V/0305/2018
Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Münster für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
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Anlage 1 - Satzung zur Änderung der Betriebssatzung AWM
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Satzung zur Änderung der Betriebsatzung der Stadt Münster für die „Abfallwirtschaftsbetriebe Münster“ Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW, S. 666), zuletzt ge- ändert durch Gesetz vom 23.01.2018 (GV.NRW S. 90) in Verbindung mit der Eigen- betriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.11.2004 (GV. NRW S. 644), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.07.2016 (GV. NRW S. 559) hat der Rat der Stadt Münster am ______ folgen- de Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Münster für die „Abfallwirt- schaftsbetriebe“ beschlossen: Artikel I § 4 Absatz 1 erhält folgende Fassung: § 4 Betriebsausschuss (1) Der Betriebsausschuss besteht aus 9 stimmberechtigten Mitgliedern, die nach den Vorschriften der §§ 50, 58 GO NRW gewählt werden. Artikel II Inkrafttreten Diese Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Münster für die „Abfall- wirtschaftsbetriebe Münster“ tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Anlage A
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Anlage A zur V/0305/2018 Kurzüberblick Die Satzung für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) ist aufgrund einer veränderten rechtlichen Bewertung anzupassen, der Betriebsausschuss der AWM aufzulösen, neu zu bilden und neu zu besetzen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. Dazu zählt auch die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen. Im konkreten Fall ist das Ziel mit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzungsänderung er- reicht. Finanzierung Produktgruppe: Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein keine finanziellen Auswirkungen Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der Satzungsänderung verändert sich die Zusammensetzung des Gremiums. Aktuell besteht das Gremium aus 13 Männern und 2 Frauen. § 12 Absatz 7 Landesgleichstellungsgesetz als Soll- Vorschrift ist zu beachten; ebenso der Beschluss des Rates zur paritätischen Besetzung der städ- tischen Gremien.
Beschlussvorlage
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V/0305/2018 V/0305/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Münster für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster Beratungsfolge 16.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 16.05.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die anliegende Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Münster für die Abfall- wirtschaftsbetriebe Münster (Anlage 1) wird beschlossen. 2. Der Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster wird mit Wirkung zum 16.05.2018 aufgelöst. 3. Der Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetrieb Münster wird mit Wirkung ab In-Kraft- Treten der o. g. Satzung neu gebildet und besteht gem. der Betriebssatzung künftig aus 9 Mitgliedern. 4. In den Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster werden gewählt: Mitglied Liste der Stellvertretungen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. II. Finanzielle Auswirkungen: keine Amt für Bürger- und Ratsservice 30.04.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Lembeck Telefon: 492-3360 LembeckA@stadt- muenster.de - 2 - V/0305/2018 Begründung: Der Betriebsausschuss für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) ist 2014 nach der Kommu- nalwahl in seiner heutigen Konstellation gebildet worden. Die AWM sind eine nicht wirtschaftliche kommunale Einrichtung im Sinne des § 107 Absatz 2 Ziffern 3 und 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), die nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten verwaltet wird und entsprechend der Vorschriften über Eigenbetriebe geführt wird. Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich der Begriff eigenbetriebsähnliche Einrichtung dafür eingebürgert. Im Zusammenhang mit der Bildung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Bäder Münster“ hat die Bezirksregierung Münster darauf aufmerksam gemacht, dass für eigenbetriebsähnliche Einrichtungen nicht automatisch sämtliche Vorschriften des Eigenbetriebsrechts anwendbar sind. Vielmehr hat in jedem Einzelfall eine „Entsprechungs“-Prüfung stattzufinden, ob die in Betracht kommende Vorschrift auch auf nicht wirtschaftliche kommunale Einrichtungen zugeschnitten ist. Die Bezirksregierung Münster hat in diesem Zusammenhang auf die geplanten Regelungen zur Mitarbeiterbeteiligung hin- gewiesen. Aus diesem Anlass hat die Verwaltung für die Betriebssatzungen der eigenbetriebsähnlichen Einrich- tungen die Frage der Zulässigkeit von Beschäftigten im Betriebsausschuss überprüft. Unter Hinweis auch auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 09.04.2003 – 1 A 500/01.PVL – ist das Ergebnis, dass in einer öffentlichen Einrichtung die Besetzung des Betriebsausschusses mit Ver- tretern der Beschäftigten den Vorgaben des Demokratieprinzips widerspricht, d. h. eine ununterbro- chene demokratische Legitimationskette nicht gegeben ist. In der Konsequenz ist die Betriebssatzung für die AWM anzupassen, der Betriebsausschuss der AWM aufzulösen, neu zu bilden und neu zu besetzen. Bei der Größe des Betriebsausschusses der AWM hat sich die Verwaltung an der Größe der Be- triebsausschüsse für die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen citeq und Münster Marketing orientiert und empfiehlt daher, hier ebenfalls 9 Sitze vorzusehen. Da eine Sitzung des Betriebsausschusses der AWM vor den Sommerferien und vor der nächsten Ratssitzung erforderlich ist, ist die Besetzung des Betriebsausschusses der AWM in der Ratssitzung am 16.05.2018 erforderlich. Nach § 50 Abs. 3 GO NRW ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme ei- nes Wahlvorschlages ausreichend, wenn sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Für einen einheitlichen Wahlvorschlag kann bei einer Ausschussgröße von 9 Mitgliedern von folgender Sitzverteilung ausgegangen werden: CDU-Fraktion 3 Sitze SPD-Fraktion 2 Sitze Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 2 Sitze FDP-Fraktion 1 Sitz Fraktion DIE LINKE. 1 Sitz Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag (einstimmiger Beschluss) nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmen- zahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los. - 3 - V/0305/2018 Folgende Besetzung (ohne die Vertreter/innen der Beschäftigten) hat der Betriebsausschuss der AWM aktuell: Mitglieder Liste der Stellvertretungen auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 1. RH Heinz Georg Buddenbäumer (2. stellv. Vorsitzender) 1. RH Horst Karl Beitelhoff 2. RH Hans Neumann 2. Sabine Lütke Schwienhorst 3. Karl-Heinz Sonnabend 3. Ludger Janning auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 4. RH Ludger Steinmann (Vorsitzender) 1. RF Dr. Cornelia Jäger 5. RF Hedwig Liekefedt 2. Burckhard Schmitz 6. Mustafa Schat 3. Horst Schmidt auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 7. RF Dr. Rita Stein-Redent 1. RF Dr. Didem Ozan 8. BM Gerhard Joksch 2. Dr. Martin Pfeiffer auf Vorschlag der FDP-Fraktion: 9. RH Hans Varnhagen (1. stellv. Vorsitzender) 1. Philipp Nelle auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE: 10. RH Heiko Wischnewski 1. Dr. Ralf Henrichs Nach dem Ergebnis des Zugreifverfahrens zur Vergabe der Ausschussvorsitze im Anschluss an die Kommunalwahl im Jahr 2014 ist der/die Vorsitzende des Betriebsausschusses aus der Mitte der dem Ausschuss angehörenden Ratsmitgliedern der SPD-Fraktion zu benennen und die stellvertretenden Vorsitzenden aus der Mitte der dem Ausschuss angehörenden Ratsmitgliedern der FDP-Fraktion (1. Stellvertretung) und CDU-Fraktion (2. Stellvertretung). In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0305/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.04.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37