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V/0066/2019

Grundsatzbeschluss: Erweiterung des Stadthauses 3

Vorlagen 31.01.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.02.2019, TOP 11

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

26617 Zeichen

V/0066/2019 
V/0066/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Grundsatzbeschluss: Erweiterung des Stadthauses 3 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.02.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   13.02.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Bedarfslage: 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, 
 dass in den Jahren bis 2023 in der Stadtverwaltung ein aus heutiger Sicht nicht gedeckter 
Büroraummehrbedarf für ca. 430 Arbeitsplätze entstehen wird, der bei weiterer Aufgabe 
von vier dezentralen Standorten auf dann insgesamt 730 Arbeitsplätze ansteigen wird. Bei 
Fortführung der Prognose auf dieser Grundlage bis in das Jahr 2029 entsteht ein nicht ge-
deckter Mehrbedarf von bis zu 930 Büroarbeitsplätzen. 
 dass an den derzeit von der Verwaltung genutzten 31 Bürostandorten bis auf weiteres kei-
ne nennenswerte Zahl freier Arbeitsplätze zur Verfügung steht und dass die Situation auf 
dem Büroflächenmarkt absehbar kaum wirtschaftlich sinnvolle Anmietungen ermöglicht. 
 
2. Zielsetzung: 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, 
 dass die Verwaltung auf Grundlage der übergeordneten Kriterien Bürgerorientierung, Wirt-
schaftlichkeit und Flexibilität das strategische Ziel verfolgt, ihre bisherigen Standorte zu 
konzentrieren, zu optimieren und für die Mitarbeiter/innen in der wachsenden Verwaltung 
ein modernes Arbeitsumfeld zur Verfügung zu stellen; 
 dass die Schaffung zusätzlicher, nachhaltig entwickelter Büroflächen auch insoweit eine 
wirtschaftliche Perspektive darstellt. 
 
 
Dezernate I und II 
 
31.01.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Willamowski 
Telefon: 492-1100 
Willamowski@stadt-
muenster.de 
Frau Dr. Cappenberg 
Telefon: 492-7022 
CappenbergC@stadt-
muenster.de

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V/0066/2019 
3. Standortentscheidung und Projektauftrag: 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Grundstück Kiesekamps Mühle im Eigentum der 
Stadtwerke Münster GmbH geeignet ist, ein Bürogebäude zu errichten, das die zukünftigen 
Büroflächenbedarfe der Stadt Münster und möglicherweise der items GmbH für die nächsten 
10 Jahre decken kann. Der Rat nimmt des Weiteren zur Kenntnis, dass die Stadtwerke Müns-
ter GmbH bereit ist, das Grundstück mit einem modernen Bürogebäude zu bebauen, da die 
langfristige Vermietung – angesichts des Büroflächenengpasses nicht nur im Konzern Stadt 
Münster – für die Stadtwerke Münster GmbH eine adäquate Verwertungsmöglichkeit des 
Grundstücks darstellt. 
 
Die Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH wird daher beauftragt, eine Machbar-
keitsstudie in Auftrag zu geben, in der die Ausnutzbarkeit und Grundkonzeption der Erweite-
rung des Stadthauses 3 auf dem Grundstück Kiesekamps Mühle unter Berücksichtigung der 
Aspekte des nachhaltigen Bauens (vergleiche Beschlusspunkt 5)  erarbeitet werden, und die 
Bedarfe bis zum Sommer 2019 mit der späteren Mieterin Stadt Münster abzustimmen. Für den 
Bau und die Vermietung des Bürogebäudes sollen folgende Vorgaben gelten: 
 
a. Die Stadtwerke Münster GmbH ist Bauherrin und stellt die Finanzierung sicher.  
b. Die Stadtwerke Münster GmbH wird verpflichtet, die errichteten Büroflächen zunächst im 
Konzern Stadt Münster zur Anmietung anzubieten. Die aktuellen Bedarfe der Stadt Mün s-
ter sind vorrangig zu bedienen ; idealerweise können auch die Bedarfe der items GmbH 
gedeckt werden. Es ist eine marktübliche Miete anzusetzen. 
c. Das Gebäude ist so zu errichten, dass es ggf. etagenweise auch an Dritte vermietet we r-
den kann, wenn die Flächen nicht innerhalb des Stadtkonzerns (wie z.B. auch für die aktu-
ellen Büroflächenbedarfe der items GmbH)  benötigt werden. 
 
4. Bürger- und Mitarbeiterorientierung / zukunftsfähige Arbeitswelt: 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das zu errichtende moderne Verwaltungsgebäude den An-
sprüchen an eine zukunftsfähige Arbeitswelt mit flexiblen Arbeitsformen und digitalen Dienst-
leistungen gerecht werden muss. Damit dies gelingt, sollen sowohl die Belange der Bürgerin-
nen und Bürger als auch die Anforderungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Beginn 
an in das Gebäudekonzept bzw. in die Planung einfließen: Ziel der Stadt ist es, für die Bürger-
schaft ein zukunftsfähiges Dienstleistungsgebäude für die Zeit der digitalisierten Verwaltung 
zu errichten und für die dort arbeitende Belegschaft eine attraktive, motivierende und gesund-
heitsfördernde Umgebung zu schaffen. 
 
5. Immobilienwirtschaftliche Vorgaben: 
Um der Vorreiterrolle der Stadt Münster im Hinblick auf Nachhaltigkeitsbelange gerecht zu 
werden, beauftragt der Rat die Verwaltung und die Stadtwerke Münster GmbH, bei der Kon-
zeption der Erweiterung des Stadthauses 3 folgende weitere Rahmenbedingungen zu beach-
ten: 
 
a. Durch ein flexibles bauliches Konzept soll eine größtmögliche organisatorische und 
immobilienwirtschaftliche Handlungsfähigkeit dauerhaft sichergestellt werden. Zielrich-
tung ist dabei die Entwicklung  eines modernen Bürogebäudes, das flexible Raumauf-
teilungen ermöglicht und das architektonisch und energetisch eine Vorreiterrolle in der 
Münsteraner Büroflächenlandschaft einnimmt. Die Kriterien des Bewertungssystems 
Nachhaltiges Bauen sind dabei ebenso als Leitfaden zu beachten, wie die städtischen 
Gebäudeleitlinien. Mit den Auslobungsunterlagen wird deutlich gemacht, dass die Pla-
nung gegebenenfalls mit Einbindung eines Raumgestalters/Innenarchitekten entwickelt 
wird, um das Konzept „von Innen nach Außen“ erfolgreich umzusetzen.  
 
b. In der Konzeption des Gebäudes soll die Unterbringung einer 2-Gruppen-Kita berück-
sichtigt werden, die als Betriebskita der Stadt Münster (und ggf. ihrer Tochtergesell-
schaften) genutzt werden kann.

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c. Die ausreichende Bereitstellung von Kantinenkapazitäten am Standort in Form einer 
Sozialeinrichtung für die Mitarbeiter/innen ist zu berücksichtigen.  
 
6. Zeitplan und weiteres Vorgehen: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung und die Stadtwerke Münster GmbH, zeitnah ein Qualifizie-
rungsverfahren mit mindestens sieben Architekturbüros durchzuführen und im Sommer 2019 
dem Rat ein entsprechendes Konzept für die Erweiterung des Stadthauses 3 – unter Nennung 
der vorgesehenen Nutzerämter – zur Beschlussfassung vorzulegen. Dieses soll auf die Vor-
gaben unter den Beschlusspunkten 3 bis 5 eingehen, um eine ausführliche Diskussion in den 
zuständigen Ausschüssen zu ermöglichen. Des Weiteren ist eine Kostenschätzung vorzule-
gen. Der Rat nimmt dabei zur Kenntnis, dass die Investition Auswirkungen auf die Ergebnis- 
und Vermögenslage der Stadtwerke Münster GmbH haben wird.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen zurzeit durch die Investition keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt der 
Stadt Münster. Spätere Belastungen durch die Anmietung sind zu gegebener Zeit zu quantifizieren. 
 
Begründung: 
 
Beschlusspunkt 1: 
 
Im Rahmen der bisherigen Büroflächenplanung wurden seitens der Verwaltung Untersuchungen zum 
mittelfristigen Büroraumbedarf der Stadt Münster durchgeführt; siehe hierzu die Feststellungen und 
Prognoseaussagen in den Vorlagen V/0787/2011, V0462/2013 und V/0779/2014. Die in den verga n-
genen Jahren auf hohem Niveau verstetigten Personalvermehrungen in Verbindung mit dem mehr als 
angespannten lokalen Büroflächenmarkt machen es nunmehr notwendig, einen Vorschlag für einen 
weiteren zentralen Verwaltungsstandort vorzulegen. 
Zu beachten ist dabei, dass an den derzeit von der Ve rwaltung genutzten 31 Bürostandorten aktuell 
keine nennenswerte Anzahl freier Arbeitsplätze zur Verfügung steht. Weitere Verdichtungen sind mit  
dem Arbeitsschutz und den daraus abgeleiteten städtischen Standards nicht zu vereinbaren. 
Die nachfolgend dargestellten Szenarien 1 und 2 zu den zukünftigen Büroflächenbedarfen basie-
ren zum einen auf einer validierten Umfrage bei den technischen Ämtern des Stadthauses 3 aus N o-
vember 2018 sowie auf einer vorsichtigen Fortschreibung der Bedarfe der übrigen Ämter und Einrich-
tungen mit 33 Büroarbeitsplätzen p.a. (unter Zugrundelegung von Erfahrungswerten der vergangenen 
fünf Jahre). Hierbei wurde jeweils von Vollzeit-Stellen ausgegangen. Der Bedarf kann sich u. a. durch 
Stellenteilungen erhöhen, and ererseits durch Telearbeit / Desk -Sharing verringern. Nicht vollständig 
berücksichtigt werden Ausbildungsplätze, da der verwaltungsweite Mehrbedarf noch nicht abschli e-
ßend erhoben ist. Zum anderen fließen in die beiden Szenarien die Büroarbeitsplatzzahlen der aufzu-
gebenden Standorte  (zusätzlich) und der bevorstehenden Anmietungen sowie de s Sanierungsab-
schlusses Stadthaus 1 (abzüglich) ein. 
Szenario 1:  
Durch die Aufgabe der Verwaltungsstandorte  
- Friedrich-Ebert-Str. 110 
- Roxeler Str. 340 (Oxford-Kaserne) 
- Nieberdingstraße 30 und 30a 
- Wolbecker Straße 284 
- Rudolf-Diesel-Str. 5-7 und 
- York-Kaserne

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sowie die kalkulierten Stellenzuwächse abzüglich der bis dahin absehbaren neuen Standorte (Dah l-
weg 100, Bahnhofstr. 8-10 und die Fertigstellung der Innensanierung des Stadthauses 1) entsteht bis 
Beginn des Jahres 2023 ein zu deckender städtischer Büroraummehrbedarf für ca. 430 Arbeitsplätze. 
Szenario 2: 
Angezeigt sowohl im Sinne bürgerorientierter Dienstleistungserbringung als auch optimierter immob i-
lienwirtschaftlicher Belange ist die Aufgabe weiterer dezentraler Standorte. Dies gilt insbesondere für 
das Gesundheits- und Veterinäramt, die citeq und die Schulpsychologie. 
Bei gegenüber Szenario 1 zusätzlicher Aufgabe der  Standorte 
 
- Stühmerweg 8 
- Stolbergstraße 2a 
- Klosterstraße 33 und 
- Scheibenstraße 109 
 
entsteht ein Büroraumbedarf für insgesamt 730 Arbeitsplätze bis zum Beginn des Jahres 2023. 
Wird die Betrachtung auf dieser Grundlage bis in das Jahr 2029 fortgeführt, entsteht ein Bedarf von 
insgesamt 630 (Szenario 1) bzw. 930 (Szenario 2) Büroarbeitsplätzen. 
 
Beschlusspunkt 2:  
 
In der Vergangenheit hat sich die Bündelung von fachlich verwandten Aufgabenfeldern an zentralen 
Standorten im Stadtgebiet insbesondere im Hinblick auf die optimierte Erbringung von bürgerorientier-
ten Dienstleistungen bewährt : Mit dem Konzept de s Stadthauses erfolgt eine zielgruppenspezif i-
sche, bürgerorientierte und arbeitsorganisatorisch sinnvolle Zusammenfassung von Verwaltungsa n-
geboten an gut erreichbaren Standorten. Dieser erfolgreiche Ansatz sollte weiter verfolgt werden. 
 
Leider ließ sich dieses Ziel bislang aufgrund des stark steigenden Büroraummehrbedarfes und der 
Situation auf dem Büroflächenmarkt nicht realisieren. Vielmehr nehmen aktuell n eben den deutlich 
steigenden immobilienwirtschaftlic hen Kosten auch die organisatorischen Problemstellungen durch 
die räumliche Teilung von Ämtern deutlich zu. 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 10.10.2018 den Prüfauftrag an die Verwaltung beschlossen, „ob 
aufgrund des Personalwachstums in der Verwaltung der Neubau eines neuen Stadthauses 4 mit circa 
8.000 bis 10.000 qm Bürofläche sinnvoll ist. Eine Verwirklichung sollte in einem Zeitraum von fünf 
Jahren möglich sein. Sofern die Prüfung positiv ausfällt, sollte der Standort möglichst in der Nähe des 
Stadthauses 3 liegen. Die Verwendung eine sich im städtischen Besitz befindlichen Grundstücks ( o-
der einer ihrer Töchter) ist ergebnisoffen zu prüfen.“  
 
Aufgrund und im Rahmen des in dieser Vorlage dargestellten Angebotes der Stadtwerke Münster 
GmbH schlägt die Verwaltung nunmehr die Inbetriebnahme eines weiteren großen zentralen Verwa l-
tungsstandortes vor. Der favorisierte Standort bietet für die Realisierung der dargestellten Anford e-
rungen der Stadtverwaltung sehr gute Voraussetzungen.   
 
Beschlusspunkt 3:  
 
Die Stadtwerke Münster können für den Neubau eines Büro - und Verwaltungsgebäudes zur Unte r-
bringung der städtischen Bedarfe ein Grundstück anbieten, welches sich hinsichtlich Lage und Gr ö-
ße (7.146 m²) bestens eignet, die gewünschten bis zu 1.000 Arbeitsplätze unt erzubringen. Mit dem 
Grundstück Kiesekamps Mühle läge ein neu errichtetes Stadthaus unmittelbar neben dem bestehe n-
den Stadthaus 3. Dieser Umstand bietet viele Synergieeffekte und erleichtert unter anderem eine fl e-
xible Anordnung und Aufteilung verschiedene r städtischer Funktionsbereiche, die aktuell verteilt im

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Stadtgebiet untergebracht sind. Zudem ist das Areal optimal an den ÖPNV und eine Hauptverkehr s-
achse angeschlossen, was sowohl den Mitarbeitern/innen als auch den Bürgern/innen eine gute zent-
rale Erreichbarkeit in Münster bietet und durch die Nähe zur Umgehungsstraße auch die Anfahrt aus 
dem Umland erleichtert.  Der Standort ist zudem fußläufig vom Hauptbahnhof erreichbar. 
 
Die Stadtwerke können die Rolle des Projektentwicklers übernehmen. Finanziell und technisch kann 
eine solche Maßnahme aus dem Tochterbetrieb der Stadt kompetent umgesetzt werden. Im Team 
der Stadtwerke gibt es weitreichende und erfolgreiche Projekterfahrung bezogen auf eigene und 
fremdentwickelte Projekte. Besonders zu erwähnen sind die Projekte „Hauptverwaltung Stadtwerke 
Münster“ und „Stadthaus 3“ als Objekte ähnlicher Funktion und Größe. Zudem sind die Stadtwerke in 
der Lage, als Projektentwickler eine solche Investition im hohen zweistelligen Millionenbereich zu 
finanzieren. Das b einhaltet auch die Bereitschaft, im Vorfeld eines festen Mietvertrages das Pl a-
nungs- und Gestaltungsrisiko bezogen auf ein Raum - und Funktionskonzept zu übernehmen und s o-
mit eine wesentliche Erleichterung für eine positive Entscheidung zum Realisierungsmod ell bis zum 
Sommer 2019 zu geben. Dieses schließt auch die Architekturauswahl mitsamt Honorierung ein. D a-
nach werden die Bauplanungskosten, die bereits im einstelligen Millionenbereich liegen, mit einer 
verbindlichen Mietzusage abgesichert und das Projekt durch die Stadtwerke vorangetrieben. Hierbei 
ist erklärtes Projektziel die Erreichung einer ortsüblichen Miete für die Stadt Münster. Durch die b e-
schriebene Konstellation der Stadt Münster als Mieterin und den Stadtwerken Münster als Projek t-
entwickler kann  das Projekt somit „konzern -intern“ durchgeführt werden und wesentliche Teile der 
Wertschöpfung verbleiben im Konzern. Somit erscheint die gewünschte Projektentwicklungsstrategie 
unter erfolgreichen und günstigen Rahmenbedingungen realisierbar. 
 
Aus städtebaulicher Sicht stellt das Bauvorhaben eine sinnhafte Ergänzung der Bebauung entlang 
des Albersloher Weges bzw. des Hafenbereiches dar. Der Masterplan Stadthäfen sieht für den B e-
reich „klassische Büronutzungen“ vor. Die auf der östlichen Straßenseite  bereits intensiv durch Büro-
gebäude vorgeprägte Struktur wird adäquat ergänzt, ein architektonisch hochwertiges Gebäude in der 
geplanten Dimensionierung kann einen wertvollen Beitrag zur Aufwertung der innerstädtischen Ei n-
gangssituation leisten und eine re präsentative Raumkante formulieren. Auch funktional sind Syne r-
gien mit dem unmittelbar angrenzenden Stadthaus 3 bzw. dem Verwaltungsgebäude der Stadtwerke 
zu erwarten, die eventuell durch eine bauliche Verbindung der Gebäude noch intensiviert werden 
könnten. Stadträumlich betrachtet liegt das geplante Gebäude , wie bereits erwähnt,  so zentral, dass 
es für Mitarbeiter/innen und Kunden/innen sehr gut fußläufig, per Fahrrad und ÖPNV zu erreichen ist; 
auch eine gute Anbindung für PKW liegt vor. Der vom Albersloh er Weg ausgehende Verkehrslärm ist 
mit architektonisch/baulichen Maßnahmen im modernen Bürobau gut zu bewältigen.  
 
Das Grundstück ist nach den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes Nr. 401, der hier ein 
Kerngebiet festsetzt, grundsätzlich mit einem solchen Bürogebäude bebaubar. Der Bebauungsplan 
sieht eine maximale Bauhöhe von 22m bzw. eine Bebauung mit 6 Vollgeschossen vor. Die Erschli e-
ßung des Gebäudes muss von der Straße Kiesekamps Mühle erfolgen (dort liegt heute auch die Z u-
fahrt zum Parkhaus Stadthaus 3).  
 
Gestalterische Vorgaben aus dem Planungsrecht liegen nicht vor, so dass das  Erscheinungsbild des 
Gebäudes in eckbetonender stadträumlicher  Lage im Rahmen eines qualitätssichernden architekt o-
nischen Verfahrens (Wettbewerb)  definiert werden wird. 
 
Beschlusspunkt 4:  
 
Die vorzusehenden Nutzungsformen und Arbeitsplatztypen bestimmen maßgeblich das Flächen - 
und Funktionsprogramm und die Ausstattung des neuen Stadthauses .  Ein stark kundenfrequentie r-
tes Gebäude ist baulich anders zu gestalten , als ein reines „Back-Office“.  Daher stehen die Besti m-
mung der nutzenden Fachbereiche und die Erarbeitung eines Raumprogrammes am Anfang des Pl a-
nungsprozesses. Diese Arbeitsschritte müssen  Festlegungen für die Bedarfsplanung erbringen, die 
insbesondere den A nsprüchen an die zukünftige Arbeitswelt mit stark digitalen Dienstleistungen g e-
recht werden. Damit das gelingt, sind die Anforderungen der Bürger/innen wie auch die Belange der 
Mitarbeiter/innen von Beginn an und mit Priorität in die Planung einzubeziehen.

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Ausgehend von den Trends und Herausforderungen  des sogenannten „Arbeiten 4.0“ (vgl. Weißbuch 
Arbeiten 4.0 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales , 2016) ist von neuen Herausforderun-
gen an den Büroraum der Zukunft auszugehen. Zukünftig wird aus arbeitsorganisatorischen Erforder-
nissen eine teilweise Abkehr von der klassischen Bürogestaltung stattfinden, werden flexible Raum-
nutzungen ausgebaut und neue Formen der Zusammenarbeit erprobt werden. 
 
Ein wesentlicher Aspekt der modernen Arbeitswelt  ist die fortschreitende Digitalisierung. Mit ihr ei n-
her geht eine immer weiter fortschreitende Vernetzung – der klassische PC am stationären Arbeit s-
platz ist ein „Auslaufmodell“. Schon in naher Zukunft werden mobile Endgeräte sowie flexible Anwe n-
dungen und Spe ichermedien Standard-Arbeitsinstrumente der Verwaltung sein. Angebot, Verortung 
und Gestaltung der Arbeitsplätze müssen hierauf reagieren , zum Beispiel mit der teilweisen Losl ö-
sung vom persönlich zugeordneten Schreibtisch (Desk -Sharing), einer hohen Standa rdisierung (Mö-
bel, IT-Ausstattung), einer motivierenden Technikausstattung und optimierten IT-Verfahren. 
 
Zudem wird sich die moderne öffentliche Verwaltung auch insoweit der Konkurrenz der freien Wir t-
schaft stellen (müssen): Die Gewinnung neue r Mitarbeiter/-innen lässt sich in diesem Rahmen nicht 
nur durch das Gehaltsniveau und den Faktor Arbeitsplatzsicherheit beeinflussen; vielmehr wird auch 
eine moderne attraktive Büro- und Arbeitsplatzgestaltung zunehmend von Bedeutung für eine erfolg-
reiche Mitarbeitergewinnung und -bindung sein.  
 
All diese Anforderungen müssen sich in einem innovativen  Arbeitsplatz-, Büro- und Gebäudekonzept 
widerspiegeln. Die Schaffung von flexiblen Arbeitsräumen, die je nach Aufgabe Platz für Einzelarbeit, 
Beratung, Projektarbeit und Austausch bieten, steht auf der Agenda. Dadurch bietet sich die Chance, 
Flächen, die in herkömmlichen Gebäudestrukturen als reine Verkehrsflächen genutzt wurden, in das 
Büroraumkonzept zu integrieren und den Mitarbeitern/innen für eine geeignete Nutzung zur Verfüung 
zu stellen.  
 
Darüber hinaus sind weitere, zum Teil neue Bedarfe zu berücksichtigen : Seien es mögliche Sonder-
flächen für Eltern-Kind-Räume sowie Ruheräume für die Mitarbeiter/-innen, seien es modern gestalte-
te Konferenz- und Schulungsräume. Auch neue Arbeits- und Organisationsformen wie das sogenann-
te „agile Arbeiten“ erfordern gegebenenfalls besondere Raumkonzepte. 
 
Vor diesem Hintergrund  und in Abhängigkeit von Nutzungsformen und Arbeitsplatztypen bieten sich 
für Teilbereiche der Büroflächen offene Grundrisse mit flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten an. 
 
Zu konkretisieren sind im Projektverlauf – wie erwähnt – zu einem frühen Zeitpunkt die fachlichen 
Belegungen des neuen Stadthauses. In diesem Kontext sind auch die Belegungen der bis herigen 
Hauptstandorte der Stadthäuser 1 bis 3 zu überprüfen und ggf. anzupassen. 
 
Beschlusspunkt 5:  
 
Eine Neubauentscheidung nimmt sowohl auf die heutige Generation, als auch auf die folgenden G e-
nerationen Einfluss. Bei städtischen Immobilien werden Absc hreibungsdauern von bis zu 80 Jahren 
angesetzt. Gebäude stehen für etwa 35% des Gesamtenergieverbrauchs in Deutschland. Um der 
Tragweite solcher Neubau-Entscheidungen gerecht zu werden, empfiehlt es sich vor allem Nachhal-
tigkeitsbelange in den Fokus zu stellen.  
 
Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen des Bundes geht nicht nur auf ökologische, ökonom i-
sche und soziokulturelle und funktionale Qualitäten ein, sondern auch auf übergreifende Kriterien zur 
Technischen Qualität, Prozessqualitä t und Standortmerkmalen. Solch bewährte Systeme bieten die 
Chance einen strukturierten Kriterienkatalog abzuarbeiten, um eine ganzheitliche Betrachtungsweise 
zu gewährleisten. Das Risiko, ein Kriterium alleine in den Fokus zu stellen und nicht mit den jewe ili-
gen Wechselwirkungen in Szenarien abzuwägen, wird minimiert. 
 
Die bauliche Flexibilität ist besonders durch die langfristige Nutzung des Gebäudes angezeigt, aber 
auch durch die rasante Entwicklung von Arbeitsweisen und Techniken. Kreativen Entwicklungsp ro-

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V/0066/2019 
zessen steht ein klassischer, fester Arbeitsplatz im Wege. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden 
fast täglich mit unterschiedlichsten Anforderungen konfrontiert. Diese Anforderungen können nur o p-
timal erfüllt werden, wenn der Raum und die Rahmenbedingu ngen die Tätigkeit optimal unterstützen. 
Diese neue Philosophie bedingt ähnliche Voraussetzungen, die es bei der Einrichtung von Telea r-
beitsplätzen gibt. Die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter müssen ihre Arbeitsmaterialien und Grundl a-
gen so strukturieren, dass sie ortsunabhängiger sind. Die bauliche Flexibilität ist außerdem Grundv o-
raussetzung für eine attraktive Vermietbarkeit der Flächen, sodass ein potentieller Mieter seine 
Raumvorstellungen in dem Gebäude verwirklichen kann. 
 
Wichtiger Faktor im Bereich nachhaltiges Bauen ist die Prozessqualität, welche den Bereich Planung 
beinhaltet. Hier werden Themen wie Projektvorbereitung und integrale Planung angeführt. Gerade bei 
einem Projekt, welches größtmögliche Flexibilität voraussetzt, ist das Zusammenstelle n eines inte r-
disziplinären Teams unerlässlich. Das Planen von Innen nach Außen ermöglicht die optimale Berüc k-
sichtigung von Nutzeranforderungen im baulichen Konzept. Dabei stellen die städtischen Gebäud e-
leitlinien die Mindestanforderungen für die energetis che Qualität des Gebäudes dar , d. h. es sollte 
frühzeitig ein Energiekonzept entwickelt werden, um ein zukunftsfähiges, vorbildliches Bürogebäude 
zu errichten. Passivhäuser oder Energie -Plus-Gebäude sind ein wichtiger Baustein der Energiewe n-
de, um die Klim aschutzziele der Stadt Münster bis 2050 zu erreichen und der Vorbildfunktion der 
Stadt gerecht zu werden . Zusätzliche Investitionen in der Bauphase werden nicht nur durch die Ei n-
sparungen meist nach einigen Jahren ausgeglichen, sondern ein spürbar erhöhter  Komfort, mit opti-
maler Raumluft und behaglichen Temperaturen, sind ein weiterer wichtiger Aspekt für ein zukunftsf ä-
higes Bürogebäude. 
 
Durch die Berücksichtigung dieser immobilienwirtschaftlichen Vorgaben, soll eine größtmögliche o r-
ganisatorische und immo bilienwirtschaftliche Handlungsfähigkeit sichergestellt werden. Mit dem Ziel 
ein modernes Bürogebäude, das flexible Raumaufteilungen ermöglicht, architektonisch und energ e-
tisch eine Vorreiterrolle in der Münsteraner Büroflächenlandschaft einnimmt, wird auß erdem die A r-
beitgebermarke Stadt Münster gestärkt. 
 
Die Stadtverwaltung Münster verfolgt eine familienfreundliche Personalpolitik, von der die Beschäftigten 
und ihre Familien profitieren sollen und die eine stärkere Mitarbeiterbindung an die Stadt als Arbeitge-
berin bewirken soll. Die Rückkehr in den Beruf nach der Geburt eines Kindes erfolgt aus den ve r-
schiedensten Gründen immer früher. Der Bedarf nach Betreuungsmöglichkeiten wächst daher konti-
nuierlich. Andererseits hat die Stadt Münster wachsende Probleme, hinreichend qualifiziertes Personal 
zu finden und freiwerdende Stellen zu besetzen. Ziel ist es daher u. a., Mitarbeiterinnen und Mitarbe i-
tern nach ihrer Elternzeit einen schnellen beruflichen Wiedereinstieg zu ermöglichen, auch indem b e-
triebliche Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder geschaffen werden.  
 
Seit ca. 20 Jahren hat die Stadt Münster 15 Belegplätze für Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren von Be-
schäftigten in einer münsterischen Kindertageseinrichtung. Seit etwa zwei bis drei Jahren reicht dieses 
Angebot nicht mehr aus. In dieser Zeit ist die Zahl der städtischen Beschäftigten deutlich gestiegen und 
der Bedarf nach Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren immer größer geworden. Daher 
konnte in Zusammenarbeit mit de m Amt für Kinder, Jugendliche und Familien die Einrichtung einer 
Großtagespflegestelle an der Schorlemerstraße 6 in Angriff genommen werden. Ab Frühjahr/Sommer 
2019 wird die Stadt als Arbeitgeber in ihren Beschäftigten weitere neun u3-Betreuungsplätze anbieten 
können.  
 
Aber dieses Angebot wird perspektivisch nicht ausreichen. Zudem haben viele der im Hafenviertel an-
sässigen Unternehmen bei einem Gespräch im vergangenen Jahr ihr Interesse bekundet, eine gemein-
same Einrichtung zur Betreuung von Mitarbeiter/ -innenkinder im Hafenviertel zu  betreiben. Lediglich 
konnten bislang noch keine geeigneten Räume bzw. kein geeigneter Standort gefunden werden. Dies 
könnte nun mit der Erweiterung des Stadthauses 3 realisiert werden.

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V/0066/2019 
Beschlusspunkt 6 und finanzielle Auswirkungen:  
 
Durch die stark wachsenden Büroraumbedarfe ist ein ambitionierter Zeitplan geboten. Die Arbeiten 
an der Konzeptionierung des Erweiterungsbaus sollen umgehend starten sowie die Auslobungsunter-
lagen zeitnah an geeignete Architekturbüros versa ndt werden. Bis zum Sommer soll die Konzeption 
abgeschlossen sein und in einem umfassenden politischen Beratungsprozess münden. Die mögl i-
chen Nutzerämter sollen – unter den gegebenen Planungsunsicherheiten – frühzeitig ausgewählt 
werden. Dazu wird die Verw altung ebenfalls bis zum Sommer eine Vorlage zur strategischen Bel e-
gungsplanung der Verwaltungsstandorte erstellen.  
 
Ebenso soll eine Kostenschätzung für die Erweiterung des Stadthauses 3 vorgelegt werden, um die 
Wirtschaftlichkeit des Projekts beurteilen und die Auswirkungen auf die Ergebnis- und Vermögensla-
ge der Stadtwerke Münster GmbH sowie auf den Haushalt der Stadt Münster im Hinblick auf potenzi-
elle Anmietungskosten darlegen zu können. 
 
In Vertretung 
 
 
 
gez.        gez. 
Wolfgang Heuer      Alfons Reinkemeier 
Stadtrat       Stadtkämmerer 
 
Anlagen: 
 
Anlage A

Anlage A

1958 Zeichen

Anlage A zur V/0066/2019 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage soll der Grundsatzbeschluss zur Erweiterung des Stadthauses 3 getroffen wer-
den. Analog zur Vorgehensweise beim Stadthaus 3 sollen Bau und Betrieb des Gebäudes durch 
die Stadtwerke Münster GmbH übernommen werden, die Stadt tritt als Mieterin der neuen Bür o-
flächen auf.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Vorlage verfolgt das Ziel aus dem ISM-Leitprozess: 
 Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken 
 
Teilziele sind die wirtschaftliche Optimierung der Büroflächen der Verwaltung und die Verbesse-
rung der Erreichbarkeit der Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger. 
 
Die Teilziele werden mit der Schaffung des neuen Standortes und der Reduzierung dezentraler 
Verwaltungseinheiten erreicht.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe:   
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Es entstehen zurzeit durch die Investition keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt der 
Stadt Münster. Spätere Belastungen durch die Anmietung sind zu gegebener Zeit zu quantifizieren. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig frei-
willig 
Auf Grund des Aufgabenzuwachses und der dadurch entstandenen und noch entstehenden Mehr-
bedarfe für Büroraum ist die Schaffung eines weiteren zentralen Verwaltungsstandortes wirtschaft-
lich sinnvoll.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Beratungsverlauf (2)

13.02.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
13.02.2019 Rat
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Friedrich-Ebert-Straße 110
  • Roxeler Straße 340
  • Nieberdingstraße 30
  • Wolbecker Straße 284
  • Rudolf-Diesel-Straße 5
  • Bahnhofstraße 8
  • Stolbergstraße 2a
  • Klosterstraße 33
  • Scheibenstraße 109
  • Schorlemerstraße 6
  • Stühmerweg 8
  • Umgehungsstraße
  • Kiesekamps Mühle

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0066/2019
Typ
Vorlagen
Datum
31.01.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37