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Mündliche Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Herr Schallehn - betr. „Schottergärten“

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 3772/2023 vom 17.11.2023

Stand: Am 23.11.2023 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VI/63 632-Koord. Vorlagen-Nummer 17.11.2023 3772/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 23.11.2023 Mündliche Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Herr Schallehn - betreffend „Schottergärten“ In der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün ist am 24.08.2023 unter TOP 9.4 diese mündliche Anfrage erfolgt: Herr Schallehn berichtet, dass die Landesbauordnung mit dem Paragraphen der Schottergär- ten geändert werde. Er fragt, ob die Schottergärten dann ab dem 01.01.2024 von der Verwal- tung geahndet werden können. Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung benötigt für eine aktive Umsetzung der vorgesehenen Änderung der BauO NRW zusätzliche Ressourcen. Der für eine solche Zielerreichung erforderliche Abklärungs- und Festlegungslauf ist bereits gestartet. Gez. Greitemann

Beratungsverlauf

  1. 23.11.2023

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün

    TOP 8.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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