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V/0568/2018

Konversionsflächen der York- und Oxfordkaserne

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2017_11_15 Ges. Vertrag NRW Urban

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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2017_11_15 Ges. Vertrag NRW Urban

30633 Zeichen

Nummer 474 der Urkundenrolle für 2017 (IV )

Verhandelt

zu Dortmund am 15. November 2017

Vor mir, dem unterzeichneten Notar

Hans-Joachim Unverfehrt

in Dortmund

erschien heute:

Herr Ludger Kloidt, geboren am 29.09.1960,

wohnhaft: Deußstraße 6, 47803 Krefeld

handelnd als gemeinsam vertretungsberechtigter und von der Beschränkung der Mehrfach-
vertretung des & 181 BGB (2. Alt.) befreiter Geschäftsführer für die NRW.URBAN Service
GmbH, geschäftsansässig: Karl-Harr-Str. 5, 44263 Dortmund -eingetragen beim Amtsgericht
Dortmund unter HR B 21983- und gleichzeitig als vollmachtloser Vertreter

für den einzelvertretungsberechtigten und von der Beschränkung der Mehrfachvertretung
des 8 181 BGB (2. Alt.) befreiten Geschäftsführer dieser Gesellschaft Herrn Franz Meiers,
geboren am 18.08.1956, geschäftsansässig Fritz-Vomfelde-Str. 10, 40547 Düsseldorf

Diese Urkunde wird erst mit Zugang der Genehmigungserklärung des vollmachtlos Vertrete-
nen bei dem beurkundenden Notar wirksam.

D32/D31947

Der Erschienene wies sich aus durch Vorlage seines gültigen mit Lichtbild versehenen Bun-
despersonalausweises.

Der Notar weist darauf hin, dass er nicht beurkunden darf, wenn er oder einer seiner Sozie-
tätspartner in dieser Angelegenheit außerhalb seiner Amtstätigkeit bereits tätig war oder ist.
Der Erschienene erklärte auf Befragen, dass dies nicht der Fall ist.

Der Erschienene — handelnd wie vorstehend angegeben - erklärte:

Gesellschaftsverhältnisse

Die NRW.URBAN Service GmbH ist die alleinige Gesellschafterin der Firma

NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH

- HRB 79640 AG Düsseldorf -

mit den Geschäftsanteilen Nr. 1-100.000 von je 1,00 €, insgesamt in Höhe von 100.000,00 €

Die Geschäftsanteile sind in voller Höhe eingezahlt.

Gesellschafterbeschlüsse

Unter Verzicht auf alle Form- und Fristerfordernisse nach Gesetz und Satzung wird nunmehr

eine Gesellschafterversammlung der Firma

NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH

einberufen und einstimmig folgendes beschlossen:

D32/D31947

Der Gegenstand des Unternehmens und dementsprechend $ 2 Ziffern 1 und 2 des Gesell-
schaftsvertrages werden wie folgt geändert:

„8 2 Gegenstand des Unternehmens

1. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber den
nordrhein-westfälischen Kommunen und kommunal nahestehenden Dritten, wie bei-
spielsweise kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaften und Stadtentwicklungsge-
sellschaften, in Zusammenhang mit der Baulandentwicklung sowie der Wahrnehmung
von städtebaulichen Aufgaben, Maßnahmen der Stadtentwicklung und Strukturpolitik,
Aufbereitung, Erschließung und Verwertung von Baulandflächen sowie verwandten Ge-
schäften.

2. Die Gesellschaft verfolgt diesen Zweck durch:

a) Entwicklung von Konzepten und Erarbeitung von Plänen für Projekte der Stadt- und
Standortentwicklung und Begleitung und Umsetzung solcher Projekte,

b) Ankauf, Bewirtschaftung, Entwicklung und Veräußerung von bebauten und unbebauten
Grundstücken im eigenen Vermögen oder auf Rechnung Dritter,

c) Ingenieurdienstleistungen aus allen Bereichen wie beispielsweise Städtebau, Hochbau,
Landschaftsplanung, Tief- und Ingenieurbau,

d) projektbezogene kaufmännische Dienstleistungen wie beispielsweise Finanz- und För-
derberatung, Beschaffung und Weitergabe von Finanzierungs- und Fördermitteln, Ent-
wicklung und Fortschreibung von Business- oder Wirtschaftsplänen, Mittelbewirtschaf-
tung, projektbezogene Buchhaltung, Liquiditäts- und Projektcontrolling, Abrechnung
von Maßnahmen und Rechnungsprüfung,

e) sonstige Geschäfte und Handlungen, die dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet
sind.“

Die Ziffern 3 und 4 des Gesellschaftsvertrages bleiben unverändert.

Kosten und Abschriften
Die Kosten dieser Verhandlung und ihrer Durchführung trägt die Gesellschaft.
Von dieser Urkunde erhalten
beglaubigte Abschriften:
- Vertragsbeteiligte (jeweils 1)

- Gesellschaft (1)

elektronisch beglaubigte Abschrift
- Handelsregister

D32/D31947

Das Protokoll wurde dem Erschienenen durch den Notar vorgelesen, von ihm genehmigt und
eigenhändig, wie folgt, unterschrieben:

gez. Ludger Kloidt
gez. Unverfehrt, Notar

D32/D31947

GSenehmigunaserklärung

Alle abgegebenen Erklärungen

des Herrn Ludger Kloidt, geb. am 29.09.1960
wohnhaft: Deußstraße 6, 47803 Krefeld

in der Urkunde des Notars Hans-Joachim Unverfehrt mit dem Amtssitz in Dortmund vom 15.11.2017
- Urkundenrolle Nr. 474/2017 (IV) -

werden hiermit vorbehaltlos genehmigt.
Der Inhalt der Urkunde ist bekannt.

H

A
Der n/a dieser Erklärung beträgt gem.$ 98 GNotKG 15.000,00

ember 3017
7

}

Aachen, un,

Franz Meiets 7

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>

®--—-

Ä\

Urkundenrolle-Nummer er /2017(1V)

Amtsgericht Düsseldorf
- Handelsregister -

Düsseldorf

Zum Handelsregister
B 79640

überreichen wir als gemeinsam vertretungsberechtigte Geschäftsführer namens der
Firma

NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH

1. Gesellschafterbeschluss vom 15.11.2017 -UR.-Nr. 7% 2017 (IV) des Notars
Hans-Joachim Unverfehrt in Dortmund-

2. Satzung der Gesellschaft in ihrer neuesten Fassung mit Notarvermerk

und melden Folgendes zur Eintragung in das Handelsregister an:

Der Gegenstand des Unternehmens und dementsprechend $ 2 Ziffern 1 und 2 des Ge-
sellschaftsvertrages wurde geändert.

Durchführungsvollmacht

Der Notar Hans-Joachim Unverfehrt bzw. dessen Vertreter im Amt sind ermächtigt, alle
zur Durchführung und zum Vollzug der Handelsregisteranmeldung erforderlichen oder
sachdienlichen Erklärungen und Änderungen sowie Ergänzungen der Anmeldung vor-
zunehmen. j

D32/D31948

Die inländische Geschäftsanschrift der Gesellschaft lautet weiterhin: Fritz-Vomfelde-Str.
10, 40547 Düsseldorf

Dortmund, den 15.11.2017

Ludger Kloidt

Franz Meiers

mtssitz in Dortmund geleistete Namensunterschrift von
\
|Herm Ludger Kloidt, geboren am 29.09.1960,

'

Iohnhaft Deußstraße 6, 47803 Krefeld
R
beakf
N

Der Ellchienene wies sich aus durch Vorlage seines gültigen mit Lichtbild versehenen
Bunde};personalausweises.

Me vor mir, dem unterzeichneten Notar Hans-Joachim Unverfehrt mit dem

bige ich hiermit.

Der Nolh weist darauf hin, dass er nicht beurkunden darf, wenn er oder einer seiner
Sozietätshartner in dieser Angelegenheit außerhalb des Beurkundungsauftrages bereits tätig
war oderyit. Der Erschienene erklärte auf Befragen, dass dies nicht der Fall ist.

Die vorsteflend unterschriebene Anmeldung habe ich nach $ 378 Abs. 3 Satz 1 FamFG auf
Eintragundhfähigkei geprüft.
t)

Dortmund, % 15.11.2017
Urkundenr he-Nummer 475/2017 (IV)

mn
Hans-Joachim Unverfeh

Notar

/
/
/
r

A al
7

5 UR-Nr. 1130 12017 M

Ich beglaubige die Echtheit der vorseitigen vor mir vollzogenen Unterschrift von

Ar Herrn Franz Wilhelm Meiers,
4 IN geboren am 18. August 1956,
N wohnhaft in 52066 Aachen, Von-Görschen-Straße 26,
IN dem Notar von Person bekannt.
x
Aachan.den 22. November 2017
N

en \
Notar

INN
\ N

4

P:\p32texte\doc\2017117321007\ent750_0.d0c17-11-1717-11-22rw

Gesellschaftsvertrag
der _
NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH

Präambel:

Entsprechend der landes- und kommunalpolitischen Zielvorgaben ist eine Stärkung
der wohnungs- und baupolitischen Situation in Nordrhein-Westfalen unerlässlich.
Aufgrund der hohen Anforderungen sowie der angespannten finanziellen und perso-
nellen Kapazitäten der nordrhein-westfälischen Kommunen beabsichtigt das Land
NRW, die nordrhein-westfälischen Kommunen insbesondere bei der Entwicklung von
Bauland zu unterstützen. Diese Unterstützung soll mit Hilfe der NRW.URBAN Kom-
munale Entwicklung GmbH erfolgen. Um die beschleunigte Baulandentwicklung so-
wie eine enge Kooperation der Kommunen und Landespolitik insbesondere im Hin-
blick auf wohnungs- und stadtentwicklungspolitische Maßnahmen zu gewährleisten,
gründet die NRW.URBAN Service GmbH eine Gesellschaft, die NRW.URBAN Kom-
munale Entwicklung GmbH. Alle interessierten nordrhein-westfälischen Kommunen
sind eingeladen, sich an dieser Gesellschaft zu beteiligen.

81 Firma und Sitz

1. Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und führt die
Firma

NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH.
2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Düsseldorf. |

$2 Gegenstand des Unternehmens

1. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber den

nordrhein-westfälischen Kommunen und kommunal nahestehenden Dritten,
beispielsweise kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaften

Stadtentwicklungsgesellschaften, in Zusammenhang mit der Baulandentwicklung sowie
der Wahrnehmung von städtebaulichen Aufgaben, Maßnahmen der Stadtentwicklung und
Strukturpolitik, Aufbereitung, Erschließung und Verwertung von Baulandflächen sowie

verwandten Geschäften.
2. Die Gesellschaft verfolgt diesen Zweck durch:

a) Entwicklung von Konzepten und Erarbeitung von Plänen für Projekte der Stadt- und

Standortentwicklung und Begleitung und Umsetzung solcher Projekte,

b) Ankauf, Bewirtschaftung, Entwicklung und Veräußerung von bebauten und unbebauten

Grundstücken im eigenen Vermögen oder auf Rechnung Dritter,

c) Ingenieurdienstleistungen aus allen Bereichen wie beispielsweise Städtebau, Hochbau,

Landschaftsplanung, Tief- und Ingenieurbau,

83

d) projektbezogene kaufmännische Dienstleistungen wie beispielsweise Finanz- und
Förderberatung, Beschaffung und Weitergabe von Finanzierungs- und Fördermitteln,
Entwicklung und Fortschreibung von Business- oder Wirtschaftsplänen,
Mittelbewirtschaftung, projektbezogene Buchhaltung, Liquiditäts- und
Projektcontrolling, Abrechnung von Maßnahmen und Rechnungsprüfung,

e) sonstige Geschäfte und Handlungen, die dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet
sind. =

Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und Maßnahmen zu
treffen, die dem vorstehenden Geschäftszweck dienlich und förderlich sind.
Zur Erledigung der unter & 2 Abs. 1 und 2 genannten Maßnahmen -— auch in
Teilen - kann sich die Gesellschaft Dritter bedienen oder diese beauftragen.

Grundsätze

Die Geschäfte der Gesellschaft sind nach kaufmännischen und privatwirtschaftlichen
Grundsätzen zu führen. Die Kosten des Betriebes und der Geschäftsführung müssen
sich in angemessenen Grenzen halten. Die Gesellschaft darf ihren Organen oder
Dritten keine Vergünstigungen oder Entschädigungen zuwenden, die über die in ver-
gleichbaren öffentlichen Betrieben üblichen Beträge hinausgehen.

84

Verpflichtung zur Anwendung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW

Die Gesellschaft verpflichtet sich, die Vorschriften des Gesetzes zur Gleichstellung
von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen anzuwenden.

85

Verpflichtung zur Anwendung des Public Corporate Governance Kodex

Der Public Corporate Governance Kodex des Landes Nordrhein-Westfalen in seiner
jeweils aktuellen Fassung ist zu beachten. Die Geschäftsführung und die Gesell-
schafterversammlung haben jährlich zu erklären, dass den Empfehlungen des Kodex
entsprochen wurde und werde. Wenn von den Empfehlungen abgewichen wird, ist
dies nachvollziehbar zu begründen. Die Erklärung ist als Teil des Corporate Gover-
nance Berichtes zu veröffentlichen.

$6
1.
2.
3

57

Beginn, Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr .

Die Gesellschaft entsteht mit der Eintragung ins Handelsregister.
Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Stammkapital

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 100.000 (in Worten: Hundert-
tausend Euro). Es ist eingeteilt in 100.000 Geschäftsanteile mit einem Nenn-
betrag von je einem Euro.

Die NRW.URBAN Service GmbH; Dortmund, übernimmt sämtliche dieser Ge-
schäftsanteile.
Die NRW.URBAN "Service GmbH ist jederzeit berechtigt, Anteile der ”
NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH an nordrhein-westfälische
Kommunen oder kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften oder Stadt-

2

entwicklungsgesellschaften zu übertragen, ohne dass sie’ hierzu einer Zu-
stimmung oder eines Gesellschafterbeschlusses der NRW.URBAN Kommuna-
le.Entwicklung GmbH bedarf. Gleiches gilt für die Rückübertragung solcher
Anteile an die NRW.URBAN Service GmbH. .

4. Die Einlage ist sofort und in voller Höhe zur Zahlung fällig. Die Stammeinlagen
werden in bar erbracht.

‘5. Die NRW.URBAN Service GmbH muss jederzeit mindestens 51 % des

f Stammkapitals und die Mehrheit der Stimmrechte halten. Jede Verfügung über

Geschäftsanteile bedarf der Zustimmung der NRW Urban Service GmbH.

6. _ Aufdie Zustimmung besteht kein Anspruch.

$8 Einziehung von Geschäftsanteilen

1. Die Einziehung von Geschäftsanteilen ist zulässig. Sie wird mit Zugang des
Einziehungsbeschlusses an den betreffenden Gesellschafter wirksam.

14 2. Die Einziehung des Geschäftsanteils eines Gesellschafters ist ohne dessen
Zustimmung aus wichtigem Grund zulässig und erfolgt ohne Zahlung einer Ab-
findung. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn der Gesellschafter Auflö-
sungsklage erhebt oder seine Mitgliedschaft in der Gesellschaft kündigt.

3. Die Einziehung wird durch die Geschäftsführung erklärt. Sie bedarf eines Ge-
sellschafterbeschlusses, der mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen
Stimmen gefasst wird. Dem betroffenen Gesellschafter steht bei der Be-
schlussfassung über die Einziehung kein Stimmrecht zu.

$9 Organe der Gesellschaft

Die Organe der Gesellschaft sind:
a) die Gesellschafterversammlung,
b) die Geschäftsführung.

810 Zusammensetzung und Einberufung der Gesellschafterversammlung

1. Die Gesellschafter üben ihre Rechte in den Angelegenheiten der Gesellschaft
in der Gesellschafterversammlung durch Beschlussfassung aus.

2. Die Gesellschafter entsenden je einen Vertreter in die Gesellschäfterver-
sammlung. Die Vertreter von Gemeinden/Kreisen, welche an der Gesellschaft
unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, haben die Interessen der Gemein-
de/des Kreises zu verfolgen. Sie übernehmen Sitz und Stimme des Gesell-
schafters, an dem die Gemeinde/der Kreis unmittelbar oder mittelbar beteiligt
ist. Sie sind an die Beschlüsse des Rates/Kreistages und seiner Ausschüsse
gebunden. Die vom Rat/Kreistag bestellten Vertreter haben ihr Amt auf Be-
schluss des Rates/Kreistages jederzeit niederzulegen. Die Vertreter von Ge-
meinde/Kreis haben den Rat/Kreistag über alle Angelegenheiten von beson-
derer Bedeutung frühzeitig zu unterrichten. Die Unterrichtspflicht besteht nur,
soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist,

3. Gesellschafterversammlungen werden durch die Geschäftsführung einberu-'
fen.

4. Jährlich finden mindestens zwei Gesellschafterversammlungen statt.

5. Die ordentliche Gesellschafterversammlung, die über die Feststellung des
Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung beschließt, hat spätes-

3

$11

tens.bis zum Ablauf der ersten sechs Monate des dem Abschlussstichtag fol-
genden ‚Geschäftsjahres stattzufinden. Hierzu sind durch die Geschäftsfüh-

‘rung der Jahresabschluss sowie ein Lagebericht vorzulegen.
‚Die: Gesellschafterversammlung ist einzuberufen, wenn Gesellschafter, die '

alleine: oder zusammen mindestens 10 % des Stammkapitals besitzen, dies
verlangen. Das Recht der Geschäftsführer oder Gesellschafter zur Einberu-
fung einer Gesellschafterversammlung in den gesetzlich vorgesehenen Fällen
bleibt-dadurch unberührt.

Die Einberufung erfolgt durch Brief an jeden Gesellschafter unter Angabe von
Ort, Tag, Zeit und Tagesordnung mit einer Frist von mindestens 14 Werkta-
gen. Der Lauf der Frist beginnt mit dem der Aufgabe zur Post folgenden Tag.
Der Tag der Versammlung wird bei der Berechnung der Frist nicht mitgezählt.
In dringenden Fällen ist die Einberufung ohne Einhaltung der Ladungsfrist per
Fax zulässig. Sind sämtliche Gesellschafter anwesend oder vertreten und mit
der Beschlussfassung einverstanden, so können Beschlüsse auch dann ge-
fasst werden, wenn die für die Einberufung und Ankündigung geltenden ge-
setzlichen oder geselischaftsvertraglichen Vorschriften nicht eingehalten wor-
den sind. .
Gesellschafterversammlungen finden in der Regel am Sitz der Gesellschaft
statt.

Beschlussfassung und Beschlussfähigkeit der Versammlung, Vorsitz

Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn die Hälfte des
Stammkapitals vertreten ist. Ist eine Gesellschafterversammlung nicht be-
schlussfähig, ist unter Beachtung von 8 10 Abs. 7 unverzüglich eine neue Ge-
sellschafterversammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen. Diese ist
ohne Rücksicht auf das vertretene Stammkapital und die Zahl der anwesen-
den Gesellschafter beschlussfähig, soweit hierauf in der Einberufung hinge-
wiesen wird.

Die Gesellschafter fassen ihre Beschlüsse grundsätzlich in der Gesellschaf-
terversammlung.. Gesellschafterbeschlüsse können auch außerhalb einer Ge-
sellschafterversammlung schriftlich auch in Form von E-Mail und Telefax ge-
fasst werden, wenn mindestens 50% der Gesellschafter ausdrücklich damit
einverstanden sind.

Die Gesellschafterversammlung leitet der von der Geseilschafterversammlung
gewählte Versammlungsleiter. Der Versammlungsleiter ernennt Protokollfüh-
rer.

Über die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung wird ein Protokoll ge-
führt, das von der für den Vorsitz bestimmten Person und der Protokoll füh-
renden Person unterzeichnet wird.

Beschlüsse werden, soweit nicht in diesem Vertrag anders vereinbart oder
gesetzlich vorgeschrieben, mehrheitlich gemäß & 12 Abs. 2 von den anwe-
senden bzw. vertretenen Gesellschaftern gefasst. Bei Stimmengleichheit ist
der Antrag abgelehnt. "
In der Gesellschafterversammlung gewährt je ein Euro eines Geschäftsanteils
eine Stimme. Das Stimmrecht kann durch einen mit schriftlicher Vollmacht
versehenen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die dem einzelnen Gesell-
schafter zustehenden Stimmen können nur einheitlich abgegeben werden.

en

Beschlüsse können nur über Gegenstände der Tagesordnung gefasst werden.

.„...„Nachträglich können Anträge auf Beschlussfassung, soweit sie zur Zuständig-
„keit der ‚Gesellschafterversammlung gehören, aufgenommen werden, wenn

812

“ ‚die Gesellschafterversammlung beschlussfähig ist und die Mehrheit der anwe-
senden Gesellschafter der Änderung der Tagesordnung zustimmt.

Ist.die Versammlung nicht ordnungsgemäß einberufen, so können Beschlüsse
Nur gefasst werden, wenn sämtliche Gesellschafter anwesend und mit der Be-
schlussfassung einverstanden sind.

Aufgaben der Gesellschafterversammlung

Die Gesellschafterversammlung beschließt in den ihr gesetzlich und durch

Gesellschaftsvertrag zugewiesenen Fällen;

Sie beschließt insbesondere über

a) die Feststellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrech-
nung, Anhang),

b) die Verwendung des Bilanzgewinns,

c) den Ausgleich des Bilanzverlustes,

d) die Vorabausschüttung,

e) die Zuführung zu und die Verwendung von Rücklagen,

f) die Wahl des Abschlussprüfers,

9) Wirtschaftspläne,

h) die Entlastung der Geschäftsführung,

i) Inkrafttreten und Änderungen der Geschäftsordnung für die Geschäftsfüh-
rung,

) die Bestellung, die Anstellbedingungen und den Widerruf der Bestellung
von Personen der Geschäftsführung, \

k) personal- und tarifrechtliche Maßnahmen nach Maßgabe der Geschäfts-
ordnung für die Geschäftsführung,

l) den Abschluss von Geschäften mit Personen der Geschäftsführung gemäß
$ 13 Abs. 6,

mit Personen der Geschäftsführung,

n) die Erhöhung des Stammkapitals,

0) die Änderung des Gesellschaftsvertrages,

p) die Verschmelzung, Vermögensübertragung oder Umwandlung der Gesell-
schaft,

q) die Auflösung der Gesellschaft und die Wahl der Liquidatoren,

r) alle Geschäfte, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesell-
schaft hinausgehen,

s) alle Geschäfte, welche die Gesellschafterversammlung durch Gesellschaf-
terbeschlüsse für zustimmungsbedürftig erklärt,

t) die Wahl des Versammlunggsleiters gemäß 8 11 Abs. 3,

u) Aufnahme und Gewährung von Krediten, Übernahme von Bürgschaften,

Bestellung sonstiger Sicherheiten, soweit nicht bereits eine Feststellung im

Wirtschaftsplan erfölgt ist,.

über sonstige in diesem Vertrag oder kraft Gesetz der Gesellschafterver-

sammlung zugewiesenen Aufgaben.

V

=

5

: Gesellschafterbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der bei der Be-
. schlussfassung abgegebenen Stimmen gefasst, soweit zwingende Gesetzes-
vorschriften ‚oder dieser Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorschreiben.
Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen.

$ 13 Geschäftsführung
1. Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführung vertreten. Sie soll aus min-
destens zwei Personen bestehen, die von der Gesellschafterversammlung

2. Die Geschäftsführer werden auf die Dauer von höchstens fünf Jahren bestellt.
Im Falle der erstmaligen Bestellung soll. die Bestelldauer auf drei Jahre be-
schränkt sein. Wiederhoite Bestellung ist zulässig. Die Bestellung kann vorzei-
tig nur aus wichtigem Grunde widerrufen werden, wobei $ 84 Abs. 3 AktG ent-
sprechend anzuwenden ist.

3. Die Gesellschafterversammlung kann Mitglieder der Geschäftsführung auch
vorläufig ihres Amtes entheben. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit. Für die
Dauer der vorläufigen Amtsenthebung von Mitgliedern der Geschäftsführung
hat die Gesellschafterversammlung die Fortführung der Geschäfte sicherzu-
stellen.

4. Anstellungsverträge mit Mitgliedern der Geschäftsführung werden auf die
Dauer von höchstens fünf Jahren abgeschlossen.

5. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, die Geschäfte der Gesellschaft in Über-
einstimmung mit dem Gesetz, diesem Gesellschaftsvertrag, dem Wirtschafts-
plan sowie den sonstigen Beschlüssen der Gesellschafterversammlung zu
führen.

‘6. Mit Mitgliedern der Geschäftsführung dürfen Geschäfte nur abgeschlossen
werden, wenn die Gesellschafterversammlung vorher zugestimmt hat. Kein
Mitglied der Geschäftsführung oder Prokurist darf im Geschäftszweig der Ge-
sellschaft für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte tätigen, wenn nicht die
Gesellschafterversammlung in jedem Einzelfall die Einwilligung erteilt hat.

7. Die Geschäftsleitung hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen und wirkt auch auf deren
Beachtung durch die Konzernunternehmen hin (Compliance).

8. Die Geschäftsleitung sorgt für ein angemessenes Risikomanagement und Ri-
sikocontrolling im Unternehmen

$14 Sorgfaltspflicht, Obliegenheitsverletzungen
Die Mitglieder der Geschäftsführung haben die Sorgfalt einer ordentlichen Geschäfts-

leitung anzuwenden. Sie sind der Gesellschaft zum Ersatz des entstehenden Scha-
dens verpflichtet, wenn sie ihre Obliegenheiten verletzen.

Zustimmungspflichtige Geschäfte

‘Die Geschäftsführung bedarf zum Abschluss von Geschäften, die über den

Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes hinausgehen, der Zustimmung

der Gesellschafterversammlung. Die Zustimmung ist insbesondere in folgen-

den Angelegenheiten erforderlich: .

a) Eintritt in Wirtschaftsverbände, Bildung und Lösung von Interessengemein-
schaften, Beitritt zu Arbeitgebervereinigungen sowie Austritt aus diesen,

b) Aufnahme von Krediten, Abgabe von Patronats-, Bürgschafts- und ähnli-
chen Erklärungen, Abschluss von Gewährleistungs- oder ähnlichen Zwe-
cken dienenden Verträgen, soweit sie nicht Verbindlichkeiten aus dem
Grundstücks- oder Treuhandgeschäft betreffen,

c) Eingehen von Wechselverbindlichkeiten über einen Gesamtbetrag’ von
2.500,00 € hinaus,

d) Gewährung von Krediten an Dritte, sofern diese einen Nominalbetrag von

10.000,00 € übersteigen; die diesbezüglichen Regelungen der Geschäfts-

ordnung bleiben davon unberührt,

Einleitung, Führung und Beendigung von Rechtsstreitigkeiten von grund-

sätzlicher Bedeutung, "

f} Anstellung, Entlohnung, Altersvorsorge und Entlassung von Angestellten,
Entfristungen bei Anstellungsverhältnissen, Verlängerungen von Befristun-
gen und Aufstockung von Teilzeitverträgen, soweit kein rechtlicher An-
spruch auf Aufstockung besteht,

9) Abschluss, Aufhebung und Änderung von Tarifverträgen und Betriebsver-
einbarungen. j

2. Die Gesellschafterversammlung kann durch Beschluss weitere Geschäfte von

ihrer Zustimmung abhängig machen.

=

e

—

$16 Wirtschaftsplan

Die Geschäftsführung hat nach Maßgabe der Geschäftsordnung für die Geschäfts-
führung drei Monate vor Ende des laufenden Geschäftsjahres den Wirtschaftsplan für
das kommende Geschäftsjahr aufzustellen und die mittelfristige Wirtschaftsplanung

- fortzuschreiben sowie diese unverzüglich der Gesellschafterversammlung zur Zu-
stimmung vorzulegen. .

817 Jahresabschluss, Lagebericht, Prüfung und Offenlegung

1. Jahresabschluss und Lagebericht sind von der Geschäftsführung innerhalb
von drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres entsprechend den für gro-
ße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Han-
delsgesetzbuches aufzustellen und dem Abschlussprüfer vorzulegen.

2. Im Lagebericht oder im Zusammenhang damit ist zur Einhaltung der öffentli-
chen Zwecksetzung und zur.Zweckerreichung Stellung zu nehmen.

3. Jahresabschluss und Lagebericht sind entsprechend den Vorschriften des
Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften zu
prüfen. Die Prüfung umfasst auch die Prüfungsgegenstände sowie die Be-
fichterstattung gem. & 53 HGrG. Der Prüfungsbericht ist den Gesellschaftern
unverzüglich nach Eingang vorzulegen.

819

s:folgenden Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses
d.über die Ergebnisverwendung zu beschließen.

-Der. Jahresabschluss ist nach den Vorschriften der 88 325 ff. HGB offen zu
Jegen.

Dem Landesrechnungshof sowie den Rechnungsprüfungsstellen der beteilig-
ten kommunalen Gesellschafter werden die Befugnisse aus den 88 53 und 54
:HGrG eingeräumt.

'Es wird nach den Wirtschaftsgrundsätzen gemäß 8 109 GO NRW verfahren.

"Rücklagen, Gewinnverwendung und Verlustdeckung

.Zur-Sicherung und Erfüllung des. Gesellschaftszweckes ist aus dem Jahres-

überschuss abzüglich eines Verlustvortrages eine Rücklage zu bilden. Dieser
Rücklage ist vom Jahresüberschuss mindestens der zehnte Teil zuzuführen,
bis die Rücklage die Hälfte des Stammkapitals erreicht oder wieder erreicht.
Diese satzungsmäßige Rücklage darf nur zum Ausgleich eines sich aus der
Bilanz ergebenden Verlustes oder Verlustvortrages verwendet werden.

Der Bilanzgewinn kann zur Bildung von anderen Gewinnrücklagen verwandt
oder auf neue Rechnung vorgetragen werden. Der zu verteilende Gewinnan-
teil soll so bemessen sein, dass die Gesellschaft im Rahmen des Gesell-
schaftszweckes ihre Aufgaben dauerhaft erfüllen kann. Insbesondere ist über
& 18 hinaus eine ausreichende Rücklagenbildung anzustreben

Für die Dauer der Mitgliedschaft der NRW.URBAN Service GmbH, Dortmund
bedarf ein Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und die
Verwendung des Gewinns stets der Zustimmung des Gesellschafters
NRW.URBAN Service GmbH. j

Ein etwaiger Gewinn steht für die Dauer seiner Mitgliedschaft und unabhängig
von der Höhe seiner Beteiligung ausschließlich dem Gesellschafter
NRW.URBAN Service GmbH, Dortmund zu. Die Geschäftsanteile der übrigen

'Gesellschafter nehmen am Gewinn nicht teil. Eine Änderung dieser Gewinn-

verteilung bedarf der Zustimmung der NRW.URBAN Service GmbH, Dort-
mund.

Kündigung, Auflösung

Jeder kommunale Gesellschafter kann die Mitgliedschaft in der Gesellschaft
mit einer Frist von zwölf Monaten zum Ende eines jeden Geschäftsjahres kün-
digen, frühestens jedoch nach Beendigung von Baulandentwicklungs-, Dienst-
leistungs- oder sonstiger Leistungsverträge des kündigenden Geseilschafters
mit der Gesellschaft. Eine frühere Kündigung ist nur möglich, wenn die Gesell-
schafterversammlung mit Mehrheit zustimmt. Die Kündigung ist schriftlich ge-
genüber dem Gesellschafter NRW.URBAN Service GmbH zu erklären.

Die Kündigung eines Gesellschafters hat nur sein Ausscheiden zur Folge. Die
übrigen Gesellschafter führen die Gesellschaft fort. Die NRW.URBAN Service
GmbH kann den Geschäftsanteil des kündigenden Gesellschafters zum Ende
des Geschäftsjahres übernehmen, mit dessen Ablauf die Kündigung wirksam

Die Gesellschafter haben spätestens bis zum Ablauf der ersten sechs Monate

‘

er; ausscheidende Gesellschafter erhält eine Abfindung in Höhe des
etrags seiner Geschäftsanteile.
Äuflösung der Gesellschaft erfolgt durch Beschluss.der Gesellschafterver-
Miung. Im Übrigen sind die Bestimmungen des GmbHG maßgebend. Be-
tlüsse über die Verwendung des Vermögens dürfen erst nach der Einwilli-
ng des Finanzamtes ausgeführt werden.
Dievorstehenden Regelungen zur Kündigung und Übertragung von Gesell-
»schaftsanteilen sind nur zulässig, soweit & 7 Abs. 5 jederzeit sichergestellt ist.
Die Vorschriften der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zur
" Beteiligung des Rates/Kreistages im Sinne von $ 108 Abs. 5 und $ 113 GO
sowie die Regelungen zum Anzeigeverfahren gem. 8 115 GO sind hierbei von
den kommunalen Gesellschaftern zu beachten.

ekanntmachungen

‚Entsprechend $$ 65, 65 a der Landeshaushaltsordnung des Landes Nord- -
thein-Westfalen wird die Gesellschaft ihren Jahresabschluss sowie die Bezü-
ge der Mitglieder der Geschäftsführung veröffentlichen.

». Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesan-

zeiger.
'$21 : Sonstige Bestimmungen

Die Gesellschaft gibt auf Verlangen der kommunalen Gesellschafter Auskunft und
Nachweise, soweit diese für die Aufstellung des Gesamtabschlusses der einzelnen

. kommunalen Gesellschafter erforderlich sind.
N

822 Kosten

Die Kosten der Gründung der Gesellschaft bei Notar und Gericht und. die Kosten
aufgrund von Änderungen des Gesellschaftsvertrages übernimmt die Gesellschaft

bis zur Höhe von 5.000 €,

823 Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechts-
wirksamkeit der notariellen Form.

2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein
oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch
nicht berührt. Die Gesellschafter werden in diesem Fall die unwirksame oder
undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Rege-
lung ersetzen, durch die der mit der unwirksamen oder undurchführbaren Be-
stimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck so weit wie möglich erreicht
wird. Entsprechendes gilt im Fall von Lücken dieses Vertrages.

824 Gerigfhitsstand
Gerichtsstäfid für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Gesellschaft.

Hiermit bescheinige ich als Notar gem. $ 54 GmbHG, dass die geänderten Bestimmungen
des vorstehenden Gesellschaftsvertrages mit dem in meiner Urkunde vom 15.11.2017
-UR.-Nr. 474 /2017 (IV) des Notars Hans-Joachim Unverfehrt in Dortmund- gefassten
Beschluss über die Anderung des Gesellschaftsvertrages und die unveränderten Bestim-
mungen mit dem zuletzt zum Handelsregister eingereichten Wortlaut des Gesellschaftsver-
trages übereinstimmen.

Dortmund, den 15.11.2017

(L.S.) Unverfehrt

Hans-Joachim Unverfehrt
Notar

Anlage A

1312 Zeichen

Anlage A zur V/0568/2018 
Kurzüberblick 
Die Verwaltung schlägt mit dieser Vorlage vor, dass sich die Stadt und die KonvOY GmbH an der NRW 
Urban Kommunale Entwicklung GmbH beteiligen, um die Möglichkeit zu eröffnen, deren Leistungen bei der 
Entwicklung der Konversionsflächen der York- und der Oxford-Kaserne in Anspruch zu nehmen. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Entwicklung der Konversionsflächen dient der Versorgung der Bevölkerung mit zusätzlichem Woh n-
raum. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein x  
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja  Nein x teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein x  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Die Vorlage beruht auf den weiteren Umsetzungserfordernissen aus dem Ankauf der Konversionsflächen.  
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Indirekt ist das Thema der Demografie betroffen. Die Entwicklung der Konversionsflächen dient der Scha f-
fung von Wohnraum, um der wachsenden Stadt zu begegnen.

Beschlussvorlage

8839 Zeichen

V/0568/2018 
V/0568/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Konversionsflächen der York- und Oxfordkaserne 
hier: Kooperative Baulandentwicklung mit der NRW-Urban Kommunale Entwicklung GmbH (NU 
KE) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   04.07.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zügig die Kapazitäten geschaffen und die Ressourcen bereit 
gestellt werden müssen, um die Entwicklung der Konversionsflächen der York- und der Oxford-
Kaserne voranzutreiben.  
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass es grundsätzlich möglich und mit Vorteilen verbunden ist, die 
NRW Urban Kommunale Entwicklung GmbH mit einem Treuhändervertrag zur weiteren und zügi-
gen Entwicklung der York- und Oxfordkaserne zu beauftragen. 
 
3. Der Gesellschaftsvertrag der NRW-Urban Kommunale Entwicklung GmbH (s. Anlage 1) von der 
im Folgenden jeweils ein 1.000,00 Euro Anteil erworben werden soll, wird zur Kenntnis genom-
men. 
 
4. KonvOY GmbH 
4.1. Die KonvOY GmbH tritt der NRW-Urban Kommunale Entwicklung GmbH mit einem Ge-
schäftsanteil von 1.000,00 Euro als Gesellschafter bei. Als Vertreter in der Gesellschafterver-
sammlung der NRW-Urban Kommunale Entwicklungsgesellschaft GmbH wird der jeweilige 
Geschäftsführer der KonvOY GmbH (z.Z. Herr Stadtkämmerer Reinkemeier) benannt. 
4.2. Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der KonvOY GmbH wird 
ermächtigt, die notwendigen Beschlüsse zu fassen und Erklärungen abzugeben.  
Dezernat II 
 
20.06.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Reinkemeier 
Telefon: 492-7020 
Reinkemeier@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0568/2018 
4.3. Der Geschäftsführer der KonvOY GmbH wird ermächtigt, die Beschlussfassung der Gesell-
schafterversammlung vorzubereiten, alle dazu notwendigen Beschlüsse zu fassen und Erklä-
rungen abzugeben. 
4.4. Die KonvOY GmbH wird beauftragt, zeitnah einen Treuhändervertrag mit der NRW Urban 
Kommunale Entwicklung GmbH auszuarbeiten und dem Rat der Stadt Münster zur Be-
schlussfassung vorzulegen. 
 
5. Stadt Münster 
5.1. Die Stadt Münster tritt der NRW-Urban Kommunale Entwicklung GmbH mit einem Geschäfts-
anteil von 1.000,00 Euro als Gesellschafter bei. Als Vertreter in der Gesellschafterversamm-
lung der NRW-Urban Kommunale Entwicklungsgesellschaft GmbH wird für die Stadt Münster 
Herr Stadtbaurat Denstorff benannt. 
5.2. Die Stadt Münster wird beauftragt, zeitnah einen Treuhändervertrag mit der NRW Urban 
Kommunale Entwicklung GmbH auszuarbeiten und dem Rat der Stadt Münster zur Be-
schlussfassung vorzulegen. 
6. Konzernvertrag : Die Stadt Münster wird beauftragt, den ursprünglich für diese Sitzung avisierten 
Konzernvertrag (Regelung der Aufgaben und Pflichten zwischen der Stadt Münster, der KonvOY 
GmbH und der Wohn- und Stadtbau GmbH) unter Maßgabe der Auswirkungen aus den o.g. 
Treuhänderverträgen (siehe Beschlusspunkte 4 u. 5) entsprechend anzupassen und ebenfalls 
zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der Geschäftsanteil der KonvOY GmbH an der NRW Urban kann aus den vorhandenen Mitteln der 
Gesellschaft finanziert werden. 
Der Geschäftsanteil der Stadt Münster an der NRW Urban wird wie folgt finanziert: 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.
-jahr 
Betrag 
(Euro) Bemerkung 
Produktgruppe 15 01 Anteile an Unternehmen    
Investitionsmaßnahme 1070 NRW.URBAN Kommunale 
Entwicklung GmbH 
   
Auszahlung   2018 1.000  
 
Die zur Finanzierung des Erwerbs erforderlichen Ermächtigungen werden bei der o. g. Investitions -
maßnahme außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt innerhalb der Produktgruppe 15 01 
„Anteile an Unternehmen“ im Wege der flexiblen Haushaltsführung.  
 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1) 
Mit der Beurkundung der Kaufverträge zur ehemaligen Oxford - und York-Kaserne sowie deren G e-
nehmigung durch den Rat der Stadt Münster ist ein Meilenstein für die Entwicklung zweier neuer 
Stadtteile und die Schaffung von Wohnraum für bis zu 10.000 Menschen gelegt worden. Eine zügige 
Entwicklung der Flächen ist dabei jedoch nicht nur wohnungspolitisch geboten, sondern auch, um die 
von der BImA gewährten Kaufpreisabschläge für die Schaffung von öffentlich geförderten Wohnu n-
gen und die Errichtung sozialer Infrastruktureinrichtungen nicht zu gefährden.

- 3 - 
V/0568/2018 
Die Vorbereitungen für die Entwicklung der Flächen sind sehr weit fortgeschritten, sodass im Herbst 
nach einer Genehmigung der Kaufverträge durch den Bund bereits die Satzungs - und auch scho n 
erste Baubeschlüsse gefasst werden können. Für die Umsetzung der beiden größten Stadtentwic k-
lungsprojekte der jüngeren Stadtgeschichte sind hierbei erhebliche personelle und finanzielle Re s-
sourcen notwendig. Diese müssen zügig bereitgestellt werden, um e inen verzögerungsfreien Projekt-
ablauf zu gewährleisten. 
 
Zu 2) 
Die Strukturen der KonvOY GmbH sollten hierbei immer möglichst schlank gehalten werden (vgl. 
auch die Vorlagen V/0775/2016/1 und V/0899/2016/1), indem externe Dienstleister eingebunden wer-
den. Hierbei bietet sich die NRW Urban Kommunale Entwicklung GmbH an, da diese als Landesen t-
wicklungsgesellschaft insbesondere Kommunen die notwendigen Kapazitäten anbieten kann.  
 
Die NRW Urban Kommunale Entwicklung GmbH steht den Kommunen als „Entwicklungsgesellschaft 
auf Zeit“ zur Seite. Sie stellt ihre Expertise für die Entwicklung, Erschließung und Vermarktung der 
Bauflächen zur Verfügung und übernimmt das Projektmanagement und die Abrechnung des Proje k-
tes. Die NRW Urban kann in diesem Zusammenhang sämtliche Aufgaben der Flächenentwicklung bis 
hin zur Bauherrenaufgabe bei der Errichtung von sozialen Infrastrukturen übernehmen. Hierbei sollen 
die bisherigen Planungsprozesse auf der Grundlage der dialogorientierten Bürgerbeteiligung kons e-
quent weitergeführt und sowohl inhaltlich als auch in den entwickelten Qualitäten umgesetzt werden. 
Die KonvOY GmbH wird damit ohne den Aufbau einer eigenen umfänglichen Personalstruktur zügig 
in die Lage versetzt, den Konversionsprozess operativ umzusetzen.  
 
Durch eine Beteiligung an der NRW Urban wird diese inhouse -fähig im Rahmen des Vergaberechts, 
sodass eine schnelle Vergabe ohne weitere Ausschreibung an die NRW Urban rechtlich möglich ist . 
Die ausführliche rechtliche Stellungnahme einer Anwaltskanzlei aus November 2015 liegt der Verwal-
tung vor.  Das Beteiligungsverfahren ist bei der Bezirksregierung Münster als zuständiger Komm u-
nalaufsicht bekannt, sodass ein schnelles Anzeigeverfahren möglich ist. Als Landesentwicklungsg e-
sellschaft hat die NRW Urban zudem keine Verpf lichtung zur Gewinnerwirtschaftung, sondern ledi g-
lich eine Verpflichtung zur Kostendeckung. Mit der NRW Urban würde ein entsprechender Treuhä n-
dervertrag ausgearbeitet. 
 
Zu 3)  
Die Anlage gibt den Gesellschaftsvertrag wieder, wie er dem Konzern Stadt als Gr undlage für den 
Anteilserwerb übermittelt wurde. Von den Geschäftsanteilen sollen im Folgenden je 1 Anteil zu 
1.000,00 € durch die KonvOY GmbH und die Stadt Münster erworben werden.  
 
Zu 4) 
Durch den Anteilserwerb an der NRW Urban Kommunale Entwicklung GmbH wird die KonvOY GmbH 
zur Gesellschafterin der NRW Urban. Durch die parallele Ausarbeitung des Treuhändervertrags wird 
die Auftraggeber-Auftragnehmer-Beziehung definiert.  
 
Zu 5) 
Auch die Stadt Münster erwirbt einen Anteil an der NRW Urban GmbH, damit auc h diese Aufträge im 
Rahmen einer Inhouse-Vergabe an NRW Urban erteilen kann. Die NRW Urban GmbH könnte im Auf-
trag der Stadt Münster den Bau der sozialen Infrastruktureinrichtungen (Schulbau, Bürgerzentrum 
etc.) übernehmen, um auch in diesem Feld die Umsetzungskapazitäten zu erhöhen. 
 
Zu 6) 
Die Stadt Münster, die KonvOY GmbH und die Wohn+Stadtbau GmbH arbeiten derzeit den Konzer n-
vertrag aus, der die Aufgaben sowie die Rechte und Pflichten im Rahmen der Entwicklung der Ko n-
versionsflächen innerhalb des Konzern s Stadt Münster regelt. Die Ausarbeitung der Treuhänderve r-
träge mit der NRW Urban GmbH gemäß Beschlusspunkt 4 und 5 hätte Auswirkungen auf diesen 
Konzernvertrag, sodass dieser entsprechend anzupassen ist. Daher wird der Konzernvertrag noch 
nicht in dieser Beratungskette, sondern parallel zu den Treuhänderverträgen zur Beschlussfassung 
vorgelegt werden.

- 4 - 
V/0568/2018 
Die Strukturen der Zusammenarbeit im Sinne einer operativen und strategischen Steuerung des Kon-
versionsprozesses werden im Nachgang zu dieser Vorlage definiert und sollen im Rahmen des Tre u-
handvertrages verankert werden. Ebenso wird  die Verwaltung ein Vorschlag für die politische Steu e-
rung des Konversionsprozesses erarbeiten und den Gremien zum Beschluss vorlegen. 
 
 
 
Lewe 
Oberbürgermeister 
 
Anlagen: 
 
 
Gesellschaftsvertrag mit der NRW.URBAN-Baulandentwicklung für Kommunen

Beratungsverlauf (2)

04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 23 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
04.07.2018 Rat
TOP 25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0568/2018
Typ
Vorlagen
Datum
20.06.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37