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Bebauung eines Grundstückes am Ossendorfer Weg in Köln-Bickendorf

Mitteilung BV 3655/2017 vom 01.12.2017

Stand: Am 29.01.2018 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

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    Wohnbaufläche Anlage zu 3655/2017
  • Mitteilung BV

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 230/1-Jü Vorlagen-Nummer 3655/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.01.2018 Bebauung eines Grundstückes am Ossendorfer Weg in Köln-Bickendorf Für das im Betreff genannte und in der Anlage farbig dargestellte Grundstück (rund 2.500 m²) setzt der Flächennutzungsplan Wohnen fest. Darüber hinaus besteht die Abrundungssatzung Nr. 1 vom 19.11.1990, wonach die Bebaubarkeit der Fläche nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen ist. Sie wird derzeit als Grünfläche genutzt. Auf der am Ossendorfer Weg gegenüberliegenden Fläche befinden sich ebenfalls große Grünflächen. Die Liegenschaftsverwaltung beabsichtigt, die Fläche im Rahmen der Wohnungsbauoffensive zu ver- äußern, um sie einer Neubebauung analog zu der Bebauung Ossendorfer Weg 19-23 / Johann- Thomer-Straße 2-4 / Clemens-Hastrich-Straße 2-10 zuzuführen. Zwar beinhaltet dies eine Verdich- tung der Bebauung in diesem Bereich, jedoch bietet sich diese Fläche geradezu an, um den dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der Vorgaben der vom Rat der Stadt Köln am 20.12.2016 beschlossenen Wohnungsbauoffensive (Vorlage Nr. 2698/2016) sollen hier 30 % der Wohnungen für Geflüchtete, 30 % im geförderten Wohnungsbau und 40 % frei finanziert errichtet werden. Die Vermarktung soll über eine Konzeptvergabe erfolgen. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld wird um Kenntnisnahme gebeten. Anlage: Plan

Beratungsverlauf

  1. 29.01.2018

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 12.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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