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V/0141/2011

Förderung des Neubaus und des Erwerbs von selbst genutztem Wohneigentum

Vorlagen 01.03.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.04.2011, TOP 23

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

7989 Zeichen

V/0141/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Wohnungswesen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Förderung des Neubaus und des Erwerbs von selbst genutztem Wohneigentum 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.03.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
30.03.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
05.04.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
06.04.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
06.04.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I.Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt den Bericht zu den aktuellen Entwicklungen bei  der Eigentumsförderung 
zur Kenntnis. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Eigentumsmaßnahmen nach Maßgabe der in der 
Anlage beigefügten „Richtlinien für die Förderung des Neubaus und des Erwerbs von selbst 
genutztem Wohneigentum“ zu fördern. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Bericht zu den aktuellen Entwicklungen bei der Eigentumsförderung 
 
Seit Jahren liegen in Münster die Ergebnisse bei der Eigentumsförderung auf einem sehr hohen 
Niveau. Lag die durchschnittliche Zahl der Förderzusagen in Münster in den 1990-iger Jahren 
noch bei 110, stieg diese Zahl zwischen 2000 und 2009 auf durchschnittlich 179 an. Ausreichend 
große Angebote an baureifen Grundstücken, niedrige Zinsen und auch deutlich verbesserte För-
derkonditionen des Landes boten bislang ideale Voraussetzungen dafür, dass sich auch Haushalte 
mit geringen und mittleren Einkommen in Münster   Wohneigentum leisten konnten. 
 
Das jährliche Wohnraumförderungsprogramm (WoFP) erwies sich dabei als eine stabile und 
verlässliche Stütze. Bei der Zuteilung der Mittel garantierte das Land NRW bis zum Jahr 2010, 
dass für alle förderfähigen Maßnahmen  Bewilligungen erteilt werden konnten.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0141/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Bragard 
Ruf: 
492 64 70 
E-Mail: 
BragardR@stadt-muenster.de  
Datum: 
01.03.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0141/2011 
Im August 2010 signalisierte das zuständige Ministerium, dass das für die Förderung von 
Eigentumsmaßnahmen landesweit zur Verfügung stehende Budget in Höhe von 500 Mio. € bei 
weitem nicht ausreichen wird, um alle Antragsteller zu bedienen. Neben einem kurzfristigen 
Förderstopp zum 30.09.2010 verfügte das Ministerium,  dass ab 16.09.2010 keine neuen Anträge 
mehr gestellt werden konnten. Trotz des Förderstopps wurden im Jahr 2010 landesweit aber 
dennoch Bewilligungen mit einem Fördervolumen in Höhe von insgesamt 567 Mio. € 
ausgesprochen. 
 
Im WoFP 2011 wurde nun das Landesbudget für die Eigentumsförderung auf 290 Mio. € und damit 
auf rund  die Hälfte des Jahresergebnisses 2010 reduziert. Davon werden 200 Mio. € für den 
Neubau und den Ersterwerb von Eigentumsmaßnahmen und 90 Mio. € für den Erwerb von 
Gebrauchtimmobilien zur Verfügung gestellt. 
  
Mit der Reduzierung des landesweiten Budgets hat das Land auch eine Neujustierung der 
Eigentumsförderung vorgenommen. Die Förderdarlehen wurden im Schnitt um 5 % reduziert und 
die Förderung wird nun auf Haushalte mit geringen Einkünften (Einkommensgruppe „A“) 
konzentriert. Damit erhalten Haushalte der Einkommensgruppe „B“ (mittlere Einkommen), die in 
Münster in den vergangenen Jahren etwa ein Viertel der Empfänger von Fördermitteln für 
Wohneigentum ausmachten, künftig diese staatliche Förderung nicht mehr. 
 
Anders als in den Jahren zuvor hat die Stadt Münster als Bewilligungsbehörde nun nicht mehr die 
förderpolitische Zusage des Landes NRW, nach der bisher für alle grundsätzlich förderfähigen 
Maßnahmen eine Bewilligung ausgesprochen werden konnte. 
 
Das Land wies der Stadt Münster für die Eigentumsförderung im Jahr 2011 erstmals ein begrenz-
tes Mittelbudget in Höhe von insgesamt 10.736.200 € zu. Abhängig von den jeweiligen persönli-
chen Verhältnissen potenzieller Antragsteller können mit dieser Mittelzuteilung schätzungsweise 
im Jahr 2011 ca. 100 Eigentumsmaßnahmen gefördert werden.  
Aus diesem Budget müssen allerdings zunächst die nach dem Förderstopp 2010 noch offen ge-
bliebenen Förderanträge (= Altfälle) aus dem Vorjahr bedient werden. Hiervon sind in Münster 78 
Fälle betroffen. Im laufenden Jahr 2011 könnten damit voraussichtlich lediglich 20 - 25 Neuanträge 
für eine Eigentumsförderung berücksichtigt werden.  
Bei anhaltend konstanter Nachfrage ist absehbar, dass diese den für Münster verfügbaren 
Förderrahmen weit übersteigt. Unter der vom Land auch für das Jahr 2012 in Aussicht gestellten 
Vorgaben zur Abwicklung und Zuteilung der Fördermittel ist davon auszugehen, dass ein Teil der 
nachfragenden Antragsteller entweder erst zeitverzögert aus dem Mittelbudget des Jahres 2012 
oder ggf. auch gar nicht mit Fördermitteln bedient werden können. Negative Auswirkungen dieser 
veränderten Förderpolitik sind für die betroffenen Akteure absehbar: 
 
a) Für bauwillige Haushalte:  
Höhere Gesamtkosten der Baumaßnahme infolge zusätzlicher Kosten zur 
Zwischenfinanzierung, die ggf. eine Realisierung unmöglich machen können. 
b) Für Bauwirtschaft und Investoren:  
Rückgang der Nachfrage nach selbst genutztem Wohneigentum.  
c) Für die Stadt Münster: 
Verminderte Möglichkeiten zur Unterstützung der Schaffung selbstgenutzten 
Wohneigentums zu Lasten sog. Schwellenhaushalte, die auch häufig auf die Zuteilung 
eines städtischen Grundstückes angewiesen sind.  
 
In welchem Maße und auf welche Weise sich die veränderten Rahmenbedingungen der  
landesweiten Eigentumsförderung in diesem und in den nächsten Jahren auf den Wohnstandort 
Münster auswirken werden, ist zu beobachten.

- 3 - 
V/0141/2011 
2. Richtlinien für die Förderung des Neubaus und für den Erwerb von selbst genutztem 
Wohneigentum  
 
Für das Jahr 2011 werden trotz Beschränkung der Zielgruppe (Haushalte der Einkommensgruppe 
„A“) rd. 180 Neuanträge erwartet. Dieser Zahl von Förderanliegen steht ein Förderbudget für 20 - 
25 Eigentumsmaßnahmen gegenüber. Damit kann nur jeder 8. Antrag für eine Förderung im Jahr 
2011 ausgewählt werden. Um eine Mittelvergabe unter dieser Maßgabe sachgerecht und 
transparent umzusetzen, bedarf es künftig verbindlicher Kriterien.  
 
Obwohl es sich bei der sozialen Wohnraumförderung um eine weisungsgebundene Aufgabe der 
Bewilligungsbehörden handelt, gibt das zuständige Landesministerium für Wirtschaft, Energie, 
Bauen, Wohnen und Verkehr (MWEBWV) keinerlei Hinweise, nach welchen Maßstäben die 
knappen Fördermittel verteilt werden sollen. Das MWEBWV erwartet grundsätzlich eine Verteilung 
nach Dringlichkeit, so war es mündlich bei der  diesjährigen Dienstbesprechung zur Bekanntgabe 
des WoFP am 03.02.2011 zu vernehmen. 
 
Die zum Beschluss vorgeschlagenen Richtlinien (s. Anlage) bieten aus Sicht der Verwaltung eine 
geeignete Grundlage hierzu. So wird zunächst ein Vorrang der Förderanträge aus dem Vorjahr 
statuiert (Ziffer 1). Die geringe Zahl an berücksichtigungsfähigen Neuanträgen soll durch weitere 
Kriterien ermittelt werden. Auswahl und Reihenfolge der Förderanliegen werden nach sozialer 
Dringlichkeit der antragstellenden Haushalte (z. B. Kinderzahl, Schwerbehinderung, derzeitige 
Wohnverhältnisse) getroffen. Aber auch lokalpolitische Interessen, wie z. B. die Begrenzung von 
Pendlerströmen oder Entlastungseffekte im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau finden dabei 
Berücksichtigung. 
 
Dabei lehnen sich die Bewertungskriterien dieser Richtlinien eng an das bereits bestehende 
Punktesystem der Vergaberichtlinien des Amtes für Immobilienmanagement an. Damit ist eine 
weitestgehende Harmonisierung in der Praxis zur Vergabe städtischer Baugrundstücke und beim 
Mitteleinsatz zur Eigentumsförderung gewährleistet. 
 
Die Eignung der Richtlinien wird laufend überprüft. Erforderlichenfalls erfolgt eine Anpassung. 
Nach der Beschlussfassung wird die Öffentlichkeit in geeigneter Weise über die Richtlinien infor-
miert. 
 
 
I. V.  
 
 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
 
Anlagen: 
Richtlinien für die Förderung des Neubaus und des Erwerbs von selbst genutztem Wohneigentum

Beratungsverlauf (5)

23.03.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.03.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.04.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.04.2011 Hauptausschuss
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.04.2011 Rat
TOP 23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0141/2011
Typ
Vorlagen
Datum
01.03.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37