KUA/115/2025
Deutsche Oper am Rhein, Verlängerung der Theatergemeinschaft
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Beschlussvorlage
5851 Zeichen
KUA/115/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Deutsche Oper am Rhein, Verlängerung der Theatergemeinschaft Fachbereich: 20 - Kämmerei Dezernentin / Dezernent: Stadtkämmerin Dorothée Schneider Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Kulturausschuss 26.06.2025 Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss 30.06.2025 Vorberatung Rat 10.07.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Fortsetzung der Theatergemeinschaft Düsseldorf-Duisburg gGmbH, Deutsche Oper am Rhein, mit folgender Maßgabe und ermächtigt die städtischen Vertreter/innen in den Gremien der Gesellschaft, den entsprechenden Änderungen des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen: 1. Die Theatergemeinschaft Düsseldorf-Duisburg gGmbH, Deutsche Oper am Rhein, wird über den 31.07.2027 hinaus für weitere 8 Jahre bis zum 31.07.2035 fortgeführt. Es besteht die Möglichkeit zur Überprüfung der finanziellen Rahmen- bedingungen mit Wirkung zur sechsten Spielzeit des Verlängerungszeitraums, d.h. für die Spielzeit 2032/2033. Die Gesellschafter werden somit die zweite Hälfte der fünften Spielzeit des Verlängerungszeitraums (Januar bis Juli 2032) nutzen, um sich in dieser Sache zu verständigen. 2. Ausgangspunkt der Finanzierung ist eine prozentuale Kostenverteilung zwischen den Gesellschaftern Landeshauptstadt Düsseldorf und Stadt Duisburg auf Basis des Wirtschaftsplanes der Spielzeit 2025/2026 mit dem gesellschaftsvertraglich vereinbarten Verhältnis der Zuschüsse zu den Vorstellungszahlen von 70:30 mit den in der Sachdarstellung genannten jährlichen Zuschüssen. Seite 2 3. Bezüglich der Übernahme der jährlichen Kostensteigerungen je Spielzeit wird folgende Aufteilung vereinbart: Die Landeshauptstadt Düsseldorf übernimmt 70 % der Personalkostensteigerungen sowie der bezogenen Leistungen, die Stadt Duisburg 30 %. Darüber hinaus übernimmt die Gesellschaft Deutsche Oper am Rhein gGmbH 100 % der jährlichen Sachkostensteigerungen (excl. bezogene Leistungen). 4. Die Anzahl der Vorstellungen in Duisburg von jetzt 78 pro Spielzeit und die Anzahl der Vorstellungen in Düsseldorf von jetzt 180 pro Spielzeit bleibt unverändert. 5. Die Anzahl der Einsätze des Orchesters der Duisburger Philharmoniker bleibt mit 21 Einsätzen pro Spielzeit im Düsseldorfer Opernhaus unverändert. Sachdarstellung: Der Aufsichtsrat der Deutschen Oper am Rhein hat in seiner Sitzung am 19.05.2025 die Empfehlung an die Räte der Städte Düsseldorf und Duisburg ausgesprochen, die Theatergemeinschaft zwischen Düsseldorf Duisburg um weitere 8 Jahre bis zum Ende der Spielzeit 2034/2035 (d.h. bis zum 31.07.2035) fortzusetzen. Damit verbunden ist die Festlegung der Finanzierungseckpunkte. Der aktuelle Gesellschaftsvertrag sieht vor, dass sich die Zuschüsse im Verhältnis der festgelegten Vorstellungszahlen ergeben, sofern keine besonderen vertraglichen Vereinbarungen bestehen. Das gesellschafsvertraglich festgelegte Verhältnis der Zuschüsse nach den Vorstellungszahlen von 70% Düsseldorf zu 30% Duisburg ist seit der Spielzeit 2025/2026 wiederhergestellt. Die Gesellschafter-Städte Düsseldorf und Duisburg haben sich darauf verständigt, dass die Möglichkeit der Überprüfung der finanziellen Rahmenbedingung mit Wirkung zur sechsten Spielzeit des Verlängerungszeitraums, d.h. für die Spielzeit 2032/2033 besteht. Die Gesellschafter werden somit die zweite Hälfte der fünften Spielzeit des Verlängerungszeitraums (Januar bis Juli 2032) nutzen, um sich in dieser Sache zu verständigen. Im Rahmen der Operneheverlängerung soll es bei den bisherigen Veranstaltungs- zahlen bleiben (Düsseldorf 180, Duisburg 78 – Verhältnis 70:30). Die Basiszuschüsse wurden auf Basis des Wirtschaftsplanes 2025/2026 neu berechnet. Die Stadt Duisburg wird weiterhin das Orchester der Duisburger Philharmoniker für 21 Einsätze pro Spielzeit im Düsseldorfer Opernhaus zur Verfügung stellen. Bei der Neuberechnung der Basiszuschüsse wurden die im Gesellschaftsvertrag weiterhin zu verankernden 21 Duisburger Orchestereinsätze im Opernhaus Düsseldorf zuschusssenkend für die Stadt Duisburg und zuschusserhöhend für die Landeshauptstadt Düsseldorf berücksichtigt. Der dafür berechnete Pauschalansatz i.H.v. 1.260 TEUR (60.000 EUR pro Einsatz inkl. Proben) wurde angepasst (bisher 1.050 T€). Für die Hochrechnung der Steigerung der Personalkosten und der bezogenen Leistungen wird entweder die zum Zeitpunkt bekannten Tarifsteigerungen oder, falls nicht bekannt, eine Steigerung von 2 % angenommen. Die bis zum 31.07.2035 zu erwartenden Steigerungen werden zu 70 % durch die Landeshauptstadt Düsseldorf getragen. Die Stadt Duisburg übernimmt bis zum 31.07.2035 30 % der zu erwartenden Steigerungen. Der Zuschuss der Stadt Duisburg wird sich bis zur Spielzeit 2034/2035 voraussichtlich auf rund 16,8 Mio. EUR erhöhen. Die Gesellschaft Deutsche Oper am Rhein gGmbH selbst trägt die tatsächlichen Seite 3 Sachkostensteigerungen zu 100%. Die jährliche Sachkostensteigerung wird künftig mit 3% hochgerechnet. Der Zuschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf wird sich damit von 37,7 Mio. EUR in der Spielzeit 2025/2026 voraussichtlich auf rund 44,3 Mio. EUR in der Spielzeit 2034/2035 bei 2% Personalkostensteigerung erhöhen. Damit ergeben sich für die Landeshauptstadt Düsseldorf folgende Werte pro Kalenderjahr (in Euro): Haushaltsansatz 2026 37.957.395 € Haushaltsansatz 2027 38.241.000 € Haushaltsansatz 2028 38.423.000 € Haushaltsansatz 2029 39.269.000 € Haushaltsansatz 2030 40.122.000 € Haushaltsansatz 2031 41.002.000 € Haushaltsansatz 2032 41.901.000 € Haushaltsansatz 2033 42.808.000 € Haushaltsansatz 2034 43.753.000 €
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- KUA/115/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 27.05.2025
- Erstellt
- 27.05.2025 08:10