V/0066/2019
Grundsatzbeschluss: Erweiterung des Stadthauses 3
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Beschlussvorlage
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V/0066/2019 V/0066/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Grundsatzbeschluss: Erweiterung des Stadthauses 3 Beratungsfolge 13.02.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 13.02.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Bedarfslage: Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass in den Jahren bis 2023 in der Stadtverwaltung ein aus heutiger Sicht nicht gedeckter Büroraummehrbedarf für ca. 430 Arbeitsplätze entstehen wird, der bei weiterer Aufgabe von vier dezentralen Standorten auf dann insgesamt 730 Arbeitsplätze ansteigen wird. Bei Fortführung der Prognose auf dieser Grundlage bis in das Jahr 2029 entsteht ein nicht ge- deckter Mehrbedarf von bis zu 930 Büroarbeitsplätzen. dass an den derzeit von der Verwaltung genutzten 31 Bürostandorten bis auf weiteres kei- ne nennenswerte Zahl freier Arbeitsplätze zur Verfügung steht und dass die Situation auf dem Büroflächenmarkt absehbar kaum wirtschaftlich sinnvolle Anmietungen ermöglicht. 2. Zielsetzung: Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung auf Grundlage der übergeordneten Kriterien Bürgerorientierung, Wirt- schaftlichkeit und Flexibilität das strategische Ziel verfolgt, ihre bisherigen Standorte zu konzentrieren, zu optimieren und für die Mitarbeiter/innen in der wachsenden Verwaltung ein modernes Arbeitsumfeld zur Verfügung zu stellen; dass die Schaffung zusätzlicher, nachhaltig entwickelter Büroflächen auch insoweit eine wirtschaftliche Perspektive darstellt. Dezernate I und II 31.01.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Willamowski Telefon: 492-1100 Willamowski@stadt- muenster.de Frau Dr. Cappenberg Telefon: 492-7022 CappenbergC@stadt- muenster.de - 2 - V/0066/2019 3. Standortentscheidung und Projektauftrag: Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Grundstück Kiesekamps Mühle im Eigentum der Stadtwerke Münster GmbH geeignet ist, ein Bürogebäude zu errichten, das die zukünftigen Büroflächenbedarfe der Stadt Münster und möglicherweise der items GmbH für die nächsten 10 Jahre decken kann. Der Rat nimmt des Weiteren zur Kenntnis, dass die Stadtwerke Müns- ter GmbH bereit ist, das Grundstück mit einem modernen Bürogebäude zu bebauen, da die langfristige Vermietung – angesichts des Büroflächenengpasses nicht nur im Konzern Stadt Münster – für die Stadtwerke Münster GmbH eine adäquate Verwertungsmöglichkeit des Grundstücks darstellt. Die Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH wird daher beauftragt, eine Machbar- keitsstudie in Auftrag zu geben, in der die Ausnutzbarkeit und Grundkonzeption der Erweite- rung des Stadthauses 3 auf dem Grundstück Kiesekamps Mühle unter Berücksichtigung der Aspekte des nachhaltigen Bauens (vergleiche Beschlusspunkt 5) erarbeitet werden, und die Bedarfe bis zum Sommer 2019 mit der späteren Mieterin Stadt Münster abzustimmen. Für den Bau und die Vermietung des Bürogebäudes sollen folgende Vorgaben gelten: a. Die Stadtwerke Münster GmbH ist Bauherrin und stellt die Finanzierung sicher. b. Die Stadtwerke Münster GmbH wird verpflichtet, die errichteten Büroflächen zunächst im Konzern Stadt Münster zur Anmietung anzubieten. Die aktuellen Bedarfe der Stadt Mün s- ter sind vorrangig zu bedienen ; idealerweise können auch die Bedarfe der items GmbH gedeckt werden. Es ist eine marktübliche Miete anzusetzen. c. Das Gebäude ist so zu errichten, dass es ggf. etagenweise auch an Dritte vermietet we r- den kann, wenn die Flächen nicht innerhalb des Stadtkonzerns (wie z.B. auch für die aktu- ellen Büroflächenbedarfe der items GmbH) benötigt werden. 4. Bürger- und Mitarbeiterorientierung / zukunftsfähige Arbeitswelt: Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das zu errichtende moderne Verwaltungsgebäude den An- sprüchen an eine zukunftsfähige Arbeitswelt mit flexiblen Arbeitsformen und digitalen Dienst- leistungen gerecht werden muss. Damit dies gelingt, sollen sowohl die Belange der Bürgerin- nen und Bürger als auch die Anforderungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Beginn an in das Gebäudekonzept bzw. in die Planung einfließen: Ziel der Stadt ist es, für die Bürger- schaft ein zukunftsfähiges Dienstleistungsgebäude für die Zeit der digitalisierten Verwaltung zu errichten und für die dort arbeitende Belegschaft eine attraktive, motivierende und gesund- heitsfördernde Umgebung zu schaffen. 5. Immobilienwirtschaftliche Vorgaben: Um der Vorreiterrolle der Stadt Münster im Hinblick auf Nachhaltigkeitsbelange gerecht zu werden, beauftragt der Rat die Verwaltung und die Stadtwerke Münster GmbH, bei der Kon- zeption der Erweiterung des Stadthauses 3 folgende weitere Rahmenbedingungen zu beach- ten: a. Durch ein flexibles bauliches Konzept soll eine größtmögliche organisatorische und immobilienwirtschaftliche Handlungsfähigkeit dauerhaft sichergestellt werden. Zielrich- tung ist dabei die Entwicklung eines modernen Bürogebäudes, das flexible Raumauf- teilungen ermöglicht und das architektonisch und energetisch eine Vorreiterrolle in der Münsteraner Büroflächenlandschaft einnimmt. Die Kriterien des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen sind dabei ebenso als Leitfaden zu beachten, wie die städtischen Gebäudeleitlinien. Mit den Auslobungsunterlagen wird deutlich gemacht, dass die Pla- nung gegebenenfalls mit Einbindung eines Raumgestalters/Innenarchitekten entwickelt wird, um das Konzept „von Innen nach Außen“ erfolgreich umzusetzen. b. In der Konzeption des Gebäudes soll die Unterbringung einer 2-Gruppen-Kita berück- sichtigt werden, die als Betriebskita der Stadt Münster (und ggf. ihrer Tochtergesell- schaften) genutzt werden kann. - 3 - V/0066/2019 c. Die ausreichende Bereitstellung von Kantinenkapazitäten am Standort in Form einer Sozialeinrichtung für die Mitarbeiter/innen ist zu berücksichtigen. 6. Zeitplan und weiteres Vorgehen: Der Rat beauftragt die Verwaltung und die Stadtwerke Münster GmbH, zeitnah ein Qualifizie- rungsverfahren mit mindestens sieben Architekturbüros durchzuführen und im Sommer 2019 dem Rat ein entsprechendes Konzept für die Erweiterung des Stadthauses 3 – unter Nennung der vorgesehenen Nutzerämter – zur Beschlussfassung vorzulegen. Dieses soll auf die Vor- gaben unter den Beschlusspunkten 3 bis 5 eingehen, um eine ausführliche Diskussion in den zuständigen Ausschüssen zu ermöglichen. Des Weiteren ist eine Kostenschätzung vorzule- gen. Der Rat nimmt dabei zur Kenntnis, dass die Investition Auswirkungen auf die Ergebnis- und Vermögenslage der Stadtwerke Münster GmbH haben wird. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen zurzeit durch die Investition keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Münster. Spätere Belastungen durch die Anmietung sind zu gegebener Zeit zu quantifizieren. Begründung: Beschlusspunkt 1: Im Rahmen der bisherigen Büroflächenplanung wurden seitens der Verwaltung Untersuchungen zum mittelfristigen Büroraumbedarf der Stadt Münster durchgeführt; siehe hierzu die Feststellungen und Prognoseaussagen in den Vorlagen V/0787/2011, V0462/2013 und V/0779/2014. Die in den verga n- genen Jahren auf hohem Niveau verstetigten Personalvermehrungen in Verbindung mit dem mehr als angespannten lokalen Büroflächenmarkt machen es nunmehr notwendig, einen Vorschlag für einen weiteren zentralen Verwaltungsstandort vorzulegen. Zu beachten ist dabei, dass an den derzeit von der Ve rwaltung genutzten 31 Bürostandorten aktuell keine nennenswerte Anzahl freier Arbeitsplätze zur Verfügung steht. Weitere Verdichtungen sind mit dem Arbeitsschutz und den daraus abgeleiteten städtischen Standards nicht zu vereinbaren. Die nachfolgend dargestellten Szenarien 1 und 2 zu den zukünftigen Büroflächenbedarfen basie- ren zum einen auf einer validierten Umfrage bei den technischen Ämtern des Stadthauses 3 aus N o- vember 2018 sowie auf einer vorsichtigen Fortschreibung der Bedarfe der übrigen Ämter und Einrich- tungen mit 33 Büroarbeitsplätzen p.a. (unter Zugrundelegung von Erfahrungswerten der vergangenen fünf Jahre). Hierbei wurde jeweils von Vollzeit-Stellen ausgegangen. Der Bedarf kann sich u. a. durch Stellenteilungen erhöhen, and ererseits durch Telearbeit / Desk -Sharing verringern. Nicht vollständig berücksichtigt werden Ausbildungsplätze, da der verwaltungsweite Mehrbedarf noch nicht abschli e- ßend erhoben ist. Zum anderen fließen in die beiden Szenarien die Büroarbeitsplatzzahlen der aufzu- gebenden Standorte (zusätzlich) und der bevorstehenden Anmietungen sowie de s Sanierungsab- schlusses Stadthaus 1 (abzüglich) ein. Szenario 1: Durch die Aufgabe der Verwaltungsstandorte - Friedrich-Ebert-Str. 110 - Roxeler Str. 340 (Oxford-Kaserne) - Nieberdingstraße 30 und 30a - Wolbecker Straße 284 - Rudolf-Diesel-Str. 5-7 und - York-Kaserne - 4 - V/0066/2019 sowie die kalkulierten Stellenzuwächse abzüglich der bis dahin absehbaren neuen Standorte (Dah l- weg 100, Bahnhofstr. 8-10 und die Fertigstellung der Innensanierung des Stadthauses 1) entsteht bis Beginn des Jahres 2023 ein zu deckender städtischer Büroraummehrbedarf für ca. 430 Arbeitsplätze. Szenario 2: Angezeigt sowohl im Sinne bürgerorientierter Dienstleistungserbringung als auch optimierter immob i- lienwirtschaftlicher Belange ist die Aufgabe weiterer dezentraler Standorte. Dies gilt insbesondere für das Gesundheits- und Veterinäramt, die citeq und die Schulpsychologie. Bei gegenüber Szenario 1 zusätzlicher Aufgabe der Standorte - Stühmerweg 8 - Stolbergstraße 2a - Klosterstraße 33 und - Scheibenstraße 109 entsteht ein Büroraumbedarf für insgesamt 730 Arbeitsplätze bis zum Beginn des Jahres 2023. Wird die Betrachtung auf dieser Grundlage bis in das Jahr 2029 fortgeführt, entsteht ein Bedarf von insgesamt 630 (Szenario 1) bzw. 930 (Szenario 2) Büroarbeitsplätzen. Beschlusspunkt 2: In der Vergangenheit hat sich die Bündelung von fachlich verwandten Aufgabenfeldern an zentralen Standorten im Stadtgebiet insbesondere im Hinblick auf die optimierte Erbringung von bürgerorientier- ten Dienstleistungen bewährt : Mit dem Konzept de s Stadthauses erfolgt eine zielgruppenspezif i- sche, bürgerorientierte und arbeitsorganisatorisch sinnvolle Zusammenfassung von Verwaltungsa n- geboten an gut erreichbaren Standorten. Dieser erfolgreiche Ansatz sollte weiter verfolgt werden. Leider ließ sich dieses Ziel bislang aufgrund des stark steigenden Büroraummehrbedarfes und der Situation auf dem Büroflächenmarkt nicht realisieren. Vielmehr nehmen aktuell n eben den deutlich steigenden immobilienwirtschaftlic hen Kosten auch die organisatorischen Problemstellungen durch die räumliche Teilung von Ämtern deutlich zu. Der Rat hat in seiner Sitzung am 10.10.2018 den Prüfauftrag an die Verwaltung beschlossen, „ob aufgrund des Personalwachstums in der Verwaltung der Neubau eines neuen Stadthauses 4 mit circa 8.000 bis 10.000 qm Bürofläche sinnvoll ist. Eine Verwirklichung sollte in einem Zeitraum von fünf Jahren möglich sein. Sofern die Prüfung positiv ausfällt, sollte der Standort möglichst in der Nähe des Stadthauses 3 liegen. Die Verwendung eine sich im städtischen Besitz befindlichen Grundstücks ( o- der einer ihrer Töchter) ist ergebnisoffen zu prüfen.“ Aufgrund und im Rahmen des in dieser Vorlage dargestellten Angebotes der Stadtwerke Münster GmbH schlägt die Verwaltung nunmehr die Inbetriebnahme eines weiteren großen zentralen Verwa l- tungsstandortes vor. Der favorisierte Standort bietet für die Realisierung der dargestellten Anford e- rungen der Stadtverwaltung sehr gute Voraussetzungen. Beschlusspunkt 3: Die Stadtwerke Münster können für den Neubau eines Büro - und Verwaltungsgebäudes zur Unte r- bringung der städtischen Bedarfe ein Grundstück anbieten, welches sich hinsichtlich Lage und Gr ö- ße (7.146 m²) bestens eignet, die gewünschten bis zu 1.000 Arbeitsplätze unt erzubringen. Mit dem Grundstück Kiesekamps Mühle läge ein neu errichtetes Stadthaus unmittelbar neben dem bestehe n- den Stadthaus 3. Dieser Umstand bietet viele Synergieeffekte und erleichtert unter anderem eine fl e- xible Anordnung und Aufteilung verschiedene r städtischer Funktionsbereiche, die aktuell verteilt im - 5 - V/0066/2019 Stadtgebiet untergebracht sind. Zudem ist das Areal optimal an den ÖPNV und eine Hauptverkehr s- achse angeschlossen, was sowohl den Mitarbeitern/innen als auch den Bürgern/innen eine gute zent- rale Erreichbarkeit in Münster bietet und durch die Nähe zur Umgehungsstraße auch die Anfahrt aus dem Umland erleichtert. Der Standort ist zudem fußläufig vom Hauptbahnhof erreichbar. Die Stadtwerke können die Rolle des Projektentwicklers übernehmen. Finanziell und technisch kann eine solche Maßnahme aus dem Tochterbetrieb der Stadt kompetent umgesetzt werden. Im Team der Stadtwerke gibt es weitreichende und erfolgreiche Projekterfahrung bezogen auf eigene und fremdentwickelte Projekte. Besonders zu erwähnen sind die Projekte „Hauptverwaltung Stadtwerke Münster“ und „Stadthaus 3“ als Objekte ähnlicher Funktion und Größe. Zudem sind die Stadtwerke in der Lage, als Projektentwickler eine solche Investition im hohen zweistelligen Millionenbereich zu finanzieren. Das b einhaltet auch die Bereitschaft, im Vorfeld eines festen Mietvertrages das Pl a- nungs- und Gestaltungsrisiko bezogen auf ein Raum - und Funktionskonzept zu übernehmen und s o- mit eine wesentliche Erleichterung für eine positive Entscheidung zum Realisierungsmod ell bis zum Sommer 2019 zu geben. Dieses schließt auch die Architekturauswahl mitsamt Honorierung ein. D a- nach werden die Bauplanungskosten, die bereits im einstelligen Millionenbereich liegen, mit einer verbindlichen Mietzusage abgesichert und das Projekt durch die Stadtwerke vorangetrieben. Hierbei ist erklärtes Projektziel die Erreichung einer ortsüblichen Miete für die Stadt Münster. Durch die b e- schriebene Konstellation der Stadt Münster als Mieterin und den Stadtwerken Münster als Projek t- entwickler kann das Projekt somit „konzern -intern“ durchgeführt werden und wesentliche Teile der Wertschöpfung verbleiben im Konzern. Somit erscheint die gewünschte Projektentwicklungsstrategie unter erfolgreichen und günstigen Rahmenbedingungen realisierbar. Aus städtebaulicher Sicht stellt das Bauvorhaben eine sinnhafte Ergänzung der Bebauung entlang des Albersloher Weges bzw. des Hafenbereiches dar. Der Masterplan Stadthäfen sieht für den B e- reich „klassische Büronutzungen“ vor. Die auf der östlichen Straßenseite bereits intensiv durch Büro- gebäude vorgeprägte Struktur wird adäquat ergänzt, ein architektonisch hochwertiges Gebäude in der geplanten Dimensionierung kann einen wertvollen Beitrag zur Aufwertung der innerstädtischen Ei n- gangssituation leisten und eine re präsentative Raumkante formulieren. Auch funktional sind Syne r- gien mit dem unmittelbar angrenzenden Stadthaus 3 bzw. dem Verwaltungsgebäude der Stadtwerke zu erwarten, die eventuell durch eine bauliche Verbindung der Gebäude noch intensiviert werden könnten. Stadträumlich betrachtet liegt das geplante Gebäude , wie bereits erwähnt, so zentral, dass es für Mitarbeiter/innen und Kunden/innen sehr gut fußläufig, per Fahrrad und ÖPNV zu erreichen ist; auch eine gute Anbindung für PKW liegt vor. Der vom Albersloh er Weg ausgehende Verkehrslärm ist mit architektonisch/baulichen Maßnahmen im modernen Bürobau gut zu bewältigen. Das Grundstück ist nach den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes Nr. 401, der hier ein Kerngebiet festsetzt, grundsätzlich mit einem solchen Bürogebäude bebaubar. Der Bebauungsplan sieht eine maximale Bauhöhe von 22m bzw. eine Bebauung mit 6 Vollgeschossen vor. Die Erschli e- ßung des Gebäudes muss von der Straße Kiesekamps Mühle erfolgen (dort liegt heute auch die Z u- fahrt zum Parkhaus Stadthaus 3). Gestalterische Vorgaben aus dem Planungsrecht liegen nicht vor, so dass das Erscheinungsbild des Gebäudes in eckbetonender stadträumlicher Lage im Rahmen eines qualitätssichernden architekt o- nischen Verfahrens (Wettbewerb) definiert werden wird. Beschlusspunkt 4: Die vorzusehenden Nutzungsformen und Arbeitsplatztypen bestimmen maßgeblich das Flächen - und Funktionsprogramm und die Ausstattung des neuen Stadthauses . Ein stark kundenfrequentie r- tes Gebäude ist baulich anders zu gestalten , als ein reines „Back-Office“. Daher stehen die Besti m- mung der nutzenden Fachbereiche und die Erarbeitung eines Raumprogrammes am Anfang des Pl a- nungsprozesses. Diese Arbeitsschritte müssen Festlegungen für die Bedarfsplanung erbringen, die insbesondere den A nsprüchen an die zukünftige Arbeitswelt mit stark digitalen Dienstleistungen g e- recht werden. Damit das gelingt, sind die Anforderungen der Bürger/innen wie auch die Belange der Mitarbeiter/innen von Beginn an und mit Priorität in die Planung einzubeziehen. - 6 - V/0066/2019 Ausgehend von den Trends und Herausforderungen des sogenannten „Arbeiten 4.0“ (vgl. Weißbuch Arbeiten 4.0 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales , 2016) ist von neuen Herausforderun- gen an den Büroraum der Zukunft auszugehen. Zukünftig wird aus arbeitsorganisatorischen Erforder- nissen eine teilweise Abkehr von der klassischen Bürogestaltung stattfinden, werden flexible Raum- nutzungen ausgebaut und neue Formen der Zusammenarbeit erprobt werden. Ein wesentlicher Aspekt der modernen Arbeitswelt ist die fortschreitende Digitalisierung. Mit ihr ei n- her geht eine immer weiter fortschreitende Vernetzung – der klassische PC am stationären Arbeit s- platz ist ein „Auslaufmodell“. Schon in naher Zukunft werden mobile Endgeräte sowie flexible Anwe n- dungen und Spe ichermedien Standard-Arbeitsinstrumente der Verwaltung sein. Angebot, Verortung und Gestaltung der Arbeitsplätze müssen hierauf reagieren , zum Beispiel mit der teilweisen Losl ö- sung vom persönlich zugeordneten Schreibtisch (Desk -Sharing), einer hohen Standa rdisierung (Mö- bel, IT-Ausstattung), einer motivierenden Technikausstattung und optimierten IT-Verfahren. Zudem wird sich die moderne öffentliche Verwaltung auch insoweit der Konkurrenz der freien Wir t- schaft stellen (müssen): Die Gewinnung neue r Mitarbeiter/-innen lässt sich in diesem Rahmen nicht nur durch das Gehaltsniveau und den Faktor Arbeitsplatzsicherheit beeinflussen; vielmehr wird auch eine moderne attraktive Büro- und Arbeitsplatzgestaltung zunehmend von Bedeutung für eine erfolg- reiche Mitarbeitergewinnung und -bindung sein. All diese Anforderungen müssen sich in einem innovativen Arbeitsplatz-, Büro- und Gebäudekonzept widerspiegeln. Die Schaffung von flexiblen Arbeitsräumen, die je nach Aufgabe Platz für Einzelarbeit, Beratung, Projektarbeit und Austausch bieten, steht auf der Agenda. Dadurch bietet sich die Chance, Flächen, die in herkömmlichen Gebäudestrukturen als reine Verkehrsflächen genutzt wurden, in das Büroraumkonzept zu integrieren und den Mitarbeitern/innen für eine geeignete Nutzung zur Verfüung zu stellen. Darüber hinaus sind weitere, zum Teil neue Bedarfe zu berücksichtigen : Seien es mögliche Sonder- flächen für Eltern-Kind-Räume sowie Ruheräume für die Mitarbeiter/-innen, seien es modern gestalte- te Konferenz- und Schulungsräume. Auch neue Arbeits- und Organisationsformen wie das sogenann- te „agile Arbeiten“ erfordern gegebenenfalls besondere Raumkonzepte. Vor diesem Hintergrund und in Abhängigkeit von Nutzungsformen und Arbeitsplatztypen bieten sich für Teilbereiche der Büroflächen offene Grundrisse mit flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten an. Zu konkretisieren sind im Projektverlauf – wie erwähnt – zu einem frühen Zeitpunkt die fachlichen Belegungen des neuen Stadthauses. In diesem Kontext sind auch die Belegungen der bis herigen Hauptstandorte der Stadthäuser 1 bis 3 zu überprüfen und ggf. anzupassen. Beschlusspunkt 5: Eine Neubauentscheidung nimmt sowohl auf die heutige Generation, als auch auf die folgenden G e- nerationen Einfluss. Bei städtischen Immobilien werden Absc hreibungsdauern von bis zu 80 Jahren angesetzt. Gebäude stehen für etwa 35% des Gesamtenergieverbrauchs in Deutschland. Um der Tragweite solcher Neubau-Entscheidungen gerecht zu werden, empfiehlt es sich vor allem Nachhal- tigkeitsbelange in den Fokus zu stellen. Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen des Bundes geht nicht nur auf ökologische, ökonom i- sche und soziokulturelle und funktionale Qualitäten ein, sondern auch auf übergreifende Kriterien zur Technischen Qualität, Prozessqualitä t und Standortmerkmalen. Solch bewährte Systeme bieten die Chance einen strukturierten Kriterienkatalog abzuarbeiten, um eine ganzheitliche Betrachtungsweise zu gewährleisten. Das Risiko, ein Kriterium alleine in den Fokus zu stellen und nicht mit den jewe ili- gen Wechselwirkungen in Szenarien abzuwägen, wird minimiert. Die bauliche Flexibilität ist besonders durch die langfristige Nutzung des Gebäudes angezeigt, aber auch durch die rasante Entwicklung von Arbeitsweisen und Techniken. Kreativen Entwicklungsp ro- - 7 - V/0066/2019 zessen steht ein klassischer, fester Arbeitsplatz im Wege. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden fast täglich mit unterschiedlichsten Anforderungen konfrontiert. Diese Anforderungen können nur o p- timal erfüllt werden, wenn der Raum und die Rahmenbedingu ngen die Tätigkeit optimal unterstützen. Diese neue Philosophie bedingt ähnliche Voraussetzungen, die es bei der Einrichtung von Telea r- beitsplätzen gibt. Die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter müssen ihre Arbeitsmaterialien und Grundl a- gen so strukturieren, dass sie ortsunabhängiger sind. Die bauliche Flexibilität ist außerdem Grundv o- raussetzung für eine attraktive Vermietbarkeit der Flächen, sodass ein potentieller Mieter seine Raumvorstellungen in dem Gebäude verwirklichen kann. Wichtiger Faktor im Bereich nachhaltiges Bauen ist die Prozessqualität, welche den Bereich Planung beinhaltet. Hier werden Themen wie Projektvorbereitung und integrale Planung angeführt. Gerade bei einem Projekt, welches größtmögliche Flexibilität voraussetzt, ist das Zusammenstelle n eines inte r- disziplinären Teams unerlässlich. Das Planen von Innen nach Außen ermöglicht die optimale Berüc k- sichtigung von Nutzeranforderungen im baulichen Konzept. Dabei stellen die städtischen Gebäud e- leitlinien die Mindestanforderungen für die energetis che Qualität des Gebäudes dar , d. h. es sollte frühzeitig ein Energiekonzept entwickelt werden, um ein zukunftsfähiges, vorbildliches Bürogebäude zu errichten. Passivhäuser oder Energie -Plus-Gebäude sind ein wichtiger Baustein der Energiewe n- de, um die Klim aschutzziele der Stadt Münster bis 2050 zu erreichen und der Vorbildfunktion der Stadt gerecht zu werden . Zusätzliche Investitionen in der Bauphase werden nicht nur durch die Ei n- sparungen meist nach einigen Jahren ausgeglichen, sondern ein spürbar erhöhter Komfort, mit opti- maler Raumluft und behaglichen Temperaturen, sind ein weiterer wichtiger Aspekt für ein zukunftsf ä- higes Bürogebäude. Durch die Berücksichtigung dieser immobilienwirtschaftlichen Vorgaben, soll eine größtmögliche o r- ganisatorische und immo bilienwirtschaftliche Handlungsfähigkeit sichergestellt werden. Mit dem Ziel ein modernes Bürogebäude, das flexible Raumaufteilungen ermöglicht, architektonisch und energ e- tisch eine Vorreiterrolle in der Münsteraner Büroflächenlandschaft einnimmt, wird auß erdem die A r- beitgebermarke Stadt Münster gestärkt. Die Stadtverwaltung Münster verfolgt eine familienfreundliche Personalpolitik, von der die Beschäftigten und ihre Familien profitieren sollen und die eine stärkere Mitarbeiterbindung an die Stadt als Arbeitge- berin bewirken soll. Die Rückkehr in den Beruf nach der Geburt eines Kindes erfolgt aus den ve r- schiedensten Gründen immer früher. Der Bedarf nach Betreuungsmöglichkeiten wächst daher konti- nuierlich. Andererseits hat die Stadt Münster wachsende Probleme, hinreichend qualifiziertes Personal zu finden und freiwerdende Stellen zu besetzen. Ziel ist es daher u. a., Mitarbeiterinnen und Mitarbe i- tern nach ihrer Elternzeit einen schnellen beruflichen Wiedereinstieg zu ermöglichen, auch indem b e- triebliche Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder geschaffen werden. Seit ca. 20 Jahren hat die Stadt Münster 15 Belegplätze für Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren von Be- schäftigten in einer münsterischen Kindertageseinrichtung. Seit etwa zwei bis drei Jahren reicht dieses Angebot nicht mehr aus. In dieser Zeit ist die Zahl der städtischen Beschäftigten deutlich gestiegen und der Bedarf nach Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren immer größer geworden. Daher konnte in Zusammenarbeit mit de m Amt für Kinder, Jugendliche und Familien die Einrichtung einer Großtagespflegestelle an der Schorlemerstraße 6 in Angriff genommen werden. Ab Frühjahr/Sommer 2019 wird die Stadt als Arbeitgeber in ihren Beschäftigten weitere neun u3-Betreuungsplätze anbieten können. Aber dieses Angebot wird perspektivisch nicht ausreichen. Zudem haben viele der im Hafenviertel an- sässigen Unternehmen bei einem Gespräch im vergangenen Jahr ihr Interesse bekundet, eine gemein- same Einrichtung zur Betreuung von Mitarbeiter/ -innenkinder im Hafenviertel zu betreiben. Lediglich konnten bislang noch keine geeigneten Räume bzw. kein geeigneter Standort gefunden werden. Dies könnte nun mit der Erweiterung des Stadthauses 3 realisiert werden. - 8 - V/0066/2019 Beschlusspunkt 6 und finanzielle Auswirkungen: Durch die stark wachsenden Büroraumbedarfe ist ein ambitionierter Zeitplan geboten. Die Arbeiten an der Konzeptionierung des Erweiterungsbaus sollen umgehend starten sowie die Auslobungsunter- lagen zeitnah an geeignete Architekturbüros versa ndt werden. Bis zum Sommer soll die Konzeption abgeschlossen sein und in einem umfassenden politischen Beratungsprozess münden. Die mögl i- chen Nutzerämter sollen – unter den gegebenen Planungsunsicherheiten – frühzeitig ausgewählt werden. Dazu wird die Verw altung ebenfalls bis zum Sommer eine Vorlage zur strategischen Bel e- gungsplanung der Verwaltungsstandorte erstellen. Ebenso soll eine Kostenschätzung für die Erweiterung des Stadthauses 3 vorgelegt werden, um die Wirtschaftlichkeit des Projekts beurteilen und die Auswirkungen auf die Ergebnis- und Vermögensla- ge der Stadtwerke Münster GmbH sowie auf den Haushalt der Stadt Münster im Hinblick auf potenzi- elle Anmietungskosten darlegen zu können. In Vertretung gez. gez. Wolfgang Heuer Alfons Reinkemeier Stadtrat Stadtkämmerer Anlagen: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0066/2019 Kurzüberblick Mit der Vorlage soll der Grundsatzbeschluss zur Erweiterung des Stadthauses 3 getroffen wer- den. Analog zur Vorgehensweise beim Stadthaus 3 sollen Bau und Betrieb des Gebäudes durch die Stadtwerke Münster GmbH übernommen werden, die Stadt tritt als Mieterin der neuen Bür o- flächen auf. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Vorlage verfolgt das Ziel aus dem ISM-Leitprozess: Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken Teilziele sind die wirtschaftliche Optimierung der Büroflächen der Verwaltung und die Verbesse- rung der Erreichbarkeit der Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger. Die Teilziele werden mit der Schaffung des neuen Standortes und der Reduzierung dezentraler Verwaltungseinheiten erreicht. Finanzierung Produktgruppe: Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Es entstehen zurzeit durch die Investition keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Münster. Spätere Belastungen durch die Anmietung sind zu gegebener Zeit zu quantifizieren. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig frei- willig Auf Grund des Aufgabenzuwachses und der dadurch entstandenen und noch entstehenden Mehr- bedarfe für Büroraum ist die Schaffung eines weiteren zentralen Verwaltungsstandortes wirtschaft- lich sinnvoll. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (13)
- Friedrich-Ebert-Straße 110
- Roxeler Straße 340
- Nieberdingstraße 30
- Wolbecker Straße 284
- Rudolf-Diesel-Straße 5
- Bahnhofstraße 8
- Stolbergstraße 2a
- Klosterstraße 33
- Scheibenstraße 109
- Schorlemerstraße 6
- Stühmerweg 8
- Umgehungsstraße
- Kiesekamps Mühle
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Details
- Aktenzeichen
- V/0066/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.01.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37