das begrenzte Platzangebot im U3-Bereich der städtischen Kindertageseinrichtung Al-
bachten dazu, dass viele Familien zusätzlich auf andere Betreuungsangebote ausweichen mussten.
Aufgrund der aktuellen Raumstruktur können von insgesamt 65 Plätzen lediglich 6 U3-Plätze (für Kin-
der ab zwei Jahren) angeboten werden. Die Schlafräume sind für weitere U3-Plätze (auch für Kinder
ab 1 Jahr) zu klein und entsprechen nicht dem Standard. Somit ist die Einrichtung einer GII-Gruppe
aufgrund der vorhandenen räumlichen Gegebenheiten nicht realisierbar.
Mit dem Umzug und der Trägerübernahme kann die städtische Kita Kinder im Wohnumfeld aufneh-
men und ihnen eine stabile Betreuungsumgebung bieten. Dadurch entfällt die Notwendigkeit, Ge-
schwisterkinder an verschiedenen Standorten zu betreuen, was die Attraktivität und Servicequalität
für Familien deutlich erhöht. Der Umzug stellt die städtische Kindertageseinrichtung Albachten zu-
kunftsorientiert auf und festigt ihre Rolle als kontinuierlichen Bildungs- und Erziehungspartner für Fa-
milien vor Ort. Um auf Dauer zukunftsfähig zu sein, benötigt die Einrichtung ein bedarfsgerechtes GII-
Angebot.
5. Fazit
Albachten gehört laut Fortschreibung der kleinräumigen Bevölkerungsprognose (KBP) 2025 – 2035
(V/0195/2026) zu den relativ am stärksten wachsenden Stadtteilen. Gesamtstädtisch wird in diesem
Zeitraum vor allem ein Anstieg der Altersgruppe der 0- bis 2-Jährigen (+15,7 %) angenommen.
Durch den Ausbau dieser Kindertageseinrichtung im Stadtteil Albachten-Ost schafft die Stadt Münster
die notwendigen Kapazitäten für die künftige Betreuung von u3- und ü3-Kindern. Insbesondere der
Ausbau des u3-Bereichs stellt einen wichtigen Baustein für die kontinuierliche Betreuungsleistung der
anwohnenden Familien dar. Im Ergebnis nimmt die Maßnahme damit eine zentrale Rolle bei der Um-
setzung der ‚Strategien zur zukünftigen Planung der Kindertageseinrichtungen – Maßnahmen für ein
stabiles und nachhaltiges Bildungs- und Betreuungsangebot‘ (V/0655/2025) ein und das Betreuungs-
angebot wird nicht nur bedarfsgerecht gesteuert, sondern auch langfristig zukunftsorientiert aufge-
stellt.
In Vertretung
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1: Standort Kita Marga-Spiegel-Straße
Standort Kita Marga-Spiegel-Straße
156 Zeichen
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Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Marga-Spiegel-Straße 2
- Albachtener Straße 91
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Details
- Aktenzeichen
- V/0289/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.05.2026
- Erstellt
- 28.04.2026 13:02