Mandari Insight

V/0696/2010

7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 136: Mecklenbeck - Weseler Str. / Schwarzer Kamp

Vorlagen 13.09.2010

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.12.2010, TOP 35.1.3

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

V-0696-2010-Anlage-Plangebiet

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

4870 Zeichen

V/0696/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 136: Mecklenbeck -  Heroldstraße / Meckmannweg / 
Schwarzer Kamp / Weseler Straße 
Beschluss zur Änderung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.11.2010 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
11.11.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
08.12.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
08.12.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Bebauungsplan Nr. 136: Mecklenbeck - Heroldstraße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp / 
Weseler Straße ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) BauGB zu ändern. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Be-
bauungsplanes der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
Begründung: 
Städtebauliches Ziel der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342 und der 7. Änderung des Be-
bauungsplanes Nr. 136 ist der Ausschluss von Vergnügungsstätten für den Bereich westlich des 
zentralen Versorgungsbereiches bis zur Heroldstraße im Bebauungsplan Nr. 342 und für den ge-
samten Bereich des Bebauungsplans Nr. 136. In Ergänzung zu einer Anregung der Bezirksvertre-
tung West an den Rat vom 22.04.2010 soll die Regelung für den Bereich bis zur Bahnlinie Müns-
ter-Coesfeld gelten. 
 
Für das Gebiet des zentralen Versorgungsbereichs und den unmittelbar westlich angrenzenden 
Bereich ist der Ausschluss von Vergnügungsstätten bereits vorgesehen. Die entsprechenden Bau-
leitplanverfahren sind bereits eingeleitet (2. und 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342). An-
lass ist die dort beabsichtigte Nutzungsänderung für eine Gewerbehalle mit dem Ziel dort künftig 
vier Spielhallen mit jeweils kerngebietstypischer Größe zu betreiben. Die Gewerbehalle liegt in 
einem heute gewerblich geprägten Umfeld. Der Standort grenzt unmittelbar an den geplanten Um-
gestaltungsbereich zum Stadtbezirkszentrum an und würde über die gleiche Zufahrt erschlossen. 
Mit dem Ausbau zum Stadtbezirkszentrum ist eine Aufwertung des gesamten Versorgungsberei-
ches verbunden, der einen Aufenthalt der Nutzer bis in die späten Abendstunden unterstützen soll. 
Die potenziellen Störungen, die durch die Nutzer von Spielstätten in deren Umfeld erzeugt werden 
Vorlagen-Nr.: 
V/0696/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Kurz / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6140 / 6190 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.10.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0696/2010 
können, sind geeignet die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung zu beeinträchtigen. Deshalb 
sollen Vergnügungsstätten für den unmittelbaren Bereich des Versorgungsbereiches ausgeschlos-
sen werden. 
 
Darüber hinaus sollen mit den Verfahren zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 136 wie auch 
mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342 in den genannten weiteren Bereichen Vergnü-
gungsstätten ausgeschlossen werden, damit angestammte und das Geschäftsniveau prägende 
Gewerbe-, Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe aus diesen Gewerbe- und Mischgebieten 
nicht verdrängt und Niveauabsenkungen - Trading–Down-Effekt – vermieden werden. Ferner sol-
len negative städtebauliche Auswirkungen auf die benachbarten Wohngebiete nördlich der Wese-
ler Straße und im Bereich der Waldsiedlung vermieden werden. 
 
Im Bereich der beabsichtigten 4. Änderung des B ebauungsplans Nr. 342 befindet sich bereits ein 
genehmigtes Spielkasino mit 3 Hallen und ca. 500 qm Nutzfläche. Diese Vergnügungsstätte hat 
Bestandsschutz. Eine weitere Ansiedlung solcher Einrichtungen in diesen Bereich soll aus den 
genannten Gründen vermieden werden.  
 
Für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 136 sollen die nördlich der Weseler Straße befindlichen 
Gewerbegebiete in Wohnnutzungen umgewandelt werden (22. Änderung Flächennutzungsplan / 
Bebauungsplan Nr. 536 (siehe Vorlage Nr. 554/2010)). Damit es in diesen Gebieten nicht zwi-
schenzeitlich zu einer Ansiedlung von Vergnügungsst ätten kommen kann und damit für die südlich 
der Weseler Straße in diesem Bebauungsplan verbleibenden Gewerbegebiete und Mischgebiete 
sich nicht ebenfalls solche Nutzungen entwickeln können, ist auch für diesen Plan der Ausschluss 
aus den genannten Gründen erforderlich. 
 
Außerhalb dieser Bereiche sind Alternativstandorte entlang der Weseler Straße in den weitläufigen 
Gebieten des Bebauungsplans Nr. 342 und der Bebauungspläne Nr. 268 und Nr. 312 grundsätz-
lich möglich und weiterhin zulässig. Damit wird die Baufreiheit für diese Nutzungsart nicht unan-
gemessen eingeschränkt.  
 
Mit dem Beschluss zur Änderung sollen die Voraussetzungen für die Anwendung von Plansiche-
rungsinstrumenten geschaffen werden, um die städtebauliche Zielsetzung zu gewährleisten. 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Übersichtsplan

V-0696-2010-Anlage-Plangebiet

215 Zeichen

342 136 
312 
268 
2. Änd. 
3. Änd. 
486 
4. Änd. 
Anlage 
zur Vorlage Nr. V/0696/2010 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 136 
ohne Maßstab 
ST ADT M TÜNS ER

Beratungsverlauf (4)

04.11.2010 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.11.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2010 Hauptausschuss
TOP 33.1.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2010 Rat
TOP 35.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Bebauungsplan Nr. 136, 7. Änderung (Umring des Ursprungsplans) amtlich
  • Weseler Straße
  • Heroldstraße
  • Meckmannweg
  • Schwarzer Kamp 342

Bebauungsplan Nr. 136, 7. Änderung

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Mecklenbeck - Heroldstraße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp / Weseler Straße

Umring des Ursprungsplans; die Änderung betrifft womöglich nur einen Teil davon.

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0696/2010
Typ
Vorlagen
Datum
13.09.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37