1436/2026
Vorhabenbeschluss zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs Nr.: 44603/03 Arbeitstitel Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/ Ehrenfeldgürtel` in Köln-Ehrenfeld
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Anlage 2b Angepasster Geltungsbereich
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Bumann&SohnCBE&YUCASonic BallroomLive Music HallHelios 37/ Der schwarze HaseartheaterKulturbaustein (Planung) Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 2b N StadtplanungsamtAngepasster Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße / Ehrenfeldgürtelin Köln - Ehrenfeld 010050200300 Meter
Anlage 5 Darstellung Planungsrecht im Umfeld
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1617 1559 2559/202 1619 1581 2445/202 1387 871 1546 1501 4098/206 1676 1541 1367 2560/202 4355/205 1201 4354/205 1752 1148 1388 2810/202 900 3283/202 2984/206 1540 2397/202 1202 1618 1277 3470/202 2940/2073996/202 1556 1660 1659 4100/205 3282/202 4002/202 1518 3341/202 661 1557 870 1278 2425/202 1126 1385 1386 3284/202 465 207/1 1558 902 1279 3829/192 45/8 5582/75 549 2343/41 6276/74 3147/70 3354/72 1306 656/44 2925/70 2190/49 64 4388/70 779/72 233 5119/250 Schule 4643/266 514 469/6 2871/72 256 439 2193/72 503 2387/72 2791/167 2504/70 1466 621 5485/74 197 2880/72 1528/44 1169 389 1215 2916/275 1087/72 1350/70 569 1809 2722/83 2421/58 4637/49 987 1753/60 230 108 90/5 1107/83 4793/74 3368/80 221 545 473 4191/61 3693/44 510 435 4055/61 618 253/15 1340/44 2673/84 3147/275 474 167/13 1560/60 142 113 3779/72 4373/72 480/39 2190/72 254/6 61/3 4934/253 254/5 3699/61 Sportplatz 2580/70 3503/44 340 2758/70 4084/72 196 4867/250 1141/83 2278/44 4105/253 857 36/10 2319/252 5488/480 2259/70 28/3 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402 137 83/10 2547/70 Oskar-Jäger-Straße 1195/72 223 1420/72 524 855/28 615/44 1778 1624/167 3573/49 2688/84 1589/72 600 4586/72 431 6064/480 44/21 4668/250 444 3312/49 2127/36 49/51 4701/253 3316/49 1884/72 430 471 3448/49 462/28 4503/70 84/20 601 4299/61 982/72 608 573 417 4794/74 49/23 2204/70 3543/76 387/44 638 172 Turm 1252 250/4 2481/83 7040/168 5122/252 Overbeckstraße 356 242 6521/167 4137/61 4593/49 3380/75 978 3475/49 1867 4577/49 6558/253 503/28 2677/74 4359/252 321 645 4665/70 1698 3886/61 565 2154/72 307/45 388 661/44 471 344 72/64 6985/250 3932/49 974/44 3319/49 986/44 446 972/44 826/44 4698/49 Christian- 735/72 2162/89 2959/268 236 412 4696/75 531 2165/70 908/72 163 70/88 2404/53 1777 122 591 3241/99 4769/167 2301/45 99/11 1732/60 213 49/22 175352/8 4671/75 414 2776/70 394/44 1833 Gath-Straße 3070/74 2958/167 2628/70 5118/250 61/1 4351/167 1775 Melatengürtel 984 1597/70 Ehrenfeldgürtel 84/21 3414/72 2208/83 1810/72 1752 393 1619/167 1897/56 1543 4262/49 480/41 2701/266 4402/72 505/28 6486/255 1167 1691/70 K12 4759/269 2965/72 2189/49 3570/72 1998/70 534/44 6686/250 279 536/44 1672 587 49/32 1189/44 253 559 Lindenbornstraße 178 917/45 405 554/44 1416/72 1639/58 584 1014 941/72 72/89 2438/70 2045/39 385 502/28 99/10 203 2353/72 4652/70 72/42 4216/70 6511/250 48/18 3242/72 1132/37 1646/72 4136/252 4599/49 1255/72 1532/74 49/30 1832 1283 616 480/45 2930/76 219 838 1614/167 4684/70 252/12 2261/70 833/44 3421/70 1271/44 327 4477/72 554 1205/53 383/44 4905/252 622/44 2924/70 1134/83 4549/72 3079/87 1358/60 206 629 627 2345/41 61/19 1767/72 1906 1872 2604/72 2331/49 421 2606/257 1419 60/9 2574/70 36/9 515 2543/167 211 1517/48 3026/72 4643/61 1902 4189/61 2837/72 80/6 44/6 3055/70 2395/72 2306/257 1471 Venloer Straße 2164/70 3157/49 1648/72 437 3122/49 243 3845/253 170 3228/72 5475/70 48/23 72/65 4045/49 4559/83 Grimmstraße 4795/74 3352/49 heim 61/9 4586/253 334 85 580 157 1243 2821/70 4592/167 1137/83 3151/60 4186/167 2933/76 3846/253 1174 627 2044/80 1524 72/61 419 4635/99 488/45 493 70/69 1264/72 3405/49 3549/254 4135/61 480 636 454/28 736/72 Eichendorffstraße 728/45 167/4 3057/70 4642/266 3723/61 1728 1923/480 475/30 2158/49 310/45 2977/70 1304 167/17 1846/253 2008/72 179 1960/70 70/109 488 2341/72 253/8 49/42 449 1124/83 574 3953/49 2199/83 66 734/54 2931/76 1769/74 254 275/19 504 1321/83 2693/257 333 4190/61 278 462 1350 3267/83 1574/48 2597/253 1175 3343/49 659/44 1470 4200/74 2626/70 4144/61 Stuppstraße 382/44 388 1404 4563/61 3229/72 49/29 807 2121/74 3056/74 1932/72 662 3289/49 161 4641/61 1678/83 924/72 3579/70 637 283 49/28 4512/275 1214 2808/70 2188/72 2512/75 4557/72 Piusstraße 61/7 3383/70 1349/53 429/44 Christianstraße 428 5576/76 1620/167 547 231 917 349 170 4927/70 3049/72 49/48 6682/250 898/44 4724/83 317 72/77 4564/61 523 1156 1049/72 480/28 220 Keplerstraße 105 2325/49 965/72 487/45 599 1709/72 4873/254 360 2503/70 61/18 Venloer 2788/83 3428/49 1757/70 474/30 2159/49 6568/168 75/6 2696/266 551 464 309 630 1155/74 Försterstr. 1431/83 4550/72 315 5243/70 2697/266 5419/480 1926/72 2835/75 4171/61 5459/480 458 363 1556/253 1588/72 Reisstraße 420 1220/26 1705 747/45 3424/70 Sp.- 1549/45 2262/49 123 1479/48 180 604 817 611 3640/83 2060/70 1018 364 4646/49 1519/480 1254/72 5795/167 2174/84 2491/72 5486/74 834/44 83/20 4182/61 4384/61 732/54 3077/84 74/28 Christianstraße 3509/44 5719/70 1052/72 235 70/37 5125/252 1162 5121/252 1771/74 2365/72 650/44 3934/49 945/72 3080/275 5849/70 1062/72 Stammstraße 417/44 4099/61 1793 553 3568/72 397 5718/70 1722 3505/44 2417/72 72/80 375 4682/49 5487/480 1756 1479 1541/48 595 304/45 2795/266 480/48 745/45 3504/44 1418 4539/254 2653/70 1338 796 3562/72 5124/252 981/72 253/10 341/45 3339/49 4906/252 1424 1905 1529/74 4291/61 Gürtel 1145/74 Glasstraße 4623/49 510/28 1589 5248/167 300 3291/49 207 313/45 74/27 61/21 444 672 1835 4046/49 1524/72 1730 4145/61 607 6825/169 418 252/22 3454/80 Merkensstraße 4622/75 1169/74 2273/53 4694/75 1326/80 117 2616/480 310 3004/72 1192/253 1105 706/70 2165/72 1012/45 3882/61 1079/74 Wißmannstraße 3008/72 244 1048/45 70/105 1647/72 390 6432/256 4177/61 2760/70 2051/72 Pl. 3048/74 2104/252 4087/60 4395/49 858 Overbeckstraße 343 263 301 Gerhard-Wilczek-Platz 48/4 269 168/1 267 3079/275 4739/250 Leyendeckerstr. Kirche St. Bartholomäus U-Bahnhof 958/66 317 495 Schule Schule Bezirksrathaus evang. Gemeindeamt Kirche St.Anna Schule Schule Schule 713 Zoll 572 573 Schule 576 577 578 579 574 580 575 721 724 722 723 1545 1131 3469/202 1146 1248 1582 2877/202 464 1547 1145 1658 1549 1147 4101/205 2417/204 1721 901 717 1583 2811/202 1548 1247 2941/194 Eisenstraße 753 1196 864 2026 Pellenzstraße Geisselstraße Vogelsanger Straße Körnerstraße 4482/70 Vogelsanger Straße Försterstraße Melatengürtel Ottostraße Piusstraße 4483/70 Simrockstraße Fridolinstraße Sömmeringstraße Senefelderstraße Vogelsanger Straße Stammstraße 4481/70 Lessingstraße Vogelsanger Straße Goswin-Peter-Gath-Straße Wahlenstraße 1193/72 Geisselstraße Venloer Straße Platenstraße Lichtstraße Sömmeringstraße Fridolinstraße Philippstraße Heliosstraße Herbrandstraße Hansemannstraße Venloer Straße Franz-Geuer-Straße 241 Körnerstraße K12 1758/70 Weinsbergstraße Vogelsanger Straße Stammstraße Ehrenfeldgürtel Stammstraße 4713/72 550 2757/70 1545 511/28 1692 3867/99 3310/49 6018/480 2301/72 Vogelsanger Straße Klarastraße 1795 1694/80 Fuchsstraße 259 252/16 168 1855/253 72/94 2036/80 3700/76 4903/252 1082/72 2165/49 1680/83 669/45 4047/49 251 3741/167 1295/49 416 2367/72 1711/167 2641/72 6348/252 74/29 1188/44 2858/72 3767/167 1328/80 5460/480 2874/72 1539/49 1229/72 7090/70 3757/72 3018/167 2866/72 6685/250 Thebäerstraße 356 5396/480 1115/44 3869/70 2498/70 4240/61 351 423 83/12 1785/74 646 4619/75 1416 4396/49 1282 1179/72 1024/46 4680/49 1301/48 44/7 1355/60 2921/72 1772/74 3008/250 1242/45 4528/61 553/44 1899 1056 4184/72 342 2296/83 1925/72 277 304 348 306 1186/72 358 Leostraße 870 3390/70 1656/72 1103/74 2352/58 608/49 2398/58 2411/45 664/44 455/28 2513/75 165 3235/49 72/92 426 2488/72 53/8 2884/72 474 3703/44 4515/72 1838 252/11 1775/74 72/76 74/20 336 Simrockstraße Piusstraße 4508/61 167/16 2143/72 1653/72 3249/49 281 401/44 255/4 6438/74 5395/480 1480/48 3315/49 1590 876 1863/254 45/11 6591/480 400 2487/167 4112/61 147 480/31 1730/70 409 Fröbelstraße 1453 U-Bahn 2625/70 5246/250 1420 408 Ehrenfeldgürtel 3881/61 3123/49 70/107 4965/250 1588 48/17 1561/60 429 49/43 4381/167 631 4902/252 156 3548/254 426/44 2589/99 3265/72 144 458/28 5854/253 374 1177/72 1240 453 5132/252 2153/49 3810/60 2327/49 2655/86 303 1532/72 605/44 44/4 2192/72 53/17 361 568 1701 4598/49 52/3 61/14 460 1845/253 4606/49 6605/480 3521/49 2784/74 2375/53 2286/72 458 2103/48 489/45 482/45 1589/36 162 3024/72 6559/253 2260/70 1866 4930/253 Landmannstraße 5360/76 484/45 1483 338 1333 246 1550/48 530/44 4723/49 2264/49 502 1415 299 53/6 4505/167 407 5297/252 Roßstraße 1499/48 2881/72 Herbrandstraße 3819/80 268/4 572 4658/75 2216/39 877 3883/61 1764 4621/75 290/45 4100/61 487 2679/74 2764/252 1708 2676/74 45/9 480/34 1807 638 Marienstraße 2133/72 2142/72 460 228 53/13 72/100 6431/255 3018/72 70/32328/49 1554 4514/72 167/11 3935/49 2324/90 Subbelrather Straße 4109/253 2305/257 455 324 Jessestraße 646/72 658 440/44 4173/74 3031/275 635 953/37 4745/70 202 3435/49 3760/49 620/44 2366/36 1796 1383 Hüttenstraße 53/16 1966/72 49/52 426 1354/60 179 486/45 7080/74 2345/72 1555/253 4185/167 Subbelrather Straße 5717/70 365 Klarastraße 1138/83 1213/72 249 3426/49 984/44 2314/72 6563/253 Schönsteinstraße 4621/49 1135 268/3 1491/72 1537 1595/72 Gravenreuthstraße Vogelsanger Straße Schadowstraße K12 Grüner Weg Glasstraße Melatengürtel Neptunstraße Körnerstraße Ernst-Flatow-Straße 1155/44 4184/167 2845/99 1269/26 1419/72 1549/72 1251 4214/49 1210/72 49/35 3019/72 432 560/45 276 312/45 1499/74 1323/83 72/81 462 2500/74 250/22 1890 459 1835/252 1475 1327/80 5466/250 1823 837 3365/49 1885/72 1239 6764/171 492 369 372/44 501 558 603 1354/48 1442/70 252/18 60/1 390/44 544 1587/72 1002/44 832/80 5716/70 879/44 1886/72 463/28 1281/36 2777/70 3054/70 1053/72 288 314 282 Eichendorffstraße 5195/254 2370/53 4366/49 1255 4760/275 585 1176/72 247 275/16 5181/253 994/44 3617/49 61/2 1883 167/9 4417/70 624/44 564 4904/252 588 835/80 1787/72 1121/83 K12 5850/70 500 387 2187/72 346 3427/49 4280/168 4083/72 961 6063/480 335 2394/72 380 479 4357/255 5143/250 3890/61 626 109 4901/252 2378/53 2915/275 49/44 48/13 61/20 916 5457/480 1884 504/28 316 611 3391/72 2248/72 86 226 4168/61 2335/72 742/72 2778/70 3068/74 616 322 99/5 2435/70 1497/48 4663/70 83/14 3033/80 482 2923/70 58/1 2255/70 49/34 252/24 3484/83 1514 1455/72 406 614/44 1830 856 5204/253 3979/250 2699/266 4170/60 1776/74 4208/252 1845 2759/70 2943/72 1755 Geisselstraße 305 210 229 4088/60 3686/83 2113/76 173 428 416 979 1410/48 972 2855/72 423 344 992/44 1004/44 512/28 3000/72 4956/266 1518 4126/480 133 3395/49 483 414 2905/87 70/108 72/70 Simrockstraße Weinsbergstraße 4480/70 Hansemannstraße 1426/72 790 2212/72 293/45 1751 81 209 1096/83 72/54 411 380 956/72 3801/49 Venloer Straße K12 240 369 Neptunstraße 2059/72 4479/70 Keplerstraße Simrockstraße Leostraße Senefelderstraße Weinsbergstraße Siemensstraße 239 Gutenbergstraße Thebäerstraße 4478/70 Stammstraße 3311/49 Christian-Schult-Straße Gutenbergstraße 641 2590/83 2280/38 306 1189/24 1227/13 Helmholtzstraße 2847/83 459 2081/98 594 467 597 2858/83 433 13/2 419 1726/2 411 453 1199/13 2254/38 Melatener Weg 1996/38 Hospeltstraße 417 535 605 344 974/101 Intzestraße1665/4 161 2794/83 1827/102 1044/24 1514/25 195 372 U-Bahn 1994/38 584 768/24 Äußere Kanalstraße 398 3938/94 2279/38 612 414 1505/14 695/101 Widdersdorfer Straße 432 330 599 448 Thielenstraße 3667/98 1292/13 2845/83 625 522 2523/83 1006/25 548 3894/102 3895/102 3619/92 536 620 1032/13 1674/2 98/18 384 441 Vogelsanger Straße Melatener Weg 818/24 Vogelsanger Straße Äußere Kanalstraße 95 547 748/25 596 1409/59 2764/93 1731/59 2467/38 2251/38 487 621 776/24 498 Leyendeckerstraße 288 282 83/11 1677/2 2111/98 539 2555/83 1992/38 Hospeltstraße 98/14 2957/93 1982/38 426 2110/98 2545/83 524 1732/59 985/13 587 449 556 1983/38 999/59 648 2255/38 295 389 443 434 2286/38 280 Fridolinstraße 2863/83 99 96 447 153 Gumprechtstraße 655 611 2891/83 1413/59 779/24 375 Nonniweg 408 410 90 997/59 2628/91 1682/2 445 1667/2 228 586 83/10 102/10 Franz-Liszt-Straße 2795/83 653 900/25 959/66 233 604 2864/83 614 1210/13 102/9 392 3669/98 2260/38 3620/92 1415/59 2865/83 139 647 194 291 1027/13 607 194 652 957/66 108 2080/98 463 696 Vogelsanger Straße 412 2752/83 1993/38 8/8 1988/38 155 507 292 460 1927/100 2173/98 1428/25 1009/13 1222/13 550 380 147 200 1370/14 1447/19 487 438 461 640 169 1660/2 542 Sp.- 492 544 566 8/13 93 633 1226/13 1679/2 2860/83 431 Leyendeckerstraße Subbelrather Straße Platenstraße 540 Leyendeckerstraße Silcherstraße 83/12 Nonniweg Simarplatz Simarplatz 379 1669/2 450 2460/83 1987/38 2793/83 2751/83 1245/13 Vitalisstraße 140 1754/62 343 Hospeltstraße 98/20 457 582 396 2459/832302/102 618 38/45 1291/13 565 292 430 373 451 418 296 2846/83 274 774/24 1651/25 1649/25 466 178 2282/38 494 1163/13 Steubenstraße 2037/83 347 1673/2 563 773/24 432 283 509 Venloer Straße 3594/98 1504/14 Helmholtzplatz 553 1503/14 654 2281/38 310 434 1985/38 1683/2 1652/25 2353/102 98/17 1666/2 83/2 1661/2 2616/83 324 1717/7 376 2820/83 1038/59 154 1055/59 529 2796/83 2629/91 775/24 615 1969/100 1685/2 336 289 552 1508/14 1995/38 421 1431/25 903/24 1079/13 1390/21 227 1049/13 228 546 346 83/15 3595/98 2036/83 1026/102 644 751/24 400 123 92 290 564 1984/38 433 2854/83 1507/14 521 526 397 381 3664/101 2284/38 904/22 177 1043/24 642 622 1446/59 543 377 634 490 2283/38 462 446 1028/13 1018/13 588 1192/24 148 1031/13 613 2848/83 307 649 197 1675/2 1648/25 572 610 Thielenstraße 772/24 1990/38 422 2605/100 527 1670/2 291 1010/13 281 2003/38 1290/13 2257/38 1223/13 1829/102 393 1048/13 650 455 366 578 91/4 281 301 2084/98 555 2002/38 2001/38 973/101 1325/2 390 609 1352/24 581 1678/2 442 107 326 545 83/17 1026/13 541 2458/83 2753/83 Helmholtzstraße 1681/2 1676/2 2100/38 899/25 273 3609/92 1502/14 173 508 1216/13 367 305 2850/83 213 Äußere Kanalstraße 349 335 1659/2 2256/38 331 651 619 1191/24 276 337 94/1 1501/14 1/11 1371/14 898/25 2789/97 416 151 284 454 Hackländerstraße 995/13 38/34 100 2259/38 394 1194/24 639 1256/13 83/20 83/13 571 1195/24 2363/98 329 606 8/14 1471/13 98/4 608 523 549 2285/38 2085/98 861/24 Lessingstraße 1680/2 Helmholtz- 464 423 533 420 510 1668/2 458 2859/83 Am Kölner Brett 2083/98 163 580 platz 2823/83 8/7 409 1190/24 2039/83 819/24 617 1029/13 551 Widdersdorfer Straße 2853/83 2546/83 93/1 583 98/15 3896/102 1548/24 1001/59 2765/93 395 290 1804/83 1030/13 391 12/5 511 172 1486/64 643 627 338 496 1389/21 2564/83 600 570 272 2867/83 3937/94 343 452 518 1092/13 415 534 101/1 3934/94 2868/83 425 3610/92 302 1986/38 592 595 328 100/4 83/16 994/13 125 727/59 1254/13 1549/24 431275 2457/83 336 568 130 1411/59 158 456 1255/13 1149/24 369 2258/381257/13 2358/38 124 406 260 98/16 465 875/13 304 Helmholtzstraße Schlösserstr. 567 83/19 602 196 495 83/14 601 1376/59 697 1991/38 891/24 2082/98 2253/38 2956/93 2547/83 1684/2 300 1506/14 1692/1 253 270 1228/13 1647/25 Mendelssohnstr. 122 2855/83 575 383 2559/83 331 179 387 444 1833/103 1803/83 Helmholtzstraße 1672/2 1588/103 2819/83 635 1989/38 2252/38 171 2278/38 255 1470/13 351 1483/64 493 492 494 Fröbelplatz 1786 667 668 659 Fußgängerzone 504 505 500 499 501 502 503 498 1918 506 507 1919 677 676 508 509 670 675 673 672 674 Pl. 515 604/70 1818 1819 1038/59 1001/59 997/59 702 704 704 540 708 709 710 711 711712 1934 1935 712 713 541 755 677 678 2036/80 695 715 730 735 745 743 733 742 744 Am Alten Güterbahnhof Neptunplatz 697 660 661 2723/83 2724/83 1746/83 83/12 654 2044/80 3368/80 3033/80 3615/80 Fußgängerzone 767 757 758 543 542 771 769 770 772 759 765 760 761 762 766 767 763 768 764 237 1760/62 668 489 544 783 790 788 791 784 786 794 785 787 792 796 793 795 789 1946 550 551 552 548 555 549 553 554 698 703699 702 700 701 556 559 558 557 797 798 799 666 662 1921 1920 19211920 704 560 800 562 1862 1863 802 801 705 1958 1957 563 803 804 656 657 661 662 660 663 665 664 666 680 679 681 667 668 669 1812 1813 513 676 516 518 526 527 521 522 528 519 529 520 523 524 525 806 807 808 679 691 Prälat-Savelsberg-Platz 692 Leo-Amann-Park Leo-Amann-Park 680 1922 1923 693 693 681 1977 1978 1979 1978 530 Bf. Köln-Ehrenfeld 707 531 Turm 694 696 695 697 568 569 698 564 565 708 532 714 715 682 1925 700 701 811 812 683 687 683 687 685 686 684 686 685 684 1831 1832 689 692 690 693 688 691 1992 1930 716 717 240 2255/70 4482/70 4481/70 4478/70 673 1758/70 718 719 570 571 1962 813 720 745 709 710710 709 3867/99 2591/99 2589/99 2590/99 1931 536 537 1866 1868 1869 1870 1871 1971 538 805 694 1932 St. Franziskus Halle St. Franziskus Krankenhaus Sporthalle Realschule St. Peter Halle Lagerfläche Halle 13 Halle Halle ev. Kirche Neptunbad Saal Kolpinghaus Halle Halle Halle Halle Freizeitanlage Halle Halle Gemarkung Ehrenfeld Flur 72Gemarkung Müngersdorf Flur 74Gemarkung Ehrenfeld Flur 71Ehemaliger GüterbahnhofNr. 63469/07MIOskar-Jäger-Str.Nr.63460/04GEMI Grüner WegNr. 64457/02MIGrüner WegNr. 63460/02SO, GE, MIO. N.Nr. 64460/07WB, MI, MKPhilippstr. 31-39Nr. 64464/04WBO. N.Nr. 64459/02 Ehrenfeldgürtel / nordöstlichVenloer Str.Nr. 6446/02AELeyendeckerstr.Nr. 63466/02WAO. N.Nr. 63470/08WB, MIO. N.Nr. 63470/08WB, WAO. N.Nr. 63469/02WA MelatengürtelOskar-Jäger-Str.Nr. 63459/05Widdersdorfer Str.Nr. 63459/02GE Ehrenfeldgürtel 125Nr. 64468/04AE, GESanierung Ehrenfeld-Ost,Block 15Nr. 64466/05Hüttenstr./Gravenreuthstr.Nr. 71359/03WAHeliosgeländeWA, AEWeinsbergstraße/Oskar-Jäger-StraßeGE, AEWiddersdorfer Str.158 und 188aNr. 63452/02GEThyssen-GeländeOskar-Jäger-Str.Nr. 63464/02GEHerbrandstr.GESüdlich HelmholtzplatzNr. 63469/06MIMax-Becker-ArealNr. 63460/05MUDreick BfEhrenfeld N Planungsrecht im Umfeld des Bebauungsplanverfahrens Allgemeine WohngebietBesondere WohngebietAusschluss EinzelhandelOhne NamenWBWAMIAEO. N.AllgemeineMischgebietWAKerngebietMKGEGewerbegebietSOSondergebietLegendeRechtsverbindlicheBebauungspläneBebauunspläne im VerfahrenGeltungsbereich61 StadtplanungsamtStand Mai 2026Anlage 5
Beschlussvorlage Ausschuss
10950 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 1436/2026 Freigabedatum 02.06.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vorgabenbeschluss zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs Nr.: 44603/03 Arbeitstitel „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/ Ehrenfeldgürtel“ in Köln- Ehrenfeld Beschlussorgan Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 6 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der früh- zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind da- bei – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB – gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 9) zu berücksichtigen; 2. beschließt, den Plangeltungsbereich des am 05.12.2024 vom Stadtentwicklungsaus- schuss gefassten und am 29.01.2025 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemachten Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes — Arbeitstitel: „ Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/ Ehrenfeldgürtel in Köln -Ehrenfeld“— um die Gebiete westlich des Clubs `Sonic Ballroom` an der Oskar-Jäger-Straße, nördlich des Clubs `artheater` sowie im Bereich des Clubs `Helios 37/ Der schwarze Hase` nordwest- lich der Heliosstraße und süd-westlich der Vogelsanger Straße zu erweitern. Ausschuss Kunst und Kultur 25.06.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.06.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 30.06.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Anlass und Ziel der Planung Das Plangebiet zeichnet sich durch eine heterogene Struktur mit überwiegend gewerblichen Nutzungen, kulturellen Betrieben und Musikclubs sowie vereinzelten Wohnungen aus. Die viel- fältige Mischung von kulturellen Bet rieben und Musikclubs machen die Attraktivität und den Charakter des Stadtteils Ehrenfeld aus. Der Stadtteil Ehrenfeld unterliegt jedoch einem tiefgrei- fenden städtebaulichen Veränderungsprozess. Durch den gestiegenen Bedarf an Wohnraum rücken zunehmend gewerbliche oder kulturell genutzte Flächen zur Umnutzung in den Fokus. Infolgedessen kam es in den letzten Jahren bereits aufgrund heranrückender Wohnbebauung zu einer zunehmenden Verdrängung der Clubstandorte. Durch den Veränderungsdruck besteht die Gefahr, dass diese ausgeprägte Clubszene geschwächt und der vielfältige und lebendige Charakter des Gebietes verloren geht. Ziel der Planung ist es vor allem, die Vergnügungsstätten, die Musik- und Tanzveranstaltungen anbieten (Musikclubs), als Standort zu sichern und vor heranrückender Wohnbebauung sowie anderen lärmsensiblen Nutzungen und damit vor nachträglichen Einschränkungen zu schützen. Die im Geltungsbereich befindlichen Clubs sollen über Festsetzungen von Sondergebieten und diese umgebenden Urbanen Gebiete als sogenannte Schutzzonen gesichert werden. Hierbei verfolgt die Planung bezogen auf die in den Schutzzonen belegenen Grundstücke das Ziel, dass die von den Clubs ausgehenden Immissionen keine zurückzuweisenden schädlichen Um- welteinwirkungen darstellen. Die Planung verschiebt damit im Unterscheid zu dem grundsätzli- chen Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme die Konfliktlösung einseitig zugunsten der Clubs. Planungshistorie Um das vorgenannte Planungsziel zu erreichen, hat der Stadtentwicklungsausschuss am 03.09.2020 beschlossen, einen Bebauungsplan für das Gebiet südlich der DB -Bahnstrecke Köln-Aachen, östlich der Oskar-Jäger-Straße, nördlich der Lichtstraße und Grüner Weg sowie westlich der Heliosstraße und der Straße Grüner Weg – Arbeitstitel: Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/ Grüner Weg in Köln -Ehrenfeld – aufzustellen (vgl. Session -Vorlage 2155/2020). Der Aufstellungsbeschluss wurde am 07.10.2020 bekannt gemacht. Zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses befanden sich im Geltungsbereich drei Clubs: das „Sonic Ball- room“ (Oskar-Jäger-Straße 190), die „Live Music Hall“ (Lichtstraße 30) und das `Barinton` (Grü- ner Weg 2). Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seinem Beschluss die Verwaltung ebenfalls beauftragt, zu prüfen, durch welche alternativen Festsetzungen nicht nur der Bestand, sondern auch die Möglichkeit der Entwicklung neuer Clubs sichergestellt werden kann. Neuansiedlungen von Clubs lassen sich gemäß der vorgesehenen Planungsmethodik (s.u.) planungsrechtlich jedoch nicht sichern, sofern Standorte noch nicht genehmigt wurden. Aufgrund von Bestandsverände- rungen (Schließung des `Barinton`) und nicht vorhandenen Entwicklungsperspektiven von neuen Club-Standorten innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes infolge des ge- rade in den vergangenen Jahren hier stattgefunden Transformationsprozesses, erschien es deshalb sinnvoll, den Fokus auf die Sicherung der bestehenden Clubs zu legen. 3 Im Zuge der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes wurde deutlich, dass der Geltungs- bereich des Aufstellungsbeschlusses „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Grüner Weg“ zu erweitern ist, da die sogenannten Schutzzonen um die bestehenden Clubs teilweise nicht ausreichend gefasst wurden. In der Folge hat der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 01.06.2023 beschlos- sen, den Geltungsbereich zu erweitern (vgl. Session Nr. 0464/2023). Entsprechend wurde die- ser um die Bahnbögen entlang der Bartholomäus-Schink-Straße und des Ehrenfeldgürtels er- weitert. Dadurch können auch die Clubstandorte `Club Bahnhof Ehrenfeld` und `YUCA` sowie das `Bumann & Sohn` und das `artheater` mit einer Sondergebietsausweisung planungsrecht- lich abgesichert werden. Somit befinden sich folgende Clubs im Geltungsbereich: - Sonic Ballroom (Oskar-Jäger-Straße 190) - Live Music Hall (Lichtstraße 30) - Club Bahnhof Ehrenfeld (CBE) (Bartholomäus-Schink-Straße 65/67) - Yuca (Bartholomäus-Schink-Straße 65) - Bumann & Sohn (Bartholomäus-Schink-Straße 2) - artheater (Ehrenfeldgürtel 127) - Helios 37/ Der schwarze Hase (Heliosstraße 37) Aufgrund der weiteren Qualifizierung des Bebauungsplanes und des damit einhergehenden Er- kenntnisgewinns wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes um die Bereiche südlich des Sonic Ballrooms, westlich und östlich der Schönsteinstraße sowie nördlich des Clubs `ar- theater` erweitert. Der Beschluss der erneuten Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebau- ungsplanes erfolgte am 05.12.2024 (vgl. Session Nr. 3770/2024). Die Bekanntmachung der letzten Änderung des Geltungsbereichs erfolgte am 29.01.2025. Neuer Geltungsbereich Vorgabenbeschluss Der neue Geltungsbereich ergibt sich aus gutachterlichen Lärmuntersuchungen. Durch die er- neute Erweiterung des Geltungsbereichs im Bereich westlich des Clubs Sonic Ballroom, und im Bereich nördlich des Clubs `artheater` wird ausreichend Spielraum für die Festlegung der ge- planten Schutzzonen um diese Clubs gelegt. Erstmalig soll auch der Clubstandort `Helios 37`/ `Der schwarze Hase` mit in das Bebauungs- planverfahren aufgenommen werden. Der Planbereich muss entsprechend vergrößert werden. Dieser Clubstandort liegt bereits im Planbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungs- planverfahren `Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld` mit dem Planungsziel, die Clubnutzung in die- sem Bereich planungsrechtlich zu sichern. Da dieses Bebauungsplanverfahren jedoch in ab- sehbarer Zeit nicht sicher zur Satzung gebracht werden kann, soll der Clubstandort in dem hier vorliegenden Bebauungsplanverfahren gesichert werden. Systematik und zukünftige Inhalte des Bebauungsplans Um die im Plangebiet bestehenden Clubs zu sichern, sollen im Bebauungsplan Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Club-Nutzung festgesetzt werden. Diese Sondergebiete werden von einem gegliederten Urbanen Gebiet als Schutzzone umgeben. Daran anschließend soll ein Ur- banes Gebiet ohne die besondere Funktion einer Schutzzone festgesetzt werden. Es sind folgende Festsetzungen vorstellbar für die Gliederung des Urbanen Gebiets (MU) und die Sondergebiete (SO): 1) Innerhalb der Sondergebiete (SO) sind ausschließlich Vergnügungsstätten in Form von Dis- kotheken, Tanzlokalen, Tanzbars und ähnlichen Betrieben (sog. Clubs) zulässig. In Oberge- schossen können ausnahmsweise weitere, mit dem Clubbetrieb vereinbare Nutzungen zuge- lassen werden. Satz 2 gilt nicht für Wohnnutzungen. (Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 5, 9 und § 11 Abs. 1, 2 Bruno) 2) In den im MU festgesetzten Umgebungszonen (Schutzzonen) sind Wohnnutzungen unzu- lässig, solange nicht im bauordnungsrechtlichen Zulassungsverfahren nachgewiesen ist, dass durch die Wohnnutzung keine Immissionsorte bestehen oder herbeigeführt werden, an denen die Immissionsrichtwerte der TA -Lärm durch vom Club oder Gewerbebetrieb ausgehenden Emissionen überschritten werden. Der Bestandsschutz zugunsten bestandskräftig genehmigter 4 Wohnnutzungen bleibt unberührt. (Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 5, § 6a BauNVO). Die endgültige Festlegung der Abgrenzung der Schutzzonen wird auf der Grundlage eines Lärmgutachtens bemessen. Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3(1) BauGB Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte nach Modell 1 (Aushang im Bezirksrathaus Ehrenfeld und im Internet) in der Zeit vom 18.03.2026 bis einschließlich 10.04.2026. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis zum 10.04.2026 abgegeben werden. Es gingen 16 schriftliche Stellungnahmen ein, die sich mit den Themen Befürwortung der Planung zum Schutz der Clubs in Ehrenfeld Aufnahme weiterer Clubstandorte Ablehnung der Planung aufgrund der geplanten Schutzzonen mit Einschränkung der Wohnnutzung befassen. In der Anlage 9 erfolgt die Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellung- nahmen. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat keine negativen Auswirkungen auf den Klimaschutz. Es wird zum Bebauungsplan-Entwurf zur Ermi ttlung der Schutzzonen ein Lärmgutachten er- stellt. Anlagen Anlage 1 Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2a Geltungsbereich bisher Anlage 2b Geltungsbereich angepasst Anlage 3 Erläuterungstext Anlage 4 Schema Schutzzonen – Darstellung der Systematik aus der frühzeitigen Öffent- lichkeitsbeteiligung gemäß § 3(1) BauGB Anlage 5 Darstellung Planungsrecht im Umfeld Anlage 6 Darstellung der geplanten Schutzzonen Anlage 7 Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung gemäß § 4(1) BauGB Anlage 8 Plakat zur Bürgerbeteiligung nach § 3(1) BauGB (verkleinert) Anlage 9 Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3(1) BauGB
Anlage 7 Darstellung und Bewertung Stellungnahmen § 4(1) BauGB
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BP-Abwägung B41 / 2 Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan – Arbeitstitel: Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel in Köln-Ehrenfeld – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentli- cher Belange Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 17.11.2025 bis zum 23.12.2025 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 3 Stellungnahmen eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich glei- chen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksich- tigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbe- schluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB [alternativ: nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB] und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen Planentwurf zu berücksichtigen. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 Stadtentwässerungsbetriebe Köln Gegen das Vorhaben bestehen keine Einwände. Kenntnisnahme - 2 Deutsche Bahn AG Gegen das Vorhaben bestehen keine Einwände, solange folgende Auflagen, Bedingungen und Hinweise eingehal- ten werden: Kenntnisnahme - Die Bahnflächen im Besitz der Deutschen Bahn müssen zwingend als bahngewidmet ausgewiesen werden. Bei nein Der Bebauungsplan wird als sogenannter ‚einfacher Bebauungs- plan‘ iSd § 30 Abs. 3 BauGB im Normalverfahren aufgestellt. Der Anlage 7 Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung den Grundstücken der DB AG und ihrer Konzernunterneh- men innerhalb des Geltungsbereiches handelt es sich um planfestgestellte und gewidmete Bahnanlagen, die gem. § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) der Planungsho- heit des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) unterliegen. zukünftige Bebauungsplan regelt lediglich die zukünftigen Nut- zungen im Plangebiet. In dem Bebauungsplan sollen lediglich Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung gemäß § 1-11 BauNVO festgesetzt werden. Die Bahnflächen werden als Flächen für Bahnanlagen gemäß PlanZV Nr. 5.2. dargestellt. Die im Plangebiet befindlichen Bahn- flächen werden nicht überplant. Eine Ausweisung als bahngewid- mete Fläche erfolgt nicht. 2.2 Zudem behält die Deutsche Bahn sich das Recht vor, ei- genständig über die Auswahl eigener Mieter und Nach- mieter zu entscheiden. Vertragliche Inhalte dürfen dabei nicht eingeschränkt werden. Es ist sicherzustellen, dass der DB InfraGo AG aus diesen Regelungen keine Nach- teile entstehen. nein Vertragliche Inhalte zu Mietverhältnissen der Deutschen Bahn sind nicht Inhalt des Bebauungsplans. 2.3 Die Stadt Köln hat darauf zu achten und entsprechende Vorkehrungen zu treffen, dass durch die Verstetigung der Clubs keine negativen Auswirkungen auf den Bahnbetrieb entstehen und insbesondere keine Erhöhung von Vanda- lismus oder unberechtigten Aufenthalt an der Station Köln-Ehrenfeld. Durch das Vorhaben dürfen die Sicherheit und die Leichtigkeit des Eisenbahnverkehrs auf der an- grenzen Bahnstrecke nicht gefährdet oder gestört werden. nein Der zukünftige Bebauungsplan regelt lediglich die zukünftigen Nutzungen im Plangebiet. Ggf. ordnungsrechtliche Aufgaben der Stadt sind nicht Inhalt des Bebauungsplans, sodass im Bebau- ungsplan keinerlei Aussagen zu den angesprochenen Themen getroffen werden können. 2.4 Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahn- anlagen entstehen Emissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Abgase, Funkenflug, Abriebe z.B. durch Bremsstäube, elektrische Beeinflussungen durch magneti- sche Felder etc.), die zu Immissionen an benachbarter Bebauung führen könne. Eventuell erforderliche Schutz- maßnahmen gegen diese Einwirkungen aus dem Bahnbe- trieb sind ggfs. im Bebauungsplan festzusetzen. Kenntnisnahme Der Bebauungsplan wird als sogenannter ‚einfacher Bebauungs- plan‘ iSd § 30 Abs. 3 BauGB im Normalverfahren aufgestellt. Der zukünftige Bebauungsplan regelt lediglich die zukünftigen Nut- zungen im Plangebiet. Die Zulässigkeit von Vorhaben regelt sich im Geltungsbereich dieses einfachen Bebauungsplanes nach § 34 BauGB. Im Baugenehmigungsverfahren werden bei Erforder- nis immissionsschutzrechtliche Maßnahmen geregelt. Es wird um weitere Beteiligung im Verfahren gebeten. Spätere Anträge auf Baugenehmigung für den Geltungs- Kenntnisnahme Die Deutsche Bahn wird als Träger öffentlicher Belange im weite- ren Verfahren gemäß § 4 (2) BauGB beteiligt. Die genannten Hin- weise zu den Immissionen werden bei Bedarf in ggf. zukünftigen Bauantragsverfahren behandelt. Die Prüfung der Stellungnahmen Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung bereich sind uns ebenfalls erneut zur Stellungnahme vor- zulegen. Weitere Bedingungen und Auflagen werden vor- behalten. im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren ist nicht Aufgabe des Bebauungsplanverfahrens. 3 KölnBusiness Die KölnBusiness begrüßt die vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehren- feldgürtel. Kenntnisnahme - Es erfolgt der Hinweis, dass durch die Umwidmung der GE-Flächen keine Nachteile für bestehende Unternehmen am Standort entstehen. ja Im Bebauungsplan werden Gewerbegebiete sowie Urbane Ge- biete als sogenannte Schutzzonen ausgewiesen. Die Verortung der Gebietsfestlegung erfolgt eng an den bereits bestehenden Nutzungen. Eine Einschränkung der bestehenden Gewerbege- biete ist nicht vorgesehen. Dazu wurde im Vorgriff auf die Aus- weisung der Schutzzonen und Gebietsausweisungen eine Nut- zungskartierung durchgeführt.
Anlage 6 Darstellung der geplanten Schutzzonen
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Standort Sondergebiet (Club) Urbanes Gebiet Schutzzone (MU) Urbanes Gebiet (MU) Gewerbegebiet (GE) Fläche der Deutschen Bahn Geltungsbereich 61 Stadtplanungsamt Stand Mai 2026 r Q> (Q (1) ,, - Q) ::::, 3 -·.... C Q) -, (/) .... (1) -- C: ::::, (Q C. (1) -, (Q (1) ,, - Q) ::::, .... (1) ::::, Cl) n ::::r C: .... N N 0 )>::::, ::l (1) - ::::, � (t) 0)
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? - Nein, es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn nein: Gibt es ein Beteiligungskonzept? Ein Beteiligungskonzept ist bei gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren nicht zwingend erforderlich. Es kann jedoch hilfreich sein. Bitte wählen Sie aus: - Es gibt kein Beteiligungskonzept. Wenn es kein Beteiligungskonzept gibt: Skizzieren Sie bitte grob den Beteiligungsprozess. Zum Beispiel: Welche Beteiligungsstufe (1: Information, 2: Beratung, 3: Mitgestaltung) wird empfohlen? Wie viele Beteiligungsphasen sind vorgesehen? Für das in Rede stehende Bauleitplanverfahren wurde die nach dem Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligungen bereits durchgeführt: - Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 18.03.2026 bis zum 10.04.2026 nach M odell 1 (Aushang der Planung im Bezirksrathaus Ehrenfeld und online über www.beteiligung-bauleitplanung.koeln (Beteiligungsplattform „Bauleitplanung Online“) statt.
Anlage 9 Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen § 3 (1) BauGB
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Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 6446/03 – Arbeitstitel: „Sicherung der Clubkultur im Bereich Licht- straße/Grüner Weg“ in Köln-Ehrenfeld – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlich- keit Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durch einen Aushang im Bürgeramt Köln Ehrenfeld vom 18.03.2026 bis zum 10.04.2026. Zeitgleich bestand die Möglichkeit die Planunterlagen online auf der Plattform „Bauleitplanung Online“ unter der Internetadresse www.beteiligung-bauleitplanung.koeln einzusehen und digital Stellungnahmen zu übermitteln. Im Zeitraum der Beteiligung sind 16 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteili- gung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksichtigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbeschluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen Planentwurf zu berücksichtigen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Anlage 9 Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt - „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld - Stand: 13.04.2026 2/25 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 ID 1014 Bedeutung Kulturszene Der Stellungnehmer ist ein in Ehrenfeld ansässiges Un- ternehmen aus der Textilwirtschaft. Die Clubkultur (ge- nau wie bezahlbare Flächen für kleine Mischgewerbe) ist für den Stellungnehmer ein essenzieller Standortfak- tor. Der Austausch mit Kreativen, Künstler*innen und allen Menschen in der Popkultur sei ein Muss. Es gibt in Deutschland vielleicht nur 3 oder 4 Stadtviertel, die eine ähnliche Infrastruktur bieten. Er gibt an, dass Ehrenfeld über NRW hinaus zu einer Marke wie Kreuzberg oder Vesterbro geworden sei, die nach Meinung des Stellungsnehmers gefährdet sind. Eine solche besondere „Zone“ mit derart konzentrierten Standortfaktoren sei sehr rar und definitiv vom Ausster- ben bedroht. In Europa könne man sehen, wie man aus diesem `Rohdiamant` ein Stadtviertel für Menschen, Gewerbe und Besucher macht, und kein weiteres, „tot- investiertes Spekulationsviertel“. Kenntnisnahme Der Stadtteil Ehrenfeld unterliegt derzeit einem tiefgreifen- den städtebaulichen Veränderungsprozess. Durch den ge- stiegenen Bedarf an Wohnraum werden zunehmend ge- werblich oder kulturell genutzte Flächen zur Umnutzung ge- fragt. Infolgedessen kommt es aufgrund heranrückender Wohnbebauung zu einer zunehmenden Verdrängung von insbesondere kulturellen Betrieben und Musikclubs, die auch die Attraktivität und den Charakter des Stadtteils Eh- renfeld ausmachen. Ziel des vorliegenden Bebauungsplans ist, die im Plange- biet bestehenden Clubs planungsrechtlich über Urbane Ge- biete als sogenannte Schutzzonen vor weiteren Verdrän- gungsmechanismen zu schützen. Die Größe der geplanten Schutzzonen wurde über ein Lärmgutachten ermittelt. Dieses Planungsziel wurde in den vergangenen Jahren durch mehrfache Beschlüsse der Politik (Aufstellungsbe- schluss am 03.09.2020, Session-Vorlage 2155/2020 und Anpassung Aufstellungsbeschluss am 01.06.2023 Session Nr. 0464/2023 sowie am 05.12.2024, Session 3770/2024) bestätigt. 2.1 ID 1013 Befürwortung der Planung Als in der Kulturraumschutzzone Ehrenfeld ansässiger Betreiber zweier Clubs begrüßt die Stellungnehmer ausdrücklich die Initiative der Stadt Köln, die Clubkultur in Ehrenfeld im Rahmen eines Bebauungsplanverfah- rens langfristig zu sichern. Die Anerkennung der Nut- zung als schützenswerten Bestandteil des städtischen Lebens sei ein wichtiger und richtiger Schritt – Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme Nr. 1 Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt - „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld - Stand: 13.04.2026 3/25 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung insbesondere vor dem Hintergrund der in den vergan- genen Jahren zunehmenden Verdrängung von Clubs im Stadtteil. Die Stellungnehmer unterstützen das Verfahren daher ausdrücklich und möchten die Gelegenheit zur Stel- lungnahme nicht nur nutzen, um die Einrichtung einer Kulturraumschutzzone als überaus wichtiges und fort- schrittliches Projekt zu würdigen, das perspektivisch auch als Blaupause für andere Kommunen dienen kann. Vor diesem Hintergrund ist es den Stellungnehmern wichtig, auf einige Punkte hinzuweisen, die aus unserer Sicht der Stellungnehmern noch optimierungsbedürftig sind: 2.1 Größe der Schutzzonen Die aktuell vorgesehenen Schutzzonen um die beste- henden Clubs erscheinen aus unserer betrieblichen Er- fahrung heraus zu klein dimensioniert. Bei neuer Wohnbebauung oder Umnutzungen in unmittelbarer Nähe besteht die konkrete Gefahr, dass erneut Nut- zungskonflikte entstehen – insbesondere im Hinblick auf Besucherströme und den nächtlichen Betrieb. Eine nachhaltige Sicherung der Clubkultur ist aus unserer Sicht nur mit ausreichend groß bemessenen Pufferzo- nen möglich. Die vor unserem Club ausgewiesene Zone umfasst eigentlich nur Bereiche, an denen so- wieso nicht gebaut werden kann (Straße, Spielplatz). Hier sollte nachgeschärft werden. ja Die Hinweise beziehen sich auf den Planungsstand der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Zu dem Zeitpunkt lag das Lärmgutachten noch nicht vor. Die Darstellung der Schutzzonen konnten aus diesem Grund nur schematisch als Kreise dargestellt werden. Es sollte mit der schemati- schen Darstellung die Systematik der geplanten Gebiets- ausweisungen erläutert werden. Die genauen Abgrenzun- gen der geplanten Urbanen Gebiete als sogenannte Schutz- zonen erfolgt im weiteren Verfahren anhand des Lärmgut- achtens. Das Lärmgutachten liegt inzwischen als Entwurf vor. Die Ausdehnungen der Urbanen Gebiete als Schutzzo- nen wurden inzwischen anhand des vorliegenden Lärmgut- achtens weiterentwickelt und in manchen Bereichen erwei- tert. Eine endgültige Festlegung der Baugebietsabgrenzun- gen erfolgt in der Ausarbeitung des Bebauungsplans. Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt - „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld - Stand: 13.04.2026 4/25 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 2.2 Ehrenfeldgürtel 125 Besonders problematisch erscheint die derzeit nicht ge- schützte Teilfläche innerhalb des Areals Ehrenfeldgür- tel 125 – einem Areal, das ursprünglich ein wesentli- cher Anlass für die Entwicklung der Kulturraumschutz- zone war. Vor diesem Hintergrund ist aus unserer Sicht schwer nachvollziehbar, dass diese Fläche nicht voll- ständig in die Schutzzone einbezogen wird. Da sie nur teilweise innerhalb der bestehenden Schutzzonen liegt, wäre sie unter Umständen doch für Wohnnutzungen of- fen. Dies birgt aus unserer Sicht ein erhebliches Kon- fliktpotenzial und steht dem Ziel einer nachhaltigen Si- cherung der bestehenden Clubstrukturen entgegen. Es wird angeregt, zu prüfen, ob das Areal Ehrenfeldgürtel 125 vollständig in die Kulturraumschutzzone integriert werden kann, um die angestrebte Schutzwirkung kon- sequent umzusetzen. ja Siehe Stellungnahme Nr. 2.1. Die Anregung bezieht sich auf den Planungsstand der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- gung. Die Ausdehnung des Urbanen Gebietes im Bereich des Ehrenfeldgürtel 125 wurde inzwischen anhand des vor- liegenden Lärmgutachtens komplett als Schutzzone aufge- nommen. 2.3 Zukünftige Clubentwicklungen Es wird ferner angeregt, die Gebietsausweisungen da- hingehend zu überprüfen, ob sie nicht nur bestehende Clubs sichern, sondern auch zukünftige Entwicklungen ermöglichen. Potenzialflächen – wie beispielsweise die Bahnbögen – sollten aus unserer Sicht aktiv in die Kul- turraumschutzzone integriert werden, um die Weiter- entwicklung der Clubkultur nicht von vornherein auszu- schließen. nein Diese Anregung entspricht auch dem politischen Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.09.2020 (erster Aufstellungsbeschluss), im welchem die Verwaltung beauf- tragt wurde, zu prüfen, durch welche alternativen Festset- zungen nicht nur der Bestand, sondern auch die Möglichkeit der Entwicklung neuer Clubs sichergestellt werden kann. Das Stadtplanungsamt hat daraufhin geprüft, ob weitere - also perspektivisch in die Zukunft gedacht - Clubstandorte über die bestehenden hinaus im Bebauungsplan festgesetzt werden können. Jedoch ist das Entstehen eines Clubs nicht vorherseh- und somit nicht planbar. Neuansiedlungen von Clubs lassen sich gemäß den vorgesehenen Festsetzungen Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt - „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld - Stand: 13.04.2026 5/25 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung von sogenannten Schutzzonen planungsrechtlich nicht si- chern, sofern Standorte noch nicht klar definiert wurden. Aufgrund der bereits eingetretenen Bestandsveränderungen (Clubschließungen) und nicht vorhandenen Entwicklungs- perspektiven von neuen Club-Standorten erschien es sinn- voll, den Fokus innerhalb des Geltungsbereiches des Be- bauungsplanes auf die Sicherung der bestehenden Clubs zu legen. 2.4 Verkehrskonzept Bartholomäus-Schink-Straße Ein weiterer zentraler Punkt wäre vor dem Hintergrund der noch ausstehenden Weiterentwicklung der Bahnbö- gen die frühzeitige Entwicklung eines tragfähigen Ver- kehrskonzepts. Insbesondere die Bartholomäus- Schink-Straße sollte nicht für dauerhaften Lieferverkehr geöffnet werden. Stattdessen halten wir eine Verkehrs- beruhigung mit Fokus auf Fuß- und Radverkehr für sinnvoll – auch im Hinblick auf die Nähe zu einem Spielplatz und der möglichen Entwicklung der Bahnbö- gen hin zu einer Kulturmeile. nein Aussagen zur Verkehrsplanung und zu einem Verkehrskon- zept für die Bartholomäus-Schink-Straße sind nicht Gegen- stand des Bebauungsplanverfahrens. In dem Bebauungs- plan sollen lediglich Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung gemäß § 1-11 BauNVO zur Erreichung des Pla- nungsziels festgelegt werden. 2.5 Gesetzesentwurf Es wird daraufhin gewiesen, dass auf Bundesebene derzeit ein Gesetzesentwurf zur „Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“ erarbeitet wird. Dieser soll unter anderem auch Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zu Kulturschutzgebieten sowie zum damit verbundenen Bestandsschutz von Mu- sikclubs aufgreifen. Wir bitten darum, diese absehba- ren rechtlichen Entwicklungen im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. ja Der angesprochene Gesetzesentwurf setzt die Entscheidun- gen des Koalitionsausschusses vom 28. November 2025 um. Schwerpunkte der Novelle im Baugesetzbuch sind un- ter anderem die Beschleunigung und Vereinfachung der Re- gelverfahren, unter anderem durch eine vollständige Digita- lisierung des Bauleitplanverfahrens (§ 2, § 3, § 6a und § 10a BauGB) und die Straffung der Umweltprüfung. Der Re- ferentenentwurf wurde am 1. April 2026 an die Länder und Verbände zur Stellungnahme übersandt. Ein Kabinettbe- schluss wird noch vor der Sommerpause angestrebt. Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt - „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld - Stand: 13.04.2026 6/25 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Sobald der Gesetzesentwurf beschlossen ist, wird dieser entsprechend in den Bebauungsplanverfahren Anwendung finden. 3.1 ID: 1012 Befürwortung der Planung Die geplante Kulturraumschutzzone in Ehrenfeld im Rahmen des B-Planverfahrens „Bebauungsplan zur Si- cherung der Clubkultur“ ist ein Leuchtturmprojekt mit in- ternationaler Strahlkraft. Die Stellungnehmer begrüßen als Interessensvertretung sehr, im Prozess beteiligt zu sein. Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme Nr. 1 3.2 Größe der Schutzzonen Unsere Sorge bezüglich des jetzigen Planungsstandes ist allerdings, dass die um die Clubs liegenden Schutz- zonen zu klein ausgewiesen sein könnten und so durch spätere Wohnbebauungen und Umnutzungen erneute Nutzungskonflikte zustande kommen könnten. ja Die Hinweise beziehen sich auf den Planungsstand der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Planung konnte inzwischen aufgrund des nun vorliegenden Lärmgutachtens weiter differenziert werden. Die Ausdehnungen der Urbanen Gebiete als Schutzzonen wurden inzwischen anhand des vorliegenden Lärmgutachtens weiterentwickelt und in man- chen Bereichen erweitert. Siehe Stellungnahme Nr. 2.1 3.3 Ehrenfeldgürtel 125 Problematisch ist zudem die nicht geschützte Fläche innerhalb des Areals Ehrenfeldgürtel 125, die nur zu Teilen innerhalb der Schutzraumzonen von artheater und Bumann & Sohn liegt, aber somit nicht voll um- fänglich von der Wohnnutzung auszuschließen wäre. Grundsätzlich begrüßen wir die öffentlichen Äußerun- gen der Stadt Köln, dass zukünftig nicht genutzte Ge- werbegebäude einfacher in Wohnungen umnutzbar sein sollen. Hinsichtlich der Kulturraumschutzzone wirft ja Der angesprochene Bereich wurde inzwischen komplett als Schutzzone aufgenommen. Eine Umnutzung pauschal zu Wohnzwecken wird somit ausgeschlossen. In den Schutzzonen soll jede Art von Wohnnutzungen unzu- lässig sein, solange nicht im Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen wird, dass in den Wohnräumen keine Immis- sionsorte bestehen oder entstehen, an denen die Immissi- onsrichtwerte der Technische Anleitung zum Schutz gegen Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt - „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld - Stand: 13.04.2026 7/25 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung dies aber die Frage auf, ob dem Investor so auf dem EFG 125 nicht doch letztlich eine Nutzung als Mikroap- partments ermöglichen könnte. Lärm (TA-Lärm) durch von den Clubs oder Gewerbebetrie- ben ausgehenden Lärm überschritten werden. Siehe Stellungnahme Nr. 2.2 3.4 Neuentstehung von Schutzzonen Zusätzlich wäre es wünschenswert noch einmal zu prü- fen, ob die Ausweisungen der Gebietszonen so richtig gewählt sind, um mögliche Neuentstehungen von Clubs direkt mitzudenken und ggfs. bestehende Poten- tialflächen wie die Bahnbögen direkt in die Kulturraum- schutzzone integrieren zu können. nein Siehe Stellungnahme Nr. 2.3 3.5 Verkehrskonzept Wichtig ist ebenfalls die frühzeitige Planung eines Ver- kehrskonzeptes. Die Bartholomäus-Schink-Straße mit ihren noch unentwickelten Bahnbögen sollte in diesem Falle nicht für permanenten Lieferverkehr genehmigt werden. Wünschenswert wäre eine vollständige Ver- kehrsberuhigung der Bartholomäus-Schink-Straße durch Fahrradwege und Verkehrsinseln, zumal sich ein Spielplatz in unmittelbarer Nähe befindet. Im gleichen Zuge sollte auch das Müllkonzept in dem Areal be- trachtet werden. Ebenfalls müssen Besucherströme von den Clubs und Menschenströme von den Bahnhal- testellen mit eingeplant und in die Planung des Ver- kehrskonzepts miteinbezogen werden. nein Siehe Stellungnahme Nr. 2.4 3.6 Bauleitverfahren zum Ehrenfeldgürtel 125 Parallel zu dem B-Plan-Verfahren findet das Bauleitver- fahren zum Ehrenfeldgürtel 125 statt. Für die zu schüt- zenden Clubs könnten Umbau, Abriss und Neubau zu erheblichen Einschränkungen sowie Hindernissen im nein Die Baustellenbetreuung von Umbau, Abriss und Neubau des benachbarten Gebäudes am Ehrenfeldgürtel 125 ist nicht Gegenstand des laufenden Bebauungsplanverfahrens. In dem Bebauungsplan sollen lediglich Festsetzungen zur Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt - „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld - Stand: 13.04.2026 8/25 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Betrieb führen. Wir bitten dies im Verfahren zu beach- ten. Art der baulichen Nutzung gemäß § 1-11 BauNVO zur Errei- chung des Planungsziels festgelegt werden. 4.1 ID: 1011 Verlauf Schutzzonen Die um die Clubs liegenden Schutzzonen müssen grö- ßer gezogen werden, um Konflikte mit möglichen Wohnbebauungen zu vermeiden. Vor allem hinsichtlich des Grundstücks Ehrenfeldgürtel 125 müssen sich die Schutzzonen von artheater und Bumann & Sohn über- lappen, anstatt wie bisher eine große Zone mittig des Grundstücks Ehrenfeldgürtel 125 auszulassen. ja Siehe Stellungnahme Nr. 2.2 4.2 Bartholomäus-Schink-Str. 4 Das Gebäude Bartholomäus-Schink-Str. 4 sollte als Club-Standort im Bebauungsplan berücksichtigt wer- den und eine eigene Schutzzone auslösen. Dort wer- den in den nächsten 5 Jahren große Flächen frei, die beispielsweise einen Konzert- und Veranstaltungsraum für 400 Besucher, ein Dachrestaurant/ Café sowie Pro- beräume, Ateliers etc. beheimaten können. Gespräche mit Vertretern der Bezirksvertretung Ehrenfeld haben ergeben, dass diese Nutzungsmöglichkeiten in Ehren- feld dringend benötigt werden. Das Ausmaß der Schutzzone für das Gebäude Bartho- lomäus-Schink-Str. 4 kann in einer schalltechnischen Untersuchung bereits vorab festgelegt werden. nein Die Gemeinde ist hinsichtlich der Festlegung des räumli- chen Geltungsbereichs eines Bebauungsplans grundsätz- lich frei in ihrer Planung. Unter Beachtung der Grundregeln des § 1 BauGB darf die Gemeinde die Grenzen des Plange- biets nach ihrem planerischen Ermessen festsetzen. Vor diesem Hintergrund hat das Stadtplanungsamt die Möglich- keit geprüft, ob zusätzlich zu den Bestandsclubs auch Ent- wicklungsmöglichkeiten neuer Clubstandorte festgesetzt werden können. Die bestehenden Clubs werden über ge- plante Sondergebiete und umgebenden Schutzgebieten (Urbanes Gebiet MU) planungsrechtlich festgesetzt. Die Festlegung der Größe der Schutzzonen erfolgt über ein Lärmgutachten, in welchem die bestehenden Lärmwerte, die von einem Club ausgehen, ermittelt werden. Da für ge- plante Clubs keine Untersuchungsparameter vorliegen, die für die Ermittlung der Schutzzonen erforderlich sind, sind zukünftige Clubstandorte nicht Gegenstand der Bebauungs- planung. Würde dieser oder andere geplante Standorte mit Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt - „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld - Stand: 13.04.2026 9/25 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung in das Bebauungsplanverfahren aufgenommen, müsste das Lärmgutachten erweitert und die Planung angepasst wer- den. Dies würde eine Verzögerung des gesamten Bebau- ungsplanverfahrens bedeuten, was aufgrund der Rechts- lage der vorliegenden Veränderungssperre nicht zielführend ist. Externe Lärmgutachten für zukünftig geplante Clubs können nicht mit in das Verfahren aufgenommen werden. Auch ist nicht bekannt, ob es sich bei der genannten Lokali- tät um einen Musikclub im eigentlichen Sinne handelt. 4.3 Verkehrsplanung Um die Kulturraumschutzzone nachhaltig zu gestalten, muss eine Verkehrsplanung einbezogen werden, die eine sichere Bewegung der Besucher*innen ganztägig gewährleistet. Die kulturellen Angebote der Clubs zie- hen zu einem großen Teil Besucher ab 15:00 Uhr an – somit ist eine Verkehrsberuhigung der Bartholomäus- Schink-Straße ein wichtiger Baustein der Kulturraum- schutzzone. nein Siehe Stellungnahme Nr. 2.4 4.4 Bahnbögen Gleichwohl die Bahnbögen nicht in den Geltungsbe- reich „Bebauungsplan zur Sicherung der Clubkultur“ einbezogen werden können, sollte deren Entwicklung hin zu kultureller Nutzung sowohl seitens der Verkehrs- planung als auch der Gesamtplanung unbedingt be- rücksichtigt werden und ggf. ein „Puffer“ an Lärmemis- sion, Verkehrsaufkommen etc. eingebaut werden. nein Siehe Stellungnahmen Nr. 2.3 und 2.4 Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt - „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld - Stand: 13.04.2026 10/25 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 5 ID: 1010 Schutz des Veedels Die Clubkultur braucht geschützte Räume. Attraktiv ist das Veedel nur wegen dem breiten Angebot an kultu- rellen Veranstaltungen. Eine Verdrängung durch hoch- preisiges Wohnen würde das Veedel faktisch abwerten und seiner Seele berauben. Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme Nr. 1 6 ID: 1009 Bedeutung und Stellenwert der Musikkultur Der Stellungsnehmer betont die Bedeutung des Kultur- und Clubbereichs für Ehrenfeld und Köln. „Fast alle zu- gezogenen Menschen, die ich in Köln kenne, haben hier ihre ersten Besuche verbracht und sich in die Stadt und die Menschen verliebt“. Das Angebot in diesem Veedel sei sehr wichtig für junge Menschen „in unsere schöne Stadt“. Ehrenfeld habe einen hohen Stellenwert in der Subkultur der elektronischen Musik, die nicht zu unterschätzen sei. Köln sei nach Berlin immer als Mag- net für Künstler und Feiernde in dieser Szene genannt - ohne Ehrenfeld hätte Köln diesen Status nicht. Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme Nr. 1 7.1 ID: 1008 Entwicklung in Ehrenfeld Die Stellungnehmerin ist seit vielen Jahren regelmä- ßige Besucherin der Clubs im Bereich Lichtstraße und Ehrenfeldgürtel. Diese Räume seien weit mehr als nur Partylocations. Sie seien einer der letzten Orte in Köln, in denen man frei tanzen und unter Menschen sein kann, die ähnlich ticken. Ehrenfeld werde gerade mas- siv verändert, überall entstehen neue Wohnungen und die Clubs, die den Stadtteil erst lebendig gemacht hät- ten, werden systematisch verdrängt. Lärmbeschwerden Mietsteigerungen und Kündigungen sei allen bekannt. Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme Nr. 1 7.2 Inhalte des Bebauungsplans Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt - „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld - Stand: 13.04.2026 11/25 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Dieser Bebauungsplan sei ein wichtiges und längst überfälliges Signal. Es sei wichtig, dass die Clubkultur in Ehrenfeld nicht länger als lästiges Übel behandelt würde. Sondergebiete für Clubs und klare Schutzzonen sind dringend nötig damit die verbleibenden Räume nicht auch noch verschwinden. Als Veranstalterin in der Kölner Clubszene sehe sie das noch deutlicher. Die Clubkultur in Ehrenfeld sei seit Jahren massiv von Verdrängung bedroht. Der städte- bauliche Druck durch Wohnungsneubau führe dazu, dass kulturelle Freiräume sukzessive verloren gehen. Dies habe dramatische Folgen für queere und margina- lisierte Communities sowie für den sozialen Zusam- menhalt des gesamten Stadtteils. Der vorliegende Plan geht in die richtige Richtung. Die planungsrechtliche Si- cherung von Clubflächen als Sondergebiete und die Festsetzung von Schutzzonen ist notwendig, um wei- tere Schließungen zu verhindern. Allerdings reicht eine bloße Absichtserklärung nicht aus. Entscheidend sind die konkrete Umsetzung und die Robustheit der Rege- lungen. Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme Nr. 1 7.3 Sondergebietsfestsetzung Die Sondergebietsfestsetzung müsse so klar und ver- bindlich sein, dass eine Umnutzung zu Wohnzwecken oder anderen Nutzungen faktisch ausgeschlossen ist. Die Größe der Schutzzonen müsse sich ausschließlich an fachlich fundierten schalltechnischen Untersuchun- gen orientieren nicht an politischen Kompromissen oder dem subjektiven Ruhebedürfnis neuer Anwohne- rinnen und Anwohner. Kenntnisnahme ja Ziel der Planung ist, die bestehenden Clubs planungsrecht- lich vor Verdrängungsmechanismen zu schützen. So sollen die Bereiche mit den bestehenden Clubs im Bebauungsplan als Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Club-Nutzung festgesetzt werden. Diese Sondergebiete werden durch ge- gliederte Urbane Gebiete (MU) umgeben. Die erforderliche Größe der geplanten Schutzzonen ist abhängig von den Lärmemissionen und -immissionen der einzelnen Clubs. Um Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt - „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld - Stand: 13.04.2026 12/25 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung planungsrechtlich sichere Pufferzonen festlegen zu können, wurde deren erforderlichen Größen über ein Lärmgutachten bestimmt. 7.4 Clubkultur als kultureller Vielfalt Clubs waren zuerst da. Wer hier einzieht, muss die be- stehende Nutzung akzeptieren. Es braucht klare Rege- lungen zur Konfliktlösung und zur Priorisierung des Be- standsschutzes gegenüber nachfolgenden Wohnnut- zungen. Clubkultur ist keine vorübergehende Störung, die man irgendwann wegsanieren kann. Sie ist ein es- senzieller Bestandteil urbaner Lebensqualität kultureller Vielfalt und eines lebendigen inklusiven Stadtteils. Wer sie opfert, zerstört langfristig genau das, was Ehrenfeld für viele Menschen überhaupt erst attraktiv macht. Die Stellungnehmerin fordert die Stadt Köln auf, diesen Bebauungsplan konsequent und ohne weitere Aufwei- chungen zu verabschieden. Ein klares Zeichen: In Eh- renfeld hat die Clubkultur Zukunft. Kenntnisnahme Die bestehenden Nutzungen (Wohnen, Gewerbe, Clubs etc.) haben Bestandsschutz. Bei der heutigen Durchmi- schung der verschiedenen Nutzungen handelt es sich um eine klassische Gemengelage aus Wohnen und Gewerbe. Hier gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Pla- nerisches Ziel ist jedoch, dass sich die Situation der Ge- mengelage nicht verschlechtert. Deshalb erfolgt eine Diffe- renzierung des Plangebietes in Bereiche, in welchen sowohl Gewerbeflächen als auch gemischt genutzte Flächen und Urbane Gebiete festgesetzt werden sollen . 8 ID: 1007 Kultur bewahren Die Clubs in Ehrenfeld haben mir einige der besten Nächte meines Lebens beschert und sind ein wichtiger Grund dafür, warum ich das Leben in Köln so sehr liebe. Die Stimmung und das Flair in den Clubs hier sind etwas ganz Besonderes und richtig „Kölle“. Wir müssen alles tun, um diese einzigartige Kultur zu be- wahren und zu fördern! Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme Nr. 1 9 ID: 1006 Befürwortung der Planung Die Stellungnehmerin ist Anwohnerin in Köln Ehrenfeld. Sie spricht sich ausdrücklich für den Schutz und die langfristige Sicherung der hier gewachsenen Clubkultur Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme Nr. 1 Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt - „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld - Stand: 13.04.2026 13/25 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung aus. Sie habe sich bewusst für Ehrenfeld als Wohnort entschieden, gerade wegen seiner lebendigen und kre- ativen Szene. Die Clubs und kulturellen Räume prägen das Viertel in einzigartiger Weise. Sie sind nicht nur Orte des Feierns, sondern wichtige Treffpunkte für Aus- tausch, Kunst, Musik und gesellschaftliche Vielfalt. Diese besondere Atmosphäre macht Ehrenfeld zu dem, was es ist: offen, dynamisch und kulturell bedeutend. In den letzten Jahren ist jedoch zunehmend zu be- obachten, dass genau diese Strukturen durch Neube- bauung und Nachverdichtung unter Druck geraten. Neue Wohnprojekte entstehen oft ohne ausreichende Berücksichtigung der bestehenden Clubkultur. Dies führt nicht selten zu Nutzungskonflikten, bei denen am Ende die Clubs weichen müssen, obwohl sie das Vier- tel über Jahre hinweg geprägt haben. Die Stellungnehmerin hält es daher für dringend not- wendig, verbindliche Bebauungsschutzmaßnahmen für Clubs in Ehrenfeld einzuführen. Diese könnten sicher- stellen, dass bestehende kulturelle Einrichtungen in ih- rer Nutzung geschützt und bei neuen Bauvorhaben von Anfang an berücksichtigt werden. Ein solcher Schutz würde Planungssicherheit schaffen – sowohl für Betrei- ber*innen als auch für Anwohner*innen. Wichtig sei zu betonen, dass, wer nach Ehrenfeld zieht, entscheidet sich bewusst für ein urbanes, lebendiges Umfeld. Die Clubkultur ist kein Störfaktor, sondern ein wesentlicher Bestandteil dieses Lebensgefühls. Es wäre widersprüchlich und kurzsichtig, diese Strukturen im Zuge von Entwicklung und Verdichtung zu verdrän- gen. Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt - „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld - Stand: 13.04.2026 14/25 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Die Stellungnehmerin wünsche sich daher, dass die Stadt Köln klare Rahmenbedingungen schafft, um die Clubkultur im Bereich Lichtstraße / Ehrenfeldgürtel dau- erhaft zu sichern. Dies ist nicht nur im Interesse der Kulturschaffenden, sondern auch vieler Anwohner*in- nen, die genau wegen dieser besonderen Atmosphäre hier leben möchten. Ehrenfeld ohne seine Clubs wäre nicht mehr Ehrenfeld. Deshalb unterstütze sie aus- drücklich alle Maßnahmen, die zu ihrem Schutz beitra- gen. 10 ID: 1005 Befürwortung der Planung Der Stellungnehmer äußert, dass es schwierig sei, den ungebremst steigenden Kölner Bedarf an zusätzlichem Wohnraum gegen das menschliche Bedürfnis nach Austausch, Tanz, Musik, Freiheit abzuwägen. Dennoch gelte es aus öffentlicher Sicht nur eine konsequente Wahl: für die örtliche Clubkultur. Denn Wohnraum könne glücklicherweise auch an anderen Stellen, in an- deren Veedeln entstehen. Clubs hingegen nicht, wie das bereits seit Jahren grassierende Clubsterben in Köln tragischerweise wieder und wieder bewiesen hat. Die Kölner Clubkultur ist essenziell für die Stadt, ihre Zukunft und ihre Menschen. In einer Zeit, die - dank KI - sukzessive unmenschlicher und immer weiter in den digitalen Raum verschoben werde, seien gelebte Erleb- nisse von größter Bedeutung. Menschen wollten zu- sammenkommen, feiern, tanzen, sich selbst und ihre Gemeinschaft erleben, wie nicht zuletzt die Corona- Pandemie wieder bewiesen habe. Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme Nr. 1 Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt - „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld - Stand: 13.04.2026 15/25 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Der Stellungnehmer appelliert: Den Menschen die Möglichkeit zu nehmen und die Clubkultur Kölns weiter zu gefährden, ist absolut fahrlässig und riskiere die wei- tere Heterogenisierung der Stadtgesellschaft. Wohnen ist ein Menschenrecht. Feiern sollte es ebenso sein. Denn wohnen können wir auch außerhalb von Ehren- felds Herz, doch feiern können wir bald nirgendwo mehr. Lassen Sie es nicht so weit kommen. Sichern Sie die Clubkultur in Ehrenfeld! Klingt großspurig, aber Generationen von Menschen (nicht nur aus Köln, son- dern auch aus der Region und teils international - die Kölner Clubszene ist magnetisch!) werden es danken. 11.1 ID: 1003 Befürwortung der Planung Die Stellungnehmerin wohnt seit 20 Jahren in Ehren- feld. Sie spricht sich dafür aus, die Clubkultur in Ehren- feld zu schützen. Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme Nr. 1 11.2 Erhalt der "Ehrenfelder Mischung“ Auch wenn v. a. bezahlbare! - Wohnungen wichtig seien, so spricht sie sich auch für den Erhalt der "Eh- renfelder Mischung" aus, die die besondere Lebens- qualität und Lebendigkeit von Ehrenfeld ausmache. Nicht jedes Grundstück sei für alle Nutzungen geeig- net, auch wenn das mancher Investor gerne hätte. Sie plädiert für gute Konzepte, die für alle ein Gewinn sind! Wenn man an lauten Bahnlinien teure Eigentumswoh- nungen bauen könne, sollte es auch möglich sein, auf angrenzenden Grundstücken schlaue Konzepte zu ent- wickeln. Es mache ein Unterschied, ob man bezahl- bare, am besten geförderte, Wohnungen für Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme Nr. 1 Ein Ziel der Kölner Wohnungspolitik ist es, das Angebot an preiswertem Wohnraum zu steigern. Deshalb hat der Rat im Jahr 2014 das Kooperative Baulandmodell beschlossen. Gleichzeitig gilt es, den Bedarf an Gewerbestandorten und die soziale und kulturelle Infrastruktur zu stärken. Die Stadt Köln hat zahlreiche Konzepte zur Erreichung dieses überge- ordneten, städtebaulichen Ziels beschlossen. Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt - „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld - Stand: 13.04.2026 16/25 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Studierende baut, die nicht ewig dort wohnen, nicht den ganzen Tag zuhause sind und selbst Clubs nutzen, oder, ob Wohnraum für Familien oder Ältere entsteht. 11.3 Gestaltung öffentlicher Raum an der Hüttenstraße Das gilt auch für die Clubkultur! Die Stellungnehmerin ärgert es seit Jahren, dass die Clubs an der Hütten- straße nicht den öffentlichen Raum vor den Bahnbögen für alle aufwerten. Kenntnisnahme Aussagen zur Gestaltung des öffentlichen Raums sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. In dem Bebau- ungsplan sollen lediglich Festsetzungen zur Art der bauli- chen Nutzung gemäß § 1-11 BauNVO zur Erreichung des Planungsziels festgelegt werden. 12.1 ID: M1004 Einwand gegen die Planung Als Eigentümer eines Grundstücks im Geltungsbereich des oben genannten Aufstellungsbeschlusses nimmt der Stellungnehmer fristgerecht Stellung zu dem vorlie- genden Planungsvorhaben und erhebt grundlegende Einwände gegen dessen Zielsetzung und Verhältnis- mäßigkeit. Fehlendes öffentliches Interesse von ausreichendem Gewicht. Die Bauleitplanung dient gemäß § 1 Abs. 3 BauGB der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung und muss durch hinreichende öffentliche Belange ge- rechtfertigt sein. Die einseitige Sicherung einer spezifi- schen Freizeitnutzung – der Clubkultur – stellt jedoch keinen ausreichend gewichtigen städtebaulichen Be- lang dar, der weitreichende Einschränkungen für Grundeigentümer rechtfertigt. Clubkultur ist eine Ni- schennutzung, die einem begrenzten Nutzerkreis dient. Es ist nicht Aufgabe hoheitlicher Bauleitplanung, ein- zelne privatwirtschaftliche Kulturbranchen dauerhaft nein Aufgabe der Bauleitplanung ist es gemäß § 1 Abs. 1 BauGB, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstü- cke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten. Dabei müssen öffentliche Inte- ressen und Belange umfassend berücksichtigt werden. Bei der Planung sind diverse öffentliche Belange gegeneinan- der und untereinander abzuwägen. Dazu zählen unter an- derem: Wohnbedürfnisse der Bevölkerung Soziale und kulturelle Bedürfnisse Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse Belange des Umweltschutzes (Naturschutz, Land- schaftspflege) Ziel der vorliegenden Planung ist, die bestehenden unter- schiedlichen Nutzungen im Plangebiet über die verschiede- nen Gebietskategorien Sondergebiet, Urbanes Gebiet (MU) als Schutzzone und ein Urbanes Gebiet mit allgemeiner Zu- lässigkeit von Wohnen zu gliedern. Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt - „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld - Stand: 13.04.2026 17/25 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung gegenüber anderen Nutzungen zu privilegieren und festzuschreiben. Systematik der Festsetzungen: In den mit MU festgesetzten Schutzzonen der Clubs sind Vergnügungsstätten in Form von Diskotheken, Tanzlokalen, Tanzbars und ähnlichen Betrieben (sog. Clubs) unzulässig. Genauso soll jede Art von Wohnnutzungen unzulässig sein, solange nicht im bauordnungsrechtlichen Zulassungsverfah- ren nachgewiesen wird, dass durch die Wohnnutzung keine Immissionsorte bestehen oder entstehen, an denen die Im- missionsrichtwerte der TA-Lärm durch von den Clubs oder Gewerbebetrieben ausgehenden Lärm überschritten wer- den. Mit dieser Festsetzung wird sichergestellt, dass ein ge- genseitiges Heranrücken der unterschiedlichen Nutzungen planungsrechtlich geregelt bzw. verhindert wird. Innerhalb der Sondergebiete (SO) sind ausschließlich Ver- gnügungsstätten in Form von Diskotheken, Tanzlokalen, Tanzbars und ähnlichen Betrieben (Clubs) zulässig. In Obergeschossen können ausnahmsweise weitere, mit dem Clubbetrieb vereinbare Nutzungen zugelassen werden. Die vorgenannten Ausnahmen gelten nicht für Wohnnutzungen. In den sonstigen Bereichen soll ein, bis auf den Bereich des Gewerbegebietes, MU festgesetzt werden, in welchem sämtliche nach § 6a BauNVO aufgeführten Nutzungen zu- lässig sein sollen. Hiervon ausgenommen sind die in § 6a BauNVO Abs. 3 Punkt 1 aufgeführten ausnahmsweise zu- lässigen Nutzungen (Vergnügungsstätten in Form von Dis- kotheken, Tanzlokalen, Tanzbars und ähnlichen Betrieben). Diese sollen unzulässig sein. Der Bestandsschutz zuguns- ten bestandskräftig genehmigter Nutzungen bleibt unbe- rührt. Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt - „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld - Stand: 13.04.2026 18/25 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Mit dieser Systematik wird im Plangebiet eine ausgewogene Gebietsverteilung für die Nutzungen Kultur (Musikclubs), Gewerbe und Wohnen sichergestellt. Eine einseitige Pla- nung zugunsten einer Nutzung liegt mit dieser Gebietsver- teilung nicht vor. Die Kulturnutzung weist ein allgemein gro- ßes Interesse in einer breiten Bevölkerung auf. Eine einsei- tige Nischenplanung zugunsten einer Kulturbranche liegt mit der Planung nicht vor. 12.2 Abwägungsgebot und Wohnraumversorgung Das Abwägungsgebot verlangt, dass alle betroffenen öffentlichen und privaten Belange gerecht gegeneinan- der und untereinander abgewogen werden. Die vorlie- gende Planung gewichtet den Schutz bestehender Clubbetriebe einseitig und blendet dabei gewichtige ge- genläufige Belange weitgehend aus: Wohnraumversorgung: Der Kölner Wohnungsmarkt ist seit Jahren angespannt. Köln verzeichnet einen erheb- lichen Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Planungen, die Wohnbebauung im innerstädtischen Bereich durch Schutzzonen und Nutzungseinschränkungen erschwe- ren oder verhindern, verschärfen diesen Missstand und wirken dem erklärten stadtpolitischen Ziel einer Wohn- raumoffensive aktiv entgegen. nein In dem vorliegenden Bebauungsplanverfahren werden die Belange der Bevölkerung insbesondere zu den Themen Kulturnutzung und Gewerbe sowie der Bedarf nach Wohn- raum aufgrund der bestehenden Gemengelage gegenüber- gestellt und mit- und gegeneinander abgewogen. Es ist rich- tig, dass die Stadt Köln einen hohen Wohnraumbedarf auf- weist. Diesem wird mit zahlreichen Bebauungsplanverfah- ren und Verfahren nach § 34 BauGB sowie jetzt neu über die Regelungen des Bau-Turbos nachgekommen. Gleich- zeitig weist eine lebendige und urbane Stadt einen Bedarf an Gewerbestandorten und an Räumen für Kulturleben auf. Letztes wird im Stadtbezirk Ehrenfeld seit langem gelebt. Aus diesem Grund wird für den Bereich des Plangebietes der Kultur ein hoher Stellenwert eingeräumt, sodass die konkurrierende Wohnnutzung in Teilbereichen höheren Pla- nungshürden ausgesetzt wird als beispielsweise in einem `normalen` Urbanen Gebiet. Im Übrigen handelt es sich bei dem Plangebiet um ein Ge- biet, welches schon heute stark durch gewerbliche Nutzung geprägt ist. Die bisherige Darstellung des Flächennutzungs- plans stellt für den südlichen Bereich (südlich des Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt - „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld - Stand: 13.04.2026 19/25 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Bahndamms) Gewerbeflächen dar. Im nördlichen Bereich prägt das Grundstück der ehemaligen Post das Gebiet. Auch mit der Änderung des Flächennutzungsplans in haupt- sächlich Mischgebietsflächen (Ausnahme bildet das Ge- werbe im nord-westlichen Bereich) wird planungsrechtlich dokumentiert, dass einerseits lärmintensive gewerbliche Nutzungen erhalten bleiben sollen und andererseits die Fle- xibilität einer gemischten Nutzung mit einem gewissen Wohnanteil erklärtes Planungsziel ist. 12.3 Eigentumsrechte Eigentumsrechte: Art. 14 GG schützt das Eigentum und die Baufreiheit. Einschränkungen der zulässigen Nut- zung durch einen Bebauungsplan bedürfen einer ro- busten Rechtfertigung. Die Sicherung einer einzelnen Kultursparte stellt keine ausreichende Grundlage dar, um Eigentümern wesentliche Nutzungsmöglichkeiten zu versagen. nein Gemäß Grundgesetz (Art. 28 II GG) besitzt die Gemeinde die Planungshoheit und das Recht, über die städtebauliche Entwicklung und Nutzung von Grund und Boden im Ge- meindegebiet eigenverantwortlich zu entscheiden. Es schützt jedoch nicht direkt das Eigentum einzelner. In dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf soll nur inner- halb des geplanten MU als Schutzzone eine strengere Re- gelung für die Genehmigung von Wohnnutzung festgesetzt werden. Ein völliger Ausschluss erfolgt hier nicht (s. Stel- lungnahme Nr. 12.1 Systematik der Festsetzungen). Einen völligen Ausschluss von Wohnnutzung erfolgt lediglich in den geplanten Sondergebieten, welche die bestehenden Standorte der Clubs sichern. Eine unverhältnismäßige Einschränkung der Eigentums- rechte der im Plangebiet befindlichen Eigentümer*innen ist durch die Planung somit nicht gegeben. 12.4 Diversität der Bevölkerung Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt - „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld - Stand: 13.04.2026 20/25 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Diversität der Nutzerinteressen: Es ist eine unzulässige Vereinfachung anzunehmen, dass Bewohner in der Nähe von Clubs zwingend durch Lärm beeinträchtigt werden und deshalb schutzwürdig sind. Ein erheblicher Teil potenzieller Bewohner sucht bewusst ein lebendi- ges, urbanes Umfeld und nimmt Nachtaktivitäten be- wusst in Kauf oder begrüßt sie sogar. Die Planung pa- ternalisiert zukünftige Bewohner und schränkt ein viel- fältiges Stadtleben ein. nein Bei der heutigen Durchmischung der verschiedenen Nut- zungen (Wohnen, Gewerbe, Clubs etc.) handelt es sich um eine klassische Gemengelage einer lebendigen Stadt. In ei- nem solch stark durchmischten, innerstädtischen Gebiet gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, welche be- reits heute gelebt wird. Planerisches Ziel mit der geplanten Gebietsgliederung ist jedoch, dass sich die Situation der Gemengelage lärmtechnisch nicht verschlechtert. Siehe auch Stellungnahme Nr. 7.4 12.5 Unverhältnismäßigkeit der Schutzzonen Die in den Planunterlagen dargestellten Schutzzonen erstrecken sich über erhebliche Teile des Plangebiets und betreffen zahlreiche Grundstücke. Die Ausdehnung dieser Zonen erscheint nicht hinreichend durch kon- krete Lärmgutachten oder immissionsschutzrechtliche Nachweise belegt zu sein. Der Stellungnehmer fordert die Stadt Köln auf, für jeden Schutzzonenradius eine detaillierte, nachvollziehbare Begründung vorzulegen, die auf aktuellen schalltechnischen Messungen und Berechnungen basiert. ja Die Hinweise des Stellungnehmers beziehen sich auf die Planungsstand der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Zu dem Zeitpunkt lag das Lärmgutachten noch nicht vor. Die Darstellung der Schutzzonen wurden aus diesem Grund schematisch als Kreise dargestellt. Es sollte mit der sche- matischen Darstellung die Systematik der geplanten Ge- bietsausweisungen erläutert werden. Die genauen Abgren- zungen der geplanten Urbanen Gebiete als sogenannte Schutzzonen erfolgt im weiteren Verfahren anhand eines Lärmgutachtens. Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Siche- rung der im Plangebiet befindlichen Musikclubs. Dieses Pla- nungsziel wurde in den vergangenen Jahren durch mehrfa- che Beschlüsse der Politik bestätigt. Gleichwohl zielt die Planung darauf ab, die Ausdehnung der geplanten Schutz- zonen als Urbane Gebiete über ein Lärmgutachten genau zu lokalisieren. Eine undifferenzierte Festlegung der Schutz- zonengrenzen nach dem `Gießkannen-Prinzip` erfolgt Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt - „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld - Stand: 13.04.2026 21/25 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung ausdrücklich nicht. Im Rahmen des Bebauungsplanverfah- ren wird zur Konkretisierung der Schutzzonen ein Lärmgut- achten erarbeitet, welches im Entwurf vorliegt (s. Anlage 12 dieser Vorlage). Die Ausdehnungen der Urbanen Gebiete als Schutzzonen wurden inzwischen anhand des vorliegenden Lärmgutach- tens (Entwurfsfassung) weiterentwickelt. Eine endgültige Festlegung der geplanten Baugebietsabgrenzungen erfolgt in der Ausarbeitung des Bebauungsplans. 12.6 Schallschutzmaßnahmen der Clubs Darüber hinaus sind mildere Mittel – etwa betriebliche Auflagen für die Clubs selbst, bauliche Schallschutz- maßnahmen an den Clubgebäuden oder die Anwen- dung des Verursacherprinzips im Sinne des Immissi- onsschutzrechts – vorrangig zu prüfen, bevor die Nut- zungsfreiheit unbeteiligter Eigentümer eingeschränkt wird. nein Im Genehmigungsverfahren werden anhand der Betriebsbe- schreibungen die notwendigen Schutzmaßnahmen am Ge- bäude - wie zum Beispiel der Brand- und Schallschutz – er- mittelt und entsprechend mit Auflagen belegt. Ein Teil der Lärmquellen liegen jedoch außerhalb der Ge- bäude, wie zum Bespiel das Anstehen der Clubbesucher an der Einlasstür oder das Verlassen der Clubs –oft auch in Gruppen-, kann jedoch nicht durch Schallschutzmaßnah- men am Gebäude entgegengewirkt werden. In dem vorlie- genden Lärmgutachten sind die vorgenannten Lärmquellen erfasst. Anhand der gutachterlich ermittelten Lärmpegel sind entsprechende Schutzzonen vorgeschlagen. 12.7 Vorrang des Immissionsschutzrechts Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie die TA-Lärm stellen ein ausdifferenziertes Regelwerk bereit, das Nutzungskonflikte zwischen lärmemittieren- den Betrieben und schutzwürdiger Wohnnutzung be- reits vollständig erfasst. Es ist nicht ersichtlich, weshalb nein Die Festsetzung von Schutzzonen dient primär dem Erhalt der bestehenden Clubstrukturen vor den Folgen einer her- anrückenden Wohnbebauung. Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt - „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld - Stand: 13.04.2026 22/25 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung über diese bestehenden Instrumente hinaus ein eige- ner Bebauungsplan mit Schutzzonenfestlegungen er- forderlich sein soll. Der Bebauungsplan dupliziert be- stehende Regelwerke und schafft dabei unnötige und unverhältnismäßige Eigentumsbeschränkungen. Städtebauliche Steuerung: Das Immissionsschutzrecht al- lein kann das Heranrücken von Wohnungen nicht verhin- dern. Nur der Bebauungsplan kann Standorte für Wohnen dort ausschließen oder an bauliche Vorkehrungen knüpfen, wo der Schutz der Clubs dies erfordert. Schutzpflicht: Ohne diese Planung müssten Bestandsbe- triebe bei heranrückender Wohnbebauung auf eigene Kos- ten Lärmschutzmaßnahmen nach TA-Lärm nachrüsten oder ihren Betrieb einschränken. Der B-Plan stellt sicher, dass die Schutzlast nicht beim Gewerbe liegt, sondern die Wohn- nutzung nur dort (und so) heranrücken darf, wo keine Kon- flikte entstehen. Vermeidung von Betriebseinschränkungen: Durch die Schutzzonen wird rechtssicher verhindert, dass Wohnbe- bauung in Bereiche vordringt, in denen sie die Existenz der Clubs gefährden würde. Das Ziel ist es, das Immissionsni- veau der Clubs als gesetzt zu akzeptieren und die Wohn- entwicklung daran anzupassen – nicht umgekehrt. Siehe auch Stellungnahme 12.1 bis 12.4 12.8 Wohnraum hat Vorrang Im Sinne einer gesamtstädtischen Verantwortung ist darauf hinzuweisen, dass die Stadt Köln selbst Wohn- raummangel als dringliches Problem anerkennt. Inner- städtische Grundstücke im Bereich Ehrenfeld sind für die Schaffung neuer Wohneinheiten besonders geeig- net. Eine Planung, die diese Potenziale zugunsten des Schutzes einer bestehenden Freizeitnutzung blockiert oder erheblich einschränkt, ist nicht mit den nein Siehe auch Stellungnahme 12.2 Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt - „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld - Stand: 13.04.2026 23/25 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung übergeordneten stadtentwicklungspolitischen Zielen vereinbar und widerspricht dem Gebot der sparsamen und effizienten Nutzung von Flächen im Innenbereich. 12.9 Aufstellungsbeschluss und Planungsziele überden- ken Aufstellungsbeschluss ist in seiner aktuellen Form zu überdenken und die einseitige Schutzausrichtung zu- gunsten der Clubkultur aufzugeben. Eine ergebnisof- fene Abwägung vorzunehmen, die Wohnraumschaf- fung, Eigentumsrechte und die Interessen vielfältiger zukünftiger Nutzer gleichwertig berücksichtigt. Mildere Mittel des Immissionsschutzes vorrangig auszuschöp- fen, bevor Nutzungsbeschränkungen für Grundeigentü- mer festgesetzt werden. Die Schutzzonengrenzen auf Basis belastbarer schalltechnischer Gutachten zu be- g ründen und zu reduzieren. Kenntnisnahme Es handelt sich um eine Zusammenfassung der vorgenann- ten Anregungen. Siehe Stellungnahme 12.1 bis 12.8. 12.10 Umgang mit Stellungnahme Die Stellungnahme ist vollständig in die Abwägung ein- zufließen und das Ergebnis der Abwägung ist mitzutei- len. ja Die Stellungnahme wird vollständig in die Abwägung einge- bracht. 13 ID: 1002 Begrüßung der Planung Der Stellungnehmer spricht sich für den Erhalt der Clubkultur in dem eingezeichneten Umgebungsbereich (Plangebiet) aus. Es sei bedauerlich, dass der Lärm- schutz für Wohnbebauung mitten in belebten Stadtvier- teln so eng gefasst werden muss und daher Möglich- keiten zum Feiern und zum geselligen Ausgehen sehr beschränkt wurden. Der Stellungnehmer lebt seit 50 Jahren in Ehrenfeld, ein Ortsteil mit multikulturellem, friedlichem Charakter. Hier könne man unbeschwert in Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme Nr. 1 Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt - „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld - Stand: 13.04.2026 24/25 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung der Nacht alleine unterwegs sein. Er drückt seine Freude über freundliche und rücksichtsvolle Begegnun- gen in Ehrenfeld aus und betont, dass eine Vereinsa- mung und Verelendung verhindert werden sollte. Die Schaffung von Wohnraum, auch mitten im Veedel, sei wichtig, Aufgrund der engen Beschränkung durch den Lärmschutz spricht er sich jedoch für den Erhalt der Clubkultu r aus. 14 ID: 1001 Bedeutung der Clubkultur Die Sicherung der Clubkultur ist ein wichtiges Anliegen. In diesem kleinen Bereich darf sie keinesfalls durch neue Wohnprojekte eingeschränkt werden. Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme Nr. 1 15 ID: 1000 Bedeutung der Clubkultur Der Stellungnehmer schätzt Ehrenfeld für seine kultu- relle Vielfalt, wozu auch die Clubs gehören. Er stellt klar, dass Ehrenfeld nicht, es durchgentrifiziert werden darf. Es solle verhindert werden diese Angebote reiner Wohnbebauung weichen sollen. Dies geschähe auf Kosten der Attraktivität und Vielfalt des Veedels. Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme Nr. 1 16 Bitte um Aufnahme bestehenden Clubstandort in das Bebauungsplanverfahren Der Stellungnehmer bedauert, dass er mit seinem Be- trieb nicht im Plangebiet integriert ist. Er bittet dringend darum, dass das Helios 37 mit in dieses Planungskon- zept eingebunden wird. Nur so erhält er Planungssi- cherheit und bittet um Einbindung in das Gesamtkon- zept ja Im Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes zur Siche- rung der Clubkultur ist der Geltungsbereich so geschnitten, dass das Helios 37 nicht enthalten ist, da es schon im Gel- tungsbereich des in Aufstellung befindlichen benachbarten Bebauungsplans „Heliosgelände“ (mit Kulturbaustein) liegt. Nach den Anregungen dieser Stellungnahme wird der be- sagte Clubstandort nach Prüfung mit in den Geltungsbe- reich des Bebauungsplans aufgenommen. Eine Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt - „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld - Stand: 13.04.2026 25/25 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung entsprechende Erweiterung des Geltungsbereiches für den Bebauungsplan zur Sicherung der Clubkultur sowie die er- forderliche Bearbeitung im Lärmgutachten wird ebenfalls geprüft.
Anlage 4 Schematische Darstellung Sondergebiete u Schutzzonen_Stand 3(1)er Beteiligung
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c;,•-., • StadtKöln Stadtplanungsamt Anlage 4 Darstellung der geplanten Sondergebiete und Schutzzonen (schematische Darstellung) Planungsstand: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3(1) BauGB 50 0 100 200 300 Meter Legende: • Geplante Schutzzone MU (Urbanes Gebiet) (Radius ca 50 m, schematische Darstellung) Geplanter Standort des Sondergebietes (Radius als schematische Darstellung, ohne Flächengröße)
Anlage 2a Bisheriger Geltungsbereich
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Bumann&Sohn CBE&YUCA Sonic Ballroom artheater Live Music Hall Helios 37/ Der schwarze Hase Kulturbaustein (Planung) Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 2a N Stadtplanungsamt Bisheriger Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße / Ehrenfeldgürtel in Köln - Ehrenfeld 0 100 50 200 300 Meter
Anlage 8 Aushangplakat Öffentlickeitsbeteiligung § 3(1) BauGB
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In der Bezirksvertretung Ehrenfeld werden die eingegangenen Stellungnahmen beraten und eine Beschlussempfehlung für den Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit (SrZ) formuliert. Der Ausschuss berät und beschließt anschließend auf dieser Grundlage die Vorgaben zur weiteren Ausarbeitung des Be- bauungsplan-Entwurfs. Stellungnahmen können bis einschließlich 10.04.2026 bevorzugt digital über www.beteiligung-bauleitplanung.koeln oder per Schreiben an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Ehrenfeld, Herrn Volker Spelthann, Bezirksrathaus Ehrenfeld, Venloer Str. 419-421, 50825 Köln gerichtet werden. - teilt das Stadtplanungsamt unter der Telefonnummer 0221 221-27141 oder unter der Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de. Beschreibung des Plangebietes Das Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Ehrenfeld, Stadtteil Ehrenfeld und ist circa 14 ha groß. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus der Abbildung 1. Das Plangebiet ist durch eine sehr heterogene Nutzungsmischung von Gewerbe, nicht störendem Gewerbe, Musikclubs, Kultureinrichtungen sowie durch Wohnnutzungen geprägt. Südlich der Gewerbegebäude, der Clubs `Sonic Ballroom` und `Live Musik Hall`, Gastronomie und Kultur- einrichtungen sowie am Kreuzungsbereich zur Vogelsanger Straße Dienstleistungen und Wohn- (BTZ) sowie Gastronomie und ein Nahversorger (Netto). Unterhalb der Bahngleise innerhalb nördlich der Bahntrasse in der Bartholomäus-Schink-Straße der Club `Bumann und Sohn` und die Caritas. Daran angrenzend im Ehrenfeldgürtel liegt das ehemalige, jetzt leerstehende Post- gebäude. Noch weiter nördlich schließen der Club `artheater` und benachbart Wohngebäude an. Anlass und Ziel der Planung Der Stadtteil Ehrenfeld unterliegt derzeit einem tiefgreifenden städtebaulichen Veränderungs- prozess. Durch die vermehrte Nachfrage nach Wohnraum werden zunehmend gewerblich oder kulturell genutzte Flächen für potenzielle Investoren interessant, um dort Wohnungsbau zu errichten. Dies führt durch heranrückende Wohnbebauung insbesondere zu einer zunehmenden Verdrängung von kulturellen Betrieben und Musikclubs, die auch die Attraktivität und den Cha- rakter des Stadtteils Ehrenfeld ausmachen. In den letzten Jahren wurden durch den Druck auf dem Immobilienmarkt immer mehr Clubs verdrängt und mussten schließen. Ziel der Planung ist, die bestehenden Clubs planungsrechtlich vor weiteren Verdrängungsme- chanismen zu schützen. So sollen die Bereiche mit den bestehenden Clubs im Bebauungsplan als Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Club-Nutzung festgesetzt werden. Diese Sonder- gebiete werden durch gegliederte Urbane Gebiete (MU) als Schutzzonen umgeben. Die geplan- abhängig von den Lärmemissionen und -immissionen der einzelnen Clubs. Um planungsrecht- - technische Untersuchung bestimmt. Die Schalluntersuchung wird derzeit erarbeitet. Auswirkungen der Planung / Umweltbelange Durch das Planungsziel werden, mit Ausnahme des Gewerbelärms, voraussichtlich keine ande- Flächennutzungsplan Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln stellt den von der Aufstellung - Um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus den Darstel- lungen des Flächennutzungsplanes zu entwickeln sind, zu entsprechen, muss der Flächennut- zungsplan im Parallelverfahren geändert werden. Die Darstellung der Flächennutzungsplanän- Plakat. Planverfahren Der Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens und zur Durchführung der - traße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld wurde am 03.09.2020 vom Stadtentwicklungsaus- schuss der Stadt Köln gefasst. Das Bebauungsplanverfahren wird nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) § 3 Absatz 1 BauGB und der Abstimmung der Planung mit den Behörden und sonstigen Trägern - - fentlichungsfrist können erneut Stellungnahmen abgegeben werden, über die der Rat der Stadt Köln mit dem Satzungsbeschluss entscheidet. in Köln - Ehrenfeld gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 18.03.2026 bis 10.04.2026 Abb. 2 Übersichtskarte Nutzungskartierung Abb. 3 Schrägluftbild Abb. 1 Geltungsbereich mit geplanten Schutzzonen (schematische Darstellung) Anlage 8
Anlage 3 Erläuterungstext
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Seite 1 von 8 Anlage 3 Erläuterungstext zum städtebaulichen Konzept des Bebauungsplanentwurfs Nr.: 6446/03 Arbeitstitel: „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/ Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld ______________________________________________________________________________ 1. Anlass und Ziel der Planung Das Plangebiet liegt in dem Stadtteil Ehrenfeld und umfasst das Gebiet nördlich und südlich der S- Bahntrasse Köln - Aachen im Kreuzungsbereich der Venloer Straße am Bahnhof Ehrenfeld. Im Wes- ten erstreckt sich das Plangebiet im Bereich südlich der DB-Bahnstrecke bis zur Oskar-Jäger Straße, umfasst die Bebauung nördlich und südlich der Lichtstraße bis zur Vogelsanger Straße. Die Bebauung nordöstlich der Vogelsanger Straße im Bereich nördlich und südlich der Heliosstraße sowie im Eckbereich zur Straße Grüner Wegen liegt ebenfalls im Plangebiet. Nördlich der Bahnstrecke wird das Plangebiet im Osten durch den Ehrenfeldgürtel , im Nord-Osten durch die Subbelrather Straße und im Nord -Westen durch die Bebauung an der Schönsteinstraße begrenzt. Das Plangebiet umfasst circa 14 ha. Das Plangebiet zeichnet sich durch eine heterogene Struktur mit überwiegend gewerblichen Nutzungen, einer ausgeprägten Clubszene sowie vereinzel- ten Wohnungen aus. Der Stadtteil Ehrenfeld unterliegt derzeit einem tiefgreifenden städtebaulichen Veränderungspro- zess. Durch die vermehrte Nachfrage nach Wohnraum werden zunehmend gewerblich oder kulturell genutzte Flächen für potenzielle Investoren interessant, um dort Wohnungsbau zu errichten. Dies führt durch insbesondere heranrückende Wohnbebauung zu einer zunehmenden Verdrängung von kulturellen Betrieben und Musikclubs, die auch die Attraktivität und den Charakter des Stadtteils Ehrenfeld ausmachen. In den letzten Jahren wurden durch den Druck auf dem Immobilienmarkt immer mehr Clubs verdrängt und mussten schließen. Im Zuge der Bearbeitung des Bebauungsplanes und der damit einhergehen- den Erkenntnisgewinn e wurde d er Geltungsbereich bereits mehrmals geändert, um die geplanten Schutzzonen (Urbane Gebiete nach BauNVO) für die bestehenden Clubs ausreichend genau fassen zu können. (s. Kapitel Anpassung Geltungsbereich im Vorgabenbeschluss). Derzeit befinden sich folgende Clubs im Geltungsbereich des Bebauungsplans: • Sonic Ballroom (Oskar-Jäger-Straße 190) • Live Music Hall (Lichtstraße 30) • Club Bahnhof Ehrenfeld (Bartholomäus-Schink-Straße 65/67) • Yuca (Bartholomäus-Schink-Straße 65) • Bumann & Sohn (Bartholomäus-Schink-Straße 2) • artheater (Ehrenfeldgürtel 127) • Helios 37/ Der schwarze Hase (Heliosstraße 37) Ziel der Planung ist, die bestehenden Clubs planungsrechtlich vor weiteren Verdrängungsmecha- nismen aufgrund heranrückender Wohnbebauung sowie anderen lärmsensiblen Nutzungen zu schützen. So sollen die Bereiche mit den bestehenden Clubs im Bebauungsplan als Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Club -Nutzung festgesetzt werden . Diese Sondergebiete werden durch gegliederte Urbane Gebiete (MU) umgeben. In den als MU festgesetzten Bereichen sind Vergnü- gungsstätten in Form von Diskotheken, Tanzlokalen, Tanzbars und ähnlichen Betrieben (sog. Clubs) unzulässig. Die unmittelbar an die Clubstandorte anschließenden Bereiche des MU sollen als Seite 2 von 8 Schutzzonen ausgestaltet werden. Dort sind Wohnnutzungen unzulässig, solange nicht im bauord- nungsrechtlichen Zulassungsverfahren nachgewiesen ist, dass durch die Wohnnutzung keine Im- missionsorte bestehen oder herbeigeführt werden, an denen die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm durch vom Club oder Gewerbebetrieb ausgehenden Emissionen überschritten werden . Ein Lärm- gutachten mit Lärmberechnungen und Beurteilungen liegt im Entwurf vor. Die Abgrenzungen der geplanten Schutzzonen wurden auf Grundlage dieser schalltechnischen Untersuchungen ermittelt. 2. Verfahren Der Bebauungsplan wird als sogenannter ‚einfacher Bebauungsplan‘ iSd § 30 Abs. 3 BauGB im Normalverfahren aufgestellt. Es handelt sich um einen einfachen Bebauungsplan, wenn der Bebau- ungsplan nicht die Mindestvoraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans nach § 30 BauGB enthält. Im vorliegenden Fall sollen lediglich Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung festgelegt werden. Im Übrigen richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich dieses einfachen Bebauungsplanes nach § 34 BauGB. Im vorliegenden Fall ist dies zur Erfüllung der Planungsziele ausreichend. Ein vereinfachtes Aufstellungsverfahren ist für diesen Bebauungsplan nicht möglich, weil der Gel- tungsbereich sowohl Bereiche mit bereits rechtsverbindlichen Bebauungsplänen als auch Bereiche umfasst, die nach § 34 BauGB (im Zusammenhang bebaute Ortsteile) beurteilt werden. Das verein- fachte Verfahren ist nur auf Bereiche anwendbar, die nach § 34 BauGB bewertet werden. Die Kom- bination dieser unterschiedlichen planungsrechtlichen Ausgangssituationen und der spezifischen Zielsetzung der Planung erfordert ein „normales“ Aufstellungsverfahren. Aufstellungsbeschluss Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 03.09.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebau- ungsplan mit dem Arbeitstitel: „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Grüner Weg in Köln- Ehrenfeld“ gefasst (vgl. Session-Vorlage 2155/2020). Ziel ist die Festsetzung eines Urbanen Gebie- tes sowie Sondergebiete zur Sicherung von Vergnügungsstätten, die Musik und Tanzveranstaltun- gen anbieten (sogenannten Clubs). Der Aufstellungsbeschluss wurde am 07.10.2020 bekannt ge- macht. Anpassung Geltungsbereich im Aufstellungsbeschluss Zum Zeitpunkt des ersten Aufstellungsbeschlusses befanden sich im Geltungsbereich drei Clubs: das „Sonic Ballroom“ (Oskar-Jäger-Straße 190), die „Live Music Hall“ (Lichtstraße 30) und das `Ba- rinton` (Grüner Weg 2). Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seinem Beschluss die Verwaltung ebenfalls beauftragt, zu prüfen, durch welche alternativen Festsetzungen nicht nur der Bestand, sondern auch die Möglichkeit der Entwicklung neuer Clubs sichergestellt werden kann. Neuansied- lungen von Clubs lassen sich gemäß der vorgesehenen Methodik ( s.u.) planungsrechtlich jedoch nicht sichern, sofern Standorte noch nicht klar definiert wurden. Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.06.2023 einen geänderten Geltungs- bereich beschlossen (vgl. Session Nr. 0464/2023), da a ufgrund von Bestandsveränderu ngen (Schließung des `Barinton` und nicht vorhandene Entwicklungsperspektiven für neue Club-Stand- orte innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes infolge des hier stattgefunden Trans- formationsprozesses), es sinnvoll erschien, den Fokus auf die Sicherung der bestehenden Clubs zu legen. Der geänderte Aufstellungsbeschluss wurde am 23.08.2023 bekannt gemacht, hierbei wurde jedoch der Geltungsbereich zu klein gefasst. In der weiteren Bearbeitung und aufgrund von weiteren Erkenntnisgewinnen wurde deutlich, dass der Geltungsbereich um die Bahnbögen entlang der Bartholomäus-Schink-Straße und des Ehren- feldgürtels erweitert werden muss. Dadurch können auch die Clubstandorte „Club Bahnhof Ehren- feld“ und „YUCA“ sowie das „Bumann & Sohn“ und das `artheater` mit einer Sondergebietsauswei- sung planungsrechtlich abgesichert werden. Entsprechend wurden die Bereiche südlich des Sonic Ballrooms, westlich und östlich der Schönsteinstraße sowie nördlich des Clubs `artheater` mit in die Planung aufgenommen. Seite 3 von 8 Die erneute Erweiterung des Geltungsbereiches hat d er Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sit- zung am 05.12.2024 beschlossen. Die Bekanntmachung im Amtsblatt erfolgt am 29.01.2025. Der in der Bekanntmachung am 23.08.2023 zu klein gefasste Geltungsbereich wurde mit der Bekanntma- chung am 29.01.2025 korrigiert. Erneute Anpassung des Geltungsbereichs im Vorgabenbeschluss Der erneut angepasste Geltungsbereich ergibt sich aus den Ergebnissen aus dem Lärmgutachten. Grundlage sind die im Lärmgutachten für die jeweiligen Clubsandorte ermittelten Lärmpegelbereiche und Spitzenpegelbereiche. Der Geltungsbereich wurde in folgenden Teilbereichen angepasst: Bereich Sonic Ballroom (Oskar-Jäger-Straße 190) Westlich der Oskar -Jäger-Straße außerhalb des bisherigen Geltungsbereichs wurde eine kleine Teilfläche aufgenommen mit dem Planungsziel, diese entsprechend der heutigen Nutzungsprägung als eine Gewerbefläche festzusetzen. artheater (Ehrenfeldgürtel 127) Nördlich des artheaters wurde der Planbereich geringfügig erweitert, um hier die vom artheater aus- gehenden maßgeblichen Beurteilungspegel mit in das Bebauungsplanverfahren aufnehmen zu kön- nen. Dieser Bereich soll als MU (Schutzzone) festgesetzt werden. Helios 37/ Der schwarze Hase (Heliosstraße 37) Erstmalig soll der Clubstandort Helios 37/ Der schwarze Hase mit in das Bebauungsplanverfahren aufgenommen werden. Der neue Planbereich beinhaltet hierbei ebenfalls die in einer Lärmabschät- zung prognostizierten Lärmpegelbereiche. Dieser Bereich soll als MU (Schutzzone) festgesetzt wer- den. 3. Erläuterungen zum Plangebiet 3.1 Abgrenzung des Plangebietes Das circa 15,8 ha große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Ehrenfeld, Stadtteil Ehren- feld. Das Bebauungsplangebiet erstreckt sich nördlich und östlich der DB-Strecke im Kreuzungsbe- reich der Venloer Straße. Die genaue Abgrenzung des geänderten räumlichen Geltungsbereichs ergibt sich aus dem Lageplan der Anlage 2b. 3.2 Vorhandene Baustruktur und Gebäudenutzung Das Plangebiet ist gegenwärtig sehr heterogen strukturiert und durch eine Nutzungsmischung von Gewerbe, nicht störendem Gewerbe, den Clubstandorten, Kultureinrichtungen sowie durch Wohn- nutzungen geprägt. Südlich der DB-Bahnstrecke im Bereich der Oskar-Jäger Straße und Lichtstraße befinden sich großflächige Gewerbegebäude, der Clubs `Sonic Ballroom ` und `Live Musi c Hall`, Gastronomie und Kultureinrichtungen sowie am Kreuzungsbereich zur Vogelsanger Straße Dienst- leistungen und Wohnnutzungen. Außerdem befindet sich in der Vogelsanger Straße das Berufstrai- ningszentrum (BTZ) sowie Gastronomie und ein Nahversorger (Netto). In der daran angrenzenden Heliosstraße liegt zudem die Gebäudeeinheit `Helios 37/ Der schwarze Hase`, welche nun ebenfalls Bestandteil des Bebauungsplanes ist. Unterhalb der Bahngleise innerhalb der Bahnbögen befinde n sich die Clubs `Clubbahnhof Ehren- feld` und `Yuca` sowie unmittelbar nördlich der Bahntrasse in der Bartholomäus-Schink-Straße der Club `Bumann und Sohn` und die Caritas. Daran angrenzend im Ehrenfeldgürtel liegt das ehemalige, jetzt leerstehende Postgebäude. Noch weiter nördlich schließen der Club `arttheater` und benach- bart Wohngebäude an. 4. Planungsvorgaben 4.1 Regionalplan Seite 4 von 8 Im gültigen Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln ist das Plangebiet als “Allgemeiner Sied- lungsbereich“ (ASB) festgelegt. Zudem stellt der Regionalplan im zentralen Teil des Plangebietes Flächen für Schienenwege sowie Haltepunkte dar. In seiner Sitzung am 11.07.2025 hat der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln den Feststellungs- beschluss zur Neuaufstellung des Regionalplanes gefasst. Wirksam wird der neue Regionalplan nach der noch zu erfolgenden Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde sowie deren Be- kanntmachung. In den zeichnerischen Festlegungen des beschlossenen neuen Regionalplanes ist das Änderungsgebiet weiterhin als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) vorgesehen. Darüber hin- aus sichert der Regionalplan einen Schienenweg für de n überregionalen und regionalen Verkehr. Im neuen Regionalplan soll die Festlegung eines Haltepunktes entfallen. Die vorgesehene 254. Änderung des Flächennutzungsplanes widerspricht nicht den Festlegungen des wirksamen bzw. neuen Regionalplanes, da die im Flächennutzungsplan vorgesehenen Ge- mischten Bauflächen wie auch Gewerbeflächen mit der Festlegung von „Allgemeinen Siedlungsbe- reichen“ im Regionalplan vereinbar sind. 4.2 Flächennutzungsplan Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln stellt den von der Aufstellung des Bebauungsplanes betroffenen Bereich im nördlichen Teilbereich als Besonderes Wohngebiet und Grünfläche sowie im südlichen Teilbereich als Gewerbegebiet und Indus triegebiet dar. Beide Teil- bereiche sind durch Flächen für Bahn anlagen voneinander getrennt. Um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus den Darstellungen des Flächennutzungspla- nes zu entwickeln sind, zu entsprechen, muss der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geän- dert werden. Damit sich für den FNP eine sinnvolle Darstellung ergibt, wird es als erforderlich angesehen, dass der Geltungsbereich der FNP -Änderung die im FNP dargestellten GE -Flächen im Bereich „Grüner Weg“ ebenfalls umfasst. Der Geltungsbereich der FNP -Änderung umfasst somit ca. 16,1 ha und geht damit im Südosten etwas über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes hinaus. Aufgrund der beabsichtigten planungsrechtlichen Zielsetzung für diesen Bereich sollen die innerhalb des Gel- tungsbereiches liegenden Flächen im Flächennutzungsplan zukünftig als „Gemischte Baufläche be- ziehungsweise Gewerbefläche“ dargestellt werden. Die Fläche für Bahn anlagen soll erhalten blei- ben. Die 254. Änderung des FNP orientiert sich an der politisch beschlossenen städtebaulichen Zielset- zung (3770/2024) und trifft entsprechende Darstellungen. Die Darstellung von GE und M-Flächen im Geltungsbereich verfolgt einerseits die Sicherung der hier ansässigen Betriebe und andererseits die Sicherstellung der Verträglichkeit des sich hier angesiedelten Gewerbes mit der Entwicklung im Plangebiet. 4.3 Landschaftsplan Der Landschaftsplan der Stadt Köln weist das Plangebiet als Innenbereich aus und legt hierfür keine Schutzziele oder Schutzausweisungen fest. 4.4 Bebauungsplan Für einen Teilbereich des Plangebietes bestehen der rechtsverbindliche Bebauungsplan 6446/02 `Ehrenfeldgürtel /nordöstlich Venloer Straße` in Köln-Ehrenfeld und die Fluchtlinienpläne 4107 und 154. Der Bebauungsplan 6446/02 verfügt ausschließlich über eine textliche Festsetzung, die nach § 9 Abs. 2a BauGB Vergnügungsstätten – mit Ausnahme von Betrieben, die Musik - und Tanz-ver- anstaltungen anbieten - ausschließt. Zudem werden Bordelle oder bordellartige Betriebe ausge- schlossen. In Ergänzung dieser Festsetzungen gilt das Plangebiet al s Innenbereich nach § 34 BauGB. Vorhaben im Innenbereich sind demnach zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der Seite 5 von 8 Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Um- gebung einfügen. Nördlich angrenzend besteht der Bebauungsplan 63470/08 Ehrenfeld West in Köln -Ehrenfeld, wel- cher durch das aktuelle Bebauungsplanverfahren durch einen kleinen Teilbereich nördlich der Bahntrasse an der Schönsteinstraße überlagert wird. Der Bebauungsplan setzt für den überlappen- den Bereich ein Besonderes Wohngebietes (WB) mit Ausschluss von Vergnügungsstätten fest. Der Teilbereich des Plangebietes am Ehrenfeldgürtel 125 befindet sich im Bereich des Bebauungs- planverfahrens `Ehrenfeldgürtel 125`in Köln-Ehrenfeld. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtli- chen Voraussetzungen für eine Einzelhandels- und Hotelnutzung zu schaffen. Der Bereich des Clubs Helios 37/ Der schwarze Hase liegt ebenfalls bereits im Planbereich eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanverfahren s. Dieses Bebauungsplanverfahren `Heliosge- lände in Köln-Ehrenfeld` hat unter anderem das Planungsziel, über einen sogenannten Kulturbau- stein eine Clubnutzung in diesem Bereich planungsrechtlich zu sichern. Da beide vorgenannten Be- bauungsplanverfahren nicht in absehbarer Zeit sicher zur Satzung gebracht werden können, sollen die in dem Bereich befindlichen Clubstandorte in dem hier vorliegenden Bebauungsplanverfahren gesichert werden. Das Bebauungsplanverfahren `Thyssengelände Oskar -Jäger-Straße` in Köln -Ehrenfeld überlagert den Teilbereich östlich der Oskar-Jäger-Straße. Ziel dieser Planung ist es, das ehemals industriell- gewerblich genutzte Areal in ein zeitgemäßes Quartier mit unterschiedlichen gewerblichen Nutzun- gen zu entwickeln. 5. Systematik und zukünftige Inhalte des Bebauungsplans Um die im Plangebiet bestehenden Clubs planungsrechtlich zu sichern, sollen im Bebauungsplan Sondergebiete mit der Zweckbestimmung `Club-Nutzung` festgesetzt werden. Diese Sondergebiete werden von einem gegliederten Urbanen Gebiet umgeben. Die unmittelbar an die Clubstandorte anschließenden Bereiche des MU sollen als Schutzzonen ausgestaltet werden. Daran anschließend soll ein Urbanes Gebiet festgesetzt werden, in welchem die Wohnnutzung allgemein zulässig ist. Es sind folgende Festsetzungen für die Gliederung der Sondergebiete (SO) und für die Gliederung der Urbanen Gebiete (MU) geplant: Sondergebiete (SO) Innerhalb der Sondergebiete (SO) sind ausschließlich Vergnügungsstätten in Form von Diskothe- ken, Tanzlokalen, Tanzbars und ähnlichen Betrieben (Clubs) zulässig. In Obergeschossen können ausnahmsweise weitere, mit dem Clubbetrieb vereinbare Nutzungen zugela ssen werden. Die vor- genannten Ausnahmen gelten nicht für Wohnnutzungen. (Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 5, 9 und § 11 Abs. 1, 2 BauNVO) . Die Sondergebiete knüpfen räumlich an den Bestand der Clubstandorte an. Urbane Gebiete als Schutzzonen In den mit MU festgesetzten Schutzzonen der Clubs soll jede Art von Wohnnutzungen unzulässig sein, solange nicht im bauordnungsrechtlichen Zulassungsverfahren nachgewiesen wird, dass durch die Wohnnutzung keine Immissionsorte gemäß der Technischen Anleitung Lärm (TA -Lärm) beste- hen oder entstehen, an denen die Immissionsrichtwerte der TA -Lärm durch von den Clubs oder Gewerbebetrieben ausgehenden Lärm überschritten werden. Die konkreten, flächengenauen Abgrenzungen der Schutzzonen werden im weiteren Verfahren auf der Grundlage eines in Erstellung befindlichen Lärmgutachtens bemessen. Urbanes Gebiet außerhalb der Schutzzonen Außerhalb der Umgebungszonen soll, bis auf den Bereich des Gewerbegebietes, ein MU festgesetzt werden, in welchem sämtliche nach § 6a BauNVO aufgeführten Nutzungen zulässig sein sollen. Hiervon ausgenommen sind die in § 6a BauNVO Abs. 3 Punkt 1 aufgeführten ausnahmsweise zu- lässigen Nutzungen ( Vergnügungsstätten in Form von Diskotheken, Tanzlokalen, Tanzbars und Seite 6 von 8 ähnlichen Betrieben). Diese sollen unzulässig sein. Der Bestandsschutz zugunsten bestandskräftig genehmigter Nutzungen bleibt unberührt. (Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 5, § 6a BauNVO). Gewerbegebiet Im westlichen Bereich des Plangebietes soll südlich der Vogelsanger Straße und östlich der Oskar- Jäger-Straße zum Schutz des ansässigen Betriebes ein Gewerbegebiet festgesetzt werden. 6. Auswirkungen der Planung / Umweltbelange Für das Bebauungsplanverfahren wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die Ergeb- nisse werden im weiteren Verfahren in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und der Anlage 1 zum BauGB dargestellt. 6.1 Verkehr Da keine neue Bebauung planungsrechtlich gesichert wird, sondern lediglich Gebietsausweisungen angepasst werden, kann auf eine Verkehrsuntersuchung zum Verkehrslärm verzichtet werden. 6.2 Artenschutz Das Plangebiet weist aufgrund seiner dichten Bebauung und geringen Grünflächenanteile keine Ha- bitatstrukturen für Freilandarten oder Amphibien auf. Der Gebäudebestand, insbesondere auch leer- stehende Gebäude, können Habitatstrukturen für gebäudebewohnende Vogelarten und/oder Fle- dermäuse bieten. Der Bebauungsplan sieht keine neuen baulichen Nutzungen vor, daher bleiben der bestehende Ge- bäudebestand ebenso wie Bestandsbäume und kleinere Grünflächen erhalten. Auswirkungen auf den Artenschutz ergeben sich durch die Planumsetzung nicht. 6.3 Boden Aufgrund der ca. 150 -jährigen Besiedlung und Bebauung bzw. Versiegelung liegen im Plangebiet keine naturnahen Bodenverhältnisse vor. Die Planung sieht keine Eingriffe in den Boden vor. 6.4 Lärmschutz Das Plangebiet ist durch Verkehrslärm (Straße und Schiene) sowie Gewerbelärm belastet. Da keine neue Bebauung planungsrechtlich gesichert wird, sondern lediglich Gebietsausweisungen ange- passt werden, kann auf eine schalltechnische Untersuchung zum Verkehrslärm verzichtet werden. Gemäß der Zielsetzung des Bebauungsplanes, den Betrieb vorhandener (Musik-)Clubs zu sichern, werden deren Lärmemissionen und -immissionen schallgutachterlich erfasst. Dazu wurden dem von der Stadt beauftragten Fachbüro für Schallschutz zunächst alle verfügbaren Genehmigungsunterla- gen zu den betroffenen Clubs zur Verfügung gestellt. Weiterhin hat sich das Fachbüro vor Ort ein Bild der konkreten Situation in und an den einzelnen Clubs verschafft. Auf diesen Grundlagen auf- bauend werden die gewerblichen Lärmemissionen und -immissionen der einzelnen Clubs für den Tag- und Nachtzeitraum ermittelt. Diese Erfassung stellt eine wichtige Grundlage zur Ableitung von sogenannten Schutzzonen um die (Musik-)Clubs dar, die hier eine zukünftige Wohnnutzung aus- schließen werden. Dazu wird auf den sensiblen Nachtzeitraum abgestellt. Schallschutztechnische Festsetzungen sind nicht erforderlich. Seite 7 von 8 Zur Vorbereitung der schalltechnischen Untersuchung und der Ableitung der Schutzzonen wurde eine Nutzungskartierung im Plangebiet durchgeführt. Der bereits vorliegende Entwurf zum Lärmgutachten befindet sich in der verwaltungsinternen Ab- stimmung. Das finalisierte Lärmgutachten wird im weiteren Verlauf des Bebauungsplan -Verfahrens den politischen Gremien und der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Dies wird im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3, 2 BauGB erfolgen. 6.5 Klima Das Plangebiet weist gemäß der Planungshinweis-Karte `Zukünftige Wärmebelastung` im südwest- lichen Teil eine sehr hohe sommerliche Wärmebelastung auf. Im nordöstlichen Teil liegt eine hohe Wärmebelastung vor. Die Umsetzung der Planung hat keine Auswirkungen auf stadtklimatische Parameter und wird nicht zu einer Veränderung der sommerlichen Wärmebelastung führen. 6.6 Luftqualität Daten zur Luftqualität liegen für das Plangebiet nicht vor. Quellen für Luftschadstoffe im Plangebiet sind der motorisierte Individualverkehr sowie Gebäudeheizung und Warmwasserbereitstellung. Das Plangebiet liegt in der Umweltzone Köln zum Luftreinhalteplan. Die Umsetzung der Planung führt nicht zu einer Veränderung der Emission von Luftschadstoffen aus den vorgenannten Quellen und damit nicht zu einer Veränderung der Luftqualität. 6.7 Altlasten Gemäß Altlastenkataster der Stadt Köln liegen im Plangebiet eine Altablagerung und zahlreiche Alt- standorte vor. In diesen Bereichen können bodenfremde und schadstoff -belastete Bodenanteile nicht ausgeschlossen werden. Die Umsetzung der Planung führt weder zu baulichen Veränderungen noch zu Eingriffen in das Bodensubstrat. Damit hat die Planung keine Auswirkungen auf die vorhandenen Altlasten. 6.8 Energie Das Plangebiet spielt im heutigen Zustand keine Rolle für die Gewinnung regenerativer Energie oder die Energieeffizienz. Da keine neuen Gebäude planungsrechtlich gesichert werden, fällt dieser Bebauungsplan nicht un- ter den Anwendungsfall der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln (KLL). Die Umsetzung der Planung führt nicht zu einer Veränderung der Energiegewinnung oder Energieeffizienz im Plange- biet. 7. Planverwirklichung Das Planungsrecht wird in Form eines Angebotsbebauungsplans geschaffen. Das Plangebiet des Bebauungsplans befindet sich im Eigentum zahlreicher Eigentümer. Der Stadt Köln entstehen durch die Planung Kosten für: • die Durchführung von Öffentlichkeitsbeteiligungen • Erstellung einer schalltechnischen Untersuchung Seite 8 von 8 8. Gutachtenbedarf Folgende Gutachten werden nach derzeitigem Kenntnisstand im Rahmen des weiteren Bebauungs- planverfahrens erforderlich: - Lärmgutachten
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
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Details
- Aktenzeichen
- 1436/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 16.06.2026
- Erstellt
- 12.05.2026 15:20