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V/0305/2018

Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Münster für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster

Vorlagen 10.04.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.05.2018, TOP 16

Anlage 1 - Satzung zur Änderung der Betriebssatzung AWM

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage 1 - Satzung zur Änderung der Betriebssatzung AWM

1111 Zeichen

Satzung zur Änderung 
der Betriebsatzung der Stadt Münster 
für die „Abfallwirtschaftsbetriebe Münster“ 
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in 
der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW, S. 666), zuletzt ge-
ändert durch Gesetz vom 23.01.2018 (GV.NRW S. 90) in Verbindung mit der Eigen-
betriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) in der Fassung der 
Bekanntmachung vom 16.11.2004 (GV. NRW S. 644), zuletzt geändert durch Gesetz 
vom 08.07.2016 (GV. NRW S. 559) hat der Rat der Stadt Münster am ______ folgen-
de Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Münster für die „Abfallwirt-
schaftsbetriebe“ beschlossen: 
Artikel I 
§ 4 Absatz 1 erhält folgende Fassung: 
§ 4 
Betriebsausschuss 
 
(1) Der Betriebsausschuss besteht aus 9 stimmberechtigten Mitgliedern, die nach 
den Vorschriften der §§ 50, 58 GO NRW gewählt werden. 
 
Artikel II 
Inkrafttreten 
Diese Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Münster für die „Abfall-
wirtschaftsbetriebe Münster“ tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in 
Kraft.

Anlage A

1636 Zeichen

Anlage A zur V/0305/2018 
Kurzüberblick 
Die Satzung für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) ist aufgrund einer veränderten 
rechtlichen Bewertung anzupassen, der Betriebsausschuss der AWM aufzulösen, neu zu bilden 
und neu zu besetzen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. 
Dazu zählt auch die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen. 
Im konkreten Fall ist das Ziel mit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzungsänderung er-
reicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe:   
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
keine finanziellen Auswirkungen 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit der Satzungsänderung verändert sich die Zusammensetzung des Gremiums. Aktuell besteht 
das Gremium aus 13 Männern und 2 Frauen. § 12 Absatz 7 Landesgleichstellungsgesetz als Soll-
Vorschrift ist zu beachten; ebenso der Beschluss des Rates zur paritätischen Besetzung der städ-
tischen Gremien.

Beschlussvorlage

6259 Zeichen

V/0305/2018 
V/0305/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Münster für die Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster 
 
 
Beratungsfolge 
 
   16.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   16.05.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die anliegende Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Münster für die Abfall-
wirtschaftsbetriebe Münster (Anlage 1) wird beschlossen. 
 
2. Der Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster wird mit Wirkung zum 
16.05.2018 aufgelöst. 
 
3. Der Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetrieb Münster wird mit Wirkung ab In-Kraft-
Treten der o. g. Satzung neu gebildet und besteht gem. der Betriebssatzung künftig aus 9 
Mitgliedern. 
 
4.  In den Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster werden gewählt:  
 
Mitglied Liste der Stellvertretungen 
1.    
2.    
3.    
4.    
5.    
6.    
7.    
8.    
9.    
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
keine 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
30.04.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Lembeck 
Telefon: 492-3360 
LembeckA@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0305/2018 
 
Begründung: 
 
Der Betriebsausschuss für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) ist 2014 nach der Kommu-
nalwahl in seiner heutigen Konstellation gebildet worden. Die AWM sind eine nicht wirtschaftliche 
kommunale Einrichtung im Sinne des § 107 Absatz 2 Ziffern 3 und 4 der Gemeindeordnung für das 
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), die nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten verwaltet wird und 
entsprechend der Vorschriften über Eigenbetriebe geführt wird. Im allgemeinen Sprachgebrauch hat 
sich der Begriff eigenbetriebsähnliche Einrichtung dafür eingebürgert. 
 
Im Zusammenhang mit der Bildung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Bäder Münster“ hat die 
Bezirksregierung Münster darauf aufmerksam gemacht, dass für eigenbetriebsähnliche Einrichtungen 
nicht automatisch sämtliche Vorschriften des Eigenbetriebsrechts anwendbar sind. Vielmehr hat in 
jedem Einzelfall eine „Entsprechungs“-Prüfung stattzufinden, ob die in Betracht kommende Vorschrift 
auch auf nicht wirtschaftliche kommunale Einrichtungen zugeschnitten ist. Die Bezirksregierung 
Münster hat in diesem Zusammenhang auf die geplanten Regelungen zur Mitarbeiterbeteiligung hin-
gewiesen. 
 
Aus diesem Anlass hat die Verwaltung für die Betriebssatzungen der eigenbetriebsähnlichen Einrich-
tungen die Frage der Zulässigkeit von Beschäftigten im Betriebsausschuss überprüft. Unter Hinweis 
auch auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 09.04.2003 – 1 A 500/01.PVL – ist 
das Ergebnis, dass in einer öffentlichen Einrichtung die Besetzung des Betriebsausschusses mit Ver-
tretern der Beschäftigten den Vorgaben des Demokratieprinzips widerspricht, d. h. eine ununterbro-
chene demokratische Legitimationskette nicht gegeben ist.  
 
In der Konsequenz ist die Betriebssatzung für die AWM anzupassen, der Betriebsausschuss der 
AWM aufzulösen, neu zu bilden und neu zu besetzen. 
 
Bei der Größe des Betriebsausschusses der AWM hat sich die Verwaltung an der Größe der Be-
triebsausschüsse für die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen citeq und Münster Marketing orientiert 
und empfiehlt daher, hier ebenfalls 9 Sitze vorzusehen.  
 
Da eine Sitzung des Betriebsausschusses der AWM vor den Sommerferien und vor der nächsten 
Ratssitzung erforderlich ist, ist die Besetzung des Betriebsausschusses der AWM in der Ratssitzung 
am 16.05.2018 erforderlich.  
 
Nach § 50 Abs. 3 GO NRW ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme ei-
nes Wahlvorschlages ausreichend, wenn sich die  Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf 
einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Für einen einheitlichen Wahlvorschlag kann bei 
einer Ausschussgröße von 9 Mitgliedern von folgender Sitzverteilung ausgegangen werden:  
 
CDU-Fraktion     3 Sitze 
SPD-Fraktion     2 Sitze 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 2 Sitze  
FDP-Fraktion     1 Sitz 
Fraktion DIE LINKE.    1 Sitz 
 
Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag (einstimmiger Beschluss) nicht zustande, so wird nach den 
Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die 
Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmen-
zahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen 
Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn 
ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der 
höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.

- 3 - 
V/0305/2018 
Folgende Besetzung (ohne die Vertreter/innen der Beschäftigten) hat der Betriebsausschuss der 
AWM aktuell: 
 
Mitglieder Liste der Stellvertretungen 
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:   
1. RH Heinz Georg Buddenbäumer 
(2. stellv. Vorsitzender) 
1.  RH Horst Karl Beitelhoff 
2. RH Hans Neumann 2. Sabine Lütke Schwienhorst 
3. Karl-Heinz Sonnabend 3. Ludger Janning 
auf Vorschlag der SPD-Fraktion:   
4. RH Ludger Steinmann 
(Vorsitzender) 
1. RF Dr. Cornelia Jäger 
5. RF Hedwig Liekefedt 2. Burckhard Schmitz 
6. Mustafa Schat 3. Horst Schmidt 
auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 
7. RF Dr. Rita Stein-Redent  1. RF Dr. Didem Ozan 
8. BM Gerhard Joksch 2. Dr. Martin Pfeiffer 
auf Vorschlag der FDP-Fraktion: 
9. RH Hans Varnhagen 
(1. stellv. Vorsitzender) 
1. Philipp Nelle 
auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE: 
10. RH Heiko Wischnewski 1. Dr. Ralf Henrichs 
 
 
Nach dem Ergebnis des Zugreifverfahrens zur Vergabe der Ausschussvorsitze im Anschluss an die 
Kommunalwahl im Jahr 2014 ist der/die Vorsitzende des Betriebsausschusses aus der Mitte der dem 
Ausschuss angehörenden Ratsmitgliedern der SPD-Fraktion zu benennen und die stellvertretenden 
Vorsitzenden aus der Mitte der dem Ausschuss angehörenden Ratsmitgliedern der FDP-Fraktion (1. 
Stellvertretung) und CDU-Fraktion (2. Stellvertretung). 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster

Beratungsverlauf (2)

16.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.05.2018 Rat
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0305/2018
Typ
Vorlagen
Datum
10.04.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37