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V/0642/2014

2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Maßnahmenprogramms einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster"

Vorlagen 03.09.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.11.2014, TOP 25

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

38069 Zeichen

V/0642/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Maßnahmenprogramms einer kindbezogenen 
Armutsprävention in Münster" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.10.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
23.10.2014 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz 
                     und Arbeitsförderung Vorberatung 
29.10.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
05.11.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der zweite Sachstandsbericht zum „Maßnahmenprogr amm einer kindbezogenen Armu t-
sprävention in Münster“, das insbesondere benachteiligten Kindern eine möglichst frühe 
Förderung und intensive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen soll, wird zur 
Kenntnis genommen. 
 
2. Die von der Verwaltung zur Weite rentwicklung einer kindbezogenen Armutsprävention vor-
geschlagenen Maßnahmen bzw. Angebote mit Aufwendungen von insgesamt 152.000 E u-
ro jährlich werden für drei Jahre beschlossen und in eine gesamtstädtische Präventionsket-
te mit dem Schwerpunkt zur Förderung von Teilhabechancen von Kindern und deren Fami-
lien mit Armutsrisiko, integriert (vgl. Pkt. 4.1). 
 
3. Die von der Verwaltung zur Verstetigung vorgeschlagene Maßnahme, hier: „Stadtteilkoo r-
dination Frühe Hilfen“, wird ab 2015 bis 2017 mit jährlich 105.000 Euro in drei ausgewähl-
ten Stadtteilen budgetneutral aus der Familienförderung, Produktgruppe 0604 weiter f i-
nanziert (vgl. 4.2).  Ein gesonderter Fachbericht zu dem Einsatz der Stadtteilkoordin atoren 
Frühe Hilfen wird den politischen Gremien mit der Vorlage V/0703/2014 vorgelegt.  
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine gesamtstädtische Präventionsstrategie, welche die In-
tention des Landesprogramms „Kein Kind zurücklassen!“, die Bundesinitiative „Netzwerke 
Frühe Hilfen“ und das Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention zu-
sammenführt, zu entwickeln und das Gesamtkonzept den politischen Gremien zur Ber a-
tung vorzulegen. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0642/2014 
Auskunft erteilt: 
Frau Pohl 
Frau Herdes 
Ruf: 
492 51 00 
492 58 08 
E-Mail: 
Herdes@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.09.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0642/2014 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
  
Für das Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Ar mutsprävention in der Stadt Münster stellt 
der Rat der Stadt Münster von 2015 bis 2017 jährlich wie bisher je 152.000 Euro bereit: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0604 Familienförderung 2015  
2016 
2017 
152.000 € 
152.000 € 
152.000 € 
 
Zeile 16 Sonstige ordentliche Auf-
wendungen 
   
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2015 bei o. g. Pr o-
duktgruppe veran schlagt bzw. vorgesehen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die B e-
schlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 
2015 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
Die Mitt el aus dem „Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster“ 
werden ab 2015 bis 2017 wie folgt eingesetzt: 
 
Maßnahme Finanzierung  
ab 2015 ff 
1. Gesundes Frühstück in ausgewählten Kitas  20.000,00 € 
 
2. Ausbau der Präventionskette für Kinder ab dem 1.  
    Lebensjahr mit einer Kinderkrankenschwester 
25.000,00 € 
3. Fallmanagement „Ernährung in Familien“ sowie  
    Ernährungsschule in Kitas 
15.000,00 € 
4. Schulvorbereitung an der Eichendorffschule in Angel- 
    modde und Ludgerusschule in Hiltrup  
12.000,00 € 
 
5. „wellcome“ – praktische Hilfen für Familien nach der  
    Geburt 
10.000 € 
6. Stadtteilkoordination Frühe Hilfen 
    Bezirk Mitte und Nord, Stadtteil Kinderhaus 
70.000 € 
Gesamt:           152.000 € 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Bisherige Beschlusslage: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 25.05.2011 das „Maßnahmenprogramm einer kindbezog e-
nen Armutsprävention in Münster“ beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die in den Hand-
lungsfeldern for mulierten Maßnahmen mit den freien Trägern der Jugendhilfe, dem Gesun d-
heitsamt, der Schulverwaltung und dem Sozialamt der Stadt Münster umzusetzen.

- 3 - 
V/0642/2014 
Für das Maßnahmenprogramm wurden für die Jahre 2011 bis 2014 jährlich 152.000 Euro b e-
reitgestellt. Zugleich wurde die Verwaltung beauftragt, nach Ablauf von zwei Jahren über erste 
Projektentwicklungen und Ergebnisse zu berichten, so dass die Maßnahmen zunächst für die 
Dauer von zwei Jahren (01.06.2011 bis 31.05.2013) beschlossen wurden.  
Am 15.05.2013 wurde das Maßnahmenprogramm mit der Vorlage V/0158/2013 - „Zwischen-
bericht zur Umsetzung einer kindbezogenen Armutsprävenion in Münster“ - mit einer weiteren 
Finanzierung bis zum 31.12.2014 beschlossen.  
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, J ugendliche und Familien am 
20.11.2013 hat der Rat der Stadt Münster auf Basis der Vorlage V/0931/2013 am 11.12.2013 
eine Mittelerhöhung für „Kinder - und Jugendbezogene Armutsprävention“ in Höhe von 50.000 
Euro für 2014 beschlossen. Im Rahmen dieser Mittele rhöhung hat der Ausschuss für Kinder, 
Jugendliche und Familien mit der Beschlussvorlage V/0144/2014 am 19. März 2014 dem Ei n-
satz weiterer Stadtteilkoordinatoren in den Bezirken Mitte und Nord, Stadtteil Kinderhaus, zug e-
stimmt. 
 
2. Maßnahmenprogramm – Grundlagen: 
Das Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster geht von einem 
multidimensionalen Armutsverständnis aus, in dem Armut als eine Lebenslage verstanden wird, 
die vielfältige einschränkende und benachteiligende Auswirkungen bei den  betroffenen Kindern 
in verschiedenen Bereichen (Gesundheit, Bildung, gesellschaftliche Teilhabe) haben kann. Das 
Maßnahmenprogramm verfolgt deshalb grundsätzlich einen ressortübergreifenden, integrierten 
Handlungsansatz, der als Querschnittsaufgabe in der  Verantwortung unterschiedlicher Profe s-
sionen zu sehen ist. Mit diesem Leitgedanken wurde es gemeinsam mit dem Amt für Gesun d-
heit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten, dem Amt für Schule und Weiterbildung und 
dem Sozialamt unter Federführung der Kinder- und Jugendhilfe entwickelt und umgesetzt. 
Im Fokus des gesamten Maßnahmenprogramms stehen Frühe Hilfen für Kinder und deren F a-
milien, die vor bzw. mit der Geburt ansetzen und entlang der Lebensphasen im Alltag der Fami-
lien verankert sind. Da i nsbesondere in den ersten Lebensjahren eines Kindes wichtige Grun d-
lagen für die gesamte weitere Entwicklung gelegt werden und Kinder im Vorschulalter zudem 
einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt sind, konzentriert sich das Maßnahmenprogramm z u-
nächst auf die Altersg ruppe der 0 - bis 6 -jährigen Kinder. Gleichwohl wird insbesondere der 
Übergang von der Kita in die Grundschule mit einbezogen.  
Mit der Zielsetzung eines biografisch ausgerichteten Lebenslagenkonzeptes und dem Selbs t-
verständnis eines mehrdimensionalen Ansat zes, wurden vier Handlungsfelder sowie grundl e-
gende strukturelle Maßnahmen definiert und jeweils mit entsprechenden Angeboten bzw. Ma ß-
nahmen hinterlegt, die geeignet sind, frühzeitig auf die Entwicklung des Kindes einen positiven 
Einfluss zu nehmen bzw. die Situation der betroffenen Kinder zu verbessern. 
 
 
3. Bericht - Umsetzung des Maßnahmenprogramms 2011 bis 2014: 
Nachdem der Zwischenbericht im Mai 2013 (V/0158/2013) die Entwicklung und den Sachstand 
der jeweiligen Maßnahmen und Projekte in den verschiedenen Handlungsfeldern nach den ers-
ten 1 ½ bis 2 Jahren dokumentiert hat, zeigt der vorliegende Sachstandsbericht die Ina n-
spruchnahme und die ersten Erfolge der jeweiligen Maßnahmen nach fast dreijähriger Laufzeit. 
 
Die Mittel in Höhe von 152.000 € für die Jahre 2011- 2013 sowie die Mittel in Höhe von 202.000 
Euro in 2014 wurden in der Produktgruppe 0604 „Familienförderung“ für folgende Maßnahmen 
eingesetzt: 
 
 
 
 
 
 
Maßnahme Finanzierung pro Jahr Finanzierung

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V/0642/2014 
2011, 2012, 2013 2014 
Gesundes Frühstück in ausge-
wählten Kitas und Grundschulen 
28.000,00 € 28.000,00 € 
Ausbau der Präventionskette für 
Kinder ab dem 1. Lebensjahr mit 
einer Kinderkrankenschwester 
25.000,00 € 25.000,00 € 
Fallmanagement „Ernährung in 
Familien“ sowie Ernährungsschu-
le in Kitas 
15.000,00 € 15.000,00 € 
Schulvorbereitung an der Ei-
chendorffschule und Ludgerus-
schule Hiltrup 
12.000,00 € 12.000,00 € 
Qualifizierung von Fachkräften in 
Kitas, OGS und der offenen Kin-
der- und Jugendarbeit sowie In-
tegration von Konzepten zur 
Resilienzförderung 
2.000,00 € 2.000,00 € 
Stadtteilkoordination Frühe Hilfen 70.000,00 € 120.000 € 
              152.000,00 €      202.000 € 
 
Aufgrund eines verzögerten Maßnahmenbeginns (u.a. Stadtteilkoordination Frühe Hilfen und 
„Gesundes Frühstück“) konnten 2014 zudem aus dem Maßnahmenprogramm Kinde rarmut das 
„Safe-Trainingsprogramm“ mit 3.000 € bzw. ein Resilienzkurs für Vorschulkinder (1.000 €) s o-
wie ergänzend das Angebot „wellcome“- praktische Hilfen von Ehrenamtlichen nach der Geburt 
(2.000 €) finanziert werden (Insgesamt 208.000 €).  
Zusätzlich wurden weitere Angebote im Rahmen des Maßnahmenprogramms einer kindbez o-
genen Armutsprävention über Mittel aus Bundes- und Landesinitiativen, über kommunale Mittel 
oder verschiedene Spenden und Zuwendungen finanziert. 
 
Folgende Maßnahmen der Armutsprävention konnten ab 2013 im Zusammenhang mit der E r-
bringung des Eigenanteils mit der Bundesin itiative Frühe Hilfen weiter finanziert werden 
(V/0594/2013):  
 
Maßnahme Finanzierung pro Jahr 
2013, 2014, 2015 
Sure Start Berg Fidel 12.000 € 
Gruppe für seelisch belastete Mütter und Väter  6.500 € 
Familienpaten  5.000 € 
 
Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Münster am 11.12.2013 entsprechend der Empfehlung 
des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien auf Grundlage der Vorlage V/0931/2013 
für das Projekt „JuMP“ inkl. der „Erweiterten Präventionsgruppe für minderjährige Schwangere, 
junge Mütter und deren Kinder“ entsprechende Mittel in den Haushalt eingestellt. Zuvor wurde 
das Projekt drei Jahre aus Mitteln der Gewinnausschüttung des Sparkassenfonds gefördert. 
 
Maßnahme Finanzierung pro Jahr 
(2014), 2015, 2016 
JuMP (Junge Mamas und Papas) (59.303 €) 64.695 € 
 
Die Hebammenangebote von in den Kitas bzw. Familienzentren - als ein wichtiger Baustein der 
Frühen Hilfen unverzichtbar - wurden 2013 in die Regelförderung überführt. 
 
 
 
3.1 Handlungsfelder:

- 5 - 
V/0642/2014 
Aus der Lebenslaufperspektive eines Kindes betrachtet, ist es besonders sinnvoll, so früh wie 
möglich in Förder - und Bildungsmaßnahmen zu investieren. Dies gilt für die Entwicklung aller 
Kinder, in besonderem Maße aber für die Kinder, die in einem weniger förderlichen Umfeld au f-
wachsen. Im Fokus de s Maßnahmenprogramms einer kindbezogenen Armutsprävention sind 
deshalb vor allem die Angebote und Maßnahmen priortär, die vor bzw. mit der Geburt des Ki n-
des ansetzen und frühkindliche Entwicklungsprozesse unterstützen. Es gilt ungünstige Entwick-
lungsbedingungen möglichst frühzeitig zu erkennen, um mit kompensierenden Maßnahmen in 
unterschiedlichen Bereichen multiprofessionell gegensteuern zu können.  
Mit diesem Selbstverständnis wurden innerhalb der vier zentralen Handlungsfelder Maßnahmen 
definiert, die so wohl mit grundlegenden Regelangeboten als auch mit gezielten Projekten und 
ausgewählten Angeboten hinterlegt wurden. Träger der Maßnahmen waren im Schwerpunkt 
freie Träger der Jugendhilfe wie z. B. die Erziehungsberatungsstellen, Familienbildungsstätten 
und Kindertageseinrichtungen, ergänzt von Maßnahmen in Schulen, der Gesundheitshilfe oder 
der öffentlichen Jugendhilfe. Die Träger der jeweiligen Maßnahme bzw. die Projektverantwortl i-
chen innerhalb der Verwaltung haben im 3. Quartal 2014 einen Fachbericht so wie einen Erhe-
bungsbogen und Verwendungsnachweis vorgelegt. Der aktuelle Sachstand und die Auswertung 
einer jeden Maßnahme sind der Anlage 2 zu entnehmen. 
 
Insgesamt stellt sich die Umsetzung der Angebote und Maßnahmen in den jeweiligen Han d-
lungsfeldern wie folgt dar: 
 
 Handlungsfeld Anzahl geplan-
ter Maßnahmen 
Anzahl umgesetz-
ter Maßnahmen 
1 Frühe Hilfen – Bindungen stärken 11 Maßnahmen 11 Maßnahmen 
2 Frühe Förderung – Kinder stärken   5 Maßnahmen   5 Maßnahmen 
3 Gesunde Kindheit – Gesundes Aufwachsen   8 Maßnahmen   8 Maßnahmen 
4 Bildung ermöglichen – Leben lernen   5 Maßnahmen   5 Maßnahmen 
 
In allen Handlungsfeldern wurden planmäßig 29 Maßnahmen umgesetzt. Darüber hinaus kon n-
ten wesentliche strukturelle Maßnahmen wie z. B. der Auf - und Ausbau von Vern etzungsstruk-
turen, Qualifizierungsansätze und die Fortführung von ehrenamtlichen Tätigkeiten weiter entw i-
ckelt werden (vgl. 3.2). Hierunter wurde 2014 auch ein Kurs zur „Prävention und Resilienzförde-
rung in Kindertageseinrichtungen“ gefördert und das Angebot „wellcome – praktische Hilfen von 
Ehrenamtlichen nach der Geburt“ aufgenommen und ergänzend finanziert.  
 
3.1.1 Handlungsfeld 1 „Frühe Hilfen – Bindungen stärken“  
Eltern nehmen eine Schlüsselposition zur Vermittlung von Bildung und Lebenskomp e-
tenzen an ihre Kinder ein. Soll die Entwicklung und die soziale Teilhabe von Kindern ve r-
bessert werden, so ist es erforderlich, Mütter und Väter durch spezifische Angebote in 
ihrer Erziehungsfähigkeit zu stärken, damit sie in die Lage versetzt werden, die Entwic k-
lung ihrer Kinder zu unterstützen. 
 
Das Maßnahmenprogramm hat in diesem Handlungsfeld einen besonderen Schwerpunkt g e-
legt. Von insgesamt 11 definierten Maßnahmen wurden alle Maßnahmen erfolgreich durchg e-
führt. Zwei Maßnahmen i n diesem Handlungsfeld – ´Sure Start` und die ´Gruppe für seelisch 
belastete Mütter und Väter` - konnten über die Erbringung des Eigenanteils im Zusammenhang 
mit der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen“ bzw. kommunale Mittel bis einschl. 2015 we i-
terfinanziert werden. 
 
3.1.2 Handlungsfeld 2 „Frühe Förderung – Kinder stärken“ 
Die Bedeutung der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung für die Entwicklung 
von Kindern ist unumstritten. Je früher und je länger der Kitabesuch wahrgenommen 
wird, desto eher können positive Effekte für die gesamte Entwicklung des Kindes erwar-
tet werden. Frühkindliche Bildung ist deshalb ein immens wichtiger Baustein in der g e-
samten Präventionskette. 
Investitionen in qualitativ hochwertige frühkindliche Bildungs- und Betreuungsangebote sind be-
sonders rentabel, da sie positive Voraussetzungen für erfolgreiche Entwicklungs- und Bildungs-

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V/0642/2014 
biographien gewährleisten. Dies gilt insbesondere für Kinder mit erhöhtem Armutsrisiko. In dem 
Handlungsfeld “Frühe Förderung - Kinder stärken“ bildet deshalb auch der Ausbau der Reg el-
angebote eine von fünf Schwerpunktmaßnahmen. 
Darüber hinaus werden systematisch weitere Angebote in den Kitas für Kinder und deren Fami-
lien mit Armutsrisiko verstärkt. So wird seit dem Kindergartenjahr 2012/2013 der Ausbau von 
Familienzentren in Gebieten mit einem besonderen Bildungs- und Armutsrisiko vorangetrieben. 
Durch die aktuelle KiBiz-Revision werden grundsätzlich weitere Chancen eröffnet, da die Förde-
rung der Kitas in Abhängigkeit zu den kleinräumigen Indikatoren steht, die Stadtteile mit beso n-
derem Entwicklungsbedarf identifizieren. 
 
3.1.3 Handlungsfeld 3 „Gesunde Kindheit – Gesundes Aufwachsen“ 
Eine stabile psychische und physische G esundheit ist Grundvoraussetzung dafür, dass 
Kinder sich gut entwickeln. Die Begleitung, Unterstützung und Förderung einer ges un-
den Entwicklung, insbesondere der Kinder mit besonderen Bedürfnissen und die no t-
wendige Unterstützung ihrer Eltern ist daher umfassend und nicht in Alleinzuständigkeit 
einzelner Bereiche zu sehen. Wichtige Weichen für eine gesunde Entwicklung müssen 
daher im Zusammenwirken der beteiligten Professionen und möglichst früh gestellt we r-
den.  
 
Zentraler Ansatzpunkt für gesundheitsfördernde Aufklärung und Verhaltensweisen sind die L e-
bensräume und Beziehungen im Alltagsleben von Kindern und deren Familien (Famil ie, Kita, 
Schule, Quartier etc.). Drei von insgesamt acht Maßnahmen wurden von 2011 bis 2014 gezie lt 
für das Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention entwickelt und aus di e-
sen Mitteln finanziert. Alle Angebote wurden in den vergangenen drei J ahren in gemeinsamer 
Kooperation von Gesundheits - und Jugendhilfe erfolgreich umgesetzt. Der Erfolg wird u. a. 
durch die gute Inanspruchnahme der Angebote belegt und zeigt auf, wie wichtig es ist, dass die 
Hilfen für Eltern und Kinder mit niedrigschwelligen Zugängen wohnortnah im Sozialraum bzw. in 
den Einrichtungen vor Ort durchgeführt werden.  
Die Hebammenangebote in den Kitas bzw. Familienzentren – ein grundlegender Baustein i n-
nerhalb der Frühen Hilfen und Präventionsketten - wurde 2013 in die Regelförde rung aufg e-
nommen.  
 
3.1.4 Handlungsfeld 4 „Bildung ermöglichen – Leben lernen“ 
Kinderarmut geht häufig einher mit Bildungsarmut. Deshalb gilt es, soziale oder he r-
kunftsbedingte Nachteile durch gezielte Maßnahmen oder Förderprogramme auszugle i-
chen, damit Kinder so unterstützt werden, dass sie ihre individuellen Potenziale voll en t-
falten können und schwierige Bildungsverläufe vermieden werden.  
 
Das Handlungsfeld „Bildung ermöglichen – Leben lernen“ konzentriert sich insbesondere auf 
die Erfordernisse im Übergang von der Kita in die Grundschule. In diesem Rahmen wurden in s-
gesamt fünf Maßnahmen definiert und umgesetzt. Die Maßnahmen beinhalten sowohl die 
grundlegende Weiterentwicklung der Zusammenarbeit und Kooperationsbeziehungen von K ita, 
Grundschule und dem Kommunalen Sozialdienst, als auch diejenigen Angebote, die sich direkt 
an die Eltern und deren Kinder richten. Alle Bemühungen zielen darauf ab, dem Kind einen e r-
folgreichen Übergang in die Grundsch ule als Voraussetzung für eine gelingende  Bildungsbio-
graphie zu ermöglichen.  
 
3.2 Strukturelle Maßnahmen: 
Neben den eltern - und kindbezogenen Maßnahmen wurden mit dem Maßnahmenprogramm 
wesentliche strukturelle Maßnahmen definiert, die prinzipiell im Sinne einer umfassenden Pr ä-
ventionsstrategie zu implementieren sind. Hierzu gehören:  
- Ausbau von Vernetzungsstrukturen,  
- Qualifizierungsmaßnahmen und Konzepte zur Resilienzförderung sowie 
- ehrenamtliche Unterstützungsmodelle für benachteiligte Kinder und deren Familien.

- 7 - 
V/0642/2014 
3.2.1 Vernetzung: 
Armutsprävention ist eine Quersch nittsaufgabe und bezieht die Akteure aus Gesundheit swe-
sen, Jugendhilfe, Schule und Soziales mit ein, so dass die Zusammenarbeit gefördert wird mit 
dem Ziel, sukzessive die Versäulung der verschiedenen Professionen und Unterstützungssy s-
teme aufzuheben. Es gilt dauerhafte Verantwortungsgemeinschaften im Sinne einer umfasse n-
den Familienbegleitung und Erziehungspartnerschaft zu bilden und Präventionsketten Leben s-
phasen begleitend weiter zu entwickeln und aufeinander abzustimmen. Vor diesem Hintergrund 
wurde mit  dem Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention der Auf - bzw. 
Ausbau von professionsübergreifenden Netzwerken angestrebt. 
Mit dieser Intention und im Sinne einer umfassenden Präventionsstrategie hat sich die Verwa l-
tung für das Modellvorhaben „Kein Kind zurücklassen – Kommunen in NRW beugen vor!" b e-
worben und qualifiziert. 2012 wurden auf gesamtstädtischer Ebene zwei Ziel konkretisierungs-
workshops mit Fachkräften aus Schule, Soziales, Jugendhilfe und Gesundheitswesen durchg e-
führt und im März 2012 die 1. münsteraner Präventionskonferenz. 
Mit der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ wurden die Verne t-
zungsbestrebungen zwischen den verschiedenen Professionen ab November 2012 zusätzlich 
unterstützt. Ein Schwerpunkt der in diese m Zusammenhang eingerichteten Koordinationsstelle 
im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien liegt u.a. darin, entsprechende multiprofessionelle 
Netzwerkstrukturen und Präventionsketten systematisch weiter zu entwickeln und auszubauen. 
Vor diesem Hintergr und wurde 2013 das „Übergeordnete Netzwerk Frühe Hilfen in Münster“ 
gegründet und im April 2014 die 2. Präventionskonferenz durchgeführt. 
Auf Bezirks- bzw. Stadtteilebene wurden im Rahmen des Maßnahmenprogramms einer kindbe-
zogenen Armutsprävention seit 2011 „Stadtteilkoordinatoren Frühe Hilfen“ mit jeweils einer ha l-
ben Stelle in drei ausgewählten Quartieren eingesetzt. Zuvor wurde dieser Ansatz modellhaft im 
Bezirk Nord, Stadtteil Coerde erfolgreich erprobt und als Regelang ebot implementiert. 2014 
wurde das Angebot der „Stadtteilkoordinatoren Frühe Hilfen“ im Rahmen der Mittelerhöhung auf 
die Bezirke Mitte und Nord, Stadtteil Kinderhaus, erweitert. Der Aufgabenbereich umfasst u. a. 
die Verbesserung der Zugänge von Familien zu den bereits im Stadtteil vorhand enen Angebo-
ten und die Kooperation mit den Einrichtungen der Gesundheits - und Jugendhilfe. Der Fokus 
liegt zudem darauf, verbindliche Präventionsstrukturen zu erarbeiten und Angebotslücken von 
frühen, niedrigschwelligen Hilfen auszumachen bzw. zu schließen. 
 
3.2.2 Qualifizierung 
Mit dem Anliegen allen Mädchen und Jungen einen guten Start ins Leben zu geben und die 
multiprofessionelle Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen den Professionen im Sinne e i-
ner kindbezogenen Präventionsstrategie weiter zu entwickeln, aber auch entsprechend zu qu a-
lifizieren, hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 2012 und 2014 jeweils eine ganzt ä-
gige Präventionskonferenz in Münster durchgeführt.  Zudem wurden die pädagogischen Fac h-
kräfte in Kita und OGS im Sinne einer kindze ntrierten Präventionsstrategie für Konzepte zur 
Resilienzförderung sensibilisiert. Im Schuljahr 2013 / 2014 wurde im Fortbildungsprogramm für 
die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Offenen Ganztag (OGS) ein Kursang e-
bot mit dem Titel "Resilie nz - was Kinder stark macht" durchgeführt. Auf Wunsch der Teilne h-
mer/-innen die Inhalte zu vertiefen, wurde im Juni 2014 ein zweites Fortbildungsmodul angeb o-
ten. Darüber hinaus ist für alle Fachkräfte aus Kita, Tagespflege und OGS im 4. Quartal 2014 
eine gemeinsame Fachveranstaltung geplant. 
 
3.2.3 Ehrenamt 
In Münster existieren verschiedene ehrenamtliche Initiativen, die eine wertvolle Unterstützung 
für Kinder und Familien leisten. Im Zusammenhang mit dem Maßnahmenprogramm einer kin d-
bezogenen Armutsprävention stehen insbesondere längerfristig angelegte ehrenamtliche Struk-
turen im Mittelpunkt, die mit konkreten Hilfestellungen im Alltag der Familien angelegt und Ki n-
dern eine wertvolle Begleitung sind. So sind die „Mitmachpaten“, die von der FreiwilligenAge n-
tur Münster koordiniert werden, eine wichtige ergänzende Säule zu den finanziellen Fördermög-
lichkeiten der Stiftung Mitmachkinder. Ehrenamtliche Paten übernehmen für Kinder im Alter von 
5 bis 14 Jahren aus Familien mit Armutsrisiken Verantwortung auf Zeit m it dem Bestreben 
ihnen gesellschaftliche Teilhabemöglichkeiten zu erschließen, sie individuell zu fördern und sie 
in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu stärken. Die „Familienpaten“ des Caritasverbandes ste l-

- 8 - 
V/0642/2014 
len ein weiteres wichtiges niedrigschwelliges Unt erstützungsangebot für Familien bei der B e-
wältigung in alltäglichen Belastungssituationen dar. Das Angebot wurde im Zusammenhang mit 
der Erbringung des Eigenanteils der „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ mit f i-
nanziert. Zusätzlich wurde 2014 das  Angebot „wellcome“ – ein niedrigschwelliges, präventives 
Angebot für Familien, die sich nach der Geburt eines Kindes subjektiv belastet oder überfordert 
fühlen, aufgenommen.  
 
4. Verstetigung des Maßnahmenprogramms: 
In Münster waren zum 31.12.2013 insgesa mt 6.880 Kinder und Jugendliche im Alter von Null 
bis unter 18 Jahren nach dem SGB II leistungsberechtigt. Das entspricht einem Anteil von 15,4 
Prozent in dieser Altersgruppe; ein im Vergleich der letzten Jahre weitestgehend stabiler Wert. 
Nach wie vor gilt: je jünger die Kinder sind, desto höher ist der Anteil der leistungsberec htigten 
Kinder. So waren 2013 in der Altersgruppe der Null bis unter Sechsjährigen insgesamt 17,4 
Prozent der Kinder leistungsberechtigt. Das bedeutet, dass ein möglichst früher Zug ang zu un-
terstützenden (Regel-) Angeboten geboten ist. Zudem belegen e ntsprechende Untersuchungen 
im Bereich des Kindesschutzes, dass frühe und präventiv wirksame Interventionen Erfolg ve r-
sprechender sind und spätere kostenintensivere Folgekosten im Bereic h öffentlicher Hilfen wie 
z. B. der stationären Hilfen zur Erziehung, Maßnahmen zur Herstellung der Ausbildungsfähi g-
keit oder der Gesundheit vermeiden helfen. Insbesondere Kinder aus benachteiligten Famil ien 
können dabei von einem quantitativ und qualitativ guten Bildungs- und Betreuungsangebot pro-
fitieren. Vor diesem Hintergrund stellt sich auch die Frage, wie bestimmte Stadtteile bzw. Zie l-
gruppen besonders gefördert werden können. Mit einer generell gut ausgebauten Infrastruktur 
und Regelangeboten sowie d er Verteilung finanzieller Mittel nach entsprechenden Sozialstru k-
turdaten wie z. B. der Plus -Kita Mittel, Sprachfördermittel und der Standortauswahl von Famili-
enzentren sind hier gute Voraussetzungen geschaffen. 
 
4.1 Maßnahmen zur Fortführung bzw. Weiterentwicklung einer kindbezogenen Armutsprä-
vention 
Die bislang im Rahmen des Maßnahmenprogramms einer kindbezogenen Armutsprävention 
durchgeführten Angebote sollen nach Möglichkeit, jedoch nachrangig gegenüber anderen Fö r-
dermodalitäten wie z. B. vom Land, Bund, fortgeführt werden. Eine weitere Förderdauer eröffnet 
weitere Chancen und wird die Nachhaltigkeit der Ansätze verstärken. Das bedeutet konkret, 
dass das Angebot „Gesundes Frühstück in ausgewählten Kitas und Grundschulen“ ab 2015 
ausschließlich den Kitas vorb ehalten sein wird, da die Grundschulen von dem EU -Schulobst- 
und -gemüseprogramm NRW profitieren können. Bislang haben sich hierfür 10 Grundschulen in 
Münster erfolgreich beworben. Im Frühjahr 2015 haben weitere Schulen die Möglichkeit an dem 
Programm teil zunehmen. Ziel des Programms ist es, den rückläufigen Trend des Obst - und 
Gemüseverzehrs umzukehren und die Essgewohnheiten der Kinder nachhaltig zu verändern. 
Alle teilnehmenden Schulen können in den Folgejahren auf Wunsch im Programm bleiben, was 
die Nachhaltigkeit der angestrebten Ziele weiter erhöht.  
 
Maßnahme Finanzierung  
ab 2015 ff 
1. Gesundes Frühstück in ausgewählten Kitas  20.000,00 € 
2. Ausbau der Präventionskette für Kinder ab dem 1.  
      Lebensjahr mit einer Kinderkrankenschwester 
25.000,00 € 
3. Fallmanagement „Ernährung in Familien“ sowie  
      Ernährungsschule in Kitas 
15.000,00 € 
4.   Schulvorbereitung an der Eichendorffschule in Angelmodde  
      und Ludgerusschule in Hiltrup  
12.000,00 € 
 
5.  „wellcome“ – praktische Hilfen für Familien nach der Geburt 10.000 € 
6.  Stadtteilkoordination Frühe Hilfen: Bezirk Mitte und Nord,  
     Stadtteil Kinderhaus 
70.000 € 
 Gesamt:                                                                       .               152.000 €

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4.2 Verstetigung Stadtteilkoordination Frühe Hilfen 
Im Rahmen des Maßnahmenprogramms einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster 
sind seit 2011 mit jeweils einer halben Stelle in drei ausgewählten Quartieren (Angelmodde, 
Berg Fidel und Gievenbeck) Stadtteilkoordinatoren eingesetzt. Zuvor wurde dieser Ansatz m o-
dellhaft im Bezirk Nord, Stadtteil Coerde erfolgreich erprobt und als Regelangebot impleme n-
tiert. Mit der Vorlage V/0144/2014 hat der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien eine 
Mittelerhöhung in Höhe von 50.000 Euro  für das Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen 
Armutsprävention in Münster beschlossen, so dass der Einsatz der Stadtteilkoordination Frühe 
Hilfen im Frühjahr 2014 zusätzlich auf den Stadtteil Kinderhaus im Bezirk Nord und den Bezirk 
Mitte erweitert werden konnte.  
Die Stadtteilkoordinatoren sind Ansprechpersonen für Familien mit Kindern von Null bis sechs 
Jahren sowie für alle Institutionen, die mit dieser Zielgruppe arbeiten. Die Koordinat oren haben 
vor allem die Aufgabe den Zugang zu den Hilfen im Stadtt eil, insbesondere für die Familien, die 
diese Hilfen bislang nicht oder nur unzureichend in Anspruch genommen haben, zu verbessern. 
Durch die Stadtteilkoordination wird ein frühze itiger und systematischer Zugang zu präventiven 
Eltern-Kind-Angeboten ermöglicht und verbindliche Kooperationslinien zwischen Gesundheit s-
hilfe, Jugendhilfe und Soziales aufgebaut. Die Aufgabe der Stadtteilkoordination beinhaltet d a-
mit zwei wichtige Faktoren innerhalb der gesamten Präventionsarbeit. Zum einen gewäh rleistet 
sie die Z ugänge der Familien zu den unterschiedlichen Unterstützungsangeboten verschied e-
ner Systeme, zum anderen leistet sie wesentliche Netzwerkarbeit im Stadtteil und der Komm u-
ne. 
Die Stadtteilkoordination Frühe Hilfen soll deshalb als verlässliches Angebot für E ltern und Ko-
operationspartner und als unabdingbar wichtiger Baustein in der gesamten Präventionske tte 
fortgeführt werden. Ein gesonderter Fachbericht zu dem Einsatz der Stadtteilkoordinatoren wird 
den politischen Gremien mit der Vorlage V/0703/2014 vorgelegt.  
 
       
Fazit und Ausblick: 
Bundesweit hat sich die E rkenntnis durchgesetzt, dass ohne ein intensives Engagement im 
präventiven Bereich angesichts erkennbarer Entwicklungsverzögerungen benachteiligter Kinder 
keine spürbaren Veränderungen bewirkt werde n können. Dementsprechend sind in den ve r-
gangenen Jahren verschiedene Landes - und Bundesinitiativen entwickelt worden. Zu nennen 
sind hier insbesondere die Landesinitiative „Kein Kind zurück lassen! - Kommunen in NRW 
beugen vor“ sowie die Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“. 
Zudem wurden in den vergangenen Jahren systematisch Angebote in Regeleinrichtungen wie 
den Kitas verstärkt, die einen hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf 
aufweisen. Zu nennen ist in diesem Zusammenhang der Ausbau von Familienzentren in Gebie-
ten mit einem besonderen Bildungs - und Armutsrisiko und die aktuelle KiBiz -Revision. Hie r-
durch werden grundsätzlich weitere Chancen in Regeleinrichtungen eröffnet, da von der Förd e-
rung vor allem die Kitas profitieren, die einen hohen Anteil von Kindern mit Unterstützungsb e-
darf im Bildungsprozess haben. Darüber hinaus wurden mit zusätzlichen kommunalen Ansä t-
zen und Mitteln auch frühzeitige Präventionsbemühungen und Unterstützungsangebote der J u-
gendhilfe im schulischen Bereich für benachteiligte Kinder wie beispielsweise mit den sog e-
nannten „Förderinseln“ an bestimmten Grundschulstandorten entwickelt bzw. ausgebaut. 
 
All diese Ansätze und Investitionen unterstützen die Bemühungen, Kinder in benachteiligt en 
Lebenslagen frühzeitig und umfassend zu fördern und leisten damit positive Voraussetzungen 
für eine gerechtere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und für erfolgreiche Entwicklungs - 
und Bildungsbiographien. Mit der Expertise „Kosten und Nutzen Früher H ilfen“ vom Nationalen 
Zentrum Frühe Hilfen wurde eine erste deutsche Kosten -Nutzen-Analyse zu Frühen Hilfen am 
Beispiel des Bundesmodellprojektes „Guter Start ins Kinderleben“ vorgelegt, die aufzeigt, wie 
positiv die Rendite bei einer frühen Investition in Kinder gegenüber den Folgekosten im Lebens-
lauf bei fehlender Unterstützung ausfallen kann. Doch a uch, wenn Bildungs - und Fördermaß-
nahmen in der frühen Kindheit als besonders wichtig erkannt werden, da spätere Erfahrungen 
immer auf früheren Erfahrungen auf bauen, dürfen Bildungs - und Unterstützungsmaßnahmen 
bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen nicht aus dem Blick geraten und verlangen in allen 
Handlungsfeldern eine konsequente Weiterentwicklung präventiver Ansätze.

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Mit dem kommunalen Maßnahmenprogramm ein er kindbezogenen Armutsprävention hat die 
Stadt Münster einen Weg zu einer finanzierbaren und an den Lebenslagen der Kinder ausg e-
richteten Armutsprävention aufgezeigt und wichtige Angebote im Zusammenspiel von Jugend - 
und Gesundheitshilfe, Schule und Sozia les für Kinder mit Armutsrisiko weiter entwickelt bzw. 
ausgebaut. Dabei wurden vorhandene Ressourcen und Regeleinrichtungen im Sinne von aufei-
nander aufbauenden Präventionsketten mit einbezogen. Die z. T. sehr gute Inanspruchnahme 
der Angebote zeigt auf, d ass es gelingen kann, frühe Zugänge zu bestimmten Zielgruppen zu 
finden und diese unmittelbar in ihren Lebenszusammenhängen zu stärken.  
Das Ziel, erprobte Angebote und Projekte in Regelsysteme zu überführen, um so mehr Kontinu-
ität und Verlässlichkeit für Eltern und Kinder zu schaffen, konnte in den vergangen drei Jahren 
erfolgreich umgesetzt werden. So wurden die Hebammensprechstunden in den Familienzentren 
- als ein wichtiger Baustein der Frühen Hilfen unverzichtbar - 2013 in die Regelförderung übe r-
führt. Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Münster am 11.12.2013 entsprechend der Empfe h-
lung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien auf Grun dlage der Vorlage 
V/0931/2013 für das Projekt „JuMP“ (Junge Mütter und Papas) inkl. der „Erweiterten Präven ti-
onsgruppe für minderjährige Schwangere, junge Mütter und deren Kinder“ bis 2016 entspr e-
chende Mittel in den Haushalt eingestellt. Mit der Erbringung des Eigenanteils im Rahmen der 
Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hil fen und Familienhebammen konnte innerh alb des „Ma ß-
nahmenprogramms einer kindbezogenen Armutsprävention“ das Elterntrainingsprogramm „ Su-
re Start“ in Berg Fidel, die Gruppe für seelisch belastete Mütter und Väter und anteilig zur Stä r-
kung ehrenamtlicher Ansätze die „Familienpaten“ aus ihrem durc h Spenden finanziertem Pr o-
jektstatus mittelfristig abgesichert werden.  
 
In den kommenden Jahren sollen weitere Ansätze entwickelt werden, um Präventionslücken 
zielgruppen- und quartiersbezogen systematischer zu verringern und gelingende Zugänge zu 
armutsbelasteten Kindern und deren Eltern auszubauen. Erprobte und bewährte Angebote so l-
len dabei weiter verstetigt, nach Möglichkeit in Regelsysteme und in ein gesamtstädtisches 
Präventionskonzept integriert werden . Zudem soll ein Handlungsspielraum für fl exible Ma ß-
nahmen ermöglicht werden, die von den Fachkräften vor Ort oder in entsprechenden Netzwe r-
ken und Qualitätszirkeln identifiziert werden.  
Perspektivisch sollte Armutsprävention bzw. armutssensibles Handeln als ein fester Bestandteil 
innerhalb der p ädagogischen Konzepte von Institutionen bzw. Regeleinrichtungen aufgeno m-
men werden, um armutsbelasteten Kindern und Jugendlichen bewusst einen Zugang zu sozi a-
len und kulturellen Ressourcen und zusätzlichen Lern- und Erfahrungsräumen zu ermöglichen.  
 
Zukünftig wird es von entscheidender Bedeutung sein, die verschiedenen Präventions - und 
Vernetzungsbestrebungen auf kommunaler Ebene weiter zu qualifizieren, die Ressourcen der 
verschiedenen Hilfesysteme optimal für alle Kinder und deren Eltern verfügbar zu mac hen und 
in eine gesamtstädtische Präventionsstrategie  zusammenzuführen. Ein gesamtstädtisches 
Konzept der „Frühen Hilfen/Prävention“ sollte dabei i m Sinne einer gesamtstädtischen Kinder - 
und Jugendhilfestrategie sämtliche Präventionsbemühungen und Vernetzu ngsbestrebungen in 
der Stadt Münster systematisch von der Schwangerschaft bis zum Übergang von der Schule in 
den Beruf erfassen, um die jeweiligen Ansätze bzw. Angebote der unterschiedlichen Ressorts 
aufeinander abzustimmen und planvoll im Sinne der Weiter entwicklung von Präventionsketten 
weiter zu entwickeln. Das Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in 
Münster, welches auf die Verbesserung der Lebenssituation und Teilhabechancen von Kindern 
in Armut abzielt, ist unmi ttelbar mit dem Ausbau  von Präventionsketten verbunden und als ein 
wichtiger Baustein in eine kommunale Gesamtstrategie „Frühe Hilfen/Prävention“, die auf den 
Grundsätzen „präventiv, qualifiziert, vernetzt“ aufbaut, zu integrieren.  
 
Eine gesamtstädtische Präventionsstrategie verlangt:  
- die verbindliche ziel- und ergebnisbezogene Zusammenarbeit der an der Präventionskette 
beteiligten Akteure, insbesondere aus Gesundheitswesen, Schule, Soziales und Jugendhi l-
fe,  
- den Aus- und Aufbau sowie die Weiterentwicklung der Netzwerke Frühe Hilfen/Prävention,  
- die systematische Überprüfung der zielgruppen -, stadtweiten- und bezirksbezogenen Pr ä-
ventionsangebote,

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- eine Bestandsaufnahme und Weiterentwicklung der Präventionsketten für die Kinder im 
Grundschulalter und der Sekundarstufe, 
- die Ergänzung erforderlicher Angebote für bestimmte Zielgruppen und/oder Stadtteile, 
- die Sensibilisierung und Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte, 
- die Überprüfung pädagogischer Konzepte sowie 
- die Entwicklung von Qualitätskriterien. 
 
Die kommunale Netzwerkarb eit ist dabei von hoher Bedeutung, damit sich die Akteure unte r-
schiedlicher Professionen frühzeitig über Aufgaben, Schwerpunkte und Ziele verständigen und 
der Aufbau von Parallelstrukturen vermieden wird. Durch die Koordinierungsstelle „Netzwerke 
Frühe Hilfen“ und das in 2013 gegründete „Übergeordnete Netzwerk Frühe Hilfen“ mit den A kt-
euren aus Jugend- und Gesundheitshilfe, Schule und Soziales und einer gemeinsam erarbeit e-
ten Präventionsmaxime, wurden gute Voraussetzungen geschaffen, um die verschiedenen Prä-
ventionsbestrebungen in eine verbindliche kommunale Gesamtstrategie zusammenzuführen 
und weiter zu entwickeln. Zentrales Ziel bleibt dabei die präventive Versorgung von Familien mit 
bedarfsgerechten Unterstützungsangeboten und die Förderung guter Bedingun gen des Au f-
wachsens. 
 
 
i.V. 
 
 
gez.  
     Dr. Hanke 
 
Beigeordnete 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
 Kurzübersicht der Maßnahmen nach Handlungsfeld und Bezirk 
 Darstellung der Einzelmaßnahmen nach Handlungsfeld 
 Finanzübersicht der Maßnahmen nach Handlungsfeld

Beratungsverlauf (4)

22.10.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.10.2014 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.10.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 21 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.11.2014 Rat
TOP 25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus 70

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0642/2014
Typ
Vorlagen
Datum
03.09.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37