V/0329/2017/1
Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes
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Ergänzungsvorlage Beschluss
1661 Zeichen
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. DER OBERBÜRGERMEISTER Ordnungsamt Betrifft Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes hier: Gutachten und Änderung der Beförderungsentgelte Beratungsfolge 12.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 12.07.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Das Gutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxi - und Mietwagengewerbes in der Stadt Münster gemäß § 13 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz einschließlich einer Tarifanalyse vom 31.03.2017 (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgel te und - bedingungen für die von der Stadt Münster zugelassenen Taxen (Anlage 2) wird beschlo s- sen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die über die reine Tariferhöhung hinausgehenden Hand- lungsempfehlungen des Gutachters zur strukturellen Verbesserung des Taxengewerbes aufzugreifen, soweit dies rechtlich möglich ist. Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit berichten, welche Maßnahmen umgesetzt wurden und welche nicht. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: In der Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E - Government am 04.07.2017 wurde der o.g. abweichende Beschluss gefasst. Mit dieser Ergä n- zungsvorlage wird dieser abweichende Beschluss übernommen. i.V. Wolfgang Heuer Stadtrat Vorlagen-Nr.: V/0329/2017/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Recker Ruf: 492-3266 E-Mail: Recker@stadt-muenster.de Datum: 06.07.2017 Öffentliche Beschlussvorlage
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0329/2017/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.07.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37