0733/2026
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 03.03.2026 betreffend "Sachstand L 82n, Umfahrungsstrße Zündorf", AN/0303/2026
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/1 Vorlagen-Nummer 0733/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Mobilitätsausschuss 28.04.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz) 23.06.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 03.03.2026 betreffend "Sachstand L 82n, Umfahrungsstraße Zündorf", AN/0303/2026 Die CDU-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. In der Vergangenheit hatte die Straße den Titel „Ortsumgehung Zündorf“, in der Mitteilung hingegen ist von einer Umfahrungsstraße Zündorf die Rede. Was bedeutet diese Umbenen- nung und welche Änderungen sind damit verbunden? 2. Die politischen Gremien haben die Variante L 82 6n für die Ortsumgehung Zündorf be- schlossen, die Mitteilung der Verwaltung hingegen spricht von der L 82n. Welche Trassenfüh- rung ist für die Gutachten und Studien sowie die Anbindung an die A59 zugrunde gelegt wor- den? (Bitte Plan beifügen) 3. Wieso ist bisher offensichtlich noch kein Antrag auf einen Anschluss an die A 59 gestellt worden? Antwort der Verwaltung: Zu 1. Der Begriff Umfahrungsstraße präzisiert die Funktion als Kfz-Straße. Mit der Umbenennung der Begrifflichkeit sind keine Änderungen verbunden. Zu 2. Die Bezeichnung L 82n 6n bezog sich ursprünglich auf eine von mehreren Trassenvarianten, die in Machbarkeitsstudien untersucht wurden. Seitdem die Entscheidung 2018 auf eine ein- zige Linienführung fiel, wird das Projekt einheitlich unter dem Namen L 82n geführt. Der Lageplan mit geplanter Trassenführung ist als Anlage beigefügt. Zu 3. Bezüglich eines Antrags auf eine neue Autobahnanschlussstelle wurden bereits Gespräche zwischen der Stadt Köln und der Autobahn GmbH bzw. früher Straßen.NRW geführt. Auf- grund der bestehenden Abhängigkeiten von den Entwicklungen der Rheinspange (A 553) und dem 6-streifigen Ausbau der A 59 wurde seitens der Stadt Köln bisher kein Antrag eingereicht. Aus Sicht der Verwaltung sollen weitere Schritte erst mit der Festlegung der Vorzugsvariante der „Rheinspange“ eingeleitet werden. Zum aktuellen Planungsfortschritt der Rheinspange lie- 2 gen der Verwaltung keine neuen Erkenntnisse vor. Im Rahmen der stattfindenden Halbjahres- gespräche mit der Autobahn GmbH wird diese Frage gestellt. Anlagen: Anlage 1: L82n_Lageplan Trassenführung Anlage 2: Auszug Mobilitätsausschuss 28.04.2026 Gez. Egerer
Anlage 1 L82n Lageplan Trassenführung
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Informationen zur geplanten L 82n Dezernat für Mobilität Lage im Stadtgebiet Auszug FNP Köln (Stand 07.2024) Wahn West L 82n Langel Langel-Ost Wahn Süd Zündorf Zündorf Süd Trassenführung L 82n (entsprechend Flächennutzungsplan) und Flächenpotenziale Porz-Süd Dezernat für Mobilität Verknüpfung B8, Frankfurter Straße Unterquerung bestehender Eisenbahnunterführung (Stand 07.2024) Verknüpfung Wahner Straße mögliche Erschließungs- punkte für geplantes Wohngebiet Zündorf-Süd Verknüpfung K22, Loorweg 59 neue AS; Verbindung nur von/nach NordenVerknüpfung Poststraße Verknüpfung L82, Ranzeler Straße ggf. Abstufung bestehende L 82 Überquerung Eisenbahn „Flughafen Schleife“
Anlage 2 Auszug Mobilitätsausschuss 28.04.2026
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Geschäftsführung Mobilitätsausschuss Angela Krause Telefon: (0221) 221-25909 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 30.04.2026 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 4. Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 28.04.2026 öffentlich 5.1.4 Sachstand L 82n, Umfahrungsstraße Zündorf AN/0303/2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU -Fraktion aus der Sit- zung des Mobilitätsausschusses vom 03.03.2026 betreffend "Sachstand L 82n, Umfahrungsstraße Zündorf", AN/0303/2026 0733/2026 Auf Nachfrage des RM Götz verweist Herr Siggelkow, Leiter des Amtes für nachhal- tige Mobilitätsentwicklung, auf die Mitteilung 1011/2025. Er stellt klar, dass ein Antrag erst gestellt werden könne, wenn die geplante Anschlussstelle auch leistungsfähig sei. In einer überschlägigen Einschätzung seien die Autobahn GmbH und die Verwaltung jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass die Leistungsfähigkeit auf der Kippe stehe. Dies hänge damit zusammen, dass auch die Anschlussstellen Wahn und Flughafen relativ dicht an der neuen Anschlussstelle liegen. Die Leistungsfähigkeit sei durch eine Mikrosimulation nachzuweisen; die hierfür erforderlichen Verkehrsmengen lägen je- doch noch nicht vor. Das nächste Gespräch mit der Autobahn GmbH finde Anfang Juni statt. Herr Siggelkow sagt zu, den Ausschuss auf dem Laufenden zu halten. RM Götz bittet, diese Beantwortung auch der BV Porz vorzulegen. Der Ausschuss nimmt die Beantwortung zur Kenntnis.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Frankfurter Straße
- Wahner Straße
- Poststraße
- Ranzeler Straße
- Loorweg 59
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0733/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 30.04.2026
- Erstellt
- 11.03.2026 15:43