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V/0211/2025

Digitale Stadt Münster - Bericht zur Gigabit- und Mobilfunkkoordination für die Stadt Münster

Vorlagen 09.04.2025

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Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

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V/0211/2025 
V/0211/2025 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Digitale Stadt Münster - Bericht zur Gigabit- und Mobilfunkkoordination für die Stadt Münster 
 
 
Beratungsfolge 
 
   29.04.2025 Betriebsausschuss der citeq Bericht 
   21.05.2025 Hauptausschuss Bericht 
   21.05.2025 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Digitalisierung prägt mittlerweile alle Lebensbereiche und bleibt eines der zentralen Zukunftsthe-
men. Smartphones, Tablets und Computer sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken, während 
der stetig steigende Datenverbrauch die Notwendigkeit einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur 
weiter erhöht. Ein flächendeckender Ausbau von Glasfasernetzen sowie eine zuverlässige Mobilfunk-
versorgung sind daher essenziell für die Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit un d digitale Teilhabe 
der Stadt Münster. Besonders die aktuelle geopolitische Lage zeigt, wie unverzichtbar stabile digitale 
Kommunikationsmöglichkeiten sind – sowohl für die wirtschaftliche Entwicklung als auch für die Errei-
chung der Klimaschutzziele. 
 
Ziel der Stadt Münster ist es, bis 2030 eine nahezu vollständige Versorgung mit Glasfaseranschlüs-
sen (Fiber -to-the-Home, FTTH) und eine leistungsfähige 5G -Mobilfunkinfrastruktur sicherzustellen. 
Mit der im Jahr 2024 weiterentwickelten Gigabitstrategie der Bund esregierung werden verstärkt An-
reize für den eigenwirtschaftlichen Ausbau gesetzt und staatliche Fördermaßnahmen weiter ange-
passt. Diese Strategie ist auch für Münster von großer Bedeutung, da nicht alle Adressen durch die 
laufenden Ausbauprojekte abgedeckt werden können. In den letzten Jahren konnten durch Förder-
projekte von Bund und Land NRW insgesamt rund 70 Millionen Euro in den Glasfaserausbau im 
Stadtgebiet Münster investiert werden. Der konsequente Ausbau von Glasfaser und Mobilfunk bleibt 
eine zentrale Aufgabe für die kommenden Jahre, um Münster als moderne und digitale Stadt weiter-
zuentwickeln. Weitere Informationen zum Glasfaser - und Mobilfunkausbau können auf der Internet-
seite der citeq eingesehen werden: https://www.citeq.de/internetversorgung-in-muenster. 
 
Glasfaserausbau in den unterversorgten Gebieten „weiße Flecken“ (Adressen <30 Mbit/s) 
Die flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigem Internet ist ein zentraler Bestandteil der Digita-
lisierungsstrategie der Stadt Münster. Besonders in den unterversorgten Gebieten, den sogenannten 
citeq 
 
17.04.2025  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Tebel 
Herr Schlemermeyer 
Telefon: 492-1803 
              492-1506 
Tebel@citeq.de 
schlemermeyer@citeq.de

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„weißen Flecken“, in denen die Internetgeschwindigkeit bislang unter 30 Mbit/s lag, bestand er hebli-
cher Handlungsbedarf (V/0838/2018 i.V.m. V/0396/2022). 
 
Das erste geförderte Glasfaserprojekt für diese Bereiche befindet sich in der finalen Phase. Nach 
Angaben der Stadtwerke Münster sollen alle betroffenen Haush alte und Unternehmen bis Mitte des 
Jahres 2025 aktiv an das Glasfasernetz angeschlossen werden.  Das Ausbauvorhaben umfasst ins-
gesamt 10 Cluster. Derzeit sind die Cluster 4 & 5 (Bereich Industrieweg / Loddenheide sowie östlich 
von Hiltrup) sowie ein Teilgebiet von Cluster 6 (West – Bereich Hiltrup/Amelsbüren) vollständig abge-
schlossen, sodass die Kunden bereits auf dem Netz surfen können. In den kommenden Wochen sol-
len weitere Cluster mit insgesamt rund 1.200 Adressen fertiggestellt werden. Dazu gehören: 
 
 Cluster 1 – Roxel 
 Cluster 2 – Kinderhaus/Zentrum Nord 
 Cluster 3 – Nienberge 
 Cluster 7 – Albachten 
 Cluster 9 – Sprakel/Gimbte 
 Cluster 10 – Wolbeck 
 
Die verbleibenden Cluster 8 & 6 Ost sollen bis Mitte 2025 abgeschlossen sein, womit das Weiße -
Flecken-Projekt seinen finalen Meilenstein erreicht. In diesen Bereichen sind die Tiefbauarbeiten be-
reits zu 80 % abgeschlossen.  Herausforderungen bestehen derzeit insbesondere in der Einholung 
von Genehmigungen, beispielsweise von Eigentümern privater Straßen, sowie in de r Berücksichti-
gung von Abhängigkeiten durch Dritte im Ausbauprozess – etwa bei Baustellen, Bahn- und Brücken-
querungen. 
 Damit wird eine der größten Infrastrukturerweiterungen der letzten Jahre in Münster erfolgreich ab-
geschlossen. Insgesamt umfasst diese A usbaumaßnahme rund 2.200 Adressen, die sich überwie-
gend in den Außenbereichen der Stadt Münster befinden. Um diese Haushalte und Betriebe zu-
kunftssicher zu versorgen, wurden umfangreiche Tiefbauarbeiten durchgeführt: 
 
 Über 400 Kilometer Tiefbau wurden realisiert 
 Über 2.500 Kilometer Glasfaserleitungen wurden verlegt 
 Über 1.100 Kilometer neue Leerrohre wurden geschaffen. 
 
Die Finanzierung dieses Großprojekts erfolgte durch eine gemeinsame Förderung von Bund (50 Pro-
zent), Land NRW  (40 Prozent) und Stadt Münster (10 Prozent). Der Investitionskostenzuschuss be-
trug insgesamt rund 50 Millionen Euro. Mit diesem Projekt wird ein entscheidender Schritt zur digita-
len Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger in Münster vollzogen. Insbesondere für Unternehmen i n 
den betroffenen Außenbereichen ergeben sich durch die neue Glasfaserinfrastruktur erhebliche Vor-
teile hinsichtlich Wettbewerbsfähigkeit und Innovationspotenzial.

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Abbildung 1: Unterversorgte Adressen  (circa 2.200) im Stadtgebiet Münster im Förderprojekt „weiße Flecken“  
 
Glasfaserausbau in den Münsteraner Gewerbegebieten 
Der Glasfaserausbau in den Gewerbegebieten der Stadt Münster hat einen bedeutenden Meilenstein 
erreicht. Im März 2025 wurde das geförderte Ausbauprojekt offiziell abgeschlossen, womit die digitale 
Infrastruktur für Unternehmen in Münster erheblich verbessert wurde. Diese Maßnahme ist ein wichti-
ger Schritt zur flächendeckenden Versorgung mit leistungsfähigem Internet und stärkt die Wettbe-
werbsfähigkeit der ansässigen Unternehmen. 
 
Der geförderte Ausbau (V/0716/2019) startete Ende 2021 und wurde in fünf Cluster unterteilt, die ins-
gesamt 17 Gewerbegebiete umfassten. Zwei der fünf Cluster – darunter die Gewerbegebiete Weseler 
Straße, Siemensstraße und Höltenweg – wurden von der Vodafone GmbH ausgebaut. Die drei weite-
ren Cluster wurden von der Bietergemeinschaft PCIF Münster S.à.r.l., German-Fiber-Solution GmbH 
& Co. KG und NDIX bv  realisiert. Hierzu gehörten die Gewerbegebiete in Amelsbüren, Hiltrup, Nien-
berge, Coerde und Gelmer. Durch den Ausbau erhalten zahlreiche Unternehmen erstmals Zugang zu 
einer leistungsstarken Glasfaserinfrastruktur mit Gigabit -Geschwindigkeiten. Dies stellt sicher, dass 
Münsteraner Gewerbestandorte zukunftsfähig bleiben und s ich optimal an die Anforderungen der 
digitalen Wirtschaft anpassen können. 
Analog zum Förderprojekt für die unterversorgten Gebiete („weiße Flecken“) wurde auch dieses Glas-
faserprojekt durch eine Förderung von Bund (50 Prozent), Land NRW  (40 Prozent) und der Stadt 
Münster (10 Prozent) finanziert. Der Investitionskostenzuschuss belief sich auf rund 6,2 Millionen Eu-
ro. Mit dieser finanziellen Unterstützung wurde es möglich, auch wirtschaftlich weniger attraktive Ge-
biete mit Glasfaser zu erschließen und so eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen.

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Neben den abgeschlossenen Fördermaßnahmen geht der eigenwirtschaftliche Glasfaserausbau wei-
ter. Telekommunikationsunternehmen wie 1&1 Versatel konzentrieren sich derzeit auf die Nachver-
dichtung in bestehenden Gewerbegebieten. Unternehmen, die bislang keinen Glasfaseranschluss 
haben, können diesen nachträglich direkt beim jeweiligen Netzanbieter beantragen. Die Kosten für 
einen nachträglichen Anschluss müssen individuell mit dem Anbieter verhandelt werden.  Durch die 
Kombination aus geförderten und eigenwirtschaftlichen Ausbauprojekten verfügt nun jedes Gewerbe- 
und Industriegebiet in Münster über eine Glasfaserinfrastruktur. Dies ist ein entscheidender Schritt in 
Richtung einer zukunftssicheren, digitalen Stadt und verbessert die Standortbedingungen für Unter-
nehmen erheblich. Die Stadt Münster und die Wirtschaftsförderung Münster werden auch künftig aktiv 
daran arbeiten, Netzanbieter bei neuen Ausbauprojekten sowie bei der Nachverdichtung in Gewerbe-
gebieten zu unterstützen. Ziel ist es, langfristig eine flächendeckende, hochleistungsfähige Glasfaser-
versorgung sicherzustellen, die den steigenden Anforderungen der Digitalisierung gerecht wird.  Mit 
diesem erfolgreichen Abschluss ist Münster seinem Ziel, eine Smart City mit einer leistungsfähigen 
digitalen Infrastruktur zu werden, ein großes Stück nähergekommen. 
 
Glasfaserausbau in den unterversorgten Gebieten „graue Flecken“ (Adressen ohne perspekti-
vischer Gigabitversorgung) 
Während eigenwirtschaftliche und geförderte Projekte bereits viele Stadtteile und Gewerbegebiete 
erschlossen haben, bleiben einige Adressen weiterhin unterversorgt. Um die digitale Infrastruktur 
langfristig sicherzustellen und die flächendeckende Versorgung mit Gigabit -Geschwindigkeiten bis 
2030 zu gewährleisten, hat der Rat der Stadt Münster im April 2024 beschlossen, am letzten großen 
Förderprogramm des Bundes nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 teilzunehmen (V/0017/2024). Diese Ent-
scheidung ermöglicht es, auch die bisher nicht berücksichtigten Haushal te und Unternehmen in das 
Glasfasernetz einzubinden. Die Stadt Münster hat im Markterkundungsverfahren Ende 2023 über-
prüft, welche Adressen in den kommenden Jahren nicht eigenwirtschaftlich mit Gigabit -
Geschwindigkeiten versorgt werden. Rund 1.300 Adressen  in Münster wurden identifiziert, die vor-
rangig in Randlagen und an den Stadtteilgrenzen liegen. Diese Gebiete wurden von Telekommunika-
tionsunternehmen aufgrund wirtschaftlicher Faktoren bislang nicht ausgebaut und haben ohne Förde-
rung keine kurzfristige P erspektive auf eine leistungsfähige Glasfaseranbindung. Um diese Versor-
gungslücke zu schließen, wurde im Sommer 2024 ein europaweites Ausschreibungsverfahren gestar-
tet. Ziel war es, einen geeigneten Telekommunikationsanbieter zu finden, der den geförderten Glas-
faserausbau umsetzt. Im März 2025 konnte das Verfahren erfolgreich abgeschlossen werden. Den 
Zuschlag erhielt das Unternehmen epcan GmbH, das mit seinem Angebot die höchste Wertungs-
punktzahl erzielte und damit als wirtschaftlichster Anbieter aus dem Vergabeverfahren hervorging. 
Der vorbehaltliche Zuschlag wurde im März 2025 erteilt , abhängig von der endgültigen Bewilligung 
der Fördermittel durch Bund und Land NRW. Der Investitionskostenzuschuss inklusive eines Absiche-
rungsbetrags für zusätzliche/neue Adressen beläuft sich auf rund 12.2 Millionen Euro. Anders als bei 
den vorherigen Förderprogrammen liegt der Eigenfinanzierungsanteil der Stadt Münster bei 20 Pro-
zent. Bevor die Bauarbeiten (vrs. 3./4. Quartal 2025) beginnen können, sind weitere Schritte notwen-
dig: 
 
1. Konkretisierung der Förderanträge: Die Stadt Münster arbeitet gemeinsam mit den Fördermit-
telgebern an der finalen Abstimmung und Einreichung der Anträge. 
2. Abstimmungsgespräche mit Ämtern: Um eine reibungslose Umsetzung sicherzustellen, erfol-
gen enge Abstimmungen mit den zuständigen Fachämtern. 
3. Detailplanung des Ausbaus: Gemeinsam mit dem Netzbetreiber werden Bauzeiten, Trassen-
verläufe und technische Details finalisiert.

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Abbildung 2: Unterversorgte Adressen (circa 1.300) im Stadtgebiet Münster im Förderprojekt „ graue Flecken“  
 
 
Stellungnahme der Stadtwerke Münster zum Glasfaser-Kooperationsprojekt mit der Telekom  
Die Stadtwerke Münster GmbH treiben gemeinsam mit der Telekom Deutschland GmbH seit Ende 
2021 den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau voran. Dieses Projekt ist ein zentraler Bestandteil 
der digitalen Daseinsvorsorge für Münster. Das Ziel ist ambitioniert: Bis 2030 sollen insgesamt 
157.700 Wohneinheiten mit Glasfaser erschlossen werden. Besonders hervorzuheben ist das Open-
Access-Modell, das den Kunden bereits ab der Vorvermarktungsphase eine freie Anbieterwahl er-
möglicht. Neben den Stadtwerken Münster und der Telekom Deutschland stehen auch 1&1, O2 und 
Vodafone als Partner zur Verfügung. 
 
Der Ausbau schreitet stetig voran. Bereits abgeschlossen sind die Gebiete Mauritz-West, Kinderhaus-
Ost und Neutor. Weitere 14 Gebiete befinden sich derzeit im Bau, darunter Handorf, Roxel, Gieven-
beck und Hiltrup-Mitte, die zu Beginn des Jahres 2025 neu in den Ausbau gestartet sind. Andere Ge-
biete wie Albachten, Nienberge oder Sudmühle befinden sich noch in der Vorvermarktung. Hier laufen 
derzeit die Bauvorabstimmungen, während parallel schon Grundstücks - und Gebäudenutzungsver-
träge sowie Produktaufträge abgeschlossen werden können.  
 
Bis Ende 2024 konnten bereits 46.315 Wohneinheiten mit Glasfaser erreicht werden – das bedeutet, 
das Netz liegt in der Straße und ist betriebsbereit. Der nächste Schritt ist der Anschluss bis in die 
Wohnung. Aktuell haben bereits rund 5.700 Kunden ihre Glasfaser bis in die Wohnung verlegt be-
kommen. Viele von ihnen können den Anschluss jedoch erst nach Ablauf ihres bestehenden Vertrags 
aktiv nutzen, um eine doppelte Kostenbelastung zu vermeiden.

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Die Gebiete Kreuzviertel und Amelsb üren, die bereits vor der Kooperation mit FTTB (Fiber -to-the-
Building) erschlossen wurden, wurden auf die neue Ausbauweise angepasst, sodass sie dem aktuel-
len technischen Standard entsprechen. Neue Kunden haben hier jederzeit die Möglichkeit, einen Ver-
trag abzuschließen. Der Anschluss der Häuser erfolgt, sobald mindestens eine Produktbuchung vor-
liegt und der Eigentümer dem Ausbau zugestimmt hat – eine Vorgehensweise, die als bedarfsgerech-
ter Ausbau bezeichnet wird. 
 
 
Abbildung 3: Ausbaukarte Stadtwerke Mü nster zum 05.01.2025. Grün: Verteilnetz gebaut, Gelb: Im Bau, Blau: In Vorver-
marktung  
 
Die enge Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Münster spielt eine entscheidende Rolle für den 
erfolgreichen Ausbau. Genehmigungsverfahren, insbesondere in den Bereiche n Baumschutz, ver-
kehrsrechtliche Anordnungen und Oberflächenwiederherstellung, erfordern eine kontinuierliche Ab-
stimmung mit den zuständigen Ämtern. Hier hat sich die Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren 
verbessert, bleibt aber weiterhin herausfordernd. 
 
Der Infrastrukturwettbewerb in Münster hat sich 2024 weiter intensiviert. Während in Wolbeck und 
Angelmodde die Muenet den Ausbau übernommen hat, gab es in Albachten, Roxel und Nienberge 
Vorvermarktungsaktionen der DBN. In Mauritz-Ost wiederum bauen sowohl Westconnect als auch die 
Stadtwerke Münster aus. Die Vielzahl der Anbieter mit unterschiedlichen Ausbaukonzepten sorgt für 
Verwirrung in der Bevölkerung und stellt eine zusätzliche Herausforderung dar. 
 
Trotz der komplexen Rahmenbedingungen bleibt das Ziel klar: Münster bis 2030 flächendeckend mit 
Glasfaser zu versorgen und die Stadt fit für die digitale Zukunft zu machen.

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Mobilfunk-Versorgung im Stadtgebiet Münster 
Die Mobilfunkversorgung in Münster wird kontinuierlich überwacht und analysiert, um den Ausbau 
einer flächendeckenden, leistungsstarken Netzinfrastruktur zu unterstützen. Die Abbildung 1 zeigt 
einen Ausschnitt aus dem QGIS -System und visualisiert die Anzahl der Mobilfunkstandorte der vier 
MNB – Telekom Deutschland GmbH, 1&1 Telecommunication SE, Telefónica Germany GmbH & Co. 
OHG und Vodafone GmbH – zum Stichtag 01.06.2024. Die Abbildung 2 illustriert die aktualisierte 
Standortanzahl dieser Netzbetreiber zum 31.12.2024. 
 
 
 
 
Abbildung 1: Darstellung Standorte Sendemastanlagen der vier MNB (Stand: 01.06.2024) (QGIS)

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Abbildung 2: Darstellung Standorte Sendemastanlagen der vier MNB (Stand: 31.12.2024) (QGIS) 
 
 
 
Die Bereitstellung dieser Daten erfolgt halbjährlich auf Anfrage der Mobilfunkkoordination im Februar 
und August. Diese regelmäßige Datenaktualisierung gewährleistet eine transparente Grundlage für 
die Analyse der Standortverteilung, die Identifikation von Optimierungspotenzialen bestehender Sen-
destandorte sowie die Erkennung von Aggregationsmöglichkeiten. Darüber hinaus können auf Basis 
dieser Datengrundlage gezielt neue Standorte proaktiv empfohlen werden, um Versorgungslücken zu 
schließen oder Netzkapazitäten weiter zu verbessern. 
 
Die Mobilfunkkoordination steht im engen Austausch mit dem Liegenschafts- und Katasteramt sowie 
dem Amt für Immobilienmanagement, um bedarfsgerechte und standortbezogene Lösungen für die 
Weiterentwicklung der Mobilfunkinfrastruktur zu entwickeln. Diese Zusammenarbeit ermöglicht es, 
Synergien zwischen den unterschiedlichen Interessen zu schaffen und die Bereitstellung geeigneter 
Standorte für Mobilfunkanlagen effizient zu koordinieren.

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Vergleich der Mobilfunkstandorte 2023 und 2024 
Die Mobilfunkinfrastruktur in Münster hat sich zwischen 2023 und 2024 weiterentwickelt. Die Tabellen 
1 und 2  zeigen die Veränderungen der Mobilfunkstandorte in den einzelnen Stadtbezirken und die 
Verteilung der Standorte auf die vier MNB Deutsche Telekom (DT), Telefónica (TEF), Vodafone (VF) 
und 1&1. Die Gesamtanzahl der Mobilfunkstandorte im Stadtgebiet ist von 193 im Jahr 2023 auf 203 
im Jahr 2024 gestiegen. Dies entspricht einer Zunahme um 5,18 %. Ebenso stieg die Zahl der beleg-
ten Antennenstandorte der einzelnen MNB: 
 
 Deutsche Telekom: Zunahme von 107 auf 115 Standorte (+7,48 %) 
 Telefónica: Keine Veränderung mit 84 Standorten 
 Vodafone: Anstieg von 66 auf 69 Standorte (+4,55 %) 
 1&1: Deutliche Erhöhung von 2 auf 16 Standorte 
 
Die Expansion von 1&1 unterstreicht die dynamische Entwicklung durch den Markteintritt mit eigenen 
Standorten. Dennoch dominiert die Deutsche Telekom weiterhin das Netz in Münster, gefolgt von 
Telefónica und Vodafone. 
 
In Münster-Mitte erhöhte sich die Zahl der Standorte von 69 auf 75. Die Deutsche Telekom bleibt mit 
40 Standorten der stärkste Anbieter, während Telefónica auf 31 und Vodafone auf 25 Standorte 
kommt. 1&1 betreibt dort erstmals vier eigene Standorte. 
 
In Münster-Hiltrup und Münster-West stieg die Standortanzahl leicht an. In beiden Bezirken baute 1&1 
Standorte aus (drei in Hiltrup, vier in West). In den übrigen Stadtbezirken sind die Entwicklungen we-
niger ausgeprägt, jedoch trugen sie insgesamt zur verbesserten Versorgung bei. 
 
Die zunehmende Anzahl an Mobilfunkstandorten zeigt den Fortschritt beim Ausbau der Mobilfunkver-
sorgung in Münster. Der Markteintritt von 1&1 führte zu einer breiteren Netzverfügbarkeit. Diese Ent-
wicklungen stellen eine solide Grundlage dar, um die Netzqualität weiter zu verbessern und langfristig 
flächendeckende 5G-Dienste sicherzustellen. 
 
Bezirke  Standorte 
insgesamt  
Deutsche 
Telekom  Telefonica  Vodafone  1&1 
%-
Verteilung 
Standorte  
%-
Verteilung 
DT 
%-
Verteilung 
TEF 
%-
Verteilung 
VF 
%-
Verteilung 
1&1 
Münster -
Ost 20 12 9 9 0 10,36% 11,21% 10,71% 13,64% 0,00% 
Münster - 
Mitte  69 36 32 23 0 35,75% 33,64% 38,10% 34,85% 0,00% 
Münster -
Südost 24 12 10 10 0 12,44% 11,21% 11,90% 15,15% 0,00% 
Münster -
Hiltrup 28 20 11 9 1 14,51% 18,69% 13,10% 13,64% 50,00% 
Münster -
West 35 20 14 11 1 18,13% 18,69% 16,67% 16,67% 50,00% 
Münster -
Nord 17 7 8 4 0 8,81% 6,54% 9,52% 6,06% 0,00% 
GESAMT  193 107 84 66 2 100% 100% 100% 100% 100% 
Tabelle 1: Anzahl und Verteilung der Mobilfunkstandorte auf die Bezirke der Stadt Münster 2023

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V/0211/2025 
 
 
Bezirke  Standorte 
insgesamt  
Deutsche 
Telekom  Telefonica  Vodafone  1&1 
%-
Verteilung 
Standorte  
%-
Verteilung 
DT 
%-
Verteilung 
TEF 
%-
Verteilung 
VF 
%-
Verteilung 
1&1 
Münster -
Ost 21 12 9 9 2 10,34% 10,43% 10,71% 13,04% 12,50% 
Münster - 
Mitte  75 40 31 25 4 36,95% 34,78% 36,90% 36,23% 25,00% 
Münster -
Südost 25 13 10 11 1 12,32% 11,30% 11,90% 15,94% 6,25% 
Münster -
Hiltrup 29 21 12 9 3 14,29% 18,26% 14,29% 13,04% 18,75% 
Münster -
West 36 21 14 11 4 17,73% 18,26% 16,67% 15,94% 25,00% 
Münster -
Nord 17 8 8 4 2 8,37% 6,96% 9,52% 5,80% 12,50% 
GESAMT  203 115 84 69 16 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 
Tabelle 2: Anzahl und Verteilung der Mobilfunkstandorte auf die Bezirke der Stadt Münster 2024 
 
Mobilfunknetzabdeckung im Stadtgebiet Münster 
Die Mobilfunkversorgung in der Stadt Münster verzeichnet weiterhin eine nahezu vollständige LTE -
Abdeckung sowie eine deutliche Verbesserung der 5G -Verfügbarkeit. Zum Stichtag im Jahr 2024 
beträgt die Abdeckung mit 4G (LTE) 99,79 %. Der Ausbau des 5G-Netzes zeigt ebenfalls Fortschritte: 
Die Versorgung mit 5G über Dynamic Spectrum Sharing (DSS) hat sich auf 95, 07 % erhöht (vgl. 
2023: 94,59 %), während die Verfügbarkeit von 5G Non -Standalone/Standalone (NSA/SA) mit 99,64 
% (vgl. 2023: 99,42 %) nahezu vollständig realisiert ist. 
 
Trotz eines leichten Rückgangs der LTE -Abdeckung um 0,09 Prozentpunkte im Vergleich zum Vor-
jahr bleibt das Netz auf einem sehr hohen Niveau. Die kontinuierliche Verbesserung der 5G -
Infrastruktur, insbesondere im Bereich der eigenständigen 5G-Technologie (5G SA), stellt einen be-
deutenden Fortschritt für die digitale Infrastruktur in Münster dar. Diese Entwicklung unterstreicht die 
Effektivität der eingeleiteten Maßnahmen zur Förderung des Mobilfunkausbaus und bestätigt die Zu-
sammenarbeit mit den MNB zur Schließung verbliebener Versorgungslücken.

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Abbildung 3: Mobilfunkversorgung Stadt Münster 2022-2024 
Die Abbildung 5 stellt den aktuellen Stand der Netzabdeckung im Stadtgebiet grafisch dar und er-
gänzt die statistischen Daten durch eine geographische Visualisierung der Abdeckungssituation.  
Dennoch bestehen Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf die Verbesserung der Mobilfunk-
abdeckung in den Außenbezirken, der perspektivischen und nötigen Kapazitätserweiterungen und 
den Ausbau des 5G-Netzes.  
 
 
 
Abbildung 4: Netzabdeckung des Stadtgebiets Münster unterteilt nach 4G (blau) und 5G* (orange)  lt. Mobilfunk  Monitoring 
der BnetzA

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Auswertung Mobilfunkanzeigen und Nutzung städtischer Flächen 
Die Auswertung der Mobilfunkanzeigen und Suchkreisanfragen im Zeitraum vom dem 01.01.2024 bis 
31.12.2024 zeigt eine dynamische Entwicklung beim Au sbau der Mobilfunkinfrastruktur in Münster. 
Insgesamt befinden sich 203 Mobilfunkanlagen im Stadtgebiet, wovon aktuell nur ein geringer Anteil 
auf städtischen Flächen errichtet ist. Dabei entfallen: 
 
 3 Standorte mit Mitnutzung durch mehrere MNB 
 4 Standorte ohne Mitnutzung, ausschließlich für Mastanlagen. 
 
Bestand (Mobilfunknetzbetreiber 31.12.2024)  
 
Mobilfunkanlagen in Münster insg. (mit Mitnutzung)  203 
     Auf städtischen Flächen/Liegenschaften 7 
Mit Mitnutzung 
  
3 
Ohne Mitnutzung  
  
4 
     
     Mobilfunk-Anzeigen 
(seit 01.01.2024)  
 
162 
Erweiterungen  
  
39 
Neubau/Mitnutzung  
  
12 
Suchkreisanfragen  
  
109 
Temporärer Standorte  
  
2 
     Vertragsabschlüsse/im Genehmigungsprozess  9 
 
 
Bis zum 31.12.2024 wurden seit Jahresbeginn folgende Mobilfunkanzeigen eingereicht: 
 
 39 Erweiterungsanzeigen bestehender Mobilfunkstandorte 
 12 Neubau- oder Mitnutzungsanzeigen 
 109 Suchkreisanfragen zur Standortsuche 
 2 temporäre Mobilfunkstandorte 
 
Diese Anzeigen verdeutlichen die kontinuierlichen Investitionen in die Verbesserung der Netzabde-
ckung und -kapazitäten durch die MNB. 
Für 9 Standorte wurden Mietverträge abgeschlossen oder befinden sich aktuell im Genehmigungs-
prozess.

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V/0211/2025 
 
 
Abbildung 5: Warum können nur in sehr wenigen Suchkreisen städtische Flächen für Mobilfunkanlagen zur Verfügung ge-
stellt werden 
Die Analyse der Suchkreisanfragen ergab (Abb. 5), das städtische Flächen nur in einem begrenzten 
Umfang für neue Mobilfunkanlagen bereitgestellt werden können. Die Gründe hierfür sind vielfältig: 
 
 In 32 % der Fälle lag keine städtische Fläche innerhalb des Suchkreises. 
 In 28 % der Fälle  wurde die Nutzung der angebotenen Fläche aus städtischer Sicht abgelehnt 
(z. B. aufgrund von planungsrechtlichen oder anderen öffentlichen Interessen). 
 13 % der Suchkreisanfragen wurden von den Mobilfunkunternehmen abgelehnt, häufig zu-
gunsten privater Flächen. 
 Für 7 % der Suchkreise stehen Begehungen oder Verhandlungen noch aus. 
 8 % der Fälle befinden sich bereits im Stadium des Vertragsabschlusses oder der Genehmi-
gung. 
 11 % der Anfragen sind noch in Prüfung. 
 
Diese Daten verdeutlichen die Herausforderungen bei der Bereitstellung geeigneter Flächen für die 
Mobilfunkinfrastruktur und unterstreichen die Notwendigkeit eines aktiven Standortmanagements zur 
Unterstützung des Ausbaus. 
 
Die geringe Zahl der bisher abgeschlossenen Mietverträge für Mobilfunkanlagen auf städtischen Flä-
chen in Münster ist maßgeblich auf die bis Juni 2021 angewandte Praxis der sogenannten Schweizer 
Grenzwerte zurückzuführen. Diese s trengeren Immissionsgrenzwerte wurden in Münster auf Grund-
lage der Ratsvorlage V/0371/2021 abgeschafft. Bis dahin galten Vorsorgewerte, die die zulässigen 
Strahlungsgrenzwerte der 26. Bundes -Immissionsschutzverordnung (26. BImSchV) um den Faktor 
zehn reduzierten. Diese Maßnahme wurde als Schutzmaßnahme für sensible Nutzungen wie Kinder-
tagesstätten, Schulen, Krankenhäuser sowie Kinder- und Altenheime eingeführt. 
Die Anwendung dieser Vorsorgewerte hatte zur Folge, dass Mobilfunkanlagen in Münster nur mit 
größeren Abständen zu empfindlichen Einrichtungen errichtet werden durften, als es die bundesweit 
gültigen Grenzwerte der 26. BImSchV erfordern. Dadurch wurde die Standortwahl erheblich einge-
schränkt, was die Bereitschaft der MNB zur Nutzung städtischer Flächen deutlich reduzierte. Zwar 
akzeptierten die Mobilfunkanbieter auf freiwilliger Basis die Empfehlungen der Stadt und wichen auf

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Alternativstandorte aus, jedoch  erschwerten die restriktiven Vorgaben insbesondere den Ausbau 
neuer Mobilfunkstandards wie 5G. 
 
Technisch bedingt erfordert der 5G-Standard eine höhere Sendefrequenz, was die Reichweite einzel-
ner Anlagen reduziert und eine höhere Dichte an Mobilfunksendern notwendig macht. Die bisherigen 
Vorsorgewerte standen im Widerspruch zur Mobilfunkstrategie der Bundesregierung, die auf eine 
flächendeckende Versorgung mit modernen Mobilfunktechnologien abzielt. Ohne Anpassung der Re-
gelungen wäre insbesondere der Netza usbau in dicht besiedelten Gebieten wie der Innenstadt von 
Münster nicht realisierbar gewesen, was die digitale Transformation und zukünftige Technologien wie 
autonomes Fahren erheblich behindert hätte. 
Seit der Aufhebung der Vorsorgewerte orientiert sich die Stadt Münster an den bundesweit einheitli-
chen Grenzwerten der Bundesnetzagentur (BnetzA), die nun ohne zusätzliche lokale Einschränkun-
gen gelten. Diese Maßnahme soll die Nutzung städtischer Flächen für Mobilfunkbetreiber attraktiver 
machen und den Netzausbau beschleunigen. 
Der Ausbau einer modernen 5G -Infrastruktur steht in Münster vor besonderen Herausforderungen, 
insbesondere im Bereich der Altstadt. Die Altstadtsatzung mit ihren strengen Vorgaben zum Schutz 
des historischen Stadtbildes erschwert die Installation von Mobilfunkanlagen, da bauliche Verände-
rungen an denkmalgeschützten Gebäuden und im öffentlichen Raum umfangreiche Abstimmungen 
erfordern. 
 
Mit der am 21. Februar 2024 unterzeichneten Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Münster 
durch Oberbürgermeister Markus Lewe und der Deutsche Funkturm GmbH (DFMG) wurde ein wichti-
ger Schritt zur Beschleunigung des Mobilfunkausbaus gemacht. Diese Vereinbarung zielt darauf ab, 
städtische Liegenschaften – auch denkmalgeschützte – für den Ausbau bereitzustel len und die 
Standortsuche effizienter zu gestalten. 
 
Die Teilnahme Münsters an der Förderrichtlinie „Digitale Infrastruktur -Koordination“ stärkt die Rolle 
der Mobilfunkkoordination und den Kompetenzaufbau für den Ausbau digitaler Infrastrukturen. Den-
noch bleibt die Herausforderung, eine Balance zwischen der notwendigen digitalen Modernisierung 
und den denkmalpflegerischen Anforderungen der Altstadt zu finden. 
Eine enge Abstimmung mit den zuständigen Fachstellen ist essenziell, um Lösungen zu entwickeln, 
die den Mobilfunkausbau ermöglichen, ohne das historische Stadtbild nachhaltig zu beeinträchtigen. 
 
Rahmenvereinbarung über die Benutzung von Grundstücken, Gebäuden und sonstiger Infra-
struktur der Stadt Münster für die Errichtung und den Betrieb von Mobilfunkstationen  
Die seit dem 21.02.2024 geltende Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Münster und der Deut-
sche Funkturm GmbH (DFMG), legt einheitliche Rahmenbedingungen für die Nutzung von städti-
schem Eigentum zur Errichtung und dem Betrieb von Mobilfunkstatio nen fest. Die DFMG errichtet 
bundesweit Infrastrukturen für Funkstationen, die von allen Funknetzbetreibern genutzt werden kön-
nen. In Zusammenarbeit mit der Stadt Münster werden geeignete Flächen für Mobilfunkstandorte 
wohlwollend geprüft und ein objektbezogener Mietvertrag abgeschlossen. 
 
Die Vereinbarung, welche eine knapp zweijährige Vorarbeit bedeutete, regelt die Zugangsrechte zur 
stadteigenen Infrastruktur für den Betrieb von Funkstationen und stellt sicher, dass die Nutzung aus-
schließlich zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs erfolgt, ohne andere Nutzer zu beeinträchti-
gen. Bestehende Anmietungen werden auf Basis der Musterverträge erneuert, und der Vermieter 
verpflichtet sich zur regelmäßigen Datenbereitstellung sowie zur Beachtung der Datenschutzbestim-
mungen. Die technische Realisierung erfolgt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben, und 
eine diskriminierungsfreie Mitnutzung von Standorten wird sichergestellt.

- 15 - 
V/0211/2025 
Die Rahmenvereinbarung hat eine Festlaufzeit von 15 Jahren mit der Möglichkeit einer Verlängerung. 
Änderungen bedürfen der Schriftform, und für Streitigkeiten gilt Münster als Gerichtsstand. Die beige-
fügten Anlagen umfassen Musterverträge für Mast - und Dachstandorte sowie ein Preismodell, die 
Bestandteil dieser Vereinbarung sind. Ziel ist, das Mobilfunk-Netzwerk im Stadtgebiet leistungsfähig 
und flächendeckend auszubauen. Im deutschen Mobilfunksektor dauert es im Durchschnitt etwa zwei 
Jahre, bis ein neuer Mobilfunkmast in Betrieb genommen wird, wobei ein erheblicher Teil dieser Zeit 
für die Standortsuche (Suchkreisverfahren) aufgewendet wird. Dank der erarbeiteten Rahmenverein-
barung in Münster verkürzt sich dieser Prozess erheblich. Die Deutsche Funkturm errichtet Mobil-
funkinfrastruktur im Auftrag der Deutschen Telekom und ermöglicht allen Netzbetreibern die Nutzung 
ihrer Masten, wodurch sie künftig von der Kooperation mit der Stadt Münster profitieren können. 
 
 
 
I. V.  
 
gez.  
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (3)

29.04.2025 Betriebsausschuss der citeq
TOP 4.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.05.2025 Hauptausschuss
TOP 16 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.05.2025 Rat
TOP 21 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Siemensstraße
  • Weseler Straße
  • Industrieweg
  • Loddenheide
  • Kinderhaus
  • Höltenweg
  • Neutor

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Details

Aktenzeichen
V/0211/2025
Typ
Vorlagen
Datum
09.04.2025
Erstellt
09.04.2025 10:31