V/0834/2009
Städtebauliche Rahmenbedingungen für die Durchführung eines Europaweiten Vergabeverfahrens zur Veräußerung der stadtwerkeeigenen Grundstücke "ehemaliges OSMO-Gelände" sowie der zur Insolvenzmasse der Fa. Ostermann + Scheiwe GmbH + Co.KG gehörenden Gr
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Anlage1 zu V834
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Anlage 1 zur Vorlage V/0834/2009 Anlage 1 zur Vorlage V/0834/2009
Beschlussvorlage
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V/0834/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Städtebauliche Rahmenbedingungen für die Durchführung eines Europaweiten Vergabeverfahrens zur Veräußerung der stadtwerkeeigenen Grundstücke "ehemaliges OSMO- Gelände" sowie der zur Insolvenzmasse der Fa. Ostermann & Scheiwe GmbH & Co.KG gehörenden Grundstücke im Bereich zwischen Schillerstraße und Stadthafen 1 Beratungsfolge 19.01.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Vorberatung 28.01.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 03.02.2010 Hauptausschuss Vorberatung 03.02.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat beschließt die städtebaulichen Rahmenbedingungen / Anforderungen und Vorga- ben zur Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens zur Veräußerung der stadt- werkeeigenen Grundstücke „ehemaliges OSMO-Gelände“ sowie der zur Insolvenzmasse der Fa. Ostermann & Scheiwe GmbH & Co.KG gehörenden Grundstücke im Bereich zwi- schen Schillerstraße und Stadthafen 1 Münster gem. Anlage 2. 2. Der Rat nimmt die in Anlage 3 dargelegten planungsrechtlichen und immissionsschutz- rechtlichen Rahmenbedingungen zur Durchführung des o. g. Vergabeverfahrens zur Kenntnis. Begründung: Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung vom 25.03.09 der Verwaltung den Auftrag zur Durchfüh- rung eines Vergabeverfahrens zur Veräußerung der Flächen des ehemaligen OSMO-Geländes im Stadthafen 1 erteilt; die zuständigen politischen Gremien sind entsprechend einzubinden (Vorlage V/0189/2009). Gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH vom 30.03.2009 hat die Geschäftsführung in Rückkoppelung zur Verwaltung dem Aufsichtsrat der Stadtwerke in der Sitzung am 02.12.2009 eine Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt, mit der sie zur Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens zur Veräußerung der stadtwerkeeige- Vorlagen-Nr.: V/0834/2009 Auskunft erteilt: Herr Leifken Ruf: 492 61 81 E-Mail: LeifkenA@stadt-muenster.de Datum: 08.12.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0834/2009 nen Grundstücke „ehemaliges OSMO-Gelände“ sowie der zur Insolvenzmasse der Fa. Ostermann & Scheiwe GmbH & Co.KG gehörenden Grundstücke im Bereich zwischen Schillerstraße und Stadthafen 1 Münster ermächtigt wird. Der Aufsichtsrat hat dieser Vorlage zugestimmt. In Folge des Aufsichtsratsbeschlusses soll der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafter- versammlung der Stadtwerke Münster GmbH ermächtigt werden, ebenfalls entsprechend zu votie- ren. Auf die hierzu erstellte nichtöffentliche Ratsvorlage V/0796/2009 zur Ausschreibung der stadtwerkeeigenen Grundstücke „ehemaliges OSMO-Gelände“ sowie der zur Insolvenzmasse der Fa. Ostermann & Scheiwe GmbH & Co.KG gehörenden Grundstücke wird verwiesen. Die vom Vergabeverfahren betroffenen Grundstücke sind der Anlage 1 dieser Vorlage zu entneh- men. Im Einklang mit den – bauleitplanerisch allerdings noch nicht manifestierten – stadtstrukturellen und städtebaulichen Zielen der Stadt Münster und im Sinn einer nachhaltigen Stadtentwicklung wird auf dem vormals gewerblich genutzten Standort die Realisierung eines attraktiven Wohn- standortes mit anteiliger hochwertiger Dienstleistungsnutzung inmitten der erfolgreichen Hafen- entwicklung angestrebt. Die Maßnahme ist ein Schlüsselprojekt, um den gesamten Stadtbereich qualitativ aufzuwerten und zu profilieren. Diese liegenschaftlich-städtebauliche Zielperspektive soll im Rahmen des hand- lungsleitenden Masterplan / Integriertes Handlungskonzept Stadthäfen Münster - … wichtige stadtstrukturell stärkende Impulse für den Standort Münster / Stadthäfen sowie das umgebende Stadtquartier auslösen und in diesem Zusammenhang insbesondere den Stadthafen 1 mit den gewachsenen Strukturen der benachbarten Wohnbereiche Herz-Jesu und Hansaviertel verknüpfen; - … die Nachfrage nach innerstädtischem Wohnraum, auch im geförderten Segment, befriedigen, indem mit dem Projekt ein hochwertiges W ohnquartier mit untergeordneter, ergänzender Dienst- leistungsnutzung zu planen, zu entwickeln und zu realisieren ist – das vielseitige innerstädtische Wohnungsangebot soll durch ein eigenständiges Quartier mit eigenem Charakter ergänzt werden; - … durch einen dem Standort angemessenen, modernen Städtebau und eine anspruchsvolle, sensible und zeitgemäße architektonisch-gestalterische Ausprägung der am Hafen gelegenen Standortgunst (Stadt am Wasser) Rechnung tragen. Das planerische Gesamtkonzept für den Bereich der Stadthäfen Münster soll über die angekündig- te Fortschreibung des „Masterplanes Stadthäfen Münster“ (sh. V/0286/2009) dargestellt werden. Die möglichen Perspektiven für die weitere städtebauliche Entwicklung im Bereich der Stadthäfen sowie die (optionale) Sicherung von künftigen Hafenumschlagsfunktionen sind dabei unter Beteili- gung der Öffentlichkeit zu diskutieren. Die in dieser Vorlage dargestellten städtebaulichen Zielset- zungen werden dabei berücksichtigt. Unter der Voraussetzung eines erfolgreichen Abschlusses des o. g. Ausschreibungsverfahrens soll eine planungsrechtliche Umsetzung mit den entsprechenden bauleitplanerischen Anpassungen in freier Abwägungsentscheidung des Rates der Stadt Münster erfolgen, um die o. a. städtebaulichen Entwicklungsziele zu gewährleisten. I.V. Schultheiß Stadtdirektor - 3 - V/0834/2009 Anlagen: Anlage 1: Flächen der Ausschreibung Anlage 2: Städtebauliche Rahmenbedingungen Anlage 3: Planungsrechtliche Situation / Immissionsschutzbelange
Anlage3 zu V834
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Anlage 3 zur Vorlage V/0834/2009 1 Planungsrechtliche Situation / Auswirkungen und Wechselwirkungen Als eine Realisierungsvoraussetzung für die Entwick lung der OSMO-Flächen wäre aufbauend auf dem Ergebnis des Ausschreibungsverfah rens das aktuell bestehende Planungsrecht im Rahmen einer Änderung / Neuaufstel lung des aktuell bestehenden Bebauungsplans – zielorientiert und projektbezogen – anzupassen. Das Plangebiet liegt im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 401, in der Fassung der 4. Änderung, dessen Festsetzungen aufgr und der damaligen Nutzungen und Entwicklungsperspektiven weitgehend bestandsorienti ert sind, insbes. auch für den Bereich der ausgeschriebenen Grundstücke (Gewerbegebiet – G E;). Diese befinden sich ebenfalls im Geltungsbereich einer Sanierungssatzung (vereinf achtes Verfahren); deren Ziele fokussieren inhaltlich jedoch nicht auf die Umstruk turierung der ausgeschriebenen Grundstücksflächen. Für eine Konversion und Neuentwicklung besteht glei chwohl durch den Rat der Stadt Münster bereits seit dem 13.11.2002 ein Beschluss z ur Änderung des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 401 für das Gebiet zwischen Hansaring, Schillerstraße und Stadthafen I. Die Zielrichtung der Ausschreibung, auf den zu ve räußernden Grundstücksflächen Wohnungen als Nutzungsschwerpunkt vorzusehen, ist m it der planungsrechtlichen Situation - neben den Inhalten des Bebauungsplans Nr. 401 vor allem bedingt durch die Festsetzungen in Bebauungsplänen im Umfeld - derzeit nicht möglich: • südlich des Stadthafen 1 ist die dortige gewerblich–industrielle Nutzung dur ch den Bebauungsplan Nr. 401 planungsrechtlich gesichert ( Industrie- und Gewerbegebiete – GI und GE) – das Emissionsverhalten der Betriebe ermöglicht tatsächlich (z.B. bestehende Gefahrstofflager) und planerisch (Abstan dklassengliederung nach Abstanderlass NRW) ein Heranrücken von Wohnnutzungen aktuell nicht; • östlich des Dortmund–Ems–Kanal ist die dortige gewerblich-industrielle Nutzung durch den Bebauungsplan Nr. 348 planungsrechtlich g esichert - die damit verbundenen Abstandsradien lassen aktuell neue Wohn nutzungen im östlichen Bereich nicht zu. Dieser städtebauliche Zielkonflikt kann jedoch pers pektivisch planungsrechtlich und betrieblich wie folgt gelöst werden: • Anpassung des aktuell bestehenden Planungsrechtes im Rahmen eines Neuaufstellungsverfahrens für einen Bebauungsplan, der neben den zu veräußernden Grundstücksflächen in seinem Geltungsb ereich die zur immissionsrechtlichen und bauleitplanerischen Konfl iktbewältigung notwendigen gewerblich-industriellen Flächen im Umfeld umfasst (anteilige Kostenübernahme in Höhe von 30.000 € durch den Investor/Erwerber zzgl. erforderlicher Gutachten); • Herabzonierung von Industriegebietsausweisung (GI) zu Gewerbegebietsausweisung (GE) mit ergänzender Anpassung der Abstandklassen n ach Abstanderlass NRW; gegebenenfalls ergänzende Festsetzung von Emissions kontingenten nach DIN 49691 • die Innutzungsnahme von Wohnungen innerhalb der au sgeschriebenen Grundstücksflächen ist unabhängig vom Zeitpunkt der Schaffung neuen Planungsrechts erst nach Auflösung der Konfliktlage mit dem Gefahrstofflager der Fa. Lehnkering durch dessen Verlagerung bzw. Nutzungsau fgabe und/oder mit Auslaufen des Erbbaurechtsvertrages spätestens zum 31.12.2016 möglich - eine vor diesem Zeitpunkt wirksame Änderung/Anpassung des Pl anungsrechts könnte nur dann geschaffen und durch den Rat der Stadt Münster beschlossen werden, sofern die Wirksamkeit des neuen Planungsrechts unmittelba r an den Wegfall dieser immissionsrechtlichen Einschränkungen gekoppelt fes tgesetzt würde (Baurecht ab dem Eintritt bestimmter Umstände - § 9 (2) BauGB); • die bauleitplanerischen Verfahren samt flankierend em Städtebaulichen Vertrag würden nach Erreichen des erforderlichen Planungsst andes durch die Stadt Münster projekt- und maßnahmenbezogen mit Priorität durchgeführt. Anlage 3 zur Vorlage V/0834/2009 2 Immissionsschutzbelange In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, das s die Stadtwerke Münster GmbH sich die Option zur Errichtung weiterer Gasturbinen am Kraftwerkstandort sichern will. Hiermit gehen immissionsschutzrechtliche Auswirkung en für die umliegenden Bereiche einher. Diese Aspekte müssen im Zusammenhang mit de n kommunalen Entwicklungsabsichten und den Geschäftsinteressen d er Stadtwerke Münster GmbH berücksichtigt und abgewogen werden. Eine Vereinbarkeit der Erweiterungsoptionen des Kra ftwerkes und der OSMO-Entwicklung gem. den Zielen der Ausschreibung haben die Stadtwe rke Münster GmbH mit der Verwaltung der Stadt Münster bewertet. Als erstes E rgebnis ist festzuhalten, dass diese Vereinbarkeit grundsätzlich herzustellen ist. Aufgrund der Immissionsbelastung ließen sich die du rch das Exposé angestrebten Strukturen, MI / Mischgebiet am Stadthafen I und WA / Allgemeines Wohngebiet auf den nördlichen Grundstücksbereichen unter Berücksichtig ung des Kraftwerksbestandes grundsätzlich planungsrechtlich realisieren. In die sem Zusammenhang sollen – für die Schaffung des Planungsrechts nach o. g. Maßgabe jed och nicht zwingende - Maßnahmen zur Eliminierung der aktuell festgestellten Tonhalt igkeit am Kraftwerk umgesetzt werden. Diese Aufwendungen würden sich auf ca. 1.588 T€ belaufen. Für die Option einer weiteren Turbine am Kraftwerks standort würden sich die erhöhten Schallschutzmaßnahmen in Bezug auf die angestrebte OSMO-Nutzung insgesamt auf 2.163 T€ belaufen. Die kalkulierten Schallschutzmaßnahmen enthalten di e Eliminierung der Tonhaltigkeit der Emissionen inklusive der Wirkungsgradverluste durch Einbau eines Schalldämpfers in der Verbrennungsluftansaugung. Das Konzept zur Gewährleistung des für das Projekt erforderlichen Schallschutzes soll gfls. ergänzt werden durch die Festsetzung von Emissionsk ontingenten (auch „IFSP“ – immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungsp egel) für die gewerblich/industriellen Bereiche im Umfeld des Hafengebietes. Dies ist auch vor dem Hintergrund des Kraftwerksbestandes erforderlich. Auf diese Weise k ann langfristig sichergestellt werden, dass die zulässigen Lärmpegel in den schützenswerten Bereichen eingehalten werden, ohne den Kraftwerksbetrieb weiter einzuschränken. Allerd ings wird das Entwicklungspotential auf den anderen gewerblich/industriellen Flächen, südli che Hafenseite und ggf. östlich des Dortmund-Ems-Kanals durch die Kontingentierung der Lärmemissionen deutlich eingeschränkt. Hierzu ist festzuhalten, dass die durch Bebauungspl an Nr. 348 und 401 gesicherten GE- und GI-Gebiete östlich (B-Plan 348) bzw. westlich (B-Plan 401) des DEK hinsichtlich ihres derzeit zulässigen Emissionsverhaltens und Anlagenpotenzial s Einschränkungen hinnehmen müssten. Die tatsächlich ausgeübte industriell-gewe rbliche Nutzung wird nach derzeitigem Stand jedoch nicht mit Einschränkungen verbunden sein.
Anlage2 zu V834
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Anlage 2 zur Vorlage V/0834/2009 1 Auszüge aus dem Exposè zur Ausschreibung des ehemaligen OSMO-Geländes Städtebauliche Rahmenbedingungen / Anforderungen und Vorgaben Nutzungen • nördlich Hafenweg: Nutzungsschwerpunkt Wohnen, per spektivische Kategorie Allgemeines Wohngebiet (WA); vielfältiges, demograp hisch nachhaltiges Wohnungsangebot (verschiedene Zielgruppen und -größ en, verschiedene Vermarktungs- und Bauformen, Grundrissflexibilität, …); Anteil von öffentlich geförderten Wohnungen in Höhe von 15 % der realisierten Wohneinheiten; • südlich Hafenweg: gemischte Nutzungsstrukturen, in den Schwerpunkten Büro, Dienstleistung, Wohnen, Kultur, perspektivische Kat egorie Mischgebiet (MI); Wohnnutzungen je Gebäude/Baukörper ab dem 2. OG mög lich; keine reinen Wohngebäude; Ausschluss von Vergnügungsstätten; städtebauliche Dichte • vermittelnd in Geschossigkeit und Dichte zwischen nördlich angrenzendem Herz- Jesu-Viertel (II-IV–geschossig, GFZ 1,0-1,4) und we stlich angrenzendem Kreativkai (V–VI-geschossig, GFZ 2,4); • perspektivisch verträgliche Dichte nördl. Hafenweg im Mittel: GFZ max.1,6; • perspektivisch verträgliche Dichte südl. Hafenweg im Mittel: GFZ max. 2,0; • deutliche punktuelle Erhöhungen der Geschossigkeit en erfordern eine gesonderte, nachvollziehbare städtebauliche Begründung; Erschließungsinfrastruktur und Vernetzung Äußere Erschließung • Haupterschließung über die Schillerstraße (und wei ter an den Hansaring) • Nebenerschließung/untergeordnete Erschließungsfunk tionen sind über den Hafenweg möglich; • die Erschließungsoption im Bebauungsplan Nr. 401 i n west-östlicher Richtung zwischen Hansaring und ausgeschriebenen Grundstücks flächen wird fachlich als nicht zwingend erforderlich beurteilt und ist entwurfsabhängig zu bewerten; • Erfordernis des funktionsgerechten Ausbaus der öff entlichen Verkehrsfläche Schillerstraße: hierfür ist der nördliche Grundstüc ksbereich in einer Tiefe von 3,50 m und einer Länge von ca. 120 m parallel zur Schiller straße als künftige öffentliche Verkehrsfläche zu Lasten der ausgeschriebenen Grund stücksflächen freizuhalten (funktionale und gestalterische Verbesserung der Sc hillerstraße: öffentliche Parkbuchten, für Fahrradfahrer, Baumpflanzungen). D iese Maßnahme ist aufgrund der erforderlichen Bereitstellung von öffentlichen Stellplätzen durch den Entwickler zu realisieren, zu finanzieren und der Stadt unentgelt lich nach Fertigstellung zu übereignen; • öffentlich nutzbare Stellplätze sind im Gebiet gem äß der Quotierung 1 Stellplatz/10 Wohneinheiten nachzuweisen - alternativ: kompensato rischer/finanzieller Ausgleich für die geplante öffentliche Quartiers - TG nördlich des Hafenweges; • die Versorgung mit Wasser und Strom ist über die ä ußere Erschließung gesichert; • die Versorgung mit Fernwärme kann grundsätzlich üb er eine zu erstellende Anschlussleitung in der Schillerstraße an das Fernw ärmenetz im Hansaring gesichert werden; • der Käufer verpflichtet sich, in der Erstversorgun g zur Deckung des Heizwärmebedarfs seines Neubauvorhabens auf dem Kau fgegenstand Fernwärme aus dem benachbarten GuD-HKW Hafen einzusetzen und die Grundstücke zu Anlage 2 zur Vorlage V/0834/2009 2 diesem Zweck zu den üblichen Konditionen der Stadtw erke Münster GmbH an deren Fernwärmenetz anzuschließen; • diese Verpflichtung entfällt, wenn jeweils nach Au sschreibung innerhalb von 3 Monaten ein Versorgungsangebot zu marktüblichen Pre isen nicht zu erzielen ist. Die fehlende Marktüblichkeit des Angebotes ist von dem Käufer nachzuweisen und liegt dann vor, wenn für bzgl. Versorgungsgröße, Gebäudem erkmalen und Grundstückslage vergleichbare Bauvorhaben in fünf d eutschen Großstädten bei Vertragsabschlüssen in den vergangenen drei Jahren eine Summe von Fernwärmearbeits- und –grundpreis bezogen auf die f ür das Bauvorhaben angebotene Versorgungsgröße je Jahr angeboten worde n ist, die durchschnittlich um mindestens 15 % unterhalb des günstigsten Angebots für die Bauvorhaben dieses Vertrages liegt. Dem Anbieter ist vor Entfall der V erpflichtung Gelegenheit zu geben, den nachgewiesenen Durchschnittspreis als Vertragspreis anzunehmen; • die Entwässerung muss mengenbezogen deutlich überw iegend in Richtung des bestehenden Trennsystems in der Schillerstraße erfolgen; • die Entwässerung der Gebäude Hafenweg 46/48 ist da uerhaft sicherzustellen; • Maßgabe der Fortführung der öffentlich nutzbaren W egefläche am Kreativkai entlang Stadthafen I: die Kaiflächen sind auf einer Tiefe v on 10 m (gemessen von der Hafenkante) von jeglicher Bebauung freizuhalten - d ie künftige öffentlich nutzbare Fläche parallel zur Hafenkante, die zum Teil der Ha fenordnung unterliegt, wird in einer Gesamttiefe von 5 m unter Inanspruchnahme von öffentlichen Fördermitteln durch die Stadt Münster erstellt und finanziert; di e Fläche verbleibt im Eigentum des Erwerbers, die Anlage selbst geht in den Besitz der Stadt Münster über, die damit die Verkehrssicherung und Unterhaltung übernimmt – eine Überbauung dieser Flächen ab dem 2. OG ist dem Grunde nach denkbar; Innere Erschließung • der auf privaten Flächen entstehende und nutzungsb ezogen erforderliche Stellplatznachweis ist vorzugsweise in dezentral er schlossenen Tiefgaragen vorzusehen – in der Stellplatzkalkulation für die w ichtigsten Nutzungen ist einzuhalten: o Wohnen: 1 Stellplatz je Wohneinheit; o Büro: 1 Stellplatz je 40 qm Nutzfläche, Besucheran teil 20 %; o im übrigen wird auf die Richtzahlentabelle für den Stellplatzbedarf verwiesen; • analog den internen kommunalen Richtlinien für den Fahrradabstellbedarf (§ 47 (4) BauO NW (Anlage 20) sind quantitativ ausreichende w ie qualitativ und funktional geeignete Fahrradabstellmöglichkeiten vorzusehen; • die innere Erschließung des Gebietes muss die Erre ichbarkeit und die Funktionalitäten für Rettungs- und Müllfahrzeuge gewährleisten; • Erfordernis der Berücksichtigung von mindestens 2 öffentlich nutzbaren/öffentlichen Wegeverbindungen für Fußgänger und Radfahrer zwisch en Stadthafen I und dem Herz-Jesu-Viertel - eine Überbauung ist in entsprec hender gestalterischer und funktionaler Qualität denkbar; • Erfordernis der Berücksichtigung mindestens einer öffentlich nutzbaren/öffentlichen Wegeverbindungen für Fußgänger und Radfahrer in Ost -West-Richtung zwischen Hafenweg und Schillerstraße – eine Überbauung ist i n entsprechender gestalterischer und funktionaler Qualität denkbar. Soziale Infrastruktur • die für die umliegende Wohnbevölkerung bestehende Versorgungsstruktur ist bereits heute defizitär - allein maßnahmenbedingt aus den B edarfen der angestrebten Wohnnutzungen ist (neben der gem. BauO NW zu realis ierenden Flächen für Kleinkinder auf den Baugrundstücken) insofern ein k ompaktes öffentliches Kinderspielflächenangebot in einer Größe von 1.800 qm (unter der Annahme von 500 entstehenden Wohneinheiten) zu integrieren und zu berücksichtigen: Anlage 2 zur Vorlage V/0834/2009 3 ergänzende Kriterien für die öffentliche Spielfläche sind zudem: • Kompaktheit, integrierter Standort, Erreichbarkeit über öffentliche Flächen zu Pflege- und Unterhaltungszwecken - der öffentliche Spielber eich ist durch den Erwerber/Investor nach qualitativen Maßgaben der St adt zu realisieren, zu finanzieren und der Stadt unentgeltlich nach Fertig stellung zu übereignen - durch die bündelnde Funktion der zu integrierenden öffentlich en Spielfläche kann der Erwerber/Investor im Gegenzug auf den Nachweis von gem. BauO NW geforderten Kleinkinderspielplätzen auf den Baugrundstücken verzichten; • weitergehende Kinderspielflächenangebote - aus der allgemeinen Bedarfslage des Hansaviertels heraus - sind in der Größenordnung vo n 1.000 qm ergänzend in das Neubauquartier zu integrieren. Dieser Anteil an der insgesamt nachzuweisenden Kinderspielfläche (in der Summe 2.800 qm) - solitär verortet oder gebündelt mit dem maßnahmenbedingt notwendigen Angebot - würde von de r Stadt Münster erworben. Die Errichtung für das 1.000 qm große Kinderspielfl ächenangebot erfolgt konzeptabhängig durch die Stadt oder durch den Inve stor mit städtischen Mitteln. Entsprechende Vereinbarungen wären vertraglich zu regeln; • für die Quartiersentwicklung ausreichende Kapazitä ten in bestehenden Betreuungseinrichtungen für Kinder und Kleinkinder im Umfeld der angestrebten neuen Wohnnutzungen sind (auch perspektivisch) nich t gegeben - insofern ist allein maßnahmenbedingt die Integration und Berücksichtigu ng einer neuen Kindertagesstätte als 4-Gruppen-Einrichtung (unter der Annahme von 500 entstehenden Wohneinheiten) erforderlich: zu berück sichtigen sind ca. 1.000 qm umbaute Nutzfläche (nicht zwingend ausschließlich i m EG und nicht zwingend als solitäres Gebäude) und ca. 2.000 qm Freifläche; ein e robuste Grundstruktur wird für perspektivische Umwandlungen in anderweitige Folgen utzungen empfohlen - die Anlage ist durch den Erwerber/Investor herzustellen und einem geeigneten Träger zu überlassen: eine Höchstmiete von 9,34 €/qm umbauter Nutzfläche ist zur Zeit erzielbar und kann der wirtschaftlichen Kalkulation zu Grunde gelegt werden, die Miete schließt allerdings die unentgeltliche Nutzun g der erforderlichen Außenflächen mit ein - die Anlage ist gut erreichbar im Quartier zu positionieren - ergänzend sind zudem Räumlichkeiten von ca. 200 qm für Jugendarbeit zu berücksichtigen; Gestaltung • die Kaifläche ist parallel zum Stadthafen I in ein er Tiefe von 10 m von Bebauung freizuhalten - eine Überbauung ab dem 2. OG ist möglich; • es wird die Realisierung eines anspruchsvollen Stä dtebau-, Architektur- und Außenraum-/Freiflächenkonzeptes erwartet; • die Gestaltung und Funktion der öffentlich wahrneh mbaren Bereiche hat angemessen auf die urbanen Ostviertelstrukturen und den Freize itbereich des Kreativkais zu reagieren, der menschliche Maßstab ist im Bezug auf die angestrebten Bau- und Nutzungsstrukturen zu wahren; • aufgrund der Vernetzungsfunktion zwischen Kreativk ai und Ostviertel und der damit verbundenen erwarteten hohen Frequentierung sind di e öffentlichen Räume in Dimension, Begrünung und Aufenthaltsqualität entspr echend hochwertig zu gestalten; • es ist zu prüfen, in welchem Umfang Elemente der e hemaligen industriellen Nutzung in die Entwicklung einbezogen werden können: beispi elhaft zu nennen ist die Berücksichtigung von Elementen der vorhandenen stäh lernen Tragstruktur entlang des Stadthafens – die Erhaltung solcher Elemente ka nn der Identifikation des neuen Quartiers dienlich sein und als skulpturelle Fragme nte den halböffentlichen und/oder öffentlichen Raum bereichern. Anlage 2 zur Vorlage V/0834/2009 4 Auswahlkriterien / Gewichtung • Sofern mehr als drei Bewerbungen eingehen, die for male ordnungsgemäß sind und als geeignet festgestellt wurden, werden die drei B ewerber, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden, anhand folgender Auswahlkriterien ermittelt. Kriterium Gewichtung in % Qualität des vorgeschlagenen Konzepts in städtebaulicher, stadtgestalterischer und architektonischer Hinsicht darin: Qualität des Nutzungskonzepts (Plausibilität und Nachhaltigkeit des Nutzungsmixes, Nutzungs- und Umfeldverträglichkeit, Synergien) Qualität des Bebauungskonzepts (Grundstruktur, Baumassenanordnung, -gliederung und -verteilung, Raumbildung, Dichte- und Umfeldverträglichkeit) Quartiersidentität (Gestaltungs- und Architektursprache, Berücksichtigung von Elementen der ehem. industriellen Nutzung) Funktionalität und Qualität des Erschließungskonze ptes (Umfeldverträglichkeit, Quartiersvernetzungen, Freiraumgestaltung) 70 ------------------------- 25 25 25 25 Realisierung des Vorhabens darin: - Qualität des Finanzierungskonzeptes (Schlüssigkeit, Tragfähigkeit) - Verbindlichkeit des Finanzierungskonzeptes (Finanzierungszusagen, Grad der Verbindlichkeit) 30 ------------------------- 50 50
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (3)
- Schillerstraße
- Hansaring
- Hafenweg 46
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0834/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.12.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37