V/0531/2017/1
Dauerhafte Fortführung des Verkehrssicherheitsprogramms
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Ergänzungsvorlage Beschluss
4855 Zeichen
V/0531/2017/1
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Dauerhafte Fortführung des Verkehrssicherheitsprogramms
Beratungsfolge
19.09.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung Vorberatung
und E-Government
20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
20.09.2017 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Das Verkehrssicherheitsprogramm wird dauerhaft fortgeführt.
2. Zur Fortführung des Verkehrssicherheitsprogramms werden wie bis zum 28.02.2017 Pe r-
sonalressourcen im Umfang von 7,0 Vollzeitäquivalenten dauerhaft zur Verfügung gestellt.
3. Zur Fortführung des Verkehrssicherheitsprogramms werden in der Ergebnis- und Finanz-
planung jeweils 440.000 € für die Umsetzung der Baumaßnahmen und jeweils 60.000 € für
die Öffentlichkeitsarbeit bereitgestellt.
4. Die Kurzevaluierung von ausgewählten Unfallhäufungsstellen der Fachhochschule unter
der Leitung von Frau Prof. Dr. Hartz wird zur Kenntnis genommen.
5. Zum Verkehrssicherheitsprogramm wird die Verwaltung jährlich einen Bericht zur
Unfallentwicklung im Stadtgebiet Münster vorlegen, der auf der Verkehrsunfallst a-
tistik des Polizeipräsidiums Münster basiert. Die Unterscheidung nach ausgewäh l-
ten Beteiligten (Radfahrer, Pkw und Fußgänger) sowie nach Zielgruppen (Kinder,
junge Erwachsene und Senioren) wird ü bernommen. Als dynamischer Vergleich s-
maßstab wird dabei die Kennzahl „Unfälle mit Personenschäden“ je 100.000 Ei n-
wohner genutzt. Darüber hinaus wird ein Vergleich zur Unfallentwicklung im Land
NRW hergestellt und die Platzierung Münsters in der Landesstatistik aufgeführt.
Vorlagen-Nr.:
V/0531/2017/1. Erg.
Auskunft erteilt:
Herr Milde
Herr Vechtel
Herr Rüller
Ruf:
492 6150
492 3280
492 6920
E-Mail:
Milde@stadt-muenster.de
Vechtel@stadt-muenster.de
Rueller@stadt-muenster.de
Datum:
15.09.2017
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0531/2017/1
6. Zur weiteren Unterstützung der Arbeit für Verkehrssicherheit in Münster tagt der
Interfraktionelle Arbeitskreis Verkehrssicherheit mindestens halbjährlich, bei B e-
darf auch häufiger.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für den städtischen Haushalt ergeben sich in den drei betroffenen Teilproduktgruppenplänen die
folgenden Veranschlagungen:
Erträge
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0203 Straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten
Zeile 07 Sonstige ordentliche Erträge 2018 ff. 425.080
Aufwendungen
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0203 Straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten
Zeile 11 Personalaufwendungen 2018 ff.
203.210
13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen 2018 ff.
115.610
davon 60.000 € für
Öffentlichkeitsarbeit
14 Bilanzielle Abschreibungen 2018 ff. 8.990
Zwischensumme Produktgruppe 0203 2018 ff.
327.810
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen
11 Personalaufwendungen 2018 ff. 107.700
13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen 2018 ff. 354.550
340.000 Sac hmittel
und 14.550 € für
arbeitsplatzbezo-
gene Sachkosten
Zwischensumme Produktgruppe 1201 2018 ff. 462.250
Produktgruppe 1202 Verkehrsplanung
11 Personalaufwendungen 2018 ff. 107.700
13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen 2018 ff. 14.550 arbeitsplatzbezo-
gene Sachkosten
Zwischensumme Produktgruppe 1202 2018 ff. 122.230
Gesamt 2018 ff. 932.310
Saldo 2018 ff. -487.226
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V/0531/2017/1
Auszahlungen
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und Anlagen
Investitionsmaß-
nahme
4148 Ordnungspartnerschaft / Bes. U n-
fallschwerpunkte 2018 ff. 100.000
Die zur Finanzierung erforderl ichen Ermächtigungen werden im Haushaltsplan-Entwurf 2018 bei
den o. g. Produktgruppen veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussau s-
führung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 201 8 bzw. der
mittelfristigen Ergebnis - und Finanzplanung die Ermächtigun gen bereitstellt und die Stellen im
Rahmen des Stellenplans 2018 ff. beschließt.
Inwieweit eine Refinanzierung der Baumaßnahmen über Zuwendungen nach der Förderrichtlinie
kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra) oder der Förderrichtlinie Nahmobilität (FöRi -Nah) mög-
lich ist, muss anhand der konkreten Einzelmaßnahmen geprüft werden.
Begründung:
In de r Sitzung des Ausschuss es für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen am
14.09.2017 wurde der o.g. abweichende Beschluss gefasst. Mit dieser Ergänzun gsvorlage wird
dieser abweichende Beschluss übernommen.
In Vertretung In Vertretung
Denstorff Heuer
Stadtbaurat Stadtrat
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0531/2017/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.09.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37