V/0899/2018
Stärkung des Fachbereichs Bildende Kunst
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Anlage A
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Anlage A zur V/0899/2018 Kurzüberblick Mit der Vorlage V/0899/2018 „Stärkung des Fachbereichs Bildende Kunst“ folgt die Verwaltung dem Ratsantrag der Fraktionen CDU, Bündnis90/Die Grünen/GAL „Bildende noch stärker fördern“ (A-R-/0089/2017) und zeigt Möglichkeiten auf, wie der Fachbereich Bildende Kunst zukünftig wei- terentwickelt werden kann, um auf die unterschiedlichen Ausprägungen der Gegenwartskunst zu reagieren und diese noch stärker als bislang in den Fokus kommunaler Kunstförderung zu rü- cken. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Stärkung der Bildenden Kunst auf der Basis von Qualität und Kontinuität bedeutet einen Aus- bau und eine Festigung des Renommees Münsters als international anerkannter Kunststandort sowie eine Stärkung Münsters als Stadt der Lebensart. Mit der Vorlage werden dementsprechend folgende Ziele aus den Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess verfolgt: Wir werden als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler Ausstrah- lung entwickeln Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken Zielerreichung: Mit dieser Vorlage werden Ansätze dargelegt, Bildende Kunst stärker als bislang zu fördern. Dazu wird die bestehende Ausstellungstätigkeit der Kunsthalle Münster mit ihrem internationalen, nati- onalen und lokalen Programm weiterentwickelt sowie die Vermittlungstätigkeit im Rahmen der Ausstellungen der Kunsthalle wie auch zur Kunst im öffentlichen Raum aufgebaut und zukunfts- weisend ergänzt. Ein Stipendienprogramm mit Sichtbarkeit über die Grenzen Münsters hinaus wird eingerichtet ebenso wie ein wissenschaftliches Volontariat zur Stärkung des Fachbereichs Bildende Kunst. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG 0401 Kulturmanagement/Kulturförderung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Liegt nicht vor.
A-R_0089_2017_a-r-0089-2017-Bildende_Kunst
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0089/2017 Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 21. November 2017 Ratsantrag B ildende Kunst noch stärker fördern 1. Die Stadt Münster erstellt ein Konzept kommunaler Kunstförderung, das die bereits bestehenden institutionellen und konzeptionellen Rahmenbedingungen von Bildender Kunst in der Stadt weiterentwickelt. Dabei sollen der Bestand, die Weiterentwicklung und das Entstehen neuer privater, Vereins- und anderer nicht kommunaler Initiativen und Institutionen vorrangig berücksichtigt werden. 2. Ziel eines solchen Konzeptes ist es, auf die Differenzierung und Diversifizierung von Gegenwartskunst zu reagieren und diese noch stärker als bisher in den Focus kommunaler Kunstförderung zu nehmen. Dem für Münster so bedeutsamen Thema „Kunst und Öffentlichkeit“ sollte dabei besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Die Präsentation internationaler Kunst soll dabei genau wie der Förderung junger – auch lokaler – Kunst im Fokus stehen. 3. Das Konzept soll außerdem dazu beitragen, die überregionale Position und Aufmerksamkeit, die die Stadt alle 10 Jahre mit Hilfe der Skulptur.Projekte erzielt, zu verfestigen. 4. Dabei sind die folgenden Aspekte zu berücksichtigen und ihre Einbeziehung in ein solches Konzept zu prüfen: • die neue Rolle der Dominikanerkirche als (Dauer-)Ausstellungsort für Gerhard Richters Pendel-Installation in Kombination mit weiteren Nutzungen, • die Frage eines weiteren innenstadtnahen Ausstellungsraumes für zeitgenössische Kunst und interdisziplinäre Diskurse - neben der Kunsthalle am Hafen, • die Ausweitung von Atelierangeboten für AbsolventInnen der Kunstakademie bzw. für KünstlerInnen allgemein, • die Zwischennutzung von Häusern, Wohnungen oder Ladenlokalen für temporäre Projekte oder als Atelier, • die Ausschreibung eines kommunalen Förderpreises Bildende Kunst für junge KünstlerInnen, u. a. 5. Bei der anstehenden Neubesetzung der Leitungsstelle für die Kunsthalle Münster ist zu berücksichtigen, dass die neue Leitung die entsprechenden - spartenübergreifenden - Kompetenzen und Erfahrungen für die Entwicklung und Ausgestaltung eines solchen Konzeptes mitbringt. Anlage1 zur Vorlage V/0899/2018 2 6. Bei allen Fragen ist die Kooperation mit den in der Stadt bereits ansässigen öffentlichen Kulturakteuren (Uni, Kunstakademie, LWL, Museen, Kunstverein ...) und privaten Kulturschaffenden (Galerien, Ausstellungshallen, Netzwerken, Initiativen, Ateliergemeinschaften ...) zu suchen und zu nutzen. Darüber hinaus soll geprüft werden, inwieweit eine Kooperation mit Akteuren aus der Region - auch über die Grenze zu den Niederlanden hinaus (Uni Twente, AKI Enschede ...) - sinnvoll und machbar ist. Begründung: Die gerade zu Ende gehenden Skulptur.Projekte 2017 sind in der Öffentlichkeit und in der (Fach-)Presse auf so große Resonanz gestoßen wie keine der Vorläufer- Ausstellungen. Fast 56 Prozent der im Münster-Barometer Befragten hat die Skulpturenausstellung „gut“ oder „sehr gut“ gefallen. Genau so viele messen den Skulptur.Projekten eine „sehr große Bedeutung“ für das Image der Stadt zu. Resümee des Münster-Barometers: „Die Münsteraner lieben die Skulptur-Projekte, und das mehr denn je.“ Vielleicht liegt es auch daran, dass die Ausstellung sich gewandelt hat. Dominierten in der Auftaktausstellung 1977 noch die klassischen Skulpturen aus Beton, Stein und Stahl, so liegt der Schwerpunkt der aktuellen Ausstellung bei Installationen und Performances, ephemeren Kunstwerken also, die stärker auf das Prozesshafte der Kunst orientieren als auf das Werk selbst im Sinne eines materiell greifbaren Kunstwerks. Die Vorschläge der städtischen Kunstkommission für den Ankauf von Werken der Skulptur.Projekte 2017 dokumentieren genau diese veränderten künstlerischen Schwerpunktsetzungen. Diese Differenzierung und Diversifizierung der zeitgenössischen Kunst von der Malerei über Fotografie und Video bis zu temporären Installationen, Performances und Konzeptkunst soll die städtische Kulturpolitik noch stärker als bisher in den Blick nehmen und zur Grundlage eines Konzeptes kommunaler Kunstförderung machen. Das beinhaltet auch die Vernetzung mit anderen Kunstsparten wie Theater, Tanz, Literatur und Musik. Die fachlichen und ästhetischen Ansprüche, die an eine neue Leitung der Kunsthalle Münster zu stellen sind - die bisherige langjährige Leiterin scheidet Anfang des Jahres 2018 aus -, sollen die Umsetzung eines solchen Konzeptes sicherstellen. Die Veränderung der Kunstszene durch regionale und internationale Einflüsse - vor allem auch im Gefolge von Migration und Bevölkerungswachstum - ist dabei besonders zu berücksichtigen. Hier dürften sich zahlreiche Möglichkeiten für neue künstlerische Themen und Strategien ergeben. Die Kooperation mit anderen Akteuren in Stadt und Region soll das vorhandene Know How für die städtischen Aktivitäten nutzen; die vorhandenen Kontakte - und eventuell neue - lassen sich ganz sicher in die kommunalen Planungen einbinden. gez. Dr. Dietmar Erber gez. Dr. Petra Dieckmann und Fraktion und Fraktion
Beschlussvorlage
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V/0899/2018 V/0899/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Stärkung des Fachbereichs Bildende Kunst Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Beratungsfolge 28.11.2018 Kulturausschuss Vorberatung 29.11.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E - Government Vorberatung 05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 12.12.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Bericht zur Stärkung des Fachbereichs Bildende Kunst wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL (Anlage 1 A-R/0089/2017) ist damit erledigt. Begründung: Mit dem Ratsantrag der Fraktion CDU und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Bildende Kunst noch stärker fördern“ (A-R/0089/2017) liegt die Aufforderung an die Verwaltung vor, die bestehenden Strukturen im Fachbereich Bildende K unst in wesentlichen Punkten weiterzuentwickeln und ausz u- bauen, um auf die unterschiedlichen Ausprägungen der Gegenwartskunst zu reagieren und diese noch stärker als bislang in den Fokus kommunaler Kunstförderung zu rücken. Dabei bedeutet die Förderung der bildenden Kunst auf der Basis von Qualität und Kontinuität nicht nur einen Ausbau und eine Festigung des Renommees Münsters als international anerkanntem Kunststandort, sondern auch eine Stärkung Münsters als Stadt der Lebensart. Die Bildende Kunst ist ei n wesentlicher Faktor, um Münster als moderne Großstadt zu stärken und insbesondere für junge, kreative und kunstint e- ressierte Bevölkerungsschichten attraktiv zu machen. Für die Stadt und ihre Bevölkerung ist die bi l- dende Kunst zu einem notwendigen Faktor und unabdingbaren Bestandteil städtischer Entwicklung und Identitätsbildung geworden. Kulturamt 09.11.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Radtke Telefon: 492-4191 Radtke@stadt-muenster.de - 2 - V/0899/2018 Weit über seine Grenzen hinaus wird Münster als wichtige Spielstätte der zeitgenössischen Kunst wahrgenommen, wobei die Skulptur Projekte, die seit 1977 in Münster statt finden, eine entscheiden- de Rolle spielen. Die städtische Sammlung der Kunst im öffentlichen Raum, die stetig und auf einem hohen Niveau ausgebaut wird, bietet auch zwischen den alle zehn Jahre stattfindenden Skulptur Pro- jekten eine einzigartige Möglichkeit , die für viele Menschen als schwer zugänglich empfundenen Spielarten der internationalen Gegenwartskunst im Blickfeld zu haben und für eine breite Bevölk e- rungsschicht zugänglich zu machen. Gleichzeitig ist die Sammlung Ausdruck für eine weltoffene und tolerante Stadtgesellschaft, die sich bewusst von den kurzlebigen Effekten des Konsums und obe r- flächlicher Unterhaltung abgrenzt und nach Individualität strebt. Für junge wie etablierte Kunstschaffende ist in Münster ein Umfeld gewachsen, welches ihnen die Möglichkeit zur individuellen Entwicklung bietet: Von der künstlerischen Ausbildung an der Kunstak a- demie über das bestehende Angebot von Ateliers für freischaffende Künstler/ -innen bis hin zu den Ausstellungsmöglichkeiten in der Kunsthalle Münster, dem West fälischen Kunstverein und Off - Spaces wie dem FAK (Förderverein aktuelle Kunst), der Halle am Hawerkamp oder dem Wewerka Pavillon. Zugleich ist Münster mit seinen großen Atelierhäusern (Speicher II am Hafenweg, Am H a- werkamp, FAK und Schulstraße) über die Ak ademie hinaus ein Ort der Kunstproduktion. In Münster beheimatete Institutionen wie der Westfälische Kunstverein und die Kunsthalle Münster als städtische Institution sind mit ihren Ausstellungsprogrammen über Münster hinaus bekannt. Aufgabenfeld Fachbereich Bildende Kunst In diesem Gefüge spielt der Fachbereich Bildende Kunst der Stadt Münster eine wichtige Rolle. Zum Aufgabenfeld des Fachbereichs gehört die inhaltliche Verantwortung für die zeitgenössische Sam m- lung von Kunst im öffentlichen Raum, das Erstellen fachlicher Stellungnahmen und Gutachten in Fra- gen der bildenden Kunst, die Entwicklung neuer Projekte, die das Bild des Stadtraums thematisieren. Zudem ist der Fachbereich beratend für impulsgebende, innovative Projekte der bildenden Kunst t ä- tig, motiviert und moderiert die Vernetzung und Kooperation verschiedener Träger und Aktivitäten. Den Schwerpunkt des Fachbereichs Bildende Kunst bildet jedoch die Leitung der Kunsthalle Münster. Seit ihrer Eröffnung im Jahr 1991 ist die Kunsthalle durch ihr Programm zu einem national und inte r- national bekannten Ausstellungshaus geworden mit enger Anbindung an die lokale und regionale Szene. In wechselnden Ausstellungen ohne permanente Sammlung hat sie die Möglichkeit, flexibel auf aktuelle Tendenzen und gesellschaftlich relevante Themen zu reagieren und diese in den Blick zu nehmen. Auf über 1.000 qm Projektfläche widmet sich die Kunsthalle Münster der Präsentation und Diskussion neuester Tendenzen der zeitgenössischen bildenden Kunst. Einzel - und Gruppenausstel- lungen spiegeln das lokale, das nationale und internationale Kunstgeschehen wider. Dabei versteht sich die Kunsthalle Münster als Produktionsort und Laboratorium, an dem Künstler/ -innen risikoreich und experimentell arbeiten können, nicht zuletzt durch ihre Ausstattung mit Werkstatt und Atelier. Die Verbindung von Produktion, Präsentation und Kommunikation ist ein Alleinstellungsmerkmal der Insti- tution, das von Künstlerinnen und Künstlern sehr geschätzt wird. Seit Juni 2018 liegt zudem die inhaltliche Betreuung von Gerhard Richters Installation „Zwei graue Doppelspiegel für ein Pendel“ in der Dominikanerkirche in der Verantwortung der Kunsthalle, wodurch sich das Aufgabenfeld des Fachbereichs noch einmal deutlich erweitert hat. - 3 - V/0899/2018 Personelle Ausstattung Aktuell wird das bestehende Aufgabenfeld des Fachbereichs Bildende Kunst mit dem Schwerpunkt Kunsthalle nur durch die Leitung der Kunsthalle ausgeführt, wobei sie durch das Sekretariat und die Rechnungsstelle im Kulturamt unterstützt wird. Alle Mitarbeiter/-innen, die in den Bereichen inhaltliche Konzeption, technische Umsetzung und Außendarstellung am Erfolg der Kunsthalle beteiligt sind, sind Freiberufler/-innen, die aus den Projektmitteln der Kunsthalle finanziert werden. Vergleichbare Institutionen wie die Kunsthalle Tübingen, das Kunsthaus Hamburg oder die Kunsthalle Osnabrück haben neben der Leitung in der Regel mindestens eine feste Stelle für die Technik sowie eine/n fes t- angestellte/n Kurator/-in alternativ dazu eine Assistenz oder eine/n Volontär/ -in und/oder eine festan- gestellte Person für die Vermittlung. Was von außen als belastbare institutionelle Struktur erscheint, ist tatsächlich nur ein Team -on- Demand, dessen Zusammenarbeit immer wieder neu ausgehandelt werden muss. Durch die au s- schließliche Zusammenarbeit mit Freiberufler/-innen besteht keine gesicherte Infrastruktur, neben der Leitung der Kunsthalle Münster gibt es kein verlässlich abrufbares Team vor Ort, das jenseits der konkreten Ausstellungsproduktion die alltäglichen Abläufe garantier t, was u. a. vor dem Hintergrund ein Problem darstellt, dass es mit dem Kulturamt und der Kunsthalle zwei Orte gibt, an denen jemand aus dem Fachbereich Bildende Kunst personell präsent sein muss. Damit besitzt die Kunsthalle f i- nanziell vor allem aber strukturell noch immer den Projektstatus der Anfangsjahre, aus dem sie inhalt- lich seit langer Zeit herausgewachsen ist. Zudem bleibt ihr die Chance verwehrt durch ein Vermit t- lungsprogramm auf sich aufmerksam zu machen und damit auf ein breites Publikum zuzugeh en und ihren Bildungsauftrag umfassend wahrzunehmen. Finanzielle Ausstattung Zur Umsetzung der Aufgabenbereiche im Fachbereich Bildende Kunst stehen ca. 84.000 Euro aus dem städtischen Haushalt und 1,0 VZÄ zur Verfügung. Damit ist der Fachbereich Bildende Kunst und allem voran das Programm der Kunsthalle Münster in hohem Maße von Drittmitteln abhängig. Die Drittmittel sind immer projektbezogen und stehen in Abhängigkeit zum eingesetzten Eigenanteil. Durch die aktive und erfolgreiche Drittmittelakquise ko nnte der Etat in den vergangenen Jahren auf durchschnittlich 160.000 Euro gesteigert werden. Die akquirierten Drittmittel setzten sich pro Jahr zusammen aus ca. 25.000 Euro Spendenbeiträgen der Freundeskreismitglieder und aus ca. 55.000 Euro, die aus Fördermitteln privater Initiativen, aus (unternehmensnahen) Stiftungen sowie aus öffent- lichen Förderinstitutionen (z. B. British Council , Pro Helvetia Schweiz, Mondriaan Fonds Niederlande, Kunststiftung NRW, Kulturministerium NRW) stammen. Aktuell teilt sich der Etat von ca. 160.000 Euro/Jahr wie folgt auf: Festausgaben Mitarbeiter/ -innen über Werk - und Honorarverträge + Aufsichten: ca. 70.000 Euro International besetztes Ausstellungsprogramm in der Kunsthalle Münster mit 3 Ausstellungen im Jahr + Förderpreisausstellung der Kunstakademie Münster + Ausstellung in der Stadthaus- Galerie Münster, sofern diese wieder zur Verfügung steht: ca. 85.000 Euro Begleit- und Vermittlungsprogramme zu den Ausstellungen: ca. 5.000 Euro Die Pflege der Skulpturensammlung im städtischen Besitz wird von Amt für Immobilienm a- nagement finanziert. - 4 - V/0899/2018 Möglichkeiten der Weiterentwicklung des Fachbereichs Bildende Kunst Inhaltliche Konzeption Um der Aufforderung des Ratsantrags (A -R-/0089/2017) nachzukommen, der vorsieht, die Bildend e Kunst stärker zu fördern, ist geplant, künftig verschiedene Bereiche der Förderung und Vermittlung der Gegenwartskunst aus - bzw. aufzubauen. Mit Blick auf die bestehenden Strukturen des Fachb e- reichs Bildende Kunst wird der Bedarf deutlich, diese zu festi gen, auszubauen und weiterzuentw i- ckeln. Die bereits bestehenden Ansätze und Angebote sind auf ihre Potenziale hin zu schärfen, zu bündeln, weiterzuentwickeln und zukunftsweisend zu ergänzen. Zugleich soll die nationale und inte r- nationale Vernetzung der Münsteraner Kunstszene gestärkt werden. Dem für Münster so bedeutsamen Thema „Kunst und Öffentlichkeit“ soll besondere Aufmerksamkeit zukommen. Die Präsentation internationaler Kunst soll ebenso wie die Förderung junger Kunst im Fokus stehen, wobei die überregionale Position und Aufmerksamkeit der Stadt gefestigt werden soll. Dabei sollen die Bereiche nicht getrennt voneinander gedacht, sondern im Dialog miteinander weite r- entwickelt werden. Ausstellungswesen, Vermittlung/Kunst und Öffentlichkeit sowie di e Nachwuch s- förderung werden so als sich ergänzende Einheiten zusammen gedacht, einander durchdringend gestaltet. 1. Ausstellungen Vorgesehen ist, das Programm der Kunsthalle Münster als national und international bekanntes Au s- stellungshaus mit Anbindung der lokalen und regionalen Szene weiter auszubauen und die Kunstha l- le deutlicher zu einem Ort der Diskussion zeitgenössischer Tendenzen in der bildenden Kunst zu m a- chen und damit für eine nationale und internationale Vernetzung der Münsteraner Kunstszene zu sor- gen. Durch die projektbezogene Einladung wechselnder Gastkurator/-innen aus unterschiedlichen Fachbe- reichen, die allein oder gemeinsam mit der Leitung der Kunsthalle Münster Ausstellungen kuratieren, ist es der Kunsthalle Münster möglich, verschied ene gesellschaftlich relevante Themen auf gleic h- bleibend hohem Niveau in den Blick zu nehmen. Zugleich sorgt die Zusammenarbeit mit unterschie d- lichen Kurator/-innen aus dem In- und Ausland für eine zunehmende Vernetzung und Sichtbarkeit der Institution wie auch der lokalen Szene im In - und Ausland. Zudem soll die Kooperation mit Instituti o- nen im europäischen Ausland weiter ausgebaut werden, wobei künftig nicht nur Ausstellungen nach Münster geholt werden, sondern auch von der Kunsthalle Münster aus ins Ausl and gehen sollen, wodurch die Kunsthalle Münster noch stärker als bislang als Produktionsort in Erscheinung tritt. In diesem Zusammenhang wird derzeit zusammen mit Institutionen aus Herford, Bielefeld und Osna b- rück (darunter das Marta Herford, der Bielefel der Kunstverein und die Kunsthalle Osnabrück) daran gearbeitet, 2020 den jährlichen Kongress des IKT (International Association of Curators of Contempo- rary Art) in die Region zu holen, der in den vergangenen Jahren u. a. in Danzig, Vilnius, Oslo und Brüssel stattgefunden hat. Der IKT ist eine Mitgliederorganisation, die bedeutende Kurator/ -innen aus der ganzen Welt zusammenbringt, um Wissen und Ideen auszutauschen und ihre beruflichen Net z- werke zu erweitern. Auch jenseits der Skulptur Projekte würde der Kon gress Aufmerksamkeit der Fachwelt für Münster, seine Institutionen und die lokale Szene bedeuten. Um der lokalen und regi o- nalen Szene auch darüber hinaus Sichtbarkeit zu verleihen und die Möglichkeit der Vernetzung zu geben, ist auch weiterhin geplant Küns tler/-innen aus Münster und Umgebung in das Ausstellung s- programm wie das begleitende Diskursprogramm der Kunsthalle Münster einzubeziehen, sie insb e- - 5 - V/0899/2018 sondere auch in Gruppenausstellungen mit verschiedenen nationalen und internationalen Positionen zusammenzubringen. Auch künftig sollen zumindest temporär Räume in der Innenstadt sowie der öffentliche Raum seitens der Kunsthalle bespielt werden, wobei vermehrt mit Akteur/ -innen vor Ort kooperiert werden soll. Be i- spielhaft hierfür ist das Projekt „Flurstücke“, das nach den ersten beiden Ausgaben 2011 und 2015 im Jahr 2019 zum dritten Mal unter der Beteiligung der Kunsthalle Münster stattfinden wird. Das Festival nutzt den öffentlichen Raum als Spielstätte für Theater und Performance. Dabei steht die Zusa m- menarbeit mit dem Theater am Pumpenhaus, der Filmwerkstatt und dem Theater Titanick exempl a- risch für eine Zusammenarbeit über die Grenzen der Institutionen und unterschiedlichen Künste, der künftig verstärkt nachgegangen werden soll, um die angestammten Räume zu v erlassen und Gre n- zen aufzubrechen. Von einer dauerhaften Bespielung von Freiflächen in Ladenlokalen o. Ä. im Innen- stadtbereich durch die Kunsthalle wird dagegen abgesehen, um der freien Szene nicht die Möglic h- keit zu nehmen, diese für Projekte nutzen zu kö nnen. Da es in Münster eine verhältnismäßig geringe Anzahl an Off -Spaces gibt, möchte der Fachbereich Bildende Kunst die wenigen freien Flächen in Münster nicht selbst besetzten, sondern hinsichtlich der kulturellen Nutzung möglicher Orte vielmehr in beratender Funktion für die ansässigen Künstler/-innen tätig werden und anregen, diese Räume zu nutzen. Nur in Einzelfällen und im Kontext besonderer Vorhaben ist geplant, diese Räume selbst zu nutzen. 2. Vermittlung/Kunst und Öffentlichkeit Durch den Aus - bzw. Aufbau der Vermittlungsarbeit soll eine breitere Öffentlichkeit auch über die Ausstellungen hinaus für die Auseinandersetzung mit der Gegenwartskunst begeistert werden, wodurch ein permanenter Beitrag zum Thema „Kunst und Öffentlichkeit“ geleistet wir d. Ein öffentl i- ches kostenfreies Vermittlungsprogramm soll künftig über die begleitenden Texte hinaus einen Z u- gang zu den mitunter komplexen Themen der zeitgenössischen Kunst geben und darüber hinaus gesellschaftliche Themen adressieren. Hierdurch wird die Kunsthalle für eine deutlich größere Zie l- gruppe zu einem Ort der Auseinandersetzung mit zeitgenössischer Kunst und leistet einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Vielfalt in der Stadt. Öffentliche Führungen in der Kunsthalle Münster ermöglichen den Bes ucher/-innen eine unmittelbare Form des Zugangs zu den Ausstellungen und den darin verhandelten Themen wie auch einen dire k- ten Austausch mit den Kurator/ -innen, wodurch die Verbindung zur Institution gestärkt wird. Zudem soll im Rahmen von Künstler/ -innengesprächen die Auseinandersetzung mit der zeitgenössischen Kunst gefördert werden. Auch zusätzliche Expert/-innengespräche können das Programm bereichern, die Stadtgesellschaft adressieren. Weitere Formate, die in Zukunft vermehrt eine Rolle spielen sollen, sind Filmreihen, Vorträge und Symposien, die je nach Ausstellung eine wertvolle Ergänzung darste l- len können. Insbesondere für diese Formate ist vorgesehen mit anderen Akteur/ -innen der Stadt zu kooperieren und dadurch ein breites Publikum anzusprechen. Dies kann die Kunstakademie oder das Institut für Kunstgeschichte sein, Designer/ -innen, Architekt/-innen oder der Kunst nicht unmittelbar nahestehenden Institutionen aus den Bereichen der Informatik, Physik oder Neuroforschung. Hier bietet Münster mit seine r breiten universitären Landschaft und aktiven Stadtgesellschaft zahlreiche Anknüpfungspunkte für Kooperationen, wie jüngst die Zusammenarbeit mit dem Institut für Physik im Kontext der Installation „Zwei graue Doppelspiegel für ein Pendel“ von Gerhard Richter in der Domini- kaner Kirche gezeigt hat. - 6 - V/0899/2018 Dabei soll nicht allein der reale/analoge Raum, sondern verstärkt auch der virtuelle/digitale Raum als Ort der Diskussion und Vermittlung aber auch als Ort der Kunstpräsentation in die Überlegungen mi t- einbezogen werden. Die virtuelle Erweiterung des physischen Ausstellungsraums bietet die Möglic h- keit, über die eigenen Räumlichkeiten hinauszugehen und damit online auch über die Grenzen Müns- ters hinaus eine Sichtbarkeit für das Kunstgeschehen in der Stadt zu erzeu gen. Hier gilt es in den kommenden Jahren eine Infrastruktur aufzubauen. Es wird zudem ein enger Austausch mit der Kunstakademie und dem kunstgeschichtlichen Seminar angestrebt mit dem langfristigen Ziel, dass in Seminaren unmittelbar auf die Ausstellunge n in der Kunsthalle eingegangen wird und Besuche der Kunsthalle zu einem festen Bestandteil des Lehrplans werden. Insbesondere in der Nähe von Kunst und Wissenschaft gilt es zukünftig verstärkt, Synergien zu schaffen und zu nutzen. Neben der jährlich statt findenden Förderpreisausstellung der Kunstak a- demie, die in regelmäßigen Abständen einen Überblick über die lokale Nachwuchsszene Münsters ermöglicht, ist eine Kooperation mit den Münster Lectures an der Akademie bereits in Planung. Im Rahmen der Partizipat ion der Kunsthalle an der Vortragsreihe erfolgt eine Verflechtung von Theorie und Praxis. Zugleich wird die Kunsthalle Münster damit noch deutlicher zu einer wichtigen städtischen Institution für die Ausbildung junger Künstler/-innen. „Kunst und Öffentlic hkeit“ als Diskussions - bzw. Vermittlungsansatz soll künftig nicht allein in den Räumlichkeiten der Institution Kunsthalle stattfinden, sondern auch in den öffentlichen Raum hinau s- treten. Für die städtische Sammlung der Kunst im öffentlichen Raum, jüngst e rweitert um die Installa- tion „Zwei graue Doppelspiegel für ein Pendel“ von Gerhard Richter in der Dominikanerkirche wird ein Vermittlungsformat erarbeitet, wodurch der historisch bedeutenden Sammlung von Skulpturen im öffentlichen Raum auch zwischen den al le 10 Jahre stattfindenden Skulptur Projekten Sichtbarkeit verliehen wird. Auch hier ist vorgesehen, ein Vermittlungsangebot online zu schaffen, das die klass i- schen Vermittlungsangebote in Form von Führungen und Gesprächen ergänzt. 3. Einrichtung eines Volontariats Um die Weiterentwicklung des Fachbereichs Bildende Kunst realisieren zu können, ist die dauerhafte Einrichtung eines wissenschaftlichen Volontariats mit einer Laufzeit von je zwei Jahren notwendig. Dabei hat die Unterstützung durch eine/n Volontär/-in den Vorteil, dass der Fachbereich Bildende Kunst anders als durch die punktuelle Unterstützung durch die Freiberufler/ -innen auf allen Ebenen Unterstützung bekommt und auch sichtbar gestärkt wird. Strukturell bedeutet die Einrichtung eines Volontariats somit eine deutliche Aufwertung des Fachbereichs Bildende Kunst mit seinem Schwe r- punkt Kunsthalle. In den Aufgabenbereich des Volontariats fallen zum einen die Unterstützung der Leitung der Kunsthalle bei der Planung, Vorbereitung und Realisierun g des Ausstellungsprogramms in der Kunsthalle Münster sowie eventueller weiterer Spielstätten wie der Stadthausgalerie oder g e- sonderter Projekte wie beispielsweise dem Festival „Flurstücke“ (wie unter Punkt 1 beschrieben). Die Möglichkeit der Realisierung einer eigenen Ausstellung etwa im Projektraum Atelier 4.1 im Speicher II unter Einbeziehung der lokalen Szene stellt darüber hinaus eine besondere Möglichkeit der Qualifizie- rung für den/die Volontär/-In dar. Zum anderen fällt in den Aufgabenbereich des Vol ontariats die Mit- arbeit im Bereich der Vermittlungsarbeit. Auch hier gilt es nicht nur die Leitung der Kunsthalle Münster zu unterstützen, sondern auch eigenverantwortlich Veranstaltungen im Rahmen des Vermittlungspr o- gramms zu konzipieren, zu organisieren und durchzuführen. Gerade der virtuelle Raum kann hier zu einem Experimentierfeld werden. - 7 - V/0899/2018 Die personelle Unterstützung durch ein Volontariat macht den Ausbau der Vermittlungsarbeit (wie in Punkt 2 beschrieben) und damit auch das deutlichere Wahrnehmen des Bildungsauftrags der Kunst- halle Münster als städtischer Institution auch über die Ausstellungstätigkeit hinaus erst möglich, ins - besondere dann, wenn es um die Erarbeitung eines Vermittlungsformats für die städtische Sammlung der Kunst im öffentlichen Raum geht. Darüber hinaus gilt es die Leitung der Kunsthalle beim Erstellen fachlicher Stellungnahmen und Gutachten in Fragen der bildenden Kunst sowie allgemeinen Aufg a- ben des Fachbereichs Bildende Kunst durch Recherchen und Zuarbeit zu unterstützen. Zudem steht der Ausbau von Programmen zur künstlerischen und kuratorischen Nachwuchsförderung ein weiteres Arbeitsgebiet dar. Da der vielfältige Aufgabenbereich (Verwaltung, Betreuung einer Sammlung und die Abläufe in der Ausstellungshalle) die Möglichkeit eine r umfassenden Ausbildung im Fachbereich Bildende Kunst bietet, kann sich die Stadt Münster durch diese Form der befristeten Anstellung nachhaltig in der Nachwuchsförderung im Bereich bildende Kunst etablieren. 4. Nachwuchsförderung Die Entwicklung und F örderung von Programmen und Initiativen, die ein hohes Innovations - und Im- pulspotential für die professionelle Kunstszene vor Ort haben, sollen künftig ausgebaut werden. In diesem Zusammenhang bietet die Ansiedlung der NRW Stipendien für Künstler/ -innen und Kurator/- innen durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein -Westfalen ab Juli 2019 aktuell die Möglichkeit eine Förderung auf hohem Niveau und mit überregionaler Strahlkraft z u- künftig nach Münster zu holen. Die Überlegungen der Kulturabteilung des Landes NRW zur Neuko n- zeption der NRW Residenzstipendien für bildende Künstler/ -innen und Kurator/ -innen (derzeit noch angesiedelt auf Schloss Ringenberg) stellt zu diesem Zeitpunkt eine einmalige Chance für die Stadt Münster dar, ein an gesehenes Nachwuchsförderprogramm für die Stadt zu gewinnen und dieses für den Ausbau der professionellen jungen Kunstszene in Münster zu nutzen. Hier ergänzen sich das Interesse des Landes NRW und die Ziele der Stadt Münster, den Fachbereich Bildende Kuns t zu stärken. Bestehende Strukturen werden gestärkt, um neue Aspekte ergänzt, optimiert und zukunft s- fähig ausgebaut. Von dem Standort Münster als Betreuungszentrum im Bereich der Nachwuchsförde- rung über die Akademie hinaus profitieren gleichsam alle jungen Künstler/-innen. Die neue Komp e- tenz und Expertise im Bereich der Nachwuchsförderung intensiviert im Feld junger Gegenwartskunst die Aufmerksamkeit für die Stadt. Neue Angebote und Potenziale bedingen sich hier gegenseitig – das betrifft professionelle Bet reuung, neue Austauschoptionen, verbesserte Produktionsbedingungen und Ausstellungsmöglichkeiten gleichermaßen. Bei den NRW Residenzstipendien handelt es sich um eine Nachwuchsförderung, die von einer pr o- fessionellen Betreuungsstruktur begleitet wird. Dab ei prägen der intensive Austausch unter den St i- pendiat/-innen aufgrund des gemeinsamen Wohnens und Arbeitens, ein Mentoring durch regelmäß i- ge Präsentationen der eigenen Arbeiten und Beratung durch eine/n Expert/ -in mit langjähriger Erfah- rung in der Nachwuc hsförderung junger bildender Künstler/ -innen und Kurator/-innen, die Förderung der künstlerischen wie kuratorischen Arbeit durch die Realisierung mehrerer Ausstellungen und die Vernetzung mit unterschiedlichen Institutionen den besonderen Charakter des Sti pendiums. Damit stellt das Stipendienprogramm eine Form dar, das über eine reine Residenz hinausgeht und jenseits einer monetären auch eine inhaltliche Förderung bietet. Münsters kulturelle Infrastruktur bietet für die Neukonzeption der NRW Stipendien idea le Bedingungen, da hier auf höchstem Niveau Ausbildung, Produktion, Präsentation, Sammlung und Vermittlung im Bereich der bildenden Kunst stattfinden. Zusätzlich bietet ein solches Modell der Nachwuchsförderung in Münster ideale Voraussetzungen für - 8 - V/0899/2018 die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den Niederlanden. Langfristig sollen pro Jahr 10 St i- pendien in Münster angesiedelt werden – 6 Künstler/-innen (Stipendium je für ein Jahr) und 4 Kur a- tor/-innen (Stipendium je für 6 Monate). Die Dauer des Stipendiums sor gt für eine Einbindung der Stipendiat/-innen ins Stadtgeschehen, schafft die Möglichkeit des Austauschs mit der Kunstszene vor Ort, dies gibt einerseits neue Impulse in die Stadt hinein, andererseits agieren die Stipendiat/ -Innen als Multiplikatoren für die Stadt. Den Grundstein des Stipendienprogramms könnten ab 2019 zwei Jahresstipendien für bildende Künstler/-innen sowie zwei Halbjahresstipendien für Nachwuchskurator/ -Innen des Landes NRW bi l- den, voraussichtlich ergänzt um zwei Jahresstipendien für bildende Künstler/-innen der Kunststiftung NRW. In den Folgejahren soll das Stipendienprogramm durch internationale Kooperationen auf in s- gesamt 10 Stipendien ausgebaut werden. Realisierung der Stärkung des Fachbereichs Bildende Kunst Die Aufwandsermächtigung des Fachbereichs „Bildende Kunst“ liegt derzeit bei 84.000 Euro. Um die zuvor erwähnten Maßnahmen zu realisieren und damit den geforderten Punkten des Ratsantrags (A - R-/0089/2017) gerecht zu werden, bedarf es notwendigerweise einer Erhöhung der Projektm ittel des Fachbereichs „Bildende Kunst“. Für die beschriebene Stärkung des Fachbereichs Bildende Kunst ist eine Aufstockung des Haushaltsansatzes des Fachbereichs notwendig. Weiterhin besteht die No t- wendigkeit einer dauerhaften personellen Unterstützung du rch eine/n Volontär/in. Dabei birgt die E r- höhung der Projektmittel die Möglichkeit, mit gleichem Aufwand ungleich mehr Drittmittel einwerben zu können. Mit einem erhöhten Eigenanteil kann bei einem Großteil der Förderer auch eine höhere Fördersumme beantragt werden. Derzeit liegt das Verhältnis bei 1:1. Bei einer Erhöhung der zur Ve r- fügung stehenden Projektmittel ist mit einem ähnlich starken Anstieg der Drittmittel zu rechnen. Für eine Stärkung des Fachbereichs Bildende Kunst werden für folgende Punkte zu sätzliche Haus- haltsmittel in Höhe benötigt: 1. Der Ausbau des internationalen Ausstellungsprogramms mit Anbindung der lokalen und regio- nalen Kunstszene ist mit einem Betrag von ca. 55.000 Euro zu kalkulieren. Dabei entfallen jährlich etwa 10.000 Euro auf ein e/n Gastkurator/ -in, etwa 10.000 Euro auf Honorar - und Werkverträge für die Einrichtung von Technik sowie den Ausstellungsauf - bzw. -abbau, in der Kunsthalle wie außerhalb, ca. 15.000 Euro für Kommunikation und Publikationen und 15.000 Euro für Ausleihen u nd Transporte. Zudem wird für die Planung, Organisation und Durchfü h- rung von international bedeutenden Veranstaltungen wie z. B. dem IKT Congress, die der Vernetzung und Sichtbarkeit der Institution Kunsthalle Münster und der Stadt Münster als Kunststandort dienen, jährlich ein Betrag von 5.000 Euro einkalkuliert. 2. Der Ausbau des Vermittlungsprogramms der Kunsthalle Münster für ein breiteres Publikum sowie die Intensivierung der Vernetzung mit Akteur/-Innen vor Ort ist mit einem Betrag von ca. 17.000 Euro zu kalkulieren, hiervon entfallen etwa 6.000 Euro auf Honorare und Reisekosten für eingeladene Gäste sowie eventuelle Produktionskosten, ca. 4.000 Euro auf die Bewerbung der zusätzlichen Veranstaltungen, ca. 3.000 Euro für die Infrastruktur (Technik, Auf - und Ab- bau) sowie 4.000 Euro für die Einrichtung, Bespielung und Betreuung der virtuellen Plattform. Für die Entwicklung eines Vermittlungskonzepts zur städtischen Sammlung von Kunst im ö f- fentlichen Raum sowie in der Folge von dessen Durchführung durch eine/n ausgebildeten Kunstvermittler/-in wie dessen Bewerbung sind zudem jährlich 8.000 Euro einzuplanen. - 9 - V/0899/2018 3. Für die personelle Stärkung des Fachbereichs Bildende Kunst durch ein Volontariat bedarf es zusätzlicher finanzieller Mittel in Höhe von 21.000 Euro. 4. Münster als neues Betreuungszentrum und als Ort der Nachwuchsförderung über die Grenzen der Stadt hinaus zu etablieren, bedarf es für die Zuwendungen für die Künstler/ -innen und Ku- rator/-innen, Programmkosten für die Ausstellungen, das Mentoring der Stip endiat/-innen so- wie Mietkostenzuschüsse zusätzlicher finanzieller Mittel. Daraus ergeben sich für die Stadt Münster zusätzliche Kosten in Höhe von 40.000 Euro. Das Land NRW wird sich voraussich t- lich mit ca. 70.000 Euro an dem Stipendienprogramm beteiligen, die Kunststiftung NRW v o- raussichtlich mit ca. 43.000 Euro. Weitere Drittmittel werden eingeworben, u. a. für die Koope- ration mit den Niederlanden beim Mondriaan Fonds und dem Akademieverbund ArtEZ (Ar n- hem, Enschede, Zwolle). Für die Weiterentwicklung bzw. Realisierung der unter den Berichtspunkten 1, 2 und 4 benannten Aufgaben ab dem Jahr 2019 ist eine Erhöhung der Aufwandsermächtigung des Fachbereichs Bi l- dende Kunst um 141.000 Euro erforderlich. Der zusätzliche Finanzbedarf für die Umsetzung der Aufgaben des Fachbereichs stehen im Haushaltsplan 2019 derzeit nicht zur Verfügung, da es während der Haushaltsaufstellung noch nicht möglich war die Kosten zu beziffern und in den Haushaltsplanentwurf einzustellen. Nach derzeitigem Stand ist es daher erst möglich , diese Mittel für den Haushaltsplan 2020 anzumelden. i.V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A Anlage 1: Antrag an den Rat Nr. A-R/0089/2017
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Schulstraße
- Hafenweg
- Am Hawerkamp
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Details
- Aktenzeichen
- V/0899/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.09.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37