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V/0472/2020

Vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 375: Gievenbeck - Toppheide (Hensenstraße / Gescherweg / Rüschhausweg)

Vorlagen 20.05.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2020, TOP 51.2.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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V-0472-2020-Anlage-1

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Anlage A

1444 Zeichen

Anlage A zur V/0472/2020 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage ist der Beschluss zur vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans 
Nr. 375: Gievenbeck - Toppheide für den Bereich des Gescherwegs, um die Neuerrichtung eines 
Wohnquartiers zu ermöglichen.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist die Schaffung zusätzlichen Wohnraums unter Beibehaltung bzw. Wiederansiedlung sozia-
ler Einrichtungen.  
Ein Teilziel hierfür ist die Änderung des geltenden Planungsrechts.  
Es ist beabsichtigt, mit der Vorlage zur Änderung die Leitorientierungen aus dem IMS-Prozess  
 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln - mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell-
schaft 
 
zu erreichen. 
 
Finanzierung 
Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos-
ten. 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlagen: §§ 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 i. V. m. §§ 12 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die zuvor beschriebene Nutzung soll es ermöglichen, dem zu erwartenden demographischen 
Wandel durch das Angebot entsprechender Wohn- und Sozialangebote Rechnung zu tragen.

Beschlussvorlage

2501 Zeichen

V/0472/2020 
V/0472/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 375: Gievenbeck - Toppheide 
(Hensenstraße / Gescherweg / Rüschhausweg) 
[Neubau Wohnquartier] 
Beschluss zur Änderung 
 
 
Beratungsfolge 
 
   18.06.2020 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   18.06.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   24.06.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Bebauungsplan Nr.  375: Gievenbeck - Toppheide (Hensenstraße / Gescherweg / Rüschhau s-
weg) ist gemäß §§  2 Abs. 1 und 1 Abs.  8 i. V. m. §§ 12 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) im B e-
reich Gescherweg 87, 87a, 87b, zu ändern (vorhabenbezogene 2. Änderung).  
 
Innerhalb des Änderungsbereichs liegen die folgenden Grundstücke:  
 
Gemarkung Münster,  
Flur 60, Flurstück 284, Teile der Flurstücke 254 und 85. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Ko s-
ten.  
 
 
Begründung: 
Der Bebauungsplan soll mit der Zielsetzung geändert werden auf dem Grundstück Gescherweg 87, 
87a, 87b ein neues Wohnquartier errichten zu können. Da die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt 
sind, soll die Bebauungsplanänderung als Bebauungsplan der Innenent wicklung gemäß 
§ 13 a BauGB durchgeführt werden.  
Stadtplanungsamt 
 
25.05.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Kurz / Herr Puke 
Telefon: 492-6140 / -6192 
Kurz@stadt-muenster.de 
Puke@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0472/2020 
Das Plangebiet ist Bestandteil des Wohngebietes Toppheide mit ca. 800 Wohneinheiten, das seit 
Mitte der 1990er Jahre auf ehemals militärisch genutzten Flächen entstanden ist. Das vorhandene 
eingeschossige Barackengebäude wird aktuell für das MuM (Mehrgenerationenhaus und Mütterzen t-
rum) sowie ein Jugendzentrum genutzt. Eine ehemals auch dort vorhandene Kindertagesstätte wurde 
zwischenzeitlich zur Hensenstraße verlagert. 
Das Barackengebäude erfüllt trotz seiner historischen Bedeutung für die Entwicklung von Gievenbeck 
nicht die Denkmalschutzkriterien. 
Mit der Bebauungsplanänderung soll der Neubau eines vielfältigen Wohnungsangebotes bei Fortbe-
stand bzw. Wiederansiedlung der hier etablierten sozialen Einrichtungen (Jugendzentrum, MuM, Kita) 
ermöglicht werden.  
 
 
 
 
Unterschrift 
 
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Änderungsbereich

V-0472-2020-Anlage-1

113 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0472/2020
Plangebiet / Maßstab 1:2500Bebauungsplan Nr. 375, 2. Änderung© Stadt Münster

Beratungsverlauf (4)

18.06.2020 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 49.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2020 Rat
TOP 51.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Hensenstraße
  • Gescherweg 87
  • Rüschhausweg

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Details

Aktenzeichen
V/0472/2020
Typ
Vorlagen
Datum
20.05.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37