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Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 (2) GO NRW - Liste V/2020

Stellungnahme der Verwaltung 201504-1 ST vom 31.08.2020

Stand: Am 01.09.2020 im Rat zur Kenntnis genommen.

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    Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201504-1 ST Der Oberbürgermeister —— Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 (2) GO NRW - Liste V/2020 Beratungsfolge Rat 01.09.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Im der Sitzung des Finanzausschusses am 20.08.2020 wurden zwei Nachfragen zu den Ziffern 3 und 6 der Liste V/2020 gestellt. Hierzu teilt die Verwaltung folgendes mit: Zu Ziffer 3 – Amt 66) Die Haushaltsplanung für das Jahr 2020 erfolgte im November 2017 für den Doppelhaushalt 2019/20. Zu diesem Zeitpunkt waren die nachfolgenden Sachverhalte nicht vorhersehbar bzw. planbar. Kläranlagen Salierweg (KAS) u. Duisdorf (KAD): Mehrmonatiger Ausfall der BHKW (Stromerzeugung) im laufenden Jahr. Mehrkosten Strombezug gegenüber der HH-Anmeldung ca. 100.000 EUR. KAS: Ausfall der Klärschlammverbrennungsanlage KVA zum Jahresbeginn. Infolge der Verdoppelung der Fremdentsorgungskosten für Klärschlamm Mehrkosten gegenüber der HH-Anmeldung ca. 200.000 EUR. KAS: Schadensbehebung bzw. Sanierung der Abwasser-Filtration: Der Umfang der Schäden, die daraus resultierende Sanierungsstrategie, Sanierungskosten und Sanierungszeitraum waren zum Zeitpunkt der HH-Planung 2017 nicht bekannt und in der HH-Anmeldung 2020 nicht eingeplant. Die ersten Aufträge zur Schadensbehebung wurden im Juli 2020 beauftragt. Mit den Arbeiten wird im September begonnen. Der voraussichtliche Mittelabfluss im Jahr 2020 beträgt ca. 800.000 EUR. Kläranlage Beuel, Betoninstandsetzung (Sandfang, Gerinne…): Mit der Ausführung war im Jahr 2017 begonnen worden. Aufgrund von Ausführungsmängeln wurde der Vertrag während der laufenden Arbeiten 2018 gekündigt und nicht beendet. Diese und weitere Betonsanierungsarbeiten wurden neu ausgeschrieben und im Juli 2020 in Höhe von 683.000 EUR beauftragt. Die Arbeiten werden 2020 abgeschlossen. Der Mittelabfluss 2020 einschließlich Ingenieurkosten beträgt ca. 735.000 EUR. In der HH-Anmeldung 2020 waren anteilige Kosten (Sandfang u. Gerinne) in Höhe von ca. 300.000 EUR nicht eingeplant. Im Bereich Unterhaltung der Elektrotechnik sind die Kosten von ca. 650.000 EUR im Jahr 2017 auf voraussichtlich ca. 1.600.000 EUR für Seite 1 von 2 Seite 2 —— das Jahr 2020 gestiegen. Diese Kostensteigerung resultiert insbesondere aus dem erheblich gestiegenen Umfang der Überprüfung und Wartung der Blitzschutzeinrichtungen, der Explosionsschutzeinrichtungen und elektrischen Installationen infolge verschärfter gesetzlicher Anforderungen, einschließlich der erforderlichen Ingenieurkosten für Planung und Überwachung der Ausführung. Zum Zeitpunkt der HH-Planung 2017 waren der zusätzliche Umfang und Höhe der Kosten nicht abschätzbar. Im Bereich Bau-Unterhaltung werden die Kosten 2017 in Höhe von ca. 600.000 EUR auf voraussichtlich ca. 1 Mio. EUR 2020 steigen. Weitere Kostensteigerungen und deren Ursachen in den Bereichen Unterhaltung und Wartungen der maschinentechnischen Ausrüstung, Reparaturmaßnahmen und Ersatzteilbeschaffung sind nicht genau quantifizierbar. Hier sind insbesondere Preissteigerungen zwischen 2017 und 2020 aufgetreten, die zwischen 10% bis 30%, teilweise auch darüber, und in Extremfällen bis zu 100 % (Klärschlammfremdentsorgung) betragen. Diese Steigerungen sind in der Höhe nicht vorhersehbar und auch nicht eingeplant. Weiter fallen kleinere Reparaturarbeiten, Beschaffung von Verschleiß- und Ersatzteilen etc. in erheblicher Anzahl an. Sie können im Voraus geplant werden. Hier werden Abschätzungen vorgenommen, die sich auch am Ergebnis der Vorjahre orientieren. Im Bereich „Unterhaltung der Betriebsvorrichtungen (Kläranlagen und Pumpwerke)“ lag das Ergebnis in den Jahren 2013 (2,93 Mio. EUR) bis 2017 (2,45 Mio. EUR) durchgehend unter 3 Mio. EUR. Das voraussichtliche Ergebnis für 2020 in Höhe von 6 Mio. EUR war daher nicht voraussehbar. In einigen Bereichen werden kleinere Kostenüberschreitungen (z.B. „Ausstattung bis 800 EUR netto“) durch geringere Kosten in anderen Bereichen („Bewirtschaftungsaufwand Gas“) ausgeglichen. Unter dem Strich summiert sich der voraussichtliche Mehrbedarf aufgrund der vorgenannten Gründe auf 5 Mio. EUR in 2020. Zu Ziffer 6 – Amt 68) Aus dem Ansatz Ersatzbeschaffungen Grün werden nicht nur Kleingeräte beschafft, sondern auch zusätzlich Aufbauten aller Art. Aufgrund der Trockenheit der beiden letzten Sommer wurde bereits zu Beginn des Jahres ein Wasserfass-Container für rund 25.500 EUR angeschafft, um die städtischen Grünflächen ausreichend bewässern zu können. Die Beschaffung eines weiteren Wasserfasses ist vorgesehen. Diese Beschaffung war jedoch zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung im November 2017 nicht absehbar, so dass hierfür keine Mittel veranschlagt wurden. Anlage/n Keine Seite 2 von 2

Beratungsverlauf

  1. 01.09.2020

    Rat

    TOP 5.42.1, Kenntnisnahme. Ergebnis: zur Kenntnis genommen

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