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V/1048/2008

Beitragsfreies Kindergartenjahr - Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0017/2008, Antrag der Bündnis 90/Die Grünen /GAL-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0046/2008

Vorlagen 04.12.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2008, TOP 36

Anlage 1a: V_0687-2008_Antrag-SPD

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Ansehen

Anlage 1: V_0687-2008

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Ansehen

Anlage 1b: V_0687-2008_Antrag Buendnis90

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1a: V_0687-2008_Antrag-SPD

4352 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0017/2008  
 
 1 
 
 
Antrag 
 
 
 
 
 
20.02.2008 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster  
 
 
Münzstr. 15 
48143 Münster 
Telefon: 0251/ 45 314 
Fax: 0251/ 511 750 
spdfrak@muenster.de  
     www.spd-muenster.de  
 
Kinder fördern, Eltern entlasten: Das letzte Kindergartenjahr 
wird beitragsfrei 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Ab dem 01. August 2009 wird in Münster für alle Kin der das Kindergartenjahr 
vor der Einschulung beitragsfrei.  
 
Die Stadt nimmt in Gesprächen auf der Ebene des Stä dtetages Einfluss auf das 
Land mit dem Ziel, Beitragsfreiheit für Kindertages stätten durch Erhöhung des 
Landeszuschusses an die Städte und Gemeinden in Nor drhein-Westfalen zu 
ermöglichen. Langfristiges Ziel ist es, eine volle Beitragsfreiheit für Kindergärten zu 
erreichen. Die Stadt wird unmittelbar nach Verabsch iedung des Landesgesetzes zur 
u3-Betreuung bzw. nach Eröffnung des Vergabeverfahr ens für die Verteilung der 
Gelder aus dem 4-Milliarden-Programm des Bundes für  die Betreuung von 
Kleinkindern Mittel zum Ausbau der Kinderbetreuung in Münster beantragen. Bis 
dahin ist die Stadt bereit, die Elterngebühren für das letzte Kindergartenjahr ab 
Sommer 2009 zu übernehmen (Mehrkosten nach Berechnu ng der Stadt rd. 1,8 Mio. 
Euro). 
 
 
Begründung: 
 
 
Kinder sind unsere Zukunft. Damit dieser oft und ge rn gebrauchte Satz keine Floskel 
bleibt, müssen den Worten auch Taten folgen. Immer noch hängt der Bildungserfolg 
eines Kindes in kaum einem anderen europäischen Lan d so stark von der sozialen 
Herkunft seiner Eltern ab wie in Deutschland. Um di esen Zusammenhang 
aufzubrechen, muss Bildung früh und flächendeckend ansetzen. Die breite 
Förderung frühkindlicher Bildung ist die Basis dafür, dass alle Kinder bei Schulbeginn 
gleiche Startchancen haben. Anders gesagt: Unsere K indertageseinrichtungen 
haben einen wichtigen Bildungsauftrag. 
  
Die Stadt Münster hat diese bildungspolitische, abe r auch standortpolitische 
Anforderung offensiv aufgenommen und in den vergang enen Jahren erhebliche 
Investitionen zum Ausbau und zur Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung 
getätigt. Die SPD-Ratsfraktion will diesen maßgebli ch von ihr mitinitiierten Weg 
Schritt für Schritt weiter gehen und schlägt deshal b vor, das Kindergartenjahr vor der 
Einschulung für alle Kinder in Münster beitragsfrei  zu gestalten. Dabei wollen wir

2 
nicht warten, bis das Land - gegebenenfalls mit Unt erstützung des Bundes - seiner 
entsprechenden Absichtserklärung nachkommt, sondern  jetzt die familien- und 
standortpolitische Vorreiterrolle Münsters in frühkindlicher Bildung weiter stärken. 
 
Parallel fordert die SPD aber vom Land ein, sich st ärker als bisher am Ausbau der 
Kindertagesbetreuung zu beteiligen. Gerade vor dem Hintergrund, dass sich immer 
mehr Bundesländer, wie z.B. Rheinland-Pfalz, das Sa arland und Berlin, dazu 
entschließen, ein beitragsfreies drittes Kindergart enjahr für alle Kinder einzuführen, 
steht das Land in der Pflicht, die Mittel für die Kommunen zu erhöhen, statt wie durch 
KiBiz geschehen, zu reduzieren.  
 
Für die rasche Einführung eines beitragsfreien drit ten Kindergartenjahres sprechen 
aus Sicht der SPD v. a. folgende Aspekte: 
 
• Bessere Startchancen für alle:  Alle 5-jährigen Kinder erhalten durch eine 
gemeinsame Schulvorbereitung vergleichbare Startchancen. 
• Bessere Sprachkenntnisse:  Die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse 
werden bei allen Kindern sichergestellt. 
• Besserer Schuleinstieg:  Altersgerechte Bildungsangebote garantieren den 
bestmöglichen Übergang in die Grundschule für alle Kinder. 
• Bessere Förderung:  Alle Kinder werden vor der Grundschule gezielt und  
altersgerecht gefördert. 
• Bessere Vernetzung:  Bei der Ermittlung der Fähigkeiten unserer Kinder 
arbeiten Kita- und Grundschulfachkräfte eng zusamme n. Damit werden Kita 
und Grundschule besser vernetzt. 
• Bessere Familienförderung:  Die Eltern werden entlastet und die 
Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestärkt. 
 
 
 
Anne Hakenes   Ralf Hubert   Udo Reiter 
Wolfgang Heuer   Dr. Michael Jung  Anne Schulze Win tzler 
Anika Bergner   Marianne Koch  Joachim Tonn  
Hedwig Chudziak   Gaby Kubig-Steltig  Beate Vilhjal msson   
Philipp Gabriel    Kurt Pölling   Holger Wigger 
Beanka Ganser   Karsten Rahn  Karl-Heinz Winter 
Marianne Hopmann

Anlage 1: V_0687-2008

19233 Zeichen

V/0687/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Beitragsfreies Kindergartenjahr - Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0017/2008  
"Kinder fördern, Eltern entlasten: Das letzte Kindergartenjahr wird beitragsfrei." 
Beitragsfreistellung weiterer Einkommensgruppen - Antrag der Bündnis 90/Die Grünen/ 
GAL-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0046/2008  "Kindertagesbetreuung: weitere untere 
Einkommensgruppen von Elternbeiträgen befreien." 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.12.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Fa milien Entscheidung  
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Dem Antrag der SPD-Ratsfraktion zur Einführung e ines beitragsfreien Jahres für das letzte 
Kindergartenjahr zum 01.08.2009 wird nicht gefolgt. 
 
2.  Dem Antrag der Bündnis 90/Die Grünen/GAL-Ratsfr aktion weitere untere Einkommensgruppen 
von den Elternbeiträgen zu befreien wird nicht gefolgt. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es entstehen keine Kosten. 
 
 
Ausgangslage: 
 
1. Anträge der Ratsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
 
1.1  Antragsinhalt: Antrag der SPD-Fraktion „Beitragsfreies Kindergartenjahr“   
 
Die SPD-Ratsfraktion beantragt mit Schreiben vom 20.02.2008, dass der Rat beschließen möge: 
 
„Ab dem 01. August 2009 wird in Münster für alle Kinder das Kindergartenjahr vor der Einschulung 
beitragsfrei. 
 
Die Stadt nimmt in Gesprächen auf der Ebene des Städtetages Einfluss auf das Land mit dem Ziel, 
Beitragsfreiheit für Kindertagestätten durch Erhöhu ng des Landeszuschusses an die Städte und 
Gemeinden in Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen. La ngfristiges Ziel ist es, eine volle Beitrags- 
 
Vorlagen-Nr.:  
 
V/0687/2008 
Auskunft erteilt: 
Frau Bauer/Frau Pohl 
Ruf: 
492-5147/492-5100 
E-Mail: 
BauerG@stadt-muenster.de  
PohlA@stadt-muenster.de 
Datum: 
03.11.2008 
Öffentliche Beschluss vorlage

- 2 - 
V/0687/2008 
freiheit für Kindergärten zu erreichen. Die Stadt w ird unmittelbar nach Verabschiedung des Lan- 
desgesetzes zur u3-Betreuung bzw. Eröffnung des Ver gabeverfahrens für die Verteilung der Gel- 
der aus dem 4-Milliarden-Programm des Bundes für di e Betreuung von Kleinkindern Mittel zum 
Ausbau der Kinderbetreuung in Münster beantragen. B is dahin ist die Stadt bereit, die Elternge- 
bühren für das letzte Kindergartenjahr ab Sommer 20 09 zu übernehmen (Mehrkosten nach Be- 
rechnung der Stadt rd. 1,8 Mio. Euro).“  
 
Die SPD-Ratsfraktion schlägt vor, das Kindergartenj ahr vor der Einschulung beitragsfrei zu gestal- 
ten, weil der Bildungserfolg eines Kindes deutlich von seiner Herkunft abhängig ist. Die Startchan- 
cen sind bei Schulbeginn zentrale Voraussetzung, um  Chancengleichheit für alle Kinder zu schaf- 
fen.  
 
1.2  Antragsinhalt: Antrag der Bündnis 90/Die Grünen/GAL -Fraktion „Kindertagesbetreuung: 
weitere Einkommensgruppen von Elternbeiträgen befreien“  
Auf dem Weg zur beitragsfreien Kindertagesbetreuung  verfolgt die Stadt Münster das Ziel, weitere 
untere Einkommensgruppen von den Elternbeiträgen zu befreien. 
Dazu wird die Verwaltung beauftragt, die jährlichen  Kosten für eine Beitragsfreistellung weiterer 
Einkommensgruppen in drei Schritten zu errechnen: 
- bis 25.000 € 
- bis 37.000 € 
- bis 50.000 € 
Weitere untere Einkommensgruppen beitragsfrei zu st ellen, ist eine große Entlastung für Eltern. 
Während der Elternzeit haben viele Familien gerade im unteren Einkommensbereich Einkom- 
menseinbußen. 
Beitragsfreiheit schafft Anreize, Kinder früh in die Tagesbetreuung zu geben, insbesondere bei den 
Familien, die besondere Belastungen (z. B. Bildungsferne, Alleinerziehende usw.) haben. 
Die Chancen dieser Kinder auf Teilhabe werden durch  frühkindliche Bildung, Erziehung und 
Betreuung nachhaltig vergrößert. 
 
 
2.  Antrags- und Beschlussgrundlage der Elternbeitragsr egelung und zusätzlicher Leistun- 
gen der Stadt Münster  
Landesrecht regelt den Inhalt und Umfang der Aufgab en und Leistungen zur Förderung von Kin- 
dern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespfl ege nach dem dritten Abschnitt des Achten 
Buches Sozialgesetzbucht (SGB VIII). Die Regelungen  der einzelnen Bundesländer zur Aufbrin- 
gung der Mittel, insbesondere auch über eine Beteiligung der Eltern, sind sehr unterschiedlich. Das 
Land NRW hatte mit dem Gesetz über Tageseinrichtung en für Kinder (GTK) auch die Erhebung 
von Elternbeiträgen verbindlich geregelt.    
Mit der Novellierung des GTK vom 17.05.2006 beschlo ss das Land NRW, dass die örtlichen Trä- 
ger der öffentlichen Jugendhilfe ab dem 01.08.2006 selber über die Erhebung von Elternbeiträgen 
entscheiden. Gleichzeitig wurden die Landeszuschüss e zu den Gesamtbetriebskosten neu festge- 
legt und der Landesanteil verringerte sich. Inwiewe it Eltern an den Kosten der Kindertageseinrich- 
tungen beteiligt werden, können ab dem 01.08.2006 d ie örtlichen Träger der öffentlichen Jugend- 
hilfe entscheiden.  
Bisherige Finanzierungsregelung 
• In Münster erfolgte eine Erhöhung der Elternbeiträg e zur Kompensierung der Minder- 
einnahme bei den Landeszuschüssen nicht.  (vgl. V/0398/2006 vom 30.05.2006 „Satzung 
zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen“

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V/0687/2008 
und V/0574/2006 vom 25.07.2006 „Gesetzes- und Koste nentwicklung im Bereich Tages- 
betreuung für Kinder“). 
• Zum 01.08.2008 wurde das Gesetz über Tageseinricht ungen für Kinder (GTK) durch das Kin- 
derbildungsgesetz (KiBiz) abgelöst und mit der Vorl age V/0946/2007 wurden eine neue Eltern- 
beitragstabelle und Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen 
und Kindertagespflege beschlossen. Mit dieser Vorla ge wurde auch der Antrag der SPD-
Fraktion an den Rat vom 28.03.2006 „Chancengleichhe it schaffen – Einstieg in den kostenlo- 
sen Kindergarten“ (V/0342/2006) beantwortet. Aufgrund der ermittelten Mehrkosten wurde von 
einem Einstieg in den kostenlosen Kindergarten durc h Einführung eines beitragsfreien Kinder- 
gartenjahres vor der Einschulung abgesehen.  
• Trotz weiterer gestiegener Kosten für die Betreuung  in Kindertageseinrichtungen mit 
Einführung des KiBiz zum 01.08.2008 erfolgte in Mün ster keine Erhöhung der Elternbei- 
träge.  
• Die Höhe der Elternbeiträge richtet sich mit Begin n des Kindergartenjahres 2008/2009 auch 
nach den wöchentlichen Betreuungsstunden. Es können  Betreuungsverträge für 25 Stunden, 
35 Stunden oder 45 Stunden geschlossen werden. Für die Inanspruchnahme von 35 Stunden 
oder 45 Stunden im Kindergarten bzw. Kindergarten m it Über-Mittag-Betreuung (Kinder über 
3 Jahre) erfolgte in Münster zum 01.08.2008 keine E rhöhung der Elternbeiträge. Werden im 
Kindergarten nur 25 Stunden wöchentlich in Anspruch  genommen, zahlen Eltern ab dem 
01.08.2008 einen geringeren Beitrag als zuvor. Für die Kinder unter 3 Jahren war nach dem 
GTK immer ein Elternbeitrag für eine Ganztagsbetreuung zu zahlen. Hier verringert sich der El- 
ternbeitrag ab dem 01.08.2008 bei Inanspruchnahme v on wöchentlich 25 Stunden oder 
35 Stunden.  
• In Münster wird für Geschwisterkinder auch ab dem 0 1.08.2008 nur ein Beitrag gefor- 
dert . Besuchen mehrere Kinder einer Familie eine Kinder tageseinrichtung oder ein Betreu- 
ungsangebot an einer Grund- oder Förderschule oder an offenen Ganztagsschulen oder wer- 
den in Kindertagepflege betreut, so ist immer nur e in Kind beitragspflichtig. Bei unterschiedlich 
hohen Beiträgen, ist der höchste Beitrag zu zahlen.  Stand Oktober 2008 sind von 8281 bei- 
tragspflichtigen Kindern 1121 Kinder als Geschwisterkinder beitragsfrei.  
• Zur weiteren Entlastung von Familien mit geringem E inkommen beschloss der Rat der 
Stadt Münster zum 01.08.2008 die 1. Einkommensstufe , in der Eltern keinen Beitrag  bzw. 
in der Kindertagespflege den Mindestbeitrag zahlen,  auf 20.000 € Jahresbruttoeinkom- 
men anzuheben. 
• Darüber hinaus werden von der Stadt Münster bei ein kommensschwachen Familien 
auch weiterhin Zuschüsse zu den Verpflegungskosten gezahlt, wenn die Über-Mittag-
Betreuung des Kindes notwendig ist. Die Eltern zahl en dann in der Regel nur einen mo- 
natlichen Eigenanteil, der ab dem 01.07.2008 monatlich 27,00 € beträgt.  
Für die Einnahmeentwicklung der Elternbeiträge sind  die jeweiligen Angebote, d.h. die jeweils zu 
Beginn des Kindergartenjahres mit den Trägern abges timmte gesamtstädtische Rahmenstruktur 
und deren tatsächliche Inanspruchnahme, insbesonder e auch die Buchungszeit (25-, 35- oder 
45 Std.) von Bedeutung. 
 
Es ist zum jetzigen Zeitpunkt äußerst schwierig, di e Einnahmeentwicklung der Elternbeiträge auf- 
grund des Buchungsverhaltens der Eltern und die Aus wirkungen der Bundeszuschüsse abzu- 
schätzen.

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V/0687/2008 
3.  Finanzielle Auswirkungen  
 
3.1  Beitragsfreies Kindergartenjahr vor der Einschulung (Antrag der SPD-Fraktion)  
Für die zum 01.08.2009 schulpflichtig werdenden Kin der wurden für das Kindergartenjahr 
2008/2009 Elternbeiträge in Höhe von insgesamt 1.815.179 €  festgesetzt und für die zum 
01.08.2010 schulpflichtig werdenden Kinder in Höhe von insgesamt 1.959.237 € (Stand Oktober 
2008). Sofern die Elternbeitragstabelle nicht verändert wird, kann für das letzte Kindergartenjahr 
vor der Einschulung von einem Elternbeitragsaufkomm en zwischen 1,8 Mio. € und 
1,95 Mio. € ausgegangen werden.  Die Summe der für das Kindergartenjahr 2008/2009 i nsge- 
samt festgesetzten Elternbeiträge beträgt ca. 7.026.869 € (Stand Oktober 2008). In diesem Betrag 
enthalten sind auch Höchstbeitragsfestsetzungen weg en fehlender Einkommensangaben bzw.       
-nachweise. Werden die fehlenden Nachweise beigebracht und handelt es sich um ein Einkommen 
unter 62.000 € erfolgt eine Neufestsetzung.  
Es ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar, welcher Anteil der Gesamtbetriebskosten aller Kinderta- 
geseinrichtungen mit den Elternbeiträgen ab dem 01. 08.2008 gedeckt wird. (Die Abrechung der 
tatsächlichen Betriebskosten der Kindertageseinrich tungen nach den Kindpauschalen erfolgt erst- 
malig im September 2009.) 
 Darüber hinaus ist es jetzt noch nicht möglich, die  Einnahmeentwick- 
lung der Elternbeiträge aufgrund des Buchungsverhal tens der Eltern für das nächste und folgende 
Kindergartenjahr  und die Auswirkungen der Bundeszuschüsse auf die Ge samtbetriebskosten ab- 
zuschätzen. 
Weil das Land NRW bei der Festlegung der Zuschüsse zur Finanzierung der Kindertageseinrich- 
tungen davon ausgeht, dass mit den Elternbeiträgen ein Anteil von 19 % der Betriebskosten ge- 
deckt werden kann, wird der sich aufgrund eines tat sächlich geringer ausfallenden Elternbei- 
tragsaufkommens ergebende Differenzbetrag in vollem  Umfang von der Stadt Münster getragen. 
(vgl. V/0734/2007 vom 21.11.2007 „KiBiz-Folgeabschätzung des neuen Kinderbildungsgesetzes“) 
Aus Sicht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fam ilien ist es derzeit nicht zu befürworten, dass 
die Finanzierung eines beitragsfreien Jahrgangs all ein bei der Stadt Münster liegt. Auch andere 
Jugendämter regen Gespräche auf Landesebene an mit dem Ziel, die Finanzierung der beitrags- 
freien Kinderbetreuungseinrichtungen in Land Nordrh ein-Westfalen durch das Land sichergestellt 
wird. Hier wird die Stadt Münster ihre Interessen durch ihre Mitgliedschaft im Städtetag vertreten.  
Die Stadt Münster wird wie bisher auch weiterhin al le Möglichkeiten ausschöpfen, damit die Kin- 
dertagesbetreuung in Einrichtungen und Kindertagesp flege in Münster dem vom Bund und dem 
Land NRW aufgelegten u3-Förderprogramm optimal profitieren kann.  
Die zwischen Bund und Ländern abgestimmten Fördermo dalitäten sehen eine Förderung der In- 
vestitionskosten  für den u3-Ausbau vor. 
Die Stadt Münster hat entsprechende Anträge zur För derung der Investitionskosten für die Jahre 
2008 und 2009 gestellt. Das Antragvolumen beträgt f ür die Jahre 2008 und 2009 jeweils 
rd. 1 Mio. €. Wann abschließend vom Land über die F örderanträge entschieden wird und wie hoch 
die Fördersumme für Münster sein wird, kann derzeit noch nicht gesagt werden. 
Eine Fortsetzung der Investitionsförderung über das  Jahr 2009 hinaus ist in der Höhe nicht abseh- 
bar, sodass eine Gegenfinanzierung der Beitragsfreiheit daher dauerhaft nicht möglich ist. 
 
Eine zusätzliche Förderung der Betriebskosten für u 3-Plätze ist nicht vorgesehen. Die anteiligen 
Bundesmittel für die Betriebskosten (= 1,85 Mrd. € bundesweit für die Jahre 2008 bis 2013) sind in 
NRW eingesetzt worden, um landesweit zusätzliche Pl ätze zu schaffen und im Rahmen des KiBiz 
mit einer Regelförderung zu versehen. Münster hat d avon profitiert, in dem die insgesamt 350 zu- 
sätzlichen u3-Plätze im Rahmen des KiBiz gefördert werden.

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V/0687/2008 
3.2 Beitragsbefreiung weiterer Einkommensgruppen (A ntrag der Bündnis 90/Die Grü- 
nen/GAL-Fraktion) 
Für das Kindergartenjahr 2008/2009 betragen die Elternbeiträge in der Einkommensgruppe über 
20.000 € bis 25.000 €  nach den bis zum 10.10.2008 erfolgten Festsetzunge n rd. 175.000 €. In 
dieser Einkommensgruppe werden Elternbeiträge für 4 53 Kinder erhoben, 66 Kinder sind als Ge- 
schwisterkinder beitragsfrei. Die Summe der insgesa mt erlassenen Elternbeiträge beläuft sich auf 
insgesamt rd. 28.500 €. Der Elternbeitrag wird auf Antrag ganz oder teilweise erlassen, wenn der 
festgesetzte Elternbeitrag den Eltern nach § 90 Ach tes Buch Sozialgesetzbuch nicht zumutbar ist. 
Für diese Prüfung gelten die Voraussetzungen der §§  82 bis 85, 87 und 88 des Zwölften Buches 
Sozialgesetzbuch (allgemeine Einkommensgrenze). Mit dem Informationsblatt, das Eltern nach der 
Anmeldung ihres Kindes in einer Kindertageseinricht ung erhalten, wird auf die Möglichkeit eines 
Antrages auf Erlass des Elternbeitrages hingewiesen . Eine Beitragsfreistellung in dieser Ein- 
kommensgruppe würde nach dem jetzigen Auswertungsst and zu einer Mindereinnahme 
von rd. 175.000 € führen. 
In der Einkommensgruppe über 25.000 € bis 37.000 € ergibt sich ein Elternbeitragsaufkom- 
men von rd. 841.000 €  für 1220 Kinder, 170 Kinder Geschwisterkinder sind  beitragsfrei. Die 
Summe der insgesamt erlassenen Elternbeiträge beläuft sich auf rd. 60.970 €.  
In der Einkommensgruppe über 37.000 € bis 50.000 € beträgt das Elternbeitragsaufkommen  
für 1013 Kinder rd. 1.167.000 € , 159 Kinder sind als Geschwisterkinder beitragsfre i. Die Summe 
der erlassenen Elternbeiträge belauft sich auf rd. 45.530 €. 
In der Einkommensgruppe über 37.000 € handelt es si ch bei den erlassenen Elternbeiträgen    
überwiegend um Erlasse aufgrund der Beitragsfreihei t für Geschwister. Die Geschwisterermäßi- 
gung gilt auch wenn Geschwisterkinder in Kindertage spflege betreut werden oder an einem ganz- 
tägigen Betreuungsangebot einer Grund- oder Förders chule oder offenen Ganztagsschule teil- 
nehmen und hier ein höherer Beitrag zu zahlen ist.   
Die Beitragsbefreiung der Einkommensgruppen bis 50. 000 € würde nach der jetzigen Aus- 
wertung zu einer Mindereinnahme von insgesamt 2.183 .000 € pro Kindergartenjahr führen , 
sofern keine Erhöhung der Elternbeiträge durch Einf ührung weiterer Beitragsgruppen über 
62.000 € erfolgt. Dieser Einnahmeverlust wäre entsprechend gegen zu finanzieren.  
Das Jugendamt der Stadt Lüdenscheid hat einen Vergleich der ab 01.08.2006 geltenden Elternbei- 
träge in NRW für die die Elternbeiträge für die wöc hentliche Betreuungszeit von 35 Stunden für 
Kinder im Alter von 3,5 Jahren und für Geschwister im Alter von 3,5 und 5,5 Jahren durchgeführt, 
an dem sich 100 Jugendämter beteiligten. Abgefragt wurden die Elternbeiträge für Einkommen von 
25.000 €, 45.000 € und 80.000 €. Bei einem Einkomme n von 25.000 € und 45.000 € befindet sich 
die Stadt Münster in den Rängen 5 bis 7 von 36 bis 44 Rängen. Nicht alle Jugendämter stellen 
Geschwisterkinder beitragsfrei, sodass es für Gesch wisterkinder mehr Elternbeitragsgruppen gibt. 
Für Geschwisterkinder werden 5 bis 50 % des Beitrag es für das erste Kind gefordert. In der Ein- 
kommensgruppe von 80.000 € belegt die Stadt Münster  Rang 1. Alle anderen Kommunen fordern 
höhere Beiträge. 
 
4.  Fazit und weiteres Verfahren  
Grundsätzlich stimmt die Verwaltung dem Anliegen zu . Die Teilhabe an frühkindlicher Bildung, 
möglichst frühzeitig und flächendeckend, ist eine e ntscheidende Voraussetzung, die Bildungs- 
chancen und -perspektiven junger Menschen zu verbes sern und soziale Ungleichheit zu verrin- 
gern. Diese Voraussetzungen sind in Münster aber sc hon in einem guten Umfang erreicht. Eine 
Ausweitung der kostenfreien bzw. kostenreduzierten Zugänge zu dem Angebot würde ausschließ- 
lich von der Stadt Münster finanziert werden müssen. 
Außerdem würde sich das zu erwartende Elternbeitrag saufkommen nach jetzigem Stand bei der 
Einführung eines 
 beitragsfreien Kindergartenjahres vor der Einschulu ng zwischen 1,8 Mio. € und 
1,9 Mio. € verringern. Mittel zur Deckung einer Mindereinnahme in dieser Höhe stehen im Haushalt

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V/0687/2008 
der Stadt Münster nicht zur Verfügung, sodass die V erwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht emp- 
fehlen kann, dem Antrag der SPD-Ratsfraktion zu folgen. 
Die Beitragsbefreiung der Einkommensgruppen über 20 .000 € bis 50.000 € würde zu einem Ein- 
nahmeverlust von insgesamt 2.183.000 €  führen. Für die Beitragsbefreiung in der Einkommen s- 
gruppe bis 25.000 € muss von einer Mindereinnahme i n Höhe von rd. 175.000 €  ausgegangen 
werden. Mittel für eine Deckung stehen auch in dies em Umfang im Haushalt der Stadt Münster 
nicht zur Verfügung, sodass die Verwaltung zum jetz igen Zeitpunkt nicht empfehlen kann, weitere 
beitragsfreie Einkommensgruppen einzuführen. Mit de m Informationsblatt, das Eltern nach der 
Anmeldung ihres Kindes in einer Kindertageseinricht ung erhalten, wird auf die Möglichkeit eines 
Antrages auf Erlass des Elternbeitrages hingewiesen.  
Wie bereits ausgeführt, ist es zum jetzigen Zeitpun kt äußerst schwierig, die Einnahmeentwicklung 
der Elternbeiträge aufgrund des Buchungsverhaltens der Eltern und die Auswirkungen der Bun- 
deszuschüsse abzuschätzen. 
Für die Einnahmeentwicklung der Elternbeiträge sind  die jeweiligen Angebote, d.h. die jeweils zu 
Beginn des Kindergartenjahres mit den Trägern abges timmte gesamtstädtische Rahmenstruktur 
und deren tatsächliche Inanspruchnahme, insbesonder e auch die Buchungszeit (25-, 35- oder 
45 Std.) von Bedeutung. 
 
Da die Betriebskosten der Kindertagesbetreuung in K indertageseinrichtungen über die Kindpau- 
schalen abgerechnet werden, ist die tatsächliche In anspruchnahme der geplanten Rahmenstruktur 
auch für die Gesamthöhe dieser Betriebskosten und d amit für die tatsächlichen Aufwendungen für 
die Stadt Münster wichtig. 
 
Die Abrechnung der tatsächlichen Betriebskosten („S pitzabrechnung“ der Kindpauschalen) erfolgt 
für das Kindergarten-Jahr 2008/2009 erstmalig im Se ptember 2009. Erst danach lassen sich die 
kommunalen Aufwendungen für die Umsetzung des KiBiz in Münster konkret bestimmen.  
 
 
I.V. 
 
gez. 
Dr. Hanke 
 
 
 
Anlagen: 
Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0017/2008 „Kinder fördern, Eltern entlasten: Das letz- 
te Kindergartenjahr wird beitragsfrei.“ 
Antrag der Bündnis 90/Die Grünen/GAL-Fraktion an de n Rat Nr. A-R/0046/2008 „Kindertages- 
betreuung: weitere untere Einkommensgruppen von Elternbeiträgen befreien.“

Anlage 1b: V_0687-2008_Antrag Buendnis90

1654 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0046/2008  
 
 
 
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen 
 
Auf dem Weg zur beitragsfreien Kindertagesbetreuung verfolgt die Stadt 
Münster das Ziel,  weitere untere Einkommensgruppen von den 
Elternbeiträgen zu befreien.  
 
Dazu wird die Verwaltung beauftragt, die jährlichen Kosten für eine Beitragsfreistellung 
weiterer Einkommensgruppen in drei Schritten zu errechnen:
 
 
- bis 25.000 Euro 
- bis 37.000 Euro 
- bis 50.000 Euro. 
 
 
Begründung: 
 
Weitere untere Einkommensgruppen beitragsfrei zu stellen, ist eine große Entlastung für 
Eltern. Während der Elternzeit haben viele Familien gerade im unteren 
Einkommensbereich Einkommenseinbußen. 
 
Beitragsfreiheit schafft zudem Anreize, Kinder früh in die Tagesbetreuung zu geben, 
insbesondere bei den Familien, die besonderen Belastungen (z.B. Bildungsferne, 
Alleinerziehende usw.) sind. 
 
Die Chancen dieser Kinder auf Teilhabe werden durch frühkindliche Bildung, Erziehung 
und Betreuung nachhaltig vergrößert. 
 
 
 
gez. Jutta Möllers 
gez. Helga Bennink 
gez. Wilhelm Breitenbach 
gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen 
gez. Manfred Kehr 
gez. Hery Klas 
gez. Maria Klein-Schmeink 
gez. Karina Kuschewski 
gez. Jörn Möltgen 
gez. Carsten Peters 
gez. Tim Rohleder 
gez. Ilse Schleef 
gez. Dr. Rita Stein-Redent 
gez. Brigitte von Schoenebeck 
 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Windthorststr. 7 
48147 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
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www.gruene -muenster.de 
Antrag 
 
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16.09.2008

Beschlussvorlage

1575 Zeichen

V/1048/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Beitragsfreies Kindergartenjahr - Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0017/2008 "Kinder 
fördern, Eltern entlasten: Das letzte Kindergartenjahr wird beitragsfrei." 
Beitragsfreistellung weiterer Einkommensgruppen - Antrag der Bündnis 90/Die Grünen /GAL-
Fraktion an den Rat Nr. A-R/0046/2008 "Kindertagesbetreuung: weitere untere 
Einkommensgruppen von Elternbeiträgen befreien." 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.12.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
10.12.2008 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung:   
 
1. Dem Antrag der SPD-Ratsfraktion zur Einführung eines beitragsfreien Jahres für 
das letzte Kindergartenjahr wird nicht gefolgt. 
 
2. Dem Antrag der Bündnis 90/Die Grünen/GAL-Ratsfraktion, weitere Einkommens-
gruppen von den Elternbeiträgen zu befreien, wird nicht gefolgt. 
 
Dieser Beschlussvorschlag entspricht der Vorlage V/0687/2008. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es entstehen keine Kosten. 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien hat in seiner Sitzung am 02.12.2008 einstim-
mig beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die Vorlage V/0687/2008 dem Rat (Vorberatung 
im Hauptausschuss) vorzulegen. Die Vorlage ist als Anlage beigefügt. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/1048/2008 
Auskunft erteilt: 
Frau Pohl 
Ruf: 
4 92-51 00 
E-Mail: 
PohlA@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.12.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1048/2008 
 
 
 
I.V. 
gez. 
Dr. Andrea Hanke 
 
 
Anlage: 
Vorlage V/0687/2008

Beratungsverlauf (2)

10.12.2008 Hauptausschuss
TOP 29 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
10.12.2008 Rat
TOP 36 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Münzstraße 15
  • Windthorststraße 7

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Details

Vorlagen-Nr.
V/1048/2008
Typ
Vorlagen
Datum
04.12.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37