V/0642/2014
2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Maßnahmenprogramms einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster"
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Beschlussvorlage
38069 Zeichen
V/0642/2014
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Betrifft
2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Maßnahmenprogramms einer kindbezogenen
Armutsprävention in Münster"
Beratungsfolge
22.10.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
23.10.2014 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz
und Arbeitsförderung Vorberatung
29.10.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
05.11.2014 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der zweite Sachstandsbericht zum „Maßnahmenprogr amm einer kindbezogenen Armu t-
sprävention in Münster“, das insbesondere benachteiligten Kindern eine möglichst frühe
Förderung und intensive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen soll, wird zur
Kenntnis genommen.
2. Die von der Verwaltung zur Weite rentwicklung einer kindbezogenen Armutsprävention vor-
geschlagenen Maßnahmen bzw. Angebote mit Aufwendungen von insgesamt 152.000 E u-
ro jährlich werden für drei Jahre beschlossen und in eine gesamtstädtische Präventionsket-
te mit dem Schwerpunkt zur Förderung von Teilhabechancen von Kindern und deren Fami-
lien mit Armutsrisiko, integriert (vgl. Pkt. 4.1).
3. Die von der Verwaltung zur Verstetigung vorgeschlagene Maßnahme, hier: „Stadtteilkoo r-
dination Frühe Hilfen“, wird ab 2015 bis 2017 mit jährlich 105.000 Euro in drei ausgewähl-
ten Stadtteilen budgetneutral aus der Familienförderung, Produktgruppe 0604 weiter f i-
nanziert (vgl. 4.2). Ein gesonderter Fachbericht zu dem Einsatz der Stadtteilkoordin atoren
Frühe Hilfen wird den politischen Gremien mit der Vorlage V/0703/2014 vorgelegt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine gesamtstädtische Präventionsstrategie, welche die In-
tention des Landesprogramms „Kein Kind zurücklassen!“, die Bundesinitiative „Netzwerke
Frühe Hilfen“ und das Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention zu-
sammenführt, zu entwickeln und das Gesamtkonzept den politischen Gremien zur Ber a-
tung vorzulegen.
Vorlagen-Nr.:
V/0642/2014
Auskunft erteilt:
Frau Pohl
Frau Herdes
Ruf:
492 51 00
492 58 08
E-Mail:
Herdes@stadt-muenster.de
Datum:
02.09.2014
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0642/2014
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Für das Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Ar mutsprävention in der Stadt Münster stellt
der Rat der Stadt Münster von 2015 bis 2017 jährlich wie bisher je 152.000 Euro bereit:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0604 Familienförderung 2015
2016
2017
152.000 €
152.000 €
152.000 €
Zeile 16 Sonstige ordentliche Auf-
wendungen
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2015 bei o. g. Pr o-
duktgruppe veran schlagt bzw. vorgesehen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die B e-
schlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung
2015 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt.
Die Mitt el aus dem „Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster“
werden ab 2015 bis 2017 wie folgt eingesetzt:
Maßnahme Finanzierung
ab 2015 ff
1. Gesundes Frühstück in ausgewählten Kitas 20.000,00 €
2. Ausbau der Präventionskette für Kinder ab dem 1.
Lebensjahr mit einer Kinderkrankenschwester
25.000,00 €
3. Fallmanagement „Ernährung in Familien“ sowie
Ernährungsschule in Kitas
15.000,00 €
4. Schulvorbereitung an der Eichendorffschule in Angel-
modde und Ludgerusschule in Hiltrup
12.000,00 €
5. „wellcome“ – praktische Hilfen für Familien nach der
Geburt
10.000 €
6. Stadtteilkoordination Frühe Hilfen
Bezirk Mitte und Nord, Stadtteil Kinderhaus
70.000 €
Gesamt: 152.000 €
Begründung:
1. Bisherige Beschlusslage:
Der Rat der Stadt Münster hat am 25.05.2011 das „Maßnahmenprogramm einer kindbezog e-
nen Armutsprävention in Münster“ beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die in den Hand-
lungsfeldern for mulierten Maßnahmen mit den freien Trägern der Jugendhilfe, dem Gesun d-
heitsamt, der Schulverwaltung und dem Sozialamt der Stadt Münster umzusetzen.
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Für das Maßnahmenprogramm wurden für die Jahre 2011 bis 2014 jährlich 152.000 Euro b e-
reitgestellt. Zugleich wurde die Verwaltung beauftragt, nach Ablauf von zwei Jahren über erste
Projektentwicklungen und Ergebnisse zu berichten, so dass die Maßnahmen zunächst für die
Dauer von zwei Jahren (01.06.2011 bis 31.05.2013) beschlossen wurden.
Am 15.05.2013 wurde das Maßnahmenprogramm mit der Vorlage V/0158/2013 - „Zwischen-
bericht zur Umsetzung einer kindbezogenen Armutsprävenion in Münster“ - mit einer weiteren
Finanzierung bis zum 31.12.2014 beschlossen.
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, J ugendliche und Familien am
20.11.2013 hat der Rat der Stadt Münster auf Basis der Vorlage V/0931/2013 am 11.12.2013
eine Mittelerhöhung für „Kinder - und Jugendbezogene Armutsprävention“ in Höhe von 50.000
Euro für 2014 beschlossen. Im Rahmen dieser Mittele rhöhung hat der Ausschuss für Kinder,
Jugendliche und Familien mit der Beschlussvorlage V/0144/2014 am 19. März 2014 dem Ei n-
satz weiterer Stadtteilkoordinatoren in den Bezirken Mitte und Nord, Stadtteil Kinderhaus, zug e-
stimmt.
2. Maßnahmenprogramm – Grundlagen:
Das Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster geht von einem
multidimensionalen Armutsverständnis aus, in dem Armut als eine Lebenslage verstanden wird,
die vielfältige einschränkende und benachteiligende Auswirkungen bei den betroffenen Kindern
in verschiedenen Bereichen (Gesundheit, Bildung, gesellschaftliche Teilhabe) haben kann. Das
Maßnahmenprogramm verfolgt deshalb grundsätzlich einen ressortübergreifenden, integrierten
Handlungsansatz, der als Querschnittsaufgabe in der Verantwortung unterschiedlicher Profe s-
sionen zu sehen ist. Mit diesem Leitgedanken wurde es gemeinsam mit dem Amt für Gesun d-
heit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten, dem Amt für Schule und Weiterbildung und
dem Sozialamt unter Federführung der Kinder- und Jugendhilfe entwickelt und umgesetzt.
Im Fokus des gesamten Maßnahmenprogramms stehen Frühe Hilfen für Kinder und deren F a-
milien, die vor bzw. mit der Geburt ansetzen und entlang der Lebensphasen im Alltag der Fami-
lien verankert sind. Da i nsbesondere in den ersten Lebensjahren eines Kindes wichtige Grun d-
lagen für die gesamte weitere Entwicklung gelegt werden und Kinder im Vorschulalter zudem
einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt sind, konzentriert sich das Maßnahmenprogramm z u-
nächst auf die Altersg ruppe der 0 - bis 6 -jährigen Kinder. Gleichwohl wird insbesondere der
Übergang von der Kita in die Grundschule mit einbezogen.
Mit der Zielsetzung eines biografisch ausgerichteten Lebenslagenkonzeptes und dem Selbs t-
verständnis eines mehrdimensionalen Ansat zes, wurden vier Handlungsfelder sowie grundl e-
gende strukturelle Maßnahmen definiert und jeweils mit entsprechenden Angeboten bzw. Ma ß-
nahmen hinterlegt, die geeignet sind, frühzeitig auf die Entwicklung des Kindes einen positiven
Einfluss zu nehmen bzw. die Situation der betroffenen Kinder zu verbessern.
3. Bericht - Umsetzung des Maßnahmenprogramms 2011 bis 2014:
Nachdem der Zwischenbericht im Mai 2013 (V/0158/2013) die Entwicklung und den Sachstand
der jeweiligen Maßnahmen und Projekte in den verschiedenen Handlungsfeldern nach den ers-
ten 1 ½ bis 2 Jahren dokumentiert hat, zeigt der vorliegende Sachstandsbericht die Ina n-
spruchnahme und die ersten Erfolge der jeweiligen Maßnahmen nach fast dreijähriger Laufzeit.
Die Mittel in Höhe von 152.000 € für die Jahre 2011- 2013 sowie die Mittel in Höhe von 202.000
Euro in 2014 wurden in der Produktgruppe 0604 „Familienförderung“ für folgende Maßnahmen
eingesetzt:
Maßnahme Finanzierung pro Jahr Finanzierung
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2011, 2012, 2013 2014
Gesundes Frühstück in ausge-
wählten Kitas und Grundschulen
28.000,00 € 28.000,00 €
Ausbau der Präventionskette für
Kinder ab dem 1. Lebensjahr mit
einer Kinderkrankenschwester
25.000,00 € 25.000,00 €
Fallmanagement „Ernährung in
Familien“ sowie Ernährungsschu-
le in Kitas
15.000,00 € 15.000,00 €
Schulvorbereitung an der Ei-
chendorffschule und Ludgerus-
schule Hiltrup
12.000,00 € 12.000,00 €
Qualifizierung von Fachkräften in
Kitas, OGS und der offenen Kin-
der- und Jugendarbeit sowie In-
tegration von Konzepten zur
Resilienzförderung
2.000,00 € 2.000,00 €
Stadtteilkoordination Frühe Hilfen 70.000,00 € 120.000 €
152.000,00 € 202.000 €
Aufgrund eines verzögerten Maßnahmenbeginns (u.a. Stadtteilkoordination Frühe Hilfen und
„Gesundes Frühstück“) konnten 2014 zudem aus dem Maßnahmenprogramm Kinde rarmut das
„Safe-Trainingsprogramm“ mit 3.000 € bzw. ein Resilienzkurs für Vorschulkinder (1.000 €) s o-
wie ergänzend das Angebot „wellcome“- praktische Hilfen von Ehrenamtlichen nach der Geburt
(2.000 €) finanziert werden (Insgesamt 208.000 €).
Zusätzlich wurden weitere Angebote im Rahmen des Maßnahmenprogramms einer kindbez o-
genen Armutsprävention über Mittel aus Bundes- und Landesinitiativen, über kommunale Mittel
oder verschiedene Spenden und Zuwendungen finanziert.
Folgende Maßnahmen der Armutsprävention konnten ab 2013 im Zusammenhang mit der E r-
bringung des Eigenanteils mit der Bundesin itiative Frühe Hilfen weiter finanziert werden
(V/0594/2013):
Maßnahme Finanzierung pro Jahr
2013, 2014, 2015
Sure Start Berg Fidel 12.000 €
Gruppe für seelisch belastete Mütter und Väter 6.500 €
Familienpaten 5.000 €
Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Münster am 11.12.2013 entsprechend der Empfehlung
des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien auf Grundlage der Vorlage V/0931/2013
für das Projekt „JuMP“ inkl. der „Erweiterten Präventionsgruppe für minderjährige Schwangere,
junge Mütter und deren Kinder“ entsprechende Mittel in den Haushalt eingestellt. Zuvor wurde
das Projekt drei Jahre aus Mitteln der Gewinnausschüttung des Sparkassenfonds gefördert.
Maßnahme Finanzierung pro Jahr
(2014), 2015, 2016
JuMP (Junge Mamas und Papas) (59.303 €) 64.695 €
Die Hebammenangebote von in den Kitas bzw. Familienzentren - als ein wichtiger Baustein der
Frühen Hilfen unverzichtbar - wurden 2013 in die Regelförderung überführt.
3.1 Handlungsfelder:
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Aus der Lebenslaufperspektive eines Kindes betrachtet, ist es besonders sinnvoll, so früh wie
möglich in Förder - und Bildungsmaßnahmen zu investieren. Dies gilt für die Entwicklung aller
Kinder, in besonderem Maße aber für die Kinder, die in einem weniger förderlichen Umfeld au f-
wachsen. Im Fokus de s Maßnahmenprogramms einer kindbezogenen Armutsprävention sind
deshalb vor allem die Angebote und Maßnahmen priortär, die vor bzw. mit der Geburt des Ki n-
des ansetzen und frühkindliche Entwicklungsprozesse unterstützen. Es gilt ungünstige Entwick-
lungsbedingungen möglichst frühzeitig zu erkennen, um mit kompensierenden Maßnahmen in
unterschiedlichen Bereichen multiprofessionell gegensteuern zu können.
Mit diesem Selbstverständnis wurden innerhalb der vier zentralen Handlungsfelder Maßnahmen
definiert, die so wohl mit grundlegenden Regelangeboten als auch mit gezielten Projekten und
ausgewählten Angeboten hinterlegt wurden. Träger der Maßnahmen waren im Schwerpunkt
freie Träger der Jugendhilfe wie z. B. die Erziehungsberatungsstellen, Familienbildungsstätten
und Kindertageseinrichtungen, ergänzt von Maßnahmen in Schulen, der Gesundheitshilfe oder
der öffentlichen Jugendhilfe. Die Träger der jeweiligen Maßnahme bzw. die Projektverantwortl i-
chen innerhalb der Verwaltung haben im 3. Quartal 2014 einen Fachbericht so wie einen Erhe-
bungsbogen und Verwendungsnachweis vorgelegt. Der aktuelle Sachstand und die Auswertung
einer jeden Maßnahme sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Insgesamt stellt sich die Umsetzung der Angebote und Maßnahmen in den jeweiligen Han d-
lungsfeldern wie folgt dar:
Handlungsfeld Anzahl geplan-
ter Maßnahmen
Anzahl umgesetz-
ter Maßnahmen
1 Frühe Hilfen – Bindungen stärken 11 Maßnahmen 11 Maßnahmen
2 Frühe Förderung – Kinder stärken 5 Maßnahmen 5 Maßnahmen
3 Gesunde Kindheit – Gesundes Aufwachsen 8 Maßnahmen 8 Maßnahmen
4 Bildung ermöglichen – Leben lernen 5 Maßnahmen 5 Maßnahmen
In allen Handlungsfeldern wurden planmäßig 29 Maßnahmen umgesetzt. Darüber hinaus kon n-
ten wesentliche strukturelle Maßnahmen wie z. B. der Auf - und Ausbau von Vern etzungsstruk-
turen, Qualifizierungsansätze und die Fortführung von ehrenamtlichen Tätigkeiten weiter entw i-
ckelt werden (vgl. 3.2). Hierunter wurde 2014 auch ein Kurs zur „Prävention und Resilienzförde-
rung in Kindertageseinrichtungen“ gefördert und das Angebot „wellcome – praktische Hilfen von
Ehrenamtlichen nach der Geburt“ aufgenommen und ergänzend finanziert.
3.1.1 Handlungsfeld 1 „Frühe Hilfen – Bindungen stärken“
Eltern nehmen eine Schlüsselposition zur Vermittlung von Bildung und Lebenskomp e-
tenzen an ihre Kinder ein. Soll die Entwicklung und die soziale Teilhabe von Kindern ve r-
bessert werden, so ist es erforderlich, Mütter und Väter durch spezifische Angebote in
ihrer Erziehungsfähigkeit zu stärken, damit sie in die Lage versetzt werden, die Entwic k-
lung ihrer Kinder zu unterstützen.
Das Maßnahmenprogramm hat in diesem Handlungsfeld einen besonderen Schwerpunkt g e-
legt. Von insgesamt 11 definierten Maßnahmen wurden alle Maßnahmen erfolgreich durchg e-
führt. Zwei Maßnahmen i n diesem Handlungsfeld – ´Sure Start` und die ´Gruppe für seelisch
belastete Mütter und Väter` - konnten über die Erbringung des Eigenanteils im Zusammenhang
mit der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen“ bzw. kommunale Mittel bis einschl. 2015 we i-
terfinanziert werden.
3.1.2 Handlungsfeld 2 „Frühe Förderung – Kinder stärken“
Die Bedeutung der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung für die Entwicklung
von Kindern ist unumstritten. Je früher und je länger der Kitabesuch wahrgenommen
wird, desto eher können positive Effekte für die gesamte Entwicklung des Kindes erwar-
tet werden. Frühkindliche Bildung ist deshalb ein immens wichtiger Baustein in der g e-
samten Präventionskette.
Investitionen in qualitativ hochwertige frühkindliche Bildungs- und Betreuungsangebote sind be-
sonders rentabel, da sie positive Voraussetzungen für erfolgreiche Entwicklungs- und Bildungs-
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biographien gewährleisten. Dies gilt insbesondere für Kinder mit erhöhtem Armutsrisiko. In dem
Handlungsfeld “Frühe Förderung - Kinder stärken“ bildet deshalb auch der Ausbau der Reg el-
angebote eine von fünf Schwerpunktmaßnahmen.
Darüber hinaus werden systematisch weitere Angebote in den Kitas für Kinder und deren Fami-
lien mit Armutsrisiko verstärkt. So wird seit dem Kindergartenjahr 2012/2013 der Ausbau von
Familienzentren in Gebieten mit einem besonderen Bildungs- und Armutsrisiko vorangetrieben.
Durch die aktuelle KiBiz-Revision werden grundsätzlich weitere Chancen eröffnet, da die Förde-
rung der Kitas in Abhängigkeit zu den kleinräumigen Indikatoren steht, die Stadtteile mit beso n-
derem Entwicklungsbedarf identifizieren.
3.1.3 Handlungsfeld 3 „Gesunde Kindheit – Gesundes Aufwachsen“
Eine stabile psychische und physische G esundheit ist Grundvoraussetzung dafür, dass
Kinder sich gut entwickeln. Die Begleitung, Unterstützung und Förderung einer ges un-
den Entwicklung, insbesondere der Kinder mit besonderen Bedürfnissen und die no t-
wendige Unterstützung ihrer Eltern ist daher umfassend und nicht in Alleinzuständigkeit
einzelner Bereiche zu sehen. Wichtige Weichen für eine gesunde Entwicklung müssen
daher im Zusammenwirken der beteiligten Professionen und möglichst früh gestellt we r-
den.
Zentraler Ansatzpunkt für gesundheitsfördernde Aufklärung und Verhaltensweisen sind die L e-
bensräume und Beziehungen im Alltagsleben von Kindern und deren Familien (Famil ie, Kita,
Schule, Quartier etc.). Drei von insgesamt acht Maßnahmen wurden von 2011 bis 2014 gezie lt
für das Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention entwickelt und aus di e-
sen Mitteln finanziert. Alle Angebote wurden in den vergangenen drei J ahren in gemeinsamer
Kooperation von Gesundheits - und Jugendhilfe erfolgreich umgesetzt. Der Erfolg wird u. a.
durch die gute Inanspruchnahme der Angebote belegt und zeigt auf, wie wichtig es ist, dass die
Hilfen für Eltern und Kinder mit niedrigschwelligen Zugängen wohnortnah im Sozialraum bzw. in
den Einrichtungen vor Ort durchgeführt werden.
Die Hebammenangebote in den Kitas bzw. Familienzentren – ein grundlegender Baustein i n-
nerhalb der Frühen Hilfen und Präventionsketten - wurde 2013 in die Regelförde rung aufg e-
nommen.
3.1.4 Handlungsfeld 4 „Bildung ermöglichen – Leben lernen“
Kinderarmut geht häufig einher mit Bildungsarmut. Deshalb gilt es, soziale oder he r-
kunftsbedingte Nachteile durch gezielte Maßnahmen oder Förderprogramme auszugle i-
chen, damit Kinder so unterstützt werden, dass sie ihre individuellen Potenziale voll en t-
falten können und schwierige Bildungsverläufe vermieden werden.
Das Handlungsfeld „Bildung ermöglichen – Leben lernen“ konzentriert sich insbesondere auf
die Erfordernisse im Übergang von der Kita in die Grundschule. In diesem Rahmen wurden in s-
gesamt fünf Maßnahmen definiert und umgesetzt. Die Maßnahmen beinhalten sowohl die
grundlegende Weiterentwicklung der Zusammenarbeit und Kooperationsbeziehungen von K ita,
Grundschule und dem Kommunalen Sozialdienst, als auch diejenigen Angebote, die sich direkt
an die Eltern und deren Kinder richten. Alle Bemühungen zielen darauf ab, dem Kind einen e r-
folgreichen Übergang in die Grundsch ule als Voraussetzung für eine gelingende Bildungsbio-
graphie zu ermöglichen.
3.2 Strukturelle Maßnahmen:
Neben den eltern - und kindbezogenen Maßnahmen wurden mit dem Maßnahmenprogramm
wesentliche strukturelle Maßnahmen definiert, die prinzipiell im Sinne einer umfassenden Pr ä-
ventionsstrategie zu implementieren sind. Hierzu gehören:
- Ausbau von Vernetzungsstrukturen,
- Qualifizierungsmaßnahmen und Konzepte zur Resilienzförderung sowie
- ehrenamtliche Unterstützungsmodelle für benachteiligte Kinder und deren Familien.
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3.2.1 Vernetzung:
Armutsprävention ist eine Quersch nittsaufgabe und bezieht die Akteure aus Gesundheit swe-
sen, Jugendhilfe, Schule und Soziales mit ein, so dass die Zusammenarbeit gefördert wird mit
dem Ziel, sukzessive die Versäulung der verschiedenen Professionen und Unterstützungssy s-
teme aufzuheben. Es gilt dauerhafte Verantwortungsgemeinschaften im Sinne einer umfasse n-
den Familienbegleitung und Erziehungspartnerschaft zu bilden und Präventionsketten Leben s-
phasen begleitend weiter zu entwickeln und aufeinander abzustimmen. Vor diesem Hintergrund
wurde mit dem Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention der Auf - bzw.
Ausbau von professionsübergreifenden Netzwerken angestrebt.
Mit dieser Intention und im Sinne einer umfassenden Präventionsstrategie hat sich die Verwa l-
tung für das Modellvorhaben „Kein Kind zurücklassen – Kommunen in NRW beugen vor!" b e-
worben und qualifiziert. 2012 wurden auf gesamtstädtischer Ebene zwei Ziel konkretisierungs-
workshops mit Fachkräften aus Schule, Soziales, Jugendhilfe und Gesundheitswesen durchg e-
führt und im März 2012 die 1. münsteraner Präventionskonferenz.
Mit der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ wurden die Verne t-
zungsbestrebungen zwischen den verschiedenen Professionen ab November 2012 zusätzlich
unterstützt. Ein Schwerpunkt der in diese m Zusammenhang eingerichteten Koordinationsstelle
im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien liegt u.a. darin, entsprechende multiprofessionelle
Netzwerkstrukturen und Präventionsketten systematisch weiter zu entwickeln und auszubauen.
Vor diesem Hintergr und wurde 2013 das „Übergeordnete Netzwerk Frühe Hilfen in Münster“
gegründet und im April 2014 die 2. Präventionskonferenz durchgeführt.
Auf Bezirks- bzw. Stadtteilebene wurden im Rahmen des Maßnahmenprogramms einer kindbe-
zogenen Armutsprävention seit 2011 „Stadtteilkoordinatoren Frühe Hilfen“ mit jeweils einer ha l-
ben Stelle in drei ausgewählten Quartieren eingesetzt. Zuvor wurde dieser Ansatz modellhaft im
Bezirk Nord, Stadtteil Coerde erfolgreich erprobt und als Regelang ebot implementiert. 2014
wurde das Angebot der „Stadtteilkoordinatoren Frühe Hilfen“ im Rahmen der Mittelerhöhung auf
die Bezirke Mitte und Nord, Stadtteil Kinderhaus, erweitert. Der Aufgabenbereich umfasst u. a.
die Verbesserung der Zugänge von Familien zu den bereits im Stadtteil vorhand enen Angebo-
ten und die Kooperation mit den Einrichtungen der Gesundheits - und Jugendhilfe. Der Fokus
liegt zudem darauf, verbindliche Präventionsstrukturen zu erarbeiten und Angebotslücken von
frühen, niedrigschwelligen Hilfen auszumachen bzw. zu schließen.
3.2.2 Qualifizierung
Mit dem Anliegen allen Mädchen und Jungen einen guten Start ins Leben zu geben und die
multiprofessionelle Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen den Professionen im Sinne e i-
ner kindbezogenen Präventionsstrategie weiter zu entwickeln, aber auch entsprechend zu qu a-
lifizieren, hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 2012 und 2014 jeweils eine ganzt ä-
gige Präventionskonferenz in Münster durchgeführt. Zudem wurden die pädagogischen Fac h-
kräfte in Kita und OGS im Sinne einer kindze ntrierten Präventionsstrategie für Konzepte zur
Resilienzförderung sensibilisiert. Im Schuljahr 2013 / 2014 wurde im Fortbildungsprogramm für
die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Offenen Ganztag (OGS) ein Kursang e-
bot mit dem Titel "Resilie nz - was Kinder stark macht" durchgeführt. Auf Wunsch der Teilne h-
mer/-innen die Inhalte zu vertiefen, wurde im Juni 2014 ein zweites Fortbildungsmodul angeb o-
ten. Darüber hinaus ist für alle Fachkräfte aus Kita, Tagespflege und OGS im 4. Quartal 2014
eine gemeinsame Fachveranstaltung geplant.
3.2.3 Ehrenamt
In Münster existieren verschiedene ehrenamtliche Initiativen, die eine wertvolle Unterstützung
für Kinder und Familien leisten. Im Zusammenhang mit dem Maßnahmenprogramm einer kin d-
bezogenen Armutsprävention stehen insbesondere längerfristig angelegte ehrenamtliche Struk-
turen im Mittelpunkt, die mit konkreten Hilfestellungen im Alltag der Familien angelegt und Ki n-
dern eine wertvolle Begleitung sind. So sind die „Mitmachpaten“, die von der FreiwilligenAge n-
tur Münster koordiniert werden, eine wichtige ergänzende Säule zu den finanziellen Fördermög-
lichkeiten der Stiftung Mitmachkinder. Ehrenamtliche Paten übernehmen für Kinder im Alter von
5 bis 14 Jahren aus Familien mit Armutsrisiken Verantwortung auf Zeit m it dem Bestreben
ihnen gesellschaftliche Teilhabemöglichkeiten zu erschließen, sie individuell zu fördern und sie
in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu stärken. Die „Familienpaten“ des Caritasverbandes ste l-
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len ein weiteres wichtiges niedrigschwelliges Unt erstützungsangebot für Familien bei der B e-
wältigung in alltäglichen Belastungssituationen dar. Das Angebot wurde im Zusammenhang mit
der Erbringung des Eigenanteils der „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ mit f i-
nanziert. Zusätzlich wurde 2014 das Angebot „wellcome“ – ein niedrigschwelliges, präventives
Angebot für Familien, die sich nach der Geburt eines Kindes subjektiv belastet oder überfordert
fühlen, aufgenommen.
4. Verstetigung des Maßnahmenprogramms:
In Münster waren zum 31.12.2013 insgesa mt 6.880 Kinder und Jugendliche im Alter von Null
bis unter 18 Jahren nach dem SGB II leistungsberechtigt. Das entspricht einem Anteil von 15,4
Prozent in dieser Altersgruppe; ein im Vergleich der letzten Jahre weitestgehend stabiler Wert.
Nach wie vor gilt: je jünger die Kinder sind, desto höher ist der Anteil der leistungsberec htigten
Kinder. So waren 2013 in der Altersgruppe der Null bis unter Sechsjährigen insgesamt 17,4
Prozent der Kinder leistungsberechtigt. Das bedeutet, dass ein möglichst früher Zug ang zu un-
terstützenden (Regel-) Angeboten geboten ist. Zudem belegen e ntsprechende Untersuchungen
im Bereich des Kindesschutzes, dass frühe und präventiv wirksame Interventionen Erfolg ve r-
sprechender sind und spätere kostenintensivere Folgekosten im Bereic h öffentlicher Hilfen wie
z. B. der stationären Hilfen zur Erziehung, Maßnahmen zur Herstellung der Ausbildungsfähi g-
keit oder der Gesundheit vermeiden helfen. Insbesondere Kinder aus benachteiligten Famil ien
können dabei von einem quantitativ und qualitativ guten Bildungs- und Betreuungsangebot pro-
fitieren. Vor diesem Hintergrund stellt sich auch die Frage, wie bestimmte Stadtteile bzw. Zie l-
gruppen besonders gefördert werden können. Mit einer generell gut ausgebauten Infrastruktur
und Regelangeboten sowie d er Verteilung finanzieller Mittel nach entsprechenden Sozialstru k-
turdaten wie z. B. der Plus -Kita Mittel, Sprachfördermittel und der Standortauswahl von Famili-
enzentren sind hier gute Voraussetzungen geschaffen.
4.1 Maßnahmen zur Fortführung bzw. Weiterentwicklung einer kindbezogenen Armutsprä-
vention
Die bislang im Rahmen des Maßnahmenprogramms einer kindbezogenen Armutsprävention
durchgeführten Angebote sollen nach Möglichkeit, jedoch nachrangig gegenüber anderen Fö r-
dermodalitäten wie z. B. vom Land, Bund, fortgeführt werden. Eine weitere Förderdauer eröffnet
weitere Chancen und wird die Nachhaltigkeit der Ansätze verstärken. Das bedeutet konkret,
dass das Angebot „Gesundes Frühstück in ausgewählten Kitas und Grundschulen“ ab 2015
ausschließlich den Kitas vorb ehalten sein wird, da die Grundschulen von dem EU -Schulobst-
und -gemüseprogramm NRW profitieren können. Bislang haben sich hierfür 10 Grundschulen in
Münster erfolgreich beworben. Im Frühjahr 2015 haben weitere Schulen die Möglichkeit an dem
Programm teil zunehmen. Ziel des Programms ist es, den rückläufigen Trend des Obst - und
Gemüseverzehrs umzukehren und die Essgewohnheiten der Kinder nachhaltig zu verändern.
Alle teilnehmenden Schulen können in den Folgejahren auf Wunsch im Programm bleiben, was
die Nachhaltigkeit der angestrebten Ziele weiter erhöht.
Maßnahme Finanzierung
ab 2015 ff
1. Gesundes Frühstück in ausgewählten Kitas 20.000,00 €
2. Ausbau der Präventionskette für Kinder ab dem 1.
Lebensjahr mit einer Kinderkrankenschwester
25.000,00 €
3. Fallmanagement „Ernährung in Familien“ sowie
Ernährungsschule in Kitas
15.000,00 €
4. Schulvorbereitung an der Eichendorffschule in Angelmodde
und Ludgerusschule in Hiltrup
12.000,00 €
5. „wellcome“ – praktische Hilfen für Familien nach der Geburt 10.000 €
6. Stadtteilkoordination Frühe Hilfen: Bezirk Mitte und Nord,
Stadtteil Kinderhaus
70.000 €
Gesamt: . 152.000 €
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4.2 Verstetigung Stadtteilkoordination Frühe Hilfen
Im Rahmen des Maßnahmenprogramms einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster
sind seit 2011 mit jeweils einer halben Stelle in drei ausgewählten Quartieren (Angelmodde,
Berg Fidel und Gievenbeck) Stadtteilkoordinatoren eingesetzt. Zuvor wurde dieser Ansatz m o-
dellhaft im Bezirk Nord, Stadtteil Coerde erfolgreich erprobt und als Regelangebot impleme n-
tiert. Mit der Vorlage V/0144/2014 hat der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien eine
Mittelerhöhung in Höhe von 50.000 Euro für das Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen
Armutsprävention in Münster beschlossen, so dass der Einsatz der Stadtteilkoordination Frühe
Hilfen im Frühjahr 2014 zusätzlich auf den Stadtteil Kinderhaus im Bezirk Nord und den Bezirk
Mitte erweitert werden konnte.
Die Stadtteilkoordinatoren sind Ansprechpersonen für Familien mit Kindern von Null bis sechs
Jahren sowie für alle Institutionen, die mit dieser Zielgruppe arbeiten. Die Koordinat oren haben
vor allem die Aufgabe den Zugang zu den Hilfen im Stadtt eil, insbesondere für die Familien, die
diese Hilfen bislang nicht oder nur unzureichend in Anspruch genommen haben, zu verbessern.
Durch die Stadtteilkoordination wird ein frühze itiger und systematischer Zugang zu präventiven
Eltern-Kind-Angeboten ermöglicht und verbindliche Kooperationslinien zwischen Gesundheit s-
hilfe, Jugendhilfe und Soziales aufgebaut. Die Aufgabe der Stadtteilkoordination beinhaltet d a-
mit zwei wichtige Faktoren innerhalb der gesamten Präventionsarbeit. Zum einen gewäh rleistet
sie die Z ugänge der Familien zu den unterschiedlichen Unterstützungsangeboten verschied e-
ner Systeme, zum anderen leistet sie wesentliche Netzwerkarbeit im Stadtteil und der Komm u-
ne.
Die Stadtteilkoordination Frühe Hilfen soll deshalb als verlässliches Angebot für E ltern und Ko-
operationspartner und als unabdingbar wichtiger Baustein in der gesamten Präventionske tte
fortgeführt werden. Ein gesonderter Fachbericht zu dem Einsatz der Stadtteilkoordinatoren wird
den politischen Gremien mit der Vorlage V/0703/2014 vorgelegt.
Fazit und Ausblick:
Bundesweit hat sich die E rkenntnis durchgesetzt, dass ohne ein intensives Engagement im
präventiven Bereich angesichts erkennbarer Entwicklungsverzögerungen benachteiligter Kinder
keine spürbaren Veränderungen bewirkt werde n können. Dementsprechend sind in den ve r-
gangenen Jahren verschiedene Landes - und Bundesinitiativen entwickelt worden. Zu nennen
sind hier insbesondere die Landesinitiative „Kein Kind zurück lassen! - Kommunen in NRW
beugen vor“ sowie die Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“.
Zudem wurden in den vergangenen Jahren systematisch Angebote in Regeleinrichtungen wie
den Kitas verstärkt, die einen hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf
aufweisen. Zu nennen ist in diesem Zusammenhang der Ausbau von Familienzentren in Gebie-
ten mit einem besonderen Bildungs - und Armutsrisiko und die aktuelle KiBiz -Revision. Hie r-
durch werden grundsätzlich weitere Chancen in Regeleinrichtungen eröffnet, da von der Förd e-
rung vor allem die Kitas profitieren, die einen hohen Anteil von Kindern mit Unterstützungsb e-
darf im Bildungsprozess haben. Darüber hinaus wurden mit zusätzlichen kommunalen Ansä t-
zen und Mitteln auch frühzeitige Präventionsbemühungen und Unterstützungsangebote der J u-
gendhilfe im schulischen Bereich für benachteiligte Kinder wie beispielsweise mit den sog e-
nannten „Förderinseln“ an bestimmten Grundschulstandorten entwickelt bzw. ausgebaut.
All diese Ansätze und Investitionen unterstützen die Bemühungen, Kinder in benachteiligt en
Lebenslagen frühzeitig und umfassend zu fördern und leisten damit positive Voraussetzungen
für eine gerechtere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und für erfolgreiche Entwicklungs -
und Bildungsbiographien. Mit der Expertise „Kosten und Nutzen Früher H ilfen“ vom Nationalen
Zentrum Frühe Hilfen wurde eine erste deutsche Kosten -Nutzen-Analyse zu Frühen Hilfen am
Beispiel des Bundesmodellprojektes „Guter Start ins Kinderleben“ vorgelegt, die aufzeigt, wie
positiv die Rendite bei einer frühen Investition in Kinder gegenüber den Folgekosten im Lebens-
lauf bei fehlender Unterstützung ausfallen kann. Doch a uch, wenn Bildungs - und Fördermaß-
nahmen in der frühen Kindheit als besonders wichtig erkannt werden, da spätere Erfahrungen
immer auf früheren Erfahrungen auf bauen, dürfen Bildungs - und Unterstützungsmaßnahmen
bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen nicht aus dem Blick geraten und verlangen in allen
Handlungsfeldern eine konsequente Weiterentwicklung präventiver Ansätze.
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V/0642/2014
Mit dem kommunalen Maßnahmenprogramm ein er kindbezogenen Armutsprävention hat die
Stadt Münster einen Weg zu einer finanzierbaren und an den Lebenslagen der Kinder ausg e-
richteten Armutsprävention aufgezeigt und wichtige Angebote im Zusammenspiel von Jugend -
und Gesundheitshilfe, Schule und Sozia les für Kinder mit Armutsrisiko weiter entwickelt bzw.
ausgebaut. Dabei wurden vorhandene Ressourcen und Regeleinrichtungen im Sinne von aufei-
nander aufbauenden Präventionsketten mit einbezogen. Die z. T. sehr gute Inanspruchnahme
der Angebote zeigt auf, d ass es gelingen kann, frühe Zugänge zu bestimmten Zielgruppen zu
finden und diese unmittelbar in ihren Lebenszusammenhängen zu stärken.
Das Ziel, erprobte Angebote und Projekte in Regelsysteme zu überführen, um so mehr Kontinu-
ität und Verlässlichkeit für Eltern und Kinder zu schaffen, konnte in den vergangen drei Jahren
erfolgreich umgesetzt werden. So wurden die Hebammensprechstunden in den Familienzentren
- als ein wichtiger Baustein der Frühen Hilfen unverzichtbar - 2013 in die Regelförderung übe r-
führt. Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Münster am 11.12.2013 entsprechend der Empfe h-
lung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien auf Grun dlage der Vorlage
V/0931/2013 für das Projekt „JuMP“ (Junge Mütter und Papas) inkl. der „Erweiterten Präven ti-
onsgruppe für minderjährige Schwangere, junge Mütter und deren Kinder“ bis 2016 entspr e-
chende Mittel in den Haushalt eingestellt. Mit der Erbringung des Eigenanteils im Rahmen der
Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hil fen und Familienhebammen konnte innerh alb des „Ma ß-
nahmenprogramms einer kindbezogenen Armutsprävention“ das Elterntrainingsprogramm „ Su-
re Start“ in Berg Fidel, die Gruppe für seelisch belastete Mütter und Väter und anteilig zur Stä r-
kung ehrenamtlicher Ansätze die „Familienpaten“ aus ihrem durc h Spenden finanziertem Pr o-
jektstatus mittelfristig abgesichert werden.
In den kommenden Jahren sollen weitere Ansätze entwickelt werden, um Präventionslücken
zielgruppen- und quartiersbezogen systematischer zu verringern und gelingende Zugänge zu
armutsbelasteten Kindern und deren Eltern auszubauen. Erprobte und bewährte Angebote so l-
len dabei weiter verstetigt, nach Möglichkeit in Regelsysteme und in ein gesamtstädtisches
Präventionskonzept integriert werden . Zudem soll ein Handlungsspielraum für fl exible Ma ß-
nahmen ermöglicht werden, die von den Fachkräften vor Ort oder in entsprechenden Netzwe r-
ken und Qualitätszirkeln identifiziert werden.
Perspektivisch sollte Armutsprävention bzw. armutssensibles Handeln als ein fester Bestandteil
innerhalb der p ädagogischen Konzepte von Institutionen bzw. Regeleinrichtungen aufgeno m-
men werden, um armutsbelasteten Kindern und Jugendlichen bewusst einen Zugang zu sozi a-
len und kulturellen Ressourcen und zusätzlichen Lern- und Erfahrungsräumen zu ermöglichen.
Zukünftig wird es von entscheidender Bedeutung sein, die verschiedenen Präventions - und
Vernetzungsbestrebungen auf kommunaler Ebene weiter zu qualifizieren, die Ressourcen der
verschiedenen Hilfesysteme optimal für alle Kinder und deren Eltern verfügbar zu mac hen und
in eine gesamtstädtische Präventionsstrategie zusammenzuführen. Ein gesamtstädtisches
Konzept der „Frühen Hilfen/Prävention“ sollte dabei i m Sinne einer gesamtstädtischen Kinder -
und Jugendhilfestrategie sämtliche Präventionsbemühungen und Vernetzu ngsbestrebungen in
der Stadt Münster systematisch von der Schwangerschaft bis zum Übergang von der Schule in
den Beruf erfassen, um die jeweiligen Ansätze bzw. Angebote der unterschiedlichen Ressorts
aufeinander abzustimmen und planvoll im Sinne der Weiter entwicklung von Präventionsketten
weiter zu entwickeln. Das Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in
Münster, welches auf die Verbesserung der Lebenssituation und Teilhabechancen von Kindern
in Armut abzielt, ist unmi ttelbar mit dem Ausbau von Präventionsketten verbunden und als ein
wichtiger Baustein in eine kommunale Gesamtstrategie „Frühe Hilfen/Prävention“, die auf den
Grundsätzen „präventiv, qualifiziert, vernetzt“ aufbaut, zu integrieren.
Eine gesamtstädtische Präventionsstrategie verlangt:
- die verbindliche ziel- und ergebnisbezogene Zusammenarbeit der an der Präventionskette
beteiligten Akteure, insbesondere aus Gesundheitswesen, Schule, Soziales und Jugendhi l-
fe,
- den Aus- und Aufbau sowie die Weiterentwicklung der Netzwerke Frühe Hilfen/Prävention,
- die systematische Überprüfung der zielgruppen -, stadtweiten- und bezirksbezogenen Pr ä-
ventionsangebote,
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V/0642/2014
- eine Bestandsaufnahme und Weiterentwicklung der Präventionsketten für die Kinder im
Grundschulalter und der Sekundarstufe,
- die Ergänzung erforderlicher Angebote für bestimmte Zielgruppen und/oder Stadtteile,
- die Sensibilisierung und Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte,
- die Überprüfung pädagogischer Konzepte sowie
- die Entwicklung von Qualitätskriterien.
Die kommunale Netzwerkarb eit ist dabei von hoher Bedeutung, damit sich die Akteure unte r-
schiedlicher Professionen frühzeitig über Aufgaben, Schwerpunkte und Ziele verständigen und
der Aufbau von Parallelstrukturen vermieden wird. Durch die Koordinierungsstelle „Netzwerke
Frühe Hilfen“ und das in 2013 gegründete „Übergeordnete Netzwerk Frühe Hilfen“ mit den A kt-
euren aus Jugend- und Gesundheitshilfe, Schule und Soziales und einer gemeinsam erarbeit e-
ten Präventionsmaxime, wurden gute Voraussetzungen geschaffen, um die verschiedenen Prä-
ventionsbestrebungen in eine verbindliche kommunale Gesamtstrategie zusammenzuführen
und weiter zu entwickeln. Zentrales Ziel bleibt dabei die präventive Versorgung von Familien mit
bedarfsgerechten Unterstützungsangeboten und die Förderung guter Bedingun gen des Au f-
wachsens.
i.V.
gez.
Dr. Hanke
Beigeordnete
Anlagen:
Kurzübersicht der Maßnahmen nach Handlungsfeld und Bezirk
Darstellung der Einzelmaßnahmen nach Handlungsfeld
Finanzübersicht der Maßnahmen nach Handlungsfeld
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus 70
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Details
- Aktenzeichen
- V/0642/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.09.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37