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V/0679/2011

Bestellung von Mitgliedern des Umlegungsausschusses

Vorlagen 05.09.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.09.2011, TOP 27

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2541 Zeichen

V/0679/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bestellung von Mitgliedern des Umlegungsausschusses 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.09.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
21.09.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Folgende Bestellung wird beschlossen: 
 
1. Umlegungsausschuss 
 
a)  Zum stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses wird für die 
 Amtszeit vom 12.09.2011 bis 11.09.2016 bestellt: 
 
  Dr. Günther Klein 
  Manfredstraße 5 
  48145 Münster 
 
b) Als Sachverständige für die Ermittlung von Grundstückswerten im Umlegungsaus-
schuss werden für die Amtszeit vom 12.09.2011 bis 11.09.2016 bestellt: 
 
  
Mitglied 
 
Stellvertretung 
 
Conny Plitt 
Handorfer Straße 7-9 
48157 Münster 
Franz-Josef Berning 
Erlengrund 353 
48308 Senden 
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0679/2011 
Auskunft erteilt: 
Frau Pohlmann 
Ruf: 
492 60 46 
E-Mail: 
PohlmannR@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.09.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0679/2011 
Begründung: 
 
 
Gemäß der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987 (VO BauGB, 
SGV NRW 231) hat der Rat zur Durchführung der Umlegung einen Umlegungsausschuss zu 
bestellen. 
 
Der Umlegungsausschuss besteht gemäß § 4 der Verordnung aus 5 Mitgliedern einschließlich des 
Vorsitzenden. Der Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwal-
tungsdienst besitzen. Von den übrigen Mitgliedern müssen 2 dem Rat der Gemeinde angehören. 
Ein Mitglied muss die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besit-
zen und ein Mitglied Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten sein. Diese und 
der Vorsitzende dürfen nicht Mitglied des Rates der Gemeinde oder Beamte, Angestellte oder Ar-
beiter der Gemeinde sein. Für jedes Mitglied des Umlegungsausschusses sind ein oder mehrere 
Vertreter zu bestellen, die dieselben Voraussetzungen erfüllen müssen wie das Mitglied, zu des-
sen Vertretung sie bestellt sind.  
 
Die Amtszeiten des stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Dr. Günther Klein sowie der Sachver-
ständigen für die Ermittlung von Grundstückswerten, He rrn Conny Plitt und seines Stellvertreters, 
Herrn Franz-Josef Berning, enden am 11.09.2011. 
 
Herr Dr. Klein, Herr Conny Plitt und Herr Franz-Josef Berning haben sich bereiterklärt, für eine 
weitere Amtszeit von 5 Jahren im Umlegungsausschuss mitzuarbeiten. 
 
Eine Wiederbestellung ist zulässig (§ 5 Abs. 1 Satz 3 VO BauGB). 
 
 
 
 
 
 
gez. 
Markus Lewe

Beratungsverlauf (2)

21.09.2011 Hauptausschuss
TOP 23 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.09.2011 Rat
TOP 27 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Manfredstraße 5
  • Handorfer Straße 7
  • Erlengrund 353

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0679/2011
Typ
Vorlagen
Datum
05.09.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37