V/0054/2025
Übertragung von Grundstücken an die Wohn +Stadtbau GmbH
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Beschlussvorlage
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V/0054/2025 V/0054/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Übertragung von Grundstücken an die Wohn + Stadtbau GmbH Beratungsfolge 26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 02.07.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat beschließt, über das 50-Millionen-Euro-Paket hinaus, weitere Übertragungen von Grundstücken an die Wohn + Stadtbau GmbH (W+S) vorzunehmen. 2. Der Ratsantrag „Wohn + Stadtbau weiterhin mit Eigenkapital stärken – Fortsetzung des 50- Mio-Euro-Pakets ab dem Jahr 2025“ vom 05.12.2023 der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen/GAL, der SPD-Fraktion, der Ratsgruppe Volt und der Internationalen Fraktion Die PAR- TEI/ÖDP (A-R/0070/2023), ist mit Beschluss dieser Vorlage erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Übertragung erfolgt als Einlage in das Eigenkapital der Wohn + Stadtbau GmbH. Begründung: Ausgangslage: Die Verwaltung wurde mit Beschluss des Haushaltsbegleitantrags „Wohn + Stadtbau mit 50 Mio. Euro Eigenkapital stärken“ im Zuge der Etatberatung en zum Haushalt 2022 beauftragt, der W+S Grund- stücke im Wert von 50 Mio. Euro zu übertragen. Bisher wurden im Rahmen dieses „50 Mio. -Euro-Paketes“ Grundstücke mit einem Volumen von ca. 34 Mio. Euro an die W+S übertragen (Gescherweg 87, Alte Mauritzschule, Grundstücke im Baugebiet „Kinderhaus – Langebusch/Westhoffstraße“ sowie das Baugebiet „Handorf – Hobbeltstra- ße/Kirschgarten/Heriburgstraße“). Die Übertragung weiterer Grundstücke in den Baugebieten „Al- Amt für Immobilienmanagement 02.06.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Bäcker Telefon: 492-2434 BaeckerH@stadt- muenster.de - 2 - V/0054/2025 bachten – Südlich Weseler Straße/Östlich Hohe Geist“ u nd „Amelsbüren – Nordwestlich Am Dorn- busch“ mit einem Volumen von ca. 22 Mio. Euro wurde bereits beschlossen. Auch wenn die Übertra- gungswerte dieser Grundstücke noch nicht final vereinbart sind, wird mit Abschluss dieser Übertra- gungen das 50-Millionen-Euro-Paket ausgeschöpft sein. zu Beschlusspunkt 1: Mit der W+S hat die Verwaltung eine verlässliche Vertragspartnerin, mit der sie frühzeitig die Planun- gen und Vertragsinhalte ämterübergreifend abstimmen kann. Zudem kann durch die Vergabe von Grundstücken an die W+S das Preisniveau des Immobilienmarktes in Münster mittelbar beeinflusst werden. Die Preise bleiben auch nach Auslaufen der Belegungs- und Mietpreisbindung der öffentli- chen Wohnraumförderungen hinaus gemäßigt, da die W+S auch frei finanzierte Wohnun gen dauer- haft zu fairen Preisen vermietet. Die Weiterveräußerung der Immobilien durch die W+S an Dritte ist ausgeschlossen bzw. nur mit Zu- stimmung des Rates möglich. Dies und die gedämpften Mieten tragen zur Stabilisierung des Mietni- veaus in Münster bei. Die Übertragung von Grundstücken an die W+S stellt insofern eine Ergänzung zur allgemeinen Vergabepraxis städtischer Grundstücke dar. Des Weiteren wird durch die Möglichkeit der Übertragung weiterer Grundstücke an die W+S der Tat- sache Rechnung getragen, dass die Nachfrage von Investierenden an Mehrfamilienhausgrundstü- cken in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen ist. Zuletzt wurden drei Mehrfamilienhausgrund- stücke im Baugebiet „Kinderhaus – Langebusch/Westhoffstraße“ zweimal an Investierende ausge- schrieben. Trotz deutlich verbesserter Ausschreibungskonditionen, sind auch bei der zweiten Aus- schreibung keine Bewerbungen für diese Grundstücke eingegangen. Die Möglichkeit der Grundstück- sübertragung an die W+S ist daher ein Mittel, der weiterhin hohen Nachfrage an bezahlbarem Wohn- raum nachzukommen. Die Übertragung von einzelnen Grundstücken oder Grundstückspaketen an die W+S wird dem Rat weiterhin vorab zur Entscheidung vorgelegt. Damit die W+S auch in Zukunft vermehrt günstigen Wohnraum errichten kann, legen Verwaltung und W+S nach Absprache fest, welche Grundstücke an die W+S übertragen werden sollen. Dabei wird die W+S in aktuellen und künftigen Baugebieten frühzeitig in die Planung einbezogen, um geeignete Grundstücke für eine Übertragung auswählen zu können. Dabei kann insbesondere auf das aktuelle Baulandprogramm zurückgegriffen werden. zu Beschlusspunkt 2: Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-Fraktion, der Ratsgruppe Volt und der Internationalen Fraktion Die PARTEI/ÖDP zu bearbeiten (Anlage 2). Ziel des Ratsantrages vom 05.12.2023 ist eine weitere Stärkung der W+S durch Eigenka- pital. Durch die Übertragung weiterer Grundstücke über das 50 -Mio-Euro-Paket hinaus, wird diesem Antrag entsprochen, sodass dieser mit Beschluss dieser Vorlage erledigt ist. i.V. gez. Minas Stadtrat - 3 - V/0054/2025 Anlagen: Anlage A Anlage 1: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-Fraktion, der Ratsgruppe Volt und der Internationalen Fraktion Die PARTEI/ÖDP an den Rat (A-R/0070/2023)
Anlage A
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Anlage A zur V/0054/2025 Kurzüberblick Übertragung von Grundstücken an die Wohn + Stadtbau GmbH über das 50-Mio.-Euro-Paket hinaus. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist es, Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterzuentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität, mit breitem Freizeit- und Sportqualität, mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell- schaft. Finanzierung Produktgruppe: 01 11 15 01 Immobilienmanagement Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig In dem 2013 durch den Rat der Stadt Münster beschlossenen „Kommunalen Handlungskonzept Wohnen – Grundzüge und Weichenstellungen“ (V/0593/2013) sind verschiedenen Handlungsfel- der entwickelt worden, die wieder zu einem ausgeglichenen Wohnungsmarkt führen sollen. Die aktive Entwicklung von Wohnbauland soll unter Berücksichtigung der wohnungs- und sozial- strukturellen Ziele erfolgen und weiterentwickelt werden. Mit diesem Verfahrensbeschluss soll die Wohnraumentwicklung in Münster entsprechend der gel- tenden Ratsbeschlüsse zur Vermarktung von städtischen Grundstücken gesteuert und umgesetzt werden. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Im Sinne einer klimagerechten Stadtentwicklung sollen Neubauvorhaben klimaschonend, ener- gie- und ressourcensparend umgesetzt werden. Daher wird von den künftigen Käufern bzw. Erb- bauberechtigen eine wirtschaftlich und ökologisch optimierte Kombination von Maßnahmen zum Wärmeschutz, zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Verwendung nachhaltiger Baustoffe erwartet („Münsters Standard für klimagerechtes Bauen“ – V/0434/2021/2 und V/0319/2022).
Anlage 1
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0070/2023 BÜNDNIS 90 [DM rünster] DIE DIE GRÜNEN AN” sp VOolIE ..- 1ppATei & ÖDP RATS RAR TON PZM MÜNSTER im Rat der Senat Minute Münster, 05.12.2023 Ratsantrag Wohn+Stadtbau weiterhin mit Eigenkapital stärken - Fortsetzung des 50-Mio-Euro- Pakets ab dem Jahr 2025 Der Rat möge beschließen: 1. Die Wohn+Stadtbau GmbH (W+S) soll nach der Stärkung des Eigenkapitals mit der Einlage von Grundstücken in Höhe von insgesamt 50 Millionen Euro auch über das Jahr 2024 hinaus mit weiterem Eigenkapital gestärkt werden. 2. Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Stadtverwaltung beauftragt, zusammen ‚mit der Wohn+Stadtbau GmbH bis im Laufe des Jahres 2024 einen Plan vorzulegen. welche Grundstücke geeignet sein können, die Wohn+Stadtbau GmbH weiterhin mit Eigenkapital zu stärken. Dabei werden folgende Faktoren beachtet: a. Baureife Grundstücke sind eine Grundvorraussetzung für weitere Bautätigkeiten im preisgedämpften Wohnungsmarkt, jedoch ist die Wohn+Stadtbau GmbH auch in der Lage, noch nicht erschlossene Grundstücke zu entwickeln. b. Die Grundstückseinlagen müssen für eine Quartiersentwicklung geeignet sein und zügig sowie pragmatisch in den kommenden Jahren an die Wohn+Stadtbau GmbH übertragen werden. c. Eingelegte Grundstücke sollen grundsätzlich nicht verkauft werden. Ausnahmen sind für durch die W+S zu erschließende Grundstücke möglich oder wenn dies aus anderen Gründen für die Eigenkapitalbildung zwingend erforderlich ist und bedürfen einer Genehmigung beim Beschluss zur Übertragung oder im Nachgang durch den für Liegenschaftsangelegenheiten zuständigen Ausschuss. Begründung Die Wohn+Stadtbau GmbH leistet einen starken Beitrag Zur Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums in Münster. \ Damit die Wohn-und Stadtbau auch weiterhin und vermehrt günstigen Wohnraum errichten kann, wurde eine Kapitaleinlage in Höhe von 50 Millionen Euro mit Hilfe der Einlage von Grundstücken in die städtische Tochter Wohn+Stadtbau GmbH beschlossen. Dieses Paket unterstützt die Wohn + Stadtbau GmbH besonders in den Krisen am Wohnungsmarkt, sodass sie keine Pause bei Bautätigkeiten einlegen musste. Diese Unterstützung greift gleich doppelt, weil die Gesellschaft nicht nur ein höheres Eigenkapital erhält sondern auch direkt Grundstücke für den Wohnungsbau. Die schnelle Umsetzung des ersten „50- Millionen-Pakets” durch die Verwaltung und der voraussichtliche Abschluss schon im Jahr 2024 ist deshalb ein gutes Zeichen. Münster wird auch in den kommenden Jahren weiter für bezahlbaren Wohnraum sorgen müssen. Deshalb ist es wichtig, die Fortsetzung des 50-Millionen-Euro-Pakets über das Jahr 2024 hinaus jetzt anzugehen. gez. gez. Sylvia Rietenberg Lia Kirsch Albert Wenzel und Fraktion und Fraktion j gez. Helene Goldbeck Martin Grewer gez. Michael Krapp Lars Nowak Dr. Georgios Tsakalidis
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (8)
- Gescherweg 87
- Westhoffstraße
- Heriburgstraße
- Weseler Straße
- Kirschgarten
- Kinderhaus
- Langebusch
- Hohe Geist
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0054/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.04.2025
- Erstellt
- 30.01.2025 07:51