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V/0939/2012/1

Kapitalerhöhung bei der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH

Vorlagen 07.12.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2012, TOP 23

Beschlussvorlage

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Hauptvorlage V/0939/2012

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Ansehen

Beschlussvorlage

5583 Zeichen

V/0939/2012/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kapitalerhöhung bei der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.12.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
12.12.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
12.12.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster wird 
ermächtigt, folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
1. Der Vertreter der Stadtwerke Münster GmbH in der Gesellschafterversammlung der Flughafen 
Münster/Osnabrück GmbH wird ermächtigt, die auf der Basis folgender Beschlüsse notwend i-
gen Entscheidungen zu treffen: 
 
1.1 Einer Kapitalerhöhung der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (FMO) um insgesamt 
26,64 Mio. € wird zugestimmt. 
  
1.2 Dem Anteil der Stadtwerke Münster GmbH an dieser Kapitalerhöhung des Flughafen 
Münster/Osnabrück GmbH (FMO) in Höhe von insgesamt 9.539.79 9 € in fünf gleichen 
Jahresraten wird zugestimmt.  Die Zahlung erfolgt ab 2013 und jeweils zum 15. Januar. 
 
1.3  Bis zur endgültigen Vorlage der Genehmigung bzw. Akzeptanz der Kapitalerhöhung 
durch die EU-Kommission wird die Gesellschaft die entsprechenden  Einzahlungen 
der Gesellschafter zunächst als Eigenkapital ersetzendes Darlehen verbuchen und 
für diesen Zeitraum mit einem marktadäquaten Zins in Höhe von 1,99 % den Gesell-
schaftern verzinsen.  
 
2. Die erforderlichen Finanzmittel werden durch Umwidmung der mit Ratsbeschluss vom 
09.11.2005 reservierten Finanzmittel zur Finanzierung der Startbahnverlängerung in Finanzmit-
tel zur Finanzierung der Kapitalerhöhung in Höhe von 9.539.799 € bereitgestellt. 
 
3. Zum Jahresabschluss 2012 erfolgt die letztmalige Inanspruchnahme der gemäß Ratsbeschluss 
vom 09.11.2005 gebildeten Gewinnrücklage zur Startbahnverlängerung als Ergebnisausgleich 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0939/2012/1 
Auskunft erteilt: 
Frau Dr. Janetzki 
Ruf: 
492 20 10 
E-Mail: 
JanetzkiA@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.12.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0939/2012/1 
der Anfang 2012 vorge nommenen Kapitalerhöhung des FMO in Hö he von 1,8 Mio.  €. (Rest 
6,2 Mio. €).  
 
4. Die verbleibende Gewinnrücklage zur Finanzierung der Startbahnverlängerung (6,2 Mio.  €) 
wird in eine allgemeine Gewinnrücklage für Kapitalerhöhungen des FMO umgewandelt und  
dann zum Ergebnisausgleich der weiteren Kapitalerhöhung des FMO bis zum Jahr 2015 sowie 
in Teilen noch in 2016 herangezogen. (3 x 1.907.960 = 5.723.880, 6,2 Mio. – 5,7 Mio. = 0,5 
Mio. Rest) 
 
5. Die aus den Kapitalerhöhungen in 2016 und 2017 resultierenden Ergebni sminderungen der 
Stadtwerke Münster GmbH sollen in dem ab dem Jahr 2016 neu abzuschließenden Manag e-
mentkontrakt mit der Stadt Münster berücksichtigt werden. 
 
 
Begründung: 
 
In der Vorlage für die 133. Sitzung der Gesellschafterversammlung des FMO wird hierz u ausge-
führt:  
 
„Bereits in der ursprünglichen Vorlage zum TOP 5 hatte die Geschäftsführung berichtet, dass am 
03. Dezember ein Gespräch bei der Europäischen Kommission bezüglich der Kapitalerhöhung 
stattfinden wird. An dem Gespräch haben neben Vertretern der Flughafengesellschaft und ihren 
juristischen Beratern sowie des Wirtschaftsprüfers auch Vertreter der Bundesrepublik Deutsc hland 
teilgenommen.  
Inhalt des Gespräches war vor allem die Erläuterung des seitens der Flughafengesellschaft vorg e-
legten Private Investor Tests (PIT), mit dem nachgewiesen werden soll, dass die Gesellschafter 
auf lange Sicht mit ihrer Kapitaleinlage eine angemessene Rendite erwarten und es sich damit 
nicht um eine Beihilfe im Sinne der entsprechenden EU-Leitlinien handelt.  
Aus dem ausführlichen Gespräch mit der Kommission konnten die Vertreter der Flughafengesell -
schaft und der Bundesrepublik Deutschland entnehmen, dass die Wahrscheinlichkeit weite rhin als 
hoch zu beurteilen ist, dass die EU -Kommission den PIT am Ende akzeptieren wird und damit in 
der Konsequenz kein längeres Verfahren über die Zulässigkeitsprüfung einer Beihilfe durchgeführt 
werden muss. Die EU-Kommission hat allerdings in dem Gespräch deutlich gemacht, dass sie nun 
doch noch mehrere Fragen hat und dass nach Beant wortung dieser Fragen der formale Prüfvo r-
gang innerhalb der EU-Kommission noch „einige Wochen/Monate“ dauern wird.  
Für die Flughafengesellschaft und ihre Gesellschafter besteht nun die Problematik, dass die Kap i-
talzuführung (Einzahlung) eigentlich erst zu dem Zeitpunkt umgesetzt werden darf, wenn feststeht, 
dass es sich hier nicht um eine Beihilfe im Sinne des EU -Rechts handelt bzw. die Kommission 
entschieden hat, dass dies eine zulässige Beihilfe ist. Die Klärung dieser  Fragestellung wird nun 
nicht bis zum ursprünglich geplanten Einzahlungstermin (15. Januar 2013) möglich sein. Vor di e-
sem Hintergrund wurde mit der Kommission ein so genannter „Plan B“ besprochen. Die Kommissi-
on hat vorgeschlagen, dass die geplanten Einzah lungen der Gesellschafter zum 15.01.2013 de s-
halb zunächst als ein Eigenkapital ersetzendes Darlehn der Gesel lschafter verbucht werden, die 
dann auch für den Übergangszeitraum bis zum Vorliegen der Genehmigung zwingend marktadä -
quat verzinst werden müssen. Ein marktadäquat verzinstes Gesellschafterdarlehn b edarf keinerlei 
Zustimmungen der Kommission. Zu dem Zeitpunkt, wo die Genehmigung der EU-Kommission vor-
liegt, kann das Eigenkapital ersetzende Darlehn dann sofort in die ursprünglich vorgesehene Kap i-
talrücklage umgewandelt werden.“ 
 
I.V. 
 
gez.  
Reinkemeier 
Stadtkämmerer

Hauptvorlage V/0939/2012

5924 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0939/2012  
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Frau Dr. Janetzki 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kapitalerhöhung bei der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.12.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
12.12.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
12.12.2012 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster wird 
ermächtigt, folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
1. Der Vertreter der Stadtwerke Münster GmbH in der Gesellschafterversammlung der Flughafen 
Münster/Osnabrück GmbH wird ermächtigt, die auf der Basis folgender Beschlüsse notwendi-
gen Entscheidungen zu treffen: 
 
1.1 Einer Kapitalerhöhung der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (FMO) um insgesamt 
26,64 Mio. € wird zugestimmt. 
  
1.2 Dem Anteil der Stadtwerke Münster GmbH an dieser Kapitalerhöhung des Flughafen 
Münster/Osnabrück GmbH (FMO) in Höhe von insgesamt 9.539.799 € in fünf gleichen 
Jahresraten wird zugestimmt.  Die Zahlung erfolgt ab 2013 und jeweils zum 15. Januar. 
 
2. Die erforderlichen Finanzmittel werden durch Umwidmung der mit Ratsbeschluss vom 
09.11.2005 reservierten Finanzmittel zur Finanzierung der Startbahnverlängerung in Finanzmit-
tel zur Finanzierung der Kapitalerhöhung in Höhe von 9.539.799 € bereitgestellt. 
 
3. Zum Jahresabschluss 2012 erfolgt die letz tmalige Inanspruchnahme der gemäß Ratsbeschluss 
vom 9.11.2005 gebildeten Gewinnrücklage zur Startbahnverlängerung als Ergebnisausgleich 
der Anfang 2012 vorgenommenen Kapitalerhöhung des FMO in Höhe von 1,8 Mio. €. (Rest 6,2 
Mio. €).  
 
 
 
 
 
492 20 10 
 
E-Mail: 
JanetzkiA@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.11.2012 
V/0939/2012

- 2 - 
 
 
4. Die verbleibende Gewinnrücklage zur Finanzierung der Startbahnverlängerung (6,2 Mio. €) 
wird in eine allgemeine Gewinnrücklage für Kapitalerhöhungen des FMO umgewandelt und  
dann zum Ergebnisausgleich der weiteren Kapitalerhöhung des FMO bis zum Jahr 2015 sowie 
in Teilen noch in 2016 herangezogen. (3 x 1.907.960 = 5.723.880, 6,2 Mio. – 5,7 Mio. = 0,5 
Mio. Rest) 
 
5. Die aus den Kapitalerhöhungen in 2016 und 2017 resultierenden Ergebnisminderungen der 
Stadtwerke Münster GmbH sollen in dem ab dem Jahr 2016 neu abzuschließenden Manage-
mentkontrakt mit der Stadt Münster berücksichtigt werden. 
 
 
Begründung: 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH ist eine 100 %-ige Tochter der Stadt Münster. 1984 wurden die 
Anteile der Stadt Münster an der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH auf die Stadtwerke über-
tragen. Dabei wurde beschlossen, dass die Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH bei 
der künftigen Ausübung ihrer Gesellschafterrechte wichtige Angelegenheiten der Stadt Münster 
zur Entscheidung vorzulegen hat (Vorlage V/0280/198484 + Ergänzung). 
 
In der Aufsichtsratsvorlage zur Sitzung am 12. Dezember 2012 wird dazu ausgeführt: 
 
„Der FMO hat in den vergangenen Jahren mit der Errichtung des Terminals 2 sowie der Erweite-
rung des Vorfelds und weiterer Gebäude (z.B. Cargo-Gebäude) umfangreiche Investitionen durch-
geführt. Als Konsequenz dieser erheblichen Eigeninvestitionen ergibt sich, dass die Kapitalkosten 
(Abschreibungen und Zinsen) für diese Investitionen die Gesellschaft sehr stark belasten. Aus der 
Gewinn- und Verlustrechnung des abgeschlossenen Jahres 2011 ist zu entnehmen, dass das Jah-
resergebnis durch einen Betrag von über 4 Mio. € an Abschreibungen zuzüglich eines Betrages 
von ebenfalls über 4 Mio. € an Zinsen belastet wird. 
 
Allein durch die Zinsbelastung (4 Mio. €) nimmt die FMO GmbH hiermit einen Spitzenwert in Rela-
tion zu vergleichbaren Flughäfen ein. So hat z. B. der Flughafen Paderborn/Lippstadt eine jährliche 
Zinsbelastung von nur 0,46 Mio. € (Jahresabschluss 2010) und der Flughafen Bremen von ledig-
lich 1,89 Mio. € (Jahresabschluss 2010). 
 
Der FMO verfügt über eine Eigenkapitalquote von ca. 22%. Im Schnitt der Flughafenbranche liegt 
eine Eigenkapitalquote von ca. 40% vor, einzelne Flughäfen haben sogar eine Quote von bis zu 
70%. 
 
Um der im Branchenvergleich unterdurchschnittlichen Eigenkapitalausstattung des FMO entge-
genzuwirken und die Zinsbelastung aus Fremdkapital zu reduzieren, hat die Gesellschafterver-
sammlung  des FMO in seiner 132. Sitzung beschlossen, die zur Durchführung einer Kapitalerhö-
hung mit einem Gesamtvolumen von € 26,64 Mio. notwendigen Beschlüsse in den jeweils eigenen 
Gremien herbeizuführen. Die Kapitalerhöhung soll in 5 gleichen Tranchen in den Jahren 2013 - 
2017 jeweils zum 15. Januar umgesetzt werden. 
 
Die Stadtwerke Münster als Gesellschafter des FMO tragen zur Finanzierung der entsprechenden 
Kapitalerhöhungen entsprechend ihrer Beteiligungsquote bei. Auf Seiten der Stadtwerke entstehen 
dadurch jeweils in gleicher Höhe Belastungen der laufenden Jahresergebnisse, da der Beteili-
gungsbuchwert in Höhe der Kapitalerhöhungen in der Bilanz der Stadtwerke Münster handels-
rechtlich abzuschreiben ist.“ 
 
 
 
 
V/0939/2012

- 3 - 
V/0939/2012 
 
 
Die Finanzierung der entsprechenden Kapitalerhöhung durch die Stadtwerke Münster GmbH er-
folgt durch Umwidmung der mit Ratsbeschluss vom 09.11.2005 reservierten Finanzmittel zur Fi-
nanzierung der Startbahnverlängerung in Höhe von 9.539.799 €. 
 
Die Ergebnisbelastung soll in den Jahren 2013 bis 2015 und anteilig in 2016 durch Auflösung der 
mit Ratsbeschluss vom 09.11.2005 gebildeten Gewinnrücklage zum Ergebnisausgleich für die Ka-
pitalzuführungen an den FMO zur Finanzierung der Startbahnverlängerung, die in eine allgemeine 
Gewinnrücklage für Kapitalerhöhungen des FMO umgewandelt wird, ausgeglichen werden. 
 
Die aus den Kapitalerhöhungen 2016 und 2017 resultierenden Ergebnisminderungen sollen in dem 
ab 2016 abzuschließenden Managementkontrakt berücksichtigt werden. 
 
 
I. V. 
 
 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (3)

12.12.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.1 Vorberatung
Zur Sitzung
12.12.2012 Hauptausschuss
TOP 22 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.12.2012 Rat
TOP 23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0939/2012/1
Typ
Vorlagen
Datum
07.12.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37