V/0679/2018
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Ermlandweg in Kinderhaus zur Versorgung von Bedarfen in Kinderhaus und Mitte
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Anlage A
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Anlage A zur V/0055/2018 Kurzüberblick Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung am Ermlandweg zusätzlich 70 – 75 Betreuungsplätze für die Bezirke Kin- derhaus und Mitte geschaffen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens- jahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jah- ren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Zielwerte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn- wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ for- ciert. Mit der Errichtung Kindertageseinrichtung am Ermlandweg werden die u3- und ü3-Bedarfe für die Bezirke Kinderhaus und Mitte ausgebaut. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind bei vier Gruppen Finanzmittel für Inven- tar und Möblierung in Höhe von max. 240.000 € erforderlich. Für die Ausstattung werden gegebe- nenfalls Bundes-/Landesmittel beantragt, soweit entsprechende Förderprogramme vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Ab dem Jahr 2024 fallen p. a. Betriebskosten in Höhe von rd. 852.111 € (für 2023 anteilig: 491.897 €) an. Der städtische Zuschuss reduziert sich, um den bei der Vergabe der Trägerschaft festgesetz- ten Trägeranteil. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 306.760 € (für 2023 anteilig: 177.083 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 102.253 € (für 2023 anteilig: 59.028 €) gegenüber. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22 – 26 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü- ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh- ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs- tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita- ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi- gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli- che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Anlage 1 Lageplan
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Druckansicht Maßstab 1 : 4004 Datum: 17.01.2018 Notizen: © Stadt Münster H 5761 731 R 3404 392 R 3405 018 H 5762 610 0 50 100 Meter
Beschlussvorlage
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V/0679/2018 V/0679/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Ermlandweg in Kinderhaus zur Versorgung von Bedarfen in Kinderhaus und Mitte Beratungsfolge 04.09.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 05.09.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 19.09.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit vier Gruppen am Ermlandweg zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsa n- gebote für die Bezirke Kinderhaus und Mitte zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die künftige Einrichtung für folgende Rahmenstruktur g e- plant ist 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2 - 6 Jahren (G1) 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0 - 3 Jahren (G2) 1 Gruppe für 20 - 25 Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren (G3) und insgesamt mindestens 70 - 75 Plätze umfasst, davon 22 u3 - Plätze und 48 - 53 ü3 - Plät- ze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent- lichen Betreuung von 45 Stunden ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e- treuung von 25 Stunden u nd 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) fl e- xibel angeboten werden. Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im Juni 2023 erfolgen. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 30.07.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Sroka, Frau Eschert, Frau Kratz-Trutti Telefon: 492-5777 SrokaS@stadt-muenster.de - 2 - V/0679/2018 3. Die Errichtung der Kindertageseinrichtung erfolgt durch einen noch zu benennenden Investo r. Vorbehaltlich der noch zu treffenden Beschlussfassung der politischen Gremien zur Vermar k- tung des Grundstücks Ermlandweg (Vorlage erfolgt durch das Amt für Immobilienmanag e- ment) wird das Amt für Immobilienmanagement zeitnah ein Investorenauswahlverfahre n durchführen. 4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe b e- treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen zu vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rec htzeitig vor Inbetriebnahme den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägervergabe prüft, ob ein Bedarf besteht, die Kita in das Programm „ExtraZeit“ zu integrieren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen. II. Finanzielle Auswirkungen: Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind bei vier Gruppen Finanzmittel für Inventar und Möblierung in Höhe von max. 240.000 € erforderlich. Für die Ausstattung werden gegebenenfalls Bundes-/Landesmittel beantragt, soweit entsprechende Förderprogramme vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Ab dem Jahr 2024 fallen p. a. Betriebskosten in Höhe von rd. 852.111 € (für 2023 anteilig: 491.897 €) an. Der stä dtische Zuschuss reduziert sich um den bei der Vergabe der Trägerschaft festgesetzten Trägeranteil. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 306.760 € (für 2023 anteilig: 177.083 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 102.253 € (für 2023 anteilig: 59.028 €) gegenüber. III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a- ren Zuwendungen 0210 Zusch.z.Ausbau KiTa-Betr. 2023 240.000 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2023 2024 ff. 177.893 306.760 Landeszu- schüsse zu den Betriebskosten* Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s- entgelte 2023 2024 ff. 59.028 102.253 Elternbeiträge (Kita) - 3 - V/0679/2018 Aufwendungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 15 Transferaufwendungen 2023 2024ff. 491.897 852.111 Betriebskos- tenzuschüsse für Kitas freier Träger * *maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua- tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso- weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan- entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmä ßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2023 ff. erfolgt. Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation: Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages- betreuungsplatz. Am Ermlandweg in Kinderhaus entstehen neue Wohneinheiten. Im Rahmen der Planungen ist es möglich, an diesem Standort eine viergruppige Kita zu entwickeln. Diese Kita soll die entstehenden Bedarfe in Kinderhaus und insbesondere in Mitte-Nord abdecken. Im Bereich Mitte beträgt die u3 - Versorgungsquote zum Kitajahr 2018/2019 43,5 % (1.406 Plätze für 3.235 Kinder). Für die ü3 - Kinder liegt die Versorgungsquote derzeit bei 105,6 % (2.428 Plätze für 2.299 Kinder). Damit liegt die Versorgungsquote der u3 - Kinder unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Bereits jetzt können die Nachfragen nach Betreuungsplätzen für u3 - Kinder in Münster-Mitte nicht abgedeckt werden. Im Stadtbezirk Mitte stehen aktuell auch nach intensiver Suche du rch die Verwaltung keine geeign e- ten liegenschaftlichen Optionen für den vollumfänglichen und bedarfsgerechten Ausbau von Betre u- ungsplätzen zur Verfügung. Der Kitastandort am Ermlandweg befindet sich im Stadtteil Kinderhaus an der Nahtstelle zur Inne n- stadt. Die Anbindung der Kita zum Bezirk Mitte ist durch die günstige Lage in unmittelbarer Nähe zur Grevener Straße optimal gegeben, so dass insbesondere Familien aus den Stadtbereichen Mitte - Nord und Altstadt diese Kita gut und zeitnah erreichen können. Daher sollen die hier geschaffenen Plätze für die Versorgung der Betreuungsbedarfe im Bezirk Mitte bereitgestellt werden. Die vor Ort neu entstehenden Bedarfe der anliegenden Bewohner aus Kinderhaus werden ebenfalls berücksichtigt. Laut kleinräumiger Bevölkerungsprognose ist mit einem weiteren Anstieg der u3 - und ü3 - Kinder in den nächsten Jahren zu rechnen. Die Kinderzahlen in Mitte liegen im u3-Bereich zum Jahresende 2017 bereits 97 Kinder über dem prognostizierten Wert für das Jahr 2020. Dieser Anstieg wird weitere Bedarfe an Betreuungsplätzen auslösen, die nicht durch die bestehenden Einrichtungen abgedeckt werden können. - 4 - V/0679/2018 Sowohl für die u3 - als auch für die ü3 - Kinder sind daher dringend weitere Plätze in Kindertagesein- richtungen abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden Bedarfen erforder- lich. Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3 - Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. Die Errichtung dieser Einrichtung dient damit so wohl dem notwendigen u3 - Ausbau, als auch der Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3 - Kinder. 2. Maßnahmenplanung: Entsprechend des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr 583 Kinderhaus -östlich Grevener Straße/südlich Ermlandweg wird an dieser Stelle ein neues Wohnquartier entwickelt, in das eine Ki n- dertageseinrichtung integriert werden soll. Parallel zu dieser Beschlussfassung der Kindertageseinrichtung wird das Amt für Immobilienm a- nagement den politischen Gremien eine Vorlage zur Vermarktung des Grundstücks Ermlandweg vor- legen. Anschließend wird das Amt für Immobilienmanagement zeitnah ein Investorenauswahlverfa h- ren durchführen. Die neue Kindertageseinrichtung wird baulich als viergruppige Einrichtung mit 22 u3 - Plätzen und 48 - 53 ü3 - Plätzen errichtet. Ein Raumprogramm und ein Lageplan sind beigefügt. Eine entsprechende Außenfläche steht zur Ver- fügung. 3. Fazit: Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere dringend benötigte Plätze für u3 - und ü3 - Kinder in Mitte-Nord und Kinderhaus geschaffen. Entsprechend der städtebaulichen und demographischen Entwicklung sind weitere Planungen für die Mitte erforderlich. Für Kinderhaus bestehen weitere Planungen an der Regina-Protmann-Straße ( Inbetriebnahme 2019) und im Gebiet südlich Langebusch. i.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Raumprogramm
Anlage 2 Raumprogramm
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Allgemeines Raumprogramm
Entwurf für eine 4-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)
mit Refinanzierungsberechnungen über Mietzahlungen
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm -
ges.
Mindest -
Raum-
Höhe i. L.
Bemerkungen
Vor gesehene Gruppenstruktur in
der Einrichtung
2x GIc = 20 Kinder - 2 - 6 J.
1x GIIc = 10 Kinder - 0 - 3 J.
1x GIIIc = 20 Kinder - 3 - 6 J.
Änderungen können sich
entwurfsbedingt ergeben,
geringe
Raumreduzierungen sind
möglich
Mietvoraussetzungen :
10,68 € im KiTa-Jahr 2018/2019
Anerkennungsfähige Ges. Fläche
= 715 qm
(3 x 185 qm + 1 x 160 qm)
Refinanzierbare Jahresmiete
= 91.634,40 €
(10,68 x 715 x 12)
A1 Gruppenraum 4 45 180
A2 Nebenraum 4 18 72
A3 Wasch-/WC 4 12 48 inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 in WC integrieren
A4 Garderobe 4 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 4 6 24
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 1 20 20
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 4 18 72
A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 1 20 20
A8
Mehrzweck -/Bewegungs raum 1 55 55 mind. 3,5 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
50 1
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 20 20
A11 Personal- D-WC/H-WC
behindertengerecht
2 6 12
A12 Küche 1 17 17
A12a
AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
66
Kindertageseinrichtung gesamt 567
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum 1 für diese Flächen sind noch
ca. 148 qm möglich (i. Zshg.
mit der Mietobergrenze)
B2 Putzraum 1
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
incl. Kinderwagenabstellfläche
B4 Anschlüsse für Waschmaschine
und Trockner vorsehen
C1 Außen-/Spielfläche
ca.
1.200
alle Funktionen sind darin
enthalten
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten
Evtl. im öfftl. Verkehrsraum
Stand 22.02.2018
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (5)
- Grevener Straße
- Regina-Protmann-Straße
- Ermlandweg
- Kinderhaus
- Langebusch
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0679/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.08.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37