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V/0679/2018

Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Ermlandweg in Kinderhaus zur Versorgung von Bedarfen in Kinderhaus und Mitte

Vorlagen 01.08.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.09.2018, TOP 22.3

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1 Lageplan

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 Raumprogramm

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Ansehen

Anlage A

4366 Zeichen

Anlage A zur V/0055/2018 
Kurzüberblick 
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der 
Kindertageseinrichtung am Ermlandweg zusätzlich 70 – 75 Betreuungsplätze für die Bezirke Kin-
derhaus und Mitte geschaffen.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in 
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen 
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens-
jahr.  
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe-
treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen 
auf.  
Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jah-
ren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit 
einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden.  
 
Mit dem Erreichen dieser Zielwerte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden 
Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und  
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn-
wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ for-
ciert.   
 
Mit der Errichtung Kindertageseinrichtung am Ermlandweg werden die u3- und ü3-Bedarfe für die 
Bezirke Kinderhaus und Mitte ausgebaut. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind bei vier Gruppen Finanzmittel für Inven-
tar und  Möblierung in Höhe von max. 240.000 € erforderlich. Für die Ausstattung werden gegebe-
nenfalls Bundes-/Landesmittel beantragt, soweit entsprechende Förderprogramme vorliegen. Bei 
Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend.

Ab dem Jahr 2024 fallen p. a. Betriebskosten in Höhe von rd. 852.111 € (für 2023 anteilig: 491.897 
€) an. Der städtische Zuschuss reduziert sich, um den bei der Vergabe der Trägerschaft festgesetz-
ten Trägeranteil. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 306.760 € 
(für 2023 anteilig: 177.083 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 102.253 € (für 2023 anteilig: 
59.028 €) gegenüber. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gesetzliche Grundlagen:  SGB VIII §§ 22 – 26 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü-
ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh-
ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs-
tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die 
wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der 
sich Münster stellen muss.  
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita-
ausbauplanung.  
Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi-
gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli-
che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von 
Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei.  
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort.

Anlage 1 Lageplan

131 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1 : 4004
Datum: 17.01.2018
Notizen:
© Stadt Münster
H 5761 731
R 3404 392
R 3405 018
H 5762 610
0 50 100
Meter

Beschlussvorlage

9147 Zeichen

V/0679/2018 
V/0679/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Ermlandweg in Kinderhaus zur 
Versorgung von Bedarfen in Kinderhaus und Mitte 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.09.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   05.09.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   19.09.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit vier 
Gruppen am Ermlandweg zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsa n-
gebote für die Bezirke Kinderhaus und Mitte zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die künftige Einrichtung für folgende Rahmenstruktur g e-
plant ist 
 
 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2 - 6 Jahren (G1) 
 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0 - 3 Jahren (G2) 
 1 Gruppe für 20 - 25 Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren (G3) 
 
und insgesamt mindestens 70 - 75 Plätze umfasst, davon 22 u3 - Plätze und 48 - 53 ü3 - Plät-
ze. 
 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent-
lichen Betreuung von 45 Stunden ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e-
treuung von 25 Stunden u nd 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) fl e-
xibel angeboten werden.  
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im Juni 2023 erfolgen. 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
30.07.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Sroka, Frau Eschert, 
Frau Kratz-Trutti 
Telefon: 492-5777 
SrokaS@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0679/2018 
3. Die Errichtung der Kindertageseinrichtung erfolgt durch einen noch zu benennenden Investo r. 
Vorbehaltlich der noch zu treffenden Beschlussfassung der politischen Gremien zur Vermar k-
tung des Grundstücks Ermlandweg (Vorlage erfolgt durch das Amt für Immobilienmanag e-
ment) wird das Amt für Immobilienmanagement zeitnah ein Investorenauswahlverfahre n 
durchführen. 
 
4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe b e-
treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen zu 
vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rec htzeitig vor Inbetriebnahme 
den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 
Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägervergabe 
prüft, ob ein Bedarf besteht, die Kita in das Programm „ExtraZeit“ zu integrieren, um so den 
Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind bei vier Gruppen Finanzmittel für Inventar 
und  Möblierung in Höhe von max. 240.000 € erforderlich. Für die Ausstattung werden gegebenenfalls 
Bundes-/Landesmittel beantragt, soweit entsprechende Förderprogramme vorliegen. Bei Bewilligung 
reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. 
 
Ab dem Jahr 2024 fallen p. a. Betriebskosten in Höhe von rd. 852.111 € (für 2023 anteilig: 491.897 €) 
an. Der stä dtische Zuschuss reduziert sich  um den bei der Vergabe der Trägerschaft festgesetzten 
Trägeranteil. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 306.760 € (für 
2023 anteilig: 177.083 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 102.253 € (für 2023 anteilig: 59.028 
€) gegenüber.  
 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a-
ren Zuwendungen 
   
 0210  Zusch.z.Ausbau 
KiTa-Betr. 
2023 240.000  
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2023 
2024 ff. 
177.893 
306.760 
Landeszu-
schüsse zu den 
Betriebskosten* 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s-
entgelte 
2023 
2024 ff. 
59.028 
102.253 
Elternbeiträge 
(Kita)

- 3 - 
V/0679/2018 
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
 15 Transferaufwendungen 
 
2023 
2024ff. 
491.897 
852.111 
Betriebskos-
tenzuschüsse 
für Kitas freier 
Träger * 
*maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur 
 
Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua-
tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso-
weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan-
entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmä ßige Belastung der 
kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2023 ff. erfolgt. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
1.   Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages-
betreuungsplatz. 
 
Am Ermlandweg in Kinderhaus entstehen neue Wohneinheiten. Im Rahmen der Planungen ist es 
möglich, an diesem Standort eine viergruppige Kita zu entwickeln. Diese Kita soll die entstehenden 
Bedarfe in Kinderhaus und insbesondere in Mitte-Nord abdecken. 
 
Im Bereich Mitte beträgt die u3 - Versorgungsquote zum Kitajahr 2018/2019 43,5 % (1.406 Plätze für 
3.235 Kinder). 
Für die ü3 - Kinder liegt die Versorgungsquote derzeit bei 105,6 % (2.428 Plätze für 2.299 Kinder).  
Damit liegt die Versorgungsquote der u3 - Kinder unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Bereits 
jetzt können die Nachfragen nach Betreuungsplätzen für u3 - Kinder in Münster-Mitte nicht abgedeckt 
werden. 
Im Stadtbezirk Mitte stehen aktuell auch nach intensiver Suche du rch die Verwaltung keine geeign e-
ten liegenschaftlichen Optionen für den vollumfänglichen und bedarfsgerechten Ausbau von Betre u-
ungsplätzen zur Verfügung. 
Der Kitastandort am Ermlandweg befindet sich im Stadtteil Kinderhaus an der Nahtstelle zur Inne n-
stadt. Die Anbindung der Kita zum Bezirk Mitte ist durch die günstige Lage in unmittelbarer Nähe zur 
Grevener Straße optimal gegeben, so dass insbesondere Familien aus den Stadtbereichen Mitte -
Nord und Altstadt diese Kita gut und zeitnah erreichen können. Daher sollen die hier geschaffenen 
Plätze für die Versorgung der Betreuungsbedarfe im Bezirk Mitte bereitgestellt werden.  
Die vor Ort neu entstehenden Bedarfe der anliegenden Bewohner aus Kinderhaus werden ebenfalls 
berücksichtigt. 
Laut kleinräumiger Bevölkerungsprognose ist mit einem weiteren Anstieg der u3 - und ü3 - Kinder in 
den nächsten Jahren zu rechnen. Die Kinderzahlen in Mitte liegen im u3-Bereich zum Jahresende 
2017 bereits 97 Kinder über dem prognostizierten Wert für das Jahr 2020.  
Dieser Anstieg wird weitere Bedarfe an Betreuungsplätzen auslösen, die nicht durch die bestehenden 
Einrichtungen abgedeckt werden können.

- 4 - 
V/0679/2018 
 
Sowohl für die u3 - als auch für die ü3 - Kinder sind daher dringend weitere Plätze in Kindertagesein-
richtungen abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden Bedarfen erforder-
lich.  
 
Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3 -
Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 
 
Die Errichtung dieser Einrichtung dient damit so wohl dem notwendigen u3 - Ausbau, als auch der 
Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3 - Kinder. 
 
2.   Maßnahmenplanung: 
 
Entsprechend des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr 583 Kinderhaus -östlich Grevener 
Straße/südlich Ermlandweg wird an dieser Stelle ein neues Wohnquartier entwickelt, in das eine Ki n-
dertageseinrichtung integriert werden soll.  
Parallel zu dieser Beschlussfassung der Kindertageseinrichtung wird das Amt für Immobilienm a-
nagement den politischen Gremien eine Vorlage zur Vermarktung des Grundstücks Ermlandweg vor-
legen. Anschließend wird das Amt für Immobilienmanagement zeitnah ein Investorenauswahlverfa h-
ren durchführen. 
 
Die neue Kindertageseinrichtung wird baulich als viergruppige Einrichtung mit 22 u3 - Plätzen und 48 
- 53 ü3 - Plätzen errichtet. 
 
Ein Raumprogramm und ein Lageplan sind beigefügt. Eine entsprechende Außenfläche steht zur Ver-
fügung. 
 
 
3.   Fazit: 
 
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere dringend benötigte Plätze für u3 - und ü3 
- Kinder in Mitte-Nord und Kinderhaus geschaffen. 
Entsprechend der städtebaulichen und demographischen Entwicklung sind weitere Planungen für die 
Mitte erforderlich. 
Für Kinderhaus bestehen weitere Planungen an der Regina-Protmann-Straße ( Inbetriebnahme 2019) 
und im Gebiet südlich Langebusch. 
 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Raumprogramm

Anlage 2 Raumprogramm

1940 Zeichen

Allgemeines Raumprogramm  
Entwurf für eine 4-Gruppen-Kita 
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.) 
mit Refinanzierungsberechnungen über Mietzahlungen  
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG  
 Bezeichnung  Anzahl  qm  qm -
ges. 
Mindest -
Raum-
Höhe i. L.  
Bemerkungen  
 Vor gesehene Gruppenstruktur in 
der Einrichtung  
2x GIc    = 20 Kinder - 2 - 6 J. 
1x GIIc  = 10 Kinder - 0 - 3 J. 
1x GIIIc = 20 Kinder - 3 - 6 J. 
 
     Änderungen können sich 
entwurfsbedingt ergeben, 
geringe 
Raumreduzierungen sind 
möglich 
 
 Mietvoraussetzungen : 
10,68 € im KiTa-Jahr 2018/2019 
Anerkennungsfähige Ges. Fläche 
= 715 qm  
(3 x 185 qm + 1 x 160 qm) 
Refinanzierbare Jahresmiete 
= 91.634,40 € 
(10,68 x 715 x 12) 
     
A1 Gruppenraum 4 45 180   
A2 Nebenraum 4 18 72   
A3 Wasch-/WC 4 12 48  inkl. Wickelbereiche 
A3a Duschbereich 1    in WC integrieren 
A4 Garderobe 4    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 4 6 24   
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 1 20 20  
 
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 4 18 72   
A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 1 20 20   
A8 
Mehrzweck -/Bewegungs raum  1 55 55 mind. 3,5 m  
A9 Abstellraum MZR 1 10 10   
    50 1   
 Allgemeinräume       
A10 Personalraum 1 20 20   
A11 Personal- D-WC/H-WC 
behindertengerecht 
2   6 12   
A12 Küche 1 17 17   
A12a 
 AR Küche 1 5 5   
A13 Büro Leitung 1 12 12   
    
66    
Kindertageseinrichtung gesamt  567  
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    für diese Flächen sind noch 
ca. 148 qm möglich (i. Zshg. 
mit der Mietobergrenze) 
B2 Putzraum 1    
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 
incl. Kinderwagenabstellfläche 
    
B4 Anschlüsse für Waschmaschine 
und Trockner vorsehen 
     
C1 Außen-/Spielfläche   
ca. 
1.200 
 
alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
   
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     
Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
Stand 22.02.2018

Beratungsverlauf (4)

04.09.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.09.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 11.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 18.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
19.09.2018 Rat
TOP 22.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Grevener Straße
  • Regina-Protmann-Straße
  • Ermlandweg
  • Kinderhaus
  • Langebusch

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Details

Aktenzeichen
V/0679/2018
Typ
Vorlagen
Datum
01.08.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37