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V/0237/2022

120. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung - Bebauungsplan Nr. 631 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 10.05.2022

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Anlage A

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V-0237-2022-Anlage-1-Geltungsbereiche

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2052 Zeichen

Anlage A zur V/0237/2022
Kurzüberblick
Inhalt der Vorlage sind die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne für das
neue Wohngebiet im Bereich Feldstiege / Hannaschweg / Hunnebecke in Nienberge.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein
Wohngebiet mit rund 500 Wohneinheiten, überwiegend als Mehrfamilienhäuser inkl. gefördertem
Wohnungsbau nach „SoBoMü“-Beschluss und zugehöriger sozialer Infrastruktur wie einer Schule
und mehreren Kindergärten.
Die mit dieser Vorlage verbundenen Änderungs- bzw. Aufstellungsbeschlüsse stehen am Anfang
der Bauleitplanverfahren. Im weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligungen sowie schließlich die abschließenden Beschlüsse bzw.
Satzungsbeschlüsse.
Finanzierung
Durch die formale Einleitung der Bauleitplanverfahren entstehen der Stadt Münster keine Kosten.
Naturgemäß ergeben sich im Verlauf des Verfahrens die üblichen in diesem Kontext stehenden
Ausgaben für Gutachten wie bspw. Artenschutz, Lärm, Entwässerung. Mit der im Anschluss
anstehenden Grundstücksvermarktung werden wiederum beträchtliche Einnahmen erwartet.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung
ist
X vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Es besteht eine unmittelbare Relevanz für das Themenfeld der Demographie, da Münster als
wachsende Stadt für die weitere Einwohnerentwicklung entsprechende Entwicklungsflächen für
den Bau neuer Wohnungen zur Verfügung stellen muss.
Das Thema Klimaschutz ist betroffen, da die Entwicklung eines Wohngebiets immer einhergeht
mit einer Versiegelung und Bebauung von Flächen, welche sich auf das lokale Klima auswirken
kann.
Die tatsächlichen Auswirkungen auf die genannten Querschnittsthemen werden sich im weiteren
Verlauf der Konkretisierung der Planung ergeben.

V-0237-2022-Anlage-1-Geltungsbereiche

565 Zeichen

GeltungsbereichMaßstab 1:5000120. Änderung des FNPim Stadtbezirk Münster-West im Stadtteil Nienbergeim Bereich Feldstiege / Hannaschweg / Hunnebecke
Anlage 1a zur Vorlage Nr. V/0237/2022

Anlage 1b zur Vorlage Nr. V/0237/2022
GeltungsbereichMaßstab 1:5000Bebauungsplan Nr. 631Nienberge - Feldstiege / Hannaschweg / Hunnebecke

Anlage 1c zur Vorlage Nr. V/0237/2022
GeltungsbereichMaßstab 1:50002. Änderung des Bebauungsplans Nr. 306Nienberge - Gewerbegebiet und Sportzentrum Feldstiegeim Bereich des Gewerbegebiets zwischen der Feldstiege und der Altenberger Straße

Beschlussvorlage

6717 Zeichen

V/0237/2022
V/0237/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
1. 120. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-West im
Stadtteil Nienberge im Bereich Feldstiege / Hannaschweg / Hunnebecke
Beschluss zur Änderung
2. Bebauungsplan Nr. 631: Nienberge - Feldstiege / Hannaschweg / Hunnebecke
Beschluss zur Aufstellung
[Wohngebiet Feldstiege]
3. Zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 306: Nienberge - Gewerbegebiet und Sportzentrum
Feldstiege im Bereich des Gewerbegebiets zwischen der Feldstiege und der Altenberger Straße
Erweiterter Beschluss zur Änderung
[Anpassung des Gewerbegebiets]
Beratungsfolge
07.06.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
08.06.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung
09.06.2022 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
14.06.2022 Hauptausschuss Vorberatung
14.06.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch
(BauGB) im Stadtbezirk Münster-West im Stadtteil Nienberge im Bereich Feldstiege /
Hannaschweg / Hunnebecke zu ändern (120. Änderung des FNP).
2. Für den Bereich Feldstiege / Hannaschweg / Hunnebecke in Nienberge ist gemäß § 2 Abs. 1
BauGB ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB zur Festsetzung von Art und Maß der
baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen
aufzustellen (Bebauungsplan Nr. 631).
Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Flurstücke:
Gemarkung Nienberge,
Flur 19,
Flurstücke 2, 40, 253, 254, 255,
Stadtplanungsamt
24.05.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Hecker
T elefon:492-6167
HeckerT@stadt-muenster.de

- 2 -
V/0237/2022
T eileder Flurstücke 72, 232, 259,
Flur 20,
Flurstücke 183, 263, 299, 337, 340, 342,
T eileder Flurstücke 232, 234, 235, 343.
3. Der vom Rat der Stadt Münster am 06.04.2022 gefasste und im Amtsblatt der Stadt Münster
Nr. 11 am 14.04.2022 bekanntgemachte Beschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 306: Gewerbegebiet und Sportzentrum Feldstiege im Bereich des Gewerbegebiets zwischen
der Feldstiege und der Altenberger Straße wird um das Flurstück 249 der Flur 20 der
Gemarkung Nienberge erweitert.
Innerhalb des Änderungsbereichs liegen somit die folgenden Flurstücke:
Gemarkung Nienberge,
Flur 20,
Flurstücke 43, 46, 87, 90, 91, 92, 98, 102, 104, 106, 107, 108, 114, 115, 136, 167, 169, 170,
171, 172 173, 187, 188, 189, 209, 214, 215, 218, 222, 223, 241, 244, 246, 247, 249, 250, 252,
253, 254, 255, 258, 262, 267, 268, 269, 270, 271, 272, 275, 276, 303, 304, 305, 326, 332, 333,
334, 344, 345,
T eileder Flurstücke 234, 281.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Durch die formale Einleitung der Bauleitplanverfahren entstehen der Stadt Münster keine Kosten.
Naturgemäß ergeben sich im Verlauf des Verfahrens die üblichen in diesem Kontext stehenden
Ausgaben für Gutachten wie bspw. Artenschutz, Lärm, Entwässerung. Mit der im Anschluss
anstehenden Grundstücksvermarktung werden wiederum beträchtliche Einnahmen erwartet.
Begründung:
Im Rahmen der Fortschreibung des Baulandprogramms (siehe Vorlage Nr. V/0104/2020) wurde eine
Fläche im Nordwesten von Nienberge als Potenzialfläche für Wohnungsbau identifiziert und von der
Stadt Münster erworben. Geplant ist ein Wohngebiet mit rund 500 Wohneinheiten, überwiegend als
Mehrfamilienhäuser inkl. gefördertem Wohnungsbau nach „SoBoMü“-Beschluss und zugehöriger
sozialer Infrastruktur wie einer Schule und mehreren Kindergärten.
Um die hohen Qualitätsansprüche erfüllen zu können, hat die Stadt Münster 2021/2022 einen
zweiphasigen städtebaulichen Realisierungswettbewerb durchgeführt. Neben der Schaffung von
neuen, klimaangepassten Wohnangeboten sowie der zugehörigen sozialen Infrastruktur war die
städtebauliche und funktionale Verknüpfung des neuen Wohnquartiers mit dem vorhandenen
Siedlungsrand ein Ziel des Wettbewerbs. Weiterhin sollte unter Einbeziehung vorhandener
landschaftlicher Strukturen eine ansprechende Freiraumgestaltung im Übergangsbereich zur offenen
Landschaft aufgezeigt werden. Darüber hinaus waren die Integration von Wasser und
wasserwirtschaftlichen Belangen (Sicherstellung der Entwässerung des Quartiers sowie
Überflutungsschutznachweis), aber auch ein aktives gestalterisches Einbeziehen des Elementes
Wasser Zielsetzungen des Entwurfs.
Da das geplante Wohngebiet unmittelbar an ein bestehendes Gewerbegebiet angrenzt, ist an der
Straße „Feldstiege“ ein Mischgebietsstreifen (mit Wohnen, nicht störendem Gewerbe, Dienstleistungs-
und Büronutzung) als wichtige Voraussetzung für ein verträgliches Nebeneinander im
Übergangsbereich vorgesehen.
Mit dieser Vorlage soll nun die Entwicklung des Wohngebiets angestoßen werden. Durch den
Aufstellungsbeschluss wird das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 631 gestartet (siehe

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V/0237/2022
Beschlussvorschlag 2). Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtliche Zulässigkeit zur
Umsetzung des Entwurfs, der im Anschluss an das Verhandlungsverfahren als
Bearbeitungsgrundlage herangezogen wird. Der Geltungsbereich des aufzustellenden
Bebauungsplans umfasst neben dem Wettbewerbsgebiet auch noch eine Ideenfläche im Südwesten
zur Sicherung freiräumlicher Strukturen.
Neben der Aufstellung des Bebauungsplans muss auch der Flächennutzungsplan (FNP) geändert
werden, der hier bislang u.a. Gewerbegebietsflächen vorsieht (120. Änderung des FNP , siehe
Beschlussvorschlag 1). Der Änderungsbereich des FNP weicht vom Geltungsbereich des
Bebauungsplans ab, weil die wirksam dargestellten Gewerbegebietsflächen über die zukünftig
geplanten Siedlungsflächen hinausreichen und zukünftig dort nicht mehr verfolgt werden sollen. Um
die bisher bestehende Grünstrukturen zu sichern werden die derzeit im FNP als
Gewerbegebietsflächen südwestlich der Feldstiege, welche außerhalb des Geltungsbereichs des
Bebauungsplans liegen, künftig als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Da Gewerbe- und Wohngebiet unmittelbar miteinander zusammenhängen, hat der Rat der Stadt
Münster mit der im April beschlossenen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 306 die Weichen für die
Entwicklung des Bereichs um die Feldstiege gestellt (siehe Vorlage Nr. V/0041/2022). Im
seinerzeitigen Änderungsbeschluss fehlte das zentral im Änderungsbereich liegende Flurstück
Nr. 249 in der Flurstücksauflistung, weshalb im Rahmen dieser Vorlage der Änderungsbereich um die
Auflistung dieses Flurstücks ergänzt werden soll (siehe Beschlussvorschlag 3).
Die Geltungsbereiche der 120. Änderung des FNP ,des Bebauungsplans Nr. 631 und der 2. Änderung
des Bebauungsplans Nr. 306 sind in der Anlage 1 dieser Vorlage dargestellt.
In Vertretung
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Geltungsbereiche

Beratungsverlauf (5)

07.06.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.06.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 7.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.06.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2022 Hauptausschuss
TOP 31.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2022 Rat
TOP 39.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Altenberger Straße
  • Hannaschweg
  • Feldstiege

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Details

Aktenzeichen
V/0237/2022
Typ
Vorlagen
Datum
10.05.2022
Erstellt
30.03.2022 17:40