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V/0371/2017

83. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung - Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung

Vorlagen 27.04.2017

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V-0371-2017-Anlage-2-Planzeichnung

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

V-0371-2017-Anlage-1-Begruendung-mit-Anhang

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Ansehen

V-0371-2017-Anlage-2-Planzeichnung

418 Zeichen

[_} Änderungsbereich
[8] Sondergebiet Reitsportanlage

|] Grünflächen

Reitsportanlage

Flächen für die Landwirtschaft

77 Flächen mit besonderer Bedeutung
für die Landwirtschaft

STADT ||| MÜNSTER

Amt für
Stadtentwicklung,
Stadtplanung,
Verkehrsplanung

Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0371/2017

Plan zur 83. Änderung

des Flächennutzungsplans
Amelsbüren-östl.Thierstraße/
nördlich Amelsbürener
Straße

Stand: 02.05.2017

Beschlussvorlage

3960 Zeichen

V/0371/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
83. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Hiltrup im 
Stadtteil Amelsbüren im Bereich östlich Thierstraße / nördlich Amelsbürener Straße 
1. Beschluss zur Änderung 
2. Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
06.07.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
12.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
12.07.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß §§  2 (1) und 1  (8) Baugesetzbuch (BauGB) im 
Stadtbezirk Münster -Hiltrup im Stadtteil Amelsbüren im Bereich östlich Th ierstraße / nördlich 
Amelsbürener Straße zu ändern (83. Änderung des FNP).  
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung den Entwurf der 83.  Änderung des Flächen-
nutzungsplans gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auslegen wird.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Mit dem Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans entstehen der Stadt Münster keine Ko s-
ten.  
 
 
Begründung: 
 
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Verlagerung der Reitanlage des 
Reit- und Fahrvereins 1876 Amelsbüren e.  V. vom südöstlichen Ortsrand des Stadtteils Amelsb üren, 
östlich der Straße Böckenhorst, hin zum neu gewählten Standort im Bereich östlich Thierstraße  / 
nördlich Amelsbürener Straße ist eine Änderung des FNP erforderlich (Beschlussvorschlag 1).  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0371/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Krause-Kämereit / 
Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 11 / 492 61 94 
E-Mail: 
Krause-Kaemereit@stadt-
muenster.de 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.05.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0371/2017 
Für den Bereic h der Hochbauten der Reitanlage ist die Darstellung eines Sondergebiets mit der 
Zweckbestimmung Reitsportanlage im FNP notwendig; für den Bereich der zugehörigen Freiflächen 
ist die Darstellung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Reitsportanlage erforderlich (siehe Anla-
ge 2).  
Auf der Grundlage der wirksam abgeschlossenen 83.  FNP-Änderung kann dann voraussichtlich die 
Genehmigung zur Errichtung der Reitanlage gemäß §  35 Abs. 2 BauGB (Bauen im Außenb ereich) 
erfolgen. Die Erschließung des Gebietes erfolgt über eine Zufahrt zur Thierstraße im nor dwestlichen 
Planbereich.  
 
Die Fläche des Altstandorts des Reit - und Fahrvereins grenzt unmittelbar an vorhandene Wohnba u-
flächen an, damit sind soziale Infrastrukturen wie Kindergarten und Grundschule fußläufig bzw. mit 
dem Rad zu erreichen. Der Rat hat für die Fläche des Altstandorts am 11.05.2016 den B eschluss zur 
40. Änderung des FNP mit dem Ziel einer Wohnbauentwicklung gefasst. Die geplante Wohnbaufläche 
ist unter der Nr. 983 -04 Bestandteil der Stufe  1 des aktuel len Baulandprogramms 2017 – 2025 (vgl. 
Vorlage V/0215/2017).  
 
Die Bezirksregierung Münster hat mit Schreiben vom 20.01.2017 mitgeteilt, dass die Flächennu t-
zungsplanänderung den Zielen der Raumordnung insgesamt angepasst ist.  
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in Form einer Auslegung im Kundenzentrum des 
Stadthauses 3 sowie im Internet auf den Seiten des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ve r-
kehrsplanung in der Zeit vom 13.02. bis zum 13.03.2017. Die frühzeitige Beteiligung der  Behörden 
und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat vom 03.01. bis zum 25.01.2017 stattg efunden. Zu den 
Beteiligungen wurden keine Stellungnahmen vorgebracht.  
 
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 83. Änderung des FNP soll im Anschluss an diese Bera-
tungen erfolgen (Beschlussvorschlag 2.).  
 
Weitere Angaben zur FNP-Änderung können den beigefügten Anlagen entnommen werden.  
 
 
i.V. 
 
gez.  
Denstorff  
Stadtbaurat  
 
 
Anlagen:  
1.  Begründung  
2.  Planzeichnung

V-0371-2017-Anlage-1-Begruendung-mit-Anhang

28316 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0371/2017 
Begründung   
zur 83. Änderung des Flächennutzungsplans  
im Stadtbezirk Münster-Hiltrup  
im Stadtteil Amelsbüren im Bereich  
östlich Thierstraße / nördlich Amelsbürener Straße 
Inhalt Seite 
1. Planungsanlass und Planungsziele ....................................................................................................... 1 
2. Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 2 
2.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung .............................................................................. 2 
3. Änderungsbereich .................................................................................................................................. 4 
4. Änderungsinhalte ................................................................................................................................... 4 
4.1 Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Reitsportanlage .......................................................... 4 
4.2 Grünfläche mit der Zweckbestimmung Reitsportanlage ............................................................. 4 
4.3 Sonstige Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerschaft, der Ämter, Behörden 
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen ........................................... 4 
5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ................................................... 5 
5.1  Rahmen der Umweltprüfung ........................................................................................................ 5 
5.2 Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung .................................. 5 
5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ........................................................ 5 
5.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ............................................. 6 
5.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante) .......................................................... 8 
5.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten .......................................................................................... 8 
5.7 Überwachung (Monitoring) .......................................................................................................... 9 
5.8 Zusammenfassung ...................................................................................................................... 9 
Anhang: Masterplan ...................................................................................................................................... 9 
 
1. Planungsanlass und Planungsziele  
Die Reitanlage des Reit- und Fahrvereins 1876 Amelsbüren e.V. befindet sich am südöstlichen 
Ortsrand des Stadtteils Amelsbüren, östlich der Straße Böckenhorst. Der langfristige 
Pachtvertrag für die Reitanlage ist bereits vor einigen Jahren ausgelaufen und verlängerte sich 
seitdem jeweils kurzzeitig. Der Eigentümer hat sich entschieden, diese Nutzung nicht 
fortzusetzen, und hat den Pachtvertrag gekündigt.  
Der Verein plant aufgrund des fehlenden Pachtvertrags für den Altstandort die Errichtung einer 
neuen Vereinsanlage mit Reithalle, Pferdeställen, Reitplätzen und Parkplätzen an dem neu 
gewählten Standort in Amels büren, im Bereich östlich der Thierstraße und nördlich der 
Amelsbürener Straße.  
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Verlagerung der Reitanlage 
ist für den Bereich der Hochbauten der Reitanlage die Darstellung eines Sondergebiets  mit der 
Zweckbestimmung Reitsportanlage im FNP notwendig; für den Bereich der zugehörigen 
Freiflächen ist die Darstellung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Reitsportanlage  
erforderlich.  
Auf der Grundlage der wirksam abgeschlossenen 83. FNP-Änderung kann dann voraussichtlich 
die Genehmigung zur Errichtung der Reitanlage gemäß § 35 Abs.  2 BauGB (Bauen im 
Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 9

83. Änderung des Flächennutzungsplans 
Amelsbüren 
östlich Thierstraße / nördlich Amelsbürener Straße 
Außenbereich) erfolgen. Die Erschließung des Gebietes erfolgt über eine Zufahrt zur 
Thierstraße im nordwestlichen Planbereich.  
Die Fläche des Altstan dorts des Reit - und Fahrvereins grenzt unmittelbar an vorhandene 
Wohnbauflächen an, damit sind soziale Infrastrukturen wie Kindergarten und Grundschule 
fußläufig bzw. mit dem Rad zu erreichen. Der Rat hat für die Fläche des Altstandorts am 
11.05.2016 den Beschluss zur 40. Änderung des FNP mit dem Ziel einer Wohnbauentwicklung 
gefasst. Die geplante Wohnbaufläche ist unter der Nr.  983-04 Bestandteil der Stufe 1 des 
aktuellen Baulandprogramms 2017-2025 (vgl. Vorlage V/0215/2017).  
Hinweis zu § 1a BauGB (Bodenschutzklausel) 
Münster ist eine wachsende Stadt mit aktuell ca.  308.000 Einwohnern. Für das Jahr 2030 
prognostizieren sowohl das Land NRW als auch die Stadt Münster selbst ein weiteres 
Einwohnerwachstum auf mindestens ca.  326.000 Einwohner. Dies führt – zusammen mit den 
allgemein sinkenden Haushaltsgrößen – zum Bedarf von ca. 2.000 Neubauwohnungen im Jahr 
bei einem derzeit angespannten Wohnungsmarkt mit steigenden Mieten und Bodenpreisen1. 
Um die Inanspruchnahme bisher nicht baulich genutzter Freiflächen i.  S. des 
Bodenschutzgebotes des BauGB zu minimieren, hat der Rat der Stadt bereits festgelegt, dass 
mindestens die Hälfte der Neubauwohnungen im Innenbereich und damit auf Brachflächen, im 
Gebäudeleerstand und in Baulücken errichtet werden sollen. Dieser Wert wurde in der 
Vergangenheit regelmäßig deutlich überschritten, indem konsequent insbesondere gewerbliche 
Brachflächen, militärische Konversi onsflächen aber auch bauliche 
Nachverdichtungsmöglichkeiten genutzt wurden. Trotz dieser intensiven und erfolgreichen 
Bemühungen reicht eine reine Innenentwicklung in Münster vor dem Hintergrund der zu 
berücksichtigenden Flächenbedarfe nicht aus, um den prognostizierten Ein wohnern 
ausreichend Wohnraum zur Verfügung stellen zu können.  
Wie oben schon aufgezeigt wurde, eignet sich die Fläche des Altstandorts des Reit - und 
Fahrvereins besonders gut für eine zukünftige Wohnentwicklung. Zugleich liegt der 
ausgewählte Ersatzstandort für den Reit - und Fahrverein eindeutig im Außenbereich und ist 
absehbar nicht als potenzielle Wohnbaufläche geeignet. Zudem ist der Standort sehr gut an das 
bestehende Straßennetz angebunden, ohne wesentliche zusätzliche Belastungen für 
angrenzende bestehende bzw. geplante Wohngebiete zu erzeugen. Die vorliegende Planung 
„83. Änderung des FNP“ entspricht daher den Anforderungen des § 1a BauGB, mit Grund und 
Boden sparsam und schonend umzugehen.  
2. Planungsrechtliche Situation  
2.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung  
Der geltende Regionalplan Münsterland wurde am 16.12. 2013 vom Regionalrat M ünster 
aufgestellt und am 27. 06.2014 von der Landesplanungsbehörde Nordrhein- Westfalen bekannt 
gemacht. Seit dem 16. 02.2016 wird der Regionalplan durch den Sachlichen Teilplan Energie 
1 vgl. Kompendium zum Handlungskonzept Wohnen, Münster  2014, das Baulandprogramm 2017- 2025 
(vgl. Vorlage V/0215/2017) sowie die Empfehlungen der Planungswerkstatt 2030 (vgl. Vorlage 
V/0945/2016)  
Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 9

83. Änderung des Flächennutzungsplans 
Amelsbüren 
östlich Thierstraße / nördlich Amelsbürener Straße 
ergänzt. Im fortgeschriebenen Regionalplan Münsterland wird der Änderungsbereich vollständig 
als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich dargestellt.  
Zu Beginn des Änderungsverfahrens wurde die Bezirksregierung Münster unter Bezugnahme 
auf § 34 (1) Landesplanungsgesetz (LPlG NW) um Stellungnahme und Mitteilung gebeten, ob 
die beabsichtigten Darstellungen der 83.  Änderung des Flächennutzungsplans mit den Zielen 
und Grundsätzen der Raumordnung vereinbar sind. 
Mit Schreiben vom 20.01.2017 hat die Bezirksregierung Münster (Dezernat  32 – 
Regionalplanung) mitgeteilt, dass die vorgelegte Änderung des Flächennutzungsplans 
insgesamt an die Ziele der Raumordnung angepasst ist.  
Ergänzend hat sie darauf hingewiesen, „dass überdies die Grundsätze 17.1 und 18.2 des 
Regionalplans Münsterland als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs - oder 
Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen sind.“  
Gemäß Ziel 17.1 sollen in den Allgemeinen Freiraum - und Agrarbereichen die Funktion und 
Nutzung der Naturgüter auch als Grundlage für die Landwirtschaft gesichert werden. Dabei soll 
auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht genommen werden. Insbesondere sollen für 
landwirtschaftliche Nutzungen besonders geeignete Böden nur in notwendigem Umfang in 
Anspruch genommen werden.  
Gemäß Ziel 18.2 sollen bei einer notwendigen I nanspruchnahme von Allgemeinen Freiraum - 
und Agrarbereichen für andere Zwecke die Existenzsicherung entwicklungsfähiger 
landwirtschaftlicher Betriebe und die Erhaltung ihrer Flächengrundlagen gewährleistet bleiben.  
Der bereits seit über 140 Jahren bestehende Reit- und Fahrverein 1876 Amelsbüren e.V. muss 
aufgrund der Kündigung des Pachtvertrags seinen seit Jahrzehnten bestehenden aktuellen 
Standort an der Straße Böckenhorst am östlichen Siedlungsrand von Amelsbüren verlassen. 
Der zunächst vorgesehene, nur wenige hundert Meter weiter südlich ebenfalls östlich der 
Straße Böckenhorst gelegene Ersatzstandort ist im wirksamen FNP als Fläche für die 
Landwirtschaft dargestellt und zusätzlich als Fläche mit besonderer Bedeutung für die 
Landwirtschaft gekennzeichnet . Dieser Standortvorschlag liegt zudem in unmittelbarer Nähe 
des FFH - und Naturschutzgebiets „Davert“ und ist insofern im Hinblick auf die notwendige 
Verlagerung des Reit- und Fahrvereins besonders sensibel.  
Auch der aktuell vorgesehene und dem vorliegenden Bauleitplanverfahren zugrunde liegende 
Ersatzstandort östlich der Thierstraße ist im wirksamen FNP als Fläche für die Landwirtschaft 
dargestellt und zusätzlich als Fläche mit besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft 
gekennzeichnet. Die Fläche weist eine Ecklage auf und wird durch 2  Straßen (Thierstraße, 
Amelsbürener Straße) im Westen und Süden sowie vorhandene Wohnbebauung entlang der 
Hördemannstraße sowie eine Sportanlage im Osten eingefasst.  
In Kapitel 1 (siehe insbesondere Hinweis zu § 1a BauGB [B odenschutzklausel]) wird erläutert, 
dass in der noch deutlich wachsenden  Stadt Münster mit ihrem großen Flächenbedarf für den 
Wohnungsbau eine Verlagerung der Reitsportanlage in den Bereich einer bestehenden bzw. 
potenziell geeigneten Siedlungsfläche ausgeschlossen ist. Im Vergleich beider Ersatzstandorte 
ist der nun vorgesehene Standort Thierstraße sowohl aus Sicht der Landwirtschaft als auch des 
Naturschutzes der besser geeignete.  
Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 9

83. Änderung des Flächennutzungsplans 
Amelsbüren 
östlich Thierstraße / nördlich Amelsbürener Straße 
3. Änderungsbereich  
Der Änderungsbereich umfasst vollständig das Flurstück  305 (Gemarkung Amelsbüren, Flur  8) 
und grenzt im Westen und Südwesten an die Thierstraße sowie im Süden im Wesentlichen an 
die Amelsbürener Straße. Nach Osten reicht es bis an die Gärten der Wohnbebauung westlich 
der Hördemannstraße bzw. an das nördlich angrenzende Gelände eines Tennisvereins. Im 
Nordosten reicht das Grundstück bis an ein namenloses, hier in Ost -West-Richtung 
verlaufendes Fließgewässer (Graben), das weiter nördlich in den Getterbach mündet. Westlich 
angrenzend bildet eine Ackerzufahrt die Grenze, die von der Thierstraße ostwärts abzweigt. Die 
Größe des Änderungsbereichs beträgt rd. 4,8 ha.  
4. Änderungsinhalte  
4.1 Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Reitsportanlage  
Im Norden des Änderungsbereichs sind die Hochbauten sowie die er gänzenden technischen 
Einrichtungen der geplanten Reitsportanlage des Reit - und Fahrvereins 1876 Amelsbüren  
räumlich zusammengefasst vorgesehen und werden als Sondergebiet mit der 
Zweckbestimmung Reitsportanlage dargestellt. Zu diesen baulichen Anlagen und Einrichtungen 
zählen gemäß dem Masterplan vom 06.10.2016 (siehe Anhang ) folgende Einrichtungen: 
Reithalle mit angegliederten Funktionsräumen (Nr.  1-5), Bewegungshalle (Nr.  7), Pferdestall 1 
mit angegliederten Funktionsbereichen (Nr.  8-10), Bergehalle mit Führanlage / Longierzirkel 
und Mistlager (Nr.  11-13), Pferdestall  2 mit angegliederten Funktionsbereichen (Nr.  14-18), 
Fahrflächen mit Stellplätzen für Pkw und Anhänger sowie die Zufahrt zur Thierstraße (Nr.  19-
23). Die Angaben in Klammern beziehen sich au f die Verortung der Einrichtungen im 
Masterplan. Durch das Sondergebiet werden bisher dargestellte Flächen für die Landwirtschaft 
überplant.  
4.2 Grünfläche mit der Zweckbestimmung Reitsportanlage  
Das südlich angrenzende Gelände des Änderungsbereichs wird als Grünfläche mit der 
Zweckbestimmung Reitsportanlage dargestellt. Dadurch werden bisher dargestellte Flächen für 
die Landwirtschaft überplant. In diesem Bereich sind im Wesentlichen die freiflächenbezogenen 
Einrichtungen der Reitsportanlage vorgesehen, wie z.B. Turnierplätze für Springen und 
Dressur, Übungsplätze, Weiden sowie eine Galoppierbahn (Nr. 26-33).  
Während der Durchführung von Turnieren auf dem Gelände wird eine Weide im Süden der 
Anlage vorübergehend zu einem Turnier -Parkplatz umfunktioniert,  der auf kurzem Weg 
unmittelbar an die Thierstraße angebunden ist (Nr. 34, 35).  
4.3 Sonstige Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerschaft, der Ämter, 
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen  
Untere Wasserbehörde  
Das Plangebiet grenzt im Norden an ein namenloses Gewässer (Nr.  3268188), das im FNP 
jedoch aus Maßstabsgründen nicht dargestellt ist, weil im FNP nur Gewässer I. und II.  Ordnung 
dargestellt werden. Dieses Gewässer mündet südöstlich des Plangebiets in den Getterbach. 
Innerhalb des Plangebiets ist südlich des Gewässers ein 5 m breiter Gewässerrandstreifen ab 
Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 9

83. Änderung des Flächennutzungsplans 
Amelsbüren 
östlich Thierstraße / nördlich Amelsbürener Straße 
Böschungsoberkante von jedweder Bebauung freizuhalten; s iehe hierzu § 31 Abs.  4 
Landeswassergesetz (LWG) vom 09.06.2016.  
Eingriffe in Natur und Landschaft  
Durch die Planung werden Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereitet. Im Rahmen der 
Genehmigungsplanung ist ein landschaftspflegerischer Begleitplan vorzulegen.  
Baugenehmigung  
Mit Blick auf die östlich benachbarte Wohnbebauung (Hördemannstraße) ist im Rahmen des 
Baugenehmigungsverfahrens eine gutachterliche Bewertung der Umweltverträglichkeit 
notwendig (Licht-, Lärm- und Geruchsemissionen, Zu- und Abgangsverkehr). Ergänzend sind 
die Belange des Naturschutzes und der Landschaft spflege zu prüfen, weshalb ein 
Freiflächengestaltungsplan vorzulegen ist.  
Im Hinblick auf die geplante Galoppierbahn nördlich der Landesstraße L 885 (Wiedaustraße) 
regt der Landesbetrieb Straßenbau NRW an, das Gelände der Reitsportanlage zur 
Landesstraße hin einzufrieden.  
5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB  
5.1  Rahmen der Umweltprüfung 
Der vorliegende Umweltbericht i st auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 
Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuchs (BauGB) erstellt worden. Umfang und Detaillierungsgrad 
für die Ermittlung der Umweltbelange entsprechen der Ebene des Flächennutzungsplans.  
5.2 Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung 
Die 83. Änderung des FNP verfolgt das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine 
Verlagerung der Reitanlage des Reit- und Fahrvereins 1876 Amelsbüren e. V. zu schaffen. Der 
Verein beabsichtigt , die bisherige Anlage im Südosten von Amelsbüren aufzugeben und auf 
einer ca. 4,8  ha großen Fläche im Norden Amelsbürens an der Thierstraße einen neuen 
Standort zu entwickeln. Für den Bereich der Hochbauten der Reitanlage ist hierzu im 
Flächennutzungsplan di e Darstellung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung 
Reitsportanlage im FNP notwendig; für den Bereich der zugehörigen Freiflächen ist die 
Darstellung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Reitsportanlage erforderlich. 
5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Der Änderungsbereich ist im fortgeschriebenen Regionalplan vollständig als Allgemeiner 
Freiraum- und Agrarbereich dargestellt. Das Plangebiet befindet sich nicht im Geltungsbereich 
eines rechtskräftigen Landschaftsplans. Der Landschaftsplan 4 befindet sich zurzeit im 
Aufstellungsverfahren.  
Maßgebliche fachgesetzliche Anforderungen ergeben sich insbesondere aus dem 
Bundesimmissionsschutzgesetz (Trennungsgrundsatz nach § 50 BImSchG), dem 
Wasserhaushaltsgesetz (WHG), dem Baugesetzbuch in Verbindung mit dem 
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) im Hinblick auf Eingriffe in Natur und Landschaft sowie 
dem Artenschutz (BNatSchG).  
Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 9

83. Änderung des Flächennutzungsplans 
Amelsbüren 
östlich Thierstraße / nördlich Amelsbürener Straße 
5.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 
Die im Rahmen der Umweltprüfung ermitt elten erheblichen Umweltauswirkungen sind im 
Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Sofern die Umweltprüfung im Hinblick auf die 
zu betrachtenden Schutzgüter keine oder nur eine geringe Erheblichkeit der Planung ergeben 
hat, wird auf eine vertiefte Beschreibung bzw. Wirkungsprognose verzichtet (vgl . Tabelle 1). 
Belange mit erheblicher Bedeutung werden im Folgenden detaillierter erläutert.  
Tabelle 1: Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen gemäß Umweltprüfung   
Umweltbelang  Beschreibung der heutigen 
Umweltsituation 
Prognose der Umweltauswirkungen Bewer-
tung * 
Mensch / 
menschliche 
Gesundheit  
- Östlich angrenzende 
Splittersiedlung 
Hördemannstraße  
- Einzelhäuser im 
Außenbereich an der 
Amelsbürener Straße  
- Östlich angrenzende 
Sportanlage (Tennis)  
- Windenergieanlage in ca. 
450 m Entfernung  
- Gewerbegebiet Hansa-
Business-Park in ca. 200 m 
Entfernung, westlich jenseits 
der Bahnstrecke gelegen  
- Durch die Nutzungsanordnung der 
SO-Fläche im Norden sind keine 
erheblichen Immissionen auf 
Wohngebäude in der Nachbarschaft 
zu erwarten.  
- Lärmimmissionen im Rahmen von 
Turnieren bzw. Veranstaltungen sind 
im Einzelfall zu prüfen.  
- Empfindlichkeiten von Pferden ggü. 
Lärm von einer Tennisanlage sind 
nicht bekannt.  
- Relevante, auf das Plangebiet 
einwirkende Immissionen durch 
Verkehr oder Gewerbe sind nicht zu 
erwarten.  
 
Tiere / 
Pflanzen / 
biologische 
Vielfalt  
- Zu fast 100% ackerbaulich 
genutzte Fläche  
- Nördlich angrenzendes 
Gewässer mit begleitendem 
Gehölzbestand  
- Kein Hinweis auf 
Vorkommen 
planungsrelevanter oder 
verfahrenskritischer Tier- 
und Pflanzenarten  
- FFH-Gebiet und 
Vogelschutzgebiet Davert in 
ca. 1.300 m Entfernung 
südlich gelegen  
- Verlust der Biotopfunktion (Acker)  
- Eingriff in Natur und Landschaft  
 
 
- Vertiefte Artenschutzprüfung erfolgt 
im weiteren Verfahren  
- Gebiete von gemeinschaftlicher 
Bedeutung (FFH-Gebiete) oder 
europäische Vogelschutzgebiete 
werden nicht berührt  
 
Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 9

83. Änderung des Flächennutzungsplans 
Amelsbüren 
östlich Thierstraße / nördlich Amelsbürener Straße 
Umweltbelang  Beschreibung der heutigen 
Umweltsituation 
Prognose der Umweltauswirkungen Bewer-
tung * 
Boden  - Staunässe beeinflusste 
Böden (Pseudogleye)  
- Fläche mit besonderer 
Bedeutung für die 
Landwirtschaft gemäß 
Darstellungen im FNP  
- Keine schutzwürdige Böden  
Neuversiegelung im Außenbereich 
(Altstandort wird einer 
Wohnbebauung zugeführt)  
 
 
- Keine Altlasten-/ 
Verdachtsflächen bekannt  
- keine  _ 
Wasser  - Angrenzender Gewässerlauf 
Nr. 3268188 (alte 
Nr.: 3268000.984)  
- Sondergebiet Reitsportanlage reicht 
bis unmittelbar an das Fließgewässer. 
Erforderliche Abstände nach LWG 
(5 m ab Böschungsoberkante) sind im 
weiteren Genehmigungsverfahren 
festzulegen.  
() 
Klima / Luft  - Freilandklimatop  
- Lage am äußeren Rand 
eines Belüftungskorridors 
gemäß Klimaanalyse 
Münster  
- geringe Luftbelastung  
- keine nennenswerten Änderungen / 
Auswirkungen  auf das Lokalklima zu 
erwarten  
_ 
Klimaschutz / 
Klimawandel  
- landwirtschaftliche Fläche  - geringe Relevanz  _ 
Landschaft  - Offener Agrarraum, in 
Randbereichen z.T. Hecken 
bzw. Gehölzstreifen. Keine 
Bepflanzung zur 
Thierstraße. 
- Maßnahmen zur Minderung von 
Eingriffen in das Landschaftsbild sind 
im Zuge der weiteren 
Genehmigungsplanung zu 
konkretisieren.  
() 
Sach- und 
Kulturgüter  
- Landwirtschaftliche 
Nutzfläche; Fläche mit 
besonderer Bedeutung für 
die Landwirtschaft gemäß 
Darstellungen im FNP  
- Verlust landwirtschaftlicher 
Produktionsfläche 
 
Wechsel-
wirkungen 
- Boden / Freiraum mit 
Relevanz für verschiedene 
Schutzgüter  
- Verlust von Freiflächen mit 
Auswirkungen auf Biotopschutz und 
landwirtschaftliche Nutzbarkeit. 
(Bewertung vgl. jeweiliges Schutzgut) 
 
* Bewertung:  
 sehr erheblich /  erheblich /  wenig erheblich / - nicht erheblich (ggf. positiv)  
Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 9

83. Änderung des Flächennutzungsplans 
Amelsbüren 
östlich Thierstraße / nördlich Amelsbürener Straße 
Schutzgüter Tiere / Pflanzen, Biologische Vielfalt  
Das Pangebiet ist gekennzeichnet durch eine größere Ackerfläche, an deren Ränder n Säume 
und Gehölzbestände /Hecken anzutreffen sind. Im Norden grenzt ein namenloses 
Fließgewässer mit seinem Ufergehölzbestand an die Ackerfläche an.  
Durch die P lanung, die neu in den Außenbereich eingreift,  sind insbesondere durch die 
Neuversiegelung im SO -Gebiet erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten. Der 
südliche Teil erfährt hingegen durch die Umwandlung in Grünland eine Aufwertung.  
Zur Bewertung der Eingriffe in Natur und Landschaft ist im Rahmen des weiteren 
Genehmigungsverfahrens ein Landschaftspflegerischer Begleitplan zu erstellen. In diesem 
Begleitplan werden notwendige Vermeidungsmaßnahmen sowie Art und Umfang der 
erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen festgelegt.  
Artenschutz 
Hinsichtlich der erforderlichen Prüfung des Artenschutzes liegen aus den Daten der 
Umweltverwaltung keine Erkenntnisse über  das Vorkommen von Arten vor, die der Änderung 
des Flächennutzungsplans grundsätzlich entgegenstehen könnten. Verfahrenskritische Arten 
sind nicht zu erwarten.  
Im nachfolgenden Genehmigungsverfahren erfolgt eine Artenschutzprüfung (ASP), in der 
zunächst i m Rahmen einer Vorprüfung (ASP  1) ermittelt wird, ob eine vertief ende P rüfung 
erforderlich ist, um ggf. Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen für planungsrelevante Arten 
zu identifizieren.  
Schutzgut Boden / Sach- und Kulturgüter  
Durch die Planung erfolgt  eine Verlagerung der Reitanlage des Reit - und Fahrvereins 1876 
Amelsbüren e. V. an einen neuen Standort. Aufgrund der Art des Vorhabens kommt eine 
Ansiedlung nur im Außenbereich in Frage. Der gewählte Standort hat gemäß den Darstellungen 
des geltenden Fläc hennutzungsplans eine besondere Bedeutung für die Landwirtschaft . 
Landwirtschaftlich genutzte Flächen sollen gemäß § 1a Abs.  2 BauGB nur im notwendigen 
Umfang umgenutzt werden. Durch die Lage des Standort s an vorhandenen Verkehrswegen ist 
keine umfangreiche neue Erschließung des Plangebiets erforderlich. Im Sin ne der 
Bodenschutzklausel des § 1a BauGB ist daher die Planung bei entsprechendem Rückbau am 
Altstandort als flächenneutral zu bezeichnen. Die Bewertung der geplanten weiteren 
Versiegelung am Altstandort durch Wohnbebauung erfolgt im Rahmen der dafür notwendigen 
Bauleitplanverfahren.  
5.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante)  
Ohne eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans steht für die erforderliche 
Verlagerung der Reitanlage des Reit - und Fahrvereins 1876 Amelsbüren e.V. kein 
Alternativstandort zur Verfügung. Das Plangebiet selber verbliebe bis auf weiteres in 
landwirtschaftlicher Nutzung.  
5.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten  
Anderweitige Planungsmöglichkeiten, die im Rahmen dieser Umweltprüfung in Betracht 
gezogen werden müssten, drängen sich nicht auf.  
Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 9

83. Änderung des Flächennutzungsplans 
Amelsbüren 
östlich Thierstraße / nördlich Amelsbürener Straße 
5.7 Überwachung (Monitoring) 
Auf der Ebene des Flächennutzungsplans sind keine speziellen Monitoring- Maßnahmen 
vorgesehen bzw. erforderlich. Im Rahmen ihrer Mit wirkungspflicht unterrichten die zuständigen 
Behörden die Stadt Münster, sofern sie im Zusammenhang mit der Durchführung des 
Bauleitplans Erkenntnisse über erheblich nachteilige Umweltauswirkungen erlangt haben (§  4 
Abs. 3 BauGB).  
Die Stadt Münster erfass t im Rahmen der von ihr erhobenen Umweltdaten Münster 
kontinuierlich die Entwicklung wesentlicher Schutzgüter im Stadtgebiet von Münster. Mittels 
geeigneter Indikatoren kann die Entwicklung mit Blick auf die vom Rat beschlossenen 
Umweltstandards, z.B. die Entwicklung der Siedlungs - und Verkehrsfläche in Münster  
nachvollzogen werden. Die Umweltdaten Münster dienen damit in Münster einem 
gesamtstädtischen Monitoring der Umweltentwicklungen.  
5.8 Zusammenfassung 
Durch 83.  Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans im Stadtteil Amelsbüren 
werden die planerischen Voraussetzungen zur Umnutzung einer ca. 4,8  ha großen 
landwirtschaftlichen Fläche als Sondergebiet Reitsportanlage bzw. Grünfläche mit der 
Zweckbestimmung Reitsportanlage geschaffen. Die Planung dient der Entwicklung eines neuen 
Standortes zum Bau der Reitanlage des Reit- und Fahrvereins 1876 Amelsbüren e.V.  
Mit der Planung sind Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden, die im Zuge der 
Genehmigungsplanung auszugleichen sind. Belange des Artenschutzes stehen der Änderung 
nicht entgegen. Durch die Inanspruchnahme einer landwirtschaftlichen Nutzfläche im 
Außenbereich gehen bedeutsame Produktionsflächen verloren. Im Sinne der 
Bodenschutzklausel des § 1a BauGB ist die Planung bei entsprechendem Rüc kbau am 
Altstandort als flächenneutral zu bezeichnen.  
Diese Begründung dient gemäß §  5 (5) Baugesetzbuch als Anlage zum 
Entwurf der 83. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster  
im Stadtbezirk Münster -Hiltrup im Stadtteil Amelsbüren im Bereich 
östlich Thierstraße / nördlich Amelsbürener Straße  
Münster, den __________ 
Der Oberbürgermeister  
In Vertretung 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anhang: Masterplan 
Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 9

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REITANLAGE NÄHE
WARENDORF
19
19 ZUFAHRT
20 ANHÄNGER PARKPLATZ
21 WENDEHAMMER
22 ANHÄNGER STELLPLATZ
23 PKW STELLPLATZ
24 AUSGLEICHSFLÄCHE
25 RICHTERTURM
26 TURNIERPLATZ 4218m²
27 ABREITEN SPRINGEN 30/65
28 PADDOCKS (ABREITEN DRESSUR) 20/65
29 DRESSURVIERECK 25/65
30 SICHTSCHUTZWALL
31 REGENWASSERTEICH/PFERDESCHWEMME
32 GALOPPIERBAHN
33 WEIDEN 
34 ZUFAHRT TURNIERPARKPLATZ
35 TURNIERPARKPLATZ
1 EG AUFENTHALT, WC, TECHNIK
OG KLEINE WOHNUNG (IM 2. ODER 3. BAUABSCHNITT)
2 VORRAUM REITHALLE
3 REITHALLE 20/60
4 ZUSCHAUERBEREICH/STEHTRIBÜNE
5 HINDERNISLAGER
6 ÜBERDACHTER VERBINDUNGSGANG
7 BEWEGUNGSHALLE 20/40
8 FUNKTIONSBEREICH SATTELKAMMER, PUTZEN, etc.
9 PFERDESTALL; 20 BOXEN
10 3 TAGE VORRAT HEU/STROH
11 MISTLAGER
12 BERGEHALLE HEU/STROH/KRAFTFUTTER
13 FÜHRANLAGE/LONGIERZIRKEL
14 FUNKTIONSBEREICH SATTELKAMMER, PUTZEN, etc.
15 PFERDESTALL; 10 BOXEN
16 3 TAGE VORRAT HEU/STROH
17 AKTIVSTALL; 10 PFERDE
18 AKTIVSTALL; BEWEGUNGSFLÄCHE
14
1
HAUPTWIND-
RICHTUNG
N
H/B = 841 / 1189 (1.00m²) Allplan 2015
VORL.BER.ARCHITEKTBAUHERR
1
ENTWURF/FACHPLANER
Graf-Zeppelin-Ring 28 48346 Ostbevern * Tel +49(0)2532-96270 * Fax +49(0)2532-962728*
SCANNEN SOWIE SPEICHERUNG AUF DATENTRÄGERN.
ALS VERVIELFÄLTIGUNG GELTEN Z.B.:NACHDRRUCKE,FOTOKOPIEN,MIKROVERFILMUNGEN,DIGITALISIEREN,
DIE ZEICHNUNG DARF DRITTEN PERSONEN ODER KONKURRENZFIRMEN NICHT ZUGÄNGLICH GEMACHT WERDEN.
DIESE ZEICHNUNG IST URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZT. VERVIELFÄLTIGUNG NUR MIT UNSERER ERLAUBNIS.
BAUVORHABEN
BAUHERR BAUORT
ZEICHNER
BLATT NR
INHALT
DATUM
GEÄNDERT
MAßSTAB
RV  1876 Amelsbüren
1:500
19.09.2016
BE
Gemarkung:       Amelsbüren
UMSIEDLUNG DES REITVEREINS 1876 Amelsbüren e.V.
06.10.2016
MASTERPLAN
Flur:                      8
Flurstück:            305
2. BAUABSCHNITT

Beratungsverlauf (4)

22.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.07.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 5.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 38.5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.07.2017 Rat
TOP 42.5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Thierstraße
  • Amelsbürener Straße 1
  • Hördemannstraße
  • Wiedaustraße
  • Böckenhorst

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0371/2017
Typ
Vorlagen
Datum
27.04.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37