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V/0357/2018

Errichtungsbeschluss zum Neubau des Feuerwehrhauses für den Löschzug Roxel der Freiwilligen Feuerwehr Münster

Vorlagen 24.05.2018

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1

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Ansehen

Anlage 2

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Ansehen

Beschlussvorlage

11911 Zeichen

V/0357/2018 
V/0357/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss zum Neubau des Feuerwehrhauses für den Löschzug Roxel der Freiwilligen 
Feuerwehr Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   07.06.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   12.06.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government 
Vorberatung 
   19.06.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   20.06.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä-
chenmanagement 
Vorberatung 
   04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   04.07.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
I.1  Die Verwaltung wird beauftragt, unter Beachtung der strategischen Vorgaben des Brandschut z-
bedarfsplans der Stadt Münster, im Stadtteil Roxel , ein neues Feuerwehr haus zu errichten. G e-
mäß Beschluss aus V/0100/2014 ist das Gebäude au f einem Grundsück im südlichen Bereich 
der Tilbecker Straße vorzusehen (Gemarkung Roxel, Flur 13, Flurstück 482,  s. Anlage 2). 
 
I.2  Es ist auf Grundlage des Errichtungsbeschlusses eine detaillierte Bauplanung (inkl.  Kostenermitt-
lung nach DIN 276 und Folgekostenberechnung) zu entwickeln und der Baubeschluss bis Januar 
2019 herbeizuführen. 
 
I.3 Die Planungen sind, unter Beachtung der DIN 14092, der GUV -I 8554 sowie den allge mein gel-
tenden Arbeits-, Unfall- und Hygieneschutzvorschriften, auf den Betrieb eines Feuerwehrhauses 
auszurichten. Es ist das in Anlage 2 aufge führte standardisierte Raumprogramm für Feuerweh r-
Feuerwehr 
 
25.04.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Hülsken 
Telefon: 2025-8230 
HuelskenD@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0357/2018 
häuser anzuwenden und um bedarfsgerechte Räume, zur Herrichtung einer Einsatzstellenve r-
pflegung durch den Versorgungszug der Feuerwehr Münster, zu ergänzen.  
 
I.4  Nach der Inbetriebnahme des neuen Feuerwehrhauses wird das Grundstück des alten Feue r-
wehrhauses in das Vermögen des Amtes für Immobilienmanagement zur Verwertung überführt.   
 
I.5  Es wird zur Kenntnis genommen, dass die verfügbaren Haushaltsansätze nach abschlie ßender 
Planung bzw. im Ausführungsverlauf der Maßnahme ggf. anzupassen sind (z. B. durch Steig e-
rungen des Baupreisindexes).   
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung 
HH- 
Jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0209 Brandschutz und feuerwehr- 
technische Hilfeleistungen 
   
Investitionsmaßnahme 4360 Neubau Feuerwehrhaus Roxel 2018 2.270.000 inkl. der übertrage-
nen Ansätze aus 
den HH-Vorjahren 
      
Summe aller Auszahlungen/Saldo  2.270.000  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
zu I. 1: 
a.) Situation: 
Die Feuerwehr Münster unterhält im Stadtteil Roxel einen von 20 Löschzügen der Freiwilligen 
Feuerwehr Münster. Der Löschzug ist zuständig für einen Teil des Stadt gebietes (Ausrücke-
bezirk) mit den folgenden Grenzen:

- 3 - 
V/0357/2018 
Im Norden: Kreisgrenze Kreis Coesfeld / Grenzlinie Hülshoffstraße 
Im Osten: Grenzlinie Münstersche Aa 
Im Süden: Grenzlinie Altenroxeler Straße / Bahnlinie Münster -Coesfeld / Grenzli nie Dahl-
kamp 
Im Westen:     Kreisgrenze Kreis Coesfeld 
 
 
Einsatzschwerpunkte sind: 
- Wohn- und Geschäftsbebauung  
- Landwirtschaftliche Betriebe 
- Gewerbebetriebe 
- Bahnstrecke Münster-Coesfeld 
- Teilabschnitt der Autobahn A1 incl. den Rastplätzen Münsterland-West und -Ost 
 
Dem Löschzug Roxel sind für die Aufgabenwahrnehmung in  den Schwerpunkten  Bran d-
schutz, Technische Hilfeleistung und Katastrophenschutz fünf Einsatzfahrzeuge (ein Hilfelei s-
tungslöschfahrzeug, ein Löschfahrzeug für den Katastrophenschutz, ein Schlauchwagen, ein 
Logistikfahrzeug und ein Feldkochherd als Anhänger fahrzeug)  zugeordnet. Während die be i-
den Löschfahrzeuge im Schwerpunkt für die Aufgaben wahrnehmung im eigenen Ausrückebe-
zirk vorgesehen sind, wird der Schlauchwagen für die Wasserförderung über lange Wegestr e-
cken im gesamten Stadtgebiet, insbesondere aber in den westlichen Stadtteilen, eingesetzt.

- 4 - 
V/0357/2018 
Als Sonderaufgabe ist dem Löschzug Roxel der Versorgungszug der Feuerwehr Münster z u-
geordnet. Diese Einheit hat den Auftrag, bei länger andauernden Einsät zen die Einsatzkräfte 
mit Kalt - und Warmverpflegung zu  versorgen. Da kein anderer Löschzug der Feuerwehr 
Münster über eine vergleichbare Einheit verfügt, erstreckt sich der Einsatzbereich des Verso r-
gungszuges über das gesamte Stadtgebiet. Kern der technischen Ausstattung des Verso r-
gungszuges ist ein eigener R aum im Feuer wehrhaus, in dem die Einsatzstellenverpflegung 
vorbereitet und eingelagert werden kann. Der Transport der Verpflegung erfolgt mittels eines 
Logistikfahrzeugs und des Feldkochherdes.  
Aktuell gehören dem Löschzug Roxel 39 Einsatzkräfte sowie 9 Mitglieder des Versor -
gungszuges (davon insgesamt 5 weiblich) an. Hinzu kommen 11 Mitglieder der Ju -
gendfeuerwehr, 24 Mitglieder der Ehrenabteilung sowie 69 Mitglieder des Musikkorps. 
 
b.) Bedarf: 
Der Löschzug Roxel ist derzeit weder bedarfsgerecht noch entsprechend den geltenden Ar-
beits-, Unfall- und Hygieneschutzvorschriften untergebracht.  
Das aktuell genutzte Feuerwehrhaus wurde 1967 errichtet. Verbindliche Normen bezüglich der 
Raumgrößen und der technischen Ausstattung existierten seinerzeit nicht. Die Schulungs-, 
Unterkunfts- und Sanitärbereiche wurden in der damaligen Planung für 20 männliche Einsat z-
kräfte ausgelegt. Eine Mitgliedschaft von Frauen im Lösch zug fand dabei keine Berücksicht i-
gung.  
Auch die Unterstellung der Einsatzfahrzeuge kann derzeit nicht entsprechend den gültigen Un-
fallverhütungsvorschriften erfolgen. Neben der unzureichenden Größe der jeweiligen Stellplä t-
ze und der zu engen Tordurchfahrten, besteht zusätzlicher Raum bedarf für die Unterbringung 
des Logistikfahrzeuges. Dieses ist derzeit in einer angemieteten Liegenschaft in der Nachbar-
schaft untergestellt. Die Feldküche ist derzeit in der Fahrzeughalle untergestellt, was in Bezug 
auf die Hygiene grundsätzlich unzulässig ist. 
Die vorhandenen baulichen, technischen und organisatorisc hen Gegebenheiten am derzeit i-
gen Standort werden den heutigen Grundanforderungen an die erforderliche Personalstärke 
sowie die Aufgabenschwerpunkte in den Bereichen Brandschutz, technische Hilfeleistung und 
Versorgung nicht gerecht. Gänzlich fehlen Duschen  sowie separate Umkleidebereiche und 
Sanitäranlagen für Damen. Die vorhandenen Umkleidebereiche sind in der Fahrzeughalle u n-
tergebracht, sodass eine Kontaminationsverschleppung von Schadstoffen durch eine fehlende 
„schwarz/weiß-Trennung“ nicht verhindert  werden kann und sich die weiblichen und männl i-
chen Einsatzkräfte im unmittelbaren Bewegungsbereich der Großfahrzeuge umziehen mü s-
sen. Darüber hinaus fehlen ein Löschzugführerbüro sowie ein Raum für die Jugendfeuerwehr.  
Die Räume des Versorgungszuges genü gen nicht im Ansatz den aktuellen Hygiene -
anforderungen an Bereiche, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird. So fehlen hier eine

- 5 - 
V/0357/2018 
abgetrennte Spülküche, ein Lagerbereich (einschließlich Kühlraum) für die Verpflegung sowie 
separate Sanitäranlagen. 
 
c.) Standort: 
In 2012 wurde eine mögliche Ertüchtigung des vorhandenen Standorts an der Havix becker 
Straße 20 durch die Verwaltung geprüft. Ergebnis dieser Prüfung war, dass aufgrund baupl a-
nungs- und bauordnungsrechtlicher Gegebenheiten eine Erweiterungsmöglichkeit am derzeiti-
gen Standort nicht besteht. Aus diesem Grunde wurde mit der Vorlage V/0100/2014 vom 
13.03.2014 der Erwerb eines Grundstückes für ei nen Neubau eines Feuerwehrhauses im 
Stadtteil Roxel beschlossen. Es steht ein städtisches Grundstück, mit eine r erforderlichen Flä-
che von ca. 3.500 qm südlich der Tilbecker Straße, zur Verfügung. Unter Bezug auf die Erfü l-
lung der rechtlichen Vor gaben des Brand - und Katastrophenschutzes, entspricht das Grun d-
stück den einsatztaktischen und –strategischen Anforderungen, die an die Feuerwehr und den 
Bevölkerungsschutz gestellt werden.  
Da das Grundstück momentan nach § 35 des Baugesetzbuches (BauGB) beurteilt wird (A u-
ßenbereich), ist es erforderlich, zuerst den Flächennutzungsplan zu ändern und anschließend 
eine Bauleitplanung unter Berücksichtigung weiterer Belange durchzuführen. Auf Grund des 
hohen Ansiedlungsdruck seitens der Feuerwehr, be dingt durch die baulichen Situation im B e-
standsgebäude, soll das Feuerwehrhaus be reits vor Fertigstellung der Bauleitplanung gem. § 
35 genehmigt, erschlossen und erstellt werden.  
 
zu I.2: 
Das Raumprogramm für das Feuerwehrhaus Roxel entspricht zum überwiegenden Teil dem 
Standardprogramm, welches bei den Neubauten der Feuerwehrhäuser Kin derhaus und Ha n-
dorf zur Anwendung gekomm en ist. Hinzu kommt der Nutzungsbe darf für den Versorgung s-
zug. 
Wesentliche Planung- und Ausführungsgrundlagen für das Gebäude stellen die  DIN 14092 
„Planungsgrundlagen für Feuerwehrgerätehäuser“ sowie die GUV -I 8554 dar. Das aus dieser 
Norm entnommene Ra umprogramm wurde bedarfsorientiert ange passt, um den umbauten 
Raum und die damit verbundenen Aufwendungen zu be grenzen. Wirtschaftliche und funkti o-
nale Synergieeffekte werden angestrebt, so ist z. B. die Nutzung des Schulungsraumes als 
Abschnittsführungs- und Notrufmeldestelle möglich. 
 
Das Raumprogramm für den Funktionsbereich des Versorgungszuges wurde auf Grundlage 
bestehender Rahmenvorschriften sowie in Abstimmung mit der Gesund heitsverwaltung und 
den Angehörigen des Zuges entwickelt. Zur Konkretisie rung und Eingrenzung des Bedarfs e r-
folgte ein zusätzlicher interkommunaler Vergleich mit Versorgungseinheiten anderer Feue r-

- 6 - 
V/0357/2018 
wehren im Bundesgebiet. Ein entsprechendes Normenpapier für die Ausstattung und Größe 
von Versorgungseinheiten bei Feuerwehren existiert nicht. 
 
Bestandteil des Raumprogramms für das Feuerwehrhaus ist auch eine Wohnung für den G e-
rätewart. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sich das Feuerwehrhaus selbst, die techn i-
schen Anlagen und die Fahrzeuge jederzeit in einem einsatzbereiten  Zustand befinden und 
zugleich eine „Bewachung“ der Liegenschaft gegeben ist. Zu dem stellt die Einrichtung dieser 
Wohnung einen Teil der dringend benötigten Wohn flächen für die ehrenamtlichen Angehör i-
gen der Feuerwehr Münster sicher.  
 
zu I.3 
Sofern eine  städtische Anschlussnutzung nach der Inbetriebnahme des neuen Feu -
erwehrhauses für das bisherige Grundstück/Gebäude nicht erfolgt, soll im Wege ei nes Aus-
schreibungsverfahrens die Immobilie veräußert werden.  
 
zu II. 
Der ermittelte Kostenrahmen basiert auf den Vorgaben der einschlägigen DIN 276 und u m-
fasst die Kennwerte aller Kostengruppen auf der Grundlage der erforderlichen Bruttog e-
schossflächen.  Für die Kalkulation ist ein durchschnittlicher feuerwehrtypi scher Ausstattungs-
standard angesetzt.  Die wei tere Konkretisierung - Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, 
Ausschreibung sowie die Ausstattung mit beweglichem Mobiliar - bis hin zur abschließenden 
Kostenfeststellung (nach Fertigstellung der Baumaßnahme) erfolgt im üblichen Rahmen der 
anstehenden Planungsschritte. Es ist daher möglich, dass sich im weiteren Verlauf der Pl a-
nung wesentliche Verände rungen der Kosten nach oben oder unten ergeben können.  Beim 
Haushaltsansatz von 2.270.000 € war eine Umsetzung in 2018 vorgesehen und der Bauprei s-
index bis 2018 berücksichtigt. Die Mittel zur Kostenveränderung durch den Baupreisindex für 
die Jahre 2019 und 2020 ist im weiteren Projektverlauf (Baubeschluss) zusätzlich be -
reitzustellen.  
 
 
 
 
Anlage 1 
 
Raumprogramm für das Feuerwehrhaus Roxel  Datei 
 
 
Anlage 2

- 7 - 
V/0357/2018 
Auszug Flächennutzungsplan  Datei 
 
gez. Heuer 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 - Raumprogramm für das Feuerwehrhaus Roxel  Datei 
Anlage 2 - Auszug Flächennutzungsplan  Datei

Anlage A

3272 Zeichen

Anlage A zur V/0357/2018 
Kurzüberblick 
Beschluss über die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr im 
Stadtteil Roxel. 
 
Das aktuell genutzte Gebäude entspricht nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen. Eine Sa-
nierungs- bzw. Erweiterungsmaßnahme am derzeitigen Standort ist nicht möglich. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist die Errichtung und der Betrieb eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr im 
Stadtteil Roxel. Im Zuge dieser Maßnahme werden folgende Teilziele verfolgt: 
1. Erfüllung gesetzlicher Vorgaben des Arbeits- und Unfallschutzes für den Betrieb von Feu-
erwehrhäusern. 
2. Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zur Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr 
(gem. BHKG NRW). 
3. Schaffung angemessener und bedarfsgerechter Räumlichkeiten (gem. DIN 14092). 
Das Raumprogramm für das Feuerwehrhaus Roxel entspricht zum überwiegenden Teil dem 
Standardprogramm, welches bei den Neubauten der Feuerwehrhäuser Kinderhaus und Handorf 
zur Anwendung gekommen ist. Hinzu kommt der Nutzungsbedarf für den Versorgungszug sowie 
eine Lagerfläche für das Musikkorps. Wesentliche Planung- und Ausführungsgrundlagen für das 
Gebäude stellen die  DIN 14092 „Planungsgrundlagen für Feuerwehrhäuser“ sowie die GUV-I 
8554 dar. 
 
Zielerreichung:  
1. Das erforderliche städtische Grundstück steht an der Tilbecker Straße zur Verfügung.  
2. Das Bauprojekt steht am Beginn der Planung. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung 
im Jahr 2019 vorgesehen.  
3. Es ist mit einem finanziellen Aufwand von 2.270.000,00 Mio. Euro zu rechnen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0209 4360 Neubau Feuerwehrhaus Roxel 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
Für die Planungs- und Bauleistungen sind im Haushaltsplan 2.270.000,00 Euro eingestellt. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
1. Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung gem. Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung 
und den Katastrophenschutz (BHKG NRW) 
2. Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Si-
cherheit und des Gesundheitsschutzes (ArbSchG) 
3. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Münster 
4. Normative Regewerke: DIN 14092 und GUV-I 8554

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Neben der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben dient ein zeitgemäß gestaltetes Gebäude auch der 
Förderung, der Gewinnung und dem Erhalt des Ehrenamtes innerhalb der Gefahrenabwehrstruk-
tur der Feuerwehr Münster.  
Zur Sicherstellung der grundsätzlichen Schutzziele und Qualitätskriterien in der Gefahrenabwehr 
stellt die Freiwillige Feuerwehr, mit einem personellen und materiellen Anteil von 60%, einen un-
verzichtbaren Bestandteil der Feuerwehr Münster dar. Insbesondere in den Außenbereichen (wie 
in diesem Fall im Stadtteil Roxel) erfolgt die Erstintervention bei einem Schadensereignis durch 
die Freiwillige Feuerwehr.

Anlage 1

4736 Zeichen

Planungsstand: 24.04.18 -Hü, Ro-
Raumprogramm nach DIN
Soll Soll Soll Soll 
qm Faktoren Anzahl qm
1 Fahrzeughalle 
mit 4 Fahrzeugeinstellpätzen
Abmaße je 
Fahrzeug-
einstellplatz: 
4,5m x 12,5 m
1 250
1. Kategorie 3 
2. lichte Torhöhe: 4,5 m
3. Sicherheitsabstand zu allen 
Bauteilen: mind. +- 0,5 m
2a Geräte-/Materiallager Einsatzabteilung 1 45 erdgeschossig mit direktem 
Anschluss an die Fahrzeughalle
2b Geräte-/Materiallager Jugendfeuerwehr 
und Musikzug
1 45 erdgeschossig mit separatem 
Zugang
3 Schulungsraum für Einsatzabteilung 
und Versorgungszug 
1,5 qm / 
Person 1 60 mit direkter Anbidung zum 
Jugendraum
4 Lehrmittelraum 10 1 10
5 Funk-/Telekommunikationsraum 15 0 0 s. Ziffer 6
6 Verwaltung / Büro für die 
Löschzugführung
12 1 20 Funk-/Telekommunikationsraum 
integriert
7 Besprechungsraum 15 0 0 mit Schulungsraum kombiniert (s. 
Ziffer 3)
8 Bereitschaft 15 0 0 mit Schulungsraum kombiniert (s. 
Ziffer 3)
9 Jugendraum 20 je 2 qm / 
Person
1 20 mit direkter Anbidung zum 
Schulungsraum
10 Ruheraum 0 0 nicht erforderlich
11 Küche / Teeküche 2 70
1. Teeküche für die 
Einsatzabteilung: 10 m² 
2. Zubereitungsraum für den 
Versorgungszug: 60 m² 
11a Lagerbereich Versorgungszug 1 47
1. Kühlhaus 9m² 
2. Tiefkühlzelle 6m² 
3. Trockenlager 16m² 
4. Material- und Gerätelager 16m²
12 Erste Hilfe 10 0 0 mit Schulungsraum kombiniert (s. 
Ziffer 3)
13 Feuerwehrturm 0 0 nicht erforderlich
14 Atemschutz 0 0 nicht erforderlich
15 Schutzzeugpflege 0 0 nicht erforderlich
16 Schlauchpflege 0 0 nicht erforderlich
17 Lager für Lösch- und/oder Bindemittel,
Geräte, Schläuche 65 0 0
mit Geräte- und Materiallager 
Einsatzabteilung kombiniert (s. 
Ziffer 2a)
18 Raum für Sondermessgeräte 20 0 0
mit Geräte- und Materiallager 
Einsatzabteilung, Jugendfeuerwehr 
und Musikzug kombiniert (s. Ziffer 
2a und 2b)
19 Kleiderkammer 20 0 0 nicht erforderlich
20 Umkleideräume
1,2qm /
Feuerwehr-
angehörigen
20a Umkleideraum Damen 2 20
1. Spindraum für Einsatzabteilung 
und Jugendfeurwehr 
2. Spindraum für Versorgungszug 
20b Umkleideraum Herren 2 72
1. Spindraum für Einsatzabteilung 
und Jugendffeurwehr 
2. Spindraum für Versorgungszug 
20c Umkleideraum Jugendfeuerwehr 
weiblich
0 0 mit Umkleidaraum Damen 
kombiniert (s. Ziffer 20a)
20d Umkleideraum Jugendfeuerwehr 
männlich
0 0 mit Umkleidaraum Herren 
kombiniert (s. Ziffer 20b)
20 Trocknungsraum 6 0 0 nich erforderlich
21 Werkstatt erdgeschossig 25 0 0
mit Geräte- und Materiallager 
Einsatzabteilung kombiniert (s. 
Ziffer 2a)
22 Waschhalle 1 0 Waschplatz vor dem Gebäude
Neubauvorhaben Feuerwehrhaus Roxel
BedarfNormative 
Mindestanforderungen Nr.
Beschreibung der Nutzung
Erläuterung
I. Feuerwehrnurtzung
Anlage 1

23 Geräteraum für Waschhalle 0 0 nicht erforderlich
24 Treibstofflagerraum 10 0 0 nicht erforderlich
25 Eisen- und Holzlagerraum 0 0 nicht erforderlich
26 Notstromversorgung 0 0 Anschluss für externe 
Stromversorgung vorgesehen
27 Reinigung/Desinfektion 0 0 nicht erforderlich
28 Sanitäre Anlagen (WC und Duschen für 
Damen und Herren)
innerhalb Erdgeschoss je einmal 
nach Geschlecht
28.1 Damen 4 20
1. 1x WC-, 1x Duschenraum für 
Einsatzabteilung, Musikzug und 
Jugendfeuerwehr
2. 1x WC-, 1x Duschenraum für 
Versorgungszug
28.2 Herren 4 30
1. 1x WC-, 1x Duschenraum für 
Einsatzabteilung, Musikzug und 
Jugendfeuerwehr
2. 1x WC-, 1x Duschenraum für 
Versorgungszug
29 Haustechnik (Lüftung/Klima/Heizung) 1 15
30 Putzraum /Abstellraum 4 1 4
31 Übungshof 250 0 0
250 m² Flächenbedarf: zu 
berücksichtigen bei der Planung der 
Freiflächen
32 Treppenraum/Verkehrsflächen mind. 1,5 m 
Breite Flächenbedarf je nach Planung
33 Aufenthalt FF / JF 0 0 mit Jugendraum kombiniert (s. 
Ziffer 9)
34 Einsatzmittel 0 0 mit Material- und Gerätelager 
kombiniert
35 Materialbevorratung 0 0 mit Material- und Gerätelager 
kombiniert
36 Hausanschlussraum Wasser und 
Strom 1 5
mit Notstromeinspeisung (13 kVA), 
kann in Haustechnikraum integriert 
werden
37 Mehrzweckraum 0 0 nicht erforderlich
38 Pakrraum PKW 0 0
Flächenbedarf für 30 PKW: zu 
berücksichtigen bei der Planung der 
Freiflächen
39 Parkraum Zrairad 0 0
Flächenbedarf für 20 Zweiräder 
(15x Fahrrad, 5x Krad): zu 
berücksichtigen bei der Planung der 
Freiflächen
40 Wohnraum 7 115
1. 4 Wohn- und Schlafräume
2. Küche mit Vorratsraum
3. Bad mit Gäste-WC
4. Balkon, Loggia, Terrasse (je 
nach Gebäudeausführung)
5. Zugang getrennt von der 
Feuerwehrnutzung
41 Kellerersatzram 1 9 inkl. Flächen für die 
Hausanschlusstechnik
42 Pakrraum PKW 0 0
Flächenbedarf für 1 PKW: zu 
berücksichtigen bei der Planung der 
Freiflächen
43 Pakrraum Zweirrad 0 0
Flächenbedarf für 4 Zweiräder (4x 
Fahrrad): zu berücksichtigen bei 
der Planung der Freiflächen
Anzahl qm
34 857Mindestumfang an Gebäudeflächen
II. Gerätewartwohnung

Anlage 2

3768 Zeichen

P
P
Beachvolleyball
Turnhalle
Sportplatz
Spielplatz
Sporthalle
Allgemein bildende Schule
Einsegnungshalle
Sportplatz
Sporthalle
Sport-, Turnhalle
Sporthalle
Sport-, Turnhalle
HallenbadSporthalle
Sport-, Turnhalle
Sport-, Turnhalle
Sporthalle
Sportplatz
Allgemein bildende Schule
Beachvolleyball
Einsegnungshalle
Sportplatz
Spielplatz
Hallenbad
Turnhalle
Sporthalle
Sportplatz
Spielplatz
Rampe
Rampe
Ludwig-Thoma-Straße
Tilbecker Straße
Küperweg
Schildstiege
Pienersallee
Holzschuhmacherweg
Auf dem Dorn
Stellmacherweg
Auf dem Dorn
Korbmacherweg
Drechslerweg
Auf dem Dorn
Nicolaistraße
Pienersallee
L 529
L 843
Hauptschule
Droste-Sekundarschule Roxel
Augustin-Wibbelt-Schule
Marienschule
Sporthalle
Allgemein bildende Schule
Sport-, Turnhalle
Hallenbad
Einsegnungshalle
Turnhalle
Sport-, Turnhalle
Sporthalle
Sporthalle
Sporthalle
Einsegnungshalle
Sport-, Turnhalle
Sporthalle Hallenbad
Allgemein bildende Schule
TurnhalleSporthalle
Sport-, Turnhalle
Friedhof
Friedhof
Sporthalle
Sporthalle
Allgemein bildende Schule
Beachvolleyball
Sport-, Turnhalle
Sportplatz
Einsegnungshalle
Sport-, Turnhalle
Turnhalle
SporthalleSportplatz
Hallenbad
Spielplatz
Schule
Schule
10 f
20
14
24
23
24
34
6
9
38
44
4
40
11 a
11
48
54
50
39
52
24
2a
12
3
46
54
11a
18
8
30
45
32
30
91
9
7
47
200
14
18
22
13
5a
22
22a
229
11
18
24
19
10
7
20
50
32a
19
7
26
10
48
4
37
35
24
11
34
26
38
22
24
1b
34
40
52
1
20
16
4246
42a
6
4
8
38
36
44
5
3
6
34
21
6
2
15a
8
2
41
50
47
1
19
12
36
15
43
3
2
154
89
16
28
10
39
36
48
13
140
93
1a
85
1c
4a31
33
17
12
14
46
4
28
26
40 5
2
44
5
13
10
5
138
14
142
2
15
8
2
14 14a
11
25
6
20
8
32
18
50
44
36
29
10
198 23
37
10
17
2730
26
5
194
196
16
10
8
22
9
49
51
11
42
30
22
14
12
43
83
387
40
1
5
8
35
41
14a
6
2a
218
4
4 2
19
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8
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1
15
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38
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5
56
52
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17
2
4
34a
7
24
202
223
16
3
6
20
12
9
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10
4
3a
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17
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16
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1a
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7
12
1
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29
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4313
9
HsNr.5
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513
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266
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408
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178
179
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935
270
487
329
466
171
177
426169
459
858
1081
717
1274
538
482
Stadt Münster
Amt für Immobilienmanagement
Gemarkung: Roxel
Flur: 13
Projekt: Tillbecker Straße
Maßstab: 1:2000
Stand des Katasters: 23.04.2018
Erstellt am: 24.04.2018
Stadt Münster
5019 / 013 / 482 = 055019-001313 16173 m²
16173.0 m²
geplanter
Standort
ca.: 3500 
qm
Anlage 2

Beratungsverlauf (6)

07.06.2018 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.06.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.06.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2018 Rat
TOP 15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (14)

  • Tilbecker Straße
  • Ludwig-Thoma-Straße
  • Holzschuhmacherweg
  • Altenroxeler Straße
  • Stellmacherweg
  • Nicolaistraße
  • Hülshoffstraße
  • Schildstiege
  • Pienersallee
  • Auf dem Dorn
  • Korbmacherweg
  • Drechslerweg
  • Kinderhaus
  • Küperweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0357/2018
Typ
Vorlagen
Datum
24.05.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37