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0733/2026

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 03.03.2026 betreffend "Sachstand L 82n, Umfahrungsstrße Zündorf", AN/0303/2026

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 30.04.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 23.06.2026, TOP 10.2.7

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage 1 L82n Lageplan Trassenführung

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Anlage 2 Auszug Mobilitätsausschuss 28.04.2026

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Anlage 2 Auszug Mobilitätsausschuss 28.04.2026

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2476 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0733/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Mobilitätsausschuss 28.04.2026 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 23.06.2026 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung des 
Mobilitätsausschusses vom 03.03.2026 betreffend "Sachstand L 82n, 
Umfahrungsstraße Zündorf", AN/0303/2026 
Die CDU-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. In der Vergangenheit hatte die Straße den Titel „Ortsumgehung Zündorf“, in der Mitteilung 
hingegen ist von einer Umfahrungsstraße Zündorf die Rede. Was bedeutet diese Umbenen-
nung und welche Änderungen sind damit verbunden? 
 
2. Die politischen Gremien haben die Variante L 82 6n für die Ortsumgehung Zündorf be-
schlossen, die Mitteilung der Verwaltung hingegen spricht von der L 82n. Welche Trassenfüh-
rung ist für die Gutachten und Studien sowie die Anbindung an die A59 zugrunde gelegt wor-
den? (Bitte Plan beifügen) 
 
3. Wieso ist bisher offensichtlich noch kein Antrag auf einen Anschluss an die A 59 gestellt 
worden? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1. 
Der Begriff Umfahrungsstraße präzisiert die Funktion als Kfz-Straße. Mit der Umbenennung 
der Begrifflichkeit sind keine Änderungen verbunden. 
 
Zu 2. 
Die Bezeichnung L 82n 6n bezog sich ursprünglich auf eine von mehreren Trassenvarianten, 
die in Machbarkeitsstudien untersucht wurden. Seitdem die Entscheidung 2018 auf eine ein-
zige Linienführung fiel, wird das Projekt einheitlich unter dem Namen L 82n geführt.  
Der Lageplan mit geplanter Trassenführung ist als Anlage beigefügt. 
 
Zu 3.  
Bezüglich eines Antrags auf eine neue Autobahnanschlussstelle wurden bereits Gespräche 
zwischen der Stadt Köln und der Autobahn GmbH bzw. früher Straßen.NRW geführt. Auf-
grund der bestehenden Abhängigkeiten von den Entwicklungen der Rheinspange (A 553) und 
dem 6-streifigen Ausbau der A 59 wurde seitens der Stadt Köln bisher kein Antrag eingereicht. 
Aus Sicht der Verwaltung sollen weitere Schritte erst mit der Festlegung der Vorzugsvariante 
der „Rheinspange“ eingeleitet werden. Zum aktuellen Planungsfortschritt der Rheinspange lie-

2 
 
gen der Verwaltung keine neuen Erkenntnisse vor. Im Rahmen der stattfindenden Halbjahres-
gespräche mit der Autobahn GmbH wird diese Frage gestellt. 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: L82n_Lageplan Trassenführung 
Anlage 2: Auszug Mobilitätsausschuss 28.04.2026 
 
 
Gez. Egerer

Anlage 1 L82n Lageplan Trassenführung

683 Zeichen

Informationen zur geplanten L 82n
Dezernat für Mobilität 
Lage im Stadtgebiet
Auszug FNP Köln
(Stand 07.2024)

Wahn West
L 82n
Langel
Langel-Ost
Wahn Süd
Zündorf
Zündorf Süd
Trassenführung L 82n (entsprechend Flächennutzungsplan) und Flächenpotenziale Porz-Süd
Dezernat für Mobilität 
Verknüpfung B8, 
Frankfurter Straße
Unterquerung bestehender 
Eisenbahnunterführung
(Stand 07.2024)
Verknüpfung 
Wahner Straße
mögliche Erschließungs-
punkte für geplantes 
Wohngebiet Zündorf-Süd
Verknüpfung 
K22, Loorweg
59
neue AS; Verbindung 
nur von/nach NordenVerknüpfung 
Poststraße
Verknüpfung L82, 
Ranzeler Straße
ggf. Abstufung 
bestehende L 82
Überquerung Eisenbahn 
„Flughafen Schleife“

Anlage 2 Auszug Mobilitätsausschuss 28.04.2026

1474 Zeichen

Geschäftsführung  
Mobilitätsausschuss 
Angela Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 30.04.2026 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 4. Sitzung des 
Mobilitätsausschusses  vom 28.04.2026  
öffentlich 
5.1.4 Sachstand L 82n, Umfahrungsstraße Zündorf 
AN/0303/2026 
 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU -Fraktion aus der Sit-
zung des Mobilitätsausschusses vom 03.03.2026 betreffend "Sachstand 
L 82n, Umfahrungsstraße Zündorf", AN/0303/2026 
0733/2026 
Auf Nachfrage des RM Götz verweist Herr Siggelkow, Leiter des Amtes für nachhal-
tige Mobilitätsentwicklung, auf die Mitteilung 1011/2025. Er stellt klar, dass ein Antrag 
erst gestellt werden könne, wenn die geplante Anschlussstelle auch leistungsfähig sei. 
In einer überschlägigen Einschätzung seien die Autobahn GmbH und die Verwaltung 
jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass die Leistungsfähigkeit auf der Kippe stehe. 
Dies hänge damit zusammen, dass auch die Anschlussstellen Wahn und Flughafen 
relativ dicht an der neuen Anschlussstelle liegen. Die Leistungsfähigkeit sei durch eine 
Mikrosimulation nachzuweisen; die hierfür erforderlichen Verkehrsmengen lägen je-
doch noch nicht vor. Das nächste Gespräch mit der Autobahn GmbH finde Anfang 
Juni statt. 
 
Herr Siggelkow sagt zu, den Ausschuss auf dem Laufenden zu halten.  
 
RM Götz bittet, diese Beantwortung auch der BV Porz vorzulegen. 
 
Der Ausschuss nimmt die Beantwortung zur Kenntnis.

Beratungsverlauf (2)

28.04.2026 Mobilitätsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
23.06.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Frankfurter Straße
  • Wahner Straße
  • Poststraße
  • Ranzeler Straße
  • Loorweg 59

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Details

Aktenzeichen
0733/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
30.04.2026
Erstellt
11.03.2026 15:43