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V/0130/2015/1

Verbindliche Bedarfsplanung für teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Münster für 2015 - 2018 nach § 7 Abs. 6 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW)

Vorlagen 12.03.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.03.2015, TOP 26

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Anlage 2

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Anlage 1

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Ergänzungsvorlage Beschluss

5026 Zeichen

V/0130/2015/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Verbindliche Bedarfsplanung für teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Münster für 2015 - 
2018 nach § 7 Abs. 6 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
25.03.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Kommunale Pflegebedarfsplan für Münster 2015 – 2018 (Anlage Hauptvorlage) wird zur 
Kenntnis genommen. Die im Änderungsantrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen/GAL vom 03.03.2015 (Anlage 1) unter Ziffer B aufgeführten Änderungsvorschläge 
werden in den Kommunalen Pflegebedarfsplan für Münster 2015 – 2018 übernommen. 
Das Votum der Pflegekonferenz aus seiner Sitzung vom 04.03.15 (Anlage 2) wird in den 
Kommunalen Pflegebedarfsplan aufgenommen. 
 
2. Dem im Pflegebedarfsplan festgestellten Bedarf für stationäre Pflegeangebote für die Jahre 
2015 – 2018 wird zugestimmt. In 2015 werden Bedarfsbestätigungen gem. § 11 Abs. 7 
APG NRW für zusätzliche vollstationäre Pflege, die Träger oder Einrichtungen in den 
Jahren 2015 bis 2018 errichten möchten, nicht erteilt, soweit sie den Wert 70 bezogen 
auf das Jahr der beabsichtigten Realisierung wesentlich übersteigen; ferner muss der 
für das Vorhaben vorgesehene Standort unter sozialräumlichen Gesichtspunkten ge-
eignet sein. Da die gesetzlichen Vorgaben die Möglichkeit vorsehen, den Bedarf durch 
alternative Angebotsformen wie Wohn- und Hausgemeinschaften und Quartiersangebo-
te zu decken, hat die Stadt Münster einen großen Einschätzungs- und Planungsspiel-
raum. Ziel der kommunalen Pflegeplanung ist dabei die Abkehr von einem weiteren 
Ausbau von großen (Spezial-)Einrichtungen, stattdessen die Hinwendung zu individuel-
len Unterstützungsmodulen für das Leben zu Hause sowie zu quartiersbezogenen 
Wohn- und Pflegeangeboten, die auch eine umfassenden Pflege anbieten und sichern 
sollen. Hierzu zählen auch die sogenannten „Neuen Wohn- und Pflegeformen“. Darüber 
hinaus soll bei der Weiterentwicklung der Pflegebedarfsplanung auch die Trendvariante 
mit herangezogen werden. Die „Konferenz Alter und Pflege“ wird vor der Entscheidung 
beratend beteiligt. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0130/2015/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Frau Menke 
Ruf: 
492-5025 
E-Mail: 
MenkeChristine@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.03.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0130/2015/1 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Pflegebedarfsplanung für die kommenden Jahre mit weite-
ren Parametern weiterzuentwickeln und auf verschiedene Sozialräume der Stadt zu bezi ehen. 
Sie umfasst insbesondere komplementäre Hilfen, Wohn- und Pflegeformen, Wohninitia-
tiven sowie zielgruppenspezifische Angebotsformen wie persönliche Assistenz und die 
Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur. Die Planung hat übergreifende Aspekte 
der Teilhabe einer altenger echten Quartiersentwicklung zur Sicherung eines würdevo l-
len, inklusiven und selbstbestimmten Lebens, bürgerschaftliches Engagement und das 
Gesundheitswesen einzubeziehen (siehe auch § 7 APG NW) . Eine Bedarfsplanung wird 
auch für den teilstationären Bereich  (Tages- und Nachtpflege- sowie Kurzzeitpflegeein-
richtungen) vorgenommen. 
4. Die Pflegebedarfsplanung soll in die altengerechte Quartiersentwicklung integriert werden. Im 
Rahmen der Quartiersentwicklung sollen mittel- bis längerfristig in allen Teilgebieten 
Münsters Bedingungen geschaffen werden, die die Anforderungen an altengerechte 
Quartiere erfüllen. Hierzu wird auch der Handlungsplan „Masterplan Quartier“ (Ratsbe-
schluss 10.12.2013) entwickelt und umgesetzt werden. 
 
5. Die Verwaltung wird darüber hinaus  beauftragt, auf Grundlage der Ergebnisse des vo r-
liegenden Bedarfsplans Vorschläge zu entwickeln, wie der Bedarf - anders als über die 
klassischen stationären Angebote - über neue Wohn- und Pflegeformen wie Wohn- und 
Hausgemeinschaften, betreutes Wohnen, P flegewohngruppen, Wohnen mit Verso r-
gungssicherheit und weiteren Angeboten zur Sicherung einer umfassenden Pflege mi t-
telfristig zu decken ist.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Zunächst sind keine zusätzlichen Kosten zu erwarten. 
 
 
 
Begründung: 
Nachdem die P flegekonferenz am 04.03.2015 den Entwurf des Kommunalen Pflegebedarfsplans 
beraten und ihm zugestimmt hat, stimmte auch der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesun d-
heit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung in seiner Sitzung am 11.03.2015 der Vorlage i n der 
Fassung des Änderungsantrages der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 03.03.15 ei n-
stimmig zu. Die Verwaltung empfiehlt dem Haupt - und Finanzausschuss und dem Rat dem geä n-
derten Beschlussvorschlag zuzustimmen. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
1. Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL zur Vorlage V/0130/2015 vom 
03.03.2015 
2. Beratung des Kommunalen Pflegebedarfsplans für Münster 2015 – 2018 in der Sitzung der 
Pflegekonferenz am 04.03.15, Bericht/Votum

Anlage 2

2133 Zeichen

Beratung des Kommunalen Pflegebedarfsplans für Münster 
2015 – 2018  
in der Sitzung der Pflegekonferenz am 04.03.15 
Bericht / Votum 
Die kommunale Pflegekonferenz Münster stimmt dem vo rgelegten Kommunalen 
Pflegebedarfsplan für Münster 2015 – 2018 zur Fests tellung des Pflegebedarfs im 
stationären Bereich zu.  
Die Kommunikation der festgestellten Bedarfe und da s Auswahlverfahren und die 
Entscheidungskriterien für den Fall, dass mehrere T räger Interesse anzeigen, sollen im 
weiteren Verlauf entwickelt und transparent dargestellt werden. 
Die Pflegekonferenz unterstützt den sukzessiven Aus bau der Pflegebedarfsplanung unter 
Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention  in den kommenden Jahren. Dieser 
wird den gesamten Pflegesektor in den Blick nehmen,  womit auch die Pflege zu Hause mit 
oder ohne professionelle Unterstützung einbezogen w ird. Alternative Wohn- und 
Pflegeformen sollen quartiersbezogen entwickelt werden und unter Einbezug der Strukturen 
in den Quartieren mit Nachbarschaft, Initiativen un d Organisationen in die 
Quartiersentwicklung implementiert werden. Dabei si nd die Belange älterer Menschen, 
Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen ein zubeziehen. Vorhandene 
Pflegeeinrichtungen wollen und sollen in diesen Prozess einbezogen werden.  
Alle an der Bildungsarbeit und an der Diskussion um Wohn-/Pflege- und Betreuungskonzepte 
sowie deren Finanzierung Beteiligte müssen zusammen  Vielfalt, Nachhaltigkeit, 
Personalbedarf und Finanzierbarkeit in einen gemein samen Rahmen setzen. Hinzukommen 
müssen unumgänglich Strategien zur Darstellung der Wichtigkeit und zur Steigerung der 
Attraktivität pflegerischer Berufe. 
An erster Stelle soll die Frage stehen: Was wollen die Menschen? Diese Frage wird sowohl an 
die Pflegebedürftigen, die Angehörigen und die Pfle genden in allen Pflegeformen gestellt, 
aber auch an die noch nicht Pflegebedürftigen, dami t für die Zukunft an die Bedürfnisse und 
Wünsche der Menschen angepasste Wohn- und Pflegefor men entwickelt und aufgebaut 
werden können, in der sich Pflegebedürftige und Pflegende gut aufgehoben fühlen.  
Anlage  2

Anlage 1

12330 Zeichen

1 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL  
Ratsfraktion Münster  
Windthorststr. 7  
48147 Münster  
Fon: 0251 / 8 99 58 10  
Fax: 0251 / 8 99 58 15  
ratsfraktion@gruene-muenster.de  
www.gruene-muenster.de 
 
 
 
03.03.2015 
 
Änderungsantrag 
zur Vorlage V/0130/2015 
Verbindliche Bedarfsplanung für teil- und vollstationäre 
Pflegeeinrichtungen in Münster für 2015 - 2018 nach § 7 
Abs. 6 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG 
NRW) 
 
Der Rat / Ausschuss für Soziales, Stiftungen, 
Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
beschließt: 
A. Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert: 
I. Sachentscheidung: 
1. - wie Vorlage-  
2. In 2015 werden Bedarfsbestätigungen gem. § 11 Ab s. 7 APG NRW für zusätzliche 
vollstationäre Pflege, die Träger oder Einrichtunge n in den Jahren 2015 bis 2018 
errichten möchten, nicht erteilt, soweit sie  den W ert 70 bezogen auf das Jahr der 
beabsichtigten Realisierung wesentlich übersteigen;  ferner muss der für das Vorhaben 
vorgesehene Standort unter sozialräumlichen Gesicht spunkten geeignet sein. Da die 
gesetzlichen Vorgaben die Möglichkeit vorsehen den Bedarf durch alternative 
Angebotsformen wie Wohn- und Hausgemeinschaften und  Quartiersangebote zu 
decken, hat die Stadt Münster einen großen Einschät zungs- und Planungsspielraum. 
Ziel der kommunalen Pflegeplanung ist dabei die Abk ehr von einem weiteren Ausbau 
von großen (Spezial)- Einrichtungen, stattdessen di e Hinwendung zu individuellen 
Unterstützungsmodulen für das Leben zu Hause sowie zu quartiersbezogenen Wohn- 
und Pflegeangeboten, die auch eine umfassenden Pfle ge anbieten und sichern sollen. 
Hierzu zählen auch die sogenannten „Neuen Wohn- und Pflegeformen“. Darüber hinaus 
soll bei der Weiterentwicklung der Pflegebedarfspla nung auch die Trendvariante mit 
herangezogen werden. Die „Konferenz Alter und Pfleg e“ wird vor der Entscheidung 
beratend beteiligt. 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Pflegebedarf splanung für die kommenden Jahre mit 
weiteren Parametern weiterzuentwickeln und auf verschiedene Sozialräume der Stadt zu 
beziehen. Sie umfasst insbesondere komplementäre Hi lfen, Wohn- und Pflegeformen, 
Wohninitiativen sowie zielgruppenspezifische Angebo tsformen wie persönliche 
Assistenz und die Weiterentwicklung der örtlichen I nfrastruktur. Die Planung hat 
übergreifende Aspekte der Teilhabe einer altengerec hten Quartiersentwicklung zur 
Sicherung eines würdevollen, inklusiven und selbstb estimmten Lebens, 
bürgerschaftliches Engagement und das Gesundheitswesen einzubeziehen. (siehe auch § 
7 APG NW) Eine Bedarfsplanung wird auch für den teilstationär en Bereich (Tages- und 
Nachtpflege- sowie Kurzzeitpflegeeinrichtungen) vorgenommen. 
Anlage 1

2 
 
4. Die Pflegebedarfsplanung soll in die altengerech te Quartiersentwicklung integriert 
werden. Im Rahmen der Quartiersentwicklung soll mit tel- bis längerfristig in allen 
Teilgebieten Münsters Bedingungen geschaffen werden , die die Anforderungen an 
altengerechte Quartiere erfüllen. Hierzu wird auch der Handlungsplan „Masterplan 
Quartier“ (Ratsbeschluss 10.12.2013) entwickelt und umgesetzt werden. 
5. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, a uf Grundlage der Ergebnisse des 
vorliegenden Bedarfsplans Vorschläge zu entwickeln,  wie der Bedarf - anders als über 
die klassischen stationären Angebote - über neue Wo hn- und Pflegeformen wie Wohn- 
und Hausgemeinschaften, betreutes Wohnen, Pflegewoh ngruppen, Wohnen mit 
Versorgungssicherheit und weiteren Angeboten zur Si cherung einer umfassenden 
Pflege mittelfristig zu decken ist.  
II. Finanzielle Auswirkungen: 
- wie Vorlage 
Komplett neu angefügt 
B. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf für einen Kommunalen Pflegebedarfsplan 
wie folgt zu ändern: 
 
1) Seite 2, nach dem ersten Abschnitt einfügen: 
Mit dem neuen gesetzlichen Rahmen des GEPA NRW wird  ein Paradigmenwechsel 
gefördert weg von traditionellen Großeinrichtungen im alten Stil hin zu ambulanten Wohn- 
und Versorgungsarrangements in den Wohnquartieren d ie auch eine umfassende Pflege 
bieten. Also zu einer umfassenden Versorgungssicher heit im gewohnten Umfeld bzw. an 
dem Ort wo die Menschen leben und wohnen wollen. Es  bietet dabei auch eine Grundlage 
zur Stärkung der Selbstbestimmung und Teilhabe der Menschen mit Pflege- und 
Unterstützungsbedarfs sowie deren Angehörigen. Die auch in diesem Rahmen 
aufgegriffenen klaren Vorgaben der UN-Behindertenre chtskonvention hinsichtlich des 
Anspruchs auf Selbstbestimmung, gilt es bei der Pfl egebedarfsplanung besonders zu 
berücksichtigt.  
2) Seite 3, 3. Abschnitt nach … „in den Medien imme r wieder angefacht wird“ bitte einfügen: 
Die weit überwiegende Zahl der Menschen will ihr Le ben bis ins hohe Alter in der vertrauten 
Umgebung und Wohnquartier verbringen. Auch bei eint retender Pflegebedürftigkeit steht der 
Wunsch nach einem Wohn- und Pflegeangebot, das eine  eigene Häuslichkeit wie auch eine 
Versorgungssicherheit bietet. Bei der Weiterentwick lung der Pflegeinfrastruktur und 
Quartiersentwicklung muss dies mit einbezogen werden. 
3) Auf Seite 21 wird der Text unterhalb der Tabelle  18 wie folgt neu gefasst: 
Unter Zugrundelegung der konstanten Variante können für die Jahre 2015 – 2018 für jeweils 
70 Plätze jährlich für Angebote einer umfassenden P flege angenommen werden. Dieser 
ermittelte Bedarf soll nicht einer Einrichtung zuge ordnet oder genehmigt werden. Die 
vorgesehenen Standorte müssen unter sozialräumlichen Gesichtspunkten geeignet sein. Für 
die Stadt Münster  besteht ein großer Einschätzungs- und Planungsspiel raum bei dem 
insbesondere alternative Angebotsformen (Wohngemein schaften, Quartiersangebote) zu 
berücksichtigen sind. Für die nächste Aktualisierun g des Pflegebedarfsplans ist eine

3 
 
räumliche Einordnung des Bedarfs vorgesehen. In der  weiteren Planung sollte auch die 
Trendvariante verfolgt und in die weitere Planung e inbezogen werden. Dabei gilt es 
insbesondere auch präventive Angebote und ggfs. noch fehlende aber notwendige Angebote 
darzustellen. Dargestellt werden sollen auch die An gebote an gemeinschaftlichen 
Wohnformen und Wohninitiativen wie Mehrgenerationen wohnen und selbstinitiierten 
Wohnprojekten sowie an Altenwohnungen und Angebote des Wohnens mit 
Versorgungssicherheit, Quartiersstützpunkten und Eh renamtsprojekten. Zudem sollen auch 
komplementäre Angebote und der Bedarf an teilstatio nären Einrichtungen wie Tages- und 
Nachtpflege sowie auch der Kurzzeitpflege (insbeson dere auch solitärer Einrichtungen) 
aufgezeigt werden  
Ziel ist die Abkehr von einem weiteren Ausbau von g roßen (Spezial)- Einrichtungen, 
stattdessen die Hinwendung zu individuellen Unterst ützungsmodulen für das Leben zu 
Hause sowie zu quartiersbezogenen Wohn- und Pflegea ngeboten, die auch eine 
umfassenden Pflege anbieten und sichern sollen. Hie rzu zählen auch die sogenannten 
„Neuen Wohn-und Pflegeformen“. 
Die für ein lebenslanges Wohnen im Quartier wichtig e Infrastruktur, die auch eine 
Versorgungsicherheit bei Pflegebedarf ermöglicht, s oll in Zusammenarbeit der Träger und 
Anbieter von Gütern wie Dienstleistungen, der bürge rschaftlichen Akteure und der Stadt vor 
Ort gestaltet werden.  
 
Begründung:  
Eine wichtige Zielsetzung des neuen Alten- und Pfle gegesetzes APG NRW ist es, die 
kommunale Planungs- und Steuerungsverantwortung für  den Bereich der Pflegeinfrastruktur 
nachhaltig zu stärken. Gerade die kommunalen Vertre ter haben in der Anhörung im Landtag 
geltend gemacht, dass es mit dieser Zielsetzung nic ht vereinbar ist, wenn die Kommunen 
auch durch das neue Alten- und Pflegegesetz weiterh in verpflichtet werden, neue und 
zusätzliche Kapazitäten in Pflegeeinrichtungen fina nziell zu fördern, obwohl der 
entsprechende Bedarf vor Ort bereits gedeckt ist. Wenn den Kommunen eine entsprechende 
Steuerungsmöglichkeit eingeräumt werden soll, erfor dert dies eine rechtlich verbindlichere 
Form der Pflegeplanung und eine entsprechende Bedar fsfeststellung. Hierfür schafft der 
neue Absatz 6 im APG NRW die Grundlage. Wir schon i m Entwurf der Kommunalen 
Pflegeplanung für Münster dargelegt, hat die Kommun e einen großen Einschätzungs- und 
Planungsspiel-raum und kann insbesondere auch alter native Angebotsformen 
(Wohngemeinschaften, Quartiersangebote) zur Deckung des Bedarf mit berücksichtigen. 
Mit dem nun vorgelegten Kommunalen Pflegebedarfspla n für Münster 2015 – 2018 nutzt 
Münster die Möglichkeit der Bedarfssteuerung. Da es  diese Möglichkeit bisher nur in NRW 
gibt, beschreitet Münster hiermit auch einen neuen Pionierweg in der kommunalen 
Pflegeplanung. Denn im Unterschied zu der tradition ellen Bedarfsplanung in der Zeit vor 
2003 legen heute die Vorgaben nahe insbesondere kom plementäre Hilfen, neuen Wohn- 
und Pflegeformen sowie zielgruppenspezifische Angeb otsformen wie persönliche Assistenz 
und die Weiterentwicklung der örtlichen Infrastrukt ur in die Bedarfsplanung mit 
einzubeziehen. Zudem hat die Planung übergreifende Aspekte der Teilhabe einer 
altengerechten Quartiersentwicklung zur Sicherung e ines würdevollen, inklusiven und 
selbstbestimmten Lebens, bürgerschaftliches Engagem ent und das Gesundheitswesen 
einzubeziehen.

4 
 
Bei dieser ersten verbindlichen Bedarfsplanung für die Stadt Münster muss die Arbeit auch 
vor dem Hintergrund des sehr kurzen Zeitrahmens gew ürdigt werden, die zur Verfügung 
stand. Bei der Expertise dieser ersten Auflage wird  dabei zunächst noch ein konstanter 
Planungsansatz verfolgt, bei dem die relativen Rate n an Pflegebedürftigen gleich bleiben 
und entsprechend der demografischen Entwicklung fortgeschrieben werden.  
Abgeleitet von dem bislang vergleichsweise hohen An teil der stationären Versorgung an der 
pflegerischen Infrastruktur in Münster ist dies vielleicht ein erster Ansatz, um mit der Planung 
beginnen zu können. Dies kann aber nur eine Momenta ufnahme für die Planung darstellen, 
da derzeit möglicherweise noch hinreichende Grundla gen für eine Trendplanung fehlen. 
Allerdings spricht einiges dafür, in der Weiterentw icklung der Kommunalen Pflegeplanung in 
Münster auch die Trendvariante zugrunde zu legen. G erade der in Münster verfolgte Weg 
der Entwicklung von Quartierskonzepten bezieht viel e Bereiche und Akteure mit ein, die zur 
Schaffung der Versorgungssicherheit und Teilhabe vo n Menschen mit Pflege- und 
Unterstützungsbedarf einen wichtigen Beitrag leisten. Hierzu gehören neben den Wohn-, die 
Pflege- und Unterstützungsangebote, die sozialen Ei nrichtungen und Netzwerke, die 
Infrastruktur zu Sicherung des alltäglichen Bedarfs und nicht zuletzt auch die gesundheitliche 
Versorgung. Hierbei werden auch die Angebote zur Prävention (z.B. 55+) und zur Teilhabe in 
Zukunft eine noch stärkere Rolle spielen. Schon heu te sind Aktivitäten, Beratungs- und 
Unterstützungsangebote durch Träger in Münster und durch die Stadt selbst hierauf 
angelegt. Es ist daher nicht von der Hand zu weisen , dass diese Innovative und präventive 
Ausrichtung in Münster sich perspektivisch auch auf die Bedarfssituation auswirken wird. 
Zudem gilt es zu berücksichtigen, dass sich die Ver weildauer in den stationären 
Heimeinrichtungen in den vergangenen deutlich verkü rzt hat. Betrug die Verweildauer in 
einem Heim vor etwa 15 Jahren noch 2-3 Jahre, so si nd es heute nur noch 8-9 Monate. 
Diese wesentlich kürzere Verweildauer hat auch zur Folge, dass die Heimeinrichtungen von 
wesentlich mehr Menschen als Ort des Wohnens und er Pflege genutzt werden. Dies könnte 
auch den Schluss nahelegen, dass eine reine lineare Fortschreibung des Bedarfs nicht mehr 
zeitgemäß ist.  
Die Vorstellung der Menschen, wie sie im Alter lebe n wollen hat sich in den letzten Jahren 
deutlich gewandelt. Alternativen zu den traditionel len Formen der pflegerischen Versorgung 
werden eingefordert. der in vielen Umfragen geäußer te Wille des Großteils der Menschen 
auch bei eintretender Pflege selbstbestimmt über de n Ort des Wohnens und Lebens 
entscheiden zu können, muss sich auch in einer komm unalen Pflegeplanung 
niederschlagen. Zudem sind die Vorgaben der UN-Behi ndertenrechtskonvention zu 
unterstützen, hier insbesondere die Sicherung der Teilhabe und Selbstbestimmung. 
 
gez. Harald Wölter 
Otto Reiners 
Sylvia Rietenberg 
Petra Dieckmann 
Brigitte Hasenjürgen 
Jörg Rostek 
und Fraktion

Beratungsverlauf (2)

18.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 23 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2015 Rat
TOP 26 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Windthorststraße 7

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Details

Aktenzeichen
V/0130/2015/1
Typ
Vorlagen
Datum
12.03.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37