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V/0812/2018

91. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung

Vorlagen 31.08.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.10.2018, TOP 24.5.1

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

V-0812-2018-Anlage-2-Aenderungsbereich

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Ansehen

V-0812-2018-Anlage-1-Standortuntersuchung

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Ansehen

V-0812-2018-Anlage-3-Ratsantrag

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Ansehen

Anlage A

1392 Zeichen

Anlage A zur Vorlage Nr. V/0812/2018 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage ist der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich 
Am Pulverschuppen / Coppenrathsweg / Warendorfer Straße . In diesem Zusammenhang nimmt 
der Rat die Standortuntersuchung zur Neuerrichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung 
(ZUE) zur Kenntnis. Des Weiteren ist mit dieser Vorlage ein Ratsantrag zum Thema erledigt.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist die Neuerrichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE)  für Flüchtlinge am 
Standort „Pulverschuppen“.  
Ein Teilziel hierzu ist die Schaffung von Planungsrecht. Dazu muss der Flächennutzungsplan 
(FNP) geändert werden. Mit dem vorliegenden Beschluss wird das Änderungsverfahren 
eingeleitet.  
 
Finanzierung 
Durch die obenstehenden Beschlüsse entstehen der Stadt Münster keine Kosten.  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Der mit der Vorlage zu entscheidende Sachverhalt (Schaffung der planungsrechtlich en 
Voraussetzungen zur Errichtung einer ZUE am Standort „Pulverschuppen“) betrifft das 
Querschnittsthema Migration.

Beschlussvorlage

5468 Zeichen

V/0812/2018 
V/0812/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
91. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Ost im 
Stadtteil  Mauritz-Ost im Bereich Am Pulverschuppen / Coppenrathsweg / Warendorfer Straße 
[Neuerrichtung der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Flüchtlinge in Münster] 
Beschluss zur Änderung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.10.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   04.10.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   10.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   10.10.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung:  
 
1.  Der Rat nimmt die als Anlage  1 beigefügte Standortuntersuchung zur Neuerrichtung einer Zentra-
len Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Münster, deren Kriterien geleitete Bewertung der unte r-
suchten Standorte sowie deren Gesamtergebnis zur Kenntnis.  
 
2.  Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß §§  2 (1) und 1  (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Stad t-
bezirk Münster -Ost im Stadtteil Mauritz -Ost im Bereich Am Pulverschuppen  / Coppenrathsweg / 
Warendorfer Straße zu ändern. (91. Änderung des FNP).  
 
3. Der Antrag an den Rat A -R/0065/2018 „Transparenz durch Bürgerbeteiligung – Flächennutzungs-
planverfahren für die ZUE durchführen“ ist damit erledigt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Durch die obenstehenden Beschlüsse entstehen der Stadt Münster keine Kosten.  
 
 
Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
 
21.09.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Krause-Kämereit /  
Herr Husmann 
Telefon: 492 61 11 /  
492 61 94 
Krause-Kaemereit@stadt-
muenster.de /  
Husmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0812/2018 
Begründung: 
 
Abweichend von der Vorlage „Verlagerung der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) zum 
Standort Am Pulverschuppen, Warendorfer Straße“ (V/0361/2018), die der Rat in seiner Sitzung am 
16.05.2018 einstimmig beschlossen hat, soll die geplante ZUE nunmehr nicht unter Anwendung des 
§ 246 (14) BauGB genehmigt werden, weil die dafür erforderliche Voraussetzung des „dringenden  
Bedarfs“ rechtlich voraussichtlich nicht zielführend und die Anwendung des §  37 BauGB (Bauliche 
Maßnahmen des Bundes und der Länder) nicht möglich ist, weil die Bauherrin der ZUE nicht das 
Land NRW, sondern die Stadt Münster sein wird.  
Deshalb soll der FNP im Rahmen des Verfahrens zur 91.  Änderung für den Errichtungsstandort „Pul-
verschuppen“ geändert und damit die Voraussetzung geschaffen werden, die ZUE gemäß §  35 (2) 
BauGB genehmigen zu können. Eine Genehmigungsvoraussetzung gemäß § 35 (2) BauGB bedeutet, 
dass nach der Änderung des FNP nicht noch zusätzlich ein Bebauungsplan aufgestellt werden muss.  
 
Der in der o.a. Vorlage V/0361/2018 präsentierte Standortvorschlag „Pulverschuppen“ wurde auf der 
Grundlage einer im Vorfeld dieser Vorlage durchgeführten Standortuntersuchung identifiziert, die we-
gen der Dringlichkeit des Vorhabens auf der zeitnahen liegenschaftlichen Verfügbarkeit der unte r-
suchten Standorte basierte und daher ausschließlich städtische Grundstücke sowie ein Grundstück 
der Stadtwerke Münster GmbH zum Untersuchungsgegenstand hatte.  
In der Zwischenzeit ist eine ergänzende Standortuntersuchung bezogen auf das gesamte Stadtgebiet 
Münsters und unabhängig von Eigentumsverhältnissen durchgeführt worden. Ergebnis dieser 
Standortuntersuchung (vgl. An lage 1) ist, dass der Standort „Pulverschuppen“ nach wie vor als der 
am besten geeignete Standort im Vergleich mit den übrigen Standorten bewertet wird.  
 
Der Bereich der 91.  Änderung des FNP (vgl. Anlage  2) umfasst den geplanten Standort der ZUE s o-
wie die  westlich angrenzende Fläche der ehemals militärisch genutzten Einrichtung „Pulverschu p-
pen“, in der zurzeit eine städtische Flüchtlingseinrichtung untergebracht ist. Beide Flächen sollen z u-
künftig gemeinsam im FNP als Flächen für den Gemeinbedarf mit der Z weckbestimmung Sozialen 
Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen / ZUE dargestellt werden.  
 
Der gemeinsame Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / 
GAL und der FDP -Fraktion an den Rat zur sofortigen Beschlussfass ung (A-R/0065/2018) „Transpa-
renz durch Bürgerbeteiligung  – Flächennutzungsplanverfahren für die ZUE durchführen“ (vgl. Anl a-
ge 3) wurde vom Rat in seiner Sitzung am 19.09.2018 beschlossen und die Verwaltung dementspr e-
chend beauftragt, ein entsprechendes FNP -Änderungsverfahren durchzuführen und eine Änderung 
des Regionalplans Münsterland bei der Bezirksregierung Münster zu beantragen.  
 
Die Durchführung des erforderlichen FNP -Änderungsverfahrens wird mit dem Beschluss zu Z iff. 2. 
dieser Vorlage eingeleitet.  
Gemäß Beschluss des Rates vom 19.09.2018 zum o.a. Antrag A -R/0065/2018 hat die Verwaltung 
bereits mit Schreiben vom 20.09.2018 bei der Bezirksregierung Münster die als Voraussetzung für die 
Durchführung der 91.  FNP-Änderung erforderliche Änderung des Regio nalplans Münsterland bea n-
tragt.  
Der o.a. Antrag A-R/0065/2018 ist daher erledigt.  
 
Eine frühzeitige Information der Öffentlichkeit gem äß § 3 Abs.  1 BauGB zur 91.  FNP-Änderung im 
Bereich „Pulverschuppen“ ist für das 4. Quartal d. J. vorgesehen.  
 
 
I.V.  
 
gez. 
Denstorff  
Stadtbaurat  
 
  
Anlagen:  
Anlage A  
1. Standortuntersuchung Zentrale Unter-
bringungseinrichtung (ZUE) in Münster  
2. Bereich der FNP-Änderung  
3. Ratsantrag A-R/0065/2018

V-0812-2018-Anlage-2-Aenderungsbereich

231 Zeichen

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Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0812/2018

V-0812-2018-Anlage-1-Standortuntersuchung

34546 Zeichen

Standortuntersuchung  
Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) 
in Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage 1 V/0812/2018

2 
Projektbeschreibung ZUE 
Die ZUE dient der Unterbringung von Flüchtlingen nach ihrem Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung 
(EAE). In einer ZUE sollen die Flüchtlinge nach derzeitigem Stand grundsätzlich bis zu sechs Monate 
bleiben (auf Landesebene geplant ist eine Verlängerung auf 24 Monate), bevor sie – ein Bleiberecht 
vorausgesetzt – den Kommunen zugewiesen werden.  
 Räumlichkeiten für 500 Personen, ca. 12.500 m² Bruttogeschossfläche (BGF) 
 Mehrere Wohngebäude mit 2 Vollgeschossen inkl. Gemeinschaftsraum (ggf. Teeküche), Technikraum 
sowie Wäscheraum 
 Mehrere Gemeinschaftsgebäude (1 Vollgeschoss) mit folgenden Nutzungen: 1x Kantine/ Kiosk,           
1x Freizeit-, Fitness- u. Sozialräume, 1x Religiöse Einrichtung, 1x Kinderstube,  1x Gebäude mit 
Sanitätsräumen, Lager u. Wäscheausgabe, 1x Verwaltung/Hausmeister, 1x Pförtner 
 Umgebende Freiflächen dienen der Unterbringung von Spielplätzen, Tischtennisplatten u. weitere 
Sportausstattung, 1x Bolzplatz, Treffpunkt mit Sitzbänken 
 Flächen für ca. 35-50 Pkw-Stellplätze im Zufahrtsbereich sowie ca. 250 Fahrräder im Bereich der 
Wohngebäude 
 Gasanschluss - in der Nähe zu bestehenden Siedlungsgebieten in der Regel ohne erheblichen 
Mehraufwand umsetzbar

3 
Rahmenbedingungen für die Standortuntersuchung 
Präambel  
Die ZUE soll grundsätzlich nach dem Leitbild eines „Kleinen Dorfes in der Stadt“ mit spezifischen 
Anforderungen an das gemeinschaftliche Zusammenleben der dort unterzubringenden Menschen betrieben 
werden.  
 Der daraus resultierende Flächenbedarf beträgt 3,5 ha1 netto mit zusammenhängendem, kompaktem 
Standortzuschnitt plus optionale Flächen für Eingrünung und / oder Ausgleich  
 Gute Erreichbarkeit mit stadtinternem ÖPNV 
 Gute Erreichbarkeit für Kfz durch Anbindung an benachbarte Hauptverkehrsstraßen 
 Räumliche Nähe zu bestehenden Siedlungsstrukturen unter Beachtung notwendiger 
Abstandserfordernisse, d.h. keine „Insellage“ im Freiraum 
 Rückbauverpflichtung nach Nutzungsaufgabe, d.h. alle baulichen Anlagen der ZUE sollen grundsätzlich 
zum gegebenen Zeitpunkt nach ihrer Nutzungsaufgabe komplett rückgebaut und der Standort der ZUE 
wieder einer Freiraumnutzung als Freifläche zugeführt werden 
 Neue Darstellung im FNP als „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Sozialen 
Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen / ZUE“ 
 
 1 Hinweis: Bei der Prüfung potenzieller Standorte werden hinsichtlich des Flächenbedarfs auch 
  Flächen mit einer Unterschreitung von maximal 10% (d.h. 3,2 ha) betrachtet.

4 
Vorherige Standortuntersuchung  
Im Vorfeld der Vorlage V/0361/2018 „Verlagerung der Zentralen Unterbringungsein-
richtung (ZUE) zum Standort Am Pulverschuppen, Warendorfer Straße“ wurde eine 
vorläufige verwaltungsinterne Standortuntersuchung durchgeführt, die sich im 
Wesentlichen auf verfügbare, d.h. Flächen in städtischem Eigentum bezog.  
 
Die damals untersuchten Flächen sind ergänzend und zum Vergleich in die vorliegende 
Standortuntersuchung aufgenommen worden (Flächen 13 – 17), auch wenn einige 
dieser Flächen ggf. nicht allen Kriterien entsprechen, die dieser Standortprüfung 
zugrunde gelegt wurden.

5 
Schematische Darstellung der Kriterien geleiteten 
Standortuntersuchung 
Tabuflächen:  
Schutzgebiete, vorhandene 
funktionalisierte 
Grünflächen, 
Hauptgrünzüge und 
Waldflächen, bestehende 
Siedlungen, in Realisierung 
befindliche 
Wohnbaugebiete, 
siedlungsstrukturelle 
Insellagen, 
Industriegebietsreserven 
Sonstige 
Ausschlusskriterien:  
Wohnbaupotenzialflächen,  
Lage außerhalb Kern-
Siedlungsschwerpunkt 
Fokussierung auf 
spezifische Suchräume 
(„Weiß“-Flächen): 
Abgleich mit 
Nutzungskonkurrenz, 
Erreichbarkeit, Flächengröße, 
Flächenverfügbarkeit u.a. 
 
 
Untersuchungsraum:  
gesamtes Stadtgebiet 
Münster

6 
Tabuflächen  
im Sinne von „harten“, allerdings nicht gesetzlich vorgegebenen Kriterien, die zum Ausschluss einer ZUE-Errichtung führen 
 
        
 
  
 
Naturräumliche Kriterien 
Schutzgebiete  
(Naturschutz, Wasserschutz, 
Hochwasserschutz) 
 
• Naturschutzgebiete  
• FFH- oder Vogelschutzgebiete 
• gesetzlich geschützte Biotope 
• geschützte Landschaftsbestandteile inkl. realisierter 
Ausgleichsflächen 
• Landschaftsschutzgebiete 
• Wasserschutzgebiete I und II 
• gesetzlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete 
Vorhandene funktionalisierte 
Grünflächen, Hauptgrünzüge 
und Waldflächen 
• Promenadenring  
• Parks, Friedhöfe, Dauerkleingartenanlagen 
• Hauptgrünzüge gemäß Grünordnung 
• Waldflächen (dargestellt im FNP)

7 
Tabuflächen  
im Sinne von „harten“, allerdings nicht gesetzlich vorgegebenen Kriterien, die zum Ausschluss einer ZUE-Errichtung führen 
 
 
        
 
  
 
Siedlungsräumliche Kriterien 
Siedlungsflächen 
 
Bereits genutzte Siedlungsflächen gem. Amtlichem 
Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) 
Baulandprogramm Stufe 1 
(V/0207/2018) 
Flächen des Baulandprogramms Stufe 1 
Erläuterung: Diese Flächen sind aufgrund dringenden 
Wohnraumbedarfs und auf Basis bereits erfolgter  Verabredungen mit 
den Eigentümern (gem. SoBoMü) für eine zeitnahe Aktivierung als 
neue Baugebiete in der Stadt Münster vorgesehen 
FNP-Flächenreserven für 
industrielle Nutzungen  
(GI-Gebiete) 
Noch nicht genutzte Flächen, die im FNP als GI-Gebiete 
dargestellt sind 
Erläuterung: Aufgrund von Abstandsbelangen zwischen bestehenden 
Betrieben bzw. zulässigen Nutzungen ggü. sensiblen Nutzungen (z. B. 
Wohnen) eignen sich diese Standorte  nicht zur Errichtung einer ZUE 
Siedlungsstruktur Mehr als 1 km Abstand zum nächstgelegenen Siedlungsraum

8 
Sonstige Ausschlusskriterien  
im Sinne von „weichen“, allerdings nicht gesetzlich vorgegebenen Kriterien, die in der Abwägung zum Ausschluss einer ZUE-Errichtung führen 
 
        
 
  
 
Baulandprogramm Stufe 2 
(V/0207/2018) 
Wohnsiedlungs-
flächenkonzept 2030 
(V/0200/2018) 
Baulandprogramm Stufe 2, Wohnsiedlungsflächenkonzept 
2030 sowie FNP-Wohnbauflächen-Reserven 
Erläuterung: Diese Flächen sind für eine Aktivierung als neue 
Baugebiete aufgrund dringenden Wohnraumbedarfs mittel- bis 
langfristig vorgesehen. Sollten diese im Einzelfall bereits kurzfristig 
verfügbar sein, stehen sie wegen der Priorität des dringenden 
Wohnraumbedarfs nicht für die Errichtung einer ZUE zur Verfügung -  
mittel- bis langfristig verfügbare potenzielle Wohnbauflächen kommen 
für die Errichtung einer ZUE nicht in Betracht, weil diese kurzfristig 
realisiert werden soll 
Kern-Siedlungsschwerpunkt 
(gem. FNP) 
Lage außerhalb des im FNP dargestellten Kern-Siedlungs-
schwerpunktes 
Erläuterung: Aufgrund der Größe der Einrichtung (ca. 500 Plätze) 
sollte diese in dem Teilraum der Stadt Münster mit der höchsten 
Zentralitätsstufe (Kern-Siedlungsschwerpunkt) verortet werden, sofern 
eine solche Einrichtung bzgl. der vorhandenen Siedlungsstruktur 
grundsätzlich verträglich ist – Stadtteillagen werden daher 
ausgeschlossen

9 
Übersicht verbleibender „Weiß“-Flächen 
Abgrenzung des 
Kern-Siedlungs-
schwerpunktes 
gem. FNP

10 
 
  
 
Kriterium Beispiel 
Nutzungskonkurrenz 1 • Bestandteil des Gewerbeflächenkonzepts 
• Sonstiges 
Natur und Umwelt ² • Lage im 2. Grünring  
• Betroffene nicht gesetzlich geschützte Biotope  
Erreichbarkeit  • ÖPNV: Fußläufige Entfernung zur nächsten (vorhandenen) Bushaltestelle oder Schienenhaltepunkt 
• IV:    Anbindung an benachbarte Hauptverkehrsstraße 
              fehlende Leistungsfähigkeit der Zuwegung    
Entwässerung   • Aufwand für Herstellung von Entwässerungsanlagen 
Immissionen • Lärmimmission durch verkehrsreiche Straßen oder Bahnstrecken 
• Geruchsimmissionen z.B. durch landwirtschaftliche Betriebe im Umfeld 
• Schutzabstand  zu benachbarter industrieller Nutzung 
Planungsrecht • Regionalplan  
• FNP 
Realisierung • Flächenverfügbarkeit 
• Zeithorizont 
Flächengröße • Erreichung der Mindestflächengröße 
• Flächenzuschnitt 
1 In der Abwägung ist für die Standorteignung insbesondere ausschlaggebend das Kriterium „Nutzungskonkurrenz“  vor dem   
   Hintergrund der Bedarfe für Wohnen und Gewerbe der wachsenden Stadt und der damit verbundenen grundsätzlichen 
   Siedlungsflächenknappheit in Münster  
²  Die Ermittlung einer möglichen Betroffenheit von Artenschutzbelangen sowie des konkreten Ausgleichsbedarfs erfordert   
   ggf. weitere vertiefende Untersuchungen 
Kriterien für die weitere Prüfung potenzieller Standorte

11 
Ergebnis der Prüfung einzelner Standorte 
 
1  Mauritz-Ost – Nördlich  Coppenrathsweg 
2  Mauritz-Ost – Östlich Wilhelmshavenufer 
3  Mauritz-Ost – Östlich „Pulverschuppen“ 
 
 
Gesamtbewertung 
 Geeignet 
 Bedingt geeignet 
 Wenig geeignet 
 Nicht geeignet 
Einzelbewertung 
++ Kriterium sehr gut erfüllt 
+ Kriterium erfüllt 
o Kriterium bedingt erfüllt 
- Kriterium nicht erfüllt 
-- K.O. - Kriterium  führt zum  
 Ausschluss der Fläche

Übersicht der untersuchten Standorte 1 - 3 
 
2 
1 
3 
12 
Bedingt geeignet 
Geeignet 
Wenig geeignet 
Nicht geeignet

13 
Übersicht der untersuchten Standorte 1 - 3 
 
Nr.  
 
Standort 
 
Nutzungs- 
konkurrenz 
 
 
 
Flächen-
größe 
in ha 
 
Natur 
und 
Umwelt 
 
Erreichbarkeit 
 
Techn. 
Erschlie-
ßung 
 
Immis- 
sionen 
 
 
Planungs-
recht 
 
 
Realisierung 
 
 
 
 
Gesamt-
bewertung 
 
    
ÖPNV 
IV 
Entwässerung 
Regionalplan 
FNP   
Flächenverfügbarkeit  
 
Zeithorizont 
 
1 
Mauritz-Ost 
Nördlich 
Coppenrathsweg 
++ + - - - - o - - - - Wenig  
geeignet 
2 
 
Mauritz-Ost 
Östlich Wilhelms-
havenufer 
 
++ + - o + - o - - - - 
 
Wenig  
geeignet 
 
3 
Mauritz-Ost 
Östlich „Pulver-
schuppen“ 
++ + - + + - o - - ++ o Geeignet 
LEGENDE  ++ Kriterium sehr gut erfüllt,  + Kriterium erfüllt,   o Kriterium bedingt erfüllt,   - Kriterium nicht erfüllt,   -- K.O.-Kriterium

Kriterium Beurteilung 
Nutzungskonkurrenz • Keine ++ 
Flächengröße • ca. 4,7 ha + 
Natur und Umwelt • Lage im LP Nr. 1 
• Lage im 2. Grünring und Vorrangfläche Freiraumsicherung 
• Bestandteil der gepl. Parkanlage Mauritzheide gem. Grünordnung 
(Zielkonzept Freizeit u. Erholung) 
• Bestandteil des klimaökologischen Ausgleichsraums und tlw. 
nordöstl. Belüftungskorridor 
- 
Erreichbarkeit • ÖV: Bushaltestelle Pulverschuppen nicht in fußläufiger Entfernung              
(ca. 1.000 m) - 
• IV: Keine Lage an einer Hauptverkehrsstraße, Anbindung nur über 
Coppenrathsweg - 
Entwässerung • Schmutzwasser-Anschluss über Pumpwerk und Druckrohrleitung 
möglich, aber aufwendig; Regenwassereinleitung über Rückhaltung 
möglich, Wasserrechtsverfahren zum Ausbau des Gewässers sowie 
liegenschaftliche Regelungen erforderlich 
- 
Immissionen • Knoten B 51/B 481n  (im Bau), DEK in mindestens  300 m 
Entfernung 
• Benachbarte Sportanlage 
o 
Planungsrecht • Änderung Regionalplan erforderlich  - 
• Änderung FNP erforderlich (z. Zt. Grünfläche) - 
Flächenverfügbarkeit • 3 ha städtisches Eigentum, Rest Privateigentum - 
Zeithorizont - 
1 Mauritz-Ost – Nördlich Coppenrathsweg 
14

Kriterium Beurteilung 
Nutzungskonkurrenz • Keine ++ 
Flächengröße • ca. 3,8 ha + 
Natur und Umwelt • Lage im LP Nr. 1 
• Lage im 2. Grünring und Vorrangfläche Freiraumsicherung 
• Bestandteil der gepl. Parkanlage Mauritzheide gem. Grünordnung 
(Zielkonzept Freizeit u. Erholung) 
• Bestandteil des klimaökologischen Ausgleichsraums 
- 
Erreichbarkeit • ÖV: Bushaltestelle Pulverschuppen fußläufig erreichbar (ca. 500 m) o 
• IV: Lage nahe an Hauptverkehrsstraße Warendorfer Str. (L 843 ) mit 
Anbindung an B 51/B 481n (Umgehungsstraße)  + 
Entwässerung • Schmutzwasser-Anschluss über Pumpwerk und Druckrohrleitung 
möglich, aber aufwendig; Regenwassereinleitung über Rückhaltung 
möglich, Wasserrechtsverfahren zum Ausbau des Gewässers sowie 
liegenschaftliche Regelungen erforderlich 
- 
Immissionen • Nähe Warendorfer Str., Nähe DEK 
• Sportflächen in der Nachbarschaft o 
Planungsrecht • Änderung Regionalplan erforderlich - 
• Änderung FNP erforderlich (z.Zt. Grünfläche) - 
Flächenverfügbarkeit • z.T. Eigentum der BImA, z.T. Privateigentum - 
Zeithorizont - 
2 Mauritz-Ost – Östlich Wilhelmshavenufer 
15

Kriterium Beurteilung 
Nutzungskonkurrenz • Keine ++ 
Flächengröße • ca. 3,6 ha + 
Natur und Umwelt • Lage im LP Nr. 1 
• Lage im 2. Grünring und Vorrangfläche Freiraumsicherung 
• Bestandteil der gepl. Parkanlage Mauritzheide gem. Grünordnung 
(Zielkonzept Freizeit u. Erholung) 
• Bestandteil des klimaökologischen Ausgleichsraums 
• Altlasten-/Verdachtsfläche 
- 
Erreichbarkeit • ÖV: Bushaltestelle Pulverschuppen fußläufig erreichbar ( ca. 400 m) + 
• IV: Lage nahe an Hauptverkehrsstraße Warendorfer Str. (L 843 ) mit 
Anbindung an B 51/B 481n (Umgehungsstraße)  + 
Entwässerung • Schmutzwasser-Anschluss über Pumpwerk und Druckrohrleitung 
möglich, aber aufwendig; Regenwassereinleitung über Rückhaltung 
möglich, Wasserrechtsverfahren zum Ausbau des Gewässers sowie 
liegenschaftliche Regelungen erforderlich 
- 
Immissionen • Nähe Knoten B 51/B 481n  (im Bau),  
• Nähe Bahnstrecke Münster-Warendorf -Rheda-Wiedenbrück 
• Sportflächen in der Nachbarschaft 
o 
Planungsrecht • Änderung Regionalplan erforderlich - 
• Änderung FNP erforderlich (z.Zt. Grünfläche) - 
Flächenverfügbarkeit • Städtisches Eigentum ++ 
Zeithorizont  o 
3 Mauritz-Ost – Östlich „Pulverschuppen“ 
16

17 
Ergebnis der Prüfung einzelner Standorte 
 
4  Kinderhaus – Östlich Grevener Straße 
5  Coerde – Westlich Hoher Heckenweg 
6  Coerde – Östlich Hoher Heckenweg, südlich Edelbach 
 
 
Gesamtbewertung 
 Geeignet 
 Bedingt geeignet 
 Wenig geeignet 
 Nicht geeignet 
Einzelbewertung 
++ Kriterium sehr gut erfüllt 
+ Kriterium erfüllt 
o Kriterium bedingt erfüllt 
- Kriterium nicht erfüllt 
-- K.O. - Kriterium  führt zum  
 Ausschluss der Fläche

Übersicht der untersuchten Standorte 4 - 6 
 
5 
4 
6 
18 
Bedingt geeignet 
Geeignet 
Wenig geeignet 
Nicht geeignet

19 
Übersicht der untersuchten Standorte 4 - 6 
 
Nr.  
 
Standort 
 
Nutzungs- 
konkurrenz 
 
 
 
Flächen-
größe 
in ha 
 
Natur 
und 
Umwelt 
 
Erreichbarkeit 
 
Techn. 
Erschlie-
ßung 
 
Immis- 
sionen 
 
 
Planungs-
recht 
 
 
Realisierung 
 
 
 
 
Gesamt-
bewertung 
 
    
ÖPNV 
IV 
Entwässerung 
Regionalplan 
FNP   
Flächenverfügbarkeit  
 
Zeithorizont 
 
4 
Kinderhaus 
Östlich Grevener 
Straße 
- + - ++ + o o - - - - Wenig  
geeignet 
5 
Coerde 
Westl. Hoher 
Heckenweg 
- + - ++ + o o - - - - 
 
Wenig  
geeignet 
 
6 
Coerde, Östl. 
Hoher Hecken-
weg, südlich 
Edelbach 
- + - + o - ++ - - - - Wenig  
geeignet 
LEGENDE  ++ Kriterium sehr gut erfüllt,  + Kriterium erfüllt,   o Kriterium bedingt erfüllt,   - Kriterium nicht erfüllt,   -- K.O.-Kriterium

4 Kinderhaus – Östlich Grevener Straße  
Kriterium Beurteilung 
Nutzungskonkurrenz • Freifläche als grundsätzlich zu sichernde Siedlungszäsur zwischen 
bestehenden Siedlungsstrukturen - 
Flächengröße • ca. 3,5 ha + 
Natur und Umwelt • Lage im 2. Grünring und Vorrangfläche Freiraumsicherung 
• klimaökologischer Ausgleichsraum 
• Lage im Landschaftsplan 2: Sicherung der Freiraumfunktion 
- 
Erreichbarkeit • ÖV: Bushaltestelle Ermlandweg  (10-Minuten-Takt) in unmittelbarer 
Nähe  ++ 
• IV: direkte Anbindung an Grevener Str.  + 
Entwässerung • Schmutzwasseranschluss über Salzmannstraße und über 
Pumpwerk Nienkamp möglich aber aufwendig. Kapazität PW 
Nienkamp eventuell nicht ausreichend.  
• Regenwasseranschluss eventuell über Versickerung möglich, sonst 
Anschluss nach Rückhaltung an Kanalisation in der Salzmannstr. 
o 
Immissionen • Verkehrslärm: Grevener Str. o 
Planungsrecht • Änderung Regionalplan erforderlich - 
• Änderung FNP erforderlich (z.Zt. Grünfläche mit Zweckbestimmung 
Parkanlage) - 
Flächenverfügbarkeit • Mehrere private Eigentümer, zur Hälfte in städtischem Eigentum - 
Zeithorizont - 
20

5 Coerde – Westlich Hoher Heckenweg 
Kriterium Beurteilung 
Nutzungskonkurrenz • Freifläche als grundsätzlich zu sichernde Siedlungszäsur zwischen 
bestehenden Siedlungsstrukturen - 
Flächengröße • ca. 3,8 ha + 
Natur und Umwelt • Lage im 2. Grünring und Vorrangfläche Freiraumsicherung 
• klimaökologischer Ausgleichsraum 
• Lage im Landschaftsplan 2: Sicherung der Freiraumfunktion 
- 
Erreichbarkeit • ÖV: Bushaltestelle Meerwiese / Begegnungszentrum in ca. 300 m 
Entfernung; Bahnhaltepunkt Zentrum Nord in ca. 600 m Entfernung ++ 
• IV: direkte Anbindung an Hoher Heckenweg + 
Entwässerung • Schmutzwasseranschluss am Hoher Heckenweg möglich im 
Freigefälle.  
• Vorflut Regenwasser Nebengewässer der Aa im Gebiet möglich. 
Fläche für die Rückhaltung muss im Gebiet zur Verfügung stehen. 
o 
Immissionen • Verkehrslärm Hoher Heckenweg o 
Planungsrecht • Änderung Regionalplan erforderlich  - 
• Änderung FNP erforderlich (z.Zt. Grünfläche mit Zweckbestimmung 
Parkanlage) - 
Flächenverfügbarkeit • Privateigentum - 
Zeithorizont - 
21

6 Coerde – Östlich Hoher Heckenweg, südl. Edelbach 
Kriterium Beurteilung 
Nutzungskonkurrenz • Freifläche als grundsätzlich zu sichernde Siedlungszäsur zwischen 
bestehenden Siedlungsstrukturen - 
Flächengröße • ca. 4,5 ha + 
Natur und Umwelt • Lage im 2. Grünring und Vorrangfläche Freiraumsicherung 
• klimaökologischer Ausgleichsraum 
• Lage im Landschaftsplan 2: Sicherung der Freiraumfunktion 
• südl. angrenzend geschützter Landschaftsbestandteil „Meerwiese“ 
- 
Erreichbarkeit • ÖV: Bushaltestelle Meerwiese / Begegnungszentrum in ca. 300-
400 m Entfernung; Bahnhaltepunkt Zentrum Nord in ca 1.000 m 
Entfernung 
+ 
• IV: Anbindung über Edelbach an Hoher Heckenweg oder 
Schifffahrter Damm o 
Entwässerung • Schmutzwasseranschluss über Pumpwerk und Druckrohrleitung 
möglich, aber aufwendig.  
• Regenwassereinleitung über Rückhaltung möglich, 
Wasserrechtsverfahren zum Ausbau des Gewässers.  
• Schwierige Grundwasserverhältnisse 
- 
Immissionen • Keine Beeinträchtigungen ++ 
Planungsrecht • Änderung Regionalplan erforderlich  - 
• Änderung FNP erforderlich (z.Zt. Grünfläche mit Zweckbestimmung 
Parkanlage) - 
Flächenverfügbarkeit • Zur Hälfte städtisches Eigentum, zur Hälfte Privateigentum  - 
Zeithorizont - 
22

23 
Ergebnis der Prüfung einzelner Standorte 
 
7  Gievenbeck – Nördlich Sentruper Str., Auf dem Draun 
8  Gievenbeck – Esch, nördlich Sentruper Straße 
9  Gievenbeck – Technologiepark II 
 
 
Gesamtbewertung 
 Geeignet 
 Bedingt geeignet 
 Wenig geeignet 
 Nicht geeignet 
Einzelbewertung 
++ Kriterium sehr gut erfüllt 
+ Kriterium erfüllt 
o Kriterium bedingt erfüllt 
- Kriterium nicht erfüllt 
-- K.O. - Kriterium  führt zum  
 Ausschluss der Fläche

Übersicht der untersuchten Standorte 7 - 9 
 
9 
7 
8 
24 
Bedingt geeignet 
Geeignet 
Wenig geeignet 
Nicht geeignet

25 
Übersicht der untersuchten Standorte 7 - 9 
 
Nr.  
 
Standort 
 
Nutzungs- 
konkurrenz 
 
 
 
Flächen-
größe 
in ha 
 
Natur 
und 
Umwelt 
 
Erreichbarkeit 
 
Techn. 
Erschlie-
ßung 
 
Immis- 
sionen 
 
 
Planungs-
recht 
 
 
Realisierung 
 
 
 
 
Gesamt-
bewertung 
 
    
ÖPNV 
IV 
Entwässerung 
Regionalplan 
FNP   
Flächenverfügbarkeit  
 
Zeithorizont 
 
7 
Gievenbeck 
Nördl. Sentruper 
Straße,  
Auf dem Draun 
++ ++ - o o - ++ - - - - Bedingt  
Geeignet 
8 
 
Gievenbeck 
Esch, nördlich 
Sentruper Straße 
++ ++ - o o - ++ - - - - 
 
Bedingt  
geeignet 
 
9 
 
Gievenbeck 
Technologiepark 
II 
-- ++ o ++ ++ o o - - - - Nicht 
geeignet 
LEGENDE  ++ Kriterium sehr gut erfüllt,  + Kriterium erfüllt,   o Kriterium bedingt erfüllt,   - Kriterium nicht erfüllt,   -- K.O.-Kriterium

7 Gievenbeck – Nördlich Sentruper Str., Auf d. Draun 
 
Kriterium Beurteilung 
Nutzungskonkurrenz • keine ++ 
Flächengröße • ca. 5,2 ha ++ 
Natur und Umwelt • Lage im 2. Grünring und Vorrangfläche Freiraumsicherung 
• klimaökologischer Ausgleichsraum 
• Bestandteil des gepl. Landschaftsparks Sentrup gem. Grünordnung 
(Zielkonzept Freizeit u. Erholung) 
- 
Erreichbarkeit • ÖV: Bushaltestellen Mühlenhof und Zoo in 200 m Entfernung, 
eingeschränkte Kapazität der Buslinie o 
• IV: Anbindung über Sentruper Straße an den Dingbänger Weg und 
Kardinal-von-Galen-Ring o 
Entwässerung • Schmutzwasseranschluss Sentruper Str. möglich, aber aufwendig.  
• Regenwassereinleitung über Rückhaltung in den Gievenbach 
möglich. 
- 
Immissionen • Keine Beeinträchtigungen ++ 
Planungsrecht • Änderung Regionalplan erforderlich  - 
• Änderung FNP erforderlich (z.Zt. Grünfläche, Zweckbestimmung 
Parkanlage) - 
Flächenverfügbarkeit • Privateigentum - 
Zeithorizont - 
26

8 Gievenbeck – Esch, nördlich Sentruper Straße 
 
Kriterium Beurteilung 
Nutzungskonkurrenz • Keine ++ 
Flächengröße • ca. 5,4 ha ++ 
Natur und Umwelt • Lage im 2. Grünring und Vorrangfläche Freiraumsicherung 
• klimaökologischer Ausgleichsraum 
• Bestandteil des gepl. Landschaftsparks Sentrup gem. Grünordnung 
(Zielkonzept Freizeit u. Erholung) 
- 
Erreichbarkeit • ÖV: Bushaltestelle Zoo in unmittelbarer Nähe, eingeschränkte 
Kapazität der Buslinie o 
• IV: Anbindung über Sentruper Straße an den Dingbänger Weg und 
Kardinal-von-Galen-Ring o 
Entwässerung • Kein Schmutzwasseranschluss in der Nähe möglich bzw. sehr 
aufwendig herzustellen.  
• Regenwassereinleitung über Rückhaltung in den Gievenbach 
möglich. 
- 
Immissionen • Keine Beeinträchtigungen ++ 
Planungsrecht • Änderung Regionalplan erforderlich  - 
• Änderung FNP erforderlich (z.Zt. Grünfläche, Zweckbestimmung 
Kleingartenanlage) - 
Flächenverfügbarkeit • Privateigentum - 
Zeithorizont - 
27

9 Gievenbeck – Technologiepark II 
Kriterium Beurteilung 
Nutzungskonkurrenz • Geplante Nutzung als Erweiterung des Technologieparks -- 
Flächengröße • ca. 15,5 ha ++ 
Natur und Umwelt • Darstellung im Landschaftsplan 3: Erhaltung der Landschaft 
(temporär) 
• Klimaökologischer Ausgleichsraum 
• Teilflächen in den letzten Jahren Brutstandort  von Kiebitzen 
(erhöhter Ausgleichsbedarf) 
o 
Erreichbarkeit • ÖV: Bushaltestellen Kortenbrede, Austermannstr. und Wasserweg 
in unmittelbarer Nähe  ++ 
• IV: direkte Anbindung an Steinfurter Straße bzw. über 
Austermannstr. ++ 
Entwässerung • Schmutz- und Regenwasseranschluss über die Austermannstraße 
möglich. Rückhaltung vor Einleitung wahrscheinlich nötig.  o 
Immissionen • Verkehrslärm: Steinfurter Straße o 
Planungsrecht • Änderung Regionalplan erforderlich (ASB für zweckgebundene 
Nutzung Technologiepark) - 
• Änderung FNP erforderlich (z.Zt. Sonderbaufläche Technologiepark) - 
Flächenverfügbarkeit • Überwiegend Privateigentum - 
Zeithorizont - 
28

29 
Ergebnis der Prüfung einzelner Standorte 
 
10 Mitte – Stadthafen 2 
11 Gremmendorf – Albersloher Weg, Heumannsweg 
12 Berg Fidel – Sonnenbergweg 
 
 
Gesamtbewertung 
 Geeignet 
 Bedingt geeignet 
 Wenig geeignet 
 Nicht geeignet 
Einzelbewertung 
++ Kriterium sehr gut erfüllt 
+ Kriterium erfüllt 
o Kriterium bedingt erfüllt 
- Kriterium nicht erfüllt 
-- K.O. - Kriterium  führt zum  
 Ausschluss der Fläche

Übersicht der untersuchten Standorte 10 - 12 
12 
10 
11 
30 
Bedingt geeignet 
Geeignet 
Wenig geeignet 
Nicht geeignet

31 
Übersicht der untersuchten Standorte 10 - 12 
 
Nr.  
 
Standort 
 
Nutzungs- 
konkurrenz 
 
 
 
Flächen-
größe 
in ha 
 
Natur 
und 
Umwelt 
 
Erreichbarkeit 
 
Techn. 
Erschlie-
ßung 
 
Immis- 
sionen 
 
 
Planungs-
recht 
 
 
Realisierung 
 
 
 
 
Gesamt-
bewertung 
 
    
ÖPNV 
IV 
Entwässerung 
Regionalplan 
FNP   
Flächenverfügbarkeit  
 
Zeithorizont 
 
10 Mitte  
Stadthafen 2 -- + o ++ ++ + -- + + + + Nicht 
geeignet 
11 
Gremmendorf  
Albersloher Weg/ 
Heumannsweg 
-- ++ + ++ ++ + - + - + + 
 
Nicht 
geeignet 
 
12 Berg Fidel 
Sonnenbergweg ++ + - + - - o - - - - Wenig 
geeignet 
LEGENDE  ++ Kriterium sehr gut erfüllt,  + Kriterium erfüllt,   o Kriterium bedingt erfüllt,   - Kriterium nicht erfüllt,   -- K.O.-Kriterium

10 Mitte – Stadthafen 2 
 
Kriterium Beurteilung 
Nutzungskonkurrenz • Masterplan Stadthäfen, Zielsetzung Lagegunst entsprechende 
Gewerbeentwicklung -- 
Flächengröße  • ca. 4,7 ha + 
Natur und Umwelt • Auf Teilflächen  in den letzten Jahren Kiebitz-Vorkommen  
• Altlasten-/Vedachtsflächen o 
Erreichbarkeit • ÖV: Bushaltestellen Nieberdingstr. und MCC Halle Münsterland 
fußläufig erreichbar (ca. 300 m) ++ 
• IV: Direkte Lage an Hauptverkehrsstraße Albersloher Weg ++ 
Entwässerung • Gebiet bereits erschlossen.  
• Schmutz- und Regenwasserkanalisation in der Straße Am 
Hawerkamp vorhanden. Kapazität müsste geprüft werden. 
+ 
Immissionen • Straßenlärm Albersloher Weg (tags > 65 dB (A)), Kulturnutzung 
Hawerkamp 
• Benachbarter Störfallbetrieb 
-- 
Planungsrecht • Keine Änderung Regionalplan erforderlich  + 
• Keine Änderung FNP erforderlich (z.Zt. Gemischte Baufläche) + 
Flächenverfügbarkeit • Städtisches Eigentum ++ 
Zeithorizont  + 
32

11 Gremmendorf – Albersloher Weg, Heumannsweg 
 
Kriterium Beurteilung 
Nutzungskonkurrenz • Derzeitiges Bebauungsplanverfahren mit Entwicklungsziel 
Gewerbegebiet  -- 
Flächengröße • ca. 6,3 ha ++ 
Natur und Umwelt • Bestehendes Entwicklungsziel im Landschaftsplan  
• Altlasten-/Verdachtsflächen + 
Erreichbarkeit • ÖV: Direkte Lage an Bushaltestelle Heumannsweg (10-Minuten-
Takt) ++ 
• IV: Direkter Anschluss an Hauptverkehrsstraße Albersloher Weg ++ 
Entwässerung • Schmutzwasser-Anschluss an den Heumannsweg möglich 
• Regenwassereinleitung in vorhandenen Kanal im Albersloher Weg 
nach Rückhaltung möglich 
• Sofortige Erschließung möglich 
+ 
Immissionen • Bahnlärm (Umgehungsbahn) 
• Verkehrslärm (Albersloher Weg) - 
Planungsrecht • Keine Änderung Regionalplan erforderlich  + 
• Änderung FNP (z.Zt. Gewerbliche Baufläche) erforderlich - 
Flächenverfügbarkeit • Städtisches Eigentum ++ 
Zeithorizont  + 
33

Kriterium Beurteilung 
Nutzungskonkurrenz • Keine ++ 
Flächengröße • ca. 4,8 ha + 
Natur und Umwelt • Lage im 2. Grünring und Vorrangfläche Freiraumsicherung 
• Bestandteil des klimaökologischen Ausgleichsraums 
• Bestandteil des geplanten Landschaftsparks „Lechtenberg“ 
- 
Erreichbarkeit • ÖV: Bushaltestelle Vennheideweg in ca. 500 m Entfernung + 
• IV: Anbindung an Hammer Straße über Sonnenbergweg und Hohe 
Geest - 
Entwässerung • kein Schmutzwasseranschluss in der Nähe möglich bzw. sehr 
aufwendig herzustellen. Regenwassereinleitung über Rückhaltung 
möglich jedoch aus Kapazitätsgründen der Bestandskanalisation 
schwierig. 
- 
Immissionen • Nähe DEK 
• Nähe Bahnstrecke MS-Hamm und Umgehungsbahn 
• Lagerplatz für Schüttgüter in der Umgebung 
o 
Planungsrecht • Änderung Regionalplan erforderlich  - 
• Änderung FNP erforderlich (z.Zt. Flächen für die Landwirtschaft) - 
Flächenverfügbarkeit • Privateigentum - 
Zeithorizont - 
12 Berg Fidel – Sonnenbergweg 
34

35 
Ergebnis der Prüfung einzelner Standorte (Voruntersuchung) 
 
13 Kinderhaus – Vorbergweg (Landfahrergrundstück) 
14 Mitte-Rumphorst – Hoppengarten  
15 Gremmendorf – Nieberdingstraße  
 
 
Gesamtbewertung 
 Geeignet 
 Bedingt geeignet 
 Wenig geeignet 
 Nicht geeignet 
Einzelbewertung 
++ Kriterium sehr gut erfüllt 
+ Kriterium erfüllt 
o Kriterium bedingt erfüllt 
- Kriterium nicht erfüllt 
-- K.O. - Kriterium  führt zum  
 Ausschluss der Fläche

Übersicht der untersuchten Standorte 13 - 15 (Voruntersuchung) 
 
15 
14 
13 
36 
Bedingt geeignet 
Geeignet 
Wenig geeignet 
Nicht geeignet

37 
Übersicht der untersuchten Standorte 13 - 15 (Voruntersuchung) 
  
Nr.  
 
Standort 
 
Nutzungs- 
konkurrenz 
 
 
 
Flächen-
größe 
in ha 
 
Natur 
und 
Umwelt 
 
Erreichbarkeit 
 
Techn. 
Erschlie-
ßung 
 
Immis- 
sionen 
 
 
Planungs-
recht 
 
 
Realisierung 
 
 
 
 
Gesamt-
bewertung 
 
    
ÖPNV 
IV 
Entwässerung 
Regionalplan 
FNP   
Flächenverfügbarkeit  
 
Zeithorizont 
 
13 
Kinderhaus 
Vorbergweg 
(Landfahrer-
grundstück) 
o -- -- + ++ - o - - ++ o Nicht 
geeignet 
14 
Mitte - 
Rumphorst 
Hoppengarten 
o -- - - - - - - - ++ o 
 
Nicht 
geeignet 
 
15 Gremmendorf 
Nieberdingstr. - -- - + + + - + - ++ - Nicht 
geeignet 
LEGENDE  ++ Kriterium sehr gut erfüllt,  + Kriterium erfüllt,   o Kriterium bedingt erfüllt,   - Kriterium nicht erfüllt,   -- K.O.-Kriterium

13 Kinderhaus – Vorbergweg (Landfahrergrundstück) 
 (Voruntersuchung) 
Kriterium Beurteilung 
Nutzungskonkurrenz • Aktuelle Nutzung (Landfahrergrundstück) o 
Flächengröße • ca. 2,9 ha -- 
Natur und Umwelt • Lage im Hauptgrünzug „Vorbergshügel-Gasselstiege“ 
• Vorrangfläche Freiraumsicherung 
• Lage im Landschaftsschutzgebiet „Altenberger Rücken“ Nr. 2-2.2.1 
• Befindet sich in einem Klimaökologischen Ausgleichsraum; 
angrenzend an einen Belüftungskorridor 
• Altlasten-/Verdachsfläche 
-- 
Erreichbarkeit • ÖV: Bushaltestelle Haus Uhlenkotten in 150 m (Takt: über 20 Min.) + 
• IV: Direkte Lage an Steinfurter Straße; Nähe B54/A1 ++ 
Entwässerung • Kein Schmutzwasseranschluss in der Nähe möglich.  
• Regenwassereinleitung nach Rückhaltung möglich. Fläche für 
Rückhaltung müsste im Gebiet sichergestellt werden. 
Wasserrechtsverfahren nötig. 
- 
Immissionen • Durchgehender Verkehrslärm (A 1) o 
Planungsrecht • Änderung Regionalplan erforderlich - 
• Änderung FNP erforderlich (z.Zt. Flächen für die Landwirtschaft) - 
Flächenverfügbarkeit • Städtisches Eigentum ++ 
Zeithorizont  o 
38

14 Mitte – Hoppengarten 
 (Voruntersuchung) 
 Kriterium Beurteilung 
Nutzungskonkurrenz • Temporäre kulturelle Nutzung o 
Flächengröße • ca. 2,5 ha -- 
Natur und Umwelt • z.T. schutzwürdige Biotope (Stadtbiotopkartierung) 
• Randlage zum Hauptgrünzug Hoppengarten (bei angenommenem 
Flächenbedarf von 3,5 ha würde dieser beeinträchtigt werden) 
• Klimaökologischer Ausgleichsraum 
• Nordöstlicher Belüftungskorridor 
- 
Erreichbarkeit • ÖV: Bushaltestelle Kärntner Str. in ca. 600 m  Entfernung - 
• IV: Anbindung an Niedersachsenring über Wohnstraßen in 500 m    
Entfernung - 
Entwässerung • Schmutzwasseranschluss über Pumpwerk und Druckrohrleitung 
möglich, aber aufwendig.  
• Regenwassereinleitung über Rückhaltung möglich.  
- 
Immissionen • Lärm durch Bahnverkehr (Strecke Münster-Osnabrück), kein 
Lärmschutz an der Strecke vorhanden - 
Planungsrecht • Änderung Regionalplan erforderlich  - 
• Änderung FNP erforderlich (z.Zt. Fläche für Gemeinbedarf mit der 
Zweckbestimmung „sportlichen Zwecken dienende Gebäude und  
Einrichtungen / Sportanlagen“ sowie „Kirche und kirchlichen 
Zwecken dienenden Gebäude und Einrichtungen“) 
- 
Flächenverfügbarkeit • Städtisches Eigentum ++ 
Zeithorizont  o 
39

15 Mitte – Nieberdingstraße 
 (Voruntersuchung) 
Kriterium Beurteilung 
Nutzungskonkurrenz • Gewerblich genutztes Gebiet; Veterinär- und Sozialamt 
• gem. Flächennutzungsplan Sondergebiet Stadion - 
Flächengröße • ca. 3,1 ha -- 
Natur und Umwelt • Fläche z.T. bewaldet, schutzwürdiges Stadtbiotop 
• Kampfmittel/Altlasten - 
Erreichbarkeit • ÖV: Bushaltestelle P+R Nieberdingstr. in 350 m (Takt: 10 Min.) + 
• IV: Nähe Hauptverkehrsstraße Albersloher Weg; B51 (Zufahrt über 
BImA-Grundstück) + 
Entwässerung • Schmutzwasser- und Regenwasseranschluss an der 
Nieberdingstraße möglich. + 
Immissionen • Diverse Lärmquellen: WLE-Bahntrasse, B51, DEK, Kulturnutzung 
Hawerkamp - 
Planungsrecht • Keine Änderung Regionalplan erforderlich + 
• Änderung FNP erforderlich (z.Zt. SO Stadion) - 
Flächenverfügbarkeit • Städtisches Eigentum ++ 
Zeithorizont  - 
40

41 
Ergebnis der Prüfung einzelner Standorte (Voruntersuchung) 
 
16 a) Berg Fidel – Robert-Bosch-Straße 
16 b) Gremmendorf – Trauttmansdorffstraße 77- 87  
17  Berg Fidel – Vennheideweg 
 
 
 
Gesamtbewertung 
 Geeignet 
 Bedingt geeignet 
 Wenig geeignet 
 Nicht geeignet 
Einzelbewertung 
++ Kriterium sehr gut erfüllt 
+ Kriterium erfüllt 
o Kriterium bedingt erfüllt 
- Kriterium nicht erfüllt 
-- K.O. - Kriterium  führt zum  
 Ausschluss der Fläche

Übersicht der untersuchten Standorte 16 - 17 (Voruntersuchung) 
 
 
17 
42 
Bedingt geeignet 
Geeignet 
Wenig geeignet 
Nicht geeignet 
16 a 
16 b 
16

43 
Übersicht der untersuchten Standorte 16 - 17 (Voruntersuchung) 
 
 
Nr.  
 
Standort 
 
Nutzungs- 
konkurrenz 
 
 
 
Flächen-
größe 
in ha 
 
Natur 
und 
Umwelt 
 
Erreichbarkeit 
 
Techn.  
Erschlie-
ßung 
 
Immis- 
sionen 
 
 
Planungs-
recht 
 
 
Realisierung 
 
 
 
 
Gesamt-
bewertung 
 
    
ÖPNV 
IV 
Entwässerung 
Regionalplan 
FNP   
Flächenverfügbarkeit  
 
Zeithorizont 
 
16 
a) Berg Fidel  
Robert-Bosch-
Straße 
b) Gremmendorf 
Trauttmans-
dorffstr. 77-87 
-- -- + + ++ + - + - - - Nicht 
geeignet 
17 
 
Berg Fidel 
Vennheideweg 
-- - - + + - o - - + - 
 
Nicht 
geeignet 
 
LEGENDE  ++ Kriterium sehr gut erfüllt,  + Kriterium erfüllt,   o Kriterium bedingt erfüllt,   - Kriterium nicht erfüllt,   -- K.O.-Kriterium

16 Mitte – Robert-Bosch- u. Trauttmansdorffstr. 77-87 
 (Voruntersuchung) 
 Kriterium Beurteilung 
Nutzungskonkurrenz • Lage innerhalb von gewerblich geprägten Bereichen 
• Realisierung eines neuen Bürostandorts, derzeit Änderung des  
B-Plans Nr. 434 (Robert-Bosch-Str.) 
• z. Zt. Städt. Flüchtlingsunterkunft an der Robert-Bosch-Str.  
-- 
Flächengröße • ca. 0,9 ha (16a) Robert-Bosch-Str.), und ca. 0,5 ha (16b) Trautt-
mansdorffstr.), nicht zusammenhängend -- 
Natur und Umwelt • Altlasten-/Verdachtsfläche (Robert-Bosch-Straße) + 
Erreichbarkeit • ÖV: Bushaltestelle Umgehungsstraße in 20 m (Robert-Bosch-Str.); 
Bushaltestelle Trauttmannsdorfstr. in 200 m  + 
• IV: Direkte Lage an B51; Trauttmansdorffstr. (Hauptverkehrsstr.) ++ 
Entwässerung • Bereits erschlossen + 
Immissionen • Flächen benachbart zu Störfallbetrieben  
• Lärmimmission Umgehungsstr./Trauttmansdorffstr. - 
Planungsrecht • Keine Änderung Regionalplan erforderlich + 
• Änderung FNP erforderlich (z.Zt. Sondergebiet) - 
Flächenverfügbarkeit • Eigentum W+S (Trauttmansdorffstr.) 
• Ausschreibungsverfahren Robert-Bosch-Str. abgeschlossen - 
Zeithorizont  - 
44

17 Berg Fidel – Vennheideweg 
 (Voruntersuchung) 
 Kriterium Beurteilung 
Nutzungskonkurrenz • z. Zt. noch Betrieb der Trinkwasseranlage 
• Bestandteil des Wohnsiedlungsflächenkonzepts 2030 -- 
Flächengröße • ca. 3,2 ha, nicht zusammenhängend - 
Natur und Umwelt • Lage im 2. Grünring und Vorrangfläche Freiraumsicherung 
• Südlicher Bereich im Grünzug Vennheide-Davert,  
• schutzwürdiges Stadtbiotop  
• Z.T. Altlasten-/Verdachtsfläche 
- 
Erreichbarkeit • ÖV: Bushaltestelle Vennheideweg in 300 m (Takt: 10 Min.) + 
• IV: Anbindung an Hammer Str. über Vennheideweg + 
Entwässerung • Aktuell Wasserschutzgebiet 
• Schmutzwasseranschluss möglich. Regenwasseranschluss über 
Rückhaltung möglich. Flächenbedarf für Rückhaltung muss im 
Gebeit gewährleistet sein. 
- 
Immissionen • Lärmimmission: Umgehungsbahn, Hammer Str. o 
Planungsrecht • Änderung Regionalplan erforderlich - 
• Änderung FNP erforderlich - 
Flächenverfügbarkeit • Eigentum der Stadtwerke Münster GmbH + 
Zeithorizont • zeitliche Perspektive nicht kalkulierbar (Nutzungsaufgabe 
Trinkwasseranlage nicht vor 2023) - 
45

V-0812-2018-Anlage-3-Ratsantrag

2767 Zeichen

C
DU-Fraktion im Rat 
der Stadt Münster 
B’90 / Grüne / GAL 
im Rat der Stadt Münster 
SPD-Fraktion im Rat 
d
er Stadt Münster 
FDP-Fraktion im Rat 
d
er Stadt Münster 
Antrag an den Rat Nr.: A-R/0065/2018 
D
atum: 11. September 2018 
Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung 
Transparenz durch Bürgerbeteiligung – 
Flächennutzungsplanverfahren für die ZUE 
durchführen
D
er Rat möge beschließen:
Für die Einrichtung der zentralen Unterbringungseinrichtung am Standort 
Pulverschuppen wird ein Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan 
durchgeführt und eine Änderung des Regionalplanes bei der 
Bezirksregierung Münster beantragt.
Im Rahmen des Planverfahrens und der damit verbundenen 
zweistufigen Bürgerbeteiligung sollen alle Themen transparent 
behandelt und erörtert werden. Die erste Stufe der Bürgerbeteiligung soll 
noch im Laufe des Jahres 2018 unter Beteiligung der zuständigen 
Bezirksregierung durchgeführt werden. Dabei geht es insbesondere um 
die Information der Bevölkerung über die geplante Einrichtung, 
einschließlich geplanter Plätze, Zuständigkeiten, Kostenaufteilung, usw.
Begründung
Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0812/2018

2 
 
 
CDU-Fraktion im Rat  
der Stadt Münster 
 
B’90 / Grüne / GAL 
im Rat der Stadt Münster 
 
 
SPD-Fraktion im Rat  
der Stadt Münster  
 
 
FDP-Fraktion im Rat  
der Stadt Münster 
 
 
Im Nachgang zu dem Beschluss des Rates zum Erwerb d er 
Konversionsflächen und zu dem in diesem Zusammenhan g gefassten 
Grundsatzbeschluss zur notwendigen Verlagerung der ZUE von der 
York-Kaserne an den Standort Pulverschuppen sind du rch die 
Bürgerinnen und Bürger viele unterschiedliche Fragen an die Politik und 
die Verwaltung herangetragen und Sorgen geäußert wo rden. 
Gleichzeitig ist durch Rat und Verwaltung deutlich gemacht worden, 
dass die Verlagerung durch ein hohes Maß an Transpa renz hinsichtlich 
der planerischen Fragen begleitet werden soll.  
Aus diesem Grund wird die Verwaltung beauftragt, fü r die Verlagerung 
der ZUE ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzu ngsplans 
durchzuführen. Im Rahmen dieses Verfahrens ist eine  zweistufige 
Bürgerbeteiligung vorgesehen. Hierdurch können alle  Anregungen und 
Sorgen der Bürgerinnen und Bürger aufgegriffen und transparent 
gemacht und in der Planung berücksichtiget werden. So kann 
gewährleistet werden, dass alle wichtigen Themen, w ie z.B. 
Auswirkungen auf die Wohnsituation, Verkehr, Entwäs serung, 
Umweltbelange vertieft behandelt werden. Die zweist ufige 
Bürgerbeteiligung wird hierbei sicherstellen, dass alle Fragen 
abschließend gemeinsam erörtert werden können. 
 
11. September 2018 
gez. 
Stefan Weber, CDU-Fraktion 
Otto Reiners, Fraktion B’90 / Die Grünen / GAL 
Dr. Michael Jung, SPD-Fraktion 
Carola Möllemann-Appelhoff, FDP-Fraktion

Beratungsverlauf (4)

04.10.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
04.10.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 17.5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
10.10.2018 Rat
TOP 24.5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (37)

  • Warendorfer Straße
  • Grevener Straße 5
  • Salzmannstraße
  • Sentruper Straße 9
  • Austermannstraße
  • Steinfurter Straße
  • Hammer Straße
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Details

Aktenzeichen
V/0812/2018
Typ
Vorlagen
Datum
31.08.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37