Mandari Insight

V/0809/2019

Errichtung einer Kindertageseinrichtung am Sankt-Josefs-Kirchplatz im Bezirk Mitte

Vorlagen 29.08.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.10.2019, TOP 27.1

Anlage 3 Kostenaufstellung

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Raumprogramm

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Lageplan

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Kostenaufstellung

931 Zeichen

Anlage 3: Kostenaufstellung 
KOSTENERMITTLUNG       Kita Sankt-Josefs-Kirchplatz 
PROJEKT Neubau- und Umbau Kita Stankt-Josefs-Kirchplatz
Sankt-Josefs-Kirchplatz 4
48153 Münster
Stand Planung: Vorentwurf, Stand Juli 2019
Kostenstand: August 2019
FLÄCHEN / RAUMINHALTE :
BGF Neubau in m2: Stand 22.08.2019 410,00
BGF Altbau in m2 : 212,00
KG 100 Grundstück 0,00 €
KG 200 Herrichten und Erschließen 180.000,00 €
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion, icl. 10 % GLL (nur Neubau) 930.000,00 €
KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen, incl. GLL 475.000,00 €
KG 500 Außenanlagen 100.000,00 €
KG 600 Ausstattung und Kunstwerke 120.000,00 €
KG 700 Baunebenkosten 280.000,00 €
Zwischensumme 2.085.000,00 €
Baupreisindex bis 2021, 5 % pro Jahr 208.000,00 €
Summe incl. Baupreissteigerung 2.293.000,00 €
Unvorhersehbares 227.000,00 €
Gesamtkosten brutto  2.520.000,00 €
aufgestellt: 
29.08.2019
I. A.   I.A. I.A.
gez. gez. gez.
Bitter Wieczorek Mümken

Anlage A

6195 Zeichen

Anlage A zur V/0809/2019 
Kurzüberblick 
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der 
Kita am Sankt-Josefs-Kirchplatz  zusätzlich 30 Betreuungsplätze im Wohnbereich Schützenhof im 
Bezirk Mitte geschaffen. Die Einrichtung soll zum 01.05.2022 in Betrieb gehen, um dringend benö-
tigte Betreuungsplätze für Mitte-Süd bereitzustellen.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutsch-
land einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreu-
ungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.  
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreu-
ung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf.  
Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren 
sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer 
Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden.  
 
Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil-
dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und  
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn-
wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert.   
 
Mit der Errichtung der Kita am Sankt-Josefs-Kirchplatz werden die u3- und ü3-Bedarfe in Mitte-Süd 
ausgebaut.  
Bei gleichbleibender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberichtes 2019, 
ohne Berücksichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen, steigt durch Realisierung dieser Maßnahme 
die u3-Quote in Mitte-Süd von 41,8 % auf 43,0 %. Die ü3-Quote steigt von 98,5 % auf 101,2 %. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein X Teilw. 
 
Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 2.520.000 € darin enthalten sind Baukosten in Höhe 
von 2.400.000 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in 
Höhe von max. 60.000 € pro Gruppe; d. h. für diese zweigruppige Einrichtung insgesamt maximal 
120.000 € (siehe unten Zuschuss an den Träger). 
Für die Investitionsmaßnahme werden Bundes- oder Landesmittel in Höhe von 810.000 € beantragt. 
Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Kosten für die Investitionsmaßnahme entsprechend. 
Eine aus Landesmitteln erfolgte Investitionsförderung ist auf die KiBiz-Miete in angemessenem Um-
fang anzurechnen. Für den Zeitraum der Zweckbindung reduziert sich dadurch der Mietertrag.  
Ab dem Jahr 2023 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 482.300 € (für 
2022 anteilig: 322.500 €) an. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 
173.600 € (für 2022 anteilig: 116.100 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 57.900 € (für 2022 
anteilig: 38.700 €) gegenüber.  
Diese Ansätze berücksichtigen bereits die im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfs zur KiBiz-
Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpauschalen zuzüglich einer angenommenen Steige-

rungsrate von 1,5%. Die Kindpauschalen werden jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen 
Kostenentwicklungen angepasst. Die erste Anpassung soll laut Gesetzesentwurf zum Kindergarten-
jahr 2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen Höhe noch nicht bekannt. 
Zur Finanzierung der Baumaßnahme sind im Haushaltsplanentwurf 2020 Auszahlungsermächti-
gungen in Höhe von 1.000.000 € veranschlagt. Auf Grundlage der beigefügten Kostenermittlung 
(Anlage 3) belaufen sich die reinen Baukosten auf 2.400.000 €. 
Die zusätzlichen Baukosten in Höhe von 1.400.000 € werden über ein Veränderungsblatt in den 
Haushaltplanentwurf 2020 aufgenommen. Die Deckung der zusätzlichen Baukosten erfolgt durch 
zusätzliche Einzahlungen aus Landesmitteln im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf 2020 in Höhe 
von 634.500 € als Folge der höheren Baukosten und durch Verlagerung von der Investiti-
onsmaßnahme 0210 „Zuschuss zum Ausbau KiTa-Betreuung“ in Höhe von 765.500 €. 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gesetzliche Grundlagen:  SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü-
ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh-
ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs-
tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die 
wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der 
sich Münster stellen muss.  
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita-
ausbauplanung.  
Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi-
gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli-
che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von 
Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei.  
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort.

Anlage 2 Raumprogramm

1895 Zeichen

Anlage 2: Raumprogramm 
 
Raumprogramm Kita St. Josefs-Kirchplatz 
Entwurf für eine 2-Gruppen-Kita 
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.) 
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG 
 Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges. 
Mindest-
Raum-
Höhe i. L. 
Bemerkungen 
 Vorgesehene Gruppenstruktur in 
der Einrichtung  
2x kl. altersgemischte Gruppen   
= 30 Kinder von 0 – 6 Jahren   
oder  
1x GIc = 20 Kinder  
im Alter von 2 – 6 Jahren  
1x GIIc: = 10 Kinder  
im Alter von 0 - 3 Jahren 
 
    Eine Reduzierung des 
Raumprogramms zur 
Kostenreduktion ist bereits 
enthalten  
 Mietvoraussetzungen: 
10,84 € im KiTa-Jahr 2019/2020 
Anerkennungsfähige Ges. Fläche 
= 370 qm 
(2 x 185 qm) 
Refinanzierbare Jahresmiete 
= 48.129,60 € 
(10,84 x 370 x 12) 
 
     
A1 Gruppenraum 2 43 86   
A2 Nebenraum 2 17 34   
A3 Wasch-/WC 2 12 24  inkl. Wickelbereiche 
A3a Duschbereich 1     
A4 Garderobe 2    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 2 5 10   
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 1 19 19   
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 2 17 34   
A8 Mehrzweckraum 1 55 55 mind. 3,5 m  
A9 Abstellraum MZR 1 10 10   
    272   
 Allgemeinräume      
A10 Personalraum 1 15 15   
A11 Personal- D-WC/H-WC 
behindertengerecht 
2   6 12   
A12 Küche 1 15 15   
A12a AR Küche 1 5 5   
A13 Büro Leitung 1 12 12   
    59   
Kindertageseinrichtung gesamt 331 
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    diese Flächen sind nur noch 
zu einem geringen Anteil i. 
Zshg. mit der Mietobergrenze 
refinanzierbar  
B2 Putzraum 1    
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 
inkl. Kinderwagenabstellfläche 
    
B4  Anschlüsse für Waschmaschine 
und Trockner vorsehen 
     
C1 Außen-/Spielfläche   
ca. 
450 
 
alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
   
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
Stand: 22.07.2019

Beschlussvorlage

11892 Zeichen

V/0809/2019 
V/0809/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtung einer Kindertageseinrichtung am Sankt-Josefs-Kirchplatz im Bezirk Mitte 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   25.09.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   01.10.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   01.10.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   09.10.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit zwei 
Gruppen am Sankt-Josefs-Kirchplatz 4 zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertage s-
betreuungsangebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende 
Gruppen beinhaltet  
 
2 kleine altersgemischte Gruppen für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren  
 
und insgesamt 30 Plätze umfasst, davon 10 u3 - Plätze und 20 ü3 - Plätze. 
 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent-
lichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e-
treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) fl e-
xibel angeboten werden.  
 
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich zum 01.05.2022 erfolgen. 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
18.09.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Tigger, Frau Eschert,  
Frau Kratz-Trutti 
Telefon: 492-5768 
Tigger@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0809/2019 
3. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger d er Kinder- und Jugendhilfe b e-
treiben zu lassen. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetrie b-
nahme in einem Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Im 
Rahmen der Trägerausschreibung ist zu berücksi chtigen, dass an dieser Stelle bei Bewill i-
gung der Bundes- bzw. Landesmittel dauerhaft 30 neue Plätze geschaffen werden müssen.   
 
4. Es ist vorgesehen, das städtische Gebäude an den Träger zu vermieten. Die Miethöhe liegt im 
Rahmen der gesetzlichen Mietpausc hale des KiBiz bzw. berücksichtigt maximal den im Ra h-
men einer investiven Förderung des Landes für die Dauer der Zweckbindung gegebenenfalls 
geminderten Betrag.  
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer investiven Förderung einer Baumaßnahme durch 
das Land, der Zuwendungsgeber gegebenenfalls für die Dauer der Zweckbindung der Zuwen-
dung eine Minderung der Miete verlangt.       
 
5. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägeraus-
schreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die Kita in das Programm „ExtraZeit“ zu integrieren, 
um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 2.520.000 € darin enthalten sind Baukosten in Höhe von 
2.400.000 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d.h. Möbel und Inventar) in Höhe 
von max. 60.000 € pro Gruppe; d.h. für diese zweigruppige Einrichtung insgesamt maximal  120.000 
€ (siehe unten Zuschuss an den Träger). 
 
Für die Investitionsmaßnahme werden Bundes- oder Landesmittel in Höhe von 810.000 € beantragt. 
Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Kosten für die Investitionsmaßnahme entsprechend. 
Eine aus Landesmitteln erfolgte Investitionsförderung ist auf die KiBiz-Miete in angemessenem Um-
fang anzurechnen. Für den Zeitraum der Zweckbindung reduziert sich dadurch der Mietertrag.  
 
Ab dem Jahr 2023 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 482.300 € (für 
2022 anteilig: 322.500 €) an. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 
173.600 € (für 2022 anteilig: 116.100 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 57.900 € (für 2022 
anteilig: 38.700 €) gegenüber.  
 
Diese Ansätze berücksichtigen bereits die im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfs zur KiBiz-
Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpauschalen zuzüglich einer angenommenen Steige-
rungsrate von 1,5%. Die Kindpauschalen werden jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen 
Kostenentwicklungen angepasst. Die erste Anpassung soll laut Gesetzesentwurf zum Kindergarten-
jahr 2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen Höhe noch nicht bekannt. 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Investitionsmaßnahme 5120 Kita Sankt-Josefs-Kirchplatz    
Zeile 01 Einzahlung aus Zuwendungen 
für Investitionsmaßnahmen 
2020 
2021 
283.500 
526.500 
 
Summe Einzahlungen 810.000

- 3 - 
V/0809/2019 
Zeile  08 Auszahlung für Baumaßna h-
men 
2020 
VE 2020 
2021 
1.000.000 
1.400.000 
1.400.000 
 
Investitionsmaßnahme 0210  Zusch. z. Ausbau Kita-Betr.    
Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a-
ren Zuwendungen 
2021 120.000 Zuschuss an 
den Träger 
Summe Auszahlungen 2.520.000  
Saldo 1.710.000  
 
Zur Finanzierung der Baumaßnahme sind im Haushaltsplanentwurf 2020 Auszahlungsermächtigun-
gen in Höhe von 1.000.000 € veranschlagt. Auf Grundlage der beigefügten Kostenermittlung (Anla-
ge 3) belaufen sich die reinen Baukosten auf 2.400.000 €. 
 
Die zusätzlichen Baukosten in Höhe von 1.400.000 € werden über ein Veränderungsblatt in den 
Haushaltplanentwurf 2020 aufgenommen. Die Deckung der zusätzlichen Baukosten erfolgt durch 
zusätzliche Einzahlungen aus Landesmitteln im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf 2020 in Höhe 
von 634.500 € als Folge der höheren Baukosten und durch Verlagerung von der Investitionsmaß-
nahme 0210 „Zuschuss zum Ausbau KiTa-Betreuung“ in Höhe von 765.500 €. 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2022 
2023ff. 
116.100 
173.600 
 
Landeszu-
schüsse zu den 
Betriebskosten* 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s-
entgelte 
2022 
2023ff. 
 
38.700 
57.900 
Elternbeiträge 
(Kita) 
Zeile 15  Transferaufwendungen 
 
2022 
2023ff. 
322.500 
482.300 
Betriebskos-
tenzuschüsse 
an den Träger 
*maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur 
 
Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua-
tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso-
weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan-
Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit die-
sem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen 
Etatberatungen für die Jahre 2022 ff. erfolgt. 
 
 
Begründung: 
 
1.   Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages-
betreuungsplatz. 
Im Bezirk Münster Mitte beträgt die u3-Versorgungsquote zum Kitajahr 2019/2020 45,4 % (1.490 
Plätze für 3.280 Kinder). Für die ü3-Kinder liegt die Versorgungsquote bei 105,3 % (2.537 Plätze für 
2.409 Kinder).

- 4 - 
V/0809/2019 
Damit liegt die Versorgungsquote bei den u3-Kindern unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt. 
Bereits jetzt kann die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für u3-Kinder im Bezirk Mitte nicht gedeckt 
werden.  
 
Im Wohnbereich Mitte-Süd, der die Stadtteile Aaseestadt, Geist, Schützenhof und Düesberg umfasst, 
liegen die derzeitigen Versorgungsquoten für u3-Kinder bei 41,8 % (347 Plätze für 831 Kinder) und 
für ü3-Kinder bei 98,5 % (716 Plätze für 727 Kinder).  
 
Die neue Kindertageseinrichtung am Sankt-Josefs-Kirchplatz wird zunächst als zweigruppige Einrich-
tung mit 10 u3-Plätzen und 20 ü3-Plätzen entstehen. Die neu geschaffenen Plätze können als zusätz-
liche Betreuungsplätze für den Wohnbereich Mitte-Süd zur Verfügung gestellt werden. 
 
Durch die Errichtung der neuen Kindertageseinrichtung würde sich die Versorgungsquote im Bereich 
Mitte-Süd bei gleichbleibender Kinderzahl wie folgt erhöhen: 
 
- u3-Kinder: von 41,8 % auf   43,0 % (357 Plätze für 831 Kinder) 
- ü3-Kinder: von 98,5 % auf 101,2 % (736 Plätze für 727 Kinder) 
 
Die Errichtung der Kita dient damit sowohl dem notwendigen u3-Ausbau, als auch der Schaffung von 
zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3-Kinder in Mitte-Süd. 
 
Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3-und ü3-Plätzen 
ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 
 
Mit den derzeitig vorliegenden Bevölkerungszahlen entsteht auch für die kommenden Jahre ein weite-
rer Ausbaubedarf an u3-wie auch ü3-Plätzen im Stadtbezirk Mitte. Um die Versorgungsquoten für u3-
Kinder zu erhöhen und die Versorgungsquoten für ü3-Kinder zu stabilisieren, müssen weitere Plätze 
geschaffen werden.  
 
 
2.   Maßnahmenplanung: 
 
Die Stadt Münster errichtet am Sankt-Josefs-Kirchplatz  im Wohnbereich Schützenhof eine Kinderta-
geseinrichtung. Das ehemalige Postgebäude am Sankt-Josefs-Kirchplatz 4 ist im Eigentum der Stadt 
Münster. Bei diesem Gebäude handelt es sich um ein zweigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus. 
 
Die Kindertageseinrichtung entsteht sowohl im Erdgeschoss in den Räumen der ehemaligen Postfilia-
le, als auch in dem sich angliedernden neu zu errichtenden, in Teilbereichen zweigeschossigen An-
bau.  
Die vorhandene Außenfläche verfügt mit 450 m² über eine ausreichende Größe als Spielfläche für die 
geplante Kita. Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind in der Anlage beigefügt. 
 
Im Obergeschoss des Gebäudes befinden sich zwei vermietete Wohneinheiten. Sollten sich hier Ver-
änderungen ergeben, so sollen diese Räume auch für Kitazwecke genutzt werden.  
 
Für die Errichtung einer Kindertageseinrichtung müssen umfangreiche Arbeiten vorgenommen wer-
den, um das Gebäude sowohl energetisch als auch statisch für die Nutzung zu ertüchtigen.  
Dazu gehören u.a. der Rück- und Neubau der Heizungsanlage, der gesamten Sanitär- und Elektro-
verteilung sowie die Neugründung von Wasseranschlüssen und der Blitzschutzanlage beider Gebäu-
deteile.  
Auf dem Gelände befand sich zu einem früheren Zeitpunkt eine Tankstelle, die eine Kontaminierung 
des Bodens verursacht hat. Ein Bodengutachten wird erstellt, in dem der notwendige Umfang der 
Bodensanierung abgebildet wird. Unterhalb des Anbaus liegen Leitungen, die in der Bauplanung und 
Umsetzung der Maßnahme zu berücksichtigen sind, um Kontaminationen und Störungen zu vermei-
den.

- 5 - 
V/0809/2019 
Vor dem Gebäude stehen gebührenpflichtige Parkplätze für Besucher zur Verfügung, die bauord-
nungsrechtlich nicht der Kita zugeordnet werden können. Die für die Einrichtung erforderlichen Stell-
plätze müssen bei der Stadt Münster abgelöst werden.  
Eine Kostenaufstellung ist in der Anlage 3 beigefügt.  
 
 
3.   Vergabe der Trägerschaft: 
 
Ein Vorschlag eines geeigneten freien Trägers der Kinder - und Jugendhilfe als Betreiber der Kinde r-
tageseinrichtung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme nach einem öffentlichen Trägervergabeverfahren 
den beteiligten Gremien mit separater Vorla ge zur Entscheidung vorgelegt. Bei der Vergabe der Tr ä-
gerschaft ist zu berücksichtigen, dass bei einer Bewilligung der Bundes - bzw. Landesmittel au s-
schließlich neue Betreuungsplätze geschaffen werden müssen. 
 
 
4.   Fazit: 
 
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3- und ü3-
Kinder im Bezirk Mitte im Wohnbereich Schützenhof geschaffen. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Raumprogramm 
Anlage 3: Kostenaufstellung

Anlage 1 Lageplan

128 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1: 2500
Datum: 19.08.2019
Notizen:
© Stadt Münster
H 5756 096
R 405 301
R 405 693
H 5756 646
0 50 100
Meter

Beratungsverlauf (5)

25.09.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 12.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.10.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.10.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 22.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.10.2019 Rat
TOP 27.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Sankt-Josefs-Kirchplatz 4
  • Kirchplatz
  • Düesberg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0809/2019
Typ
Vorlagen
Datum
29.08.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37