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242046-05 AA

Interfraktioneller Änderungsantrag: Grundsatzbeschluss Stadthaus-Areal Antrag zur Vorlage 242046

Änderungsantrag 12.12.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2024, TOP 5.1.2

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Sammeldokument öffentlich

4170 Zeichen

Änderungsantrag 
öffentlich 
242046-05 AA 
 
 
 
 
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—
 
Antragsteller/in: 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 
MdL Guido Déus 
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN 
Friederike Dietsch 
Dr. Daniel Rutte 
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 
Max Biniek 
Angelika Esch 
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 
Dr. Michael Faber 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 
Friederike Martin 
 
 
 
 
 
 
Interfraktioneller Änderungsantrag: 
Grundsatzbeschluss Stadthaus-Areal 
Antrag zur Vorlage 242046 
 
Beratungsfolge 
Rat 12.12.2024 Entscheidung 
 
 
 
Inhalt des Änderungsantrags 
 
Der Beschlussvorschlag wird durch folgenden Änderungsantrag ersetzt. 
1. Das Stadthausareal wird in seiner Hauptnutzung als Verwaltungsstandort 
mit ergänzenden Nutzungen entwickelt. (Nutzungsart: Mischnutzung). Die 
ergänzenden Nutzungen müssen mit dem bestehenden Planungsrecht 
vereinbar sein und sollen in einem Umfang von mindestens 25% ermöglicht 
werden. Die Verwaltung legt bis zur Ratssitzung am 12.2. eine externe 
rechtliche Einschätzung zur maximalen ergänzenden Nutzung vor. 
Insbesondere zur Wohnnutzung. Darüber hinaus sollen auch andere 
Nutzungen zur Belebung des Neuen Quartiers Stadthausareals flexibel 
ermöglicht werden. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung vorzubereiten und dem Rat 
im 1. Quartal 2025 Grundzüge einer Projektstruktur und Umsetzungsvarianten 
inklusive fortgeschriebenem Zeitplan und einer Konkretisierung zu den 
fiskalischen Auswirkungen vorzulegen. 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das vorgelegte Flächen- und Wirkkonzept 
fortzuschreiben. 
4. Die Verwaltung richtet kurzfristig einen Arbeitskreis (AK) der 
planungspolitischen Sprecher/innen ein. 
Folgende Punkte werden in diesem AK geprüft und vorbesprochen sowie 
entsprechende Lösungen bis zur nächsten Ratssitzung vorgeschlagen bzw. 
abgestimmt: 
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Seite 2  
 
—
—
a. Die vorgeschlagene Varianten N3c wird zur Grundlage eines städtebaulichen 
Qualifizierungswettbewerbs mit mindestens 6 renommierten Architektur- und 
Stadtplanungsbüros – davon zumindest 2 in Bonn tätigen - gemacht. Dieser 
Wettbewerb dient erstens der Qualitätssicherung der in der Beschlussvorlage 
getroffenen wirtschaftlichen, städtebaulichen, freiraumplanerischen und 
architektonischen Grundannahmen und Vergleichsmaßstäben. Zweitens sollen 
mögliche Optimierungen aufgezeigt und im Hinblick auf ihre Durchführbarkeit in 
Abstimmung mit dem Urheber der Planung der vorhandenen Bebauung 
dargestellt werden. In dieses Verfahren werden der Städtebau- und 
Gestaltungsbeirat der Stadt Bonn und die Stadtentwicklungsgesellschaft 
beratend einbezogen. 
b. Die verkehrliche Erschließung, mit einem Ausbau der Tiefgarage als 
Quartiersgarage in weiteren Tiefbauebenen, einer möglichen Verbindung zur 
Friedensplatzgarage, sowie die Einbindung des Stadthaus-Areals als neues 
Quartier in der Innenstadt sind im Rahmen des städtebaulichen Wettbewerbs 
vertiefend zu untersuchen. 
c. Die Ergebnisse des Wettbewerbs werden der Öffentlichkeit im Rahmen eines 
zweiten Beteiligungsprozesses in Informationsveranstaltungen bekannt 
gegeben und zur Diskussion gestellt.  
d. Der angenommene Bedarf an Büroarbeitsplätzen mit Zukunftsprognose wird 
vor dem Hintergrund der Digitalisierung von Verwaltungstätigkeiten überprüft 
und die Deckung dieses Bedarfs durch die Kapazitäten im geplanten neuen 
Stadthaus, den Bezirksrathäusern, weiterer städtischer Liegenschaften im 
Rahmen des Flächen- und Wirkkonzeptes validiert. Der überschießende Bedarf 
ist in Mietobjekten zu verorten, die in der Vorlage mit den derzeit bekannten 
Mietkonditionen zu nennen sind, um eine detailliertere Kalkulation der 
Kostenbelastung zu erzielen.  
e. Der Nutzungsmix in der Varianten N3c ist im Hinblick auf die 
Wirtschaftlichkeit des gesamten Projektes und möglicher Zusatzeinnahmen für 
die Stadt Bonn zu optimieren.  
f. Das Vorhaben soll als Teilabriss mit integriertem Neubau und Kernsanierung 
der zu erhaltenden Gebäudeteile realisiert werden. Risiko- und 
Ausstiegsszenarien für die Variante sind bis zur Ratssitzung am 12.2. 
darzustellen. 
 
Begründung 
 
erfolgt mündlich  
  
 
 
Anlage/n 
Keine 
 
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Beratungsverlauf (1)

12.12.2024 Rat
TOP 5.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
242046-05 AA
Typ
Änderungsantrag
Datum
12.12.2024
Erstellt
08.02.2026 04:40