V/0812/2018
91. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung
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Anlage A
1392 Zeichen
Anlage A zur Vorlage Nr. V/0812/2018 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage ist der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich Am Pulverschuppen / Coppenrathsweg / Warendorfer Straße . In diesem Zusammenhang nimmt der Rat die Standortuntersuchung zur Neuerrichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) zur Kenntnis. Des Weiteren ist mit dieser Vorlage ein Ratsantrag zum Thema erledigt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist die Neuerrichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Flüchtlinge am Standort „Pulverschuppen“. Ein Teilziel hierzu ist die Schaffung von Planungsrecht. Dazu muss der Flächennutzungsplan (FNP) geändert werden. Mit dem vorliegenden Beschluss wird das Änderungsverfahren eingeleitet. Finanzierung Durch die obenstehenden Beschlüsse entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Der mit der Vorlage zu entscheidende Sachverhalt (Schaffung der planungsrechtlich en Voraussetzungen zur Errichtung einer ZUE am Standort „Pulverschuppen“) betrifft das Querschnittsthema Migration.
Beschlussvorlage
5468 Zeichen
V/0812/2018 V/0812/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 91. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Ost im Stadtteil Mauritz-Ost im Bereich Am Pulverschuppen / Coppenrathsweg / Warendorfer Straße [Neuerrichtung der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Flüchtlinge in Münster] Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 04.10.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 04.10.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 10.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 10.10.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt die als Anlage 1 beigefügte Standortuntersuchung zur Neuerrichtung einer Zentra- len Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Münster, deren Kriterien geleitete Bewertung der unte r- suchten Standorte sowie deren Gesamtergebnis zur Kenntnis. 2. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Stad t- bezirk Münster -Ost im Stadtteil Mauritz -Ost im Bereich Am Pulverschuppen / Coppenrathsweg / Warendorfer Straße zu ändern. (91. Änderung des FNP). 3. Der Antrag an den Rat A -R/0065/2018 „Transparenz durch Bürgerbeteiligung – Flächennutzungs- planverfahren für die ZUE durchführen“ ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die obenstehenden Beschlüsse entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 21.09.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Krause-Kämereit / Herr Husmann Telefon: 492 61 11 / 492 61 94 Krause-Kaemereit@stadt- muenster.de / Husmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0812/2018 Begründung: Abweichend von der Vorlage „Verlagerung der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) zum Standort Am Pulverschuppen, Warendorfer Straße“ (V/0361/2018), die der Rat in seiner Sitzung am 16.05.2018 einstimmig beschlossen hat, soll die geplante ZUE nunmehr nicht unter Anwendung des § 246 (14) BauGB genehmigt werden, weil die dafür erforderliche Voraussetzung des „dringenden Bedarfs“ rechtlich voraussichtlich nicht zielführend und die Anwendung des § 37 BauGB (Bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder) nicht möglich ist, weil die Bauherrin der ZUE nicht das Land NRW, sondern die Stadt Münster sein wird. Deshalb soll der FNP im Rahmen des Verfahrens zur 91. Änderung für den Errichtungsstandort „Pul- verschuppen“ geändert und damit die Voraussetzung geschaffen werden, die ZUE gemäß § 35 (2) BauGB genehmigen zu können. Eine Genehmigungsvoraussetzung gemäß § 35 (2) BauGB bedeutet, dass nach der Änderung des FNP nicht noch zusätzlich ein Bebauungsplan aufgestellt werden muss. Der in der o.a. Vorlage V/0361/2018 präsentierte Standortvorschlag „Pulverschuppen“ wurde auf der Grundlage einer im Vorfeld dieser Vorlage durchgeführten Standortuntersuchung identifiziert, die we- gen der Dringlichkeit des Vorhabens auf der zeitnahen liegenschaftlichen Verfügbarkeit der unte r- suchten Standorte basierte und daher ausschließlich städtische Grundstücke sowie ein Grundstück der Stadtwerke Münster GmbH zum Untersuchungsgegenstand hatte. In der Zwischenzeit ist eine ergänzende Standortuntersuchung bezogen auf das gesamte Stadtgebiet Münsters und unabhängig von Eigentumsverhältnissen durchgeführt worden. Ergebnis dieser Standortuntersuchung (vgl. An lage 1) ist, dass der Standort „Pulverschuppen“ nach wie vor als der am besten geeignete Standort im Vergleich mit den übrigen Standorten bewertet wird. Der Bereich der 91. Änderung des FNP (vgl. Anlage 2) umfasst den geplanten Standort der ZUE s o- wie die westlich angrenzende Fläche der ehemals militärisch genutzten Einrichtung „Pulverschu p- pen“, in der zurzeit eine städtische Flüchtlingseinrichtung untergebracht ist. Beide Flächen sollen z u- künftig gemeinsam im FNP als Flächen für den Gemeinbedarf mit der Z weckbestimmung Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen / ZUE dargestellt werden. Der gemeinsame Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL und der FDP -Fraktion an den Rat zur sofortigen Beschlussfass ung (A-R/0065/2018) „Transpa- renz durch Bürgerbeteiligung – Flächennutzungsplanverfahren für die ZUE durchführen“ (vgl. Anl a- ge 3) wurde vom Rat in seiner Sitzung am 19.09.2018 beschlossen und die Verwaltung dementspr e- chend beauftragt, ein entsprechendes FNP -Änderungsverfahren durchzuführen und eine Änderung des Regionalplans Münsterland bei der Bezirksregierung Münster zu beantragen. Die Durchführung des erforderlichen FNP -Änderungsverfahrens wird mit dem Beschluss zu Z iff. 2. dieser Vorlage eingeleitet. Gemäß Beschluss des Rates vom 19.09.2018 zum o.a. Antrag A -R/0065/2018 hat die Verwaltung bereits mit Schreiben vom 20.09.2018 bei der Bezirksregierung Münster die als Voraussetzung für die Durchführung der 91. FNP-Änderung erforderliche Änderung des Regio nalplans Münsterland bea n- tragt. Der o.a. Antrag A-R/0065/2018 ist daher erledigt. Eine frühzeitige Information der Öffentlichkeit gem äß § 3 Abs. 1 BauGB zur 91. FNP-Änderung im Bereich „Pulverschuppen“ ist für das 4. Quartal d. J. vorgesehen. I.V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A 1. Standortuntersuchung Zentrale Unter- bringungseinrichtung (ZUE) in Münster 2. Bereich der FNP-Änderung 3. Ratsantrag A-R/0065/2018
V-0812-2018-Anlage-2-Aenderungsbereich
231 Zeichen
bQGHUXQJVEHUHLFK0DVWDEbQGHUXQJ)13$P3XOYHUVFKXSSHQ&RSSHQUDWKVZHJ:DUHQGRUIHU6WUDH>1HXHUULFKWXQJHLQHU]HQWUDOHQ8QWHUEULQJXQJVHLQULFKWXQJ=8(IU)OFKWOLQJHLQ0QVWHU@ Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0812/2018
V-0812-2018-Anlage-1-Standortuntersuchung
34546 Zeichen
Standortuntersuchung
Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE)
in Münster
Anlage 1 V/0812/2018
2
Projektbeschreibung ZUE
Die ZUE dient der Unterbringung von Flüchtlingen nach ihrem Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung
(EAE). In einer ZUE sollen die Flüchtlinge nach derzeitigem Stand grundsätzlich bis zu sechs Monate
bleiben (auf Landesebene geplant ist eine Verlängerung auf 24 Monate), bevor sie – ein Bleiberecht
vorausgesetzt – den Kommunen zugewiesen werden.
Räumlichkeiten für 500 Personen, ca. 12.500 m² Bruttogeschossfläche (BGF)
Mehrere Wohngebäude mit 2 Vollgeschossen inkl. Gemeinschaftsraum (ggf. Teeküche), Technikraum
sowie Wäscheraum
Mehrere Gemeinschaftsgebäude (1 Vollgeschoss) mit folgenden Nutzungen: 1x Kantine/ Kiosk,
1x Freizeit-, Fitness- u. Sozialräume, 1x Religiöse Einrichtung, 1x Kinderstube, 1x Gebäude mit
Sanitätsräumen, Lager u. Wäscheausgabe, 1x Verwaltung/Hausmeister, 1x Pförtner
Umgebende Freiflächen dienen der Unterbringung von Spielplätzen, Tischtennisplatten u. weitere
Sportausstattung, 1x Bolzplatz, Treffpunkt mit Sitzbänken
Flächen für ca. 35-50 Pkw-Stellplätze im Zufahrtsbereich sowie ca. 250 Fahrräder im Bereich der
Wohngebäude
Gasanschluss - in der Nähe zu bestehenden Siedlungsgebieten in der Regel ohne erheblichen
Mehraufwand umsetzbar
3
Rahmenbedingungen für die Standortuntersuchung
Präambel
Die ZUE soll grundsätzlich nach dem Leitbild eines „Kleinen Dorfes in der Stadt“ mit spezifischen
Anforderungen an das gemeinschaftliche Zusammenleben der dort unterzubringenden Menschen betrieben
werden.
Der daraus resultierende Flächenbedarf beträgt 3,5 ha1 netto mit zusammenhängendem, kompaktem
Standortzuschnitt plus optionale Flächen für Eingrünung und / oder Ausgleich
Gute Erreichbarkeit mit stadtinternem ÖPNV
Gute Erreichbarkeit für Kfz durch Anbindung an benachbarte Hauptverkehrsstraßen
Räumliche Nähe zu bestehenden Siedlungsstrukturen unter Beachtung notwendiger
Abstandserfordernisse, d.h. keine „Insellage“ im Freiraum
Rückbauverpflichtung nach Nutzungsaufgabe, d.h. alle baulichen Anlagen der ZUE sollen grundsätzlich
zum gegebenen Zeitpunkt nach ihrer Nutzungsaufgabe komplett rückgebaut und der Standort der ZUE
wieder einer Freiraumnutzung als Freifläche zugeführt werden
Neue Darstellung im FNP als „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Sozialen
Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen / ZUE“
1 Hinweis: Bei der Prüfung potenzieller Standorte werden hinsichtlich des Flächenbedarfs auch
Flächen mit einer Unterschreitung von maximal 10% (d.h. 3,2 ha) betrachtet.
4
Vorherige Standortuntersuchung
Im Vorfeld der Vorlage V/0361/2018 „Verlagerung der Zentralen Unterbringungsein-
richtung (ZUE) zum Standort Am Pulverschuppen, Warendorfer Straße“ wurde eine
vorläufige verwaltungsinterne Standortuntersuchung durchgeführt, die sich im
Wesentlichen auf verfügbare, d.h. Flächen in städtischem Eigentum bezog.
Die damals untersuchten Flächen sind ergänzend und zum Vergleich in die vorliegende
Standortuntersuchung aufgenommen worden (Flächen 13 – 17), auch wenn einige
dieser Flächen ggf. nicht allen Kriterien entsprechen, die dieser Standortprüfung
zugrunde gelegt wurden.
5
Schematische Darstellung der Kriterien geleiteten
Standortuntersuchung
Tabuflächen:
Schutzgebiete, vorhandene
funktionalisierte
Grünflächen,
Hauptgrünzüge und
Waldflächen, bestehende
Siedlungen, in Realisierung
befindliche
Wohnbaugebiete,
siedlungsstrukturelle
Insellagen,
Industriegebietsreserven
Sonstige
Ausschlusskriterien:
Wohnbaupotenzialflächen,
Lage außerhalb Kern-
Siedlungsschwerpunkt
Fokussierung auf
spezifische Suchräume
(„Weiß“-Flächen):
Abgleich mit
Nutzungskonkurrenz,
Erreichbarkeit, Flächengröße,
Flächenverfügbarkeit u.a.
Untersuchungsraum:
gesamtes Stadtgebiet
Münster
6
Tabuflächen
im Sinne von „harten“, allerdings nicht gesetzlich vorgegebenen Kriterien, die zum Ausschluss einer ZUE-Errichtung führen
Naturräumliche Kriterien
Schutzgebiete
(Naturschutz, Wasserschutz,
Hochwasserschutz)
• Naturschutzgebiete
• FFH- oder Vogelschutzgebiete
• gesetzlich geschützte Biotope
• geschützte Landschaftsbestandteile inkl. realisierter
Ausgleichsflächen
• Landschaftsschutzgebiete
• Wasserschutzgebiete I und II
• gesetzlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete
Vorhandene funktionalisierte
Grünflächen, Hauptgrünzüge
und Waldflächen
• Promenadenring
• Parks, Friedhöfe, Dauerkleingartenanlagen
• Hauptgrünzüge gemäß Grünordnung
• Waldflächen (dargestellt im FNP)
7
Tabuflächen
im Sinne von „harten“, allerdings nicht gesetzlich vorgegebenen Kriterien, die zum Ausschluss einer ZUE-Errichtung führen
Siedlungsräumliche Kriterien
Siedlungsflächen
Bereits genutzte Siedlungsflächen gem. Amtlichem
Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS)
Baulandprogramm Stufe 1
(V/0207/2018)
Flächen des Baulandprogramms Stufe 1
Erläuterung: Diese Flächen sind aufgrund dringenden
Wohnraumbedarfs und auf Basis bereits erfolgter Verabredungen mit
den Eigentümern (gem. SoBoMü) für eine zeitnahe Aktivierung als
neue Baugebiete in der Stadt Münster vorgesehen
FNP-Flächenreserven für
industrielle Nutzungen
(GI-Gebiete)
Noch nicht genutzte Flächen, die im FNP als GI-Gebiete
dargestellt sind
Erläuterung: Aufgrund von Abstandsbelangen zwischen bestehenden
Betrieben bzw. zulässigen Nutzungen ggü. sensiblen Nutzungen (z. B.
Wohnen) eignen sich diese Standorte nicht zur Errichtung einer ZUE
Siedlungsstruktur Mehr als 1 km Abstand zum nächstgelegenen Siedlungsraum
8
Sonstige Ausschlusskriterien
im Sinne von „weichen“, allerdings nicht gesetzlich vorgegebenen Kriterien, die in der Abwägung zum Ausschluss einer ZUE-Errichtung führen
Baulandprogramm Stufe 2
(V/0207/2018)
Wohnsiedlungs-
flächenkonzept 2030
(V/0200/2018)
Baulandprogramm Stufe 2, Wohnsiedlungsflächenkonzept
2030 sowie FNP-Wohnbauflächen-Reserven
Erläuterung: Diese Flächen sind für eine Aktivierung als neue
Baugebiete aufgrund dringenden Wohnraumbedarfs mittel- bis
langfristig vorgesehen. Sollten diese im Einzelfall bereits kurzfristig
verfügbar sein, stehen sie wegen der Priorität des dringenden
Wohnraumbedarfs nicht für die Errichtung einer ZUE zur Verfügung -
mittel- bis langfristig verfügbare potenzielle Wohnbauflächen kommen
für die Errichtung einer ZUE nicht in Betracht, weil diese kurzfristig
realisiert werden soll
Kern-Siedlungsschwerpunkt
(gem. FNP)
Lage außerhalb des im FNP dargestellten Kern-Siedlungs-
schwerpunktes
Erläuterung: Aufgrund der Größe der Einrichtung (ca. 500 Plätze)
sollte diese in dem Teilraum der Stadt Münster mit der höchsten
Zentralitätsstufe (Kern-Siedlungsschwerpunkt) verortet werden, sofern
eine solche Einrichtung bzgl. der vorhandenen Siedlungsstruktur
grundsätzlich verträglich ist – Stadtteillagen werden daher
ausgeschlossen
9
Übersicht verbleibender „Weiß“-Flächen
Abgrenzung des
Kern-Siedlungs-
schwerpunktes
gem. FNP
10
Kriterium Beispiel
Nutzungskonkurrenz 1 • Bestandteil des Gewerbeflächenkonzepts
• Sonstiges
Natur und Umwelt ² • Lage im 2. Grünring
• Betroffene nicht gesetzlich geschützte Biotope
Erreichbarkeit • ÖPNV: Fußläufige Entfernung zur nächsten (vorhandenen) Bushaltestelle oder Schienenhaltepunkt
• IV: Anbindung an benachbarte Hauptverkehrsstraße
fehlende Leistungsfähigkeit der Zuwegung
Entwässerung • Aufwand für Herstellung von Entwässerungsanlagen
Immissionen • Lärmimmission durch verkehrsreiche Straßen oder Bahnstrecken
• Geruchsimmissionen z.B. durch landwirtschaftliche Betriebe im Umfeld
• Schutzabstand zu benachbarter industrieller Nutzung
Planungsrecht • Regionalplan
• FNP
Realisierung • Flächenverfügbarkeit
• Zeithorizont
Flächengröße • Erreichung der Mindestflächengröße
• Flächenzuschnitt
1 In der Abwägung ist für die Standorteignung insbesondere ausschlaggebend das Kriterium „Nutzungskonkurrenz“ vor dem
Hintergrund der Bedarfe für Wohnen und Gewerbe der wachsenden Stadt und der damit verbundenen grundsätzlichen
Siedlungsflächenknappheit in Münster
² Die Ermittlung einer möglichen Betroffenheit von Artenschutzbelangen sowie des konkreten Ausgleichsbedarfs erfordert
ggf. weitere vertiefende Untersuchungen
Kriterien für die weitere Prüfung potenzieller Standorte
11
Ergebnis der Prüfung einzelner Standorte
1 Mauritz-Ost – Nördlich Coppenrathsweg
2 Mauritz-Ost – Östlich Wilhelmshavenufer
3 Mauritz-Ost – Östlich „Pulverschuppen“
Gesamtbewertung
Geeignet
Bedingt geeignet
Wenig geeignet
Nicht geeignet
Einzelbewertung
++ Kriterium sehr gut erfüllt
+ Kriterium erfüllt
o Kriterium bedingt erfüllt
- Kriterium nicht erfüllt
-- K.O. - Kriterium führt zum
Ausschluss der Fläche
Übersicht der untersuchten Standorte 1 - 3
2
1
3
12
Bedingt geeignet
Geeignet
Wenig geeignet
Nicht geeignet
13
Übersicht der untersuchten Standorte 1 - 3
Nr.
Standort
Nutzungs-
konkurrenz
Flächen-
größe
in ha
Natur
und
Umwelt
Erreichbarkeit
Techn.
Erschlie-
ßung
Immis-
sionen
Planungs-
recht
Realisierung
Gesamt-
bewertung
ÖPNV
IV
Entwässerung
Regionalplan
FNP
Flächenverfügbarkeit
Zeithorizont
1
Mauritz-Ost
Nördlich
Coppenrathsweg
++ + - - - - o - - - - Wenig
geeignet
2
Mauritz-Ost
Östlich Wilhelms-
havenufer
++ + - o + - o - - - -
Wenig
geeignet
3
Mauritz-Ost
Östlich „Pulver-
schuppen“
++ + - + + - o - - ++ o Geeignet
LEGENDE ++ Kriterium sehr gut erfüllt, + Kriterium erfüllt, o Kriterium bedingt erfüllt, - Kriterium nicht erfüllt, -- K.O.-Kriterium
Kriterium Beurteilung
Nutzungskonkurrenz • Keine ++
Flächengröße • ca. 4,7 ha +
Natur und Umwelt • Lage im LP Nr. 1
• Lage im 2. Grünring und Vorrangfläche Freiraumsicherung
• Bestandteil der gepl. Parkanlage Mauritzheide gem. Grünordnung
(Zielkonzept Freizeit u. Erholung)
• Bestandteil des klimaökologischen Ausgleichsraums und tlw.
nordöstl. Belüftungskorridor
-
Erreichbarkeit • ÖV: Bushaltestelle Pulverschuppen nicht in fußläufiger Entfernung
(ca. 1.000 m) -
• IV: Keine Lage an einer Hauptverkehrsstraße, Anbindung nur über
Coppenrathsweg -
Entwässerung • Schmutzwasser-Anschluss über Pumpwerk und Druckrohrleitung
möglich, aber aufwendig; Regenwassereinleitung über Rückhaltung
möglich, Wasserrechtsverfahren zum Ausbau des Gewässers sowie
liegenschaftliche Regelungen erforderlich
-
Immissionen • Knoten B 51/B 481n (im Bau), DEK in mindestens 300 m
Entfernung
• Benachbarte Sportanlage
o
Planungsrecht • Änderung Regionalplan erforderlich -
• Änderung FNP erforderlich (z. Zt. Grünfläche) -
Flächenverfügbarkeit • 3 ha städtisches Eigentum, Rest Privateigentum -
Zeithorizont -
1 Mauritz-Ost – Nördlich Coppenrathsweg
14
Kriterium Beurteilung
Nutzungskonkurrenz • Keine ++
Flächengröße • ca. 3,8 ha +
Natur und Umwelt • Lage im LP Nr. 1
• Lage im 2. Grünring und Vorrangfläche Freiraumsicherung
• Bestandteil der gepl. Parkanlage Mauritzheide gem. Grünordnung
(Zielkonzept Freizeit u. Erholung)
• Bestandteil des klimaökologischen Ausgleichsraums
-
Erreichbarkeit • ÖV: Bushaltestelle Pulverschuppen fußläufig erreichbar (ca. 500 m) o
• IV: Lage nahe an Hauptverkehrsstraße Warendorfer Str. (L 843 ) mit
Anbindung an B 51/B 481n (Umgehungsstraße) +
Entwässerung • Schmutzwasser-Anschluss über Pumpwerk und Druckrohrleitung
möglich, aber aufwendig; Regenwassereinleitung über Rückhaltung
möglich, Wasserrechtsverfahren zum Ausbau des Gewässers sowie
liegenschaftliche Regelungen erforderlich
-
Immissionen • Nähe Warendorfer Str., Nähe DEK
• Sportflächen in der Nachbarschaft o
Planungsrecht • Änderung Regionalplan erforderlich -
• Änderung FNP erforderlich (z.Zt. Grünfläche) -
Flächenverfügbarkeit • z.T. Eigentum der BImA, z.T. Privateigentum -
Zeithorizont -
2 Mauritz-Ost – Östlich Wilhelmshavenufer
15
Kriterium Beurteilung
Nutzungskonkurrenz • Keine ++
Flächengröße • ca. 3,6 ha +
Natur und Umwelt • Lage im LP Nr. 1
• Lage im 2. Grünring und Vorrangfläche Freiraumsicherung
• Bestandteil der gepl. Parkanlage Mauritzheide gem. Grünordnung
(Zielkonzept Freizeit u. Erholung)
• Bestandteil des klimaökologischen Ausgleichsraums
• Altlasten-/Verdachtsfläche
-
Erreichbarkeit • ÖV: Bushaltestelle Pulverschuppen fußläufig erreichbar ( ca. 400 m) +
• IV: Lage nahe an Hauptverkehrsstraße Warendorfer Str. (L 843 ) mit
Anbindung an B 51/B 481n (Umgehungsstraße) +
Entwässerung • Schmutzwasser-Anschluss über Pumpwerk und Druckrohrleitung
möglich, aber aufwendig; Regenwassereinleitung über Rückhaltung
möglich, Wasserrechtsverfahren zum Ausbau des Gewässers sowie
liegenschaftliche Regelungen erforderlich
-
Immissionen • Nähe Knoten B 51/B 481n (im Bau),
• Nähe Bahnstrecke Münster-Warendorf -Rheda-Wiedenbrück
• Sportflächen in der Nachbarschaft
o
Planungsrecht • Änderung Regionalplan erforderlich -
• Änderung FNP erforderlich (z.Zt. Grünfläche) -
Flächenverfügbarkeit • Städtisches Eigentum ++
Zeithorizont o
3 Mauritz-Ost – Östlich „Pulverschuppen“
16
17
Ergebnis der Prüfung einzelner Standorte
4 Kinderhaus – Östlich Grevener Straße
5 Coerde – Westlich Hoher Heckenweg
6 Coerde – Östlich Hoher Heckenweg, südlich Edelbach
Gesamtbewertung
Geeignet
Bedingt geeignet
Wenig geeignet
Nicht geeignet
Einzelbewertung
++ Kriterium sehr gut erfüllt
+ Kriterium erfüllt
o Kriterium bedingt erfüllt
- Kriterium nicht erfüllt
-- K.O. - Kriterium führt zum
Ausschluss der Fläche
Übersicht der untersuchten Standorte 4 - 6
5
4
6
18
Bedingt geeignet
Geeignet
Wenig geeignet
Nicht geeignet
19
Übersicht der untersuchten Standorte 4 - 6
Nr.
Standort
Nutzungs-
konkurrenz
Flächen-
größe
in ha
Natur
und
Umwelt
Erreichbarkeit
Techn.
Erschlie-
ßung
Immis-
sionen
Planungs-
recht
Realisierung
Gesamt-
bewertung
ÖPNV
IV
Entwässerung
Regionalplan
FNP
Flächenverfügbarkeit
Zeithorizont
4
Kinderhaus
Östlich Grevener
Straße
- + - ++ + o o - - - - Wenig
geeignet
5
Coerde
Westl. Hoher
Heckenweg
- + - ++ + o o - - - -
Wenig
geeignet
6
Coerde, Östl.
Hoher Hecken-
weg, südlich
Edelbach
- + - + o - ++ - - - - Wenig
geeignet
LEGENDE ++ Kriterium sehr gut erfüllt, + Kriterium erfüllt, o Kriterium bedingt erfüllt, - Kriterium nicht erfüllt, -- K.O.-Kriterium
4 Kinderhaus – Östlich Grevener Straße
Kriterium Beurteilung
Nutzungskonkurrenz • Freifläche als grundsätzlich zu sichernde Siedlungszäsur zwischen
bestehenden Siedlungsstrukturen -
Flächengröße • ca. 3,5 ha +
Natur und Umwelt • Lage im 2. Grünring und Vorrangfläche Freiraumsicherung
• klimaökologischer Ausgleichsraum
• Lage im Landschaftsplan 2: Sicherung der Freiraumfunktion
-
Erreichbarkeit • ÖV: Bushaltestelle Ermlandweg (10-Minuten-Takt) in unmittelbarer
Nähe ++
• IV: direkte Anbindung an Grevener Str. +
Entwässerung • Schmutzwasseranschluss über Salzmannstraße und über
Pumpwerk Nienkamp möglich aber aufwendig. Kapazität PW
Nienkamp eventuell nicht ausreichend.
• Regenwasseranschluss eventuell über Versickerung möglich, sonst
Anschluss nach Rückhaltung an Kanalisation in der Salzmannstr.
o
Immissionen • Verkehrslärm: Grevener Str. o
Planungsrecht • Änderung Regionalplan erforderlich -
• Änderung FNP erforderlich (z.Zt. Grünfläche mit Zweckbestimmung
Parkanlage) -
Flächenverfügbarkeit • Mehrere private Eigentümer, zur Hälfte in städtischem Eigentum -
Zeithorizont -
20
5 Coerde – Westlich Hoher Heckenweg
Kriterium Beurteilung
Nutzungskonkurrenz • Freifläche als grundsätzlich zu sichernde Siedlungszäsur zwischen
bestehenden Siedlungsstrukturen -
Flächengröße • ca. 3,8 ha +
Natur und Umwelt • Lage im 2. Grünring und Vorrangfläche Freiraumsicherung
• klimaökologischer Ausgleichsraum
• Lage im Landschaftsplan 2: Sicherung der Freiraumfunktion
-
Erreichbarkeit • ÖV: Bushaltestelle Meerwiese / Begegnungszentrum in ca. 300 m
Entfernung; Bahnhaltepunkt Zentrum Nord in ca. 600 m Entfernung ++
• IV: direkte Anbindung an Hoher Heckenweg +
Entwässerung • Schmutzwasseranschluss am Hoher Heckenweg möglich im
Freigefälle.
• Vorflut Regenwasser Nebengewässer der Aa im Gebiet möglich.
Fläche für die Rückhaltung muss im Gebiet zur Verfügung stehen.
o
Immissionen • Verkehrslärm Hoher Heckenweg o
Planungsrecht • Änderung Regionalplan erforderlich -
• Änderung FNP erforderlich (z.Zt. Grünfläche mit Zweckbestimmung
Parkanlage) -
Flächenverfügbarkeit • Privateigentum -
Zeithorizont -
21
6 Coerde – Östlich Hoher Heckenweg, südl. Edelbach
Kriterium Beurteilung
Nutzungskonkurrenz • Freifläche als grundsätzlich zu sichernde Siedlungszäsur zwischen
bestehenden Siedlungsstrukturen -
Flächengröße • ca. 4,5 ha +
Natur und Umwelt • Lage im 2. Grünring und Vorrangfläche Freiraumsicherung
• klimaökologischer Ausgleichsraum
• Lage im Landschaftsplan 2: Sicherung der Freiraumfunktion
• südl. angrenzend geschützter Landschaftsbestandteil „Meerwiese“
-
Erreichbarkeit • ÖV: Bushaltestelle Meerwiese / Begegnungszentrum in ca. 300-
400 m Entfernung; Bahnhaltepunkt Zentrum Nord in ca 1.000 m
Entfernung
+
• IV: Anbindung über Edelbach an Hoher Heckenweg oder
Schifffahrter Damm o
Entwässerung • Schmutzwasseranschluss über Pumpwerk und Druckrohrleitung
möglich, aber aufwendig.
• Regenwassereinleitung über Rückhaltung möglich,
Wasserrechtsverfahren zum Ausbau des Gewässers.
• Schwierige Grundwasserverhältnisse
-
Immissionen • Keine Beeinträchtigungen ++
Planungsrecht • Änderung Regionalplan erforderlich -
• Änderung FNP erforderlich (z.Zt. Grünfläche mit Zweckbestimmung
Parkanlage) -
Flächenverfügbarkeit • Zur Hälfte städtisches Eigentum, zur Hälfte Privateigentum -
Zeithorizont -
22
23
Ergebnis der Prüfung einzelner Standorte
7 Gievenbeck – Nördlich Sentruper Str., Auf dem Draun
8 Gievenbeck – Esch, nördlich Sentruper Straße
9 Gievenbeck – Technologiepark II
Gesamtbewertung
Geeignet
Bedingt geeignet
Wenig geeignet
Nicht geeignet
Einzelbewertung
++ Kriterium sehr gut erfüllt
+ Kriterium erfüllt
o Kriterium bedingt erfüllt
- Kriterium nicht erfüllt
-- K.O. - Kriterium führt zum
Ausschluss der Fläche
Übersicht der untersuchten Standorte 7 - 9
9
7
8
24
Bedingt geeignet
Geeignet
Wenig geeignet
Nicht geeignet
25
Übersicht der untersuchten Standorte 7 - 9
Nr.
Standort
Nutzungs-
konkurrenz
Flächen-
größe
in ha
Natur
und
Umwelt
Erreichbarkeit
Techn.
Erschlie-
ßung
Immis-
sionen
Planungs-
recht
Realisierung
Gesamt-
bewertung
ÖPNV
IV
Entwässerung
Regionalplan
FNP
Flächenverfügbarkeit
Zeithorizont
7
Gievenbeck
Nördl. Sentruper
Straße,
Auf dem Draun
++ ++ - o o - ++ - - - - Bedingt
Geeignet
8
Gievenbeck
Esch, nördlich
Sentruper Straße
++ ++ - o o - ++ - - - -
Bedingt
geeignet
9
Gievenbeck
Technologiepark
II
-- ++ o ++ ++ o o - - - - Nicht
geeignet
LEGENDE ++ Kriterium sehr gut erfüllt, + Kriterium erfüllt, o Kriterium bedingt erfüllt, - Kriterium nicht erfüllt, -- K.O.-Kriterium
7 Gievenbeck – Nördlich Sentruper Str., Auf d. Draun
Kriterium Beurteilung
Nutzungskonkurrenz • keine ++
Flächengröße • ca. 5,2 ha ++
Natur und Umwelt • Lage im 2. Grünring und Vorrangfläche Freiraumsicherung
• klimaökologischer Ausgleichsraum
• Bestandteil des gepl. Landschaftsparks Sentrup gem. Grünordnung
(Zielkonzept Freizeit u. Erholung)
-
Erreichbarkeit • ÖV: Bushaltestellen Mühlenhof und Zoo in 200 m Entfernung,
eingeschränkte Kapazität der Buslinie o
• IV: Anbindung über Sentruper Straße an den Dingbänger Weg und
Kardinal-von-Galen-Ring o
Entwässerung • Schmutzwasseranschluss Sentruper Str. möglich, aber aufwendig.
• Regenwassereinleitung über Rückhaltung in den Gievenbach
möglich.
-
Immissionen • Keine Beeinträchtigungen ++
Planungsrecht • Änderung Regionalplan erforderlich -
• Änderung FNP erforderlich (z.Zt. Grünfläche, Zweckbestimmung
Parkanlage) -
Flächenverfügbarkeit • Privateigentum -
Zeithorizont -
26
8 Gievenbeck – Esch, nördlich Sentruper Straße
Kriterium Beurteilung
Nutzungskonkurrenz • Keine ++
Flächengröße • ca. 5,4 ha ++
Natur und Umwelt • Lage im 2. Grünring und Vorrangfläche Freiraumsicherung
• klimaökologischer Ausgleichsraum
• Bestandteil des gepl. Landschaftsparks Sentrup gem. Grünordnung
(Zielkonzept Freizeit u. Erholung)
-
Erreichbarkeit • ÖV: Bushaltestelle Zoo in unmittelbarer Nähe, eingeschränkte
Kapazität der Buslinie o
• IV: Anbindung über Sentruper Straße an den Dingbänger Weg und
Kardinal-von-Galen-Ring o
Entwässerung • Kein Schmutzwasseranschluss in der Nähe möglich bzw. sehr
aufwendig herzustellen.
• Regenwassereinleitung über Rückhaltung in den Gievenbach
möglich.
-
Immissionen • Keine Beeinträchtigungen ++
Planungsrecht • Änderung Regionalplan erforderlich -
• Änderung FNP erforderlich (z.Zt. Grünfläche, Zweckbestimmung
Kleingartenanlage) -
Flächenverfügbarkeit • Privateigentum -
Zeithorizont -
27
9 Gievenbeck – Technologiepark II
Kriterium Beurteilung
Nutzungskonkurrenz • Geplante Nutzung als Erweiterung des Technologieparks --
Flächengröße • ca. 15,5 ha ++
Natur und Umwelt • Darstellung im Landschaftsplan 3: Erhaltung der Landschaft
(temporär)
• Klimaökologischer Ausgleichsraum
• Teilflächen in den letzten Jahren Brutstandort von Kiebitzen
(erhöhter Ausgleichsbedarf)
o
Erreichbarkeit • ÖV: Bushaltestellen Kortenbrede, Austermannstr. und Wasserweg
in unmittelbarer Nähe ++
• IV: direkte Anbindung an Steinfurter Straße bzw. über
Austermannstr. ++
Entwässerung • Schmutz- und Regenwasseranschluss über die Austermannstraße
möglich. Rückhaltung vor Einleitung wahrscheinlich nötig. o
Immissionen • Verkehrslärm: Steinfurter Straße o
Planungsrecht • Änderung Regionalplan erforderlich (ASB für zweckgebundene
Nutzung Technologiepark) -
• Änderung FNP erforderlich (z.Zt. Sonderbaufläche Technologiepark) -
Flächenverfügbarkeit • Überwiegend Privateigentum -
Zeithorizont -
28
29
Ergebnis der Prüfung einzelner Standorte
10 Mitte – Stadthafen 2
11 Gremmendorf – Albersloher Weg, Heumannsweg
12 Berg Fidel – Sonnenbergweg
Gesamtbewertung
Geeignet
Bedingt geeignet
Wenig geeignet
Nicht geeignet
Einzelbewertung
++ Kriterium sehr gut erfüllt
+ Kriterium erfüllt
o Kriterium bedingt erfüllt
- Kriterium nicht erfüllt
-- K.O. - Kriterium führt zum
Ausschluss der Fläche
Übersicht der untersuchten Standorte 10 - 12
12
10
11
30
Bedingt geeignet
Geeignet
Wenig geeignet
Nicht geeignet
31
Übersicht der untersuchten Standorte 10 - 12
Nr.
Standort
Nutzungs-
konkurrenz
Flächen-
größe
in ha
Natur
und
Umwelt
Erreichbarkeit
Techn.
Erschlie-
ßung
Immis-
sionen
Planungs-
recht
Realisierung
Gesamt-
bewertung
ÖPNV
IV
Entwässerung
Regionalplan
FNP
Flächenverfügbarkeit
Zeithorizont
10 Mitte
Stadthafen 2 -- + o ++ ++ + -- + + + + Nicht
geeignet
11
Gremmendorf
Albersloher Weg/
Heumannsweg
-- ++ + ++ ++ + - + - + +
Nicht
geeignet
12 Berg Fidel
Sonnenbergweg ++ + - + - - o - - - - Wenig
geeignet
LEGENDE ++ Kriterium sehr gut erfüllt, + Kriterium erfüllt, o Kriterium bedingt erfüllt, - Kriterium nicht erfüllt, -- K.O.-Kriterium
10 Mitte – Stadthafen 2
Kriterium Beurteilung
Nutzungskonkurrenz • Masterplan Stadthäfen, Zielsetzung Lagegunst entsprechende
Gewerbeentwicklung --
Flächengröße • ca. 4,7 ha +
Natur und Umwelt • Auf Teilflächen in den letzten Jahren Kiebitz-Vorkommen
• Altlasten-/Vedachtsflächen o
Erreichbarkeit • ÖV: Bushaltestellen Nieberdingstr. und MCC Halle Münsterland
fußläufig erreichbar (ca. 300 m) ++
• IV: Direkte Lage an Hauptverkehrsstraße Albersloher Weg ++
Entwässerung • Gebiet bereits erschlossen.
• Schmutz- und Regenwasserkanalisation in der Straße Am
Hawerkamp vorhanden. Kapazität müsste geprüft werden.
+
Immissionen • Straßenlärm Albersloher Weg (tags > 65 dB (A)), Kulturnutzung
Hawerkamp
• Benachbarter Störfallbetrieb
--
Planungsrecht • Keine Änderung Regionalplan erforderlich +
• Keine Änderung FNP erforderlich (z.Zt. Gemischte Baufläche) +
Flächenverfügbarkeit • Städtisches Eigentum ++
Zeithorizont +
32
11 Gremmendorf – Albersloher Weg, Heumannsweg
Kriterium Beurteilung
Nutzungskonkurrenz • Derzeitiges Bebauungsplanverfahren mit Entwicklungsziel
Gewerbegebiet --
Flächengröße • ca. 6,3 ha ++
Natur und Umwelt • Bestehendes Entwicklungsziel im Landschaftsplan
• Altlasten-/Verdachtsflächen +
Erreichbarkeit • ÖV: Direkte Lage an Bushaltestelle Heumannsweg (10-Minuten-
Takt) ++
• IV: Direkter Anschluss an Hauptverkehrsstraße Albersloher Weg ++
Entwässerung • Schmutzwasser-Anschluss an den Heumannsweg möglich
• Regenwassereinleitung in vorhandenen Kanal im Albersloher Weg
nach Rückhaltung möglich
• Sofortige Erschließung möglich
+
Immissionen • Bahnlärm (Umgehungsbahn)
• Verkehrslärm (Albersloher Weg) -
Planungsrecht • Keine Änderung Regionalplan erforderlich +
• Änderung FNP (z.Zt. Gewerbliche Baufläche) erforderlich -
Flächenverfügbarkeit • Städtisches Eigentum ++
Zeithorizont +
33
Kriterium Beurteilung
Nutzungskonkurrenz • Keine ++
Flächengröße • ca. 4,8 ha +
Natur und Umwelt • Lage im 2. Grünring und Vorrangfläche Freiraumsicherung
• Bestandteil des klimaökologischen Ausgleichsraums
• Bestandteil des geplanten Landschaftsparks „Lechtenberg“
-
Erreichbarkeit • ÖV: Bushaltestelle Vennheideweg in ca. 500 m Entfernung +
• IV: Anbindung an Hammer Straße über Sonnenbergweg und Hohe
Geest -
Entwässerung • kein Schmutzwasseranschluss in der Nähe möglich bzw. sehr
aufwendig herzustellen. Regenwassereinleitung über Rückhaltung
möglich jedoch aus Kapazitätsgründen der Bestandskanalisation
schwierig.
-
Immissionen • Nähe DEK
• Nähe Bahnstrecke MS-Hamm und Umgehungsbahn
• Lagerplatz für Schüttgüter in der Umgebung
o
Planungsrecht • Änderung Regionalplan erforderlich -
• Änderung FNP erforderlich (z.Zt. Flächen für die Landwirtschaft) -
Flächenverfügbarkeit • Privateigentum -
Zeithorizont -
12 Berg Fidel – Sonnenbergweg
34
35
Ergebnis der Prüfung einzelner Standorte (Voruntersuchung)
13 Kinderhaus – Vorbergweg (Landfahrergrundstück)
14 Mitte-Rumphorst – Hoppengarten
15 Gremmendorf – Nieberdingstraße
Gesamtbewertung
Geeignet
Bedingt geeignet
Wenig geeignet
Nicht geeignet
Einzelbewertung
++ Kriterium sehr gut erfüllt
+ Kriterium erfüllt
o Kriterium bedingt erfüllt
- Kriterium nicht erfüllt
-- K.O. - Kriterium führt zum
Ausschluss der Fläche
Übersicht der untersuchten Standorte 13 - 15 (Voruntersuchung)
15
14
13
36
Bedingt geeignet
Geeignet
Wenig geeignet
Nicht geeignet
37
Übersicht der untersuchten Standorte 13 - 15 (Voruntersuchung)
Nr.
Standort
Nutzungs-
konkurrenz
Flächen-
größe
in ha
Natur
und
Umwelt
Erreichbarkeit
Techn.
Erschlie-
ßung
Immis-
sionen
Planungs-
recht
Realisierung
Gesamt-
bewertung
ÖPNV
IV
Entwässerung
Regionalplan
FNP
Flächenverfügbarkeit
Zeithorizont
13
Kinderhaus
Vorbergweg
(Landfahrer-
grundstück)
o -- -- + ++ - o - - ++ o Nicht
geeignet
14
Mitte -
Rumphorst
Hoppengarten
o -- - - - - - - - ++ o
Nicht
geeignet
15 Gremmendorf
Nieberdingstr. - -- - + + + - + - ++ - Nicht
geeignet
LEGENDE ++ Kriterium sehr gut erfüllt, + Kriterium erfüllt, o Kriterium bedingt erfüllt, - Kriterium nicht erfüllt, -- K.O.-Kriterium
13 Kinderhaus – Vorbergweg (Landfahrergrundstück)
(Voruntersuchung)
Kriterium Beurteilung
Nutzungskonkurrenz • Aktuelle Nutzung (Landfahrergrundstück) o
Flächengröße • ca. 2,9 ha --
Natur und Umwelt • Lage im Hauptgrünzug „Vorbergshügel-Gasselstiege“
• Vorrangfläche Freiraumsicherung
• Lage im Landschaftsschutzgebiet „Altenberger Rücken“ Nr. 2-2.2.1
• Befindet sich in einem Klimaökologischen Ausgleichsraum;
angrenzend an einen Belüftungskorridor
• Altlasten-/Verdachsfläche
--
Erreichbarkeit • ÖV: Bushaltestelle Haus Uhlenkotten in 150 m (Takt: über 20 Min.) +
• IV: Direkte Lage an Steinfurter Straße; Nähe B54/A1 ++
Entwässerung • Kein Schmutzwasseranschluss in der Nähe möglich.
• Regenwassereinleitung nach Rückhaltung möglich. Fläche für
Rückhaltung müsste im Gebiet sichergestellt werden.
Wasserrechtsverfahren nötig.
-
Immissionen • Durchgehender Verkehrslärm (A 1) o
Planungsrecht • Änderung Regionalplan erforderlich -
• Änderung FNP erforderlich (z.Zt. Flächen für die Landwirtschaft) -
Flächenverfügbarkeit • Städtisches Eigentum ++
Zeithorizont o
38
14 Mitte – Hoppengarten
(Voruntersuchung)
Kriterium Beurteilung
Nutzungskonkurrenz • Temporäre kulturelle Nutzung o
Flächengröße • ca. 2,5 ha --
Natur und Umwelt • z.T. schutzwürdige Biotope (Stadtbiotopkartierung)
• Randlage zum Hauptgrünzug Hoppengarten (bei angenommenem
Flächenbedarf von 3,5 ha würde dieser beeinträchtigt werden)
• Klimaökologischer Ausgleichsraum
• Nordöstlicher Belüftungskorridor
-
Erreichbarkeit • ÖV: Bushaltestelle Kärntner Str. in ca. 600 m Entfernung -
• IV: Anbindung an Niedersachsenring über Wohnstraßen in 500 m
Entfernung -
Entwässerung • Schmutzwasseranschluss über Pumpwerk und Druckrohrleitung
möglich, aber aufwendig.
• Regenwassereinleitung über Rückhaltung möglich.
-
Immissionen • Lärm durch Bahnverkehr (Strecke Münster-Osnabrück), kein
Lärmschutz an der Strecke vorhanden -
Planungsrecht • Änderung Regionalplan erforderlich -
• Änderung FNP erforderlich (z.Zt. Fläche für Gemeinbedarf mit der
Zweckbestimmung „sportlichen Zwecken dienende Gebäude und
Einrichtungen / Sportanlagen“ sowie „Kirche und kirchlichen
Zwecken dienenden Gebäude und Einrichtungen“)
-
Flächenverfügbarkeit • Städtisches Eigentum ++
Zeithorizont o
39
15 Mitte – Nieberdingstraße
(Voruntersuchung)
Kriterium Beurteilung
Nutzungskonkurrenz • Gewerblich genutztes Gebiet; Veterinär- und Sozialamt
• gem. Flächennutzungsplan Sondergebiet Stadion -
Flächengröße • ca. 3,1 ha --
Natur und Umwelt • Fläche z.T. bewaldet, schutzwürdiges Stadtbiotop
• Kampfmittel/Altlasten -
Erreichbarkeit • ÖV: Bushaltestelle P+R Nieberdingstr. in 350 m (Takt: 10 Min.) +
• IV: Nähe Hauptverkehrsstraße Albersloher Weg; B51 (Zufahrt über
BImA-Grundstück) +
Entwässerung • Schmutzwasser- und Regenwasseranschluss an der
Nieberdingstraße möglich. +
Immissionen • Diverse Lärmquellen: WLE-Bahntrasse, B51, DEK, Kulturnutzung
Hawerkamp -
Planungsrecht • Keine Änderung Regionalplan erforderlich +
• Änderung FNP erforderlich (z.Zt. SO Stadion) -
Flächenverfügbarkeit • Städtisches Eigentum ++
Zeithorizont -
40
41
Ergebnis der Prüfung einzelner Standorte (Voruntersuchung)
16 a) Berg Fidel – Robert-Bosch-Straße
16 b) Gremmendorf – Trauttmansdorffstraße 77- 87
17 Berg Fidel – Vennheideweg
Gesamtbewertung
Geeignet
Bedingt geeignet
Wenig geeignet
Nicht geeignet
Einzelbewertung
++ Kriterium sehr gut erfüllt
+ Kriterium erfüllt
o Kriterium bedingt erfüllt
- Kriterium nicht erfüllt
-- K.O. - Kriterium führt zum
Ausschluss der Fläche
Übersicht der untersuchten Standorte 16 - 17 (Voruntersuchung)
17
42
Bedingt geeignet
Geeignet
Wenig geeignet
Nicht geeignet
16 a
16 b
16
43
Übersicht der untersuchten Standorte 16 - 17 (Voruntersuchung)
Nr.
Standort
Nutzungs-
konkurrenz
Flächen-
größe
in ha
Natur
und
Umwelt
Erreichbarkeit
Techn.
Erschlie-
ßung
Immis-
sionen
Planungs-
recht
Realisierung
Gesamt-
bewertung
ÖPNV
IV
Entwässerung
Regionalplan
FNP
Flächenverfügbarkeit
Zeithorizont
16
a) Berg Fidel
Robert-Bosch-
Straße
b) Gremmendorf
Trauttmans-
dorffstr. 77-87
-- -- + + ++ + - + - - - Nicht
geeignet
17
Berg Fidel
Vennheideweg
-- - - + + - o - - + -
Nicht
geeignet
LEGENDE ++ Kriterium sehr gut erfüllt, + Kriterium erfüllt, o Kriterium bedingt erfüllt, - Kriterium nicht erfüllt, -- K.O.-Kriterium
16 Mitte – Robert-Bosch- u. Trauttmansdorffstr. 77-87
(Voruntersuchung)
Kriterium Beurteilung
Nutzungskonkurrenz • Lage innerhalb von gewerblich geprägten Bereichen
• Realisierung eines neuen Bürostandorts, derzeit Änderung des
B-Plans Nr. 434 (Robert-Bosch-Str.)
• z. Zt. Städt. Flüchtlingsunterkunft an der Robert-Bosch-Str.
--
Flächengröße • ca. 0,9 ha (16a) Robert-Bosch-Str.), und ca. 0,5 ha (16b) Trautt-
mansdorffstr.), nicht zusammenhängend --
Natur und Umwelt • Altlasten-/Verdachtsfläche (Robert-Bosch-Straße) +
Erreichbarkeit • ÖV: Bushaltestelle Umgehungsstraße in 20 m (Robert-Bosch-Str.);
Bushaltestelle Trauttmannsdorfstr. in 200 m +
• IV: Direkte Lage an B51; Trauttmansdorffstr. (Hauptverkehrsstr.) ++
Entwässerung • Bereits erschlossen +
Immissionen • Flächen benachbart zu Störfallbetrieben
• Lärmimmission Umgehungsstr./Trauttmansdorffstr. -
Planungsrecht • Keine Änderung Regionalplan erforderlich +
• Änderung FNP erforderlich (z.Zt. Sondergebiet) -
Flächenverfügbarkeit • Eigentum W+S (Trauttmansdorffstr.)
• Ausschreibungsverfahren Robert-Bosch-Str. abgeschlossen -
Zeithorizont -
44
17 Berg Fidel – Vennheideweg
(Voruntersuchung)
Kriterium Beurteilung
Nutzungskonkurrenz • z. Zt. noch Betrieb der Trinkwasseranlage
• Bestandteil des Wohnsiedlungsflächenkonzepts 2030 --
Flächengröße • ca. 3,2 ha, nicht zusammenhängend -
Natur und Umwelt • Lage im 2. Grünring und Vorrangfläche Freiraumsicherung
• Südlicher Bereich im Grünzug Vennheide-Davert,
• schutzwürdiges Stadtbiotop
• Z.T. Altlasten-/Verdachtsfläche
-
Erreichbarkeit • ÖV: Bushaltestelle Vennheideweg in 300 m (Takt: 10 Min.) +
• IV: Anbindung an Hammer Str. über Vennheideweg +
Entwässerung • Aktuell Wasserschutzgebiet
• Schmutzwasseranschluss möglich. Regenwasseranschluss über
Rückhaltung möglich. Flächenbedarf für Rückhaltung muss im
Gebeit gewährleistet sein.
-
Immissionen • Lärmimmission: Umgehungsbahn, Hammer Str. o
Planungsrecht • Änderung Regionalplan erforderlich -
• Änderung FNP erforderlich -
Flächenverfügbarkeit • Eigentum der Stadtwerke Münster GmbH +
Zeithorizont • zeitliche Perspektive nicht kalkulierbar (Nutzungsaufgabe
Trinkwasseranlage nicht vor 2023) -
45
V-0812-2018-Anlage-3-Ratsantrag
2767 Zeichen
C DU-Fraktion im Rat der Stadt Münster B’90 / Grüne / GAL im Rat der Stadt Münster SPD-Fraktion im Rat d er Stadt Münster FDP-Fraktion im Rat d er Stadt Münster Antrag an den Rat Nr.: A-R/0065/2018 D atum: 11. September 2018 Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung Transparenz durch Bürgerbeteiligung – Flächennutzungsplanverfahren für die ZUE durchführen D er Rat möge beschließen: Für die Einrichtung der zentralen Unterbringungseinrichtung am Standort Pulverschuppen wird ein Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan durchgeführt und eine Änderung des Regionalplanes bei der Bezirksregierung Münster beantragt. Im Rahmen des Planverfahrens und der damit verbundenen zweistufigen Bürgerbeteiligung sollen alle Themen transparent behandelt und erörtert werden. Die erste Stufe der Bürgerbeteiligung soll noch im Laufe des Jahres 2018 unter Beteiligung der zuständigen Bezirksregierung durchgeführt werden. Dabei geht es insbesondere um die Information der Bevölkerung über die geplante Einrichtung, einschließlich geplanter Plätze, Zuständigkeiten, Kostenaufteilung, usw. Begründung Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0812/2018 2 CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster B’90 / Grüne / GAL im Rat der Stadt Münster SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster Im Nachgang zu dem Beschluss des Rates zum Erwerb d er Konversionsflächen und zu dem in diesem Zusammenhan g gefassten Grundsatzbeschluss zur notwendigen Verlagerung der ZUE von der York-Kaserne an den Standort Pulverschuppen sind du rch die Bürgerinnen und Bürger viele unterschiedliche Fragen an die Politik und die Verwaltung herangetragen und Sorgen geäußert wo rden. Gleichzeitig ist durch Rat und Verwaltung deutlich gemacht worden, dass die Verlagerung durch ein hohes Maß an Transpa renz hinsichtlich der planerischen Fragen begleitet werden soll. Aus diesem Grund wird die Verwaltung beauftragt, fü r die Verlagerung der ZUE ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzu ngsplans durchzuführen. Im Rahmen dieses Verfahrens ist eine zweistufige Bürgerbeteiligung vorgesehen. Hierdurch können alle Anregungen und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger aufgegriffen und transparent gemacht und in der Planung berücksichtiget werden. So kann gewährleistet werden, dass alle wichtigen Themen, w ie z.B. Auswirkungen auf die Wohnsituation, Verkehr, Entwäs serung, Umweltbelange vertieft behandelt werden. Die zweist ufige Bürgerbeteiligung wird hierbei sicherstellen, dass alle Fragen abschließend gemeinsam erörtert werden können. 11. September 2018 gez. Stefan Weber, CDU-Fraktion Otto Reiners, Fraktion B’90 / Die Grünen / GAL Dr. Michael Jung, SPD-Fraktion Carola Möllemann-Appelhoff, FDP-Fraktion
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (37)
- Warendorfer Straße
- Grevener Straße 5
- Salzmannstraße
- Sentruper Straße 9
- Austermannstraße
- Steinfurter Straße
- Hammer Straße
- Nieberdingstraße
- Trauttmansdorffstraße 77
- Robert-Bosch-Straße 16b
- Coppenrathsweg 2
- Heckenweg
- Nienkamp
- Hoher Heckenweg 6
- Schifffahrter Damm
- Wasserweg
- Albersloher Weg
- Sonnenbergweg 34
- Heumannsweg 12
- Vorbergweg
- Niedersachsenring
- Vennheideweg
- Am Pulverschuppen
- Auf dem Draun 8
- Wilhelmshavenufer 3
- Umgehungsstraße
- Kardinal-von-Galen-Ring
- Haus Uhlenkotten
- Kärntner Straße
- Mauritzheide
- Am Hawerkamp
- Hoppengarten 15
- Gasselstiege
- Kinderhaus
- Edelbach
- Ermlandweg
- Hohe Geest
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0812/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.08.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37