V/0739/2018
Bedarfsorientiertes Konzept der Zuwendungsförderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit in Münster
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Beschlussvorlage
20603 Zeichen
V/0739/2018
V/0739/2018
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Bedarfsorientiertes Konzept der Zuwendungsförderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit und
der aufsuchenden Jugendsozialarbeit in Münster
Beratungsfolge
26.09.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
10.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
10.10.2018 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster beschließt,
1.1. dass die Verwaltung beauftragt wird, das neue bedarfsorientierte Konzept der Zuwen-
dungsförderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) und der aufsuchenden Ju-
gendsozialarbeit (AJSA) zum 01.01.2019 umsetzt und die Richtlinien zur Förderung der
außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger (nachfolgend „Richtlinien“) ent-
sprechend anpasst.
1.2. dass die Finanzierung des Mehrbedarfes bei der OKJA in Höhe von 300.000 € durch die
Mehrerträge bei den ein schlägigen Landeszuwendungen in Höhe von 84.060 € (PG
0602, Zeile 02) und durch eine Mittelumschichtung aus der Produktgruppe 0603, Zeile 15
in Höhe von 215.940 € (Umwidmung bei den Mitteln der Migrationshilfen) kostenneutral
sichergestellt wird.
1.3. dass die Finanzierung des Mehrbedarfes bei der AJSA in Höhe von 45.000 € durch eine
Umwidmung der eingesparten Mittel bei den Migrationshilfen in derselben Höhe (PG
0603, Zeile 15) kostenneutral erfolgt.
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
28.08.2018
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Pohl
Telefon: 492-5100
PohlA@stadt-muenster.de
Herr Paschert
Telefon:492-5890
Paschert@stadt-
muenster.de
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1.4. dass die Anträge der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: „B e-
gleitantrag zum Haushalt 2017“ sowie „Planungssicherheit für Träger der Jugendhilfe und
Planungskompetenz beim öffentlichen Träger“ damit aufgegriffen und in großen Teilen
erledigt sind.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Veränd.
zum HH-
Entwurf
€
Bemerkungen
Produkt-
gruppe
0602 Kinder- und Jugen d-
arbeit
Zeile 02 Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
2019
ff.
415.160 +84.060 Landesförderung
Zeile 15 Transferaufwendun-
gen
2019
ff.
2.707.220 +300.000 Mehrbedarf OKJA
Produkt-
gruppe
0603 Förderung von b e-
nachteiligten jungen
Menschen
Zeile 15 Transferaufwendun-
gen
2019
ff.
470.400
+45.000
-45.000
-215.940
Mehrbedarf AJSA
Umwidmung eingesparter Mittel der
Migrationshilfen für Zwecke der
AJSA
Transfer aus Mitteln der Migration s-
hilfen zur PG 0602, Zeile 15 (OKJA)
Saldo: 0
alle Beträge sind gerundet
Durch Schließung von Flüchtlingseinrichtungen kommt es zu Einsparungen bei den Mitteln für die
Leistung von freizeitpädagogischen Angeboten in eben diesen Einrichtungen. Aufgrund von Umz ü-
gen der Bewohner/ -innen in reg. Wohnungen im Stadtgebiet und Nutzung der Regelangebote der
OKJA/ AJSA sollen die Mittel strukturell in allen Einrichtungen zweckentsprechen d eingesetzt we r-
den.
Zu den Etatberatungen fertigt die Verwaltung entsprechende Veränderungsblätter. Zusätzliche f i-
nanzielle Belastungen entstehen für den Haushaltsplan 2019 und die mittelfristige Ergebnis - und
Finanzplanung nicht.
Begründung:
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1. Ausgangslage
Aufgrund der Beschlussvorlage V/0886/2017 „Bedarfsorientiertes Steuerungs- und Förderkonzept der
offenen Kinder - und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen
Gruppenarbeit in Münster“ hat sich die Zahl der E inrichtungen der offenen Kinder - und Jugendarbeit
und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit in Münster erhöht. Aktuell gibt es in Münster 42 Einrichtu n-
gen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und 13 Standorte der aufsuchenden Jugendsozialarbeit.
Die Leistungsfelder der offenen Kinder - und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit
sind in den §§ 11 und 13 des SGB VIII gesetzlich verankert.
Die offene Kinder- und Jugendarbeit umfasst Angebote außerschulischer informeller Bildungsanlässe,
kulturelle, kreative, sowie sport- und spielbezogene Angebote, solche der Jugendberatung, der Orga-
nisation und Durchführung von Kinder- und Jugenderholung sowie kinder- und jugendgerechte Ange-
bote in den Ferien.
Angebote der aufsuchenden Jugendsozialarbeit umfassen Hilfen bei schulischen und beruflichen
Schwierigkeiten, familiären Problemen und Unterstützungsbedarfen im Umgang mit Behörden.
1.1 Aktuelle Zuwendungsförderung der offenen Kinder - und Jugendarbeit und der aufsuche n-
den Jugendsozialarbeit in Münster
In Ergänzung zur indikatorengestützten Bedarfsplanung sind im 3. Münsteraner Kinder- und Jugend-
förderplan 2015-2019 für alle Einrichtungen der o ffenen Kinder - und Jugendarbeit / aufsuchenden
Jugendsozialarbeit die zu erbringen den Mindeststandards berechnet. Auf der Grundlage dieser be i-
den Aufstellungen ist die Verteilung von Angebotsstunden auf Sozialraumebene/statistische Bezirke
erfolgt. Die Stadt Münster fördert zu 80% bzw. 90 % die hauptamtlichen Stellen der freien Träger der
Jugendhilfe. Das bedeutet im Umkehrschluss einen bis zu 20%igen Eigenanteil der Träger.
Bei der Förderung der Einrichtungen der offenen Kinder - und Jugendarbeit (OKJA) und der aufs u-
chenden Jugendsozialarbeit (AJSA) handelt es ich um eine finanzielle Zuwendung (§ 74 SGB VIII).
Die jeweiligen Z uwendungen an die freien Träger der Jugendhilfe werden auf der Grundlage der
„Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder - und Jugendarbeit freier Träger“ vom
06.07.2004, in der letzten Fassung vom 01.05.2016 (V/0051/2016) , und den mi t den freien Trägern
der offenen Kinder - und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit abgeschlossenen
Leistungsvereinbarungen gewährt. Die Leistungsvereinbarungen vereinen die finanzielle Rahmenb e-
dingen zur Förderung der Programmmittel und der Betriebskosten, die formulierten Mindeststandards
sowie beschriebene Qualitätsstandards. Insgesamt wird hierdurch die Einhaltung der gesetzlichen
Anforderungen sichergestellt.
Mit der Vorlage V/0886/2017 wurden im Rahmen eines neuen Konzeptes die Vollzeitäquivalente
(VZÄ) in Abhängigkeit zu den Angebotsstunden für die offene Kinder - und Jugendarbeit und für die
aufsuchende Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit indikatorengestützt, bedarfsori-
entiert und sozialraumorientiert neu verteilt.
1.2. Neuausrichtung des bedarfsorientierten Konzeptes der Zuwendungsförderung der offe-
nen Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit
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V/0739/2018
Das im Antrag der CDU -Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: „Begleitantrag zum
Haushalt 2017“ geforderte bedarfsorientierte Konzept zur Bemessung der Personalressourcen in den
Kinder- und Jugendeinrichtungen freier Träger wurde bereits mit der Vorlage V/0886/2017 erarbeitet
und durch den Rat beschlossen.
In dieser aktuellen Vorlage geht es um die bedarfsgerechte Verteilung der Fördermittel nach einheitli-
chen Kriterien. Besonders die Bemessung der Programmmittel und der Betriebskostenzuschüsse für
die Einrichtungen freier Träger hat sich in weiten Teilen aus einer Summe von politische n Einzelfall-
beschlüssen entwickelt. Es existiert keine einheitliche Berechnungsgrundlage. Daher wurde in der
Vorlage V/0886/2017 auch in Aussicht gestellt, dass von der Verwaltung eine allgemeingültige Formel
für die Programmmittelförderung entwickelt und auch die Gewährung der Betriebskostenzuschüsse
geprüft wird.
Dies wird mit dieser Vorlage umgesetzt. Auch die unter 1.1 geschilderte Förderpraxis bei den Pers o-
nalkostenzuschüssen mit u nterschiedlichen Eigenanteilen (0- 20 %) wird bei der Darstellung der E r-
gebnisse unter Ziffer 2.3.4 behandelt und harmonisiert. Ziel ist es, dass alle Träger gleiche Eigena n-
teile von 10% an den Personalkosten tragen.
1.3. Zielsetzung der Neuausrichtung
Handlungsleitend für die Neuausrichtung ist eine bedarfsgerechte Verteilung der finanziellen Zuwen-
dungen, unter anderem in Bezug auf die Beschlussvorlage V/0886/2017 „Bedarfsorientiertes Steu e-
rungs- und Förderkonzept der offenen Kinder - und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsoz i-
alarbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit i n Münster“. In dieser Vorlage wurden in einem ersten
Schritt die Personalressourcen, indikatoren gestützt, sowohl für die offenen Kinder - und Jugendarbeit
als auch für die aufsuchende Jugendsozialarbeit in Münster neu verteilt.
Ein weiterer Aspekt ist die Zunahme von Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrungen in den Ein-
richtungen. Inzwischen sind vermehrt Familien aus Flüchtlingseinrichtungen in reguläre Wohnungen
eingezogen. Daher gilt es, die pädagogische Arbeit nicht nur auf die bestehenden Flüchtling seinrich-
tungen, sondern zunehmend auf die Integration im Stadtteil zu richten. Die Angebote der offenen Kin-
der- und Jugendarbeit sowie das Erreichen der Jugendlichen im öffentlichen Raum sind wesentliche
Integrationsaufgaben der Jugendhilfe.
Die fachliche Neuausrichtung des bedarfsorientierten Förderkonzeptes beabsichtigt folgende Ziele:
- Planungssicherheit und Verbindlichkeit für die Jugendhilfeträger und dadurch die Absicherung
des Pluralen Trägerangebotes.
- Erstellung einer Berechnungsgrundlage/ Formel für die Verteilung der Zuwendungsgelder.
- Transparente Förderkriterien für die Träger der Jugendhilfe.
- Anpassung der Zuwendungen bei den Programm- und Betriebskosten aufgrund von veränder-
ten allgemeinen Kostenentwicklungen.
- Prüfung und Harmonisierung der Trägeranteile im Personalkostenbereich.
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2. Umsetzung
2.1 Beteiligungsverfahren
Die Verwaltung hat gemeinsam in einer Arbeitsgruppe mit freien Trägern der offenen Kinder - und
Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit in Münster ein neues bedarfsorientiertes
Konzept der Zuwendungsförderung entwickelt. Bei einem ersten Workshop wurde der finanzielle IST -
Stand der offenen Kinder - und Jugendarbeit sowie der aufsuchenden Jugendsozialarbeit erörtert. Im
nächsten Schritt wurden die Inhalte und Ziele der Neuverteilung der Programmmittel und der B e-
triebskosten für die Einrichtungen der offenen Kinder - und Jugendarbeit sowie für die Stand orte der
aufsuchenden Jugendsozialarbeit festgelegt. Finanzierungsmodelle sind erarbeitet, berechnet, anal y-
siert und endgültig abgestimmt worden.
Den Arbeitsgemeinschaften nach §78 SGB VIII „Kinder - und Jugendarbeit“ und „Jugendsozialarbeit“
dem Arbeitskreis „Streetwork“ sowie den Jugendhilfeträgern wurden die zukünftigen Fördergrundl a-
gen vorgestellt und fachlich diskutiert.
2.2 Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und Standorte der aufsuchenden
Arbeit in kommunaler Trägerschaft
Für die städtischen Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und die Standorte der auf-
suchenden Jugendsozialarbeit werden ab 2019 die neuen För derkriterien analog angewandt . Da
diese Einrichtungen/ Standorte über ein Kontingent an Niedrigteilzeitkräften verfügen, die pauschal
über die städtische Gesamtverwaltung finanziert sind, werden die städtischen Programmmittel antei-
lig gekürzt. Die eingesparten Programmmittel werden zugunsten der Programmmittel der freien Trä-
ger verwendet.
2.3 Ergebnisse der Neuverteilung mit Daten- und Berechnungsgrundlagen (Anlagen II- III)
2.3.1 Programmmittel für die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit in freier
Trägerschaft
a. Programmmittel /Definition
Die hier genannten Programmmittel sind unmittelbare Ausgaben für die pädagogischen Ange-
bote, wie z.B. Kosten für Honorarkräfte, Verbrauchsmaterial ien, Werbung, Öffentlichkeitsa r-
beit, Transportkosten und Eintrittsgelder.
Kleine Anschaffungen, die aber dauerhaft genutzt werden können, z.B. Spiele, Sportmaterial
und technische Geräte, können auf Antrag über die einschlägigen Tatbestände der Richtlinien
finanziert werden.
b. Förderkriterien
Für je 0,25 VZÄ wird eine Förderung in Höhe von 2.500 € gewährt. Daraus ergibt sich e i-
ne Zuwendungssumme von 10.000 € für ein 1,0 VZÄ.
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Drei Einrichtungen, die aktuell über kein hauptamtliches Personal verfügen , werden ana-
log zu den Einrichtungen mit einem 0,5 VZÄ gefördert und erhalten ebenfalls 5.000 €, um
die zusätzliche Unterstützung durch Honorarkräfte zu ermöglichen.
Da bei den Einr ichtungen ab 2,0 VZÄ die personelle Ausstattung auch im Vertretungsfall
gesichert ist, wird die Förderung ab 2,0 VZÄ auf max. 20.000 € festgelegt.
Drei Einrichtungen mit beso nderem Außengelände (Bauspielplatz, Sportanlage) werden
mit einem zusätzlichen So ckelbetrag von 5.000 € finanziert, da zur Gewährleistung von
Aufsichtspflichten eine erhöhte personelle Ausstattung sicherzustellen ist.
Eine Eigenleistung durch den Träger muss bei den Programmmitteln zukünftig nicht mehr
erbracht werden. Dafür werden einheitliche Eigenanteile in Höhe von 10% bei den Pers o-
nalkosten erhoben.
Berechnungstabelle NEU- Programmmittel OKJA
Zahl geförderter
VZÄ
Anzahl der
Einrichtungen
Anteile
VZÄ der Einrichtungen
gesamt
Programmmittel
0,0 3 1,5 fiktiv 5.000 €
0,5 8 4 5.000 €
0,75 3 2,25 7.500 €
1,0 12 12 10.000 €
1,25 2 2,5 12.500 €
1,5 3 4,5 15.000 €
2,0 0 0 20.000 €
2,5 0 0 20.000 €
3,0 2 6 20.000 €
Summe
33
31,25
c. Finanzielle Auswirkungen
Mit der Umsetzung entstehen in der Produktgruppe 0602, Zeile 15, Mehraufwendungen in
Höhe von 109.000 €.
2.3.2 Programmmittel für die Standorte der aufsuchenden Jugendsozialarbeit in freier Tr ä-
gerschaft
a. Förderkriterien
Analog zur Förderung der OKJA wird j e 0,25 VZÄ eine Förderung in Höhe von 2.500 €
gewährt. Daraus ergibt sich eine Zuwendungssumme von 10.000 € für ein 1,0 VZÄ.
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Eine Eigenleistung durch den Träger muss auch hier bei den Programmmitteln zukünftig
nicht mehr erbracht werden. Dafür werden einheitliche Eigenanteile in Höhe von 10% bei
den Personalkosten erhoben.
Berechnungstabelle NEU- Programmmittel AJSA
Zahl geförderter
VZÄ
Anzahl der
Standorte
Anteile
VZÄ der Standorte
gesamt
Programmmittel
*0,16 1 0,16 1.600 €
0,25 0 0 2.500 €
0,5 5 2,5 5.000 €
0,75 1 0,75 7.500 €
*0,85 1 0,85 8.500 €
1,0 2 2 10.000 €
Summe
10
6,26
*Kombi Stelle Coerde und AJSA Hiltrup/ Amelsbüren
b. Finanzielle Auswirkungen
Mit der Umsetzung entstehen in der Produktgruppe 0603, Zeile 15, Mehraufwendungen in
Höhe von 29.000 €.
2.3.3 Betriebskosten für die Einrichtungen der offenen Kinder - und Jugendarbeit in freier
Trägerschaft
a. Betriebskosten /Definition
Bezuschusste Betriebskosten entstehen für den unmittelbaren Betrieb der geförderten Einrich-
tung, z.B. Gebühren, Versicherungen, St euern, Müllabfuhr, Heizung, Reinigung, Strom, Wa s-
ser, kleine Reparaturen.
b. Förderkriterien
Die aktuellen, vertraglich festgesetzten Betriebskostenzuschüsse werden aufgrund g e-
stiegener Kosten um 10% erhöht und als Pauschalfördersatz fortgeschrieben.
Mietzahlungen sind nicht in den Betriebskosten enthalten und werden zu 100% bez u-
schusst und fortgeschrieben.
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b. Finanzielle Auswirkungen
Mit der Umsetzung entstehen in der Produktgruppe 0602, Zeile 15, Mehraufwendungen in
Höhe von 19.000 €.
2.3.4 Eigenanteile an den Personalkosten der Einrichtungen der offenen Kinder - und J u-
gendarbeit und der Standorte der aufsuchenden Jugendsozialarbeit in freier Träge r-
schaft
a. Förderkriterien
Bei den Personalkosten ist zukünftig von allen Trägern ein Eigenanteil in Höhe von 10%
zu erbringen. Zur Dynamisierung und tarifgerechten Bezahlung der Personalkosten wird
die Verwaltung zu den Etatberatungen dem Rat der Stadt Münster einen entsprechenden
Beschlussvorschlag vorlegen.
b. Finanzielle Auswirkungen
Mit der Umsetzung entstehen in der Produktgruppe 0602, Zeile 15, Mehraufwendungen in
Höhe von 172.000 € (OKJA) und in der Produktgruppe 0603, Zeile 15, Mehraufwendu n-
gen in Höhe von 16.000 € (AJSA).
2.4 Übersicht über die Mehrbedarfe insgesamt/ Haushaltsjahr 2019 ff.
Personalkosten Programmmittel Betriebskosten
Gesamt
OKJA (PG 0602) 172.000 €
109.000 € 19.000 € 300.000 €
AJSA (PG 0603) 16.000 € 29.000 €
0 € 45.000 €
Summe
188.000 €
138.000 €
19.000 €
345.000 €
3. Qualitätsentwicklung und -sicherung
Der Wirksamkeitsdialog ist seit Jahren ein implementiertes Qualitätsentwicklungs - und Sicherungs-
instrument. Er dient der Planungsoptimierung und wird stetig im dialogischen Prozess mit den Tr ä-
gern der offenen Kinder - und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit den fachlichen
Bedarfen und Veränderungen angepasst. Unter diesem Gesichtspunkt wurden in den letzten Jahren
verschiedene Elemente dieses Qualitätsprozesses gemeinsam mit all en Akteuren überarbeitet bzw.
angepasst.
Das neue Konzept der Zuwendungsförderung der offenen Kinder - und Jugendarbeit und der aufs u-
chenden Jugendsozialarbeit in Münster hat ebenfalls Auswirkungen auf die Qualitätsentwicklung.
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Bezogen auf die Dimensionen der Struktur- und Prozessqualität werden die Leistungsvereinbarungen
mit den Trägern auf der Grundlage der neuen Modalitäten der Zuwendungsförderung der offenen
Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit insbesondere im „Finanzteil“ neu
ausgerichtet.
Die Leistungsvereinbarungen vereinen den Finanzteil, bestehend aus der modifizierten finanziellen
Förderung einhergehend mit der Formulierung der Mindeststandards, dem Leistungsbeschreibung s-
teil und den Formulierungen zur Qualitätssicherung.
Der Wirksamkeitsdialog als standardisiertes Verfahren der Qualitätsentwickl ung und Sicherung dient
sowohl der Reflexion der eigenen Ar beit, der internen Steuerung als auch der fachlichen Weiteren t-
wicklung der Angebote/ Leistungen und wird stetig prozesshaft angepasst und weitergeführt.
4. Ausblick
Das „Bedarfsorientierte Konzept der Zuwendungsförderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit und
der aufsuchenden Jugendsozialarbeit in Münster“ wird ab Januar 2019 umgesetzt.
Die Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder - und Jugendarbeit freie r Träger werden
entsprechend dem „Bedarfsorientierten Konzept der Zuwendungsförderung der offenen Kinder- und
Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit in Münster “ mit neu en Fördermodalitäten
hinterlegt und redaktionell angepasst.
Auf dieser Grund lage wird der Finanzteil der Leistungsvereinbarungen mit den freien Trägern der
offenen Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit überarbeitet bzw. fortge-
schrieben.
Aufgrund der wachsenden Bedarfe in der Ferienbetreuung soll die Fö rderung der „Angebote in den
Ferien“ ebenfalls aufgegriffen und angepasst werden. Hierzu wird die Verwaltung einen gesonderten
Beschlussvorschlag vorlegen.
Das „Bedarfsorientierte Konzept der Zuwendungsförderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit und
der aufsuchenden Jugendsozialarbeit in Münster“, mit dem implizierten Ziel einer kriteriengeleiteten
Ressourcenverteilung, ist eine zeitgemäße Antwort auf eine bedarfsbezogene und prozessorientierte
Steuerung im Bereich der Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit in Münster.
Zum Antragspunkt „tarifgerechte Bezahlung und Dynamisierung“ der CDU-Fraktion und der Frakti-
on Bündnis 90/Die Grünen/GAL im Antrag zum Haushalt 2017 „Planungssicherheit für Träger der
Jugendhilfe und Planungskompetenz beim öffentlichen Träger“ und dem Ratsantrag der SPD -
Fraktion: „Tarifstandards für Trägervereinbarungen“ wird die Verwaltung zu den Etatberatungen
dem Rat der Stadt Münster einen entsprechenden Beschluss vorlegen.
In Vertretung
Thomas Paal
Stadtdirektor
- 10 -
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Anlagen:
I. Anlage A
II. Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit – Förderübersicht ab 2019
III. Standorte der aufsuchenden Jugendsozialarbeit - Förderübersicht ab 2019
IV. Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: „Begleitantrag zum
Haushalt 2017“
V. Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: „Planungssicher-
heit für Träger der Jugendhilfe und Planungskompetenz beim öffentlichen Träger“
VI. Ratsantrag Nr.: A-R/0080/2017 der SPD- Fraktion: „Tarifstandards für Trägervereinbarun-
gen“
Anlage III_ Standorte AJSA Förderübersicht ab 2019
2634 Zeichen
51.20.0110 / 0111 / 0112 Detering / Grothues / Filipczyk Standorte der aufsuchenden Jugendsozialarbeit - Förderübersicht ab 2019 Stand: 20.08.2018 5120 / 5124 / 5125 Betriebskosten Differenz Zuschuss (NEU) 10 % Eigenleistung für alle Standorte Zuschuss (NEU) 10.000 € / VZÄ, keine Eigenleistung Zuschuss Neu Betriebskosten Festzuschuss (gerundet) Alt zu Neu alle Förder- bereiche 1 43 - 47 Mitte-Nordost AJSA Caritas/ Mitte-Nordost Ca ritasverband für die Stadt Münster e.V. 0,50 5.000,00 € 2 33 Schützenhof AJSA Diakonie/ Südviertel Diakonische s Werk Münster e.V. 1,00 10.000,00 € 3 21-29 Innenstadtring AJSA Städtische Streetwork Stad t Münster Nur nachrichtlich aufgeführt Zwischensumme Mitte 1,50 84.550,00 € 15.000,00 € 5.580,00 € 17.080,00 4 51 Gievenbeck AJSA VSE/ West-Gievenbeck Verbund sozi altherapeutischer Einrichtungen e.V. 0,50 5.000,00 € 5 54 Mecklenbeck, 56 Albachten AJSA VIP Mecklenbeck/ Albachten Verein sozial-integr ativer Projekte e.V. 0,50 5.000,00 € Zwischensumme West 1,00 47.350,00 € 10.000,00 € 0,00 € 4.170,00 6 61 Coerde AJSA Hot Coerde Ev. Andreas-Kirchengemeind e Coerde 0,50 5.000,00 € 7 61 Coerde AJSA VSE Nord Verbund sozialtherapeutische r Einrichtungen e.V. 0,16 1.600,00 € 8 63 Kinderhaus AJSA Wuddi/Kinderhaus Stadt Münster Nur nachrichtlich aufgeführt 9 63 Kinderhaus-West AJSA Jugendsalon Begegnungszentru m Kinderhaus e.V. 0,50 5.000,00 € Zwischensumme Nord 1,16 57.230,00 € 11.600,00 € 0,00 € 5.480,00 10 86 Angelmodde AJSA Mobile Diakonisches Werk Münster e.V. 0,75 7.500,00 € 11 87 Wolbeck, 81 Gremmendorf-West AJSA VSE Wolbeck/Gremmendorf Verbund sozialtherapeut ischer Einrichtungen e.V. 1,00 10.000,00 € Zwischensumme Südost 1,75 86.940,00 € 17.500,00 € 0,00 € 13.160,00 12 96 Hiltrup-Mitte AJSA VSE Hiltrup Verbund sozialth erapeutischer Einrichtungen e.V. 0,85 8.500,00 € 13 91 Berg Fidel AJSA Lorenz-Süd Stadt Münster Nur nachrichtlich aufgeführt Zwischensumme Hiltrup 0,85 44.600,00 € 8.500,00 € 0,00 € 3.710,00 Gesamtsummen 6,26 320.670,00 € 62.600,00 € 5.580,00 € 43.600,00 * alle Beträge sind auf volle 10 € gerundet Kriterien für die Personalkosten: Kriterien für die Programmmittel 10% Eigenleistung für alle Standorte * Kombi-Stelle Coerde und AJSA Hiltrup / Amelsbüren Kriterien für die Betriebskosten: Die alten Betriebskosten werden verstetigt. 0,75 7.500 € *0,85 8.500 € 1 10.000 € Bemerkungen Personalkosten Programmförderung Zahl geförderter Vollzeitäquivalente Programmmittel *0,16 1.600 € 0,25 2.500 € 0,5 5.000 € Nr. Standort Träger Stat. Bezirk Geför- derte Vollzeit- äquiva- lente (VZÄ) 1
Anlage IV_Begleitantrag zum Haushalt 2017
1369 Zeichen
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 27.10.2016 Begleitantrag zum Haushalt 2017 Bezug: Trägeranträge CVJM und Outlaw Die Verwaltung wird beauftragt, ein bedarfsorientiertes Konzept zur Bemessung von Personalressourcen in den Kinder- und Jugendeinrichtungen freier Träger und der der Stadt Münster zu entwickeln. Die freien Träger sind zu beteiligen. Desweiteren soll die Möglichkeit der Flexibilisierung des Einsatzes der von der Stadt zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel seitens der freienTräger geprüft werden. Begründung: Im aktuellen Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Münster wird an verschiedenen Stellen darauf hingewiesen, dass sich durch den Anstieg der Bevölkerung (Stichwort: wachsende Stadt), neue Baugebiete, neue Einrichtungen für Flüchtlinge und den Anstieg von Projekten zur Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen zusätzliche Bedarfe ergeben. Wachsende Aufgaben im Bereich der OKJA sind immer auch mit Verwaltung (insbesondere, wenn die Maßnahmen einzeln abgerechnet werden müssen), Koordination und Konzeptentwicklung verbunden. Dafür bedarf es personeller Ressourcen. Geprüft werden soll in diesem Zusammenhang, ob die Möglichkeit besteht, hierfür nicht verausgabte Honorarmittel einzusetzen. Jutta Möllers und Fraktion Jens Heinemann und Fraktion
Anlage V__Antrag_Planungssicherheit für Träger der JH und Planungskompetenz beim öffentlichen Träger
1666 Zeichen
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 27.10.2016 Antrag zum Haushalt 2017 Planungssicherheit für Träger der Jugendhilfe und Planungskompetenz beim öffentlichen Träger Die Verwaltung wird beauftragt, die Vereinbarungen mit freien Trägern der Jugendhilfe künftig mit einem Finanzierungskonzept zu verbinden, das in der Folge jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren gilt. Berücksichtigung sollen dabei z.B. durchschnittliche Tarifsteigerungen bei den Personalkosten und allgemeine Kostenentwicklungen finden, so dass die Vereinbarungen den Trägern und damit auch der Stadt Münster mindestens für 3 Jahre Planungssicherheit geben. Die gesetzlich und vertraglich geregelten Trägeranteile bleiben in diesem Zeitraum konstant, eine Überprüfung und ggf. Änderungen der Vereinbarungen finden nach 3 Jahren statt. Eine außerordentliche Kündigung, Anpassung oder Veränderung bleibt unter eng beschriebenen Umständen möglich. Der Antrag betrifft die so genannten "freiwilligen" Vereinbarungen. Das Verfahren soll mit den Trägern vorab besprochen und auf Tauglichkeit geprüft werden (Partizipation). Ggf. soll eine zeitliche Befristung des Verfahrenes (gilt zunächst bis....) und Überprüfung vereinbart werden. Begründung: Für freie Träger, Ausschuss und Verwaltung erhöhen sich die Planungssicherheit und die Transparenz. Vereinbarungen werden im 3-jährigen Rhythmus vereinbart und verhandelt, das schafft Klarheit für alle Beteiligten und spart im Vergleich zu jährlich möglichen Anträgen und Verhandlungen Aufwand und Energie. Jutta Möllers und Fraktion Jens Heinemann und Fraktion
Anlage VI_ Ratsantrag Nr. A-R._0080_2017_ Tarifstandards für Trägervereinbarungen
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0080/2017 Tarifstandards für SPD-Fraktion Trägervereinbarungen im Rat der Stadt Münster Ratsantrag Bahnhofstraße 9 48143 Münster Tel. (0251) 45 314 Fax (0251) 511 750 www.spd-muenster.de 13.12.2017 Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, feste Standards für Trägervereinbarungen zu entwickeln, die eine Tariftreueregelung vorsehen. Bei der Vergabe städtischer Mittel wird durch die Leistungs- vereinbarung und entsprechende Mittelvergabe sichergestellt, dass tarifliche Lohnsteigerungen eingeplant werden. Diese Änderungen der Leistungsvereinbarungen sollen bis zum 1.4.2018 mit den Trägern-beschlossen werden. Bei Trägern, mit denen bis zu diesem Zeitpunkt keine neue Vereinbarung geschlossen werden konnte, steigt der Personalkostenanteil des Trägerzuschusses äutomatisch um die spartenübliche Tariferhöhung. Begründung: Die faire Bezahlung für gute Arbeit ist wesentliche Voraussetzung für ein gutes Zusammenleben. Dies gilt insbesondere auch bei der öffentlichen Projekt- und Aufgabenvergabe an Träger. Jedoch werden bei einigen Trägeranträgen zum Haushalt regelmäßig tarifliche Lohnsteigerun- gen nicht mit einberechnet. Teilweise kommt es anschließend nach Jahren zu höheren Bedarfen an öffentlichen Mitteln, die gestiegenen Lohnkosten auszugleichen. In der Zwischenzeit kommt es entweder zur Minimierung der verfügbaren Mittel durch die gestiegenen Lohnkosten oder die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten keine tariflichen Lohnsteigerungen. Beides ist für die wichtige Arbeit, die dort geleistet wird, nicht akzeptabel. Darüber hinaus kommt es durch die unterschiedlichen Regelungen bei den verschiedenen Trä- gern zu einer Ungleichbehandlung. Die SPD-Fraktion beantragt daher eine Tariftreueregelung „und die Einberechnung ansteigender Lohnkosten mit den Trägern zu vereinbaren. Dr. Michael Jung Philipp Hagemann Mathias Kersting Katharina Köhnke Hedwig Liekefedt Ludger Steinmann Sozialdemokratische Partei Deutschlands Fraktion im Rat der Stadt Münster Stephan Brinktrine Marius Herwig Michael Kleyboldt Thomas Kollmann Anne Schulze Wintzler Beate Vilhjalmsson Maria Winkel Doris Feldmann Dr. Cornelia Jäger Marianne Koch Gaby Kubig-Steltig Petra Seyfferth Robert von Olberg
Anlage II_ Einrichtungen OKJA Förderübersicht ab 2019
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51.20.0110 / 0111 / 0112 Detering / Grothues / Filipczyk Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit - Förderübersicht ab 2019 Stand: 20.08.2018 5120 / 5124 / 5125 Programmförderung Gesamt Zuschuss Neu 10 % Eigenleistung für alle Einrichtungen Zuschuss Neu 2.500 € / 0,25 VZÄ min. 5000 € max 2,0 VZÄ max 20.000 € Zuschuss Neu Betriebskosten zzgl. 10% Anpassung als Festzuschuss (ohne Mieten) Differenz alt zu neu 1 13 Dom Bonni Ev. Apostelkirchengemeinde 1,00 10.000,00 € 2 31 Aaseestadt Janosch-Jugendcafe Ev. Thomasgemeinde 0,00 5.000,00 0 VZÄ auf 0,5 fiktiv angehoben für Programmmittel 3 22 Josef Jib Stadt Münster Nur nachrichtlich aufgeführt 4 23 Bahnhof Paul-Gerhardt-Haus Ev. Erlöserkirchengeme inde 3,00 20.000,00 Programmförderung festgeschrieben auf 20.000 € 5 27 Kreuz Kinder- und Jugendtreff Hl. Kreuz Kath. Kir chengemeinde Heilig Kreuz 1,00 10.000,00 € 6 32 Geist Kinder - und Jugendtreff TEO Kath. Kircheng emeinde St. Joseph Münster-Süd 0,75 7.500,00 € 7 33 Schützenhof ABI Südpark Stadt Münster Nur nachrichtlich aufgeführt 8 34 Düesberg Kinder- und Jugendtreff St. Gottfried Ka th. Kirchengemeinde St. Gottfried 0,50 5.000,00 € 9 44 Herz-Jesu K.o.T. St. Mauritz Kath. Kirchengemeind e Sankt Mauritz 1,00 10.000,00 € 10 45 Mauritz-Mitte Kindertreff am Pötterhoek Stadt Mü nster Nur nachrichtlich aufgeführt 11 46 Rumphorst Kinder- und Jugendtreff Thomas-Morus K ath. Kirchengemeinde St. Franziskus 0,50 5.000,00 € 12 47 Uppenberg AWO Jugendtreff Nienkamp Arbeiterwohlf ahrt Unterbezirk Münsterland-Recklingshausen 0,75 7.500,00 € Zwischensumme Mitte 8,50 468.720,00 € 80.000,00 33.870,00 € 134.350,00 € 13 51 Gievenbeck Stadtteilhaus Fachwerk Gievenbeck Sta dt Münster , Nur nachrichtlich aufgeführt 14 51 Gievenbeck La Vie -Treffpunkt Gievenbeck Stadt M ünster Nur nachrichtlich aufgeführt 15 52 Sentrup Kinder- und Jugendzentrum St. Theresia K ath. Kirchengemeinde Liebfrauen- Überwasser 0,50 5.000,00 € 16 54 Mecklenbeck Jugendarbeit & Schule Mecklenbeck Sc hule, Jugend, Kids & Co. e.V. 0,50 5.000,00 € 17 54 Mecklenbeck Jugendtreff am Skaterpark Schule, Ju gend, Kids & Co. e.V. 0,00 10.000,00 € 0 VZÄ auf 0,5 fiktiv angehoben für Programmmittel 5.000 € zusätzliche Programmmittel für die Außenfläche 18 54 Mecklenbeck Paulushof für Kinder und Jugendlich e Kath. Kirchengemeinde St. Liudger 1,00 10.000,00 € 19 56 Albachten ALBATROS Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen 1,00 10.000,00 € 20 57 Roxel Anne-Jakobi-Haus Christlicher Verein Junge r Menschen (CVJM) 1,25 12.500,00 € 21 58 Nienberge Kinder- und Jugendzentrum St. Sebasti an Jugi Kath. Kirchengemeinde Liebfrauen- Überwasser 1,00 10.000,00 € Zwischensumme West 5,25 255.170,00 € 62.500,00 24.130,00 € 13.560,00 € 22 61 Coerde HOT Coerde Ev. Andreas - Kirchengemeinde Coerde 3,00 20.000,00 Programmförderung festgeschrieben auf 20.000 € 23 61 Coerde DRK Jugendtreff DRK Kreisverband Münster 0,50 5.000,00 € 24 63 Kinderhaus-West Kinder- und Jugendzentrum Wuddi Stadt Münster Nur nachrichtlich aufgeführt 25 63 Kinderhaus-West Feez Stadt Münster Nur nachrichtlich aufgeführt 26 63 Kinderhaus-West Jugendsalon Begegnungszentrum Ki nderhaus e.V. 0,50 5.000,00 € 27 68 Sprakel Kinder- und Jugendhaus Sprakel Outlaw gG mbH 1,00 10.000,00 € Zwischensumme Nord 5,00 285.800,00 € 40.000,00 85.650,00 € 37.930,00 € 28 71 Mauritz-Ost CROSS OVER Kath. Kirchengemeinde San kt Mauritz 0,75 7.500,00 € 29 71 Mauritz-Ost Johannes-Busch-Haus Christlicher Ver ein Junger Menschen (CVJM) 1,00 15.000,00 € 5.000 € zusätzliche Programmmittel für die Außenfläche 30 76 Gelmer-Dyckburg Jugendtreff Gelmer Schule Jugend Kids & Co. e.V. 0,50 5.000,00 € 31 77 Handorf Jugendzentrum "Drei Eichen" Handorfer Ne tzwerk Jugend e.V. 1,00 10.000,00 € 32 77 Handorf Jugendheim St. Petronilla Kath. Kircheng emeinde St. Petronilla 0,00 5.000,00 0 VZÄ auf 0,5 fiktiv angehoben für Programmmittel Zwischensumme Ost 3,25 150.160,00 € 42.500,00 31.610,00 € 28.560,00 € 33 81 Gremmendorf-West Jugendarbeit St. Ida Kath.Kirch engemeinde St. Nikolaus 0,50 5.000,00 € 34 82 Gremmendorf-Ost Kinder- und Jugendtreff St. Ida Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus 1,00 10.000,00 € 35 86 Angelmodde Kinder und Jugendzentrum "Mobile" Dia konisches Werk Münster e.V. 1,50 15.000,00 € 36 87 Wolbeck BauSpielTreff Holtrode Outlaw gGmbH 1,25 17.500,00 € 5.000 € zusätzliche Programmmittel für die Außenfläche 37 87 Wolbeck Bahnhof Wolbeck Trägerverein für das Jug endzentrum Bahnhof Wolbeck e.V. 1,50 15.000,00 € Zwischensumme Südost 5,75 297.270,00 € 62.500,00 26.120,00 € 50.420,00 € 38 91 Berg Fidel Stadtteilhaus Lorenz-Süd Stadt Münste r Nur nachrichtlich aufgeführt 39 97 Hiltrup-West Begegnungshaus 37 Grad Stadt Münste r Nur nachrichtlich aufgeführt 40 96 Hiltrup-Mitte Evangelisches Jugendzentrum Hiltr up Ev. Kirchengemeinde Hiltrup 1,00 10.000,00 € 41 96 Hiltrup-Mitte Jugendheim St. Clemens Kath. Kirch engemeinde St. Clemens Hiltrup 1,00 10.000,00 € 42 98 Amelsbüren Jugendzentrum Black Bull Förderverein für die Jugendarbeit in Amelsbüren e.V. 1,50 15.000,00 € Zwischensumme Hiltrup 3,50 200.970,00 € 35.000,00 € 6.390,00 € 34.400,00 € Gesamtsummen OKJA 31,25 1.658.090,00 € 322.500,00 € 207.770,00 € 299.220,00 € * alle Beträge sind auf volle 10 € gerundet Kriterien für die Personalkosten: Kriterien für die Programmmittel 10% Eigenleistung für alle Einrichtungen Legende Programmmittel: 5.000 € Bonus für die Außenanlage Einrichtungen ohne hauptamtliches Personal werden fiktiv auf 0,5 VZÄ angehoben auf max. 20.000 € festgeschriebene Programmmittel Kriterien für die Betriebskosten: Die alten Betriebskosten werden verstetigt und einmalig um 10% angehoben (Anpassung an gestiegene Kosten). Die Mieten werden komplett übernommen. Betriebskosten als Festzuschuss ohne Eigenanteil. Nachweis in Höhe des Zuschusses; alle Kosten die den Zuschuss übersteigen, sind Eigenleistung des Trägers. Geför- derte Vollzeit- äquiva- lente (VZÄ) Bemerkungen Personalkosten Betriebskosten Nr. Einrichtung Stat. Bezirk G e f ö r d e r t e P e Träger Zahl geförderter Vollzeitäquivalente 0 0,5 0,75 1 1,25 1,5 2 2,5 3 Programmmittel 5.000 € 7.500 € 5.000 € 10.000 € 12.500 € 15.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 1
Anlage A
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Anlage A zur V/0739/2018 Kurzüberblick Bedarfsorientiertes Konzept der Zuwendungsförderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit und aufsuchenden Jugendsozialarbeit in Münster – Entwicklung von einheitlichen Förderkriterien für die Träger der Jugendhilfe. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziele/ Zielerreichung: Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwick- lungsstandorte in Europa. Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterent- wickeln. Die Stadt Münster greift die Aufgaben der §§ 11 und 13 SGB VIII in den Produktgruppen 0602 und 0603 auf. In zwei Teilzielen verpflichtet sich die Stadt Münster eine bedarfsge- rechte Anzahl an Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und an Standorten der aufsuchenden Jugendsozialarbeit vorzuhalten und sie mit entsprechenden Angebots- stunden für Kinder und Jugendliche auszustatten. Mit der Umsetzung der Beschlussvorlagen V/0886/2017 und V/0739/2018 schafft die Stadt Münster ein bedarfsgerechtes und sozialraumorientiertes Angebot der offenen Kinder und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit. Die Stadt Münster verarbeitet die Ergebnisse der Beschlussvorlagen V/0886/2017 und V/0739/2018 im 4. Münsteraner Kinder und Jugendförderplan. Finanzierung Produktgruppe: 0602 Kinder- und Jugendarbeit 0603 Förderung von benachteiligten jungen Menschen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? – Nicht für diesen Zweck (Mittelum- schichtung über VÄ-Blätter) Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Inklusion/ Migration: Es gilt die pädagogische Arbeit nicht nur auf die bestehenden Flüchtlingseinrichtungen, sondern zunehmend auf die Integration im Stadtteil zu richten. Die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie da s Erreichen der Jugendlichen im öffentlichen Raum sind wesentliche Integrationsaufgaben der Jugendhilfe.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Bahnhofstraße 9
- Kinderhaus
- Pötterhoek
- Drei Eichen
- Düesberg
- Nienkamp
- Holtrode
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0739/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.08.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37