V/0696/2010
7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 136: Mecklenbeck - Weseler Str. / Schwarzer Kamp
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Beschlussvorlage
4870 Zeichen
V/0696/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 136: Mecklenbeck - Heroldstraße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp / Weseler Straße Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 04.11.2010 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 11.11.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 08.12.2010 Hauptausschuss Vorberatung 08.12.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Bebauungsplan Nr. 136: Mecklenbeck - Heroldstraße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp / Weseler Straße ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) BauGB zu ändern. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Be- bauungsplanes der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Städtebauliches Ziel der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342 und der 7. Änderung des Be- bauungsplanes Nr. 136 ist der Ausschluss von Vergnügungsstätten für den Bereich westlich des zentralen Versorgungsbereiches bis zur Heroldstraße im Bebauungsplan Nr. 342 und für den ge- samten Bereich des Bebauungsplans Nr. 136. In Ergänzung zu einer Anregung der Bezirksvertre- tung West an den Rat vom 22.04.2010 soll die Regelung für den Bereich bis zur Bahnlinie Müns- ter-Coesfeld gelten. Für das Gebiet des zentralen Versorgungsbereichs und den unmittelbar westlich angrenzenden Bereich ist der Ausschluss von Vergnügungsstätten bereits vorgesehen. Die entsprechenden Bau- leitplanverfahren sind bereits eingeleitet (2. und 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342). An- lass ist die dort beabsichtigte Nutzungsänderung für eine Gewerbehalle mit dem Ziel dort künftig vier Spielhallen mit jeweils kerngebietstypischer Größe zu betreiben. Die Gewerbehalle liegt in einem heute gewerblich geprägten Umfeld. Der Standort grenzt unmittelbar an den geplanten Um- gestaltungsbereich zum Stadtbezirkszentrum an und würde über die gleiche Zufahrt erschlossen. Mit dem Ausbau zum Stadtbezirkszentrum ist eine Aufwertung des gesamten Versorgungsberei- ches verbunden, der einen Aufenthalt der Nutzer bis in die späten Abendstunden unterstützen soll. Die potenziellen Störungen, die durch die Nutzer von Spielstätten in deren Umfeld erzeugt werden Vorlagen-Nr.: V/0696/2010 Auskunft erteilt: Herr Kurz / Herr Hülk Ruf: 492 6140 / 6190 E-Mail: Huelk@stadt-muenster.de Datum: 06.10.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0696/2010 können, sind geeignet die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung zu beeinträchtigen. Deshalb sollen Vergnügungsstätten für den unmittelbaren Bereich des Versorgungsbereiches ausgeschlos- sen werden. Darüber hinaus sollen mit den Verfahren zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 136 wie auch mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342 in den genannten weiteren Bereichen Vergnü- gungsstätten ausgeschlossen werden, damit angestammte und das Geschäftsniveau prägende Gewerbe-, Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe aus diesen Gewerbe- und Mischgebieten nicht verdrängt und Niveauabsenkungen - Trading–Down-Effekt – vermieden werden. Ferner sol- len negative städtebauliche Auswirkungen auf die benachbarten Wohngebiete nördlich der Wese- ler Straße und im Bereich der Waldsiedlung vermieden werden. Im Bereich der beabsichtigten 4. Änderung des B ebauungsplans Nr. 342 befindet sich bereits ein genehmigtes Spielkasino mit 3 Hallen und ca. 500 qm Nutzfläche. Diese Vergnügungsstätte hat Bestandsschutz. Eine weitere Ansiedlung solcher Einrichtungen in diesen Bereich soll aus den genannten Gründen vermieden werden. Für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 136 sollen die nördlich der Weseler Straße befindlichen Gewerbegebiete in Wohnnutzungen umgewandelt werden (22. Änderung Flächennutzungsplan / Bebauungsplan Nr. 536 (siehe Vorlage Nr. 554/2010)). Damit es in diesen Gebieten nicht zwi- schenzeitlich zu einer Ansiedlung von Vergnügungsst ätten kommen kann und damit für die südlich der Weseler Straße in diesem Bebauungsplan verbleibenden Gewerbegebiete und Mischgebiete sich nicht ebenfalls solche Nutzungen entwickeln können, ist auch für diesen Plan der Ausschluss aus den genannten Gründen erforderlich. Außerhalb dieser Bereiche sind Alternativstandorte entlang der Weseler Straße in den weitläufigen Gebieten des Bebauungsplans Nr. 342 und der Bebauungspläne Nr. 268 und Nr. 312 grundsätz- lich möglich und weiterhin zulässig. Damit wird die Baufreiheit für diese Nutzungsart nicht unan- gemessen eingeschränkt. Mit dem Beschluss zur Änderung sollen die Voraussetzungen für die Anwendung von Plansiche- rungsinstrumenten geschaffen werden, um die städtebauliche Zielsetzung zu gewährleisten. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Übersichtsplan
V-0696-2010-Anlage-Plangebiet
215 Zeichen
342 136 312 268 2. Änd. 3. Änd. 486 4. Änd. Anlage zur Vorlage Nr. V/0696/2010 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 136 ohne Maßstab ST ADT M TÜNS ER
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Bebauungsplan Nr. 136, 7. Änderung (Umring des Ursprungsplans) amtlich
- Weseler Straße
- Heroldstraße
- Meckmannweg
- Schwarzer Kamp 342
Bebauungsplan Nr. 136, 7. Änderung
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Mecklenbeck - Heroldstraße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp / Weseler Straße
Umring des Ursprungsplans; die Änderung betrifft womöglich nur einen Teil davon.
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0696/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.09.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37