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V/0054/2025

Übertragung von Grundstücken an die Wohn +Stadtbau GmbH

Vorlagen 25.04.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2025, TOP 56

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage 1

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Beschlussvorlage

5028 Zeichen

V/0054/2025 
V/0054/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Übertragung von Grundstücken an die Wohn + Stadtbau GmbH 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   02.07.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beschließt, über das 50-Millionen-Euro-Paket hinaus, weitere Übertragungen von 
Grundstücken an die Wohn + Stadtbau GmbH (W+S) vorzunehmen. 
 
2. Der Ratsantrag „Wohn + Stadtbau weiterhin mit Eigenkapital stärken – Fortsetzung des 50-
Mio-Euro-Pakets ab dem Jahr 2025“ vom 05.12.2023 der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen/GAL, der SPD-Fraktion, der Ratsgruppe Volt und der Internationalen Fraktion Die PAR-
TEI/ÖDP (A-R/0070/2023), ist mit Beschluss dieser Vorlage erledigt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Übertragung erfolgt als Einlage in das Eigenkapital der Wohn + Stadtbau GmbH.  
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage: 
 
Die Verwaltung wurde mit Beschluss des Haushaltsbegleitantrags „Wohn + Stadtbau mit 50 Mio. Euro 
Eigenkapital stärken“ im Zuge der Etatberatung en zum Haushalt 2022 beauftragt, der W+S Grund-
stücke im Wert von 50 Mio. Euro zu übertragen.  
Bisher wurden im Rahmen dieses „50 Mio. -Euro-Paketes“ Grundstücke mit einem Volumen von ca. 
34 Mio. Euro an die W+S übertragen (Gescherweg 87, Alte Mauritzschule, Grundstücke im Baugebiet 
„Kinderhaus – Langebusch/Westhoffstraße“ sowie das Baugebiet „Handorf – Hobbeltstra-
ße/Kirschgarten/Heriburgstraße“). Die Übertragung weiterer Grundstücke in den Baugebieten „Al-
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
02.06.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Bäcker 
Telefon: 492-2434 
BaeckerH@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0054/2025 
bachten – Südlich Weseler Straße/Östlich Hohe Geist“ u nd „Amelsbüren – Nordwestlich Am Dorn-
busch“ mit einem Volumen von ca. 22 Mio. Euro wurde bereits beschlossen. Auch wenn die Übertra-
gungswerte dieser Grundstücke noch nicht final vereinbart sind, wird mit Abschluss dieser Übertra-
gungen das 50-Millionen-Euro-Paket ausgeschöpft sein. 
 
zu Beschlusspunkt 1: 
 
Mit der W+S hat die Verwaltung eine verlässliche Vertragspartnerin, mit der sie frühzeitig die Planun-
gen und Vertragsinhalte ämterübergreifend abstimmen kann. Zudem kann durch die Vergabe von 
Grundstücken an die W+S das Preisniveau des Immobilienmarktes in Münster mittelbar beeinflusst 
werden. Die Preise bleiben auch nach Auslaufen der  Belegungs- und Mietpreisbindung der öffentli-
chen Wohnraumförderungen hinaus gemäßigt, da die W+S auch frei finanzierte Wohnun gen dauer-
haft zu fairen Preisen vermietet.  
 
Die Weiterveräußerung der Immobilien durch die W+S an Dritte ist ausgeschlossen bzw. nur mit Zu-
stimmung des Rates möglich.  Dies und die gedämpften Mieten tragen zur Stabilisierung des Mietni-
veaus in Münster bei. Die Übertragung von Grundstücken an die W+S stellt insofern eine Ergänzung 
zur allgemeinen Vergabepraxis städtischer Grundstücke dar.  
 
Des Weiteren wird durch die Möglichkeit der Übertragung weiterer Grundstücke an die W+S der Tat-
sache Rechnung getragen,  dass die Nachfrage von Investierenden an Mehrfamilienhausgrundstü-
cken in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen ist. Zuletzt wurden drei Mehrfamilienhausgrund-
stücke im Baugebiet „Kinderhaus – Langebusch/Westhoffstraße“ zweimal an Investierende ausge-
schrieben. Trotz deutlich verbesserter Ausschreibungskonditionen, sind auch bei der zweiten Aus-
schreibung keine Bewerbungen für diese Grundstücke eingegangen. Die Möglichkeit der Grundstück-
sübertragung an die W+S ist daher ein Mittel, der weiterhin hohen Nachfrage an bezahlbarem Wohn-
raum nachzukommen.  
 
Die Übertragung von einzelnen Grundstücken oder Grundstückspaketen an die W+S wird dem Rat 
weiterhin vorab zur Entscheidung vorgelegt.  
 
Damit die W+S auch in Zukunft vermehrt günstigen Wohnraum errichten kann, legen Verwaltung und 
W+S nach Absprache fest, welche Grundstücke an die W+S übertragen werden sollen. Dabei wird 
die W+S in aktuellen und künftigen Baugebieten frühzeitig in die Planung einbezogen, um geeignete 
Grundstücke für eine Übertragung auswählen zu können. Dabei kann insbesondere auf das aktuelle 
Baulandprogramm zurückgegriffen werden. 
  
 
zu Beschlusspunkt 2: 
 
Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der 
SPD-Fraktion, der Ratsgruppe Volt und der Internationalen Fraktion Die PARTEI/ÖDP zu bearbeiten 
(Anlage 2). Ziel des Ratsantrages vom 05.12.2023 ist eine weitere Stärkung der W+S durch Eigenka-
pital. Durch die Übertragung weiterer Grundstücke über das 50 -Mio-Euro-Paket hinaus, wird diesem 
Antrag entsprochen, sodass dieser mit Beschluss dieser Vorlage erledigt ist.  
 
 
i.V. 
gez. 
 
Minas 
Stadtrat

- 3 - 
V/0054/2025 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-Fraktion, der Ratsgruppe Volt 
und der Internationalen Fraktion Die PARTEI/ÖDP an den Rat (A-R/0070/2023)

Anlage A

2098 Zeichen

Anlage A zur V/0054/2025 
Kurzüberblick 
Übertragung von Grundstücken an die Wohn + Stadtbau GmbH über das 50-Mio.-Euro-Paket 
hinaus. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist es, Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterzuentwickeln: 
 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität, 
 mit breitem Freizeit- und Sportqualität, 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell-
schaft. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 01 11 
15 01 
Immobilienmanagement 
Anteile an Unternehmen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
In dem 2013 durch den Rat der Stadt Münster beschlossenen „Kommunalen Handlungskonzept 
Wohnen – Grundzüge und Weichenstellungen“ (V/0593/2013) sind verschiedenen Handlungsfel-
der entwickelt worden, die wieder zu einem ausgeglichenen Wohnungsmarkt führen sollen. Die 
aktive Entwicklung von Wohnbauland soll unter Berücksichtigung der wohnungs- und sozial-
strukturellen Ziele erfolgen und weiterentwickelt werden. 
Mit diesem Verfahrensbeschluss soll die Wohnraumentwicklung in Münster entsprechend der gel-
tenden Ratsbeschlüsse zur Vermarktung von städtischen Grundstücken gesteuert und umgesetzt 
werden. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Im Sinne einer klimagerechten Stadtentwicklung sollen Neubauvorhaben klimaschonend, ener-
gie- und ressourcensparend umgesetzt werden. Daher wird von den künftigen Käufern bzw. Erb-
bauberechtigen eine wirtschaftlich und ökologisch optimierte Kombination von Maßnahmen zum 
Wärmeschutz, zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Verwendung nachhaltiger Baustoffe 
erwartet („Münsters Standard für klimagerechtes Bauen“ – V/0434/2021/2 und V/0319/2022).

Anlage 1

2836 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0070/2023

BÜNDNIS 90 [DM rünster]
DIE DIE GRÜNEN AN” sp VOolIE ..- 1ppATei & ÖDP

RATS RAR TON PZM MÜNSTER

im Rat der Senat Minute

Münster, 05.12.2023

Ratsantrag
Wohn+Stadtbau weiterhin mit Eigenkapital stärken - Fortsetzung des 50-Mio-Euro-

Pakets ab dem Jahr 2025

Der Rat möge beschließen:

1. Die Wohn+Stadtbau GmbH (W+S) soll nach der Stärkung des Eigenkapitals mit der Einlage
von Grundstücken in Höhe von insgesamt 50 Millionen Euro auch über das Jahr 2024 hinaus
mit weiterem Eigenkapital gestärkt werden.

2. Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Stadtverwaltung beauftragt, zusammen ‚mit der
Wohn+Stadtbau GmbH bis im Laufe des Jahres 2024 einen Plan vorzulegen. welche
Grundstücke geeignet sein können, die Wohn+Stadtbau GmbH weiterhin mit Eigenkapital zu
stärken. Dabei werden folgende Faktoren beachtet:

a. Baureife Grundstücke sind eine Grundvorraussetzung für weitere Bautätigkeiten im
preisgedämpften Wohnungsmarkt, jedoch ist die Wohn+Stadtbau GmbH auch in der
Lage, noch nicht erschlossene Grundstücke zu entwickeln.

b. Die Grundstückseinlagen müssen für eine Quartiersentwicklung geeignet sein und
zügig sowie pragmatisch in den kommenden Jahren an die Wohn+Stadtbau GmbH
übertragen werden.

c. Eingelegte Grundstücke sollen grundsätzlich nicht verkauft werden. Ausnahmen sind
für durch die W+S zu erschließende Grundstücke möglich oder wenn dies aus
anderen Gründen für die Eigenkapitalbildung zwingend erforderlich ist und bedürfen
einer Genehmigung beim Beschluss zur Übertragung oder im Nachgang durch den
für Liegenschaftsangelegenheiten zuständigen Ausschuss.

Begründung

Die Wohn+Stadtbau GmbH leistet einen starken Beitrag Zur Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums in
Münster. \

Damit die Wohn-und Stadtbau auch weiterhin und vermehrt günstigen Wohnraum errichten kann,
wurde eine Kapitaleinlage in Höhe von 50 Millionen Euro mit Hilfe der Einlage von Grundstücken in die
städtische Tochter Wohn+Stadtbau GmbH beschlossen. Dieses Paket unterstützt die Wohn + Stadtbau
GmbH besonders in den Krisen am Wohnungsmarkt, sodass sie keine Pause bei Bautätigkeiten einlegen
musste.

Diese Unterstützung greift gleich doppelt, weil die Gesellschaft nicht nur ein höheres Eigenkapital erhält
sondern auch direkt Grundstücke für den Wohnungsbau. Die schnelle Umsetzung des ersten „50-
Millionen-Pakets” durch die Verwaltung und der voraussichtliche Abschluss schon im Jahr 2024 ist
deshalb ein gutes Zeichen. Münster wird auch in den kommenden Jahren weiter für bezahlbaren
Wohnraum sorgen müssen. Deshalb ist es wichtig, die Fortsetzung des 50-Millionen-Euro-Pakets über das
Jahr 2024 hinaus jetzt anzugehen.

gez. gez.
Sylvia Rietenberg Lia Kirsch

Albert Wenzel und Fraktion
und Fraktion j

gez.
Helene Goldbeck
Martin Grewer

gez.

Michael Krapp

Lars Nowak

Dr. Georgios Tsakalidis

Beratungsverlauf (3)

26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Hauptausschuss
TOP 55 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
02.07.2025 Rat
TOP 56 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Gescherweg 87
  • Westhoffstraße
  • Heriburgstraße
  • Weseler Straße
  • Kirschgarten
  • Kinderhaus
  • Langebusch
  • Hohe Geist

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Details

Aktenzeichen
V/0054/2025
Typ
Vorlagen
Datum
25.04.2025
Erstellt
30.01.2025 07:51