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1436/2026

Vorhabenbeschluss zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs Nr.: 44603/03 Arbeitstitel Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/ Ehrenfeldgürtel` in Köln-Ehrenfeld

Beschlussvorlage Ausschuss 16.06.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit, Sitzung am 30.06.2026, TOP 9.2

Anlage 2b Angepasster Geltungsbereich

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Anlage 5 Darstellung Planungsrecht im Umfeld

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 7 Darstellung und Bewertung Stellungnahmen § 4(1) BauGB

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Anlage 6 Darstellung der geplanten Schutzzonen

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 9 Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen § 3 (1) BauGB

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Anlage 4 Schematische Darstellung Sondergebiete u Schutzzonen_Stand 3(1)er Beteiligung

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Anlage 2a Bisheriger Geltungsbereich

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Anlage 8 Aushangplakat Öffentlickeitsbeteiligung § 3(1) BauGB

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Anlage 3 Erläuterungstext

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Anlage 2b Angepasster Geltungsbereich

503 Zeichen

Bumann&SohnCBE&YUCASonic BallroomLive Music HallHelios 37/ Der schwarze HaseartheaterKulturbaustein (Planung)
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 2b
N
StadtplanungsamtAngepasster Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße / Ehrenfeldgürtelin Köln - Ehrenfeld
010050200300 Meter

Anlage 5 Darstellung Planungsrecht im Umfeld

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480/39
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254/6
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254/5
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Sportplatz
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340
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4084/72
196
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857
36/10
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2259/70
28/3
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6612/269
733/54
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Halle
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2437/70
838/80
1153/74
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Fröbelstraße
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253/11
1982/72
87
3864/61 1564/60
246
650
2364/70
Ehrenfeldgürtel
1157/44
74/24
83/19
1026
Lukasstraße
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83/9
651
3780/49
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6507/253
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5222/250
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980/44
2985/72
3899/61
1513/48
70/87
1402/72
4821/252
1739/36
St. Mechtern
427/44
403
56/1
2457/72
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2339/253
2300/44
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308
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4695/75
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Sp.-Pl.
358
1411/72
4666/75
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3972/167
507
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3705/44
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1979/72
1655/72
409/44
Kinderg.
3439/70
160
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3500/44
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866
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48/16
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Kirche St.Josef
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Halle
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2607/257
1779/72
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2418/58
3078/269
65
2147/83
290
72/39
49/33
1490/72
4624/49
980
1975/72
3692/44
3054/74
289
329
U-Bahnhof
107
636
1903
2496/74
2007/44
2363/70
1798
72/73
1414/72
2327/90
3106/253
84/1
199
452
212
1140/37
223
44/15
529
1776/72
3003/72
304
Körnerstraße
3441/70
854
388/44
4848/269
2562/72
1526
3806/49
1498/74
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95
49/11
4476/72
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345
270
357
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74/21
1168
49/6
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404/44
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1128/83
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4792/74
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2741/72
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270
2017/72
2001/72
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70/34
822/72
353
4639/72
Straße
4734/253
1848/253
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234
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1526/44
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3002/72
257/6
860/44
72/1
3574/49
2124/70
3021/72
2342/41
1154/44
Ottostraße
1301/72
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48/29
532
162
6522/167
49/47
582
1774
4961/167
121
Venloer Str./
1214/70
2944/72
3524/49
1129/83
654
592/72
3159/70
4056/61
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1665
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4722/49
70/2
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3158/49
72/83
632
1008/45
520
80/7
496
196
Rothehausstraße
2868/72
579
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1423
1900
1216
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578
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127
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494
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1790
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1806
2371/72
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480/37
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454
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1138
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Siemensstraße
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443/44
1916/72
1083/74
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1623/72
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1036
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475
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2672/84
2857/72
1114/83
3616/49
1211/44
49/4
6683/250
499
2351/72
Luftschutzbunker
842
3066/74
337
1729
1099
4000/80
Alten-
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1794
183
741/72
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173
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1704
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303/45
352
83/2
1069/70
U-Bahnhof 72/593554/72
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2080/51
72/38
4254/83
2685/84
2459/72
2188/49
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596
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1525
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167/8
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1349/70
619
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331
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775
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1421/72
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1070/72
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512
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284
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613
325
1117/55
BÜRGERZENTRUM
1822
648
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194
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1032/44
1764/72
6147/74
266/2
Ehrenfeldgürtel
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Wißmannstraße
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485
1791
624
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382
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498
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561/45
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heim
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2405/72
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52/4
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4376/72
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2132/72
624
171
Halle
548
70/110
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1693
3933/49
1573
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519
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Piusstr.
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985
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363
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1772
1656
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70/31
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262
2245/72
Marienstraße
167/20
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646
644
56/4
326
3001/72
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1967/72
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1139/37
4653/254
1505
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986
431
3576/49
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1217
315
436
1534
484
5799/70
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1496/48
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111
320
2136/72
180
3020/72
Halle
5427/480
191
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2802/70
292
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339
2391/72
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829
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1121/44
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383
350
268
1026/46
1458
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743/72
Liebigstraße
5247/250
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4244/61
1822/46
3396/49
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1723
361
1536
433
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3146/70
191
1862/254
4700/253
530
399
643
3107/275
Lichtstraße
3445/70
1622/167
5245/70
Bartholomäus-Schink-Straße
6096/252
U-Bahn
1881
240
1106
218
252/19
1125/37
Philippstraße
3318/49
72/74
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855
49/45
2591/99
319
Grimmstraße
872
250/3
2831/70
6017/480
435/44
Schule
988/72
3522/167
254/1
3422/70
827/44
319/45
Pellenzstraße
438
1503
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373
6684/250
2822/70
3845/49
75/7
2885/250
1736/36
1710/72
6487/253
U-Bahnhof
4681/49
268
481/45
2832/72
2318/252
Jessestraße
350
461
291
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1263/72
1410/72
4294/70
3571/72
1681/39
1209/44
1080/74
181
473
6826/169
773/72
1773/74
Kirche
3581/49
Alten-
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1776
2182/72
2291/72
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1571
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2373/72
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673
277
1413/72
2603/72
516
148
621/44
335
1563/60
139
3602/44
455
3732/61
6565/253
61/8
Venloer Straße
2366/70
4176/61
2163/99
2257/257
K12
1852/253
339
61/4
1641/72
1885
70/102
1461/30
143
6019/480
4128/61
4588/72
Brandtsplatz
345
481
527
576
2169/70
2210/72
167/10
896/44
4057/61
Thebäerstraße
1779
3528/49
1163/74
2724/83
784/45
70/103
1463/30
4971/250
1643/47
4650/70
398
49/46
4667/250
1474/253
483/45
4398/72
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3449/49
1291/49
581
1131/37
626
2153/72
3398/275
5541/480
1035/54
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4468/70
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3191/49
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3207/49
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1623/167
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4618/75
1194/72
5562/74
4337/167
4740/167
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480/43
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1879
2668/84
2257/39
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415
1803/72
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303
583
4839/74
1871
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402
137
83/10
2547/70
Oskar-Jäger-Straße
1195/72
223
1420/72
524
855/28
615/44
1778
1624/167
3573/49
2688/84
1589/72
600
4586/72
431
6064/480
44/21
4668/250
444
3312/49
2127/36
49/51
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3316/49
1884/72
430
471
3448/49
462/28
4503/70
84/20
601
4299/61
982/72
608
573
417
4794/74
49/23
2204/70
3543/76
387/44
638
172
Turm
1252
250/4
2481/83
7040/168
5122/252
Overbeckstraße
356
242
6521/167
4137/61
4593/49
3380/75
978
3475/49
1867
4577/49
6558/253
503/28
2677/74
4359/252
321
645
4665/70
1698
3886/61
565
2154/72
307/45
388
661/44
471
344
72/64
6985/250
3932/49
974/44
3319/49
986/44
446
972/44
826/44
4698/49
Christian-
735/72
2162/89
2959/268
236
412
4696/75
531
2165/70
908/72
163
70/88
2404/53
1777
122
591
3241/99
4769/167
2301/45
99/11
1732/60
213
49/22
175352/8
4671/75
414
2776/70
394/44
1833
Gath-Straße
3070/74
2958/167
2628/70
5118/250
61/1
4351/167
1775
Melatengürtel
984
1597/70
Ehrenfeldgürtel
84/21
3414/72
2208/83
1810/72
1752
393
1619/167
1897/56
1543
4262/49
480/41
2701/266
4402/72
505/28
6486/255
1167
1691/70
K12
4759/269
2965/72
2189/49
3570/72
1998/70
534/44
6686/250
279
536/44
1672
587
49/32
1189/44
253
559
Lindenbornstraße
178
917/45
405
554/44
1416/72
1639/58
584
1014
941/72
72/89
2438/70
2045/39
385
502/28
99/10
203
2353/72
4652/70
72/42
4216/70
6511/250
48/18
3242/72
1132/37
1646/72
4136/252
4599/49
1255/72
1532/74
49/30
1832
1283
616
480/45
2930/76
219
838
1614/167
4684/70
252/12
2261/70
833/44
3421/70
1271/44
327
4477/72
554
1205/53
383/44
4905/252
622/44
2924/70
1134/83
4549/72
3079/87 1358/60
206
629
627
2345/41
61/19
1767/72
1906
1872
2604/72
2331/49
421
2606/257
1419
60/9
2574/70
36/9
515
2543/167
211
1517/48
3026/72
4643/61
1902
4189/61
2837/72
80/6
44/6
3055/70
2395/72
2306/257
1471
Venloer Straße
2164/70
3157/49
1648/72
437
3122/49
243
3845/253
170
3228/72
5475/70
48/23
72/65
4045/49
4559/83
Grimmstraße
4795/74
3352/49
heim
61/9
4586/253
334
85
580
157
1243
2821/70
4592/167
1137/83
3151/60
4186/167
2933/76
3846/253
1174
627
2044/80
1524
72/61
419
4635/99
488/45
493
70/69
1264/72
3405/49
3549/254
4135/61
480
636
454/28
736/72
Eichendorffstraße
728/45
167/4
3057/70
4642/266
3723/61
1728
1923/480
475/30
2158/49
310/45
2977/70
1304
167/17
1846/253
2008/72
179
1960/70
70/109
488
2341/72
253/8
49/42
449
1124/83
574
3953/49
2199/83
66
734/54
2931/76
1769/74
254
275/19
504
1321/83
2693/257
333
4190/61
278
462
1350
3267/83
1574/48
2597/253
1175
3343/49
659/44
1470
4200/74
2626/70
4144/61
Stuppstraße
382/44
388
1404
4563/61
3229/72
49/29
807
2121/74
3056/74
1932/72
662
3289/49
161
4641/61
1678/83
924/72
3579/70
637
283
49/28
4512/275
1214
2808/70
2188/72
2512/75
4557/72
Piusstraße
61/7
3383/70
1349/53
429/44
Christianstraße
428
5576/76
1620/167
547
231
917
349
170
4927/70
3049/72
49/48
6682/250
898/44
4724/83
317
72/77
4564/61
523
1156
1049/72
480/28
220
Keplerstraße
105
2325/49
965/72
487/45
599
1709/72
4873/254
360
2503/70
61/18
Venloer
2788/83
3428/49
1757/70
474/30
2159/49
6568/168
75/6
2696/266
551
464
309
630
1155/74
Försterstr.
1431/83
4550/72
315
5243/70
2697/266
5419/480
1926/72
2835/75
4171/61
5459/480
458
363
1556/253
1588/72
Reisstraße
420
1220/26
1705
747/45
3424/70
Sp.-
1549/45
2262/49
123
1479/48
180
604
817
611
3640/83
2060/70
1018
364
4646/49
1519/480
1254/72
5795/167
2174/84
2491/72
5486/74
834/44
83/20
4182/61
4384/61
732/54
3077/84
74/28
Christianstraße
3509/44
5719/70
1052/72
235
70/37
5125/252
1162
5121/252
1771/74
2365/72
650/44
3934/49
945/72
3080/275
5849/70
1062/72
Stammstraße
417/44
4099/61
1793
553
3568/72
397
5718/70
1722
3505/44
2417/72
72/80
375
4682/49
5487/480
1756
1479
1541/48
595
304/45
2795/266
480/48
745/45
3504/44
1418
4539/254
2653/70
1338
796
3562/72
5124/252
981/72
253/10
341/45
3339/49
4906/252
1424
1905
1529/74
4291/61
Gürtel
1145/74
Glasstraße
4623/49
510/28
1589
5248/167
300
3291/49
207
313/45
74/27
61/21
444
672
1835
4046/49
1524/72
1730
4145/61
607
6825/169
418
252/22
3454/80
Merkensstraße
4622/75
1169/74
2273/53
4694/75
1326/80
117
2616/480
310
3004/72
1192/253
1105
706/70
2165/72
1012/45
3882/61
1079/74
Wißmannstraße
3008/72
244
1048/45
70/105
1647/72
390
6432/256
4177/61
2760/70
2051/72
Pl.
3048/74
2104/252
4087/60
4395/49
858
Overbeckstraße
343
263
301
Gerhard-Wilczek-Platz
48/4
269
168/1
267
3079/275
4739/250
Leyendeckerstr.
Kirche St. Bartholomäus
U-Bahnhof
958/66
317
495
Schule
Schule
Bezirksrathaus
evang. Gemeindeamt
Kirche St.Anna
Schule
Schule
Schule
713
Zoll
572
573
Schule
576
577
578
579
574
580
575
721
724
722
723
1545
1131
3469/202
1146
1248
1582
2877/202
464
1547
1145
1658
1549
1147
4101/205
2417/204
1721
901
717
1583
2811/202
1548
1247
2941/194
Eisenstraße
753
1196
864
2026
Pellenzstraße
Geisselstraße
Vogelsanger Straße
Körnerstraße
4482/70
Vogelsanger Straße
Försterstraße
Melatengürtel
Ottostraße
Piusstraße
4483/70
Simrockstraße
Fridolinstraße
Sömmeringstraße
Senefelderstraße
Vogelsanger Straße
Stammstraße
4481/70
Lessingstraße
Vogelsanger Straße
Goswin-Peter-Gath-Straße
Wahlenstraße
1193/72
Geisselstraße
Venloer Straße
Platenstraße
Lichtstraße
Sömmeringstraße
Fridolinstraße
Philippstraße
Heliosstraße
Herbrandstraße
Hansemannstraße
Venloer Straße
Franz-Geuer-Straße
241
Körnerstraße
K12
1758/70
Weinsbergstraße
Vogelsanger Straße
Stammstraße
Ehrenfeldgürtel
Stammstraße
4713/72
550
2757/70
1545
511/28
1692
3867/99
3310/49
6018/480
2301/72
Vogelsanger Straße
Klarastraße
1795
1694/80
Fuchsstraße
259
252/16
168
1855/253
72/94
2036/80
3700/76
4903/252
1082/72
2165/49
1680/83
669/45
4047/49
251
3741/167
1295/49
416
2367/72
1711/167
2641/72
6348/252
74/29
1188/44
2858/72
3767/167
1328/80
5460/480
2874/72
1539/49
1229/72
7090/70
3757/72
3018/167
2866/72
6685/250
Thebäerstraße
356
5396/480
1115/44
3869/70
2498/70
4240/61
351
423
83/12
1785/74
646
4619/75
1416
4396/49
1282
1179/72
1024/46
4680/49
1301/48
44/7
1355/60
2921/72
1772/74
3008/250
1242/45
4528/61
553/44
1899
1056
4184/72
342
2296/83
1925/72
277
304
348
306
1186/72
358
Leostraße
870
3390/70
1656/72
1103/74
2352/58
608/49
2398/58
2411/45
664/44
455/28
2513/75
165
3235/49
72/92
426
2488/72
53/8
2884/72
474
3703/44
4515/72
1838
252/11
1775/74
72/76
74/20
336
Simrockstraße
Piusstraße
4508/61
167/16
2143/72
1653/72
3249/49
281
401/44
255/4
6438/74
5395/480
1480/48
3315/49
1590
876
1863/254
45/11
6591/480
400
2487/167
4112/61
147
480/31
1730/70
409
Fröbelstraße
1453
U-Bahn
2625/70
5246/250
1420
408
Ehrenfeldgürtel
3881/61
3123/49
70/107
4965/250
1588
48/17
1561/60
429
49/43
4381/167
631
4902/252
156
3548/254
426/44
2589/99
3265/72
144
458/28
5854/253
374
1177/72
1240
453
5132/252
2153/49
3810/60
2327/49
2655/86
303
1532/72
605/44
44/4
2192/72
53/17
361
568
1701
4598/49
52/3
61/14
460
1845/253
4606/49
6605/480
3521/49
2784/74
2375/53
2286/72
458
2103/48
489/45
482/45
1589/36
162
3024/72
6559/253
2260/70
1866
4930/253
Landmannstraße
5360/76
484/45
1483
338
1333
246
1550/48
530/44
4723/49
2264/49
502
1415
299
53/6
4505/167
407
5297/252
Roßstraße
1499/48
2881/72
Herbrandstraße
3819/80
268/4
572
4658/75
2216/39
877
3883/61
1764
4621/75
290/45
4100/61
487
2679/74
2764/252
1708
2676/74
45/9
480/34
1807
638
Marienstraße
2133/72
2142/72
460
228
53/13
72/100
6431/255
3018/72
70/32328/49
1554
4514/72
167/11
3935/49
2324/90
Subbelrather Straße
4109/253
2305/257
455
324
Jessestraße
646/72
658
440/44
4173/74
3031/275
635
953/37
4745/70
202
3435/49
3760/49
620/44
2366/36
1796
1383
Hüttenstraße
53/16
1966/72
49/52
426
1354/60
179
486/45
7080/74
2345/72
1555/253
4185/167
Subbelrather Straße
5717/70
365
Klarastraße
1138/83
1213/72
249
3426/49
984/44
2314/72
6563/253
Schönsteinstraße
4621/49
1135
268/3
1491/72
1537
1595/72
Gravenreuthstraße
Vogelsanger Straße
Schadowstraße
K12
Grüner Weg
Glasstraße
Melatengürtel
Neptunstraße
Körnerstraße
Ernst-Flatow-Straße
1155/44
4184/167
2845/99
1269/26
1419/72
1549/72
1251
4214/49
1210/72
49/35
3019/72
432
560/45
276
312/45
1499/74
1323/83
72/81
462
2500/74
250/22
1890
459
1835/252
1475
1327/80
5466/250
1823
837
3365/49
1885/72
1239
6764/171
492
369
372/44
501
558
603
1354/48
1442/70
252/18
60/1
390/44
544
1587/72
1002/44
832/80
5716/70
879/44
1886/72
463/28
1281/36
2777/70
3054/70
1053/72
288
314
282
Eichendorffstraße
5195/254
2370/53
4366/49
1255
4760/275
585
1176/72
247
275/16
5181/253
994/44
3617/49
61/2
1883
167/9
4417/70
624/44
564
4904/252
588
835/80
1787/72
1121/83
K12
5850/70
500
387
2187/72
346
3427/49
4280/168
4083/72
961
6063/480
335
2394/72
380
479
4357/255
5143/250
3890/61
626
109
4901/252
2378/53
2915/275
49/44
48/13
61/20
916
5457/480
1884
504/28
316
611
3391/72
2248/72
86
226
4168/61
2335/72
742/72
2778/70
3068/74
616
322
99/5
2435/70
1497/48
4663/70
83/14
3033/80
482
2923/70
58/1
2255/70
49/34
252/24
3484/83
1514
1455/72
406
614/44
1830
856
5204/253
3979/250
2699/266
4170/60
1776/74
4208/252
1845
2759/70
2943/72
1755
Geisselstraße
305
210
229
4088/60
3686/83
2113/76
173
428
416
979
1410/48
972
2855/72
423
344
992/44
1004/44
512/28
3000/72
4956/266
1518
4126/480
133
3395/49
483
414
2905/87
70/108
72/70
Simrockstraße
Weinsbergstraße
4480/70
Hansemannstraße
1426/72
790
2212/72
293/45
1751
81
209
1096/83
72/54
411
380
956/72
3801/49
Venloer Straße
K12
240
369
Neptunstraße
2059/72
4479/70
Keplerstraße
Simrockstraße
Leostraße
Senefelderstraße
Weinsbergstraße
Siemensstraße
239
Gutenbergstraße
Thebäerstraße
4478/70
Stammstraße
3311/49
Christian-Schult-Straße
Gutenbergstraße
641
2590/83
2280/38
306
1189/24
1227/13
Helmholtzstraße
2847/83
459
2081/98
594
467
597
2858/83
433
13/2
419
1726/2
411
453
1199/13
2254/38
Melatener Weg
1996/38
Hospeltstraße
417
535
605
344
974/101
Intzestraße1665/4
161
2794/83
1827/102
1044/24
1514/25
195
372
U-Bahn
1994/38
584
768/24
Äußere Kanalstraße
398
3938/94
2279/38
612
414
1505/14
695/101
Widdersdorfer Straße
432
330
599
448
Thielenstraße
3667/98
1292/13
2845/83
625
522
2523/83
1006/25
548
3894/102
3895/102
3619/92
536
620
1032/13
1674/2
98/18
384
441
Vogelsanger Straße
Melatener Weg
818/24
Vogelsanger Straße
Äußere Kanalstraße
95
547
748/25
596
1409/59
2764/93
1731/59
2467/38
2251/38
487
621
776/24
498
Leyendeckerstraße
288
282
83/11
1677/2
2111/98
539
2555/83
1992/38
Hospeltstraße
98/14
2957/93
1982/38
426
2110/98
2545/83
524
1732/59
985/13
587
449
556
1983/38
999/59
648
2255/38
295
389
443
434
2286/38
280
Fridolinstraße
2863/83
99
96
447
153
Gumprechtstraße
655
611
2891/83
1413/59
779/24
375
Nonniweg
408
410
90
997/59
2628/91
1682/2
445
1667/2
228
586
83/10
102/10
Franz-Liszt-Straße
2795/83
653
900/25
959/66
233
604
2864/83
614
1210/13
102/9
392
3669/98
2260/38
3620/92
1415/59
2865/83
139
647
194
291
1027/13
607
194
652
957/66
108
2080/98
463
696
Vogelsanger Straße
412
2752/83
1993/38
8/8
1988/38
155
507
292
460
1927/100
2173/98
1428/25
1009/13
1222/13
550
380
147
200
1370/14
1447/19
487
438
461
640
169
1660/2
542
Sp.-
492
544
566
8/13
93
633
1226/13
1679/2 2860/83
431
Leyendeckerstraße
Subbelrather Straße
Platenstraße
540
Leyendeckerstraße
Silcherstraße
83/12
Nonniweg
Simarplatz
Simarplatz
379
1669/2
450
2460/83
1987/38
2793/83
2751/83
1245/13
Vitalisstraße
140
1754/62
343
Hospeltstraße
98/20
457
582
396
2459/832302/102
618
38/45
1291/13
565
292
430
373
451
418
296
2846/83
274
774/24
1651/25
1649/25
466
178
2282/38
494
1163/13
Steubenstraße
2037/83
347
1673/2
563
773/24
432
283
509
Venloer Straße
3594/98
1504/14
Helmholtzplatz
553
1503/14
654
2281/38
310
434
1985/38
1683/2
1652/25
2353/102
98/17
1666/2
83/2
1661/2
2616/83
324
1717/7
376
2820/83
1038/59
154
1055/59
529
2796/83
2629/91
775/24
615
1969/100
1685/2
336
289
552
1508/14
1995/38
421
1431/25
903/24
1079/13
1390/21
227
1049/13
228
546
346
83/15
3595/98
2036/83
1026/102
644
751/24
400
123
92
290
564
1984/38
433
2854/83
1507/14
521
526
397
381
3664/101
2284/38
904/22
177
1043/24
642
622
1446/59
543
377
634
490
2283/38
462
446
1028/13
1018/13
588
1192/24
148
1031/13
613
2848/83
307
649
197
1675/2
1648/25
572
610
Thielenstraße
772/24
1990/38
422
2605/100
527
1670/2
291
1010/13
281
2003/38
1290/13
2257/38
1223/13
1829/102
393
1048/13
650
455
366
578
91/4
281
301
2084/98
555
2002/38
2001/38
973/101
1325/2
390
609
1352/24
581
1678/2
442
107
326
545
83/17
1026/13
541
2458/83
2753/83
Helmholtzstraße
1681/2
1676/2
2100/38
899/25
273
3609/92
1502/14
173
508
1216/13
367
305
2850/83
213
Äußere Kanalstraße
349
335
1659/2
2256/38
331
651
619
1191/24
276
337
94/1
1501/14
1/11
1371/14
898/25
2789/97
416
151
284
454
Hackländerstraße
995/13
38/34
100
2259/38
394
1194/24
639
1256/13
83/20
83/13
571
1195/24
2363/98
329
606
8/14
1471/13
98/4
608
523
549
2285/38
2085/98
861/24
Lessingstraße
1680/2
Helmholtz-
464
423
533
420
510
1668/2
458
2859/83
Am Kölner Brett
2083/98
163
580
platz
2823/83
8/7
409
1190/24
2039/83
819/24
617
1029/13
551
Widdersdorfer Straße
2853/83
2546/83
93/1
583
98/15
3896/102
1548/24
1001/59
2765/93
395
290
1804/83
1030/13
391
12/5
511
172
1486/64
643
627
338
496
1389/21
2564/83
600
570
272
2867/83
3937/94
343
452
518
1092/13
415
534
101/1
3934/94
2868/83
425
3610/92
302
1986/38
592
595
328
100/4
83/16
994/13
125
727/59
1254/13
1549/24
431275
2457/83
336
568
130
1411/59
158
456
1255/13
1149/24
369
2258/381257/13
2358/38
124
406
260
98/16
465
875/13
304
Helmholtzstraße
Schlösserstr.
567
83/19
602
196
495
83/14
601
1376/59
697
1991/38
891/24
2082/98
2253/38
2956/93
2547/83
1684/2
300
1506/14
1692/1
253
270
1228/13
1647/25
Mendelssohnstr.
122
2855/83
575
383
2559/83
331
179
387
444
1833/103
1803/83
Helmholtzstraße
1672/2
1588/103
2819/83
635
1989/38
2252/38
171
2278/38
255
1470/13
351
1483/64
493
492
494
Fröbelplatz
1786
667
668
659
Fußgängerzone
504
505
500
499
501
502
503
498
1918
506
507
1919
677
676
508
509
670
675
673
672
674
Pl.
515
604/70
1818
1819
1038/59
1001/59
997/59
702
704
704
540
708
709
710
711
711712
1934
1935
712
713
541
755
677 678
2036/80
695
715
730
735
745
743
733 742
744
Am Alten Güterbahnhof
Neptunplatz
697
660
661
2723/83
2724/83
1746/83
83/12
654
2044/80
3368/80
3033/80
3615/80
Fußgängerzone
767
757
758
543
542
771
769
770
772
759
765
760
761
762
766
767
763
768
764
237
1760/62
668
489
544
783
790
788
791
784
786
794
785
787 792 796
793
795
789
1946
550
551
552
548
555
549
553
554
698
703699
702
700
701
556
559
558
557
797
798
799
666
662
1921
1920
19211920
704
560
800
562
1862
1863
802
801
705
1958
1957
563
803
804
656
657
661
662
660
663
665
664
666
680
679
681
667
668
669
1812
1813
513
676
516
518
526
527
521
522
528
519
529
520
523
524
525
806
807
808
679
691
Prälat-Savelsberg-Platz
692
Leo-Amann-Park
Leo-Amann-Park
680
1922 1923
693 693
681
1977
1978
1979
1978
530
Bf. Köln-Ehrenfeld
707
531
Turm
694
696
695
697
568
569
698
564
565
708
532
714
715
682
1925
700
701
811
812
683
687
683
687
685
686
684
686
685
684
1831
1832
689
692
690
693
688
691
1992
1930
716
717
240
2255/70
4482/70
4481/70
4478/70
673
1758/70
718
719
570
571
1962
813
720
745
709
710710
709
3867/99
2591/99
2589/99
2590/99
1931
536
537
1866
1868
1869
1870
1871
1971
538
805
694
1932
St. Franziskus
Halle
St. Franziskus Krankenhaus
Sporthalle
Realschule
St. Peter
Halle
Lagerfläche
Halle 13
Halle
Halle
ev. Kirche
Neptunbad
Saal
Kolpinghaus
Halle
Halle
Halle
Halle
Freizeitanlage
Halle
Halle
Gemarkung Ehrenfeld            Flur 72Gemarkung Müngersdorf            Flur 74Gemarkung Ehrenfeld            Flur 71Ehemaliger GüterbahnhofNr. 63469/07MIOskar-Jäger-Str.Nr.63460/04GEMI Grüner WegNr. 64457/02MIGrüner WegNr. 63460/02SO, GE, MIO. N.Nr. 64460/07WB, MI, MKPhilippstr. 31-39Nr. 64464/04WBO. N.Nr. 64459/02
Ehrenfeldgürtel / nordöstlichVenloer Str.Nr. 6446/02AELeyendeckerstr.Nr. 63466/02WAO. N.Nr. 63470/08WB, MIO. N.Nr. 63470/08WB, WAO. N.Nr. 63469/02WA
MelatengürtelOskar-Jäger-Str.Nr. 63459/05Widdersdorfer Str.Nr. 63459/02GE
Ehrenfeldgürtel 125Nr. 64468/04AE, GESanierung Ehrenfeld-Ost,Block 15Nr. 64466/05Hüttenstr./Gravenreuthstr.Nr. 71359/03WAHeliosgeländeWA, AEWeinsbergstraße/Oskar-Jäger-StraßeGE, AEWiddersdorfer Str.158 und 188aNr. 63452/02GEThyssen-GeländeOskar-Jäger-Str.Nr. 63464/02GEHerbrandstr.GESüdlich HelmholtzplatzNr. 63469/06MIMax-Becker-ArealNr. 63460/05MUDreick BfEhrenfeld
N
Planungsrecht im Umfeld des Bebauungsplanverfahrens
Allgemeine WohngebietBesondere WohngebietAusschluss EinzelhandelOhne  NamenWBWAMIAEO. N.AllgemeineMischgebietWAKerngebietMKGEGewerbegebietSOSondergebietLegendeRechtsverbindlicheBebauungspläneBebauunspläne im VerfahrenGeltungsbereich61 StadtplanungsamtStand Mai 2026Anlage 5

Beschlussvorlage Ausschuss

10950 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 1436/2026 
Freigabedatum 
02.06.2026  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Vorgabenbeschluss zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs Nr.: 44603/03 
Arbeitstitel „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/ Ehrenfeldgürtel“ in Köln-
Ehrenfeld  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit  
 
1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes 
gemäß Anlage 6 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind da-
bei – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger 
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB – gemäß der Stellungnahme der 
Verwaltung (Anlage 9) zu berücksichtigen; 
 
2. beschließt, den Plangeltungsbereich des am 05.12.2024 vom Stadtentwicklungsaus-
schuss gefassten und am 29.01.2025 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemachten 
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes — Arbeitstitel: „ Sicherung der 
Clubkultur im Bereich Lichtstraße/ Ehrenfeldgürtel in Köln -Ehrenfeld“— um die 
Gebiete westlich des Clubs `Sonic Ballroom` an der Oskar-Jäger-Straße, nördlich des 
Clubs `artheater` sowie im Bereich des Clubs `Helios 37/ Der schwarze Hase` nordwest-
lich der Heliosstraße und süd-westlich der Vogelsanger Straße zu erweitern. 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 25.06.2026 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.06.2026 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 30.06.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Anlass und Ziel der Planung 
Das Plangebiet zeichnet sich durch eine heterogene Struktur mit überwiegend gewerblichen 
Nutzungen, kulturellen Betrieben und Musikclubs sowie vereinzelten Wohnungen aus. Die viel-
fältige Mischung von kulturellen Bet rieben und Musikclubs machen die Attraktivität und den 
Charakter des Stadtteils Ehrenfeld aus. Der Stadtteil Ehrenfeld unterliegt jedoch einem tiefgrei-
fenden städtebaulichen Veränderungsprozess. Durch den gestiegenen Bedarf an Wohnraum 
rücken zunehmend gewerbliche oder kulturell genutzte Flächen zur Umnutzung in den Fokus. 
Infolgedessen kam es in den letzten Jahren bereits aufgrund heranrückender Wohnbebauung 
zu einer zunehmenden Verdrängung der Clubstandorte. Durch den Veränderungsdruck besteht 
die Gefahr, dass diese ausgeprägte Clubszene geschwächt und der vielfältige und lebendige 
Charakter des Gebietes verloren geht. 
Ziel der Planung ist es vor allem, die Vergnügungsstätten, die Musik- und Tanzveranstaltungen 
anbieten (Musikclubs), als Standort zu sichern und vor heranrückender Wohnbebauung sowie 
anderen lärmsensiblen Nutzungen und damit vor nachträglichen Einschränkungen zu schützen. 
Die im Geltungsbereich befindlichen Clubs sollen über Festsetzungen von Sondergebieten und 
diese umgebenden Urbanen Gebiete als sogenannte Schutzzonen gesichert werden. Hierbei 
verfolgt die Planung bezogen auf die in den Schutzzonen belegenen Grundstücke das Ziel, 
dass die von den Clubs ausgehenden Immissionen keine zurückzuweisenden schädlichen Um-
welteinwirkungen darstellen. Die Planung verschiebt damit im Unterscheid zu dem grundsätzli-
chen Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme die Konfliktlösung einseitig zugunsten der 
Clubs. 
 
Planungshistorie 
Um das vorgenannte Planungsziel zu erreichen, hat der Stadtentwicklungsausschuss am 
03.09.2020 beschlossen, einen Bebauungsplan für das Gebiet südlich der DB -Bahnstrecke 
Köln-Aachen, östlich der Oskar-Jäger-Straße, nördlich der Lichtstraße und Grüner Weg sowie 
westlich der Heliosstraße und der Straße Grüner Weg – Arbeitstitel: Sicherung der Clubkultur 
im Bereich Lichtstraße/ Grüner Weg in Köln -Ehrenfeld – aufzustellen (vgl. Session -Vorlage 
2155/2020). Der Aufstellungsbeschluss wurde am 07.10.2020 bekannt gemacht. Zum Zeitpunkt 
des Aufstellungsbeschlusses befanden sich im Geltungsbereich drei Clubs: das „Sonic Ball-
room“ (Oskar-Jäger-Straße 190), die „Live Music Hall“ (Lichtstraße 30) und das `Barinton` (Grü-
ner Weg 2).  
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seinem Beschluss die Verwaltung ebenfalls beauftragt, 
zu prüfen, durch welche alternativen Festsetzungen nicht nur der Bestand, sondern auch die 
Möglichkeit der Entwicklung neuer Clubs sichergestellt werden kann. Neuansiedlungen von 
Clubs lassen sich gemäß der vorgesehenen Planungsmethodik (s.u.) planungsrechtlich jedoch 
nicht sichern, sofern Standorte noch nicht genehmigt wurden. Aufgrund von Bestandsverände-
rungen (Schließung des `Barinton`) und nicht vorhandenen Entwicklungsperspektiven von 
neuen Club-Standorten innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes infolge des ge-
rade in den vergangenen Jahren hier stattgefunden Transformationsprozesses, erschien es 
deshalb sinnvoll, den Fokus auf die Sicherung der bestehenden Clubs zu legen.

3 
Im Zuge der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes wurde deutlich, dass der Geltungs-
bereich des Aufstellungsbeschlusses „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Grüner 
Weg“ zu erweitern ist, da die sogenannten Schutzzonen um die bestehenden Clubs teilweise 
nicht ausreichend gefasst wurden.  
In der Folge hat der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 01.06.2023 beschlos-
sen, den Geltungsbereich zu erweitern (vgl. Session Nr. 0464/2023). Entsprechend wurde die-
ser um die Bahnbögen entlang der Bartholomäus-Schink-Straße und des Ehrenfeldgürtels er-
weitert. Dadurch können auch die Clubstandorte `Club Bahnhof Ehrenfeld` und `YUCA` sowie 
das `Bumann & Sohn` und das `artheater` mit einer Sondergebietsausweisung planungsrecht-
lich abgesichert werden. 
Somit befinden sich folgende Clubs im Geltungsbereich: 
- Sonic Ballroom (Oskar-Jäger-Straße 190) 
- Live Music Hall (Lichtstraße 30) 
- Club Bahnhof Ehrenfeld (CBE) (Bartholomäus-Schink-Straße 65/67) 
- Yuca (Bartholomäus-Schink-Straße 65) 
- Bumann & Sohn (Bartholomäus-Schink-Straße 2) 
- artheater (Ehrenfeldgürtel 127) 
- Helios 37/ Der schwarze Hase (Heliosstraße 37) 
Aufgrund der weiteren Qualifizierung des Bebauungsplanes und des damit einhergehenden Er-
kenntnisgewinns wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes um die Bereiche südlich 
des Sonic Ballrooms, westlich und östlich der Schönsteinstraße sowie nördlich des Clubs `ar-
theater` erweitert. Der Beschluss der erneuten Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebau-
ungsplanes erfolgte am 05.12.2024 (vgl. Session Nr. 3770/2024). Die Bekanntmachung der 
letzten Änderung des Geltungsbereichs erfolgte am 29.01.2025. 
 
Neuer Geltungsbereich Vorgabenbeschluss 
Der neue Geltungsbereich ergibt sich aus gutachterlichen Lärmuntersuchungen. Durch die er-
neute Erweiterung des Geltungsbereichs im Bereich westlich des Clubs Sonic Ballroom, und im 
Bereich nördlich des Clubs `artheater` wird ausreichend Spielraum für die Festlegung der ge-
planten Schutzzonen um diese Clubs gelegt.  
Erstmalig soll auch der Clubstandort `Helios 37`/ `Der schwarze Hase` mit in das Bebauungs-
planverfahren aufgenommen werden. Der Planbereich muss entsprechend vergrößert werden. 
Dieser Clubstandort liegt bereits im Planbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungs-
planverfahren `Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld` mit dem Planungsziel, die Clubnutzung in die-
sem Bereich planungsrechtlich zu sichern. Da dieses Bebauungsplanverfahren jedoch in ab-
sehbarer Zeit nicht sicher zur Satzung gebracht werden kann, soll der Clubstandort in dem hier 
vorliegenden Bebauungsplanverfahren gesichert werden.  
Systematik und zukünftige Inhalte des Bebauungsplans 
Um die im Plangebiet bestehenden Clubs zu sichern, sollen im Bebauungsplan Sondergebiete 
mit der Zweckbestimmung Club-Nutzung festgesetzt werden. Diese Sondergebiete werden von 
einem gegliederten Urbanen Gebiet als Schutzzone umgeben. Daran anschließend soll ein Ur-
banes Gebiet ohne die besondere Funktion einer Schutzzone festgesetzt werden.  
Es sind folgende Festsetzungen vorstellbar für die Gliederung des Urbanen Gebiets (MU) und 
die Sondergebiete (SO): 
1) Innerhalb der Sondergebiete (SO) sind ausschließlich Vergnügungsstätten in Form von Dis-
kotheken, Tanzlokalen, Tanzbars und ähnlichen Betrieben (sog. Clubs) zulässig. In Oberge-
schossen können ausnahmsweise weitere, mit dem Clubbetrieb vereinbare Nutzungen zuge-
lassen werden. Satz 2 gilt nicht für Wohnnutzungen. (Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB 
i.V.m. § 1 Abs. 5, 9 und § 11 Abs. 1, 2 Bruno)  
2) In den im MU festgesetzten Umgebungszonen (Schutzzonen) sind Wohnnutzungen unzu-
lässig, solange nicht im bauordnungsrechtlichen Zulassungsverfahren nachgewiesen ist, dass 
durch die Wohnnutzung keine Immissionsorte bestehen oder herbeigeführt werden, an denen 
die Immissionsrichtwerte der TA -Lärm durch vom Club oder Gewerbebetrieb ausgehenden 
Emissionen überschritten werden. Der Bestandsschutz zugunsten bestandskräftig genehmigter

4 
Wohnnutzungen bleibt unberührt. (Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 BauGB i.V.m. § 1 
Abs. 5, § 6a BauNVO). 
Die endgültige Festlegung der Abgrenzung der Schutzzonen wird auf der Grundlage eines 
Lärmgutachtens bemessen.  
 
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3(1) BauGB 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte nach Modell 1 (Aushang im Bezirksrathaus 
Ehrenfeld und im Internet) in der Zeit vom 18.03.2026 bis einschließlich 10.04.2026. Schriftliche 
Stellungnahmen konnten bis zum 10.04.2026 abgegeben werden.  
Es gingen 16 schriftliche Stellungnahmen ein, die sich mit den Themen  
 Befürwortung der Planung zum Schutz der Clubs in Ehrenfeld 
 Aufnahme weiterer Clubstandorte 
 Ablehnung der Planung aufgrund der geplanten Schutzzonen mit Einschränkung 
der Wohnnutzung 
befassen. In der Anlage 9 erfolgt die Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellung-
nahmen.  
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat keine negativen Auswirkungen auf den Klimaschutz. 
Es wird zum Bebauungsplan-Entwurf zur Ermi ttlung der Schutzzonen ein Lärmgutachten er-
stellt. 
 
Anlagen 
Anlage 1 Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2a Geltungsbereich bisher 
Anlage 2b Geltungsbereich angepasst 
Anlage 3 Erläuterungstext 
Anlage 4 Schema Schutzzonen – Darstellung der Systematik aus der frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung gemäß § 3(1) BauGB 
Anlage 5 Darstellung Planungsrecht im Umfeld 
Anlage 6 Darstellung der geplanten Schutzzonen 
Anlage 7 Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung gemäß § 4(1) BauGB  
Anlage 8 Plakat zur Bürgerbeteiligung nach § 3(1) BauGB (verkleinert) 
Anlage 9 Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
gemäß § 3(1) BauGB

Anlage 7 Darstellung und Bewertung Stellungnahmen § 4(1) BauGB

6917 Zeichen

BP-Abwägung B41 
/ 2 
 
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren 
 
 
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan – Arbeitstitel: Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel 
in Köln-Ehrenfeld – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentli-
cher Belange 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 
17.11.2025 bis zum 23.12.2025 durchgeführt. 
 
Im Zeitraum der Beteiligung sind 3 Stellungnahmen eingegangen. 
 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der 
laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich glei-
chen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss 
des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs 
inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksich-
tigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbe-
schluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach §  3 Abs. 1 BauGB [alternativ: nach § 13a Abs. 3 Satz 1 
Nr. 2 BauGB] und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 
Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen Planentwurf zu berücksichtigen. 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 Stadtentwässerungsbetriebe Köln 
Gegen das Vorhaben bestehen keine Einwände. 
 
Kenntnisnahme 
 
- 
2 
 
Deutsche Bahn AG 
Gegen das Vorhaben bestehen keine Einwände, solange 
folgende Auflagen, Bedingungen und Hinweise eingehal-
ten werden: 
 
Kenntnisnahme 
 
- 
 Die Bahnflächen im Besitz der Deutschen Bahn müssen 
zwingend als bahngewidmet ausgewiesen werden. Bei 
nein Der Bebauungsplan wird als sogenannter ‚einfacher Bebauungs-
plan‘ iSd § 30 Abs. 3 BauGB im Normalverfahren aufgestellt. Der 
Anlage 7

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
den Grundstücken der DB AG und ihrer Konzernunterneh-
men innerhalb des Geltungsbereiches handelt es sich um 
planfestgestellte und gewidmete Bahnanlagen, die gem. § 
18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) der Planungsho-
heit des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) unterliegen. 
zukünftige Bebauungsplan regelt lediglich die zukünftigen Nut-
zungen im Plangebiet. In dem Bebauungsplan sollen lediglich 
Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung gemäß § 1-11 
BauNVO festgesetzt werden.  
Die Bahnflächen werden als Flächen für Bahnanlagen gemäß 
PlanZV Nr. 5.2. dargestellt. Die im Plangebiet befindlichen Bahn-
flächen werden nicht überplant. Eine Ausweisung als bahngewid-
mete Fläche erfolgt nicht. 
2.2 Zudem behält die Deutsche Bahn sich das Recht vor, ei-
genständig über die Auswahl eigener Mieter und Nach-
mieter zu entscheiden. Vertragliche Inhalte dürfen dabei 
nicht eingeschränkt werden. Es ist sicherzustellen, dass 
der DB InfraGo AG aus diesen Regelungen keine Nach-
teile entstehen. 
nein Vertragliche Inhalte zu Mietverhältnissen der Deutschen Bahn 
sind nicht Inhalt des Bebauungsplans.  
2.3 Die Stadt Köln hat darauf zu achten und entsprechende 
Vorkehrungen zu treffen, dass durch die Verstetigung der 
Clubs keine negativen Auswirkungen auf den Bahnbetrieb 
entstehen und insbesondere keine Erhöhung von Vanda-
lismus oder unberechtigten Aufenthalt an der Station 
Köln-Ehrenfeld. Durch das Vorhaben dürfen die Sicherheit 
und die Leichtigkeit des Eisenbahnverkehrs auf der an-
grenzen Bahnstrecke nicht gefährdet oder gestört werden.  
nein Der zukünftige Bebauungsplan regelt lediglich die zukünftigen 
Nutzungen im Plangebiet. Ggf. ordnungsrechtliche Aufgaben der 
Stadt sind nicht Inhalt des Bebauungsplans, sodass im Bebau-
ungsplan keinerlei Aussagen zu den angesprochenen Themen 
getroffen werden können.  
2.4 Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahn-
anlagen entstehen Emissionen (insbesondere Luft- und 
Körperschall, Abgase, Funkenflug, Abriebe z.B. durch 
Bremsstäube, elektrische Beeinflussungen durch magneti-
sche Felder etc.), die zu Immissionen an benachbarter 
Bebauung führen könne. Eventuell erforderliche Schutz-
maßnahmen gegen diese Einwirkungen aus dem Bahnbe-
trieb sind ggfs. im Bebauungsplan festzusetzen. 
Kenntnisnahme Der Bebauungsplan wird als sogenannter ‚einfacher Bebauungs-
plan‘ iSd § 30 Abs. 3 BauGB im Normalverfahren aufgestellt. Der 
zukünftige Bebauungsplan regelt lediglich die zukünftigen Nut-
zungen im Plangebiet. Die Zulässigkeit von Vorhaben regelt sich 
im Geltungsbereich dieses einfachen Bebauungsplanes nach § 
34 BauGB. Im Baugenehmigungsverfahren werden bei Erforder-
nis immissionsschutzrechtliche Maßnahmen geregelt.  
 
 Es wird um weitere Beteiligung im Verfahren gebeten. 
Spätere Anträge auf Baugenehmigung für den Geltungs-
Kenntnisnahme Die Deutsche Bahn wird als Träger öffentlicher Belange im weite-
ren Verfahren gemäß § 4 (2) BauGB beteiligt. Die genannten Hin-
weise zu den Immissionen werden bei Bedarf in ggf. zukünftigen 
Bauantragsverfahren behandelt. Die Prüfung der Stellungnahmen

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
bereich sind uns ebenfalls erneut zur Stellungnahme vor-
zulegen. Weitere Bedingungen und Auflagen werden vor-
behalten.  
im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren ist nicht Aufgabe 
des Bebauungsplanverfahrens. 
3 KölnBusiness 
Die KölnBusiness begrüßt die vorgesehenen Maßnahmen 
zum Schutz der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehren-
feldgürtel.  
 
Kenntnisnahme 
 
 
- 
 Es erfolgt der Hinweis, dass durch die Umwidmung der 
GE-Flächen keine Nachteile für bestehende Unternehmen 
am Standort entstehen. 
ja Im Bebauungsplan werden Gewerbegebiete sowie Urbane Ge-
biete als sogenannte Schutzzonen ausgewiesen. Die Verortung 
der Gebietsfestlegung erfolgt eng an den bereits bestehenden 
Nutzungen. Eine Einschränkung der bestehenden Gewerbege-
biete ist nicht vorgesehen. Dazu wurde im Vorgriff auf die Aus-
weisung der Schutzzonen und Gebietsausweisungen eine Nut-
zungskartierung durchgeführt.

Anlage 6 Darstellung der geplanten Schutzzonen

387 Zeichen

Standort Sondergebiet (Club) 
Urbanes Gebiet 
Schutzzone (MU) 
Urbanes Gebiet (MU) 
Gewerbegebiet (GE) 
Fläche der Deutschen Bahn 
Geltungsbereich 
61 Stadtplanungsamt 
Stand Mai 2026 
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1358 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Nein, es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn nein: Gibt es ein Beteiligungskonzept?  
Ein Beteiligungskonzept ist bei gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren nicht zwingend 
erforderlich. Es kann jedoch hilfreich sein. 
Bitte wählen Sie aus: 
- Es gibt kein Beteiligungskonzept. 
Wenn es kein Beteiligungskonzept gibt: Skizzieren Sie bitte grob den Beteiligungsprozess. Zum 
Beispiel: Welche Beteiligungsstufe (1: Information, 2: Beratung, 3: Mitgestaltung) wird 
empfohlen? Wie viele Beteiligungsphasen sind vorgesehen? 
 
Für das in Rede stehende Bauleitplanverfahren wurde die nach dem Baugesetzbuch (BauGB) 
vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligungen bereits durchgeführt:  
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 18.03.2026 bis zum 
10.04.2026 nach M odell 1 (Aushang der Planung im Bezirksrathaus Ehrenfeld und online über 
www.beteiligung-bauleitplanung.koeln (Beteiligungsplattform „Bauleitplanung Online“) statt.

Anlage 9 Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen § 3 (1) BauGB

53286 Zeichen

Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren 
 
 
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 6446/03 – Arbeitstitel: „Sicherung der Clubkultur im Bereich Licht-
straße/Grüner Weg“ in Köln-Ehrenfeld – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlich-
keit 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durch einen Aushang im Bürgeramt 
Köln Ehrenfeld vom 18.03.2026 bis zum 10.04.2026.  
 
Zeitgleich bestand die Möglichkeit die Planunterlagen online auf der Plattform „Bauleitplanung Online“ unter der Internetadresse 
www.beteiligung-bauleitplanung.koeln
 einzusehen und digital Stellungnahmen zu übermitteln. 
 
Im Zeitraum der Beteiligung sind 16 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. 
 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung 
mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. 
Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum 
Abschluss des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des 
Bebauungsplanentwurfs inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteili-
gung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksichtigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren 
vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbeschluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung 
nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 
2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen Planentwurf zu berücksichtigen. 
 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt.  
 
 
Anlage 9

Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt - „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld - Stand: 13.04.2026 
2/25 
Lfd. 
Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 
 
ID 
1014 
Bedeutung Kulturszene  
Der Stellungnehmer ist ein in Ehrenfeld ansässiges Un-
ternehmen aus der Textilwirtschaft. Die Clubkultur (ge-
nau wie bezahlbare Flächen für kleine Mischgewerbe) 
ist für den Stellungnehmer ein essenzieller Standortfak-
tor. Der Austausch mit Kreativen, Künstler*innen und 
allen Menschen in der Popkultur sei ein Muss. Es gibt 
in Deutschland vielleicht nur 3 oder 4 Stadtviertel, die 
eine ähnliche Infrastruktur bieten.  
 
Er gibt an, dass Ehrenfeld über NRW hinaus zu einer 
Marke wie Kreuzberg oder Vesterbro geworden sei, die 
nach Meinung des Stellungsnehmers gefährdet sind. 
Eine solche besondere „Zone“ mit derart konzentrierten 
Standortfaktoren sei sehr rar und definitiv vom Ausster-
ben bedroht. In Europa könne man sehen, wie man aus 
diesem `Rohdiamant` ein Stadtviertel für Menschen, 
Gewerbe und Besucher macht, und kein weiteres, „tot-
investiertes Spekulationsviertel“. 
 
Kenntnisnahme 
 
Der Stadtteil Ehrenfeld unterliegt derzeit einem tiefgreifen-
den städtebaulichen Veränderungsprozess. Durch den ge-
stiegenen Bedarf an Wohnraum werden zunehmend ge-
werblich oder kulturell genutzte Flächen zur Umnutzung ge-
fragt. Infolgedessen kommt es aufgrund heranrückender 
Wohnbebauung zu einer zunehmenden Verdrängung von 
insbesondere kulturellen Betrieben und Musikclubs, die 
auch die Attraktivität und den Charakter des Stadtteils Eh-
renfeld ausmachen.  
 
Ziel des vorliegenden Bebauungsplans ist, die im Plange-
biet bestehenden Clubs planungsrechtlich über Urbane Ge-
biete als sogenannte Schutzzonen vor weiteren Verdrän-
gungsmechanismen zu schützen. Die Größe der geplanten 
Schutzzonen wurde über ein Lärmgutachten ermittelt. 
 
Dieses Planungsziel wurde in den vergangenen Jahren 
durch mehrfache Beschlüsse der Politik (Aufstellungsbe-
schluss am 03.09.2020, Session-Vorlage 2155/2020
 und 
Anpassung Aufstellungsbeschluss am 01.06.2023 Session 
Nr. 0464/2023 sowie am 05.12.2024, Session 3770/2024) 
bestätigt.  
2.1 
 
ID 
1013 
Befürwortung der Planung 
Als in der Kulturraumschutzzone Ehrenfeld ansässiger 
Betreiber zweier Clubs begrüßt die Stellungnehmer 
ausdrücklich die Initiative der Stadt Köln, die Clubkultur 
in Ehrenfeld im Rahmen eines Bebauungsplanverfah-
rens langfristig zu sichern. Die Anerkennung der Nut-
zung als schützenswerten Bestandteil des städtischen 
Lebens sei ein wichtiger und richtiger Schritt 
– 
 
Kenntnisnahme 
 
Siehe Stellungnahme Nr. 1

Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt - „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld - Stand: 13.04.2026 
3/25 
Lfd. 
Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
insbesondere vor dem Hintergrund der in den vergan-
genen Jahren zunehmenden Verdrängung von Clubs 
im Stadtteil. 
Die Stellungnehmer unterstützen das Verfahren daher 
ausdrücklich und möchten die Gelegenheit zur Stel-
lungnahme nicht nur nutzen, um die Einrichtung einer 
Kulturraumschutzzone als überaus wichtiges und fort-
schrittliches Projekt zu würdigen, das perspektivisch 
auch als Blaupause für andere Kommunen dienen 
kann.  
Vor diesem Hintergrund ist es den Stellungnehmern 
wichtig, auf einige Punkte hinzuweisen, die aus unserer 
Sicht der Stellungnehmern noch optimierungsbedürftig 
sind: 
2.1 Größe der Schutzzonen 
Die aktuell vorgesehenen Schutzzonen um die beste-
henden Clubs erscheinen aus unserer betrieblichen Er-
fahrung heraus zu klein dimensioniert. Bei neuer 
Wohnbebauung oder Umnutzungen in unmittelbarer 
Nähe besteht die konkrete Gefahr, dass erneut Nut-
zungskonflikte entstehen – insbesondere im Hinblick 
auf Besucherströme und den nächtlichen Betrieb. Eine 
nachhaltige Sicherung der Clubkultur ist aus unserer 
Sicht nur mit ausreichend groß bemessenen Pufferzo-
nen möglich. Die vor unserem Club ausgewiesene 
Zone umfasst eigentlich nur Bereiche, an denen so-
wieso nicht gebaut werden kann (Straße, Spielplatz). 
Hier sollte nachgeschärft werden. 
 
ja 
 
Die Hinweise beziehen sich auf den Planungsstand der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Zu dem Zeitpunkt lag 
das Lärmgutachten noch nicht vor. Die Darstellung der 
Schutzzonen konnten aus diesem Grund nur schematisch 
als Kreise dargestellt werden. Es sollte mit der schemati-
schen Darstellung die Systematik der geplanten Gebiets-
ausweisungen erläutert werden. Die genauen Abgrenzun-
gen der geplanten Urbanen Gebiete als sogenannte Schutz-
zonen erfolgt im weiteren Verfahren anhand des Lärmgut-
achtens. Das Lärmgutachten liegt inzwischen als Entwurf 
vor. Die Ausdehnungen der Urbanen Gebiete als Schutzzo-
nen wurden inzwischen anhand des vorliegenden Lärmgut-
achtens weiterentwickelt und in manchen Bereichen erwei-
tert. Eine endgültige Festlegung der Baugebietsabgrenzun-
gen erfolgt in der Ausarbeitung des Bebauungsplans.

Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt - „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld - Stand: 13.04.2026 
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Lfd. 
Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
2.2 Ehrenfeldgürtel 125 
Besonders problematisch erscheint die derzeit nicht ge-
schützte Teilfläche innerhalb des Areals Ehrenfeldgür-
tel 125 – einem Areal, das ursprünglich ein wesentli-
cher Anlass für die Entwicklung der Kulturraumschutz-
zone war. Vor diesem Hintergrund ist aus unserer Sicht 
schwer nachvollziehbar, dass diese Fläche nicht voll-
ständig in die Schutzzone einbezogen wird. Da sie nur 
teilweise innerhalb der bestehenden Schutzzonen liegt, 
wäre sie unter Umständen doch für Wohnnutzungen of-
fen. Dies birgt aus unserer Sicht ein erhebliches Kon-
fliktpotenzial und steht dem Ziel einer nachhaltigen Si-
cherung der bestehenden Clubstrukturen entgegen. Es 
wird angeregt, zu prüfen, ob das Areal Ehrenfeldgürtel 
125 vollständig in die Kulturraumschutzzone integriert 
werden kann, um die angestrebte Schutzwirkung kon-
sequent umzusetzen. 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme Nr. 2.1. Die Anregung bezieht sich auf 
den Planungsstand der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-
gung. Die Ausdehnung des Urbanen Gebietes im Bereich 
des Ehrenfeldgürtel 125 wurde inzwischen anhand des vor-
liegenden Lärmgutachtens komplett als Schutzzone aufge-
nommen. 
2.3 Zukünftige Clubentwicklungen 
Es wird ferner angeregt, die Gebietsausweisungen da-
hingehend zu überprüfen, ob sie nicht nur bestehende 
Clubs sichern, sondern auch zukünftige Entwicklungen 
ermöglichen. Potenzialflächen – wie beispielsweise die 
Bahnbögen – sollten aus unserer Sicht aktiv in die Kul-
turraumschutzzone integriert werden, um die Weiter-
entwicklung der Clubkultur nicht von vornherein auszu-
schließen.  
 
nein 
 
Diese Anregung entspricht auch dem politischen Beschluss  
des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.09.2020 (erster 
Aufstellungsbeschluss), im welchem die Verwaltung beauf-
tragt wurde, zu prüfen, durch welche alternativen Festset-
zungen nicht nur der Bestand, sondern auch die Möglichkeit 
der Entwicklung neuer Clubs sichergestellt werden kann.  
 
Das Stadtplanungsamt hat daraufhin geprüft, ob weitere - 
also perspektivisch in die Zukunft gedacht - Clubstandorte 
über die bestehenden hinaus im Bebauungsplan festgesetzt 
werden können. Jedoch ist das Entstehen eines Clubs nicht 
vorherseh- und somit nicht planbar. Neuansiedlungen von 
Clubs lassen sich gemäß den vorgesehenen Festsetzungen

Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt - „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld - Stand: 13.04.2026 
5/25 
Lfd. 
Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
von sogenannten Schutzzonen planungsrechtlich nicht si-
chern, sofern Standorte noch nicht klar definiert wurden. 
Aufgrund der bereits eingetretenen Bestandsveränderungen 
(Clubschließungen) und nicht vorhandenen Entwicklungs-
perspektiven von neuen Club-Standorten erschien es sinn-
voll, den Fokus innerhalb des Geltungsbereiches des Be-
bauungsplanes auf die Sicherung der bestehenden Clubs 
zu legen. 
2.4 Verkehrskonzept Bartholomäus-Schink-Straße 
Ein weiterer zentraler Punkt wäre vor dem Hintergrund 
der noch ausstehenden Weiterentwicklung der Bahnbö-
gen die frühzeitige Entwicklung eines tragfähigen Ver-
kehrskonzepts. Insbesondere die Bartholomäus-
Schink-Straße sollte nicht für dauerhaften Lieferverkehr 
geöffnet werden. Stattdessen halten wir eine Verkehrs-
beruhigung mit Fokus auf Fuß- und Radverkehr für 
sinnvoll – auch im Hinblick auf die Nähe zu einem 
Spielplatz und der möglichen Entwicklung der Bahnbö-
gen hin zu einer Kulturmeile. 
 
nein 
 
Aussagen zur Verkehrsplanung und zu einem Verkehrskon-
zept für die Bartholomäus-Schink-Straße sind nicht Gegen-
stand des Bebauungsplanverfahrens. In dem Bebauungs-
plan sollen lediglich Festsetzungen zur Art der baulichen 
Nutzung gemäß § 1-11 BauNVO zur Erreichung des Pla-
nungsziels festgelegt werden.  
2.5 Gesetzesentwurf  
Es wird daraufhin gewiesen, dass auf Bundesebene 
derzeit ein Gesetzesentwurf zur „Modernisierung des 
Städtebau- und Raumordnungsrechts“ erarbeitet wird. 
Dieser soll unter anderem auch Vereinbarungen aus 
dem Koalitionsvertrag zu Kulturschutzgebieten sowie 
zum damit verbundenen Bestandsschutz von Mu-
sikclubs aufgreifen. Wir bitten darum, diese absehba-
ren rechtlichen Entwicklungen im weiteren Verfahren 
zu berücksichtigen. 
 
ja 
 
Der angesprochene Gesetzesentwurf setzt die Entscheidun-
gen des Koalitionsausschusses vom 28. November 2025 
um. Schwerpunkte der Novelle im Baugesetzbuch sind un-
ter anderem die Beschleunigung und Vereinfachung der Re-
gelverfahren, unter anderem durch eine vollständige Digita-
lisierung des Bauleitplanverfahrens (§ 2, § 3, § 6a und § 
10a BauGB) und die Straffung der Umweltprüfung. Der Re-
ferentenentwurf wurde am 1. April 2026 an die Länder und 
Verbände zur Stellungnahme übersandt. Ein Kabinettbe-
schluss wird noch vor der Sommerpause angestrebt.

Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt - „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld - Stand: 13.04.2026 
6/25 
Lfd. 
Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Sobald der Gesetzesentwurf beschlossen ist, wird dieser 
entsprechend in den Bebauungsplanverfahren Anwendung 
finden. 
3.1 
 
ID: 
1012 
Befürwortung der Planung 
Die geplante Kulturraumschutzzone in Ehrenfeld im 
Rahmen des B-Planverfahrens „Bebauungsplan zur Si-
cherung der Clubkultur“ ist ein Leuchtturmprojekt mit in-
ternationaler Strahlkraft. Die Stellungnehmer begrüßen 
als Interessensvertretung sehr, im Prozess beteiligt zu 
sein.  
 
Kenntnisnahme 
 
Siehe Stellungnahme Nr. 1 
3.2 Größe der Schutzzonen 
Unsere Sorge bezüglich des jetzigen Planungsstandes 
ist allerdings, dass die um die Clubs liegenden Schutz-
zonen zu klein ausgewiesen sein könnten und so durch 
spätere Wohnbebauungen und Umnutzungen erneute 
Nutzungskonflikte zustande kommen könnten.  
 
ja 
 
Die Hinweise beziehen sich auf den Planungsstand der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Planung konnte 
inzwischen aufgrund des nun vorliegenden Lärmgutachtens 
weiter differenziert werden. Die Ausdehnungen der Urbanen 
Gebiete als Schutzzonen wurden inzwischen anhand des 
vorliegenden Lärmgutachtens weiterentwickelt und in man-
chen Bereichen erweitert.  
 
Siehe Stellungnahme Nr. 2.1 
3.3 Ehrenfeldgürtel 125 
Problematisch ist zudem die nicht geschützte Fläche 
innerhalb des Areals Ehrenfeldgürtel 125, die nur zu 
Teilen innerhalb der Schutzraumzonen von artheater 
und Bumann & Sohn liegt, aber somit nicht voll um-
fänglich von der Wohnnutzung auszuschließen wäre. 
Grundsätzlich begrüßen wir die öffentlichen Äußerun-
gen der Stadt Köln, dass zukünftig nicht genutzte Ge-
werbegebäude einfacher in Wohnungen umnutzbar 
sein sollen. Hinsichtlich der Kulturraumschutzzone wirft 
 
ja 
 
Der angesprochene Bereich wurde inzwischen komplett als 
Schutzzone aufgenommen. Eine Umnutzung pauschal zu 
Wohnzwecken wird somit ausgeschlossen. 
 
In den Schutzzonen soll jede Art von Wohnnutzungen unzu-
lässig sein, solange nicht im Baugenehmigungsverfahren 
nachgewiesen wird, dass in den Wohnräumen keine Immis-
sionsorte bestehen oder entstehen, an denen die Immissi-
onsrichtwerte der Technische Anleitung zum Schutz gegen

Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt - „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld - Stand: 13.04.2026 
7/25 
Lfd. 
Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
dies aber die Frage auf, ob dem Investor so auf dem 
EFG 125 nicht doch letztlich eine Nutzung als Mikroap-
partments ermöglichen könnte. 
Lärm (TA-Lärm) durch von den Clubs oder Gewerbebetrie-
ben ausgehenden Lärm überschritten werden. 
 
Siehe Stellungnahme Nr. 2.2 
3.4 Neuentstehung von Schutzzonen 
Zusätzlich wäre es wünschenswert noch einmal zu prü-
fen, ob die Ausweisungen der Gebietszonen so richtig 
gewählt sind, um mögliche Neuentstehungen von 
Clubs direkt mitzudenken und ggfs. bestehende Poten-
tialflächen wie die Bahnbögen direkt in die Kulturraum-
schutzzone integrieren zu können. 
 
nein 
 
Siehe Stellungnahme Nr. 2.3 
3.5 Verkehrskonzept 
Wichtig ist ebenfalls die frühzeitige Planung eines Ver-
kehrskonzeptes. Die Bartholomäus-Schink-Straße mit 
ihren noch unentwickelten Bahnbögen sollte in diesem 
Falle nicht für permanenten Lieferverkehr genehmigt 
werden. Wünschenswert wäre eine vollständige Ver-
kehrsberuhigung der Bartholomäus-Schink-Straße 
durch Fahrradwege und Verkehrsinseln, zumal sich ein 
Spielplatz in unmittelbarer Nähe befindet. Im gleichen 
Zuge sollte auch das Müllkonzept in dem Areal be-
trachtet werden. Ebenfalls müssen Besucherströme 
von den Clubs und Menschenströme von den Bahnhal-
testellen mit eingeplant und in die Planung des Ver-
kehrskonzepts miteinbezogen werden. 
 
nein 
 
Siehe Stellungnahme Nr. 2.4 
3.6 Bauleitverfahren zum Ehrenfeldgürtel 125 
Parallel zu dem B-Plan-Verfahren findet das Bauleitver-
fahren zum Ehrenfeldgürtel 125 statt. Für die zu schüt-
zenden Clubs könnten Umbau, Abriss und Neubau zu 
erheblichen Einschränkungen sowie Hindernissen im 
 
nein 
 
Die Baustellenbetreuung von Umbau, Abriss und Neubau 
des benachbarten Gebäudes am Ehrenfeldgürtel 125 ist 
nicht Gegenstand des laufenden Bebauungsplanverfahrens. 
In dem Bebauungsplan sollen lediglich Festsetzungen zur

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8/25 
Lfd. 
Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Betrieb führen. Wir bitten dies im Verfahren zu beach-
ten.  
Art der baulichen Nutzung gemäß § 1-11 BauNVO zur Errei-
chung des Planungsziels festgelegt werden. 
4.1 
 
ID: 
1011 
Verlauf Schutzzonen 
Die um die Clubs liegenden Schutzzonen müssen grö-
ßer gezogen werden, um Konflikte mit möglichen 
Wohnbebauungen zu vermeiden. Vor allem hinsichtlich 
des Grundstücks Ehrenfeldgürtel 125 müssen sich die 
Schutzzonen von artheater und Bumann & Sohn über-
lappen, anstatt wie bisher eine große Zone mittig des 
Grundstücks Ehrenfeldgürtel 125 auszulassen. 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme Nr. 2.2 
4.2 Bartholomäus-Schink-Str. 4 
Das Gebäude Bartholomäus-Schink-Str. 4 sollte als 
Club-Standort im Bebauungsplan berücksichtigt wer-
den und eine eigene Schutzzone auslösen. Dort wer-
den in den nächsten 5 Jahren große Flächen frei, die 
beispielsweise einen Konzert- und Veranstaltungsraum 
für 400 Besucher, ein Dachrestaurant/ Café sowie Pro-
beräume, Ateliers etc. beheimaten können. Gespräche 
mit Vertretern der Bezirksvertretung Ehrenfeld haben 
ergeben, dass diese Nutzungsmöglichkeiten in Ehren-
feld dringend benötigt werden.  
 
Das Ausmaß der Schutzzone für das Gebäude Bartho-
lomäus-Schink-Str. 4 kann in einer schalltechnischen 
Untersuchung bereits vorab festgelegt werden. 
 
nein 
 
Die Gemeinde ist hinsichtlich der Festlegung des räumli-
chen Geltungsbereichs eines Bebauungsplans grundsätz-
lich frei in ihrer Planung. Unter Beachtung der Grundregeln 
des § 1 BauGB darf die Gemeinde die Grenzen des Plange-
biets nach ihrem planerischen Ermessen festsetzen. Vor 
diesem Hintergrund hat das Stadtplanungsamt die Möglich-
keit geprüft, ob zusätzlich zu den Bestandsclubs auch Ent-
wicklungsmöglichkeiten neuer Clubstandorte festgesetzt 
werden können. Die bestehenden Clubs werden über ge-
plante Sondergebiete und umgebenden Schutzgebieten 
(Urbanes Gebiet MU) planungsrechtlich festgesetzt.  
 
Die Festlegung der Größe der Schutzzonen erfolgt über ein 
Lärmgutachten, in welchem die bestehenden Lärmwerte, 
die von einem Club ausgehen, ermittelt werden. Da für ge-
plante Clubs keine Untersuchungsparameter vorliegen, die 
für die Ermittlung der Schutzzonen erforderlich sind, sind 
zukünftige Clubstandorte nicht Gegenstand der Bebauungs-
planung. Würde dieser oder andere geplante Standorte mit

Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt - „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld - Stand: 13.04.2026 
9/25 
Lfd. 
Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
in das Bebauungsplanverfahren aufgenommen, müsste das 
Lärmgutachten erweitert und die Planung angepasst wer-
den. Dies würde eine Verzögerung des gesamten Bebau-
ungsplanverfahrens bedeuten, was aufgrund der Rechts-
lage der vorliegenden Veränderungssperre nicht zielführend 
ist. Externe Lärmgutachten für zukünftig geplante Clubs 
können nicht mit in das Verfahren aufgenommen werden. 
Auch ist nicht bekannt, ob es sich bei der genannten Lokali-
tät um einen Musikclub im eigentlichen Sinne handelt. 
4.3 Verkehrsplanung 
Um die Kulturraumschutzzone nachhaltig zu gestalten, 
muss eine Verkehrsplanung einbezogen werden, die 
eine sichere Bewegung der Besucher*innen ganztägig 
gewährleistet. Die kulturellen Angebote der Clubs zie-
hen zu einem großen Teil Besucher ab 15:00 Uhr an – 
somit ist eine Verkehrsberuhigung der Bartholomäus-
Schink-Straße ein wichtiger Baustein der Kulturraum-
schutzzone. 
 
nein 
 
Siehe Stellungnahme Nr. 2.4 
4.4 Bahnbögen 
Gleichwohl die Bahnbögen nicht in den Geltungsbe-
reich „Bebauungsplan zur Sicherung der Clubkultur“ 
einbezogen werden können, sollte deren Entwicklung 
hin zu kultureller Nutzung sowohl seitens der Verkehrs-
planung als auch der Gesamtplanung unbedingt be-
rücksichtigt werden und ggf. ein „Puffer“ an Lärmemis-
sion, Verkehrsaufkommen etc. eingebaut werden. 
 
nein 
 
Siehe Stellungnahmen Nr. 2.3 und 2.4

Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt - „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld - Stand: 13.04.2026 
10/25 
Lfd. 
Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
5 
 
ID: 
1010 
Schutz des Veedels 
Die Clubkultur braucht geschützte Räume. Attraktiv ist 
das Veedel nur wegen dem breiten Angebot an kultu-
rellen Veranstaltungen. Eine Verdrängung durch hoch-
preisiges Wohnen würde das Veedel faktisch abwerten 
und seiner Seele berauben.  
 
Kenntnisnahme 
 
Siehe Stellungnahme Nr. 1 
6 
 
ID: 
1009 
Bedeutung und Stellenwert der Musikkultur 
Der Stellungsnehmer betont die Bedeutung des Kultur- 
und Clubbereichs für Ehrenfeld und Köln. „Fast alle zu-
gezogenen Menschen, die ich in Köln kenne, haben 
hier ihre ersten Besuche verbracht und sich in die Stadt 
und die Menschen verliebt“. Das Angebot in diesem 
Veedel sei sehr wichtig für junge Menschen „in unsere 
schöne Stadt“. Ehrenfeld habe einen hohen Stellenwert 
in der Subkultur der elektronischen Musik, die nicht zu 
unterschätzen sei. Köln sei nach Berlin immer als Mag-
net für Künstler und Feiernde in dieser Szene genannt - 
ohne Ehrenfeld hätte Köln diesen Status nicht. 
 
Kenntnisnahme 
 
Siehe Stellungnahme Nr. 1 
7.1 
 
ID: 
1008 
Entwicklung in Ehrenfeld 
Die Stellungnehmerin ist seit vielen Jahren regelmä-
ßige Besucherin der Clubs im Bereich Lichtstraße und 
Ehrenfeldgürtel. Diese Räume seien weit mehr als nur 
Partylocations. Sie seien einer der letzten Orte in Köln, 
in denen man frei tanzen und unter Menschen sein 
kann, die ähnlich ticken. Ehrenfeld werde gerade mas-
siv verändert, überall entstehen neue Wohnungen und 
die Clubs, die den Stadtteil erst lebendig gemacht hät-
ten, werden systematisch verdrängt. Lärmbeschwerden 
Mietsteigerungen und Kündigungen sei allen bekannt. 
 
Kenntnisnahme 
 
Siehe Stellungnahme Nr. 1 
7.2 Inhalte des Bebauungsplans

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11/25 
Lfd. 
Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Dieser Bebauungsplan sei ein wichtiges und längst 
überfälliges Signal. Es sei wichtig, dass die Clubkultur 
in Ehrenfeld nicht länger als lästiges Übel behandelt 
würde. Sondergebiete für Clubs und klare Schutzzonen 
sind dringend nötig damit die verbleibenden Räume 
nicht auch noch verschwinden. 
 
Als Veranstalterin in der Kölner Clubszene sehe sie 
das noch deutlicher. Die Clubkultur in Ehrenfeld sei seit 
Jahren massiv von Verdrängung bedroht. Der städte-
bauliche Druck durch Wohnungsneubau führe dazu, 
dass kulturelle Freiräume sukzessive verloren gehen. 
Dies habe dramatische Folgen für queere und margina-
lisierte Communities sowie für den sozialen Zusam-
menhalt des gesamten Stadtteils. Der vorliegende Plan 
geht in die richtige Richtung. Die planungsrechtliche Si-
cherung von Clubflächen als Sondergebiete und die 
Festsetzung von Schutzzonen ist notwendig, um wei-
tere Schließungen zu verhindern. Allerdings reicht eine 
bloße Absichtserklärung nicht aus. Entscheidend sind 
die konkrete Umsetzung und die Robustheit der Rege-
lungen. 
Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme Nr. 1 
7.3 Sondergebietsfestsetzung 
Die Sondergebietsfestsetzung müsse so klar und ver-
bindlich sein, dass eine Umnutzung zu Wohnzwecken 
oder anderen Nutzungen faktisch ausgeschlossen ist. 
Die Größe der Schutzzonen müsse sich ausschließlich 
an fachlich fundierten schalltechnischen Untersuchun-
gen orientieren nicht an politischen Kompromissen 
oder dem subjektiven Ruhebedürfnis neuer Anwohne-
rinnen und Anwohner.  
 
Kenntnisnahme 
ja 
 
Ziel der Planung ist, die bestehenden Clubs planungsrecht-
lich vor Verdrängungsmechanismen zu schützen. So sollen 
die Bereiche mit den bestehenden Clubs im Bebauungsplan 
als Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Club-Nutzung 
festgesetzt werden. Diese Sondergebiete werden durch ge-
gliederte Urbane Gebiete (MU) umgeben. Die erforderliche 
Größe der geplanten Schutzzonen ist abhängig von den 
Lärmemissionen und -immissionen der einzelnen Clubs. Um

Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt - „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld - Stand: 13.04.2026 
12/25 
Lfd. 
Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 planungsrechtlich sichere Pufferzonen festlegen zu können, 
wurde deren erforderlichen Größen über ein Lärmgutachten 
bestimmt. 
7.4 Clubkultur als kultureller Vielfalt 
Clubs waren zuerst da. Wer hier einzieht, muss die be-
stehende Nutzung akzeptieren. Es braucht klare Rege-
lungen zur Konfliktlösung und zur Priorisierung des Be-
standsschutzes gegenüber nachfolgenden Wohnnut-
zungen. Clubkultur ist keine vorübergehende Störung, 
die man irgendwann wegsanieren kann. Sie ist ein es-
senzieller Bestandteil urbaner Lebensqualität kultureller 
Vielfalt und eines lebendigen inklusiven Stadtteils. Wer 
sie opfert, zerstört langfristig genau das, was Ehrenfeld 
für viele Menschen überhaupt erst attraktiv macht. 
Die Stellungnehmerin fordert die Stadt Köln auf, diesen 
Bebauungsplan konsequent und ohne weitere Aufwei-
chungen zu verabschieden. Ein klares Zeichen: In Eh-
renfeld hat die Clubkultur Zukunft. 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Die bestehenden Nutzungen (Wohnen, Gewerbe, Clubs 
etc.) haben Bestandsschutz. Bei der heutigen Durchmi-
schung der verschiedenen Nutzungen handelt es sich um 
eine klassische Gemengelage aus Wohnen und Gewerbe. 
Hier gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Pla-
nerisches Ziel ist jedoch, dass sich die Situation der Ge-
mengelage nicht verschlechtert. Deshalb erfolgt eine Diffe-
renzierung des Plangebietes in Bereiche, in welchen sowohl 
Gewerbeflächen als auch gemischt genutzte Flächen und 
Urbane Gebiete festgesetzt werden sollen
. 
8 
 
ID: 
1007 
Kultur bewahren 
Die Clubs in Ehrenfeld haben mir einige der besten 
Nächte meines Lebens beschert und sind ein wichtiger 
Grund dafür, warum ich das Leben in Köln so sehr 
liebe. Die Stimmung und das Flair in den Clubs hier 
sind etwas ganz Besonderes und richtig „Kölle“. Wir 
müssen alles tun, um diese einzigartige Kultur zu be-
wahren und zu fördern!  
 
Kenntnisnahme 
 
Siehe Stellungnahme Nr. 1 
9 
 
ID: 
1006 
Befürwortung der Planung 
Die Stellungnehmerin ist Anwohnerin in Köln Ehrenfeld. 
Sie spricht sich ausdrücklich für den Schutz und die 
langfristige Sicherung der hier gewachsenen Clubkultur 
 
Kenntnisnahme 
 
Siehe Stellungnahme Nr. 1

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13/25 
Lfd. 
Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
aus. Sie habe sich bewusst für Ehrenfeld als Wohnort 
entschieden, gerade wegen seiner lebendigen und kre-
ativen Szene. Die Clubs und kulturellen Räume prägen 
das Viertel in einzigartiger Weise. Sie sind nicht nur 
Orte des Feierns, sondern wichtige Treffpunkte für Aus-
tausch, Kunst, Musik und gesellschaftliche Vielfalt. 
Diese besondere Atmosphäre macht Ehrenfeld zu dem, 
was es ist: offen, dynamisch und kulturell bedeutend. 
In den letzten Jahren ist jedoch zunehmend zu be-
obachten, dass genau diese Strukturen durch Neube-
bauung und Nachverdichtung unter Druck geraten. 
Neue Wohnprojekte entstehen oft ohne ausreichende 
Berücksichtigung der bestehenden Clubkultur. Dies 
führt nicht selten zu Nutzungskonflikten, bei denen am 
Ende die Clubs weichen müssen, obwohl sie das Vier-
tel über Jahre hinweg geprägt haben.  
Die Stellungnehmerin hält es daher für dringend not-
wendig, verbindliche Bebauungsschutzmaßnahmen für 
Clubs in Ehrenfeld einzuführen. Diese könnten sicher-
stellen, dass bestehende kulturelle Einrichtungen in ih-
rer Nutzung geschützt und bei neuen Bauvorhaben von 
Anfang an berücksichtigt werden. Ein solcher Schutz 
würde Planungssicherheit schaffen – sowohl für Betrei-
ber*innen als auch für Anwohner*innen. 
 
Wichtig sei zu betonen, dass, wer nach Ehrenfeld zieht, 
entscheidet sich bewusst für ein urbanes, lebendiges 
Umfeld. Die Clubkultur ist kein Störfaktor, sondern ein 
wesentlicher Bestandteil dieses Lebensgefühls. Es 
wäre widersprüchlich und kurzsichtig, diese Strukturen 
im Zuge von Entwicklung und Verdichtung zu verdrän-
gen.

Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt - „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld - Stand: 13.04.2026 
14/25 
Lfd. 
Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 
Die Stellungnehmerin wünsche sich daher, dass die 
Stadt Köln klare Rahmenbedingungen schafft, um die 
Clubkultur im Bereich Lichtstraße / Ehrenfeldgürtel dau-
erhaft zu sichern. Dies ist nicht nur im Interesse der 
Kulturschaffenden, sondern auch vieler Anwohner*in-
nen, die genau wegen dieser besonderen Atmosphäre 
hier leben möchten. Ehrenfeld ohne seine Clubs wäre 
nicht mehr Ehrenfeld. Deshalb unterstütze sie aus-
drücklich alle Maßnahmen, die zu ihrem Schutz beitra-
gen. 
10 
 
ID: 
1005 
Befürwortung der Planung 
Der Stellungnehmer äußert, dass es schwierig sei, den 
ungebremst steigenden Kölner Bedarf an zusätzlichem 
Wohnraum gegen das menschliche Bedürfnis nach 
Austausch, Tanz, Musik, Freiheit abzuwägen. Dennoch 
gelte es aus öffentlicher Sicht nur eine konsequente 
Wahl: für die örtliche Clubkultur. Denn Wohnraum 
könne glücklicherweise auch an anderen Stellen, in an-
deren Veedeln entstehen. Clubs hingegen nicht, wie 
das bereits seit Jahren grassierende Clubsterben in 
Köln tragischerweise wieder und wieder bewiesen hat.  
 
Die Kölner Clubkultur ist essenziell für die Stadt, ihre 
Zukunft und ihre Menschen. In einer Zeit, die - dank KI 
- sukzessive unmenschlicher und immer weiter in den 
digitalen Raum verschoben werde, seien gelebte Erleb-
nisse von größter Bedeutung. Menschen wollten zu-
sammenkommen, feiern, tanzen, sich selbst und ihre 
Gemeinschaft erleben, wie nicht zuletzt die Corona-
Pandemie wieder bewiesen habe.  
 
Kenntnisnahme 
 
Siehe Stellungnahme Nr. 1

Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt - „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld - Stand: 13.04.2026 
15/25 
Lfd. 
Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 
Der Stellungnehmer appelliert: Den Menschen die 
Möglichkeit zu nehmen und die Clubkultur Kölns weiter 
zu gefährden, ist absolut fahrlässig und riskiere die wei-
tere Heterogenisierung der Stadtgesellschaft. Wohnen 
ist ein Menschenrecht. Feiern sollte es ebenso sein. 
Denn wohnen können wir auch außerhalb von Ehren-
felds Herz, doch feiern können wir bald nirgendwo 
mehr. Lassen Sie es nicht so weit kommen. Sichern 
Sie die Clubkultur in Ehrenfeld! Klingt großspurig, aber 
Generationen von Menschen (nicht nur aus Köln, son-
dern auch aus der Region und teils international - die 
Kölner Clubszene ist magnetisch!) werden es danken.  
11.1 
 
ID: 
1003 
Befürwortung der Planung 
Die Stellungnehmerin wohnt seit 20 Jahren in Ehren-
feld. Sie spricht sich dafür aus, die Clubkultur in Ehren-
feld zu schützen.  
 
Kenntnisnahme 
 
Siehe Stellungnahme Nr. 1 
11.2 Erhalt der "Ehrenfelder Mischung“ 
Auch wenn v. a. bezahlbare! - Wohnungen wichtig 
seien, so spricht sie sich auch für den Erhalt der "Eh-
renfelder Mischung" aus, die die besondere Lebens-
qualität und Lebendigkeit von Ehrenfeld ausmache. 
Nicht jedes Grundstück sei für alle Nutzungen geeig-
net, auch wenn das mancher Investor gerne hätte. Sie 
plädiert für gute Konzepte, die für alle ein Gewinn sind! 
Wenn man an lauten Bahnlinien teure Eigentumswoh-
nungen bauen könne, sollte es auch möglich sein, auf 
angrenzenden Grundstücken schlaue Konzepte zu ent-
wickeln. Es mache ein Unterschied, ob man bezahl-
bare, am besten geförderte, Wohnungen für 
 
Kenntnisnahme 
 
Siehe Stellungnahme Nr. 1 
 
Ein Ziel der Kölner Wohnungspolitik ist es, das Angebot an 
preiswertem Wohnraum zu steigern. Deshalb hat der Rat im 
Jahr 2014 das Kooperative Baulandmodell beschlossen. 
Gleichzeitig gilt es, den Bedarf an Gewerbestandorten und 
die soziale und kulturelle Infrastruktur zu stärken. Die Stadt 
Köln hat zahlreiche Konzepte zur Erreichung dieses überge-
ordneten, städtebaulichen Ziels beschlossen.

Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt - „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld - Stand: 13.04.2026 
16/25 
Lfd. 
Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Studierende baut, die nicht ewig dort wohnen, nicht den 
ganzen Tag zuhause sind und selbst Clubs nutzen, 
oder, ob Wohnraum für Familien oder Ältere entsteht. 
11.3 Gestaltung öffentlicher Raum an der Hüttenstraße 
Das gilt auch für die Clubkultur! Die Stellungnehmerin 
ärgert es seit Jahren, dass die Clubs an der Hütten-
straße nicht den öffentlichen Raum vor den Bahnbögen 
für alle aufwerten. 
 
Kenntnisnahme 
 
Aussagen zur Gestaltung des öffentlichen Raums sind nicht 
Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. In dem Bebau-
ungsplan sollen lediglich Festsetzungen zur Art der bauli-
chen Nutzung gemäß § 1-11 BauNVO zur Erreichung des 
Planungsziels festgelegt werden. 
12.1 
 
ID: 
M1004 
Einwand gegen die Planung 
Als Eigentümer eines Grundstücks im Geltungsbereich 
des oben genannten Aufstellungsbeschlusses nimmt 
der Stellungnehmer fristgerecht Stellung zu dem vorlie-
genden Planungsvorhaben und erhebt grundlegende 
Einwände gegen dessen Zielsetzung und Verhältnis-
mäßigkeit.  
 
Fehlendes öffentliches Interesse von ausreichendem 
Gewicht. Die Bauleitplanung dient gemäß § 1 Abs. 3 
BauGB der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung 
und muss durch hinreichende öffentliche Belange ge-
rechtfertigt sein. Die einseitige Sicherung einer spezifi-
schen Freizeitnutzung – der Clubkultur – stellt jedoch 
keinen ausreichend gewichtigen städtebaulichen Be-
lang dar, der weitreichende Einschränkungen für 
Grundeigentümer rechtfertigt. Clubkultur ist eine Ni-
schennutzung, die einem begrenzten Nutzerkreis dient. 
Es ist nicht Aufgabe hoheitlicher Bauleitplanung, ein-
zelne privatwirtschaftliche Kulturbranchen dauerhaft 
 
nein 
 
Aufgabe der Bauleitplanung ist es gemäß § 1 Abs. 1 
BauGB, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstü-
cke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuchs 
vorzubereiten und zu leiten. Dabei müssen öffentliche Inte-
ressen und Belange umfassend berücksichtigt werden. Bei 
der Planung sind diverse öffentliche Belange gegeneinan-
der und untereinander abzuwägen. Dazu zählen unter an-
derem: 
 Wohnbedürfnisse der Bevölkerung 
 Soziale und kulturelle Bedürfnisse 
 Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse 
 Belange des Umweltschutzes (Naturschutz, Land-
schaftspflege) 
 
Ziel der vorliegenden Planung ist, die bestehenden unter-
schiedlichen Nutzungen im Plangebiet über die verschiede-
nen Gebietskategorien Sondergebiet, Urbanes Gebiet (MU) 
als Schutzzone und ein Urbanes Gebiet mit allgemeiner Zu-
lässigkeit von Wohnen zu gliedern.

Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt - „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld - Stand: 13.04.2026 
17/25 
Lfd. 
Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
gegenüber anderen Nutzungen zu privilegieren und 
festzuschreiben. 
Systematik der Festsetzungen: 
In den mit MU festgesetzten Schutzzonen der Clubs sind 
Vergnügungsstätten in Form von Diskotheken, Tanzlokalen, 
Tanzbars und ähnlichen Betrieben (sog. Clubs) unzulässig. 
Genauso soll jede Art von Wohnnutzungen unzulässig sein, 
solange nicht im bauordnungsrechtlichen Zulassungsverfah-
ren nachgewiesen wird, dass durch die Wohnnutzung keine 
Immissionsorte bestehen oder entstehen, an denen die Im-
missionsrichtwerte der TA-Lärm durch von den Clubs oder 
Gewerbebetrieben ausgehenden Lärm überschritten wer-
den. Mit dieser Festsetzung wird sichergestellt, dass ein ge-
genseitiges Heranrücken der unterschiedlichen Nutzungen 
planungsrechtlich geregelt bzw. verhindert wird.  
 
Innerhalb der Sondergebiete (SO) sind ausschließlich Ver-
gnügungsstätten in Form von Diskotheken, Tanzlokalen, 
Tanzbars und ähnlichen Betrieben (Clubs) zulässig. In 
Obergeschossen können ausnahmsweise weitere, mit dem 
Clubbetrieb vereinbare Nutzungen zugelassen werden. Die 
vorgenannten Ausnahmen gelten nicht für Wohnnutzungen. 
 
In den sonstigen Bereichen soll ein, bis auf den Bereich des 
Gewerbegebietes, MU festgesetzt werden, in welchem 
sämtliche nach § 6a BauNVO aufgeführten Nutzungen zu-
lässig sein sollen. Hiervon ausgenommen sind die in § 6a 
BauNVO Abs. 3 Punkt 1 aufgeführten ausnahmsweise zu-
lässigen Nutzungen (Vergnügungsstätten in Form von Dis-
kotheken, Tanzlokalen, Tanzbars und ähnlichen Betrieben). 
Diese sollen unzulässig sein. Der Bestandsschutz zuguns-
ten bestandskräftig genehmigter Nutzungen bleibt unbe-
rührt.

Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt - „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld - Stand: 13.04.2026 
18/25 
Lfd. 
Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Mit dieser Systematik wird im Plangebiet eine ausgewogene 
Gebietsverteilung für die Nutzungen Kultur (Musikclubs), 
Gewerbe und Wohnen sichergestellt. Eine einseitige Pla-
nung zugunsten einer Nutzung liegt mit dieser Gebietsver-
teilung nicht vor. Die Kulturnutzung weist ein allgemein gro-
ßes Interesse in einer breiten Bevölkerung auf. Eine einsei-
tige Nischenplanung zugunsten einer Kulturbranche liegt mit 
der Planung nicht vor.  
12.2 Abwägungsgebot und Wohnraumversorgung 
Das Abwägungsgebot verlangt, dass alle betroffenen 
öffentlichen und privaten Belange gerecht gegeneinan-
der und untereinander abgewogen werden. Die vorlie-
gende Planung gewichtet den Schutz bestehender 
Clubbetriebe einseitig und blendet dabei gewichtige ge-
genläufige Belange weitgehend aus: 
 
Wohnraumversorgung: Der Kölner Wohnungsmarkt ist 
seit Jahren angespannt. Köln verzeichnet einen erheb-
lichen Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Planungen, 
die Wohnbebauung im innerstädtischen Bereich durch 
Schutzzonen und Nutzungseinschränkungen erschwe-
ren oder verhindern, verschärfen diesen Missstand und 
wirken dem erklärten stadtpolitischen Ziel einer Wohn-
raumoffensive aktiv entgegen. 
 
nein 
 
In dem vorliegenden Bebauungsplanverfahren werden die 
Belange der Bevölkerung insbesondere zu den Themen 
Kulturnutzung und Gewerbe sowie der Bedarf nach Wohn-
raum aufgrund der bestehenden Gemengelage gegenüber-
gestellt und mit- und gegeneinander abgewogen. Es ist rich-
tig, dass die Stadt Köln einen hohen Wohnraumbedarf auf-
weist. Diesem wird mit zahlreichen Bebauungsplanverfah-
ren und Verfahren nach § 34 BauGB sowie jetzt neu über 
die Regelungen des Bau-Turbos nachgekommen. Gleich-
zeitig weist eine lebendige und urbane Stadt einen Bedarf 
an Gewerbestandorten und an Räumen für Kulturleben auf. 
Letztes wird im Stadtbezirk Ehrenfeld seit langem gelebt. 
Aus diesem Grund wird für den Bereich des Plangebietes 
der Kultur ein hoher Stellenwert eingeräumt, sodass die 
konkurrierende Wohnnutzung in Teilbereichen höheren Pla-
nungshürden ausgesetzt wird als beispielsweise in einem 
`normalen` Urbanen Gebiet.  
 
Im Übrigen handelt es sich bei dem Plangebiet um ein Ge-
biet, welches schon heute stark durch gewerbliche Nutzung 
geprägt ist. Die bisherige Darstellung des Flächennutzungs-
plans stellt für den südlichen Bereich (südlich des

Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt - „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld - Stand: 13.04.2026 
19/25 
Lfd. 
Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Bahndamms) Gewerbeflächen dar. Im nördlichen Bereich 
prägt das Grundstück der ehemaligen Post das Gebiet. 
Auch mit der Änderung des Flächennutzungsplans in haupt-
sächlich Mischgebietsflächen (Ausnahme bildet das Ge-
werbe im nord-westlichen Bereich) wird planungsrechtlich 
dokumentiert, dass einerseits lärmintensive gewerbliche 
Nutzungen erhalten bleiben sollen und andererseits die Fle-
xibilität einer gemischten Nutzung mit einem gewissen 
Wohnanteil erklärtes Planungsziel ist. 
12.3 Eigentumsrechte  
Eigentumsrechte: Art. 14 GG schützt das Eigentum und 
die Baufreiheit. Einschränkungen der zulässigen Nut-
zung durch einen Bebauungsplan bedürfen einer ro-
busten Rechtfertigung. Die Sicherung einer einzelnen 
Kultursparte stellt keine ausreichende Grundlage dar, 
um Eigentümern wesentliche Nutzungsmöglichkeiten 
zu versagen. 
 
nein 
 
Gemäß Grundgesetz (Art. 28 II GG) besitzt die Gemeinde 
die Planungshoheit und das Recht, über die städtebauliche 
Entwicklung und Nutzung von Grund und Boden im Ge-
meindegebiet eigenverantwortlich zu entscheiden. Es 
schützt jedoch nicht direkt das Eigentum einzelner. 
 
In dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf soll nur inner-
halb des geplanten MU als Schutzzone eine strengere Re-
gelung für die Genehmigung von Wohnnutzung festgesetzt 
werden. Ein völliger Ausschluss erfolgt hier nicht (s. Stel-
lungnahme Nr. 12.1 Systematik der Festsetzungen). Einen 
völligen Ausschluss von Wohnnutzung erfolgt lediglich in 
den geplanten Sondergebieten, welche die bestehenden 
Standorte der Clubs sichern.  
 
Eine unverhältnismäßige Einschränkung der Eigentums-
rechte der im Plangebiet befindlichen Eigentümer*innen ist 
durch die Planung somit nicht gegeben. 
12.4 Diversität der Bevölkerung

Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt - „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld - Stand: 13.04.2026 
20/25 
Lfd. 
Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Diversität der Nutzerinteressen: Es ist eine unzulässige 
Vereinfachung anzunehmen, dass Bewohner in der 
Nähe von Clubs zwingend durch Lärm beeinträchtigt 
werden und deshalb schutzwürdig sind. Ein erheblicher 
Teil potenzieller Bewohner sucht bewusst ein lebendi-
ges, urbanes Umfeld und nimmt Nachtaktivitäten be-
wusst in Kauf oder begrüßt sie sogar. Die Planung pa-
ternalisiert zukünftige Bewohner und schränkt ein viel-
fältiges Stadtleben ein. 
nein Bei der heutigen Durchmischung der verschiedenen Nut-
zungen (Wohnen, Gewerbe, Clubs etc.) handelt es sich um 
eine klassische Gemengelage einer lebendigen Stadt. In ei-
nem solch stark durchmischten, innerstädtischen Gebiet gilt 
das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, welche be-
reits heute gelebt wird. Planerisches Ziel mit der geplanten 
Gebietsgliederung ist jedoch, dass sich die Situation der 
Gemengelage lärmtechnisch nicht verschlechtert.  
 
Siehe auch Stellungnahme Nr. 7.4 
 
12.5 Unverhältnismäßigkeit der Schutzzonen 
Die in den Planunterlagen dargestellten Schutzzonen 
erstrecken sich über erhebliche Teile des Plangebiets 
und betreffen zahlreiche Grundstücke. Die Ausdehnung 
dieser Zonen erscheint nicht hinreichend durch kon-
krete Lärmgutachten oder immissionsschutzrechtliche 
Nachweise belegt zu sein. Der Stellungnehmer fordert 
die Stadt Köln auf, für jeden Schutzzonenradius eine 
detaillierte, nachvollziehbare Begründung vorzulegen, 
die auf aktuellen schalltechnischen Messungen und 
Berechnungen basiert. 
 
ja 
 
Die Hinweise des Stellungnehmers beziehen sich auf die 
Planungsstand der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. 
Zu dem Zeitpunkt lag das Lärmgutachten noch nicht vor. 
Die Darstellung der Schutzzonen wurden aus diesem Grund 
schematisch als Kreise dargestellt. Es sollte mit der sche-
matischen Darstellung die Systematik der geplanten Ge-
bietsausweisungen erläutert werden. Die genauen Abgren-
zungen der geplanten Urbanen Gebiete als sogenannte 
Schutzzonen erfolgt im weiteren Verfahren anhand eines 
Lärmgutachtens.  
 
Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Siche-
rung der im Plangebiet befindlichen Musikclubs. Dieses Pla-
nungsziel wurde in den vergangenen Jahren durch mehrfa-
che Beschlüsse der Politik bestätigt. Gleichwohl zielt die 
Planung darauf ab, die Ausdehnung der geplanten Schutz-
zonen als Urbane Gebiete über ein Lärmgutachten genau 
zu lokalisieren. Eine undifferenzierte Festlegung der Schutz-
zonengrenzen nach dem `Gießkannen-Prinzip` erfolgt

Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt - „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld - Stand: 13.04.2026 
21/25 
Lfd. 
Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
ausdrücklich nicht. Im Rahmen des Bebauungsplanverfah-
ren wird zur Konkretisierung der Schutzzonen ein Lärmgut-
achten erarbeitet, welches im Entwurf vorliegt (s. Anlage 12 
dieser Vorlage).  
 
Die Ausdehnungen der Urbanen Gebiete als Schutzzonen 
wurden inzwischen anhand des vorliegenden Lärmgutach-
tens (Entwurfsfassung) weiterentwickelt. Eine endgültige 
Festlegung der geplanten Baugebietsabgrenzungen erfolgt 
in der Ausarbeitung des Bebauungsplans. 
12.6 Schallschutzmaßnahmen der Clubs 
Darüber hinaus sind mildere Mittel – etwa betriebliche 
Auflagen für die Clubs selbst, bauliche Schallschutz-
maßnahmen an den Clubgebäuden oder die Anwen-
dung des Verursacherprinzips im Sinne des Immissi-
onsschutzrechts – vorrangig zu prüfen, bevor die Nut-
zungsfreiheit unbeteiligter Eigentümer eingeschränkt 
wird. 
 
nein 
 
Im Genehmigungsverfahren werden anhand der Betriebsbe-
schreibungen die notwendigen Schutzmaßnahmen am Ge-
bäude - wie zum Beispiel der Brand- und Schallschutz – er-
mittelt und entsprechend mit Auflagen belegt. 
 
Ein Teil der Lärmquellen liegen jedoch außerhalb der Ge-
bäude, wie zum Bespiel das Anstehen der Clubbesucher an 
der Einlasstür oder das Verlassen der Clubs –oft auch in 
Gruppen-, kann jedoch nicht durch Schallschutzmaßnah-
men am Gebäude entgegengewirkt werden. In dem vorlie-
genden Lärmgutachten sind die vorgenannten Lärmquellen 
erfasst. Anhand der gutachterlich ermittelten Lärmpegel 
sind entsprechende Schutzzonen vorgeschlagen.  
12.7 Vorrang des Immissionsschutzrechts 
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie 
die TA-Lärm stellen ein ausdifferenziertes Regelwerk 
bereit, das Nutzungskonflikte zwischen lärmemittieren-
den Betrieben und schutzwürdiger Wohnnutzung be-
reits vollständig erfasst. Es ist nicht ersichtlich, weshalb 
 
nein 
 
Die Festsetzung von Schutzzonen dient primär dem Erhalt 
der bestehenden Clubstrukturen vor den Folgen einer her-
anrückenden Wohnbebauung.

Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt - „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld - Stand: 13.04.2026 
22/25 
Lfd. 
Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
über diese bestehenden Instrumente hinaus ein eige-
ner Bebauungsplan mit Schutzzonenfestlegungen er-
forderlich sein soll. Der Bebauungsplan dupliziert be-
stehende Regelwerke und schafft dabei unnötige und 
unverhältnismäßige Eigentumsbeschränkungen. 
Städtebauliche Steuerung: Das Immissionsschutzrecht al-
lein kann das Heranrücken von Wohnungen nicht verhin-
dern. Nur der Bebauungsplan kann Standorte für Wohnen 
dort ausschließen oder an bauliche Vorkehrungen knüpfen, 
wo der Schutz der Clubs dies erfordert. 
 
Schutzpflicht: Ohne diese Planung müssten Bestandsbe-
triebe bei heranrückender Wohnbebauung auf eigene Kos-
ten Lärmschutzmaßnahmen nach TA-Lärm nachrüsten oder 
ihren Betrieb einschränken. Der B-Plan stellt sicher, dass 
die Schutzlast nicht beim Gewerbe liegt, sondern die Wohn-
nutzung nur dort (und so) heranrücken darf, wo keine Kon-
flikte entstehen. 
 
Vermeidung von Betriebseinschränkungen: Durch die 
Schutzzonen wird rechtssicher verhindert, dass Wohnbe-
bauung in Bereiche vordringt, in denen sie die Existenz der 
Clubs gefährden würde. Das Ziel ist es, das Immissionsni-
veau der Clubs als gesetzt zu akzeptieren und die Wohn-
entwicklung daran anzupassen – nicht umgekehrt. 
 
Siehe auch Stellungnahme 12.1 bis 12.4 
12.8 Wohnraum hat Vorrang 
Im Sinne einer gesamtstädtischen Verantwortung ist 
darauf hinzuweisen, dass die Stadt Köln selbst Wohn-
raummangel als dringliches Problem anerkennt. Inner-
städtische Grundstücke im Bereich Ehrenfeld sind für 
die Schaffung neuer Wohneinheiten besonders geeig-
net. Eine Planung, die diese Potenziale zugunsten des 
Schutzes einer bestehenden Freizeitnutzung blockiert 
oder erheblich einschränkt, ist nicht mit den 
 
nein 
 
Siehe auch Stellungnahme 12.2

Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt - „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld - Stand: 13.04.2026 
23/25 
Lfd. 
Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
übergeordneten stadtentwicklungspolitischen Zielen 
vereinbar und widerspricht dem Gebot der sparsamen 
und effizienten Nutzung von Flächen im Innenbereich.  
12.9 Aufstellungsbeschluss und Planungsziele überden-
ken 
Aufstellungsbeschluss ist in seiner aktuellen Form zu 
überdenken und die einseitige Schutzausrichtung zu-
gunsten der Clubkultur aufzugeben. Eine ergebnisof-
fene Abwägung vorzunehmen, die Wohnraumschaf-
fung, Eigentumsrechte und die Interessen vielfältiger 
zukünftiger Nutzer gleichwertig berücksichtigt. Mildere 
Mittel des Immissionsschutzes vorrangig auszuschöp-
fen, bevor Nutzungsbeschränkungen für Grundeigentü-
mer festgesetzt werden. Die Schutzzonengrenzen auf 
Basis belastbarer schalltechnischer Gutachten zu be-
g
ründen und zu reduzieren. 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Es handelt sich um eine Zusammenfassung der vorgenann-
ten Anregungen. 
Siehe Stellungnahme 12.1 bis 12.8. 
 
 
12.10 Umgang mit Stellungnahme 
Die Stellungnahme ist vollständig in die Abwägung ein-
zufließen und das Ergebnis der Abwägung ist mitzutei-
len. 
 
ja 
 
Die Stellungnahme wird vollständig in die Abwägung einge-
bracht. 
13 
 
ID: 
1002 
Begrüßung der Planung 
Der Stellungnehmer spricht sich für den Erhalt der 
Clubkultur in dem eingezeichneten Umgebungsbereich 
(Plangebiet) aus. Es sei bedauerlich, dass der Lärm-
schutz für Wohnbebauung mitten in belebten Stadtvier-
teln so eng gefasst werden muss und daher Möglich-
keiten zum Feiern und zum geselligen Ausgehen sehr 
beschränkt wurden. Der Stellungnehmer lebt seit 50 
Jahren in Ehrenfeld, ein Ortsteil mit multikulturellem, 
friedlichem Charakter. Hier könne man unbeschwert in 
 
Kenntnisnahme 
 
Siehe Stellungnahme Nr. 1

Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt - „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld - Stand: 13.04.2026 
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Lfd. 
Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
der Nacht alleine unterwegs sein. Er drückt seine 
Freude über freundliche und rücksichtsvolle Begegnun-
gen in Ehrenfeld aus und betont, dass eine Vereinsa-
mung und Verelendung verhindert werden sollte. 
Die Schaffung von Wohnraum, auch mitten im Veedel, 
sei wichtig, Aufgrund der engen Beschränkung durch 
den Lärmschutz spricht er sich jedoch für den Erhalt 
der Clubkultu
r aus. 
14 
 
ID: 
1001 
Bedeutung der Clubkultur 
Die Sicherung der Clubkultur ist ein wichtiges Anliegen. 
In diesem kleinen Bereich darf sie keinesfalls durch 
neue Wohnprojekte eingeschränkt werden. 
 
Kenntnisnahme 
 
Siehe Stellungnahme Nr. 1 
15 
 
ID: 
1000 
Bedeutung der Clubkultur 
Der Stellungnehmer schätzt Ehrenfeld für seine kultu-
relle Vielfalt, wozu auch die Clubs gehören. Er stellt 
klar, dass Ehrenfeld nicht, es durchgentrifiziert werden 
darf. Es solle verhindert werden diese Angebote reiner 
Wohnbebauung weichen sollen. Dies geschähe auf 
Kosten der Attraktivität und Vielfalt des Veedels.  
 
Kenntnisnahme 
 
Siehe Stellungnahme Nr. 1 
16 Bitte um Aufnahme bestehenden Clubstandort in 
das Bebauungsplanverfahren 
Der Stellungnehmer bedauert, dass er mit seinem Be-
trieb nicht im Plangebiet integriert ist. Er bittet dringend 
darum, dass das Helios 37 mit in dieses Planungskon-
zept eingebunden wird. Nur so erhält er Planungssi-
cherheit und bittet um Einbindung in das Gesamtkon-
zept  
 
 
ja 
 
 
Im Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes zur Siche-
rung der Clubkultur ist der Geltungsbereich so geschnitten, 
dass das Helios 37 nicht enthalten ist, da es schon im Gel-
tungsbereich des in Aufstellung befindlichen benachbarten 
Bebauungsplans „Heliosgelände“ (mit Kulturbaustein) liegt.  
 
Nach den Anregungen dieser Stellungnahme wird der be-
sagte Clubstandort nach Prüfung mit in den Geltungsbe-
reich des Bebauungsplans aufgenommen. Eine

Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt - „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld - Stand: 13.04.2026 
25/25 
Lfd. 
Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
entsprechende Erweiterung des Geltungsbereiches für den 
Bebauungsplan zur Sicherung der Clubkultur sowie die er-
forderliche Bearbeitung im Lärmgutachten wird ebenfalls 
geprüft.

Anlage 4 Schematische Darstellung Sondergebiete u Schutzzonen_Stand 3(1)er Beteiligung

422 Zeichen

c;,•-., 
• StadtKöln
Stadtplanungsamt Anlage 4 
Darstellung der geplanten Sondergebiete und Schutzzonen 
(schematische Darstellung) 
Planungsstand: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3(1) BauGB
50 0 100 200 300 Meter 
Legende: 
•
Geplante Schutzzone MU (Urbanes Gebiet) 
(Radius ca 50 m, schematische Darstellung) 
Geplanter Standort des Sondergebietes 
(Radius als schematische Darstellung, ohne Flächengröße)

Anlage 2a Bisheriger Geltungsbereich

534 Zeichen

Bumann&Sohn 
CBE&YUCA 
Sonic Ballroom 
artheater 
Live Music Hall 
Helios 37/ Der schwarze Hase 
Kulturbaustein (Planung) 
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- 
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu 
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. 
Anlage 2a 
N
Stadtplanungsamt 
Bisheriger Geltungsbereich des Bebauungsplanes 
 Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße / Ehrenfeldgürtel 
in Köln - Ehrenfeld 
0 100 50 200 300 Meter

Anlage 8 Aushangplakat Öffentlickeitsbeteiligung § 3(1) BauGB

4183 Zeichen

In der Bezirksvertretung Ehrenfeld werden die eingegangenen Stellungnahmen beraten und eine Beschlussempfehlung für den Ausschuss für Stadtentwicklung und 
regionale Zusammenarbeit (SrZ) formuliert. Der Ausschuss berät und beschließt anschließend auf dieser Grundlage die Vorgaben zur weiteren Ausarbeitung des Be-
bauungsplan-Entwurfs.
Stellungnahmen können bis einschließlich 10.04.2026 bevorzugt digital über www.beteiligung-bauleitplanung.koeln oder per Schreiben an den Bezirksbürgermeister des 
Stadtbezirks Ehrenfeld, Herrn Volker Spelthann, Bezirksrathaus Ehrenfeld, Venloer Str. 419-421, 50825 Köln gerichtet werden.
-
teilt das Stadtplanungsamt unter der Telefonnummer 0221 221-27141 oder unter der Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de. 
Beschreibung des Plangebietes
Das Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Ehrenfeld, Stadtteil Ehrenfeld und ist circa 
14 ha groß. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus der Abbildung 1. Das 
Plangebiet ist durch eine sehr heterogene Nutzungsmischung von Gewerbe, nicht störendem 
Gewerbe, Musikclubs, Kultureinrichtungen sowie durch Wohnnutzungen geprägt. Südlich der 
Gewerbegebäude, der Clubs `Sonic Ballroom` und `Live Musik Hall`, Gastronomie und Kultur-
einrichtungen sowie am Kreuzungsbereich zur Vogelsanger Straße Dienstleistungen und Wohn-
(BTZ) sowie Gastronomie und ein Nahversorger (Netto). Unterhalb der Bahngleise innerhalb 
nördlich der Bahntrasse in der Bartholomäus-Schink-Straße der Club `Bumann und Sohn` und 
die Caritas. Daran angrenzend im Ehrenfeldgürtel liegt das ehemalige, jetzt leerstehende Post-
gebäude. Noch weiter nördlich schließen der Club `artheater` und benachbart Wohngebäude 
an.
Anlass und Ziel der Planung
Der Stadtteil Ehrenfeld unterliegt derzeit einem tiefgreifenden städtebaulichen Veränderungs-
prozess. Durch die vermehrte Nachfrage nach Wohnraum werden zunehmend gewerblich oder 
kulturell genutzte Flächen für potenzielle Investoren interessant, um dort Wohnungsbau zu 
errichten. Dies führt durch heranrückende Wohnbebauung insbesondere zu einer zunehmenden 
Verdrängung von kulturellen Betrieben und Musikclubs, die auch die Attraktivität und den Cha-
rakter des Stadtteils Ehrenfeld ausmachen. In den letzten Jahren wurden durch den Druck auf 
dem Immobilienmarkt immer mehr Clubs verdrängt und mussten schließen.
Ziel der Planung ist, die bestehenden Clubs planungsrechtlich vor weiteren Verdrängungsme-
chanismen zu schützen. So sollen die Bereiche mit den bestehenden Clubs im Bebauungsplan 
als Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Club-Nutzung festgesetzt werden. Diese Sonder-
gebiete werden durch gegliederte Urbane Gebiete (MU) als Schutzzonen umgeben. Die geplan-
abhängig von den Lärmemissionen und -immissionen der einzelnen Clubs. Um planungsrecht-
-
technische Untersuchung bestimmt. Die Schalluntersuchung wird derzeit erarbeitet. 
Auswirkungen der Planung / Umweltbelange
Durch das Planungsziel werden, mit Ausnahme des Gewerbelärms, voraussichtlich keine ande-
Flächennutzungsplan
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln stellt den von der Aufstellung 
-
Um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus den Darstel-
lungen des Flächennutzungsplanes zu entwickeln sind, zu entsprechen, muss der Flächennut-
zungsplan im Parallelverfahren geändert werden. Die Darstellung der Flächennutzungsplanän-
Plakat.
Planverfahren
Der Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens und zur Durchführung der 
-
traße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld wurde am 03.09.2020 vom Stadtentwicklungsaus-
schuss der Stadt Köln gefasst. 
Das Bebauungsplanverfahren wird nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) 
§ 3 Absatz 1 BauGB und der Abstimmung der Planung mit den Behörden und sonstigen Trägern
-
-
fentlichungsfrist können erneut Stellungnahmen abgegeben werden, über die der Rat der Stadt
Köln mit dem Satzungsbeschluss entscheidet.
in Köln - Ehrenfeld 
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
in der Zeit vom 18.03.2026 bis 10.04.2026
Abb. 2 Übersichtskarte Nutzungskartierung Abb. 3 Schrägluftbild
Abb. 1 Geltungsbereich mit geplanten Schutzzonen (schematische Darstellung)
Anlage 8

Anlage 3 Erläuterungstext

24124 Zeichen

Seite 1 von 8 
 
Anlage 3 
Erläuterungstext  
 
zum städtebaulichen Konzept des Bebauungsplanentwurfs Nr.: 6446/03 
Arbeitstitel: „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/ Ehrenfeldgürtel“ in  
Köln-Ehrenfeld 
______________________________________________________________________________ 
 
1.  Anlass und Ziel der Planung 
Das Plangebiet liegt in dem Stadtteil Ehrenfeld  und umfasst das Gebiet nördlich und südlich der S-
Bahntrasse Köln - Aachen im Kreuzungsbereich der Venloer Straße am Bahnhof Ehrenfeld. Im Wes-
ten erstreckt sich das Plangebiet im Bereich südlich der DB-Bahnstrecke bis zur Oskar-Jäger Straße, 
umfasst die Bebauung nördlich und südlich der Lichtstraße bis zur Vogelsanger Straße.  
Die Bebauung nordöstlich der Vogelsanger Straße im Bereich nördlich und südlich der Heliosstraße 
sowie im Eckbereich zur Straße Grüner Wegen liegt ebenfalls im Plangebiet.  
Nördlich der Bahnstrecke wird das Plangebiet im Osten durch den Ehrenfeldgürtel , im Nord-Osten 
durch die Subbelrather Straße und im Nord -Westen durch die Bebauung an der Schönsteinstraße 
begrenzt. Das Plangebiet umfasst circa 14 ha. Das Plangebiet zeichnet sich durch eine heterogene 
Struktur mit überwiegend gewerblichen Nutzungen, einer ausgeprägten Clubszene sowie vereinzel-
ten Wohnungen aus.  
Der Stadtteil Ehrenfeld unterliegt derzeit einem tiefgreifenden städtebaulichen Veränderungspro-
zess. Durch die vermehrte Nachfrage nach Wohnraum werden zunehmend gewerblich oder kulturell 
genutzte Flächen für potenzielle Investoren interessant, um dort Wohnungsbau zu errichten. Dies 
führt durch insbesondere heranrückende Wohnbebauung zu einer zunehmenden Verdrängung von 
kulturellen Betrieben und Musikclubs, die auch die Attraktivität und den Charakter des Stadtteils 
Ehrenfeld ausmachen.  
In den letzten Jahren wurden durch den Druck auf dem Immobilienmarkt immer mehr Clubs verdrängt 
und mussten schließen. Im Zuge der Bearbeitung des Bebauungsplanes und der damit einhergehen-
den Erkenntnisgewinn e wurde d er Geltungsbereich  bereits mehrmals geändert, um die  geplanten 
Schutzzonen (Urbane Gebiete nach BauNVO) für die bestehenden Clubs ausreichend genau fassen 
zu können. (s. Kapitel Anpassung Geltungsbereich im Vorgabenbeschluss). 
Derzeit befinden sich folgende Clubs im Geltungsbereich des Bebauungsplans:  
• Sonic Ballroom (Oskar-Jäger-Straße 190) 
• Live Music Hall (Lichtstraße 30) 
• Club Bahnhof Ehrenfeld (Bartholomäus-Schink-Straße 65/67) 
• Yuca (Bartholomäus-Schink-Straße 65) 
• Bumann & Sohn (Bartholomäus-Schink-Straße 2) 
• artheater (Ehrenfeldgürtel 127) 
• Helios 37/ Der schwarze Hase (Heliosstraße 37) 
 
Ziel der Planung ist, die bestehenden Clubs planungsrechtlich vor weiteren Verdrängungsmecha-
nismen aufgrund heranrückender Wohnbebauung  sowie anderen lärmsensiblen Nutzungen  zu 
schützen. So sollen die Bereiche mit den bestehenden Clubs im Bebauungsplan als Sondergebiete 
mit der Zweckbestimmung Club -Nutzung festgesetzt werden . Diese Sondergebiete werden durch 
gegliederte Urbane Gebiete (MU) umgeben. In den als MU festgesetzten Bereichen sind Vergnü-
gungsstätten in Form von Diskotheken, Tanzlokalen, Tanzbars und ähnlichen Betrieben (sog. Clubs) 
unzulässig. Die unmittelbar an die Clubstandorte anschließenden Bereiche des MU sollen als

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Schutzzonen ausgestaltet werden. Dort sind Wohnnutzungen unzulässig, solange nicht im bauord-
nungsrechtlichen Zulassungsverfahren nachgewiesen ist, dass durch die Wohnnutzung keine Im-
missionsorte bestehen oder herbeigeführt werden, an denen die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm 
durch vom Club oder Gewerbebetrieb ausgehenden Emissionen überschritten werden . Ein Lärm-
gutachten mit Lärmberechnungen und Beurteilungen liegt im Entwurf vor. Die Abgrenzungen der 
geplanten Schutzzonen wurden auf Grundlage dieser schalltechnischen Untersuchungen ermittelt.  
 
2. Verfahren 
Der Bebauungsplan wird als sogenannter ‚einfacher Bebauungsplan‘ iSd § 30 Abs. 3 BauGB im 
Normalverfahren aufgestellt. Es handelt sich um einen einfachen Bebauungsplan, wenn der Bebau-
ungsplan nicht die Mindestvoraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans nach § 30 BauGB 
enthält. Im vorliegenden Fall sollen lediglich Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung festgelegt 
werden. Im Übrigen richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich dieses einfachen 
Bebauungsplanes nach § 34 BauGB. Im vorliegenden Fall ist dies zur Erfüllung der Planungsziele 
ausreichend. 
Ein vereinfachtes Aufstellungsverfahren ist für diesen Bebauungsplan nicht möglich, weil der Gel-
tungsbereich sowohl Bereiche mit bereits rechtsverbindlichen Bebauungsplänen als auch Bereiche 
umfasst, die nach § 34 BauGB (im Zusammenhang bebaute Ortsteile) beurteilt werden. Das verein-
fachte Verfahren ist nur auf Bereiche anwendbar, die nach § 34 BauGB bewertet werden. Die Kom-
bination dieser unterschiedlichen planungsrechtlichen Ausgangssituationen und der spezifischen 
Zielsetzung der Planung erfordert ein „normales“ Aufstellungsverfahren. 
 
Aufstellungsbeschluss 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 03.09.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebau-
ungsplan mit dem Arbeitstitel: „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Grüner Weg in Köln-
Ehrenfeld“ gefasst (vgl. Session-Vorlage 2155/2020). Ziel ist die Festsetzung eines Urbanen Gebie-
tes sowie Sondergebiete zur Sicherung von Vergnügungsstätten, die Musik und Tanzveranstaltun-
gen anbieten (sogenannten Clubs). Der Aufstellungsbeschluss wurde am 07.10.2020 bekannt ge-
macht.  
Anpassung Geltungsbereich im Aufstellungsbeschluss 
Zum Zeitpunkt des ersten Aufstellungsbeschlusses befanden sich im Geltungsbereich drei Clubs: 
das „Sonic Ballroom“ (Oskar-Jäger-Straße 190), die „Live Music Hall“ (Lichtstraße 30) und das `Ba-
rinton` (Grüner Weg 2). Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seinem Beschluss die Verwaltung 
ebenfalls beauftragt, zu prüfen, durch welche alternativen Festsetzungen nicht nur der Bestand, 
sondern auch die Möglichkeit der Entwicklung neuer Clubs sichergestellt werden kann. Neuansied-
lungen von Clubs lassen sich gemäß der vorgesehenen Methodik ( s.u.) planungsrechtlich jedoch 
nicht sichern, sofern Standorte noch nicht klar definiert wurden. 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.06.2023 einen geänderten Geltungs-
bereich beschlossen (vgl. Session Nr. 0464/2023), da a ufgrund von Bestandsveränderu ngen 
(Schließung des `Barinton` und nicht vorhandene Entwicklungsperspektiven für neue Club-Stand-
orte innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes infolge des hier stattgefunden Trans-
formationsprozesses), es sinnvoll erschien, den Fokus auf die Sicherung der bestehenden Clubs zu 
legen. Der geänderte Aufstellungsbeschluss wurde am 23.08.2023 bekannt gemacht, hierbei wurde 
jedoch der Geltungsbereich zu klein gefasst. 
In der weiteren Bearbeitung  und aufgrund von weiteren Erkenntnisgewinnen wurde deutlich, dass 
der Geltungsbereich um die Bahnbögen entlang der Bartholomäus-Schink-Straße und des Ehren-
feldgürtels erweitert werden muss. Dadurch können auch die Clubstandorte „Club Bahnhof Ehren-
feld“ und „YUCA“ sowie das „Bumann & Sohn“ und das `artheater` mit einer Sondergebietsauswei-
sung planungsrechtlich abgesichert werden.  Entsprechend wurden die Bereiche südlich des Sonic 
Ballrooms, westlich und östlich der Schönsteinstraße sowie nördlich des Clubs `artheater` mit in die 
Planung aufgenommen.

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Die erneute Erweiterung des Geltungsbereiches hat d er Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sit-
zung am 05.12.2024 beschlossen. Die Bekanntmachung im Amtsblatt erfolgt am 29.01.2025. Der in 
der Bekanntmachung am 23.08.2023 zu klein gefasste Geltungsbereich wurde mit der Bekanntma-
chung am 29.01.2025 korrigiert. 
Erneute Anpassung des Geltungsbereichs im Vorgabenbeschluss 
Der erneut angepasste Geltungsbereich ergibt sich aus den Ergebnissen aus dem Lärmgutachten. 
Grundlage sind die im Lärmgutachten für die jeweiligen Clubsandorte ermittelten Lärmpegelbereiche 
und Spitzenpegelbereiche.  
Der Geltungsbereich wurde in folgenden Teilbereichen angepasst: 
Bereich Sonic Ballroom (Oskar-Jäger-Straße 190) 
Westlich der Oskar -Jäger-Straße außerhalb des bisherigen Geltungsbereichs wurde eine kleine 
Teilfläche aufgenommen mit dem Planungsziel, diese entsprechend der heutigen Nutzungsprägung 
als eine Gewerbefläche festzusetzen. 
 
artheater (Ehrenfeldgürtel 127) 
Nördlich des artheaters wurde der Planbereich geringfügig erweitert, um hier die vom artheater aus-
gehenden maßgeblichen Beurteilungspegel mit in das Bebauungsplanverfahren aufnehmen zu kön-
nen. Dieser Bereich soll als MU (Schutzzone) festgesetzt werden. 
 
Helios 37/ Der schwarze Hase (Heliosstraße 37) 
Erstmalig soll der Clubstandort Helios 37/ Der schwarze Hase mit in das Bebauungsplanverfahren 
aufgenommen werden. Der neue Planbereich beinhaltet hierbei ebenfalls die in einer Lärmabschät-
zung prognostizierten Lärmpegelbereiche. Dieser Bereich soll als MU (Schutzzone) festgesetzt wer-
den. 
 
3. Erläuterungen zum Plangebiet 
3.1 Abgrenzung des Plangebietes 
Das circa 15,8 ha große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Ehrenfeld, Stadtteil Ehren-
feld. Das Bebauungsplangebiet erstreckt sich nördlich und östlich der DB-Strecke im Kreuzungsbe-
reich der Venloer Straße. Die genaue Abgrenzung des geänderten räumlichen Geltungsbereichs 
ergibt sich aus dem Lageplan der Anlage 2b. 
3.2 Vorhandene Baustruktur und Gebäudenutzung 
Das Plangebiet ist gegenwärtig sehr heterogen strukturiert und durch eine Nutzungsmischung von 
Gewerbe, nicht störendem Gewerbe, den Clubstandorten, Kultureinrichtungen sowie durch Wohn-
nutzungen geprägt. Südlich der DB-Bahnstrecke im Bereich der Oskar-Jäger Straße und Lichtstraße 
befinden sich großflächige Gewerbegebäude, der Clubs `Sonic Ballroom ` und `Live Musi c Hall`, 
Gastronomie und Kultureinrichtungen sowie am Kreuzungsbereich zur Vogelsanger Straße Dienst-
leistungen und Wohnnutzungen. Außerdem befindet sich in der Vogelsanger Straße das Berufstrai-
ningszentrum (BTZ) sowie Gastronomie und ein Nahversorger (Netto). In der daran angrenzenden 
Heliosstraße liegt zudem die Gebäudeeinheit `Helios 37/ Der schwarze Hase`, welche nun ebenfalls 
Bestandteil des Bebauungsplanes ist. 
Unterhalb der Bahngleise innerhalb der Bahnbögen befinde n sich die Clubs `Clubbahnhof Ehren-
feld` und `Yuca` sowie unmittelbar nördlich der Bahntrasse in der Bartholomäus-Schink-Straße der 
Club `Bumann und Sohn` und die Caritas. Daran angrenzend im Ehrenfeldgürtel liegt das ehemalige, 
jetzt leerstehende Postgebäude. Noch weiter nördlich schließen der Club `arttheater` und benach-
bart Wohngebäude an. 
 
4.  Planungsvorgaben 
4.1 Regionalplan

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Im gültigen Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln ist das Plangebiet als “Allgemeiner Sied-
lungsbereich“ (ASB) festgelegt. Zudem stellt der Regionalplan im zentralen Teil des Plangebietes 
Flächen für Schienenwege sowie Haltepunkte dar. 
In seiner Sitzung am 11.07.2025 hat der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln den Feststellungs-
beschluss zur Neuaufstellung des Regionalplanes gefasst. Wirksam wird der neue Regionalplan 
nach der noch zu erfolgenden Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde sowie deren Be-
kanntmachung. In den zeichnerischen Festlegungen des beschlossenen neuen Regionalplanes ist 
das Änderungsgebiet weiterhin als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) vorgesehen. Darüber hin-
aus sichert der Regionalplan einen Schienenweg für de n überregionalen und regionalen Verkehr. 
Im neuen Regionalplan soll die Festlegung eines Haltepunktes entfallen.  
Die vorgesehene 254. Änderung des Flächennutzungsplanes widerspricht nicht den Festlegungen 
des wirksamen bzw. neuen Regionalplanes, da die im Flächennutzungsplan vorgesehenen Ge-
mischten Bauflächen wie auch Gewerbeflächen mit der Festlegung von „Allgemeinen Siedlungsbe-
reichen“ im Regionalplan vereinbar sind. 
 
4.2 Flächennutzungsplan 
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln stellt den von der Aufstellung des 
Bebauungsplanes betroffenen Bereich im nördlichen Teilbereich als Besonderes Wohngebiet und 
Grünfläche sowie im südlichen Teilbereich als Gewerbegebiet und Indus triegebiet dar. Beide Teil-
bereiche sind durch Flächen für Bahn anlagen voneinander getrennt. Um dem Entwicklungsgebot 
des § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus den Darstellungen des Flächennutzungspla-
nes zu entwickeln sind, zu entsprechen, muss der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geän-
dert werden.  
Damit sich für den FNP eine sinnvolle Darstellung ergibt, wird es als erforderlich angesehen, dass 
der Geltungsbereich der FNP -Änderung die im FNP dargestellten GE -Flächen im Bereich „Grüner 
Weg“ ebenfalls umfasst. Der Geltungsbereich der FNP -Änderung umfasst somit ca. 16,1 ha und 
geht damit im Südosten etwas über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes hinaus. Aufgrund 
der beabsichtigten planungsrechtlichen Zielsetzung für diesen Bereich sollen die innerhalb des Gel-
tungsbereiches liegenden Flächen im Flächennutzungsplan zukünftig als „Gemischte Baufläche be-
ziehungsweise Gewerbefläche“ dargestellt werden. Die Fläche für Bahn anlagen soll erhalten blei-
ben. 
Die 254. Änderung des FNP orientiert sich an der politisch beschlossenen städtebaulichen Zielset-
zung (3770/2024) und trifft entsprechende Darstellungen. Die Darstellung von GE und M-Flächen 
im Geltungsbereich verfolgt einerseits die Sicherung der hier ansässigen Betriebe und andererseits 
die Sicherstellung der Verträglichkeit des sich hier angesiedelten Gewerbes mit der Entwicklung im 
Plangebiet. 
 
4.3 Landschaftsplan  
Der Landschaftsplan der Stadt Köln weist das Plangebiet als Innenbereich aus und legt hierfür keine 
Schutzziele oder Schutzausweisungen fest. 
 
4.4 Bebauungsplan 
Für einen Teilbereich des Plangebietes bestehen der rechtsverbindliche Bebauungsplan 6446/02 
`Ehrenfeldgürtel /nordöstlich Venloer Straße` in Köln-Ehrenfeld und die Fluchtlinienpläne 4107 und 
154. Der Bebauungsplan 6446/02 verfügt ausschließlich über eine textliche Festsetzung, die nach 
§ 9 Abs. 2a BauGB Vergnügungsstätten – mit Ausnahme von Betrieben, die Musik - und Tanz-ver-
anstaltungen anbieten - ausschließt. Zudem werden Bordelle oder bordellartige Betriebe ausge-
schlossen. In Ergänzung dieser Festsetzungen gilt das Plangebiet al s Innenbereich nach § 34 
BauGB. Vorhaben im Innenbereich sind demnach zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der

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Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Um-
gebung einfügen.  
Nördlich angrenzend besteht der Bebauungsplan 63470/08 Ehrenfeld West in Köln -Ehrenfeld, wel-
cher durch das aktuelle Bebauungsplanverfahren durch einen kleinen Teilbereich nördlich der 
Bahntrasse an der Schönsteinstraße überlagert wird. Der Bebauungsplan setzt für den überlappen-
den Bereich ein Besonderes Wohngebietes (WB) mit Ausschluss von Vergnügungsstätten fest.  
Der Teilbereich des Plangebietes am Ehrenfeldgürtel 125 befindet sich im Bereich des Bebauungs-
planverfahrens `Ehrenfeldgürtel 125`in Köln-Ehrenfeld. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtli-
chen Voraussetzungen für eine Einzelhandels- und Hotelnutzung zu schaffen.  
Der Bereich des Clubs Helios 37/ Der schwarze Hase liegt ebenfalls bereits im Planbereich eines in 
Aufstellung befindlichen Bebauungsplanverfahren s. Dieses Bebauungsplanverfahren `Heliosge-
lände in Köln-Ehrenfeld` hat unter anderem das Planungsziel, über einen sogenannten Kulturbau-
stein eine Clubnutzung in diesem Bereich planungsrechtlich zu sichern. Da beide vorgenannten Be-
bauungsplanverfahren nicht in absehbarer Zeit sicher zur Satzung gebracht werden können, sollen 
die in dem Bereich befindlichen Clubstandorte in dem hier vorliegenden Bebauungsplanverfahren 
gesichert werden.  
Das Bebauungsplanverfahren `Thyssengelände Oskar -Jäger-Straße` in Köln -Ehrenfeld überlagert 
den Teilbereich östlich der Oskar-Jäger-Straße. Ziel dieser Planung ist es, das ehemals industriell-
gewerblich genutzte Areal in ein zeitgemäßes Quartier mit unterschiedlichen gewerblichen Nutzun-
gen zu entwickeln. 
 
5.  Systematik und zukünftige Inhalte des Bebauungsplans 
Um die im Plangebiet bestehenden Clubs planungsrechtlich zu sichern, sollen im Bebauungsplan 
Sondergebiete mit der Zweckbestimmung `Club-Nutzung` festgesetzt werden. Diese Sondergebiete 
werden von einem gegliederten Urbanen Gebiet umgeben. Die unmittelbar an die Clubstandorte 
anschließenden Bereiche des MU sollen als Schutzzonen ausgestaltet werden. Daran anschließend 
soll ein Urbanes Gebiet festgesetzt werden, in welchem die Wohnnutzung allgemein zulässig ist.  
Es sind folgende Festsetzungen für die Gliederung der Sondergebiete (SO) und für die Gliederung 
der Urbanen Gebiete (MU) geplant: 
Sondergebiete (SO) 
Innerhalb der Sondergebiete (SO) sind ausschließlich Vergnügungsstätten in Form von Diskothe-
ken, Tanzlokalen, Tanzbars und ähnlichen Betrieben (Clubs) zulässig. In Obergeschossen können 
ausnahmsweise weitere, mit dem Clubbetrieb vereinbare Nutzungen zugela ssen werden. Die vor-
genannten Ausnahmen gelten nicht für Wohnnutzungen. (Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB 
i.V.m. § 1 Abs. 5, 9 und § 11 Abs. 1, 2 BauNVO) . Die Sondergebiete knüpfen räumlich an den 
Bestand der Clubstandorte an.  
Urbane Gebiete als Schutzzonen 
In den mit MU festgesetzten Schutzzonen der Clubs soll jede Art von Wohnnutzungen unzulässig 
sein, solange nicht im bauordnungsrechtlichen Zulassungsverfahren nachgewiesen wird, dass durch 
die Wohnnutzung keine Immissionsorte gemäß der Technischen Anleitung Lärm (TA -Lärm) beste-
hen oder entstehen, an denen die Immissionsrichtwerte der TA -Lärm durch von den Clubs oder 
Gewerbebetrieben ausgehenden Lärm überschritten werden.  
Die konkreten, flächengenauen Abgrenzungen der Schutzzonen werden im weiteren Verfahren auf 
der Grundlage eines in Erstellung befindlichen Lärmgutachtens bemessen. 
Urbanes Gebiet außerhalb der Schutzzonen 
Außerhalb der Umgebungszonen soll, bis auf den Bereich des Gewerbegebietes, ein MU festgesetzt 
werden, in welchem sämtliche nach § 6a BauNVO aufgeführten Nutzungen zulässig sein  sollen. 
Hiervon ausgenommen sind die in § 6a BauNVO Abs. 3 Punkt 1 aufgeführten ausnahmsweise zu-
lässigen Nutzungen ( Vergnügungsstätten in Form von Diskotheken, Tanzlokalen, Tanzbars und

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ähnlichen Betrieben). Diese sollen unzulässig sein. Der Bestandsschutz zugunsten bestandskräftig 
genehmigter Nutzungen bleibt unberührt. (Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 BauGB i.V.m. 
§ 1 Abs. 5, § 6a BauNVO). 
Gewerbegebiet 
Im westlichen Bereich des Plangebietes soll südlich der Vogelsanger Straße und östlich der Oskar-
Jäger-Straße zum Schutz des ansässigen Betriebes ein Gewerbegebiet festgesetzt werden. 
 
 
6.  Auswirkungen der Planung / Umweltbelange 
Für das Bebauungsplanverfahren wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz  4 Baugesetzbuch 
(BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz  6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die Ergeb-
nisse werden im weiteren Verfahren in einem Umweltbericht gemäß §  2a BauGB und der Anlage 1 
zum BauGB dargestellt. 
 
6.1 Verkehr 
Da keine neue Bebauung planungsrechtlich gesichert wird, sondern lediglich Gebietsausweisungen 
angepasst werden, kann auf eine Verkehrsuntersuchung zum Verkehrslärm verzichtet werden. 
 
6.2 Artenschutz 
Das Plangebiet weist aufgrund seiner dichten Bebauung und geringen Grünflächenanteile keine Ha-
bitatstrukturen für Freilandarten oder Amphibien auf. Der Gebäudebestand, insbesondere auch leer-
stehende Gebäude, können Habitatstrukturen für gebäudebewohnende Vogelarten und/oder Fle-
dermäuse bieten. 
Der Bebauungsplan sieht keine neuen baulichen Nutzungen vor, daher bleiben der bestehende Ge-
bäudebestand ebenso wie Bestandsbäume und kleinere Grünflächen erhalten. Auswirkungen auf 
den Artenschutz ergeben sich durch die Planumsetzung nicht. 
 
6.3 Boden 
Aufgrund der ca. 150 -jährigen Besiedlung und Bebauung bzw. Versiegelung liegen im Plangebiet 
keine naturnahen Bodenverhältnisse vor. Die Planung sieht keine Eingriffe in den Boden vor. 
 
6.4 Lärmschutz 
Das Plangebiet ist durch Verkehrslärm (Straße und Schiene) sowie Gewerbelärm belastet. Da keine 
neue Bebauung planungsrechtlich gesichert wird, sondern lediglich Gebietsausweisungen ange-
passt werden, kann auf eine schalltechnische Untersuchung zum Verkehrslärm verzichtet werden. 
Gemäß der Zielsetzung des Bebauungsplanes, den Betrieb vorhandener (Musik-)Clubs zu sichern, 
werden deren Lärmemissionen und -immissionen schallgutachterlich erfasst. Dazu wurden dem von 
der Stadt beauftragten Fachbüro für Schallschutz zunächst alle verfügbaren Genehmigungsunterla-
gen zu den betroffenen Clubs zur Verfügung gestellt. Weiterhin hat sich das Fachbüro vor Ort ein 
Bild der konkreten Situation in und an den einzelnen Clubs verschafft. Auf diesen Grundlagen auf-
bauend werden die gewerblichen Lärmemissionen und -immissionen der einzelnen Clubs für den 
Tag- und Nachtzeitraum ermittelt. Diese Erfassung stellt eine wichtige Grundlage zur Ableitung von 
sogenannten Schutzzonen um die (Musik-)Clubs dar, die hier eine zukünftige Wohnnutzung aus-
schließen werden. Dazu wird auf den sensiblen Nachtzeitraum abgestellt. Schallschutztechnische 
Festsetzungen sind nicht erforderlich.

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Zur Vorbereitung der schalltechnischen Untersuchung und der Ableitung der Schutzzonen wurde 
eine Nutzungskartierung im Plangebiet durchgeführt. 
Der bereits vorliegende Entwurf zum Lärmgutachten befindet sich in der verwaltungsinternen Ab-
stimmung. Das finalisierte Lärmgutachten wird im weiteren Verlauf des Bebauungsplan -Verfahrens 
den politischen Gremien und der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme zur  Verfügung gestellt. Dies wird 
im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3, 2 BauGB erfolgen. 
 
6.5 Klima 
Das Plangebiet weist gemäß der Planungshinweis-Karte `Zukünftige Wärmebelastung` im südwest-
lichen Teil eine sehr hohe sommerliche Wärmebelastung auf. Im nordöstlichen Teil liegt eine hohe 
Wärmebelastung vor.  
Die Umsetzung der Planung hat keine Auswirkungen auf stadtklimatische Parameter und wird nicht 
zu einer Veränderung der sommerlichen Wärmebelastung führen. 
 
6.6 Luftqualität 
Daten zur Luftqualität liegen für das Plangebiet nicht vor. Quellen für Luftschadstoffe im Plangebiet 
sind der motorisierte Individualverkehr sowie Gebäudeheizung und Warmwasserbereitstellung. Das 
Plangebiet liegt in der Umweltzone Köln zum Luftreinhalteplan.  
Die Umsetzung der Planung führt nicht zu einer Veränderung der Emission von Luftschadstoffen 
aus den vorgenannten Quellen und damit nicht zu einer Veränderung der Luftqualität. 
 
6.7 Altlasten 
Gemäß Altlastenkataster der Stadt Köln liegen im Plangebiet eine Altablagerung und zahlreiche Alt-
standorte vor. In diesen Bereichen können bodenfremde und schadstoff -belastete Bodenanteile 
nicht ausgeschlossen werden. 
Die Umsetzung der Planung führt weder zu baulichen Veränderungen noch zu Eingriffen in das 
Bodensubstrat. Damit hat die Planung keine Auswirkungen auf die vorhandenen Altlasten. 
 
6.8 Energie 
Das Plangebiet spielt im heutigen Zustand keine Rolle für die Gewinnung regenerativer Energie oder 
die Energieeffizienz.  
Da keine neuen Gebäude planungsrechtlich gesichert werden, fällt dieser Bebauungsplan nicht un-
ter den Anwendungsfall der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln (KLL). Die Umsetzung der 
Planung führt nicht zu einer Veränderung der Energiegewinnung oder Energieeffizienz im Plange-
biet. 
 
 
7.  Planverwirklichung 
Das Planungsrecht wird in Form eines Angebotsbebauungsplans geschaffen. Das Plangebiet des 
Bebauungsplans befindet sich im Eigentum zahlreicher Eigentümer. Der Stadt Köln entstehen durch 
die Planung Kosten für: 
• die Durchführung von Öffentlichkeitsbeteiligungen 
• Erstellung einer schalltechnischen Untersuchung

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8. Gutachtenbedarf 
Folgende Gutachten werden nach derzeitigem Kenntnisstand im Rahmen des weiteren Bebauungs-
planverfahrens erforderlich: 
- Lärmgutachten

Beratungsverlauf (3)

25.06.2026 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.06.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 9.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (94)

  • Oskar-Jäger-Straße 190
  • Heliosstraße 37
  • Vogelsanger Straße 412
  • Bartholomäus-Schink-Straße 65
  • Schönsteinstraße 4621
  • Venloer Straße 419
  • Leyendeckerstraße 288
  • Goswin-Peter-Gath-Straße
  • Körnerstraße 1114
  • Intzestraße
  • Philippstraße 31
  • Widdersdorfer Straße 432
  • Hüttenstraße 53
  • Weinsbergstraße 4480
  • Herbrandstraße 3819
  • Subbelrather Straße 4109
  • Grüner Weg 2
  • Am Kölner Brett 2083
  • Gerhard-Wilczek-Platz 48
  • Christian-Schult-Straße
  • Prälat-Savelsberg-Platz 692
  • Franz-Geuer-Straße 241k
  • Ernst-Flatow-Straße 1155
  • Äußere Kanalstraße 398
  • Franz-Liszt-Straße 2795
  • Am Alten Güterbahnhof
  • Lindenbornstraße 178
  • Eichendorffstraße 728
  • Gravenreuthstraße
  • Mendelssohnstraße 122
  • Rothehausstraße 2868
  • Christianstraße 428
  • Sömmeringstraße
  • Senefelderstraße
  • Hansemannstraße 1426
  • Gutenbergstraße 641
  • Helmholtzstraße 2847
  • Gumprechtstraße 655
  • Hackländerstraße 995
  • Schlösserstraße 567
  • Ehrenfeldgürtel 127
  • Wißmannstraße 943
  • Overbeckstraße 356
  • Fridolinstraße 2863
  • Landmannstraße 5360
  • Siemensstraße 4410
  • Pellenzstraße 438
  • Thebäerstraße 1779
  • Försterstraße 1431
  • Merkensstraße 4622
  • Geisselstraße 305
  • Simrockstraße
  • Lessingstraße 1680
  • Schadowstraße
  • Hospeltstraße 417
  • Thielenstraße 3667
  • Silcherstraße 83
  • Vitalisstraße 140
  • Steubenstraße 2037
  • Helmholtzplatz 553
  • Fröbelstraße 2168
  • Marienstraße 167
  • Melatengürtel 984
  • Keplerstraße 105
  • Wahlenstraße 1193
  • Platenstraße 540
  • Neptunstraße 2059
  • Melatener Weg 1996
  • Lukasstraße 1715
  • Grimmstraße 872
  • Jessestraße 350
  • Stuppstraße 382
  • Stammstraße 417
  • Eisenstraße 753
  • Fuchsstraße 259
  • Ottostraße 1301
  • Piusstraße 250
  • Glasstraße 4623
  • Roßstraße 1499
  • Fröbelplatz 1786
  • Straße 19
  • Straße 11
  • Straße 24
  • Leostraße 870
  • Simarplatz 379
  • Straße 28
  • Am Bahnhof
  • Straße 6
  • Straße 2
  • Straße 4
  • Straße 3
  • Straße 5
  • Nonniweg 408
  • Freiheit

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Details

Aktenzeichen
1436/2026
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
16.06.2026
Erstellt
12.05.2026 15:20