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V/0739/2018

Bedarfsorientiertes Konzept der Zuwendungsförderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit in Münster

Vorlagen 21.08.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.10.2018, TOP 20

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage III_ Standorte AJSA Förderübersicht ab 2019

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Ansehen

Anlage IV_Begleitantrag zum Haushalt 2017

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Ansehen

Anlage V__Antrag_Planungssicherheit für Träger der JH und Planungskompetenz beim öffentlichen Träger

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Ansehen

Anlage VI_ Ratsantrag Nr. A-R._0080_2017_ Tarifstandards für Trägervereinbarungen

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Ansehen

Anlage II_ Einrichtungen OKJA Förderübersicht ab 2019

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

20603 Zeichen

V/0739/2018 
V/0739/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bedarfsorientiertes Konzept der Zuwendungsförderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit und 
der aufsuchenden Jugendsozialarbeit in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.09.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   10.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   10.10.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster beschließt, 
 
1.1. dass die Verwaltung beauftragt wird, das neue bedarfsorientierte Konzept der Zuwen-
dungsförderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) und der aufsuchenden Ju-
gendsozialarbeit (AJSA) zum 01.01.2019 umsetzt und die Richtlinien zur Förderung der 
außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger (nachfolgend „Richtlinien“) ent-
sprechend anpasst. 
 
1.2. dass die Finanzierung des Mehrbedarfes bei der OKJA in Höhe von 300.000 € durch die 
Mehrerträge bei den ein schlägigen Landeszuwendungen in Höhe von 84.060 € (PG 
0602, Zeile 02) und durch eine Mittelumschichtung aus der Produktgruppe 0603, Zeile 15 
in Höhe von 215.940 € (Umwidmung  bei den Mitteln der Migrationshilfen) kostenneutral 
sichergestellt wird. 
 
1.3. dass die Finanzierung des Mehrbedarfes bei der AJSA in Höhe von 45.000 € durch eine 
Umwidmung der eingesparten Mittel bei den Migrationshilfen in derselben Höhe (PG 
0603, Zeile 15) kostenneutral erfolgt.  
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
28.08.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Pohl 
Telefon: 492-5100 
PohlA@stadt-muenster.de 
 
Herr Paschert 
Telefon:492-5890 
Paschert@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0739/2018 
 
1.4. dass die Anträge der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis  90/Die Grünen/GAL: „B e-
gleitantrag zum Haushalt 2017“ sowie „Planungssicherheit für Träger der Jugendhilfe und 
Planungskompetenz beim öffentlichen Träger“ damit aufgegriffen und in großen Teilen 
erledigt sind. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 Teilergebnisplan 
  
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Veränd. 
zum HH-
Entwurf 
€ 
Bemerkungen 
 
Produkt-
gruppe 
0602 Kinder- und Jugen d-
arbeit 
    
Zeile 02 Zuwendungen und 
allgemeine Umlagen 
 
2019 
ff. 
415.160 +84.060 Landesförderung 
Zeile 15 Transferaufwendun-
gen 
 
2019 
ff. 
2.707.220 +300.000 Mehrbedarf OKJA 
       
Produkt-
gruppe 
0603 Förderung von b e-
nachteiligten jungen 
Menschen 
 
    
Zeile 15 Transferaufwendun-
gen 
2019 
ff. 
470.400 
 
+45.000 
 
-45.000 
 
 
 
-215.940 
Mehrbedarf AJSA 
 
Umwidmung eingesparter Mittel der 
Migrationshilfen für Zwecke der 
AJSA 
 
Transfer aus  Mitteln der Migration s-
hilfen zur PG 0602, Zeile 15 (OKJA) 
  Saldo:   0  
 alle Beträge sind gerundet 
 
Durch Schließung von Flüchtlingseinrichtungen kommt es zu Einsparungen bei den Mitteln für die 
Leistung von freizeitpädagogischen Angeboten in eben diesen Einrichtungen. Aufgrund von Umz ü-
gen der Bewohner/ -innen in reg. Wohnungen im Stadtgebiet und Nutzung der Regelangebote der 
OKJA/ AJSA sollen die Mittel strukturell in allen Einrichtungen zweckentsprechen d eingesetzt we r-
den. 
 
Zu den Etatberatungen fertigt die Verwaltung entsprechende Veränderungsblätter. Zusätzliche f i-
nanzielle Belastungen entstehen für den Haushaltsplan 2019 und die mittelfristige Ergebnis - und 
Finanzplanung nicht. 
 
 
 
Begründung:

- 3 - 
V/0739/2018 
 
1. Ausgangslage 
 
Aufgrund der Beschlussvorlage V/0886/2017 „Bedarfsorientiertes Steuerungs- und Förderkonzept der 
offenen Kinder - und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen 
Gruppenarbeit in Münster“ hat sich die Zahl der E inrichtungen der offenen Kinder - und Jugendarbeit 
und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit in Münster erhöht. Aktuell gibt es in Münster 42 Einrichtu n-
gen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und 13 Standorte der aufsuchenden Jugendsozialarbeit. 
Die Leistungsfelder der offenen Kinder - und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit 
sind in den §§ 11 und 13 des SGB VIII gesetzlich verankert.  
Die offene Kinder- und Jugendarbeit umfasst Angebote außerschulischer informeller Bildungsanlässe, 
kulturelle, kreative, sowie sport- und spielbezogene Angebote, solche der Jugendberatung, der Orga-
nisation und Durchführung von Kinder- und Jugenderholung sowie kinder- und jugendgerechte Ange-
bote in den Ferien.  
Angebote der aufsuchenden Jugendsozialarbeit umfassen Hilfen bei schulischen und beruflichen 
Schwierigkeiten, familiären Problemen und Unterstützungsbedarfen im Umgang mit Behörden. 
 
1.1 Aktuelle Zuwendungsförderung der offenen Kinder - und Jugendarbeit und der aufsuche n-
den Jugendsozialarbeit in Münster  
In Ergänzung zur indikatorengestützten Bedarfsplanung sind im 3. Münsteraner Kinder- und Jugend-
förderplan 2015-2019 für alle Einrichtungen der o ffenen Kinder - und Jugendarbeit / aufsuchenden 
Jugendsozialarbeit die zu erbringen den Mindeststandards berechnet. Auf der Grundlage dieser be i-
den Aufstellungen ist die Verteilung von Angebotsstunden auf Sozialraumebene/statistische Bezirke 
erfolgt. Die Stadt Münster fördert zu 80% bzw. 90 % die hauptamtlichen Stellen der freien Träger  der 
Jugendhilfe. Das bedeutet im Umkehrschluss einen bis zu 20%igen Eigenanteil der Träger. 
 
Bei der Förderung der Einrichtungen der offenen Kinder - und Jugendarbeit (OKJA) und der aufs u-
chenden Jugendsozialarbeit (AJSA) handelt es ich um eine finanzielle Zuwendung (§ 74 SGB VIII). 
Die jeweiligen Z uwendungen an die freien Träger der Jugendhilfe werden auf der Grundlage der 
„Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder - und Jugendarbeit freier Träger“ vom 
06.07.2004, in der letzten Fassung vom 01.05.2016 (V/0051/2016) , und den mi t den freien Trägern 
der offenen Kinder - und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit abgeschlossenen 
Leistungsvereinbarungen gewährt. Die Leistungsvereinbarungen vereinen die finanzielle Rahmenb e-
dingen zur Förderung der Programmmittel und der Betriebskosten, die formulierten Mindeststandards 
sowie beschriebene Qualitätsstandards. Insgesamt wird hierdurch die Einhaltung der gesetzlichen 
Anforderungen sichergestellt. 
 
Mit der Vorlage V/0886/2017 wurden im Rahmen eines neuen Konzeptes die  Vollzeitäquivalente 
(VZÄ) in Abhängigkeit zu den  Angebotsstunden für die offene Kinder - und Jugendarbeit und für die 
aufsuchende Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit indikatorengestützt, bedarfsori-
entiert und sozialraumorientiert neu verteilt.  
 
 
1.2. Neuausrichtung des bedarfsorientierten Konzeptes der Zuwendungsförderung der    offe-
nen Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit

- 4 - 
V/0739/2018 
 
Das im Antrag der CDU -Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: „Begleitantrag zum 
Haushalt 2017“ geforderte bedarfsorientierte Konzept zur Bemessung der Personalressourcen in den 
Kinder- und Jugendeinrichtungen freier Träger wurde bereits mit der Vorlage V/0886/2017 erarbeitet 
und durch den Rat beschlossen. 
 
In dieser aktuellen Vorlage geht es um die bedarfsgerechte Verteilung der Fördermittel nach einheitli-
chen Kriterien. Besonders die Bemessung der Programmmittel und der Betriebskostenzuschüsse für 
die Einrichtungen freier Träger hat sich in weiten Teilen aus einer Summe von politische n Einzelfall-
beschlüssen entwickelt. Es existiert keine einheitliche Berechnungsgrundlage. Daher wurde  in der 
Vorlage V/0886/2017 auch in Aussicht gestellt, dass von der Verwaltung eine allgemeingültige Formel 
für die Programmmittelförderung entwickelt und auch die Gewährung der Betriebskostenzuschüsse 
geprüft wird. 
 
Dies wird mit dieser Vorlage umgesetzt. Auch die unter 1.1 geschilderte Förderpraxis bei den Pers o-
nalkostenzuschüssen mit u nterschiedlichen Eigenanteilen (0- 20 %) wird bei der Darstellung der E r-
gebnisse unter Ziffer 2.3.4 behandelt und harmonisiert. Ziel ist es, dass alle Träger gleiche Eigena n-
teile von 10% an den Personalkosten tragen. 
 
 
1.3. Zielsetzung der Neuausrichtung 
 
Handlungsleitend für die Neuausrichtung ist eine bedarfsgerechte Verteilung der finanziellen Zuwen-
dungen, unter anderem in Bezug auf die Beschlussvorlage V/0886/2017 „Bedarfsorientiertes Steu e-
rungs- und Förderkonzept der offenen Kinder - und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsoz i-
alarbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit i n Münster“. In dieser Vorlage wurden in einem ersten 
Schritt die Personalressourcen, indikatoren gestützt, sowohl für die offenen Kinder - und Jugendarbeit 
als auch für die aufsuchende Jugendsozialarbeit in Münster neu verteilt. 
Ein weiterer Aspekt ist die Zunahme von Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrungen in den Ein-
richtungen. Inzwischen sind vermehrt Familien aus Flüchtlingseinrichtungen in reguläre Wohnungen 
eingezogen. Daher gilt es, die pädagogische Arbeit nicht nur auf die bestehenden Flüchtling seinrich-
tungen, sondern zunehmend auf die Integration im Stadtteil zu richten. Die Angebote der offenen Kin-
der- und Jugendarbeit sowie das Erreichen der Jugendlichen im öffentlichen Raum sind wesentliche 
Integrationsaufgaben der Jugendhilfe. 
Die fachliche Neuausrichtung des bedarfsorientierten Förderkonzeptes beabsichtigt folgende Ziele: 
- Planungssicherheit und Verbindlichkeit für die Jugendhilfeträger und dadurch die Absicherung 
des Pluralen Trägerangebotes. 
- Erstellung einer Berechnungsgrundlage/ Formel für die Verteilung der Zuwendungsgelder. 
- Transparente Förderkriterien für die Träger der Jugendhilfe. 
- Anpassung der Zuwendungen bei den Programm- und Betriebskosten aufgrund von veränder-
ten allgemeinen Kostenentwicklungen. 
- Prüfung und Harmonisierung der Trägeranteile im Personalkostenbereich.

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V/0739/2018 
2. Umsetzung 
 
2.1 Beteiligungsverfahren 
 
Die Verwaltung hat gemeinsam in einer Arbeitsgruppe mit  freien Trägern der offenen Kinder - und 
Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit in Münster ein neues bedarfsorientiertes 
Konzept der Zuwendungsförderung entwickelt. Bei einem ersten Workshop wurde der finanzielle IST -
Stand der offenen Kinder - und Jugendarbeit sowie der aufsuchenden Jugendsozialarbeit erörtert. Im 
nächsten Schritt wurden die Inhalte und Ziele der Neuverteilung der Programmmittel und der B e-
triebskosten für die Einrichtungen der offenen Kinder - und Jugendarbeit sowie für die Stand orte der 
aufsuchenden Jugendsozialarbeit festgelegt. Finanzierungsmodelle sind erarbeitet, berechnet, anal y-
siert und endgültig abgestimmt worden. 
Den Arbeitsgemeinschaften nach §78 SGB VIII „Kinder - und Jugendarbeit“ und „Jugendsozialarbeit“ 
dem Arbeitskreis „Streetwork“ sowie den Jugendhilfeträgern wurden die zukünftigen Fördergrundl a-
gen vorgestellt und fachlich diskutiert.  
 
2.2  Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und Standorte der aufsuchenden     
Arbeit in kommunaler Trägerschaft  
 
Für die städtischen Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit  und die Standorte der auf-
suchenden Jugendsozialarbeit werden ab 2019  die neuen För derkriterien analog angewandt . Da 
diese Einrichtungen/ Standorte über ein Kontingent an Niedrigteilzeitkräften verfügen, die pauschal 
über die städtische Gesamtverwaltung finanziert sind, werden die städtischen Programmmittel antei-
lig gekürzt. Die eingesparten Programmmittel werden zugunsten der Programmmittel der freien Trä-
ger verwendet. 
 
 
2.3  Ergebnisse der Neuverteilung mit Daten- und Berechnungsgrundlagen (Anlagen II- III) 
2.3.1 Programmmittel für die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit in freier 
Trägerschaft 
 
a. Programmmittel /Definition 
 
Die hier genannten Programmmittel sind unmittelbare Ausgaben für die pädagogischen Ange-
bote, wie z.B. Kosten für Honorarkräfte, Verbrauchsmaterial ien, Werbung, Öffentlichkeitsa r-
beit, Transportkosten und Eintrittsgelder.  
 
Kleine Anschaffungen, die aber dauerhaft genutzt werden können, z.B. Spiele, Sportmaterial 
und technische Geräte, können auf Antrag über die einschlägigen Tatbestände der Richtlinien 
finanziert werden. 
 
b. Förderkriterien 
 
 Für je 0,25 VZÄ wird eine Förderung in Höhe von 2.500 € gewährt. Daraus ergibt sich e i-
ne Zuwendungssumme von 10.000 € für ein 1,0 VZÄ.

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V/0739/2018 
 Drei Einrichtungen, die aktuell über kein hauptamtliches Personal verfügen , werden ana-
log zu den Einrichtungen mit einem 0,5 VZÄ gefördert und erhalten ebenfalls 5.000 €, um 
die zusätzliche Unterstützung durch Honorarkräfte zu ermöglichen. 
  
 Da bei den Einr ichtungen ab 2,0 VZÄ die personelle Ausstattung auch im Vertretungsfall 
gesichert ist, wird die Förderung ab 2,0 VZÄ auf max. 20.000 € festgelegt. 
 
 Drei Einrichtungen mit beso nderem Außengelände (Bauspielplatz, Sportanlage) werden 
mit einem zusätzlichen So ckelbetrag von 5.000 € finanziert, da zur Gewährleistung von 
Aufsichtspflichten eine erhöhte personelle Ausstattung sicherzustellen ist.  
 
 Eine Eigenleistung durch den Träger muss bei den Programmmitteln  zukünftig nicht mehr 
erbracht werden. Dafür werden einheitliche Eigenanteile in Höhe von 10% bei den Pers o-
nalkosten erhoben. 
 
 
Berechnungstabelle NEU- Programmmittel OKJA 
 
Zahl geförderter 
VZÄ 
 
Anzahl der  
Einrichtungen 
 Anteile  
VZÄ der Einrichtungen  
gesamt 
Programmmittel 
0,0 3 1,5 fiktiv 5.000 € 
0,5 8 4 5.000 € 
0,75 3 2,25 7.500 € 
1,0 12 12 10.000 € 
1,25 2 2,5 12.500 € 
1,5 3 4,5 15.000 € 
2,0 0 0 20.000 € 
2,5 0 0 20.000 € 
3,0 2 6 20.000 € 
 
Summe 
 
33 
 
31,25 
 
 
 
c. Finanzielle Auswirkungen 
 
 Mit der Umsetzung entstehen in der Produktgruppe 0602, Zeile 15, Mehraufwendungen in 
Höhe von 109.000 €. 
 
 
2.3.2 Programmmittel für die Standorte der aufsuchenden Jugendsozialarbeit in freier Tr ä-
gerschaft 
 
a. Förderkriterien 
 
 Analog zur Förderung der OKJA wird j e 0,25 VZÄ  eine Förderung in Höhe von 2.500 € 
gewährt. Daraus ergibt sich eine Zuwendungssumme von 10.000 € für ein 1,0 VZÄ.

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V/0739/2018 
 Eine Eigenleistung durch den Träger muss auch hier bei den Programmmitteln  zukünftig 
nicht mehr erbracht werden. Dafür werden einheitliche Eigenanteile in Höhe von 10% bei 
den Personalkosten erhoben. 
 
 
Berechnungstabelle NEU- Programmmittel AJSA 
 
Zahl geförderter 
VZÄ 
 
Anzahl der  
Standorte 
Anteile  
VZÄ der Standorte  
gesamt 
Programmmittel 
*0,16 1 0,16 1.600 € 
0,25 0 0 2.500 € 
0,5 5 2,5 5.000 € 
0,75 1 0,75 7.500 € 
*0,85 1 0,85 8.500 € 
1,0 2 2 10.000 € 
 
Summe 
 
10 
 
6,26 
 
 
*Kombi Stelle Coerde und AJSA Hiltrup/ Amelsbüren 
 
 
b. Finanzielle Auswirkungen 
 
 Mit der Umsetzung entstehen in der Produktgruppe 0603, Zeile 15, Mehraufwendungen in 
Höhe von 29.000 €. 
 
 
2.3.3 Betriebskosten für die Einrichtungen der offenen Kinder - und Jugendarbeit in freier 
Trägerschaft 
 
a. Betriebskosten /Definition 
 
Bezuschusste Betriebskosten entstehen für den unmittelbaren Betrieb der geförderten Einrich-
tung, z.B. Gebühren, Versicherungen, St euern, Müllabfuhr, Heizung, Reinigung, Strom, Wa s-
ser, kleine Reparaturen. 
 
 
b. Förderkriterien 
 
 Die aktuellen, vertraglich festgesetzten Betriebskostenzuschüsse werden  aufgrund g e-
stiegener Kosten um 10% erhöht und als Pauschalfördersatz fortgeschrieben.  
 
 Mietzahlungen sind nicht in den Betriebskosten enthalten und werden zu 100% bez u-
schusst und fortgeschrieben.

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V/0739/2018 
 
b. Finanzielle Auswirkungen 
 
 Mit der Umsetzung entstehen in der Produktgruppe 0602, Zeile 15, Mehraufwendungen in 
Höhe von 19.000 €. 
 
 
2.3.4 Eigenanteile an den Personalkosten der Einrichtungen der offenen Kinder - und J u-
gendarbeit und der Standorte der aufsuchenden Jugendsozialarbeit in freier Träge r-
schaft 
 
a. Förderkriterien 
 
 Bei den Personalkosten ist zukünftig von allen Trägern ein Eigenanteil in Höhe von 10% 
zu erbringen. Zur Dynamisierung und tarifgerechten Bezahlung der Personalkosten wird 
die Verwaltung zu den Etatberatungen dem Rat der Stadt Münster einen entsprechenden 
Beschlussvorschlag vorlegen. 
 
b. Finanzielle Auswirkungen 
 
 Mit der Umsetzung entstehen in der Produktgruppe 0602, Zeile 15, Mehraufwendungen in 
Höhe von 172.000 € (OKJA) und in der Produktgruppe 0603, Zeile 15, Mehraufwendu n-
gen in Höhe von 16.000 € (AJSA). 
 
 
2.4  Übersicht über die Mehrbedarfe insgesamt/ Haushaltsjahr 2019 ff. 
 
 Personalkosten Programmmittel  Betriebskosten 
 
Gesamt 
OKJA (PG 0602) 172.000 € 
 
109.000 € 19.000 € 300.000 € 
AJSA (PG 0603) 16.000 € 29.000 € 
 
0 € 45.000 € 
 
Summe 
 
188.000 € 
 
 
138.000 € 
 
19.000 € 
 
345.000 € 
 
 
3. Qualitätsentwicklung und -sicherung 
 
Der Wirksamkeitsdialog ist seit Jahren ein implementiertes Qualitätsentwicklungs - und Sicherungs-
instrument. Er dient der Planungsoptimierung und wird stetig im dialogischen Prozess mit den Tr ä-
gern der offenen Kinder - und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit den fachlichen 
Bedarfen und Veränderungen angepasst. Unter diesem Gesichtspunkt wurden in den letzten Jahren 
verschiedene Elemente dieses Qualitätsprozesses gemeinsam mit all en Akteuren überarbeitet bzw. 
angepasst. 
Das neue Konzept der Zuwendungsförderung der offenen Kinder - und Jugendarbeit und der aufs u-
chenden Jugendsozialarbeit in Münster hat ebenfalls Auswirkungen auf die Qualitätsentwicklung.

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V/0739/2018 
Bezogen auf die Dimensionen der Struktur- und Prozessqualität werden die Leistungsvereinbarungen 
mit den Trägern auf der Grundlage der neuen Modalitäten der Zuwendungsförderung der offenen 
Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit insbesondere im „Finanzteil“ neu 
ausgerichtet.  
Die Leistungsvereinbarungen vereinen den Finanzteil, bestehend aus der modifizierten finanziellen 
Förderung einhergehend mit der Formulierung der Mindeststandards, dem Leistungsbeschreibung s-
teil und den Formulierungen zur Qualitätssicherung.  
Der Wirksamkeitsdialog als standardisiertes Verfahren der Qualitätsentwickl ung und Sicherung dient 
sowohl der Reflexion der eigenen Ar beit, der internen Steuerung als auch  der fachlichen Weiteren t-
wicklung der Angebote/ Leistungen und wird stetig prozesshaft angepasst und weitergeführt.  
 
 
4. Ausblick  
 
Das „Bedarfsorientierte Konzept der Zuwendungsförderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit und 
der aufsuchenden Jugendsozialarbeit in Münster“ wird ab Januar 2019 umgesetzt.  
 
Die Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder - und Jugendarbeit freie r Träger werden 
entsprechend dem „Bedarfsorientierten Konzept der Zuwendungsförderung der offenen Kinder- und 
Jugendarbeit und  der aufsuchenden Jugendsozialarbeit in Münster “ mit neu en Fördermodalitäten 
hinterlegt und redaktionell angepasst.  
Auf dieser Grund lage wird der Finanzteil der Leistungsvereinbarungen mit den freien Trägern der 
offenen Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit überarbeitet bzw. fortge-
schrieben.  
 
Aufgrund der wachsenden Bedarfe in der Ferienbetreuung soll die Fö rderung der „Angebote in den 
Ferien“ ebenfalls aufgegriffen und angepasst werden. Hierzu wird die Verwaltung einen gesonderten 
Beschlussvorschlag vorlegen.   
 
Das „Bedarfsorientierte Konzept der Zuwendungsförderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit und 
der aufsuchenden Jugendsozialarbeit in Münster“,  mit dem implizierten Ziel einer kriteriengeleiteten 
Ressourcenverteilung, ist eine zeitgemäße Antwort auf eine bedarfsbezogene und  prozessorientierte 
Steuerung im Bereich der Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit in Münster.  
 
Zum Antragspunkt „tarifgerechte Bezahlung und Dynamisierung“ der CDU-Fraktion und der Frakti-
on Bündnis 90/Die Grünen/GAL  im Antrag zum Haushalt 2017  „Planungssicherheit für Träger der 
Jugendhilfe und Planungskompetenz  beim öffentlichen Träger“ und dem Ratsantrag  der SPD - 
Fraktion: „Tarifstandards für Trägervereinbarungen“ wird die Verwaltung zu den Etatberatungen 
dem Rat der Stadt Münster einen entsprechenden Beschluss vorlegen. 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor

- 10 - 
V/0739/2018 
 
 
Anlagen: 
 
I. Anlage A  
 
II. Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit – Förderübersicht ab 2019 
 
III. Standorte der aufsuchenden Jugendsozialarbeit - Förderübersicht ab 2019 
 
IV. Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: „Begleitantrag zum 
Haushalt 2017“ 
 
V. Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: „Planungssicher-
heit für Träger der Jugendhilfe und Planungskompetenz beim öffentlichen Träger“ 
 
VI. Ratsantrag Nr.: A-R/0080/2017 der SPD- Fraktion: „Tarifstandards für Trägervereinbarun-
gen“

Anlage III_ Standorte AJSA Förderübersicht ab 2019

2634 Zeichen

51.20.0110 / 0111 / 0112 
Detering / Grothues / Filipczyk 
Standorte der aufsuchenden Jugendsozialarbeit - Förderübersicht ab 2019 
Stand: 20.08.2018 
5120 / 5124 / 5125 
Betriebskosten Differenz 
Zuschuss (NEU) 
10 % Eigenleistung für 
alle Standorte 
Zuschuss (NEU) 
10.000 € / VZÄ, keine 
Eigenleistung 
Zuschuss Neu 
Betriebskosten 
Festzuschuss 
(gerundet) 
Alt zu Neu 
alle 
Förder- 
bereiche 
1 43 - 47 Mitte-Nordost AJSA Caritas/ Mitte-Nordost Ca ritasverband für die Stadt 
Münster e.V. 
0,50 5.000,00 €
2 33 Schützenhof AJSA Diakonie/ Südviertel Diakonische s Werk Münster 
e.V. 
1,00 10.000,00 €
3 21-29 Innenstadtring AJSA Städtische Streetwork Stad t Münster 
Nur nachrichtlich aufgeführt 
Zwischensumme Mitte 1,50 84.550,00 € 15.000,00 € 5.580,00 € 17.080,00 
4 51 Gievenbeck AJSA VSE/ West-Gievenbeck Verbund sozi altherapeutischer 
Einrichtungen e.V. 
0,50 5.000,00 €
5 54 Mecklenbeck, 
56 Albachten 
AJSA VIP Mecklenbeck/ Albachten Verein sozial-integr ativer 
Projekte e.V. 
0,50 5.000,00 €
Zwischensumme West 1,00 
47.350,00 € 10.000,00 €
0,00 €
4.170,00 
6 61 Coerde AJSA Hot Coerde Ev. Andreas-Kirchengemeind e 
Coerde 
0,50 5.000,00 €
7 61 Coerde AJSA VSE Nord Verbund sozialtherapeutische r 
Einrichtungen e.V. 
0,16 1.600,00 €
8 63 Kinderhaus AJSA Wuddi/Kinderhaus Stadt Münster Nur nachrichtlich aufgeführt 
9 63 Kinderhaus-West AJSA Jugendsalon Begegnungszentru m 
Kinderhaus e.V. 
0,50 5.000,00 €
Zwischensumme Nord 1,16 57.230,00 € 11.600,00 € 0,00 € 5.480,00 
10 86 Angelmodde AJSA Mobile Diakonisches Werk Münster  
e.V. 
0,75 7.500,00 €
11 87 Wolbeck, 
81 Gremmendorf-West 
AJSA VSE Wolbeck/Gremmendorf Verbund sozialtherapeut ischer 
Einrichtungen e.V. 
1,00 10.000,00 €
Zwischensumme Südost 1,75 
86.940,00 € 17.500,00 €
0,00 €
13.160,00 
12 96 Hiltrup-Mitte AJSA VSE Hiltrup Verbund sozialth erapeutischer 
Einrichtungen e.V. 
0,85 8.500,00 €
13 91 Berg Fidel AJSA Lorenz-Süd Stadt Münster Nur nachrichtlich aufgeführt 
Zwischensumme Hiltrup 0,85 44.600,00 € 8.500,00 €
0,00 €
3.710,00 
Gesamtsummen 6,26 320.670,00 € 62.600,00 € 5.580,00 € 43.600,00 
* alle Beträge sind auf volle 10 € gerundet 
Kriterien für die Personalkosten: Kriterien für die Programmmittel 
10% Eigenleistung für alle Standorte 
* Kombi-Stelle Coerde und AJSA Hiltrup / Amelsbüren
Kriterien für die 
Betriebskosten: 
Die alten Betriebskosten 
werden verstetigt.  
0,75 7.500 €
*0,85 8.500 €
1 10.000 €
Bemerkungen 
Personalkosten Programmförderung 
Zahl geförderter Vollzeitäquivalente Programmmittel 
*0,16 1.600 €
0,25 2.500 €
0,5 5.000 €
Nr. Standort Träger Stat. 
Bezirk 
Geför- 
derte 
Vollzeit- 
äquiva- 
lente 
(VZÄ) 
1

Anlage IV_Begleitantrag zum Haushalt 2017

1369 Zeichen

Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU 
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 
 
27.10.2016 
 
 
Begleitantrag zum Haushalt 2017 
Bezug: Trägeranträge CVJM und Outlaw 
 
Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
ein bedarfsorientiertes Konzept zur Bemessung von Personalressourcen in den Kinder- und 
Jugendeinrichtungen freier Träger und der der Stadt Münster zu entwickeln. Die freien Träger 
sind zu beteiligen. Desweiteren soll die Möglichkeit der Flexibilisierung des Einsatzes der von 
der Stadt zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel seitens der freienTräger geprüft werden.  
 
 
Begründung: 
Im aktuellen Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Münster wird an verschiedenen Stellen 
darauf hingewiesen, dass sich durch den Anstieg der Bevölkerung (Stichwort: wachsende 
Stadt), neue Baugebiete, neue Einrichtungen für Flüchtlinge und den Anstieg von Projekten 
zur Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen zusätzliche Bedarfe ergeben. 
 
Wachsende Aufgaben im Bereich der OKJA sind immer auch mit Verwaltung (insbesondere, 
wenn die Maßnahmen einzeln abgerechnet werden müssen), Koordination und 
Konzeptentwicklung verbunden. Dafür bedarf es personeller Ressourcen. Geprüft werden soll 
in diesem Zusammenhang, ob die Möglichkeit besteht, hierfür nicht verausgabte 
Honorarmittel einzusetzen. 
 
 
 
Jutta Möllers und Fraktion 
Jens Heinemann und Fraktion

Anlage V__Antrag_Planungssicherheit für Träger der JH und Planungskompetenz beim öffentlichen Träger

1666 Zeichen

Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU 
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 
 
27.10.2016 
 
 
 
Antrag zum Haushalt 2017 
 
Planungssicherheit für Träger der Jugendhilfe und Planungskompetenz beim 
öffentlichen Träger  
 
 
Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
die Vereinbarungen mit freien Trägern der Jugendhilfe künftig mit einem  
Finanzierungskonzept zu verbinden, das in der Folge jeweils für einen Zeitraum von drei 
Jahren gilt. 
 
Berücksichtigung sollen dabei z.B. durchschnittliche Tarifsteigerungen bei den Personalkosten 
und allgemeine Kostenentwicklungen finden, so dass die Vereinbarungen den Trägern und 
damit auch der Stadt Münster mindestens für 3 Jahre Planungssicherheit geben. 
 
Die gesetzlich und vertraglich geregelten Trägeranteile bleiben in diesem Zeitraum konstant, 
eine Überprüfung und ggf. Änderungen der Vereinbarungen finden nach 3 Jahren statt. 
Eine außerordentliche Kündigung, Anpassung oder Veränderung bleibt unter eng 
beschriebenen Umständen möglich. 
 
Der Antrag betrifft die so genannten "freiwilligen" Vereinbarungen. Das Verfahren soll mit 
den Trägern vorab besprochen und auf Tauglichkeit geprüft werden (Partizipation). 
Ggf. soll eine zeitliche Befristung des Verfahrenes (gilt zunächst bis....) und Überprüfung 
vereinbart werden. 
 
Begründung: 
 
Für freie Träger, Ausschuss und Verwaltung erhöhen sich die Planungssicherheit und die 
Transparenz. Vereinbarungen werden im 3-jährigen Rhythmus vereinbart und verhandelt, das 
schafft Klarheit für alle Beteiligten und spart im Vergleich zu jährlich möglichen Anträgen und 
Verhandlungen Aufwand und Energie. 
 
Jutta Möllers und Fraktion 
Jens Heinemann und Fraktion

Anlage VI_ Ratsantrag Nr. A-R._0080_2017_ Tarifstandards für Trägervereinbarungen

2277 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0080/2017

Tarifstandards für SPD-Fraktion

Trägervereinbarungen im Rat der Stadt Münster
Ratsantrag Bahnhofstraße 9

48143 Münster
Tel. (0251) 45 314
Fax (0251) 511 750

www.spd-muenster.de

13.12.2017

Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, feste Standards für Trägervereinbarungen zu entwickeln, die
eine Tariftreueregelung vorsehen. Bei der Vergabe städtischer Mittel wird durch die Leistungs-
vereinbarung und entsprechende Mittelvergabe sichergestellt, dass tarifliche Lohnsteigerungen
eingeplant werden. Diese Änderungen der Leistungsvereinbarungen sollen bis zum 1.4.2018 mit
den Trägern-beschlossen werden. Bei Trägern, mit denen bis zu diesem Zeitpunkt keine neue
Vereinbarung geschlossen werden konnte, steigt der Personalkostenanteil des Trägerzuschusses
äutomatisch um die spartenübliche Tariferhöhung.

Begründung:

Die faire Bezahlung für gute Arbeit ist wesentliche Voraussetzung für ein gutes Zusammenleben.
Dies gilt insbesondere auch bei der öffentlichen Projekt- und Aufgabenvergabe an Träger.

Jedoch werden bei einigen Trägeranträgen zum Haushalt regelmäßig tarifliche Lohnsteigerun-
gen nicht mit einberechnet. Teilweise kommt es anschließend nach Jahren zu höheren Bedarfen
an öffentlichen Mitteln, die gestiegenen Lohnkosten auszugleichen. In der Zwischenzeit kommt
es entweder zur Minimierung der verfügbaren Mittel durch die gestiegenen Lohnkosten oder
die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten keine tariflichen Lohnsteigerungen. Beides
ist für die wichtige Arbeit, die dort geleistet wird, nicht akzeptabel.

Darüber hinaus kommt es durch die unterschiedlichen Regelungen bei den verschiedenen Trä-
gern zu einer Ungleichbehandlung. Die SPD-Fraktion beantragt daher eine Tariftreueregelung
„und die Einberechnung ansteigender Lohnkosten mit den Trägern zu vereinbaren.

Dr. Michael Jung
Philipp Hagemann
Mathias Kersting
Katharina Köhnke
Hedwig Liekefedt
Ludger Steinmann

Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Münster

Stephan Brinktrine
Marius Herwig

Michael Kleyboldt
Thomas Kollmann

Anne Schulze Wintzler

Beate Vilhjalmsson
Maria Winkel

Doris Feldmann
Dr. Cornelia Jäger
Marianne Koch
Gaby Kubig-Steltig
Petra Seyfferth
Robert von Olberg

Anlage II_ Einrichtungen OKJA Förderübersicht ab 2019

6267 Zeichen

51.20.0110 / 0111 / 0112 
Detering / Grothues / Filipczyk 
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit - Förderübersicht ab 2019 
Stand: 20.08.2018 
5120 / 5124 / 5125 
Programmförderung Gesamt 
Zuschuss Neu 
10 % Eigenleistung für 
alle Einrichtungen 
Zuschuss Neu 
2.500 € / 0,25 VZÄ 
min. 5000 €
max 2,0 VZÄ 
max 20.000 €
Zuschuss Neu 
Betriebskosten zzgl. 
10% Anpassung als 
Festzuschuss 
(ohne Mieten) 
Differenz 
alt 
zu 
neu 
1 13 Dom Bonni Ev. Apostelkirchengemeinde 1,00 10.000,00 €
2 31 Aaseestadt Janosch-Jugendcafe Ev. Thomasgemeinde 0,00 5.000,00 0 VZÄ auf 0,5 fiktiv angehoben  für Programmmittel 
3 22 Josef Jib Stadt Münster Nur nachrichtlich aufgeführt 
4 23 Bahnhof Paul-Gerhardt-Haus Ev. Erlöserkirchengeme inde 3,00 20.000,00 Programmförderung festgeschrieben auf  20.000 €
5 27 Kreuz Kinder- und Jugendtreff Hl. Kreuz Kath. Kir chengemeinde Heilig Kreuz 1,00 10.000,00 €
6 32 Geist Kinder - und Jugendtreff TEO Kath. Kircheng emeinde St. Joseph 
Münster-Süd 
0,75 7.500,00 €
7 33 Schützenhof ABI Südpark Stadt Münster Nur nachrichtlich aufgeführt 
8 34 Düesberg Kinder- und Jugendtreff St. Gottfried Ka th. Kirchengemeinde St. Gottfried 0,50 5.000,00 €
9 44 Herz-Jesu K.o.T. St. Mauritz Kath. Kirchengemeind e Sankt Mauritz 1,00 10.000,00 €
10 45 Mauritz-Mitte Kindertreff am Pötterhoek Stadt Mü nster Nur nachrichtlich aufgeführt 
11 46 Rumphorst Kinder- und Jugendtreff Thomas-Morus K ath. Kirchengemeinde St. Franziskus 0,50 5.000,00 €
12 47 Uppenberg AWO Jugendtreff Nienkamp Arbeiterwohlf ahrt Unterbezirk 
Münsterland-Recklingshausen 
0,75 7.500,00 €
Zwischensumme Mitte 8,50 468.720,00 € 80.000,00 33.870,00 € 134.350,00 €
13 51 Gievenbeck Stadtteilhaus Fachwerk Gievenbeck Sta dt Münster , Nur nachrichtlich aufgeführt 
14 51 Gievenbeck La Vie -Treffpunkt Gievenbeck Stadt M ünster Nur nachrichtlich aufgeführt 
15 52 Sentrup Kinder- und Jugendzentrum St. Theresia K ath. Kirchengemeinde Liebfrauen- 
Überwasser 
0,50 5.000,00 €
16 54 Mecklenbeck Jugendarbeit & Schule Mecklenbeck Sc hule, Jugend, Kids & Co. e.V. 0,50 5.000,00 €
17 54 Mecklenbeck Jugendtreff am Skaterpark Schule, Ju gend, Kids & Co. e.V. 0,00 10.000,00 € 0 VZÄ auf 0,5 fiktiv angehoben  für Programmmittel 
5.000 € zusätzliche Programmmittel für die Außenfläche 
18 54 Mecklenbeck Paulushof für Kinder und Jugendlich e Kath. Kirchengemeinde St. Liudger 1,00 10.000,00 €
19 56 Albachten ALBATROS Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk  
Münsterland-Recklinghausen 
1,00 10.000,00 €
20 57 Roxel Anne-Jakobi-Haus Christlicher Verein Junge r Menschen 
(CVJM) 
1,25 12.500,00 €
21 58 Nienberge Kinder- und Jugendzentrum St. Sebasti an 
Jugi 
Kath. Kirchengemeinde Liebfrauen- 
Überwasser 
1,00 10.000,00 €
Zwischensumme West 5,25 255.170,00 € 62.500,00 24.130,00 € 13.560,00 €
22 61 Coerde HOT Coerde Ev.  Andreas - Kirchengemeinde  
Coerde 
3,00 20.000,00 Programmförderung festgeschrieben auf  20.000 €
23 61 Coerde DRK Jugendtreff DRK Kreisverband Münster 0,50 5.000,00 €
24 63 Kinderhaus-West Kinder- und Jugendzentrum Wuddi Stadt Münster Nur nachrichtlich aufgeführt 
25 63 Kinderhaus-West Feez Stadt Münster Nur nachrichtlich aufgeführt 
26 63 Kinderhaus-West Jugendsalon Begegnungszentrum Ki nderhaus e.V. 0,50 5.000,00 €
27 68 Sprakel Kinder- und Jugendhaus Sprakel Outlaw gG mbH 1,00 10.000,00 €
Zwischensumme Nord 5,00 285.800,00 € 40.000,00 85.650,00 € 37.930,00 €
28 71 Mauritz-Ost CROSS OVER Kath. Kirchengemeinde San kt Mauritz 0,75 7.500,00 €
29 71 Mauritz-Ost Johannes-Busch-Haus Christlicher Ver ein Junger Menschen 
(CVJM) 
1,00 15.000,00 € 5.000 € zusätzliche Programmmittel für die Außenfläche 
30 76 Gelmer-Dyckburg Jugendtreff Gelmer Schule Jugend  Kids & Co. e.V. 0,50 5.000,00 €
31 77 Handorf Jugendzentrum "Drei Eichen" Handorfer Ne tzwerk Jugend e.V. 1,00 10.000,00 €
32 77 Handorf Jugendheim St. Petronilla Kath. Kircheng emeinde St. Petronilla 0,00 5.000,00 0 VZÄ auf 0,5 fiktiv angehoben  für Programmmittel 
Zwischensumme Ost 3,25 150.160,00 € 42.500,00 31.610,00 € 28.560,00 €
33 81 Gremmendorf-West Jugendarbeit St. Ida Kath.Kirch engemeinde St. Nikolaus 0,50 5.000,00 €
34 82 Gremmendorf-Ost Kinder- und Jugendtreff St. Ida Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus 1,00 10.000,00 €
35 86 Angelmodde Kinder und Jugendzentrum "Mobile" Dia konisches Werk Münster e.V. 1,50 15.000,00 €
36 87 Wolbeck BauSpielTreff Holtrode Outlaw gGmbH 1,25 17.500,00 € 5.000 € zusätzliche Programmmittel für die Außenfläche 
37 87 Wolbeck Bahnhof Wolbeck Trägerverein für das Jug endzentrum 
Bahnhof Wolbeck e.V. 
1,50 15.000,00 €
Zwischensumme Südost 5,75 297.270,00 € 62.500,00 26.120,00 € 50.420,00 €
38 91 Berg Fidel Stadtteilhaus Lorenz-Süd Stadt Münste r Nur nachrichtlich aufgeführt 
39 97 Hiltrup-West Begegnungshaus 37 Grad Stadt Münste r Nur nachrichtlich aufgeführt 
40 96 Hiltrup-Mitte Evangelisches Jugendzentrum Hiltr up Ev. Kirchengemeinde Hiltrup 1,00 10.000,00 €
41 96 Hiltrup-Mitte Jugendheim St. Clemens Kath. Kirch engemeinde St. Clemens 
Hiltrup 
1,00 10.000,00 €
42 98 Amelsbüren Jugendzentrum Black Bull Förderverein  für die Jugendarbeit in 
Amelsbüren e.V. 
1,50 15.000,00 €
Zwischensumme Hiltrup 3,50 200.970,00 € 35.000,00 € 6.390,00 € 34.400,00 €
Gesamtsummen OKJA 31,25 1.658.090,00 € 322.500,00 € 207.770,00 € 299.220,00 €
* alle Beträge sind auf volle 10 € gerundet 
Kriterien für die Personalkosten: Kriterien für die Programmmittel 
 10% Eigenleistung für alle Einrichtungen 
Legende Programmmittel: 
5.000 € Bonus für die Außenanlage 
Einrichtungen ohne hauptamtliches Personal 
werden fiktiv auf 0,5 VZÄ angehoben 
auf max. 20.000 € festgeschriebene Programmmittel 
Kriterien für die Betriebskosten: 
Die alten Betriebskosten werden 
verstetigt und einmalig um 10% 
angehoben (Anpassung an gestiegene 
Kosten). 
Die Mieten werden komplett 
übernommen. 
Betriebskosten als Festzuschuss ohne 
Eigenanteil. 
Nachweis in Höhe des Zuschusses; alle 
Kosten die den Zuschuss übersteigen, 
sind Eigenleistung des Trägers. 
Geför- 
derte 
Vollzeit- 
äquiva- 
lente 
(VZÄ) 
Bemerkungen 
Personalkosten Betriebskosten 
Nr. Einrichtung Stat. 
Bezirk 
G
e
f
ö
r
d
e
r
t
e 
P
e
Träger 
Zahl geförderter Vollzeitäquivalente
0
0,5
0,75
1
1,25
1,5
2
2,5
3
Programmmittel
5.000 €
7.500 €
5.000 €
10.000 €
12.500 €
15.000 €
20.000 €
20.000 €
20.000 €
1

Anlage A

2455 Zeichen

Anlage A zur V/0739/2018 
Kurzüberblick 
Bedarfsorientiertes Konzept der Zuwendungsförderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit und 
aufsuchenden Jugendsozialarbeit in Münster – Entwicklung von einheitlichen Förderkriterien für 
die Träger der Jugendhilfe. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Ziele/ Zielerreichung: 
 Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwick-
lungsstandorte in Europa. 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem 
Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterent-
wickeln. 
 Die Stadt Münster greift die Aufgaben der §§ 11 und 13 SGB VIII in den Produktgruppen 
0602 und 0603 auf. In zwei Teilzielen verpflichtet sich die Stadt Münster eine bedarfsge-
rechte Anzahl an Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und an Standorten 
der aufsuchenden Jugendsozialarbeit vorzuhalten und sie mit entsprechenden Angebots-
stunden für Kinder und Jugendliche auszustatten.  
 Mit der Umsetzung der Beschlussvorlagen V/0886/2017 und V/0739/2018 schafft die Stadt 
Münster ein bedarfsgerechtes und sozialraumorientiertes Angebot der offenen Kinder und 
Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit. 
 Die Stadt Münster verarbeitet die Ergebnisse der Beschlussvorlagen V/0886/2017 und 
V/0739/2018 im 4. Münsteraner Kinder und Jugendförderplan.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0602 Kinder- und Jugendarbeit 
 0603 Förderung von benachteiligten jungen Menschen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? X Ja   Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? – Nicht für diesen Zweck (Mittelum-
schichtung über VÄ-Blätter) 
 Ja X Nein

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Inklusion/ Migration: 
 Es gilt die pädagogische Arbeit nicht nur auf die bestehenden Flüchtlingseinrichtungen, 
sondern zunehmend auf die Integration im Stadtteil zu richten. Die Angebote der offenen 
Kinder- und Jugendarbeit sowie da s Erreichen der Jugendlichen im öffentlichen Raum 
sind wesentliche Integrationsaufgaben der Jugendhilfe.

Beratungsverlauf (3)

26.09.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
10.10.2018 Rat
TOP 20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Bahnhofstraße 9
  • Kinderhaus
  • Pötterhoek
  • Drei Eichen
  • Düesberg
  • Nienkamp
  • Holtrode

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0739/2018
Typ
Vorlagen
Datum
21.08.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37