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3075/2018

Freigabe- und Baubeschluss über die Maßnahme "Partizipatorische Neugestaltung Platz an St. Adelheid" in Köln-Neubrück aus dem Programm "Starke Veedel – Starkes Köln" (Einzelmaßnahme 2.10.4 im Sozialraum Ostheim und Neubrück)

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 19.06.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.07.2019, TOP 10.23

Anlage 7 WC Anlage

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Ansehen

Anlage 0

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Anlage 2 Luftbild mit Markt

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Anlage 6 Konzepte NEU

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Anlage 9 Auszug AUG TOP 4.1.8 Neugestaltung St. Adelheid in Neubrück

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Anlage 4 Zusammenfassung Workshop 1

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Anlage 3 Fotodokumentation NEU

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Anlage 1 Betrachtungsraum

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 10 Stellungnahme der Verwaltung zu den Fragen aus dem Ausschuss für Umwelt und Grün

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Anlage 5 Zusammenfassung Workshop 2 NEU

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Anlage 8 Prüfung Kostenberechnung

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Anlage 7 WC Anlage

77 Zeichen

Anlage 7(LQQHXHV.OHLGIU$GHOKHLG 
Öffentliche Toilette - 1-Raum-WC-Anlage

Anlage 0

2003 Zeichen

A N L A G E  0  
Sard130619Az1Sb-3075-2018 
 
 
Freigabe- und Baubeschluss über die Maßnahme "Partizipatorische Neugestaltung Platz 
an St. Adelheid" in Köln-Neubrück aus dem Programm "Starke Veedel – Starkes Köln" 
(Einzelmaßnahme 2.10.4 im Sozialraum Ostheim und Neubrück) 
 
Vorlage 3075/2018 
 
hier: Begründung der Dringlichkeit 
 
 
 
Die Beschlussvorlage soll in den Sitzungen der Bezirksvertretung 8 – Kalk und des Ausschusses 
für Umwelt und Grün am 27.06.2019, des Jugendhilfeausschusses am 02.07.2019, des Stadtent-
wicklungsausschusses am 04.07.2019, des Finanzausschusses am 08.07.2019 und des Rates am 
09.07.2019 behandelt werden, um den Ablauf der geplanten Fördermaßnahme nicht zu gefährden. 
 
Der Antrag auf Bewilligung von Städtebaufördermitteln soll im Herbst 2020 bei der Bezirksregie-
rung Köln gestellt werden. Grundlage hierfür ist die innerhalb der Verwaltung abgestimmte Objekt-
planung mit dem Status Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung). Aufgrund der Komplexität der Pla-
nungsaufgabe bestanden umfangreiche Klärungsbedarfe und die Notwendigkeit einer Überprüfung 
der Kostenkalkulation durch das Rechnungsprüfungsamt. Die Vorabstimmung konnte erst kurzfris-
tig einvernehmlich abgeschlossen werden. Daher war es nicht möglich, die Vorlage fristwahrend 
auszufertigen. 
 
Es ist eine frühzeitige Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 5 und 6 nach dem Beschluss ge-
plant, um ohne größeren Zeitverlust an der Konkretisierung der Planung arbeiten zu können. Auf 
diese Weise soll der Zeitraum bis zur Bewilligung der Fördermittel zielführend genutzt werden, wei-
tere Planungsschritte vorzubereiten und dem befristeten Zeitrahmen der Fördermaßnahme gerecht 
werden zu können, zumal der Umbau in zwei Bauabschnitten erfolgen muss. Der Fördermittelge-
ber schreibt die Umsetzung und Schlussrechnung bis zum 31.12.2024 vor. Eine spätere Beratung 
durch den Rat würde zu einer erheblichen Verzögerung im Ablauf der Gesamtmaßnahme führen 
und die Fördermaßnahme insgesamt gefährden.

Anlage 2 Luftbild mit Markt

123 Zeichen

20 0 20 40 60 80 10010
Meter
Luftbild (Stand: 2014)
Betrachtungsraum "Platz an St. Adelheid" 
in Köln - Neubrück
Anlage 2
N

Anlage 6 Konzepte NEU

138 Zeichen

Anlage 6
Seite 1 von 2
Ein neues Kleid für Adelheid 
Entwurfsplanung

Seite 2 von 2
Anlage 6Ein neues Kleid für Adelheid
Spielplatzkonzept

Anlage 9 Auszug AUG TOP 4.1.8 Neugestaltung St. Adelheid in Neubrück

1654 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Umwelt und Grün 
Frau Bültge-Oswald 
Telefon:  (0221) 221-23702  
 
E-Mail:  barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de  
Datum: 03.07.2019 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des  
Ausschusses Umwelt und Grün  vom 27.06.2019  
öffentlich 
4.1.8 Freigabe- und Baubeschluss über die Maßnahme "Partizipatorische 
Neugestaltung Platz an St. Adelheid" in Köln-Neubrück aus dem Pro-
gramm "Starke Veedel – Starkes Köln" (Einzelmaßnahme 2.10.4 im So-
zialraum Ostheim und Neubrück) 
3075/2018 
SE Frau Dr. von Mikecz spricht das Thema „Klimaschutz in Köln“ an und bemerkt, 
dass dieser Platz in der Klimawandelstudie zur klimagerechten Metropole Köln als 
hoch belastet beschrieben werde. 
Sie fragt, wie dort klimawandelgerechte Planungen berücksichtigt seien. Auf dem 
letzten Plan sei in dieser Hinsicht nichts zu sehen, weder zusätzliches Grün, noch 
zusätzliche Verschattung.  
SB Herr Schallehn fragt, ob die LED-Beleuchtung insektenfreundlich sei. Er verweist 
in diesem Zusammenhang auf einen entsprechenden Beschluss des Ausschusses. 
RM Herr Becker bittet, wegen der parallel tagenden BV Kalk den Beschluss ohne 
Votum zu fassen. 
RM Frau Stahlhofen betont, dass die dort lebende Bevölkerung sehr daran interes-
siert sei, dass dort eine positive Veränderung stattfinde.  
Nach kurzer Beratung über das weitere Verfahren stellt der Ausschussvorsitzende 
den Verweis der Vorlage „ohne Votum in die nachfolgenden Gremien“ zur Abstim-
mung. 
Beschluss: 
Der Ausschuss Umwelt und Grün verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in die 
nachfolgenden Gremien. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 4 Zusammenfassung Workshop 1

201 Zeichen

Öffentlichkeitsbeteiligung 
vom 12.06.2018
Anlage 4
Workshop 1
Ein neues Kleid für Adelheid
6HLWHYRQ5

Anlage 4
Seite 2 von 5

Anlage 4
Seite 3 von 5

Anlage 4
Seite 4 von 5

Anlage 4
Seite 5 von 5

Anlage 3 Fotodokumentation NEU

402 Zeichen

Anlage 3
(LQQHXHV.OHLGIU$GHOKHLG 
Fotodokumentation
Platz an St. Adelheid nach Süden mit der kath. 
Kirche St. Adelheid
Platz an St. Adelheid nach Osten mit Rasenfläche (links im 
Hintergrund) und der Ladenzeile mit Sparkasse KölnBonn
Fußgängerzone mit vorhandenem Spielangebot nach 
Süden
Kircheneigene Freifläche zwischen der Kirche St. Adelheid 
(rechts) und dem Spielangebot (links) nach Süden

Anlage 1 Betrachtungsraum

213 Zeichen

geplante Neubauten der
Kirchengemeinde St. Adelheid
in die Umgestaltung einzu -
EH]LHKHQGHV.LUFKHQJUXQGVWFN
Spielplatz
N
Betrachtungsraum "Platz an St. Adelheid" 
LQ.|OQ1HXEUFN
0 5025 100 150 Meter
Anlage 1

Beschlussvorlage Rat

29978 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Sard Az 
Vorlagen-Nummer 
 3075/2018 
Freigabedatum 
19.06.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Freigabe- und Baubeschluss über die Maßnahme "Partizipatorische Neugestaltung Platz an St. 
Adelheid" in Köln-Neubrück aus dem Programm "Starke Veedel – Starkes Köln" 
(Einzelmaßnahme 2.10.4 im Sozialraum Ostheim und Neubrück) 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Der Rat: 
1. stimmt der Neugestaltung des Platzes "An St. Adelheid" in Köln-Neubrück einschließlich eines 
Spielplatzes zu und beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der Entwurfsplanung (Anlage 
6) – vorbehaltlich der Bewilligung von Städtebaufördermitteln – die Ausführungsplanung vorzu-
nehmen und die Maßnahme baulich umzusetzen. Die förderfähigen Gesamtkosten betragen ca. 
1.500.000 €. Ausgehend von einer Förderquote von 70 % belaufen sich die zu erwartenden För-
dermittel auf ca. 1.050.000 €. Der Eigenanteil der Stadt Köln beläuft sich somit auf ca. 450.000 €; 
2. beschließt unter gleichem Vorbehalt die Freigabe der benötigten investiven Auszahlungsermäch-
tigungen; 
3. bewilligt Mittel zur Regulierung der Pflasterflächen aufgrund von Wurzelschäden der Bestands-
bäume; 
4. beschließt die Errichtung einer 1-Raum-City-WC-Anlage auf dem Platz an St. Adelheid in Köln-
Neubrück, entsprechend der Entwurfsplanung (Anlage 6) und dem Detailplan (Anlage 7); 
5. beschließt die – nicht förderfähige – Sanierung und Ertüchtigung der öffentlichen Beleuchtung.  
 
 
Alternative 
Der Rat lehnt die vorgelegte Entwurfsplanung ab. Die Beantragung von Städtebaufördermitteln wird 
zurückgezogen. Die Umsetzung der Maßnahme entfällt. 
 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.06.2019 
Ausschuss für Umwelt und Grün 27.06.2019 
Jugendhilfeausschuss 02.07.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 04.07.2019 
Finanzausschuss 08.07.2019 
Rat 09.07.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 
1. Platz und Kinderspielplatz 
 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1.484.335 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 1.039.035 €  70 % 
 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  15.708 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 10.995 €  70 % 
 
2. Pflasterregulierung infolge von Wurzelschäden 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  ca. 100.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja   % 
 
3. Citytoilette 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme s. Folgeaufwendungen €  
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    47.712  € 
c) bilanzielle Abschreibungen     € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Erträge    2.000 € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
4. Sanierung/Ertüchtigung sowie Versetzung der öffentlichen Beleuchtung (nicht förderfähig) 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  37.604 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja           %

3 
 
Begründung: 
1 Anlass und Ziel 
 
Der Rat der Stadt Köln hat am 20.12.2016 den Beschluss über das Integrierte Stadtentwicklungskon-
zept "Starke Veedel – Starkes Köln" als zukunftsweisendes Leitkonzept zur sozialraumorientierten 
Stadtentwicklung (Vorlage-Nr. 2899/2016) gefasst. 
 
Das sozialraumspezifische Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum Ostheim 
und Neubrück wurde am 14.02.2019 vom Rat beschlossen (Vorlage-Nr. 3789/2018). Die Maßnahme 
"Partizipatorische Neugestaltung Platz an St. Adelheid" ist im Maßnahmenpaket des sozialraumspezi-
fischen ISEK enthalten. 
 
Der Platz an St. Adelheid mit der südlich angrenzenden Fußgängerzone und einer im Osten an-
schließenden Rasenfläche bildet den Kern des Stadtteilzentrums der Großsiedlung Neubrück, die in 
den 1960er und 1970er Jahren errichtet wurde (s. Anlagen 1–3). Seit 2012 wurden diverse Aktivitäten 
und Ideen entwickelt, um den nicht mehr zeitgemäßen öffentlichen Raum des Stadtteilzentrums auf-
zuwerten und Konflikte auszuräumen, die unter den Anwohnern und Nutzergruppen in den letzten 
Jahren aufgetreten sind. Die Neugestaltung des Platzes an St. Adelheid und seiner Umgebung wurde 
deshalb als Maßnahme in das Programm "Starke Veedel – Starkes Köln" (Einzelmaßnahme 2.10.4 
im Sozialraum Ostheim und Neubrück) aufgenommen. Als vorrangiges Ziel der Maßnahme wurde 
definiert, durch eine Umgestaltung die Aufenthaltsqualität für die Öffentlichkeit zu verbessern. 
 
Als Teil der Maßnahme soll der bestehende, jedoch veraltete öffentliche Spielplatz im Süden des 
Platzes an St. Adelheid zu einem ca. 300 m2 großen Spielplatz erweitert und in die Gesamtplanung 
integriert werden. In die Umgestaltung einbezogen werden soll auch eine etwa 545 m2 große Freiflä-
che der Kirchengemeinde St. Adelheid, die öffentlich zugänglich ist (s. Anlage 1). Dadurch soll die 
bestehende einheitliche Gestaltung des Platzraumes fortgeschrieben werden. Die Umgestaltung der 
kirchlichen Fläche und ihre Mitbenutzung durch die Allgemeinheit wird durch den Abschluss eines 
Gestattungsvertrages zwischen der Stadt Köln und der Kirche gesichert. Eine Absichtserklärung der 
Kirchengemeinde und des Erzbischöflichen Generalvikariats zum Abschluss eines solchen Vertrages 
liegt vor.  
 
Um eine konsensfähige Gesamtkonzeption für den Platz an St. Adelheid und den Spielplatz zu entwi-
ckeln, war eine Öffentlichkeitsbeteiligung unter besonderer Berücksichtigung von Kindern und Ju-
gendlichen und die Einbeziehung örtlicher Akteure ein wesentliches Element der Aufgabenstellung. 
Grundlagen für die Planung sollten auch bestehenden lokalen Ideen und Konzepte sein. 
 
Die Neugestaltung soll durch Städtebaufördermittel in Höhe von 70 % der Gesamtkosten bezuschusst 
werden, die inklusive der Planungskosten in einer Höhe von  1.260.540 € netto (1.500.043 € brutto) 
nach aktuellem Planungsstand veranschlagt werden. Voraussetzung für den Förderantrag ist das 
Vorliegen einer abgestimmten Entwurfsplanung (Leistungsphasen 1– 3 gemäß HOAI). 
 
Die Bezirksvertretung Kalk hat am 07.12.2017 den Bedarf für die Durchführung der Maßnahme fest-
gestellt und deren Umsetzung beschlossen (3212/2017). Der Beschluss beinhaltet die stufenweise 
Vergabe der Leistungsphasen an ein externes Planungsteam. Die Vergabe soll in Abhängigkeit von 
den Voraussetzungen der öffentlichen Förderung und der Bewilligung der Mittel erfolgen. Ebenfalls 
beschloss die Bezirksvertretung Kalk die Durchführung eines öffentlichen, aus zwei Veranstaltungen 
bestehenden Workshops. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.12.2017 den Beschluss der Bezirksver-
tretung Kalk zustimmend zur Kenntnis genommen und angeregt, als Grundlage der ersten Work-
shopveranstaltung mindesten drei Entwürfe zu fertigen und mit den Bürgerinnen und Bürgern zu dis-
kutieren, damit diese ihre Anregungen besser einbringen können.

4 
2 Vergabe der Entwurfsplanung und Aufgabenstellung 
 
Auf Grundlage der Kostenschätzung zum Bedarfsfeststellungbeschluss mussten die Planungsleistun-
gen (Leistungsphasen 1–9) bundesweit öffentlich ausgeschrieben werden. Als Ergebnis des Verga-
beverfahrens (3 Angebote) erhielt das Büro "Bauchplan ).( Baldauf Otto Okresek Landschaftsarchi-
tekten und Stadtplaner Partnerschaft mbb", München/Wien, im Mai 2018 den Zuschlag. Die Auftrags-
vergabe umfasste in einem ersten Paket die Entwurfsplanung (LP 1–3) inklusive der Öffentlichkeits-
beteiligung in Form von 2 lokalen Workshops.  
 
Grundlagen für die Entwurfsplanung waren: 
 Dokumentation der im Vorfeld entwickelten Planungsideen der Neubrücker IG Marktplatz in-
klusive Ergebnis studentischer Wettbewerb 2013. Wünsche: mehr Grün, eine verbesserte Be-
leuchtung, bessere Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten, besondere gestalterische Elemente 
(z.B. Brunnen, Maibaum, St. Martins Feuer), Einrichtung einer öffentlichen Toilette. 
 Eine Zusammenstellung der für die Neugestaltung des Platzes an St. Adelheid und seiner 
Umgebung relevanten fachlichen Rahmenbedingungen (u.a. Leitungsbestand, die Feuer-
wehr-, Not- und Entsorgungszufahrten, die fußläufigen Hauptwegebeziehungen, der Neubrü-
cker Wochenmarkt, das Stadtteilfest "Adelheidiade" und das Martinsfest). 
 Informationen über die bereits genehmigten und kurz vor ihrer Ausführung stehenden Bau-
maßnahmen der Kirchengemeinde St. Adelheid. 
 Die Ergebnisse der vorausgegangenen Beteiligung der Neubrücker Kinder und Jugendlichen,  
und die Spielplatzplanung der Kinder- und Jugendverwaltung, die der Bezirksvertretung am 
08.12.2016 zur Beschlussfassung vorgelegt wurde. 
Aufgabe des Planungsbüros war es, unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen und der 
Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung realistische und umsetzbare Lösungsvorschläge zu entwi-
ckeln. Des Weiteren war der begrenzte, im Programm "Starke Veedel – Starkes Köln" für die Maß-
nahme vorgesehene Kostenrahmen, der nur beschränkte Eingriffe in den Bestand zulässt, zu beach-
ten. 
 
 
3 Beteiligungsverfahren 
 
Am 12.06. und am 07.07.2018 fanden zwei öffentliche Workshopveranstaltungen vor Ort in Neubrück 
statt. Bei der ersten Veranstaltung waren etwa 60, bei der zweiten Veranstaltung etwa 45 Anwohne-
rinnen und Anwohner zugegen. Bei beiden Veranstaltungen veranschaulichte das Planungsbüro sei-
ne Planungen an einem Modell. 
 
An beiden Terminen fand parallel auf dem Platz an St. Adelheid eine gesonderte Veranstaltung für 
Kinder und Jugendliche statt, um auch ein kinder- und jugendgerechtes Beteiligungsformat anzubie-
ten. Die Initiative "Bugs" – Offene Kinder- und Jugendarbeit des Caritasverbandes für die Stadt Köln 
e. V., die regelmäßig ihr mobiles Spielangebot auf dem Platz an St. Adelheid zur Verfügung stellt, war 
an beiden Terminen gemeinsam mit der Sozialraumkoordination Ostheim und Neubrück unterstüt-
zend vor Ort. Bei beiden Veranstaltungen hat eine Abordnung der Kinder die Gelegenheit bekommen, 
die speziellen Wünsche vor dem Plenum der Erwachsenen vorzutragen. 
 
Für die erste Veranstaltung legte das Planungsbüro drei Entwurfsvarianten vor (s. Anlage 4), die sich 
durch die räumlichen Schwerpunktsetzung der vorgeschlagenen Veränderungen deutlich voneinan-
der unterschieden. Viele Details wurden in diesem Stadium, das zunächst zur Klärung der strukturel-
len Fragen und der Verteilung der Funktionsbereiche dienen sollte, bewusst offen gelassen. Es wur-
den zahlreiche Wünsche nach einer besseren Ausstattung des Stadtteilzentrums mit Elementen wie 
Bänken, Beleuchtung, einem Brunnen, einer öffentlichen Toilette etcetera vorgebracht. In allen Vari-
anten gingen die Verfasser von dem Erhalt der raumbildenden Platanen auf dem Platz und seiner 
südlichen Verlängerung aus. Darüber hinaus blieb die schmale Fußgängerzone zwischen der Stadt-
teilbibliothek und der Ladenzeile in allen Vorschlägen von Veränderungen unberührt.

5 
Die Variante 1 "Mitmachplatz – Überall ein bisschen" streute verschiedene "Aktionsfelder" über den 
gesamten öffentlichen Raum des Stadtteilzentrums und fand wegen ihrer offenen Konzeption und der 
befürchteten Lärmstörungen bei den Bürgerinnen und Bürgern weniger Anklang. 
 
Die Variante 2 "Inseln – Vier Inseln für Adél" schlug eine Konzentration auf vier organisch geformte 
Handlungsräume vor, die dem Kinderspiel, dem Boulespiel, der Fitness und einer Leseecke vorbehal-
ten sein sollten. Die organische Ausformung dieser Bereiche und ihre Ausdehnung sind bei den Bür-
gerinnen und Bürgern nicht durchweg auf Anerkennung gestoßen, jedoch haben insbesondere der 
Vorschlag eines Bouleplatzes als ruhige Freizeitnutzung auf der Rasenfläche und die Idee einer Fit-
ness-Zone im Süden des Stadtteilzentrums Anerkennung erfahren. 
 
Mit der 3. Variante "Maxigrün -Tanzboden und Promenade” hat das Planungsbüro die stärksten Ein-
griffe in die vorhandene Struktur vorgeschlagen. Als markantes Element wurde eine Einfassung des 
Platanenkarrees auf dem Platz durch podestartige Einbauten vorgeschlagen, die sich auf der Ostseite 
bühnenartig aufweiten sollten ("Tanzboden"). Die Trennung der Platzmitte von ihrer Umgebung wurde 
insgesamt – im Interesse der Marktnutzung und der Wegebeziehungen – kritisch gesehen. Auf nega-
tive Resonanz stießen auch die auf allen Platzseiten durch die Podeste gegebenen Sitzgelegenhei-
ten, mit denen Lärm und Verschmutzung assoziiert wurden. Angemahnt wurden des Weiteren kon-
ventionelle Sitzgelegenheiten mit Rückenlehnen. Durchweg positiv aufgenommen wurde das zweite 
prägende Element dieses Vorschlages, das in einer intensiven Begrünung der Nordsüdachse durch 
Baumgruppen und Pflanzpartien bestand ("Promenade"), wobei darauf hinwiesen wurde, dass Angst-
räume vermieden werden müssten. Um genügend Raum für die Baumpflanzungen der Promenade zu 
schaffen, haben die Planverfasser in dieser Variante vorgeschlagen, den geplanten Spielplatzstandort 
weiter nach Westen zu verschieben und einen Teil der kirchlichen Freifläche mit den hier vorhande-
nen Platanen in die Spielplatzfläche einzubeziehen. Dies stieß auf positive Resonanz. 
 
Die Kinder und Jugendlichen haben ihre Wünsche weitgehend unabhängig von den ihnen vorgestell-
ten Planungsvarianten zum Ausdruck gebracht. Außer einer möglichst vielfältigen Geräteausstattung 
des Kinderspielplatzes forderten sie vor allem die Möglichkeit, die öffentlichen Platz- und Fußgänger-
flächen für Aktivitäten (Markierungen für Spiel, Tischtennis, Basketball, Fußball etc.) nutzen zu kön-
nen. Den Vorschlag der Fitnesszone bewerteten sie positiv. 
 
Die Auswertung der Anregungen erbrachte, dass die weitere Planung auf eine Kombination von Ele-
menten aus den Varianten 2 (Inseln) und 3 (Maxigrün) hinauslaufen würde. 
 
Der für die zweite Veranstaltung erarbeitete Entwurfsvorschlag (s. Anlage 5) hat das Boulefeld und 
die Fitnesszone aus Vorschlag 2 übernommen, deren organische Umrisse allerdings zugunsten einer 
strengeren Form aufgegeben. Die Anordnung eines breiten Podestes als vielfältig für Open Air-
Veranstaltungen nutzbarer "Tanzboden" auf der Ostseite des Platzes wurde aus dem Vorschlag 3 in 
das neue Konzept übertragen, auf die weiteren Platzrahmungen wurde jedoch verzichtet. Das Motiv 
der "Promenade" wurde weiterentwickelt zu einem Boulevard, der von locker bepflanzten Baumgrup-
pen und Bänken begleitet wird. Im südlichen Teil sollen die dort bestehenden Tischtennisplatten wie-
derverwendet und neu angeordnet werden. 
 
Die Ausdehnung des Spielplatzes wurde zugunsten einer reichhaltigeren Geräteausstattung vergrö-
ßert. Für den Spielplatz wurde eine Einfassung vorgesehen, deren Höhe zum Sitzen geeignet ist. Für 
die Kinder und Jugendlichen wurde auf dem Platz an St. Adelheid die Markierung eines Basketball-
feldes vorgeschlagen. Zusätzlich empfahlen die Planer auf dem Platz und der südlichen Fußgänger-
zone einen farblich auf die Pflasterfläche aufgebrachten Parcours, der die einzelnen Raumteile zu-
sammenbindet und für Spiele genutzt werden kann. 
 
In dem Vorschlag wurden auch weitere Elemente aus dem 1. Workshop verortet: ein Trinkbrunnen 
auf der Ostseite des Platzes in der Nähe der Sparkasse KölnBonn, eine Citytoilette auf der Nordseite 
der Stadtteilbibliothek, die Umgestaltung der schadhaften Feuerwehrzufahrt von der Robert-
Schumann-Straße unter Einbeziehung des benachbarten Fußweges, die dadurch mögliche Verbreite-
rung der Rasenfläche. 
 
Auf Kritik stieß die den Wochenmarkt und die Stadtteilfeste beeinträchtigende Größe des Podests auf

6 
der Ostseite des Platzes. Auch seine abriegelnde Wirkung für wichtige, den Platz querende fußläufige 
Beziehungen wurde kritisch gesehen. Zudem befürchteten viele Anwohnerinnen und Anwohner star-
ke Lärmstörungen, da das Podest unter anderem Skateboarder anziehen könne. Auch das Basket-
ballfeld auf der Westseite des Platzes in unmittelbarer Nachbarschaft des Deutschordens-Wohnstiftes 
traf wegen der mit dieser Nutzung verbundenen Lärmbelastung auf breite Ablehnung. 
 
Die Kinder begrüßten den vorgeschlagenen Parcours, freuten sich über das Basketballfeld und 
wünschten erneut weitere Spiel- und Sportangebote (wie Fußball) im öffentlichen Raum. 
 
Im Ergebnis erbrachte die zweite Veranstaltung, dass eine konsensfähige Planung nur durch den  
Verzicht auf das Basketballfeld und durch eine starke Reduzierung des Podestes möglich wäre. 
 
 
4 Endgültige Entwurfsplanung 
 
In Abstimmung mit der Verwaltung fand eine Überarbeitung der Planung statt (s. Anlage 6). Statt des 
großen Podestes wurden – in Übereinstimmungen mit den Bedürfnissen des Wochenmarktes – zwei 
deutlich kleinere Anlagen vorgesehen, die zur Gliederung des Platzraumes und als Sitzgelegenheiten 
dienen. Auf die bisher auf dem Platz in Hochbeeten stehenden Felsenbirnen und die zwischen Ihnen 
befindlichen Bänke soll zugunsten einer klareren Platzstruktur verzichtet werden. Auf Wunsch der 
örtlichen Akteure wurden als besondere Elemente eine Feuerstelle für das Martinsfest und Bodenhül-
sen für den Maibaum in den zentralen Platz integriert.  
 
Besonderer Wert wurde auf die Feinabstimmung der Entwurfsplanung in Bezug auf die Standorte der 
geplanten Bäume und die Platzierung und Zahl der Ausstattungselemente wie Bänke, Leuchten, 
Fahrradständer etcetera gelegt, um den umzugestaltenden Flächen in Zukunft eine größtmögliche 
Aufenthaltsqualität zu sichern. Bauliche Einzelheiten zu den innerhalb der Podeste tiefer gelegenen 
Baumbeeten und zur Herstellung der Laufstrecke werden in der Ausführungsplanung geklärt.  
 
Als wichtiger Baustein wurde die endgültige Konzeption und Geräteausstattung für den Spielplatz 
festgelegt. Der Spielplatz, der die hier bestehende Platanenreihe in sich aufnimmt, wird über eine 
bespielbare Fläche von circa 365 m2 verfügen. Das Niveau des Spielplatzes soll mit Rücksicht auf die 
Wurzeln der Platanen gegenüber der Umgebung um 20 cm angehoben werden; als Fallschutz ist 
Kautschukmaterial vorgesehen. Durch die Wahl der Geräte und Einbauten (Rutsche, Bauchschaukel, 
Kletterfelsen, Spielhaus, Kletterturm, Podestwelle, Trampolin) soll ein breites und interessantes 
Spieleangebot geschaffen werden, das eine Vielzahl an unterschiedlichen Bewegungsabläufen för-
dert. 
 
Die Umrandung des Spielplatzes soll Sitzauflagen mit Rückenlehnen erhalten, von denen sich ein Teil 
dem Spielplatz zuwendet und ein Teil nach außen weist. Weitere Sitzgelegenheiten mit Lehnen sollen 
auf dem Spielbereich benachbarten Podest angeordnet werden. Die Sitzgelegenheiten sollen in Be-
ton (vgl. Ottoplatz in Deutz) ausgeführt werden. Insgesamt soll dieser aufgrund seiner Sitzmöglichkei-
ten in unmittelbarer Nähe der Neubrücker Geschäfte schon heute beliebte Aufenthaltsort durch die 
umgestaltete Form weiter an Bedeutung gewinnen. 
 
Die Planung wird die in der DIN 18040-3 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 3: Öffent-
licher Verkehrs- und Freiraum – aufgeführten Grundprinzipien der barrierefreien Gestaltung einhalten. 
 
Bei der Planung des Spielplatzes werden die vom Arbeitskreis Barrierefreies Köln erarbeiteten Krite-
rien für barrierefreie Spielplätze beachtet werden (siehe hierzu: Spielplatzbedarfsplanung der Stadt 
Köln (Ds. Nr. 3067/2018)). 
 
 
5 Ergänzende Elemente 
 
Sanierungsbedarf der Pflasterflächen aufgrund von Wurzelschäden 
Aufgrund von Wurzelschäden der aus der Erbauungszeit des Platzes stammenden Platanen ist es 
erforderlich, Teilflächen der Pflasterflächen auf dem Platz an St. Adelheit höhenmäßig zu regulieren.

7 
Die Maßnahmen sollen gleichzeitig mit der Umgestaltung des Platzes durchgeführt werden. Die Kos-
ten hierfür werden auf rund 100.000 € brutto geschätzt. 
 
Citytoilette 
Am 17.12.2013 hat der Rat der Stadt Köln die Umsetzung eines städtischen Toilettenkonzepts be-
schlossen. Die Entwurfsplanung sieht für die Neugestaltung des Platzes an St. Adelheid an dem aus 
dem beigefügten Lageplan (s. Anlage 6) ersichtlichen Standort eine 1-Raum-City-WC-Anlage vor 
(Außenmaße ca. 4,18 m x 2,82 m, s. Anlage 7) 
 
Nach verwaltungsinterner Prüfung stellt die Fläche nordöstlich der Stadtbibliothek (Gemarkung Lan-
genbrück; Flur 71, Flurstück 2590) einen geeigneten Standort für die Errichtung einer solchen  
1-Raum-City-WC-Anlage dar. Bei der Auswahl des Standortes wurden die Vorgaben aus dem Toilet-
tenkonzept berücksichtigt. Insbesondere wurden die gute Zugänglichkeit für alle Benutzergruppen, 
die Vermeidung von Angsträumen und von sogenannten Schmutzecken, die soziale Kontrolle sowie 
städtebauliche und verkehrliche Aspekte bei der Auswahl des Standorts zu Grunde gelegt. 
 
Sanierung und Ertüchtigung der öffentlichen Beleuchtung (nicht förderfähig) 
Im Zuge der Umgestaltung sollen die vorhandenen Leuchten saniert und dem aktuellen Standard 
entsprechend ertüchtigt werden. Hierzu sollen die Leuchten mit neuen Leuchtenköpfen (LED-
Technik) ausgestattet und die Leuchtenmasten mit einem einheitlichen Neuanstrich inklusive Graffiti-
Schutz versehen werden. Es ist davon auszugehen, dass in einigen Fällen auch eine Erneuerung der 
Masten notwendig wird. Die Kosten für diese Maßnahmen werden auf rund 37.600 € brutto geschätzt. 
Die Maßnahmen zur Ertüchtigung und Sanierung der Beleuchtung werden nach derzeitigem Stand im 
Jahr 2022 umgesetzt. 
 
24 x Austausch der Leuchtkörper in LED-Leuchtköpfe  
à 1.000 €       = 24.000 € (netto) / 28.560 € (brutto)  
24 x neue Lackierung mit Graffiti-Schutz à 120 €  =    2.800 € (netto) /   3.332 € (brutto) 
8 x Austausch vorhandener Masten à 600 €   =   4.800 € (netto) /   5.712 € (brutto)  
 
Gesamt:       = 31.600 € (netto) / 37.604 € (brutto) 
 
 
Unter die förderfähigen Kosten fällt aus städtebaulichen Gründen die Neu-Errichtung von drei 
Leuchten sowie das Versetzen von sechs Leuchten über 26.496 € netto (31.530 € brutto). 
 
Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen: 
  
3 x Neu-Errichtung von Leuchten à 4.432,00 € (investiv) = 13.296 € (netto) / 15.822 € (brutto) 
6 x Versetzen von Leuchten á 2.200 € (konsumtiv)  13.200 € (netto) / 15.708 € (brutto) 
 
Gesamt:       26.496 € (netto) / 31.530 € (brutto) 
 
Die Neu-Errichtung ist im investiven Teil (1.484.335 €) der Maßnahme berücksichtigt. Die Versetzung 
von Leuchten stellt den ausgewiesenen konsumtiven Teil (15.708 €) der Gesamtmaßnahme dar. 
 
Trinkbrunnen 
In die Planung wurde ein Trinkbrunnen als Option aufgenommen. Falls das Angebot der Trinkbrunnen 
seitens der Stadt Köln in den nächsten Jahren ausgeweitet wird und sich die Bezirksvertretung Kalk 
für den Standort an St. Adelheid aussprechen sollte, könnte die Planung eines solchen Trinkbrunnens 
in die Ausführungsplanung des Platzes aufgenommen werden, soweit eine Finanzierung innerhalb 
der Budgetvorgaben künftiger Haushaltsjahre sichergestellt werden kann. 
 
 
6 Zeitlicher Rahmen und Durchführung der Maßnahme 
 
Bei Zustimmung der politischen Gremien wird im September 2019 ein Förderantrag zum Städte-
bauförderprogramm 2020 des Landes NRW gestellt. Erfahrungsgemäß können vom Fördergeber

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Bewilligungen zu diesem Programm erst in der 2. Jahreshälfte 2020 erwartet werden. Das enge Zeit-
fenster zur Umsetzung der Maßnahme innerhalb der Städtebauförderung des Programms „Starke 
Veedel – Starkes Köln“ macht die Vergabe und Umsetzung der Leistungsphase 5 und 6 noch vor 
einer Bewilligung der Maßnahme notwendig. Dieses Vorgehen ist förderunschädlich. Bei einem posi-
tiven Bescheid können im Anschluss daran die folgenden Leistungsphasen durchgeführt werden. 
Sollte der Förderantrag nicht bewilligt werden, liegt das zusätzliche finanzielle Risiko für die Beauftra-
gung der Leistungsphasen 5 und 6 bei der Stadt Köln. Der Beginn der Umbauarbeiten ist für das Jahr 
2021 vorgesehen. 
 
Die Umgestaltungsarbeiten sollen in mehreren Bauabschnitten erfolgen, um die Funktionsfähigkeit 
des Stadtteilzentrums und des Wochenmarktes aufrecht zu erhalten. Um das vollständige Angebot 
des Wochenmarktes in allen Umbauphasen zu gewährleisten, soll während der Bauzeit ein Teil der 
Marktstände auf den unmittelbar benachbarten Straßburger Platz verlagert werden. 
 
Es wird damit gerechnet, dass die Baumaßnahmen der Kirchengemeinde St. Adelheid, für die die 
Fläche zwischen der Stadtteilbibliothek und dem Kirchengelände als Baustelleneinrichtung genutzt 
werden wird, abgeschlossen sind, wenn die Umgestaltung der Fußgängerzone beginnt. 
 
 
7 Kosten und Finanzierung 
 
Platz und Kinderspielplatz 
Im Rahmen der Bedarfsfeststellung wurden Bedarfe in Höhe von 1.134.440 € brutto veranschlagt 
(3212/2017). Die Konkretisierung der Planung im Rahmen des Beteiligungsverfahrens hat insbeson-
dere durch eine Vergrößerung der Spielplatzfläche (Auslobung ca. 300 m², Entwurfsplanung 365 m²) 
in Verbindung mit einem umfassenderen Spielangebot zu einer Erhöhung der Kostenschätzung ge-
führt. Die Entwurfsplanung führt insgesamt zu einer deutlichen qualitativen Steigerung insbesondere 
der von der Öffentlichkeit gewünschten Spiel- und Aufenthaltsfunktionen. Aufgrund der stark verän-
derten Marktsituation im Bausektor durch eine massive Erhöhung sämtlicher Baukosten seit Erstel-
lung der ersten Berechnung wurde bereits im Rahmen der ausführenden Büroausschreibung eine 
Erhöhung der geschätzten Ausbaukosten erforderlich, um dem derzeitigen Markt gerecht zu werden. 
Nach Kalkulation der vorliegenden Entwurfsplanung muss nun im Hinblick auf die künftig zu erwar-
tenden Kostensteigerungen im Bausektor, insbesondere unter Beachtung der Kostenentwicklung lau-
fender vergleichbarer Projekte, eine gesteigerte Summe von insgesamt 1.500.043 € brutto (hiervon 
1.484.335 € investiv + 15.708 € konsumtiv) für die Gesamtmaßnahme (ohne Sanierungsbedarf der 
Pflasterflächen aufgrund von Wurzelschäden, ohne Citytoilette und ohne Sanierung und Ertüchtigung 
der öffentlichen Beleuchtung) angenommen werden. Die technisch wirtschaftliche Prüfung der Kos-
tenberechnung durch das Rechnungsprüfungsamt hat die Kosten bestätigt (s. Anlage 8). 
 
Das aus Städtebauförderung co-finanzierte Projekt umfasst bauliche und konzeptionelle Maßnahmen, 
welche insgesamt zu 70 % gefördert werden sollen. Hierbei werden Fördermittel aus dem Städte-
bauförderprogramm "Soziale Stadt" des Landes NRW in Höhe von 1.050.030 € brutto in Anspruch 
genommen. Eine Nachförderung ist ausgeschlossen. Die Eigenmittel der Stadt Köln betragen zurzeit 
450.013 € brutto. 
 
Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme steht im städtischen Haushalt im Teilfinanz- sowie Teiler-
gebnisplan 0902 - Stadtentwicklung zur Verfügung. 
 
Die Maßnahme löst keine Beiträge nach Kommunalabgabengesetz aus. 
 
Die Kosten für den Sanierungsbedarf der Pflasterflächen aufgrund von Wurzelschäden, für die Citytoi-
lette sowie für die Sanierung und Ertüchtigung der öffentlichen Beleuchtung sind nicht Bestandteil des 
Förderrahmens. 
 
Bei einem Teil der Herstellungskosten, deren konkrete Ermittlung sich erst im Zuge der weiteren Pla-
nungsphasen ergeben wird, handelt es sich um investive Maßnahmen im Festwert Grün. Die Herstel-
lung der Ausgleichsmaßnahmen stellt eine Investition im als Festwert bewerteten städtischen Grün-
vermögen dar. Da für den Festwert Grün gem. den Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzma-

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nagements (NKF) keine Abschreibungen zu verbuchen sind, fällt im Gegenzug für Neu- und Ersatzin-
vestitionen im Festwert neben der Investition gleichzeitig in voller Höhe Aufwand in der konsumtiven 
Ergebnisrechnung an. Gleiches gilt analog für investive Einzahlungen, die gleichfalls einen Ertrag in 
der Ergebnisrechnung darstellen. Daher ist hier als haushaltsmäßige Auswirkung sowohl die Investiti-
on als auch die ergebniswirksame Belastung auszuweisen. 
 
Im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2020/2021 wurde der korrespondierende Fest-
wertaufwand im Teilplan 0902 Stadtentwicklung berücksichtigt 
 
Die im Zuge der Pflege, Wartung und Instandhaltung entstehenden jährlichen Folgekosten für den 
Platz An St. Adelheid werden im Rahmen der Unterhaltung vom zuständigen Amt für Straßen und 
Verkehrsentwicklung übernommen.  
 
Für die Pflege, Wartung und Instandhaltung der freiraumplanerischen Maßnahmen durch das Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen werden die zu erwartenden jährlichen Folgekosten mit 7.674 € 
netto inklusive Kosten für Personalaufwendungen kalkuliert. Entsprechende Mittel sind im Teilergeb-
nisplan 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen berücksichtigt. 
 
Die nach Fertigstellung der Maßnahme ab 2025 anfallenden jährlichen bilanziellen Abschreibungen in 
Höhe von 30.000 € werden im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 14, 
Bilanzielle Abschreibungen in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungsverfahren entsprechend 
eingeplant. 
 
 
Regulierung der Pflasterflächen aufgrund von Wurzelschäden 
Für den konsumtiven Anteil (Pflasterregulierung aufgrund von Wurzelschäden) werden Aufwendun-
gen in Höhe von rund 100.000 € erforderlich. 
Entsprechende Mittel stehen im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze  in der Teilplanzeile 
13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen  im HPL.-Entwurf 2020/21 einschließlich Mittel-
fristplanung in ausreichender Höhe zur Verfügung. 
 
 
City-Toilette 
Die durch die Anschaffung des Objektes sowie durch die Bauvorbereitung und Installation entstehen-
den Kosten tragen die AWB. 
Die laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten inklusive der jährlichen Abschreibung der Investiti-
on in Höhe von 47.712,44 € geht zulasten der Stadt Köln (Etat des Toilettenkonzeptes). Es wird mit 
jährlichen Einnahmen durch Nutzungsgebühren in Höhe von 2.000 € gerechnet. 
 
 
Sanierung und Ertüchtigung der öffentlichen Beleuchtung 
Für den konsumtiven Anteil (Sanierung und Ertüchtigung der öffentlichen Beleuchtung) werden Auf-
wendungen in Höhe von rund 37.600 € erforderlich. 
Entsprechende Mittel stehen im städtischen Haushalt im Teilergebnisplan 0902 – Stadtentwicklung 
zur Verfügung.

Anlage 10 Stellungnahme der Verwaltung zu den Fragen aus dem Ausschuss für Umwelt und Grün

3644 Zeichen

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A N L A G E  10  
 
 
 
Freigabe- und Baubeschluss über die Maßnahme "Partizipatorische Neugestaltung Platz an 
St. Adelheid" in Köln-Neubrück aus dem Programm "Starke Veedel – Starkes Köln" 
(Einzelmaßnahme 2.10.4 im Sozialraum Ostheim und Neubrück) 
Vorlage 3075/2018 
hier:    Stellungnahme der Verwaltung zu Fragen des Ausschusses Umwelt und Grün am 
27.06.2019 – siehe Anlage 9 – 
 
 
Fragen des Ausschusses Umwelt und Grün: 
1. SE Frau Dr. von Mikecz spricht das Thema "Klimaschutz in Köln" an und bemerkt, dass dieser 
Platz in der Klimawandelstudie zur klimagerechten Metropole Köln als hoch belastet 
beschrieben werde. 
Sie fragt, wie dort klimawandelgerechte Planungen berücksichtigt seien. Auf dem letzten Plan 
sei in dieser Hinsicht nichts zu sehen, weder zusätzliches Grün, noch zusätzliche 
Verschattung.  
2. SB Herr Schallehn fragt, ob die LED-Beleuchtung insektenfreundlich sei. Er verweist in diesem 
Zusammenhang auf einen entsprechenden Beschluss des Ausschusses. 
3. RM Frau Stahlhofen betont, dass die dort lebende Bevölkerung sehr daran interessiert sei, 
dass dort eine positive Veränderung stattfinde.  
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Zu 1. Das Thema Klimaschutz ist bereits in der Aufgabenstellung unter Projektziele enthalten. 
Unter anderem wird hier die "Verbesserung des Mikroklimas durch Entsiegelung und 
Erhöhung des Grünanteils" berücksichtigt. Weiterhin wird als eins von drei operativen 
Zielen "Geminderte und gemilderte Umweltbelastungen" benannt. Generell sollte eine 
Erhöhung des Grünanteils, insbesondere im Übergang zu den angrenzenden Freiräumen 
und Verkehrsflächen in die Planung einfließen. 
Entwurfsplanung: 
- Erhalt der vorhandenen Grünstrukturen (Erhalt der Platanen) 
- Intensive Begrünung der Nord-Süd-Achse: 4 Gemischte Baumwolken aus 
mehrstämmigen mittelgroßen Bäumen und die Ergänzung des Bestandes schaffen 
eine eigenständige Maßstäblichkeit für den Boulevard. Ihre freie Anordnung reagiert 
auf vorhandene Standorte. Blüh- und Farbaspekte im Herbst erfüllen den Wunsch aus 
der Öffentlichkeit nach intensiver Bepflanzung. Die Auswahl der Arten berücksichtigt 
eine Mischung aus klein- bis mittelkronigen Bäumen aus dem Grünhandbuch der Stadt 
- Nachhaltigkeit: Der Pflasterbelag wird nur an den beschädigten Stellen ausgebessert. 
Die vorhandene und intakte Belagsfläche wird weiterverwendet und mit farblichen 
Markierungen neu interpretiert. 
- Für die Spielflächen wird ein versickerungsoffenes, ungebundenes Fallschutzmaterial, 
welches den Wurzelbereich der Platanen schadlos integriert, in Betracht gezogen wird. 
Dies entspricht dem Planungsansatz nach Möglichkeit Fallschutzsand zu verwenden 
und Flächen zu entsiegeln. Im Planstand wird als "worst-case Szenario” eine EPDM-
Lösung (Gummibelag) aufgezeigt und in die Kosten eingestellt.

- 2 - 
 
 
 
 
Zu 2. Der Austausch und die Neuerrichtung der öffentlichen Beleuchtung werden von der 
RheinEnergie übernommen und aus dem Beleuchtungsbudget finanziert. Die RheinEnergie 
hat aufgrund des Beschlusses die Lichtfarbe ihrer Beleuchtungselemente angepasst, so 
dass bei allen kommenden Ertüchtigungen sowie Neuinstallationen die LED-Beleuchtung 
insektenfreundlich ist. 
 
Zu 3. Der Entwurf führt die in der Öffentlichkeitsbeteiligung besonders positiv benannten Aspekte 
aus den Varianten "Inseln" und "Maxigrün" zusammen. Auf die Wünsche der Öffentlichkeit, 
insbesondere der Kinder und Jugendlichen wurde intensiv eingegangen. 
 
Da alle vom Ausschuss Umwelt und Grün angesprochenen Punkte in der Planung berücksichtigt 
werden, empfiehlt die Verwaltung dem Rat, die Beschlussvorlage ungeändert zu beschließen.

Anlage 5 Zusammenfassung Workshop 2 NEU

210 Zeichen

½GGFOUMJDILFJUTCFUFJMJHVOH
WPN07.07.2018
Anlage 
8PSLTIPQ2
(LQQHXHV.OHLGIU$GHOKHLG
Seite 1 von 3

Anlage 5
Seite 2 von 3
Ein neues Kleid für Adelheid

Seite 3 von 3
Anlage 5Ein neues Kleid für Adelheid

Anlage 8 Prüfung Kostenberechnung

8 Zeichen

Anlage 8

Beratungsverlauf (6)

27.06.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
27.06.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2019 Jugendhilfeausschuss
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
08.07.2019 Finanzausschuss
TOP 10.26 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.07.2019 Rat
TOP 10.23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Ottoplatz
  • Straßburger Platz
  • An St. Adelheid
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
3075/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
19.06.2019
Erstellt
14.09.2018 09:46