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V/0217/2025

Selbstbestimmt und diskriminierungsfrei in unserer Stadt leben können – ein „Aktionsplan LSBTIQ*" für Münster - Abschlussbericht

Vorlagen 17.04.2025

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Berichtsvorlage

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Abschlussbericht - Selbstbestimmt und diskriminierungsfrei in unserer Stadt leben können ein Aktionsplan LSBTIQ für Münster

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Anlage A

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Berichtsvorlage

5534 Zeichen

V/0217/2025 
V/0217/2025 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Selbstbestimmt und diskriminierungsfrei in unserer Stadt leben können – ein „Aktionsplan 
LSBTIQ*" für Münster - Abschlussbericht 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   02.06.2025 Jugendrat Bericht 
   03.06.2025 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 
   11.06.2025 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung 
Bericht 
   17.06.2025 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderungen 
Bericht 
   25.06.2025 Integrationsrat Bericht 
   30.06.2025 Kommunale Seniorenvertretung Bericht 
   02.07.2025 Hauptausschuss Bericht 
   02.07.2025 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
In den vergangen zwei Jahren wurde ämterübergreifend der Aktionsplan LSBTIQ* erarbeitet. Ent-
standen ist dabei ein Abschlussbericht,- der für die Zukunft sehr deutlich macht, was die Stadtverwal-
tung für ein diskriminierungsfreies und selbstbestimmtes Leben von LSBTIQ* in Münster beitragen 
kann. Grundlage für den Aktionsplan ist der Ratsantrag A-R/0005/2022 „Selbstbestimmt und diskrimi-
nierungsfrei in unserer Stadt leben können – ein ‚Aktionsplan LSBTIQ*‘ für Münster“. Dieser wurde in 
der Ratssitzung am 09.02.2022 an den Hauptausschuss verwiesen. Im Anschluss daran wurde eine 
Berichtvorlage (V/0548/2022) erstellt und ein Zwischenbericht (V/0451/2024) vorgelegt.  
 
Im Rahmen der Beratungen des Haushalts 2023 wurden am 17.11.2022 die erforderlichen personel-
len und finanziellen Grundlagen geschaffen, um ein kommunales Handlungskonzept in Form eines 
Aktionsplans LSBTIQ* zu entwickeln. Für die Erarbeitung des Aktionsplans wurde dem Amt für 
Gleichstellung eine 50%-Stelle für die Dauer  von zwei Jahren zur Verfügung gestellt (Verlängerung 
bis Ende 2026 im Zuge der Haushaltsberatungen für das Jahr 2025). 
 
Im August 2023 konnte diese Stelle besetzt werden, sodass mit der Entwicklung des Aktionsplans 
begonnen werden konnte. Unter Berücksich tigung der vorhandenen personellen und finanziellen 
Ressourcen wurden folgende Arbeitsphasen zur Entwicklung des Aktionsplans festgelegt: 
Amt für Gleichstellung 
 
22.05.2025  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Anna Nigulis 
Telefon: 492-1709 
Nigulis@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0217/2025 
Arbeitsphase 1: Koordination und Planung August 2023 - November 2023 
Arbeitsphase 2: Bedarfsermittlung November 2023 - Juni 2024 
Arbeitsphase 3: Auswertung der erhobenen Daten ab Mai 2024 
Arbeitsphase 3: Ziel- und Maßnahmenentwicklung September 2024 - Frühjahr 2025 
Arbeitsphase 4: Verschriftlichung des Aktionsplans LSBTIQ* Frühjahr 2025 
 
Die Bedarfsermittlungsphase startete mit der Auftaktveranstaltung: „Was brauchen wir für ein LSB-
TIQ* freundlicheres Münster? Aktionsplan LSBTIQ* für die Stadt Münster“ Neben dieser ersten Ver-
anstaltung mit Beteiligungscharakter, gab es vier  weitere Bausteine der Bedarfsermittlung. Im Rah-
men dessen konnten über 800 Daten erhoben werden. Hierbei handelte es sich um folgende Bau-
steine: 
 
 Baustein: Veranstaltungen mit Beteiligungscharakter 
 Baustein: Arbeitsgruppen 
 Baustein: Interviews 
 Baustein: Quantitative Fragebogenerhebung 
 Baustein: Qualitative Erhebungen  
 
Bis zur zweiten Veranstaltung mit Beteiligungscharakter, der „Fokus-Werkstatt Aktionsplan LSBTIQ*“, 
fanden Arbeitsgruppentreffen, Interviews sowie quantitative und qualitative Erhebungen statt. Die 
Fokus-Werkstatt am 5. Juni 2024 markierte Phase der Maßnahmenentwicklung. Ab September 2024 
wurden die Arbeitsgruppentreffen fortgesetzt, und die dort entwickelten Maßnahmenentwürfe wurden 
im Frühjahr 2025 in Gesprächen mit beteiligten Ämtern finalisiert: 
 
• Personal- und Organisationsamt (10) 
• Amt für Immobilienmanagement (23) 
• Ordnungsamt (32) 
• Amt für Bürger- und Ratsservice (33) 
• Amt für Migration und Integration (36) 
• Amt für Schule und Weiterbildung (40) 
• Kulturamt (41) 
• Stadtbücherei (42) 
• Sozialamt (50) 
• Amt für Kinder Jugendliche und Familien (51) 
• Sportamt (52) 
• Gesundheits- und Veterinäramt (53) 
• Jobcenter (59) 
• Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung (64) 
• Stabstelle Arbeitssicherheit und Betriebsmedizin  
• Junges Theater (46) 
• Münster Marketing (MM) 
 
Im Anschluss an diese Gespräche entstand der Abschlussbericht mit folgenden vier Schwerpunkten:  
 
• Fortbildung für / Sensibilisierung von Fachkräften 
• Bestehende Strukturen LSBTIQ*- freundlich gestalten. LSBTIQ* freundliche Strukturen 
weiter ausbauen und Neue schaffen 
• Vernetzung 
• Normalisierung queerer Lebenswege durch Erhöhung der Sichtbarkeit 
 
Die Schwerpunkte wurden bereits bei der Bedarfserhebung identifiziert und bilden die Grundlage für 
den umfangreichen Maßnahmenkatalog mit 92 Maßnahmen. Die Erarbeitung  des Aktionsplans hat 
gezeigt, dass eine queerfreundliche Stadtgestaltung kein einmaliges Unterfangen ist, sondern ein 
langfristiger Prozess, der kontinuierliche Reflexion, Beteiligung und Weiterentwicklung erfordert. Die 
Umsetzung der Maßnahmen geschieht zunächst aus den  vorhandenen Amtsbudgets und durch die

- 3 - 
V/0217/2025 
Sachbearbeitung des Aktionsplans LSBTIQ*. Für alle weiteren Maßnahmen, die zusätzliche finanziel-
le Mittel benötigen, sind zusätzliche Anträge und politische Beschlüsse erforderlich.  
 
Mit dieser Berichtsvorlage ist der Antrag an den Rat Nr. A-R/0005/2022 erledigt. 
 
In der Anlage finden Sie einen detaillierten Abschlussbericht zum Aktionsplan LSBTIQ* und die Aus-
wertungen der Erhebungen. 
 
 
 
gez. 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
Anlagen: 
Abschlussbericht 
Anlage A

Abschlussbericht - Selbstbestimmt und diskriminierungsfrei in unserer Stadt leben können ein Aktionsplan LSBTIQ für Münster

142846 Zeichen

Amt für Gleischstellung
Selbstbestimmt und diskriminierungsfrei  
in unserer Stadt leben können – ein 
„Aktionsplan LSBTIQ*“  für Münster
 Abschlussbericht

Impressum
Herausgeberin: Stadt Münster, Amt für Gleichstellung 
Redaktion/Text: Anna Nigulis
Gestaltung und Satz: Katharina Schossow, nur-design-text.de
Illustrationen: Marie-Pascale Gafinen, RIESENSPATZ 
Druck: Expedition & Druck, Stadt Münster
Auflage: 350 Stück, Mai 2025
Die Stadt Münster setzt sich seit vielen Jahren aktiv für Vielfalt und Gleichberech-
tigung ein. Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt im Jahr 2009 wurde ein 
wichtiger Grundstein gelegt, um Münster als weltoffene und inklusive Stadt weiter-
zuentwickeln. Seitdem haben wir bedeutende Fortschritte für die LSBTIQ*-Gemein-
schaft erzielt – von der Weiterentwicklung des Frauenbüros zum Amt für Gleich -
stellung über die Einrichtung einer eigenen Stelle für LSBTIQ*-Belange im Jahr 2020 
bis hin zur Erarbeitung des „Arbeitsplans zur Gleichstellung und Gleichberechtigung 
aller Geschlechtsidentitäten“.
Auch auf gesellschaftlicher Ebene setzen wir Zeichen: Der Ratsbeschluss zum Ge-
denken an verfolgte Homosexuelle und andere vergessene Opfergruppen der NS-
Zeit sowie die Initiative zur stärkeren Sichtbarmachung des Internationalen Tages 
gegen Homo- und Transphobie (IDAHOBIT) sind Ausdruck unserer klaren Haltung 
gegen Diskriminierung und für ein respektvolles Miteinander. Eine Stadt, die Vielfalt 
fördert und gleiche Rechte für alle ermöglicht, ist eine Stadt, die lebenswert und 
zukunftsfähig bleibt. 
Mein besonderer Dank gilt allen - freien Trägern, Menschen der LSBTIQ*-Community, 
den Beteiligten der städtischen Ämter und Engagierten der Zivilgesellschaft- die mit 
ihrem hohen Engagement in den Arbeitsgruppen sowie durch die enge und interdis -
ziplinäre Zusammenarbeit zur Entwicklung dieses Aktionsplans beigetragen haben. 
Ihr Einsatz zeigt, dass nachhaltige Veränderung nur gemeinsam gelingt. Lassen Sie 
uns weiterhin gemeinsam daran arbeiten, Münster als Stadt der Vielfalt, des Respekts 
und der Chancengleichheit zu stärken.
Oberbürgermeister der Stadt Münster
Oberbürgermeister
Markus Lewe
Grußwort

In den vergangenen Jahrzehnten wurden bedeutende Fortschritte für die Rechte 
queerer Menschen in Deutschland erzielt. Die rechtliche und gesellschaftliche An-
erkennung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans*, inter* und queeren Personen 
(LSBTIQ*) hat sich spürbar verbessert. Ein zentraler Meilenstein war die Einführung 
der Ehe für alle im Jahr 2017. 2018 folgte eine wichtige Änderung im Personenstands -
recht: Neben den bisherigen Geschlechtseinträgen „männlich“, „weiblich“ und „ohne 
Angabe“ (seit 2013) wurde der positive Eintrag „divers“ ermöglicht. 
Nordrhein-Westfalen war 2012 das erste Bundesland, das einen Aktionsplan zur 
Gleichstellung und Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans* und Inter* 
verabschiedet hat. 2015 wurde dieser Plan unter dem Titel „Impulse 2020 - für quee-
res Leben in NRW“ aktualisiert. Der Bund folgte zehn Jahre später und setzte mit dem 
Aktionsplan „Queer leben“ (2022) ein klares Zeichen für Vielfalt und Schutz vor Dis-
kriminierung. Im Zuge dessen fand die Abschaffung des Transsexuellengesetzes (TSG) 
und die Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) 2024 statt. Auch das 
Ende der Diskriminierung schwuler und bisexueller Männer bei der Blutspende war 
ein Schritt hin zu mehr Gleichbehandlung. Trotz dieser Fortschritte gibt es weiterhin 
offene Themen, wie unter anderem die Reform des Abstammungsrechts und die Ver -
ankerung eines Diskriminierungsschutzes für LSBTIQ* in Artikel 3 im Grundgesetz. 
Mit dem Aktionsplan LSBTIQ* positioniert sich Münster in einer Reihe mit Städten 
wie Bielefeld, Düsseldorf, Essen, Unna und Köln, die ebenfalls kommunale Hand -
lungskonzepte zur Unterstützung der LSBTIQ*-Community entwickelt haben. Damit 
engagiert sich die Stadt aktiv dafür, Diskriminierungen abzubauen, Selbstbestim -
mung zu fördern und ein Klima zu schaffen, in dem alle Menschen sicher, frei und 
gleichberechtigt leben können.
Münster zeichnet sich durch eine Vielfalt von freien Trägern im LSBTIQ*-Bereich aus. 
Die Vereine KCM und Livas sind bereits seit längerem in städtischer Förderung und 
seit 2020 beim Amt für Gleichstellung angesiedelt. Für die Beratung von trans* und 
inter* Personen werden ebenfalls seit 2020 die Fachstelle für Sexualität und Gesund -
heit (FSG)/Aidshilfe Münster e. V., pro familia und Trans*-Inter*-Münster e. V. geför-
dert. Die FSG erhält ebenfalls eine Förderung für die Arbeit mit Regenbogenfamilien. 
Diese Vereine spielten eine zentrale Rolle bei der Bedarfserhebung, indem sie an den 
Arbeitsgruppen und Veranstaltungen teilnahmen, sich aktiv einbrachten und so dazu 
beitrugen, ein breites Bild der Bedürfnisse der queeren Community zu zeichnen.
Der gewaltsame Tod von Malte C. am Rande des Christopher Street Days (CSD) 2022 
hat nicht nur die queere Community in Münster erschüttert. Die u.a. oben genann-
ten freien Träger und Aktivist*innen haben daraufhin ein Bündnis gegen Trans*- und 
Queerfeindlichkeit gegründet. In einem seit 2022 regelmäßig stattfindenden Aus-
tausch mit der queeren Community, zu dem die Polizeipräsidentin einlädt und an 
Vorwort 
dem auch das Amt für Gleichstellung beteiligt ist, wurde festgestellt, dass in den 
vergangenen Jahren eine Zunahme queerfeindlicher Haltungen und Handlungen 
zu verzeichnen ist. Die freien Träger berichten vor allem von einer Veränderung des 
Klimas in Schulen und Jugendeinrichtungen. Queerfeindlichkeit nimmt wieder zu, in 
öffentlichen Debatten, im politischen Schlagabtausch und im Bereich der Straftaten.“
1
 
Zudem stehen Kommunen, Länder und der Bund vor der Aufgabe, finanzielle Defizite 
zu reduzieren. Dies trifft auch queere Projekte und Initiativen, so stellte der Bund im 
November 2024 das „Regenbogenportal“ mit Informationen zu LSBTIQ*-Lebenswel -
ten und Hilfsangebote ab. Im Rahmen der Haushaltsberatungen in den Ländern sind 
queere Projekte mit Kürzungen konfrontiert oder stehen ganz vor dem Aus. Auch der 
für das Jahr 2025 für Münster vom Rat verabschiedete Haushalt, bedeutet für queere 
Angebote eine Einschränkung, da befristet bewilligte Finanzmittel der vergangenen 
Jahre nicht fortgeschrieben werden konnten und Anträge auf zusätzliche Mittel nicht 
aufgegriffen wurden. So musste bei Livas e.V. das befristete Beratungsangebot nach 
Auslaufen der Förderung Ende 2024 eingestellt werden.
Es bleibt daher entscheidend, sich für eine Gesellschaft einzusetzen, in der alle Men -
schen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität 
gleichberechtigt und sicher leben können. Der vorliegende 
Aktionsplan trägt dazu bei, bestehende Herausforderun -
gen sichtbar zu machen und nachhaltige Lösungen zu 
entwickeln. Er wurde auf Grundlage des Ratsantrags 
A-R/0005/2022 „Selbstbestimmt und diskriminie-
rungsfrei in unserer Stadt leben können – ein ‚Ak -
tionsplan LSBTIQ*‘ für Münster“ entwickelt. Erfreu -
lich und hoffnungsvoll stimmend im Sinne der 
queeren Community ist, dass der Ratsantrag, 
der diesem Aktionsplan zugrunde liegt, auf 
einer breiten überparteilichen Basis 
(SPD, Grüne, Volt und CDU) entstan -
den ist.
1 Vgl: Lagebericht: Queerfeindlichkeit nimmt zu. Verfügbar unter: https://www.bpb.de/kurz-knapp/taegliche-dosis-
politik/557829/lagebericht-queerfeindlichkeit-nimmt-zu/

DANKSAGUNG 2
1. AKTIONSPLAN LSBTIQ* 3
 1.1. Vorgehen Münster 3
 1.2. Struktur des Aktionsplans 5
2. BEDARFSERMITTLUNGSPHASE 8
 2.1. Baustein: Veranstaltungen mit Beteiligungscharakter 8
 2.2. Baustein: Arbeitsgruppen 9
 2.3. Baustein: Quantitative Fragebogenerhebung 9
  2.3.1. Fragebogendesign und Methode 10 
  2.3.2. Bewerbung und Rücklauf des Fragebogens 10 
  2.3.3. Bildung von Untergruppen 10 
  2.3.4. Analyse der Freitextfelder 12
 2.4. Baustein: Interviews 12
 2.5. Baustein: Qualitative Erhebungen 12
  2.5.1.  Sicherheit(s)gefühl von FLINTA und Queers  
im öffentlichen Raum 12
  2.5.2. Queer Vision  13
3. HANDLUNGSFELDER UND IHRE MA ßNAHMEN 14
 3.1. Koordination und gemeinsame Schwerpunkte 15
  3.1.1. Fortbildung für/Sensibilisierung von Fachkräften 16
   3.1.2.  Bestehende Strukturen LSBTIQ*- freundlich gestalten und  
LSBTIQ*- freundliche Strukturen ausbauen  
und Neue schaffen 17
  3.1.3. Vernetzung 17
   3.1.4.  Normalisierung queerer Lebenswege durch  
Erhöhung der Sichtbarkeit 18
  3.2.  Handlungsfelder „Familie und Kinder“ und „Jugend,  
Schule und Freizeit“ 19
  3.2.1. Fortbildung für/Sensibilisierung von Fachkräften 19
  3.2.2.  Bestehende Strukturen LSBTIQ*- freundlich gestalten und  
LSBTIQ*- freundliche Strukturen ausbauen  
und Neue schaffen 20
  3.2.3. Vernetzung 22
   3.2.4.  Normalisierung queerer Lebenswege durch  
die Erhöhung der Sichtbarkeit 22
   3.2.5.  Maßnahmenkatalog Handlungsfelder: „Familie und Kinder“  
und „Jugend, Schule und Freizeit“ 23
  3.3.  Handlungsfelder „Ausbildung und Erwerbsleben“ und  
„Sport, Kultur und Freizeit“ 25
  3.3.1. Fortbildung für/Sensibilisierung von Fachkräften 26
   3.3.2.  Bestehende Strukturen LSBTIQ*- freundlicher gestalten und  
LSBTIQ*- freundliche Strukturen ausbauen  
und Neue schaffen. 27
  3.3.3. Vernetzung 28
   3.3.4.  Normalisierung queerer Lebenswege durch  
Erhöhung der Sichtbarkeit 29
   3.3.5.  Maßnahmenkatalog Handlungsfelder „Ausbildung und  
Erwerbsleben“ und „Sport, Kultur und Freizeit“ 30
 3.4. Handlungsfeld „Selbstbestimmtes Älterwerden und Pflege“ 34
  3.4.1. Fortbildung für/Sensibilisierung von Fachkräften 34
  3.4.2.  Bestehende Strukturen LSBTIQ*- freundlich gestalten und  
LSBTIQ*- freundliche Strukturen ausbauen  
und Neue schaffen 35
  3.4.3. Vernetzung 35
   3.4.4.  Normalisierung queerer Lebenswege durch Erhöhung  
der Sichtbarkeit 36
  3.4.5.  Maßnahmenkatalog „Selbstbestimmtes Älterwerden  
und Pflege“ 36
 3.5. Querschnittsthemen 37
  3.5.1. Gewaltschutz/ Antidiskriminierung 37
   3.5.2.  Maßnahmenkatalog Querschnittsthema: Gewaltschutz/  
Antidiskriminierung 39
  3.5.3. Gesundheit 41
  3.5.4. Migration und Inklusion 41
   3.5.5.  Maßnahmenkatalog Querschnittsthemen: Gesundheit,  
Migration und Inklusion 42
4. AUSBLICK 44
5. QUELLENVERZEICHNIS 46
6. ANHANG 47
Inhalt

Ein herzlicher Dank gilt allen Akteur*innen, die sich engagiert an der Bedarfsermittlung 
und der Entwicklung der Maßnahmen beteiligt haben. Ohne ihren wertvollen Einsatz wäre 
es nicht möglich gewesen, ein umfassendes Bild der Bedarfe für Münster zu erarbeiten. 
Bereits im Rahmen der Entwicklung des Aktionsplans konnten durch den Austausch hilf -
reiche Impulse gesetzt sowie positive Veränderungen und neue Vernetzungen angestoßen 
werden.
Mit der Umsetzung der Maßnahmen möchten wir gemeinsam aktiv gegen Diskriminierung 
vorgehen und uns für die Selbstbestimmung von LSBTIQ*-Personen in Münster einsetzen.
Besonders hervorheben möchten wir die freien Träger, die sich in den Arbeitsgruppen 
engagiert und insbesondere bei der Bekanntmachung der Online-Befragung eine zentrale 
Rolle übernommen haben. Dank dieses Engagements konnten insgesamt 741 Rückmel -
dungen gesammelt und somit gewinnbringende Daten über die Bedarfe der queeren 
Community erfasst werden.
Auch in den Arbeitsgruppen zeigte sich ein hohes Maß an Engagement: Queere Vereine 
und Initiativen, Mitarbeitende der Stadtverwaltung, Privatpersonen und Expert*innen aus 
der Stadtgesellschaft haben gemeinsam erörtert, welche Maßnahmen Münster benötigt 
und wie diese konkret umgesetzt werden können. So konnten wertvolle Ideen für die 
finale Formulierung der Maßnahmen gewonnen werden.
Ebenso danken wir den Mitarbeitenden der Stadtverwaltung, die sich aktiv an der Er -
arbeitung des Aktionsplans beteiligt haben und gemeinsam mit uns für eine offene und 
diskriminierungsfreie Stadtgesellschaft eintreten. Insbesondere die Umfragen wären ohne 
die Unterstützung vom Stadtplanungsamt und dem Katasteramt nicht machbar gewesen.  
Nicht zuletzt gilt unsere Wertschätzung auch den zuständigen Behörden wie Polizei und 
Justiz, die sich mit ihrer Mitarbeit an der Umsetzung des Aktionsplans beteiligen und dazu 
beitragen, Diskriminierung von und Gewalt gegen LSBTIQ*-Personen wirksam entgegen-
zutreten.
Dank des gemeinsamen Engagements ist es gelungen, einen Aktionsplan zu erarbeiten, 
der konkrete Maßnahmen für mehr Selbstbestimmung und gegen Diskriminierung von 
LSBTIQ*-Personen in Münster beinhaltet.
Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit, um diese wichtigen Ziele zu verwirklichen.
Mit herzlichem Dank und großer Wertschätzung!
Sarah Braun Anna Nigulis  
Leiterin des Amtes für Gleichstellung   Erstellung Aktionsplan LSBTIQ*
Danksagung
Ausgangspunkt für den Aktionsplan LSBTIQ* ist der Ratsantrag A-R/0005/2022  
„Selbstbestimmt und diskriminierungsfrei in unserer Stadt leben können – ein „Ak-
tionsplan LSBTIQ* für Münster“. Dieser formuliert den Bedarf für ein kommunales 
Handlungskonzept. Hierfür wurde eine Berichtsvorlage ( V/0548/2022)  erstellt, die 
folgende Punkte enthält:
Die Verwaltung wird beauftragt, in einem partizipativen Prozess einen Aktionsplan 
zur Sichtbarkeit und Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Müns-
ter zu erarbeiten. Dieses kommunale Handlungskonzept soll zum Abbau von Diskri-
minierung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen 
Menschen (LSBTIQ*) beitragen sowie die Berücksichtigung der besonderen Bedarfe 
von LSBTIQ*-Menschen in Politik und Verwaltung stärken.
 1.  Der Aktionsplan soll anhand ausgewählter Handlungsfelder konkrete Ziele 
formulieren und Maßnahmen nennen, wie Teilhabe und Zugänge, Sichtbar-
keit und Repräsentation von LSBTIQ*-Menschen gesteigert werden kön-
nen sowie für LSBTIQ*-Menschen und deren besonderen Lebenssituationen 
sensibilisiert werden kann. Der Aktionsplan soll allen die Handlungsfelder 
betreffenden politischen Gremien zum Beschluss vorgelegt werden und dort 
einer regelmäßigen Überprüfung und Fortschreibung der Ziele und Maßnah-
men unterliegen. 
 2.  Die Verwaltung wird beauftragt, sich um einen Beitritt Münsters in das Rain-
bow Cities Network
2
 zu bemühen. 
Nachdem der Haushaltsantrag des Ausschusses für Gleichstellung im Ratsbeschluss 
zum Haushaltsplan 2023 am 17.11.2022 mehrheitlich angenommen wurde, wurden 
die personellen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen, um ein kommunales 
Handlungskonzept in Form eines Aktionsplans LSBTIQ* zu erarbeiten. (vgl. auch Be-
richtsvorlage V/0548/2022).
1.1. VORGEHEN MÜNSTER
Für die Entwicklung des Aktionsplans LSBTIQ* wurde im August 2023 eine halbe 
Stelle (0,5 VZÄ) im Amt für Gleichstellung besetzt. Seitdem wurden vier Arbeits -
phasen durchlaufen. In der ersten Arbeitsphase lag der Fokus auf der Koordination 
und Planung. Dabei wurde die Struktur des Aktionsplans entwickelt, es wurden 
Netzwerke aktiviert und der methodische Rahmen für den weiteren Verlauf erarbei-
tet. Maßgebend für die Konzipierung war hierbei die Vorgabe, einen partizipativen 
Prozess zu gestalten. Anschließend startete die zweite Arbeitsphase, die sich der 
2 Die Stadt Münster ist seit Januar 2025 Mitglied des Rainbow Cities Network
1.  Aktionsplan 
LSBTIQ*
2    Aktionsplan LSBTIQ* Aktionsplan LSBTIQ*    3

Bedarfsermittlung widmete. Dabei kamen verschiedene Formate zum Einsatz, 
um ein möglichst umfassendes Bild über die Bedarfe in Münster zu erhalten. Dazu 
gehörten öffentliche Veranstaltungen mit Beteiligungscharakter, die als Raum für 
Austausch und erste Bedarfsformulierung dienten. Parallel dazu arbeiteten thema-
tische Arbeitsgruppen. Ergänzt wurden diese durch qualitative Interviews mit unter -
repräsentierten Gruppen, insbesondere älteren LSBTIQ*-Personen. Um eine breite 
empirische Grundlage zu schaffen, wurde zudem eine quantitative Befragung in Form 
zweier Fragebögen durchgeführt. Weiterhin wurden qualitative Erhebungen zur Si-
cherheitswahrnehmung im öffentlichen Raum sowie eine gezielte Bedarfserhebung 
auf dem CSD Münster durchgeführt. Nach der Bedarfsermittlungsphase erfolgte ein 
Zwischenbericht (V/0451/2024) für die Politik, in welchem bereits erste Maßnah-
menvorschläge gemacht wurden. Die Auswertung der erhobenen Daten erfolgte ab 
Mai 2024. Die dritte Arbeitsphase konzentrierte sich auf die Entwicklung konkreter 
Ziele und Maßnahmen. Diese orientieren sich an den identifizierten Bedarfen und 
wurden auf ihre praktische Umsetzbarkeit hin geprüft. Ab Frühjahr 2025 wurden die 
vorformulierten Maßnahmenentwürfe mit den jeweiligen Fachämtern besprochen 
und angepasst. Parallel dazu begann die vierte Arbeitsphase: der Erstellung des Ab-
schlussberichts. Der vorliegende Abschlussbericht gibt einen zusammenfassenden 
Überblick über die unterschiedlichen Arbeitsphasen des Aktionsplans und stellt die 
ermittelten Bedarfe im Anhang dar. Im Rahmen der Handlungsfelder werden die 
Antworten auf diese Bedarfe in Form von Maßnahmen erläutert.
Parallel zur Entwicklung des Aktionsplans LSBTIQ* wurde auch der Aktionsplan zur 
Umsetzung Istanbul-Konvention erstellt. Dieses Abkommen des Europarats dient 
der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und bezieht ausdrücklich trans*, 
inter* und nicht-binäre Personen ein. Die Zahl der Hassverbrechen gegen LSBTIQ*-
Menschen ist in den letzten Jahren gestiegen. Schätzungen zufolge haben bis zu  
30 % körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt, mehr als die Hälfte wurde in den letzten 
fünf Jahren belästigt. Besonders im öffentlichen Raum und im Nahverkehr sind Über -
griffe dokumentiert. Viele transgeschlechtliche Menschen nehmen diese Bereiche 
als besonders herausfordernd wahr
3
. Bei der Erfassung von Gewalt gegen LSBTIQ*-
Personen gibt es weiterhin Lücken. Bisher fehlen umfassende Daten zu häuslicher 
und partnerschaftlicher Gewalt in nicht-heterosexuellen Beziehungen, ebenso zu 
Jugendlichen, die aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität in ihrem 
familiären Umfeld auf Ablehnung stoßen. 
3 BMFSFJ 2023
Arbeitsphase 1 
Koordination  
und Planung  
Arbeitsphase 2 
Bedarfsermittlung
Arbeitsphase 3 
Ziel- und Maß-
nahmenentwicklung
Arbeitsphase 4 
Verschriftlichung  
des Aktionsplans 
LSBTIQ* 
Zeitstrahl
August -  
November 23
November 23 -  
Juni 24
Juli 24  
– Frühjahr 25 ab Frühjahr 25
Kenntnisnahme  
durch die Politik
Juni 25
Am 31. Januar 2025 hat der Bundestag das Gewalthilfegesetz verabschiedet. Explizit 
benennt es nur den Schutz von Frauen und Kindern. Anders als in einem ersten Ent-
wurf vorgesehen, lässt das Gesetz offen, ob trans*, inter* und nicht-binäre Personen 
in seinen Schutzbereich aufgenommen werden. Artikel 4 der Istanbul-Konvention 
nennt hierbei ausdrücklich den Schutz von Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen 
Ausrichtung oder Geschlechtsidentität Diskriminierungen und Gewalt erfahren.
Durch die parallele Erarbeitung beider Aktionspläne in Münster ergeben sich Chan-
cen, Synergien zu nutzen und intersektionale Perspektiven gezielt in Strukturen zu 
verankern. So können Schutzmaßnahmen und Unterstützungsangebote weiterent-
wickelt und bedarfsgerecht gestaltet werden. Daher finden sich in den erarbeiteten 
Aktionsplänen immer wieder sogenannte Brückenmaßnahmen, die aus beiden 
Blickwinkeln auf eine Weiterentwicklung einzahlen. Diese wurde kenntlich gemacht, 
indem die Maßnahmennummern im Maßnahmenkatalog rot eigefärbt wurden.
1.2. STRUKTUR DES AKTIONSPLANS
Zu Beginn der Erarbeitung des Aktionsplans musste zunächst eine entsprechende 
Struktur erstellt werden. Hierbei wurde zunächst überprüft, welche Anknüpfungs-
punkte es zum verwaltungsinternen „Arbeitsplan zur Gleichstellung und Gleichbe-
rechtigung von Menschen aller geschlechtlichen Identitäten“ (2020-2023) gab. Ein 
weiterer zentraler Arbeitsschritt war die Vernetzung auf kommunaler, Landes- und 
Bundesebene mit bestehenden LSBTIQ*-Netzwerken. Während der Entwicklung des 
Aktionsplans fand Vernetzung über folgende Runden statt:
  Netzwerk sexuelle und geschlechtliche Vielfalt,
	 	 Konferenz	Alter	und	Pflege,
  Bündnis gegen Depression Münster,
  Treffen queerer Verbände mit der Polizei Münster,
   Netzwerk der LSBTIQ*-Beauftragten,  
-Ansprechpersonen und -Sachbearbeitungen in NRW,
   Austausch mit dem Referat „Politikfeld gleichge-
schlechtliche Lebensweisen und geschlechtliche Vielfalt 
(LSBTIQ*)“ im Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, 
Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nord -
rhein-Westfalen, Bundesnetzwerk Queer.Kommunal,
  AK Gleichstellung und LGBTQIA+
4    Aktionsplan LSBTIQ* Aktionsplan LSBTIQ*    5

Des Weiteren wurde die in der Berichtsvorlage (V/0548/2022) vorgestellte Struktur 
des Aktionsplans weiterentwickelt. Statt der ursprünglich geplanten sieben Hand-
lungsfelder gibt es nun fünf, da verwandte Themen zusammengefasst wurden. So 
konnten die Arbeitsgruppen besser besetzt und die vorhandenen Ressourcen ge-
zielter genutzt werden. Die fünf Handlungsfelder orientieren sich daran, wo LSBTIQ*-
Personen im Laufe ihres Lebens Diskriminierung erfahren und an welchen Orten oder 
in welchen Institutionen dies besonders häufig passiert. Folgende Handlungsfelder 
wurden gebildet:
 • Familie und Kinder
 • Jugend, Schule und Freizeit
 • Ausbildung und Erwerbsleben
 • Sport, Kultur und Freizeit
 • Selbstbestimmtes Älterwerden und Pflege
Neben den Handlungsfeldern wurden vier Querschnittsthemen festgelegt:
 • Gewaltschutz/Antidiskriminierung
 • Gesundheit
 • Migration 
 • Inklusion
Interviews
Qualitative 
Erhebungen
Quantitative  
Fragebogenerhebung
Arbeitsgruppen
Durch die Berücksichtigung von Querschnittsthemen konnte eine intersektionale 
Perspektive gewährleistet werden. Die Einrichtung der AG Intersektionalität bei der 
Auftaktveranstaltung hat dies unterstützt. Ein weiterer wichtiger Schritt war die 
Entwicklung verschiedener Methoden zur partizipativen Bedarfsermittlung. Um 
möglichst viele Menschen einzubeziehen, wurden fünf Bausteine entwickelt. Diese 
umfassende Methodenkombination stellte sicher, dass die Bedarfe und Anliegen 
der LSBTIQ*-Community in Münster bestmöglich erfasst und in die Entwicklung des 
Aktionsplans integriert werden konnten. 
Veranstaltungen 
mit Beteiligungs-
charakter
6    Aktionsplan LSBTIQ* Aktionsplan LSBTIQ*    7

Beteiligte
Nach der Planung und Koordination begann die Bedarfserhebung. Den Auftakt  
bildete hierbei die erste Veranstaltung mit Beteiligungscharakter.
2.1. BAUSTEIN: VERANSTALTUNGEN MIT BETEILIGUNGSCHARAKTER
Zwei zentrale Veranstaltungen strukturierten den Beteiligungsprozess:
 •  Auftaktveranstaltung am 21. November 2023: Einführung in die Struktur des 
Aktionsplans, Bildung der Arbeitsgruppen und Sammlung erster Bedarfe.
 •  Fokus-Werkstatt am 5. Juni 2024: Diskussion von Zwischenergebnissen und 
Beginn der Entwicklung von Maßnahmenideen innerhalb von Arbeitsgruppen.
Neben Vertreter*innen der Ratsfraktionen in Münster nahmen an den Arbeitsgrup-
pen der Veranstaltungen auch die Personenkreise der späteren AGs teil.
2.  Bedarfs-
ermittlungsphase
 2.2. BAUSTEIN: ARBEITSGRUPPEN
Die Handlungsfelder und Queerschnittsthemen wurden zu folgenden AGs zusam-
mengefasst:
 • Familie, Kinder und Jugendliche
 • Erwerbsleben und Freizeit
 • Selbstbestimmtes Älterwerden und Pflege
 • Intersektionalität
Die Arbeitsgruppen konstituierten sich bei der Auftaktveranstaltung und trafen sich, 
mit Ausnahme der AG Intersektionalität, insgesamt dreimal, verteilt auf die Phasen 
Bedarfsermittlung und Maßnahmenformulierung. Politiker*innen wurden durch 
Beteiligungsformate wie die Auftaktveranstaltung und die Fokus-Werkstatt ein -
gebunden. Besonders engagiert beteiligten sich freie Träger mit LSBTIQ*-Expertise. 
Der Austausch zwischen Fachleuten und Unterstützer*innen erwies sich als wert-
voll, da auch Außenperspektiven wichtige Leerstellen aufzeigten. Zudem brachten 
städtische Mitarbeitende mit langjähriger Erfahrung wertvolle Impulse ein, um 
LSBTIQ*-freundliche Veränderungen in der Stadtverwaltung voranzutreiben. Durch 
den Austausch konnten wertvolle Verbindungen geknüpft und wichtige Impulse für 
den Aktionsplan gesetzt werden.
2.3. BAUSTEIN: QUANTITATIVE FRAGEBOGENERHEBUNG
Um spezifische Daten für Münster zu erhalten und gleichzeitig Partizipation zu er-
möglichen, wurde eine quantitative Fragebogenerhebung als ein Baustein der Be-
darfsermittlung gewählt. Dafür wurden zwei Fragebögen entwickelt.  Die Fragen des 
Fragebogens sind in den Grafiken im Anhang abgebildet. 
 •  Fragebogen A: Dieser richtete sich an die LSBTIQ*-Community und beinhal-
tete Fragen zu Erfahrungen, Bedürfnissen und Herausforderungen in verschie-
denen Lebensbereichen.
 •  Fragebogen B: Dieser adressierte speziell Angehörige von trans* und inter* 
Kindern, um deren Perspektiven und Unterstützungsbedarfe zu erfassen. 
Das Stadtplanungsamt unterstützte die Entwicklung und Auswertung des Frage -
bogens fachlich und personell. Die Erarbeitung fand von Dezember 2023 bis April 
2024 statt. Die Fragebögen wurden im März 2024 online gestellt und waren sechs 
Wochen lang ausfüllbar. Für die Gestaltung und den Pre-Test wurden verschiedene 
Kooperationspartner*innen einbezogen:
 • Staatsanwaltschaft Münster --> Abstimmung zu spezifischen Fragen
 • Nachtbürgermeister*innen --> Einbringen eigener Fragen 
 • Livas e. V. --> Anpassung von Fragen zu Familie und Kindern
 •  Arbeitsgruppen und Netzwerk „sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“ -->  
Impulse, Pre-Test und Feedback
VERWALTUNG
•  Sozialamt
•   Amt für Kinder,  
Jugendliche und Familien
•   Kommunales  
Integrationszentrum
•   Gesundheits-  
und Veterinäramt
•   Münster Marketing –  
Nachtbürgermeisterin
•  Volkshochschule
•  Ordnungsamt
•   Amt für Schule  
und Weiterbildung
•  Sportamt
•   Arbeitssicherheit  
und Betriebsmedizin
TRÄGERLANDSCHAFT
Livas e.V., KCM, Profamilia, 
FSG, T.I.M.S. e.V., AWO, Track 
Jugendzentrum, Kinderschutz-
bund, Diakonie, Kompetenz-
zentrum Selbstbestimmt 
Leben, Regierungsbezirk 
Münster
WEITERE TEILNEHMENDE
Integrationsrat, Psychothera-
peut*innen, Privatpersonen
BEHÖRDEN
•   LSBTIQ*-Beauftragte 
der Staatsanwaltschaft
•  LSBTIQ*-Ansprechpersonen 
der Polizei
8    Bedarfsermittlungsphase Bedarfsermittlungsphase    9

2.3.1. Fragebogendesign und Methode
Um möglichst viele queere Menschen zu erreichen, wurde eine digitale Umfrage mit 
einem teilstandardisierten Fragebogen designt und durchgeführt. Dabei gab es Ja-/
Nein-Fragen, Skalierungsfragen und offene Freitextfelder für individuelle Rückmel-
dungen. Die digitale Form wurde gewählt, um Anonymität zu sichern, Befangenheit 
zu vermeiden und einen zeitunabhängigen Zugang zu ermöglichen. Der Fragebogen 
war auf Deutsch und Englisch verfügbar. Fragebögen im Überblick:
 •  Fragebogen A: 78 Fragen mit Filterfunktion, sodass nur lebensweltrelevante 
Fragen angezeigt wurden, plus Freitextfelder für individuelle Rückmeldungen.
 •  Fragebogen B: 23 Fragen, speziell zu Familie und Kindern, ebenfalls mit  
Freitextfeldern.
2.3.2. Bewerbung und Rücklauf des Fragebogens
Um möglichst viele Menschen zu erreichen, wurden folgende Maßnahmen für die 
Öffentlichkeitsarbeit umgesetzt:
 • 1.000 Flyer für Kooperationspartner*innen und öffentliche Stellen,
 •  Plakate an Begegnungsorten in der Innenstadt und in 220 Bussen  
(Sponsoring der Stadtwerke),
 • Pressemitteilung (18.03.) und Zeitungsartikel (WN und RUMS),
 •  Social Media: Instagram-Post der Stadt Münster und Reposts durch  
Netzwerkpartner*innen
Es haben insgesamt 802 Personen den Fragebogen A aufgerufen, davon haben 707 
Personen die Fragen so beantwortet, dass ihre Antworten ausgewertet werden 
konnten. Beim Fragebogen B gab es deutlich weniger Teilnehmer*innen: 71 Personen 
haben ihn aufgerufen, hier haben 34 Personen die Fragen vollständig und auswert-
bar beantwortet. Aufgrund dieser zahlreichen Teilnahmen konnte ein detailliertes 
Bild von den bestehenden Bedarfen der queeren Community gezeichnet werden. 
Insbesondere die viel genutzten Freitextfelder gaben wichtige Impulse, die in die 
Maßnahmenentwicklung einflossen.
2.3.3. Bildung von Untergruppen
Für die Auswertung des Fragebogen A wurden drei Untergruppen gebildet. Am Ende 
von Fragebogen A wurden dazu Daten zu Alter, Geschlechtsidentität und sexueller 
Orientierung erhoben, um die Vielfalt innerhalb der LSBTIQ*-Gemeinschaft abzu-
bilden.
 • LSB*: 403 Personen
 • TI*: 184 Personen
 • Sonstige: 120 Personen
Da sexuelle und geschlechtliche Vielfalt unterschiedliche Themen sind und unter-
schiedliche Lebenswelten und Diskriminierungserfahrungen abbilden, wurden sie 
jeweils unabhängig voneinander analysiert. 160 Teilnehmende ordneten sich bei-
den Gruppen zu. Um geschlechtliche Vielfalt sichtbarer zu machen, wurden sie der 
Gruppe TI* zugewiesen.
Die Gruppe „Sonstige“ umfasst Teilnehmende ohne Angabe zur eigenen Identität. 
Ihre Daten fließen in allgemeine Aussagen zur queeren Community ein, werden 
aber bei Vergleichen zwischen Geschlechtsidentität (TI*) und sexueller Orientierung 
(LSB*) ausgeschlossen. Bei der in der Grafik zur Geschlechtsidentität dargestellten 
Frage war eine Mehrfachauswahl möglich. Es haben 615 Personen geantwortet.
Für Fragebogen B ergaben sich folgende Gruppen: 
 • Angehörige von trans* Kindern: 24 Personen
 • Angehörige von inter* Kindern: 10 Personen
Von insgesamt 707 auswertbaren Daten ha -
ben 611 Personen die Frage nach ihrem Alter 
beantwortet. Die größte Gruppe stellen die 
18- bis 24-Jährigen mit 30,1 % dar, gefolgt von 
den 30- bis 39-Jährigen mit 20,3 %. Die 25- bis 
29-Jährigen machen 18,2 % aus, während 12,1 
% zwischen 40 und 49 Jahre 
alt sind. In den höheren Al-
tersgruppen liegen die An -
teile bei 9,7 % für die 50- bis 
59-Jährigen und 6,9 % für 
Personen ab 60 Jahren. Die 
kleinste Gruppe bilden die 
14- bis 17-Jährigen mit 2,8 %. Insgesamt zeigt 
sich, dass jüngere Menschen in der Befragung 
stärker vertreten sind als ältere.
10    Bedarfsermittlungsphase Bedarfsermittlungsphase    11

2.3.4. Analyse der Freitextfelder
Die Freitextantworten aus beiden Fragebögen wurden gesichtet und thematisch 
geordnet, um häufig genannte Themen zu erkennen. Bedarfe und konkrete Maßnah-
menideen wurden herausgefiltert und in die Tabellen der Bedarfserhebung aufge-
nommen (siehe Tabellenanhang). In Fragebogen A gab es elf Freifelder, die insgesamt 
748 Kommentare enthielten. Durchschnittlich wurden pro Feld 68 Kommentare 
abgegeben, wobei 9,6 % der Teilnehmenden die Freifelder nutzten. Besonders häufig 
wurde das Feld „Grund, keine Strafanzeige zu stellen“ mit 193 Kommentaren (27,3 %)  
ausgefüllt, gefolgt von „Sport, Kultur, Freizeit und Sichtbarkeit von LSBTIQ* im Stadt -
bild“ mit 110 Kommentaren (15,6 %).
In Fragebogen B standen sechs Freifelder zur Verfügung, die insgesamt 40 Kom -
mentare erhielten. Hier lag der Durchschnitt bei sieben Kommentaren pro Feld, 
und 20,6 % der Teilnehmenden nutzten die Freifelder. Am häufigsten wurden „Was 
sind Ihre Ideen, um mehr Sichtbarkeit von LSBTIQ im Stadtbild zu schaffen?“* mit 
15 Kommentaren (44,2 %) und „Möchten Sie uns noch etwas mitteilen?“ mit zwölf 
Kommentaren (35,3 %) genutzt.
Auf die wesentlichen Ergebnisse der Umfragen aus dem Fragebogen A wird im Ab-
schlussbericht an den inhaltlichen Anknüpfungspunkten in den Handlungsfeldern 
eingegangen. Der gesamte Überblick der Daten und die Daten des Fragebogen B 
finden sich im Anhang. 
2.4. BAUSTEIN: INTERVIEWS
Innerhalb der Arbeitsgruppengespräche und der Fragebogenerhebung zeigte sich, 
dass insbesondere ältere LSBTIQ*-Personen zu einer unterrepräsentierten Gruppe in 
den Beteiligungen zählten. Um auch diese Bedarfe zu ermitteln, wurden ergänzend 
qualitative Interviews geführt. Diese Interviews fanden u.a. in Kooperation mit der 
FH Münster (Studiengang Public Health) statt. Die Ergebnisse flossen in die Bedarfs-
ermittlung und Maßnahmenformulierung ein.
2.5. BAUSTEIN: QUALITATIVE ERHEBUNGEN
Zwei weitere gezielte Erhebungen ergänzten die Bedarfsermittlung:
 •  „Sicherheit(s)gefühl von FLINTA* und Queers im öffentlichen Raum“: Kar-
tierung von sicheren und unsicheren Orten in Münster durch Community-  
Mitglieder.
 •  „Queer Vision“ Bedarfserhebung auf dem CSD: Befragung zu Lebenswelten 
von Jugendlichen und jungen Menschen.
2.5.1. Sicherheit(s)gefühl von FLINTA* und Queers im öffentlichen Raum
Die Erhebung zur Sicherheit im öffentlichen Raum ist besonders wichtig für Frauen 
und queere Menschen, da sie oft überproportional von Angsträumen betroffen sind 
und durch die Identifikation sicherer Orte sowie die Sichtbarmachung spezifischer 
Angebote ihre Lebensqualität und Sicherheit im öffentlichen Raum verbessern kön-
nen. Für die Erhebung zur Sicherheit im öffentlichen Raum wurde mit Unterstützung 
von Studierenden der Sozialen Arbeit und Geographie und tatkräftiger Unterstüt-
zung des Katasteramts eine Mapping-Strategie entwickelt. Ziel war es, Angsträume 
sowie sichere Räume zu identifizieren und gleichzeitig bestehende queere Angebote 
sichtbarer zu machen. Dazu wurden Metaplanwände mit einer Stadtkarte von Müns -
ter aufgestellt, auf der Teilnehmende so genannte Angsträume und sicherere Orte 
markieren konnten. Ergänzt wurden die Markierungen in den Karten durch eine Box 
für anonyme Beiträge zu individuellen Erfahrungen. Die Erhebung wurde über meh-
rere Wochen in Räumlichkeiten verschiedener Träger mit LSBTIQ*-Expertise sowie 
in Beratungsstellen für Frauen durchgeführt und stellt damit einen Synergieeffekt 
zwischen dem Aktionsplan LSBTIQ* und dem der Umsetzung Istanbul-Konvention 
dar. Die Kooperationspartner*innen dafür waren:
 • Trans*-Inter*-Münster e. V.
 • Track – LSBTIQ*-Jugendzentrum und Beratungsstelle VSE
 • Frauen helfen Frauen e. V.
 • Fachstelle für Sexualität und Gesundheit Aidshilfe e. V.
Insgesamt wurden 104 Markierungen gesetzt und 14 Wortbeiträge abgegeben. 
Aufgeführt werden im Anhang alle Punkte, die mehr als einmal gesetzt wurden. Eine 
Tabelle mit einer Übersicht über die Clusterungen findet sich ebenfalls im Anhang.
2.5.2. Queer Vision
Das zweite Format der qualitativen Erhebung, „Queer Vision“, wurde entwickelt, um 
besonders die Bedürfnisse von Jugendlichen und jungen Menschen im schulischen 
und Freizeitbereich zu erfassen. Der Anlass dafür war, dass in der quantitativen 
Erhebung Jugendliche zu wenig vertreten waren. Während des CSDs wurden die 
Teilnehmenden eingeladen, unter vier verschiedenen Überschriften ihre eigenen 
Beiträge zu teilen. Die Themen waren:
 • In meiner idealen Welt in der Schule
 • In meiner idealen Welt in der Freizeit
 • Forderungen an die Politik
 • Ideen für konkrete Maßnahmen
Die Teilnehmenden forderten im Bereich Schule besonders oft, queere Themen 
in den (Aufklärungs-)Unterricht aufzunehmen und wünschten sich mehr Toleranz 
und Akzeptanz. Im Bereich Freizeit war den Teilnehmenden vor allem die Sicherheit 
im öffentlichen Raum wichtig, neben inklusiven, queeren Angeboten. Unter den 
Forderungen an die Politik und Ideen für konkrete Maßnahmen, die während 
des CSDs geäußert wurden, standen vor allem Verbesserungen bei Aufklärungs-
maßnahmen, Fortbildungen und der Gesundheitsversorgung von Trans*-Perso-
nen im Mittelpunkt. Zudem wünschten sich die Teilnehmenden mehr inklusive, 
queerfreundlichen Toiletten und den Abbau von Diskriminierung gegenüber 
Regenbogenfamilien. All diese Ergebnisse wurden bei der Bedarfs- und Maßnah -
menentwicklung berücksichtigt. Eine gebündelte Darstellung der Beiträge findet 
sich im Anhang. 
12    Bedarfsermittlungsphase Bedarfsermittlungsphase    13

Im nächsten Kapitel werden die zentralen Bedarfe zusammengefasst, hierbei werden 
punktuell Maßnahmen exemplarisch genannt. In den entsprechenden Schwerpunk-
ten der Handlungsfelder werden Grafiken aus dem Fragebogen A zur Untermauerung 
von einzelnen Maßnahmen genutzt. Eine Auflistung aller Maßnahmen erfolgt jeweils 
am Ende des Handlungsfeldes. Zur Formulierung der Maßnahmen fanden nach den 
Arbeiten in den Arbeitsgruppen Gespräche mit Ämtern statt, um zu prüfen, welche 
Vorschläge auf kommunaler Ebene umsetzbar sind. Folgende Ämter waren in den 
Maßnahmengesprächen involviert: 
 • Personal- und Organisationsamt (10)
 • Amt für Immobilienmanagement (23)
 • Ordnungsamt (32)
 • Amt für Bürger- und Ratsservice (33)
 • Amt für Migration und Integration (36)
 • Amt für Schule und Weiterbildung (40)
 • Kulturamt (41)
 • Stadtbücherei (42)
 • Sozialamt (50)
 • Amt für Kinder Jugendliche und Familien (51)
 • Sportamt (52)
 • Gesundheits- und Veterinäramt (53)
 • Jobcenter (59)
 • Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung (64)
 • Stabsstelle Arbeitssicherheit und Betriebsmedizin 
 • Junges Theater Münster
 • Münster Marketing (MM)
Vorschläge, die auf Bundes- oder Landesebene entschieden werden müssen, sind 
nicht im Maßnahmenkatalog enthalten, werden aber im Anhang in den Tabellen zur 
Bedarfsermittlung aufgeführt. Alle dort erhobenen Forderungen und Maßnahmen-
ideen sind wichtig, um die Sichtbarkeit und den Schutz von LSBTIQ*-Personen zu stär-
ken und Vielfalt in allen Lebensbereichen zu fördern. Jedoch hat die Verwaltung nur 
begrenzten Einfluss, insbesondere wenn es um Veränderungen in der Bildungs- oder 
Gesundheitslandschaft geht. Daher wurden gezielt Maßnahmen  zusammengetragen, 
3.  Handlungsfelder  
und ihre Maßnahmen
Im Maßnahmenkatalog werden die einzelnen Maßnahmen nach folgendem Farb-
schema codiert:
 • Blau: Extramittel und bereits zur Verfügung stehendes Haushaltsbudget
4
 • Gelb: Haushaltsbudget
 • Rosé: Haushaltsbudget und Koordinierungsstelle LSBTIQ*
 •  Rotgefärbte Maßnahmenzahl: Brückenmaßnahme zum  
Aktionsplan Istanbul Konvention 
4  Zur Vereinfachung wird im folgenden Text die Formulierung „bereits zur Verfügung stehendes Haushaltsbudget“ ver-
kürzt als „Haushaltsbudget“ verwendet.
die im Rahmen der verwaltungsseitigen Möglichkeiten umgesetzt werden können. 
Hierbei ergaben sich vier Schwerpunkte, die fast alle Handlungsfelder betreffen und 
die Grundlage für die Struktur der Maßnahmentabellen bilden. 
Dabei handelt es sich um:
Bestehende Strukturen LSBTIQ*-freundlich  
gestalten. LSBTIQ*-freundliche Strukturen  
weiter ausbauen und neue schaffen
Normalisierung queerer Lebenswege durch  
Erhöhung der Sichtbarkeit
Fortbildung für/Sensibilisierung von Fachkräften
Vernetzung
3.1. KOORDINATION UND GEMEINSAME SCHWERPUNKTE
Für eine effektive Umsetzung der Maßnahmen ist die Schaffung einer Koordinie -
rungsstelle LSBTIQ* als Weiterentwicklung der bestehenden Sachbearbeitung Ent-
wicklung Aktionsplan LSBTIQ* im Amt für Gleichstellung entscheidend, da sie als 
zentrale Anlaufstelle für Themen des Aktionsplans fungiert, Maßnahmen steuert 
und deren Fortschritt überwacht. Sie gewährleistet eine nachhaltige Verankerung 
queerer Themen in der Stadtverwaltung und in der Stadtgesellschaft und fördert 
den Austausch zwischen den beteiligten Akteur*innen. 
Innerhalb der Arbeitsgruppen wurde insbesondere von den freien Trägern wieder-
holt eine zentrale Koordinierungsstelle gefordert, um u.a. hier die Aufgabe zu über-
nehmen, Abläufe zu strukturieren und Angebote nach Außen gebündelt sichtbar zu 
14    Handlungsfelder und Maßnahmen Handlungsfelder und Maßnahmen    15

machen. Städte wie Bielefeld und Köln zeigen, dass durch eine Koordinierungsstelle 
für einen Aktionsplan nachhaltige und effektive Umsetzung der Maßnahmen, sowie 
ein Monitoring dieser ermöglicht wird. Relevant ist an dieser Stelle der Hinweis, dass 
eine umfangreiche Ausstattung der Koordinierungsstelle dazu beiträgt, zusätzliche 
Kosten für die Stadtverwaltung zu vermeiden. Dies zeigt sich beispielhaft im Bereich 
interner Fortbildungen: Bei ausreichender personeller Ausstattung kann die Koor-
dinierungsstelle diese selbst übernehmen, wodurch keine externen Referent*innen 
bezahlt werden müssten.
Übergreifende Maßnahme
Ziel Maßnahme Akteur*innen Ressourcen
Koordinierung 
der Umset-
zung der Maß-
nahmen
1 Einrichtung einer 
Koordinierungs-
stelle zur Umset-
zung des Aktions-
plans LSBTIQ*
Politik Szenario 1:
• 1 VZÄ unbefristet E12
Szenario 2:
• ¾ VZA unbefristet E12
3.1.1. Fortbildung für/Sensibilisierung von Fachkräften
Fachkräfte spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen und 
der Förderung von Vielfalt. Fortbildungen zum Thema sexuelle und geschlechtliche 
Vielfalt tragen dazu bei, LSBTIQ* besser zu schützen und ein diskriminierungsärmeres 
Umfeld zu schaffen. Institutionelle Diskriminierung ist meist nicht beabsichtigt. Sie 
ist oft das Ergebnis unbewusster Vorurteile oder veralteter Strukturen. Sensibilisie-
rung durch Fortbildung kann helfen, solche Mechanismen sichtbar zu machen und 
Diskriminierung abzubauen. Neben der Wissensvermittlung sollen Fachkräfte kon-
krete Handlungskompetenzen erwerben, um queerfeindliche Diskriminierung und 
Gewalt (körperlich, psychisch, sexualisiert, digital, im sozialen Nahraum, im öffentli-
chen Raum und am Arbeitsplatz) adäquat zu erkennen und handlungsfähig zu sein. 
Um die Ziele der Fortbildung und des Schutzes von LSBTIQ*-Personen effektiv zu er-
reichen, ist die Einrichtung einer Koordinierungsstelle LSBTIQ* von entscheidender 
Bedeutung. Ihre Aufgabe wäre hier 
 •  Fortbildungen für Mitarbeitenden der Stadtverwaltung mitzugestalten, die auf 
die spezifischen Bedürfnisse der LSBTIQ*-Gemeinschaft zugeschnitten sind .
 • gezielte Vermittlung und Suche von geeigneten Referent*innen, 
 •  Ferner würde die Koordination der Fortbildungsangebote freier Träger, die 
Evaluation und Qualitätssicherung dazugehören. 
Dadurch wird sichergestellt, dass Fachkräfte die notwendigen Kenntnisse und Fähig -
keiten erwerben, um ein diskriminierungsfreies Umfeld zu fördern. 
Der Schwerpunkt „Fortbildungen für/Sensibilisierung von Fachkräften“ ergab sich 
sowohl aus den Auswertungen der Befragungsdaten als auch aus den Ergebnissen 
der Arbeitsgruppen und zieht sich durch alle Handlungsfelder. Da Fortbildungen im 
Kontext der Stadtverwaltung bisher überwiegend über das Personal- und Organisa-
tionsamt organisiert werden, finden sich diesbezügliche Maßnahmen vorrangig im 
Handlungsfeld „Erwerbsleben und Freizeit“. Bei fachspezifischen Formaten finden 
sich diese jeweils in den entsprechenden Handlungsfeldern.
3.1. 2.  Bestehende Strukturen LSBTIQ*-freundlich gestalten und  
LSBTIQ*-freundliche Strukturen ausbauen und neue schaffen
Um Diskriminierungen gegen LSBTQ* abzubauen, bedarf es der Öffnung binärer 
Strukturen, da diese noch immer durch stereotype Vorstellungen von Geschlecht, 
Geschlechtsrollen und der Binarität von „männlich“ und „weiblich“ geprägt sind und 
die Vielfalt von Geschlechtsidentitäten zu wenig berücksichtigen. Binäres Denken be -
nachteiligt Menschen, die sich außerhalb dieser Normen identifizieren, und schließt 
sie aus. Wenn diese binäre Denkweise hinterfragt und aufgebrochen wird, wird Raum 
für Vielfalt und Akzeptanz geschaffen. Maßnahmen unter dieser Überschrift widmen 
sich dementsprechend Queersensibilität als Querschnittsaufgabe.
Die Einrichtung der Stelle Sachbearbeitung LSBTIQ* (0,5 VZÄ) im Amt für Gleichstellung 
im Jahr 2020 hat bereits viele verwaltungsinterne Prozesse angestoßen, um queersensi -
ble Strukturen vor allem innerhalb der Stadtverwaltung zu stärken. In den letzten Jahren 
wurden u.a. zahlreiche Formulare überarbeitet, ein Netzwerk für LSBTIQ*-Mitarbei -
tende gegründet und das Netzwerk „Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“ ins Leben ge -
rufen (vgl. „Arbeitsplan zur Gleichstellung und Gleichberechtigung von Menschen aller 
geschlechtlichen Identitäten“). Diese Entwicklungen zeigen, wie wichtig eine zentrale 
Anlaufstelle (über die eigentliche Sachbearbeitung wie Träger- und Projektförderung 
hinaus) ist, um Fortschritte langfristig zu sichern und weiter auszubauen. 
Die LSBTIQ*-Koordinierungsstelle soll als Schnittstelle zwischen Verwaltung und Com -
munity dafür sorgen, dass queersensible Maßnahmen nicht nur umgesetzt, sondern 
dauerhaft in allen Verwaltungsbereichen verankert werden und nachhaltig weiter -
entwickelt werden. Dieses kontinuierliche Engagement ist entscheidend, um beste -
hendeStrukturen weiterzuentwickeln und neue, inklusivere Strukturen zu schaffen. 
3.1.3. Vernetzung
Bei den Veranstaltungen und den Arbeitsgruppen im Kontext des Aktionsplans hat 
sich das Vernetzen der Akteuer*innen untereinander sehr bewährt. Der Wunsch 
nach intensiver und koordinierter Vernetzungsarbeit wurde deutlich. In einigen 
Themenbereichen, wie beispielsweise Wohnungslosigkeit, Inklusion, Altenhilfe und 
Migration, stehen nun zunächst Vernetzungen an, da bei der Bedarfsermittlung in 
diesen Bereichen bislang nur wenige Daten erhoben werden konnten. In der Arbeits -
gruppe „Intersektionalität“ wurde u.a. festgehalten, dass eine intersektionale Pers-
pektive bedeutet, dass mit der Zielgruppe und nicht über sie gesprochen wird. Daher 
umfassen die Maßnahmen zunächst eine Vernetzung und Bestandsaufnahme. Eine 
starke Vernetzung ist entscheidend, um LSBTIQ*-freundliche Strukturen  nachhaltig 
zu  verankern und den Austausch zwischen relevanten Akteur*Innen zu fördern. 
16    Handlungsfelder und Maßnahmen Handlungsfelder und Maßnahmen    17

Die LSBTIQ-Koordinierungsstelle spielt dabei eine zentrale Rolle, indem sie Netz -
werke auf- und ausbaut, Synergien schafft und die Zusammenarbeit zwischen Ver-
waltung, Fachstellen und Community stärkt. 
3.1.4.  Normalisierung queerer Lebenswege  
durch Erhöhung der Sichtbarkeit
Die erhöhte Sichtbarkeit queerer Lebenswege leistet einen wichtigen Beitrag zur 
Normalisierung und zum Abbau von Vorurteilen. Durch Repräsentation in Schulen, 
Medien und im öffentlichen Raum werden queere Identitäten als selbstverständli-
cher Teil der Gesellschaft wahrgenommen. Besonders für junge Menschen ist es von 
Bedeutung, Vielfalt als wertvoll und alltäglich zu erleben, das zeigen die Rückmel-
dungen im Zuge der Umfragen deutlich. Vorbilder in Politik, Sport, Kunst und Kultur 
spielen dabei eine zentrale Rolle. Sie ermöglichen Identifikation, bieten Orientierung 
und stärken das Selbstbewusstsein queerer Personen. 
Gleichzeitig trägt Sichtbarkeit zur Förderung der Selbstbestimmung bei, indem sie 
queeren Menschen die Möglichkeit gibt, ihre Identität offen zu leben und selbst über 
ihr Leben zu entscheiden. Sichtbarkeit muss aber auch mit Bedacht abgewogen wer -
den, da sie nicht für alle queeren Menschen gleichermaßen sicher ist. In den Arbeits-
gruppen wurde betont, dass Repräsentation nicht nur Akzeptanz fördern, sondern 
auch Schutzmechanismen berücksichtigen muss. Förderung queerer Sichtbarkeit 
bedeutet nicht nur öffentliche Repräsentation, sondern auch Maßnahmen zur Schaf -
fung sicherer Räume. Ziel ist also die parallele Bespielung beider Themenfelder – die 
Öffnung bisheriger Angebote durch erhöhte Sichtbarkeit, aber auch die Schaffung 
eigener Zielgruppenspezifischer Angebote und Räume.Um die Sichtbarkeit queerer 
Lebenswege in Verwaltungsstrukturen zu erhöhen, können verschiedene Maßnah-
men ergriffen werden. Dazu zählt die bewusste Repräsentation queerer Identitäten 
in offiziellen Dokumenten und Kommunikationsmaterialien sowie Schulungen 
für Verwaltungsmitarbeitende, um Vorurteile abzubauen. Ein Beispiel für solche 
Strukturen ist das seit 2022 bestehende Netzwerk der queeren Mitarbeitenden 
der Stadtverwaltung. Auch Öffentlichkeitsarbeit, etwa durch Kampagnen, kann zur 
Normalisierung beitragen. Abgerundet wird dies durch die Einbeziehung queerer 
Perspektiven in Entwicklungsprozesse anderer Ämter, wie z.B. u.a. den Pflegebedarfs -
plan oder Sportförderrichtlinien.
Aufgabe der Koordinierungsstelle ist an dieser Stelle: 
 • Kontinuierliche Bespielung der Kampagnen und Kommunikationsmaterialien
 • nachhaltige Einbeziehung der Community und Anpassung der Maßnahmen
Diese vier Schwerpunkte werden sich im Folgenden in den fünf Handlungsfeldern je -
weils in unterschiedlicher Intensität widerspiegeln. Nur in den Querschnittsthemen 
wird von dieser Strukturierung abgewichen. 
3.2. Handlungsfelder „Familie und Kinder“ 
und „Jugend, Schule und Freizeit“
Für die Arbeit der Arbeitsgruppen wurden die Handlungsfelder „Familie und Kinder“ 
sowie „Jugend, Schule und Freizeit“ zusammengeführt und werden auch im Folgen-
den gemeinsam dargestellt. Zu beiden Bereichen wurden im Fragebogen Daten 
erhoben, die punktuell zur Untermauerung der dargestellten Maßnahmen herange -
zogen werden. Im Handlungsfeld „Familie und Kinder“ standen unter anderem Stief -
kindadoption und Kindertagesstätten im Fokus, im Handlungsfeld „Jugend, Schule 
und Freizeit“ das Thema Schule – insbesondere die Haltung der Fachkräfte sowie 
materielle und räumliche Ausstattung. Ergänzend wurden für die Maßnahmenent-
wicklung die Themen Kinder- und Jugendhilfe sowie Kultur und Freizeit einbezogen.
Für die Bereiche Schule, Lehrerfortbildung und Curriculum ist zu beachten, dass die 
fachliche Zuständigkeit beim Land und der Bezirksregierung liegt. Auf kommunaler 
Ebene wurden daher die Schulpsychologische Beratungsstelle, die städtische Schul-
sozialarbeit sowie freie Träger mit Schulprojekten als Zugänge gewählt. Beim Thema 
Regenbogenfamilien ist zu berücksichtigen, dass rechtliche Änderungen wie im Ab-
stammungsrecht auf Bundesebene erfolgen müssen; im Rahmen des Aktionsplans 
kann daher nur die Sensibilisierung kommunaler Verfahren wie der Stiefkindadop-
tion thematisiert werden. 
3.2.1. Fortbildung für/Sensibilisierung von Fachkräften 
Die Ergebnisse der Befragung verdeutlichen die Notwendigkeit gezielter Fortbildun -
gen für Fachkräfte, um eine sensibilisierte und diskriminierungsfreie Begleitung von 
Regenbogenfamilien zu gewährleisten. 
Von den 70 Personen, die einer Regen -
bogenfamilie angehören, gaben 38,5 % 
an, bereits eine Stiefkindadoption durch-
geführt zu haben oder sich gerade in die-
sem Verfahren zu befinden. Diese Perso -
nen wurden zu ihren Erfahrungen mit dem 
Verfahren befragt. 
Die Skalierungsfrage 
lautete: „Können Sie 
dieser Aussage zu-
stimmen?: Ich habe 
mich während des 
Verfahrens als vollwertiges Elternteil von 
den Mitarbeitenden der Stadt Münster 
anerkannt gefühlt (z. B. bei Hausbesuchen, 
Lebensberichten).“ 55,5 % der Befragten 
stimmten dieser Aussage zu, während 
29,6 % angaben, sich nicht oder nur 
teilweise als vollwertiges Elternteil von 
Handlungsfelder und Maßnahmen „Familie und Kinder“ und „Jugend, Schule und Freizeit“    1918    Handlungsfelder und Maßnahmen

den Mitarbeitenden der Stadt Münster anerkannt gefühlt zu haben. Die Ergebnisse 
zeigen, dass es bei dem Thema Stiefkindadoption einer Sensibilisierung der Fach-
kräfte bedarf. In Zusammenarbeit mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
wurde die Maßnahme 3 entwickelt. Diese zielt darauf ab, Fachkräfte aus unterschied -
lichen Bereichen für die Themen 'Selbstreflexion' und 'Vorurteilsbewusstsein' zu sen -
sibilisieren. Durch die Einbindung der Fachkräfte des Kommunalen Sozialdienstes in 
die Zielgruppe kann zudem eine queersensible Begleitung von Regenbogenfamilien 
in Stiefkindaoptionsverfahren thematisiert werden. Darüber hinaus wird auch der 
Bereich der Kita als ein Pilot miteinbezogen. Weiterführende Informationen zum 
Grafiken zu den Themen Familie, Kinder und Jugendliche finden sich im Anhang (F.A. 
Grafik 19-26).
Bei dem Themenschwerpunkt Schule soll der Bereich Fachkräfte durch die Zusam-
menarbeit mit der Schulpsychologischen Beratungsstelle sowie die Vernetzung mit 
Trägern, die Projekte an Schulen umsetzen, realisiert werden. Dafür ist die Maß -
nahme 11 exemplarisch. Ziel bei dieser Maßnahme ist es, durch ein pädagogisches 
Projekt an Schulen einen ganzheitlichen Blick auf das Schulsystem und die Haltung 
aller Lehrkräfte, einen nachhaltigen Beitrag zur Queersensibilität am Lernort Schule 
zu leisten. Hierbei soll ein freier Träger ein entsprechendes Konzept und Antrag ein-
reichen, die folgenden inhaltlichen Ansprüchen entsprechen: 
 • Reflektion und Abbau von Geschlechterstereotypen
 • Förderung demokratischer Werte
Dies ist eine Antwort darauf, dass 75 % der Teilnehmenden des Fragebogens angaben, 
dass sie nicht oder nur teilweise der Meinung sind, dass bei trans*- oder homofeind-
lichen Beleidigungen Aufklärungsarbeit stattgefunden hat (siehe Anhang F.A. Grafik 
26). Zudem geben 37 % an, dass trans*- und nicht-binäre Personen oft nicht mit ihren 
gewünschten Namen und Pronomen angesprochen werden. Durch die Stärkung der 
Lehrkräfte, insbesondere durch die Förderung ihrer Sprachfähigkeit im Umgang mit 
Queerfeindlichkeit und die Bereitstellung von Materialien, soll ein positiver Beitrag 
zum gesamten Schulklima geleistet werden.
3.2.2.  Bestehende Strukturen LSBTIQ*-freundlich gestalten und  
 LSBTIQ*-freundliche Strukturen ausbauen und neue schaffen
Die Rückmeldungen aus den Freitextfeldern des Fragebogens A zeigen deutlichen 
Handlungsbedarf, bestehende Strukturen LSBTIQ*-freundlicher zu gestalten und 
neue queerfreundliche Strukturen zu schaffen. Das Freitextfeld „Möchten Sie uns zu 
den Themen Familie und Kinder noch etwas mitteilen?“ im Fragebogen A nutzen 77 
Personen. Hierbei, traten drei Themen besonders häufig auf:
 1.   19,5 %    wünschen sich mehr Aufklärung im Bereich Kita und Schule 
 2.    11,7 %      bemängeln Ungleichbehandlungen bei dem Thema   
Kinderwunsch und Elternschaft
 3.    10,4 %      benennen institutionelle Diskriminierung: z.B. beim Thema  
Formulare, psychische Erkrankungen im Kontext queerer Eltern-
schaft und Kinderwunschbehandlungen
Zu 1. Eine Antwort auf den ersten Punkt sind die bereits genannten Maßnah -
men 3 und 11, da diese in den Bereich Aufklärung einzahlen. Im Pilotprojekt von 
 Maßnahme 3 wird eine ausgewählte städtische Kita mit diversitätsabbildendem 
Material ausgestattet, um Geschlechterklischees abzubauen. Ergänzend dazu wurde 
Maßnahme 14 formuliert: Durch die Entwicklung eines digitalen Methodenkoffers 
für Fachkräften, wird diesen eine Vielzahl an Nutzungsmöglichkeiten geboten. Die -
ser soll ausgearbeitete Skripte, Literaturlisten und konkrete Handlungsempfehlun -
gen für Kitas, Jugendeinrichtungen und Schulen enthalten. Die Bedarfe hinsichtlich 
der Kitas verdeutlichen sich nochmals in der F.A. Grafik 26, die im Anhang zu finden 
sind. 
Zu 2. Das Thema queere Elternschaft betrifft vor allem die Bundesebene und das Ab -
stammungsrecht, sodass an dieser Stelle in erster Linie über Sichtbarkeit das Thema 
politisch vorangebracht werden muss. Im Rahmen der Möglichkeit der Stadtver -
waltung soll durch die bereits erwähnte Maßnahme 3 zumindest das bestehende 
kommunale System queersensibler gestaltet werden.
Zu 3. Institutionelle Diskriminierung aufgrund von Formularen wird mit der Maß-
nahme 69 berücksichtigt, indem alle städtischen Formulare nach und nach eine 
Sichtung und Überarbeitung erfahren. Diese Maßnahme findet sich detailliert im 
Maßnahmenkatalog der beiden sich anschließenden Handlungsfelder. 
20    Handlungsfelder und Maßnahmen „Familie und Kinder“ und „Jugend, Schule und Freizeit“  
  
Handlungsfelder und Maßnahmen „Familie und Kinder“ und „Jugend, Schule und Freizeit“    21

Die Grafiken zum Bereich Schule geben einen Einblick in die wahrgenommenen 
schulischen Strukturen. Insgesamt wird deutlich, dass queere Themen kaum präsent 
sind. Besonders auffällig ist, dass eine große Mehrheit der Befragten angibt, dass es 
keine queeren Bücher, Filme oder Plakate gab, die sich mit geschlechtlicher Vielfalt 
oder queeren Identitäten beschäftigen. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass Schu -
len bestehende Strukturen queerfreundlicher gestalten können. Dies spiegelt sich 
auch in den Freitextfeldern zum Thema „Möchten Sie uns zum Thema Jugend, Schule 
oder Freizeit noch etwas mitteilen“ wider, in denen die Normalisierung sexueller und 
geschlechtlicher Vielfalt im Schulstoff (30 %), die zunehmende Queerfeindlichkeit  
(20 %)  und die Kritik an fehlenden bzw. wegfallenden Räumen für queere Ju -
gendliche (20 %) am häufigsten genannt wurden. Auch die Ergebnisse der „Queer 
Vision“-Umfrage zeigen den großen Wunsch nach einer Normalisierung queerer Bio -
graphien, indem sie ein selbstverständlicher Unterrichtsinhalt werden. Eine Antwort 
auf die Bedarfe soll die bereits erwähnte Maßnahme 14 (digitaler Methodenkoffer) 
und Maßnahme 11 (Pädagogisches Projekt für Schulen) darstellen. 
 3.2.3. Vernetzung
In beiden Handlungsfelder ergaben sich Themen, die in der Bedarfsermittlung noch 
unterrepräsentiert waren. Dies betrifft z.B. die Bereiche der Obdachlosigkeit und der 
Wohnungslosigkeit. Durch die Vernetzung mit dem Bereich Streetwork (Maßnahme 
5) soll dies aufgegriffen werden. Auch die Vernetzung mit der Schule der Vielfalt soll 
ausgebaut werden, um Schulen für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt zu sensi-
bilisieren (Maßnahme 10). Eine kommunale Kooperation mit dem Landesprojekt 
„Schule der Vielfalt“ stellt einen wichtigen Faktor im schulischen Kontext dar, da es 
Schnittstellen zwischen Schulpsychologischer Beratungsstelle und Projektschulen 
ermöglicht. Auch sollen die Ergebnisse der Umfragen des Aktionsplans in verschie-
denen Arbeitskreisen präsentiert werden (Maßnahme 7).
3.2.4.  Normalisierung queerer Lebenswege  
durch Erhöhung der Sichtbarkeit
Die bereits erwähnte Maßnahme 14 des digitalen Methodenkoffers, wurde in einer 
Arbeitsgruppe erarbeitet und soll zur Erhöhung der LSBTIQ*-Sichtbarkeit beitragen. 
Durch die praxisnahen Materialien für Fachkräfte, soll diesen niedrigschwellig die 
Möglichkeit geboten werden, queere Themen im Schulalltag und Projekten zu im-
plementieren. Durch eine Kooperation mit der Stadtbücherei in Form einer Lesereihe 
z.B. zum Thema „Geschlechterklischees“ sollen diese spielerisch reflektiert werden 
und Diversität sichtbarer gemacht werden (Maßnahme 13). Die Bedarfsermittlung 
zeigte außerdem, dass Freizeit- und Familienangebote offener und sicherer für 
queere Menschen gestaltet werden müssen. Öffentliche Familienangebote sollen 
vielfältiger werden. Regenbogenfamilien, Alleinerziehende und Menschen mit Be-
hinderung müssen stärker sichtbar sein. Hierbei sollten insbesondere Formulare 
dahingehend überarbeitet werden. 
3.2.5. MAß NAHMENKATALOG
5
 HANDLUNGSFELDER:  
„FAMILIE UND KINDER“ UND „JUGEND, SCHULE UND FREIZEIT“
Handlungsfelder: „Familie und Kinder“ und „Jugend, Schule und Freizeit“
Ziel Maßnahmen Akteur*innen Ressourcen
Fortbildung für/ 
Sensibilisierung von 
Fachkräften
2 Strukturelle Verankerung von Fortbildungen zum Thema: 
Trans* Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
10
6
, 51 •  Haushaltsbudget
3 Konzipierung einer Fortbildung zum Thema  
„Selbstreflexion und Vorurteilsbewusstsein“
Baustein A:
Selbstreflexion und thematische Inputs:
    • Häusliche Gewalt
    •  LSBTIQ* (u.a. Regenbogen familien, inter* Kinder)
    • Antirassismus
Einzelne ausgewählte Kitas, KSD und Jugendeinrichtungen 
als Pilotprojekte.
Ergänzende digitale Wissenseinheiten (z.B. inter* Kinder, 
trans* Jugendliche), die anschließend flexibel abgerufen 
werden können.
Baustein B: (bei Kita der Pilotphase anwendbar)
Ausstattung mit diversitätsabbildendem Material, das 
dazu beiträgt, Geschlechterklischees abzubauen.
10, 17, 51  •  3000 Euro  
(Kosten für 3 Tage 
Referent*innen, 
Sachkosten und 
Material)
•  Koordinierungs-
stelle LSBTIQ*
•  Koordinierungs-
stelle Istanbul 
Konvention
Bestehende Strukturen 
LSBTIQ*-freundlich 
gestalten und LSBTIQ*-
freundliche Strukturen 
ausbauen und neue 
schaffen
4 Willkommensmappen um die Themen Regenbogenfami-
lien und inter* Kinder erweitern.
51 • Haushaltsbudget
Vernetzung 5 Bestandsaufnahme zum Thema: Trans* und Obdachlosig-
keit/Wohnungslosigkeit. Vernetzung mit dem Bereich 
Streetwork und anlassbezogene Einladung zum Netzwerk 
sexuelle und geschlechtliche Vielfalt.
17, 51 • Haushaltsbudget
•  Koordinierungs-
stelle LSBTIQ*
6 Im Rahmen der Entwicklung des neuen Kinder- und 
Jugendförderplans wird das Thema „Prävention von ge-
schlechtsspezifischer Gewalt“ aufgegriffen und mögliche 
Bedarfe werden benannt.  
Aufbauend auf den Ergebnissen werden geschlechtsspezi-
fische Angebote für Jugendliche entwickelt.
17, 51  • Haushaltsbudget
•  Koordinierungs-
stelle LSBTIQ*
•  Koordinierungs-
stelle Istanbul 
Konvention
7 Präsentation von Daten des Fragebogens in Arbeitskreisen 
des Amtes 51 (Schwerpunkt offene Kinder- und Jugend-
arbeit).
17, 51 •  Koordinierungs-
stelle LSBTIQ*
8 Austausch mit Schulsozialarbeit zum Thema Queerfeind-
lichkeit. Zugang über bestehende Arbeitskreise.
17, 51 • Haushaltsbudget
•  Koordinierungs-
stelle LSBTIQ*
5 • Blau: Extramittel und Haushaltsbudget
 • Gelb: Haushaltsbudget  
 • Rosé: Haushaltsbudget und Koordinierungsstelle LSBTIQ*  
 •  Rotgefärbte Maßnahmenzahl: Brückenmaßnahme zum  
Aktionsplan Istanbul Konvention
6 Auflistung Ämter
22    Handlungsfelder und Maßnahmen „Familie und Kinder“ und „Jugend, Schule und Freizeit“  
  
Handlungsfelder und Maßnahmen „Familie und Kinder“ und „Jugend, Schule und Freizeit“    23

Vernetzung 9 Verbreitung der Ergebnisse der Umfrage Aktionsplan 
LSBTIQ* über Wiki und Schulformsprecher*innen.
17, 40 • Haushaltsbudget
•  Koordinierungs-
stelle LSBTIQ*
10 Gemeinsamer Austausch mit der Bezirksregierung 2x im Jahr.
--> Entwicklung eines Angebotes für Beratungslehrer*innen
17, 40 • Haushaltsbudget
•  Koordinierungs-
stelle LSBTIQ*
Normalisierung quee-
rer Lebenswege durch 
Erhöhung der Sicht-
barkeit
11 Entwicklung eines pädagogischen Projekts für Schulen mit 
folgender Zielrichtung:
    • Reflektion und Abbau von Geschlechterstereotypen
    • Förderung demokratischer Werte
Das Projekt soll nachhaltig und präventiv das gesamte Sys-
tem Schule sensibilisieren (Einbeziehung der Lehrkräfte 
und Bereitstellung von Material) und bei Bedarf interve-
nierend tätig werden.
•  Koordinierungs-
stelle LSBTIQ*
• Haushaltsbudget
•  Zusätzliche Mittel 
für entsprechen-
des Konzept/An-
trag eines freien 
Trägers
7
 
12 Berücksichtigung der Themen „sexuelle und geschlecht-
liche Vielfalt“ und „häusliche Gewalt“ bei verschiedenen 
(online) Formaten der VHS für Eltern als Zielgruppe (Kurz-
Inputs).
17, 40 • Haushaltsbudget
13 Kooperation für Projekte zum Thema „Geschlechterkli-
schees“ z.B. Lesereihen für Kitas etc.
17, 42 • Haushaltsbudget
•  Koordinierungs-
stelle LSBTIQ*
14 Sichtung und Bündelung von Material zum Thema Vielfalt 
durch Amt 17. Endergebnis: Digitaler Methodenkoffer, der 
Fachkräften zur Verfügung gestellt wird.
17 • Haushaltsbudget
•  Koordinierungs-
stelle LSBTIQ*
15 „Der Katze ist es ganz egal“ als aufsuchendes Theaterstück 
inklusive Workshops mit Schüler*innen und Lehrkräften.
Junges  
Theater
•  Mit Extrakosten  
zu rechnen
•  Koordinierungs-
stelle LSBTIQ*
      
7 Erste Gespräche mit dem Schulamt und Schulformsprecher*innen ergaben einen geschätzten Bedarf von 80.000 bis 100.000 Euro
3.3. Handlungsfelder „Ausbildung und Erwerbs-
leben“ und „Sport, Kultur und Freizeit“
Für die praktische Arbeit der Arbeitsgruppen wurden die beiden Handlungsfelder 
„Ausbildung und Erwerbsleben“ und „Sport, Kultur und Freizeit“ zusammengeführt. 
Wie bereits in den vorangegangenen Handlungsfeldern ergab die Bedarfserhebung 
auch in den Handlungsfeldern „Ausbildung und Erwerbsleben“ sowie „Sport, Kultur 
und Freizeit“ eine zunehmende Queerfeindlichkeit. So wurde dies insbesondere 
durch die Fragen zum Thema Diskriminierung im Fragebogen A (Anhang F.A. Grafik 
8-17) deutlich und durch die Erfahrungsberichte in den Freitextfeldern. Dies wurde 
auch bei einem Austausch im Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, 
Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen bestätigt, bei dem auch 
andere Kommunen von einem Anstieg der Queerfeindlichkeit berichteten. Zudem 
kristallisierte sich der Bedarf nach Schutzräumen und mehr finanziellen Ressourcen 
für den Ausbau von Angeboten heraus. Ein zentraler Punkt ist das Empowerment der 
queeren Community, insbesondere durch die Förderung von Selbstorganisationen in 
diesen Handlungsfeldern. So wurde in den Freitextfelder gehäuft der Wunsch nach 
mehr queeren Safer Spaces geäußert, u.a. durch die Unterstützung vom Platzhalter 
e.V. (vormals Gazo Kollektiv).
Betrachtet man die Ergebnisse des Fragebogen A zum Thema Soziale Teilhabe so zeigen 
sich folgende Ergebnisse: Bei der Frage: „Ich habe das Gefühl, dass ich Teil unserer Gesell -
schaft bin.“ (Anhang F.A. Grafik 1) liegen 83 % im Bereich der Zustimmung und 15,4 % 
im Bereich des Nicht- Zustimmens. 1,4 % geben „weiß nicht“ an. Hier zeigt sich ein sehr 
positiver Gesamteindruck, aber 15 % der Befragten empfindet keine oder nur eine ge -
ringe gesellschaftliche Zugehörigkeit. Das kann als Ausdruck subtiler gesellschaftlicher 
Ausgrenzung, fehlender Repräsentation oder struktureller Barrieren verstanden werden. 
Die Verteilung der 
Stimmen verschiebt 
sich dann bei der Frage: 
„Ich habe das Gefühl, 
mit meinen Belangen 
und Problemen von der 
Politik ernst genommen 
zu werden“ Im Bereich 
der Zustimmung lie -
gen nun 31,5 %, im Be -
reich des Nicht-Zustim-
mens hingegen 65,1 %. 
3,4 % geben an, dass sie 
es nicht wissen. Dies 
zeigt wie wichtig es 
ist, dass die während 
der Entwicklung des 
Aktionsplans erhobe -
nen Bedarfe ernst ge-
nommen und die Maßnahmen umgesetzt werden. So kann das Vertrauen der 
queeren Wähler*innenschaft langfristig gestärkt werden. 
Handlungsfelder und Maßnahmen „Ausbildung und Erwerbs leben“ und „Sport, Kultur und Freizeit“    2524    Handlungsfelder und Maßnahmen „Familie und Kinder“ und „Jugend, Schule und Freizeit“

Bei der Frage „Ich fühle mich als queer lebende Person in der Stadt Münster in der Öf -
fentlichkeit sicher“ (Anhang F.A. Grafik 6) liegen 54 % im Bereich der Zustimmung, 
während 29,2 % im Bereich des Nicht-Zustimmens antworten. 2,6 % wissen auf 
diese Frage keine Antwort. Diese Ergebnisse, gepaart mit den Erkenntnissen aus der 
Erhebung zum Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum, verdeutlichen, dass noch 
Handlungsbedarf besteht. Es wird klar, dass das Thema Sichtbarkeit und Sicherheit 
immer gemeinsam gedacht und adressiert werden muss, um das Sicherheitsgefühl 
der queeren Community zu stärken.
Abschließend lässt sich zur sozialen Teilhabe positiv erwähnen, dass 79,4 % der Teil -
nehmenden angaben, ihre Geschlechtsidentität und/oder sexuelle Orientierung 
selbstbestimmt leben zu können (Anhang F.A. Grafik 7). Dass knapp 20 % der Befrag -
ten angeben, die eigene Geschlechtsidentität und/oder sexuelle Orientierung nicht 
selbstbestimmt leben zu können, zeigt einen deutlichen Auftrag, weiterhin Hürden 
abzubauen, um eine vollständige soziale Teilhabe und Akzeptanz zu gewährleisten.
3.3.1. Fortbildung für/Sensibilisierung von Fachkräften 
In beiden Handlungsfeldern wurde auch das Thema „Fortbildung und Sensibilisierung 
von Fachkräften“ angesprochen, da queere Menschen insbesondere in Ausbildungs- 
und Arbeitssituationen häufig Ausgrenzungserfahrungen machen. Laut der IDA
8
-Stu-
die 2024 berichteten 40 % der befragten LSBTIQA+-Personen von Diskriminierung im 
Berufsleben Auch auf Ebene der Stadtverwaltung Münster kann auf Zahlen zurück -
gegriffen werden. In einer Mitarbeitendenumfrage der Stadtverwaltung Münster im 
Jahr 2022 gaben 65 von 2.170 teilnehmenden Beschäftigten (2,9 %) an, Diskriminie -
rung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung erlebt zu haben. Weitere 186 Personen  
(8,5 %)  berichteten von Diskriminierungserfahrungen aufgrund ihres Geschlechts 
oder ihrer geschlechtlichen Identität
9
. Diese Zahlen verdeutlichen den Bedarf an ge -
zielten Sensibilisierungs- und Fortbildungsmaßnahmen auf zwei Ebenen: Zum einen 
im Hinblick auf den Außenkontakt, also den professionellen, diskriminierungsfreien 
Umgang mit Bürger*innen. 
Zum anderen auf der internen 
Ebene, im Sinne der Förde -
rung eines queerfreundlichen 
und respektvollen Miteinan -
ders im Kollegium. Hierbei 
geht es darum, nicht nur ein -
zelne Fachkräfte zu qualifizie -
ren, sondern ganze Teams für 
Vielfalt und die Bedürfnisse 
queerer Menschen zu sensi -
bilisieren, um ein inklusives 
Arbeitsklima zu schaffen und 
Diskriminierung innerhalb der 
Organisation wirksam vorzu -
beugen.  
Dass diese Differenzierung 
8 Antidiskriminierungsstelle des Bundes: IDA-Studie 2024
9 Stadt Münster Personal und Organisationsamt Ergebnisbericht Mitarbeitendenumfrage 2022
sinnvoll ist, zeigt sich auch in den Rückmeldungen queerer Bürger*innen zum Ver-
halten von Mitarbeitenden in Verwaltungen im Allgemeinen in Münster. Betrachtet 
man die Grafik in Bezug auf die Erfahrungen von trans*- und Inter*-Personen, so 
zeigt sich, dass lediglich 11,5 %  angeben, immer offen und vorurteilsfrei in Bezug auf 
ihre sexuelle und/oder geschlechtliche Identität behandelt worden zu sein. Wei -
tere 24 % fühlten sich oft offen behandelt – dennoch bleibt dies eine Minderheit. 
Die vergleichsweise niedrige Zahl deutet darauf hin, dass der Umgang stark vom 
individuellen Verhalten einzelner Mitarbeitender abhängt und bislang keine ein -
heitliche, verbindliche Haltung erkennbar ist, die eine konsistente und respektvolle 
Behandlung sicherstellt. Dies wird durch die häufig berichteten negativen Erfahrun-
gen unterstrichen: 23,1 % fühlten sich selten offen und vorurteilsfrei behandelt, 2,7 
% nie. Gut ein Drittel (37,9 %) geben an, dass ihre sexuelle und/oder geschlechtliche 
Identität kein Thema war.
Vergleichsweise positiver fielen die Rückmeldungen von LSB*-Personen aus (An -
hang F.A. Grafik 38): 25,9 % machten immer positive Erfahrungen, während nur  
0,5 % angeben, nie offen behandelt worden zu sein. Eine mögliche Erklärung für diese 
Unterschiede liegt darin, dass LSB*-Personen nicht immer als queer erkennbar sind 
und dadurch seltener mit offener Diskriminierung konfrontiert werden. Trans*- und 
Inter*-Personen hingegen weichen häufiger sichtbar von traditionellen Vorstellungen 
von Geschlecht und Geschlechtsausdruck ab und sind dadurch stärker von Diskrimi -
nierung betroffen. Um dem entgegenzuwirken und ein einheitliches, queerfreund -
liches Auftreten im Kund*innenkontakt zu fördern, wurde für die externe Ebene die 
Maßnahme 16 entwickelt. Durch niedrigschwellige Schulungen im Kurzformat für 
alle Verwaltungsmitarbeitenden soll ein grundlegendes Verständnis für die Lebens -
realitäten und Bedarfe von Trans*, Inter* und LSB* geschaffen und so ein respektvoller 
und diskriminierungsfreier Umgang mit allen Bürger*innen gesichert werden. Für die 
interne Ebene wurde Maßnahme 52 entwickelt, die darauf zielt, dass der bestehende 
LSBTIQ*Stammtisch intensiver begleitet wird, gemeinsame Projekte oder Empower -
ment- Reihen sollen unterstützt werden.
3.3.2.  Bestehende Strukturen LSBTIQ*-freundlicher gestalten und  
LSBTIQ*-freundliche Strukturen ausbauen und neue schaffen
Ein zentraler Vorschlag im Rahmen der Bedarfserhebung ist die Schaffung zusätzlicher 
queerer Begegnungsräume, in denen sich LSBTIQ* geschützt und willkommen fühlen. 
Aber auch der Ausbau bestehender Angebote wurde hervorgehoben. Das im Jahr 2024 
in zwei Pilotphasen durchgeführte TIN-Schwimmen* für trans*, inter* und nicht-binäre 
Menschen wurde von der Community positiv aufgenommen und der Wunsch nach ei -
ner Verstetigung wurde geäußert. Mit der Maßnahme 21 soll diesem Bedarf Rechnung 
getragen werden. Nachdem geprüft wurde, ob es Vereine gibt, die Interesse an der 
Bereitstellung von TIN* Schwimmen haben, sollen diesen entsprechende Schwimm -
zeiten zur Verfügung gestellt werden. Maßnahme 30 greift den vielfach genannten 
Raumbedarf des ehemaligen Gazo Kollektivs auf (nun Platzhalter e.V. genannt). Der 
Raumbedarf des Platzhalter e.V. wird wahrgenommen und dieser wird vom Amt für 
Immobilien in den Pool der gemeldeten Bedarfe aufgenommen. Er wird entsprechend 
der Prioritäten und Kriterien in Überlegungen des Fachamtes einbezogen. 
Eine weitere Maßnahme, die sich mit verwaltungsinternen Abläufen befasst, ist die 
26    Handlungsfelder und Maßnahmen „Ausbildung und Erwerbs leben“ und „Sport, Kultur und Freizeit“  
  
Handlungsfelder und Maßnahmen „Ausbildung und Erwerbs leben“ und „Sport, Kultur und Freizeit“    27

Maßnahme 69 in Zuge derer die 
städtischen Formulare überprüft 
und überarbeitet werden. Die 
Maßnahme reagiert damit auf den 
Bedarf, der sich in der dargestell-
ten Grafik widerspiegelt. 11 % der 
TI*-Teilnehmenden geben hier an, 
dass sie sich und ihre Identität nie 
in den Formularen der Behörden 
wiederfinden. Die größte Gruppe 
mit 48,6 % gibt an, dass dies sel -
ten der Fall ist. 30,4 % geben an, 
dass dies oft der Fall ist und nur  
9,9 % fühlen sich immer berück -
sichtigt. Durch die Maßnahme 
können alle Geschlechtseinträge 
und Lebenswelten berücksichtigt 
werden, um sicherzustellen, dass 
sich mehr Menschen angesprochen und repräsentiert fühlen. Die Maßnahme nimmt 
dabei nicht nur auf das Ergebnis der Umfrage auf, sondern bietet auch die Chance, 
Verwaltungsabläufe zu optimieren und die Bürger*innenbeteiligung zu fördern. 
Im Zuge der Datenauswertung der Erhebung „Sicherheitsgefühl von FLINTA* und 
Queers“ fand ein Austausch mit den Nachtbürgermeister*innen der Stadt Münster 
statt, um mögliche Synergien mit dem Aktionsplan LSBTIQ* und der Umsetzung 
der Istanbul-Konvention zu identifizieren. In diesem Zusammenhang wurde die 
Maßnahme 70 aufgenommen, die sich dem Thema Awarenesskonzepte widmet. 
Des Weiteren ist mit der Maßnahme 36 ein Austausch mit dem Stadtplanungsamt 
geplant, um das Thema Angsträume weiter zu bearbeiten.
3.3.3. Vernetzung
Wie in den ersten beiden Handlungsfeldern soll auch hier die Vernetzung dazu die-
nen, Sensibilität für Vielfalt zu stärken und langfristig Diskriminierungen abzubauen. 
Akteur*innen, die bisher nicht an der Erstellung des Aktionsplans beteiligt waren, 
sollen erstmals angesprochen und die Ergebnisse der Befragung einer breiteren 
Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, um Impulse für ein queerfreundlicheres 
Miteinander zu geben. Im Rahmen der Vernetzung soll auch ein Weg für ein angemes-
senes Gedenken an Malte C. gefunden werden, der im Jahr 2022 am Rande des CSDs 
gewaltsam zu Tode kam (Maßnahme 40). Eine weitere zentrale Maßnahme im Kon -
text der Vernetzung stellt ferner der Aufbau eines Netzwerkes „Kommunale Vielfalts -
botschafter*innen“ für Münsteraner Unternehmen mit dem Ziel der gegenseitigen 
Unterstützung und des Empowerments im Bereich Diversity dar, welches im Rahmen 
dieses Netzwerkes erarbeitet werden könnte. In diesem Kontext wurde auch über die 
Möglichkeit eines „Gütesiegels LSBTIQ*“ diskutiert. Für die Bürger*innen sollen so 
queerfreundliche Ämter und Einrichtungen der Stadtverwaltung sichtbarer werden. 
3.3.4. Normalisierung queerer Lebenswege  
durch Erhöhung der Sichtbarkeit
Um die Sichtbarkeit und Akzeptanz von LSBTIQ*-Personen weiter zu stärken, wurden 
verschiedene Ideen in den Arbeitsgruppen und in den Freitextfeldern des Fragebogens, 
z. B. zum Thema Erwerbsleben und Freizeit geäußert. Ideen waren hierbei u. a. eine 
Coming-Out-Kampagne für Mitarbeitende der Stadtverwaltung oder Veranstaltungsfor-
mate mit Gesprächsangeboten für queere und nicht-queere Personen, um gegenseitiges 
Verständnis und Sensibilisierung zu fördern. Aufgenommen wurden diese Ideen in den 
Maßnahmen 50 (Kampagnenjahr) und 56 (Dialoge Queer und Allies).
Auch das Thema Sichtbarkeit 
im Stadtbild wurde im Fra -
gebogen berücksichtigt. Zu -
nächst wurde gefragt, ob die 
Regenbogenmotive an der 
Windthorststraße (74,8 % Zu -
stimmung) und das jährliche 
Hissen der Regenbogenfahne 
zum IDAHOBIT am Stadtwein -
haus und an den Stadthäusern 
(72 % Zustimmung) bekannt 
sind. Im Anschluss an diese 
Frage wurde nach der Ein -
schätzung der Wichtigkeit sol-
cher Aktionen gefragt, die von  
75,1 % als wichtig bis sehr wich-
tig eingestuft wurde. Diese 
Umfrageergebnisse haben die 
Entwicklung von Maßnahmen 
unterstützt und zu der bereits genannten Maßnahme 50 geführt, die ein Kampagnen -
jahr mit verschiedenen Schwerpunkten vorsieht. 
Im Bereich der Sichtbarkeit innerhalb der Stadtverwaltung spielt die Arbeit des Amts 
für Gleichstellung eine große Rolle. Durch die Erstellung eines Portfolios der beste-
henden Angebote (Maßnahme 45) und regelmäßige Newsletter sollen die Prozess-
beratung für Ämter der Stadtverwaltung sowie die bestehenden queeren Angebote 
präsenter werden. Außerdem ermöglicht die Einrichtung einer Koordinierungsstelle 
LSBTIQ* im Amt für Gleichstellung, Einladungen von freien Trägern und Vereinen der 
LSBTIQ*-Community wie z. B. dem CSD kontinuierlicher wahrzunehmen, um in der 
Stadtgesellschaft präsenter zu sein (Maßnahme 51).
28    Handlungsfelder und Maßnahmen „Ausbildung und Erwerbs leben“ und „Sport, Kultur und Freizeit“  
  
Handlungsfelder und Maßnahmen „Ausbildung und Erwerbs leben“ und „Sport, Kultur und Freizeit“    29

3.3.5.  MAßNAHMENKATALOG HANDLUNGSFELDER „AUSBILDUNG 
UND ERWERBSLEBEN“ UND „SPORT, KULTUR UND FREIZEIT“
Handlungsfelder: „Ausbildung und Erwerbsleben“ & “Sport, Kultur & Freizeit“
Ziel Maßnahmen Akteur*innen Ressourcen
Fortbildung für/ 
Sensibilisierung 
von Fachkräften
16 (Kurz-)Schulung für Mitarbeitende der Stadt Münster im 
Kund*innenkontakt.
Mögliche Schwerpunkte: Ansprache im Gespräch, aktuelle 
Informationen zum PStG und SBGG und Toillettensettings:
    • 4x jährlich
    •  Mögliche Formate: erweiterte Mittagspause,  
Lunchboxen
Ergänzend für Amt 32:
    • Entwicklung einzelner spezifischer Angebote (KOD).
Ergänzend für Amt 40:
    •  Berücksichtigung des Themas intergeschlechtliche 
Kinder in möglichen Formaten (und für Personal an 
Schulen dezidiert planen).
Ergänzend für Amt 50:
    •  Ggf.: Entwicklung eines Fortbildungsangebotes für 
Sachbearbeiter*innen, die Sozialleistungen gewähren 
und Sozialarbeitende. Fokus auf queerfreundliches Be-
ratungssetting.
Ergänzend für Amt 52:
    •   Sensibilisierung im Kontext Schwimmbad  
--> Andocken an Pflichtschulungen im Kontext 
Schwimmbad.
Ergänzend für 59:
Inhouse Schulungen für Mitarbeitende des Jobcenters.
Erstellung eines Konzeptes für interaktive Inhouseschulun-
gen: Empowerment von Mitarbeitenden im Beratungskon-
text. Schwerpunkt marginalisierte Gruppen.
10, 17, 32, 33, 
36, 50, 51, 52, 
59, MM (Müns-
ter Informa-
tion)
•  Koordinierungs-
stelle LSBTIQ*
Bei 59:
•  3000 Euro  
Beratung/Refe-
rent*innen
•  Beauftragte für 
Chancengleichheit 
am Arbeitsmarkt
17 Einbringen des Themas „Queer im Sport“ im Kontext von 
passenden Veranstaltungen und Fachtagungen.
Einladung externer Referent*innen mit Expertise in diesem 
Bereich.
17, 52, SSB/
Sportjugend
•  Koordinierungs-
stelle LSBTIQ*
18 Verwaltungsinternes Commitment:  
--> Teilnahme am Empowerment für LSBTIQ*-Mitarbeitende 
ohne fachlichen Bezug möglich.
10 • Haushaltsbudget
Bestehende 
Strukturen 
LSBTIQ*-freund-
lich gestalten 
und LSBTIQ*-
freundliche 
Strukturen aus-
bauen Neue und 
schaffen
19 Sichtbarkeit des Regenbogennetzwerks bei städtischen 
Aus-schreibungen und in dem Abschnitt „gute Einstellung“ 
(in Form von Icons).
10, 17 • Haushaltsbudget
20 Professionalisierung des Netzwerks sexuelle und ge-
schlechtliche Vielfalt, indem Sprecher*innen und Ge-
schäftsordnung erstellt werden.
17 • Haushaltsbudget
Bestehende 
Strukturen 
LSBTIQ*-freund-
lich gestalten 
und LSBTIQ*-
freundliche 
Strukturen aus-
bauen und neue 
schaffen
21 Bestandsaufnahme bzgl. eines Schwimmangebots für 
Trans* und Inter*.
    •  Bestandsaufnahme: Gibt es Träger mit SSB Mitglied-
schaft, die sich des Themas annehmen wollen?
    •  Erstellung eines Konzepts für das TIN*-Schwimmen 
innerhalb des Vereins.
Bereitstellung von Schwimmzeiten.
17, 52 • Haushaltsbudget
•  Koordinierungs-
stelle LSBTIQ*
22 Bei einer grundlegenden Überarbeitung der Sportförder-
richtlinien wird im Bereich der Kriterien Festlegung die 
Ermöglichung von zielgruppenspezifischen Angeboten 
mitgedacht.
52 • Haushaltsbudget
23 Angebote zur Selbstbehauptung- Selbstverteidigung  für 
Mitarbeiterinnen/FLINTA* der Stadtverwaltung.
10, ggf VHS • Haushaltsbudget
•  Koordinierungs-
stelle LSBTIQ*
24 Regenbogennetzwerk der Stadt Münster auf Jobmessen prä-
sentieren (insbesondere digital).
10, 17 • Haushaltsbudget
25 Informationen über verwaltungsinterne LSBTIQ*- Angebote 
in die Onboarding-Mappe aufnehmen.
10, 17 • Haushaltsbudget
26 Genderneutrale und barrierefreie Toiletten in allen städti-
schen Gebäuden einplanen und kommunikativ begleiten.
10, 17 • Haushaltsbudget
•  Koordinierungs-
stelle LSBTIQ*
27 Weiterentwicklung des Stadtplans mit den öffentlichen Toi-
letten und Ausweisung der genderneutralen Toiletten.
17, 32 • Haushaltsbudget
28 Erstellung eines Konzeptes zu einem niedrigschwelligen 
Austausches alle 1 bis 2 Jahre zwischen Stadtverwaltung 
und freien Trägern der LSBTIQ*-Community.
17 • Haushaltsbudget
•  Koordinierungs-
stelle LSBTIQ*
29 Bestands/-Bedarfserhebung : Angebote zur sexuellen und 
geschlechtersensiblen Bildung, zur Stärkung der sexuellen 
und geschlechtlichen Identität, insbesondere im Hinblick 
auf vulnerable Zielgruppen.
17, freie Träger •  Koordinierungs-
stelle LSBTIQ*
•  Koordinierungs-
stelle Istanbul Kon-
vention
30 Der Raumbedarf des Platzhalter e.V. (ehemals Gazo Kollek-
tiv) wird anerkannt. Er ist aktuell im städtischen Portfolio 
nicht bedienbar und eine Ausweitung des Portfolios nicht 
absehbar. Der Bedarf bleibt im Pool der gemeldeten Be-
darfe und wird entsprechend der Prioritäten und Kriterien 
in Überlegungen einbezogen.
23 •  Haushaltsbudget
31 2x jährlich Gesprächsformate zwischen Politik und queerer 
Community schaffen. Vorgespräch in Form von Kaminge-
spräch mit gleichpolitischen Sprecher*innen (Alternative 
in den Prideweeks).
17, AGL,  
freie Träger
•  Koordinierungs-
stelle LSBTIQ*
32 Zum IDAHOBIT findet jährlich ein Gespräch der LSBTIQ*-
Community dem OB statt.
17, freie Träger • Haushaltsbudget
33 Ausbau der Flinta* Beratung bei Livas e.V. AGL Szenario 1: 
• ¾ Vzä 
Szenario 2: 
• ½ Vzä
34 Ausbau der professionellen Peer- Beratung für Trans*-  
Personen.
AGL • ½ Vzä
Vernetzung 35 Vernetzung mit der Hochschule für Polizei und öffentliche 
Verwaltung NRW. 
Präsentation der Umfrageergebnisse.
17 •  Koordinierungs-
stelle LSBTIQ*
30    Handlungsfelder und Maßnahmen „Ausbildung und Erwerbs leben“ und „Sport, Kultur und Freizeit“  
  
Handlungsfelder und Maßnahmen „Ausbildung und Erwerbs leben“ und „Sport, Kultur und Freizeit“    31

Vernetzung 36 Vernetzung mit Sachbearbeitung „INSEK“ Amt 61.  
Präsentation der Umfrageergebnisse zum Thema Sicher-
heitsgefühl im öffentlichen Raum.
17 •  Koordinierungs-
stelle LSBTIQ*
•  Koordinierungs-
stelle Istanbul Kon-
vention
37 Vernetzung mit anderen Regenbogennetzwerken in MS. 
Gemeinsame Plattform initiieren.
17 •  Koordinierungs-
stelle LSBTIQ*
38 Aufbau eines Netzwerks „Kommunale Vielfaltsbotschaf-
ter*innen“: Jobcenter, Industrie- und Handwerkskammer/ 
Wirtschaftsförderung bilden ein Netzwerk und gemein-
same Qualitätsstandards.  
Gemeinsame Entwicklung eines Konzeptes.  
17 gestaltet den Auftakt.
59, 17, Wirt-
schafts-
förderung, 
Industrie- und 
Handelskam-
mer
• Haushaltsbudget
•  Koordinierungs-
stelle LSBTIQ*
39 Vernetzung mit Städten, die an der Respect!-Kampagne 
teilnehmen. 
Prüfung einer Teilnahme an der Respect!-Kampagne.
17 •  Koordinierungs-
stelle LSBTIQ*
40 Workshop mit freien Trägern zum Thema: Wie kann ein Ge -
denken für Malte C. langfristig aussehen und stattfinden?
17, freie Träger •  1500 Euro für Work-
shop Leitung
•  Koordinierungs-
stelle LSBTIQ*
41 Sensibilisierung der städtischen Mitarbeitenden in der Gre-
mienbetreuung, (u.a. Seniorenvertretung, Integrationsrat 
und Jugendrat, insbesondere durch punktuelle Inputs zum 
Thema LSBTIQ* durch 17).
17, 33 • Haushaltsbudget
•  Koordinierungs-
stelle LSBTIQ*
42 Austausch mit den LSBTIQ*- Ansprechpersonen in den 
Partnerstädten.
17, 33 (Büro 
für Internatio-
nales)
• Haushaltsbudget
•  Koordinierungs-
stelle LSBTIQ*
43 Pflege der Mitgliedschaft im Rainbow Cities Network 17, 33 (Büro 
für Internatio-
nales)
• Haushaltsbudget
•  Koordinierungs-
stelle LSBTIQ*
44 Der gemeinsame Austausch und die Sensibilisierung zu ak-
tuellen Themen und Herausforderungen wie zu konkreten 
Förderanträgen wird ausgebaut, auch um Antragstellende 
künftig noch passgenauer beraten zu können.
17, 41 • Haushaltsbudget
•  Koordinierungs-
stelle LSBTIQ*
•  Koordinierungs-
stelle Istanbul Kon-
vention
Normalisierung 
queerer Lebens-
wege durch 
Erhöhung der 
Sichtbarkeit
45 Portfolio der bestehenden Angebote für queere Mitarbei-
tende erstellen und sichtbar machen.
17 •  Koordinierungs-
stelle LSBTIQ*
46 Paper zum Thema geschlechtliche und sexuelle Vielfalt 
für Mitarbeitende des Jobcenters. Handlungsleitfäden für 
Telefonate.
17, 59 • Haushaltsbudget
•  Koordinierungs-
stelle LSBTIQ*
•  Beauftragte für 
Chancengleichheit 
am Arbeitsmarkt
47 Berücksichtigung der Kategorie „sexuelle und geschlecht-
liche Vielfalt“ bei der Erstellung des Jobcenter Wiki.
17, 59 • Haushaltsbudget
48 Regelmäßige Rundbriefe durch Amt 17. 17 •  Koordinierungs-
stelle LSBTIQ*
49 Erstellen und Weitergabe einer Übersicht von kostenfreien 
Fortbildungsmaterialen zu geschlechtsspezifischer und 
häuslicher Gewalt für Mitarbeitende der Stadtverwaltung 
(Intranet) sowie in Netzwerken.
17 •  Koordinierungs-
stelle LSBTIQ*
•  Koordinierungs-
stelle Istanbul Kon-
vention
Normalisierung 
queerer Lebens-
wege durch 
Erhöhung der 
Sichtbarkeit
50 Kampagnenjahr bestehend aus 4 Schwerpunkten mit 
3-Monats-Präsenz:
1.  Kampagne „Queer in der Stadtverwaltung“  
Mitarbeitende outen sich als queer und werden Teil der 
Kampagne. Interne Kommunikation (z.B. Forum Intern; 
Intranet, Social Media).
2.  Empowerment zum Thema Strafanzeigen stellen  
Entwicklung einer Kampagne zum Thema „Strafanzeige 
stellen“ in folgenden Schritten:
     •  Austausch mit queeren Verbänden und dem Bündnis 
gegen Queerfeindlichkeit.
     •  Erfahrungsaustausch mit Kommunen, die bereits ähn-
liche Kampagnen durchgeführt haben.
     •  Erarbeitung eines Kampagnenkonzepts inklusive be-
gleitender Workshops.
     •  Durchführung der Workshops und Umsetzung von 
Plakataktionen.
3.  Queer im Alter  
Bekanntmachung der Richtlinien für die Bezuschussung 
von Begegnungsstätten der Altenpflege in der quee-
ren Community. Queere Menschen für ehrenamtliches 
Engagement gewinnen. Umsetzung im Rahmen der 
Kampagne.
4. Allies/Queere Projekte
Bei 1: 10,17
Bei 2:  
17, Staatsan-
waltschaft und 
Polizei
Bei 3: 17, 50, 
(KSVM), Freiwil-
ligenagentur, 
freie Träger
Bei 4:  
17, freie Träger
• Haushaltsbudget
• G esamt Budget von 
20 000 Euro
•  Koordinierungs-
stelle LSBTIQ*
51 Im Rahmen ihres gemeinsamen Netzwerks folgen das Amt 
für Gleichstellung, die Staatsanwaltschaft und die Polizei 
der Einladung von freien Trägern der LSBTIQ*-Community, 
wie z. B. des CSD Münster e.V., zu Ständefesten oder Ver-
anstaltungen im Rahmen der Pride Weeks.
17, LSBTI- An-
sprechpart-
nerin Staats-
anwaltschaft 
Münster, 
Queerbeauf-
tragte des Poli-
zeipräsidiums 
Münster
•  Koordinierungs-
stelle LSBTIQ*
52 Netzwerk/Stammtisch für queere Mitarbeitende intensiver 
begleiten mit gemeinsamen Projekten oder Empower-
ment-Reihen.
17 •  Koordinierungs-
stelle LSBTIQ*
53 Aufnahme eines Filters „queer“ im Veranstaltungskalender. MM • Haushaltsbudget
54 Anlassbezogene Aufsteller bzw. Thementische z.B. zum 
IDAHOBIT in der Stadtbücherei.  
Verschlagwortung mit Blick auf LSBTIQ*.
17, 42 • Haushaltsbudget
55 Gemeinsame Erörterungen mit den TI*Beratungsstellen zu 
folgendem Thema: Erhöhung der Sichtbarkeit der Literatur 
und Erhebung weiterer Bedarfe.  
Das Amt für Gleichstellung lädt die Akteur*innen zu einem 
gemeinsamen Gespräch ein.
17, 42, queere 
Verbände
• Haushaltsbudget
•  Koordinierungs-
stelle LSBTIQ*
56 VHS fördert, als ein inklusiver Ort echter Begegnungen,  
Dialoge von Queer und Allies.
17, 40 • Haushaltsbudget
•  Koordinierungs-
stelle LSBTIQ*
57 Um die Sichtbarkeit der queeren Community zu steigern, 
wird eine Zusammenarbeit im Umfeld des Wochenmarkts 
angestrebt, indem Anträge auf Sondernutzung gestellt 
werden.
17, 32 • Haushaltsbudget
•  Koordinierungs-
stelle LSBTIQ*
32    Handlungsfelder und Maßnahmen „Ausbildung und Erwerbs leben“ und „Sport, Kultur und Freizeit“  
  
Handlungsfelder und Maßnahmen „Ausbildung und Erwerbs leben“ und „Sport, Kultur und Freizeit“    33

3.4.  Handlungsfeld „Selbstbestimmtes  
Älterwerden	und	Pflege“
Die Bedarfsermittlung im Bereich „Selbstbestimmtes Älterwerden und Pflege“ zeigte, 
dass es bei diesem Handlungsfeld noch einer weiteren Bestandsaufnahme bedarf, 
die deutlich mehr LSBTIQ*-Personen in der Altersgruppe ab 60 Jahren erreicht, um 
konkretere Aussagen zu den Bedarfen der Zielgruppe treffen zu können. Im Rahmen 
der Vernetzung mit Akteuer*innen aus dem Handlungsfeld konnten bereits erste 
Prozesse angestoßen werden. So konnte erfolgreich Kontakt zum Netzwerk „Starke 
Pflege“ hergestellt werden, so dass Inhalte aus dem Aktionsplan durch eine Multi-
plikator*in in das Netzwerk eingebracht werden konnten. Zudem wurde der vom 
Amt für Gleichstellung in Kooperation mit dem Katasteramt erstellte online „Queer 
Guide“ für Münster auf der Internetseite des Sozialamtes in die Rubrik „Senioren 
und Seniorinnen“ integriert. Auch konnten über die im Rahmen eines Projektes, von 
Studierenden der FH Münster geführten Interviews mit älteren LSBTIQ*-Personen 
und die online Bedarfserhebung einige Daten erfasst werden.
3.4.1. Fortbildung für/Sensibilisierung von Fachkräften 
Aus den Interviews mit älteren LSBTIQ* und Gesprächen mit Fachkräften aus dem 
Bereich Altenhilfe und Altenpflege zeigte sich, dass auch in diesem Handlungsfeld 
viel von der Haltung und Selbstkompetenz der Fachkräfte abhängt. Auch in diesem 
Handlungsfeld müssen LSBTIQ*-Themen sehr viel stärker als Querschnittsthemen 
berücksichtigt werden. So wurde im Rahmen der Bedarfserhebung über die Ent -
wicklung von Konzepten für 
die ambulante und stationäre 
Pflege und Senior*innenein -
richtungen gesprochen, die 
Diskriminierung verhindern. 
Verwiesen wurde hier auch auf 
das von der Berliner Schwu -
lenberatung entwickelte 
Qualitätssiegel „Lebensort 
Vielfalt“, das Standards für 
queerfreundliche stationäre 
und ambulante Dienste aus -
weist. 
In der Online-Befragung zum 
Aktionsplan LSBTIQ* halten 
72,7 % der Teilnehmenden es 
für „wichtig“ bis „sehr wich -
tig“, dass Einrichtungen der 
Altenhilfe eine queersensible 
Pflege anbieten. Um Fachkräfte in diesem Bereich gezielt anzusprechen, wurde die 
Maßnahmen 58 und 63 entwickelt. Da es in städtischer Trägerschaft keine eigene 
Einrichtung im Bereich der Altenhilfe gibt, wird in diesem Kontext insbesondere auf 
Vernetzung gesetzt, um Fachkräfte zu erreichen und das Qualitätssiegel vorzustellen. 
Durch unterschiedliche Veranstaltungsformate – wie Inputs und Fachtage zu sexuel -
ler und geschlechtlicher Vielfalt im Alter – sollen Impulse bei Trägern der Altenhilfe 
gesetzt werden. Begleitend berichtet die Koordinierungsstelle LSBTIQ* regelmäßig 
in der Konferenz „Alter und Pflege“ (Maßnahme 59). 
3.4.2.  Bestehende Strukturen LSBTIQ*-freundlich gestalten und  
LSBTIQ*-freundliche Strukturen ausbauen und neue schaffen
Im Rahmen der Bedarfserhebung wurden weitere Angebote von und für ältere 
LSBTIQ*-Personen vorgeschlagen:
 • queerfreundliche Tanztees und Stammtische,
 • gemeinsame Essen und Wanderungen für queere Menschen ab 50,
 • begleitete Kulturangebote, z. B. Theater- oder Kinobesuche.
Diese Vorschläge verdeutlichen, dass die bestehenden Angebote eine Öffnung für 
queere Menschen benötigen. Da dies insbesondere auf Ebene der Träger passieren 
muss und die Verwaltung keine eigenen Angebote vorhält, wurde bei der Maß -
nahmenentwicklung diskutiert, auf welcher Ebene diese strukturelle Öffnung von 
Trägern der Altenhilfe außerhalb von Community-Strukturen vollzogen werden kann. 
Die Berücksichtigung von queeren Zielgruppen in den Richtlinien für die Bezuschus -
sung von Begegnungsstätten der Altenhilfe im Zuge der nächsten Überarbeitung 
(Maßnahme 60), ist hierbei eine der beiden Maßnahmen, die von der Stadt Münster 
umgesetzt werden können. Als zweites soll ein Infogespräch mit queeren Trägern 
und dem Netzwerk „Starke Pflege in Münster e.V.“ zum Thema „Was ist möglich im 
Bereich queerer Alterspflege?“ stattfinden. 
3.4.3. Vernetzung
Der Ausbau und die Weiterentwicklung der Vernetzung im Bereich der Altenhilfe 
und –pflege spielt eine entscheidende Rolle, um die Bedürfnisse der Zielgruppe 
im Handlungsfeld „Selbstbestimmtes Älterwerden und Pflege“ des Aktionsplans 
LSBTIQ* gezielt zu adressieren. Erste Vernetzungen mit Akteur*innen des Handlungs -
felds haben im Rahmen der Bestandsaufnahme stattgefunden. 
Um diese positiven Entwicklungen weiter voranzutreiben, sind konkrete Maßnah-
men zur weiteren Vernetzung vorgesehen. Dazu zählt die Kontaktaufnahme mit 
der Kommunalen Pflegeplanung und dem Netzwerk „Starke Pflege in Münster e.V.“ 
(Maßnahme 62), um den Austausch zu intensivieren und Ressourcen gezielt zu 
bündeln. Zudem sollen Inputs zum Thema „Queer im Alter“ in bereits bestehende 
Netzwerke von Fachkräften aus der Altenhilfe, offenen Altenarbeit und Altenpflege 
eingebracht werden (Maßnahme 63). Ein weiterer Punkt stellt die Mitwirkung im 
Projekt „Altersfreundliche Stadt Münster“, indem das Thema „Queer im Alter“ noch 
stärker in den Fokus gerückt wird (Maßnahme 64). Diese Vernetzungsprozesse sind 
entscheidend, um die Bedürfnisse der Zielgruppe bedarfsgerecht zu erfassen.
34    Handlungsfelder und Maßnahmen „Selbstbestimmtes Älterwerden und Pflege“  
  
Handlungsfelder und Maßnahmen „Selbstbestimmtes Älterwerden und Pflege“    35

3.4.4. Normalisierung queerer Lebenswege  
durch Erhöhung der Sichtbarkeit
Das Thema „Queer im Alter“ benötigt dringend mehr Sichtbarkeit, da ältere queere 
Menschen oft mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind, die in der Ge-
sellschaft und in der Pflege noch zu wenig beachtet werden. Viele queere Senior*in-
nen erleben Isolation, Diskriminierung oder das Fehlen von Unterstützung, wenn es 
um ihre Identität und ihre Bedürfnisse geht. Dieser Bereich soll mit der „Maßnahme 
50“ abgedeckt werden, die innerhalb eines Kampangnenjahres einen Schwerpunkt 
auf das Thema „Queer im Alter“ legen soll. So kann Aufklärung vorangebracht, Vor-
urteile abgebaut, Vorbilder geschaffen und Austausch angeregt werden. 
3.4.5.  MAßNAHMENKATALOG „SELBSTBESTIMMTES  
ÄLTERWERDEN UND PFLEGE“
Handlungsfeld „Selbstbestimmtes Älterwerden und Pflege“
Ziel Maßnahmen Akteur*innen Ressourcen
Fortbildung 
für/ Sensibi-
lisierung von 
Fachkräften
58 Einbringen des Themas „Queer im Alter“ im Kontext 
von passenden Veranstaltungen und Fachtagungen 
zum Thema „Älterwerden“ in Münster.
17, 50,
KSVM, Träger von 
Angeboten der 
Altenhilfe und 
-pflege, Wohl-
fahrtsverbände, 
Regionalbüro 
Alter, Pflege und 
Demenz
•  Haushaltsbudget
•  Koordinierungsstelle 
LSBTIQ*
59 Regelmäßige Berichterstattung in der Konferenz Alter 
und Pflege.
17, 50 •  Koordinierungsstelle 
LSBTIQ*
Bestehende 
Strukturen 
LSBTIQ*-
freundlich 
gestalten 
und LSBTIQ*-
freundliche 
Strukturen 
ausbauen und 
neue schaffen
60 Berücksichtigung von queeren Zielgruppen in den 
Richtlinien für die Bezuschussung von Begegnungs-
stätten der Altenhilfe im Zuge der nächsten Über-
arbeitung.
50, KSVM, Träger 
von Angeboten 
der Altenhilfe, 
Wohlfahrtsver-
bände
• Haushaltsbudget
61 Infogespräch mit queeren Trägern und dem Netzwerk 
„Starke Pflege in Münster e.V.“ zum Thema „Was ist 
möglich im Bereich queerer Alterspflege?“.  
Bsp.: Queere Pflege-WGs; Siegel „Lebensort Vielfalt“
50, 17, Queere 
Verbände, Netz-
werk „Starke 
Pflege in Münster 
e.V.“
• Haushaltsbudget
•  Koordinierungsstelle 
LSBTIQ*
Vernetzung 
mit Ak-
teur*innen
62 Vernetzung mit der Kommunalen Pflegeplanung und 
dem Netzwerk „Starke Pflege in Münster e.V.“.
17 •  Koordinierungsstelle 
LSBTIQ*
63 Inputs zum Thema „Queer im Alter“ in bereits beste-
henden Netzwerken von Fachkräften aus dem Bereich 
der Altenhilfe, offener Altenarbeit und Altenpflege.
17, 50 •  Koordinierungsstelle 
LSBTIQ*
64 Mitwirkung im Projekt „Altersfreundliche Stadt Müns-
ter“ und Platzierung des Themas „Queer im Alter“.
17, 50, KSVM, 
Projektbeirat
•  Koordinierungsstelle 
LSBTIQ*
3.5. Querschnittsthemen
Neben den oben beschriebenen Handlungsfeldern wurde mehrere Querschnittsthe -
men bearbeitet. Im Folgenden werden diese Querschnittsthemen dargestellt. Auch 
hier wird deutlich, dass eine weitere Vernetzung erforderlich ist, um eine breitere 
Bestandsaufnahme zu ermöglichen, die LSBTIQ*-Personen stärker erreicht, die in 
ihrem Alltag mehrdimensionale Diskriminierungen erfahren. 
3.5.1. Gewaltschutz/ Antidiskriminierung
Die quantitativen und qualitativen Erhebungen im Rahmen der Bestandsaufnahme 
haben gezeigt, dass in mehreren Bereichen Handlungsbedarf besteht, um eine 
respektvolle, diskriminierungsfreie und bedarfsgerechte Versorgung von LSBTIQ* 
sicherzustellen. Besonders im Bereich Gewaltschutz und Antidiskriminierung wur-
den wesentliche Lücken identifiziert. Auch hier tritt der Schwerpunkt Fortbildung 
wieder deutlich hervor. Der Wunsch nach gezielten Schulungen für Polizei, Staatsan -
waltschaft und Gerichten wurde deutlich geäußert, um sicherzustellen, dass queere 
Menschen nach Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen ernst genommen und 
angemessen unterstützt werden. 
Wie bereits oben dargelegt, bekam das Fragensegment nach der Bereitschaft An-
zeige zu erstatten, den höchsten Anteil an Freitextantworten des gesamten Frage-
bogens. Die Frage nach der Bereitschaft, Strafanzeige zu stellen, wenn eine Person 
aus queerfeindlichen Gründen Unrecht erfahren hat, ergab folgendes Bild: Von den 
LSB*-Personen haben insgesamt knapp die Hälfte (46,5 %) mit „ja“ oder „ja wahr-
scheinlich“ geantwortet. Bei Trans* und Inter* Personen (Anhang F.A. Grafik 17) ist 
die Bereitschaft nur bei gut einem Fünftel (21,7 %) gegeben. Noch deutlicher wird 
der Unterschied der beiden Gruppen im Bereich der beiden Antworten „nein, eher 
nicht“ oder „nein, auf keinen Fall“. Mehr als 60 % der Trans*- und Inter*-Personen 
stehen knapp 40 % der LSB*-Personen gegenüber. Bei der Frage nach den Gründen 
keine Strafanzeige zu stellen wurden folgende Gründe am häufigsten angegeben:
 • 30,6 % Angst, nicht ernst genommen zu werden
 • 27,5 % halten es für wenig erfolgversprechend
 • 18,7 % verbinden damit zu viel Stress
Im Rahmen des Aktionsplans fanden auf Einladung des Amts für Gleichstellung bereits 
Gespräche mit Vertreter*innen der queeren Community sowie der LSBTIQ*-Ansprech -
person der Staatsanwaltschaft statt. Zudem gab es im August 2024 einen Austausch 
mit den beiden neuen Ansprechpersonen der Polizei für die queere Community, bei 
dem die Ergebnisse der Bedarfserhebung vorgestellt und diskutiert wurden. Die Ein -
richtung und regelmäßige Wiederholung dieser von der Polizeipräsidentin initiierten 
Runde ist eine gute Maßnahme und wird auch von Seiten der Stadt begleitet. Das 
Amt für Gleichstellung wird auch weiterhin an diesem Austausch der Polizei mit den 
queeren Verbänden teilnehmen und diese Zusammenarbeit ausbauen.
Ein weiteres zentrales Thema stellt die Verbindung des Aktionsplans LSBTIQ* mit dem 
Aktionsplan zur kommunalen Umsetzung der Istanbul-Konvention dar. Durch die 
36    Handlungsfelder und Maßnahmen „Selbstbestimmtes Älterwerden und Pflege“  
  
Gewaltschutz/Antidiskriminierung Querschnittsthemen     37

Bedarfsermittlung wurde deutlich, dass die etablierten Gewaltberatungsstellen in 
Münster oft über zu wenig Queer-Expertise verfügen, während queere Beratungsstel -
len nicht ausreichend zum Thema Gewaltschutz spezialisiert sind. Um diese Lücke 
zu schließen, fanden im April 2025 als Auftakt für eine weitere Qualifizierung der Be -
ratungsstellen und eine verstärkte Zusammenarbeit der vom Amt für Gleichstellung 
geförderten Beratungsstellen zum Thema LSBTIQ* und Gewalterfahrungen je ein 
Workshop zum Thema für die Arbeitskreis Gewaltschutzgesetz und gegen Gewalt 
an Frauen und Mädchen, sowie das Netzwerk sexuelle und geschlechtliche Vielfalt 
statt. Die Weiterentwicklung der Beratungsangebote für LSBTIQ*-Personen, die Ge-
walt erfahren haben, soll im Kontext der Maßnahmen beider Aktionspläne erfolgen.
Im Themenfeld geschlechtsbasierte/geschlechtsbezogene Gewalt und Diskriminierung 
mit dem Schwerpunkt sexuelle, geschlechtliche und körperliche Vielfalt ist es nach 
wie vor von Bedeutung, das Hellfeld zu erweitern und bedarfsgerechte Angebote der 
psychosozialen Beratung für LSBTIQ*-Personen, die Gewalt (körperliche, psychische, 
sexualisierte, digitale, im sozialen Nahraum, in der Öffentlichkeit, am Arbeitsplatz) er -
fahren haben, zu entwickeln und zu etablieren. Maßnahme 77 „Kompetenzzentrum 
für LSBTIQ*-Personen, die Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen gemacht haben“ 
nimmt dieses Anliegen auf. Das entspricht auch dem Anliegen der Istanbul-Konven -
tion zum Schutz vor lesben- und trans*feindlicher Gewalt. Ziel der Maßnahme ist die 
koordinierte Arbeit zwischen Einrichtungen und Fachkräften aus der Frauen- und der 
LSBTIQ*-Infrastruktur. Über zwei Jahre soll in einem Partizipationsprozess der beiden zu 
schaffenden Koordinierungsstellen LSBTIQ* und Istanbul-Konvention mit freien Trägern 
unter Berücksichtigung ihrer strukturellen Unterschiede (Frauen helfen Frauen e. V., Be -
ratung und Therapie für Frauen e. V., Frauen-Notruf e. V., LIVAS e. V., KCM e. V., pro famila, 
Aidshilfe Münster e. V. und T-I-MS e. V.) ein Konzept für die psychosoziale Beratung von 
LSBTIQ*-Personen, die Gewalt erfahren haben, entwickelt werden. Hier wird auch eine 
enge Vernetzung mit der Landes-Melde- und Informationsstelle Queerfeindlichkeit 
(MIQ NRW) angestrebt. Im Verlauf der Konzeptentwicklung sollen die unterschied -
lichen Varianten der Umsetzung des sog. Kompetenzzentrums diskutiert werden, z. 
B. als virtuelles Zentrum mit den jeweiligen Standorten der beteiligten Einrichtungen 
oder als Zentrum mit gemeinsamem Standort. Die Arbeit des zukünftigen Zentrums 
soll durch die Sichtbarkeit des Beratungsangebots für queere Personen, die Gewalt er -
fahren haben, sowie durch die Fachkenntnisse der Berater*innen in queerfeindlicher 
Diskriminierung und Gewalt geprägt sein. Zudem sollen Peer-Beratungsansätze, qualifi -
zierte Aus- und Weiterbildung der Berater*innen, niedrigschwellige Erreichbarkeit und 
die Vernetzung mit anderen Beratungsstellen, Polizei, Opferschutz, Staatsanwaltschaft, 
Feuerwehr und dem kommunalen Ordnungsdienst eine zentrale Rolle spielen.
3.5.2.  MAßNAHMENKATALOG QUERSCHNITTSTHEMA:  
GEWALTSCHUTZ/ANTIDISKRIMINIERUNG
Querschnittsthema: Gewaltschutz/Antidiskriminierung Schwerpunkt Schutz
Ziel Maßnahmen Akteur*innen Ressourcen
Bestehende 
Strukturen 
LSBTIQ*-
freundlich 
gestalten 
und LSBTIQ*-
freundliche 
Strukturen 
ausbauen und 
neue schaffen
65 Öffnung der Frauenhäuser für Trans*-Frauen, entspre-
chende Erweiterung der Zielgruppe in den Leistungs-
vereinbarungen mit den Trägern der Frauenhäuser.
17, freie Träger •  Koordinierungsstelle 
LSBTIQ*
•  Koordinierungsstelle Istan-
bul Konvention
66 Bei der Überarbeitung der internenKonzepte der 
Fachstelle "Unterbringung und Betreuung von Ge-
flüchteten wird die Koordinierungsstelle LSBTIQ* 
einbezogen.
50 • Haushaltsbudget
67 Richtlinie zum Umgang mit Personal in Transition  
erarbeiten und in Kraft setzen.
10, 17 • Haushaltsbudget
•  Koordinierungsstelle 
LSBTIQ*
68 Weiterentwicklung grenzachtender Umgang (Ziel-
gruppe LSBTIQ*).
10, 17 •  Haushaltsbudget
•  Koordinierungsstelle 
LSBTIQ*
69 Überprüfung und Anpassung der Formulierungen in 
den Formularen (Ansprache).
10, 33, 36, 40, 50, 
51, 52, 53, 59
• Haushaltsbudget
70 1. Entwicklung eines Metakonzepts für Awareness.
2.  Aufbau eines Pools an ausgebildeten Teams und re-
gelmäßige Schulungen für Awareness-Arbeitende.
3.  Finanzierung von Awarenessteams bei großen 
öffentlichen/gesamtstädtischen Veranstaltungen 
(Rosenmontag, 1. Mai, Silvester).
4.  Finanzierung von Awarenessteams bei öffentlichen 
Veranstaltungen von vulnerablen bzw. marginali-
sierten Gruppen (z.B. Trans* Day of Visibility)
MM (Nachtbür-
germeister*in), 
32, 17
Zu 1: (Teil-)Kosten beglei-
tender Beratung bei der 
Konzipierung von 500 Euro
Zu 2: (Teil-)Kosten Schulun-
gen von 500 Euro
Zu 3: (Teil-)Kosten von 900 
Euro
Zu 4: (Teil-)Kosten von 500 
Euro
71 Die Frauenberatungsstellen öffnen sich weiter sicht-
bar für LBTI*-Personen – gegenseitige Stärkung der 
Kompetenzen.
Beratung und The-
rapie für Frauen 
e.V., Frauen helfen 
Frauen e.V., Frau-
enhaus Beratungs-
stelle e.V.
•  Haushaltsbudget
72 Die Fachberatungsstellen sexualisierte Gewalt öffnen 
sich weiter sichtbar für LBTI*- Personen
10
 
Beratungsstelle 
Frauenhaus und 
Beratung, Frauen-
notruf
•  Haushaltsbudget
10 Erhöhter Bedarf muss in der Trägerförderung berücksichtigt werden
38    Querschnittsthemen Gewaltschutz/Antidiskriminierung  Gewaltschutz/Antidiskriminierung Querschnittsthemen    39

73 Schaffen von Unterbringungsmöglichkeiten für 
Frauen/Personen, die keinen oder erschwerten Zu-
gang zu Frauenhäusern haben (Frauen mit Sucht-
erkrankung, obdachlose Frauen, Senior*innen/Frauen 
mit Pflegebedarf, geflüchtete Frauen, Frauen mit 
Söhnen ab 18, Studierende, EU-Bürgerinnen, LBTI*, 
Frauen mit Behinderung). Dazu werden Gespräche im 
Rahmen Vernetzung geführt (Art 18)
11
.
17, 50 •  Koordinierungsstelle 
LSBTIQ*
•  Koordinierungsstelle Istan-
bul Konvention
•  Zusätzliche Mittel  
notwendig
Vernetzung 74 Austausch mit den Fachstellen „ Unterbringung und 
Betreuung von Geflüchteten“ und „ Wohnraumsiche -
rung und Betreuungsstelle“ u.a. zum Thema Schutzbe -
darfe von Geflüchteten LSBTIQ* und Wohnungslosen.
17, 50 •  Koordinierungsstelle 
LSBTIQ*
75 Fachlicher Austausch zum Themenkomplex „Queere 
Geflüchtete“ im Rahmen des „Stadtweiten Netzwer-
kes Migration“.
17, 50 Stadt-
weites Netzwerk 
Migration
•  Koordinierungsstelle 
LSBTIQ*
76 Kooperation beim Input zur Sicherheit queerer Perso-
nen bei Tagungen des GIZ (Gemeinsames Information 
Zentrum). Hier Einbindung des Themas Sicherheit im 
Nachtleben.
17, MM (Nachbür-
germeister*in), 32
• Haushaltsbudget
•  Koordinierungsstelle 
LSBTIQ*
77 Kompetenzzentrum für LSBTIQ*-Personen, die Diskri-
minierungs- und Gewalterfahrungen gemacht haben
Über zwei Jahre soll in einem Partizipationsprozess
ein Konzept für die psychosoziale Beratung von 
LSBTIQ*-Personen, die Gewalt erfahren haben, ent-
wickelt werden.
17, freie Träger •  Koordinierungsstelle 
LSBTIQ*
•  Koordinierungsstelle Istan-
bul Konvention
•  externe Begleitung 8.000 €
• S tundenaufstockung bei 
den vom Amt für Gleich-
stellung geförderten 
Träger mit psychosozialen 
Beratungsangeboten 
im Bereich Frauen und 
LSBTIQ* je 0,1 VZÄ für 
zwei Jahre (ca. 140.000 € 
gesamt für acht Träger)
78 Das Amt für Gleichstellung vernetzt sich mit Trägern, 
die psychosoziale Prozessbegleitung anbieten.
17 •  Koordinierungsstelle 
LSBTIQ*
79 Das Amt für Gleichstellung nimmt weiterhin an dem 
jährlichen Austausch zwischen der Polizei Münster 
und den queeren Verbände teil.
Beratungsstelle 
Frauenhaus und 
Beratung, Frauen-
notruf
•  Koordinierungsstelle 
LSBTIQ*
80 Regelmäßiger Austausch zwischen dem Amt für 
Gleichstellung, den Queerbeauftragten des Polizei-
präsidiums Münster, der LSBTI-Ansprechperson der 
Staatsanwaltschaft Münster und dem Bündnis gegen 
Queerfeindlichkeit.
17, LSBTI- An-
sprechpartnerin 
Staatsanwalt-
schaft Münster, 
Queerbeauftragte 
des Polizeipräsi-
diums Münster
•  Koordinierungsstelle 
LSBTIQ*
Normalisie-
rung queerer 
Lebenswege 
durch Er-
höhung der 
Sichtbarkeit
81 Aufnahme der Queerbeauftragten des Polizeipräsi-
diums Münster und der LSBTI*-Ansprechperson der 
Staatsanwaltschaft Münster im Queer-Guide.
17 •  Haushaltsbudget
11 Erhöhter Bedarf muss in der Trägerförderung berücksichtigt werden
3.5.3. Gesundheit
Auch beim Querschnittsthema Gesundheit ergaben sich Bedarfe. Es wurden sowohl 
in den Arbeitsgruppen als auch im Fragebogen der Wunsch geäußert, dass medizi-
nisches Personal besser für die spezifischen Bedürfnisse queerer Menschen geschult 
wird, insbesondere im Bereich der psychischen Gesundheitsversorgung und beim 
Zugang zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen für trans* und nicht-binäre Perso-
nen. Dies spiegelt sich in den Grafiken zum Thema Gesundheit wider, die im Anhang 
zu finden sind (Anhang F.A. Grafik 52-54). Da ähnlich wie bei der Thematik Schule 
im Bereich der Gesundheit zentrale Entscheidungen u.a. auf Bundes-, akademischer 
und berufs- und fachgesellschaftlicher Ebene getroffen werden, wird der kommunale 
Zugang über das Gesundheitsamt geschaffen. 
Hier wird vornehmlich auf Vernetzung und Sensibilisierung gesetzt. Der Austausch 
zwischen queeren Verbänden und Akteur*innen aus dem medizinischen Sektor 
soll intensiviert werden (Maßnahme 83). Und durch einen Input zum Aktionsplan 
LSBTIQ* in den Qualitätszirkel zur gynäkologischen Versorgung, soll eine Sensibilisie -
rung für queere Lebenswege erfolgen (Maßnahme 84). Außerdem soll die Vernet-
zung mit dem Bündnis gegen Depression, der kommunalen Gesundheitskonferenz 
sowie der Ärzt*innen- und Therapeut*innenkammer vorangetrieben werden. Die 
entsprechenden Maßnahmen folgen nach der Erläuterung der letzten beiden Quer-
schnittsthemen.
3.5.4. Migration und Inklusion
Im Rahmen des Aktionsplans werden gezielte Maßnahmen zur Unterstützung von 
LSBTIQ*-Personen mit Flucht- oder Migrationshintergrund sowie mit Behinderung 
ergriffen. 
Die Vernetzung mit Migrant*innenselbstorganisationen (MSOs) (Maßnahme 88) 
soll vorangetrieben werden, um hier den Austausch zu fördern. Zudem wird die 
Koordinierungsstelle LSBTIQ* einbezogen, wenn eine Überarbeitung der internen 
Konzepte des Fachstelle für Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten ansteht, 
um spezifische Schutzbedarfe besser zu berücksichtigen (Maßnahme 89).
Bei dem Thema Inklusion soll ein regelmäßiger Austausch mit der Beauftragten für 
Menschen mit Behinderung in Münster etabliert werden (Maßnahme 91). Ebenso 
soll eine Berichterstattung in der „Kommission zur Förderung der Inklusion von 
Menschen mit Behinderung (KIB)“stattfinden, ergänzt durch eine aktive Beteiligung 
an Arbeitsgruppen der KIB sowie relevanten Facharbeitskreisen zum Thema „Queer 
mit Behinderung“.
Ein weiterer Fokus liegt auf dem Schutz LSBTIQ*-Geflüchteter und wohnungsloser 
queerer Menschen. Hierzu soll ein fachlicher Austausch mit den zuständigen Fach-
stellen geführt werden (Maßnahme 90). Zudem ist ein Dialog zum Thema „Queere 
Geflüchtete“ im Rahmen des „Stadtweiten Netzwerkes Migration“ geplant, um Be-
darfe und Herausforderungen gezielt anzugehen
40    Querschnittsthemen Gewaltschutz/Antidiskriminierung  Gesundheit, Migration und Inklusion Querschnittsthemen    41

Querschnittsthema: Gesundheit
Ziel Maßnahmen Akteur*innen Ressourcen
Bestehende 
Strukturen 
LSBTIQ*-
freundlich 
gestalten 
und LSBTIQ*-
freundliche 
Strukturen 
ausbauen und 
neue schaffen
82 Gewaltschutz für Frauen und LSBTIQ* im Gesund-
heitswesen verbessern:
1.  Die Handlungsempfehlung“ Optimierung der 
gesundheitlichen Versorgung von Opfern häus-
licher Gewalt“ (2005) wird unter Berücksichtigung 
queerer Personen überarbeitet und Fachkräften zur 
Verfügung gestellt.
2.  Ausbau der Vernetzung mit relevanten Netzwerken 
und Vereinigungen, um die Psychotherapeutische 
und medizinische Versorgung (Gynäkologie) in 
Münster, insbesondere für queere Menschen, zu ver -
bessern (Ärztekammer, GEW Erziehung und Wissen -
schaft, Gesundheitskonferenz, Bündnis Depression).
17, 53, Ak 
„Gesundheit-
liche Versorgung 
bei häuslicher 
Gewalt“, Gesund-
heitskonferenz
• Haushaltsbudget
•  Koordinierungsstelle 
LSBTIQ*
•  Koordinierungsstelle Istan-
bul Konvention
Vernetzung 83 Austauschformat zwischen queeren Verbänden und 
Akteuer*innen aus dem medizinischen Sektor.
17, 53, freie Träger • Haushaltsbudget
•  Koordinierungsstelle 
LSBTIQ*
84 Punktuelle Integration im Qualitätszirkel  
(Gynäkologische Versorgung), um Input zum  
Aktionsplan LSBTIQ* zu geben.
17, 53 • Haushaltsbudget
•  Koordinierungsstelle 
LSBTIQ*
85 Vernetzung mit dem Bündnis gegen Depression und 
der kommunalen Gesundheitskonferenz.
17, 53 •  Haushaltsbudget
•  Koordinierungsstelle 
LSBTIQ*
Normalisie-
rung queerer 
Lebenswege 
durch die 
Erhöhung der 
Sichtbarkeit
86 Ausbau der Anonymen Spurensicherung
•  wird in allen Krankenhäusern mit gynäkologischen 
Abteilungen und Kinderschutzambulanzen durch-
geführt.
•  Die Verstetigung der ASS wird weiter vorangetrie-
ben und für vulnerable Personengruppen zugäng-
lich gestaltet (Trans*Personen, Frauen mit Behinde-
rung, Frauen mit Fluchterfahrung usw)
•  wird der Öffentlichkeit und Fachkräften weiter 
bekannt gemacht (Flyer, Homepage) unter Berück-
sichtigung der Barrierefreiheit
•  Die Qualitätssicherung der ASS erfolgt durch regel-
mäßige Fortbildungen für Mediziner*innen und 
Multiplikator*innen und Evaluation
17, Kliniken, Trä-
ger, AG ASS
•  Koordinierungsstelle Istan-
bul Konvention
•  Koordinierungsstelle 
LSBTIQ*
87 Überprüfung der Gesundheitsdatenbanken auf Statis-
tiken zur seelischen Gesundheit der LSBTIQ*.
17,53 •  Koordinierungsstelle 
LSBTIQ*
3.5.5.  MAßNAHMENKATALOG QUERSCHNITTSTHEMEN:  
GESUNDHEIT, MIGRATION UND INKLUSION
Querschnittsthema: Inklusion
Ziel Maßnahmen Akteur*innen Ressourcen
Vernetzung 91 Regelmäßiger Austausch mit der Beauftragten für 
Menschen mit Behinderung in Münster.
Berichterstattung in und Austausch mit der „Kommis-
sion zur Förderung der Inklusion von Menschen mit 
Behinderung (KIB)“, sowie ggf. in Arbeitsgruppen der 
KIB und geeigneten Facharbeitskreisen zum Thema 
„Queer mit Behinderung“.
17, 50, Be-
auftragte für 
Menschen mit 
Behinderung
• Haushaltsbudget
•  Koordinierungsstelle 
LSBTIQ*
Bedarfser-
hebung von 
Menschen 
außerhalb 
städtischer 
Strukturen
92 Vernetzung mit Wissenschaft: Hinwirken zur Evalu-
ierung des Aktionsplans zur Umsetzung der Istanbul 
Konvention und des Aktionsplans LSBTIQ* auf kom-
munaler Ebene.
Koordinierungs-
stelle IK, Koor-
dinierungsstelle 
LSBTIQ*
•  Koordinierungsstelle 
LSBTIQ*
•  Koordinierungsstelle Istan-
bul Konvention
Querschnittsthema: Migration
Ziel Maßnahmen Akteur*innen Ressourcen
Vernetzung 88 Vernetzung mit MSOs. 17, 36,  MSOs •  Koordinierungsstelle 
LSBTIQ*
89 Bei der Überarbeitung der internen Konzepte des So-
zialdienstes für Geflüchtete wird die Koordinierungs-
stelle LSBTIQ* einbezogen.
17, 50 •  Koordinierungsstelle 
LSBTIQ*
90 Fachlicher Austausch zum Themenkomplex „Queere 
Geflüchtete“ im Rahmen des „Stadtweiten Netzwer-
kes Migration“.
50, 17, Stadt-
weites Netzwerk 
Migration
•  Koordinierungsstelle 
LSBTIQ*
42    Querschnittsthemen Gesundheit, Migration und Inklusion  Gesundheit, Migration und Inklusion Querschnittsthemen    43

Die Arbeitsprozesse des Aktionsplans haben nochmals verdeutlicht, dass Münster 
über ein wertvolles Netzwerk an queeren Vereinen und Initiativen, Aktivist*innen 
und Expert*innen innerhalb der Stadtgesellschaft verfügt. Dies ist eine stabile Basis 
und von großer Bedeutung, um ein selbstbestimmtes und diskriminierungsfreies 
Leben für LSBTIQ*-Personen im Münster zu gestalten. Im Verlauf der unterschied-
lichen Arbeitsphasen, der Gespräche mit den Akteur*innen und der Analyse der 
Datensätze, haben sich vier zentrale Schwerpunkte herauskristallisiert, die künftig 
weiterbearbeitet und ausgebaut werden sollten, um einen nachhaltigen Aktionsplan 
gewährleisten zu können: 
•  Fortbildung für und Sensibilisierung von Fachkräften: 
  In nahezu allen Bereichen – von Bildung, Gesundheit, Verwaltung bis hin zur so-
zialen Arbeit – besteht ein Bedarf an kontinuierlicher Qualifizierung. Schulungen 
und Workshops zu queeren Lebensrealitäten fördern nicht nur Fachkompetenz, 
sondern tragen maßgeblich dazu bei, Diskriminierung abzubauen und einen res-
pektvollen Umgang zu etablieren. Eine wichtige Säule des Aktionsplans ist hierbei 
das Angebot von niedrigschwelligen Fortbildungsangeboten für Mitarbeitende der 
Stadtverwaltung, um so den Kund*innenkontakt queersensibel zu gestalten.
•  Bestehende Strukturen LSBTIQ*-freundlich gestalten und 
LSBTIQ*-freundliche Strukturen ausbauen und neue schaffen:  
  Es genügt nicht, einzelne Angebote anzupassen – vielmehr gilt es, bestehende 
Institutionen und Systeme grundsätzlich auf ihre Offenheit und Zugänglichkeit für 
queere Menschen zu überprüfen und aktiv zu verändern. Exemplarisch auf die Stadt -
verwaltung bezogen bedeutet dies u. a., dass bestehende Strukturen und Angebote, 
wie z. B. Formulare und Online-Dienste, weiterhin eine Überarbeitung erfahren, 
um die Lebensrealität queerer Menschen abzubilden und LSBTIQ*-Personen als 
Kund*innen der Stadtverwaltung zielgruppenspezifisch anzusprechen. Gleichzeitig 
sollten neue Räume und Formate entwickelt werden, die das Empowerment quee -
rer Menschen ermöglichen und sie unterstützen. Insbesondere letzteres wurde im 
Rahmen der Onlinebefragung vermehrt eingefordert. Dies erfordert insbesondere 
eine angemessene und bedarfsorientierte finanzielle Ausstattung der freien Träger 
im LSBTIQ*-Bereich, damit diese ihre Angebote halten und ausbauen können.
•  Vernetzung: 
  Die Vielfalt queerer Lebensentwürfe spiegelt sich auch in der Vielzahl der Initiati-
ven, Gruppen, Vereine und Akteur*innen wider. Eine stärkere Vernetzung ermög-
licht Synergien, gegenseitige Unterstützung und schafft Sichtbarkeit. Münster 
profitiert von einem kontinuierlichen Austausch zwischen Zivilgesellschaft, Ver-
waltung und Politik. In den bisherigen Prozessen zeigte sich, dass eine gute Zusam -
menarbeit zwischen den verschiedenen Akteur*innen von entscheidender Bedeu-
tung ist - diese Kollaboration muss auch in Zukunft aufrechterhalten werden. Auch 
4. Ausblick
das Netzwerk sexuelle und geschlechtliche Vielfalt, das vom Amt für Gleichstellung 
2021 gegründet wurde und eine wertvolle Ressource darstellt, soll im Zuge des 
Aktionsplans professionalisiert werden. Auch sollen die Vernetzungsmöglichkeiten 
queerer Mitarbeitender der Stadtverwaltung weiter ausgebaut werden.
•  Normalisierung queerer Lebenswege durch  
Erhöhung der Sichtbarkeit: 
Sichtbarkeit ist ein Schlüssel zur Erhöhung von Akzeptanz. Queere Lebensweisen 
müssen selbstverständlicher Teil des öffentlichen Lebens sein – in der Stadtgestal-
tung, in Medien und Bildungseinrichtungen, bei Veranstaltungen. Dies trägt dazu 
bei, Vorurteile abzubauen und queeren Menschen das Gefühl zu geben, mit ihren 
Erfahrungen und Lebensrealitäten gesehen zu werden. Dies soll bezogen auf die 
Stadtverwaltung u. a. durch eine Präsentation queerfreundlicher Strukturen auf Job -
messen und Jobausschreibungen gelingen.
Im Zuge der nächsten Monate sollen zunächst die Maßnahmen umgesetzt werden, 
die aus den vorhandenen Amtsbudgets und der verlängerten Stelle Sachbearbei -
tung LSBTIQ* bis Ende 2026 möglich sind. Für weitergehende Maßnahmen bedarf 
es jedoch weiterer politischer Beschlüsse und finanzieller Ausstattung, sowie ins -
besondere der Verstetigung der bestehenden Sachbearbeitung LSBTIQ* und Ausbau 
zu einer Koordinierungsstelle LSBTIQ*. Die Rolle der Koordinierungsstelle kann dabei 
skaliert werden – wenn die Koordinierungsstelle mehr eigene Kapazitäten einbrin-
gen kann, wird der zusätzliche Bedarf externer Ressourcen minimiert werden und 
andersrum. 
Die Tatsache, dass 65 % der Teilnehmenden des Fragebogens A angeben (Anhang 
F.A. Grafik 4), dass sie eher nicht oder nicht das Gefühl haben, dass ihre Belange in 
der Politik ernst genommen werden, verdeutlicht die Wichtigkeit der politischen 
Unterstützung dieses Aktionsplans. Die erhobenen Bedarfe kommen unmittelbar aus 
der queeren Community Münsters. Bereits in den letzten Jahren hat die Community 
zunehmend auf ihre Rechte und die Verbesserung ihrer Lebensbedingungen hinge-
wiesen. Wenn die Politik hier nun mit einem Aktionsplan reagiert, der diese spezi-
fischen Anliegen aufgreift und durch konkrete Maßnahmen untermauert, könnte dies 
nicht nur das Vertrauen stärken, sondern auch ein Zeichen der Anerkennung und des 
Respekts gegenüber dieser oft marginalisierten Gruppe setzen.
Die Arbeit am Aktionsplan hat gezeigt, dass eine queerfreundliche Stadtgestaltung 
keine einmalige Aufgabe ist, sondern ein langfristiger Prozess, der stetige Reflexion, 
Beteiligung und Weiterentwicklung erfordert. 
Münster lebt und freut sich über seinen Ruf als offene, vielfältige und zukunftsorien-
tierte Stadt. Mit diesem Aktionsplan hat Münster die Chance, sich auch weiterhin und 
zunehmend als zukunftsorientierte und vielfältige Kommune zu profilieren – indem 
es die oben genannten Schwerpunkte dauerhaft in die Stadtentwicklung einbezieht 
und strukturell zu verankern.
44    Ausblick Ausblick    45

1 
Anhangsverzeichnis 
Ergebnistabellen Bedarfserhebung........................................................................................ 2
Sichherheit(sgefühl) von FLINTA und Queers ....................................................................... 7
Vorbemerkung Grafiken Fragebogen A und B ......................................................................10
Grafikverzeichnis Fragebogen A ..........................................................................................11
Grafiken Fragebogen A .....................................................................................................13
Grafikverzeichnisfragebogen B .............................................................................................49
Grafiken Fragebogen B .....................................................................................................50
2 
Ergebnistabellen Bedarfserhebung 
5. Quellenverzeichnis
Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2024): IDA-Studie 2024: Lebensrealitäten von LSBTIQA+ 
Menschen in Deutschland. Berlin: Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2024) Gewaltschutz-
strategie nach der Istanbul-Konvention: Strategie der Bundesregierung zur Prävention und Be-
kämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt 2025–2030. Berlin: BMFSFJ. Verfügbar 
unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bundesregierung-beginnt-arbeit-
an-gewaltschutzstrategie-232658 [Zugriff am: 10. April 2025].
Institute of Medicine (2011).The Health of Lesbian, Gay, Bisexual, and Transgender People: 
Building a Foundation for Better Understanding. Washington, DC: The National Academies Press. 
Verfügbar unter: https://doi.org/10.17226/13128 [Zugriff am 20. März 2025].
Lagebericht: Queerfeindlichkeit nimmt zu. Verfügbar unter: https://www.bpb.de/kurz-knapp/ta-
egliche-dosis-politik/557829/lagebericht-queerfeindlichkeit-nimmt-zu/ (Zugriff: [11.03.2025]).
Stadt Münster – Personal- und Organisationsamt (Hrsg.): Ergebnisbericht Mitarbeitendenum-
frage 2022 der Stadtverwaltung Münster. Ausgewertet durch Dipl.-Geogr. Thomas Fiebig. Münster, 
2022.
6. Anhang
46    Quellenverzeichnis | Anhang

4 
3

5 
6

7 
Sichherheit(sgefühl) von FLINTA und Queers  
Insgesamt wurden 104 Markierungen gesetzt und 14 Wortbeiträge abgegeben. Im folgenden 
Abschnitt werden die Punkte aufgelistet, bei denen es zu sogenannten Clusterbildungen 
gekommen ist. Aufgeführt werden alle Punkte, die mehr als einmal gesetzt wurden. 
Einige Orte in der Stadt werden von queeren Menschen als besonders sicher empfunden. 
Dazu zählen unter anderem kulturelle und öffentliche Einrichtungen, aber auch Grünflächen 
und Treffpunkte. Als sicher wahrgenommen wurden in einzelnen Nennungen: Cactus Junges 
Theater, Promenade, Botanischer Garten, Schlossgarten, Schloss, F24, Café Malik, ULB, 
Aaseeterrassen, Institut für Politikwissenschaften, Baracke, Südpark und Hansaring. 
Beim Thema Angsträume gab es eine Vielzahl einzelner Markierungen, die nicht immer 
eindeutig zugeordnet werden konnten. Dennoch wurden einige Orte gezielt als unsicher 
empfunden. Hierbei wurden unter anderem folgende Orte als Angsträume genannt: LWL-Klinik 
und Universitätsklinikum, Hafenstraße, Rathaus / Stadthaus 1, Stadtbücherei, Aaseekugeln, 
Polizeipräsidium, Klostergarten, Wasserschutzpolizei, Stadtbad Mitte und Ost, Franziskus-
Hospital, Mauritz Friedhof und Bauhaus. 
Bei der Auswertung der Markierungen ist zu beachten, dass einzelne Punkte möglicherweise 
auf subjektive Einzelerfahrungen zurückzuführen sind und nicht zwingend auf Phänomene 
schließen lassen, die eine größere Gruppe betreffen. 
Sicherere Räume (Safer Space) Angsträume 
Warendorfer Straße: Cinema 
& Kurbelkiste 
2 Punkte Friesenring: 
Polizeipräsidium
2 Punkte 
Hammer Straße: T-I-MS. e. V 3 Punkte Am Hawerkamp: 
Clubs
3 Punkte 
Schaumburgstr.: 
Livas e.V, FSG Aidshilfe e. V 
3 Punkte Windthorstraße 3 Punkte 
Friedrich-Wilhelm-Weber-
Straße: LWL-Klinik
3 Punkte Engelschanze 2 Punkte 
Am Hawerkamp: KCM 3 Punkte Hbf. Vor- und 
Rückseite 
Ca. 12 Punkte 
Boelckeweg: Gazo 4 Punkte
Aegidimarkt: SpecOps 4 Punkte
Herwarthstraße: Leo16 ca. 10 Punkte
8 
1
                                                
1 Es handelt sich bei den Darstellungen auf den folgenden Seiten um Zusammenfassungen der Beiträge und nicht um das Original. Zitate wurden verwendet, 
Doppelungen oder ähnliche Beiträge gebündelt.

9 
10 
Vorbemerkung Grafiken Fragebogen A und B 
Im Folgenden sind die Grafiken beider Fragebögen abgebildet. Sie sind nach 
Handlungsfeldern geordnet und werden ohne Kommentierung und Analyse abgebildet. 
Wie im Bericht angemerkt, wurde der Datensatz an relevanten Stellen in die Stichproben TI* 
und LSB* unterteilt, so dass es punktuell zu gleichen Fragen mehrere Grafiken gibt.  
Anhand der Grafiken sind die Fragen beider Fragebögen einzusehen. Fragen, die sich auf 
die Nutzung bestehender Angebote beziehen, werden für interne Prozesse genutzt und sind 
hier nicht abgedruckt. Ausgeschlossen werden weiterhin Fragen, die lediglich eine 
Filterfunktion hatten oder aber zu wenig Rücklauf hatten. Sollte Interesse an dem Einblick 
der kompletten Fragebögen bestehen, kann hierfür gerne das Amt für Gleichstellung 
kontaktiert werden. 
Die Kommentare aus den Freitextfeldern sind in die Bedarfsermittlung eingeflossen und 
werden hier nicht wiedergegeben, um eine Rückverfolgung zu verhindern und damit die 
Teilnehmenden zu schützen. 
Die Grafiken aus dem Fragebogen B beziehen sich auf die Zielgruppe „Angehörige von Trans* 
und Inter* Kindern“.

11 
Grafikverzeichnis Fragebogen A 
F.A. A Grafik 1 ......................................................................................................................13
F.A. A Grafik 2 ......................................................................................................................13
F.A. A Grafik 3 ......................................................................................................................14
F.A. A Grafik 4 ......................................................................................................................14
F.A. A Grafik 5 ......................................................................................................................15
F.A. A Grafik 6 ......................................................................................................................15
F.A. A Grafik 7 ......................................................................................................................16
F.A. A Grafik 8 ......................................................................................................................17
F.A. A Grafik 9 ......................................................................................................................17
F.A. A Grafik 10 ....................................................................................................................18
F.A. A Grafik 11 ....................................................................................................................18
F.A. A Grafik 12 ....................................................................................................................19
F.A. A Grafik 13 ....................................................................................................................19
F.A. A Grafik 14 ....................................................................................................................20
F.A. A Grafik 15 ....................................................................................................................20
F.A. A Grafik 16 ....................................................................................................................21
F.A. A Grafik 17 ....................................................................................................................21
F.A. A Grafik 18 ....................................................................................................................22
F.A. A Grafik 19 ....................................................................................................................23
F.A. A Grafik 20 ....................................................................................................................23
F.A. A Grafik 21 ....................................................................................................................24
F.A. A Grafik 22 ....................................................................................................................24
F.A. A Grafik 23 ....................................................................................................................25
F.A. A Grafik 24 ....................................................................................................................26
F.A. A Grafik 25 ....................................................................................................................26
F.A. A Grafik 26 ....................................................................................................................27
F.A. A Grafik 27 ....................................................................................................................27
F.A. A Grafik 28 ....................................................................................................................28
F.A. A Grafik 29 ....................................................................................................................28
F.A. A Grafik 30 ....................................................................................................................29
F.A. A Grafik 31 ....................................................................................................................29
F.A. A Grafik 32 ....................................................................................................................30
F.A. A Grafik 33 ....................................................................................................................30
F.A. A Grafik 34 ....................................................................................................................31
12 
F.A. A Grafik 35 ....................................................................................................................32
F.A. A Grafik 36 ....................................................................................................................32
F.A. A Grafik 37 ....................................................................................................................33
F.A. A Grafik 38 ....................................................................................................................33
F.A. A Grafik 39 ....................................................................................................................34
F.A. A Grafik 40 ....................................................................................................................35
F.A. A Grafik 41 ....................................................................................................................35
F.A. A Grafik 42 ....................................................................................................................36
F.A. A Grafik 43 ....................................................................................................................36
F.A. A Grafik 44 ....................................................................................................................37
F.A. A Grafik 45 ....................................................................................................................37
F.A. A Grafik 46 ....................................................................................................................38
F.A. A Grafik 47 ....................................................................................................................39
F.A. A Grafik 48 ....................................................................................................................39
F.A. A Grafik 49 ....................................................................................................................40
F.A. A Grafik 50 ....................................................................................................................40
F.A. A Grafik 51 ....................................................................................................................41
F.A. A Grafik 52 ....................................................................................................................42
F.A. A Grafik 53 ....................................................................................................................42
F.A. A Grafik 54 ....................................................................................................................43
F.A. A Grafik 55 ....................................................................................................................44
F.A. A Grafik 56 ....................................................................................................................45
F.A. A Grafik 57 ....................................................................................................................46
F.A. A Grafik 58 ....................................................................................................................46
F.A. A Grafik 59 ....................................................................................................................47
F.A. A Grafik 60 ....................................................................................................................48
F.A. A Grafik 61 ....................................................................................................................48

13 
Grafiken Fragebogen A 
Grafiken Fragebogen A 
F.A. A Grafik 1
Fragen zum Themenkomplex Soziale Teilhabe 1 
F.A. A Grafik 2
Fragen zum Themenkomplex Soziale Teilhabe 2 
14 
F.A. A Grafik 3
Fragen zum Themenkomplex Soziale Teilhabe 3 
F.A. A Grafik 4
Fragen zum Themenkomplex Soziale Teilhabe 4

15 
F.A. A Grafik 5
Fragen zum Themenkomplex Soziale Teilhabe 5 
F.A. A Grafik 6
Fragen zum Themenkomplex Soziale Teilhabe 6 
16 
F.A. A Grafik 7
Fragen zum Themenkomplex Soziale Teilhabe 7

17 
F.A. A Grafik 8
Fragen zum Themenkomplex Diskriminierung 1 
F.A. A Grafik 9
Fragen zum Themenkomplex Diskriminierung 2 
18 
F.A. A Grafik 10
Fragen zum Themenkomplex Diskriminierung 3 
F.A. A Grafik 11
Fragen zum Themenkomplex Diskriminierung 4

19 
F.A. A Grafik 12
Fragen zum Themenkomplex Diskriminierung 5 
F.A. A Grafik 13
Fragen zum Themenkomplex Diskriminierung 6 
20 
F.A. A Grafik 14
Fragen zum Themenkomplex Strafanzeige 1 
F.A. A Grafik 15
Fragen zum Themenkomplex Strafanzeige 2

21 
F.A. A Grafik 16
Fragen zum Themenkomplex Strafanzeige 3 
F.A. A Grafik 17
Fragen zum Themenkomplex Strafanzeige 4 
22 
F.A. A Grafik 18
Fragen zum Themenkomplex Strafanzeige 5 
22

23 
F.A. A Grafik 20
Fragen zum Themenkomplex Regenbogenfamilien 1 
F.A. A Grafik 19
Fragen zum Themenkomplex Regenbogenfamilien 2 
24 
F.A. A Grafik 22
Fragen zum Themenkomplex Stiefkindadoptionsverfahren 2 
F.A. A Grafik 21
Fragen zum Themenkomplex Stiefkindadoptionsverfahren 1

25 
F.A. A Grafik 23
Fragen zum Themenkomplex Stiefkindadoptionsverfahren 3 
26 
Fragen zum Themenkomplex Kita 1 
F.A. A Grafik 24
Fragen zum Themenkomplex Schule 1 
F.A. A Grafik 25

27 
Fragen zum Themenkomplex Schule 2 
F.A. A Grafik 26
Fragen zum Themenkomplex Schule 3 
Sind oder waren Sie in der Schule geoutet? 
F.A. A Grafik 27
28 
Fragen zum Themenkomplex Erwerbsleben 1 
F.A. A Grafik 28 
Fragen zum Themenkomplex Erwerbsleben 2
F.A. A Grafik 29

29 
Fragen zum Themenkomplex Erwerbsleben 3 
F.A. A Grafik 30
Fragen zum Themenkomplex Erwerbsleben 4 
F.A. A Grafik 31
30 
Fragen zum Themenkomplex Jobcenter 1 
F.A. A Grafik 32
Fragen zum Themenkomplex Jobcenter 2 
F.A. A Grafik 33

31 
Fragen zum Themenkomplex Jobcenter 3 
Beantwortet von TI* Personen 
F.A. A Grafik 34
32 
Fragen zum Themenkomplex Behörden 1 
F.A. A Grafik 35
Fragen zum Themenkomplex Behörden 2 
F.A. A Grafik 36

33 
Fragen zum Themenkomplex Behörden 3 
F.A. A Grafik 37
Fragen zum Themenkomplex Behörden 4 
F.A. A Grafik 38
34 
Fragen zum Themenkomplex Sport, Kultur und Freizeit 1 
F.A. A Grafik 39

35 
Fragen zum Themenkomplex Sport, Kultur und Freizeit 2 
F.A. A Grafik 40
Fragen zum Themenkomplex Sport Kultur und Freizeit 3 
F.A. A Grafik 41
36 
Fragen zum Themenkomplex Sport, Kultur und Freizeit 4 
F.A. A Grafik 42
Fragen zum Themenkomplex Sport, Kultur und Freizeit 5 
F.A. A Grafik 43

37 
Fragen zum Themenkomplex Sport, Kultur und Freizeit 6 
F.A. A Grafik 44
Fragen zum Themenkomplex Sport, Kultur und Freizeit 7 
F.A. A Grafik 45
38 
Fragen zum Themenkomplex Sport, Kultur und Freizeit 8 
F.A. A Grafik 46

39 
Fragen zum Themenkomplex Sport, Kultur und Freizeit 9 
F.A. A Grafik 47
Fragen zum Themenkomplex Sport, Kultur und Freizeit 10 
F.A. A Grafik 48
40 
Fragen zum Themenkomplex Sport, Kultur und Freizeit 11 
F.A. A Grafik 49
Fragen zum Themenkomplex Sport, Kultur und Freizeit 12 
F.A. A Grafik 50

41 
F.A. A Grafik 51 
Fragen zum Themenkomplex Sport, Kultur und Freizeit 13 
42 
F.A. A Grafik 52
Fragen zum Themenkomplex Gesundheit 1 
F.A. A Grafik 53
Fragen zum Themenkomplex Gesundheit 2

44 
F.A. A Grafik 55
Fragen zum Themenkomplex Gesundheit 4 
45 
F.A. A Grafik 56
Fragen zum Themenkomplex Gesundheit 5 
43 
F.A. A Grafik 54
Fragen zum Themenkomplex Gesundheit 3

46 
F.A. A Grafik 57
Fragen zum Themenkomplex Gesundheit 6 
F.A. A Grafik 58
Fragen zum Themenkomplex Gesundheit 7 
47 
Fragen zum Themenkomplex Soziodemografische Daten 1
F.A. A Grafik 59
Eine Mehrfachauswahl war möglich N= 615

48 
F.A. A Grafik 60
Fragen zum Themenkomplex Soziodemografische Daten 2
F.A. A Grafik 61
Fragen zum Themenkomplex Soziodemografische Daten 3
49 
Grafikverzeichnisfragebogen B 
F.A. B Grafik 1 ......................................................................................................................................................................................................... 50
F.A. B Grafik 2 ......................................................................................................................................................................................................... 50
F.A. B Grafik 3 ......................................................................................................................................................................................................... 51
F.A. B Grafik 4 ......................................................................................................................................................................................................... 51
F.A. B Grafik 5 ......................................................................................................................................................................................................... 51
F.A. B Grafik 6 ......................................................................................................................................................................................................... 51
F.A. B Grafik 7 ......................................................................................................................................................................................................... 51
F.A. B Grafik 8 ......................................................................................................................................................................................................... 51
F.A. B Grafik 9 ......................................................................................................................................................................................................... 51
F.A. B Grafik 10 ....................................................................................................................................................................................................... 51
F.A. B Grafik 11 ....................................................................................................................................................................................................... 51
F.A. B Grafik 12 ....................................................................................................................................................................................................... 51
F.A. B Grafik 14 ....................................................................................................................................................................................................... 51
F.A. B Grafik 13 ....................................................................................................................................................................................................... 51
F.A. B Grafik 15 ....................................................................................................................................................................................................... 51
F.A. B Grafik 16 ....................................................................................................................................................................................................... 51

50 
Grafiken Fragebogen B 
F.A. B Grafik 1
Fragen zum Themenkomplex Diskriminierung 1 
F.A. B Grafik 2
Fragen zum Themenkomplex Diskriminierung 2 
51 
F.A. B Grafik 3
Fragen zum Themenkomplex Diskriminierung 3 
F.A. B Grafik 4
Fragen zum Themenkomplex Diskriminierung 4

52 
F.A. B Grafik 5
Fragen zum Themenkomplex Kita 1 
F.A. B Grafik 6
Fragen zum Themenkomplex Schule 1 
53 
F.A. B Grafik 7
Fragen zum Themenkomplex Behörden 1 
F.A. B Grafik 8
Fragen zum Themenkomplex Behörden 2

54 
F.A. B Grafik 9
Fragen zum Themenkomplex Sport, Kultur und Freizeit 1 
F.A. B Grafik 10
Fragen zum Themenkomplex Sport, Kultur und Freizeit 2 
55 
F.A. B Grafik 11
Fragen zum Themenkomplex Sport, Kultur und Freizeit 3 
F.A. B Grafik 12
Fragen zum Themenkomplex Gesundheit 1

56 
F.A. B Grafik 13
Fragen zum Themenkomplex Gesundheit 2 
F.A. B Grafik 14
Fragen zum Themenkomplex Gesundheit 3 
57 
F.A. B Grafik 15
Fragen zum Themenkomplex Soziodemografische Daten 1 
F.A. B Grafik 16
Fragen zum Themenkomplex Soziodemografische Daten 2

Anlage A

1274 Zeichen

Anlage A zur V/0217/2025 
Kurzüberblick 
Selbstbestimmt und diskriminierungsfrei in unserer Stadt leben können – ein „Aktionsplan 
LSBTIQ*" für Münster – Abschlussbericht 
Auftrag aus dem AGL (zum Ratsantrag A-R/0005/2022) 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Vorlage gibt einen Überblick über den Entwicklungsprozess zur Erarbeitung des Aktions-
plans, die Ergebnisse der Bedarfsermittlung und die im Anschluss entwickelten Maßnahmen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG 01 04 Gleichstellung aller Geschlechter 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2026 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Das Ziel der Umsetzung des Aktionsplans LSBTIQ* entspricht den Zielen der Produktgruppe 01 
04 – Gleichstellung aller Geschlechter.

Beratungsverlauf (8)

02.06.2025 Jugendrat
TOP 2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.06.2025 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 16 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.06.2025 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.06.2025 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 10 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.06.2025 Integrationsrat
TOP 4.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.06.2025 Kommunale Seniorenvertretung
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.07.2025 Hauptausschuss
TOP 12 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.07.2025 Rat
TOP 13 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Windthorststraße
  • Hafenstraße
  • Warendorfer Straße
  • Hammer Straße
  • Schaumburgstraße
  • Boelckeweg
  • Am Hawerkamp
  • Friedrich-Wilhelm-Weber-Straße
  • Schlossgarten
  • Herwarthstraße
  • Friesenring
  • Promenade
  • Hansaring

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0217/2025
Typ
Vorlagen
Datum
17.04.2025
Erstellt
10.04.2025 11:11