V/0568/2018
Konversionsflächen der York- und Oxfordkaserne
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2017_11_15 Ges. Vertrag NRW Urban
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Nummer 474 der Urkundenrolle für 2017 (IV ) Verhandelt zu Dortmund am 15. November 2017 Vor mir, dem unterzeichneten Notar Hans-Joachim Unverfehrt in Dortmund erschien heute: Herr Ludger Kloidt, geboren am 29.09.1960, wohnhaft: Deußstraße 6, 47803 Krefeld handelnd als gemeinsam vertretungsberechtigter und von der Beschränkung der Mehrfach- vertretung des & 181 BGB (2. Alt.) befreiter Geschäftsführer für die NRW.URBAN Service GmbH, geschäftsansässig: Karl-Harr-Str. 5, 44263 Dortmund -eingetragen beim Amtsgericht Dortmund unter HR B 21983- und gleichzeitig als vollmachtloser Vertreter für den einzelvertretungsberechtigten und von der Beschränkung der Mehrfachvertretung des 8 181 BGB (2. Alt.) befreiten Geschäftsführer dieser Gesellschaft Herrn Franz Meiers, geboren am 18.08.1956, geschäftsansässig Fritz-Vomfelde-Str. 10, 40547 Düsseldorf Diese Urkunde wird erst mit Zugang der Genehmigungserklärung des vollmachtlos Vertrete- nen bei dem beurkundenden Notar wirksam. D32/D31947 Der Erschienene wies sich aus durch Vorlage seines gültigen mit Lichtbild versehenen Bun- despersonalausweises. Der Notar weist darauf hin, dass er nicht beurkunden darf, wenn er oder einer seiner Sozie- tätspartner in dieser Angelegenheit außerhalb seiner Amtstätigkeit bereits tätig war oder ist. Der Erschienene erklärte auf Befragen, dass dies nicht der Fall ist. Der Erschienene — handelnd wie vorstehend angegeben - erklärte: Gesellschaftsverhältnisse Die NRW.URBAN Service GmbH ist die alleinige Gesellschafterin der Firma NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH - HRB 79640 AG Düsseldorf - mit den Geschäftsanteilen Nr. 1-100.000 von je 1,00 €, insgesamt in Höhe von 100.000,00 € Die Geschäftsanteile sind in voller Höhe eingezahlt. Gesellschafterbeschlüsse Unter Verzicht auf alle Form- und Fristerfordernisse nach Gesetz und Satzung wird nunmehr eine Gesellschafterversammlung der Firma NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH einberufen und einstimmig folgendes beschlossen: D32/D31947 Der Gegenstand des Unternehmens und dementsprechend $ 2 Ziffern 1 und 2 des Gesell- schaftsvertrages werden wie folgt geändert: „8 2 Gegenstand des Unternehmens 1. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber den nordrhein-westfälischen Kommunen und kommunal nahestehenden Dritten, wie bei- spielsweise kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaften und Stadtentwicklungsge- sellschaften, in Zusammenhang mit der Baulandentwicklung sowie der Wahrnehmung von städtebaulichen Aufgaben, Maßnahmen der Stadtentwicklung und Strukturpolitik, Aufbereitung, Erschließung und Verwertung von Baulandflächen sowie verwandten Ge- schäften. 2. Die Gesellschaft verfolgt diesen Zweck durch: a) Entwicklung von Konzepten und Erarbeitung von Plänen für Projekte der Stadt- und Standortentwicklung und Begleitung und Umsetzung solcher Projekte, b) Ankauf, Bewirtschaftung, Entwicklung und Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken im eigenen Vermögen oder auf Rechnung Dritter, c) Ingenieurdienstleistungen aus allen Bereichen wie beispielsweise Städtebau, Hochbau, Landschaftsplanung, Tief- und Ingenieurbau, d) projektbezogene kaufmännische Dienstleistungen wie beispielsweise Finanz- und För- derberatung, Beschaffung und Weitergabe von Finanzierungs- und Fördermitteln, Ent- wicklung und Fortschreibung von Business- oder Wirtschaftsplänen, Mittelbewirtschaf- tung, projektbezogene Buchhaltung, Liquiditäts- und Projektcontrolling, Abrechnung von Maßnahmen und Rechnungsprüfung, e) sonstige Geschäfte und Handlungen, die dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet sind.“ Die Ziffern 3 und 4 des Gesellschaftsvertrages bleiben unverändert. Kosten und Abschriften Die Kosten dieser Verhandlung und ihrer Durchführung trägt die Gesellschaft. Von dieser Urkunde erhalten beglaubigte Abschriften: - Vertragsbeteiligte (jeweils 1) - Gesellschaft (1) elektronisch beglaubigte Abschrift - Handelsregister D32/D31947 Das Protokoll wurde dem Erschienenen durch den Notar vorgelesen, von ihm genehmigt und eigenhändig, wie folgt, unterschrieben: gez. Ludger Kloidt gez. Unverfehrt, Notar D32/D31947 GSenehmigunaserklärung Alle abgegebenen Erklärungen des Herrn Ludger Kloidt, geb. am 29.09.1960 wohnhaft: Deußstraße 6, 47803 Krefeld in der Urkunde des Notars Hans-Joachim Unverfehrt mit dem Amtssitz in Dortmund vom 15.11.2017 - Urkundenrolle Nr. 474/2017 (IV) - werden hiermit vorbehaltlos genehmigt. Der Inhalt der Urkunde ist bekannt. H A Der n/a dieser Erklärung beträgt gem.$ 98 GNotKG 15.000,00 ember 3017 7 } Aachen, un, Franz Meiets 7 8 > ®--—- Ä\ Urkundenrolle-Nummer er /2017(1V) Amtsgericht Düsseldorf - Handelsregister - Düsseldorf Zum Handelsregister B 79640 überreichen wir als gemeinsam vertretungsberechtigte Geschäftsführer namens der Firma NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH 1. Gesellschafterbeschluss vom 15.11.2017 -UR.-Nr. 7% 2017 (IV) des Notars Hans-Joachim Unverfehrt in Dortmund- 2. Satzung der Gesellschaft in ihrer neuesten Fassung mit Notarvermerk und melden Folgendes zur Eintragung in das Handelsregister an: Der Gegenstand des Unternehmens und dementsprechend $ 2 Ziffern 1 und 2 des Ge- sellschaftsvertrages wurde geändert. Durchführungsvollmacht Der Notar Hans-Joachim Unverfehrt bzw. dessen Vertreter im Amt sind ermächtigt, alle zur Durchführung und zum Vollzug der Handelsregisteranmeldung erforderlichen oder sachdienlichen Erklärungen und Änderungen sowie Ergänzungen der Anmeldung vor- zunehmen. j D32/D31948 Die inländische Geschäftsanschrift der Gesellschaft lautet weiterhin: Fritz-Vomfelde-Str. 10, 40547 Düsseldorf Dortmund, den 15.11.2017 Ludger Kloidt Franz Meiers mtssitz in Dortmund geleistete Namensunterschrift von \ |Herm Ludger Kloidt, geboren am 29.09.1960, ' Iohnhaft Deußstraße 6, 47803 Krefeld R beakf N Der Ellchienene wies sich aus durch Vorlage seines gültigen mit Lichtbild versehenen Bunde};personalausweises. Me vor mir, dem unterzeichneten Notar Hans-Joachim Unverfehrt mit dem bige ich hiermit. Der Nolh weist darauf hin, dass er nicht beurkunden darf, wenn er oder einer seiner Sozietätshartner in dieser Angelegenheit außerhalb des Beurkundungsauftrages bereits tätig war oderyit. Der Erschienene erklärte auf Befragen, dass dies nicht der Fall ist. Die vorsteflend unterschriebene Anmeldung habe ich nach $ 378 Abs. 3 Satz 1 FamFG auf Eintragundhfähigkei geprüft. t) Dortmund, % 15.11.2017 Urkundenr he-Nummer 475/2017 (IV) mn Hans-Joachim Unverfeh Notar / / / r A al 7 5 UR-Nr. 1130 12017 M Ich beglaubige die Echtheit der vorseitigen vor mir vollzogenen Unterschrift von Ar Herrn Franz Wilhelm Meiers, 4 IN geboren am 18. August 1956, N wohnhaft in 52066 Aachen, Von-Görschen-Straße 26, IN dem Notar von Person bekannt. x Aachan.den 22. November 2017 N en \ Notar INN \ N 4 P:\p32texte\doc\2017117321007\ent750_0.d0c17-11-1717-11-22rw Gesellschaftsvertrag der _ NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH Präambel: Entsprechend der landes- und kommunalpolitischen Zielvorgaben ist eine Stärkung der wohnungs- und baupolitischen Situation in Nordrhein-Westfalen unerlässlich. Aufgrund der hohen Anforderungen sowie der angespannten finanziellen und perso- nellen Kapazitäten der nordrhein-westfälischen Kommunen beabsichtigt das Land NRW, die nordrhein-westfälischen Kommunen insbesondere bei der Entwicklung von Bauland zu unterstützen. Diese Unterstützung soll mit Hilfe der NRW.URBAN Kom- munale Entwicklung GmbH erfolgen. Um die beschleunigte Baulandentwicklung so- wie eine enge Kooperation der Kommunen und Landespolitik insbesondere im Hin- blick auf wohnungs- und stadtentwicklungspolitische Maßnahmen zu gewährleisten, gründet die NRW.URBAN Service GmbH eine Gesellschaft, die NRW.URBAN Kom- munale Entwicklung GmbH. Alle interessierten nordrhein-westfälischen Kommunen sind eingeladen, sich an dieser Gesellschaft zu beteiligen. 81 Firma und Sitz 1. Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und führt die Firma NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH. 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Düsseldorf. | $2 Gegenstand des Unternehmens 1. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber den nordrhein-westfälischen Kommunen und kommunal nahestehenden Dritten, beispielsweise kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaften Stadtentwicklungsgesellschaften, in Zusammenhang mit der Baulandentwicklung sowie der Wahrnehmung von städtebaulichen Aufgaben, Maßnahmen der Stadtentwicklung und Strukturpolitik, Aufbereitung, Erschließung und Verwertung von Baulandflächen sowie verwandten Geschäften. 2. Die Gesellschaft verfolgt diesen Zweck durch: a) Entwicklung von Konzepten und Erarbeitung von Plänen für Projekte der Stadt- und Standortentwicklung und Begleitung und Umsetzung solcher Projekte, b) Ankauf, Bewirtschaftung, Entwicklung und Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken im eigenen Vermögen oder auf Rechnung Dritter, c) Ingenieurdienstleistungen aus allen Bereichen wie beispielsweise Städtebau, Hochbau, Landschaftsplanung, Tief- und Ingenieurbau, 83 d) projektbezogene kaufmännische Dienstleistungen wie beispielsweise Finanz- und Förderberatung, Beschaffung und Weitergabe von Finanzierungs- und Fördermitteln, Entwicklung und Fortschreibung von Business- oder Wirtschaftsplänen, Mittelbewirtschaftung, projektbezogene Buchhaltung, Liquiditäts- und Projektcontrolling, Abrechnung von Maßnahmen und Rechnungsprüfung, e) sonstige Geschäfte und Handlungen, die dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet sind. = Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und Maßnahmen zu treffen, die dem vorstehenden Geschäftszweck dienlich und förderlich sind. Zur Erledigung der unter & 2 Abs. 1 und 2 genannten Maßnahmen -— auch in Teilen - kann sich die Gesellschaft Dritter bedienen oder diese beauftragen. Grundsätze Die Geschäfte der Gesellschaft sind nach kaufmännischen und privatwirtschaftlichen Grundsätzen zu führen. Die Kosten des Betriebes und der Geschäftsführung müssen sich in angemessenen Grenzen halten. Die Gesellschaft darf ihren Organen oder Dritten keine Vergünstigungen oder Entschädigungen zuwenden, die über die in ver- gleichbaren öffentlichen Betrieben üblichen Beträge hinausgehen. 84 Verpflichtung zur Anwendung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW Die Gesellschaft verpflichtet sich, die Vorschriften des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen anzuwenden. 85 Verpflichtung zur Anwendung des Public Corporate Governance Kodex Der Public Corporate Governance Kodex des Landes Nordrhein-Westfalen in seiner jeweils aktuellen Fassung ist zu beachten. Die Geschäftsführung und die Gesell- schafterversammlung haben jährlich zu erklären, dass den Empfehlungen des Kodex entsprochen wurde und werde. Wenn von den Empfehlungen abgewichen wird, ist dies nachvollziehbar zu begründen. Die Erklärung ist als Teil des Corporate Gover- nance Berichtes zu veröffentlichen. $6 1. 2. 3 57 Beginn, Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr . Die Gesellschaft entsteht mit der Eintragung ins Handelsregister. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Stammkapital Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 100.000 (in Worten: Hundert- tausend Euro). Es ist eingeteilt in 100.000 Geschäftsanteile mit einem Nenn- betrag von je einem Euro. Die NRW.URBAN Service GmbH; Dortmund, übernimmt sämtliche dieser Ge- schäftsanteile. Die NRW.URBAN "Service GmbH ist jederzeit berechtigt, Anteile der ” NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH an nordrhein-westfälische Kommunen oder kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften oder Stadt- 2 entwicklungsgesellschaften zu übertragen, ohne dass sie’ hierzu einer Zu- stimmung oder eines Gesellschafterbeschlusses der NRW.URBAN Kommuna- le.Entwicklung GmbH bedarf. Gleiches gilt für die Rückübertragung solcher Anteile an die NRW.URBAN Service GmbH. . 4. Die Einlage ist sofort und in voller Höhe zur Zahlung fällig. Die Stammeinlagen werden in bar erbracht. ‘5. Die NRW.URBAN Service GmbH muss jederzeit mindestens 51 % des f Stammkapitals und die Mehrheit der Stimmrechte halten. Jede Verfügung über Geschäftsanteile bedarf der Zustimmung der NRW Urban Service GmbH. 6. _ Aufdie Zustimmung besteht kein Anspruch. $8 Einziehung von Geschäftsanteilen 1. Die Einziehung von Geschäftsanteilen ist zulässig. Sie wird mit Zugang des Einziehungsbeschlusses an den betreffenden Gesellschafter wirksam. 14 2. Die Einziehung des Geschäftsanteils eines Gesellschafters ist ohne dessen Zustimmung aus wichtigem Grund zulässig und erfolgt ohne Zahlung einer Ab- findung. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn der Gesellschafter Auflö- sungsklage erhebt oder seine Mitgliedschaft in der Gesellschaft kündigt. 3. Die Einziehung wird durch die Geschäftsführung erklärt. Sie bedarf eines Ge- sellschafterbeschlusses, der mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst wird. Dem betroffenen Gesellschafter steht bei der Be- schlussfassung über die Einziehung kein Stimmrecht zu. $9 Organe der Gesellschaft Die Organe der Gesellschaft sind: a) die Gesellschafterversammlung, b) die Geschäftsführung. 810 Zusammensetzung und Einberufung der Gesellschafterversammlung 1. Die Gesellschafter üben ihre Rechte in den Angelegenheiten der Gesellschaft in der Gesellschafterversammlung durch Beschlussfassung aus. 2. Die Gesellschafter entsenden je einen Vertreter in die Gesellschäfterver- sammlung. Die Vertreter von Gemeinden/Kreisen, welche an der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, haben die Interessen der Gemein- de/des Kreises zu verfolgen. Sie übernehmen Sitz und Stimme des Gesell- schafters, an dem die Gemeinde/der Kreis unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Sie sind an die Beschlüsse des Rates/Kreistages und seiner Ausschüsse gebunden. Die vom Rat/Kreistag bestellten Vertreter haben ihr Amt auf Be- schluss des Rates/Kreistages jederzeit niederzulegen. Die Vertreter von Ge- meinde/Kreis haben den Rat/Kreistag über alle Angelegenheiten von beson- derer Bedeutung frühzeitig zu unterrichten. Die Unterrichtspflicht besteht nur, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist, 3. Gesellschafterversammlungen werden durch die Geschäftsführung einberu-' fen. 4. Jährlich finden mindestens zwei Gesellschafterversammlungen statt. 5. Die ordentliche Gesellschafterversammlung, die über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung beschließt, hat spätes- 3 $11 tens.bis zum Ablauf der ersten sechs Monate des dem Abschlussstichtag fol- genden ‚Geschäftsjahres stattzufinden. Hierzu sind durch die Geschäftsfüh- ‘rung der Jahresabschluss sowie ein Lagebericht vorzulegen. ‚Die: Gesellschafterversammlung ist einzuberufen, wenn Gesellschafter, die ' alleine: oder zusammen mindestens 10 % des Stammkapitals besitzen, dies verlangen. Das Recht der Geschäftsführer oder Gesellschafter zur Einberu- fung einer Gesellschafterversammlung in den gesetzlich vorgesehenen Fällen bleibt-dadurch unberührt. Die Einberufung erfolgt durch Brief an jeden Gesellschafter unter Angabe von Ort, Tag, Zeit und Tagesordnung mit einer Frist von mindestens 14 Werkta- gen. Der Lauf der Frist beginnt mit dem der Aufgabe zur Post folgenden Tag. Der Tag der Versammlung wird bei der Berechnung der Frist nicht mitgezählt. In dringenden Fällen ist die Einberufung ohne Einhaltung der Ladungsfrist per Fax zulässig. Sind sämtliche Gesellschafter anwesend oder vertreten und mit der Beschlussfassung einverstanden, so können Beschlüsse auch dann ge- fasst werden, wenn die für die Einberufung und Ankündigung geltenden ge- setzlichen oder geselischaftsvertraglichen Vorschriften nicht eingehalten wor- den sind. . Gesellschafterversammlungen finden in der Regel am Sitz der Gesellschaft statt. Beschlussfassung und Beschlussfähigkeit der Versammlung, Vorsitz Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn die Hälfte des Stammkapitals vertreten ist. Ist eine Gesellschafterversammlung nicht be- schlussfähig, ist unter Beachtung von 8 10 Abs. 7 unverzüglich eine neue Ge- sellschafterversammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf das vertretene Stammkapital und die Zahl der anwesen- den Gesellschafter beschlussfähig, soweit hierauf in der Einberufung hinge- wiesen wird. Die Gesellschafter fassen ihre Beschlüsse grundsätzlich in der Gesellschaf- terversammlung.. Gesellschafterbeschlüsse können auch außerhalb einer Ge- sellschafterversammlung schriftlich auch in Form von E-Mail und Telefax ge- fasst werden, wenn mindestens 50% der Gesellschafter ausdrücklich damit einverstanden sind. Die Gesellschafterversammlung leitet der von der Geseilschafterversammlung gewählte Versammlungsleiter. Der Versammlungsleiter ernennt Protokollfüh- rer. Über die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung wird ein Protokoll ge- führt, das von der für den Vorsitz bestimmten Person und der Protokoll füh- renden Person unterzeichnet wird. Beschlüsse werden, soweit nicht in diesem Vertrag anders vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben, mehrheitlich gemäß & 12 Abs. 2 von den anwe- senden bzw. vertretenen Gesellschaftern gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. " In der Gesellschafterversammlung gewährt je ein Euro eines Geschäftsanteils eine Stimme. Das Stimmrecht kann durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die dem einzelnen Gesell- schafter zustehenden Stimmen können nur einheitlich abgegeben werden. en Beschlüsse können nur über Gegenstände der Tagesordnung gefasst werden. .„...„Nachträglich können Anträge auf Beschlussfassung, soweit sie zur Zuständig- „keit der ‚Gesellschafterversammlung gehören, aufgenommen werden, wenn 812 “ ‚die Gesellschafterversammlung beschlussfähig ist und die Mehrheit der anwe- senden Gesellschafter der Änderung der Tagesordnung zustimmt. Ist.die Versammlung nicht ordnungsgemäß einberufen, so können Beschlüsse Nur gefasst werden, wenn sämtliche Gesellschafter anwesend und mit der Be- schlussfassung einverstanden sind. Aufgaben der Gesellschafterversammlung Die Gesellschafterversammlung beschließt in den ihr gesetzlich und durch Gesellschaftsvertrag zugewiesenen Fällen; Sie beschließt insbesondere über a) die Feststellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrech- nung, Anhang), b) die Verwendung des Bilanzgewinns, c) den Ausgleich des Bilanzverlustes, d) die Vorabausschüttung, e) die Zuführung zu und die Verwendung von Rücklagen, f) die Wahl des Abschlussprüfers, 9) Wirtschaftspläne, h) die Entlastung der Geschäftsführung, i) Inkrafttreten und Änderungen der Geschäftsordnung für die Geschäftsfüh- rung, ) die Bestellung, die Anstellbedingungen und den Widerruf der Bestellung von Personen der Geschäftsführung, \ k) personal- und tarifrechtliche Maßnahmen nach Maßgabe der Geschäfts- ordnung für die Geschäftsführung, l) den Abschluss von Geschäften mit Personen der Geschäftsführung gemäß $ 13 Abs. 6, mit Personen der Geschäftsführung, n) die Erhöhung des Stammkapitals, 0) die Änderung des Gesellschaftsvertrages, p) die Verschmelzung, Vermögensübertragung oder Umwandlung der Gesell- schaft, q) die Auflösung der Gesellschaft und die Wahl der Liquidatoren, r) alle Geschäfte, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesell- schaft hinausgehen, s) alle Geschäfte, welche die Gesellschafterversammlung durch Gesellschaf- terbeschlüsse für zustimmungsbedürftig erklärt, t) die Wahl des Versammlunggsleiters gemäß 8 11 Abs. 3, u) Aufnahme und Gewährung von Krediten, Übernahme von Bürgschaften, Bestellung sonstiger Sicherheiten, soweit nicht bereits eine Feststellung im Wirtschaftsplan erfölgt ist,. über sonstige in diesem Vertrag oder kraft Gesetz der Gesellschafterver- sammlung zugewiesenen Aufgaben. V = 5 : Gesellschafterbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der bei der Be- . schlussfassung abgegebenen Stimmen gefasst, soweit zwingende Gesetzes- vorschriften ‚oder dieser Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorschreiben. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. $ 13 Geschäftsführung 1. Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführung vertreten. Sie soll aus min- destens zwei Personen bestehen, die von der Gesellschafterversammlung 2. Die Geschäftsführer werden auf die Dauer von höchstens fünf Jahren bestellt. Im Falle der erstmaligen Bestellung soll. die Bestelldauer auf drei Jahre be- schränkt sein. Wiederhoite Bestellung ist zulässig. Die Bestellung kann vorzei- tig nur aus wichtigem Grunde widerrufen werden, wobei $ 84 Abs. 3 AktG ent- sprechend anzuwenden ist. 3. Die Gesellschafterversammlung kann Mitglieder der Geschäftsführung auch vorläufig ihres Amtes entheben. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit. Für die Dauer der vorläufigen Amtsenthebung von Mitgliedern der Geschäftsführung hat die Gesellschafterversammlung die Fortführung der Geschäfte sicherzu- stellen. 4. Anstellungsverträge mit Mitgliedern der Geschäftsführung werden auf die Dauer von höchstens fünf Jahren abgeschlossen. 5. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, die Geschäfte der Gesellschaft in Über- einstimmung mit dem Gesetz, diesem Gesellschaftsvertrag, dem Wirtschafts- plan sowie den sonstigen Beschlüssen der Gesellschafterversammlung zu führen. ‘6. Mit Mitgliedern der Geschäftsführung dürfen Geschäfte nur abgeschlossen werden, wenn die Gesellschafterversammlung vorher zugestimmt hat. Kein Mitglied der Geschäftsführung oder Prokurist darf im Geschäftszweig der Ge- sellschaft für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte tätigen, wenn nicht die Gesellschafterversammlung in jedem Einzelfall die Einwilligung erteilt hat. 7. Die Geschäftsleitung hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen und wirkt auch auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin (Compliance). 8. Die Geschäftsleitung sorgt für ein angemessenes Risikomanagement und Ri- sikocontrolling im Unternehmen $14 Sorgfaltspflicht, Obliegenheitsverletzungen Die Mitglieder der Geschäftsführung haben die Sorgfalt einer ordentlichen Geschäfts- leitung anzuwenden. Sie sind der Gesellschaft zum Ersatz des entstehenden Scha- dens verpflichtet, wenn sie ihre Obliegenheiten verletzen. Zustimmungspflichtige Geschäfte ‘Die Geschäftsführung bedarf zum Abschluss von Geschäften, die über den Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes hinausgehen, der Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Die Zustimmung ist insbesondere in folgen- den Angelegenheiten erforderlich: . a) Eintritt in Wirtschaftsverbände, Bildung und Lösung von Interessengemein- schaften, Beitritt zu Arbeitgebervereinigungen sowie Austritt aus diesen, b) Aufnahme von Krediten, Abgabe von Patronats-, Bürgschafts- und ähnli- chen Erklärungen, Abschluss von Gewährleistungs- oder ähnlichen Zwe- cken dienenden Verträgen, soweit sie nicht Verbindlichkeiten aus dem Grundstücks- oder Treuhandgeschäft betreffen, c) Eingehen von Wechselverbindlichkeiten über einen Gesamtbetrag’ von 2.500,00 € hinaus, d) Gewährung von Krediten an Dritte, sofern diese einen Nominalbetrag von 10.000,00 € übersteigen; die diesbezüglichen Regelungen der Geschäfts- ordnung bleiben davon unberührt, Einleitung, Führung und Beendigung von Rechtsstreitigkeiten von grund- sätzlicher Bedeutung, " f} Anstellung, Entlohnung, Altersvorsorge und Entlassung von Angestellten, Entfristungen bei Anstellungsverhältnissen, Verlängerungen von Befristun- gen und Aufstockung von Teilzeitverträgen, soweit kein rechtlicher An- spruch auf Aufstockung besteht, 9) Abschluss, Aufhebung und Änderung von Tarifverträgen und Betriebsver- einbarungen. j 2. Die Gesellschafterversammlung kann durch Beschluss weitere Geschäfte von ihrer Zustimmung abhängig machen. = e — $16 Wirtschaftsplan Die Geschäftsführung hat nach Maßgabe der Geschäftsordnung für die Geschäfts- führung drei Monate vor Ende des laufenden Geschäftsjahres den Wirtschaftsplan für das kommende Geschäftsjahr aufzustellen und die mittelfristige Wirtschaftsplanung - fortzuschreiben sowie diese unverzüglich der Gesellschafterversammlung zur Zu- stimmung vorzulegen. . 817 Jahresabschluss, Lagebericht, Prüfung und Offenlegung 1. Jahresabschluss und Lagebericht sind von der Geschäftsführung innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres entsprechend den für gro- ße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Han- delsgesetzbuches aufzustellen und dem Abschlussprüfer vorzulegen. 2. Im Lagebericht oder im Zusammenhang damit ist zur Einhaltung der öffentli- chen Zwecksetzung und zur.Zweckerreichung Stellung zu nehmen. 3. Jahresabschluss und Lagebericht sind entsprechend den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften zu prüfen. Die Prüfung umfasst auch die Prüfungsgegenstände sowie die Be- fichterstattung gem. & 53 HGrG. Der Prüfungsbericht ist den Gesellschaftern unverzüglich nach Eingang vorzulegen. 819 s:folgenden Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses d.über die Ergebnisverwendung zu beschließen. -Der. Jahresabschluss ist nach den Vorschriften der 88 325 ff. HGB offen zu Jegen. Dem Landesrechnungshof sowie den Rechnungsprüfungsstellen der beteilig- ten kommunalen Gesellschafter werden die Befugnisse aus den 88 53 und 54 :HGrG eingeräumt. 'Es wird nach den Wirtschaftsgrundsätzen gemäß 8 109 GO NRW verfahren. "Rücklagen, Gewinnverwendung und Verlustdeckung .Zur-Sicherung und Erfüllung des. Gesellschaftszweckes ist aus dem Jahres- überschuss abzüglich eines Verlustvortrages eine Rücklage zu bilden. Dieser Rücklage ist vom Jahresüberschuss mindestens der zehnte Teil zuzuführen, bis die Rücklage die Hälfte des Stammkapitals erreicht oder wieder erreicht. Diese satzungsmäßige Rücklage darf nur zum Ausgleich eines sich aus der Bilanz ergebenden Verlustes oder Verlustvortrages verwendet werden. Der Bilanzgewinn kann zur Bildung von anderen Gewinnrücklagen verwandt oder auf neue Rechnung vorgetragen werden. Der zu verteilende Gewinnan- teil soll so bemessen sein, dass die Gesellschaft im Rahmen des Gesell- schaftszweckes ihre Aufgaben dauerhaft erfüllen kann. Insbesondere ist über & 18 hinaus eine ausreichende Rücklagenbildung anzustreben Für die Dauer der Mitgliedschaft der NRW.URBAN Service GmbH, Dortmund bedarf ein Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Gewinns stets der Zustimmung des Gesellschafters NRW.URBAN Service GmbH. j Ein etwaiger Gewinn steht für die Dauer seiner Mitgliedschaft und unabhängig von der Höhe seiner Beteiligung ausschließlich dem Gesellschafter NRW.URBAN Service GmbH, Dortmund zu. Die Geschäftsanteile der übrigen 'Gesellschafter nehmen am Gewinn nicht teil. Eine Änderung dieser Gewinn- verteilung bedarf der Zustimmung der NRW.URBAN Service GmbH, Dort- mund. Kündigung, Auflösung Jeder kommunale Gesellschafter kann die Mitgliedschaft in der Gesellschaft mit einer Frist von zwölf Monaten zum Ende eines jeden Geschäftsjahres kün- digen, frühestens jedoch nach Beendigung von Baulandentwicklungs-, Dienst- leistungs- oder sonstiger Leistungsverträge des kündigenden Geseilschafters mit der Gesellschaft. Eine frühere Kündigung ist nur möglich, wenn die Gesell- schafterversammlung mit Mehrheit zustimmt. Die Kündigung ist schriftlich ge- genüber dem Gesellschafter NRW.URBAN Service GmbH zu erklären. Die Kündigung eines Gesellschafters hat nur sein Ausscheiden zur Folge. Die übrigen Gesellschafter führen die Gesellschaft fort. Die NRW.URBAN Service GmbH kann den Geschäftsanteil des kündigenden Gesellschafters zum Ende des Geschäftsjahres übernehmen, mit dessen Ablauf die Kündigung wirksam Die Gesellschafter haben spätestens bis zum Ablauf der ersten sechs Monate ‘ er; ausscheidende Gesellschafter erhält eine Abfindung in Höhe des etrags seiner Geschäftsanteile. Äuflösung der Gesellschaft erfolgt durch Beschluss.der Gesellschafterver- Miung. Im Übrigen sind die Bestimmungen des GmbHG maßgebend. Be- tlüsse über die Verwendung des Vermögens dürfen erst nach der Einwilli- ng des Finanzamtes ausgeführt werden. Dievorstehenden Regelungen zur Kündigung und Übertragung von Gesell- »schaftsanteilen sind nur zulässig, soweit & 7 Abs. 5 jederzeit sichergestellt ist. Die Vorschriften der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zur " Beteiligung des Rates/Kreistages im Sinne von $ 108 Abs. 5 und $ 113 GO sowie die Regelungen zum Anzeigeverfahren gem. 8 115 GO sind hierbei von den kommunalen Gesellschaftern zu beachten. ekanntmachungen ‚Entsprechend $$ 65, 65 a der Landeshaushaltsordnung des Landes Nord- - thein-Westfalen wird die Gesellschaft ihren Jahresabschluss sowie die Bezü- ge der Mitglieder der Geschäftsführung veröffentlichen. ». Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesan- zeiger. '$21 : Sonstige Bestimmungen Die Gesellschaft gibt auf Verlangen der kommunalen Gesellschafter Auskunft und Nachweise, soweit diese für die Aufstellung des Gesamtabschlusses der einzelnen . kommunalen Gesellschafter erforderlich sind. N 822 Kosten Die Kosten der Gründung der Gesellschaft bei Notar und Gericht und. die Kosten aufgrund von Änderungen des Gesellschaftsvertrages übernimmt die Gesellschaft bis zur Höhe von 5.000 €, 823 Schlussbestimmungen 1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechts- wirksamkeit der notariellen Form. 2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Gesellschafter werden in diesem Fall die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Rege- lung ersetzen, durch die der mit der unwirksamen oder undurchführbaren Be- stimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck so weit wie möglich erreicht wird. Entsprechendes gilt im Fall von Lücken dieses Vertrages. 824 Gerigfhitsstand Gerichtsstäfid für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Gesellschaft. Hiermit bescheinige ich als Notar gem. $ 54 GmbHG, dass die geänderten Bestimmungen des vorstehenden Gesellschaftsvertrages mit dem in meiner Urkunde vom 15.11.2017 -UR.-Nr. 474 /2017 (IV) des Notars Hans-Joachim Unverfehrt in Dortmund- gefassten Beschluss über die Anderung des Gesellschaftsvertrages und die unveränderten Bestim- mungen mit dem zuletzt zum Handelsregister eingereichten Wortlaut des Gesellschaftsver- trages übereinstimmen. Dortmund, den 15.11.2017 (L.S.) Unverfehrt Hans-Joachim Unverfehrt Notar
Anlage A
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Anlage A zur V/0568/2018 Kurzüberblick Die Verwaltung schlägt mit dieser Vorlage vor, dass sich die Stadt und die KonvOY GmbH an der NRW Urban Kommunale Entwicklung GmbH beteiligen, um die Möglichkeit zu eröffnen, deren Leistungen bei der Entwicklung der Konversionsflächen der York- und der Oxford-Kaserne in Anspruch zu nehmen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Entwicklung der Konversionsflächen dient der Versorgung der Bevölkerung mit zusätzlichem Woh n- raum. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein x Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja Nein x teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein x Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Die Vorlage beruht auf den weiteren Umsetzungserfordernissen aus dem Ankauf der Konversionsflächen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Indirekt ist das Thema der Demografie betroffen. Die Entwicklung der Konversionsflächen dient der Scha f- fung von Wohnraum, um der wachsenden Stadt zu begegnen.
Beschlussvorlage
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V/0568/2018 V/0568/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Konversionsflächen der York- und Oxfordkaserne hier: Kooperative Baulandentwicklung mit der NRW-Urban Kommunale Entwicklung GmbH (NU KE) Beratungsfolge 04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 04.07.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zügig die Kapazitäten geschaffen und die Ressourcen bereit gestellt werden müssen, um die Entwicklung der Konversionsflächen der York- und der Oxford- Kaserne voranzutreiben. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass es grundsätzlich möglich und mit Vorteilen verbunden ist, die NRW Urban Kommunale Entwicklung GmbH mit einem Treuhändervertrag zur weiteren und zügi- gen Entwicklung der York- und Oxfordkaserne zu beauftragen. 3. Der Gesellschaftsvertrag der NRW-Urban Kommunale Entwicklung GmbH (s. Anlage 1) von der im Folgenden jeweils ein 1.000,00 Euro Anteil erworben werden soll, wird zur Kenntnis genom- men. 4. KonvOY GmbH 4.1. Die KonvOY GmbH tritt der NRW-Urban Kommunale Entwicklung GmbH mit einem Ge- schäftsanteil von 1.000,00 Euro als Gesellschafter bei. Als Vertreter in der Gesellschafterver- sammlung der NRW-Urban Kommunale Entwicklungsgesellschaft GmbH wird der jeweilige Geschäftsführer der KonvOY GmbH (z.Z. Herr Stadtkämmerer Reinkemeier) benannt. 4.2. Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der KonvOY GmbH wird ermächtigt, die notwendigen Beschlüsse zu fassen und Erklärungen abzugeben. Dezernat II 20.06.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Reinkemeier Telefon: 492-7020 Reinkemeier@stadt- muenster.de - 2 - V/0568/2018 4.3. Der Geschäftsführer der KonvOY GmbH wird ermächtigt, die Beschlussfassung der Gesell- schafterversammlung vorzubereiten, alle dazu notwendigen Beschlüsse zu fassen und Erklä- rungen abzugeben. 4.4. Die KonvOY GmbH wird beauftragt, zeitnah einen Treuhändervertrag mit der NRW Urban Kommunale Entwicklung GmbH auszuarbeiten und dem Rat der Stadt Münster zur Be- schlussfassung vorzulegen. 5. Stadt Münster 5.1. Die Stadt Münster tritt der NRW-Urban Kommunale Entwicklung GmbH mit einem Geschäfts- anteil von 1.000,00 Euro als Gesellschafter bei. Als Vertreter in der Gesellschafterversamm- lung der NRW-Urban Kommunale Entwicklungsgesellschaft GmbH wird für die Stadt Münster Herr Stadtbaurat Denstorff benannt. 5.2. Die Stadt Münster wird beauftragt, zeitnah einen Treuhändervertrag mit der NRW Urban Kommunale Entwicklung GmbH auszuarbeiten und dem Rat der Stadt Münster zur Be- schlussfassung vorzulegen. 6. Konzernvertrag : Die Stadt Münster wird beauftragt, den ursprünglich für diese Sitzung avisierten Konzernvertrag (Regelung der Aufgaben und Pflichten zwischen der Stadt Münster, der KonvOY GmbH und der Wohn- und Stadtbau GmbH) unter Maßgabe der Auswirkungen aus den o.g. Treuhänderverträgen (siehe Beschlusspunkte 4 u. 5) entsprechend anzupassen und ebenfalls zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen. II. Finanzielle Auswirkungen: Der Geschäftsanteil der KonvOY GmbH an der NRW Urban kann aus den vorhandenen Mitteln der Gesellschaft finanziert werden. Der Geschäftsanteil der Stadt Münster an der NRW Urban wird wie folgt finanziert: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush. -jahr Betrag (Euro) Bemerkung Produktgruppe 15 01 Anteile an Unternehmen Investitionsmaßnahme 1070 NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH Auszahlung 2018 1.000 Die zur Finanzierung des Erwerbs erforderlichen Ermächtigungen werden bei der o. g. Investitions - maßnahme außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt innerhalb der Produktgruppe 15 01 „Anteile an Unternehmen“ im Wege der flexiblen Haushaltsführung. Begründung: Zu 1) Mit der Beurkundung der Kaufverträge zur ehemaligen Oxford - und York-Kaserne sowie deren G e- nehmigung durch den Rat der Stadt Münster ist ein Meilenstein für die Entwicklung zweier neuer Stadtteile und die Schaffung von Wohnraum für bis zu 10.000 Menschen gelegt worden. Eine zügige Entwicklung der Flächen ist dabei jedoch nicht nur wohnungspolitisch geboten, sondern auch, um die von der BImA gewährten Kaufpreisabschläge für die Schaffung von öffentlich geförderten Wohnu n- gen und die Errichtung sozialer Infrastruktureinrichtungen nicht zu gefährden. - 3 - V/0568/2018 Die Vorbereitungen für die Entwicklung der Flächen sind sehr weit fortgeschritten, sodass im Herbst nach einer Genehmigung der Kaufverträge durch den Bund bereits die Satzungs - und auch scho n erste Baubeschlüsse gefasst werden können. Für die Umsetzung der beiden größten Stadtentwic k- lungsprojekte der jüngeren Stadtgeschichte sind hierbei erhebliche personelle und finanzielle Re s- sourcen notwendig. Diese müssen zügig bereitgestellt werden, um e inen verzögerungsfreien Projekt- ablauf zu gewährleisten. Zu 2) Die Strukturen der KonvOY GmbH sollten hierbei immer möglichst schlank gehalten werden (vgl. auch die Vorlagen V/0775/2016/1 und V/0899/2016/1), indem externe Dienstleister eingebunden wer- den. Hierbei bietet sich die NRW Urban Kommunale Entwicklung GmbH an, da diese als Landesen t- wicklungsgesellschaft insbesondere Kommunen die notwendigen Kapazitäten anbieten kann. Die NRW Urban Kommunale Entwicklung GmbH steht den Kommunen als „Entwicklungsgesellschaft auf Zeit“ zur Seite. Sie stellt ihre Expertise für die Entwicklung, Erschließung und Vermarktung der Bauflächen zur Verfügung und übernimmt das Projektmanagement und die Abrechnung des Proje k- tes. Die NRW Urban kann in diesem Zusammenhang sämtliche Aufgaben der Flächenentwicklung bis hin zur Bauherrenaufgabe bei der Errichtung von sozialen Infrastrukturen übernehmen. Hierbei sollen die bisherigen Planungsprozesse auf der Grundlage der dialogorientierten Bürgerbeteiligung kons e- quent weitergeführt und sowohl inhaltlich als auch in den entwickelten Qualitäten umgesetzt werden. Die KonvOY GmbH wird damit ohne den Aufbau einer eigenen umfänglichen Personalstruktur zügig in die Lage versetzt, den Konversionsprozess operativ umzusetzen. Durch eine Beteiligung an der NRW Urban wird diese inhouse -fähig im Rahmen des Vergaberechts, sodass eine schnelle Vergabe ohne weitere Ausschreibung an die NRW Urban rechtlich möglich ist . Die ausführliche rechtliche Stellungnahme einer Anwaltskanzlei aus November 2015 liegt der Verwal- tung vor. Das Beteiligungsverfahren ist bei der Bezirksregierung Münster als zuständiger Komm u- nalaufsicht bekannt, sodass ein schnelles Anzeigeverfahren möglich ist. Als Landesentwicklungsg e- sellschaft hat die NRW Urban zudem keine Verpf lichtung zur Gewinnerwirtschaftung, sondern ledi g- lich eine Verpflichtung zur Kostendeckung. Mit der NRW Urban würde ein entsprechender Treuhä n- dervertrag ausgearbeitet. Zu 3) Die Anlage gibt den Gesellschaftsvertrag wieder, wie er dem Konzern Stadt als Gr undlage für den Anteilserwerb übermittelt wurde. Von den Geschäftsanteilen sollen im Folgenden je 1 Anteil zu 1.000,00 € durch die KonvOY GmbH und die Stadt Münster erworben werden. Zu 4) Durch den Anteilserwerb an der NRW Urban Kommunale Entwicklung GmbH wird die KonvOY GmbH zur Gesellschafterin der NRW Urban. Durch die parallele Ausarbeitung des Treuhändervertrags wird die Auftraggeber-Auftragnehmer-Beziehung definiert. Zu 5) Auch die Stadt Münster erwirbt einen Anteil an der NRW Urban GmbH, damit auc h diese Aufträge im Rahmen einer Inhouse-Vergabe an NRW Urban erteilen kann. Die NRW Urban GmbH könnte im Auf- trag der Stadt Münster den Bau der sozialen Infrastruktureinrichtungen (Schulbau, Bürgerzentrum etc.) übernehmen, um auch in diesem Feld die Umsetzungskapazitäten zu erhöhen. Zu 6) Die Stadt Münster, die KonvOY GmbH und die Wohn+Stadtbau GmbH arbeiten derzeit den Konzer n- vertrag aus, der die Aufgaben sowie die Rechte und Pflichten im Rahmen der Entwicklung der Ko n- versionsflächen innerhalb des Konzern s Stadt Münster regelt. Die Ausarbeitung der Treuhänderve r- träge mit der NRW Urban GmbH gemäß Beschlusspunkt 4 und 5 hätte Auswirkungen auf diesen Konzernvertrag, sodass dieser entsprechend anzupassen ist. Daher wird der Konzernvertrag noch nicht in dieser Beratungskette, sondern parallel zu den Treuhänderverträgen zur Beschlussfassung vorgelegt werden. - 4 - V/0568/2018 Die Strukturen der Zusammenarbeit im Sinne einer operativen und strategischen Steuerung des Kon- versionsprozesses werden im Nachgang zu dieser Vorlage definiert und sollen im Rahmen des Tre u- handvertrages verankert werden. Ebenso wird die Verwaltung ein Vorschlag für die politische Steu e- rung des Konversionsprozesses erarbeiten und den Gremien zum Beschluss vorlegen. Lewe Oberbürgermeister Anlagen: Gesellschaftsvertrag mit der NRW.URBAN-Baulandentwicklung für Kommunen
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0568/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.06.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37