V/0809/2019
Errichtung einer Kindertageseinrichtung am Sankt-Josefs-Kirchplatz im Bezirk Mitte
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Anlage 3 Kostenaufstellung
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Anlage 3: Kostenaufstellung KOSTENERMITTLUNG Kita Sankt-Josefs-Kirchplatz PROJEKT Neubau- und Umbau Kita Stankt-Josefs-Kirchplatz Sankt-Josefs-Kirchplatz 4 48153 Münster Stand Planung: Vorentwurf, Stand Juli 2019 Kostenstand: August 2019 FLÄCHEN / RAUMINHALTE : BGF Neubau in m2: Stand 22.08.2019 410,00 BGF Altbau in m2 : 212,00 KG 100 Grundstück 0,00 € KG 200 Herrichten und Erschließen 180.000,00 € KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion, icl. 10 % GLL (nur Neubau) 930.000,00 € KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen, incl. GLL 475.000,00 € KG 500 Außenanlagen 100.000,00 € KG 600 Ausstattung und Kunstwerke 120.000,00 € KG 700 Baunebenkosten 280.000,00 € Zwischensumme 2.085.000,00 € Baupreisindex bis 2021, 5 % pro Jahr 208.000,00 € Summe incl. Baupreissteigerung 2.293.000,00 € Unvorhersehbares 227.000,00 € Gesamtkosten brutto 2.520.000,00 € aufgestellt: 29.08.2019 I. A. I.A. I.A. gez. gez. gez. Bitter Wieczorek Mümken
Anlage A
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Anlage A zur V/0809/2019 Kurzüberblick Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der Kita am Sankt-Josefs-Kirchplatz zusätzlich 30 Betreuungsplätze im Wohnbereich Schützenhof im Bezirk Mitte geschaffen. Die Einrichtung soll zum 01.05.2022 in Betrieb gehen, um dringend benö- tigte Betreuungsplätze für Mitte-Süd bereitzustellen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutsch- land einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreu- ungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreu- ung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil- dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn- wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. Mit der Errichtung der Kita am Sankt-Josefs-Kirchplatz werden die u3- und ü3-Bedarfe in Mitte-Süd ausgebaut. Bei gleichbleibender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberichtes 2019, ohne Berücksichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen, steigt durch Realisierung dieser Maßnahme die u3-Quote in Mitte-Süd von 41,8 % auf 43,0 %. Die ü3-Quote steigt von 98,5 % auf 101,2 %. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein X Teilw. Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 2.520.000 € darin enthalten sind Baukosten in Höhe von 2.400.000 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in Höhe von max. 60.000 € pro Gruppe; d. h. für diese zweigruppige Einrichtung insgesamt maximal 120.000 € (siehe unten Zuschuss an den Träger). Für die Investitionsmaßnahme werden Bundes- oder Landesmittel in Höhe von 810.000 € beantragt. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Kosten für die Investitionsmaßnahme entsprechend. Eine aus Landesmitteln erfolgte Investitionsförderung ist auf die KiBiz-Miete in angemessenem Um- fang anzurechnen. Für den Zeitraum der Zweckbindung reduziert sich dadurch der Mietertrag. Ab dem Jahr 2023 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 482.300 € (für 2022 anteilig: 322.500 €) an. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 173.600 € (für 2022 anteilig: 116.100 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 57.900 € (für 2022 anteilig: 38.700 €) gegenüber. Diese Ansätze berücksichtigen bereits die im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfs zur KiBiz- Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpauschalen zuzüglich einer angenommenen Steige- rungsrate von 1,5%. Die Kindpauschalen werden jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklungen angepasst. Die erste Anpassung soll laut Gesetzesentwurf zum Kindergarten- jahr 2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen Höhe noch nicht bekannt. Zur Finanzierung der Baumaßnahme sind im Haushaltsplanentwurf 2020 Auszahlungsermächti- gungen in Höhe von 1.000.000 € veranschlagt. Auf Grundlage der beigefügten Kostenermittlung (Anlage 3) belaufen sich die reinen Baukosten auf 2.400.000 €. Die zusätzlichen Baukosten in Höhe von 1.400.000 € werden über ein Veränderungsblatt in den Haushaltplanentwurf 2020 aufgenommen. Die Deckung der zusätzlichen Baukosten erfolgt durch zusätzliche Einzahlungen aus Landesmitteln im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf 2020 in Höhe von 634.500 € als Folge der höheren Baukosten und durch Verlagerung von der Investiti- onsmaßnahme 0210 „Zuschuss zum Ausbau KiTa-Betreuung“ in Höhe von 765.500 €. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü- ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh- ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs- tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita- ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi- gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli- che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Anlage 2 Raumprogramm
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Anlage 2: Raumprogramm
Raumprogramm Kita St. Josefs-Kirchplatz
Entwurf für eine 2-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges.
Mindest-
Raum-
Höhe i. L.
Bemerkungen
Vorgesehene Gruppenstruktur in
der Einrichtung
2x kl. altersgemischte Gruppen
= 30 Kinder von 0 – 6 Jahren
oder
1x GIc = 20 Kinder
im Alter von 2 – 6 Jahren
1x GIIc: = 10 Kinder
im Alter von 0 - 3 Jahren
Eine Reduzierung des
Raumprogramms zur
Kostenreduktion ist bereits
enthalten
Mietvoraussetzungen:
10,84 € im KiTa-Jahr 2019/2020
Anerkennungsfähige Ges. Fläche
= 370 qm
(2 x 185 qm)
Refinanzierbare Jahresmiete
= 48.129,60 €
(10,84 x 370 x 12)
A1 Gruppenraum 2 43 86
A2 Nebenraum 2 17 34
A3 Wasch-/WC 2 12 24 inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1
A4 Garderobe 2 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 2 5 10
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 1 19 19
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 2 17 34
A8 Mehrzweckraum 1 55 55 mind. 3,5 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
272
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 15 15
A11 Personal- D-WC/H-WC
behindertengerecht
2 6 12
A12 Küche 1 15 15
A12a AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
59
Kindertageseinrichtung gesamt 331
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum 1 diese Flächen sind nur noch
zu einem geringen Anteil i.
Zshg. mit der Mietobergrenze
refinanzierbar
B2 Putzraum 1
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
inkl. Kinderwagenabstellfläche
B4 Anschlüsse für Waschmaschine
und Trockner vorsehen
C1 Außen-/Spielfläche
ca.
450
alle Funktionen sind darin
enthalten
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten Evtl. im öfftl. Verkehrsraum
Stand: 22.07.2019
Beschlussvorlage
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V/0809/2019 V/0809/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtung einer Kindertageseinrichtung am Sankt-Josefs-Kirchplatz im Bezirk Mitte Beratungsfolge 25.09.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 01.10.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 01.10.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 09.10.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit zwei Gruppen am Sankt-Josefs-Kirchplatz 4 zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertage s- betreuungsangebote zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende Gruppen beinhaltet 2 kleine altersgemischte Gruppen für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren und insgesamt 30 Plätze umfasst, davon 10 u3 - Plätze und 20 ü3 - Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent- lichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e- treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) fl e- xibel angeboten werden. Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich zum 01.05.2022 erfolgen. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 18.09.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Tigger, Frau Eschert, Frau Kratz-Trutti Telefon: 492-5768 Tigger@stadt-muenster.de - 2 - V/0809/2019 3. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger d er Kinder- und Jugendhilfe b e- treiben zu lassen. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetrie b- nahme in einem Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Im Rahmen der Trägerausschreibung ist zu berücksi chtigen, dass an dieser Stelle bei Bewill i- gung der Bundes- bzw. Landesmittel dauerhaft 30 neue Plätze geschaffen werden müssen. 4. Es ist vorgesehen, das städtische Gebäude an den Träger zu vermieten. Die Miethöhe liegt im Rahmen der gesetzlichen Mietpausc hale des KiBiz bzw. berücksichtigt maximal den im Ra h- men einer investiven Förderung des Landes für die Dauer der Zweckbindung gegebenenfalls geminderten Betrag. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer investiven Förderung einer Baumaßnahme durch das Land, der Zuwendungsgeber gegebenenfalls für die Dauer der Zweckbindung der Zuwen- dung eine Minderung der Miete verlangt. 5. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägeraus- schreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die Kita in das Programm „ExtraZeit“ zu integrieren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 2.520.000 € darin enthalten sind Baukosten in Höhe von 2.400.000 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d.h. Möbel und Inventar) in Höhe von max. 60.000 € pro Gruppe; d.h. für diese zweigruppige Einrichtung insgesamt maximal 120.000 € (siehe unten Zuschuss an den Träger). Für die Investitionsmaßnahme werden Bundes- oder Landesmittel in Höhe von 810.000 € beantragt. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Kosten für die Investitionsmaßnahme entsprechend. Eine aus Landesmitteln erfolgte Investitionsförderung ist auf die KiBiz-Miete in angemessenem Um- fang anzurechnen. Für den Zeitraum der Zweckbindung reduziert sich dadurch der Mietertrag. Ab dem Jahr 2023 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 482.300 € (für 2022 anteilig: 322.500 €) an. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 173.600 € (für 2022 anteilig: 116.100 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 57.900 € (für 2022 anteilig: 38.700 €) gegenüber. Diese Ansätze berücksichtigen bereits die im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfs zur KiBiz- Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpauschalen zuzüglich einer angenommenen Steige- rungsrate von 1,5%. Die Kindpauschalen werden jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklungen angepasst. Die erste Anpassung soll laut Gesetzesentwurf zum Kindergarten- jahr 2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen Höhe noch nicht bekannt. III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Investitionsmaßnahme 5120 Kita Sankt-Josefs-Kirchplatz Zeile 01 Einzahlung aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 2020 2021 283.500 526.500 Summe Einzahlungen 810.000 - 3 - V/0809/2019 Zeile 08 Auszahlung für Baumaßna h- men 2020 VE 2020 2021 1.000.000 1.400.000 1.400.000 Investitionsmaßnahme 0210 Zusch. z. Ausbau Kita-Betr. Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a- ren Zuwendungen 2021 120.000 Zuschuss an den Träger Summe Auszahlungen 2.520.000 Saldo 1.710.000 Zur Finanzierung der Baumaßnahme sind im Haushaltsplanentwurf 2020 Auszahlungsermächtigun- gen in Höhe von 1.000.000 € veranschlagt. Auf Grundlage der beigefügten Kostenermittlung (Anla- ge 3) belaufen sich die reinen Baukosten auf 2.400.000 €. Die zusätzlichen Baukosten in Höhe von 1.400.000 € werden über ein Veränderungsblatt in den Haushaltplanentwurf 2020 aufgenommen. Die Deckung der zusätzlichen Baukosten erfolgt durch zusätzliche Einzahlungen aus Landesmitteln im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf 2020 in Höhe von 634.500 € als Folge der höheren Baukosten und durch Verlagerung von der Investitionsmaß- nahme 0210 „Zuschuss zum Ausbau KiTa-Betreuung“ in Höhe von 765.500 €. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2022 2023ff. 116.100 173.600 Landeszu- schüsse zu den Betriebskosten* Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s- entgelte 2022 2023ff. 38.700 57.900 Elternbeiträge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen 2022 2023ff. 322.500 482.300 Betriebskos- tenzuschüsse an den Träger *maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua- tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso- weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan- Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit die- sem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2022 ff. erfolgt. Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation: Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages- betreuungsplatz. Im Bezirk Münster Mitte beträgt die u3-Versorgungsquote zum Kitajahr 2019/2020 45,4 % (1.490 Plätze für 3.280 Kinder). Für die ü3-Kinder liegt die Versorgungsquote bei 105,3 % (2.537 Plätze für 2.409 Kinder). - 4 - V/0809/2019 Damit liegt die Versorgungsquote bei den u3-Kindern unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Bereits jetzt kann die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für u3-Kinder im Bezirk Mitte nicht gedeckt werden. Im Wohnbereich Mitte-Süd, der die Stadtteile Aaseestadt, Geist, Schützenhof und Düesberg umfasst, liegen die derzeitigen Versorgungsquoten für u3-Kinder bei 41,8 % (347 Plätze für 831 Kinder) und für ü3-Kinder bei 98,5 % (716 Plätze für 727 Kinder). Die neue Kindertageseinrichtung am Sankt-Josefs-Kirchplatz wird zunächst als zweigruppige Einrich- tung mit 10 u3-Plätzen und 20 ü3-Plätzen entstehen. Die neu geschaffenen Plätze können als zusätz- liche Betreuungsplätze für den Wohnbereich Mitte-Süd zur Verfügung gestellt werden. Durch die Errichtung der neuen Kindertageseinrichtung würde sich die Versorgungsquote im Bereich Mitte-Süd bei gleichbleibender Kinderzahl wie folgt erhöhen: - u3-Kinder: von 41,8 % auf 43,0 % (357 Plätze für 831 Kinder) - ü3-Kinder: von 98,5 % auf 101,2 % (736 Plätze für 727 Kinder) Die Errichtung der Kita dient damit sowohl dem notwendigen u3-Ausbau, als auch der Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3-Kinder in Mitte-Süd. Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3-und ü3-Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. Mit den derzeitig vorliegenden Bevölkerungszahlen entsteht auch für die kommenden Jahre ein weite- rer Ausbaubedarf an u3-wie auch ü3-Plätzen im Stadtbezirk Mitte. Um die Versorgungsquoten für u3- Kinder zu erhöhen und die Versorgungsquoten für ü3-Kinder zu stabilisieren, müssen weitere Plätze geschaffen werden. 2. Maßnahmenplanung: Die Stadt Münster errichtet am Sankt-Josefs-Kirchplatz im Wohnbereich Schützenhof eine Kinderta- geseinrichtung. Das ehemalige Postgebäude am Sankt-Josefs-Kirchplatz 4 ist im Eigentum der Stadt Münster. Bei diesem Gebäude handelt es sich um ein zweigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus. Die Kindertageseinrichtung entsteht sowohl im Erdgeschoss in den Räumen der ehemaligen Postfilia- le, als auch in dem sich angliedernden neu zu errichtenden, in Teilbereichen zweigeschossigen An- bau. Die vorhandene Außenfläche verfügt mit 450 m² über eine ausreichende Größe als Spielfläche für die geplante Kita. Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind in der Anlage beigefügt. Im Obergeschoss des Gebäudes befinden sich zwei vermietete Wohneinheiten. Sollten sich hier Ver- änderungen ergeben, so sollen diese Räume auch für Kitazwecke genutzt werden. Für die Errichtung einer Kindertageseinrichtung müssen umfangreiche Arbeiten vorgenommen wer- den, um das Gebäude sowohl energetisch als auch statisch für die Nutzung zu ertüchtigen. Dazu gehören u.a. der Rück- und Neubau der Heizungsanlage, der gesamten Sanitär- und Elektro- verteilung sowie die Neugründung von Wasseranschlüssen und der Blitzschutzanlage beider Gebäu- deteile. Auf dem Gelände befand sich zu einem früheren Zeitpunkt eine Tankstelle, die eine Kontaminierung des Bodens verursacht hat. Ein Bodengutachten wird erstellt, in dem der notwendige Umfang der Bodensanierung abgebildet wird. Unterhalb des Anbaus liegen Leitungen, die in der Bauplanung und Umsetzung der Maßnahme zu berücksichtigen sind, um Kontaminationen und Störungen zu vermei- den. - 5 - V/0809/2019 Vor dem Gebäude stehen gebührenpflichtige Parkplätze für Besucher zur Verfügung, die bauord- nungsrechtlich nicht der Kita zugeordnet werden können. Die für die Einrichtung erforderlichen Stell- plätze müssen bei der Stadt Münster abgelöst werden. Eine Kostenaufstellung ist in der Anlage 3 beigefügt. 3. Vergabe der Trägerschaft: Ein Vorschlag eines geeigneten freien Trägers der Kinder - und Jugendhilfe als Betreiber der Kinde r- tageseinrichtung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme nach einem öffentlichen Trägervergabeverfahren den beteiligten Gremien mit separater Vorla ge zur Entscheidung vorgelegt. Bei der Vergabe der Tr ä- gerschaft ist zu berücksichtigen, dass bei einer Bewilligung der Bundes - bzw. Landesmittel au s- schließlich neue Betreuungsplätze geschaffen werden müssen. 4. Fazit: Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3- und ü3- Kinder im Bezirk Mitte im Wohnbereich Schützenhof geschaffen. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Raumprogramm Anlage 3: Kostenaufstellung
Anlage 1 Lageplan
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Druckansicht Maßstab 1: 2500 Datum: 19.08.2019 Notizen: © Stadt Münster H 5756 096 R 405 301 R 405 693 H 5756 646 0 50 100 Meter
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (3)
- Sankt-Josefs-Kirchplatz 4
- Kirchplatz
- Düesberg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0809/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.08.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37