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V/0289/2026

Errichtungsbeschluss: Neubau einer fünfgruppigen Kindertageseinrichtung an der Marga-Spiegel-Straße im Wohnbereich Albachten-Ost und Vergabe der Trägerschaft an die Stadt Münster

Vorlagen 12.05.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 01.07.2026, TOP 31

Beschlussvorlage

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Standort Kita Marga-Spiegel-Straße

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Beschlussvorlage

12900 Zeichen

V/0289/2026 
V/0289/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Neubau einer fünfgruppigen Kindertageseinrichtung an der Marga-Spiegel-
Straße im Wohnbereich Albachten-Ost und Vergabe der Trägerschaft an die Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   28.05.2026 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   23.06.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitali-
sierung 
Vorberatung 
   25.06.2026 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   30.06.2026 Ausschuss für Personal, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 
   01.07.2026 Hauptausschuss Vorberatung 
   01.07.2026 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen, fünfzügigen Kindertageseinrichtung 
an der Marga-Spiegel-Straße zu. Die Einrichtung dient als Ersatzstandort für die bestehende städti-
sche Kindertageseinrichtung an der Albachtener Straße 91 in Münster-Albachten, deren Kapazitäten 
im Zuge der Verlagerung von drei auf fünf Gruppen erweitert werden, um eine bedarfsgerechte und 
flexible Betreuungsstruktur sicherzustellen.  
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende Gruppen 
beinhaltet 
• 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (GI) 
• 2 Gruppen für je 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (GII) 
• 1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (GIII) 
Und insgesamt 80-85 Plätze umfasst, davon 32 u3-Plätze und 51-57 ü3-Plätze. 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentlichen 
Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Betreuung von 25 
Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexibel angeboten werden. 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien  
 
27.05.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Sroka 
Telefon: 492-5777 
SrokaS@stadt -muenster.de

- 2 - 
V/0289/2026 
Die Einrichtung wird voraussichtlich zum Kitajahr 2031/2032 (1. August 2031) den Betrieb aufneh-
men. Die zeitliche Umsetzung erfolgt dabei bedarfsorientiert und in direkter Abhängigkeit zur bauli-
chen Entwicklung des umliegenden Wohngebiets, um eine punktgenaue Inbetriebnahme zu gewähr-
leisten. 
3. Die Kindertageseinrichtung wird von der Wohn + Stadtbau GmbH als Investor errichtet und an den 
Träger im Rahmen der Mietkonditionen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) vermietet.  
4. Es ist vorgesehen, dass die Wohn + Stadtbau GmbH die Einrichtung mit einer Laufzeit von 20 Jah-
ren und einer zweimaligen Option der Verlängerung von je 5 Jahren an die Stadt Münster vermietet. 
Die Miethöhe liegt im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschale des KiBiz. Bei Inanspruchnahme einer 
investiven Förderung des Landes gilt ein entsprechend geminderter Mietzins. 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer investiven Förderung einer Baumaßnahme durch das 
Land, der Zuwendungsgeber gegebenenfalls für die Dauer der Zweckbindung der Zuwendung eine 
Minderung der Miete verlangt. 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zusätzliche Personalbedarfe in maximal folgender Höhe entste-
hen: 
Zusätzliche Gruppen: 
- Umwandlung einer G III in eine G I mit 20 Kindern 
- Zusätzlich zwei G II mit je 10 Kindern 
Erforderliches Personal für die zusätzlichen Gruppen 
 
Funktion VZÄ Eingruppierung Personalkosten 
Differenz  aktuell zukünftig 
Leitung (freigestellt) 1,0 1,0 Aktuell S13, dann S15 + 400 € 
Stellv. Leitung  1,0 1,0 Aktuell S09, dann S13 + 5.430 € 
Fachkräfte 4,0 9,0 S08a + 363.900 € 
Ergänzungskräfte 2,3 1,2 S03 - 63.690 € 
Facherzieher*in Inklusion 1,0 1,5 S08b +38.360 € 
Hauswirtschaftskraft        0,32 0,55 E02 + 11.783 € 
    + 356.183 € 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Erstausstattung des neuen Kitastandortes wird in 2031 ein Budget in Höhe von 120.000 € für 
die zusätzlichen zwei Gruppen im Teilfinanzplan veranschlagt. Für die drei vorhandenen Gruppen der 
bestehenden Einrichtung wird kein zusätzlicher Betrag bereitgestellt. Das entspricht den Regelungen 
für die freiwilligen, städtischen Zuschüsse (Trägerbudget) der Stadt Münster, wonach eine Förderung 
nur neue Gruppen berücksichtigt. 
 
Für die Ausstattung werden Bundes-/Landesmittel beantragt, soweit entsprechende Förderprogram-
me vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend.

- 3 - 
V/0289/2026 
 
Die zur Finanzierung erforderliche Ermächtigung wird im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplan-
entwurfs 2028 für das Jahr 2031 bei der o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. 
 
Für die fünf Gruppen (inkl. der zusätzlichen neuen Gruppe) fallen ab dem Jahr 2032 p. a. Personal-
aufwendungen in Höhe von rd. 1.036.200 € (anteilig für 2031: 431.700 €) sowie Sachkosten in Höhe 
von 146.900 € (anteilig für 2031: 61.200 €) an. Den Aufwendungen stehen ab 2032 p. a. Erträge aus 
Landesmitteln in Höhe von rd. 590.500 € (anteilig für 2031: 251.400 €) und Elternbeiträge von vo-
raussichtlich 102.900 € (anteilig für 2031: 43.800 €) gegenüber. Die Kosten für die Personalstellen 
ergeben sich aus den einschlägigen gesetzlichen Regelungen im KiBiz zur Personalbesetzung (siehe 
Sachentscheidung Ziffer 6). 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe  0601 Förderung von Kindern in T a-
gesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2031 
2032ff.  
251.400 
590.500 
Landeszuschüs-
se (KiBiz) 
Zeile 04 Öffentlich -rechtliche Leistungs-
entgelte 
2031 
2032ff.  
43.800 
102.900 
Elternbeiträge 
Zeile 11 Personalaufwendungen 2031 
2032ff.  
431.700 
1.036.200 
 
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
2031 
2032ff.  
61.200 
146.900 
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden im Rahmen der Aufstellung des Haus-
haltsplanentwurfs 2028 für die Jahre 2031ff. bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt.  
 
Begründung: 
 
1. Allgemeines 
Im Rahmen der Wohnbaulandentwicklung wird in Albachten-Ost stadtnahes Bauland, vor allem für 
junge Familien, zur Verfügung stehen. Im neuen Quartier werden ca. 470 Wohneinheiten entstehen. 
Unter Berücksichtigung der aktuellen kleinräumigen Bevölkerungsprognose sollen die anfallenden 
Bedarfe mit zwei neuen Einrichtungen gedeckt werden: 
Barbara-Renz-Weg:            6 Gruppen (Wohn- und Stadtbau GmbH)  
           als Ersatzstandort für die Kleine Riesen Kita Albachten 
           Errichtungsbeschluss V/0773/2024 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe  0601 Förderung von Kindern in T a-
gesbetreuung  
   
Investitionsmaßnah-
me 
0100 Besch. f. städt. Kindertagesein-
richtungen 
   
Auszahlungen  Für den Erwerb von bewegli-
chem Anlagevermögen  
2031 120.000

- 4 - 
V/0289/2026 
Marga-Spiegel-Straße:  5 Gruppen (Wohn- und Stadtbau GmbH) 
Errichtungsbeschluss wird mit dieser Beschlussvorlage vorgelegt 
   
Nach Auswertung der aktuellen kleinräumigen Bevölkerungsprognose wird auf die dritte maßnah-
menbedingte Kindertageseinrichtung, welche 6 bis 9 Gruppen umfassen sollte, verzichtet. 
Mit dieser Vorlage soll die Errichtung der fünfgruppigen Kindertageseinrichtung in der Marga-Spiegel-
Straße durch die Wohn- und Stadtbau GmbH beschlossen werden.  
 
2. Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Aufgrund der aktuellen Entwicklung des Wohnungsbaus in Albachten-Ost und die dadurch entste-
henden 470 Wohneinheiten, ergibt sich für das Baugebiet ein zusätzlicher Kitabedarf.  
 
Im Stadtteil Albachten beträgt die u3-Versorgungsquote zum Kitajahr 2026/2027 55,1 % (81 Plätze für 
147 Kinder). Für die ü3-Kinder liegt die Versorgungsquote bei 114,3 % (224 Plätze für 196 Kinder).  
Zum 01.08.2026 stehen im Einzugsgebiet insgesamt noch 32 freie Plätze zur Verfügung, wovon 23 
Plätze auf den ü3-Bereich entfallen. 
Durch das neue Baugebiet wird sich die Kinderzahl in Albachten insgesamt verändern. Es wird davon 
ausgegangen, dass die Kinderzahl sich um bis zu ca. 150 Kinder erhöhen wird. Nach derzeitigem 
Stand übersteigen die entstehenden Bedarfe die Kapazitäten der Bestandskitas. Die Versorgung der 
neu zuziehenden Kinder soll zusätzlich durch die Errichtung der Kita am Barbara-Renz-Weg (s.o.) 
sowie den hier dargestellten Ersatzbau für die städt. Kita Albachten erfolgen.   
 
Im Zuge des Umzugs in die neuen Räumlichkeiten erfährt die Rahmenstruktur der städtischen Kita 
Albachten eine grundlegende Neuausrichtung: Die Kapazitäten werden von bisher 6 u3- und 59 ü3-
Plätzen auf künftig 32 u3- und 51 ü3-Plätze angepasst. Dies bedeutet insb. eine Erweiterung der 
Platzkapazitäten im u3-Bereich. 
 
Ab dem Jahr 2031 würden sich nach derzeitigem Stand inkl. Errichtung der beiden Kitas im Baugebiet 
im Abgleich mit der kleinräumigen Bevölkerungsprognose Versorgungsquoten von ca. 55% im u3- 
und ca.100,0% im ü3-Bereich ergeben. 
 
Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3- und ü3-Plätzen 
ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 
 
3. Maßnahmenplanung 
Im Baugebiet Albachten-Ost wird die Wohn + Stadtbau GmbH als Investorin im nördlichen Teil des 
Baugebiets eine fünfgruppige Kindertageseinrichtung mit 32 u3-Plätze und 51-57 ü3-Plätze errichten. 
Die Raumempfehlungen des LWL-Landesjugendamtes werden bei der Errichtung der Kindertagesein-
richtung beachtet. Auch die erforderliche Außenfläche mit Spielfläche und Spielgeräten wird errichtet. 
Ein Lageplan ist als Anlage beigefügt. 
Der geplante Gebäudekomplex ist als Mischnutzung konzipiert und umfasst neben der Kindertages-
einrichtung auch Wohn- und Gewerbeeinheiten. Die Kita wird im Erdgeschoss des Objekts errichtet 
und verfügt über eine Gesamtnutzfläche von ca. 900 qm. Das Raumprogramm sieht fünf Gruppen-
einheiten mit den dazugehörigen Neben-, Schlaf- und Differenzierungsräumen sowie einen Mehr-
zweck- und Bewegungsraum vor. Im Außenbereich steht den fünf Gruppen eine entsprechende Flä-
che inklusive Spielgeräten zur Verfügung. Die Planungsunterlagen liegen derzeit dem Landesjugend-
amt zur Beantragung der Inaussichtstellung der Betriebserlaubnis vor.

- 5 - 
V/0289/2026 
Die Realisierung der Kindertageseinrichtung soll den wachsenden Bedarf der u3- und ü3-Versorgung 
in Albachten decken 
Die Wohn + Stadtbau GmbH errichtet im Baugebiet zwei Kindertageseinrichtungen in Kombination mit 
Wohnen und hat bereits einen Bauantrag gestellt. Daher ist eine Beschlussfassung zur Errichtung der 
Kindertageseinrichtung bereits jetzt erforderlich.  
4. Vergabe der Trägerschaft 
Betreiber der Kindertageseinrichtung wird die Stadt Münster. 
Bisher führte das begrenzte Platzangebot im U3-Bereich der städtischen Kindertageseinrichtung Al-
bachten dazu, dass viele Familien zusätzlich auf andere Betreuungsangebote ausweichen mussten. 
Aufgrund der aktuellen Raumstruktur können von insgesamt 65 Plätzen lediglich 6 U3-Plätze (für Kin-
der ab zwei Jahren) angeboten werden. Die Schlafräume sind für weitere U3-Plätze (auch für Kinder 
ab 1 Jahr) zu klein und entsprechen nicht dem Standard. Somit ist die Einrichtung einer GII-Gruppe 
aufgrund der vorhandenen räumlichen Gegebenheiten nicht realisierbar. 
Mit dem Umzug und der Trägerübernahme kann die städtische Kita Kinder im Wohnumfeld aufneh-
men und ihnen eine stabile Betreuungsumgebung bieten. Dadurch entfällt die Notwendigkeit, Ge-
schwisterkinder an verschiedenen Standorten zu betreuen, was die Attraktivität und Servicequalität 
für Familien deutlich erhöht. Der Umzug stellt die städtische Kindertageseinrichtung Albachten zu-
kunftsorientiert auf und festigt ihre Rolle als kontinuierlichen Bildungs- und Erziehungspartner für Fa-
milien vor Ort. Um auf Dauer zukunftsfähig zu sein, benötigt die Einrichtung ein bedarfsgerechtes GII-
Angebot. 
5. Fazit 
Albachten gehört laut Fortschreibung der kleinräumigen Bevölkerungsprognose (KBP) 2025 – 2035 
(V/0195/2026) zu den relativ am stärksten wachsenden Stadtteilen. Gesamtstädtisch wird in diesem 
Zeitraum vor allem ein Anstieg der Altersgruppe der 0- bis 2-Jährigen (+15,7 %) angenommen. 
Durch den Ausbau dieser Kindertageseinrichtung im Stadtteil Albachten-Ost schafft die Stadt Münster 
die notwendigen Kapazitäten für die künftige Betreuung von u3- und ü3-Kindern. Insbesondere der 
Ausbau des u3-Bereichs stellt einen wichtigen Baustein für die kontinuierliche Betreuungsleistung der 
anwohnenden Familien dar. Im Ergebnis nimmt die Maßnahme damit eine zentrale Rolle bei der Um-
setzung der ‚Strategien zur zukünftigen Planung der Kindertageseinrichtungen – Maßnahmen für ein 
stabiles und nachhaltiges Bildungs- und Betreuungsangebot‘ (V/0655/2025) ein und das Betreuungs-
angebot wird nicht nur bedarfsgerecht gesteuert, sondern auch langfristig zukunftsorientiert aufge-
stellt.  
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Standort Kita Marga-Spiegel-Straße

Standort Kita Marga-Spiegel-Straße

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Beratungsverlauf (6)

28.05.2026 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung
TOP 10.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.06.2026 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.06.2026 Ausschuss für Personal, Sicherheit und Ordnung
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.07.2026 Hauptausschuss
TOP 25 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.07.2026 Rat
TOP 31 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Marga-Spiegel-Straße 2
  • Albachtener Straße 91

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Details

Aktenzeichen
V/0289/2026
Typ
Vorlagen
Datum
12.05.2026
Erstellt
28.04.2026 13:02