V/0679/2011
Bestellung von Mitgliedern des Umlegungsausschusses
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Beschlussvorlage
2541 Zeichen
V/0679/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Betrifft Bestellung von Mitgliedern des Umlegungsausschusses Beratungsfolge 21.09.2011 Hauptausschuss Vorberatung 21.09.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Folgende Bestellung wird beschlossen: 1. Umlegungsausschuss a) Zum stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses wird für die Amtszeit vom 12.09.2011 bis 11.09.2016 bestellt: Dr. Günther Klein Manfredstraße 5 48145 Münster b) Als Sachverständige für die Ermittlung von Grundstückswerten im Umlegungsaus- schuss werden für die Amtszeit vom 12.09.2011 bis 11.09.2016 bestellt: Mitglied Stellvertretung Conny Plitt Handorfer Straße 7-9 48157 Münster Franz-Josef Berning Erlengrund 353 48308 Senden Vorlagen-Nr.: V/0679/2011 Auskunft erteilt: Frau Pohlmann Ruf: 492 60 46 E-Mail: PohlmannR@stadt-muenster.de Datum: 05.09.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0679/2011 Begründung: Gemäß der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987 (VO BauGB, SGV NRW 231) hat der Rat zur Durchführung der Umlegung einen Umlegungsausschuss zu bestellen. Der Umlegungsausschuss besteht gemäß § 4 der Verordnung aus 5 Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden. Der Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwal- tungsdienst besitzen. Von den übrigen Mitgliedern müssen 2 dem Rat der Gemeinde angehören. Ein Mitglied muss die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besit- zen und ein Mitglied Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten sein. Diese und der Vorsitzende dürfen nicht Mitglied des Rates der Gemeinde oder Beamte, Angestellte oder Ar- beiter der Gemeinde sein. Für jedes Mitglied des Umlegungsausschusses sind ein oder mehrere Vertreter zu bestellen, die dieselben Voraussetzungen erfüllen müssen wie das Mitglied, zu des- sen Vertretung sie bestellt sind. Die Amtszeiten des stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Dr. Günther Klein sowie der Sachver- ständigen für die Ermittlung von Grundstückswerten, He rrn Conny Plitt und seines Stellvertreters, Herrn Franz-Josef Berning, enden am 11.09.2011. Herr Dr. Klein, Herr Conny Plitt und Herr Franz-Josef Berning haben sich bereiterklärt, für eine weitere Amtszeit von 5 Jahren im Umlegungsausschuss mitzuarbeiten. Eine Wiederbestellung ist zulässig (§ 5 Abs. 1 Satz 3 VO BauGB). gez. Markus Lewe
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Manfredstraße 5
- Handorfer Straße 7
- Erlengrund 353
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0679/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.09.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37