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V/0834/2009

Städtebauliche Rahmenbedingungen für die Durchführung eines Europaweiten Vergabeverfahrens zur Veräußerung der stadtwerkeeigenen Grundstücke "ehemaliges OSMO-Gelände" sowie der zur Insolvenzmasse der Fa. Ostermann + Scheiwe GmbH + Co.KG gehörenden Gr

Vorlagen 30.12.2009

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.02.2010, TOP 11

Anlage1 zu V834

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Anlage3 zu V834

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Anlage2 zu V834

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Ansehen

Anlage1 zu V834

66 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage V/0834/2009
Anlage 1
zur Vorlage V/0834/2009

Beschlussvorlage

5650 Zeichen

V/0834/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Städtebauliche Rahmenbedingungen für die Durchführung eines Europaweiten 
Vergabeverfahrens zur Veräußerung der stadtwerkeeigenen Grundstücke "ehemaliges OSMO-
Gelände" sowie der zur Insolvenzmasse der Fa. Ostermann & Scheiwe GmbH & Co.KG 
gehörenden Grundstücke im Bereich zwischen Schillerstraße und Stadthafen 1 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.01.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Vorberatung 
28.01.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
03.02.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
03.02.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beschließt die städtebaulichen Rahmenbedingungen / Anforderungen und Vorga-
ben zur Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens zur Veräußerung der stadt-
werkeeigenen Grundstücke „ehemaliges OSMO-Gelände“ sowie der zur Insolvenzmasse 
der Fa. Ostermann & Scheiwe GmbH & Co.KG gehörenden Grundstücke im Bereich zwi-
schen Schillerstraße und Stadthafen 1 Münster  gem. Anlage 2. 
 
2. Der Rat nimmt die in Anlage 3 dargelegten planungsrechtlichen und immissionsschutz-
rechtlichen Rahmenbedingungen zur Durchführung des o. g. Vergabeverfahrens zur 
Kenntnis. 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung vom 25.03.09 der Verwaltung den Auftrag zur Durchfüh-
rung eines Vergabeverfahrens zur Veräußerung der Flächen des ehemaligen OSMO-Geländes im 
Stadthafen 1 erteilt; die zuständigen politischen Gremien sind entsprechend einzubinden (Vorlage 
V/0189/2009).  
 
Gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH vom 
30.03.2009 hat die Geschäftsführung in Rückkoppelung zur Verwaltung dem Aufsichtsrat der 
Stadtwerke in der Sitzung am 02.12.2009 eine Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt, mit der sie  
zur  Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens zur Veräußerung der stadtwerkeeige-
Vorlagen-Nr.: 
V/0834/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Leifken 
Ruf: 
492 61 81 
E-Mail: 
LeifkenA@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.12.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0834/2009 
nen Grundstücke „ehemaliges OSMO-Gelände“ sowie der zur Insolvenzmasse der Fa. Ostermann 
& Scheiwe GmbH & Co.KG gehörenden Grundstücke im Bereich zwischen Schillerstraße und 
Stadthafen 1 Münster ermächtigt wird. Der Aufsichtsrat hat dieser Vorlage zugestimmt.  
 
In Folge des Aufsichtsratsbeschlusses soll der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafter-
versammlung der Stadtwerke Münster GmbH ermächtigt werden, ebenfalls entsprechend zu votie-
ren. Auf die hierzu erstellte nichtöffentliche Ratsvorlage V/0796/2009 zur Ausschreibung der 
stadtwerkeeigenen Grundstücke „ehemaliges OSMO-Gelände“ sowie der zur Insolvenzmasse der 
Fa. Ostermann & Scheiwe GmbH & Co.KG gehörenden Grundstücke wird  verwiesen.  
 
Die vom Vergabeverfahren betroffenen Grundstücke sind der Anlage 1 dieser Vorlage zu entneh-
men.  
 
Im Einklang mit den – bauleitplanerisch allerdings noch nicht manifestierten – stadtstrukturellen 
und städtebaulichen Zielen der Stadt Münster und im Sinn einer nachhaltigen Stadtentwicklung 
wird auf dem vormals gewerblich genutzten Standort die Realisierung eines attraktiven Wohn-
standortes mit anteiliger hochwertiger Dienstleistungsnutzung inmitten der erfolgreichen Hafen-
entwicklung angestrebt. 
 
Die Maßnahme ist ein Schlüsselprojekt, um den gesamten Stadtbereich qualitativ aufzuwerten und 
zu profilieren. Diese liegenschaftlich-städtebauliche Zielperspektive soll im Rahmen des hand-
lungsleitenden Masterplan / Integriertes Handlungskonzept Stadthäfen Münster  
- … wichtige stadtstrukturell stärkende Impulse für den Standort Münster / Stadthäfen sowie das 
umgebende Stadtquartier auslösen und in diesem Zusammenhang insbesondere den Stadthafen 1 
mit den gewachsenen Strukturen der benachbarten Wohnbereiche Herz-Jesu und Hansaviertel 
verknüpfen; 
- … die Nachfrage nach innerstädtischem Wohnraum, auch im geförderten Segment, befriedigen, 
indem mit dem Projekt ein hochwertiges W ohnquartier mit untergeordneter, ergänzender Dienst-
leistungsnutzung zu planen, zu entwickeln und zu realisieren ist – das vielseitige innerstädtische 
Wohnungsangebot soll durch ein eigenständiges Quartier mit eigenem Charakter ergänzt werden; 
- … durch einen dem Standort angemessenen, modernen Städtebau und eine anspruchsvolle, 
sensible und zeitgemäße architektonisch-gestalterische Ausprägung der am Hafen gelegenen 
Standortgunst (Stadt am Wasser) Rechnung tragen. 
 
Das planerische Gesamtkonzept für den Bereich der Stadthäfen Münster soll über die angekündig-
te Fortschreibung des „Masterplanes Stadthäfen Münster“ (sh. V/0286/2009) dargestellt werden. 
Die möglichen Perspektiven für die weitere städtebauliche Entwicklung im Bereich der Stadthäfen 
sowie die (optionale) Sicherung von künftigen Hafenumschlagsfunktionen sind dabei unter Beteili-
gung der Öffentlichkeit zu diskutieren.  Die in dieser Vorlage dargestellten städtebaulichen Zielset-
zungen werden dabei berücksichtigt. 
  
Unter der Voraussetzung eines erfolgreichen Abschlusses des o. g. Ausschreibungsverfahrens soll 
eine planungsrechtliche Umsetzung mit den entsprechenden bauleitplanerischen Anpassungen in 
freier Abwägungsentscheidung des Rates der Stadt Münster erfolgen, um die o. a. städtebaulichen 
Entwicklungsziele zu gewährleisten.  
 
 
 
I.V. 
 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

- 3 - 
V/0834/2009 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Flächen der Ausschreibung 
Anlage 2: Städtebauliche Rahmenbedingungen 
Anlage 3: Planungsrechtliche Situation / Immissionsschutzbelange

Anlage3 zu V834

6967 Zeichen

Anlage 3  
zur Vorlage V/0834/2009 
1 
Planungsrechtliche Situation / Auswirkungen und Wechselwirkungen  
 
Als eine Realisierungsvoraussetzung für die Entwick lung der OSMO-Flächen wäre 
aufbauend auf dem Ergebnis des Ausschreibungsverfah rens das aktuell bestehende 
Planungsrecht im Rahmen einer Änderung / Neuaufstel lung des aktuell bestehenden 
Bebauungsplans – zielorientiert und projektbezogen – anzupassen. 
Das Plangebiet liegt im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 401, in der 
Fassung der 4. Änderung, dessen Festsetzungen aufgr und der damaligen Nutzungen und 
Entwicklungsperspektiven weitgehend bestandsorienti ert sind, insbes. auch für den Bereich 
der ausgeschriebenen Grundstücke (Gewerbegebiet – G E;). Diese befinden sich ebenfalls 
im Geltungsbereich einer Sanierungssatzung (vereinf achtes Verfahren); deren Ziele 
fokussieren inhaltlich jedoch nicht auf die Umstruk turierung der ausgeschriebenen 
Grundstücksflächen. 
Für eine Konversion und Neuentwicklung besteht glei chwohl durch den Rat der Stadt 
Münster bereits seit dem 13.11.2002 ein Beschluss z ur Änderung des derzeit rechtskräftigen 
Bebauungsplans Nr. 401 für das Gebiet zwischen Hansaring, Schillerstraße und Stadthafen 
I. Die Zielrichtung der Ausschreibung, auf den zu ve räußernden Grundstücksflächen 
Wohnungen als Nutzungsschwerpunkt vorzusehen, ist m it der planungsrechtlichen Situation 
- neben den Inhalten des Bebauungsplans Nr. 401 vor  allem bedingt durch die 
Festsetzungen in Bebauungsplänen im Umfeld - derzeit nicht möglich: 
• südlich des Stadthafen 1 ist die dortige gewerblich–industrielle Nutzung dur ch den 
Bebauungsplan Nr. 401 planungsrechtlich gesichert ( Industrie- und Gewerbegebiete 
– GI und GE) – das Emissionsverhalten der Betriebe ermöglicht tatsächlich (z.B. 
bestehende Gefahrstofflager) und planerisch (Abstan dklassengliederung nach 
Abstanderlass NRW) ein Heranrücken von Wohnnutzungen aktuell nicht; 
• östlich des Dortmund–Ems–Kanal ist die dortige gewerblich-industrielle Nutzung 
durch den Bebauungsplan Nr. 348 planungsrechtlich g esichert - die damit 
verbundenen Abstandsradien lassen aktuell neue Wohn nutzungen im östlichen 
Bereich nicht zu. 
 
Dieser städtebauliche Zielkonflikt kann jedoch pers pektivisch planungsrechtlich und 
betrieblich wie folgt gelöst werden: 
• Anpassung des aktuell bestehenden Planungsrechtes im Rahmen eines 
Neuaufstellungsverfahrens für einen Bebauungsplan, der neben den zu 
veräußernden Grundstücksflächen in seinem Geltungsb ereich die zur 
immissionsrechtlichen und bauleitplanerischen Konfl iktbewältigung notwendigen 
gewerblich-industriellen Flächen im Umfeld umfasst (anteilige Kostenübernahme in 
Höhe von 30.000 € durch den Investor/Erwerber zzgl. erforderlicher Gutachten); 
• Herabzonierung von Industriegebietsausweisung (GI)  zu Gewerbegebietsausweisung 
(GE) mit ergänzender Anpassung der Abstandklassen n ach Abstanderlass NRW; 
gegebenenfalls ergänzende Festsetzung von Emissions kontingenten nach DIN 
49691 
• die Innutzungsnahme von Wohnungen innerhalb der au sgeschriebenen 
Grundstücksflächen ist unabhängig vom Zeitpunkt der  Schaffung neuen 
Planungsrechts erst nach Auflösung der Konfliktlage mit dem Gefahrstofflager der Fa. 
Lehnkering durch dessen Verlagerung bzw. Nutzungsau fgabe und/oder mit 
Auslaufen des Erbbaurechtsvertrages spätestens zum 31.12.2016 möglich - eine vor 
diesem Zeitpunkt wirksame Änderung/Anpassung des Pl anungsrechts könnte nur 
dann geschaffen und durch den Rat der Stadt Münster  beschlossen werden, sofern 
die Wirksamkeit des neuen Planungsrechts unmittelba r an den Wegfall dieser 
immissionsrechtlichen Einschränkungen gekoppelt fes tgesetzt würde (Baurecht ab 
dem Eintritt bestimmter Umstände - § 9 (2) BauGB); 
• die bauleitplanerischen Verfahren samt flankierend em Städtebaulichen Vertrag 
würden nach Erreichen des erforderlichen Planungsst andes durch die Stadt Münster 
projekt- und maßnahmenbezogen mit Priorität durchgeführt.

Anlage 3  
zur Vorlage V/0834/2009 
2 
 
Immissionsschutzbelange 
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, das s die Stadtwerke Münster GmbH 
sich die Option zur Errichtung weiterer Gasturbinen am Kraftwerkstandort sichern will.  
Hiermit gehen immissionsschutzrechtliche Auswirkung en für die umliegenden Bereiche 
einher. Diese Aspekte müssen im Zusammenhang mit de n kommunalen 
Entwicklungsabsichten und den Geschäftsinteressen d er Stadtwerke Münster GmbH 
berücksichtigt und abgewogen werden.  
Eine Vereinbarkeit der Erweiterungsoptionen des Kra ftwerkes und der OSMO-Entwicklung 
gem. den Zielen der Ausschreibung haben die Stadtwe rke Münster GmbH mit der 
Verwaltung der Stadt Münster bewertet. Als erstes E rgebnis ist festzuhalten, dass diese 
Vereinbarkeit grundsätzlich herzustellen ist. 
 
Aufgrund der Immissionsbelastung ließen sich die du rch das Exposé angestrebten 
Strukturen, MI / Mischgebiet am Stadthafen I und WA  / Allgemeines Wohngebiet auf den 
nördlichen Grundstücksbereichen unter Berücksichtig ung des Kraftwerksbestandes 
grundsätzlich planungsrechtlich realisieren. In die sem Zusammenhang sollen – für die 
Schaffung des Planungsrechts nach o. g. Maßgabe jed och nicht zwingende - Maßnahmen 
zur Eliminierung der aktuell festgestellten Tonhalt igkeit am Kraftwerk umgesetzt werden. 
Diese Aufwendungen würden sich auf ca. 1.588 T€ belaufen.  
Für die Option einer weiteren Turbine am Kraftwerks standort würden sich die erhöhten 
Schallschutzmaßnahmen in Bezug auf die angestrebte OSMO-Nutzung insgesamt auf 2.163 
T€ belaufen.  
Die kalkulierten Schallschutzmaßnahmen enthalten di e Eliminierung der Tonhaltigkeit der 
Emissionen inklusive der Wirkungsgradverluste durch  Einbau eines Schalldämpfers in der 
Verbrennungsluftansaugung.  
 
Das Konzept zur Gewährleistung des für das Projekt erforderlichen Schallschutzes soll gfls. 
ergänzt werden durch die Festsetzung von Emissionsk ontingenten (auch „IFSP“ – 
immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungsp egel) für die gewerblich/industriellen 
Bereiche im Umfeld des Hafengebietes. Dies ist auch  vor dem Hintergrund des 
Kraftwerksbestandes erforderlich. Auf diese Weise k ann langfristig sichergestellt werden, 
dass die zulässigen Lärmpegel in den schützenswerten Bereichen eingehalten werden, ohne 
den Kraftwerksbetrieb weiter einzuschränken. Allerd ings wird das Entwicklungspotential auf 
den anderen gewerblich/industriellen Flächen, südli che Hafenseite und ggf. östlich des 
Dortmund-Ems-Kanals durch die Kontingentierung der Lärmemissionen deutlich 
eingeschränkt. 
Hierzu ist festzuhalten, dass die durch Bebauungspl an Nr. 348 und 401 gesicherten GE- und 
GI-Gebiete östlich (B-Plan 348) bzw. westlich (B-Plan 401) des DEK hinsichtlich ihres derzeit 
zulässigen Emissionsverhaltens und Anlagenpotenzial s Einschränkungen hinnehmen 
müssten. Die tatsächlich ausgeübte industriell-gewe rbliche Nutzung wird nach derzeitigem 
Stand jedoch nicht mit Einschränkungen verbunden sein.

Anlage2 zu V834

12063 Zeichen

Anlage 2  
zur Vorlage V/0834/2009 
1 
 
Auszüge aus dem Exposè zur Ausschreibung des ehemaligen OSMO-Geländes 
 
 
Städtebauliche Rahmenbedingungen / Anforderungen und Vorgaben 
 
Nutzungen 
• nördlich Hafenweg: Nutzungsschwerpunkt Wohnen, per spektivische Kategorie 
Allgemeines Wohngebiet (WA); vielfältiges, demograp hisch nachhaltiges 
Wohnungsangebot (verschiedene Zielgruppen und -größ en, verschiedene 
Vermarktungs- und Bauformen, Grundrissflexibilität,  …); Anteil von öffentlich 
geförderten Wohnungen in Höhe von 15 % der realisierten Wohneinheiten; 
• südlich Hafenweg: gemischte Nutzungsstrukturen, in  den Schwerpunkten Büro, 
Dienstleistung, Wohnen, Kultur, perspektivische Kat egorie Mischgebiet (MI); 
Wohnnutzungen je Gebäude/Baukörper ab dem 2. OG mög lich; keine reinen 
Wohngebäude; Ausschluss von Vergnügungsstätten; 
 
städtebauliche Dichte 
• vermittelnd in Geschossigkeit und Dichte zwischen nördlich angrenzendem Herz-
Jesu-Viertel (II-IV–geschossig, GFZ 1,0-1,4) und we stlich angrenzendem Kreativkai 
(V–VI-geschossig, GFZ 2,4); 
• perspektivisch verträgliche Dichte nördl. Hafenweg  im Mittel: GFZ max.1,6; 
• perspektivisch verträgliche Dichte südl. Hafenweg im Mittel: GFZ max. 2,0; 
• deutliche punktuelle Erhöhungen der Geschossigkeit en erfordern eine gesonderte, 
nachvollziehbare städtebauliche Begründung; 
 
 
Erschließungsinfrastruktur und Vernetzung 
 
Äußere Erschließung 
• Haupterschließung über die Schillerstraße (und wei ter an den Hansaring) 
• Nebenerschließung/untergeordnete Erschließungsfunk tionen sind über den 
Hafenweg möglich; 
• die Erschließungsoption im Bebauungsplan Nr. 401 i n west-östlicher Richtung 
zwischen Hansaring und ausgeschriebenen Grundstücks flächen wird fachlich als 
nicht zwingend erforderlich beurteilt und ist entwurfsabhängig zu bewerten; 
• Erfordernis des funktionsgerechten Ausbaus der öff entlichen Verkehrsfläche 
Schillerstraße: hierfür ist der nördliche Grundstüc ksbereich in einer Tiefe von 3,50 m 
und einer Länge von ca. 120 m parallel zur Schiller straße als künftige öffentliche 
Verkehrsfläche zu Lasten der ausgeschriebenen Grund stücksflächen freizuhalten 
(funktionale und gestalterische Verbesserung der Sc hillerstraße: öffentliche 
Parkbuchten, für Fahrradfahrer, Baumpflanzungen). D iese Maßnahme ist aufgrund 
der erforderlichen Bereitstellung von öffentlichen Stellplätzen durch den Entwickler zu 
realisieren, zu finanzieren und der Stadt unentgelt lich nach Fertigstellung zu 
übereignen; 
• öffentlich nutzbare Stellplätze sind im Gebiet gem äß der Quotierung 1 Stellplatz/10 
Wohneinheiten nachzuweisen - alternativ: kompensato rischer/finanzieller Ausgleich 
für die geplante öffentliche Quartiers - TG nördlich des Hafenweges; 
• die Versorgung mit Wasser und Strom ist über die ä ußere Erschließung gesichert; 
• die Versorgung mit Fernwärme kann grundsätzlich üb er eine zu erstellende 
Anschlussleitung in der Schillerstraße an das Fernw ärmenetz im Hansaring gesichert 
werden; 
• der Käufer verpflichtet sich, in der Erstversorgun g zur Deckung des 
Heizwärmebedarfs seines Neubauvorhabens auf dem Kau fgegenstand Fernwärme 
aus dem benachbarten GuD-HKW Hafen einzusetzen und die Grundstücke zu

Anlage 2  
zur Vorlage V/0834/2009 
2 
diesem Zweck zu den üblichen Konditionen der Stadtw erke Münster GmbH an deren 
Fernwärmenetz anzuschließen; 
• diese Verpflichtung entfällt, wenn jeweils nach Au sschreibung innerhalb von 3 
Monaten ein Versorgungsangebot zu marktüblichen Pre isen nicht zu erzielen ist. Die 
fehlende Marktüblichkeit des Angebotes ist von dem Käufer nachzuweisen und liegt 
dann vor, wenn für bzgl. Versorgungsgröße, Gebäudem erkmalen und 
Grundstückslage vergleichbare Bauvorhaben in fünf d eutschen Großstädten bei 
Vertragsabschlüssen in den vergangenen drei Jahren eine Summe von 
Fernwärmearbeits- und –grundpreis bezogen auf die f ür das Bauvorhaben 
angebotene Versorgungsgröße je Jahr angeboten worde n ist, die durchschnittlich um 
mindestens 15 % unterhalb des günstigsten Angebots für die Bauvorhaben dieses 
Vertrages liegt. Dem Anbieter ist vor Entfall der V erpflichtung Gelegenheit zu geben, 
den nachgewiesenen Durchschnittspreis als Vertragspreis anzunehmen; 
• die Entwässerung muss mengenbezogen deutlich überw iegend in Richtung des 
bestehenden Trennsystems in der Schillerstraße erfolgen; 
• die Entwässerung der Gebäude Hafenweg 46/48 ist da uerhaft sicherzustellen; 
• Maßgabe der Fortführung der öffentlich nutzbaren W egefläche am Kreativkai entlang 
Stadthafen I: die Kaiflächen sind auf einer Tiefe v on 10 m (gemessen von der 
Hafenkante) von jeglicher Bebauung freizuhalten - d ie künftige öffentlich nutzbare 
Fläche parallel zur Hafenkante, die zum Teil der Ha fenordnung unterliegt, wird in 
einer Gesamttiefe von 5 m unter Inanspruchnahme von  öffentlichen Fördermitteln 
durch die Stadt Münster erstellt und finanziert; di e Fläche verbleibt im Eigentum des 
Erwerbers, die Anlage selbst geht in den Besitz der  Stadt Münster über, die damit die 
Verkehrssicherung und Unterhaltung übernimmt – eine  Überbauung dieser Flächen 
ab dem 2. OG ist dem Grunde nach denkbar; 
 
Innere Erschließung 
• der auf privaten Flächen entstehende und nutzungsb ezogen erforderliche 
Stellplatznachweis ist vorzugsweise in dezentral er schlossenen Tiefgaragen 
vorzusehen – in der Stellplatzkalkulation für die w ichtigsten Nutzungen ist 
einzuhalten: 
o Wohnen: 1 Stellplatz je Wohneinheit; 
o Büro: 1 Stellplatz je 40 qm Nutzfläche, Besucheran teil 20 %; 
o im übrigen wird auf die Richtzahlentabelle für den  Stellplatzbedarf verwiesen; 
• analog den internen kommunalen Richtlinien für den  Fahrradabstellbedarf (§ 47 (4) 
BauO NW (Anlage 20) sind quantitativ ausreichende w ie qualitativ und funktional 
geeignete Fahrradabstellmöglichkeiten vorzusehen; 
• die innere Erschließung des Gebietes muss die Erre ichbarkeit und die 
Funktionalitäten für Rettungs- und Müllfahrzeuge gewährleisten; 
• Erfordernis der Berücksichtigung von mindestens 2 öffentlich nutzbaren/öffentlichen 
Wegeverbindungen für Fußgänger und Radfahrer zwisch en Stadthafen I und dem 
Herz-Jesu-Viertel - eine Überbauung ist in entsprec hender gestalterischer und 
funktionaler Qualität denkbar; 
• Erfordernis der Berücksichtigung mindestens einer öffentlich nutzbaren/öffentlichen 
Wegeverbindungen für Fußgänger und Radfahrer in Ost -West-Richtung zwischen 
Hafenweg und Schillerstraße – eine Überbauung ist i n entsprechender 
gestalterischer und funktionaler Qualität denkbar. 
 
Soziale Infrastruktur 
• die für die umliegende Wohnbevölkerung bestehende Versorgungsstruktur ist bereits 
heute defizitär - allein maßnahmenbedingt aus den B edarfen der angestrebten 
Wohnnutzungen ist (neben der gem. BauO NW zu realis ierenden Flächen für 
Kleinkinder auf den Baugrundstücken) insofern ein k ompaktes öffentliches 
Kinderspielflächenangebot in einer Größe von 1.800 qm (unter der Annahme von 500 
entstehenden Wohneinheiten) zu integrieren und zu berücksichtigen:

Anlage 2  
zur Vorlage V/0834/2009 
3 
ergänzende Kriterien für die öffentliche Spielfläche sind zudem: 
• Kompaktheit, integrierter Standort, Erreichbarkeit  über öffentliche Flächen zu Pflege- 
und Unterhaltungszwecken - der öffentliche Spielber eich ist durch den 
Erwerber/Investor nach qualitativen Maßgaben der St adt zu realisieren, zu 
finanzieren und der Stadt unentgeltlich nach Fertig stellung zu übereignen - durch die 
bündelnde Funktion der zu integrierenden öffentlich en Spielfläche kann der 
Erwerber/Investor im Gegenzug auf den Nachweis von gem. BauO NW geforderten 
Kleinkinderspielplätzen auf den Baugrundstücken verzichten; 
• weitergehende Kinderspielflächenangebote - aus der  allgemeinen Bedarfslage des 
Hansaviertels heraus - sind in der Größenordnung vo n 1.000 qm ergänzend in das 
Neubauquartier zu integrieren. Dieser Anteil an der  insgesamt nachzuweisenden 
Kinderspielfläche (in der Summe 2.800 qm) - solitär  verortet oder gebündelt mit dem 
maßnahmenbedingt notwendigen Angebot - würde von de r Stadt Münster erworben. 
Die Errichtung für das 1.000 qm große Kinderspielfl ächenangebot erfolgt 
konzeptabhängig durch die Stadt oder durch den Inve stor mit städtischen Mitteln. 
Entsprechende Vereinbarungen wären vertraglich zu regeln; 
• für die Quartiersentwicklung ausreichende Kapazitä ten in bestehenden 
Betreuungseinrichtungen für Kinder und Kleinkinder im Umfeld der angestrebten 
neuen Wohnnutzungen sind (auch perspektivisch) nich t gegeben - insofern ist allein 
maßnahmenbedingt die Integration und Berücksichtigu ng einer neuen 
Kindertagesstätte als 4-Gruppen-Einrichtung (unter der Annahme von 500 
entstehenden Wohneinheiten) erforderlich: zu berück sichtigen sind ca. 1.000 qm 
umbaute Nutzfläche (nicht zwingend ausschließlich i m EG und nicht zwingend als 
solitäres Gebäude) und ca. 2.000 qm Freifläche; ein e robuste Grundstruktur wird für 
perspektivische Umwandlungen in anderweitige Folgen utzungen empfohlen - die 
Anlage ist durch den Erwerber/Investor herzustellen  und einem geeigneten Träger zu 
überlassen: eine Höchstmiete von 9,34 €/qm umbauter  Nutzfläche ist zur Zeit 
erzielbar und kann der wirtschaftlichen Kalkulation  zu Grunde gelegt werden, die 
Miete schließt allerdings die unentgeltliche Nutzun g der erforderlichen Außenflächen 
mit ein - die Anlage ist gut erreichbar im Quartier  zu positionieren - ergänzend sind 
zudem Räumlichkeiten von ca. 200 qm für Jugendarbeit zu berücksichtigen; 
 
Gestaltung 
• die Kaifläche ist parallel zum Stadthafen I in ein er Tiefe von 10 m von Bebauung 
freizuhalten - eine Überbauung ab dem 2. OG ist möglich; 
• es wird die Realisierung eines anspruchsvollen Stä dtebau-, Architektur- und 
Außenraum-/Freiflächenkonzeptes erwartet; 
• die Gestaltung und Funktion der öffentlich wahrneh mbaren Bereiche hat angemessen 
auf die urbanen Ostviertelstrukturen und den Freize itbereich des Kreativkais zu 
reagieren, der menschliche Maßstab ist im Bezug auf  die angestrebten Bau- und 
Nutzungsstrukturen zu wahren; 
• aufgrund der Vernetzungsfunktion zwischen Kreativk ai und Ostviertel und der damit 
verbundenen erwarteten hohen Frequentierung sind di e öffentlichen Räume in 
Dimension, Begrünung und Aufenthaltsqualität entspr echend hochwertig zu 
gestalten; 
• es ist zu prüfen, in welchem Umfang Elemente der e hemaligen industriellen Nutzung 
in die Entwicklung einbezogen werden können: beispi elhaft zu nennen ist die 
Berücksichtigung von Elementen der vorhandenen stäh lernen Tragstruktur entlang 
des Stadthafens – die Erhaltung solcher Elemente ka nn der Identifikation des neuen 
Quartiers dienlich sein und als skulpturelle Fragme nte den halböffentlichen und/oder 
öffentlichen Raum bereichern.

Anlage 2  
zur Vorlage V/0834/2009 
4 
 
Auswahlkriterien / Gewichtung 
• Sofern mehr als drei Bewerbungen eingehen, die for male ordnungsgemäß sind und 
als geeignet festgestellt wurden, werden die drei B ewerber, die zur Abgabe von 
Angeboten aufgefordert werden, anhand folgender Auswahlkriterien ermittelt.  
 
 
Kriterium 
 
Gewichtung in % 
  
Qualität des vorgeschlagenen Konzepts in 
städtebaulicher, stadtgestalterischer und 
architektonischer Hinsicht 
 
darin: 
 Qualität des Nutzungskonzepts (Plausibilität und 
Nachhaltigkeit des Nutzungsmixes, Nutzungs- und 
Umfeldverträglichkeit, Synergien) 
 Qualität des Bebauungskonzepts (Grundstruktur, 
Baumassenanordnung, -gliederung und -verteilung, 
Raumbildung, Dichte- und Umfeldverträglichkeit) 
 Quartiersidentität  
(Gestaltungs- und Architektursprache, Berücksichtigung 
von Elementen der ehem. industriellen Nutzung)  
 Funktionalität und Qualität des Erschließungskonze ptes 
(Umfeldverträglichkeit, Quartiersvernetzungen, 
Freiraumgestaltung) 
 
70 
 
 
------------------------- 
 
25 
 
 
25 
 
 
 
25 
 
 
25 
Realisierung des Vorhabens 
 
darin: 
- Qualität des Finanzierungskonzeptes (Schlüssigkeit, 
Tragfähigkeit) 
 
- Verbindlichkeit des Finanzierungskonzeptes 
(Finanzierungszusagen, Grad der Verbindlichkeit) 
 
30 
------------------------- 
 
50 
 
 
 
50

Beratungsverlauf (4)

19.01.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung
28.01.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
03.02.2010 Hauptausschuss
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
03.02.2010 Rat
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Schillerstraße
  • Hansaring
  • Hafenweg 46

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0834/2009
Typ
Vorlagen
Datum
30.12.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37