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241747-02 ST

Bürgerantrag: Einberufen eines Projektes zur Verbesserung der Notfallrettung

Stellungnahme der Verwaltung 27.11.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, Sitzung am 10.12.2024, TOP 4.10.2

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

2764 Zeichen

Stellungnahme der Verwaltung 
öffentlich 
241747-02 ST 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
 
 
—
—
 
Federführung: 
37 Feuerwehr und Rettungsdienst 
Dezernat: 
Dez. I 
 
04.10.2024 
 
 
 
Bürgerantrag: Einberufen eines Projektes zur 
Verbesserung der Notfallrettung 
 
Beratungsfolge 
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen 
und Bürger 
10.12.2024 Kenntnisnahme 
 
Inhalt der Stellungnahme: 
Die Etablierung einer Ersthelfer-App kann die Dauer des therapiefreien Inter -
valls bei einer Wiederbelebung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes ver -
kürzen. Daher ist die im Bürgerantrag initiierte Einführung aus notfallmedizini -
scher Sicht unbestritten äußerst sinnvoll und somit anzustreben.  
 
Eine landesweit einheitliche Systemlösung ist hierbei aktuell nicht ersichtlich, so 
dass in letzter Zeit auf Initiative einzelner Gebietskörperschaften in NRW erste 
unterschiedliche Systeme zum Einsatz kommen. Zumindest in benachbarten 
Gebietskörperschaften ist hierbei jedoch ein einheitliches System wünschens -
wert. Aufgrund des bestehenden Leitstellenverbundes und der auch sonst en -
gen Zusammenarbeit wurde zwischen der Fachverwaltung der Stadt Bonn und 
des Rhein-Sieg-Kreises das Ziel vereinbart, dass unter Federführung des Krei -
ses ein gemeinsames System eingeführt werden soll. Im Gegenzug ist es Auf -
gabe der Stadt Bonn als Kernträger, eine Telenotarztzentrale für die Region zu 
etablieren.  
 
Aktuell befindet sich die Verwaltung zur Thematik im Austausch mit weiteren 
Gebietskörperschaften hinsichtlich eigener Erfahrungen sowie ggf. zu hebender 
Synergien. Auch sind Fragen zur administrativen und finanziellen Umsetzung in 
der Abstimmung zwischen Kreis- und Stadtverwaltung. Bei dem Ersthelfersys -
tem handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe, die aktuell auch noch nicht im 
Rettungsgesetz NRW etabliert ist. Dies ist im Rahmen der anstehenden Reform 
seitens des Landesgesetzgebers beabsichtigt. Eine Refinanzierung durch die 
Krankenkassen bleibt jedoch fraglich.  
 
Zusammenfassend wird die im Bürgerantrag beschriebene Initiative für eine 
Ersthelfer-App begrüßt, die die Verwaltung in dem bereits eingeschlagenen und 
vorstehend skizzierten Vorgehen bestärkt. Ein konkreter Zeitplan wie auch kon -
krete Umsetzungsszenarien können derzeit noch nicht benannt werden. Hier 
wird die Verwaltung die zuständigen Gremien, den Ausschuss für Umwelt, Kli -
ma und Lokale Agenda sowie den Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- 
und Katastrophenschutz nach Abschluss der Prüfung näher informieren. 
 
Beschlussvorschlag: 
 
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Seite 2  
 
 
—
—
Der Ausschuss nimmt die von der Verwaltung vorgesehene Vorgehensweise 
zur Kenntnis und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. 
 
 
 
 
Anlage/n 
Keine 
 
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Beratungsverlauf (1)

10.12.2024 Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
TOP 4.10.2 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
241747-02 ST
Typ
Stellungnahme der Verwaltung
Datum
27.11.2024
Erstellt
08.02.2026 04:40